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          "title": "Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung) der Stadt Bad Krozingen, Neufassung 2025 (mit Änderungen vom 30.11.2020 und 25.11.2024)",
          "url": "https://www.bad-krozingen.de/resources/02%20Datenobjekte/E-B%C3%BCrgerservice/Satzungen/Kurtaxensatzung%20%28Neufassung%202025%29.pdf",
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          "text": "die Ortsteile sind Bad Krozingen-Biengen (mit Dottighofen) Bad Krozingen-Hausen an der Möhlin Bad Krozingen-Schlatt Bad Krozingen-Tunsel (mit Schmidhofen und Burghöfe) Alles andere ist Kernort.",
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            "text": "Besucher, die bei Verwandten mit Erstwohnsitz im Ort unentgeltlich übernachten und keine Kurmittel nutzen",
            "quote": "Ortsfremde, die in der Stadt nachweislich mit Erstwohnsitz angemeldete Verwandte besuchen, keine Kurmittel in Anspruch nehmen und unentgeltlich übernachten."
          },
          {
            "text": "Blinde, gegen Vorlage eines amtlichen Ausweises",
            "quote": "Blinde gegen Vorlage eines amtlichen Ausweises"
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          {
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            "quote": "Personen, die sich in der Stadt im Zusammenhang mit der Pflege von Städtepartnerschaften aufhalten."
          },
          {
            "text": "Begleitpersonen von Schwerbehinderten mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50, wenn der Ausweis die Begleitung belegt",
            "quote": "Begleitpersonen von Schwerbehinderten mit mindestens 50 v.H. Grad der Behinderung. Die Notwendigkeit ist durch Vorlage des Ausweises mit dem entsprechenden Eintrag zu belegen."
          },
          {
            "text": "Wer am Ort arbeitet, in Ausbildung ist oder beruflich an einer Tagung oder Montage teilnimmt",
            "quote": "die in der Stadt arbeiten, in Ausbildung stehen oder sich aus beruflichen Gründen zur Teilnahme an Tagungen oder sonstigen Veranstaltungen oder zur sonstigen Berufsausübung (auch z.B. Tagungen, Montage) aufhalten"
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Auf Antrag zahlen Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 50 20 % weniger.",
            "quote": "Schwerbehinderte Personen ab 50 v.H. Grad der Behinderung um 20 v.H."
          },
          {
            "text": "Auf Antrag zahlen auch Reisegruppen ab 10 Personen 20 % weniger.",
            "quote": "Reisegesellschaften (Gruppen ab 10 Personen) um 20 v.H."
          },
          {
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            "quote": "Die Kurtaxe kann vom Beherberger und Betreiber eines Campingplatzes abgelöst werden."
          },
          {
            "text": "Die Stadt hat Berechnung, Bescheide und Einzug der Kurtaxe auf die Kur- und Bäder GmbH übertragen; an sie führst du ab und meldest.",
            "quote": "wird von der Stadt gem. § 2 III KAG vom 17.03.2005 auf die Kur- und Bäder GmbH delegiert."
          }
        ],
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          "text": "Du ziehst die Kurtaxe bei deinen Gästen ein und führst sie ab; für den vollständigen und richtigen Einzug haftest du.",
          "quote": "Die nach § 8 Abs. 1 Meldepflichtigen haben, soweit nicht nach § 7 Abs. 2 ein Kurtaxebescheid ergeht, die Kurtaxe von den kurtaxepflichtigen Personen einzuziehen und an die Stadt abzuführen. Sie haften der Stadt gegenüber für den vollständigen und richtigen Einzug der Kurtaxe."
        },
        "deadline": {
          "text": "Die Beträge eines Kalendermonats führst du bis zum 10. des Folgemonats an die Kur- und Bäder GmbH ab.",
          "quote": "Die im Laufe eines Kalendermonats fällig gewordenen Beträge an Kurtaxe sind jeweils bis zum 10. des folgenden Monats an die Kur- und Bäder GmbH abzuführen, soweit keine anderweitige Fälligkeit im Bescheid oder einer sonstigen Abrechnung vorgegeben wird."
        },
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          "text": "Gäste meldest du innerhalb von 24 Stunden nach der Ankunft an und nach der Abreise ab; das Meldeformular geht innerhalb einer Woche nach der Abreise an die Kur- und Bäder GmbH.",
          "quote": "bei ihm verweilende Personen innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft bzw. Abreise an- bzw. abzumelden. Dabei sind alle nach dieser Satzung notwendigen Angaben zur korrekten Abrechnung zu machen. Die Weitergabe des Meldeformulares an die Kur- und Bäder GmbH hat innerhalb einer Woche nach der Abreise zu erfolgen."
        }
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      "name": "Stadt Bad Liebenzell",
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          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
          "url": "https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Digitales/Kurzzeitvermietung/_func/Area-Liste-xls.html?nn=686258",
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          "title": "Satzung der Stadt Bad Liebenzell über die Erhebung eines Beitrags zur Förderung des Fremdenverkehrs (Fremdenverkehrsbeitragssatzung), Beschluss vom 10.12.2024",
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          {
            "text": "Wer in der Stadt arbeitet oder in Ausbildung ist",
            "quote": "die in der Stadt arbeiten oder dort die Ausbildung machen."
          },
          {
            "text": "Familienbesucher von Einwohnern, die unentgeltlich im Haushalt aufgenommen werden und keine Kureinrichtungen nutzen",
            "quote": "Familienbesuche von Einwohnern, die in deren Haushalt unentgeltlich aufgenommen werden und keine Kureinrichtungen in Anspruch nehmen bzw. Veranstaltungen besuchen."
          },
          {
            "text": "Teilnehmer von Schullandheimaufenthalten",
            "quote": "Teilnehmer von Schullandheimaufenthalten."
          },
          {
            "text": "Kranke und Schwerbehinderte, solange sie Kureinrichtungen und Veranstaltungen nicht besuchen können, mit ärztlichem Zeugnis",
            "quote": "Kranke und Schwerbehinderte, solange sie nicht in der Lage sind (z.B. bei Bettlägerigkeit), Kureinrichtungen oder Veranstaltungen zu besuchen und dies durch ärztliches Zeugnis nachweisen."
          },
          {
            "text": "Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50",
            "quote": "Schwerbehinderte Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50."
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Weil An- und Abreisetag zusammen als ein Tag zählen, kann schon eine einzelne Übernachtung frei sein; frag im Zweifel die Gemeinde. Der Rechner zählt jede Nacht.",
            "quote": "Der Tag der Ankunft und der Tag der Abreise werden zusammen als ein Aufenthaltstag gerechnet."
          },
          {
            "text": "Einwohner, die ihren Lebensmittelpunkt woanders haben (etwa Inhaber einer Zweit- oder Ferienwohnung), zahlen statt der Tagessätze eine pauschale Jahreskurtaxe (Dauerkurkarte) von 84 Euro je Person, ebenfalls zuzüglich Mehrwertsteuer.",
            "quote": "Diese beträgt je Person 84,00 € netto."
          },
          {
            "text": "Die Gästekarte berechtigt die Gäste auch zur kostenlosen Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs im Rahmen von KONUS.",
            "quote": "und zur Nutzung von KONUS (kostenlose Nutzung des ÖPNV für Schwarzwaldurlauber)."
          },
          {
            "text": "Die Stadt hat die Freizeit- und Tourismus Bad Liebenzell GmbH beauftragt, die Kurtaxe zu berechnen, mit den Beherbergern abzurechnen und einzuziehen.",
            "quote": "Die Stadt beauftragt die Freizeit- und Tourismus Bad Liebenzell GmbH, die Kurtaxe nach § 3 Abs. 1 zu berechnen, Abrechnungen mit den Beherbergern vorzunehmen und die Kurtaxe einzuziehen"
          },
          {
            "text": "Für die Meldung nutzt du das elektronische Meldeverfahren, das die Stadt kostenlos bereitstellt.",
            "quote": "Für die Meldung ist das von der Stadt unentgeltlich bereitgestellt elektronische Meldeverfahren zu verwenden."
          }
        ],
        "hostDuty": {
          "text": "Wer Gäste beherbergt, zieht die Kurtaxe von ihnen ein, führt sie ab und haftet für den vollständigen und richtigen Einzug.",
          "quote": "die Kurtaxe von den kurtaxepflichtigen Personen einzuziehen und an die Stadt abzuführen. Sie haften der Stadt gegenüber für den vollständigen und richtigen Einzug der Kurtaxe."
        },
        "deadline": {
          "text": "Die Beträge eines Kalendermonats teilst du bis zum 10. des Folgemonats über das elektronische Meldeverfahren aufgeschlüsselt mit und führst sie ab.",
          "quote": "jeweils bis zum 10. des folgenden Monats an die Kurtaxe-Meldestelle mittels elektronischem Meldeverfahren (§ 7 Abs. 6 und 7) aufgeschlüsselt mitzuteilen und abzuführen."
        },
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          "text": "Gäste meldest du innerhalb von einem Tag nach der Ankunft an und nach der Abreise ab.",
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          "quote": "Von allen juristischen Personen und allen natürlichen Personen, die eine selbständige Tätigkeit ausüben, und denen in der Stadt Bad Liebenzell aus dem Kurbetrieb oder Fremdenverkehr unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile erwachsen, wird ein Beitrag zur Förderung des Fremdenverkehrs und des Erholungs- und Kurbetriebs (Fremdenverkehrsbeitrag) erhoben."
        },
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            "label": "Privatzimmervermieter, die nur Wohnungen oder Zimmer vorübergehend an Fremde vermieten",
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          "text": "Du meldest der Stadt innerhalb von 10 Tagen nach Ablauf eines Kalendermonats, wie viele Gäste du gegen Entgelt beherbergt hast.",
          "quote": "Beitragspflichtige nach § 3 Abs. 4 haben die Anzahl der bei ihnen gegen Entgelt beherbergten Personen der Gemeinde innerhalb von 10 Tagen nach Ablauf eines jeden Kalendermonats anzuzeigen."
        },
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          "text": "Der Beitrag ist einen Monat nach Bekanntgabe des Beitragsbescheids fällig.",
          "quote": "Die Beitragsschuld wird innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Beitragsbescheides zur Zahlung fällig."
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            "text": "Vermietest du als Privatzimmervermieter nur Wohnungen oder Zimmer vorübergehend an Fremde, richtet sich dein Beitrag nach der Zahl der Übernachtungen und nicht nach deinem Umsatz.",
            "quote": "Bei Privatzimmervermietern, die nur Wohnungen oder Zimmer vorübergehend an Fremde vermieten (mit oder ohne Frühstück), bemisst sich der Beitrag abweichend von Abs. 2 nach der Zahl der Übernachtungen im Erhebungszeitraum (Übernachtungsgeld)."
          },
          {
            "text": "Du zahlst Vorauszahlungen, die sich nach den Übernachtungen des zurückliegenden Monats richten.",
            "quote": "Der Beitragspflichtige hat Vorauszahlungen zu leisten, die sich nach der Zahl der Übernachtungen im zurückliegenden Monat bemessen."
          },
          {
            "text": "Alle anderen Beitragspflichtigen zahlen 0,9 % des Messbetrags; beträgt der Beitrag weniger als 6 €, wird er nicht erhoben.",
            "quote": "Der Beitrag nach § 4 Abs. 1 beträgt 0,9 v. H. des Messbetrages. Der Beitrag wird nicht erhoben, wenn er weniger als 6,- € beträgt."
          },
          {
            "text": "Der Messbetrag ist der Umsatz ohne Umsatzsteuer, den du in der Stadt erzielst, abzüglich der Betriebsausgaben, multipliziert mit dem Vorteilsatz.",
            "quote": "Die Mehreinnahmen (§ 3 Abs. 1) werden in einem Messbetrag ausgedrückt. Dieser ergibt sich, indem der steuerbare Umsatz im Sinne des § 1 des Umsatzsteuergesetzes (Reineinnahmen) mit dem Vorteilsatz (§ 5) multipliziert wird. (2) Die Reineinnahmen ergeben sich aus dem in der Stadt erzielten Umsatz (Betriebseinnahmen ohne Umsatzsteuer) abzüglich der Betriebsausgaben."
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            "text": "Der Satz wurde stufenweise angehoben und beträgt seit dem 1. Januar 2006 0,90 € je Übernachtung.",
            "quote": "ab 01.01.2005 0,80 € und ab 01.01.2006 0,90 €"
          },
          {
            "text": "Alle anderen Beitragspflichtigen zahlen seit dem 1. Januar 2006 10,50 % des Messbetrags; beträgt der Beitrag weniger als 10 €, wird er nicht erhoben.",
            "quote": "Der Beitrag nach § 4 Abs. 1 beträgt ab 01.01.2004 8,20 v.H., ab 01.01.2005 9,40 v.H. und ab 01.01.2006 10,50 v.H. des Messbetrages. Der Beitrag wird nicht erhoben, wenn er weniger als 10,00 € beträgt."
          },
          {
            "text": "Hotels, Gasthöfe und andere mit Einnahmen aus Unterkunft und Verpflegung zahlen mindestens den Betrag, der sich aus ihren Übernachtungszahlen mit dem Satz je Übernachtung ergäbe.",
            "quote": "Bei Personen, die Einnahmen aus Unterkunft und Verpflegung von Gästen haben (z.B. Hotels, Gasthöfe, Kurhäuser, Sanatorien), beträgt der Beitrag mindestens den Betrag, der sich bei Zugrundelegung der Übernachtungszahlen im Erhebungszeitraum unter Anwendung des Betrages nach Abs. 3 ergeben würde."
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              "quote": "Kurbezirk II: Stadtteil Calmbach (mit Kleinenzhof und Campingplatz); Stadtteile Sprollenhaus mit Sprollenmühle, Nonnenmiß mit Kohlhäusle, Christophshof mit Kälbermühle und Campingplatz; Stadtteile Aichelberg mit Rehmühle und Campingplatz, Hünerberg, Meistern;"
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            "quote": "Familienbesucher von Einwohnern mit dem Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen in der Stadt Bad Wildbad, die in deren Haushalt unentgeltlich aufgenommen werden und keine Kurmittel oder Kureinrichtungen in Anspruch nehmen oder Veranstaltungen besuchen."
          },
          {
            "text": "Auf Antrag: Teilnehmer an beruflichen Tagungen, Lehrgängen und Kursen in den ersten 4 Tagen des Aufenthalts",
            "quote": "Teilnehmer an beruflichen Tagungen, Lehrgängen und Kursen im Erhebungsgebiet während der ersten 4 Tage des Aufenthalts."
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          {
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            "quote": "Kurtaxepflichtige Personen, die im laufenden Kalenderjahr bereits für 42 Aufenthaltstage Kurtaxe entrichtet haben."
          },
          {
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            "quote": "Die Kurtaxe wird nicht von ortsfremden Personen und Einwohnern erhoben, die in der Gemeinde arbeiten oder in Ausbildung stehen."
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            "text": "Geschäftsreisende zahlen ermäßigt 1,50 € im Kurbezirk I und 1,00 € im Kurbezirk II je Übernachtung.",
            "quote": "Eine Ermäßigung von der Kurtaxe erhalten Geschäftsreisende auf jeweils 1,50 € im Kurbezirk I und 1,00 € im Kurbezirk II pro Übernachtung im Erhebungsgebiet."
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          "text": "Du ziehst die Kurtaxe bei deinen Gästen ein, führst sie an die Stadt ab und haftest für den vollständigen und richtigen Einzug.",
          "quote": "haben die Kurtaxe von den kurtaxepflichtigen Personen einzuziehen und die nach § 7 fälligen Beträge innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Kurtaxe-Bescheides an die Stadt Bad Wildbad abzuführen. Sie haften der Erhebungsberechtigten gegenüber für den vollständigen und richtigen Einzug der Kurtaxe."
        },
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          "quote": "die nach § 7 fälligen Beträge innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Kurtaxe-Bescheides an die Stadt Bad Wildbad abzuführen"
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          "quote": "Von allen natürlichen und juristischen Personen, denen in der Stadt Bad Wildbad aus dem Kurbetrieb oder dem Fremdenverkehr unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile erwachsen, wird eine Abgabe (Fremdenverkehrsabgabe) erhoben."
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          "quote": "Abgabepflichtige nach § 2 Abs. 4 und 5 haben die Anzahl der bei ihnen gegen Entgelt beherbergten Personen der Stadtverwaltung Bad Wildbad innerhalb von zehn Tagen nach Ablauf eines Kalendermonats mitzuteilen."
        },
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            "quote": "Bei Privatzimmervermietern, die Wohnungen, Appartements und/oder Zimmer vorübergehend an Fremde vermieten (mit oder ohne Frühstück), bemißt sich die Abgabe abweichend von Absatz 2 nach der Zahl der Übernachtungen des Jahres, das dem Erhebungszeitraum (§ 5) vorangegangen ist (Übernachtungsgeld)."
          },
          {
            "text": "Ausdrücklich abgabepflichtig sind auch Personen, die als private Beherberger an Fremde vorübergehend Wohnungen oder Zimmer vermieten.",
            "quote": "Personen, die als private Beherberger an Fremde vorübergehend Wohnungen oder Zimmer vermieten"
          },
          {
            "text": "Am 1. Juli leistest du eine Vorauszahlung auf deine Abgabe für das laufende Jahr.",
            "quote": "Der Abgabepflichtige hat am 01. Juli eine Vorauszahlung auf seine Abgabeschuld für das laufende Haushaltsjahr zu entrichten."
          },
          {
            "text": "Alle anderen Abgabepflichtigen zahlen 7 % des Messbetrags; beträgt die Abgabe weniger als 5 €, wird sie nicht erhoben.",
            "quote": "Die Abgabe nach § 3 Abs. 1 beträgt 7 vom Hundert (Hebesatz) des Messbetrags (§ 3 Abs. 1 – 3). Sie wird nicht erhoben, wenn sie weniger als 5,00 € beträgt."
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            "quote": "Besondere wirtschaftliche Vorteile, welche Privatzimmervermieter (siehe Abs. 4 und 5) neben den Einnahmen aus der Fremdenbeherbergung haben, werden zusätzlich nach Absatz 2 und 3 ermittelt."
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            "quote": "Die nach den Absätzen 1 und 2 festgesetzte Abgabeschuld eines Abgabepflichtigen vermindert sich um die von ihm für das laufende Jahr an örtliche förderungswürdige Verkehrsvereine entrichteten Beiträge bis zum Höchstbetrag von 50,- DM (25,56€). Welche Vereine förderungswürdig sind, entscheidet die Stadt."
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          "changedOn": "2026-10-14"
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        "fvb": {
          "title": "Satzung der Stadt Baden-Baden über die Erhebung eines Beitrags zur Förderung des Fremdenverkehrs (Fremdenverkehrsbeitragssatzung), Gemeinderatsbeschluss vom 29.09.2025",
          "url": "https://www.baden-baden.de/site/Baden-Baden/get/params_E1585391722_Dattachment/3858062/08-11%20Fremdenverkehrsbeitragssatzung%20%2829.09.2025%29.pdf",
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          "changedOn": "2026-10-15"
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              "quote": "Kurzone I sämtliche Beherbergungsbetriebe, ähnliche Einrichtungen und Privatvermieter, die sich im Gebiet zwischen Sinzheimer Straße / Ooser Hauptstraße und Klosterplatz (Lichtental) / Schafbergstraße (jeweils ausschließlich der Anlieger der genannten Straßen und Plätze) und sämtlicher Nebenstraßen – ausgenommen den Stadtteil Balg – befinden,"
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              "text": "Kurzone II sind alle übrigen Stadtgebiete außerhalb der Kurzone I.",
              "quote": "Kurzone II sämtliche Beherbergungsbetriebe, ähnliche Einrichtungen und Privatvermieter der übrigen Stadtgebiete."
            },
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                  "quote": "beträgt für jede Übernachtung in Baden-Baden für jede Person in der Kurzone I ab 01.01.2026 € 4,50 Kurzone II ab 01.01.2026 € 2,00"
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                    "quote": "Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr,"
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        "maxNights": null,
        "exemptions": [
          {
            "text": "Familienbesucher von Einwohnern, die unentgeltlich im Haushalt aufgenommen werden",
            "quote": "Familienbesucher von Einwohnern, die in deren Haushalt unentgeltlich aufgenommen werden"
          },
          {
            "text": "Personen, die aus gesundheitlichen Gründen Kureinrichtungen und Veranstaltungen nicht besuchen können (ärztliches Attest)",
            "quote": "Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind, Kureinrichtungen oder Veranstaltungen zu besuchen. Dies muss durch ärztliches Attest nachgewiesen werden"
          },
          {
            "text": "Wer in Baden-Baden arbeitet oder in Ausbildung ist, und Teilnehmer an beruflich bedingten Tagungen und Kursen während deren Dauer; der Nachweis läuft über eine schriftliche Bescheinigung bei der Anmeldung",
            "quote": "arbeiten oder in Ausbildung stehen sowie von Teilnehmern an beruflich bedingten Tagungen, Kongressen, Lehrgängen und Kursen im Erhebungsgebiet während deren Dauer."
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Die Kurtaxe enthält die ermäßigte Umsatzsteuer von derzeit 7 %.",
            "quote": "Die Kurtaxesätze enthalten die ermäßigte gesetzliche Umsatzsteuer von derzeit 7 %."
          },
          {
            "text": "Kinder und Jugendliche unter 18 sind nur befreit, solange sie die besonderen Leistungen der Gästekarte nicht beanspruchen.",
            "quote": "Von der Entrichtung der Kurtaxe sind befreit, sofern Anspruch auf die besonderen Leistungen (§ 5 Abs. 1) nicht erhoben wird:"
          },
          {
            "text": "Du musst deine Vermietung vor Beginn bei der Stadt (Kämmerei, Abteilung Steuern) schriftlich anzeigen, mit der Zahl der Betten.",
            "quote": "Die Vermietungstätigkeit vor deren Aufnahme der Stadt Baden-Baden Kämmerei – Abteilung Steuern auf dem dafür vorgesehenen Formular schriftlich unter Angabe der Zahl der zu diesem Zweck zur Verfügung stehenden Betten und deren Räumlichkeiten anzuzeigen."
          },
          {
            "text": "Private Vermieter ohne Gewerbe dürfen statt monatlich auch vierteljährlich melden und abführen, jeweils zum 10.4., 10.7., 10.10. und 10.1.",
            "quote": "Nicht gewerbliche Vermieter (Privatvermieter) können der Melde-, Nachweis- und Abführungspflicht nach § 7 Abs. 3 sowie § 8 Abs. 1 Nr. 2 und 3 auch vierteljährlich jeweils zum 10.4., 10.07., 10.10. und 10.01. für das vorangegangene Kalendervierteljahr nachkommen."
          },
          {
            "text": "Meldest du nicht oder unvollständig, schätzt die Stadt die Forderung mit 80 % der verfügbaren Betten.",
            "quote": "Werden die Meldepflichten vom Wohnungsgeber nicht oder unzureichend erfüllt, werden zur Schätzung der Kurtaxe-Forderung 80 % der zur Verfügung stehenden Betten angenommen."
          }
        ],
        "hostDuty": {
          "text": "Du ziehst die Kurtaxe bei deinen Gästen ein, führst sie ab und haftest für den vollständigen und richtigen Einzug.",
          "quote": "Der Wohnungsgeber haftet für den vollständigen und richtigen Einzug der Kurtaxe."
        },
        "deadline": {
          "text": "Die Kurtaxe führst du monatlich bis zum 10. des Folgemonats ab.",
          "quote": "Von den Kurtaxepflichtigen die Kurtaxe einzuziehen und monatlich jeweils bis zum 10. des Folgemonats an die Stadt Baden-Baden abzuführen."
        },
        "reporting": {
          "text": "Gemeldet wird elektronisch über die Schnittstelle der Stadt (elektronischer Meldeschein); auch ohne Gäste gibst du eine Null-Meldung ab.",
          "quote": "Die Daten sind auf elektronischem Weg verschlüsselt über eine von der Stadt Baden-Baden zur Verfügung gestellte elektronische Schnittstelle zu übermitteln (elektronischer Meldeschein). Sofern ein Wohnungsgeber in einem Monat keine Personen beherbergt hat, ist bis zum 10. des folgenden Monats eine Fehlanzeige („Null-Meldung“) abzugeben."
        }
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        "source": "bnetza",
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        "quote": "Stand: 01.10.2026"
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        "payer": {
          "text": "Zahlen musst du, wenn du in Baden-Baden selbstständig tätig bist und dir der Fremdenverkehr oder der Kurbetrieb unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile bringt.",
          "quote": "Von allen juristischen Personen und allen natürlichen Personen, die eine selbständige Tätigkeit ausüben, und denen in der Stadt Baden-Baden aus dem Fremdenverkehr oder dem Kurbetrieb unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile erwachsen, wird zur Förderung des Fremdenverkehrs und des Erholungs- und Kurbetriebs ein Fremdenverkehrsbeitrag erhoben."
        },
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          {
            "label": "Privatvermieter in Beitragszone I",
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          {
            "label": "Camping- und Wohnmobilstellplätze (die Minderung in Beitragszone II tritt hier nicht ein)",
            "quote": "1.04 Camping-, Wohnmobilstellplätze 15 90 nein",
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          "quote": "Der Beitrag beträgt für den Erhebungszeitraum 2,0 v.H. (Beitragssatz) des Messbetrages."
        },
        "basis": {
          "text": "Es zählt dein Gesamtumsatz ohne Umsatzsteuer, den du im Kalenderjahr im Stadtgebiet erzielst.",
          "quote": "Zur Ermittlung des Reingewinns wird der im Erhebungszeitraum im Stadtgebiet erwirtschaftete Gesamtumsatz ohne Umsatzsteuer (Stadtumsatz) mit dem sich aus der Anlage zu dieser Satzung ergebenden Richtsatz (Reingewinnsatz) multipliziert."
        },
        "minimum": {
          "text": "Würde dein Beitrag weniger als 50 € im Jahr betragen, wird er nicht erhoben.",
          "quote": "Ein Beitrag wird nicht erhoben, wenn er weniger als 50 € pro Jahr betragen würde.",
          "cents": 5000,
          "kind": "below"
        },
        "reporting": {
          "text": "Du meldest der Kämmerei deinen Gesamtumsatz möglichst früh, spätestens bis zum 31. Mai des folgenden Kalenderjahres.",
          "quote": "Den Gesamtumsatz gemäß § 3 Abs. 2. Die Meldung für einen Erhebungszeitraum ist möglichst frühzeitig, spätestens bis zum 31. Mai des darauf folgenden Kalenderjahres, abzugeben."
        },
        "deadline": {
          "text": "Der Beitrag ist einen Monat nach Bekanntgabe des Beitragsbescheids fällig.",
          "quote": "Die Beitragsschuld wird einen Monat nach Bekanntgabe des Beitragsbescheids fällig."
        },
        "exemptions": [
          {
            "text": "Anerkannte gemeinnützige juristische Personen ohne Gewinnerzielungsabsicht sind befreit.",
            "quote": "Ebenfalls vom Beitrag befreit sind anerkannte gemeinnützige juristischen Personen, die keine Gewinnerzielungsabsicht verfolgen."
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Ausdrücklich beitragspflichtig sind auch Privatpersonen, die nicht gewerblich an Ortsfremde vorübergehend Wohnungen oder Zimmer vermieten.",
            "quote": "Natürliche und juristische Personen, die nicht gewerblich als Private an Ortsfremde vorübergehend Wohnungen oder Zimmer vermieten;"
          },
          {
            "text": "In der Anlage stehen Reingewinnsatz und Vorteilssatz als Prozentwerte (v. H.).",
            "quote": "nummer ALT nummer NEU satz (v.H.) (v.H.)"
          },
          {
            "text": "Beitragszone I ist das Gebiet zwischen Sinzheimer Straße/Ooser Hauptstraße und Klosterplatz/Lichtental/Schafbergstraße mit allen Nebenstraßen, ohne den Stadtteil Balg.",
            "quote": "Beitragszone I: Gebiet zwischen Sinzheimer Straße/Ooser Hauptstraße und Klosterplatz/ Lichtental/Schafbergstraße (jeweils ausschließlich der genannten Straßen und Plätze) und sämtliche Nebenstraßen – ausgenommen den Stadtteil Balg"
          },
          {
            "text": "Das übrige Stadtgebiet ist Beitragszone II.",
            "quote": "Beitragszone II: übriges Stadtgebiet."
          },
          {
            "text": "In Beitragszone II werden grundsätzlich nur vierzig vom Hundert des Betrags festgesetzt; in Beitragszone I hundert vom Hundert.",
            "quote": "Die Berechnung des Beitrags erfolgt mit der Maßgabe, dass in der Beitragszone I Hundert vom Hundert und in der Beitragszone II grundsätzlich Vierzig vom Hundert des Betrages nach § 4 Satz 1 festgesetzt werden."
          },
          {
            "text": "Abweichende Reingewinnsätze, Vorteilsätze und Zuordnungen zu den Beitragszonen werden nur auf Antrag gewährt.",
            "quote": "Von der Anlage zu dieser Satzung abweichende Reingewinnsätze, Vorteilsätze und Zuordnungen zu den Beitragszonen werden nur auf Antrag gewährt."
          },
          {
            "text": "Die Veranlagung erfolgt im Kalenderjahr nach dem Erhebungszeitraum durch Beitragsbescheid.",
            "quote": "Die Veranlagung erfolgt in dem auf den Erhebungszeitraum folgenden Kalenderjahr durch Beitragsbescheid."
          },
          {
            "text": "Gewerbe, die nicht in der Anlage stehen, werden der Kategorie zugeordnet, die ihnen am ähnlichsten ist.",
            "quote": "Nicht in der Anlage aufgeführte Gewerbe- und Berufsgruppen werden der Kategorie zugeordnet, die der Gewerbe- und Berufsart gem. Anlage am ähnlichsten sind."
          }
        ],
        "area": {
          "text": "Der Rechner zeigt den Beitrag für Beitragszone I; in Beitragszone II, dem übrigen Stadtgebiet, werden grundsätzlich nur 40 % davon festgesetzt, und die Minderung tritt nicht ein, soweit die Anlage sie nicht vorsieht.",
          "quote": "Die Berechnung des Beitrags erfolgt mit der Maßgabe, dass in der Beitragszone I Hundert vom Hundert und in der Beitragszone II grundsätzlich Vierzig vom Hundert des Betrages nach § 4 Satz 1 festgesetzt werden. Die Minderung in Zone II tritt nicht ein, soweit dies in der Anlage nicht vorgesehen ist."
        }
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      "checked": {
        "on": "2026-10-14",
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      "slug": "badenweiler",
      "name": "Badenweiler",
      "short": "Badenweiler",
      "ags": "08315007",
      "state": "Baden-Württemberg",
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      "sources": {
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          "title": "Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung) der Gemeinde Badenweiler in der Fassung vom 26.11.2025",
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          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
          "url": "https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Digitales/Kurzzeitvermietung/_func/Area-Liste-xls.html?nn=686258",
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          "title": "Fremdenverkehrsbeitragssatzung der Gemeinde Badenweiler (FBS), Beschluss vom 24.07.2023",
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              "quote": "zum Kurbezirk II gehört das Gebiet nördlich der Linie Marzeller Weg bis unterhalb \"Haus am Wald\" (mit Ausnahme des Wohngebietes \"Moosmatt\") und das Grundstück \"Hausbaden\""
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          {
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            "quote": "Verwandtenbesucher von Einwohnern, und zwar Eltern, Kinder, Geschwister und Geschwisterkinder, soweit sie bei einem im Erhebungsgebiet wohnhaften Verwandten in dessen Haushalt unentgeltlich Aufnahme finden."
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            "quote": "Kranke und Schwerbehinderte, solange sie nicht in der Lage sind, Einrichtungen oder Veranstaltungen zu besuchen und dies durch ärztliches Zeugnis nachweisen, während der Dauer dieses Zustands"
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          {
            "text": "Begleitpersonen von Schwerbehinderten, Blinden und Kranken, wenn der Ausweis oder eine ärztliche Bescheinigung die Begleitung belegt",
            "quote": "Begleitpersonen von Schwerbehinderten, Blinden und Kranken, wenn die Notwendigkeit einer Begleitperson im Schwerbehindertenausweis selbst oder durch ärztliche Bescheinigung nachgewiesen ist"
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          {
            "text": "Wer am Ort arbeitet, in Ausbildung ist oder beruflich an einer Tagung teilnimmt",
            "quote": "die in der Gemeinde arbeiten oder in Ausbildung stehen oder sich dort aus beruflichen Gründen zur Teilnahme an Tagungen oder sonstigen Veranstaltungen, die in der Gemeinde stattfinden, aufhalten"
          }
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          {
            "text": "Du darfst deinen Gästen die Kurtaxe in Rechnung stellen.",
            "quote": "Sie sind berechtigt, dem Gast die Kurtaxe in Rechnung zu stellen."
          },
          {
            "text": "Wo genau die Grenze zwischen Kurbezirk I und II verläuft, zeigt der Lageplan in der Anlage zur Satzung.",
            "quote": "Der Verlauf der Grenze zwischen den Kurbezirken I und II ist gesondert in einem Lageplan (Anlage) dargestellt, der Bestandteil dieser Satzung ist."
          },
          {
            "text": "Auf Antrag zahlen Menschen mit einem Grad der Behinderung von 100 und bestimmten Merkzeichen 50 % weniger.",
            "quote": "Schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von 100 und den Merkzeichen aG — Außergewöhnlich Gehbehindert oder H — Hilflos oder BI — Blind oder T BI — Taubblind gegen Vorlage eines gültigen Schwerbehindertenausweises um 50 %"
          },
          {
            "text": "Auf Antrag zahlen Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 10 % weniger.",
            "quote": "Schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 80 gegen Vorlage eines gültigen Schwerbehindertenausweises um 10 %"
          },
          {
            "text": "Mit der Gästekarte fahren die Gäste im KONUS-Gebiet kostenlos mit Bus und Bahn; die Kurtaxe enthält diese Leistung.",
            "quote": "sowie für die den Kur- und Erholungsgästen eingeräumte Möglichkeit der kostenlosen Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs im Geltungsgebiet von KONUS eine Kurtaxe."
          },
          {
            "text": "Gemeldet wird über das kostenlose elektronische Meldeverfahren der Gemeinde.",
            "quote": "Für die Meldung ist das von der Gemeinde unentgeltlich bereitgestellte elektronische Meldeverfahren zu verwenden."
          }
        ],
        "hostDuty": {
          "text": "Du meldest jeden ortsfremden Gast bei der Gemeinde an, ziehst die Kurtaxe ein und führst sie gesammelt an die Gemeinde ab; dafür haftest du.",
          "quote": "Wohnungsgeber, die Personen gegen Entgelt beherbergen, sowie Betreiber von Campingplätzen sind unbeschadet der ihnen nach dem Bundesmeldegesetz obliegenden polizeilichen Meldepflicht verpflichtet, jeden Ortsfremden unbeschadet möglicher Befreiungen nach § 7 zur Entrichtung der Kurtaxe bei der Gemeinde anzumelden, die Kurtaxe einzuziehen und die vereinnahmten Kurtaxezahlungen gesammelt an die Gemeinde abzuführen. Die Anmeldung muss für die Beherbergungen eines jeden abgelaufenen Kalendermonats bis zum 5. Kalendertag des Folgemonats erfolgen. Die vereinnahmten Kurtaxezahlungen sind für die Beherbergungen eines jeden abgelaufenen Kalendermonats bis zum Ende des Folgemonats an die Gemeinde abzuführen. Wohnungsgeber nach Satz 1 haften für die rechtzeitige Einziehung und vollständige Ablieferung der Kurtaxe."
        },
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          "text": "Die Kurtaxe eines Kalendermonats führst du bis zum Ende des Folgemonats an die Gemeinde ab.",
          "quote": "Die vereinnahmten Kurtaxezahlungen sind für die Beherbergungen eines jeden abgelaufenen Kalendermonats bis zum Ende des Folgemonats an die Gemeinde abzuführen."
        },
        "reporting": {
          "text": "Die Gäste eines Kalendermonats meldest du bis zum 5. des Folgemonats an.",
          "quote": "Die Anmeldung muss für die Beherbergungen eines jeden abgelaufenen Kalendermonats bis zum 5. Kalendertag des Folgemonats erfolgen."
        }
      },
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      "registration": {
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        "source": "bnetza",
        "asOf": "2026-10-01",
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          "text": "Zahlen musst du, wenn du in Badenweiler selbstständig tätig bist und dir der Fremdenverkehr unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile bringt.",
          "quote": "Von allen natürlichen Personen, die eine selbständige Tätigkeit ausüben, und von allen juristischen Personen wird ein Beitrag zur Förderung des Fremdenverkehrs und des Erholungs- und Kurbetriebes (Fremdenverkehrsbeitrag) erhoben, soweit ihnen in der Gemeinde Badenweiler aus dem Fremdenverkehr oder dem Kurbetrieb unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile erwachsen."
        },
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            "quote": "in der Gemarkung Badenweiler mit Ausnahme des Wohngebietes Moosmatt € 1,30 je gewichteter Übernachtung",
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        ],
        "area": {
          "text": "Die 1,30 € gelten in der Gemarkung Badenweiler ohne das Wohngebiet Moosmatt; für Lipburg, Schweighof und Moosmatt nennt die Satzung einen eigenen Satz.",
          "quote": "in der Gemarkung Badenweiler mit Ausnahme des Wohngebietes Moosmatt € 1,30 je gewichteter Übernachtung"
        },
        "reporting": {
          "text": "Du meldest der Gemeinde innerhalb von 10 Werktagen nach Ablauf eines Kalendermonats, wie viele Gäste du gegen Entgelt beherbergt hast.",
          "quote": "haben der Gemeinde die Anzahl der bei ihnen gegen Entgelt beherbergten Personen innerhalb von 10 Werktagen nach Ablauf eines jeden Kalendermonats anzuzeigen"
        },
        "deadline": {
          "text": "Der Beitrag ist einen Monat nach Bekanntgabe des Beitragsbescheids fällig.",
          "quote": "Die Beitragsschuld wird innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Beitragsbescheides zur Zahlung fällig."
        },
        "exemptions": [],
        "remarks": [
          {
            "text": "Bei Beherbergungsbetrieben aller Art, außer Vorsorge- und Rehabilitationskliniken mit erheblichem Anteil an sozialversicherten Patienten, bemessen sich die Vorteile nach der Zahl der gewichteten Übernachtungen des Erhebungszeitraums.",
            "quote": "Bei Beherbergungsbetrieben aller Art mit Ausnahme solcher Beherbergungsbetriebe, die Vorsorge- oder Rehabilitationskliniken sind und die einen erheblichen Anteil an sozialversicherten Patienten haben, bemessen sich die besonderen wirtschaftlichen Vorteile abweichend von Abs. 2 nach der Zahl der gewichteten Übernachtungen im Erhebungszeitraum"
          },
          {
            "text": "In den Gemarkungen Lipburg und Schweighof sowie im Wohngebiet Moosmatt nennt die Satzung 0,98 € je gewichteter Übernachtung und gewichtet die Übernachtungen dort mit dem Faktor 0,75.",
            "quote": "in den Gemarkungen Lipburg und Schweighof sowie im Wohngebiet Moosmatt € 0,98 je gewichteter Übernachtung"
          },
          {
            "text": "Die Übernachtungen werden nach der Lage des Betriebs gewichtet: in der Gemarkung Badenweiler ohne Moosmatt mit dem Faktor 1,00, in Lipburg, Schweighof und Moosmatt mit 0,75.",
            "quote": "Gemarkung Badenweiler ohne Wohngebiet Moosmatt Faktor 1,00, Gemarkungen Lipburg und Schweighof sowie Wohngebiet Moosmatt Faktor 0,75"
          },
          {
            "text": "Alle anderen Beitragspflichtigen zahlen 18,68 % des Messbetrags.",
            "quote": "Der Beitrag nach § 3 Abs. 2 beträgt 18,68 v.H. des Messbetrages."
          },
          {
            "text": "Auch Vorteile eines Beherbergungsbetriebs, die nicht mit einer Übernachtung zusammenhängen, werden nach den Mehreinnahmen bemessen, nicht nach der Zahl der Übernachtungen.",
            "quote": "Besondere wirtschaftliche Vorteile von Beherbergungsbetrieben nach Satz 1, die nicht mit einer Übernachtung in Zusammenhang stehen, werden nach Abs. 2 bemessen."
          },
          {
            "text": "Solange die Beitragsschuld noch nicht entstanden ist, sind Vorauszahlungen zu leisten; sie entstehen zum 1. April und zum 1. Oktober eines jeden Jahres.",
            "quote": "Solange die Beitragsschuld noch nicht entstanden ist, sind vom Beitragsschuldner Vorauszahlungen zu leisten. Die Vorauszahlungen entstehen zum 1.4. und 1.10. eines jeden Kalenderjahres."
          }
        ]
      },
      "checked": {
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          "url": "https://www.gemeinde-baiersbronn.de/ceasy/serve/usage/main.php?view=publish&item=statute&id=1066",
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            "quote": "und beinhaltet die kostenfreie Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs im Schwarzwald (Modell KONUS)",
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          {
            "text": "Die Kurtaxe kann vom Beherberger durch eine Vereinbarung mit der Gemeinde abgelöst werden; die Ablösesumme richtet sich nach der Zahl der Übernachtungen.",
            "quote": "Die Ablösesumme bestimmt sich nach der Zahl der kurtaxepflichtigen Übernachtungen des Beherbergungsbetriebes bzw. des Campingplatzes."
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            "quote": "Für jeden nicht zurückgegebenen Meldevordruck, dessen Verwendung nicht nachgewiesen ist, wird die Kurtaxe geschätzt."
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          "quote": "Wer Personen gegen Entgelt beherbergt, einen Campingplatz betreibt oder seine Wohnung als Ferienwohnung ortsfremden Personen gegen Entgelt zur Verfügung stellt, ist verpflichtet, bei ihm verweilende Personen innerhalb von 3 Tagen nach Ankunft bzw. Abreise an- bzw. abzumelden. Bei Beherbergungsbetrieben, die bei Schwarzwald Plus teilnehmen, sind die Personen bei der Schwarzwald Plus GmbH an- bzw. abzumelden."
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          "title": "Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung - KTS) der Gemeinde Bernau im Schwarzwald vom 17.10.2022, mit den Änderungssatzungen vom 15.12.2025 (in Kraft ab 01.01.2026 und ab 01.03.2026), Sammel-PDF der Gemeinde",
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              "reading": "Ortsfremde Personen, die sich in der Gemeinde Bernau im Schwarzwald nicht länger als einen Tag aufhalten (Tagesgäste). Für die Berechnung dieser Frist gilt 8 3 Abs. 2 entsprechend"
            },
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              "reading": "Familienbesuche von Einwohnern, die in deren Haushalt unentgeltlich aufgenommen werden und keine Kureinrichtungen in Anspruch nehmen bzw. Veranstaltungen besuchen."
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              "reading": "Der Tag der Ankunft und der Tag der Abreise werden zusammen als ein Aufenthaltstag gerechnet."
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              "where": "remarks[1]",
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              "reading": "Die Kurtaxe wird auf Antrag um 20 % ermäßigt:"
            },
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              "page": 6,
              "reading": "eine pauschale Jahreskurtaxe zu entrichten. Diese beträgt Für jede Person ab 14 Jahren 79,00 € Für jedes Kind von sechs Jahren bis zum vollendeten 13. Lebensjahr 21,00 €"
            },
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              "where": "remarks[3]",
              "page": 2,
              "reading": "berechtigt zur kostenfreien Nutzung des ÖPNV der teilnehmenden Verkehrsverbünde des Schwarzwalds."
            },
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              "reading": "Der Beherberger ist verpflichtet, dem Gast eine KONUS Inklusiv-Gästekarte Bernau im Schwarzwald auszuhändigen"
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              "where": "hostDuty",
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              "reading": "die Kurtaxe von den kurtaxepflichtigen Personen einzuziehen und an die Gemeinde abzuführen. Sie haften der Gemeinde gegenüber für den vollständigen und richtigen Einzug der Kurtaxe."
            },
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              "reading": "Die im Laufe eines Kalendermonats fällig gewordenen Beträge an Kurtaxe sind jeweils bis zum 10. des folgenden Monats an die Gemeinde abzuführen."
            },
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              "reading": "innerhalb von drei Tagen nach Ankunft bzw. Abreise an- bzw. abzumelden."
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          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
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          },
          {
            "text": "Wer in der Gemeinde arbeitet oder in Ausbildung ist",
            "quote": "die in der Gemeinde arbeiten oder dort in Ausbildung stehen"
          },
          {
            "text": "Familienbesucher von Einwohnern, die unentgeltlich im Haushalt aufgenommen werden und keine Kureinrichtungen nutzen",
            "quote": "Familienbesuche von Einwohnern, die in deren Haushalt unentgeltlich aufgenommen werden und keine Kureinrichtungen in Anspruch nehmen bzw. Veranstaltungen besuchen."
          },
          {
            "text": "Teilnehmer von Schullandheimaufenthalten",
            "quote": "Teilnehmer von Schullandheimaufenthalten."
          }
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        "remarks": [
          {
            "text": "Weil An- und Abreisetag zusammen als ein Tag zählen, kann schon eine einzelne Übernachtung frei sein; frag im Zweifel die Gemeinde. Der Rechner zählt jede Nacht.",
            "quote": "Der Tag der Ankunft und der Tag der Abreise werden zusammen als ein Aufenthaltstag gerechnet."
          },
          {
            "text": "Auf Antrag zahlen Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 70 Prozent 20 Prozent weniger.",
            "quote": "Die Kurtaxe wird auf Antrag um 20 % ermäßigt:"
          },
          {
            "text": "Einwohner, die ihren Lebensmittelpunkt woanders haben (etwa Inhaber einer Zweit- oder Ferienwohnung), zahlen statt der Tagessätze eine pauschale Jahreskurtaxe: 79 Euro je Person ab 14 Jahren und 21 Euro je Kind von sechs bis 13 Jahren.",
            "quote": "eine pauschale Jahreskurtaxe zu entrichten. Diese beträgt Für jede Person ab 14 Jahren 79,00 € Für jedes Kind von sechs Jahren bis zum vollendeten 13. Lebensjahr 21,00 €"
          },
          {
            "text": "In der Kurtaxe steckt die Konus-Abgabe: Mit der Gästekarte fahren die Gäste kostenlos mit Bus und Bahn im Schwarzwald.",
            "quote": "berechtigt zur kostenfreien Nutzung des ÖPNV der teilnehmenden Verkehrsverbünde des Schwarzwalds."
          },
          {
            "text": "Du händigst jedem kurtaxepflichtigen Gast die KONUS Inklusiv-Gästekarte aus, nachdem der Gast den Meldeschein selbst ausgefüllt hat.",
            "quote": "Der Beherberger ist verpflichtet, dem Gast eine KONUS Inklusiv-Gästekarte Bernau im Schwarzwald auszuhändigen"
          }
        ],
        "hostDuty": {
          "text": "Wer Gäste beherbergt, zieht die Kurtaxe von ihnen ein, führt sie an die Gemeinde ab und haftet für den vollständigen und richtigen Einzug.",
          "quote": "die Kurtaxe von den kurtaxepflichtigen Personen einzuziehen und an die Gemeinde abzuführen. Sie haften der Gemeinde gegenüber für den vollständigen und richtigen Einzug der Kurtaxe."
        },
        "deadline": {
          "text": "Was im Kalendermonat fällig geworden ist, führst du bis zum 10. des Folgemonats an die Gemeinde ab.",
          "quote": "Die im Laufe eines Kalendermonats fällig gewordenen Beträge an Kurtaxe sind jeweils bis zum 10. des folgenden Monats an die Gemeinde abzuführen."
        },
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          "title": "Satzung der Gemeinde Breitnau über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung - KTS), Gemeinderatsbeschluss vom 20.11.2024 mit Änderungssatzung vom 12.11.2025",
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          "title": "Satzung der Gemeinde Breitnau über die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrags (Fremdenverkehrsbeitragssatzung – FBS) vom 20. Mai 2026",
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            "quote": "die in der Gemeinde Breitnau arbeiten oder dort in Ausbildung (einschließlich Schule) stehen oder sich dort aus beruflichen Gründen zur Teilnahme an Tagungen oder sonstigen Veranstaltungen in der Gemeinde Breitnau aufhalten"
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          },
          {
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          },
          {
            "text": "Die Gästekarte mit dem Hinweis KONUS berechtigt die Gäste zur kostenlosen Nutzung von Bus und Bahn in den teilnehmenden Verkehrsverbünden im Schwarzwald.",
            "quote": "den Hinweis „KONUS“, der zur kostenfreien Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs in den teilnehmenden Verkehrsverbünden im Schwarzwald berechtigt."
          },
          {
            "text": "Einwohner, die ihren Lebensmittelpunkt woanders haben (etwa Inhaber einer Zweit- oder Ferienwohnung), zahlen statt der Tagessätze eine pauschale Jahreskurtaxe: in Kurbezirk I 105 Euro, in Kurbezirk III 75 Euro je Person ab 16 Jahren und 48 Euro je Kind ab 6 Jahren und Jugendlichem.",
            "quote": "für Personen ab 16 Jahren 105,00 € 90,00 € 75,00 € für Kinder ab 6 Jahren und Jugendliche 48,00 € 48,00 € 48,00 €"
          },
          {
            "text": "Für die Meldung nutzt du das elektronische Meldeverfahren, das die Gemeinde kostenlos bereitstellt.",
            "quote": "Für die Meldung ist das von der Gemeinde Breitnau unentgeltliche bereitgestellte elektronische Meldeverfahren zu verwenden."
          }
        ],
        "hostDuty": {
          "text": "Wer Gäste beherbergt, zieht die Kurtaxe von ihnen ein, führt sie an die Gemeinde ab und haftet für die rechtzeitige Einziehung und vollständige Ablieferung.",
          "quote": "die Kurtaxe einzuziehen und die vereinnahmten Kurtaxezahlungen eines Kalendermonats zum Ende des darauffolgenden Kalendermonats gesammelt an die Gemeinde Breitnau abzuführen. Als Beherberger gilt auch, wer einen Stellplatz für Wohnmobilisten entgeltlich zur Verfügung stellt. Die Meldepflichtigen haften für die rechtzeitige Einziehung und vollständige Ablieferung der Kurtaxe."
        },
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          "quote": "die vereinnahmten Kurtaxezahlungen eines Kalendermonats zum Ende des darauffolgenden Kalendermonats gesammelt an die Gemeinde Breitnau abzuführen"
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        "reporting": {
          "text": "Gäste meldest du innerhalb von drei Tagen nach der Anreise an und drei Tage nach der Abreise ab.",
          "quote": "innerhalb von drei Tagen nach Anreise anzumelden und drei Tage nach Abreise abzumelden"
        }
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        "deadline": {
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        },
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            "quote": "Bei Beherbergungsbetrieben aller Art mit Ausnahme solcher Beherbergungsbetriebe, die Vorsorge- oder Rehabilitationskliniken sind"
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          {
            "text": "Die Satzung spricht von gewichteten Übernachtungen.",
            "quote": "bemessen sich die besonderen wirtschaftlichen Vorteile abweichend von Abs. 2 nach der Zahl der gewichteten Übernachtungen im Erhebungszeitraum"
          },
          {
            "text": "Der Beitrag auf die Übernachtungen wird für jeden Kalendermonat erhoben und entsteht zum Monatsende.",
            "quote": "Die Beiträge nach § 6 Abs. 2 werden für jeden Kalendermonat erhoben (Erhebungszeitraum) und entstehen zum Ende des jeweiligen Kalendermonats."
          },
          {
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            "quote": "Der Beitrag nach § 4 Abs. 2 und 3 beträgt 5 vom Hundert des Messbetrages. Der Beitrag wird nicht erhoben, wenn er weniger als 20,00 € beträgt."
          }
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          },
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            "quote": "Beitragspflichtige die noch weitere Umsätze erzielen, unterliegen dem Fremdenverkehrsbeitrag nach Maßgabe von § 3 Absatz 1 bis 3 in Verbindung mit § 4 und § 5 dieser Satzung. Ein bereits festgesetztes Übernachtungsgeld wird als Vorauszahlung angerechnet."
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            "quote": "Der Beitrag nach § 4 Absatz 1 beträgt 8 von Hundert des Messbetrages. Der Beitrag wird nicht erhoben, wenn er weniger als 20,- € beträgt."
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          "quote": "Die Übernachtungsteuer ist bei erfolgter Steueranmeldung am dreißigsten Tag nach Ablauf des Anmeldezeitraums fällig und an die Stadt Freiburg i. Br. zu entrichten.",
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          "text": "Du gibst für jedes Quartal eine unterschriebene Steueranmeldung bei der Stadtkämmerei ab und berechnest die Steuer darin selbst.",
          "quote": "Der/die Betreiber_in eines Beherbergungsbetriebes hat für jedes Kalendervierteljahr (Anmeldezeitraum) der Stadt Freiburg i. Br. - Stadtkämmerei, Abteilung Steuern - eine von diesem/dieser oder seinem/seiner Vertreter_in unterschriebene Steueranmeldung abzugeben, in der die Steuer für den Steueranmeldezeitraum selbst zu berechnen ist",
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          {
            "text": "Belegungen, die einen Wohnsitz im Sinne des Melderechts begründen, werden nicht besteuert.",
            "quote": "Belegungen, die einen Wohnsitz im Sinne des Melderechts begründen, werden nicht besteuert.",
            "source": "satzung"
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          {
            "text": "Die Übernachtung einer Begleitperson, auf die ein Mensch mit Behinderung angewiesen ist, ist mit entsprechendem Merkzeichen im Ausweis steuerfrei.",
            "quote": "Wenn ein Mensch mit Behinderung auf eine Begleitperson angewiesen ist und dies mit dem Ausweis mit entsprechenden Merkzeichen nachweisen kann, so sind die Übernachtungskosten der Begleitperson von der Übernachtungsteuer befreit.",
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          {
            "text": "Wer wegen Renovierung oder Umbau vorübergehend nicht in seiner Wohnung wohnen kann, zahlt für die Ersatzunterkunft keine Übernachtungsteuer.",
            "quote": "Übernachtungskosten, die dadurch entstehen, dass eine Wohnung wegen Renovierungs- oder Umbauarbeiten unbewohnbar wird, dient der Grundbefriedigung und sind daher nicht übernachtungsteuerpflichtig.",
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            "text": "Auch berufliche Übernachtungen sind steuerpflichtig, seit dem 1. Juli 2023.",
            "quote": "Der Gemeinderat entschied mit Beschluss vom 31.01.2023, dass ab dem 01.07.2023 auch berufliche Übernachtungen besteuert werden.",
            "source": "faq"
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          {
            "text": "Lässt sich eine Pauschalrechnung nicht aufteilen, ziehst du bei Pauschalpreisen 10 € je Gast für das Frühstück sowie je 25 € für Mittag- und Abendessen ab.",
            "quote": "Sofern im Einzelfall die Aufteilung einer Gesamtrechnung in ein Übernachtungsentgelt und ein gesondertes Entgelt für sonstige Dienstleistungen nicht möglich ist, gilt als Bemessungsgrundlage bei einem Beherbergungsbetrieb mit Pauschalpreis (Übernachtung/Frühstück beziehungsweise Halb- oder Vollpension) der Betrag der Gesamtrechnung abzüglich einer Pauschale von 10,00 € für Frühstück und je 25,00 € für Mittagessen und Abendessen je Gast und Mahlzeit.",
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          {
            "text": "Bei regelmäßig weniger als 300 € Steuer im Quartal kannst du auf Antrag halbjährlich anmelden.",
            "quote": "Hat der Beherbergungsbetrieb regelmäßig Zahlungsverpflichtungen aus der Übernachtungsteuer von unter 300,00 € im Vierteljahr, so kann auf Antrag eine halbjährliche Abgabe der Steueranmeldungen gewährt werden.",
            "source": "satzung"
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          {
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            "quote": "Der/die Betreiber_in des Beherbergungsbetriebes ist dazu verpflichtet die Namen und die Dauer des Aufenthalts aller Beherbergungsgäste in geeigneter Form aufzuzeichnen.",
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          {
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              "quote": "Kurzone II: Stadtteile Dietersweiler, Grüntal-Frutenhof, Igelsberg, Musbach, Wittlensweiler, Zwieselberg, Campingplatz Langenwald"
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          {
            "text": "Familienbesuche von Einwohnern, die unentgeltlich im Haushalt aufgenommen werden und damit keinen Anspruch auf die Schwarzwald Gästekarte haben",
            "quote": "Familienbesuche von Einwohnern, die in deren Haushalt unentgeltlich aufgenommen werden und dadurch keinen Anspruch auf eine Schwarzwald Gästekarte mit integrierter KONUS-Fahrkarte haben."
          },
          {
            "text": "Auf Antrag: Schwerbehinderte und Kranke mit einem Grad der Behinderung von 100",
            "quote": "Schwerbehinderte und Kranke mit einem Grad der Behinderung von 100 %."
          },
          {
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            "quote": "Die Kurtaxe wird nicht von ortsfremden Personen und von Einwohnern im Sinne von Absatz 2 Satz 1 erhoben, die in der Stadt arbeiten oder in Ausbildung stehen."
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Deine Vermietung zeigst du der Stadt innerhalb eines Monats nach Beginn schriftlich an, mit der Zahl der Betten.",
            "quote": "Die Vermietungstätigkeit innerhalb eines Monats nach deren Aufnahme der Stadt Freudenstadt bei der Kurtaxestelle auf dem dafür vorgesehenen Formular schriftlich unter Angabe der Zahl der zu diesem Zweck zur Verfügung stehenden Betten anzuzeigen."
          },
          {
            "text": "Gemeldet wird über das elektronische Meldeverfahren der Stadt.",
            "quote": "Für die Meldung ist das von der Stadt bereitgestellte elektronische Meldeverfahren zu verwenden."
          },
          {
            "text": "Meldest du nicht oder unvollständig, schätzt die Stadt die Forderung mit 80 % der verfügbaren Betten.",
            "quote": "werden zur Schätzung der Kurtaxe-Forderung 80 % der zur Verfügung stehenden Betten angenommen."
          }
        ],
        "hostDuty": {
          "text": "Du ziehst die Kurtaxe bei deinen Gästen ein, führst sie an die Stadt ab und haftest für den vollständigen und richtigen Einzug.",
          "quote": "Die nach § 7 Abs. 1 und 2 Meldepflichtigen haben, soweit nicht nach § 6 Abs. 2 ein Kurtaxebescheid ergeht, die Kurtaxe von den kurtaxepflichtigen Personen einzuziehen und an die Stadt abzuführen. Sie haften der Stadt gegenüber für den vollständigen und richtigen Einzug der Kurtaxe."
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        "deadline": {
          "text": "Die Beträge eines Monats führst du 14 Tage nach der Rechnung der Stadt ab.",
          "quote": "Die im Laufe eines Kalendermonats fällig gewordenen Beträge an Kurtaxe sind jeweils 14 Tage nach Rechnungsstellung an die Stadt abzuführen."
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          "text": "Du meldest der Stadt innerhalb von 10 Tagen nach Ablauf eines Kalendermonats, wie viele Gäste du gegen Entgelt beherbergt hast.",
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            "quote": "Bei Privatzimmervermietern, die nur Wohnungen oder Zimmer vorübergehend an Fremde vermieten (mit oder ohne Frühstück), bemisst sich der Beitrag abweichend von Abs. 2 nach der Zahl der Übernachtungen im Erhebungszeitraum (Übernachtungsgeld)."
          },
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            "text": "Als Privatzimmervermieter gilt, wer einen erlaubnisfreien Beherbergungsbetrieb mit bis zu 8 Betten betreibt.",
            "quote": "Als Privatzimmervermieter gilt, wer einen gemäß § 2 Abs. 4 Gaststättengesetz erlaubnisfreien Beherbergungsbetrieb (bis 8 Betten) betreibt."
          },
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            "quote": "Der Beitrag nach § 4 Abs. 1 beträgt 5 v.H. des Messbetrags. Der Beitrag wird nicht erhoben, wenn er weniger als 10,00 EUR beträgt."
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            "text": "Familienbesucher von Einwohnern, die unentgeltlich im Haushalt aufgenommen werden und keine Kureinrichtungen nutzen",
            "quote": "Familienbesuche von Einwohnern, die in deren Haushalt unentgeltlich aufgenommen werden und keine Kureinrichtungen in Anspruch nehmen bzw. Veranstaltungen besuchen."
          },
          {
            "text": "Teilnehmer von Schullandheimaufenthalten",
            "quote": "Teilnehmer von Schullandheimaufenthalten."
          },
          {
            "text": "Ortsfremde, die sich aus beruflichen Gründen in der Gemeinde aufhalten, zum Beispiel Monteure",
            "quote": "Ortsfremde Personen, die sich aus beruflichen Gründen in der Gemeinde aufhalten"
          },
          {
            "text": "Wer in der Gemeinde arbeitet oder in Ausbildung ist",
            "quote": "die in der Gemeinde Glottertal arbeiten oder Ausbildung stehen."
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            "text": "Wer beruflich an einer Tagung oder Veranstaltung teilnimmt, ist auf Antrag für die ersten drei Tage des Aufenthalts befreit; mitreisende Personen nicht.",
            "quote": "Auf Antrag werden Personen, die sich aus beruflichen Gründen zur Teilnahme an Tagungen oder sonstigen Veranstaltungen in der Gemeinde aufhalten, für die Dauer der ersten drei Tage des Aufenthaltes von der Kurtaxe befreit. Dies gilt nicht für mitreisende Personen."
          },
          {
            "text": "Menschen mit einem Grad der Behinderung von 50 bis 90 zahlen auf Antrag die Hälfte.",
            "quote": "Schwerbehinderte Personen mit einem Grad der Behinderung von 50-90 um 50 %."
          },
          {
            "text": "Kurtaxepflichtig sind auch ortsfremde Personen, die sich beruflich zur Teilnahme an Tagungen oder Veranstaltungen in der Gemeinde aufhalten.",
            "source": "aenderung2026",
            "quote": "Kurtaxepflichtig sind darüber hinaus ortsfremde Personen, die sich aus beruflichen Gründen zur Teilnahme an Tagungen oder sonstigen Veranstaltungen in der Gemeinde Glottertal aufhalten."
          },
          {
            "text": "Du händigst jedem Gast eine KONUS-Gästekarte aus; damit fahren die Gäste kostenlos mit Bus und Bahn im Schwarzwald.",
            "quote": "Der Gastgeber ist verpflichtet, dem Gast eine KONUS-Gästekarte auszuhändigen."
          },
          {
            "text": "Für die Meldung nutzt du das elektronische Meldeverfahren, das die Gemeinde kostenlos bereitstellt.",
            "quote": "Für die Meldung ist das von der Gemeinde unentgeltlich bereitgestellte elektronische Meldeverfahren zu verwenden."
          }
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          "text": "Wer Gäste beherbergt, zieht die Kurtaxe von ihnen ein, führt sie an die Gemeinde ab und haftet für den vollständigen und richtigen Einzug.",
          "quote": "die Kurtaxe von den kurtaxepflichtigen Personen einzuziehen und an die Gemeinde abzuführen. Sie haften der Gemeinde gegenüber für den vollständigen und richtigen Einzug der Kurtaxe."
        },
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          "quote": "Die im Laufe eines Kalendermonats fällig gewordenen Beträge an Kurtaxe sind jeweils nach der im Bescheid angegebenen Fälligkeit zu entrichten."
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          "text": "Gäste meldest du innerhalb von zwei Tagen nach der Ankunft an und nach der Abreise ab.",
          "quote": "innerhalb von zwei Tagen nach Ankunft bzw. Abreise an- bzw. abzumelden."
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          "text": "Wer nur eine Nacht bleibt, zahlt nichts (Passanten mit einer Übernachtung).",
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        "source": "bnetza",
        "asOf": "2026-10-01",
        "quote": "Stand: 01.10.2026"
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          "text": "Zahlen musst du, wenn du in Glottertal selbstständig tätig bist und dir der Fremdenverkehr unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile bringt.",
          "quote": "Von allen juristischen Personen und allen natürlichen Personen, die eine selbständige Tätigkeit ausüben und denen in der Gemeinde Glottertal aus dem Kurbetrieb oder dem Fremdenverkehr unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile erwachsen, wird ein Beitrag zur Förderung des Fremdenverkehrs und des Erholungs- und Kurbetriebes (Fremdenverkehrsbeitrag) erhoben."
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          "quote": "Bei der Veranlagung nach § 3 Abs. 2.1 haben die Beitragspflichtigen dem Bürgermeisteramt über alle Übernachtungen Auskunft zu erteilen."
        },
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            "quote": "Bei Beherbergungsbetrieben einschließlich der privaten Zimmervermieter durch die Zahl der erreichten Übernachtungen nach Maßgabe des § 4 der Satzung"
          },
          {
            "text": "Bei Ferienwohnungs- und Privatzimmervermietern sind mit dem Bettengeld die wirtschaftlichen Vorteile aller Umsätze durch Übernachtung einschließlich Frühstück abgegolten.",
            "quote": "Ferienwohnung- und Privatzimmervermieter) sind mit dem Bettengeld (§ 6 Abs. 1) die wirtschaftlichen Vorteile aller Umsätze durch Übernachtung einschließlich Frühstück abgegolten"
          },
          {
            "text": "Der Beitrag entsteht am letzten Aufenthaltstag der beherbergten Person.",
            "quote": "Der Beitrag nach den §§ 4 und 6 Abs. 1 (Bettengeld) entsteht am letzten Aufenthaltstag der beherbergten Person in der Gemeinde."
          },
          {
            "text": "Für Umsätze von Beherbergungsbetrieben und privaten Zimmervermietern, die das Bettengeld nicht abgilt, und für alle anderen Beitragspflichtigen beträgt der Beitrag 5,5 % des Messbetrags; für kleine Beträge nennt die Satzung noch eine Grenze in DM, unter der kein Beitrag erhoben wird.",
            "quote": "Für Beherbergungsbetriebe und private Zimmervermieter – soweit nicht nach Abs. 1 i.V. mit § 4 abgegolten – und für alle anderen Beitragspflichtigen nach § 3 Abs. 2.2 beträgt der Beitrag für ein Haushaltsjahr 5,5 v. H. des Messbetrages nach § 5 Abs. 2 und 3. Der Beitrag wird nicht erhoben, wenn er voraussichtlich weniger als 10, -- DM beträgt."
          }
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      "name": "Gemeinde Hagnau am Bodensee",
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          "title": "Satzung der Gemeinde Hagnau am Bodensee über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung) vom 25.11.2025 (Scan)",
          "url": "https://www.gemeinde-hagnau.de/ceasy/serve/usage/main.php?view=publish&item=statute&id=1008",
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              "reading": "c) Kinder vor Vollendung des 15. Lebensjahres"
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              "reading": "Die Hauptsaison umfasst den Zeitraum vom 01.04. bis 31.10.; die Vor- und Nachsaison den Zeitraum vom 01.11. bis 31.03."
            },
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            },
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              "reading": "Für die Meldung ist das von der Gemeinde unentgeltlich bereitgestellte elektronische Meldescheinverfahren zu verwenden."
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              "where": "remarks[4]",
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              "reading": "Weigert sich eine kurtaxepflichtige Person die Kurtaxe zu entrichten, hat dies der Meldepflichtige der Gemeinde unverzüglich"
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              "reading": "haben, soweit nicht nach 8 6 Abs. 2 und 3 ein Kurtaxebescheid ergeht, die Kurtaxe von den kurtaxepflichtigen Personen einzuziehen und an die Gemeinde abzuführen. Sie haften der Gemeinde gegenüber für den vollständigen und richtigen Einzug der Kurtaxe."
            },
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          "title": "Satzung der Gemeinde Hagnau über die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrags (Fremdenverkehrsbeitragssatzung) vom 09.12.1997, mit der Euro-Anpassungssatzung vom 17.09.2001 und Änderungen bis 12.09.2006",
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              "reading": "Von allen natürlichen und juristischen Personen, denen in der Gemeinde Hagnau aus dem Kurbetrieb und dem Fremdenverkehr unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile erwachsen, wird ein Beitrag (Fremdenverkehrsbeitrag) erhoben."
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              "reading": "Er wird in der Zeit vom 15. April bis 15. Oktober jeden Jahres erhoben und beträgt je Übernachtung und Person 30 Cent."
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              "reading": "Er wird in der Zeit vom 15. April bis 15. Oktober jeden Jahres erhoben und beträgt je Übernachtung und Person 30 Cent."
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              "reading": "haben die Übernachtungszahlen der bei ihnen gegen Entgelt beherbergten Personen der Gemeinde mitzuteilen"
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              "where": "businessLevy.deadline",
              "page": 17,
              "reading": "wird zusammen mit der Kurtaxe gemäß der jeweils gültigen Kurtaxeordnung zur Zahlung fällig"
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              "reading": "Von den Privatbeherbergern , die nur Wohnungen oder Zimmer (mit nicht mehr als 8 Betten) vorübergehend an Fremde vermieten, wird der Beitrag nach der Übernachtungszahl erhoben."
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              "reading": "Personen, die als Privatbeherberger an Fremde vorübergehend Ferienhäuser, Wohnungen oder Zimmer vermieten"
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              "reading": "In besonders gelagerten Fällen kann der Beitrag ganz oder teilweise erlassen werden."
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            {
              "where": "businessLevy.remarks[3]",
              "page": 8,
              "reading": "Der Beitrag beträgt für ein Rechnungsjahr 5%, des Messbetrages nach $ 3 Abs.2 ( Hebesatz) und ist auf volle EUR abzurunden. Er wird nicht erhoben, wenn er weniger als 5 EUR beträgt.",
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                "quote": "c) Kinder vor Vollendung des 15. Lebensjahres"
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                "quote": "c) Kinder vor Vollendung des 15. Lebensjahres"
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            "quote": "b) Geschäftsreisende"
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          {
            "text": "Familienbesuche bei Einwohnern, die unentgeltlich im Haushalt aufgenommen werden und keine Kureinrichtungen nutzen",
            "quote": "Familienbesuche von Einwohnern, die in deren Haushalt unentgeltlich aufgenommen werden und keine Kureinrichtungen in Anspruch nehmen bzw. Veranstaltungen besuchen"
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            "text": "Teilnehmer an Schullandheimaufenthalten",
            "quote": "e) Teilnehmer von Schullandheimaufenthalten"
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          {
            "text": "Kranke und Schwerbehinderte, solange sie Einrichtungen oder Veranstaltungen nicht besuchen können und das ärztlich nachweisen",
            "quote": "Kranke und Schwerbehinderte, solange sie nicht in der Lage sind (z.B. bei Bettlägerigkeit), Kureinrichtungen oder Veranstaltungen zu besuchen und dies durch ärztliches Zeugnis nachweisen"
          },
          {
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            "quote": "Die Kurtaxe wird nicht von ortsfremden Personen und von Einwohnern im Sinne von Absatz 2 Satz 1 erhoben, die in der Gemeinde arbeiten oder dort in Ausbildung stehen."
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Die Hauptsaison geht vom 1. April bis 31. Oktober, die Vor- und Nachsaison vom 1. November bis 31. März.",
            "quote": "Die Hauptsaison umfasst den Zeitraum vom 01.04. bis 31.10.; die Vor- und Nachsaison den Zeitraum vom 01.11. bis 31.03."
          },
          {
            "text": "Schwerbehinderte mit mindestens 80 Prozent Erwerbsminderung zahlen auf Antrag nichts, ebenso eine Begleitperson, wenn der Aufenthalt ausschließlich der Betreuung dient.",
            "quote": "Bei schwerbehinderten Personen mit mindestens 80% nachgewiesener Erwerbsminderung, sowie deren Begleitperson, wenn die Notwendigkeit einer Begleitperson durch amtliche oder ärztliche Bescheinigung nachgewiesen wird und ihr Aufenthalt in der Gemeinde ausschließlich auf die Betreuung Dritter beschränkt ist, wird die Kurtaxe auf Antrag um 100% ermäßigt."
          },
          {
            "text": "Anträge auf Befreiung oder Ermäßigung musst du spätestens am Abreisetag einreichen lassen.",
            "quote": "Anträge auf Befreiung von der Kurtaxe oder auf Ermäßigung der Kurtaxe sind spätestens am Tag der Abreise einzureichen."
          },
          {
            "text": "Für die Meldung gilt das elektronische Meldescheinverfahren der Gemeinde; auf Antrag kann die Gemeinde bei unbilliger Härte darauf verzichten.",
            "quote": "Für die Meldung ist das von der Gemeinde unentgeltlich bereitgestellte elektronische Meldescheinverfahren zu verwenden."
          },
          {
            "text": "Wenn ein Gast die Kurtaxe nicht zahlen will, meldest du das der Gemeinde unverzüglich.",
            "quote": "Weigert sich eine kurtaxepflichtige Person die Kurtaxe zu entrichten, hat dies der Meldepflichtige der Gemeinde unverzüglich"
          }
        ],
        "hostDuty": {
          "text": "Wer Gäste beherbergt, zieht die Kurtaxe ein, führt sie ab und haftet der Gemeinde für den vollständigen und richtigen Einzug.",
          "quote": "haben, soweit nicht nach § 6 Abs. 2 und 3 ein Kurtaxebescheid ergeht, die Kurtaxe von den kurtaxepflichtigen Personen einzuziehen und an die Gemeinde abzuführen. Sie haften der Gemeinde gegenüber für den vollständigen und richtigen Einzug der Kurtaxe."
        },
        "deadline": {
          "text": "Die im Laufe eines Kalendermonats fällig gewordenen Beträge führst du jeweils innerhalb von vier Wochen an die Gemeinde ab; ab wann die Frist läuft, nennt die Satzung nicht.",
          "quote": "Die im Laufe eines Kalendermonats fällig gewordenen Beträge an Kurtaxe sind jeweils innerhalb von vier Wochen an die Gemeinde abzuführen."
        },
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          "text": "Deine Gäste meldest du innerhalb von drei Tagen nach der Ankunft an und nach der Abreise ab, über das elektronische Verfahren der Gemeinde.",
          "quote": "bei ihm verweilende Personen innerhalb von 3 Tagen nach Ankunft bzw. Abreise an- bzw. abzumelden."
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        "source": "bnetza",
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          "quote": "Von allen natürlichen und juristischen Personen, denen in der Gemeinde Hagnau aus dem Kurbetrieb und dem Fremdenverkehr unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile erwachsen, wird ein Beitrag (Fremdenverkehrsbeitrag) erhoben."
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            "quote": "Er wird in der Zeit vom 15. April bis 15. Oktober jeden Jahres erhoben und beträgt je Übernachtung und Person 30 Cent.",
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          "text": "Du meldest der Gemeinde die Übernachtungszahlen der Gäste, die du gegen Entgelt beherbergst.",
          "quote": "haben die Übernachtungszahlen der bei ihnen gegen Entgelt beherbergten Personen der Gemeinde mitzuteilen"
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        "deadline": {
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          "quote": "wird zusammen mit der Kurtaxe gemäß der jeweils gültigen Kurtaxeordnung zur Zahlung fällig"
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          {
            "text": "Als Privatbeherberger, der nur Wohnungen oder Zimmer mit nicht mehr als 8 Betten vorübergehend an Fremde vermietet, wirst du nach der Zahl der Übernachtungen veranlagt.",
            "quote": "Von den Privatbeherbergern, die nur Wohnungen oder Zimmer (mit nicht mehr als 8 Betten) vorübergehend an Fremde vermieten, wird der Beitrag nach der Übernachtungszahl erhoben."
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          {
            "text": "Ausdrücklich beitragspflichtig sind Personen, die als Privatbeherberger an Fremde vorübergehend Ferienhäuser, Wohnungen oder Zimmer vermieten.",
            "quote": "Personen, die als Privatbeherberger an Fremde vorübergehend Ferienhäuser, Wohnungen oder Zimmer vermieten"
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          {
            "text": "In besonders gelagerten Fällen kann der Beitrag ganz oder teilweise erlassen werden.",
            "quote": "In besonders gelagerten Fällen kann der Beitrag ganz oder teilweise erlassen werden."
          },
          {
            "text": "Alle anderen Beitragspflichtigen zahlen 5 % des Messbetrags, abgerundet auf volle Euro; beträgt der Beitrag weniger als 5 €, wird er nicht erhoben.",
            "quote": "Der Beitrag beträgt für ein Rechnungsjahr 5% des Messbetrages nach § 3 Abs.2 ( Hebesatz) und ist auf volle EUR abzurunden. Er wird nicht erhoben, wenn er weniger als 5 EUR beträgt."
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          {
            "text": "Mit der Gästekarte fahren die Gäste im KONUS-Gebiet kostenlos mit Bus und Bahn; die Kurtaxe enthält diese Leistung.",
            "quote": "sowie für die den Kur- und Erholungsgästen eingeräumte Möglichkeit der kostenlosen Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs im Geltungsgebiet von KONUS eine Kurtaxe."
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          "text": "Die Beträge eines Kalendermonats führst du bis zum Ende des Folgemonats gesammelt an die Gemeinde ab.",
          "quote": "die vereinnahmten Kurtaxezahlungen eines Kalendermonats zum Ende des darauffolgenden Kalendermonats gesammelt an die Gemeinde abzuführen"
        },
        "reporting": {
          "text": "Gäste meldest du innerhalb von drei Tagen nach der Anreise an und drei Tage nach der Abreise ab, über das kostenlose elektronische Meldeverfahren.",
          "quote": "innerhalb von drei Tagen nach Anreise anzumelden und drei Tage nach Abreise abzumelden"
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      },
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        "quote": "Stand: 01.10.2026"
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          "quote": "Von allen natürlichen Personen, die eine selbständige Tätigkeit ausüben, und von allen juristischen Personen wird ein Beitrag zur Förderung des Fremdenverkehrs und des"
        },
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          {
            "label": "Nicht gewerbliche Privatzimmervermietung (Privatzimmervermieter, die nur Wohnungen oder Zimmer vorübergehend an Fremde vermieten, ohne gewerblich tätig zu sein)",
            "quote": "Der Beitrag nach § 4 Abs. 4 beträgt 0,50 € je Übernachtung.",
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        ],
        "reporting": {
          "text": "Du meldest der Gemeinde innerhalb von 5 Kalendertagen nach Ablauf eines Kalendermonats, wie viele Gäste du gegen Entgelt beherbergt hast.",
          "quote": "Beitragspflichtige nach § 4 Abs. 4 haben der Gemeinde die Anzahl der bei ihnen gegen Entgelt beherbergten Personen innerhalb von 5 Kalendertagen nach Ablauf eines jeden Kalendermonats anzuzeigen."
        },
        "deadline": {
          "text": "Der Beitrag auf die Übernachtungen ist 14 Kalendertage nach Bekanntgabe des Beitragsbescheids fällig.",
          "quote": "und in den Fällen des § 6 Abs. 2 innerhalb von 14 Kalendertagen nach Bekanntgabe des Beitragsbescheides zur Zahlung fällig"
        },
        "exemptions": [],
        "remarks": [
          {
            "text": "Der Beitrag wird nur erhoben, soweit dir in Hinterzarten aus dem Fremdenverkehr oder dem Kurbetrieb unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile erwachsen.",
            "quote": "soweit ihnen in der Gemeinde Hinterzarten aus dem Fremdenverkehr oder dem Kurbetrieb unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile erwachsen"
          },
          {
            "text": "Vermietest du als Privatzimmervermieter ohne gewerblich tätig zu sein nur Wohnungen oder Zimmer vorübergehend an Fremde, richtet sich dein Beitrag nach der Zahl der Übernachtungen und nicht nach deinem Umsatz.",
            "quote": "Bei Privatzimmervermietern, die nur Wohnungen oder Zimmer vorübergehend an Fremde vermieten (mit oder ohne Frühstück), ohne gewerblich tätig zu sein, bemisst sich der Beitrag abweichend von Abs. 2 nach der Zahl der Übernachtungen im Erhebungszeitraum nach § 7 Abs. 2 (Übernachtungsgeld)."
          },
          {
            "text": "Der Beitrag auf die Übernachtungen wird für jeden Kalendermonat erhoben und entsteht zum Monatsende.",
            "quote": "Die Beiträge nach § 6 Abs. 2 werden für jeden Kalendermonat erhoben (Erhebungszeitraum) und entstehen zum Ende des jeweiligen Kalendermonats."
          },
          {
            "text": "Alle anderen Beitragspflichtigen, auch wer gewerblich vermietet, zahlen 10 % des Messbetrags; beträgt der Beitrag weniger als 20 €, wird er nicht erhoben.",
            "quote": "Der Beitrag nach § 4 Abs. 2, 3 beträgt 10 vom Hundert des Messbetrages. Der Beitrag wird nicht erhoben, wenn er weniger als 20,00 € beträgt."
          }
        ]
      },
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        "on": "2026-10-14",
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    {
      "slug": "immenstaad-am-bodensee",
      "name": "Gemeinde Immenstaad am Bodensee",
      "short": "Immenstaad",
      "ags": "08435024",
      "state": "Baden-Württemberg",
      "district": "Bodenseekreis",
      "sources": {
        "satzung": {
          "title": "Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung – KTS) vom 22.01.2019, zuletzt geändert am 13.10.2025 (6. Änderung), Fassung der Gemeinde",
          "url": "https://www.immenstaad.de/fileadmin/Dateien/pdf-Dateien/Satzungen/Kurtaxesatzung/Kurtaxesatzung_vom_22.01.2019_inkl._6._%C3%84nderung.pdf",
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          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
          "url": "https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Digitales/Kurzzeitvermietung/_func/Area-Liste-xls.html?nn=686258",
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        "fvb": {
          "title": "Satzung der Gemeinde Immenstaad am Bodensee über die Erhebung einer Abgabe zur Förderung des Fremdenverkehrs (Fremdenverkehrsabgabesatzung – FVA), zuletzt geändert am 07.10.2002",
          "url": "https://www.Immenstaad.de/fileadmin/Dateien/pdf-Dateien/Satzungen/Fremdenverkehrssatzung.pdf",
          "kind": "statute",
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      "levy": {
        "name": "Kurtaxe",
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                "quote": "Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr,"
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            ]
          }
        ],
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          {
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          },
          {
            "text": "Familienbesuche bei Einwohnern, die unentgeltlich im Haushalt aufgenommen werden und keine Kureinrichtungen nutzen",
            "quote": "Familienbesuche von Einwohnern, die in deren Haushalt unentgeltlich aufgenommen werden und keine Kureinrichtungen in Anspruch nehmen bzw. Veranstaltungen besuchen,"
          },
          {
            "text": "Teilnehmer an Schullandheimaufenthalten",
            "quote": "Teilnehmer an Schullandheimaufenthalten,"
          },
          {
            "text": "Schwerbehinderte Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80",
            "quote": "Schwerbehinderte Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 80 %,"
          },
          {
            "text": "Begleitpersonen von Schwerbehinderten und Kranken, wenn eine amtliche oder ärztliche Bescheinigung die Notwendigkeit belegt",
            "quote": "Begleitpersonen von Schwerbehinderten und Kranken, wenn die Notwendigkeit einer Begleitperson durch amtliche oder ärztliche Bescheinigung nachgewiesen ist,"
          },
          {
            "text": "Ortsfremde, die in der Gemeinde arbeiten oder in Ausbildung stehen",
            "quote": "Die Kurtaxe wird nicht von ortsfremden Personen und von Einwohnern im Sinne von Abs. 2 S. 1 erhoben, die in der Gemeinde arbeiten oder in Ausbildung stehen."
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Die Hauptsaison geht vom 1. April bis 31. Oktober, die Vor- und Nachsaison vom 1. November bis 31. März.",
            "quote": "Die Hauptsaison umfasst den Zeitraum vom 01.04. bis 31.10.; die Vor- und Nachsaison den Zeitraum vom 01.11. bis 31.03.."
          },
          {
            "text": "Anträge auf Befreiung musst du spätestens am Abreisetag bei der Gemeinde einreichen lassen.",
            "quote": "Anträge auf Befreiung von der Kurtaxe oder sind spätestens am Tag der Abreise bei der Gemeinde einzureichen."
          },
          {
            "text": "Für die Meldung gilt das elektronische Meldescheinverfahren der Gemeinde; auf Antrag kann die Gemeinde bei unbilliger Härte darauf verzichten.",
            "quote": "Für die Meldung ist das von der Gemeinde unentgeltlich bereitgestellte elektronische Meldescheinverfahren zu verwenden."
          },
          {
            "text": "Wenn ein Gast die Kurtaxe nicht zahlen will, meldest du das der Gemeinde unverzüglich.",
            "quote": "Weigert sich eine kurtaxepflichtige Person die Kurtaxe zu entrichten, hat dies der Meldepflichtige der Gemeinde unverzüglich unter Angabe der erforderlichen Daten"
          }
        ],
        "hostDuty": {
          "text": "Wer Gäste beherbergt, zieht die Kurtaxe ein, führt sie ab und haftet der Gemeinde für den vollständigen und richtigen Einzug.",
          "quote": "haben, soweit nicht nach § 6 (2) ein Kurtaxebescheid ergeht, die Kurtaxe von den kurtaxepflichtigen Personen einzuziehen und an die Gemeinde abzuführen. Sie haften der Gemeinde gegenüber für den vollständigen und richtigen Einzug der Kurtaxe."
        },
        "deadline": {
          "text": "Die Gemeinde fordert die Beträge eines Monats per Bescheid an; du zahlst innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung.",
          "quote": "Die im Laufe eines Kalendermonats fällig gewordenen Beträge an Kurtaxe werden durch die Gemeinde mit Abgabebescheid angefordert und sind innerhalb von 14 Tagen nach Bescheidzustellung an die Gemeindekasse zu entrichten."
        },
        "reporting": {
          "text": "Deine Gäste meldest du innerhalb von zwei Tagen nach Ankunft an und nach Abreise ab, über das elektronische Verfahren der Gemeinde.",
          "quote": "bei ihm verweilende Personen innerhalb von zwei Tagen nach Ankunft bzw. Abreise an- bzw. abzumelden."
        }
      },
      "lodgingTax": null,
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        "source": "bnetza",
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        "quote": "Stand: 01.10.2026"
      },
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        "name": "Fremdenverkehrsabgabe",
        "source": "fvb",
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          "text": "Zahlen musst du, wenn dir der Fremdenverkehr in Immenstaad am Bodensee unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile bringt.",
          "quote": "Von allen natürlichen und juristischen Personen, denen in der Gemeinde Immenstaad am Bodensee aus dem Kurbetrieb oder dem Fremdenverkehr unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile erwachsen, wird eine Abgabe (Fremdenverkehrsabgabe) erhoben."
        },
        "letting": [
          {
            "label": "Privatzimmervermieter, die nur Wohnungen oder Zimmer vorübergehend an Fremde vermieten",
            "quote": "Für die in § 3 Absatz 4 genannten Personen beträgt die Abgabe abweichend von Abs. 1 0,28 € je Übernachtung.",
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        ],
        "reporting": {
          "text": "Du meldest der Gemeinde innerhalb von fünf Tagen nach Ablauf eines Kalendermonats, wie viele Gäste du gegen Entgelt beherbergt hast.",
          "quote": "Abgabepflichtige nach § 3 Abs. 4 haben die Anzahl der bei ihnen gegen Entgelt beherbergten Personen der Gemeinde innerhalb von fünf Tagen nach Ablauf eines jeden Kalendermonats mitzuteilen."
        },
        "deadline": {
          "text": "Die Abgabe auf die Übernachtungen ist 14 Tage nach Bekanntgabe des Abgabenbescheids fällig.",
          "quote": "bei der Abrechnung nach § 5 Abs. 3 14 Tage nach der Bekanntgabe des Abgabenbescheides zur Zahlung fällig"
        },
        "exemptions": [
          {
            "text": "Kinder und Jugendliche bis zum 16. Lebensjahr, die von der Kurtaxe befreit sind, zählen bei der Fremdenverkehrsabgabe nicht mit.",
            "quote": "Kinder und Jugendliche bis zum 16. Lebensjahr, die nach der jeweils gültigen Kurtaxeordnung von der Kurtaxe befreit sind, werden bei der Erhebung der Fremdenverkehrsabgabe ebenfalls nicht berücksichtigt."
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Vermietest du als Privatzimmervermieter nur Wohnungen oder Zimmer vorübergehend an Fremde, richtet sich deine Abgabe nach der Zahl der Übernachtungen und nicht nach deinem Umsatz.",
            "quote": "Bei Privatzimmervermietern, die nur Wohnungen oder Zimmer vorübergehend an Fremde vermieten (mit oder ohne Frühstück), bemisst sich die Abgabe abweichend von Absatz 2 nach der Zahl der Übernachtungen im Erhebungszeitraum (Übernachtungsgeld)."
          },
          {
            "text": "Die Abgabe auf die Übernachtungen wird monatlich erhoben.",
            "quote": "Die Abgabe nach § 5 Abs. 3 wird abweichend von Abs. 1 monatlich erhoben."
          },
          {
            "text": "Alle anderen Abgabepflichtigen zahlen 6,50 % des Messbetrags; beträgt die Abgabe weniger als 10 €, wird sie nicht erhoben.",
            "quote": "Die Abgabe nach § 4 Abs. 1 beträgt 6,50 v.H. des Messbetrages. Sie wird nicht erhoben, wenn Sie weniger als 10,00 € beträgt."
          },
          {
            "text": "Hotels, Gasthöfe und andere mit Einnahmen aus Unterkunft und Verpflegung zahlen mindestens den Betrag, der sich aus ihren Übernachtungszahlen mit dem Satz je Übernachtung ergäbe.",
            "quote": "Bei Personen, die Einnahmen aus Unterkunft und Verpflegung von Gästen haben (z.B. Hotels, Gasthöfe, Kurhäuser, Sanatorien, usw.), beträgt die Abgabe mindestens den Betrag, der sich bei Zugrundelegung der Übernachtungszahlen im Erhebungszeitraum unter Anwendung der Beträge nach Abs. 3 ergeben würde."
          }
        ]
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      "checked": {
        "on": "2026-10-14",
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          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
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          "url": "https://www.langenargen.de/fileadmin/Dateien/Website/Dateien/Ortsrecht/Wirtschaftliche_Unternehmen/Satzung-Abgabe-Foerderung-des-Fremdenverkehrs.pdf",
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          {
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          },
          {
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            "quote": "Familienbesuche von Einwohnern, die in deren Haushalt unentgeltlich aufgenommen werden und keine Erholungseinrichtungen in Anspruch nehmen bzw. Veranstaltungen besuchen."
          },
          {
            "text": "Teilnehmer an Schullandheimaufenthalten",
            "quote": "Teilnehmer von Schullandheimaufenthalten."
          },
          {
            "text": "Kranke und Schwerbehinderte, solange sie Einrichtungen oder Veranstaltungen nicht besuchen können und das ärztlich nachweisen",
            "quote": "Kranke und Schwerbehinderte, solange sie nicht in der Lage sind (z.B. bei Bettlägerigkeit), Erholungseinrichtungen oder Veranstaltungen zu besuchen und dies durch ärztliches Zeugnis nachweisen."
          },
          {
            "text": "Begleitpersonen von Schwerbehinderten und Kranken, wenn eine amtliche oder ärztliche Bescheinigung die Notwendigkeit belegt",
            "quote": "Begleitpersonen von Schwerbehinderten und Kranken, wenn die Notwendigkeit einer Begleitperson durch amtliche oder ärztliche Bescheinigung nachgewiesen wird"
          },
          {
            "text": "Ortsfremde, die in der Gemeinde arbeiten oder in Ausbildung stehen",
            "quote": "Die Kurtaxe wird nicht von ortsfremden Personen und von Einwohnern erhoben, die in der Gemeinde arbeiten oder in Ausbildung stehen."
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Die Hauptsaison geht vom 1. April bis 31. Oktober, die Nebensaison vom 1. November bis 31. März.",
            "quote": "Die Hauptsaison umfasst den Zeitraum vom 01. April bis 31. Oktober, die Nebensaison den Zeitraum vom 01. November bis 31. März."
          },
          {
            "text": "Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung ab 80 zahlen auf Antrag die Hälfte.",
            "quote": "Bei schwerbehinderten Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 80 wird die Kurtaxe auf Antrag um 50 v. H. ermäßigt."
          },
          {
            "text": "Anträge auf Befreiung oder Ermäßigung musst du spätestens am Abreisetag bei der Gemeinde einreichen lassen.",
            "quote": "Anträge auf Befreiung von der Kurtaxe oder auf Ermäßigung der Kurtaxe sind spätestens am Tag der Abreise bei der Gemeinde einzureichen."
          },
          {
            "text": "Für die Meldung gilt das elektronische Meldeverfahren der Gemeinde; auf Antrag kann die Gemeinde bei unbilliger Härte darauf verzichten.",
            "quote": "Für die Meldung ist das von der Gemeinde unentgeltlich bereitgestellte elektronische Meldeverfahren zu verwenden."
          },
          {
            "text": "Wenn ein Gast die Kurtaxe nicht zahlen will, meldest du das der Gemeinde unverzüglich.",
            "quote": "Weigert sich eine kurtaxepflichtige Person die Kurtaxe zu entrichten, hat dies der Meldepflichtige der Gemeinde unverzüglich"
          }
        ],
        "hostDuty": {
          "text": "Wer Gäste beherbergt, zieht die Kurtaxe ein, führt sie ab und haftet der Gemeinde für den vollständigen und richtigen Einzug.",
          "quote": "Die nach § 7 Abs. 1 Meldepflichtigen haben, soweit nicht nach § 6 Abs. 2 ein Kurtaxebescheid ergeht, die Kurtaxe von den kurtaxepflichtigen Personen einzuziehen und an die Gemeinde abzuführen. Sie haften der Gemeinde gegenüber für den vollständigen und richtigen Einzug der Kurtaxe."
        },
        "deadline": {
          "text": "Abgeführt wird jeweils bis zum 10. des Folgemonats.",
          "quote": "Die im Laufe eines Kalendermonats fällig gewordenen Beträge an Kurtaxe sind jeweils bis zum 10. des folgenden Monats an die Gemeinde abzuführen."
        },
        "reporting": {
          "text": "Deine Gäste meldest du spätestens am Tag nach der Ankunft an und nach der Abreise ab, über das elektronische Verfahren der Gemeinde.",
          "quote": "bei ihm verweilende Personen spätestens am Tag nach der Ankunft bzw. Abreise an- bzw. abzumelden."
        }
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        "source": "bnetza",
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          "text": "Zahlen musst du, wenn du in Langenargen selbstständig tätig bist und dir der Fremdenverkehr unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile bringt.",
          "quote": "Von allen juristischen Personen und allen natürlichen Personen, die eine selbständige Tätigkeit ausüben und denen in der Gemeinde Langenargen aus dem Fremdenverkehr unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile erwachsen, wird ein Beitrag zur Förderung des Fremdenverkehrs (Fremdenverkehrsbeitrag) erhoben."
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          {
            "label": "Privatvermieter, die nur Wohnungen oder Zimmer vorübergehend an Fremde vermieten",
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        "reporting": {
          "text": "Du meldest der Gemeinde innerhalb von einem Tag nach Ablauf eines Kalendermonats, wie viele Gäste du gegen Entgelt beherbergt hast.",
          "quote": "Beitragspflichtige nach § 3 Abs. 4 haben die Anzahl der bei ihnen gegen Entgelt beherbergten Personen der Gemeinde innerhalb von einem Tag nach Ablauf eines jeden Kalendermonats anzuzeigen."
        },
        "deadline": {
          "text": "Der Beitrag ist einen Monat nach Bekanntgabe des Beitragsbescheids fällig.",
          "quote": "Die Beitragsschuld wird innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Beitragsbescheides zur Zahlung fällig."
        },
        "exemptions": [],
        "remarks": [
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            "text": "Vermietest du als Privatvermieter nur Wohnungen oder Zimmer vorübergehend an Fremde, richtet sich dein Beitrag nach der Zahl der Übernachtungen und nicht nach deinem Umsatz.",
            "quote": "Bei Privatvermietern, die nur Wohnungen oder Zimmer vorübergehend an Fremde vermieten (mit oder ohne Frühstück), bemisst sich der Beitrag abweichend von Abs. 2 nach der Zahl der Übernachtungen im Erhebungszeitraum (Übernachtungsgeld)."
          },
          {
            "text": "Alle anderen Beitragspflichtigen zahlen 8 % des Messbetrags; beträgt der Beitrag weniger als 10 €, wird er nicht erhoben.",
            "quote": "Die Abgabe nach § 4 Abs. 1 beträgt 8 v.H. des Messbetrages Der Beitrag wird nicht erhoben, wenn er weniger als 10,00 € beträgt."
          }
        ]
      },
      "checked": {
        "on": "2026-10-14",
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      "url": "https://keyset.cloud/kurtaxe/langenargen/",
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                    "quote": "4,50 Euro, ermäßigt 3,20 Euro (2) Im Ortsteil Baitenhausen/Schiggendorf/Riedetsweiler beträgt die Kurtaxe (inkl. Mehrwertsteuer) vom 01.01. bis 31.12. je Person und Aufenthaltstag: 3,20 Euro, ermäßigt 2,20 Euro (4) Kurtaxepflichtige Einwohner der Gemeinde nach § 2 Abs. 2 S. 1 haben, unabhängig von der Dauer und Häufigkeit sowie der Jahreszeit des Aufenthaltes, eine pauschale Jahreskurtaxe zu entrichten. Diese beträgt pro Person 135,00 Euro, ermäßigt 94,50 Euro. (5) Inhaber eines Dauerstandplatzes auf einem Campingplatz nach § 2 Abs. 2 S. 3 haben unabhängig von der Dauer und Häufigkeit sowie der Jahreszeit des Aufenthalts für die innerhalb eines Dauerstandplatzes untergebrachten kurtaxepflichtigen Personen eine pauschale Jahreskurtaxe zu bezahlen. Diese beträgt pro Person 112,50 Euro, ermäßigt 78,80 Euro. (6) Inhaber eines Bootsliegeplatz in einer Hafenanlage nach § 2 Abs. 2 S. 3 haben unabhängig von der Dauer und Häufigkeit sowie der Jahreszeit des Aufenthalts für die innerhalb eines Bootsliegeplatzes untergebrachten kurtaxepflichtigen Personen eine pauschale Jahreskurtaxe zu bezahlen. Diese beträgt pro Person 67,50 Euro, ermäßigt 47,30 Euro. Seite 1 § 4 „Befreiungen, Ermäßigungen“ erhält folgende Fassung: § 4 Befreiungen, Ermäßigungen (3) Bei Kindern und Jugendlichen vom vollendeten 6. Lebensjahr bis zum vollendeten 15. Lebensjahr wird die Kurtaxe um 30 v.H. gerundet ermäßigt."
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            "quote": "Familienbesuche von Einwohnern, die in deren Haushalt unentgeltlich aufgenommen werden und keine Kureinrichtung in Anspruch nehmen bzw. Veranstaltungen besuchen."
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            "quote": "Auf Antrag werden Personen, die sich aus beruflichen Gründen zur Teilnahme an Tagungen oder sonstigen Veranstaltungen in der Kurgemeinde aufhalten, für die ersten 2 Tage des Aufenthalts von der Kurtaxe befreit."
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            "quote": "Bei Kindern und Jugendlichen vom vollendeten 6. Lebensjahr bis zum vollendeten 15. Lebensjahr wird die Kurtaxe um 30 v.H. gerundet ermäßigt."
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            "text": "Schwerbehinderte Menschen mit mindestens 50 % Erwerbsminderung zahlen auf Antrag 30 % weniger.",
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            "quote": "Bei schwerbehinderten Personen mit mindestens 50 v.H. nachgewiesener Erwerbsminderung wird die Kurtaxe auf Antrag um 30 v.H. gerundet ermäßigt."
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          {
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            "quote": "Für die Meldung ist das von der Gemeinde unentgeltlich bereitgestellte elektronische Meldescheinverfahren zu verwenden."
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          "text": "Du ziehst die Kurtaxe bei deinen Gästen ein, führst sie an die Stadt ab und haftest für den vollständigen und richtigen Einzug.",
          "quote": "Die nach § 7 Abs. 1 und 2 Meldepflichtigen haben, soweit nicht nach § 6 Abs. 2 und 3 ein Kurtaxebescheid ergeht, die Kurtaxe von den kurtaxepflichtigen Personen einzuziehen und an die Gemeinde abzuführen. Sie haften der Gemeinde gegenüber für den vollständigen und richtigen Einzug der Kurtaxe."
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          "text": "Die Beträge führst du 14 Tage nach Zustellung der Kurtaxeabrechnung an die Stadt ab.",
          "quote": "Die im Laufe einer Abrechnungsperiode fällig gewordenen Beträge an Kurtaxe sind vom Meldepflichtigen jeweils 14 Tage nach Zustellung der Kurtaxeabrechnung an die Gemeinde abzuführen."
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          "text": "Gäste meldest du innerhalb von 3 Tagen nach Ankunft an und nach Abreise ab.",
          "quote": "Wer Personen gegen Entgelt beherbergt, einen Campingplatz oder eine Hafenanlage mit Schiffsliegeplätzen betreibt oder seine Wohnung als Ferienwohnung ortsfremden Personen gegen Entgelt zur Verfügung stellt, ist verpflichtet, bei ihm verweilende Personen innerhalb von 3 Tagen nach der Ankunft bzw. Abreise an- bzw. abzumelden."
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          "quote": "Von allen natürlichen und juristischen Personen, denen in der Stadt Meersburg aus dem Fremdenverkehr unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile erwachsen, wird ein Beitrag (Fremdenverkehrsbeitrag) erhoben."
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            "quote": "Von den Privatbeherbergern, die Wohnungen oder Zimmer mit bis zu acht Schlafgelegenheiten vorübergehend an Gäste vermieten, wird der Beitrag nach der Übernachtungszahl erhoben. Er beträgt je Übernachtung und Person ab dem vollendeten 6. Lebensjahr 0,60 EUR.",
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          "quote": "Der Beitrag nach §4 Abs. 2 (Übernachtungsbeiträge) wird zusammen mit der Kurtaxe gemäß der jeweils gültigen Kurtaxeordnung zur Zahlung fällig."
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            "quote": "Der Beitrag beträgt für ein Rechnungsjahr 8,4 % des Messbetrages nach § 3 Abs. 2 (Hebesatz) und ist auf volle EUR abzurunden. Er wird nicht erhoben, wenn er weniger als 5,00 EUR beträgt.",
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            "text": "In besonders gelagerten Fällen kann der Beitrag ganz oder teilweise erlassen werden.",
            "quote": "In besonders gelagerten Fällen kann der Beitrag ganz oder teilweise erlassen werden.",
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                  "quote": "Kurbezirk I Kurbezirk II für Personen ab 16 Jahren € 3,50 € 3,00"
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                  {
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                    "quote": "für Personen ab 16 Jahren € 3,50 € 3,00 für Kinder ab 6 Jahren und Jugendliche € 1,60 € 1,60"
                  }
                ]
              }
            ]
          }
        ],
        "maxNights": null,
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            "text": "Besucher von Einwohnern, die unentgeltlich im Haushalt aufgenommen werden",
            "quote": "Besucher von Einwohnern, die in deren Haushalt unentgeltlich Aufnahme finden"
          },
          {
            "text": "Menschen mit einem nachgewiesenen Grad der Behinderung von 100",
            "quote": "schwerbehinderte Personen mit einem nachgewiesenen Grad der Behinderung von 100 %"
          },
          {
            "text": "Begleitpersonen von schwerbehinderten Menschen und Kranken, wenn der Ausweis oder ein ärztliches Attest die Begleitung belegt",
            "quote": "Begleitpersonen von schwerbehinderten Personen und Kranken im Sinne von Nr. 4 und Nr. 5, wenn die Notwendigkeit einer Begleitperson im Schwerbehindertenausweis selbst oder durch ärztliche Bescheinigung nachgewiesen ist"
          },
          {
            "text": "Wer am Ort arbeitet, in Ausbildung ist oder beruflich an einer Tagung teilnimmt",
            "quote": "die in der Gemeinde arbeiten oder dort in Ausbildung (einschließlich Schule) stehen oder sich dort aus beruflichen Gründen zur Teilnahme an Tagungen oder sonstigen Veranstaltungen in der Gemeinde aufhalten"
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Du darfst deinen Gästen die Kurtaxe in Rechnung stellen.",
            "quote": "Sie sind berechtigt, dem Gast die Kurtaxe in Rechnung zu stellen."
          },
          {
            "text": "Mit der Gästekarte fahren die Gäste im KONUS-Gebiet kostenlos mit Bus und Bahn; die Kurtaxe enthält diese Leistung.",
            "quote": "sowie für die den Kur- und Erholungsgästen eingeräumte Möglichkeit der kostenlosen Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs im Geltungsgebiet von KONUS eine Kurtaxe."
          }
        ],
        "hostDuty": {
          "text": "Du ziehst die Kurtaxe bei deinen Gästen ein, führst sie an die Gemeinde ab und haftest für den vollständigen Eingang.",
          "quote": "die Kurtaxe einzuziehen und die vereinnahmten Kurtaxezahlungen eines Kalendermonats zum Ende des darauffolgenden Kalendermonats gesammelt an die Gemeinde abzuführen. Als Beherberger gilt auch, wer einen Stellplatz für Wohnmobilisten entgeltlich zur Verfügung stellt. Die Meldepflichtigen haften für die rechtzeitige Einziehung und vollständige Ablieferung der Kurtaxe."
        },
        "deadline": {
          "text": "Die Beträge eines Kalendermonats führst du bis zum Ende des Folgemonats gesammelt an die Gemeinde ab.",
          "quote": "die vereinnahmten Kurtaxezahlungen eines Kalendermonats zum Ende des darauffolgenden Kalendermonats gesammelt an die Gemeinde abzuführen"
        },
        "reporting": {
          "text": "Gäste meldest du innerhalb von drei Tagen nach der Anreise an und drei Tage nach der Abreise ab, über das kostenlose elektronische Meldeverfahren.",
          "quote": "innerhalb von drei Tagen nach Anreise anzumelden und drei Tage nach Abreise abzumelden"
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          "quote": "Von allen natürlichen und juristischen Personen, die eine selbständige Tätigkeit ausüben und denen in der Gemeinde Schluchsee aus dem Kurbetrieb oder dem Fremdenverkehr unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile erwachsen, wird ein Beitrag zur Förderung des Fremdenverkehrs und des Erholungs- und Kurbetriebes (Fremdenverkehrsbeitrag) erhoben."
        },
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          {
            "label": "Beitragspflichtige, die nur Einnahmen aus Zimmer- und/oder Wohnungsvermietung erzielen (Übernachtung mit oder ohne Frühstück)",
            "quote": "Für die in § 3 Abs. 4 genannten Personen beträgt der Beitrag abweichend von Abs. 1 je Übernachtung 0,20 €.",
            "perNight": {
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            }
          }
        ],
        "reporting": {
          "text": "Du meldest der Gemeinde innerhalb von 10 Tagen nach Ablauf eines Kalendermonats, wie viele Gäste du gegen Entgelt beherbergt hast.",
          "quote": "Beitragspflichtige nach § 3 Abs. 4 und 5 Abs. 2 haben die Anzahl der bei ihnen gegen Entgelt beherbergten Personen der Gemeinde innerhalb von 10 Tagen nach Ablauf eines jeden Kalendermonats anzuzeigen."
        },
        "deadline": {
          "text": "Du zahlst den Beitrag auf die Übernachtungen monatlich zusammen mit der Kurtaxe.",
          "quote": "Die Beitragsschuld gem. § 5 Abs. 3 wird abweichend von Absatz 1 Satz 1 monatlich zusammen mit der Kurtaxe erhoben."
        },
        "exemptions": [],
        "remarks": [
          {
            "text": "Hast du nur Einnahmen aus Zimmer- oder Wohnungsvermietung mit oder ohne Frühstück, wird dein Beitrag anders bemessen als nach dem Umsatz.",
            "quote": "Bei Beitragspflichtigen nach § 1, die nur Einnahmen aus Zimmer- und/oder Wohnungsvermietung (Übernachtung mit oder ohne Frühstück) erzielen, bemißt sich der Beitrag"
          },
          {
            "text": "Bemessen wird er nach der Zahl der Übernachtungen im Erhebungszeitraum.",
            "quote": "nach der Zahl der Übernachtungen im Erhebungszeitraum (Übernachtungsgeld)"
          },
          {
            "text": "Alle anderen Beitragspflichtigen zahlen 5,8 % des Messbetrags; beträgt der Beitrag weniger als 10 €, wird er nicht erhoben.",
            "quote": "Der Beitrag nach § 4 Abs. 1 beträgt 5,8. v. H. des Meßbetrages (§ 4 Abs. 1 - 3). Der Beitrag wird nicht erhoben, wenn er weniger als 10,-- € beträgt."
          },
          {
            "text": "Hotels, Gasthöfe und andere mit Einnahmen aus Unterkunft und Verpflegung zahlen mindestens den Betrag, der sich aus ihren Übernachtungszahlen mit dem Satz je Übernachtung ergäbe.",
            "quote": "Bei Beitragspflichtigen, die Einnahmen aus Unterkunft und Verpflegung von Gästen haben (z. B. Hotels, Gasthöfe, Kurhäuser, Sanatorien), beträgt der Beitrag mindestens den Betrag, der sich bei Zugrundelegung der Übernachtungszahlen im Erhebungszeitraum unter Anwendung der Beträge nach Abs. 3 ergeben würde."
          }
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      "checked": {
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      "slug": "schonach-im-schwarzwald",
      "name": "Schonach im Schwarzwald",
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      "state": "Baden-Württemberg",
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      "sources": {
        "satzung": {
          "title": "Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung) der Gemeinde Schonach im Schwarzwald vom 06.03.2012 in der Zusammenfassung vom 24.06.2025",
          "url": "https://www.schonach.de/site/Schonach/get/documents_E1660004502/schonach/Dateien_Schonach/Satzungen_Verordnungen/Kurtaxesatzung%20ab%2001.11.2025.pdf",
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          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
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          "title": "Fremdenverkehrsbeitragssatzung der Gemeinde Schonach im Schwarzwald vom 18. Mai 1999 in der Zusammenfassung vom 08. Mai 2001",
          "url": "https://www.schonach.de/site/Schonach/get/documents_E-1454021511/schonach/Dateien_Schonach/Satzungen_Verordnungen/Fremdenverkehrsbeitragssatzung.pdf",
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      "levy": {
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        ],
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            "quote": "wenn sie in der Gemeinde arbeiten oder in Ausbildung stehen oder sich aus beruflichen Gründen zur Teilnahme an Tagungen oder sonstigen Veranstaltungen in der Gemeinde aufhalten"
          },
          {
            "text": "Familienbesucher von Einwohnern, die unentgeltlich im Haushalt aufgenommen werden und keine Kureinrichtung nutzen",
            "quote": "Familienbesucher von Gemeindeeinwohnern, die in deren Haushalt unentgeltlich aufgenommen werden und keine Kureinrichtung in Anspruch nehmen bzw. Veranstaltungen besuchen."
          },
          {
            "text": "Personen, die sich für die Dauer eines Wettkampfs zur Sportausübung in der Gemeinde aufhalten",
            "quote": "Personen, die sich zu Sportausübungen von Wettkämpfen in der Gemeinde aufhalten während deren Dauer."
          },
          {
            "text": "Schwerbehinderte Menschen mit mindestens 80 Prozent nachgewiesener Erwerbsminderung",
            "quote": "Schwerbehinderte Personen mit mindestens 80 v. H. nachgewiesener Erwerbsminderung."
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Einwohner, die ihren Lebensmittelpunkt woanders haben (etwa Inhaber einer Zweit- oder Ferienwohnung), zahlen statt der Tagessätze eine pauschale Jahreskurtaxe: 100 Euro für die erste Person, 45 Euro für die zweite und dritte Person des Haushalts.",
            "quote": "Kurtaxepflichtige nach § 2 Abs. 2 haben, unabhängig von der Dauer und Häufigkeit sowie der Jahreszeit des Aufenthaltes, eine pauschale Jahreskurtaxe zu errichten. Diese beträgt für die 1. Person je Kalenderjahr 100,-- Euro und für die 2. und 3. Person eines Haushaltes je Person und Kalenderjahr 45,-- Euro"
          },
          {
            "text": "Im Auftrag der Gemeinde berechnet die Hochschwarzwald Touristik GmbH die Kurtaxe, versendet die Bescheide und nimmt die Kurtaxe entgegen.",
            "quote": "Die Gemeinde beauftragt die Hochschwarzwald Touristik GmbH, die Kurtaxe zu berechnen, die Bescheide – ausgenommen die Bescheide an die nach § 2 Abs. 2 (Jahreskurtaxe) kurtaxepflichtigen Einwohner – auszufertigen und zu versenden, die Kurtaxe entgegen zu nehmen und an die Gemeinde abzuführen"
          }
        ],
        "hostDuty": {
          "text": "Wer Gäste beherbergt, zieht die Kurtaxe von ihnen ein, führt sie ab und haftet für den vollständigen und richtigen Einzug.",
          "quote": "die Kurtaxe von den kurtaxepflichtigen Personen einzuziehen und an die Gemeinde abzuführen. Sie haften der Gemeinde gegenüber für den vollständigen und richtigen Einzug der Kurtaxe."
        },
        "deadline": {
          "text": "Wer bar kassiert, führt die fällig gewordenen Beträge jeweils bis zum 10. des Folgemonats ab.",
          "quote": "Die im Laufe eines Kalenderjahres fällig gewordenen Beträge an Kurtaxe sind durch Barzahler jeweils bis zum 10. des folgenden Monats an die Gemeinde abzuführen."
        },
        "reporting": {
          "text": "Gäste meldest du innerhalb von 24 Stunden nach der Ankunft an und nach der Abreise ab.",
          "quote": "ist verpflichtet, bei ihm verweilende Personen innerhalb 24 Stunden nach Ankunft bzw. Abreise an- bzw. abzumelden."
        },
        "family": {
          "free": "persons",
          "from": 5,
          "text": "Die fünfte und jede weitere Person einer Familie zahlt nichts, wenn für vier Familienmitglieder Kurtaxe entrichtet wird.",
          "quote": "Die fünfte und jede weitere Person einer Familie, wenn für vier Familienmitglieder Kurtaxe entrichtet wird."
        }
      },
      "lodgingTax": null,
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        "required": false,
        "source": "bnetza",
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        "source": "fvb",
        "payer": {
          "text": "Zahlen musst du, wenn du in Schonach im Schwarzwald selbstständig tätig bist und dir der Fremdenverkehr unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile bringt.",
          "quote": "Von allen natürlichen und juristischen Personen, die eine selbständige Tätigkeit ausüben und denen in der Gemeinde Schonach im Schwarzwald aus dem Kurbetrieb oder dem Fremdenverkehr unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile erwachsen, wird ein Beitrag (Fremdenverkehrsbeitrag) erhoben."
        },
        "letting": [
          {
            "label": "Privatzimmervermieter und Beherbergungsbetriebe, die nur Wohnungen und Zimmer vorübergehend an Fremde vermieten (Übernachtungsbeitrag)",
            "quote": "Der Übernachtungsbeitrag (§ 3 Abs. 4) beträgt -,25 Euro je Person und Aufenthaltstag.",
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        "reporting": {
          "text": "Du meldest der Gemeinde innerhalb von 24 Stunden nach der Abreise, wie viele Gäste du gegen Entgelt beherbergt hast.",
          "quote": "Beitragspflichtige nach § 3 Abs. 4 haben die Anzahl der bei ihnen gegen Entgelt beherbergten Personen der Gemeinde innerhalb von 24 Stunden nach Abreise mitzuteilen."
        },
        "deadline": {
          "text": "Der Beitrag auf die Übernachtungen ist 7 Tage nach Zustellung des Beitragsbescheids fällig.",
          "quote": "wird 7 Tage nach Zustellung des Beitragsbescheides fällig"
        },
        "exemptions": [],
        "remarks": [
          {
            "text": "Als Privatzimmervermieter oder Beherbergungsbetrieb, der nur Wohnungen und Zimmer vorübergehend an Fremde vermietet, richtet sich dein Beitrag nach der Zahl der Übernachtungen und nicht nach deinem Umsatz.",
            "quote": "Bei Privatzimmervermietern und Beherbergungsbetrieben, die nur Wohnungen und Zimmer vorübergehend an Fremde vermieten, bemisst sich der Beitrag abweichend von Abs. 2 nach der Zahl der Übernachtungen im Erhebungszeitraum (Übernachtungsgeld)."
          },
          {
            "text": "Ankunfts- und Abreisetag zählen zusammen als ein Aufenthaltstag: der Ankunftstag zählt voll, der Abreisetag nicht.",
            "quote": "Der Tag der Ankunft und der Tag der Abreise werden zusammen als ein Aufenthaltstag gerechnet, wobei der Ankunftstag voll und der Abreisetag nicht gerechnet wird."
          },
          {
            "text": "Alle anderen Beitragspflichtigen zahlen 8 % des Messbetrags; für kleine Beträge nennt die Satzung noch eine Grenze in DM, unter der kein Beitrag erhoben wird.",
            "quote": "Der Beitrag beträgt 8 v. H. des Meßbetrages nach § 4. Er wird nicht erhoben, wenn die Berechnung einen Betrag von weniger als 20,-- DM ergibt (§ 156 AO in Verbindung mit § 33 GemHVO)."
          },
          {
            "text": "Besondere wirtschaftliche Vorteile, die nicht unter die Veranlagung nach Übernachtungen fallen, werden zusätzlich nach den Mehreinnahmen ermittelt; der Übernachtungsbeitrag ist dann nicht dein ganzer Beitrag.",
            "quote": "Besondere wirtschaftliche Vorteile, die nicht unter Satz 1 fallen, werden zusätzlich nach Abs. 2 ermittelt."
          }
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          "title": "Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe in der Gemeinde Schönwald im Schwarzwald (Kurtaxesatzung - KTS), Gemeinderatsbeschluss vom 08.04.2025",
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          {
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          {
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            "quote": "Familienbesucher von Einwohnern, die in deren Haushalt unentgeltlich aufgenommen werden."
          },
          {
            "text": "Personen, die sich zur Sportausübung bei Wettkämpfen in Schönwald aufhalten",
            "quote": "Personen, die zur Sportausübung im Rahmen von Wettkämpfen in Schönwald verweilen."
          },
          {
            "text": "Wer in der Gemeinde arbeitet oder in Ausbildung ist oder sich beruflich zu einer Tagung oder Veranstaltung dort aufhält",
            "quote": "die in der Gemeinde arbeiten oder dort in Ausbildung (einschließlich Schule) stehen oder sich dort aus beruflichen Gründen zur Teilnahme an Tagungen oder sonstigen Veranstaltungen in der Gemeinde aufhalten"
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Du darfst deinen Gästen die Kurtaxe in Rechnung stellen.",
            "quote": "Sie sind berechtigt, dem Gast die Kurtaxe in Rechnung zu stellen."
          },
          {
            "text": "Die Gästekarte mit dem Hinweis KONUS berechtigt die Gäste zur kostenlosen Nutzung von Bus und Bahn in den teilnehmenden Verkehrsverbünden im Schwarzwald.",
            "quote": "Hinweis „KONUS“, der zur kostenfreien Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs in den teilnehmenden Verkehrsverbünden im Schwarzwald berechtigt."
          },
          {
            "text": "Einwohner, die ihren Lebensmittelpunkt woanders haben (etwa Inhaber einer Zweit- oder Ferienwohnung), zahlen statt der Tagessätze eine pauschale Jahreskurtaxe je Wohnung: 240 Euro für eine Einzimmerwohnung, 300 Euro für eine Wohnung mit mehr als einem Zimmer.",
            "quote": "Die pauschale Jahreskurtaxe beträgt a. für eine Einzimmerwohnung 240,00 € b. für eine Wohnung mit mehr als einem Zimmer 300,00 €"
          },
          {
            "text": "Wenn die Gemeinde die Kurtaxe mit schriftlichem Bescheid anfordert, führst du sie innerhalb von 14 Tagen nach der Anforderung ab.",
            "quote": "werden von der Gemeinde beim Zahlungspflichtigen mit schriftlichem Bescheid angefordert und sind innerhalb 14 Tagen nach ihrer Anforderung an die Gemeindekasse abzuführen."
          },
          {
            "text": "Für die Meldung nutzt du das elektronische Meldeverfahren, das die Gemeinde kostenlos bereitstellt.",
            "quote": "Für die Meldung ist das von der Gemeinde unentgeltliche bereitgestellte elektronische Meldeverfahren zu verwenden."
          }
        ],
        "hostDuty": {
          "text": "Wer Gäste beherbergt, zieht die Kurtaxe von ihnen ein, führt sie an die Gemeinde ab und haftet für die rechtzeitige Einziehung und vollständige Ablieferung.",
          "quote": "die Kurtaxe einzuziehen und die vereinnahmten Kurtaxezahlungen eines Kalendermonats zum Ende des darauffolgenden Kalendermonats gesammelt an die Gemeinde abzuführen. Als Beherberger gilt auch, wer einen Camping- oder Wohnmobilstellplatz entgeltlich zur Verfügung stellt. Die Meldepflichtigen haften für die rechtzeitige Einziehung und vollständige Ablieferung der Kurtaxe."
        },
        "deadline": {
          "text": "Die Beträge eines Kalendermonats führst du bis zum Ende des Folgemonats gesammelt an die Gemeinde ab.",
          "quote": "die vereinnahmten Kurtaxezahlungen eines Kalendermonats zum Ende des darauffolgenden Kalendermonats gesammelt an die Gemeinde abzuführen."
        },
        "reporting": {
          "text": "Gäste meldest du innerhalb von drei Tagen nach der Anreise an und drei Tage nach der Abreise ab.",
          "quote": "innerhalb von drei Tagen nach Anreise anzumelden und drei Tage nach Abreise abzumelden"
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      },
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        "quote": "Stand: 01.10.2026"
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          "text": "Zahlen musst du, wenn du in Schönwald im Schwarzwald selbstständig tätig bist und dir der Fremdenverkehr unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile bringt.",
          "quote": "Von allen natürlichen und juristischen Personen, die eine selbständige Tätigkeit ausüben und denen in der Gemeinde Schönwald im Schwarzwald aus dem Kurbetrieb oder dem Fremdenverkehr unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile erwachsen, wird ein Beitrag (Fremdenverkehrsbeitrag) erhoben."
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        "reporting": {
          "text": "Du meldest die Gäste, die du gegen Entgelt beherbergst, innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft oder Abreise bei der Tourist-Information an beziehungsweise ab.",
          "quote": "Beitragspflichtige nach § 3 Abs. 3 haben die bei ihnen gegen Entgelt beherbergten Personen der Gemeinde innerhalb von 24 Stunden nach der Ankunft bzw. Abreise bei der Tourist-Information an- bzw. abzumelden."
        },
        "deadline": {
          "text": "Der Übernachtungsbeitrag ist monatlich fällig und wird zusammen mit der Kurtaxe gezahlt.",
          "quote": "Der Übernachtungsbeitrag nach § 3 Abs. 3 Satz 1 ist monatlich zur Zahlung fällig und zusammen mit der Kurtaxe zu entrichten"
        },
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        "remarks": [
          {
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            "quote": "Beherbergungsbetriebe und Privatzimmervermieter, die Einnahmen aus Übernachtung und gegebenenfalls Verpflegung ihrer Übernachtungsgäste haben, werden nicht nach Absatz 2, sondern nach der Anzahl der Übernachtungen veranlagt (§ 5 Abs. 2)."
          },
          {
            "text": "Ankunfts- und Abreisetag zählen zusammen als ein Aufenthaltstag: der Ankunftstag zählt voll, der Abreisetag nicht.",
            "quote": "Der Tag der Ankunft und der Tag der Abreise werden zusammen als ein Aufenthaltstag gerechnet, wobei der Ankunftstag voll und der Abreisetag nicht gerechnet wird."
          },
          {
            "text": "Alle anderen Beitragspflichtigen zahlen 9 % des Messbetrags.",
            "quote": "Der Beitrag beträgt 9 v. H. des Messbetrages nach § 4."
          },
          {
            "text": "Besondere wirtschaftliche Vorteile, die nicht unter die Veranlagung nach Übernachtungen fallen, werden zusätzlich nach den Mehreinnahmen ermittelt; der Übernachtungsbeitrag ist dann nicht dein ganzer Beitrag.",
            "quote": "Besondere wirtschaftliche Vorteile , die nicht unter Satz 1 fallen, werden zusätzlich nach Absatz 2 ermittelt."
          }
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      "checked": {
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          "title": "Konsolidierte Fassung der Satzung der Gemeinde St. Blasien über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung), inkl. Änderungssatzung vom 12.11.2024",
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          "url": "https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Digitales/Kurzzeitvermietung/_func/Area-Liste-xls.html?nn=686258",
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        "fvb": {
          "title": "Satzung der Stadt St. Blasien über die Erhebung eines Beitrages zur Förderung des Fremdenverkehrs (Fremdenverkehrsbeitragsatzung), Beschluss vom 26.03.2024",
          "url": "https://www.stblasien.de/fileadmin/Dateien/Website/Dateien/Satzungen/Fremdenverkehrsbeitragssatzung_Stadt_St._Blasien_ab_01.05.2024.pdf",
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              "text": "Kurbezirk II sind alle Gewanne im Ortsteil Albtal und das Gewann Schmelze.",
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          {
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            "quote": "Personen, die sich aus beruflichen Gründen bzw. zur Teilnahme an beruflich bedingten Tagungen oder sonstigen Veranstaltungen in der Kurgemeinde aufhalten, für die Dauer des beruflich bedingten Aufenthalts."
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            "quote": "Die Kurtaxe wird auf Antrag um 20 % ermäßigt a) für Schwerbeschädigte und Schwerbehinderte mit einem nachgewiesenen Grad der Behinderung von mindestens 70 % gegen Vorlage des amtlichen Ausweises."
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          {
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            "quote": "Die Konus-Gästekarte berechtigt zur kostenfreien Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs in den teilnehmenden Verkehrsverbünden im Schwarzwald."
          },
          {
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            "quote": "Für die Meldung ist das von der Gemeinde unentgeltlich zur Verfügung gestellte elektronische Meldeverfahren zu verwenden."
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          "text": "Du ziehst die Kurtaxe bei deinen Gästen ein und führst sie an die Gemeinde ab; für den vollständigen und richtigen Einzug haftest du.",
          "quote": "Die nach § 9 Abs. 1 und 2 Meldepflichtigen haben, soweit nicht nach § 8 Abs. 2 ein Kurtaxebescheid ergeht, die Kurtaxe von den kurtaxepflichtigen Personen einzuziehen und an die Gemeinde abzuführen. Sie haften der Gemeinde gegenüber für den vollständigen und richtigen Einzug der Kurtaxe."
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          "quote": "Die Kurtaxe wird aufgrund der An- und Abmeldungen beim Vermieter nach Monatsende angefordert. Sie ist innerhalb von 14 Tagen nach der Anforderung an die Gemeindekasse zu zahlen."
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            "quote": "Bei den Beitragspflichtigen die Einnahmen aus Übernachtung von Gästen (mit oder ohne Frühstück) erzielen, sowohl konzessionierte Betriebe als auch Privatzimmervermieter, mit Ausnahme solcher Beherbergungsbetriebe, die Vorsorge- oder Rehabilitationskliniken sind und die einen erheblichen Anteil an sozialversicherten Patienten haben, bemisst sich der Beitrag nach der Zahl der Übernachtungen (Bettengeld)."
          },
          {
            "text": "Bei konzessionierten Betrieben ist mit dem Übernachtungsbeitrag der Fremdenverkehrsbeitrag aus Umsätzen aus Übernachtungen einschließlich Frühstück abgegolten; alle übrigen Umsätze dieser Betriebe unterliegen dem Fremdenverkehrsbeitrag nach dem Messbetrag.",
            "quote": "Bei den konzessionierten Betrieben ist mit dem Übernachtungsbeitrag (Bettengeld) nach § 5 Abs. 3 der Fremdenverkehrsbeitrag aus Umsätzen aus Übernachtungen einschließlich Frühstück abgegolten. Alle übrigen Umsätze dieser Betriebe unterliegen dem Fremdenverkehrsbeitrag nach Maßgabe des § 3 Abs. 1 bis 2 in Verbindung mit § 4 Abs. 1 dieser Satzung."
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            "quote": "Die Anzahl der Gästebetten ist jährlich zum 1. Oktober der Stadt St. Blasien mitzuteilen."
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            "quote": "Der Beitrag beträgt für ein Haushaltsjahr 60 von Hundert des Messbetrages nach §4 Abs. 1. Er wird nicht erhoben, wenn er voraussichtlich weniger als 50,00 € beträgt."
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              "reading": "Die Abgrenzungen sind aus dem als Anlage beigefügten Lageplan zu ersehen, der Bestandteil der Satzung ist."
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              "reading": "Von allen juristischen Personen und allen natürlichen Personen, die eine selbständige Tätigkeit ausüben und denen in der Gemeinde St. Märgen aus dem Kurbetrieb oder dem Fremdenverkehr unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile erwachsen, wird ein Beitrag zur Förderung des Fremdenverkehrs und des Erholungs- und Kurbetriebes (Fremdenverkehrsbeitrag) erhoben."
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              "reading": "Bei Privatzimmervermietern, die nur Wohnungen oder Zimmer vorübergehend an Fremde vermieten (mit oder ohne Frühstück), bemißt sich der Beitrag abweichend von Abs. 2 nach der Zahl der Übernachtungen im Erhebungszeitraum (Übernachtungsgeld)."
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              "reading": "Der Beitrag nach $ 4 Abs. 1 beträgt 4,5 v. H. des Messbetrages. Der Beitrag wird nicht erhoben, wenn er weniger als 5,00 € beträgt."
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          {
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          {
            "text": "Einwohner, die ihren Lebensmittelpunkt woanders haben (etwa Inhaber einer Zweit- oder Ferienwohnung), zahlen statt der Tagessätze in beiden Bezirken eine pauschale Jahreskurtaxe: 75 Euro je Person ab 16 Jahren und 33 Euro je Kind ab 6 Jahren und Jugendlichem.",
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          {
            "text": "Für die Meldung nutzt du das elektronische Meldeverfahren, das die Gemeinde kostenlos bereitstellt.",
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          }
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        "hostDuty": {
          "text": "Wer Gäste beherbergt, zieht die Kurtaxe von ihnen ein, führt sie an die Gemeinde ab und haftet für die rechtzeitige Einziehung und vollständige Ablieferung.",
          "quote": "die Kurtaxe einzuziehen und die vereinnahmten Kurtaxezahlungen eines Kalendermonats zum Ende des darauffolgenden Kalendermonats gesammelt an die Gemeinde St. Märgen abzuführen."
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        "source": "bnetza",
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          "text": "Du meldest der Gemeinde innerhalb von 10 Tagen nach Ablauf eines Kalendermonats, wie viele Gäste du gegen Entgelt beherbergt hast.",
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          "text": "Du zahlst den Beitrag auf die Übernachtungen monatlich zusammen mit der Kurtaxe.",
          "quote": "wird abweichend von Absatz 1 Satz 1 monatlich mit der Kurtaxe erhoben"
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            "text": "Vermietest du als Privatzimmervermieter nur Wohnungen oder Zimmer vorübergehend an Fremde, richtet sich dein Beitrag nach der Zahl der Übernachtungen und nicht nach deinem Umsatz.",
            "quote": "Bei Privatzimmervermietern, die nur Wohnungen oder Zimmer vorübergehend an Fremde vermieten (mit oder ohne Frühstück), bemißt sich der Beitrag abweichend von Abs. 2 nach der Zahl der Übernachtungen im Erhebungszeitraum (Übernachtungsgeld)."
          },
          {
            "text": "Alle anderen Beitragspflichtigen zahlen 4,5 % des Messbetrags; beträgt der Beitrag weniger als 5 €, wird er nicht erhoben.",
            "quote": "Der Beitrag nach § 4 Abs. 1 beträgt 4,5 v. H. des Messbetrages. Der Beitrag wird nicht erhoben, wenn er weniger als 5,00 € beträgt."
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          "title": "Satzung der Stadt Titisee-Neustadt über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung - KTS), Gemeinderatsbeschluss vom 19.11.2024",
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          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
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              "quote": "Zum Kurbezirk 1 gehören der kurörtliche Bereich des Stadtteils Titisee, zwischen dem Gewässer Titisee und der Bundesstraße 500, einschließlich des Spiegelhaldenwegs, des Kupferhammergebietes (siehe beigefügter Lageplan) und die eingegliederten Gebietsteile der ehemaligen Gemeinde Saig, mit Ausnahme des Campingplatzes Sandbank, sowie der Stadtteil Neustadt, jedoch ohne Kirchsteige und ohne Rasthaus auf dem Hochfirst,"
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              "quote": "Zum Kurbezirk II gehören die Stadtteile Langenordnach, Rudenberg, Schwärzenbach und Waldau, die nicht unter Kurbezirk 1 fallenden Gebietsteile der Stadtteile Titisee und Neustadt sowie der Campingplatz Sandbank."
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            "quote": "Begleitpersonen von schwerbehinderten Personen und Kranken im Sinne von Nr. 4 und Nr. 5, wenn die Notwendigkeit einer Begleitperson im Schwerbehindertenausweis selbst oder durch ärztliche Bescheinigung nachgewiesen ist"
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          {
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            "quote": "die in der Stadt Titisee-Neustadt arbeiten oder dort in Ausbildung (einschließlich Schule) stehen oder sich dort aus beruflichen Gründen zur Teilnahme an Tagungen oder sonstigen Veranstaltungen in der Stadt Titisee-Neustadt aufhalten"
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            "quote": "sowie für die den Kur- und Erholungsgästen eingeräumte Möglichkeit der kostenlosen Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs im Geltungsgebiet von KONUS eine Kurtaxe."
          }
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          "quote": "die vereinnahmten Kurtaxezahlungen eines Kalendermonats zum Ende des darauffolgenden Kalendermonats gesammelt an die Stadt Titisee-Neustadt abzuführen"
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            "quote": "die in der Gemeinde arbeiten oder dort in Ausbildung (einschließlich Schule) stehen oder sich dort aus beruflichen Gründen zur Teilnahme an Tagungen oder sonstigen Veranstaltungen in der Gemeinde aufhalten"
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Du darfst deinen Gästen die Kurtaxe in Rechnung stellen.",
            "quote": "Sie sind berechtigt, dem Gast die Kurtaxe in Rechnung zu stellen."
          },
          {
            "text": "Mit der Gästekarte fahren die Gäste im KONUS-Gebiet kostenlos mit Bus und Bahn; die Kurtaxe enthält diese Leistung.",
            "quote": "sowie für die den Kur- und Erholungsgästen eingeräumte Möglichkeit der kostenlosen Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs im Geltungsgebiet von KONUS eine Kurtaxe."
          }
        ],
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          "text": "Du ziehst die Kurtaxe bei deinen Gästen ein, führst sie an die Gemeinde ab und haftest für den vollständigen Eingang.",
          "quote": "die Kurtaxe einzuziehen und die vereinnahmten Kurtaxezahlungen eines Kalendermonats zum Ende des darauffolgenden Kalendermonats gesammelt an die Gemeinde abzuführen. Als Beherberger gilt auch, wer einen Stellplatz für Wohnmobilisten entgeltlich zur Verfügung stellt. Die Meldepflichtigen haften für die rechtzeitige Einziehung und vollständige Ablieferung der Kurtaxe."
        },
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          "quote": "die vereinnahmten Kurtaxezahlungen eines Kalendermonats zum Ende des darauffolgenden Kalendermonats gesammelt an die Gemeinde abzuführen"
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            "quote": "Familienbesucher von Einwohnern der Gemeinde, die in deren Haushalt unentgeltlich aufgenommen werden und keine Kureinrichtungen in Anspruch nehmen bzw. Veranstaltungen besuchen."
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          },
          {
            "text": "Auf Antrag zahlen schwerbehinderte Menschen mit 100 % Erwerbsminderung die Hälfte",
            "quote": "Die Kurtaxe wird auf Antrag um 50 v. H. ermäßigt für schwerbehinderte Personen mit 100 % nachgewiesener Erwerbsminderung."
          },
          {
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            "text": "Der Kurbezirk umfasst die Kernstadt Triberg, den Ortsteil Nußbach mit dem Wohnbezirk entlang der B33 und dem Hohnenweg sowie den Ortsteil Gremmelsbach; es gibt nur einen Satz.",
            "quote": "Der gesamte Kurbezirk erstreckt sich über die Kernstadt Triberg, den Ortsteil Nußbach einschl. dem Wohnbezirk entlang der Bundesstraße B33 und dem Hohnenweg, sowie den Ortsteil Gremmelsbach."
          }
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          "text": "Du ziehst die Kurtaxe bei deinen Gästen ein, führst sie an die Gemeinde ab und haftest für den vollständigen und richtigen Einzug.",
          "quote": "haben die Kurtaxe von den kurtaxpflichtigen Personen einzuziehen und an die Gemeinde abzuführen. Sie haften der Gemeinde gegenüber für den vollständigen und richtigen Einzug der Kurtaxe."
        },
        "deadline": {
          "text": "Die Beträge eines Monats führst du bis zum 15. des Folgemonats an die Gemeinde ab.",
          "quote": "Die im Laufe eines Kalendermonats fällig gewordenen Beträge an Kurtaxe sind jeweils bis zum 15. des folgenden Monats an die Gemeinde abzuführen."
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            "quote": "Familienbesuche von Einwohnern, die in deren Haushalt unentgeltlich aufgenommen werden und keine Kureinrichtungen in Anspruch nehmen bzw. Veranstaltungen besuchen"
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          {
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            "quote": "Begleitpersonen von Schwerbehinderten, wenn die Notwendigkeit einer Begleitperson durch Schwerbehindertenausweis nachgewiesen wird und die Begleitperson selbst keine Kurmittel in Anspruch nimmt"
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            "text": "Saisonzeit A läuft vom 1. Januar bis 31. März und vom 1. November bis 31. Dezember, Saisonzeit B vom 1. April bis 31. Oktober.",
            "quote": "Die Saisonzeit A umfasst den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. März und vom 1. November bis 31. Dezember. Die Saisonzeit B umfasst den Zeitraum vom 1. April bis 31. Oktober."
          },
          {
            "text": "Gemeldet wird über das kostenlose elektronische Meldeverfahren der Stadt.",
            "quote": "Für die Meldung ist das von der Stadt Überlingen unentgeltlich bereitgestellte elektronische Meldeverfahren zu verwenden."
          }
        ],
        "hostDuty": {
          "text": "Du ziehst die Kurtaxe bei deinen Gästen ein, führst sie an die Stadt ab und haftest für den vollständigen und richtigen Einzug.",
          "quote": "Die nach § 7 Abs. 1 und 2 Meldepflichtigen haben, soweit nicht nach § 6 Abs. 2 ein Kurtaxebescheid ergeht, die Kurtaxe von den kurtaxepflichtigen Personen einzuziehen und an die Stadt Überlingen abzuführen. Sie haften der Stadt Überlingen gegenüber für den vollständigen und richtigen Einzug der Kurtaxe."
        },
        "deadline": {
          "text": "Die Stadt fordert die Beträge eines Monats per Abgabenbescheid an; du zahlst zu dem im Bescheid genannten Termin.",
          "quote": "Die im Laufe eines Kalendermonats fällig gewordenen Beträge an Kurtaxe sowie die Pauschalkurtaxen nach § 3 Abs. 5 werden durch die Stadt Überlingen mit Abgabenbescheid angefordert und sind nach erfolgter Bescheidzustellung zu dem im Bescheid genannten Zahlungstermin zu entrichten."
        },
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          {
            "text": "Begleitpersonen von Schwerbehinderten mit einem Grad der Behinderung ab 80 und Merkzeichen B",
            "quote": "Begleitpersonen von Schwerbehinderten (mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 80), welche laut amtlichem Ausweis auf ständige Begleitung (Merkzeichen B) angewiesen sind,"
          },
          {
            "text": "Personen, die sich ausschließlich wegen ihrer Berufsausübung im Kurgebiet aufhalten; das weisen sie dir oder der Stadt nach",
            "quote": "Personen, die sich ausschließlich aus Anlass ihrer Berufsausübung im Kurgebiet aufhalten."
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        ],
        "remarks": [
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            "text": "Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung ab 80 zahlen 1,75 Euro, wenn sie den Ausweis vorlegen.",
            "quote": "Schwerbehinderte ab GdB 80% (§ 5 Abs. 2 (a))"
          },
          {
            "text": "Tagungs- und Seminargäste mit mehr als einer Übernachtung zahlen ab der ersten Nacht 1,75 Euro.",
            "quote": "Tagungs- und Seminargäste mehr als eine Nacht ab der ersten Nacht (§ 5 Abs. 2 (b))"
          },
          {
            "text": "Die Umsatzsteuer ist im Kurbeitrag enthalten.",
            "quote": "Im Kurbeitrag ist die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer enthalten."
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          {
            "text": "Du stellst jedem Gast eine Gästekarte aus oder händigst die von der Stadt erstellte aus.",
            "quote": "jeder kurbeitragspflichtigen Person eine Gästekarte zu erstellen oder, soweit die Stadt die Gästekarten selbst erstellt, eine Gästekarte auszuhändigen"
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        ],
        "hostDuty": {
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          "quote": "Der Kurbeitrag ist von dem zur Einhebung Verpflichteten monatlich an die Stadt abzuführen. Die Stadt kann in Ausnahmefällen verlangen, dass der Beitrag spätestens einen Tag nach der Ankunft des Kurbeitragspflichtigen an die Stadt abzuführen ist."
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          "quote": "der Stadt spätestens am dritten Werktag nach deren Eintreffen im Kurgebiet auf elektronischem Wege zu übermitteln"
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        "payer": {
          "text": "Zahlen musst du, wenn du selbständig tätig bist und dir der Fremdenverkehr in Bad Aibling Vorteile bringt.",
          "quote": "Von allen selbständig tätigen natürlichen und den juristischen Personen, denen durch den Fremdenverkehr im Gemeindegebiet Vorteile erwachsen, wird ein Fremdenverkehrsbeitrag erhoben."
        },
        "letting": [],
        "rate": {
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          "quote": "Der Beitragssatz beträgt 6 v. H."
        },
        "basis": {
          "text": "Der Beitrag richtet sich nach deinem Gewinn im Kalenderjahr; ergibt sich auf Grundlage des steuerbaren Umsatzes ein höherer Betrag, zählt dieser.",
          "quote": "Zur Bestimmung des Vorteils dienen der einkommen- oder körperschaftssteuerpflichtige Gewinn und der steuerbare Umsatz innerhalb eines Kalenderjahres. Die Beitragsschuld wird gemäß § 3 Abs. 1 auf der Grundlage des Gewinns bestimmt, wenn sich nicht gemäß § 3 Abs. 2 auf der Grundlage des steuerbaren Umsatzes ein höherer Betrag ergibt."
        },
        "assessed": {
          "text": "Für jeden Betrieb wird einzeln geschätzt, welcher Teil deines Gewinns oder Umsatzes auf dem Fremdenverkehr beruht (Vorteilssatz); davon wird der Beitrag berechnet.",
          "quote": "Der Vorteilssatz bezeichnet den auf dem Fremdenverkehr beruhenden Teil des einkommen- oder körperschaftssteuerpflichtigen Gewinns (Absatz 1) oder des steuerbaren Umsatzes (Absatz 2). Er wird durch Schätzung für jeden Fall gesondert ermittelt. Dabei sind insbesondere Art und Umfang der selbständigen Tätigkeit, die Lage und Größe der Geschäfts- und Beherbergungsräume, die Betriebsweise und die Zusammensetzung des Kundenkreises von Bedeutung."
        },
        "minimum": {
          "text": "Der Mindestbeitragssatz liegt je nach Gewinnanteil am Umsatz zwischen 0,075 und 0,750 Prozent.",
          "quote": "Der Mindestbeitragssatz beträgt bei einem - durch Schätzung zu ermittelnden branchendurchschnittlichen Anteil des Gewinns am Umsatz von 0- 5 v.H. 0,075 v.H. über 5-10v.H. 0,225 v.H. über 10-15V.H. 0,375 v.H. über 15-20 v.H. 0,525 v.H. über 20 v.H. 0,750 v.H."
        },
        "reporting": {
          "text": "Eine Erklärung nach Formblatt gibst du ab, wenn die Stadt dich dazu auffordert.",
          "quote": "Der Beitragsschuldner hat hierzu auf Aufforderung eine Erklärung nach Formblatt abzugeben."
        },
        "deadline": {
          "text": "Der Beitrag wird durch schriftlichen Bescheid festgesetzt und ist einen Monat nach Erhalt des Bescheids fällig.",
          "quote": "Die Beitragsschuld ist durch schriftlichen Bescheid festzusetzen und einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides fällig."
        },
        "exemptions": [],
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            "quote": "Der Beitrag nach dem steuerbaren Umsatz errechnet sich, indem der steuerbare Umsatz mit dem Vorteilssatz (Absatz 3) und mit dem Mindestbeitragssatz (Absatz 5) multipliziert wird."
          },
          {
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          {
            "text": "Die Beitragsschuld entsteht mit dem Ende des Kalenderjahres, auf das sie sich bezieht.",
            "quote": "Die Beitragsschuld entsteht mit Ablauf des Kalenderjahres, auf das sie sich bezieht."
          },
          {
            "text": "Übst du mehrere verschiedenartige selbständige Tätigkeiten aus, wird der Beitrag für jede Tätigkeit gesondert berechnet.",
            "quote": "Übt ein Beitragsschuldner mehrere verschiedenartige selbständige Tätigkeiten aus, so ist der Beitrag für jede Tätigkeit gesondert zu berechnen."
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        },
        "assessed": {
          "text": "Für jeden Betrieb wird einzeln geschätzt, welcher Teil deines Gewinns oder Umsatzes auf dem Fremdenverkehr beruht (Vorteilssatz); davon wird der Beitrag berechnet.",
          "quote": "Der Vorteilssatz bezeichnet den auf den Fremdenverkehr beruhenden Teil des einkommen- oder körperschaftsteuerpflichtigen Gewinns (Absatz 1) oder des steuerbaren Umsatzes (Absatz 2). Er wird durch Schätzung für jeden Fall gesondert ermittelt. Dabei sind insbesondere Art und Umfang der selbständigen Tätigkeit, die Lage und Größe der Geschäfts- und Beherbergungsräume, die Betriebsweise und die Zusammensetzung des Kundenkreises von Bedeutung."
        },
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            "quote": "Der Beitrag nach dem steuerbaren Umsatz errechnet sich, indem der steuerbare Umsatz mit dem Vorteilssatz (Absatz 3) und mit dem Mindestbeitragssatz (Absatz 5) multipliziert wird."
          },
          {
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          },
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            "text": "Übst du mehrere verschiedenartige selbständige Tätigkeiten aus, wird der Beitrag für jede Tätigkeit gesondert berechnet.",
            "quote": "Übt ein Beitragsschuldner mehrere verschiedenartige selbständige Tätigkeiten aus, so ist der Beitrag für jede Tätigkeit gesondert zu berechnen."
          }
        ]
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      "url": "https://keyset.cloud/kurtaxe/bad-birnbach/",
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          "title": "Verordnung zur Änderung der Kurtax-Verordnung vom 24. Juli 2024, GVBl. S. 391 (Anlage 2, Höhe der Kurtaxe)",
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          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
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          "title": "Satzung für die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages der Stadt Bad Brückenau vom 22.12.1978 in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 24.10.2001",
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          "quote": "Der Kurbezirk umfasst vom Gebiet der Stadt Bad Brückenau die Gemeindeteile Staatsbad Brückenau – mit dem so genannten Villenviertel – und Wernarz sowie das Gebiet zwischen dem Gemeindeteil Staatsbad Brückenau und dem Washingtonplatz."
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          "text": "höchstens 42 Tage je Kalenderjahr",
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        "exemptions": [
          {
            "text": "Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 zahlen gegen Vorlage des Ausweises 2,80 € je Aufenthaltstag.",
            "quote": "4. Bad Brückenau: 4.1 Normalsatz 3,30 4.2 Gäste gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 1 2,80",
            "source": "aenderung2024"
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          {
            "text": "Begleitpersonen von Menschen, die laut Ausweis auf ständige Begleitung angewiesen sind, zahlen nichts.",
            "quote": "Begleitpersonen von Schwerbehinderten, welche laut amtlichem Ausweis auf ständige Begleitung angewiesen sind,"
          },
          {
            "text": "Kranke, die ihre Unterkunft nicht verlassen können, zahlen für die Dauer nichts, wenn sie ein ärztliches Attest vorlegen.",
            "quote": "Kranke, die ihre Unterkunft nicht verlassen können und für die Dauer der physischen Verhinderung ein ärztliches Attest vorlegen,"
          },
          {
            "text": "Auszubildende in anerkannten Ausbildungsberufen und Praktikanten bis 25 Jahre zahlen für die Dauer der Bildungsmaßnahme nichts.",
            "quote": "Auszubildende in anerkannten Ausbildungsberufen und Praktikanten bis zur Vollendung ihres 25. Lebensjahres für die Dauer der beruflichen Bildungsmaßnahmen im Kurbezirk."
          },
          {
            "text": "Wer ohne Entgelt aus rein familiärem Anlass bei Verwandten wohnt, ist nicht kurtaxpflichtig.",
            "quote": "Unterkunft im vorgenannten Sinn nimmt nicht, wer ohne Zahlung eines Entgelts aus rein familiärem Anlass bei Verwandten wohnt."
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Tagungs- und Seminargäste sowie Personen, die sich nur aus Anlass ihrer Berufsausübung im Kurbezirk aufhalten, zahlen 1,65 € je Aufenthaltstag.",
            "quote": "4. Bad Brückenau: 4.1 Normalsatz 3,30 4.2 Gäste gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 1 2,80 4.3 Gäste gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 2 und 3 1,65",
            "source": "aenderung2024"
          },
          {
            "text": "Ab 1. Januar 2027 zahlen Tagungs- und Seminargäste sowie Berufsgäste 1,70 € je Aufenthaltstag.",
            "quote": "4.3 Gäste gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 2 und 3 1,70",
            "source": "aenderung2026"
          },
          {
            "text": "Die Kurtaxe ist ein Landesbeitrag des Staatsbads; festgesetzt und erhoben wird sie von der Staatlichen Kurverwaltung Bad Brückenau.",
            "quote": "im Staatsbad Bad Brückenau von der Staatlichen Kurverwaltung Bad Brückenau."
          },
          {
            "text": "Die Kurverwaltung kann zulassen, dass du die Kurtaxe erst am Monatsende abführst; dann stellt sie eine Rechnung, die sofort fällig ist.",
            "quote": "Die Erhebungsberechtigte kann zulassen, dass die Kurtaxe erst am Monatsende abgeführt wird."
          },
          {
            "text": "Du darfst die abzuführende Kurtaxe deinem Gast in Rechnung stellen und haftest neben ihm als Gesamtschuldner für die Zahlung.",
            "quote": "Die zur Erhebung Verpflichteten sind berechtigt, die abzuführende Kurtaxe der kurtaxpflichtigen Person in Rechnung zu stellen."
          }
        ],
        "hostDuty": {
          "text": "Wer Gäste beherbergt, behält die Kurtaxe ein und führt sie an die Staatliche Kurverwaltung ab.",
          "quote": "Die nach Abs. 1 Verpflichteten haben die Kurtaxe einzubehalten und an die Erhebungsberechtigte abzuführen."
        },
        "deadline": {
          "text": "Abführen musst du spätestens einen Tag nach der Abreise des Gastes.",
          "quote": "Die Abführung ist spätestens einen Tag nach der Abreise der kurtaxpflichtigen Person vorzunehmen."
        },
        "reporting": {
          "text": "Die Meldedaten übermittelst du spätestens am dritten Werktag nach der Ankunft; elektronisch oder mit Meldescheinen in den Geschäftsräumen der Kurverwaltung, ab zehn Betten nur elektronisch.",
          "quote": "der Erhebungsberechtigten spätestens am dritten Werktag nach deren Eintreffen im Kurbezirk auf elektronischem Wege zu übermitteln bzw. die Meldescheine oder das elektronische Handgerät in den Geschäftsräumen der Erhebungsberechtigten vorzulegen.",
          "source": "satzung"
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        "change": {
          "from": "2027-01-01",
          "text": "Das regelt die Änderung der bayerischen Kurtaxverordnung vom 3. September 2026.",
          "quote": "Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2027 in Kraft.",
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        "source": "bnetza",
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        "quote": "Stand: 01.10.2026"
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      "businessLevy": {
        "name": "Fremdenverkehrsbeitrag",
        "source": "fvb",
        "payer": {
          "text": "Zahlen musst du, wenn du selbständig tätig bist und dir der Fremdenverkehr in Bad Brückenau Vorteile bringt.",
          "quote": "Von allen selbständig tätigen natürlichen und den juristischen Personen, denen durch den Fremdenverkehr im Gemeindegebiet Vorteile erwachsen, wird ein Fremdenverkehrsbeitrag erhoben."
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            "label": "Vorauszahlung je Übernachtung",
            "quote": "Die Vorauszahlungen von Beitragsschuldnern, die Wohnungen, Zimmer oder sonstige Räume oder Grundstücke oder Grundstücksteile für Gäste gegen Entgelt zur Verfügung stellen, können abweichend von den Absätzen 1 und 2 am Tage nach der Abreise der Gäste verlangt werden und betragen für jede Übernachtung 0,10 Euro.",
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          "quote": "Der Beitragssatz beträgt 5 v.H."
        },
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          "text": "Der Beitrag richtet sich nach deinem Gewinn im Kalenderjahr; ergibt sich auf Grundlage des steuerbaren Umsatzes ein höherer Betrag, zählt dieser.",
          "quote": "Zur Bestimmung des Vorteils dienen der einkommens- oder körperschaftssteuerpflichtige Gewinn und der steuerbare Umsatz innerhalb eines Kalenderjahres. Die Beitragsschuld wird gemäß § 3 Abs. 1 auf der Grundlage des Gewinns bestimmt, wenn sich nicht gemäß § 3 Abs.2 auf der Grundlage des steuerbaren Umsatzes ein höherer Betrag ergibt."
        },
        "assessed": {
          "text": "Für jeden Betrieb wird einzeln geschätzt, welcher Teil deines Gewinns oder Umsatzes auf dem Fremdenverkehr beruht (Vorteilssatz); davon wird der Beitrag berechnet.",
          "quote": "Der Vorteilssatz bezeichnet den auf dem Fremdenverkehr beruhenden Teil des einkommen- oder körperschaftssteuerpflichtigen Teil Gewinns (Abs. 1) oder des steuerbaren Umsatzes (Abs. 2). Er wird durch Schätzung für jeden Fall gesondert ermittelt. Dabei sind insbesondere Art und Umfang der selbständigen Tätigkeit, die Lage und Größe der Geschäfts- und Beherbergungsräume, die Betriebsweise und die Zusammensetzung des Kundenkreises von Bedeutung."
        },
        "minimum": {
          "text": "Der Mindestbeitragssatz liegt je nach Gewinnanteil am Umsatz zwischen 0,06 und 0,63 Prozent.",
          "quote": "Der Mindestbeitragssatz beträgt bei einem - durch Schätzung zu ermittelnden branchendurchschnittlichen Anteil des Gewinns am Umsatz von 0-5 v.H. 0,06 v.H. über 5-10 v.H. 0,19 v.H. über 10 - 15 v.H. 0,31 v.H. über 15 - 20 v.H. 0,44 v.H. über 20 v.H. 0,63 v.H."
        },
        "reporting": {
          "text": "Eine Erklärung nach Formblatt gibst du ab, wenn die Gemeinde dich dazu auffordert.",
          "quote": "Der Beitragsschuldner hat hierzu auf Aufforderung eine Erklärung nach Formblatt abzugeben."
        },
        "deadline": {
          "text": "Der Beitrag wird durch schriftlichen Bescheid festgesetzt und ist einen Monat nach Erhalt des Bescheids fällig.",
          "quote": "Die Beitragsschuld ist durch schriftlichen Bescheid festzusetzen und einen Monat nach Zustellung des Bescheides fällig."
        },
        "exemptions": [],
        "remarks": [
          {
            "text": "Nach dem steuerbaren Umsatz wird der Beitrag berechnet, indem der steuerbare Umsatz mit dem Vorteilssatz und dem Mindestbeitragssatz multipliziert wird.",
            "quote": "Der Beitrag nach dem steuerbaren Umsatz errechnet sich, indem der steuerbare Umsatz mit dem Vorteilssatz (Absatz 3) und dem Mindestbeitragssatz (Absatz 5) multipliziert wird."
          },
          {
            "text": "Eine Vorauszahlung ist jedes Jahr am 15. Juli fällig.",
            "quote": "Der Beitragsschuldner hat am 15. 07. jeden Jahres eine Vorauszahlung zu entrichten"
          },
          {
            "text": "Die Beitragsschuld entsteht mit dem Ende des Kalenderjahres, auf das sie sich bezieht.",
            "quote": "Die Beitragsschuld entsteht mit Ablauf des Kalenderjahres, auf das sie sich bezieht."
          },
          {
            "text": "Übst du mehrere verschiedenartige selbständige Tätigkeiten aus, wird der Beitrag für jede Tätigkeit gesondert berechnet.",
            "quote": "Übt ein Beitragsschuldner mehrere verschiedenartige selbständige Tätigkeiten aus, so ist der Beitrag für jede Tätigkeit gesondert zu berechnen."
          },
          {
            "text": "Nach der Satzung kann die Vorauszahlung je Übernachtung am Tag nach der Abreise der Gäste verlangt werden.",
            "quote": "können abweichend von den Absätzen 1 und 2 am Tage nach der Abreise der Gäste verlangt werden"
          },
          {
            "text": "Ist anzunehmen, dass diese Vorauszahlungen die sonst fällige Vorauszahlung nicht erreichen, kann die Gemeinde darüber hinaus weitere Vorauszahlungen bis zu dieser Höhe verlangen.",
            "quote": "Ist anzunehmen, daß die hierbei voraussichtlich zu entrichtenden Zahlungen die sonst nach Absatz 2 sich ergebende Hohe der Vorauszahlung nicht erreichen werden, so können darüber hinaus Vorauszahlungen bis zu dieser Höhe in entsprechender Anwendung der Abs. 1 und 2 verlangt werden."
          },
          {
            "text": "Zahlst du nur die Vorauszahlungen je Übernachtung nach § 5 Abs. 3 Satz 1, also nicht die weiteren nach Satz 2, ist ihre Summe deine endgültige Beitragsschuld. Das gilt nicht, wenn die Gemeinde dich schriftlich zur Abgabe einer Erklärung auffordert oder du schriftlich einen Bescheid beantragst; für die Aufforderung und den Antrag gilt eine Ausschlussfrist von einem Jahr ab Entstehen der Beitragsschuld.",
            "quote": "Beitragsschuldner, die nur Vorauszahlungen.nach § 5 Abs.3 Satz 1 entrichten, veranlagen mit der Summe dieser Vorauszahlungen ihre endgültige Beitragsschuld. Das gilt nicht, wenn a) die Gemeinde den Beitragsschuldner schriftlich zur Abgabe einer Erklärung nach § 4 Abs.2 Satz 2 auffordert oder b) der Beitragsschuldner schriftlich einen Bescheid nach Absatz 1 beantragt. Für die Aufforderung und den Antrag gilt eine Ausschlußfrist von einem Jahr, gerechnet ab Entstehen der Beitragsschuld (§ 4 Abs. 1)."
          }
        ]
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      "url": "https://keyset.cloud/kurtaxe/bad-brueckenau/",
      "calculation": {
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      "name": "Bad Füssing",
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          "text": "Zahlen musst du, wenn du selbständig tätig bist und dir der Fremdenverkehr in Bad Füssing Vorteile bringt.",
          "quote": "Von allen selbständig tätigen natürlichen und den juristischen Personen, denen durch den Fremdenverkehr im Gemeindegebiet Vorteile erwachsen, wird ein Fremdenverkehrsbeitrag erhoben."
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          "text": "Der Beitrag richtet sich nach deinem Gewinn im Kalenderjahr; ergibt sich auf Grundlage des steuerbaren Umsatzes ein höherer Betrag, zählt dieser.",
          "quote": "Zur Bestimmung des Vorteils dienen der einkommen- oder körperschaftsteuerpflichtige Gewinn und der steuerbare Umsatz innerhalb eines Kalenderjahres. Die Beitragsschuld wird gemäß § 3 Abs. 1 auf der Grundlage des Gewinnes bestimmt, wenn sich nicht gemäß § 3 Abs. 2 auf der Grundlage des steuerbaren Umsatzes ein höherer Betrag ergibt."
        },
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          "text": "Für jeden Betrieb wird einzeln geschätzt, welcher Teil deines Gewinns oder Umsatzes auf dem Fremdenverkehr beruht (Vorteilssatz); davon wird der Beitrag berechnet.",
          "quote": "Der Vorteilsatz bezeichnet den auf dem Fremdenverkehr beruhenden Teil des einkommen- oder körperschaftssteuerpflichtigen Gewinns (Absatz 1) oder des steuerbaren Umsatzes (Absatz 2). Er wird durch Schätzung für jeden Fall gesondert ermittelt. Dabei sind insbesondere Art und Umfang der selbständigen Tätigkeit, die Lage und Größe der Geschäfts- und Beherbergungsräume, die Betriebsweise und die Zusammensetzung des Kundenkreises von Bedeutung."
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          "text": "Der Mindestbeitragssatz liegt je nach Gewinnanteil am Umsatz zwischen 0,075 und 0,750 Prozent.",
          "quote": "Der Mindestbeitragssatz beträgt bei einem – durch Schätzung zu ermittelnden – branchendurchschnittlichen Anteil des Gewinns am Umsatz von 0 – 5 v. H. 0,075 v.H. über 5 – 10 v. H. 0,225 v.H. über 10 – 15 v. H. 0,375 v.H. über 15 – 20 v. H. 0,525 v.H. über 20 v. H. 0,750 v.H.",
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            "quote": "Der Beitrag nach dem steuerbaren Umsatz errechnet sich, indem der steuerbare Umsatz mit dem Vorteilsatz (Absatz 3) und mit dem Mindestbeitragssatz (Absatz 5) multipliziert wird."
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          {
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            "quote": "Der Beitragsschuldner hat am 15. Juli jeden Jahres eine Vorauszahlung zu entrichten."
          },
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            "quote": "Die Beitragsschuld entsteht mit Ablauf des Kalenderjahres auf das sie sich bezieht."
          },
          {
            "text": "Übst du mehrere verschiedenartige selbständige Tätigkeiten aus, wird der Beitrag für jede Tätigkeit gesondert berechnet.",
            "quote": "Übt ein Beitragsschuldner mehrere verschiedenartige selbständige Tätigkeiten aus, so ist der Beitrag für jede Tätigkeit gesondert zu berechnen."
          },
          {
            "text": "Nach der Satzung kann die Gemeinde von Vermietern eine Vorauszahlung je Übernachtung zusammen mit der Abführung der Kurbeiträge verlangen; die Satzung nennt den Betrag in D-Mark.",
            "quote": "Die Vorauszahlungen von Beitragsschuldners, die Wohnungen, Zimmer oder sonstige Räume oder Grundstücke oder Grundstücksteile für Gäste gegen Entgelt zur Verfügung stellen, können abweichend von den Absätzen 1 und 2 zusammen mit der ordnungsmäßigen Abführung der Kurbeiträge verlangt werden und betragen für jede Übernachtung 0,20 DM."
          },
          {
            "text": "Ist anzunehmen, dass diese Vorauszahlungen die sonst fällige Vorauszahlung nicht erreichen, kann die Gemeinde darüber hinaus weitere Vorauszahlungen bis zu dieser Höhe verlangen.",
            "quote": "Ist anzunehmen, dass die hierbei voraussichtlich zu entrichtenden Zahlungen die sonst nach Absatz 2 sich ergebende Höhe der Vorauszahlung nicht erreichen werden, so können darüber hinaus Vorauszahlungen bis zu dieser Höhe in entsprechender Anwendung der Absätze 1 und 2 verlangt werden."
          },
          {
            "text": "Zahlst du nur die Vorauszahlungen je Übernachtung nach § 5 Abs. 3 Satz 1, also nicht die weiteren nach Satz 2, ist ihre Summe deine endgültige Beitragsschuld. Das gilt nicht, wenn die Gemeinde dich schriftlich zur Abgabe einer Erklärung auffordert oder du schriftlich einen Bescheid beantragst; für die Aufforderung und den Antrag gilt eine Ausschlussfrist von einem Jahr ab Entstehen der Beitragsschuld.",
            "quote": "Beitragsschuldner, die nur Vorauszahlungen nach § 5 Abs. 3 Satz 1 entrichten, veranlagen mit der Summe dieser Vorauszahlungen ihre endgültige Beitragsschuld. Dies gilt nicht, wenn a) die Gemeinde den Beitragsschuldner schriftlich zur Abgabe einer Erklärung nach § 4 Abs. 2 Satz 2 auffordert oder b) der Beitragsschuldner schriftlich einen Bescheid nach Absatz 1 beantragt. Für die Aufforderung und den Antrag gilt eine Ausschlussfrist von einem Jahr, gerechnet ab Entstehen der Beitragsschuld (§ 4 Abs. 1)."
          }
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              "reading": "sowie Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung ab 80 bis 99 1,90€"
            },
            {
              "where": "hostDuty",
              "page": 2,
              "reading": "Sie sind weiterhin verpflichtet, den Kurbeitrag einzuheben und haften der Stadt gegenüber für den Eingang des Beitrages."
            },
            {
              "where": "deadline",
              "page": 2,
              "reading": "Der Kurbeitrag ist von dem zur Erhebung Verpflichteten spätestens einen Tag nach der Abreise des Kurbeitragspflichtigen oder bei späterer Meldung mit dieser an die Stadt abzuführen. Die Stadt kann zulassen, dass der Beitrag erst am Monatsende abgeführt wird."
            },
            {
              "where": "reporting",
              "page": 2,
              "reading": "der Stadt die Beitragspflichtigen innerhalb eines Tages nach An- bzw. Abreise schriftlich bzw. elektronisch zu melden, sofern diese sich nicht selbst gemeldet haben."
            }
          ]
        },
        "bnetza": {
          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
          "url": "https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Digitales/Kurzzeitvermietung/_func/Area-Liste-xls.html?nn=686258",
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        "fvb": {
          "title": "Satzung für die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages der Stadt Bad Griesbach i. Rottal vom 22.07.2011",
          "url": "https://www.bad-griesbach.de/fileadmin/user_upload/buerger-rathaus/ortsrecht_satzungen_verordnungen/Satzungen/Satzung_f%C3%BCr_die_Erhebung_eines_Fremdenverkehrsbeitrages.pdf",
          "kind": "statute",
          "inForce": "2012-01-01",
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          "quote": "Angefangene Tage gelten als volle Tage. Die Tage der An- und Abreise werden als ein Aufenthaltstag berechnet."
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              "quote": "Der Kurbezirk I umfasst das Gebiet des Stadtteiles Bad Griesbach-Therme."
            },
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                  "quote": "Im Kurbezirk I beträgt der Beitrag pro Aufenthaltstag für Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr 3,30 €"
                },
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                    "quote": "Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres, Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von 100 und Begleitpersonen im Sinne von § 146 Abs. 2 Sozialgesetzbuch, Neuntes Buch, sind kurbeitragsfrei."
                  },
                  {
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                  }
                ]
              }
            ]
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          {
            "label": "Kurbezirk II",
            "area": {
              "text": "Kurbezirk II sind die Stadtteile Afham, Aunham, Bad Griesbach i. Rottal, Karpfham und weitere; die genaue Grenze zeigt eine Karte der Satzung.",
              "quote": "Der Kurbezirk II umfasst das Gebiet der Stadtteile Afham, Aunham, Bad Griesbach i. Rottal, Baumgarten, Brimsmaier, Geisberg, Grosstrenk, Hager, Hölzlmaier, Hundsmaier, Karpfham, Katzham, Kleintrenk, Maierhof, Niedermühle, Oberham, Schwaim, Sibler, Singham, Strenberg, Weghof und Wimpessl."
            },
            "periods": [
              {
                "label": "Ganzjährig",
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                "adult": {
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                  "quote": "Im Kurbezirk II beträgt der Beitrag pro Aufenthaltstag 1. für Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr 2,60 €"
                },
                "children": [
                  {
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                    "quote": "3. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres, Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von 100 und Begleitpersonen im Sinne von § 146 Abs. 2 Sozialgesetzbuch, Neuntes Buch, sind kurbeitragsfrei."
                  },
                  {
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                    "quote": "2. für Kinder und Jugendliche ab dem vollendeten 14. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sowie Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung ab 80 bis 99 1,55 €"
                  }
                ]
              }
            ]
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          {
            "label": "Kurbezirk III",
            "area": {
              "text": "Kurbezirk III ist das übrige Stadtgebiet.",
              "quote": "Der Kurbezirk III umfasst das übrige Stadtgebiet."
            },
            "periods": [
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                "label": "Ganzjährig",
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                },
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                  {
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                    "cents": 0,
                    "quote": "3. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres, Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von 100 und Begleitpersonen im Sinne von § 146 Abs. 2 Sozialgesetzbuch, Neuntes Buch, sind kurbeitragsfrei."
                  },
                  {
                    "underAge": 18,
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                    "quote": "2. für Kinder und Jugendliche ab dem vollendeten 14. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sowie Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung ab 80 bis 99 1,20 €"
                  }
                ]
              }
            ]
          }
        ],
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          {
            "text": "Menschen mit einem Grad der Behinderung von 100 und ihre Begleitpersonen nach § 146 Abs. 2 SGB IX",
            "quote": "Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von 100 und Begleitpersonen im Sinne von § 146 Abs. 2 Sozialgesetzbuch, Neuntes Buch, sind kurbeitragsfrei."
          },
          {
            "text": "Menschen mit einem Grad der Behinderung von 80 bis 99 zahlen den Satz der Jugendlichen",
            "quote": "sowie Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung ab 80 bis 99 1,90 €"
          }
        ],
        "remarks": [],
        "hostDuty": {
          "text": "Wer Gäste beherbergt, erhebt den Kurbeitrag beim Gast und haftet gegenüber der Stadt dafür, dass er eingeht.",
          "quote": "Sie sind weiterhin verpflichtet, den Kurbeitrag einzuheben und haften der Stadt gegenüber für den Eingang des Beitrages."
        },
        "deadline": {
          "text": "Du führst den Kurbeitrag spätestens einen Tag nach der Abreise des Gastes ab; die Stadt kann zulassen, dass erst am Monatsende abgeführt wird.",
          "quote": "Der Kurbeitrag ist von dem zur Erhebung Verpflichteten spätestens einen Tag nach der Abreise des Kurbeitragspflichtigen oder bei späterer Meldung mit dieser an die Stadt abzuführen. Die Stadt kann zulassen, dass der Beitrag erst am Monatsende abgeführt wird."
        },
        "reporting": {
          "text": "Deine Gäste meldest du innerhalb eines Tages nach An- oder Abreise schriftlich oder elektronisch bei der Stadt, soweit sie sich nicht selbst gemeldet haben.",
          "quote": "der Stadt die Beitragspflichtigen innerhalb eines Tages nach An- bzw. Abreise schriftlich bzw. elektronisch zu melden, sofern diese sich nicht selbst gemeldet haben."
        }
      },
      "lodgingTax": null,
      "registration": {
        "required": false,
        "source": "bnetza",
        "asOf": "2026-10-01",
        "quote": "Stand: 01.10.2026"
      },
      "checked": {
        "on": "2026-10-14",
        "by": "agent"
      },
      "ocrCompared": {
        "on": "2026-10-14",
        "by": "agent"
      },
      "businessLevy": {
        "name": "Fremdenverkehrsbeitrag",
        "source": "fvb",
        "payer": {
          "text": "Zahlen musst du, wenn du selbständig tätig bist und dir der Fremdenverkehr in Bad Griesbach Vorteile bringt.",
          "quote": "Von allen selbständig tätigen natürlichen und juristischen Personen, denen durch den Fremdenverkehr im Gemeindegebiet Vorteile erwachsen, wird ein Fremdenverkehrsbeitrag erhoben."
        },
        "letting": [
          {
            "label": "Vorauszahlung je Übernachtung",
            "quote": "Die Vorauszahlungen von Beitragsschuldnern, die Wohnungen, Zimmer oder sonstige Räume oder Grundstücke oder Grundstücksteile für Gäste gegen Entgelt zur Verfügung stellen, können abweichend von den Absätzen 1 und 2 zusammen mit der ordnungsmäßigen Abführung der Kurbeiträge verlangt werden und betragen für jede Übernachtung 0,10 €.",
            "perNight": {
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            }
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        ],
        "rate": {
          "percent": 6,
          "quote": "Der Beitragssatz beträgt 6 v. H."
        },
        "basis": {
          "text": "Der Beitrag richtet sich nach deinem Gewinn; ergibt sich auf Grundlage des steuerbaren Umsatzes ein höherer Betrag, zählt dieser.",
          "quote": "Die Beitragsschuld wird gemäß § 3 Abs. 1 auf der Grundlage des Gewinnes bestimmt, wenn sich nicht gemäß § 3 Abs. 2 auf der Grundlage des steuerbaren Umsatzes ein höherer Betrag ergibt."
        },
        "assessed": {
          "text": "Wie viel du zahlst, hängt vom Vorteilssatz ab, dem Teil deines Gewinns oder Umsatzes, der auf dem Fremdenverkehr beruht.",
          "quote": "Der Vorteilssatz bezeichnet den auf dem Fremdenverkehr beruhenden Teil des einkommenoder körperschaftssteuerpflichtigen Gewinnes (Abs. 1) oder des steuerbaren Umsatzes (Abs. 2)."
        },
        "minimum": {
          "text": "Der Mindestbeitragssatz liegt je nach Gewinnanteil am Umsatz zwischen 0,075 und 0,750 Prozent.",
          "quote": "Der Mindestbeitragssatz beträgt bei einem - durch Schätzung zu ermittelnden – branchendurchschnittlichen Anteil des Gewinns am Umsatz von 0 - 5 v. H. 0,075 v. H. über 5 - 10 v. H. 0,225 v. H. über 10 - 15 v. H. 0,375 v. H. über 15 - 20 v. H. 0,525 v. H. über 20 v. H. 0,750 v. H."
        },
        "reporting": {
          "text": "Die Erklärung nach Formblatt gibst du bis zum 31. Dezember des Folgejahres ab.",
          "quote": "Der Beitragsschuldner hat hierzu bis zum 31. Dezember des auf das Veranlagungsjahr folgenden Kalenderjahres eine Erklärung nach Formblatt abzugeben."
        },
        "deadline": {
          "text": "Der Beitrag wird durch schriftlichen Bescheid festgesetzt und ist einen Monat nach Erhalt des Bescheids fällig.",
          "quote": "Die Beitragsschuld ist durch schriftlichen Bescheid festzusetzen und einen Monat nach Zustellung des Bescheides fällig."
        },
        "exemptions": [],
        "remarks": [
          {
            "text": "Nach dem steuerbaren Umsatz wird der Beitrag berechnet, indem der steuerbare Umsatz mit dem Vorteilssatz und dem Mindestbeitragssatz multipliziert wird.",
            "quote": "Der Beitrag nach dem steuerbaren Umsatz errechnet sich, indem der steuerbare Umsatz mit dem Vorteilssatz (Abs. 3) und mit dem Mindestbeitragssatz (Abs. 5) multipliziert wird."
          },
          {
            "text": "Eine Vorauszahlung ist jedes Jahr am 15. Juli fällig.",
            "quote": "Der Beitragsschuldner hat am 15. Juli jeden Jahres eine Vorauszahlung zu entrichten."
          },
          {
            "text": "Übst du mehrere verschiedenartige selbständige Tätigkeiten aus, wird der Beitrag für jede Tätigkeit gesondert berechnet.",
            "quote": "Übt ein Beitragsschuldner mehrere verschiedenartige selbständige Tätigkeiten aus, so ist der Beitrag für jede Tätigkeit gesondert zu berechnen."
          },
          {
            "text": "Die Gemeinde schätzt den Vorteilssatz für jeden Fall gesondert.",
            "quote": "Er wird durch Schätzung für jeden Fall gesondert ermittelt."
          },
          {
            "text": "Für Appartementhäuser, deren Appartements eine Leitung gemeinsam verwaltet, kann der Fremdenverkehrsbeitrag vereinbart werden.",
            "quote": "Für Appartementhäuser, deren Appartements durch eine Leitung gemeinsam verwaltet werden, kann der Fremdenverkehrsbeitrag vereinbart werden."
          },
          {
            "text": "Für solche Appartementhäuser rechnet § 4 Abs. 3 der Satzung nach Gewinn, und zwar mit einem angenommenen Gewinn von 20 Prozent, multipliziert mit dem Vorteilssatz und dem Beitragssatz.",
            "quote": "Der Beitrag wird nach Gewinn errechnet, indem ein angenommener Gewinn von 20 v.H. mit dem Vorteilssatz (§ 3 Abs. 3) und mit dem Beitragssatz (§ 3 Abs. 4) multipliziert wird."
          },
          {
            "text": "Nach der Satzung kann die Vorauszahlung je Übernachtung zusammen mit der Abführung der Kurbeiträge verlangt werden.",
            "quote": "können abweichend von den Absätzen 1 und 2 zusammen mit der ordnungsmäßigen Abführung der Kurbeiträge verlangt werden"
          },
          {
            "text": "Ist anzunehmen, dass diese Vorauszahlungen die sonst fällige Vorauszahlung nicht erreichen, kann die Gemeinde darüber hinaus weitere Vorauszahlungen bis zu dieser Höhe verlangen.",
            "quote": "Ist anzunehmen, dass die hierbei voraussichtlich zu entrichtenden Zahlungen die sonst nach Absatz 2 sich ergebende Höhe der Vorauszahlung nicht erreichen werden, so können darüber hinaus Vorauszahlungen bis zu dieser Höhe in entsprechender Anwendung der Absätze 1 und 2 verlangt werden."
          },
          {
            "text": "Zahlst du nur die Vorauszahlungen je Übernachtung nach § 6 Abs. 3 Satz 1, also nicht die weiteren nach Satz 2, ist ihre Summe deine endgültige Beitragsschuld.",
            "quote": "Beitragsschuldner, die nur Vorauszahlungen nach § 6 Abs. 3 Satz 1 entrichten, veranlagen mit der Summe dieser Vorauszahlung ihre endgültige Beitragsschuld."
          },
          {
            "text": "Das gilt nicht, wenn du bis zum 31. Dezember des Folgejahres die Erklärung abgibst oder schriftlich einen Bescheid beantragst.",
            "quote": "Das gilt nicht, wenn a) der Beitragsschuldner bis zum 31. Dezember des auf das Veranlagungsjahr folgenden Kalenderjahres einer Erklärung nach § 5 Abs. 2 Satz 2 abgibt oder b) der Beitragsschuldner schriftlich einen Bescheid nach Absatz 1 beantragt."
          },
          {
            "text": "Für den Antrag auf einen Bescheid gilt eine Ausschlussfrist von einem Jahr ab Entstehen der Beitragsschuld.",
            "quote": "Für den Antrag gilt eine Ausschlussfrist von einem Jahr, gerechnet ab Entstehen der Beitragsschuld (§ 5 Abs. 1)."
          }
        ]
      },
      "url": "https://keyset.cloud/kurtaxe/bad-griesbach/",
      "calculation": {
        "countsDepartureDay": false,
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        ],
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      "name": "Markt Bad Hindelang",
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          "url": "https://www.marktbadhindelang.de/fileadmin/Gemeinde/Dateien/Buergerservice_Politik/Ortsrecht/2023-Kurbeitragssatzung_Gesamtfassung.pdf",
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              "text": "Oberjoch gehört vom 15. Dezember bis 31. März zum Kurbezirk 2, im Rest des Jahres zum Kurbezirk 1; die genaue Grenze des Kurbezirks 2 zeigt eine Karte der Satzung.",
              "quote": "Der Kurbezirk 2 umfasst den Ortsteil Oberjoch während der Wintersaison vom 15.12. bis 31.03. Die genaue Abgrenzung dieses Kurbezirks ist aus einer Karte (Maßstab 1:6000 mit Stand vom 19.04.2023) ersichtlich"
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          {
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            "quote": "Begleitpersonen von behinderten Personen, welche in ihrem Schwerbehindertenausweis ein „B“ eingetragen haben, sind beitragsfrei."
          },
          {
            "text": "Geschäftsreisende auf Antrag, nach der Definition der Geschäftsreise in Anlage A der Satzung",
            "quote": "Geschäftsreisende können auf Antrag nach Maßgabe der Regelung in der Anlage A zur KBS und nach der dortigen Definition der Geschäftsreise bzw. des Geschäftsreisenden eine Befreiung von der Kurbeitragspflicht erlangen."
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Die Umsatzsteuer ist im Kurbeitrag enthalten.",
            "quote": "Der Kurbeitrag enthält Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich geltenden Höhe."
          },
          {
            "text": "Wer mehr als 100 Übernachtungen im Vorjahr hatte, muss die Gäste über das elektronische System melden; Papiermeldungen sind dann nicht mehr möglich.",
            "quote": "Soweit im Betrieb des Vermieters im vorausgegangenen Kalenderjahr mehr als 100 Übernachtungen stattgefunden haben, ist die Datenübermittlung gemäß Abs. 4 verpflichtend."
          },
          {
            "text": "Für unvollständig übertragene Meldescheine kann die Gemeinde eine Bearbeitungsgebühr von 5 € je Meldeschein erheben.",
            "quote": "Für unvollständig übertragene Meldescheine kann eine Bearbeitungsgebühr von 5 € je Meldeschein erhoben werden."
          }
        ],
        "hostDuty": {
          "text": "Wer Gäste beherbergt, erhebt den Kurbeitrag und haftet der Gemeinde gesamtschuldnerisch mit dem Gast für die ordnungsgemäße Erhebung und den Eingang.",
          "quote": "Die in § 7 KBS bezeichneten Beherbergungsbetriebe sind verpflichtet, den Kurbeitrag zu erheben und haften dem Markt Bad Hindelang gegenüber - bezüglich der Zahlungspflicht des Kurbeitragspflichtigen gesamtschuldnerisch mit diesem - für die ordnungsgemäße Erhebung und den Eingang des Beitrages."
        },
        "deadline": {
          "text": "Abgeführt wird spätestens am dritten Tag nach Zustellung des Beitragsbescheids, sofern kein Abbuchungsauftrag besteht.",
          "quote": "Der Kurbetrag ist von dem zur Einhebung Verpflichteten, soweit kein Abbuchungsauftrag besteht, spätestens am dritten Tag nach Zustellung des Beitragsbescheides an den Markt Bad Hindelang abzuführen."
        },
        "reporting": {
          "text": "Die Gäste meldest du vollständig und unverzüglich, spätestens am Tag nach der Anreise, an Bad Hindelang Tourismus.",
          "quote": "vollständig und unverzüglich, spätestens am Tag nach der Anreise, an BHT"
        }
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      "lodgingTax": null,
      "registration": {
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        "source": "bnetza",
        "asOf": "2026-10-01",
        "quote": "Stand: 01.10.2026"
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        "name": "Fremdenverkehrsbeitrag",
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          "text": "Zahlen musst du, wenn du selbständig tätig bist und dir der Fremdenverkehr in Bad Hindelang Vorteile bringt.",
          "quote": "Von allen selbständig tätigen natürlichen und juristischen Personen, denen durch den Fremdenverkehr im Gemeindegebiet Vorteile erwachsen, wird ein Fremdenverkehrsbeitrag erhoben."
        },
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          {
            "label": "Vorauszahlung je Übernachtung",
            "quote": "Die Vorauszahlungen von Beitragsschuldnern, die Wohnungen, Zimmer oder sonstige Räume oder Grundstücke oder Grundstücksteile für Gäste gegen Entgelt zur Verfügung stellen, können abweichend von den Absätzen 1 und 2 zusammen mit der ordnungsmäßigen Abführung der Kurbeiträge veranlagt werden und betragen für jede Übernachtung 0,30 €.",
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          "quote": "Der Beitragssatz beträgt 7,5 %."
        },
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          "text": "Der Beitrag richtet sich nach deinem Gewinn im Kalenderjahr; ergibt sich auf Grundlage des steuerbaren Umsatzes ein höherer Betrag, zählt dieser.",
          "quote": "Zur Bestimmung des Vorteils dienen der einkommen- oder körperschaftssteuerpflichtige Gewinn und der steuerbare Umsatz innerhalb eines Kalenderjahres. Die Beitragsschuld wird gemäß § 3 Abs. 1 auf der Grundlage des Gewinns bestimmt, wenn sich nicht gemäß § 3 Abs. 2 auf der Grundlage des steuerbaren Umsatzes ein höherer Betrag ergibt."
        },
        "assessed": {
          "text": "Für jeden Betrieb wird einzeln geschätzt, welcher Teil deines Gewinns oder Umsatzes auf dem Fremdenverkehr beruht (Vorteilssatz); davon wird der Beitrag berechnet.",
          "quote": "Der Vorteilssatz bezeichnet den auf dem Fremdenverkehr beruhenden Teil des einkommen- oder körperschaftssteuerpflichtigen Gewinns (Abs. 1) oder des steuerbaren Umsatzes (Abs. 2). Er wird durch Schätzung für jeden Fall gesondert ermittelt. Dabei sind insbesondere Art und Umfang der selbständigen Tätigkeit, die Lage und Größe der Geschäfts- und Beherbergungsräume, die Betriebsweise und die Zusammensetzung des Kundenkreises von Bedeutung."
        },
        "minimum": {
          "text": "Der Mindestbeitragssatz liegt je nach Gewinnanteil am Umsatz zwischen 0,23 und 0,82 Prozent.",
          "quote": "Der Mindestbeitragssatz beträgt bei einem – durch Schätzung zu ermittelnden – branchendurchschnittlichen Anteil des Gewinns am Umsatz von 0 v.H. bis 5 v.H. 0,23% über 5 v.H. bis 10 v.H. 0,38% über 10 v.H. bis 15 v.H. 0,51% über 15 v.H. bis 20 v.H. 0,63% über 20 v.H. 0,82%"
        },
        "reporting": {
          "text": "Eine Erklärung nach Formblatt gibst du ab, wenn die Gemeinde dich dazu auffordert.",
          "quote": "Der Beitragsschuldner hat hierzu auf Aufforderung eine Erklärung nach Formblatt abzugeben."
        },
        "deadline": {
          "text": "Der Beitrag wird durch schriftlichen Bescheid festgesetzt und ist einen Monat nach Erhalt des Bescheids fällig.",
          "quote": "Die Beitragsschuld ist durch schriftlichen Bescheid festzusetzen und einen Monat nach Zustellung des Bescheides fällig."
        },
        "exemptions": [],
        "remarks": [
          {
            "text": "Nach dem steuerbaren Umsatz wird der Beitrag berechnet, indem der steuerbare Umsatz mit dem Vorteilssatz und dem Mindestbeitragssatz multipliziert wird.",
            "quote": "Der Beitrag nach dem steuerbaren Umsatz errechnet sich, indem der steuerbare Umsatz mit dem Vorteilssatz (Absatz 3) und mit dem Mindestbeitragssatz (Absatz 5) multipliziert wird."
          },
          {
            "text": "Eine Vorauszahlung ist jedes Jahr am 15. August fällig.",
            "quote": "Der Beitragsschuldner hat am 15.08. jeden Jahres eine Vorauszahlung zu entrichten."
          },
          {
            "text": "Die Beitragsschuld entsteht mit dem Ende des Kalenderjahres, auf das sie sich bezieht.",
            "quote": "Die Beitragsschuld entsteht mit Ablauf des Kalenderjahres, auf das sie sich bezieht."
          },
          {
            "text": "Übst du mehrere verschiedenartige selbständige Tätigkeiten aus, wird der Beitrag für jede Tätigkeit gesondert berechnet.",
            "quote": "Übt ein Beitragsschuldner mehrere verschiedenartige selbständige Tätigkeiten aus, so ist der Beitrag für jede Tätigkeit gesondert zu berechnen."
          },
          {
            "text": "Nach der Satzung kann die Vorauszahlung je Übernachtung zusammen mit der Abführung der Kurbeiträge veranlagt werden.",
            "quote": "können abweichend von den Absätzen 1 und 2 zusammen mit der ordnungsmäßigen Abführung der Kurbeiträge veranlagt werden"
          },
          {
            "text": "Ist anzunehmen, dass diese Vorauszahlungen die sonst fällige Vorauszahlung nicht erreichen, können darüber hinaus weitere Vorauszahlungen bis zu dieser Höhe veranlagt werden.",
            "quote": "Ist anzunehmen, dass die hierbei voraussichtlich zu entrichtenden Zahlungen die sonst nach Absatz 2 sich ergebende Höhe der Vorauszahlung nicht erreichen werden, so können darüber hinaus Vorauszahlungen bis zu dieser Höhe in entsprechender Anwendung der Absätze 1 und 2 veranlagt werden."
          },
          {
            "text": "Zahlst du nur die Vorauszahlungen je Übernachtung nach § 5 Absatz 3 Satz 1, also nicht die weiteren nach Satz 2, ist ihre Summe deine endgültige Beitragsschuld. Das gilt nicht, wenn die Gemeinde dich schriftlich zur Abgabe einer Erklärung auffordert oder du schriftlich einen Bescheid beantragst; für die Aufforderung und den Antrag gilt eine Ausschlussfrist von einem Jahr ab Entstehen der Beitragsschuld.",
            "quote": "Beitragsschuldner, die nur Vorauszahlungen nach § 5 Absatz 3 Satz 1 entrichten, veranlagen mit der Summe dieser Vorauszahlungen ihre endgültige Beitragsschuld. Dies gilt nicht, wenn a) die Gemeinde den Beitragsschuldner schriftlich zur Abgabe einer Erklärung nach § 4 Absatz 2 Satz 2 auffordert oder b) der Beitragsschuldner schriftlich einen Bescheid nach Absatz 1 beantragt. Für die Aufforderung und den Antrag gilt eine Ausschlussfrist von einem Jahr, gerechnet ab Entstehen der Beitragsschuld (§ 4 Abs. 1)."
          }
        ]
      },
      "url": "https://keyset.cloud/kurtaxe/bad-hindelang/",
      "calculation": {
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          "title": "Verordnung zur Änderung der Kurtax-Verordnung vom 24. Juli 2024, GVBl. S. 391 (Anlage 2, Höhe der Kurtaxe)",
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          "title": "Verordnung zur Änderung der Kurtax-Verordnung vom 3. September 2026, GVBl. S. 593 (neue Anlage 2 ab 1. Januar 2027)",
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          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
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          {
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            "quote": "3. Bad Kissingen: 3.1 Normalsatz 4,00 3.2 Gäste gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 1 3,50",
            "source": "aenderung2024"
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          {
            "text": "Begleitpersonen von Menschen, die laut Ausweis auf ständige Begleitung angewiesen sind, zahlen nichts.",
            "quote": "Begleitpersonen von Schwerbehinderten, welche laut amtlichem Ausweis auf ständige Begleitung angewiesen sind,"
          },
          {
            "text": "Wer ohne Entgelt aus rein familiärem Anlass bei Verwandten wohnt, ist nicht kurtaxpflichtig.",
            "quote": "Unterkunft im vorgenannten Sinn nimmt nicht, wer ohne Zahlung eines Entgelts aus rein familiärem Anlass bei Verwandten wohnt."
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Ab 1. Januar 2027 zahlen Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 50 3,60 € statt 3,50 €. Tagungs- und Seminargäste sowie Gäste, die nur beruflich hier sind, zahlen 2,05 € statt 2,00 €.",
            "quote": "3.2 Gäste gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 1 3,60 3.3 Gäste gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 2 und 3 2,05",
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          {
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            "quote": "im Staatsbad Bad Kissingen von der Bayerischen Staatsbad Bad Kissingen GmbH"
          },
          {
            "text": "Du darfst die abzuführende Kurtaxe deinem Gast in Rechnung stellen und haftest neben ihm für die Zahlung.",
            "quote": "Die zur Erhebung Verpflichteten sind berechtigt, die abzuführende Kurtaxe der kurtaxpflichtigen Person in Rechnung zu stellen."
          }
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        "change": {
          "from": "2027-01-01",
          "text": "Das regelt die Änderung der bayerischen Kurtaxverordnung vom 3. September 2026.",
          "quote": "Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2027 in Kraft.",
          "source": "aenderung2026"
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          "text": "Wer Gäste beherbergt, erhebt die Meldedaten, stellt jedem Gast eine Gastkarte aus, behält die Kurtaxe ein und führt sie an das Staatsbad ab.",
          "quote": "Die nach Abs. 1 Verpflichteten haben die Kurtaxe einzubehalten und an die Erhebungsberechtigte abzuführen."
        },
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          "quote": "Die Abführung ist spätestens einen Tag nach der Abreise der kurtaxpflichtigen Person vorzunehmen."
        },
        "reporting": {
          "text": "Die Meldedaten übermittelst du spätestens am dritten Werktag nach der Ankunft elektronisch oder legst die Meldescheine vor; ab zehn Betten ist der elektronische Weg Pflicht.",
          "quote": "der Erhebungsberechtigten spätestens am dritten Werktag nach deren Eintreffen im Kurbezirk auf elektronischem Wege zu übermitteln bzw. die Meldescheine oder das elektronische Handgerät in den Geschäftsräumen der Erhebungsberechtigten vorzulegen.",
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      "name": "Bad Königshofen i. Grabfeld",
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      "sources": {
        "satzung": {
          "title": "Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages (Kurbeitragssatzung – KBS) der Stadt Bad Königshofen i. Grabfeld vom 16.12.2025, ausgefertigte Fassung, im digitalen Amtsblatt der Stadt veröffentlicht am 17.12.2025",
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          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
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            "text": "Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 zahlen auf Antrag die Hälfte.",
            "quote": "Schwerbehinderte Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 (GdB) erhalten auf Antrag eine Ermäßigung von 50 v. H. des Kurbeitrags."
          },
          {
            "text": "Menschen mit einem Grad der Behinderung von 100 oder dem Merkzeichen B und ihre nachgewiesen notwendige Begleitperson zahlen nichts.",
            "quote": "Schwerbehinderte Personen mit einem Grad der Behinderung von 100 (GdB) und Personen, die im Ausweis als ständig auf Begleitung angewiesen gekennzeichnet sind (Merkzeichen \"B\"), von der Zahlung des Kurbeitrags befreit."
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          {
            "text": "Der Kurbeitrag gilt im Stadtgebiet außer den Stadtteilen Althausen, Aub, Eyershausen, Gabolshausen, Merkershausen und Untereßfeld.",
            "quote": "Kurgebiet ist das Stadtgebiet mit Ausnahme der Stadtteile Althausen, Aub, Eyershausen, Gabolshausen, Merkershausen und Untereßfeld."
          },
          {
            "text": "Für Gäste nennt die Satzung Kinder „bis zum 5. Lebensjahr“ beitragsfrei und den Kindersatz „vom 6. Lebensjahr“ an; bei Zweitwohnungen sind Kinder bis zum sechsten Geburtstag frei. Im Zweifel fragst du bei der Kur-Betriebs-GmbH nach.",
            "quote": "Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres sind kurbeitragsfrei."
          },
          {
            "text": "Eingezogen wird der Kurbeitrag für Übernachtungsgäste über die Kur-Betriebs-GmbH der Stadt, die auch die Meldescheine ausgibt.",
            "quote": "Die Einziehung des Kurbeitrags für Übernachtungsgäste erfolgt durch die Kur- Betriebs-GmbH, an der die Stadt Bad Königshofen i. Grabfeld zu 100 % beteiligt ist."
          }
        ],
        "hostDuty": {
          "text": "Wer Gäste beherbergt, meldet sie der Stadt, hebt den Kurbeitrag ein und haftet neben dem Gast dafür.",
          "quote": "Sie sind weiterhin verpflichtet, den Kurbeitrag einzuheben und haften der Stadt gegenüber neben dem Beitragspflichtigen als Gesamtschuldner."
        },
        "deadline": {
          "text": "Abgeführt wird spätestens einen Tag nach der Abreise des Gastes, wenn die Stadt nicht die Abführung zum Monatsende zulässt.",
          "quote": "Der Kurbeitrag ist von dem zur Einhebung Verpflichteten spätestens einen Tag nach der Abreise des Kurbeitragspflichtigen an die Stadt abzuführen. Die Stadt kann zulassen, dass der Betrag erst am Monatsende abgeführt wird."
        },
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          "quote": "Neben der schriftlichen ist auch die digitale Meldung über das E-Meldescheinsystem zulässig. Die digitale Datenerfassung ist nach Möglichkeit bevorzugt umzusetzen.",
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          "quote": "Von allen selbständig tätigen natürlichen und den juristischen Personen, denen durch den Fremdenverkehr im Gemeindegebiet der Stadt Bad Königshofen erwachsen, wird ein Fremdenverkehrsbeitrag erhoben."
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          "text": "Der Beitrag richtet sich nach deinem Gewinn im Kalenderjahr; ergibt sich auf Grundlage des steuerbaren Umsatzes ein höherer Betrag, zählt dieser.",
          "quote": "Zur Bestimmung des Vorteils dienen der einkommen- oder körperschaftssteuerpflichtige Gewinn und der steuerbare Umsatz innerhalb eines Kalenderjahres. Die Beitragsschuld wird gemäß § 3 Abs. 1 auf der Grundlage des Gewinns bestimmt, wenn sich nicht gemäß § 3 Abs. 2 auf der Grundlage des steuerbaren Umsatzes ein höherer Betrag ergibt"
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          "source": "fvbAnlage"
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          "text": "Beiträge unter 5,00 Euro werden nicht erhoben.",
          "quote": "Beiträge unter 5,00 Euro werden nicht erhoben."
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          "text": "Eine Erklärung nach Formblatt gibst du ab, wenn die Stadt dich dazu auffordert.",
          "quote": "Der Beitragsschuldner hat hierzu auf Aufforderung eine Erklärung nach Formblatt abzugeben."
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          "text": "Der Beitrag wird durch schriftlichen Bescheid festgesetzt und ist einen Monat nach Erhalt des Bescheids fällig.",
          "quote": "Die Beitragsschuld ist durch schriftlichen Bescheid festzusetzen und einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides fällig."
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            "quote": "Der Vorteilssatz bezeichnet den auf dem Fremdenverkehr beruhenden Teil des einkommen- oder körperschaftssteuerpflichtigen Gewinns oder des steuerbaren Umsatzes. Er wird durch Schätzung für einzelne Gruppen von Abgabenschuldnern (sogenannte \"Vorteilsgruppen\") ermittelt. Dabei sind insbesondere Art und Umfang der selbständigen Tätigkeit, die Lage und Größe der Geschäfts- und Beherbergungsräume, die Betriebsweise und die Zusammensetzung des Kundenkreises von Bedeutung. Die Vorteilssätze sind Bestandteil der Satzung und als Anlage beigefügt."
          },
          {
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            "quote": "Der Beitrag nach dem steuerbaren Umsatz errechnet sich, indem der steuerbare Umsatz mit dem Vorteilssatz (Absatz 3) und mit dem Mindestbeitragssatz (Absatz 5) multipliziert wird."
          },
          {
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            "quote": "Der Mindestbeitragssatz beträgt bei einem - durch Schätzung zu ermittelnden - branchendurchschnittlichen Anteil des Gewinns am Umsatz von 0 – 5 v.H. 0,06 v.H. über 5 – 10 v.H. 0,19 v.H. über 10 – 15 v.H. 0,31 v.H. über 15 – 20 v.H. 0,44 v.H. über 20 v.H. 0,63 v.H."
          },
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          },
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      "name": "Stadt Bad Kötzting",
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          "title": "Satzung für die Erhebung des Kurbeitrages (KurBS) der Stadt Bad Kötzting vom 26.11.2024 (Scan)",
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            "text": "Die Beitragsschuld entsteht mit dem Ende des Kalenderjahres, auf das sie sich bezieht.",
            "quote": "Die Beitragsschuld entsteht mit Ablauf des Kalenderjahres, auf das sie sich bezieht."
          },
          {
            "text": "Übst du mehrere verschiedenartige selbständige Tätigkeiten aus, wird der Beitrag für jede Tätigkeit gesondert berechnet.",
            "quote": "Übt ein Beitragsschuldner mehrere verschiedenartige selbständige Tätigkeiten aus, so ist der Beitrag für jede Tätigkeit gesondert zu berechnen."
          }
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          "title": "Verordnung über die Erhebung der Kurtaxe (Kurtax-Verordnung – KurtaxV) vom 02.09.2013 (GVBl. S. 582), Fassung mit Anlage 2 nach der Verordnung vom 24.07.2024 (GVBl. S. 391), bayerische Rechtsdatenbank",
          "url": "https://www.gesetze-bayern.de/Content/Pdf/BayKurtaxV?all=True",
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        "aenderung2027": {
          "title": "Verordnung zur Änderung der Kurtax-Verordnung vom 03.09.2026, Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 18/2026, S. 593 (in Kraft ab 01.01.2027)",
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          "url": "https://www.stadt-bad-reichenhall.de/cdn/uploads/9-4-fbs-aenderung-neu-fuer-homepage-u-stadtzen.pdf",
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          "quote": "Der Kurbezirk umfasst das Gebiet der Stadt Bad Reichenhall, der Gemeinde Bayerisch Gmain und den Gemeindeteil Kibling der Gemeinde Schneizlreuth."
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          {
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          {
            "text": "Kranke, die ihre Unterkunft nicht verlassen können, mit ärztlichem Attest",
            "quote": "Kranke, die ihre Unterkunft nicht verlassen können und für die Dauer der physischen Verhinderung ein ärztliches Attest vorlegen,"
          },
          {
            "text": "Begleitpersonen von Schwerbehinderten, die laut Ausweis auf ständige Begleitung angewiesen sind",
            "quote": "Begleitpersonen von Schwerbehinderten, welche laut amtlichem Ausweis auf ständige Begleitung angewiesen sind,"
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          {
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            "quote": "Auszubildende in anerkannten Ausbildungsberufen und Praktikanten bis zur Vollendung ihres 25."
          },
          {
            "text": "Wer unentgeltlich aus rein familiärem Anlass bei Verwandten wohnt",
            "quote": "Unterkunft im vorgenannten Sinn nimmt nicht, wer ohne Zahlung eines Entgelts aus rein familiärem Anlass bei Verwandten wohnt."
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Erhoben wird die Kurtaxe nicht von der Stadt, sondern von der Bayerischen Staatsbad Bad Reichenhall/Bayerisch Gmain GmbH; sie beruht auf einer Verordnung des Freistaats.",
            "quote": "im Staatsbad Bad Reichenhall von der Bayer. Staatsbad Bad Reichenhall/Bayer. Gmain GmbH,"
          },
          {
            "text": "Bis 31. Dezember 2026 zahlen Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 50 3,10 €; Tagungs- und Seminargäste sowie Gäste, die nur beruflich hier sind, zahlen 1,80 €.",
            "quote": "1.2 Gäste gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 1 3,10 1.3 Gäste gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 2 und 3 1,80"
          },
          {
            "text": "Die Umsatzsteuer ist in der Kurtaxe enthalten.",
            "quote": "Höhe der Kurtaxe (einschließlich Umsatzsteuer) in den bayerischen Staatsbädern"
          },
          {
            "text": "Die Gästekarte erstellst oder gibst du jedem kurtaxpflichtigen Gast aus.",
            "quote": "jeder kurtaxpflichtigen Person eine Gastkarte zu erstellen oder, soweit die Erhebungsberechtigte die Gastkarten selbst erstellt, eine Gastkarte auszuhändigen"
          },
          {
            "text": "Die Staatsbad GmbH kann zulassen, dass du die Kurtaxe erst am Monatsende abführst.",
            "quote": "Die Erhebungsberechtigte kann zulassen, dass die Kurtaxe erst am Monatsende abgeführt wird."
          },
          {
            "text": "Ab 1. Januar 2027 zahlen Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 50 3,20 € statt 3,10 €. Tagungs- und Seminargäste sowie Gäste, die nur beruflich hier sind, zahlen 1,85 € statt 1,80 €.",
            "quote": "1.2 Gäste gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 1 3,20 1.3 Gäste gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 2 und 3 1,85",
            "source": "aenderung2027"
          }
        ],
        "change": {
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          "text": "Das regelt die Änderung der bayerischen Kurtaxverordnung vom 3. September 2026.",
          "quote": "Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2027 in Kraft.",
          "source": "aenderung2027"
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        "hostDuty": {
          "text": "Wer Gäste beherbergt, behält die Kurtaxe ein und führt sie ab.",
          "quote": "Die nach Abs. 1 Verpflichteten haben die Kurtaxe einzubehalten und an die Erhebungsberechtigte abzuführen."
        },
        "deadline": {
          "text": "Abgeführt wird spätestens einen Tag nach der Abreise des Gastes.",
          "quote": "Die Abführung ist spätestens einen Tag nach der Abreise der kurtaxpflichtigen Person vorzunehmen."
        },
        "reporting": {
          "text": "Die Gästedaten übermittelst du spätestens am dritten Werktag nach der Ankunft elektronisch; bei mehr als neun Betten ist das elektronische Verfahren Pflicht.",
          "quote": "der Erhebungsberechtigten spätestens am dritten Werktag nach deren Eintreffen im Kurbezirk auf elektronischem Wege zu übermitteln bzw. die Meldescheine oder das elektronische Handgerät in den Geschäftsräumen der Erhebungsberechtigten vorzulegen."
        }
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        "source": "bnetza",
        "asOf": "2026-10-01",
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        "source": "fvb",
        "payer": {
          "text": "Zahlen musst du, wenn du selbständig tätig bist und dir der Fremdenverkehr in Bad Reichenhall Vorteile bringt.",
          "quote": "Von allen selbständig tätigen natürlichen und den juristischen Personen, denen durch den Fremdenverkehr im Stadtgebiet Vorteile erwachsen, wird ein Fremdenverkehrsbeitrag erhoben."
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          "quote": "Der Beitragssatz beträgt 6 v. H."
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          "text": "Der Beitrag richtet sich nach deinem Gewinn im Kalenderjahr; ergibt sich auf Grundlage des steuerbaren Umsatzes ein höherer Betrag, zählt dieser.",
          "quote": "Zur Bestimmung des Vorteils dienen der einkommen- oder körperschaftssteuerpflichtige Gewinn und der steuerbare Umsatz innerhalb eines Kalenderjahres. Die Beitragsschuld wird gemäß § 3 Abs. 1 auf der Grundlage des Gewinns bestimmt, wenn sich nicht gemäß § 3 Abs. 2 auf der Grundlage des steuerbaren Umsatzes ein höherer Betrag ergibt."
        },
        "assessed": {
          "text": "Für jeden Betrieb wird einzeln geschätzt, welcher Teil deines Gewinns oder Umsatzes auf dem Fremdenverkehr beruht (Vorteilssatz); davon wird der Beitrag berechnet.",
          "quote": "Der Vorteilssatz bezeichnet den auf dem Fremdenverkehr beruhenden Teil des einkommen- oder körperschaftssteuerpflichtigen Gewinns (Absatz 1) oder des steuerbaren Umsatzes (Absatz 2). Er wird durch Schätzung für jeden Fall gesondert ermittelt. Dabei sind insbesondere Art und Umfang der selbständigen Tätigkeit, die Lage und Größe der Geschäfts- und Beherbergungsräume, die Betriebsweise und die Zusammensetzung des Kundenkreises von Bedeutung."
        },
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          "text": "Der Mindestbeitragssatz liegt je nach Gewinnanteil am Umsatz zwischen 0,075 und 0,750 Prozent.",
          "quote": "Der Mindestbeitragssatz beträgt bei einem - durch Schätzung zu ermittelnden - branchendurchschnittlichen Anteil des Gewinns am Umsatz von 0 - 5 v. H. 0,075 v. H. über 5 - 10 v. H. 0,225 v. H. über 10 - 15 v. H. 0,375 v. H. über 15 - 20 v. H. 0,525 v. H. über 20 v. H. 0,750 v. H."
        },
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          "text": "Eine Erklärung nach Formblatt gibst du ab, wenn die Stadt dich dazu auffordert.",
          "quote": "Der Beitragsschuldner hat hierzu auf Aufforderung eine Erklärung nach Formblatt abzugeben."
        },
        "deadline": {
          "text": "Der Beitrag wird durch schriftlichen Bescheid festgesetzt und ist einen Monat nach Erhalt des Bescheids fällig.",
          "quote": "Die Beitragsschuld ist durch schriftlichen Bescheid festzusetzen und einen Monat nach Zustellung des Bescheides fällig."
        },
        "exemptions": [],
        "remarks": [
          {
            "text": "Nach dem steuerbaren Umsatz wird der Beitrag berechnet, indem der steuerbare Umsatz mit dem Vorteilssatz und dem Mindestbeitragssatz multipliziert wird.",
            "quote": "Der Beitrag nach dem steuerbaren Umsatz errechnet sich, indem der steuerbare Umsatz mit dem Vorteilssatz (Absatz 3) und mit dem Mindestbeitragssatz (Absatz 5) multipliziert wird."
          },
          {
            "text": "Eine Vorauszahlung ist jedes Jahr am 15. Juli fällig.",
            "quote": "Der Beitragsschuldner hat am 15.7. jeden Jahres eine Vorauszahlung zu entrichten."
          },
          {
            "text": "Die Beitragsschuld entsteht mit dem Ende des Kalenderjahres, auf das sie sich bezieht.",
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          },
          {
            "text": "Übst du mehrere verschiedenartige selbständige Tätigkeiten aus, wird der Beitrag für jede Tätigkeit gesondert berechnet.",
            "quote": "Übt ein Beitragsschuldner mehrere verschiedenartige selbständige Tätigkeiten aus, so ist der Beitrag für jede Tätigkeit gesondert zu berechnen."
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      "url": "https://keyset.cloud/kurtaxe/bad-reichenhall/",
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      "slug": "bad-staffelstein",
      "name": "Bad Staffelstein",
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      "state": "Bayern",
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      "sources": {
        "satzung": {
          "title": "Satzung für die Erhebung des Kurbeitrages (KBS) der Stadt Bad Staffelstein vom 24.05.2023 in der Fassung vom 04.11.2024",
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        "bnetza": {
          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
          "url": "https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Digitales/Kurzzeitvermietung/_func/Area-Liste-xls.html?nn=686258",
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        "fvb": {
          "title": "Satzung für die Erhebung des Fremdenverkehrsbeitrages der Stadt Bad Staffelstein vom 11.12.1990 in der Fassung vom 12.12.2007",
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            "quote": "Für Schwerbehinderte, die den Behindertenausweis mit einem Grad der Behinderung von 100 % oder dem Zusatz \"aG\", \"Bl\" oder \"H\" vorlegen, und deren nachgewiesene notwendige Begleitperson (Zusatz \"B\") wird eine Ermäßigung von 50 % auf den Kurbeitrag gewährt."
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          "quote": "Die Inhaber der Beherbergungsbetriebe sind weiterhin verpflichtet, den Kurbeitrag von den Beitragspflichtigen einzuheben und haften neben den Beitragspflichtigen der Stadt gegenüber für den Eingang des Beitrages als Gesamtschuldner."
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          "quote": "die Beitragspflichtigen und deren in § 5 Abs. 1 Satz 2 bestimmten Angaben spätestens am Tag nach der Anreise elektronisch mittels des durch die Stadt Bad Staffelstein zur Verfügung gestellten Verfahrens zu melden."
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          "quote": "Soweit natürliche oder juristische Personen, die Kurbeitragspflichtige beherbergen oder ihnen Wohnraum überlassen, nicht den von der Stadt Bad Staffelstein kostenfrei zur Verfügung gestellten elektronischen Übermittlungsweg nutzen, kann die Übermittlung bei Betrieben mit weniger als 10 Betten auch schriftlich mittels besonderem Meldeschein (Abs. 4) erfolgen.",
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              "where": "businessLevy.remarks[0]",
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              "reading": "Der Beitrag nach dem steuerbaren Umsatz errechnet sich, indem der steuerbare Umsatz mit dem Vorteilssatz (Absatz 3) und mit dem Mlindestbeitrag (Absatz 5) multipliziert wird."
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              "reading": "Übt ein Beitragsschuldner mehrere verschiedenartige selbständige Tätigkeiten aus, so ist der Betrag für jede Tätigkeit gesondert zu berechnen."
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          "text": "Die Kurtaxe gilt nur im Kurbezirk, den Gemeindeteilen Bad Steben und Obersteben; im übrigen Marktgebiet fällt keine an.",
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          "text": "höchstens 42 Tage je Kalenderjahr",
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            "text": "Bis 31. Dezember 2026 zahlen Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 gegen Vorlage des Ausweises 2,90 € je Aufenthaltstag.",
            "quote": "2. Bad Steben: 2.1 Normalsatz 3,40 2.2 Gäste gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 1 2,90",
            "source": "aenderung2024"
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          {
            "text": "Begleitpersonen von Menschen, die laut Ausweis auf ständige Begleitung angewiesen sind, zahlen nichts.",
            "quote": "Begleitpersonen von Schwerbehinderten, welche laut amtlichem Ausweis auf ständige Begleitung angewiesen sind,"
          },
          {
            "text": "Wer ohne Entgelt aus rein familiärem Anlass bei Verwandten wohnt, ist nicht kurtaxpflichtig.",
            "quote": "Unterkunft im vorgenannten Sinn nimmt nicht, wer ohne Zahlung eines Entgelts aus rein familiärem Anlass bei Verwandten wohnt."
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Ab 1. Januar 2027 zahlen Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 50 3,00 € statt 2,90 €. Tagungs- und Seminargäste sowie Gäste, die nur beruflich hier sind, zahlen 1,75 € statt 1,70 €.",
            "quote": "2.2 Gäste gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 1 3,00 2.3 Gäste gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 2 und 3 1,75",
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          {
            "text": "Die Kurtaxe ist ein Landesbeitrag des Staatsbads; festgesetzt und erhoben wird sie von der Bayerischen Staatsbad Bad Steben GmbH.",
            "quote": "im Staatsbad Bad Steben von der Bayerischen Staatsbad Bad Steben GmbH"
          },
          {
            "text": "Du darfst die abzuführende Kurtaxe deinem Gast in Rechnung stellen und haftest neben ihm für die Zahlung.",
            "quote": "Die zur Erhebung Verpflichteten sind berechtigt, die abzuführende Kurtaxe der kurtaxpflichtigen Person in Rechnung zu stellen."
          }
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        "change": {
          "from": "2027-01-01",
          "text": "Das regelt die Änderung der bayerischen Kurtaxverordnung vom 3. September 2026.",
          "quote": "Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2027 in Kraft.",
          "source": "aenderung2026"
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        "hostDuty": {
          "text": "Wer Gäste beherbergt, erhebt die Meldedaten, stellt jedem Gast eine Gastkarte aus, behält die Kurtaxe ein und führt sie an das Staatsbad ab.",
          "quote": "Die nach Abs. 1 Verpflichteten haben die Kurtaxe einzubehalten und an die Erhebungsberechtigte abzuführen."
        },
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          "text": "Abgeführt wird spätestens einen Tag nach der Abreise des Gastes, wenn das Staatsbad nicht die Abführung zum Monatsende zulässt.",
          "quote": "Die Abführung ist spätestens einen Tag nach der Abreise der kurtaxpflichtigen Person vorzunehmen."
        },
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          "text": "Die Meldedaten übermittelst du spätestens am dritten Werktag nach der Ankunft elektronisch oder legst die Meldescheine vor; ab zehn Betten ist der elektronische Weg Pflicht.",
          "quote": "der Erhebungsberechtigten spätestens am dritten Werktag nach deren Eintreffen im Kurbezirk auf elektronischem Wege zu übermitteln bzw. die Meldescheine oder das elektronische Handgerät in den Geschäftsräumen der Erhebungsberechtigten vorzulegen.",
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        "source": "bnetza",
        "asOf": "2026-10-01",
        "quote": "Stand: 01.10.2026"
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          "text": "Zahlen musst du, wenn du selbständig tätig bist und dir der Fremdenverkehr in Bad Steben Vorteile bringt.",
          "quote": "Von allen selbständig tätigen natürlichen und den juristischen Personen, denen durch den Fremdenverkehr im Gemeindegebiet Vorteile erwachsen, wird ein Fremdenverkehrsbeitrag erhoben."
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          "text": "Der Beitrag richtet sich nach deinem Gewinn im Kalenderjahr; ergibt sich auf Grundlage des steuerbaren Umsatzes ein höherer Betrag, zählt dieser.",
          "quote": "Zur Bestimmung des Vorteils dienen der einkommen- oder körperschaftssteuerpflichtige Gewinn und der steuerbare Umsatz innerhalb eines Kalenderjahres. Die Beitragsschuld wird gemäß § 3 Abs. 1 auf der Grundlage des Gewinns bestimmt, wenn sich nicht gemäß § 3 Abs. 2 auf der Grundlage des steuerbaren Umsatzes ein höherer Betrag ergibt."
        },
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          "text": "Für jeden Betrieb wird einzeln geschätzt, welcher Teil deines Gewinns oder Umsatzes auf dem Fremdenverkehr beruht (Vorteilssatz); davon wird der Beitrag berechnet.",
          "quote": "Der Vorteilssatz bezeichnet den auf dem Fremdenverkehr beruhenden Teil des einkommen- oder körperschaftssteuerpflichtigen Gewinns (Absatz 1) oder des steuerbaren Umsatzes (Absatz 2). Er wird durch Schätzung für jeden Fall gesondert ermittelt. Dabei sind insbesondere Art und Umfang der selbständigen Tätigkeit, die Lage und Größe der Geschäfts- und Beherbergungsräume, die Betriebsweise und die Zusammensetzung des Kundenkreises von Bedeutung."
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          "text": "Der Mindestbeitragssatz liegt je nach Gewinnanteil am Umsatz zwischen 0,0625 und 0,6250 Prozent.",
          "quote": "Der Mindestbeitragssatz beträgt bei einem - durch Schätzung zu ermittelnden - branchendurchschnittlichen Anteil des Gewinns am Umsatz von 0- 5 v.H. 0,0625 v.H. über 5 - 10 v.H. 0,1875 v.H. über 10 - 15 v.H. 0,3125 v.H. über 15 - 20 v.H. 0,4375 v.H. über 20 v.H. 0,6250 v.H."
        },
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          "quote": "Der Beitragsschuldner hat hierzu auf Aufforderung eine Erklärung nach Formblatt abzugeben."
        },
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          "text": "Der Beitrag wird durch schriftlichen Bescheid festgesetzt und ist einen Monat nach Erhalt des Bescheids fällig.",
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            "quote": "Der Beitrag nach dem steuerbaren Umsatz errechnet sich, indem der steuerbare Umsatz mit dem Vorteilssatz (Absatz 3) und mit dem Mindestbeitrag (Absatz 5) multipliziert wird."
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          },
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            "text": "Übst du mehrere verschiedenartige selbständige Tätigkeiten aus, wird der Beitrag für jede Tätigkeit gesondert berechnet.",
            "quote": "Übt ein Beitragsschuldner mehrere verschiedenartige selbständige Tätigkeiten aus, so ist der Betrag für jede Tätigkeit gesondert zu berechnen."
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      "name": "Stadt Bad Tölz",
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      "state": "Bayern",
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      "sources": {
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          "title": "Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages in der Stadt Bad Tölz (Kurbeitragssatzung) vom 03.12.2012, geändert durch Satzungen vom 27.10.2020 und 24.09.2024, Lesefassung der Stadt",
          "url": "https://stadt.bad-toelz.de/fileadmin/Dateien/Website/Abteilungen/Referat3/SG3.2_Steueramt/Dateien/Kurbeitrags-Satzung-Einarbeitung_%C3%84nderungssatzung_2024.pdf",
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          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
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          "title": "Satzung für die Erhebung des Fremdenverkehrsbeitrages der Stadt Bad Tölz vom 18.12.2001, geändert durch Satzungen vom 28.01.2014 und 26.11.2019",
          "url": "https://stadt.bad-toelz.de/fileadmin/Dateien/Website/Dateien/Rathaus___Service/Steueramt/Fremdenverkehrsbeitragssatzung2020.pdf",
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      "levy": {
        "name": "Kurbeitrag",
        "source": "satzung",
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        "maxNights": null,
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          {
            "text": "Menschen mit einem amtlich nachgewiesenen Grad der Behinderung ab 80",
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          },
          {
            "text": "Begleitpersonen eines Schwerbehinderten, die ihm amtlicherseits zustehen",
            "quote": "3. Begleitpersonen eines Schwerbehinderten, die ihm amtlicherseits zustehen."
          },
          {
            "text": "Ortsfremde, die sich nur beruflich oder zur Ausbildung in Bad Tölz aufhalten, wenn sie keine Kur- und Fremdenverkehrseinrichtungen nutzen und es nachweisen",
            "quote": "Sofern sie keine Kur- und Fremdenverkehrseinrichtungen in Anspruch nehmen, sind Ortsfremde, die sich nur zur Ausübung ihres Berufes oder zu Ausbildungszwecken in Bad Tölz aufhalten und hierüber einen Nachweis erbringen, ebenfalls von der Kurbeitragspflicht befreit."
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Den Nachweis für die berufliche Befreiung führst du beim Referat für Tourismus und Kultur.",
            "quote": "Die Befreiung von der Kurbeitragspflicht nach § 5 Abs. 2 ist beim Referat für Tourismus und Kultur, Max-Höfler-Platz 1, 83646 Bad Tölz, nachzuweisen."
          },
          {
            "text": "Die Mehrwertsteuer ist im Kurbeitrag enthalten.",
            "quote": "Im Kurbeitrag ist die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten."
          },
          {
            "text": "Das Referat für Tourismus und Kultur kann in Einzelfällen befreien, wenn es das Interesse der Stadt rechtfertigt oder eine soziale Härte vorliegt.",
            "quote": "Das Referat für Tourismus und Kultur kann in Einzelfällen von der Entrichtung eines Kurbeitrages befreien, wenn es das Interesse der Stadt rechtfertigt oder wenn eine soziale Härte vorliegt."
          },
          {
            "text": "Auf schriftlichen Antrag kann das Referat bei unbilliger Härte auf die elektronische Meldung verzichten; dann meldest du schriftlich.",
            "quote": "Auf schriftlichen Antrag kann das Referat für Tourismus und Kultur der Stadt Bad Tölz zur Vermeidung von unbilligen Härten auf eine elektronische Übermittlung verzichten."
          },
          {
            "text": "Die Stadt kann zulassen, dass du den Kurbeitrag erst am Monatsende abführst.",
            "quote": "Die Stadt kann zulassen, dass der Beitrag erst am Monatsende abgeführt wird."
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        ],
        "hostDuty": {
          "text": "Wer Gäste beherbergt, hebt den Kurbeitrag ein und haftet der Stadt für den vollständigen Eingang.",
          "quote": "Die in Satz 1 genannten natürlichen und juristischen Personen sind weiterhin verpflichtet, den Kurbeitrag einzuheben und haften der Stadt gegenüber für den vollständigen Eingang des Beitrags."
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        "deadline": {
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          "quote": "Der Kurbeitrag ist von dem zur Einhebung Verpflichteten spätestens einen Tag nach der Abreise des Kurbeitragspflichtigen an die Stadt abzuführen."
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        "reporting": {
          "text": "Die Gäste meldest du auf dem von der Stadt bestimmten elektronischen Weg, sofern sie sich nicht selbst gemeldet haben; eine Frist für dich nennt die Satzung nicht.",
          "quote": "der Stadt die Beitragspflichtigen auf einem durch die Stadt bestimmten elektronischen Weg zu melden, sofern diese sich nicht selbst gemeldet haben."
        }
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          "text": "Zahlen musst du, wenn du selbständig tätig bist und dir der Fremdenverkehr in Bad Tölz Vorteile bringt.",
          "quote": "Von allen selbständig tätigen natürlichen und den juristischen Personen, denen durch den Fremdenverkehr im Gemeindegebiet Vorteile erwachsen, wird ein Fremdenverkehrsbeitrag erhoben."
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          "text": "Der Beitrag richtet sich nach deinem Gewinn im Kalenderjahr; ergibt sich auf Grundlage des steuerbaren Umsatzes ein höherer Betrag, zählt dieser.",
          "quote": "Zur Bestimmung des Vorteils dienen der einkommen- oder körperschaftssteuerpflichtige Gewinn und der steuerbare Umsatz innerhalb eines Kalenderjahres. Die Beitragsschuld wird gemäß § 3 Abs. 1 auf der Grundlage des Gewinns bestimmt, wenn sich nicht gemäß § 3 Abs. 2 auf der Grundlage des steuerbaren Umsatzes ein höherer Betrag ergibt."
        },
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          "text": "Für jeden Betrieb wird einzeln geschätzt, welcher Teil deines Gewinns oder Umsatzes auf dem Fremdenverkehr beruht (Vorteilssatz); davon wird der Beitrag berechnet.",
          "quote": "Der Vorteilssatz bezeichnet den auf dem Fremdenverkehr beruhenden Teil des einkommen- oder körperschaftssteuerpflichtigen Gewinns (Absatz 1) oder des steuerbaren Umsatzes (Absatz 2). Er wird durch Schätzung für jeden Fall gesondert ermittelt. Dabei sind insbesondere Art und Umfang der selbständigen Tätigkeit, die Lage und Größe der Geschäfts- und Beherbergungsräume, die Betriebsweise und die Zusammensetzung des Kundenkreises von Bedeutung."
        },
        "minimum": {
          "text": "Der Mindestbeitragssatz liegt je nach Gewinnanteil am Umsatz zwischen 0,13 und 0,75 Prozent.",
          "quote": "Der Mindestbeitragssatz beträgt bei einem – durch Schätzung zu ermittelnden – branchendurchschnittlichen Anteil des Gewinns am Umsatz von 0-5 v. H. 0,13 v. H. über 5-10 v. H. 0,25 v. H. über 10-15v. H. 0,38 v. H. über 15-20v. H. 0,50 v. H. über 20v. H. 0,75 v. H."
        },
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          "text": "Die Erklärung nach Formblatt gibst du bis zum 30. September des Folgejahres ab.",
          "quote": "Die Beitragsschuldner haben hierzu bis 30. September des auf das Veranlagungsjahr folgenden Kalenderjahres eine Erklärung nach Formblatt abzugeben."
        },
        "deadline": {
          "text": "Der Beitrag wird durch schriftlichen Bescheid festgesetzt und ist einen Monat nach Erhalt des Bescheids fällig.",
          "quote": "Die Beitragsschuld ist durch schriftlichen Bescheid festzusetzen und einen Monat nach Zustellung des Bescheides fällig."
        },
        "exemptions": [],
        "remarks": [
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            "text": "Nach dem steuerbaren Umsatz wird der Beitrag berechnet, indem der steuerbare Umsatz mit dem Vorteilssatz und dem Mindestbeitragssatz multipliziert wird.",
            "quote": "Der Beitrag nach dem steuerbaren Umsatz errechnet sich, indem der steuerbare Umsatz mit dem Vorteilssatz (Absatz 3) und mit dem Mindestbeitragssatz (Absatz 5) multipliziert wird."
          },
          {
            "text": "Die Vorauszahlung zahlst du zu dem im Vorauszahlungsbescheid genannten Termin, spätestens am 15. August jedes Jahres.",
            "quote": "Der Beitragsschuldner hat zu dem im Vorauszahlungsbescheid genannten Termin, im übrigen spätestens am 15. August jeden Jahres eine Vorauszahlung zu entrichten."
          },
          {
            "text": "Die Beitragsschuld entsteht mit dem Ende des Kalenderjahres, auf das sie sich bezieht.",
            "quote": "Die Beitragsschuld entsteht mit Ablauf des Kalenderjahres, auf das sie sich bezieht."
          },
          {
            "text": "Übst du mehrere verschiedenartige selbständige Tätigkeiten aus, wird der Beitrag für jede Tätigkeit gesondert berechnet.",
            "quote": "Übt ein Beitragsschuldner mehrere verschiedenartige selbständige Tätigkeiten aus, so ist der Beitrag für jede Tätigkeit gesondert zu berechnen."
          }
        ]
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      "url": "https://keyset.cloud/kurtaxe/bad-toelz/",
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      "name": "Gemeinde Bad Wiessee",
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      "state": "Bayern",
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          "title": "Neufassung der Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages in der Gemeinde Bad Wiessee vom 13. Dezember 2024",
          "url": "https://www.gemeinde.bad-wiessee.de/loadDocument.phtml?FID=3732.893.1&Ext=PDF",
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          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
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        "fvb": {
          "title": "Satzung für die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages der Gemeinde Bad Wiessee vom 28.11.2007",
          "url": "https://www.gemeinde.bad-wiessee.de/loadDocument.phtml?FID=3732.214.1&Ext=PDF",
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          "inForce": "2008-01-01",
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              "where": "businessLevy.payer",
              "page": 1,
              "reading": "Von allen selbständig tätigen natürlichen und den juristischen Personen, denen durch Den Fremdenverkehr im Gemeindegebiet Vorteile erwachsen, wird ein Fremdenverkehrsbeitrag erhoben."
            },
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              "where": "businessLevy.rate",
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              "reading": "Der Beitragssatz beträgt 5 v. H."
            },
            {
              "where": "businessLevy.basis",
              "page": 1,
              "reading": "Zur Bestimmung des Vorteils dienen der einkommen- oder körperschaftsteuerpflichtige Gewinn und der steuerbare Umsatz (Nettoumsatz) innerhalb eines Kalenderjahres. Der Beitragsschuld wird gemäß $ 3 Abs. 1 auf der Grundlage des Gewinns bestimmt, wenn sich nicht gemäß 8 3 Abs. 2 auf der Grundlage des steuerbaren Umsatzes (Nettoumsatzes) ein höherer Betrag ergibt."
            },
            {
              "where": "businessLevy.assessed",
              "page": 1,
              "reading": "Der Vorteilssatz bezeichnet den auf dem Fremdenverkehr beruhenden Teil des einkommen- oder körperschaftsteuerpflichtigen Gewinns (Absatz 1) oder des steuerbaren Umsatzes (Absatz 2). Er wird durch Schätzung für jeden Fall gesondert ermittelt. Dabei sind Insbesondere Art und Umfang der selbständigen Tätigkeit die Lage und Größe der Geschäfts- und Beherbergungsräume, die Betriebsweise und die Zusammensetzung des Kundenkreises von Bedeutung."
            },
            {
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              "reading": "Der Mindestbeitragssatz beträgt bei einem (durch Schätzung zur ermittelnden) branchendurchschnittlichen Anteil des Gewinns am Umsatz (Nettoumsatz) von 0- 5v.H. 0,06 v.H. über 5-10v.H. 0,19 v.H. über 10 - 15 v.H. 0,31 v.H. über 15-20 v.H. 0,44 v.H. über 20 v.H. 0,63 v.H."
            },
            {
              "where": "businessLevy.reporting",
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              "reading": "Der Beitragsschuldner hat hierzu auf Aufforderung eine Erklärung nach Formblatt abzugeben."
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              "where": "businessLevy.deadline",
              "page": 2,
              "reading": "Die Beitragsschuld ist durch schriftlichen Bescheid festzusetzen und einen Monat Nach Zustellung des Bescheids fällig."
            },
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            },
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              "page": 2,
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              "page": 2,
              "reading": "Die Beitragsschuld entsteht mit Ablauf des Kalenderjahres, auf das sie sich bezieht."
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              "reading": "Übt ein Beitragsschuldner mehrere verschiedenartige selbständige Tätigkeiten aus, so ist der Beitrag für jede Tätigkeit gesondert zu berechnen."
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          ]
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              }
            ]
          }
        ],
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          {
            "text": "Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen H (hilflos)",
            "quote": "Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen H (hilflos)"
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Schwerbehinderte ab einem Grad der Behinderung von 50 zahlen wie Jugendliche die Hälfte.",
            "quote": "Schwerbehinderte ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 zahlen einen nach § 4 Abs. 2 ermäßigten Kurbeitragssatz von 50 v. H. pro Aufenthaltstag."
          },
          {
            "text": "Das Gebiet oberhalb von 850 Metern über dem Meer gehört nicht zum Kurgebiet.",
            "quote": "Kurgebiet ist das Gemeindegebiet mit Ausnahme des höher als 850 Meter"
          },
          {
            "text": "Die Umsatzsteuer ist im Kurbeitrag enthalten.",
            "quote": "die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer enthalten."
          },
          {
            "text": "Jeder Gast bekommt von dir als Beherbergungsbetrieb eine elektronisch lesbare Gästekarte als Nachweis.",
            "quote": "erhält der Beitragspflichtige vom Beherbergungsbetrieb eine elektronisch lesbare Gästekarte"
          },
          {
            "text": "Mit mehr als 9 Betten ist die elektronische Meldung Pflicht; sonst kannst du die Meldescheine vorlegen.",
            "quote": "mehr als 9 Betten, so ist die elektronische Datenübermittlung nach den Maßgaben des Abs. 3 verpflichtend."
          },
          {
            "text": "Die Gemeinde kann zulassen, dass du den Kurbeitrag erst am Monatsende abführst.",
            "quote": "Die Gemeinde Bad Wiessee kann zulassen, dass der Beitrag erst am Monatsende abgeführt wird."
          }
        ],
        "hostDuty": {
          "text": "Wer Gäste beherbergt, hebt den Kurbeitrag ein und haftet der Gemeinde für den vollständigen Eingang.",
          "quote": "sind weiterhin verpflichtet, den Kurbeitrag einzuheben und haften der Gemeinde Bad Wiessee gegenüber für den vollständigen Eingang des Beitrags."
        },
        "deadline": {
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        "reporting": {
          "text": "Die Angaben deiner Gäste übermittelst du unverzüglich, spätestens am Tag nach der Anreise, elektronisch an die Gemeinde.",
          "quote": "spätestens am Tag nach der Anreise auf elektronischen Wege nach Maßgabe des Abs. 3 zu übermitteln"
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        "minimum": {
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            "text": "Übst du mehrere verschiedenartige selbständige Tätigkeiten aus, wird der Beitrag für jede Tätigkeit gesondert berechnet.",
            "quote": "Übt ein Beitragsschuldner mehrere verschiedenartige selbständige Tätigkeiten aus, so ist der Beitrag für jede Tätigkeit gesondert zu berechnen."
          }
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      "ocrCompared": {
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              "reading": "Kurgebiet ist das Stadtgebiet mit Ausnahme der Stadtteile Berolzheim, Erkenbrechtshofen, Humprechtsau, Ickelheim, Kleinwindsheimermühle, Külsheim, Lenkersheim, Oberntief, Rehhof, Rüdisbronn, Unterntief, Walkmühle und Wiebelsheim."
            },
            {
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              "reading": "Sie sind weiterhin verpflichtet, den Kurbeitrag einzuheben und haften der Stadt Bad Windsheim gegenüber für den Eingang des Betrages."
            },
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              "reading": "Der Kurbeitrag ist von dem zur Einhebung Verpflichteten spätestens einen Tag nach der Abreise des - Kurbeitragspflichtigen oder bei späterer Meldung mit dieser an die Stadt Bad Windsheim abzuführen. Die Stadt kann zulassen, dass der Beitrag erst am Monatsende abgeführt wird."
            },
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              "reading": "Natürliche und juristische Personen, die Kurbeitragspflichtige beherbergen oder ihnen Wohnraum überlassen sowie Inhaber von Campingplätzen sind verpflichtet, der Stadt Bad Windsheim die Beitragspflichtigen schriftlich bzw. elektronisch zu melden, sofern diese sich nicht selbst gemeldet haben."
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          ]
        },
        "aenderung1": {
          "title": "Erste Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages, amtliche Bekanntmachung der Stadt Bad Windsheim vom 17.12.2024",
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              "reading": "Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres sind von der Entrichtung des Kurbeitrages befreit."
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              "reading": "Auf Antrag wird der Kurbeitrag bei Nachweis einer Schwerbehinderung ab 50 v. H. auf 1,90 Euro ermäßigt."
            },
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              "reading": "Begleitpersonen eines Schwerbehinderten, die ihm amtlicherseits zustehen, sind von der Entrichtung eines Kurbeitrages befreit."
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              "reading": "Für Heilverfahrenspatienten der Rehakliniken gilt ein ermäßigter Kurbeitragssatz von 1,70 Euro und für Patienten, bei denen eine Anschlussheilbehandlung (AHB) durchgeführt wird, von 0,85 Euro."
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              "reading": "Für Tagungs- und Seminargäste sowie Geschäftsreisende, Messegäste und Monteure, die sich nicht ausschließlich zur Ausübung ihres Berufes oder zu Tagungen und Seminaren in Bad Windsheim aufhalten auf 1,90 Euro ermäßigt."
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          ]
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        "bnetza": {
          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
          "url": "https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Digitales/Kurzzeitvermietung/_func/Area-Liste-xls.html?nn=686258",
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        "fvb": {
          "title": "Satzung der Stadt Bad Windsheim über die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages vom 14.07.1993",
          "url": "https://stadt.bad-windsheim.de/fileadmin/Dokumente/Ortsrecht/ortsrecht_s_fremdenverkehrsbeitrag.pdf",
          "kind": "municipality",
          "inForce": "1993-07-16",
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              "where": "businessLevy.payer",
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              "reading": "Von allen selbständig tätigen, natürlichen und den juristischen Personen, den offenen Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften, denen durch den Fremdenverkehr im Stadtgebiet Vorteile erwachsen, wird ein Fremdenverkehrsbeitrag erhoben."
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            {
              "where": "businessLevy.rate",
              "page": 2,
              "reading": "Der Beitragssatz beträgt vier vom Hundert."
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            {
              "where": "businessLevy.basis",
              "page": 1,
              "reading": "Zur Bestimmung des Vorteils dienen der einkommen- oder körperschaftsteuerpflichtige Gewinn und der steuerbare Umsatz innerhalb eines Kalenderjahres. Die Beitragsschuld wird gemäß $ 3 Absatz 1 auf der Grundlage des Gewinns bestimmt, wenn sich nicht gemäß $ 3 Absatz 2 auf der Grundlage des steuerbaren Umsatzes ein höherer Betrag ergibt."
            },
            {
              "where": "businessLevy.assessed",
              "page": 2,
              "reading": "Der Vorteilssatz bezeichnet den auf dem Fremdenverkehr beruhenden Teil des einkommen- oder körperschaftsteuerpflichtigen Gewinns (Absatz 1) oder des steuerbaren Umsatzes (Absatz 2). Er wird durch Schätzung für jeden Fall gesondert ermittelt. Dabei sind insbesondere Art und Umfang der selbständigen Tätigkeit, die Lage und Größe der Geschäfts- und Beherbergungsräume, die Betriebsweise und die Zusammensetzung des Kundenkreises von Bedeutung."
            },
            {
              "where": "businessLevy.minimum",
              "page": 2,
              "reading": "Der Mindestbeitragssatz beträgt bei einem - durch Schätzung zu ermittelnden - branchendurchschnittlichen Anteil des Gewinns am Umsatz von 0- 5v.H. 0,05 v. H. über 5-10 v. H. 0,15 v. HB. über 10 - 15 v. H. 0,25 v. H. über 15 - 20 v. H. 0,35 v. H. über 20 v. H. 0,50 v. H."
            },
            {
              "where": "businessLevy.reporting",
              "page": 2,
              "reading": "Der Beitragsschuldner hat hierzu auf Aufforderung eine Erklärung nach Formblatt abzugeben."
            },
            {
              "where": "businessLevy.deadline",
              "page": 3,
              "reading": "Die Beitragsschuld ist durch schriftlichen Bescheid festzusetzen und einen Monat nach Zustellung des Bescheides fällig."
            },
            {
              "where": "businessLevy.remarks[0]",
              "page": 1,
              "reading": "Der Beitrag nach dem steuerbaren Umsatz errechnet sich, indem der steuerbare Umsatz mit dem Vorteilssatz (Absatz 3) und mit dem Mindestbeitragssatz (Absatz 5) multipliziert wird."
            },
            {
              "where": "businessLevy.remarks[1]",
              "page": 2,
              "reading": "Der Beitragsschuldner hat am 15. März jeden Jahres eine Vorauszahlung zu entrichten."
            },
            {
              "where": "businessLevy.remarks[2]",
              "page": 2,
              "reading": "Die Beitragsschuld entsteht mit Ablauf des Kalenderjahres, auf das sie sich bezieht."
            },
            {
              "where": "businessLevy.remarks[3]",
              "page": 3,
              "reading": "Übt ein Beitragsschuldner mehrere verschiedenartige selbständige Tätigkeiten aus, so ist der Beitrag für jede Tätigkeit gesondert zu berechnen."
            },
            {
              "where": "businessLevy.remarks[4]",
              "page": 2,
              "reading": "Die Vorauszahlungen von Beitragsschuldnern, die Wohnungen, Zimmer oder sonstige Räume oder Grundstücke oder Grundstücksteile für Gäste gegen Entgelt zur Verfügung stellen, können abweichend von den Absätzen 1 und 2 zusammen mit der ordnungsmäßigen Abführung der Kurbeiträge verlangt werden und betragen für jede Übernachtung 0,20 DM."
            },
            {
              "where": "businessLevy.remarks[5]",
              "page": 2,
              "reading": "Ist anzunehmen, daß die hierbei voraussichtlich zu entrichtenden Zahlungen die sonst nach Absatz 2 sich ergebende Höhe der Vorauszahlung nicht erreichen werden, so können darüber hinaus Vorauszahlungen bis zu dieser Höhe in entsprechender Anwendung der Abs. 1 und 2 verlangt werden."
            },
            {
              "where": "businessLevy.remarks[6]",
              "page": 3,
              "reading": "Beitragsschuldner, die nur Vorauszahlungen nach $ 5 Absatz 3 Satz 1 entrichten, veranlagen mit der Summe dieser Vorauszahlungen ihre endgültige Beitragsschuld. Das gilt nicht, wenn a) die Stadt den Beitragsschuldner schriftlich zur Abgabe einer Erklärung nach $ 4 Absatz 2 Satz 2 auffordert oder b) der Beitragsschuldner schriftlich einen Bescheid nach Absatz 1 beantragt. Für die Aufforderung und den Antrag gilt eine Ausschlußfrist von einem Jahr, gerechnet ab Entstehen der Beitragsschuld ($ 4 Absatz 1)."
            }
          ]
        }
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      "levy": {
        "name": "Kurbeitrag",
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          "quote": "Die Tage der An- und Abreise werden als ein Aufenthaltstag berechnet.",
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            "adult": {
              "cents": 290,
              "quote": "Der Beitrag beträgt pro Aufenthaltstag und Person ab dem 16. Lebensjahr 2,90 Euro.",
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              {
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                "quote": "Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres sind von der Entrichtung des Kurbeitrages befreit.",
                "source": "aenderung1"
              }
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          {
            "text": "Menschen mit einer Schwerbehinderung ab 50 zahlen auf Antrag und gegen Nachweis 1,90 €",
            "quote": "Auf Antrag wird der Kurbeitrag bei Nachweis einer Schwerbehinderung ab 50 v. H. auf 1,90 Euro ermäßigt.",
            "source": "aenderung1"
          },
          {
            "text": "Begleitpersonen von Menschen mit Schwerbehinderung, die ihnen amtlicherseits zustehen",
            "quote": "Begleitpersonen eines Schwerbehinderten, die ihm amtlicherseits zustehen, sind von der Entrichtung eines Kurbeitrages befreit.",
            "source": "aenderung1"
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Der Kurbeitrag fällt im Stadtgebiet an, nicht aber in den Stadtteilen Berolzheim, Erkenbrechtshofen, Humprechtsau, Ickelheim, Kleinwindsheimermühle, Külsheim, Lenkersheim, Oberntief, Rehhof, Rüdisbronn, Unterntief, Walkmühle und Wiebelsheim.",
            "quote": "Kurgebiet ist das Stadtgebiet mit Ausnahme der Stadtteile Berolzheim, Erkenbrechtshofen, Humprechtsau, Ickelheim, Kleinwindsheimermühle, Külsheim, Lenkersheim, Oberntief, Rehhof, Rüdisbronn, Unterntief, Walkmühle und Wiebelsheim."
          },
          {
            "text": "Patienten von Rehakliniken im Heilverfahren zahlen 1,70 €, Patienten in einer Anschlussheilbehandlung 0,85 €.",
            "quote": "Für Heilverfahrenspatienten der Rehakliniken gilt ein ermäßigter Kurbeitragssatz von 1,70 Euro und für Patienten, bei denen eine Anschlussheilbehandlung (AHB) durchgeführt wird, von 0,85 Euro.",
            "source": "aenderung1"
          },
          {
            "text": "Tagungs- und Seminargäste, Geschäftsreisende, Messegäste und Monteure, die sich nicht ausschließlich zur Berufsausübung oder zu Tagungen und Seminaren in Bad Windsheim aufhalten, zahlen 1,90 €.",
            "quote": "Für Tagungs- und Seminargäste sowie Geschäftsreisende, Messegäste und Monteure, die sich nicht ausschließlich zur Ausübung ihres Berufes oder zu Tagungen und Seminaren in Bad Windsheim aufhalten auf 1,90 Euro ermäßigt.",
            "source": "aenderung1"
          }
        ],
        "hostDuty": {
          "text": "Wer Gäste beherbergt, hebt den Kurbeitrag ein und haftet der Stadt für den Eingang.",
          "quote": "Sie sind weiterhin verpflichtet, den Kurbeitrag einzuheben und haften der Stadt Bad Windsheim gegenüber für den Eingang des Betrages."
        },
        "deadline": {
          "text": "Abgeführt wird spätestens einen Tag nach der Abreise des Gastes; die Stadt kann zulassen, dass erst zum Monatsende abgeführt wird.",
          "quote": "Der Kurbeitrag ist von dem zur Einhebung Verpflichteten spätestens einen Tag nach der Abreise des Kurbeitragspflichtigen oder bei späterer Meldung mit dieser an die Stadt Bad Windsheim abzuführen. Die Stadt kann zulassen, dass der Beitrag erst am Monatsende abgeführt wird."
        },
        "reporting": {
          "text": "Die Gäste werden der Stadt schriftlich oder elektronisch gemeldet, sofern sie sich nicht selbst gemeldet haben.",
          "quote": "Natürliche und juristische Personen, die Kurbeitragspflichtige beherbergen oder ihnen Wohnraum überlassen sowie Inhaber von Campingplätzen sind verpflichtet, der Stadt Bad Windsheim die Beitragspflichtigen schriftlich bzw. elektronisch zu melden, sofern diese sich nicht selbst gemeldet haben."
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      },
      "lodgingTax": null,
      "registration": {
        "required": false,
        "source": "bnetza",
        "asOf": "2026-10-01",
        "quote": "Stand: 01.10.2026"
      },
      "checked": {
        "on": "2026-10-13",
        "by": "agent"
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      "ocrCompared": {
        "on": "2026-10-15",
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      },
      "businessLevy": {
        "name": "Fremdenverkehrsbeitrag",
        "source": "fvb",
        "payer": {
          "text": "Zahlen musst du, wenn du selbständig tätig bist und dir der Fremdenverkehr in Bad Windsheim Vorteile bringt.",
          "quote": "Von allen selbständig tätigen, natürlichen und den juristischen Personen, den offenen Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften, denen durch den Fremdenverkehr im Stadtgebiet Vorteile erwachsen, wird ein Fremdenverkehrsbeitrag erhoben."
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        "rate": {
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          "quote": "Der Beitragssatz beträgt vier vom Hundert."
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        "basis": {
          "text": "Der Beitrag richtet sich nach deinem Gewinn im Kalenderjahr; ergibt sich auf Grundlage des steuerbaren Umsatzes ein höherer Betrag, zählt dieser.",
          "quote": "Zur Bestimmung des Vorteils dienen der einkommen- oder körperschaftsteuerpflichtige Gewinn und der steuerbare Umsatz innerhalb eines Kalenderjahres. Die Beitragsschuld wird gemäß § 3 Absatz 1 auf der Grundlage des Gewinns bestimmt, wenn sich nicht gemäß § 3 Absatz 2 auf der Grundlage des steuerbaren Umsatzes ein höherer Betrag ergibt."
        },
        "assessed": {
          "text": "Für jeden Betrieb wird einzeln geschätzt, welcher Teil deines Gewinns oder Umsatzes auf dem Fremdenverkehr beruht (Vorteilssatz); davon wird der Beitrag berechnet.",
          "quote": "Der Vorteilssatz bezeichnet den auf dem Fremdenverkehr beruhenden Teil des einkommen- oder körperschaftsteuerpflichtigen Gewinns (Absatz 1) oder des steuerbaren Umsatzes (Absatz 2). Er wird durch Schätzung für jeden Fall gesondert ermittelt. Dabei sind insbesondere Art und Umfang der selbständigen Tätigkeit, die Lage und Größe der Geschäfts- und Beherbergungsräume, die Betriebsweise und die Zusammensetzung des Kundenkreises von Bedeutung."
        },
        "minimum": {
          "text": "Der Mindestbeitragssatz liegt je nach Gewinnanteil am Umsatz zwischen 0,05 und 0,50 Prozent.",
          "quote": "Der Mindestbeitragssatz beträgt bei einem - durch Schätzung zu ermittelnden - branchendurchschnittlichen Anteil des Gewinns am Umsatz von 0- 5v.H. 0,05 v. H. über 5-10 v. H. 0,15 v. H. über 10 - 15 v. H. 0,25 v. H. über 15 - 20 v. H. 0,35 v. H. über 20 v. H. 0,50 v. H."
        },
        "reporting": {
          "text": "Eine Erklärung nach Formblatt gibst du ab, wenn die Stadt dich dazu auffordert.",
          "quote": "Der Beitragsschuldner hat hierzu auf Aufforderung eine Erklärung nach Formblatt abzugeben."
        },
        "deadline": {
          "text": "Der Beitrag wird durch schriftlichen Bescheid festgesetzt und ist einen Monat nach Erhalt des Bescheids fällig.",
          "quote": "Die Beitragsschuld ist durch schriftlichen Bescheid festzusetzen und einen Monat nach Zustellung des Bescheides fällig."
        },
        "exemptions": [],
        "remarks": [
          {
            "text": "Nach dem steuerbaren Umsatz wird der Beitrag berechnet, indem der steuerbare Umsatz mit dem Vorteilssatz und dem Mindestbeitragssatz multipliziert wird.",
            "quote": "Der Beitrag nach dem steuerbaren Umsatz errechnet sich, indem der steuerbare Umsatz mit dem Vorteilssatz (Absatz 3) und mit dem Mindestbeitragssatz (Absatz 5) multipliziert wird."
          },
          {
            "text": "Eine Vorauszahlung ist jedes Jahr am 15. März fällig.",
            "quote": "Der Beitragsschuldner hat am 15. März jeden Jahres eine Vorauszahlung zu entrichten."
          },
          {
            "text": "Die Beitragsschuld entsteht mit dem Ende des Kalenderjahres, auf das sie sich bezieht.",
            "quote": "Die Beitragsschuld entsteht mit Ablauf des Kalenderjahres, auf das sie sich bezieht."
          },
          {
            "text": "Übst du mehrere verschiedenartige selbständige Tätigkeiten aus, wird der Beitrag für jede Tätigkeit gesondert berechnet.",
            "quote": "Übt ein Beitragsschuldner mehrere verschiedenartige selbständige Tätigkeiten aus, so ist der Beitrag für jede Tätigkeit gesondert zu berechnen."
          },
          {
            "text": "Nach der Satzung kann die Stadt von Vermietern eine Vorauszahlung je Übernachtung zusammen mit der Abführung der Kurbeiträge verlangen; die Satzung nennt den Betrag in D-Mark.",
            "quote": "Die Vorauszahlungen von Beitragsschuldnern, die Wohnungen, Zimmer oder sonstige Räume oder Grundstücke oder Grundstücksteile für Gäste gegen Entgelt zur Verfügung stellen, können abweichend von den Absätzen 1 und 2 zusammen mit der ordnungsmäßigen Abführung der Kurbeiträge verlangt werden und betragen für jede Übernachtung 0,20 DM."
          },
          {
            "text": "Ist anzunehmen, dass diese Vorauszahlungen die sonst fällige Vorauszahlung nicht erreichen, kann die Stadt darüber hinaus weitere Vorauszahlungen bis zu dieser Höhe verlangen.",
            "quote": "Ist anzunehmen, daß die hierbei voraussichtlich zu entrichtenden Zahlungen die sonst nach Absatz 2 sich ergebende Höhe der Vorauszahlung nicht erreichen werden, so können darüber hinaus Vorauszahlungen bis zu dieser Höhe in entsprechender Anwendung der Abs. 1 und 2 verlangt werden."
          },
          {
            "text": "Zahlst du nur die Vorauszahlungen je Übernachtung nach § 5 Absatz 3 Satz 1, also nicht die weiteren nach Satz 2, ist ihre Summe deine endgültige Beitragsschuld. Das gilt nicht, wenn die Stadt dich schriftlich zur Abgabe einer Erklärung auffordert oder du schriftlich einen Bescheid beantragst; für die Aufforderung und den Antrag gilt eine Ausschlussfrist von einem Jahr ab Entstehen der Beitragsschuld.",
            "quote": "Beitragsschuldner, die nur Vorauszahlungen nach § 5 Absatz 3 Satz 1 entrichten, veranlagen mit der Summe dieser Vorauszahlungen ihre endgültige Beitragsschuld. Das gilt nicht, wenn a) die Stadt den Beitragsschuldner schriftlich zur Abgabe einer Erklärung nach § 4 Absatz 2 Satz 2 auffordert oder b) der Beitragsschuldner schriftlich einen Bescheid nach Absatz 1 beantragt. Für die Aufforderung und den Antrag gilt eine Ausschlußfrist von einem Jahr, gerechnet ab Entstehen der Beitragsschuld (§ 4 Absatz 1)."
          }
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      "slug": "bad-woerishofen",
      "name": "Stadt Bad Wörishofen",
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      "state": "Bayern",
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          "title": "Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages (Kurbeitragssatzung) der Stadt Bad Wörishofen vom 09.12.2024, Lesefassung der Stadt „seit 01. Januar 2025 gültige Fassung“, Sätze ab 01.04.2025",
          "url": "https://www.bad-woerishofen.info/fileadmin/user_upload/Formulare/Bekanntmachungen/Kurbeitragssatzung.pdf",
          "kind": "municipality",
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              "reading": "(2a) Der Beitrag beträgt pro Aufenthaltstag ab dem 01.04.2025 1. Im Kurbezirk | für Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr 3,60 €"
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              "reading": "Der Kurbezirk Il umfasst die Ortsteile Hartenthal und Schöneschach, sowie den Stadtteil Gartenstadt, das Gewerbegebiet, alle Wohnmobilstellplätze an der Therme und den Campingplatz."
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              "reading": "Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des sechzehnten Lebensjahres sind von der Entrichtung eines Kurbeitrages befreit."
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              "reading": "(3) Für Personen, die eine Behinderung von 80 v. H. und 90 v. H. durch Behindertenausweis nachweisen können, wird der Kurbeitrag nach Abs. 2 um 30 % ermäßigt."
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              "reading": "(4) Bei Personen, die eine Behinderung von 100 v. H. durch Behindertenausweis nachweisen können, wird der Kurbeitrag nach Abs. 2 um 50 % ermäßigt."
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              "reading": "Ist für die Personen nach Abs. 3 und 4 im Behindertenausweis eine Begleitperson mit dem Merkzeichen \"B\" eingetragen, erhält diese die gleiche Ermäßigung vom Kurbeitrag wie die behinderte Person."
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              "reading": "Teilnehmer an Fortbildungskursen, Seminaren und Tagungen sowie Teilnehmer an Trainingslehrgängen/Trainingslagern im Amateursport wird der Kurbeitrag um 50 % ermäßigt, sofern ein entsprechender Nachweis erbracht wird"
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              "reading": "Sofern sie keine Kur- und Fremdenverkehrseinrichtungen in Anspruch nehmen, sind Ortsfremde, die sich nur zur Ausübung ihres Berufes in Bad Wörishofen aufhalten, von der Entrichtung eines Kurbeitrags befreit."
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              "reading": "Kurgebiet ist das Stadtgebiet mit Ausnahme der Stadtteile Dorschhausen, Schlingen mit Frankenhofen, Kirchdorf und Stockheim, sowie Ober-/Untergammenried und Oberes und Unteres Hart."
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              "reading": "Die Beherbergungsbetriebe sind weiterhin verpflichtet, den Kurbeitrag einzuheben und haften der Stadt gegenüber für den vollständigen Eingang des Beitrages."
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              "reading": "Der Kurbeitrag ist von dem zur Einhebung Verpflichteten spätestens einen Tag nach der Abreise des Kurbeitragspflichtigen oder bei späterer Meldung mit dieser an die Stadt abzuführen. Die Stadt kann zulassen, dass der Beitrag erst am Monatsende abgeführt wird."
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              "reading": "spätestens am Tag nach deren Anreise, sowie eventuelle Korrekturen spätestens am Tag nach deren Abreise auf einem durch die Stadt bestimmten elektronischen Weg (derzeit: 'Feratel') zu melden"
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          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
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        "fvb": {
          "title": "Satzung für die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages in der Stadt Bad Wörishofen (Fassung seit 1. Januar 2004)",
          "url": "https://www.bad-woerishofen.info/fileadmin/user_upload/Formulare/Bekanntmachungen/fremdenverkehrsbeitragssatzung_01-01-2004.pdf",
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            "text": "Menschen mit einem Grad der Behinderung von 80 oder 90 zahlen 30 % weniger",
            "quote": "(3) Für Personen, die eine Behinderung von 80 v. H. und 90 v. H. durch Behindertenausweis nachweisen können, wird der Kurbeitrag nach Abs. 2 um 30 % ermäßigt."
          },
          {
            "text": "Menschen mit einem Grad der Behinderung von 100 zahlen 50 % weniger",
            "quote": "(4) Bei Personen, die eine Behinderung von 100 v. H. durch Behindertenausweis nachweisen können, wird der Kurbeitrag nach Abs. 2 um 50 % ermäßigt."
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          {
            "text": "Eine im Ausweis eingetragene Begleitperson mit Merkzeichen B bekommt dieselbe Ermäßigung wie die behinderte Person",
            "quote": "Ist für die Personen nach Abs. 3 und 4 im Behindertenausweis eine Begleitperson mit dem Merkzeichen „B“ eingetragen, erhält diese die gleiche Ermäßigung vom Kurbeitrag wie die behinderte Person."
          },
          {
            "text": "Teilnehmer an Fortbildungen, Seminaren, Tagungen und Trainingslagern im Amateursport zahlen 50 % weniger, wenn das Programm kaum Freiräume lässt und sie das nachweisen",
            "quote": "Teilnehmer an Fortbildungskursen, Seminaren und Tagungen sowie Teilnehmer an Trainingslehrgängen/Trainingslagern im Amateursport wird der Kurbeitrag um 50 % ermäßigt, sofern ein entsprechender Nachweis erbracht wird"
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          {
            "text": "Ortsfremde, die nur wegen ihres Berufs in Bad Wörishofen sind und keine Kur- und Fremdenverkehrseinrichtungen nutzen, zahlen nichts",
            "quote": "Sofern sie keine Kur- und Fremdenverkehrseinrichtungen in Anspruch nehmen, sind Ortsfremde, die sich nur zur Ausübung ihres Berufes in Bad Wörishofen aufhalten, von der Entrichtung eines Kurbeitrags befreit."
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        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Kurbeitrag fällt nur im Kurgebiet an: In den Stadtteilen Dorschhausen, Schlingen mit Frankenhofen, Kirchdorf und Stockheim sowie in Ober-/Untergammenried und Oberes und Unteres Hart wird keiner erhoben.",
            "quote": "Kurgebiet ist das Stadtgebiet mit Ausnahme der Stadtteile Dorschhausen, Schlingen mit Frankenhofen, Kirchdorf und Stockheim, sowie Ober-/Untergammenried und Oberes und Unteres Hart."
          }
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        "hostDuty": {
          "text": "Wer Gäste beherbergt, erhebt den Kurbeitrag beim Gast und haftet gegenüber der Stadt dafür, dass er vollständig eingeht.",
          "quote": "Die Beherbergungsbetriebe sind weiterhin verpflichtet, den Kurbeitrag einzuheben und haften der Stadt gegenüber für den vollständigen Eingang des Beitrages."
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          "quote": "Der Kurbeitrag ist von dem zur Einhebung Verpflichteten spätestens einen Tag nach der Abreise des Kurbeitragspflichtigen oder bei späterer Meldung mit dieser an die Stadt abzuführen. Die Stadt kann zulassen, dass der Beitrag erst am Monatsende abgeführt wird."
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          "quote": "spätestens am Tag nach deren Anreise, sowie eventuelle Korrekturen spätestens am Tag nach deren Abreise auf einem durch die Stadt bestimmten elektronischen Weg (derzeit: ‚Feratel‘) zu melden"
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          "quote": "Von allen selbständig tätigen natürlichen und den juristischen Personen, denen durch den Fremdenverkehr im Gemeindegebiet Vorteile erwachsen, wird ein Fremdenverkehrsbeitrag erhoben."
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          "quote": "Zur Bestimmung des Vorteils dienen der einkommen- oder körperschaftssteuerpflichtige Gewinn und der steuerbare Umsatz innerhalb eines Kalenderjahres. Die Beitragsschuld wird gemäß § 3 Abs. 1 auf der Grundlage des Gewinns bestimmt, wenn sich nicht gemäß § 3 Abs. 2 auf der Grundlage des steuerbaren Umsatzes ein höherer Betrag ergibt."
        },
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          "text": "Für jeden Betrieb wird einzeln geschätzt, welcher Teil deines Gewinns oder Umsatzes auf dem Fremdenverkehr beruht (Vorteilssatz); davon wird der Beitrag berechnet.",
          "quote": "Der Vorteilssatz bezeichnet den auf dem Fremdenverkehr beruhenden Teil des einkommen- oder körperschaftssteuerpflichtigen Gewinns (Abs. 1) oder des steuerbaren Umsatzes (Abs. 2). Er wird durch Schätzung für jeden Fall gesondert ermittelt. Dabei sind insbesondere Art und Umfang der selbständigen Tätigkeit, die Lage und Größe der Geschäfts- und Beherbergungsräume, die Betriebsweise und die Zusammensetzung des Kundenkreises von Bedeutung."
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          "quote": "Der Mindestbeitragssatz beträgt bei einem – durch Schätzung zu ermittelnden - branchendurchschnittlichen Anteil des Gewinns am Umsatz von 0 - 5 v. H. 0,07 v. H. über 5 - 10 v. H. 0,19 v. H. über 10 - 15 v. H. 0,32 v. H. über 15 - 20 v. H. 0,44 v. H. über 20 v. H. 0,63 v. H."
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          },
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      "name": "Gemeinde Bayerisch Eisenstein",
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          "title": "Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages in der Gemeinde Bayerisch Eisenstein (Kurbeitragssatzung – KBS) vom 23.12.2025 (Scan)",
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          "title": "Satzung für die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages in der Gemeinde Bayerisch Eisenstein (Fremdenverkehrsbeitragssatzung - FBS) vom 23.12.2025",
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              "reading": "Die Vorauszahlungen von Beitragsschuldnern, die Wohnungen, Zimmer oder sonstige Räume oder Grundstücke oder Grundstücksteile für Gäste gegen Entgelt zur Verfügung stellen, können abweichend von den Absätzen 1 und 2 zusammen mit der ordnungsmäßigen Abführung der Kurbeiträge verlangt werden und betragen für jede Übernachtung 0,35 EUR."
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              "reading": "Die Vorauszahlungen von Beitragsschuldnern, die Wohnungen, Zimmer oder sonstige Räume oder Grundstücke oder Grundstücksteile für Gäste gegen Entgelt zur Verfügung stellen, können abweichend von den Absätzen 1 und 2 zusammen mit der ordnungsmäßigen Abführung der Kurbeiträge verlangt werden und betragen für jede Übernachtung 0,35 EUR."
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              "reading": "Zur Bestimmung des Vorteils dienen der einkommen- oder körperschaftssteuerpflichtige Gewinn und der steuerbare Umsatz innerhalb eines Kalenderjahres. Die Beitragsschuld wird gemäß & 3 Abs. 1 auf der Grundlage des Gewinns bestimmt, wenn sich nicht gemäß & 3 Abs. 2 auf der Grundlage des steuerbaren Umsatzes ein höherer Betrag ergibt."
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              "reading": "Der Vorteilssatz bezeichnet den auf dem Fremdenverkehr beruhenden Teil des einkommen- oder körperschaftsteuerpflichtigen Gewinns (Absatz 1) oder des steuerbaren Umsatzes (Absatz 2). Er wird durch Schätzung für jeden Fall gesondert ermittelt. Dabei sind insbesondere Art und Umfang der selbständigen Tätigkeit, die Lage und Größe der Geschäfts- und Beherbergungsräume, die Betriebsweise und die Zusammensetzung des Kundenkreises von Bedeutung."
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              "reading": "Der Beitragsschuldner hat am 01.Juli jeden Jahres eine Vorauszahlung zu entrichten."
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              "reading": "Die Beitragsschuld entsteht mit Ablauf des Kalenderjahres, auf das sie sich bezieht."
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              "reading": "Übt ein Beitragsschuldner mehrere verschiedenartige selbständige Tätigkeiten aus, so ist der Beitrag für jede Tätigkeit gesondert zu berechnen."
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              "reading": "können abweichend von den Absätzen 1 und 2 zusammen mit der ordnungsmäßigen Abführung der Kurbeiträge verlangt werden"
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              "reading": "Von Beitragsschuldner, die keinen Kurbeitrag abführen müssen, kann der Fremdenverkehrsbeitrag abweichend von den Absätzen 1 und 2 am Tage nach der Abreise der Gäste verlangt werden und beträgt für jede Übernachtung 0,35 EUR."
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              "reading": "Beitragsschuldner, die nur Vorauszahlungen nach $ 5 Abs. 3 Satz 1 entrichten, veranlagen mit der Summe dieser Vorauszahlung ihre endgültige Beitragsschuld. Das gilt nicht, wenn a) die Gemeinde den Beitragsschuldner schriftlich zur Abgabe einer Erklärung nach $ 4 Abs., 2 Satz 2 auffordert oder b) der Beitragsschuldner schriftlich einen Bescheid nach Absatz 1 beantragt."
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            },
            "children": [
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                "quote": "3. Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres sind kurbeitragsfrei."
              },
              {
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                "quote": "2. für Kinder und Jugendliche ab dem vollendeten 6. Lebensjahr bis zum vollendeten 16. Lebensjahr 1.25 €"
              }
            ]
          }
        ],
        "maxNights": null,
        "exemptions": [
          {
            "text": "Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von 80 und ihre notwendige Begleitperson zahlen den Satz der Kinder und Jugendlichen",
            "quote": "sowie Schwerbehinderte, deren Grad der Behinderung 80 v.H. beträgt, sowie deren notwendige Begleitperson"
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Im Ortsteil Regenhütte wird kein Kurbeitrag erhoben, denn er gehört nicht zum Kurgebiet.",
            "quote": "Kurgebiet ist das Gemeindegebiet mit Ausnahme des am 01.01.1978 angegliederten Ortsteils Regenhütte."
          },
          {
            "text": "Steht auf dem Meldeschein kein Abreisedatum, rechnet die Gemeinde 30 Übernachtungen je Person.",
            "quote": "Wird auf einem Meldeschein kein Abreisedatum angegeben, werden 30 Übernachtungen pro Person berechnet."
          }
        ],
        "hostDuty": {
          "text": "Wer Gäste beherbergt, erhebt den Kurbeitrag beim Gast und haftet gegenüber der Gemeinde dafür, dass er vollständig eingeht.",
          "quote": "Die Beherbergungsbetriebe sind weiterhin verpflichtet, den Kurbeitrag einzuheben und haften der Gemeinde gegenüber für den vollständigen Eingang des Beitrages."
        },
        "deadline": {
          "text": "Du führst den Kurbeitrag spätestens einen Tag nach der Abreise des Gastes ab; die Gemeinde kann zulassen, dass erst am Monatsende abgeführt wird.",
          "quote": "Der Kurbeitrag ist von dem zur Einhebung Verpflichteten spätestens einen Tag nach der Abreise des Kurbeitragspflichtigen an die Gemeinde abzuführen. Die Gemeinde kann zulassen, dass der Beitrag erst am Monatsende abgeführt wird."
        },
        "reporting": {
          "text": "Deine Gäste meldest du spätestens am Tag nach der Ankunft elektronisch über das Verfahren der Gemeinde; das ist für alle Beherbergungsbetriebe Pflicht, Ausnahmen gibt es nur auf Antrag.",
          "quote": "spätestens am Tag nach ihrer Ankunft elektronisch mittels des durch die Gemeinde zur Verfügung gestellten Verfahrens zu melden."
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          "quote": "Von allen selbständig tätigen natürlichen und den juristischen Personen, denen durch den Fremdenverkehr im Gemeindegebiet Vorteile erwachsen, wird ein Fremdenverkehrsbeitrag erhoben."
        },
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          {
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            "quote": "Die Vorauszahlungen von Beitragsschuldnern, die Wohnungen, Zimmer oder sonstige Räume oder Grundstücke oder Grundstücksteile für Gäste gegen Entgelt zur Verfügung stellen, können abweichend von den Absätzen 1 und 2 zusammen mit der ordnungsmäßigen Abführung der Kurbeiträge verlangt werden und betragen für jede Übernachtung 0,35 EUR.",
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        },
        "basis": {
          "text": "Der Beitrag richtet sich nach deinem Gewinn im Kalenderjahr; ergibt sich auf Grundlage des steuerbaren Umsatzes ein höherer Betrag, zählt dieser.",
          "quote": "Zur Bestimmung des Vorteils dienen der einkommen- oder körperschaftssteuerpflichtige Gewinn und der steuerbare Umsatz innerhalb eines Kalenderjahres. Die Beitragsschuld wird gemäß § 3 Abs. 1 auf der Grundlage des Gewinns bestimmt, wenn sich nicht gemäß § 3 Abs. 2 auf der Grundlage des steuerbaren Umsatzes ein höherer Betrag ergibt."
        },
        "assessed": {
          "text": "Für jeden Betrieb wird einzeln geschätzt, welcher Teil deines Gewinns oder Umsatzes auf dem Fremdenverkehr beruht (Vorteilssatz); davon wird der Beitrag berechnet.",
          "quote": "Der Vorteilssatz bezeichnet den auf dem Fremdenverkehr beruhenden Teil des einkommen- oder körperschaftsteuerpflichtigen Gewinns (Absatz 1) oder des steuerbaren Umsatzes (Absatz 2). Er wird durch Schätzung für jeden Fall gesondert ermittelt. Dabei sind insbesondere Art und Umfang der selbständigen Tätigkeit, die Lage und Größe der Geschäfts- und Beherbergungsräume, die Betriebsweise und die Zusammensetzung des Kundenkreises von Bedeutung."
        },
        "minimum": {
          "text": "Der Mindestbeitragssatz liegt je nach Gewinnanteil am Umsatz zwischen 0,10 und 1,00 Prozent.",
          "quote": "Der Mindestbeitragssatz beträgt bei einem - durch Schätzung zu ermittelnden - branchendurchschnittlichen Anteil des Gewinns am Umsatz von 0- 5v.H. 0,10 v.H. über 5-10v.H. 0,30 v.H. über 10-15v.H. 0,50 v.H. über 15-20v.H. 0,70 v.H. über 20 v.H. 1,00 v.H."
        },
        "reporting": {
          "text": "Eine Erklärung nach Formblatt gibst du ab, wenn die Gemeinde dich dazu auffordert.",
          "quote": "Der Beitragsschuldner hat hierzu auf Aufforderung eine Erklärung nach Formblatt abzugeben."
        },
        "deadline": {
          "text": "Der Beitrag wird durch schriftlichen Bescheid festgesetzt und ist einen Monat nach Erhalt des Bescheids fällig.",
          "quote": "Die Beitragsschuld ist durch schriftlichen Bescheid festzusetzen und einen Monat nach Zustellung des Bescheides fällig."
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        "remarks": [
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            "quote": "Der Beitrag nach dem steuerbaren Umsatz errechnet sich, indem der steuerbare Umsatz mit dem Vorteilssatz (Absatz 3) und mit dem Mindestbeitragssatz (Absatz 5) multipliziert wird."
          },
          {
            "text": "Eine Vorauszahlung ist jedes Jahr am 1. Juli fällig.",
            "quote": "Der Beitragsschuldner hat am 01.Juli jeden Jahres eine Vorauszahlung zu entrichten."
          },
          {
            "text": "Die Beitragsschuld entsteht mit dem Ende des Kalenderjahres, auf das sie sich bezieht.",
            "quote": "Die Beitragsschuld entsteht mit Ablauf des Kalenderjahres, auf das sie sich bezieht."
          },
          {
            "text": "Übst du mehrere verschiedenartige selbständige Tätigkeiten aus, wird der Beitrag für jede Tätigkeit gesondert berechnet.",
            "quote": "Übt ein Beitragsschuldner mehrere verschiedenartige selbständige Tätigkeiten aus, so ist der Beitrag für jede Tätigkeit gesondert zu berechnen."
          },
          {
            "text": "Nach der Satzung kann die Vorauszahlung je Übernachtung zusammen mit der Abführung der Kurbeiträge verlangt werden.",
            "quote": "können abweichend von den Absätzen 1 und 2 zusammen mit der ordnungsmäßigen Abführung der Kurbeiträge verlangt werden"
          },
          {
            "text": "Ist anzunehmen, dass diese Vorauszahlungen die sonst fällige Vorauszahlung nicht erreichen, kann die Gemeinde darüber hinaus weitere Vorauszahlungen bis zu dieser Höhe verlangen.",
            "quote": "Ist anzunehmen, dass die hierbei voraussichtlich zu entrichtenden Zahlungen die sonst nach Absatz 2 sich ergebende Höhe der Vorauszahlung nicht erreichen werden, so können darüber hinaus Vorauszahlungen bis zu dieser Höhe in entsprechender Anwendung der Absätze 1 und 2 verlangt werden."
          },
          {
            "text": "Führst du keinen Kurbeitrag ab, kann die Gemeinde den Fremdenverkehrsbeitrag am Tag nach der Abreise der Gäste verlangen; er beträgt 0,35 € für jede Übernachtung.",
            "quote": "Von Beitragsschuldner, die keinen Kurbeitrag abführen müssen, kann der Fremdenverkehrsbeitrag abweichend von den Absätzen 1 und 2 am Tage nach der Abreise der Gäste verlangt werden und beträgt für jede Übernachtung 0,35 EUR."
          },
          {
            "text": "Zahlst du nur die Vorauszahlungen je Übernachtung nach § 5 Abs. 3 Satz 1, also nicht die weiteren nach Satz 2, ist ihre Summe deine endgültige Beitragsschuld. Das gilt nicht, wenn die Gemeinde dich schriftlich zur Abgabe einer Erklärung auffordert oder du schriftlich einen Bescheid beantragst.",
            "quote": "Beitragsschuldner, die nur Vorauszahlungen nach § 5 Abs. 3 Satz 1 entrichten, veranlagen mit der Summe dieser Vorauszahlung ihre endgültige Beitragsschuld. Das gilt nicht, wenn a) die Gemeinde den Beitragsschuldner schriftlich zur Abgabe einer Erklärung nach § 4 Abs., 2 Satz 2 auffordert oder b) der Beitragsschuldner schriftlich einen Bescheid nach Absatz 1 beantragt."
          },
          {
            "text": "Für die Aufforderung und den Antrag gilt eine Ausschlussfrist von einem Jahr ab Entstehen der Beitragsschuld.",
            "quote": "Für die Aufforderung und den Antrag gilt eine Ausschlussfrist von einem Jahr, gerechnet ab Entstehen der Beitragsschuld (§ 4 Abs. 1)."
          }
        ]
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      "url": "https://keyset.cloud/kurtaxe/bayerisch-eisenstein/",
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      "name": "Gemeinde Bayrischzell",
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          "title": "Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages in der Gemeinde Bayrischzell (Kurbeitragssatzung) vom 17.09.2025",
          "url": "https://gemeinde.bayrischzell.de/fileadmin/Dateien/Cross7/Root/de/Rathaus/Satzungen,_Verordnungen/Kurbeitragssatzung-25-09-17.pdf",
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          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
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          "title": "Satzung für die Erhebung des Fremdenverkehrsbeitrags der Gemeinde Bayrischzell vom 21.12.1978",
          "url": "https://gemeinde.bayrischzell.de/fileadmin/Dateien/Dateien/Rathaus/Satzungen__Verordnungen/FV-BEITRAGSSATZUNG-78-12-21.pdf",
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          }
        ],
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            "quote": "Familienbesuche von Einwohnern, die in deren Haushalt unentgeltlich aufgenommen werden und keine Kureinrichtungen in Anspruch nehmen bzw. Veranstaltungen besuchen."
          },
          {
            "text": "Personen, die ausschließlich zur Berufsausübung im Kurgebiet übernachten, etwa Monteure oder Messebesucher",
            "quote": "Personen, die ausschließlich zum Zweck der Berufsausübung im Kurgebiet übernachten (z. B. Bauarbeiter, Monteure, Messebesucher)."
          },
          {
            "text": "Schwerbeschädigte mit Ausweis (B, aG, Bl oder H) oder mit einem Grad der Behinderung ab 80, auf Antrag",
            "quote": "Schwerbeschädigte mit dem Ausweis und Zusatz „B“, „aG“, „BI“ und / oder „H“ und / oder GdB >=80 %"
          },
          {
            "text": "Notwendige Begleitpersonen von Schwerbeschädigten mit Ausweis, auf Antrag",
            "quote": "notwendige Begleitpersonen für Schwerbeschädigte mit Ausweis."
          }
        ],
        "remarks": [
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            "quote": "c) für Tagungs- und Seminargäste 1,50 €"
          },
          {
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            "quote": "In den vorstehenden Beträgen ist die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer enthalten."
          },
          {
            "text": "Der Kurbeitrag wird das ganze Jahr erhoben.",
            "quote": "Der Kurbeitrag wird ganzjährig erhoben."
          },
          {
            "text": "Die Gästekarte stellst du als Gastgeber auf den Namen des Gastes aus.",
            "quote": "Die Gästekarte wird auf den Namen des Kurbeitragspflichtigen vom Gastgeber ausgestellt und ist nicht übertragbar."
          },
          {
            "text": "Seit dem 1. Dezember 2025 ist das elektronische Meldeverfahren der Gemeinde Pflicht; auf Antrag kann die Gemeinde bei unbilliger Härte davon befreien.",
            "quote": "Die Nutzung des elektronischen Meldewesens ist ab dem 01.12.2025 für alle nach § 7 Abs. 1 Meldepflichtigen verpflichtend."
          },
          {
            "text": "Die Gemeinde kann zulassen, dass du den Kurbeitrag erst am Monatsende abführst.",
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        "reporting": {
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        "minimum": {
          "text": "Der Mindestbeitragssatz liegt je nach Gewinnanteil am Umsatz zwischen 0,05 und 0,50 Prozent.",
          "quote": "Der Mindestbeitragssatz beträgt bei einem – durch Schätzung zu ermittelnden – branchendurchschnittlichen Anteil des Gewinns am Umsatz von 0 – 5 v.H. 0,05 v.H. über 5 – 10 v.H. 0,15 v.H. über 10 – 15 v.H. 0,25 v.H. über 15 – 20 v.H. 0,35 v.H. über 20 v.H. 0,50 v.H."
        },
        "reporting": {
          "text": "Eine Erklärung nach Formblatt gibst du ab, wenn die Gemeinde dich dazu auffordert.",
          "quote": "Der Beitragsschuldner hat hierzu auf Aufforderung eine Erklärung nach Formblatt abzugeben."
        },
        "deadline": {
          "text": "Der Beitrag wird durch schriftlichen Bescheid festgesetzt und ist einen Monat nach Erhalt des Bescheids fällig.",
          "quote": "Die Beitragsschuld ist durch schriftlichen Bescheid festzusetzen und einen Monat nach Zustellung des Bescheides fällig."
        },
        "exemptions": [],
        "remarks": [
          {
            "text": "Nach dem steuerbaren Umsatz wird der Beitrag berechnet, indem der steuerbare Umsatz mit dem Vorteilssatz und dem Mindestbeitragssatz multipliziert wird.",
            "quote": "Der Beitrag nach dem steuerbaren Umsatz errechnet sich, in dem der steuerbare Umsatz mit dem Vorteilssatz (Absatz 3) und dem Mindestbeitragssatz (Absatz 5) multipliziert wird."
          },
          {
            "text": "Eine Vorauszahlung ist jedes Jahr am 1. Juli fällig.",
            "quote": "Der Beitragsschuldner hat am 1.7. jeden Jahres eine Vorauszahlung zu entrichten."
          },
          {
            "text": "Die Beitragsschuld entsteht mit dem Ende des Kalenderjahres, auf das sie sich bezieht.",
            "quote": "Die Beitragsschuld entsteht mit Ablauf des Kalenderjahres, auf das sie sich bezieht."
          },
          {
            "text": "Übst du mehrere verschiedenartige selbständige Tätigkeiten aus, wird der Beitrag für jede Tätigkeit gesondert berechnet.",
            "quote": "Übt ein Beitragsschuldner mehrere verschiedenartige selbständige Tätigkeiten aus, so ist der Beitrag für jede Tätigkeit gesondert zu berechnen."
          }
        ]
      },
      "url": "https://keyset.cloud/kurtaxe/bayrischzell/",
      "calculation": {
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    {
      "slug": "berchtesgaden",
      "name": "Markt Berchtesgaden",
      "short": "Berchtesgaden",
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      "state": "Bayern",
      "district": "Berchtesgadener Land",
      "sources": {
        "satzung": {
          "title": "Satzung für die Erhebung des Kurbeitrages des Zweckverbandes Bergerlebnis Berchtesgaden (Fassung vom 26.10.2015, zuletzt geändert durch Satzung vom 08.12.2025), Stand 01.01.2026",
          "url": "https://www.berchtesgaden.de/fileadmin/Berchtesgaden/PDFs/Kurbeitragssatzung_ZV_Bergerlebnis_Berchtesgden_2026_01_01.pdf",
          "kind": "municipality",
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          "changedOn": "2026-10-14"
        },
        "verband": {
          "title": "Verbandssatzung des Zweckverbandes Tourismusregion Berchtesgaden-Königssee (heute Zweckverband Bergerlebnis Berchtesgaden), Oberbayerisches Amtsblatt Nr. 18/2020, S. 199",
          "url": "https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/mam/dokumente/service/obabl/2020/18_240720.pdf",
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        "bnetza": {
          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
          "url": "https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Digitales/Kurzzeitvermietung/_func/Area-Liste-xls.html?nn=686258",
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        "fvb": {
          "title": "Amtsblatt des Landkreises Berchtesgadener Land Nr. 10 vom 05.03.2025: Satzung über die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages des Marktes Berchtesgaden",
          "url": "https://www.lra-bgl.de/fileadmin/user_upload/content/doc/Das_Landratsamt/Amtsblaetter/2025/Amtsblatt_Nr_10_vom_05-03-2025_Volltext.pdf",
          "kind": "gazette",
          "inForce": "2026-01-01",
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      "levy": {
        "name": "Kurbeitrag",
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                "quote": "Kinder bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem sie das 6. Lebensjahr vollenden;"
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              {
                "underAge": 17,
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                "quote": "vom Beginn des Kalenderjahres, in dem sie das 7. Lebensjahr vollenden, bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem sie das 16. Lebensjahr vollenden: 1,55 Euro;"
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            ]
          }
        ],
        "maxNights": null,
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          {
            "text": "Menschen mit einem Grad der Behinderung von 100",
            "quote": "Schwerbehinderte mit GdB 100;"
          },
          {
            "text": "Begleitpersonen von Menschen, die laut amtlichem Ausweis auf ständige Begleitung angewiesen sind",
            "quote": "Begleitpersonen von Schwerbehinderten, die laut amtlichem Ausweis auf ständige Begleitung angewiesen sind;"
          },
          {
            "text": "Kranke, solange sie laut ärztlichem Attest ihre Unterkunft nicht verlassen können",
            "quote": "Kranke, solange sie laut ärztlichem Attest ihre Unterkunft nicht verlassen können;"
          },
          {
            "text": "Auszubildende und Praktikanten für die Dauer der Ausbildungsmaßnahme im Kurgebiet",
            "quote": "Auszubildende und Praktikanten für die Dauer der Ausbildungsmaßnahme im Kurgebiet;"
          },
          {
            "text": "Wer sich ausschließlich beruflich im Kurgebiet aufhält",
            "quote": "Personen, die sich ausschließlich zur Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit im Kurgebiet aufhalten;"
          },
          {
            "text": "Sportler und ihre Betreuer in einem Team bei offiziellem Training oder Wettkampf",
            "quote": "Sportler und ihre Betreuer innerhalb eines Teams, die sich in einem offiziellen Sportverband und zu offiziellen Trainings- oder Wettkampfzwecken im Kurgebiet aufhalten;"
          },
          {
            "text": "Wer in Berghütten übernachtet, die nicht auf öffentlichen Straßen erreichbar sind",
            "quote": "Personen, die in Berghütten übernachten, welche nicht auf öffentlichen Straßen erreichbar sind."
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Erhoben wird der Kurbeitrag nicht von der Gemeinde, sondern vom Zweckverband Bergerlebnis Berchtesgaden; Mitglieder sind Berchtesgaden, Bischofswiesen, Marktschellenberg, Ramsau und Schönau a. Königssee.",
            "quote": "Verbandsmitglieder sind der Landkreis Berchtesgadener Land, die Märkte Berchtesgaden und Marktschellenberg sowie die Gemeinden Bischofswiesen, Ramsau b. Berchtesgaden und Schönau a. Königssee.",
            "source": "verband"
          },
          {
            "text": "Das Alter zählt nach Kalenderjahren: Kinder sind frei bis zum Ende des Jahres, in dem sie 6 werden; der Kinderpreis gilt vom Beginn des Jahres, in dem sie 7 werden, bis zum Ende des Jahres, in dem sie 16 werden.",
            "quote": "vom Beginn des Kalenderjahres, in dem sie das 7. Lebensjahr vollenden, bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem sie das 16. Lebensjahr vollenden: 1,55 Euro;"
          },
          {
            "text": "Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 80 zahlen 2,50 €.",
            "quote": "Schwerbehinderte mit mindestens GdB 80: 2,50 Euro;"
          },
          {
            "text": "Patienten in einer Kurklinik oder Rehaeinrichtung und Schüler im Schüleraustausch oder in einer Jugendherberge oder einem Schullandheim bei einer Schulveranstaltung zahlen 0,80 €.",
            "quote": "für Patienten, die in einer Kurklinik oder Rehaeinrichtung untergebracht sind 0,80 Euro."
          },
          {
            "text": "Befreiungen gelten nur gegen Nachweis beim Zweckverband.",
            "quote": "Voraussetzung ist die Vorlage entsprechender Nachweise beim ZV."
          },
          {
            "text": "Die Gästekarte gibst du personenbezogen mit An- und Abreisetag aus.",
            "quote": "Die Gästekarte sollte vom Gastgeber personenbezogen und mit Angabe von Anreise- und Abreisetag ausgegeben."
          }
        ],
        "hostDuty": {
          "text": "Wer Gäste beherbergt, hebt den Kurbeitrag ein und haftet dem Zweckverband für den Eingang.",
          "quote": "Der Gastgeber ist weiterhin verpflichtet, den Kurbeitrag einzuheben und haftet dem ZV gegenüber für dessen Eingang."
        },
        "deadline": {
          "text": "Abgeführt wird spätestens einen Tag nach der Abreise des Gastes; der Zweckverband kann zulassen, dass erst am Monatsende abgeführt wird.",
          "quote": "Der Gastgeber hat den Kurbeitrag spätestens einen Tag nach der Abreise der kurbeitragspflichtigen Person an den ZV abzuführen. Der ZV kann zulassen, dass der Kurbeitrag erst am Monatsende abgeführt wird."
        },
        "reporting": {
          "text": "Die Gäste meldest du spätestens am zweiten Tag nach der Ankunft an und spätestens am dritten Tag nach der Abreise ab, auf dem Formblatt oder im digitalen Meldesystem des Zweckverbands.",
          "quote": "dem ZV spätestens am zweiten Tag nach der Ankunft und spätestens am dritten Tag nach der Abreise mittels eines besonderen An- bzw. Abmeldeformblattes des ZV oder des vom ZV zur Verfügung gestellten digitalen Meldesystems die beitragspflichtigen Personen zu melden"
        }
      },
      "lodgingTax": null,
      "registration": {
        "required": false,
        "source": "bnetza",
        "asOf": "2026-10-01",
        "quote": "Stand: 01.10.2026"
      },
      "checked": {
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        "by": "agent"
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      "businessLevy": {
        "name": "Fremdenverkehrsbeitrag",
        "source": "fvb",
        "payer": {
          "text": "Zahlen musst du, wenn du selbständig tätig bist und dir der Fremdenverkehr in Berchtesgaden Vorteile bringt.",
          "quote": "Von allen selbständig tätigen natürlichen und den juristischen Personen, denen durch den Fremdenverkehr im Gemeindegebiet Vorteile erwachsen, wird ein Fremdenverkehrsbeitrag erhoben."
        },
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          "quote": "Der Beitragssatz beträgt 5 v.H."
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          "text": "Der Beitrag richtet sich nach deinem Gewinn im Kalenderjahr; ergibt sich auf Grundlage des steuerbaren Umsatzes ein höherer Betrag, zählt dieser.",
          "quote": "Zur Bestimmung des Vorteils dienen der einkommen- oder körperschaftssteuerpflichtige Gewinn und der steuerbare Umsatz innerhalb eines Kalenderjahres. Die Beitragsschuld wird gemäß § 3 Abs. 1 auf der Grundlage des Gewinns bestimmt, wenn sich nicht gemäß § 3 Abs. 2 auf der Grundlage des steuerbaren Umsatzes ein höherer Betrag ergibt."
        },
        "assessed": {
          "text": "Für jeden Betrieb wird einzeln geschätzt, welcher Teil deines Gewinns oder Umsatzes auf dem Fremdenverkehr beruht (Vorteilssatz); davon wird der Beitrag berechnet.",
          "quote": "Der Vorteilssatz bezeichnet den auf dem Fremdenverkehr beruhenden Teil des einkommen- oder körperschaftsteuerpflichtigen Gewinns (Absatz 1) oder des steuerbaren Umsatzes (Absatz 2). Er wird durch Schätzung für jeden Fall gesondert ermittelt. Dabei sind insbesondere Art und Umfang der selbständigen Tätigkeit, die Lage und Größe der Geschäfts- und Beherbergungsräume, die Betriebsweise und die Zusammensetzung des Kundenkreises von Bedeutung."
        },
        "minimum": {
          "text": "Der Mindestbeitragssatz liegt je nach Gewinnanteil am Umsatz zwischen 0,0625 und 0,625 Prozent.",
          "quote": "Der Mindestbeitragssatz beträgt bei einem - durch Schätzung zu ermittelnden – branchendurchschnittlichen Anteil des Gewinns am Umsatz von über 0 – 5 v. H. 0,0625 v. H. über 5 – 10 v. H. 0,1875 v. H. über 10 – 15 v. H. 0,3125 v. H. über 15 – 20 v. H. 0,4375 v. H. über 20 v. H. 0,625 v. H."
        },
        "reporting": {
          "text": "Eine Erklärung nach Formblatt gibst du ab, wenn der Markt dich dazu auffordert.",
          "quote": "Der Beitragsschuldner hat hierzu auf Aufforderung eine Erklärung nach Formblatt abzugeben."
        },
        "deadline": {
          "text": "Der Beitrag wird durch schriftlichen Bescheid festgesetzt und ist einen Monat nach Erhalt des Bescheids fällig.",
          "quote": "Die Beitragsschuld ist durch schriftlichen Bescheid festzusetzen und einen Monat nach Zustellung des Bescheides fällig."
        },
        "exemptions": [],
        "remarks": [
          {
            "text": "Nach dem steuerbaren Umsatz wird der Beitrag berechnet, indem der steuerbare Umsatz mit dem Vorteilssatz und dem Mindestbeitragssatz multipliziert wird.",
            "quote": "Der Beitrag nach dem steuerbaren Umsatz errechnet sich, indem der steuerbare Umsatz mit dem Vorteilssatz (Absatz 3) und mit dem Mindestbeitragssatz (Absatz 5) multipliziert wird."
          },
          {
            "text": "Eine Vorauszahlung ist jedes Jahr am 1. Juli fällig.",
            "quote": "Der Beitragsschuldner hat am 01.07. jeden Jahres eine Vorauszahlung zu entrichten."
          },
          {
            "text": "Die Beitragsschuld entsteht mit dem Ende des Kalenderjahres, auf das sie sich bezieht.",
            "quote": "Die Beitragsschuld entsteht mit Ablauf des Kalenderjahres, auf das sie sich bezieht."
          },
          {
            "text": "Übst du mehrere verschiedenartige selbständige Tätigkeiten aus, wird der Beitrag für jede Tätigkeit gesondert berechnet.",
            "quote": "Übt ein Beitragsschuldner mehrere verschiedenartige selbständige Tätigkeiten aus, so ist der Beitrag für jede Tätigkeit gesondert zu berechnen."
          }
        ]
      },
      "url": "https://keyset.cloud/kurtaxe/berchtesgaden/",
      "calculation": {
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        ]
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    },
    {
      "slug": "bernau-am-chiemsee",
      "name": "Gemeinde Bernau a. Chiemsee",
      "short": "Bernau am Chiemsee",
      "ags": "09187118",
      "state": "Bayern",
      "district": "Rosenheim",
      "sources": {
        "satzung": {
          "title": "Satzung für die Erhebung des Kurbeitrages der Gemeinde Bernau a. Chiemsee vom 12.11.2024",
          "url": "https://www.gemeinde-bernau.de/content/download/11581/96998/version/2/file/Kurbeitrag.pdf",
          "kind": "municipality",
          "inForce": "2025-01-01",
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          "verifiedOn": "2026-10-15",
          "changedOn": "2026-10-15"
        },
        "bnetza": {
          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
          "url": "https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Digitales/Kurzzeitvermietung/_func/Area-Liste-xls.html?nn=686258",
          "kind": "federal",
          "sha256": "40fa3c51b203943bc7dd08e626cf053241bc4cac5c05e2071ce7e26b3f34c652",
          "verifiedOn": "2026-10-15",
          "changedOn": "2026-10-15"
        },
        "fvb": {
          "title": "Satzung für die Erhebung des Fremdenverkehrsbeitrags der Gemeinde Bernau a. Chiemsee vom 12. November 2024",
          "url": "https://www.gemeinde-bernau.de/content/download/11569/96974/version/2/file/Fremdenverkehrsbeitrag.pdf",
          "kind": "statute",
          "inForce": "2025-01-01",
          "changedOn": "2026-10-15",
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        }
      },
      "levy": {
        "name": "Kurbeitrag",
        "source": "satzung",
        "counting": {
          "countsDepartureDay": false,
          "quote": "Angefangene Tage gelten als volle Tage. Die Tage der An- und Abreise werden als ein Aufenthaltstag berechnet."
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        "periods": [
          {
            "label": "Ganzjährig",
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            "adult": {
              "cents": 150,
              "quote": "1. für Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr 1,50 €"
            },
            "children": [
              {
                "underAge": 16,
                "cents": 0,
                "quote": "3. für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr, sowie Schwerbehinderte, deren Grad der Behinderung 90 % beträgt mit deren notwendigen Begleitpersonen, sind vom Kurbeitrag befreit."
              }
            ]
          }
        ],
        "maxNights": null,
        "exemptions": [
          {
            "text": "Kinder und Jugendliche unter 16",
            "quote": "3. für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr, sowie Schwerbehinderte, deren Grad der Behinderung 90 % beträgt mit deren notwendigen Begleitpersonen, sind vom Kurbeitrag befreit."
          },
          {
            "text": "Schwerbehinderte, deren Grad der Behinderung laut Satzung „90 %“ beträgt, mit ihren notwendigen Begleitpersonen, mit Schwerbehindertenausweis",
            "quote": "Schwerbehinderte, deren Grad der Behinderung 90 % beträgt mit deren notwendigen Begleitpersonen, sind vom Kurbeitrag befreit."
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Auch Gäste ab 16, die nicht in Bernau übernachten, zahlen 1,50 € je Tag.",
            "quote": "2. für Personen ab dem vollendeten 16 Lebensjahr, die nicht im Kurgebiet übernachten 1,50 €"
          },
          {
            "text": "Die Umsatzsteuer ist im Kurbeitrag enthalten.",
            "quote": "(3) Im Kurbeitrag ist die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer enthalten."
          },
          {
            "text": "Die Gemeinde kann zulassen, dass du den Kurbeitrag erst am Monatsende abführst.",
            "quote": "Die Gemeinde kann zulassen, dass der Beitrag erst am Monatsende abgeführt wird."
          },
          {
            "text": "Die Gästekarte als Nachweis der Meldung stellt die Kurverwaltung oder du als Einhebungspflichtiger aus.",
            "quote": "Die Gästekarte wird von der Kurverwaltung oder dem Einhebungspflichtigen nach § 6 ausgestellt."
          }
        ],
        "hostDuty": {
          "text": "Wer Gäste beherbergt, hebt den Kurbeitrag ein und haftet der Gemeinde dafür, dass er vollständig eingeht.",
          "quote": "Die Beherbergungsbetriebe sind weiterhin verpflichtet, den Kurbeitrag einzuheben und haften der Gemeinde gegenüber für den vollständigen Eingang des Beitrages."
        },
        "deadline": {
          "text": "Du führst den Kurbeitrag spätestens einen Monat nach Bekanntgabe des Kurbeitragsbescheids ab.",
          "quote": "Der Kurbeitrag ist von dem zur Einhebung Verpflichteten spätestens einen Monat nach Bekanntgabe des Kurbeitragsbescheids an die Gemeinde abzuführen."
        },
        "reporting": {
          "text": "Du meldest deine Gäste innerhalb von 5 Tagen nach deren Abreise elektronisch über das Verfahren der Gemeinde; bei weniger als 10 Betten geht es auch schriftlich.",
          "quote": "innerhalb von 5 Tagen nach deren Abreise elektronisch mittels des durch die Gemeinde zur Verfügung gestellten Verfahrens zu melden, sofern diese sich nicht selbst gemeldet haben. Soweit natürliche oder juristische Personen, die Kurbeitragspflichtige beherbergen oder ihnen Wohnraum überlassen, über weniger als 10 Betten verfügen, kann die Übermittlung auch schriftlich erfolgen."
        }
      },
      "lodgingTax": null,
      "businessLevy": {
        "name": "Fremdenverkehrsbeitrag",
        "source": "fvb",
        "payer": {
          "text": "Zahlen musst du als selbständig Tätige oder Tätiger, wenn dir der Fremdenverkehr im Gemeindegebiet Vorteile bringt.",
          "quote": "Von allen selbständig tätigen natürlichen und den juristischen Personen, denen durch den Fremdenverkehr im Gemeindegebiet Vorteile erwachsen, wird ein Fremdenverkehrsbeitrag erhoben."
        },
        "letting": [],
        "assessed": {
          "text": "Wie viel du zahlst, hängt vom Vorteilssatz ab, dem Teil deines Gewinns oder Umsatzes, der auf dem Fremdenverkehr beruht; ihn schätzt die Gemeinde für jeden Fall gesondert.",
          "quote": "Der Vorteilssatz bezeichnet den auf dem Fremdenverkehr beruhenden Teil des einkommenoder körperschaftsteuerpflichtigen Gewinns (Absatz 1) oder des steuerbaren Umsatzes (Absatz 2). Er wird durch Schätzung für jeden Fall gesondert ermittelt."
        },
        "rate": {
          "percent": 6,
          "quote": "Der Beitragssatz beträgt 6 v. H."
        },
        "basis": {
          "text": "Der Beitrag wird vom Gewinn berechnet; ergibt sich vom Umsatz ein höherer Betrag, gilt dieser.",
          "quote": "Die Beitragsschuld wird gemäß § 3 Abs. 1 auf der Grundlage des Gewinns bestimmt, wenn sich nicht gemäß § 3 Abs. 2 auf der Grundlage des steuerbaren Umsatzes ein höherer Betrag ergibt."
        },
        "minimum": {
          "text": "Der Mindestbeitragssatz liegt je nach geschätztem Gewinnanteil am Umsatz zwischen 0,075 und 0,750 Prozent.",
          "quote": "Der Mindestbeitragssatz beträgt bei einem – durch Schätzung zu ermittelnden – branchendurchschnittlichen Anteil des Gewinns am Umsatz von 0 – 5 v. H. 0,075 v. H. über 5 – 10 v. H. 0,225 v. H. über 10 – 15 v. H. 0,375 v. H. über 15 – 20 v. H. 0,525 v. H. über 20 v. H. 0,750 v. H."
        },
        "reporting": {
          "text": "Eine Erklärung nach Formblatt gibst du ab, wenn die Gemeinde dich dazu auffordert.",
          "quote": "Der Beitragsschuldner hat hierzu auf Aufforderung eine Erklärung nach Formblatt abzugeben."
        },
        "deadline": {
          "text": "Fällig ist der Beitrag einen Monat nach Zustellung des Bescheids.",
          "quote": "Die Beitragsschuld ist durch schriftlichen Bescheid festzusetzen und einen Monat nach Zustellung des Bescheides fällig."
        },
        "remarks": [
          {
            "text": "Nach dem steuerbaren Umsatz wird der Beitrag berechnet, indem der steuerbare Umsatz mit dem Vorteilssatz und dem Mindestbeitragssatz multipliziert wird.",
            "quote": "Der Beitrag nach dem steuerbaren Umsatz errechnet sich, indem der steuerbare Umsatz mit dem Vorteilssatz (Absatz 3) und mit dem Mindestbeitragssatz (Absatz 5) multipliziert wird."
          },
          {
            "text": "Am 15. August jedes Jahres ist eine Vorauszahlung zu entrichten.",
            "quote": "Der Beitragsschuldner hat am 15.08. jeden Jahres eine Vorauszahlung zu entrichten."
          }
        ]
      },
      "registration": {
        "required": false,
        "source": "bnetza",
        "asOf": "2026-10-01",
        "quote": "Stand: 01.10.2026"
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      "checked": {
        "on": "2026-10-14",
        "by": "agent"
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      "url": "https://keyset.cloud/kurtaxe/bernau-am-chiemsee/",
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          {
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    {
      "slug": "bischofswiesen",
      "name": "Gemeinde Bischofswiesen",
      "short": "Bischofswiesen",
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      "state": "Bayern",
      "district": "Berchtesgadener Land",
      "sources": {
        "satzung": {
          "title": "Satzung für die Erhebung des Kurbeitrages des Zweckverbandes Bergerlebnis Berchtesgaden (Fassung vom 26.10.2015, zuletzt geändert durch Satzung vom 08.12.2025), Stand 01.01.2026",
          "url": "https://www.berchtesgaden.de/fileadmin/Berchtesgaden/PDFs/Kurbeitragssatzung_ZV_Bergerlebnis_Berchtesgden_2026_01_01.pdf",
          "kind": "municipality",
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          "verifiedOn": "2026-10-15",
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        },
        "verband": {
          "title": "Verbandssatzung des Zweckverbandes Tourismusregion Berchtesgaden-Königssee (heute Zweckverband Bergerlebnis Berchtesgaden), Oberbayerisches Amtsblatt Nr. 18/2020, S. 199",
          "url": "https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/mam/dokumente/service/obabl/2020/18_240720.pdf",
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        "bnetza": {
          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
          "url": "https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Digitales/Kurzzeitvermietung/_func/Area-Liste-xls.html?nn=686258",
          "kind": "federal",
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        },
        "fvb": {
          "title": "Satzung für die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrags der Gemeinde Bischofswiesen",
          "url": "https://gemeinde.bischofswiesen.de/fileadmin/Gemeinde/uploads/user_upload/Fremdenverkehrsbeitrag_2026.pdf",
          "kind": "statute",
          "inForce": "2008-01-01",
          "changedOn": "2026-10-15",
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          "verifiedOn": "2026-10-15"
        }
      },
      "levy": {
        "name": "Kurbeitrag",
        "source": "satzung",
        "counting": {
          "countsDepartureDay": false,
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        },
        "periods": [
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            "label": "Ganzjährig",
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                "from": "01-01",
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              "quote": "Der Kurbeitrag beträgt pro Person und Aufenthaltstag: 3,10 Euro."
            },
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              {
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                "quote": "Kinder bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem sie das 6. Lebensjahr vollenden;"
              },
              {
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                "quote": "vom Beginn des Kalenderjahres, in dem sie das 7. Lebensjahr vollenden, bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem sie das 16. Lebensjahr vollenden: 1,55 Euro;"
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            ]
          }
        ],
        "maxNights": null,
        "exemptions": [
          {
            "text": "Menschen mit einem Grad der Behinderung von 100",
            "quote": "Schwerbehinderte mit GdB 100;"
          },
          {
            "text": "Begleitpersonen von Menschen, die laut amtlichem Ausweis auf ständige Begleitung angewiesen sind",
            "quote": "Begleitpersonen von Schwerbehinderten, die laut amtlichem Ausweis auf ständige Begleitung angewiesen sind;"
          },
          {
            "text": "Kranke, solange sie laut ärztlichem Attest ihre Unterkunft nicht verlassen können",
            "quote": "Kranke, solange sie laut ärztlichem Attest ihre Unterkunft nicht verlassen können;"
          },
          {
            "text": "Auszubildende und Praktikanten für die Dauer der Ausbildungsmaßnahme im Kurgebiet",
            "quote": "Auszubildende und Praktikanten für die Dauer der Ausbildungsmaßnahme im Kurgebiet;"
          },
          {
            "text": "Wer sich ausschließlich beruflich im Kurgebiet aufhält",
            "quote": "Personen, die sich ausschließlich zur Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit im Kurgebiet aufhalten;"
          },
          {
            "text": "Sportler und ihre Betreuer in einem Team bei offiziellem Training oder Wettkampf",
            "quote": "Sportler und ihre Betreuer innerhalb eines Teams, die sich in einem offiziellen Sportverband und zu offiziellen Trainings- oder Wettkampfzwecken im Kurgebiet aufhalten;"
          },
          {
            "text": "Wer in Berghütten übernachtet, die nicht auf öffentlichen Straßen erreichbar sind",
            "quote": "Personen, die in Berghütten übernachten, welche nicht auf öffentlichen Straßen erreichbar sind."
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Erhoben wird der Kurbeitrag nicht von der Gemeinde, sondern vom Zweckverband Bergerlebnis Berchtesgaden; Mitglieder sind Berchtesgaden, Bischofswiesen, Marktschellenberg, Ramsau und Schönau a. Königssee.",
            "quote": "Verbandsmitglieder sind der Landkreis Berchtesgadener Land, die Märkte Berchtesgaden und Marktschellenberg sowie die Gemeinden Bischofswiesen, Ramsau b. Berchtesgaden und Schönau a. Königssee.",
            "source": "verband"
          },
          {
            "text": "Das Alter zählt nach Kalenderjahren: Kinder sind frei bis zum Ende des Jahres, in dem sie 6 werden; der Kinderpreis gilt vom Beginn des Jahres, in dem sie 7 werden, bis zum Ende des Jahres, in dem sie 16 werden.",
            "quote": "vom Beginn des Kalenderjahres, in dem sie das 7. Lebensjahr vollenden, bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem sie das 16. Lebensjahr vollenden: 1,55 Euro;"
          },
          {
            "text": "Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 80 zahlen 2,50 €.",
            "quote": "Schwerbehinderte mit mindestens GdB 80: 2,50 Euro;"
          },
          {
            "text": "Patienten in einer Kurklinik oder Rehaeinrichtung und Schüler im Schüleraustausch oder in einer Jugendherberge oder einem Schullandheim bei einer Schulveranstaltung zahlen 0,80 €.",
            "quote": "für Patienten, die in einer Kurklinik oder Rehaeinrichtung untergebracht sind 0,80 Euro."
          },
          {
            "text": "Befreiungen gelten nur gegen Nachweis beim Zweckverband.",
            "quote": "Voraussetzung ist die Vorlage entsprechender Nachweise beim ZV."
          },
          {
            "text": "Die Gästekarte gibst du personenbezogen mit An- und Abreisetag aus.",
            "quote": "Die Gästekarte sollte vom Gastgeber personenbezogen und mit Angabe von Anreise- und Abreisetag ausgegeben."
          }
        ],
        "hostDuty": {
          "text": "Wer Gäste beherbergt, hebt den Kurbeitrag ein und haftet dem Zweckverband für den Eingang.",
          "quote": "Der Gastgeber ist weiterhin verpflichtet, den Kurbeitrag einzuheben und haftet dem ZV gegenüber für dessen Eingang."
        },
        "deadline": {
          "text": "Abgeführt wird spätestens einen Tag nach der Abreise des Gastes; der Zweckverband kann zulassen, dass erst am Monatsende abgeführt wird.",
          "quote": "Der Gastgeber hat den Kurbeitrag spätestens einen Tag nach der Abreise der kurbeitragspflichtigen Person an den ZV abzuführen. Der ZV kann zulassen, dass der Kurbeitrag erst am Monatsende abgeführt wird."
        },
        "reporting": {
          "text": "Die Gäste meldest du spätestens am zweiten Tag nach der Ankunft an und spätestens am dritten Tag nach der Abreise ab, auf dem Formblatt oder im digitalen Meldesystem des Zweckverbands.",
          "quote": "dem ZV spätestens am zweiten Tag nach der Ankunft und spätestens am dritten Tag nach der Abreise mittels eines besonderen An- bzw. Abmeldeformblattes des ZV oder des vom ZV zur Verfügung gestellten digitalen Meldesystems die beitragspflichtigen Personen zu melden"
        }
      },
      "lodgingTax": null,
      "businessLevy": {
        "name": "Fremdenverkehrsbeitrag",
        "source": "fvb",
        "payer": {
          "text": "Zahlen musst du als selbständig Tätige oder Tätiger, wenn dir der Fremdenverkehr im Gemeindegebiet Vorteile bringt.",
          "quote": "Von allen selbständig tätigen natürlichen und den juristischen Personen, denen durch den Fremdenverkehr im Gemeindegebiet Vorteile erwachsen, wird ein Fremdenverkehrsbeitrag erhoben."
        },
        "letting": [],
        "assessed": {
          "text": "Wie viel du zahlst, hängt vom Vorteilssatz ab, dem Teil deines Gewinns oder Umsatzes, der auf dem Fremdenverkehr beruht; ihn schätzt die Gemeinde für jeden Fall gesondert.",
          "quote": "Der Vorteilssatz bezeichnet den auf dem Fremdenverkehr beruhenden Teil des einkommen- oder körperschaftsteuerpflichtigen Gewinns (Absatz 1) oder des steuerbaren Umsatzes (Absatz 2). Er wird durch Schätzung für jeden Fall gesondert ermittelt."
        },
        "rate": {
          "percent": 5,
          "quote": "Der Beitragssatz beträgt 5 v.H."
        },
        "basis": {
          "text": "Der Beitrag wird vom Gewinn berechnet; ergibt sich vom Umsatz ein höherer Betrag, gilt dieser.",
          "quote": "Die Beitragsschuld wird gemäß § 3 Abs. 1 auf der Grundlage des Gewinns bestimmt, wenn sich nicht gemäß § 3 Abs. 2 auf der Grundlage des steuerbaren Umsatzes ein höherer Betrag ergibt."
        },
        "minimum": {
          "text": "Vom steuerbaren Umsatz wird mit dem Vorteilssatz und einem Mindestbeitragssatz gerechnet, den die Satzung nach dem geschätzten Gewinnanteil am Umsatz staffelt.",
          "quote": "Der Beitrag nach dem steuerbaren Umsatz errechnet sich, indem der steuerbare Umsatz mit dem Vorteilssatz (Absatz 3) und mit dem Mindestbeitragssatz (Absatz 5) multipliziert wird."
        },
        "reporting": {
          "text": "Eine Erklärung nach Formblatt gibst du ab, wenn die Gemeinde dich dazu auffordert.",
          "quote": "Der Beitragsschuldner hat hierzu auf Aufforderung eine Erklärung nach Formblatt abzugeben."
        },
        "deadline": {
          "text": "Fällig ist der Beitrag einen Monat nach Zustellung des Bescheids.",
          "quote": "Die Beitragsschuld ist durch schriftlichen Bescheid festzusetzen und einen Monat nach Zustellung des Bescheides fällig."
        },
        "remarks": [
          {
            "text": "Am 1. August jedes Jahres ist eine Vorauszahlung zu entrichten.",
            "quote": "Der Beitragsschuldner hat am 01.08. jeden Jahres eine Vorauszahlung zu entrichten."
          }
        ]
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          "title": "Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages (Kurbeitragssatzung – KBS) des Marktes Bodenmais vom 16.12.2025, Sätze ab 01.12.2025",
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          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
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        "fvb": {
          "title": "Satzung für die Erhebung des Fremdenverkehrsbeitrags des Marktes Bodenmais vom 17. Dezember 2024",
          "url": "https://www.markt-bodenmais.de/B%C3%BCrgerservice/PDF%20Dateien/Satzungen/Fremdenverkehrsbeitragssatzung.pdf",
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            "label": "Ganzjährig",
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              "quote": "1. für Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr 3,60 €"
            },
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                "underAge": 16,
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            ]
          }
        ],
        "maxNights": null,
        "exemptions": [
          {
            "text": "Menschen mit einem Grad der Behinderung von 100 und Begleitpersonen, die laut Ausweis auf ständige Begleitung angewiesen sind, gegen Vorlage des Nachweises",
            "quote": "4. Schwerbehinderte Personen mit einem Grad der Behinderung von 100 % sowie Begleitpersonen von schwerbehinderten Personen, welche laut amtlichen Ausweis auf ständige Begleitung angewiesen sind, sind bei Vorlage des Nachweises vom Kurbeitrag befreit."
          }
        ],
        "remarks": [],
        "hostDuty": {
          "text": "Wer Gäste beherbergt, erhebt den Kurbeitrag beim Gast und haftet gegenüber dem Markt dafür, dass er vollständig eingeht.",
          "quote": "Die Beherbergungsbetriebe sind weiterhin verpflichtet, den Kurbeitrag einzuheben und haften der Gemeinde gegenüber für den vollständigen Eingang des Beitrages."
        },
        "deadline": {
          "text": "Du führst den Kurbeitrag spätestens einen Tag nach der Abreise des Gastes ab; der Markt kann zulassen, dass erst am Monatsende abgeführt wird.",
          "quote": "Der Kurbeitrag ist von dem zur Einhebung Verpflichteten spätestens einen Tag nach der Abreise des Kurbeitragspflichtigen oder bei späterer Meldung mit dieser an die Gemeinde abzuführen. Die Gemeinde kann zulassen, dass der Beitrag erst am Monatsende abgeführt wird."
        },
        "reporting": {
          "text": "Deine Gäste meldest du bis spätestens 12:00 Uhr am Tag nach der Anreise elektronisch über das Verfahren des Marktes; mit weniger als 10 Betten darfst du auch schriftlich melden.",
          "quote": "bis spätestens 12:00 Uhr am Tag nach der Anreise elektronisch mittels des durch die Gemeinde zur Verfügung gestellten Verfahrens zu melden, sofern diese sich nicht selbst gemeldet haben. Soweit natürliche oder juristische Personen, die Kurbeitragspflichtige beherbergen oder ihnen Wohnraum überlassen, über weniger als 10 Betten verfügen, kann die Übermittlung auch schriftlich erfolgen."
        }
      },
      "lodgingTax": null,
      "businessLevy": {
        "name": "Fremdenverkehrsbeitrag",
        "source": "fvb",
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          "text": "Zahlen musst du als selbständig Tätige oder Tätiger, wenn dir der Fremdenverkehr im Gemeindegebiet Vorteile bringt.",
          "quote": "Von allen selbstständig tätigen natürlichen und den juristischen Personen, denen durch den Fremdenverkehr im Gemeindegebiet Vorteile erwachsen, wird ein Fremdenverkehrsbeitrag erhoben."
        },
        "letting": [
          {
            "label": "Vorauszahlung je Übernachtung",
            "quote": "Die Vorauszahlungen von Beitragsschuldnern, die Wohnungen, Zimmer oder sonstige Räume oder Grundstücke oder Grundstücksteile für Gäste gegen Entgelt zur Verfügung stellen, können abweichend von den Absätzen 1 und 2 zusammen mit der ordnungsmäßigen Abführung der Kurbeiträge verlangt werden und betragen für jede Übernachtung 0,40 €",
            "perNight": {
              "cents": 40
            }
          }
        ],
        "assessed": {
          "text": "Wie viel du zahlst, hängt vom Vorteilssatz ab, dem Teil deines Gewinns oder Umsatzes, der auf dem Fremdenverkehr beruht; ihn schätzt der Markt für jeden Fall gesondert.",
          "quote": "Der Vorteilssatz bezeichnet den auf dem Fremdenverkehr beruhenden Teil des einkommen- oder körperschaftsteuerpflichtigen Gewinns (Absatz 1) oder des steuerbaren Umsatzes (Absatz 2). Er wird durch Schätzung für jeden Fall gesondert ermittelt."
        },
        "rate": {
          "percent": 10,
          "quote": "Der Beitragssatz beträgt 10 v. H."
        },
        "basis": {
          "text": "Der Beitrag wird vom Gewinn berechnet; ergibt sich vom Umsatz ein höherer Betrag, gilt dieser.",
          "quote": "Die Beitragsschuld wird gemäß § 3 Abs. 1 auf der Grundlage des Gewinns bestimmt, wenn sich nicht gemäß § 3 Abs. 2 auf der Grundlage des steuerbaren Umsatzes ein höherer Betrag ergibt."
        },
        "minimum": {
          "text": "Vom steuerbaren Umsatz wird mit dem Vorteilssatz und einem Mindestbeitragssatz gerechnet, den die Satzung nach dem geschätzten Gewinnanteil am Umsatz staffelt.",
          "quote": "Der Beitrag nach dem steuerbaren Umsatz errechnet sich, indem der steuerbare Umsatz mit dem Vorteilssatz (Absatz 3) und mit dem Mindestbeitragssatz (Absatz 5) multipliziert wird."
        },
        "reporting": {
          "text": "Eine Erklärung nach Formblatt gibst du ab, wenn der Markt dich dazu auffordert.",
          "quote": "Der Beitragsschuldner hat hierzu auf Aufforderung eine Erklärung nach Formblatt abzugeben."
        },
        "deadline": {
          "text": "Fällig ist der Beitrag einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids.",
          "quote": "Die Beitragsschuld ist durch schriftlichen Bescheid festzusetzen und einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides fällig."
        },
        "remarks": [
          {
            "text": "Der Markt kann die Vorauszahlung von 0,40 € je Übernachtung zusammen mit dem Kurbeitrag von dir als Vermieter verlangen; sie gilt abweichend von der Vorauszahlung am 1. August.",
            "quote": "Die Vorauszahlungen von Beitragsschuldnern, die Wohnungen, Zimmer oder sonstige Räume oder Grundstücke oder Grundstücksteile für Gäste gegen Entgelt zur Verfügung stellen, können abweichend von den Absätzen 1 und 2 zusammen mit der ordnungsmäßigen Abführung der Kurbeiträge verlangt werden und betragen für jede Übernachtung 0,40 €"
          },
          {
            "text": "Am 1. August jedes Jahres ist eine Vorauszahlung zu entrichten; die Vorauszahlung je Übernachtung gilt abweichend davon (siehe oben).",
            "quote": "Der Beitragsschuldner hat am 01.08. jeden Jahres eine Vorauszahlung zu entrichten."
          },
          {
            "text": "Rechnet der Markt damit, dass die Vorauszahlungen je Übernachtung unter der sonst üblichen Vorauszahlung bleiben, kann er darüber hinaus weitere Vorauszahlungen bis zu dieser Höhe verlangen.",
            "quote": "Ist anzunehmen, dass die hierbei voraussichtlich zu entrichtenden Zahlungen die sonst nach Absatz 2 sich ergebende Höhe der Vorauszahlung nicht erreichen werden, so können darüber hinaus Vorauszahlungen bis zu dieser Höhe in entsprechender Anwendung der Absätze 1 und 2 verlangt werden."
          },
          {
            "text": "Zahlst du nur die Vorauszahlungen je Übernachtung, ist ihre Summe deine endgültige Beitragsschuld. Das gilt nicht, wenn der Markt dich schriftlich zur Abgabe einer Erklärung auffordert oder du schriftlich einen Bescheid beantragst; für die Aufforderung und den Antrag gilt eine Ausschlussfrist von einem Jahr ab Entstehen der Beitragsschuld.",
            "quote": "Beitragsschuldner, die nur Vorauszahlungen nach § 5 Abs. 3 Satz 1 entrichten, veranlagen mit der Summe dieser Vorauszahlungen ihre endgültige Beitragsschuld. Das gilt nicht, wenn a) die Gemeinde den Beitragsschuldner schriftlich zur Abgabe einer Erklärung nach § 4 Abs. 2 Satz 2 auffordert oder b) der Beitragsschuldner schriftlich einen Bescheid nach Absatz 1 beantragt. Für die Aufforderung und den Antrag gilt eine Ausschlussfrist von einem Jahr, gerechnet ab Entstehen der Beitragsschuld (§ 4 Abs. 1)."
          }
        ]
      },
      "registration": {
        "required": false,
        "source": "bnetza",
        "asOf": "2026-10-01",
        "quote": "Stand: 01.10.2026"
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    {
      "slug": "chieming",
      "name": "Gemeinde Chieming",
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      "sources": {
        "satzung": {
          "title": "Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages der Gemeinde Chieming vom 9. Oktober 2001, Lesefassung mit den Änderungen bis zur 4. Änderung (gültig ab 14.02.2025)",
          "url": "https://www.chieming.de/fileadmin/Gemeinde/Dateien/Ortsrecht/Fremdenverkehr/Kurbeitrag_ab_20250214.pdf",
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        "bnetza": {
          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
          "url": "https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Digitales/Kurzzeitvermietung/_func/Area-Liste-xls.html?nn=686258",
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        },
        "fvb": {
          "title": "Satzung für die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages der Gemeinde Chieming vom 22. Februar 2001",
          "url": "https://www.chieming.de/fileadmin/Gemeinde/Dateien/Ortsrecht/Fremdenverkehr/Fremdenverkehrsbeitrag.pdf",
          "kind": "statute",
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          "sha256": "139bc17ae054a79e7fdeb1ef0689f4a5b0bafa256d94a98d8daa858cac71cf50",
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        }
      },
      "levy": {
        "name": "Kurbeitrag",
        "source": "satzung",
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          "countsDepartureDay": false,
          "quote": "Angefangene Tage gelten als volle Tage. Die Tage der An- und Abreise werden als ein Aufenthaltstag berechnet."
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            "adult": {
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              "quote": "1. für Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr 1 €"
            },
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                "underAge": 6,
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                "quote": "Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres sind kurbeitragsfrei"
              },
              {
                "underAge": 16,
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                "quote": "2. für Kinder und Jugendliche ab dem vollendeten 6. Lebensjahr bis zum vollendeten 16. Lebensjahr 0,50 €."
              }
            ]
          }
        ],
        "maxNights": null,
        "exemptions": [
          {
            "text": "Schwerbehinderte ab einem Grad der Behinderung von 80 %",
            "quote": "3. Schwerbehinderte ab 80 % Grad der Behinderung sowie Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres sind kurbeitragsfrei."
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Die Mehrwertsteuer ist im Kurbeitrag enthalten.",
            "quote": "(3) Im Kurbeitrag ist die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten."
          },
          {
            "text": "Die Gemeinde kann zulassen, dass du den Kurbeitrag erst am Monatsende abführst.",
            "quote": "Die Gemeinde kann zulassen, dass der Beitrag erst am Monatsende abgeführt wird."
          }
        ],
        "hostDuty": {
          "text": "Wer Gäste beherbergt, hebt den Kurbeitrag ein und haftet der Gemeinde dafür.",
          "quote": "Sie sind weiterhin verpflichtet, den Kurbeitrag einzuheben und haften der Gemeinde gegenüber für den Eingang des Beitrags."
        },
        "deadline": {
          "text": "Du führst den Kurbeitrag spätestens einen Tag nach der Abreise des Gastes ab.",
          "quote": "Der Kurbeitrag ist von dem zur Einhebung Verpflichteten spätestens einen Tag nach der Abreise des Kurbeitragspflichtigen an die Gemeinde abzuführen."
        },
        "reporting": {
          "text": "Du meldest deine Gäste der Gemeinde schriftlich, wenn sie sich nicht selbst gemeldet haben.",
          "quote": "der Gemeinde die Beitragspflichtigen schriftlich zu melden, sofern diese sich nicht selbst gemeldet haben."
        }
      },
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      "businessLevy": {
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        },
        "letting": [
          {
            "label": "Vorauszahlung je Übernachtung",
            "quote": "Die Vorauszahlungen von Beitragsschuldnern, die Wohnungen, Zimmer oder sonstige Räume oder Grundstücke oder Grundstücksteile für Gäste gegen Entgelt zur Verfügung stellen, können abweichend von den Absätzen 1 und 2 zusammen mit der ordnungsmäßigen Abführung der Kurbeiträge verlangt werden und betragen für jede Übernachtung 0,40 DM, ab 1. Januar 2002 0,21 Euro",
            "perNight": {
              "cents": 21
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          }
        ],
        "assessed": {
          "text": "Wie viel du zahlst, hängt vom Vorteilssatz ab, dem Teil deines Gewinns oder Umsatzes, der auf dem Fremdenverkehr beruht; ihn schätzt die Gemeinde für jeden Fall gesondert.",
          "quote": "Der Vorteilssatz bezeichnet den auf dem Fremdenverkehr beruhenden Teil des einkommen- oder körperschaftsteuerpflichtigen Gewinns (Absatz 1) oder des steuerbaren Umsatzes (Absatz 2). Er wird durch Schätzung für jeden Fall gesondert ermittelt."
        },
        "rate": {
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          "quote": "Der Beitragssatz beträgt fünf v. H."
        },
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          "text": "Der Beitrag wird vom Gewinn berechnet; ergibt sich vom Umsatz ein höherer Betrag, gilt dieser.",
          "quote": "auf der Grundlage des steuerbaren Umsatzes ein höherer Betrag ergibt"
        },
        "minimum": {
          "text": "Vom steuerbaren Umsatz wird mit dem Vorteilssatz und einem Mindestbeitragssatz gerechnet, den die Satzung nach dem geschätzten Gewinnanteil am Umsatz staffelt.",
          "quote": "Der Beitrag nach dem steuerbaren Umsatz errechnet sich, indem der steuerbare Umsatz mit dem Vorteilssatz (Absatz 3) und mit dem Mindestbeitragssatz (Absatz 5) multipliziert wird."
        },
        "reporting": {
          "text": "Eine Erklärung nach Formblatt gibst du ab, wenn die Gemeinde dich dazu auffordert.",
          "quote": "Der Beitragsschuldner hat hierzu auf Aufforderung eine Erklärung nach Formblatt abzugeben."
        },
        "deadline": {
          "text": "Fällig ist der Beitrag einen Monat nach Zustellung des Bescheids.",
          "quote": "Die Beitragsschuld ist durch schriftlichen Bescheid festzusetzen und einen Monat nach Zustellung des Bescheides fällig."
        },
        "remarks": [
          {
            "text": "Die Gemeinde kann die Vorauszahlung von 0,21 € je Übernachtung zusammen mit dem Kurbeitrag von dir als Vermieter verlangen; sie gilt abweichend von der Vorauszahlung am 15. August.",
            "quote": "Die Vorauszahlungen von Beitragsschuldnern, die Wohnungen, Zimmer oder sonstige Räume oder Grundstücke oder Grundstücksteile für Gäste gegen Entgelt zur Verfügung stellen, können abweichend von den Absätzen 1 und 2 zusammen mit der ordnungsmäßigen Abführung der Kurbeiträge verlangt werden und betragen für jede Übernachtung 0,40 DM, ab 1. Januar 2002 0,21 Euro"
          },
          {
            "text": "Am 15. August jedes Jahres ist eine Vorauszahlung zu entrichten; die Vorauszahlung je Übernachtung gilt abweichend davon (siehe oben).",
            "quote": "Der Beitragsschuldner hat am 15.8. jeden Jahres eine Vorauszahlung zu entrichten."
          },
          {
            "text": "Rechnet die Gemeinde damit, dass die Vorauszahlungen je Übernachtung unter der sonst üblichen Vorauszahlung bleiben, kann sie darüber hinaus weitere Vorauszahlungen bis zu dieser Höhe verlangen.",
            "quote": "Ist anzunehmen, dass die hierbei voraussichtlich zu entrichtenden Zahlungen die sonst nach Absatz 2 sich ergebende Höhe der Vorauszahlung nicht erreichen werden, so können darüber hinaus Vorauszahlungen bis zu dieser Höhe in entsprechender Anwendung der Abs. 1 und 2 verlangt werden."
          },
          {
            "text": "Zahlst du nur die Vorauszahlungen je Übernachtung, ist ihre Summe deine endgültige Beitragsschuld. Das gilt nicht, wenn die Gemeinde dich schriftlich zur Abgabe einer Erklärung auffordert oder du schriftlich einen Bescheid beantragst; für die Aufforderung und den Antrag gilt eine Ausschlussfrist von einem Jahr ab Entstehen der Beitragsschuld.",
            "quote": "Beitragsschuldner, die nur Vorauszahlungen nach § 5 Abs. 3 Satz 1 entrichten, veranlagen mit der Summe dieser Vorauszahlungen ihre endgültige Be itragsschuld. Das gilt nicht, wenn a) die Gemeinde den Beitragsschuldner schriftlich zur Abgabe einer Erklärung nach § 4 Abs. 2 Satz 2 auffordert oder b) der Beitragsschuldner schriftlich einen Bescheid nach Absatz 1 beantragt. (4) Für die Aufforderung und den Antrag gilt eine Ausschlussfrist von einem Jahr, gerechnet ab Entstehen der Beitragsschuld (§ 4 Abs. 1)."
          }
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          "title": "Satzung für die Erhebung des Kurbeitrags (Kurbeitragssatzung) der Gemeinde Farchant vom 16.12.2021 (Scan)",
          "url": "https://gemeinde-farchant.de/wp-content/uploads/2026/07/Kurbeitragssatzung-ab-01.01.2022.pdf",
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              "reading": "Angaben am Tag der Ankunft des Gastes schriftlich mittels eines bei der Gemeinde erhältlichen Meldescheins oder auf elektronischem Wege zu machen und diese spätestens am darauf folgenden Tag der Gemeinde zukommen zu lassen"
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          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
          "url": "https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Digitales/Kurzzeitvermietung/_func/Area-Liste-xls.html?nn=686258",
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          "title": "Satzung für die Erhebung des Fremdenverkehrsbeitrags der Gemeinde Farchant, Satzungstext in der Fassung vom 23.02.1996",
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            "quote": "Die Gemeinde kann zulassen, dass der Beitrag erst am Monatsende oder nach Beitragsaufforderung abgeführt wird."
          }
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          "text": "Wenn der Gast seine Angaben nicht oder nur unvollständig macht, meldest du ihn am Anreisetag per Meldeschein oder elektronisch und gibst die Angaben spätestens am Folgetag bei der Gemeinde ab.",
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          "quote": "Von allen selbständig tätigen natürlichen und den juristischen Personen, denen durch den Fremdenverkehr im Gemeindegebiet Vorteile erwachsen, wird ein Fremdenverkehrsbeitrag erhoben."
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          "text": "Wie viel du zahlst, hängt vom Vorteilssatz ab, dem Teil deines Gewinns oder Umsatzes, der auf dem Fremdenverkehr beruht; ihn schätzt die Gemeinde für jeden Fall gesondert.",
          "quote": "Der Vorteilssatz bezeichnet den auf dem Fremdenverkehr beruhenden Teil des einkommen- oder körperschaftspflichtigen Gewinns (Absatz 1) oder des steuerbaren Umsatz (Absatz 2). Er wird durch Schätzung für jeden Fall gesondert ermittelt."
        },
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            "text": "Am 15. Juli jedes Jahres ist eine Vorauszahlung zu entrichten.",
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      "slug": "fischbachau",
      "name": "Gemeinde Fischbachau",
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      "sources": {
        "satzung": {
          "title": "Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages in der Gemeinde Fischbachau (Kurbeitragssatzung) in der Fassung der Änderungssatzung vom 15.09.2025, gültig ab 01.12.2025, Bekanntmachung der Gemeinde (Scan)",
          "url": "https://gemeinde.fischbachau.de/fileadmin/Dateien/Dateien/Ortsrecht/2025_09_16_Kurbeitragssatzung.pdf",
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              "reading": "Die Tage der An- und Abreise werden als ein Aufenthaltstag berechnet."
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              "reading": "b) für Kinder/Jugendliche vom vollendeten 6. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 1,90€",
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              "reading": "wird auf den Namen des Kurbeitragspflichtigen vom Gastgeber ausgestellt und ist nicht übertragbar."
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              "reading": "Die Nutzung des elektronischen Meldewesens ist ab dem 01.12.2025 für alle nach"
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              "reading": "Sie sind weiterhin verpflichtet, den Kurbeitrag einzuheben und haften der Gemeinde gegenüber für den Eingang des Beitrages."
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              "reading": "Der Kurbeitrag ist von dem zur Einhebung Verpflichteten spätestens einen Tag nach der Abreise des Kurbeitragspflichtigen an die Gemeinde abzuführen."
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              "reading": "spätestens am Tag nach der Anreise, bei der Gemeinde zu melden, sofern diese sich nicht selbst gemeldet haben."
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          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
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          "title": "Satzung für die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrags der Gemeinde Fischbachau vom 11.12.1979",
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              "reading": "Der Vorteilssatz bezeichnet den auf dem Fremdenverkehr beruhenden Teil des steuerbaren Umsatzes. Er wird durch Schätzung für jeden Fall gesondert ermittelt."
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            },
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              "reading": "Der Beitragsschuldner hat hierzu auf Aufforderung eine Erklärung nach Formblatt abzugeben"
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              "reading": "Die Beitragsschuld ist durch schriftlichen Bescheid festzuset.zen und einen Monat nach Zustellung des Bescheides fäıllg"
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              "where": "businessLevy.remarks[6]",
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              "reading": "Beitragsschulädner, die nur Vorauszahlungen nach 8 5 Abs. 3 Satz l entrichten, veranläagen mit der Sumne die-er Vorauszahlungen ihre endgültige Beitragsschuld. Das yilt nicht, wenn a) die Gemeinde den Beitragsschuldner schriftlich zur Abgabe einer Erklärung nach 8 4 Abs. 2 Satz 2 auffordert oder b) der Beitragsschuldner schriftlich einen Bescheid nach Alsatz 1 beantragt, Für die Aufforderung und den Antrag gilt eine Ausschluß- £frist. von einem Jahr, gerechnet ab Entstehen der Beitrags schuld (8 4 Abs. 1)"
            }
          ]
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          "title": "Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages (2. Änderung)",
          "url": "https://gemeinde.fischbachau.de/fileadmin/Dateien/Dateien/Ortsrecht/2._AEnderung_Erhebung_Fremdenverkehrsbeitrag_22.10.1991.pdf",
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              "reading": "In $ 3 Abs. 4 wird die Zahl \"4 v.H.\" ersetzt durch \"6 v.H.\"."
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          "title": "Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrags (3. Änderungssatzung)",
          "url": "https://gemeinde.fischbachau.de/fileadmin/Dateien/Dateien/Ortsrecht/028-5-9_Satzung_fuer_die_Erhebung_eines_Fremdenverkehrsbeitrages_4.pdf",
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              "reading": "In $ 5 Abs. 3 Satz 1 wird der Betrag: \"0,50 DM\" ersetzt durch \"0,30 Euro\"."
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        "fvbNeu": {
          "title": "Satzung für die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrags der Gemeinde Fischbachau vom 28. September 2026",
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              "reading": "Diese Satzung tritt am 01.01.2027 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Satzung vom 11.12.1979, zuletzt geändert durch Satzung vom 28.12.2001, außer Kraft.",
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              "reading": "(1) Der Beitragsschuldner hat am 15.08. jeden Jahres eine Vorauszahlung zu entrichten. Wer die zur Beitragsschuld führende selbständige Tätigkeit erstmals nach dem letzten für die Vorauszahlung festgesetzten Termin aufnimmt, hat die Vorauszahlung einen Monat nach Zustellung des die Höhe der Vorauszahlung festsetzenden Bescheids zu entrichten. (2) Die Vorauszahlungen bemessen sich grundsätzlich nach der Höhe der Schuld, die sich bei der letzten Veranlagung ergeben hat."
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              "where": "businessLevy.remarks[2]",
              "page": 1,
              "reading": "Der Beitragssatz beträgt 6 v.H."
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          ]
        },
        "fvbAe1": {
          "title": "Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages (1. Änderung)",
          "url": "https://gemeinde.fischbachau.de/fileadmin/Dateien/Dateien/Ortsrecht/028-5-9_Satzung_fuer_die_Erhebung_eines_Fremdenverkehrsbeitrages_2.pdf",
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              "where": "businessLevy.remarks[3]",
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              "reading": "Die Vorauszahlungen von Beitragsschuldnern, die Wohnungen, Zimmer oder sonstige Räume oder Grundstücke oder Grundstücksteile für Gäste gegen Entgelt zur Verfügung stellen, können abweichend von den Absätzen 1 und 2 zusammen mit der ordnungsmäßigen Abführung der Kurbeiträge verlangt werden und betragen für jede Übernachtung"
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              "reading": "Vorauszahlungen nach Satz 1 werden für Kinder unter 6 Jahren nicht erhoben."
            },
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              "where": "businessLevy.remarks[7]",
              "page": 1,
              "reading": "Ist anzunehmen, daß die hierbei voraussichtlich zu entrichtenden Zahlungen die sonst nach Absatz 2 sich ergebende Höhe der Vorauszahlung nicht erreichen werden, so können darüber hinaus Vorauszahlungen bis zu dieser Höhe in entsprechender Anwendung der Abs. 1 und 2 verlangt werden."
            }
          ]
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        "name": "Kurbeitrag",
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          "quote": "Die Tage der An- und Abreise werden als ein Aufenthaltstag berechnet."
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            "label": "Ganzjährig",
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            "adult": {
              "cents": 300,
              "quote": "a) für Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr 3,00 €"
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                "underAge": 18,
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                "quote": "b) für Kinder/Jugendliche vom vollendeten 6. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 1,50 €"
              }
            ]
          }
        ],
        "maxNights": null,
        "exemptions": [
          {
            "text": "Familienbesuche bei Einwohnern, die unentgeltlich im Haushalt aufgenommen werden und keine Kureinrichtungen nutzen",
            "quote": "Familienbesuche von Einwohnern, die in deren Haushalt unentgeltlich aufgenommen werden und keine Kureinrichtungen in Anspruch nehmen bzw. Veranstaltungen besuchen."
          },
          {
            "text": "Personen, die ausschließlich zur Berufsausübung im Kurgebiet übernachten, etwa Monteure oder Messebesucher",
            "quote": "Personen, die ausschließlich zum Zweck der Berufsausübung im Kurgebiet übernachten (z. B. Bauarbeiter, Monteure, Messebesucher)."
          },
          {
            "text": "Schwerbeschädigte mit Ausweis (Zusatz B, aG, Bl oder H), auf Antrag",
            "quote": "Schwerbeschädigte mit dem Ausweis und Zusatz"
          },
          {
            "text": "Schwerbeschädigte mit einem Grad der Behinderung ab 80, auf Antrag",
            "quote": "oder GdB >=80"
          },
          {
            "text": "Notwendige Begleitpersonen von Schwerbeschädigten mit Ausweis, auf Antrag",
            "quote": "notwendige Begleitpersonen für Schwerbeschädigte mit Ausweis."
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Tagungs- und Seminargäste zahlen 1,50 Euro.",
            "quote": "c) für Tagungs- und Seminargäste 1,50 €"
          },
          {
            "text": "Die Umsatzsteuer ist in den Beträgen enthalten.",
            "quote": "In den vorstehenden Beträgen ist die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer enthalten."
          },
          {
            "text": "Der Kurbeitrag wird das ganze Jahr erhoben.",
            "quote": "Der Kurbeitrag wird ganzjährig erhoben."
          },
          {
            "text": "Die Gästekarte stellst du als Gastgeber auf den Namen des Gastes aus.",
            "quote": "wird auf den Namen des Kurbeitragspflichtigen vom Gastgeber ausgestellt und ist nicht übertragbar."
          },
          {
            "text": "Seit dem 1. Dezember 2025 ist das elektronische Meldeverfahren der Gemeinde Pflicht; auf Antrag kann die Gemeinde bei unbilliger Härte davon befreien.",
            "quote": "Die Nutzung des elektronischen Meldewesens ist ab dem 01.12.2025 für alle nach"
          },
          {
            "text": "Die Gemeinde kann zulassen, dass du den Kurbeitrag erst am Monatsende abführst.",
            "quote": "Die Gemeinde kann zulassen, dass der Beitrag erst am Monatsende abgeführt wird."
          }
        ],
        "hostDuty": {
          "text": "Wer Gäste beherbergt, hebt den Kurbeitrag ein und haftet der Gemeinde für den Eingang.",
          "quote": "Sie sind weiterhin verpflichtet, den Kurbeitrag einzuheben und haften der Gemeinde gegenüber für den Eingang des Beitrages."
        },
        "deadline": {
          "text": "Abgeführt wird spätestens einen Tag nach der Abreise des Gastes.",
          "quote": "Der Kurbeitrag ist von dem zur Einhebung Verpflichteten spätestens einen Tag nach der Abreise des Kurbeitragspflichtigen an die Gemeinde abzuführen."
        },
        "reporting": {
          "text": "Die Gäste meldest du unverzüglich, spätestens am Tag nach der Anreise, bei der Gemeinde, sofern sie sich nicht selbst gemeldet haben.",
          "quote": "spätestens am Tag nach der Anreise, bei der Gemeinde zu melden, sofern diese sich nicht selbst gemeldet haben."
        }
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        "name": "Fremdenverkehrsbeitrag",
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          "quote": "Von allen selbständig tätigen natürlichen und den juristischen Personen, denen durch den Fremdenverkehr im Gemeindegebiet Vorteile erwachsen, wird ein Fremdenverkehrsbeitrag erhoben."
        },
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          "text": "Wie viel du zahlst, hängt vom Vorteilssatz ab, dem Teil, der auf dem Fremdenverkehr beruht; ihn schätzt die Gemeinde für jeden Fall gesondert.",
          "quote": "Der Vorteilssatz bezeichnet den auf dem Fremdenverkehr beruhenden Teil des steuerbaren Umsatzes. Er wird durch Schätzung für jeden Fall gesondert ermittelt."
        },
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          "percent": 6,
          "source": "fvbAe2",
          "quote": "In § 3 Abs. 4 wird die Zahl \"4 v.H.\" ersetzt durch \"6 v.H.\"."
        },
        "basis": {
          "text": "Der Beitrag wird vom Gewinn berechnet; ergibt sich vom Umsatz ein höherer Betrag, gilt dieser.",
          "quote": "Die Beitragsschuld wird gemäß § 3 Abs. 1 auf der Grundlage des Gewinns bestimmt, wenn sich nicht gemäß § 3 Abs. 2 auf der Grundlage des steuerbaren Umsatzes ein höherer Betrag ergibt."
        },
        "minimum": {
          "text": "Vom steuerbaren Umsatz wird mit dem Vorteilssatz und einem Mindestbeitragssatz gerechnet, den die Satzung nach dem geschätzten Gewinnanteil am Umsatz staffelt.",
          "quote": "Der Beitrag nach dem steuerbaren Umsatz errechnet sich, indem der steuerbare Umsatz mit dem Vorteilssatz (Absatz 3) und mit dem Mindestbeitragssatz (Absatz 5) multipliziert wird."
        },
        "reporting": {
          "text": "Eine Erklärung nach Formblatt gibst du ab, wenn die Gemeinde dich dazu auffordert.",
          "quote": "Der Beitragsschuldner hat hierzu auf Aufforderung eine Erklärung nach Formblatt abzugeben."
        },
        "deadline": {
          "text": "Fällig ist der Beitrag einen Monat nach Zustellung des Bescheids.",
          "quote": "Die Beitragsschuld ist durch schriftlichen Bescheid festzusetzen und einen Monat nach Zustellung des Bescheides fällig."
        },
        "remarks": [
          {
            "text": "Zum 1. Januar 2027 tritt eine neue Satzung in Kraft; die Satzung vom 11.12.1979 mit ihren Änderungen tritt dann außer Kraft.",
            "quote": "Diese Satzung tritt am 01.01.2027 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Satzung vom 11.12.1979, zuletzt geändert durch Satzung vom 28.12.2001, außer Kraft.",
            "source": "fvbNeu"
          },
          {
            "text": "Die neue Satzung regelt eine Vorauszahlung am 15. August jedes Jahres, bemessen grundsätzlich nach der letzten Veranlagung. Eine Vorauszahlung je Übernachtung zusammen mit dem Kurbeitrag enthält sie nicht.",
            "quote": "(1) Der Beitragsschuldner hat am 15.08. jeden Jahres eine Vorauszahlung zu entrichten. Wer die zur Beitragsschuld führende selbständige Tätigkeit erstmals nach dem letzten für die Vorauszahlung festgesetzten Termin aufnimmt, hat die Vorauszahlung einen Monat nach Zustellung des die Höhe der Vorauszahlung festsetzenden Bescheids zu entrichten. (2) Die Vorauszahlungen bemessen sich grundsätzlich nach der Höhe der Schuld, die sich bei der letzten Veranlagung ergeben hat.",
            "source": "fvbNeu"
          },
          {
            "text": "Der Beitragssatz bleibt auch in der neuen Satzung bei 6 %.",
            "quote": "Der Beitragssatz beträgt 6 v.H.",
            "source": "fvbNeu"
          },
          {
            "text": "Nach der bisherigen Satzung von 1979 kann die Gemeinde die Vorauszahlung je Übernachtung zusammen mit dem Kurbeitrag von dir als Vermieter verlangen; sie gilt abweichend von der Vorauszahlung am 15. August.",
            "quote": "Die Vorauszahlungen von Beitragsschuldnern, die Wohnungen, Zimmer oder sonstige Räume oder Grundstücke oder Grundstücksteile für Gäste gegen Entgelt zur Verfügung stellen, können abweichend von den Absätzen 1 und 2 zusammen mit der ordnungsmäßigen Abführung der Kurbeiträge verlangt werden und betragen für jede Übernachtung",
            "source": "fvbAe1"
          },
          {
            "text": "Diese Vorauszahlung je Übernachtung beträgt nach der bisherigen Satzung 0,30 €.",
            "quote": "In § 5 Abs. 3 Satz 1 wird der Betrag: „0,50 DM“ ersetzt durch „0,30 Euro“.",
            "source": "fvbAe3"
          },
          {
            "text": "Für Kinder unter 6 Jahren wird diese Vorauszahlung nicht erhoben.",
            "quote": "Vorauszahlungen nach Satz 1 werden für Kinder unter 6 Jahren nicht erhoben.",
            "source": "fvbAe1"
          },
          {
            "text": "Am 15. August jedes Jahres ist nach der bisherigen Satzung eine Vorauszahlung zu entrichten; die Vorauszahlung je Übernachtung gilt abweichend davon (siehe oben).",
            "quote": "Der Beitragsschuldner hat am 15.08. jeden Jahres eine Vorauszahlung zu entrichten."
          },
          {
            "text": "Rechnet die Gemeinde damit, dass die Vorauszahlungen je Übernachtung unter der sonst üblichen Vorauszahlung bleiben, kann sie darüber hinaus weitere Vorauszahlungen bis zu dieser Höhe verlangen.",
            "quote": "Ist anzunehmen, daß die hierbei voraussichtlich zu entrichtenden Zahlungen die sonst nach Absatz 2 sich ergebende Höhe der Vorauszahlung nicht erreichen werden, so können darüber hinaus Vorauszahlungen bis zu dieser Höhe in entsprechender Anwendung der Abs. 1 und 2 verlangt werden.",
            "source": "fvbAe1"
          },
          {
            "text": "Zahlst du nur die Vorauszahlungen je Übernachtung, ist ihre Summe nach der bisherigen Satzung deine endgültige Beitragsschuld. Das gilt nicht, wenn die Gemeinde dich schriftlich zur Abgabe einer Erklärung auffordert oder du schriftlich einen Bescheid beantragst; für die Aufforderung und den Antrag gilt eine Ausschlussfrist von einem Jahr ab Entstehen der Beitragsschuld.",
            "quote": "Beitragsschuldner, die nur Vorauszahlungen nach § 5 Abs. 3 Satz 1 entrichten, veranlagen mit der Summe dieser Vorauszahlungen ihre endgültige Beitragsschuld. Das gilt nicht, wenn a) die Gemeinde den Beitragsschuldner schriftlich zur Abgabe einer Erklärung nach § 4 Abs. 2 Satz 2 auffordert oder b) der Beitragsschuldner schriftlich einen Bescheid nach Absatz 1 beantragt. Für die Aufforderung und den Antrag gilt eine Ausschlußfrist von einem Jahr, gerechnet ab Entstehen der Beitragsschuld (§ 4 Abs. 1)."
          }
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      "registration": {
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        "asOf": "2026-10-01",
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      "name": "Gemeinde Fischen i. Allgäu",
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          "title": "Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages (Kurbeitragssatzung) in der Gemeinde Fischen i. Allgäu vom 25. September 2024 (Scan)",
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          "title": "Satzung für die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages in der Gemeinde Fischen i. Allgäu vom 24.10.1978, Lesefassung zum 01.01.2023",
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          {
            "text": "Wenn du die Meldung nicht elektronisch weiterleiten kannst, gibst du sie ausnahmsweise im Gästeservice ab; dafür fallen 3 Euro pro Meldeschein an.",
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        "hostDuty": {
          "text": "Wer Gäste beherbergt, hebt den Kurbeitrag ein und haftet der Gemeinde für den vollständigen Eingang.",
          "quote": "Sie sind weiterhin verpflichtet, den Kurbeitrag einzuheben und haften der Gemeinde gegenüber für den vollständigen Eingang des Beitrages."
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        "deadline": {
          "text": "Abgeführt wird spätestens am dritten Tag nach Zustellung des Bescheids, sofern nicht ein Abbuchungsauftrag besteht.",
          "quote": "Der Kurbeitrag ist von dem zur Einhebung Verpflichteten, sofern im Rahmen der EDV-Abrechnung kein Abbuchungsauftrag besteht, spätestens am dritten Tag nach der Zustellung des jeweiligen Bescheides"
        },
        "reporting": {
          "text": "Deine Gäste meldest du spätestens am ersten Tag des Aufenthalts über das Meldesystem der Gemeinde.",
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      "lodgingTax": null,
      "businessLevy": {
        "name": "Fremdenverkehrsbeitrag",
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        "payer": {
          "text": "Zahlen musst du als selbständig Tätige oder Tätiger, wenn dir der Fremdenverkehr im Gemeindegebiet Vorteile bringt.",
          "quote": "Von allen selbständig tätigen natürlichen und den juristischen Personen, denen durch den Fremdenverkehr im Gemeindegebiet Vorteile erwachsen, wird ein Fremdenverkehrsbeitrag erhoben."
        },
        "letting": [
          {
            "label": "Vorauszahlung je Übernachtung",
            "quote": "Die Vorauszahlungen von Beitragsschuldnern, die Wohnungen, Zimmer und sonstige Räume oder Grundstücke oder Grundstücksteile für Gäste gegen Entgelt zur Verfügung stellen, können abweichend von den Absätzen 1 und 2 zusammen mit der ordnungsgemäßen Abführung der Kurbeiträge verlangt werden und betragen für jede Übernachtung 0,45 €",
            "perNight": {
              "cents": 45
            }
          }
        ],
        "assessed": {
          "text": "Wie viel du zahlst, hängt vom Vorteilssatz ab, dem Teil deines Umsatzes, der auf dem Fremdenverkehr beruht; ihn schätzt die Gemeinde für jeden Fall gesondert.",
          "quote": "Der Vorteilssatz bezeichnet den auf dem Fremdenverkehr beruhenden Teil des Umsatzes. Er wird durch Schätzung für jeden Fall gesondert ermittelt."
        },
        "basis": {
          "text": "Der Beitrag wird vom Gewinn berechnet; ergibt sich vom Umsatz ein höherer Betrag, gilt dieser.",
          "quote": "Die Beitragsschuld wird gemäß § 3 Abs. 1 auf der Grundlage des Gewinns bestimmt, wenn sich nicht gemäß § 3 Abs. 2 auf der Grundlage des Umsatzes ein höherer Betrag ergibt."
        },
        "minimum": {
          "text": "Vom steuerbaren Umsatz wird mit dem Vorteilssatz und einem Mindestbeitragssatz gerechnet, den die Satzung nach dem geschätzten Gewinnanteil am Umsatz staffelt.",
          "quote": "Umsatz mit dem Vorteilssatz (Absatz 3) und mit dem Mindestbeitragssatz (Absatz 5) multipliziert wird"
        },
        "reporting": {
          "text": "Eine Erklärung nach Formblatt gibst du ab, wenn die Gemeinde dich dazu auffordert.",
          "quote": "Der Beitragsschuldner hat hierzu auf Aufforderung eine Erklärung nach Formblatt abzugeben."
        },
        "deadline": {
          "text": "Fällig ist der Beitrag einen Monat nach Zustellung des Bescheids.",
          "quote": "Die Beitragsschuld ist durch schriftlichen Bescheid festzusetzen und einen Monat nach Zustellung des Bescheides fällig."
        },
        "remarks": [
          {
            "text": "Die Gemeinde kann die Vorauszahlung von 0,45 € je Übernachtung zusammen mit dem Kurbeitrag von dir als Vermieter verlangen; sie gilt abweichend von der Vorauszahlung am 15. August.",
            "quote": "Die Vorauszahlungen von Beitragsschuldnern, die Wohnungen, Zimmer und sonstige Räume oder Grundstücke oder Grundstücksteile für Gäste gegen Entgelt zur Verfügung stellen, können abweichend von den Absätzen 1 und 2 zusammen mit der ordnungsgemäßen Abführung der Kurbeiträge verlangt werden und betragen für jede Übernachtung 0,45 €"
          },
          {
            "text": "Am 15. August jedes Jahres ist eine Vorauszahlung zu entrichten; die Vorauszahlung je Übernachtung gilt abweichend davon (siehe oben).",
            "quote": "Der Beitragsschuldner hat am 15. August jeden Jahres eine Vorauszahlung zu entrichten."
          },
          {
            "text": "Rechnet die Gemeinde damit, dass die Vorauszahlungen je Übernachtung unter der sonst üblichen Vorauszahlung bleiben, kann sie darüber hinaus weitere Vorauszahlungen bis zu dieser Höhe verlangen.",
            "quote": "Ist anzunehmen, dass die hierbei voraussichtlich zu entrichtenden Zahlungen die sonst nach Absatz 2 sich ergebende Höhe der Vorauszahlung nicht erreichen werden, so können darüber hinaus Vorauszahlungen bis zu dieser Höhe in entsprechender Anwendung der Abs. 1 und 2 verlangt werden."
          },
          {
            "text": "Zahlst du nur die Vorauszahlungen je Übernachtung, ist ihre Summe deine endgültige Beitragsschuld. Das gilt nicht, wenn die Gemeinde dich schriftlich zur Abgabe einer Erklärung auffordert oder du schriftlich einen Bescheid beantragst; für die Aufforderung und den Antrag gilt eine Ausschlussfrist von einem Jahr ab Entstehen der Beitragsschuld.",
            "quote": "Beitragsschuldner, die nur Vorauszahlungen nach § 5 Abs. 3 Satz 1 entrichten, veranlagen mit der Summe dieser Vorauszahlungen ihre endgültige Beitragsschuld. Das gilt nicht, wenn a) die Gemeinde den Beitragsschuldner schriftlich zur Abgabe einer Erklärung nach § 4 Abs. 2 Satz 2 auffordert oder b) der Beitragsschuldner schriftlich einen Bescheid nach Absatz 1 beantragt. Für die Aufforderung und den Antrag gilt eine Ausschlussfrist von einem Jahr, gerechnet ab Entstehen der Beitragsschuld (§ 4 Abs. 1)."
          }
        ],
        "rate": {
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          "quote": "Der Beitragssatz beträgt 8 v. Hundert."
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      "registration": {
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        "asOf": "2026-10-01",
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      "name": "Stadt Füssen",
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      "district": "Ostallgäu",
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          "title": "Dritte Satzung zur Änderung der Kurbeitragssatzung des Kommunalunternehmens Füssen Tourismus und Marketing vom 21.11.2024, mit konsolidierter Fassung der Kurbeitragssatzung vom 18.09.2019",
          "url": "https://www.stadt-fuessen.de/resources/01%20Website/Unterseiten/Stadtpolitik/Stadtrecht/Kurbeitragssatzung%203.%20%C3%84nderung.pdf",
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          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
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        "fvb": {
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        "fvbAe4": {
          "title": "Vierte Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung des Fremdenverkehrsbeitrages der Stadt Füssen vom 14. Dezember 2022",
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        "fvbAe5": {
          "title": "Fünfte Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung des Fremdenverkehrsbeitrages der Stadt Füssen vom 20.12.2023",
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      "levy": {
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          {
            "text": "Menschen mit einem Grad der Behinderung von 100 sowie ihre notwendige Begleitperson; ab einem Grad der Behinderung von 50 zahlen sie 50 % weniger, gegen Vorlage des Ausweises",
            "quote": "Schwerbehinderte ab 50% Behinderung: 50% Ermäßigung Schwerbehinderte mit 100% Behinderung: kurbeitragsfrei"
          },
          {
            "text": "Begleitpersonen von Schwerbehinderten, wenn der Ausweis eine Begleitung vorsieht, erhalten dieselbe Ermäßigung",
            "quote": "Begleitpersonen von Schwerbehinderten, deren Notwendigkeit sich aus den Eintragungen im Schwerbehindertenausweis ergibt, erhalten die gleiche Ermäßigung wie die Schwerbehinderten selbst."
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          {
            "text": "Geschäftsreisende",
            "quote": "2. Geschäftsreisende."
          },
          {
            "text": "Schulklassen können auf Antrag befreit werden.",
            "quote": "Schulklassen auf Antrag zur Befreiung vom Kurbeitrag"
          },
          {
            "text": "Teilnehmer an Lehrgängen des Deutschen Eishockey-Bundes, des Deutschen Curling-Verbands, der Deutschen Eislauf-Union und des Bayerischen Eissportverbands",
            "quote": "Teilnehmer an Lehrgängen, die vom Deutschen Eishockey-Bund (DEB) e.V., dem Deutschen Curling-Verband (DCV) e.V., der Deutschen Eislauf-Union (DEU) e.V. oder dem Bayerischen Eissportverband (BEV) e.V. im Stadtgebiet durchgeführt werden."
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Erhoben wird der Kurbeitrag nicht von der Stadt, sondern vom Kommunalunternehmen Füssen Tourismus und Marketing.",
            "quote": "Die Erhebung und Einziehung des Kurbeitrages erfolgt durch das Kommunalunternehmen Füssen Tourismus und Marketing, Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Füssen."
          },
          {
            "text": "Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist im Kurbeitrag enthalten.",
            "quote": "Im Kurbeitrag ist die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten."
          },
          {
            "text": "Wenn die Meldung das genaue Abreisedatum noch nicht enthielt oder sich der Aufenthalt geändert hat, meldest du die Abreise bis zum nächsten Werktag danach nach.",
            "quote": "Der zur Einhebung Verpflichtete hat spätestens am nächsten Werktag nach der Abreise der beherbergten Personen, soweit das Abreisedatum nicht auf dem Formblatt der Anmeldung enthalten war oder sich Änderungen gegenüber den bereits gemachten Angaben bezüglich der Aufenthaltsdauer ergeben haben, die zur Errechnung des Kurbeitrages erforderlichen Angaben (Abmeldung) zu machen."
          }
        ],
        "hostDuty": {
          "text": "Wer Gäste beherbergt, meldet sie elektronisch, hebt den Kurbeitrag beim Gast ein und haftet gegenüber Füssen Tourismus und Marketing für den Eingang.",
          "quote": "Sie sind weiterhin verpflichtet, den Kurbeitrag von dem Kurbeitragspflichtigen einzuheben, und haften dem Kommunalunternehmen Füssen Tourismus und Marketing gegenüber für den Eingang des Beitrages."
        },
        "deadline": {
          "text": "Abgeführt wird innerhalb der Frist, die im Kurbeitragsbescheid steht.",
          "quote": "Der Beitrag ist von dem zur Einhebung Verpflichteten innerhalb der auf dem Kurbeitragsbescheid angegebenen Frist an das Kommunalunternehmen Füssen Tourismus und Marketing abzuführen."
        },
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          "text": "Die Gäste meldest du spätestens am nächsten Werktag nach der Ankunft elektronisch; Papier gibt es nur auf Antrag bei unbilliger Härte.",
          "quote": "die beherbergten Personen spätestens am nächsten Werktag nach ihrer Ankunft elektronisch zu melden. Auf Antrag kann das Kommunalunternehmen Füssen Tourismus und Marketing zur Vermeidung von unbilligen Härten auf eine elektronische Übermittlung verzichten."
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      "lodgingTax": null,
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        "name": "Fremdenverkehrsbeitrag",
        "source": "fvb",
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          "text": "Zahlen musst du als selbständig Tätige oder Tätiger, wenn dir der Fremdenverkehr im Stadtgebiet Vorteile bringt.",
          "quote": "Von allen selbständig tätigen natürlichen und den juristischen Personen, denen durch Fremdenverkehr im Stadtgebiet Vorteile erwachsen, wird ein Fremdenverkehrsbeitrag erhoben."
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        "assessed": {
          "text": "Wie viel du zahlst, hängt vom Vorteilssatz ab, dem Teil deines Gewinns oder Umsatzes, der auf dem Fremdenverkehr beruht; ihn schätzt die Stadt für jeden Fall gesondert.",
          "quote": "Der Vorteilssatz bezeichnet den auf dem Fremdenverkehr beruhenden Teil des einkommen- oder körperschaftssteuerpflichtigen Gewinns (Absatz 1) oder des steuerbaren Umsatzes (Absatz 2). Er wird durch Schätzung für jeden Fall gesondert ermittelt."
        },
        "rate": {
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          "quote": "Absatz 4 wird „6,0 v.H.“ durch „7,0 v.H.“ ersetzt.",
          "source": "fvbAe4"
        },
        "basis": {
          "text": "Der Beitrag wird vom Gewinn berechnet; ergibt sich vom Umsatz ein höherer Betrag, gilt dieser.",
          "quote": "wenn sich nicht gemäß § 3 Abs. 2 auf der Grundlage des steuerbaren Umsatzes ein höherer Betrag ergibt"
        },
        "minimum": {
          "text": "Vom steuerbaren Umsatz wird mit dem Vorteilssatz und einem Mindestbeitragssatz gerechnet, den die Satzung nach dem geschätzten Gewinnanteil am Umsatz staffelt.",
          "quote": "Der Beitrag nach dem steuerbaren Umsatz errechnet sich, indem der steuerbare Umsatz mit dem Vorteilssatz (Absatz 3) und mit dem Mindestbeitragssatz (Absatz 5) multipliziert wird."
        },
        "reporting": {
          "text": "Eine Erklärung nach Formblatt gibst du ab, wenn die Stadt dich dazu auffordert.",
          "quote": "Der Beitragsschuldner hat hierzu auf Aufforderung eine Erklärung nach Formblatt abzugeben."
        },
        "deadline": {
          "text": "Fällig ist der Beitrag einen Monat nach Zustellung des Bescheids.",
          "quote": "Die Beitragsschuld ist durch schriftlichen Bescheid festzusetzen und einen Monat nach Zustellung des Bescheides fällig."
        },
        "remarks": [
          {
            "text": "Die Stadt kann von dir als Vermieter zusammen mit dem Kurbeitrag eine Vorauszahlung je Übernachtung verlangen; sie gilt abweichend von der Vorauszahlung am 15. Juli.",
            "quote": "Die Vorauszahlung von Beitragsschuldnern, die Wohnungen, Zimmer oder sonstige Räume oder Grundstücke oder Grundstücksteile für Gäste gegen Entgelt zur Verfügung stellen, können abweichend von den Absätzen 1 und 2 zusammen mit der ordnungsmäßigen Abführung der Kurbeiträge verlangt werden und betragen für jede Übernachtung"
          },
          {
            "text": "Diese Vorauszahlung je Übernachtung beträgt seit 1. Januar 2024 0,30 € statt 0,26 €.",
            "quote": "In Satz 1 wird 0,26 € durch 0,30 € ersetzt. §2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.",
            "source": "fvbAe5"
          },
          {
            "text": "Am 15. Juli jedes Jahres ist eine Vorauszahlung zu entrichten; die Vorauszahlung je Übernachtung gilt abweichend davon (siehe oben).",
            "quote": "Der Beitragsschuldner hat am 15.07. jeden Jahres eine Vorauszahlung zu entrichten."
          },
          {
            "text": "Rechnet die Stadt damit, dass die Vorauszahlungen je Übernachtung unter der sonst üblichen Vorauszahlung bleiben, kann sie darüber hinaus weitere Vorauszahlungen bis zu dieser Höhe verlangen.",
            "quote": "Ist anzunehmen, dass die hierbei voraussichtlich zu entrichtenden Zahlungen die sonst nach Absatz 2 sich ergebende Höhe der Vorauszahlung nicht erreichen werden, so können darüber hinaus Vorauszahlungen bis zu dieser Höhe in entsprechender Anwendung der Abs. 1 und 2 verlangt werden."
          }
        ]
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    {
      "slug": "garmisch-partenkirchen",
      "name": "Markt Garmisch-Partenkirchen",
      "short": "Garmisch-Partenkirchen",
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        "satzung": {
          "title": "Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages (Kurbeitragssatzung - KBS) des Marktes Garmisch-Partenkirchen vom 17.02.2023, Lesefassung der Gemeinde",
          "url": "https://markt.gapa.de/wp-content/uploads/2025/03/Kurbeitragssatzung_KBS-01.04.2023-Lesefassung.pdf",
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          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
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          "url": "https://markt.gapa.de/wp-content/uploads/2025/03/2022-Fremdenverkehrsbeitragsatzung_Lesefassung.pdf",
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                "quote": "2. Kinder und Jugendliche ab dem vollendeten 6. Lebensjahr bis zum vollendeten 16. Lebensjahr 1,00 EUR"
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          }
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          {
            "text": "Menschen mit einem Grad der Behinderung von 100",
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          },
          {
            "text": "Begleitpersonen von Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 80, die laut Ausweis auf ständige Begleitung angewiesen sind",
            "quote": "3. Begleitpersonen von Schwerbehinderten ab einem Grad der Behinderung von wenigstens 80%, die laut amtlichem Ausweis auf ständige Begleitung angewiesen sind."
          },
          {
            "text": "Angehörige von Patienten unter 18, die in einer örtlichen Klinik behandelt werden, wenn es für das Wohlergehen des Patienten erforderlich ist",
            "quote": "4. Angehörige von Patienten, sofern es für das Wohlergehen des Patienten erforderlich ist, wenn der Patient in einer lokalen Klinik behandelt wird und er das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat."
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 80 zahlen 1,00 € je Aufenthaltstag.",
            "quote": "3. Schwerbehinderte mit einem Behinderungsgrad von 1,00 EUR mindestens 80 %,"
          },
          {
            "text": "Kurgebiet ist nur das Gemeindegebiet bis zu einer Höhe von 1.000 m über Normalnull.",
            "quote": "Kurgebiet ist das Gemeindegebiet bis zu einer Höhe von 1.000 m ü.N.N.."
          },
          {
            "text": "Die Umsatzsteuer ist im Kurbeitrag enthalten.",
            "quote": "Im Kurbeitrag ist die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer enthalten."
          },
          {
            "text": "Eine Befreiung beantragt der Gast innerhalb der Meldefrist bei der Gemeinde und legt dabei den Ausweis vor.",
            "quote": "Die Befreiung ist innerhalb der in § 5 genannten Frist nach der Ankunft bei der Gemeinde unter Vorlage des Ausweises zu beantragen."
          },
          {
            "text": "Verwaltungshelfer der Gemeinde für die Erhebung ist die GaPa Tourismus GmbH.",
            "quote": "Der Markt Garmisch-Partenkirchen bedient sich zur Ermittlung der Grundlagen und zur Erhebung des Kurbeitrags der GaPa Tourismus GmbH, Richard-Strauss-Platz 1a, 82467 Garmisch-Partenkirchen als Verwaltungshelfer."
          }
        ],
        "hostDuty": {
          "text": "Wer Gäste beherbergt, hebt den Kurbeitrag ein und haftet der Gemeinde für den vollständigen Eingang.",
          "quote": "Die Beherbergungsbetriebe sind weiterhin verpflichtet, den Kurbeitrag einzuheben und haften der Gemeinde gegenüber für den vollständigen Eingang des Beitrags."
        },
        "deadline": {
          "text": "Abgeführt wird spätestens einen Tag nach der Abreise des Gastes oder bei späterer Meldung zusammen mit ihr; die Gemeinde kann zulassen, dass erst am Monatsende abgeführt wird.",
          "quote": "spätestens einen Tag nach der Abreise des Kurbeitragspflichtigen oder bei späterer Meldung mit dieser an die Gemeinde abzuführen. Die Gemeinde kann zulassen, dass der Beitrag erst am Monatsende abgeführt wird."
        },
        "reporting": {
          "text": "Die Gäste meldest du innerhalb eines Tages nach der Anreise elektronisch über das Verfahren der Gemeinde; Betriebe mit weniger als 9 Betten dürfen auch schriftlich melden.",
          "quote": "innerhalb eines Tages nach deren Anreise elektronisch mittels des durch die Gemeinde zur Verfügung gestellten Verfahrens zu melden, sofern diese sich nicht selbst gemeldet haben. Soweit natürliche oder juristische Personen, die Kurbeitragspflichtige beherbergen oder ihnen Wohnraum überlassen, über weniger als 9 Betten verfügen, kann die Übermittlung auch schriftlich erfolgen."
        }
      },
      "lodgingTax": null,
      "businessLevy": {
        "name": "Fremdenverkehrsbeitrag",
        "source": "fvb",
        "payer": {
          "text": "Zahlen musst du als selbständig Tätige oder Tätiger, wenn dir der Fremdenverkehr im Gemeindegebiet Vorteile bringt.",
          "quote": "Von allen selbständig tätigen natürlichen und den juristischen Personen, den offenen Handelsgesellschaften und den Kommanditgesellschaften, denen durch den Fremdenverkehr im Gemeindegebiet Vorteile erwachsen, wird ein Fremdenverkehrsbeitrag erhoben."
        },
        "letting": [
          {
            "label": "Vorauszahlung je Übernachtung",
            "quote": "Die Vorauszahlungen von Beitragsschuldnern, die Wohnungen, Zimmer oder sonstige Räume oder Grundstücke oder Grundstücksteile für Gäste gegen Entgelt zur Verfügung stellen, können abweichend von den Absätzen 1 und 2 zusammen mit der ordnungsmäßigen Abführung der Kurbeiträge veranlagt werden und betragen für jede Übernachtung 0,40 EUR",
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        ],
        "assessed": {
          "text": "Wie viel du zahlst, hängt vom Vorteilssatz ab, dem Teil deines Gewinns oder Umsatzes, der auf dem Fremdenverkehr beruht; ihn schätzt der Markt für jeden Fall gesondert.",
          "quote": "Der Vorteilssatz bezeichnet den auf dem Fremdenverkehr beruhenden Teil des einkommen- oder körperschaftsteuerlichen Gewinns (Abs. 1) oder des steuerbaren Umsatzes (Abs. 2). Er wird durch Schätzung für jeden Fall gesondert ermittelt."
        },
        "rate": {
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          "quote": "Der Beitragssatz beträgt 5 v. H."
        },
        "basis": {
          "text": "Der Beitrag wird vom Gewinn berechnet; ergibt sich vom Umsatz ein höherer Betrag, gilt dieser.",
          "quote": "Die Beitragsschuld wird gemäß § 3 Abs. 1 auf der Grundlage des Gewinns bestimmt, wenn sich nicht gemäß § 3 Abs. 2 auf der Grundlage des steuerbaren Umsatzes ein höherer Betrag ergibt."
        },
        "minimum": {
          "text": "Vom steuerbaren Umsatz wird mit dem Vorteilssatz und einem Mindestbeitragssatz gerechnet, den die Satzung nach dem geschätzten Gewinnanteil am Umsatz staffelt.",
          "quote": "Der Beitrag nach dem steuerbaren Umsatz errechnet sich, indem der steuerbare Umsatz mit dem Vorteilssatz (Absatz 3) und mit dem Mindestbeitragssatz (Absatz 5) multipliziert wird."
        },
        "reporting": {
          "text": "Bis zum 30. April des Folgejahres gibst du eine Erklärung nach Formblatt ab; bei reinen Beherbergungsbetrieben für höchstens acht Gäste gleichzeitig nur, wenn der Markt dich dazu auffordert.",
          "quote": "hat hierzu bis zum 30. April des auf das Veranlagungsjahr folgenden Kalenderjahres eine Erklärung nach Formblatt abzugeben. Bei reinen Beherbergungsbetrieben, deren Betrieb darauf eingerichtet ist, nicht mehr als acht Gäste gleichzeitig zu beherbergen, ist abweichend von Satz 2 eine Erklärung nach Formblatt nur nach Aufforderung abzugeben."
        },
        "deadline": {
          "text": "Fällig ist der Beitrag einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids.",
          "quote": "Die Beitragsschuld ist durch schriftlichen Bescheid festzusetzen und einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides fällig."
        },
        "remarks": [
          {
            "text": "Nach der Satzung kann die Vorauszahlung von 0,40 € je Übernachtung von dir als Vermieter zusammen mit dem Kurbeitrag veranlagt werden; sie gilt abweichend von der Vorauszahlung am 1. Juli.",
            "quote": "Die Vorauszahlungen von Beitragsschuldnern, die Wohnungen, Zimmer oder sonstige Räume oder Grundstücke oder Grundstücksteile für Gäste gegen Entgelt zur Verfügung stellen, können abweichend von den Absätzen 1 und 2 zusammen mit der ordnungsmäßigen Abführung der Kurbeiträge veranlagt werden und betragen für jede Übernachtung 0,40 EUR"
          },
          {
            "text": "Am 1. Juli jedes Jahres ist eine Vorauszahlung zu entrichten; die Vorauszahlung je Übernachtung gilt abweichend davon (siehe oben).",
            "quote": "Der Beitragsschuldner hat am 1.7. jeden Jahres eine Vorauszahlung zu entrichten."
          },
          {
            "text": "Rechnet der Markt damit, dass die Vorauszahlungen je Übernachtung unter der sonst üblichen Vorauszahlung bleiben, kann er darüber hinaus weitere Vorauszahlungen bis zu dieser Höhe verlangen.",
            "quote": "Ist anzunehmen, daß die hierbei voraussichtlich zu entrichtenden Zahlungen die sonst nach Absatz 2 sich ergebende Höhe der Vorauszahlung nicht erreichen werden, so können darüber hinaus Vorauszahlungen bis zu dieser Höhe in entsprechender Anwendung der Abs. 1 und 2 verlangt werden."
          },
          {
            "text": "Zahlst du nur die Vorauszahlungen je Übernachtung, ist ihre Summe deine endgültige Beitragsschuld. Das gilt nicht, wenn der Markt dich schriftlich zur Abgabe einer Erklärung auffordert oder du schriftlich einen Bescheid beantragst; für die Aufforderung und den Antrag gilt eine Ausschlussfrist von einem Jahr ab Entstehen der Beitragsschuld.",
            "quote": "Beitragsschuldner, die nur Vorauszahlungen nach § 5 Abs. 3 Satz 1 entrichten, veranlagen mit der Summe dieser Vorauszahlungen ihre endgültige Beitragsschuld. Das gilt nicht, wenn a) der Markt Garmisch-Partenkirchen den Beitragsschuldner nach § 4 Abs.2 Satz 3 schriftlich zur Abgabe einer Erklärung auffordert oder b) der Beitragsschuldner schriftlich einen Bescheid nach Abs. 1 beantragt. Für die Aufforderung und den Antrag gilt eine Ausschlußfrist von einem Jahr, gerechnet ab Entstehen der Beitragsschuld (§ 4 Abs. 1)."
          },
          {
            "text": "Eine Erklärung nach Formblatt bis zum 30. April muss jeder Beitragsschuldner abgeben; nur reine Beherbergungsbetriebe für höchstens acht Gäste gleichzeitig geben sie erst auf Aufforderung ab. Die Summenregel nennt als Ausnahme nur die Aufforderung zur Erklärung; ob die Summe der Vorauszahlungen für einen größeren Betrieb, der ohnehin erklären muss, endgültig ist, sagt die Satzung nicht ausdrücklich. Frag im Zweifel beim Markt nach.",
            "quote": "Der Beitragsschuldner hat hierzu bis zum 30. April des auf das Veranlagungsjahr folgenden Kalenderjahres eine Erklärung nach Formblatt abzugeben. Bei reinen Beherbergungsbetrieben, deren Betrieb darauf eingerichtet ist, nicht mehr als acht Gäste gleichzeitig zu beherbergen, ist abweichend von Satz 2 eine Erklärung nach Formblatt nur nach Aufforderung abzugeben."
          },
          {
            "text": "Der Markt bedient sich für die Ermittlung der Grundlagen und die Erhebung der Vorauszahlung je Übernachtung der GaPa Tourismus GmbH.",
            "quote": "Der Markt Garmisch-Partenkirchen bedient sich zur Ermittlung der Grundlagen und zur Erhebung der Vorauszahlung für den Fremdenverkehrsbeitrag gemäß § 5 Abs. 3 dieser Satzung der GaPa Tourismus GmbH"
          }
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      "name": "Markt Gößweinstein",
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          "title": "Satzung des Marktes Gößweinstein für die Erhebung eines Kurbeitrages (Kurbeitragssatzung), Scan auf der Website des Marktes",
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              "reading": "Die Tage der An- und Abreise werden als ein Aufenthaltstag berechnet."
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              "reading": "Die Beherbergungsbetriebe sind weiterhin verpflichtet, den Kurbeitrag einzuheben und haften der Gemeinde gegenüber für den vollständigen Eingang des Beitrages."
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              "reading": "Der Kurbeitrag ist von dem zur Einhebung Verpflichteten spätestens einen Tag nach der Abreise des Kurbeitragspflichtigen oder bei späterer Meldung mit dieser an den Markt abzuführen."
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          "title": "Satzung zur Änderung der Satzung des Marktes Gößweinstein für die Erhebung eines Kurbeitrages (Kurbeitragssatzung) vom 02.03.2026, in Kraft ab 15.03.2026",
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          "title": "Satzung für die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages im Markt Gößweinstein vom 30.09.1997",
          "url": "https://www.goessweinstein.de/fileadmin/Gemeinde/Verwaltung/Satzungen_Verordnungen/Fremdenverkehrs-Beitragssatzung.pdf",
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              "reading": "Von allen selbständig tätigen natürlichen und den juristischen Personen, denen durch den Fremdenverkehr im Gemeindegebiet Vorteile erwachsen, wird ein Fremdenverkehrsbeitrag erhoben."
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              "reading": "Der Beitragssatz beträgt 4 v.H."
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              "reading": "wenn sich nicht gemäß $ 3 Abs. 2 auf der Grundlage des steuerbaren Umsatzes ein höherer Betrag ergibt"
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              "reading": "Der Vorteilssatz bezeichnet den auf dem Fremdenverkehr beruhenden Teil des einkommen- oder körperschaftssteuerpflichtigen Gewinns (Absatz 1) oder des steuerbaren Umsatzes (Absatz 2). Er wird durch Schätzung für jeden Fall gesondert ermittelt."
            },
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              "reading": "Umsatz mit dem Vorteilsatz (Absatz 3) und mit dem Mindestbeitragssatz (Absatz 5) multipliziert wird"
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              "reading": "Der Beitragsschuldner hat eine Vorauszahlung einen Monat nach Zustellung des Bescheides in Höhe des festgesetzten Vorauszahlungsbetrages zu entrichten."
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            },
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              }
            ]
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        ],
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          {
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            "quote": "Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres und notwendige Begleitpersonen der Schwerbehinderten nach Nr. 2. Mit einem entsprechenden Ausweis sind kurbeitragsfrei."
          }
        ],
        "remarks": [
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            "text": "Der Kurbeitrag gilt im gesamten Marktgemeindegebiet.",
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        ],
        "hostDuty": {
          "text": "Beherbergungsbetriebe heben den Kurbeitrag ein und haften der Gemeinde für den vollständigen Eingang.",
          "quote": "Die Beherbergungsbetriebe sind weiterhin verpflichtet, den Kurbeitrag einzuheben und haften der Gemeinde gegenüber für den vollständigen Eingang des Beitrages."
        },
        "deadline": {
          "text": "Abgeführt wird spätestens einen Tag nach der Abreise des Gastes.",
          "quote": "Der Kurbeitrag ist von dem zur Einhebung Verpflichteten spätestens einen Tag nach der Abreise des Kurbeitragspflichtigen oder bei späterer Meldung mit dieser an den Markt abzuführen."
        },
        "reporting": {
          "text": "Gemeldet wird elektronisch über das Verfahren der Gemeinde bis 12 Uhr am Tag nach der Anreise oder schriftlich bis zum 5. Werktag des Folgemonats nach der Abreise.",
          "quote": "die Beitragspflichtigen und deren in § 5 Abs. 1 Satz 2 bestimmten Angaben bis spätestens 12:00 Uhr am Tag nach der Anreise elektronisch mittels des durch die Gemeinde zur Verfügung gestellten Verfahrens oder spätestens bis zum 5. Werktag des Folgemonats ab deren Abreise schriftlich zu melden, sofern diese sich nicht selbst gemeldet haben.",
          "source": "aenderung"
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          "text": "Wie viel du zahlst, hängt vom Vorteilssatz ab, dem Teil deines Gewinns oder Umsatzes, der auf dem Fremdenverkehr beruht; ihn schätzt der Markt für jeden Fall gesondert.",
          "quote": "Der Vorteilssatz bezeichnet den auf dem Fremdenverkehr beruhenden Teil des einkommen- oder körperschaftssteuerpflichtigen Gewinns (Absatz 1) oder des steuerbaren Umsatzes (Absatz 2). Er wird durch Schätzung für jeden Fall gesondert ermittelt."
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        },
        "reporting": {
          "text": "Eine Erklärung nach Formblatt gibst du ab, wenn der Markt dich dazu auffordert.",
          "quote": "Der Beitragsschuldner hat hierzu auf Aufforderung eine Erklärung nach Formblatt abzugeben."
        },
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            "text": "Eine Vorauszahlung ist einen Monat nach Zustellung des Bescheids in der festgesetzten Höhe zu entrichten.",
            "quote": "Der Beitragsschuldner hat eine Vorauszahlung einen Monat nach Zustellung des Bescheides in Höhe des festgesetzten Vorauszahlungsbetrages zu entrichten."
          }
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        },
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          "text": "Deine Gäste meldest du innerhalb von zwei Tagen nach deren Abreise elektronisch über das Verfahren des Zweckverbands; mit weniger als 10 Betten darfst du auch schriftlich melden.",
          "quote": "innerhalb von zwei Tagen ab deren Abreise elektronisch mittels des durch den Zweckverband Sport und Erholung Grafenau zur Verfügung gestellten Verfahrens zu melden, sofern diese sich nicht selbst gemeldet haben. Soweit natürliche oder juristische Personen, die Kurbeitragspflichtige beherbergen oder ihnen Wohnraum überlassen, über weniger als 10 Betten verfügen, kann die Übermittlung auch schriftlich erfolgen."
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          "text": "Zahlen musst du als selbständig Tätige oder Tätiger, wenn dir der Fremdenverkehr im Gemeindegebiet Vorteile bringt.",
          "quote": "Von allen selbständig tätigen natürlichen und den juristischen Personen, denen durch den Fremdenverkehr im Gemeindegebiet Vorteile erwachsen, wird ein Fremdenverkehrsbeitrag erhoben."
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          "quote": "Der Vorteilssatz bezeichnet den auf dem Fremdenverkehr beruhenden Teil des einkommen- oder körperschaftssteuerpflichtigen Gewinns (Abs. 1) oder des steuerbaren Umsatzes (Abs. 2). Er wird durch Schätzung für jeden Fall gesondert ermittelt."
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          "text": "Vom steuerbaren Umsatz wird mit dem Vorteilssatz und einem Mindestbeitragssatz gerechnet, den die Satzung nach dem geschätzten Gewinnanteil am Umsatz staffelt.",
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      "slug": "grainau",
      "name": "Gemeinde Grainau",
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      "district": "Garmisch-Partenkirchen",
      "sources": {
        "satzung": {
          "title": "Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages (Kurbeitragssatzung – KBS) der Gemeinde Grainau vom 18.04.2013, in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.01.2023",
          "url": "https://gemeinde-grainau.de/wp-content/uploads/2024/12/Kurbeitragssatzung-Stand-26.01.2023.pdf",
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          "verifiedOn": "2026-10-15",
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        "bnetza": {
          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
          "url": "https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Digitales/Kurzzeitvermietung/_func/Area-Liste-xls.html?nn=686258",
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        "fvb": {
          "title": "Satzung für die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrags der Gemeinde Grainau vom 13.12.1979 in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.12.2017",
          "url": "https://gemeinde-grainau.de/wp-content/uploads/2024/12/Fremdenverkehrsbeitragssatzung-Stand-14-12-2017.pdf",
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              {
                "underAge": 16,
                "cents": 150,
                "quote": "b. für Kinder und Jugendliche ab dem vollendeten 6. Lebensjahr bis 1,50 € zum vollendeten 16. Lebensjahr"
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            ]
          }
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          {
            "text": "Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von 100 %",
            "quote": "b. Schwerbehinderte mit einem Behinderungsgrad von 100 %"
          },
          {
            "text": "Begleitpersonen von Schwerbehinderten, die laut Ausweis auf ständige Begleitung angewiesen sind",
            "quote": "c. Begleitpersonen von Schwerbehinderten, die laut amtlichem Ausweis auf ständige Begleitung angewiesen sind."
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung ab 80 % zahlen 1,50 € je Tag.",
            "quote": "c. Schwerbehinderte mit einem Behinderungsgrad von mind. 80 % 1,50€"
          },
          {
            "text": "Die Umsatzsteuer ist im Kurbeitrag enthalten.",
            "quote": "(3) Im Kurbeitrag ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten."
          },
          {
            "text": "Die Kurkarte als Nachweis für den bezahlten Kurbeitrag stellst du jedem Gast spätestens am Anreisetag aus und gibst sie ihm.",
            "quote": "Zudem ist den Beitragspflichtigen spätestens am Tag der Ankunft eine gültige Kurkarte als Nachweis für die Bezahlung des Kurbeitrags auszustellen und auszuhändigen."
          }
        ],
        "hostDuty": {
          "text": "Wer Gäste beherbergt, hebt den Kurbeitrag ein und haftet der Gemeinde dafür.",
          "quote": "Sie sind weiterhin verpflichtet, den Kurbeitrag einzuheben und haften der Gemeinde"
        },
        "deadline": {
          "text": "Du führst den Kurbeitrag spätestens einen Tag nach der Abreise des Gastes ab; die Gemeinde kann zulassen, dass erst am Monatsende oder nach Aufforderung abgeführt wird.",
          "quote": "Der Kurbeitrag ist von dem zur Einhebung Verpflichteten spätestens einen Tag nach der Abreise des Kurbeitragspflichtigen an die Gemeinde abzuführen. Die Gemeinde kann zulassen, dass der Beitrag erst am Monatsende oder nach Beitragsaufforderung abgeführt wird."
        },
        "reporting": {
          "text": "Wenn der Gast seine Angaben nicht oder nur unvollständig macht, meldest du ihn am Anreisetag per Meldeschein oder elektronisch und gibst die Angaben spätestens am Folgetag bei der Gemeinde ab.",
          "quote": "am Tag der Ankunft des Gastes schriftlich mittels eines bei der Gemeinde erhältlichen Meldescheins oder auf elektronischem Wege zu machen und diese spätestens am darauf folgenden Tag der Gemeinde zukommen zu lassen"
        }
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      "businessLevy": {
        "name": "Fremdenverkehrsbeitrag",
        "source": "fvb",
        "payer": {
          "text": "Zahlen musst du als selbständig Tätige oder Tätiger, wenn dir der Fremdenverkehr im Gemeindegebiet Vorteile bringt.",
          "quote": "Von allen selbständig tätigen natürlichen und den juristischen Personen, denen durch den Fremdenverkehr im Gemeindegebiet Vorteile erwachsen, wird ein Fremdenverkehrsbeitrag erhoben."
        },
        "letting": [
          {
            "label": "Vorauszahlung je Übernachtung",
            "quote": "Die Vorauszahlungen von Beitragsschuldnern, die Wohnungen, Zimmer oder sonstige Räume oder Grundstücke oder Grundstücksteile für Gäste gegen Entgelt zur Verfügung stellen, können abweichend von den Absätzen 1 und 2 zusammen mit der ordnungsgemäßen Abführung der Kurbeiträge verlangt werden und betragen für jede Übernachtung 0,25 €",
            "perNight": {
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        ],
        "assessed": {
          "text": "Wie viel du zahlst, hängt vom Vorteilssatz ab, dem Teil deines Gewinns oder Umsatzes, der auf dem Fremdenverkehr beruht; ihn schätzt die Gemeinde für jeden Fall gesondert.",
          "quote": "Der Vorteilssatz bezeichnet den auf dem Fremdenverkehr beruhenden Teil des einkommen- oder körperschaftsteuerpflichtigen Gewinns (Absatz 1) oder des steuerbaren Umsatzes (Absatz 2). Er wird durch Schätzung für jeden Fall gesondert ermittelt."
        },
        "rate": {
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          "quote": "Der Beitragssatz beträgt 6 v. H."
        },
        "basis": {
          "text": "Der Beitrag wird vom Gewinn berechnet; ergibt sich vom Umsatz ein höherer Betrag, gilt dieser.",
          "quote": "Die Beitragsschuld wird gemäß § 3 Abs. 1 auf der Grundlage des Gewinns bestimmt, wenn sich nicht gemäß § 3 Abs. 2 auf der Grundlage des steuerbaren Umsatzes ein höherer Betrag ergibt."
        },
        "minimum": {
          "text": "Vom steuerbaren Umsatz wird mit dem Vorteilssatz und einem Mindestbeitragssatz gerechnet, den die Satzung nach dem geschätzten Gewinnanteil am Umsatz staffelt.",
          "quote": "Der Beitrag nach dem steuerbaren Umsatz errechnet sich, indem der steuerbare Umsatz mit dem Vorteilssatz (Absatz 3) und mit dem Mindestbeitragssatz (Absatz 5) multipliziert wird."
        },
        "reporting": {
          "text": "Eine Erklärung nach Formblatt gibst du ab, wenn die Gemeinde dich dazu auffordert.",
          "quote": "Der Beitragsschuldner hat hierzu auf Aufforderung eine Erklärung nach Formblatt abzugeben."
        },
        "deadline": {
          "text": "Fällig ist der Beitrag einen Monat nach Zustellung des Bescheids.",
          "quote": "Die Beitragsschuld ist durch schriftlichen Bescheid festzusetzen und einen Monat nach Zustellung des Bescheides fällig."
        },
        "remarks": [
          {
            "text": "Die Gemeinde kann die Vorauszahlung von 0,25 € je Übernachtung zusammen mit dem Kurbeitrag von dir als Vermieter verlangen; sie gilt abweichend von den Vorauszahlungen zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.",
            "quote": "Die Vorauszahlungen von Beitragsschuldnern, die Wohnungen, Zimmer oder sonstige Räume oder Grundstücke oder Grundstücksteile für Gäste gegen Entgelt zur Verfügung stellen, können abweichend von den Absätzen 1 und 2 zusammen mit der ordnungsgemäßen Abführung der Kurbeiträge verlangt werden und betragen für jede Übernachtung 0,25 €"
          },
          {
            "text": "Zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November jedes Jahres sind Vorauszahlungen zu entrichten; die Vorauszahlung je Übernachtung gilt abweichend davon (siehe oben).",
            "quote": "Der Beitragsschuldner hat zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November jeden Jahres Vorauszahlungen zu entrichten."
          },
          {
            "text": "Rechnet die Gemeinde damit, dass die Vorauszahlungen je Übernachtung unter der sonst üblichen Vorauszahlung bleiben, kann sie darüber hinaus weitere Vorauszahlungen bis zu dieser Höhe verlangen.",
            "quote": "Ist anzunehmen, dass die hierbei voraussichtlich zu entrichtenden Zahlungen die sonst nach Absatz 2 sich ergebende Höhe der Vorauszahlung nicht erreicht werden, so können darüber hinaus Vorauszahlungen bis zu dieser Höhe in entsprechender Anwendung der Abs. 1 und 2 verlangt werden."
          },
          {
            "text": "Zahlst du nur die Vorauszahlungen je Übernachtung, ist ihre Summe deine endgültige Beitragsschuld. Das gilt nicht, wenn die Gemeinde dich schriftlich zur Abgabe einer Erklärung auffordert oder du schriftlich einen Bescheid beantragst; für die Aufforderung und den Antrag gilt eine Ausschlussfrist von einem Jahr ab Entstehen der Beitragsschuld.",
            "quote": "Beitragsschuldner, die nur Vorauszahlungen nach § 5 Abs. 3 Satz 1 entrichten, veranlagen mit der Summe dieser Vorauszahlungen ihre endgültige Beitragsschuld. Das gilt nicht, wenn a) die Gemeinde den Beitragsschuldner schriftlich zur Abgabe einer Erklärung nach § 4 Abs. 2 Satz 2 auffordert oder b) der Beitragsschuldner schriftlich einen Bescheid nach Absatz 1 beantragt. Für die Aufforderung und den Antrag gilt eine Ausschlussfrist von einem Jahr, gerechnet ab Entstehen der Beitragsschuld (§ 4 Abs. 1)."
          }
        ]
      },
      "registration": {
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        "source": "bnetza",
        "asOf": "2026-10-01",
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      "name": "Gemeinde Inzell",
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          "title": "Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages in der Neufassung vom 06.02.2018 der Gemeinde Inzell (Scan; die 1. Änderung vom 27.11.2018 betrifft nur den Jahresbeitrag für Zweitwohnungsbesitzer)",
          "url": "https://www.gemeindeverwaltung-inzell.de/fileadmin/Dateien/Ortsrecht/Satzungen/satzung_kurbeitrag_2018.pdf",
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              "reading": "a) für jede Person ab dem vollendeten 16. Lebensjahr 2,10 €"
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              "reading": "b) für Kinder vom 7. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr 1,00 €"
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              "reading": "Personen, die sich aus familiärem Anlass bei einem nahen Verwandten aufhalten und wohnen, der im Gemeindegebiet hauptwohnlich gemeldet ist."
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              "reading": "Der Kurbeitrag ist von dem zur Einhebung Verpflichteten spätestens einen Tag nach der Abreise des Kurbeitragspflichtigen an die Gemeinde abzuführen."
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              "reading": "spätestens am Tag nach der Anreise schriftlich oder elektronisch zu melden, sofern diese sich nicht selbst gemeldet haben."
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          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
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          "title": "Satzung für die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrags der Gemeinde Inzell vom 5. Dezember 2025",
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              "reading": "Von allen selbstständig tätigen natürlichen und den juristischen Personen, denen durch den (2) Fremdenverkehr im Gemeindegebiet Vorteile erwachsen, wird ein Fremdenverkehrsbeitrag erhoben."
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              "reading": "Die Vorauszahlungen von Beitragsschuldnern, die Wohnungen, Zimmer oder sonstige Räume oder Grundstücke oder Grundstücksteile für Gäste gegen Entgelt zur Verfügung stellen, können abweichend von den Absätzen 1 und 2 zusammen mit der ordnungsmäßigen Abführung der Kurbeiträge verlangt werden und betragen für jede Übernachtung 0,81 €"
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              "reading": "Die Vorauszahlungen von Beitragsschuldnern, die Wohnungen, Zimmer oder sonstige Räume oder Grundstücke oder Grundstücksteile für Gäste gegen Entgelt zur Verfügung stellen, können abweichend von den Absätzen 1 und 2 zusammen mit der ordnungsmäßigen Abführung der Kurbeiträge verlangt werden und betragen für jede Übernachtung 0,81 €"
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              "reading": "Der Vorteilssatz bezeichnet den auf dem Fremdenverkehr beruhenden Teil des einkommenoder körperschaftsteuerpflichtigen Gewinns (Absatz 1) oder des steuerbaren Umsatzes (Absatz 2). Er wird durch Schätzung für jeden Fall gesondert ermittelt."
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              "where": "businessLevy.minimum",
              "page": 2,
              "reading": "Der Beitrag nach dem steuerbaren Umsatz errechnet sich, indem der steuerbare Umsatz mit dem Vorteilssatz (Absatz 3) und mit dem Mindestbeitragssatz (Absatz 5) multipliziert wird."
            },
            {
              "where": "businessLevy.reporting",
              "page": 3,
              "reading": "Der Beitragsschuldner hat hierzu auf Aufforderung eine Erklärung nach Formblatt abzugeben."
            },
            {
              "where": "businessLevy.deadline",
              "page": 3,
              "reading": "Die Beitragsschuld ist durch schriftlichen Bescheid festzusetzen und einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides fällig."
            },
            {
              "where": "businessLevy.remarks[0]",
              "page": 3,
              "reading": "Die Vorauszahlungen von Beitragsschuldnern, die Wohnungen, Zimmer oder sonstige Räume oder Grundstücke oder Grundstücksteile für Gäste gegen Entgelt zur Verfügung stellen, können abweichend von den Absätzen 1 und 2 zusammen mit der ordnungsmäßigen Abführung der Kurbeiträge verlangt werden und betragen für jede Übernachtung 0,81 €"
            },
            {
              "where": "businessLevy.remarks[1]",
              "page": 3,
              "reading": "Der Beitragsschuldner hat am 15.07. jeden Jahres eine Vorauszahlung zu entrichten."
            },
            {
              "where": "businessLevy.remarks[2]",
              "page": 3,
              "reading": "Ist anzunehmen, dass die hierbei voraussichtlich zu entrichtenden Zahlungen die sonst nach Absatz 2 sich ergebende Höhe der Vorauszahlung nicht erreichen werden, so können darüber hinaus Vorauszahlungen bis zu dieser Höhe in entsprechender Anwendung der Absätze 1 und 2 verlangt werden."
            },
            {
              "where": "businessLevy.remarks[3]",
              "page": 3,
              "reading": "Beitragsschuldner, die nur Vorauszahlungen nach $ 5 Abs. 3 Satz 1 entrichten, veranlagen mit der Summe dieser Vorauszahlungen ihre endgültige Beitragsschuld. Das gilt nicht, wenn"
            },
            {
              "where": "businessLevy.remarks[4]",
              "page": 4,
              "reading": "a) die Gemeinde den Beitragsschuldner schriftlich zur Abgabe einer Erklärung nach 84 Abs. 2 Satz 2 auffordert oder b) der Beitragsschuldner schriftlich einen Bescheid nach Absatz 1 beantragt. Für die Aufforderung und den Antrag gilt eine Ausschlussfrist von einem Jahr, gerechnet ab Entstehen der Beitragsschuld ($ 4 Abs. 1)."
            }
          ]
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              "quote": "a) für jede Person ab dem vollendeten 16. Lebensjahr 2,10 €"
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                "quote": "b) für Kinder vom 7. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr 1,00 €"
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          }
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          {
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            "quote": "Begleitpersonen von Behinderten (entsprechend Ausweis"
          },
          {
            "text": "Personen, die sich aus familiärem Anlass bei nahen Verwandten aufhalten und wohnen, die im Gemeindegebiet mit Hauptwohnsitz gemeldet sind",
            "quote": "Personen, die sich aus familiärem Anlass bei einem nahen Verwandten aufhalten und wohnen, der im Gemeindegebiet hauptwohnlich gemeldet ist."
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Personen in Jugendlagern und in Schullandheimen zahlen 0,60 Euro.",
            "quote": "c) für Personen in Jugendlagern und in Schullandheimen 0,60 €"
          },
          {
            "text": "Wer ab 16 Jahren für ein beruflich veranlasstes Seminar anreist, zahlt 1,00 Euro.",
            "quote": "um an beruflich veranlassten Seminaren teilzunehmen 1,00 €"
          },
          {
            "text": "Die Mehrwertsteuer ist im Kurbeitrag enthalten.",
            "quote": "Im Kurbeitrag ist die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten."
          },
          {
            "text": "Die Gemeinde kann zulassen, dass du den Kurbeitrag erst am Monatsende abführst.",
            "quote": "Die Gemeinde kann zulassen, dass der Beitrag erst am Monatsende abgeführt wird."
          }
        ],
        "hostDuty": {
          "text": "Wer Gäste beherbergt, hebt den Kurbeitrag ein und haftet der Gemeinde für den Eingang.",
          "quote": "Sie sind weiterhin verpflichtet, den Kurbeitrag einzuheben und haften der Gemeinde gegenüber für den Eingang des Beitrags."
        },
        "deadline": {
          "text": "Abgeführt wird spätestens einen Tag nach der Abreise des Gastes.",
          "quote": "Der Kurbeitrag ist von dem zur Einhebung Verpflichteten spätestens einen Tag nach der Abreise des Kurbeitragspflichtigen an die Gemeinde abzuführen."
        },
        "reporting": {
          "text": "Deine Gäste meldest du spätestens am Tag nach der Anreise schriftlich oder elektronisch mit dem Formblatt der Gemeinde, sofern sie sich nicht selbst gemeldet haben.",
          "quote": "spätestens am Tag nach der Anreise schriftlich oder elektronisch zu melden, sofern diese sich nicht selbst gemeldet haben."
        }
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        "source": "fvb",
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          "text": "Zahlen musst du als selbständig Tätige oder Tätiger, wenn dir der Fremdenverkehr im Gemeindegebiet Vorteile bringt.",
          "quote": "Von allen selbstständig tätigen natürlichen und den juristischen Personen, denen durch den Fremdenverkehr im Gemeindegebiet Vorteile erwachsen, wird ein Fremdenverkehrsbeitrag erhoben."
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          {
            "label": "Vorauszahlung je Übernachtung",
            "quote": "Die Vorauszahlungen von Beitragsschuldnern, die Wohnungen, Zimmer oder sonstige Räume oder Grundstücke oder Grundstücksteile für Gäste gegen Entgelt zur Verfügung stellen, können abweichend von den Absätzen 1 und 2 zusammen mit der ordnungsmäßigen Abführung der Kurbeiträge verlangt werden und betragen für jede Übernachtung 0,81 €",
            "perNight": {
              "cents": 81
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        ],
        "assessed": {
          "text": "Wie viel du zahlst, hängt vom Vorteilssatz ab, dem Teil deines Gewinns oder Umsatzes, der auf dem Fremdenverkehr beruht; ihn schätzt die Gemeinde für jeden Fall gesondert.",
          "quote": "Der Vorteilssatz bezeichnet den auf dem Fremdenverkehr beruhenden Teil des einkommenoder körperschaftsteuerpflichtigen Gewinns (Absatz 1) oder des steuerbaren Umsatzes (Absatz 2). Er wird durch Schätzung für jeden Fall gesondert ermittelt."
        },
        "rate": {
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          "quote": "Der Beitragssatz beträgt 9 v. H."
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          "text": "Der Beitrag wird vom Gewinn berechnet; ergibt sich vom Umsatz ein höherer Betrag, gilt dieser.",
          "quote": "wenn sich nicht gemäß § 3 Abs. 2 auf der Grundlage des steuerbaren Umsatzes ein höherer Betrag ergibt"
        },
        "minimum": {
          "text": "Vom steuerbaren Umsatz wird mit dem Vorteilssatz und einem Mindestbeitragssatz gerechnet, den die Satzung nach dem geschätzten Gewinnanteil am Umsatz staffelt.",
          "quote": "Der Beitrag nach dem steuerbaren Umsatz errechnet sich, indem der steuerbare Umsatz mit dem Vorteilssatz (Absatz 3) und mit dem Mindestbeitragssatz (Absatz 5) multipliziert wird."
        },
        "reporting": {
          "text": "Eine Erklärung nach Formblatt gibst du ab, wenn die Gemeinde dich dazu auffordert.",
          "quote": "Der Beitragsschuldner hat hierzu auf Aufforderung eine Erklärung nach Formblatt abzugeben."
        },
        "deadline": {
          "text": "Fällig ist der Beitrag einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids.",
          "quote": "Die Beitragsschuld ist durch schriftlichen Bescheid festzusetzen und einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides fällig."
        },
        "remarks": [
          {
            "text": "Die Gemeinde kann die Vorauszahlung von 0,81 € je Übernachtung zusammen mit dem Kurbeitrag von dir als Vermieter verlangen; sie gilt abweichend von der Vorauszahlung am 15. Juli.",
            "quote": "Die Vorauszahlungen von Beitragsschuldnern, die Wohnungen, Zimmer oder sonstige Räume oder Grundstücke oder Grundstücksteile für Gäste gegen Entgelt zur Verfügung stellen, können abweichend von den Absätzen 1 und 2 zusammen mit der ordnungsmäßigen Abführung der Kurbeiträge verlangt werden und betragen für jede Übernachtung 0,81 €"
          },
          {
            "text": "Am 15. Juli jedes Jahres ist eine Vorauszahlung zu entrichten; die Vorauszahlung je Übernachtung gilt abweichend davon (siehe oben).",
            "quote": "Der Beitragsschuldner hat am 15.07. jeden Jahres eine Vorauszahlung zu entrichten."
          },
          {
            "text": "Rechnet die Gemeinde damit, dass die Vorauszahlungen je Übernachtung unter der sonst üblichen Vorauszahlung bleiben, kann sie darüber hinaus weitere Vorauszahlungen bis zu dieser Höhe verlangen.",
            "quote": "Ist anzunehmen, dass die hierbei voraussichtlich zu entrichtenden Zahlungen die sonst nach Absatz 2 sich ergebende Höhe der Vorauszahlung nicht erreichen werden, so können darüber hinaus Vorauszahlungen bis zu dieser Höhe in entsprechender Anwendung der Absätze 1 und 2 verlangt werden."
          },
          {
            "text": "Zahlst du nur die Vorauszahlungen je Übernachtung, ist ihre Summe deine endgültige Beitragsschuld, mit den Ausnahmen der nächsten Bemerkung.",
            "quote": "Beitragsschuldner, die nur Vorauszahlungen nach § 5 Abs. 3 Satz 1 entrichten, veranlagen mit der Summe dieser Vorauszahlungen ihre endgültige Beitragsschuld. Das gilt nicht, wenn"
          },
          {
            "text": "Die Summe der Vorauszahlungen je Übernachtung ist nicht deine endgültige Beitragsschuld, wenn die Gemeinde dich schriftlich zur Abgabe einer Erklärung auffordert oder du schriftlich einen Bescheid beantragst; für die Aufforderung und den Antrag gilt eine Ausschlussfrist von einem Jahr ab Entstehen der Beitragsschuld.",
            "quote": "a) die Gemeinde den Beitragsschuldner schriftlich zur Abgabe einer Erklärung nach § 4 Abs. 2 Satz 2 auffordert oder b) der Beitragsschuldner schriftlich einen Bescheid nach Absatz 1 beantragt. Für die Aufforderung und den Antrag gilt eine Ausschlussfrist von einem Jahr, gerechnet ab Entstehen der Beitragsschuld (§ 4 Abs. 1)."
          }
        ]
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        "source": "bnetza",
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      "name": "Markt Lam",
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          "title": "Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrags (Kurbeitragssatzung – KBS) des Marktes Lam vom 01.12.2020 (Scan)",
          "url": "https://www.markt-lam.de/WD_FileDownload.ashx?wd_systemtypeid=382&wd_pk=WzMzMCxbM11d",
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              "reading": "Sie sind weiterhin verpflichtet, den Kurbeitrag einzuheben und haften der Gemeinde gegenüber für den Eingang des Beitrags."
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              "reading": "Der Kurbeitrag ist von dem zur Einhebung Verpflichteten spätestens einen Tag nach der Abreise des Kurbeitragspflichtigen an den Markt abzuführen. Der Markt kann zulassen, dass der Beitrag erst am Monatsende abgeführt wird."
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              "reading": "verpflichtet, der Gemeinde die Beitragspflichtigen schriftlich zu melden, sofern diese sich nicht selbst gemeldet haben."
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          "title": "1. Satzung zur Änderung der Kurbeitragssatzung des Marktes Lam vom 20.12.2021, § 4 Abs. 2 in Kraft seit 01.12.2022 (Scan)",
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          "title": "Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrags des Marktes Lam, gültig ab 01.10.2027 (Scan)",
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              "where": "change",
              "page": 5,
              "reading": "Diese Satzung tritt am 01.10.2027 in Kraft."
            },
            {
              "where": "remarks[2]",
              "page": 2,
              "reading": "geschäftlichen oder beruflichen Zwecken dient 2,30 €"
            },
            {
              "where": "remarks[3]",
              "page": 2,
              "reading": "innerhalb eines Tages nach deren Anreise elektronisch mittels des durch den Markt zur Verfügung gestellten Verfahrens zu melden"
            }
          ]
        },
        "bnetza": {
          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
          "url": "https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Digitales/Kurzzeitvermietung/_func/Area-Liste-xls.html?nn=686258",
          "kind": "federal",
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          "verifiedOn": "2026-10-15",
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      "levy": {
        "name": "Kurbeitrag",
        "source": "satzung",
        "counting": {
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          "quote": "Angefangene Tage gelten als volle Tage, wobei die Tage der An- und Abreise als ein Aufenthaltstag berechnet werden."
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              "source": "aenderung",
              "quote": "In Buchstabe a) wird der Betrag „1,50 €“ durch „2,00 €“ ersetzt.",
              "next": {
                "cents": 280,
                "quote": "für Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr 2,80 €,",
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                "quote": "Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr sind kurbeitragsbefreit."
              },
              {
                "underAge": 16,
                "cents": 80,
                "source": "aenderung",
                "quote": "In Buchstabe b) wird der Betrag „0,50 €“ durch „0,80 €“ ersetzt.",
                "limit": {
                  "quote": "für Kinder und Jugendliche ab dem vollendeten 6. Lebensjahr bis zum vollendeten 16. Lebensjahr",
                  "source": "satzung"
                },
                "next": {
                  "cents": 120,
                  "source": "satzung2027",
                  "quote": "für Kinder und Jugendliche ab dem vollendeten 6. Lebensjahr bis zum vollendeten 16. Lebensjahr 1,20 €."
                }
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            ]
          }
        ],
        "maxNights": null,
        "exemptions": [
          {
            "text": "Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis mit einem Grad der Behinderung von 100",
            "quote": "Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit einem Grad der Behinderung von 100"
          },
          {
            "text": "die notwendige Begleitperson eines Menschen mit einem Grad der Behinderung von 100",
            "quote": "deren notwendige Begleitperson sind kurbeitragsbefreit."
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Für Teilnehmer an Tagungen oder Seminaren, bei denen mindestens die Hälfte des Programms beruflichen Zwecken dient, gilt ein eigener Satz.",
            "quote": "Teilnehmer an Tagungen oder Seminaren, wenn mindestens 50% des Tagungsprogramms geschäftlichen oder beruflichen Zwecken dient"
          },
          {
            "text": "Für Teilnehmer an Tagungen oder Seminaren (Buchstabe c) der Satzung) beträgt der Satz seit 1. Dezember 2022 1,50 € je Aufenthaltstag.",
            "quote": "In Buchstabe c) wird der Betrag „0,50 €“ durch „1,50 €“ ersetzt.",
            "source": "aenderung"
          },
          {
            "text": "Ab 1. Oktober 2027 zahlen Teilnehmer an Tagungen oder Seminaren, bei denen mindestens die Hälfte des Programms beruflichen Zwecken dient, 2,30 € je Aufenthaltstag.",
            "source": "satzung2027",
            "quote": "geschäftlichen oder beruflichen Zwecken dient 2,30 €"
          },
          {
            "text": "Ab 1. Oktober 2027 meldest du deine Gäste innerhalb eines Tages nach der Anreise elektronisch über das Verfahren des Marktes.",
            "source": "satzung2027",
            "quote": "innerhalb eines Tages nach deren Anreise elektronisch mittels des durch den Markt zur Verfügung gestellten Verfahrens zu melden"
          }
        ],
        "change": {
          "from": "2027-10-01",
          "text": "Dann gilt eine neue Kurbeitragssatzung; die übrigen neuen Sätze stehen unter „Was gilt in Lam sonst noch?“.",
          "quote": "Diese Satzung tritt am 01.10.2027 in Kraft.",
          "source": "satzung2027"
        },
        "hostDuty": {
          "text": "Wer Gäste beherbergt, erhebt den Kurbeitrag beim Gast und haftet gegenüber dem Markt dafür, dass er eingeht.",
          "quote": "Sie sind weiterhin verpflichtet, den Kurbeitrag einzuheben und haften der Gemeinde gegenüber für den Eingang des Beitrags."
        },
        "deadline": {
          "text": "Du führst den Kurbeitrag spätestens einen Tag nach der Abreise des Gastes ab; der Markt kann zulassen, dass erst am Monatsende abgeführt wird.",
          "quote": "Der Kurbeitrag ist von dem zur Einhebung Verpflichteten spätestens einen Tag nach der Abreise des Kurbeitragspflichtigen an den Markt abzuführen. Der Markt kann zulassen, dass der Beitrag erst am Monatsende abgeführt wird."
        },
        "reporting": {
          "text": "Deine Gäste meldest du schriftlich bei der Gemeinde, soweit sie sich nicht selbst gemeldet haben.",
          "quote": "verpflichtet, der Gemeinde die Beitragspflichtigen schriftlich zu melden, sofern diese sich nicht selbst gemeldet haben."
        }
      },
      "lodgingTax": null,
      "registration": {
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        "source": "bnetza",
        "asOf": "2026-10-01",
        "quote": "Stand: 01.10.2026"
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      "checked": {
        "on": "2026-10-15",
        "by": "agent"
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      "ocrCompared": {
        "on": "2026-10-15",
        "by": "agent"
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      "url": "https://keyset.cloud/kurtaxe/lam/",
      "calculation": {
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        "change": {
          "from": "2027-10-01",
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    {
      "slug": "lindau-bodensee",
      "name": "Lindau (Bodensee)",
      "short": "Lindau",
      "ags": "09776116",
      "state": "Bayern",
      "district": "Lindau (Bodensee)",
      "sources": {
        "satzung": {
          "title": "Satzung für die Erhebung des Kurbeitrages in der Stadt Lindau (Bodensee) (Kurbeitragssatzung) vom 02. Oktober 2019, geändert durch die Erste Änderungssatzung vom 22. Juli 2020 (in Kraft seit 01.04.2021)",
          "url": "https://www.stadtlindau.de/media/custom/2412_3110_1.PDF?1614849983",
          "kind": "municipality",
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          "verifiedOn": "2026-10-15",
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        "bnetza": {
          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
          "url": "https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Digitales/Kurzzeitvermietung/_func/Area-Liste-xls.html?nn=686258",
          "kind": "federal",
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          "verifiedOn": "2026-10-15",
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        },
        "fvb": {
          "title": "Satzung für die Erhebung des Fremdenverkehrsbeitrages der Stadt Lindau (Bodensee) vom 8. Dezember 1978 in der Fassung der Siebten Änderungssatzung vom 20. November 2019",
          "url": "https://www.stadtlindau.de/media/custom/2715_3317_1.PDF?1576832301",
          "kind": "municipality",
          "inForce": "2020-01-01",
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          "verifiedOn": "2026-10-15"
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      },
      "levy": {
        "name": "Kurbeitrag",
        "source": "satzung",
        "counting": {
          "countsDepartureDay": false,
          "quote": "Die Tage der An- und Abreise werden als ein Aufenthaltstag berechnet."
        },
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          {
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            "ranges": [
              {
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            "adult": {
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              "quote": "a) für den Zeitraum vom 01. April bis 31. Oktober: aa) für Personen ab Vollendung des 16. Lebensjahres: 3,30 Euro"
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              {
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                "quote": "c) Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres sind kurbeitragsfrei."
              },
              {
                "underAge": 16,
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                "quote": "bb) für Kinder und Jugendliche ab Vollendung des 6. Lebensjahres bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres: 2,00 Euro"
              }
            ]
          },
          {
            "label": "November bis März",
            "ranges": [
              {
                "from": "11-01",
                "to": "03-31"
              }
            ],
            "adult": {
              "cents": 220,
              "quote": "b) für den Zeitraum vom 01. November bis 31. März: aa) für Personen ab Vollendung des 16. Lebensjahres: 2,20 Euro"
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            "children": [
              {
                "underAge": 6,
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                "quote": "c) Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres sind kurbeitragsfrei."
              },
              {
                "underAge": 16,
                "cents": 120,
                "quote": "bb) für Kinder und Jugendliche ab Vollendung des 6. Lebensjahres bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres: 1,20 Euro"
              }
            ]
          }
        ],
        "maxNights": null,
        "exemptions": [
          {
            "text": "Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 und, mit Merkzeichen B, ihre notwendige Begleitperson",
            "quote": "Inhaber eines Schwerbehindertenausweises ab einem Grad der Behinderung von mindestens 80 sind kurbeitragsfrei."
          },
          {
            "text": "Menschen, die sich ausschließlich zur beruflichen Ausbildung in Lindau aufhalten",
            "quote": "Personen, die sich ausschließlich zu Zwecken der beruflichen Ausbildung in der Stadt Lindau (B) aufhalten, sind kurbeitragsfrei."
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Das Alter am Ankunftstag entscheidet, welcher Satz gilt.",
            "quote": "Maßgeblich für die Beitragsbestimmung ist das Alter am Tag der Ankunft im Kurgebiet der Stadt Lindau (B)."
          },
          {
            "text": "Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 zahlen gegen Vorlage des Ausweises die Hälfte.",
            "quote": "Inhaber eines Schwerbehindertenausweises ab einem Grad der Behinderung von mindestens 50 erhalten bei Vorlage des Schwerbehindertenausweises eine Ermäßigung in Höhe von 50%."
          },
          {
            "text": "Kurgebiet ist das Stadtgebiet mit Ausnahme eines Teils der Gemarkung Reutin (Karte als Anlage der Satzung).",
            "quote": "Kurgebiet ist das Stadtgebiet Lindau (B) mit Ausnahme der Teilfläche der Gemarkung Reutin"
          },
          {
            "text": "In dem Beitrag ist die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.",
            "quote": "Im Kurbeitrag ist die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer enthalten."
          }
        ],
        "hostDuty": {
          "text": "Du ziehst den Kurbeitrag bei deinen Gästen ein und haftest der Stadt für den vollständigen Eingang.",
          "quote": "Die in Abs. 1 Genannten sind weiterhin verpflichtet, den Kurbeitrag einzuheben und haften der Stadt Lindau (B) gegenüber für den vollständigen Eingang des Beitrages"
        },
        "deadline": {
          "text": "Den Kurbeitrag führst du innerhalb eines Monats nach Zugang des Kurbeitragsbescheids ab.",
          "quote": "Der Kurbeitrag ist von dem zur Einhebung Verpflichteten nach Zugang des Kurbeitragsbescheides innerhalb eines Monats an das Amt für Tourismus der Stadt Lindau (B) abzuführen."
        },
        "reporting": {
          "text": "Deine Gäste meldest du spätestens am Tag ihrer Ankunft elektronisch über das Verfahren des Amts für Tourismus.",
          "quote": "die Beitragspflichtigen und deren in § 5 Abs. 1 Satz 2 bestimmten Angaben spätestens am Tag ihrer Ankunft und mögliche Korrekturen unverzüglich elektronisch mittels des durch das Amt für Tourismus der Stadt Lindau (B) zur Verfügung gestellten Verfahrens zu melden"
        }
      },
      "lodgingTax": null,
      "businessLevy": {
        "name": "Fremdenverkehrsbeitrag",
        "source": "fvb",
        "payer": {
          "text": "Zahlen musst du als selbständig Tätige oder Tätiger, wenn dir der Fremdenverkehr im Stadtgebiet Vorteile bringt.",
          "quote": "Von allen selbstständig tätigen natürlichen und den juristischen Personen, denen durch den Fremdenverkehr im Stadtgebiet Vorteile erwachsen, wird ein Fremdenverkehrsbeitrag erhoben."
        },
        "letting": [],
        "assessed": {
          "text": "Wie viel du zahlst, hängt vom Vorteilssatz ab, dem Teil deines Gewinns oder Umsatzes, der auf dem Fremdenverkehr beruht; ihn schätzt die Stadt für jeden Fall gesondert.",
          "quote": "Der Vorteilssatz bezeichnet den auf dem Fremdenverkehr beruhenden Teil des einkommen- oder körperschaftssteuerpflichtigen Gewinns (Absatz 1) oder des steuerbaren Umsatzes (Absatz 2). Er wird durch Schätzung für jeden Fall gesondert ermittelt."
        },
        "rate": {
          "percent": 6.5,
          "quote": "Der Beitragssatz beträgt 6,5 v. H."
        },
        "basis": {
          "text": "Der Beitrag wird vom Gewinn berechnet; ergibt sich vom Umsatz ein höherer Betrag, gilt dieser.",
          "quote": "Die Beitragsschuld wird gemäß § 3 Abs. 1 auf der Grundlage des Gewinns bestimmt, wenn sich nicht gemäß § 3 Abs. 2 auf der Grundlage des steuerbaren Umsatzes ein höherer Betrag ergibt."
        },
        "minimum": {
          "text": "Beiträge unter 10 € werden nicht erhoben.",
          "quote": "Beiträge unter 10, -- € werden nicht erhoben."
        },
        "reporting": {
          "text": "Eine Erklärung nach Formblatt gibst du ab, wenn die Stadt dich dazu auffordert.",
          "quote": "Der Beitragsschuldner hat hierzu auf Aufforderung eine Erklärung nach Formblatt abzugeben."
        },
        "deadline": {
          "text": "Fällig ist der Beitrag einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids.",
          "quote": "einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids fällig"
        },
        "remarks": [
          {
            "text": "Vom steuerbaren Umsatz wird mit dem Vorteilssatz und einem Mindestbeitragssatz gerechnet, den die Satzung nach dem geschätzten Gewinnanteil am Umsatz staffelt.",
            "quote": "Umsatz mit dem Vorteilssatz (Absatz 3) und mit dem Mindestbeitragssatz (Absatz 5) multipliziert wird"
          },
          {
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              "reading": "Die Vorauszahlungen von Beitragsschuldnern, die Wohnungen, Zimmer oder sonstige Räume oder Grundstücke oder Grundstücksteile für Gäste gegen Entgelt zur Verfügung stellen, können abweichend von den Absätzen 1 und 2 am Tage nach der Abreise der Gäste verlangt werden und betragen für jede Übernachtung 0,25 €"
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              "reading": "Die Vorauszahlungen von Beitragsschuldnern, die Wohnungen, Zimmer oder sonstige Räume oder Grundstücke oder Grundstücksteile für Gäste gegen Entgelt zur Verfügung stellen, können abweichend von den Absätzen 1 und 2 am Tage nach der Abreise der Gäste verlangt werden und betragen für jede Übernachtung 0,25 €"
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              "reading": "Die Vorauszahlungen von Beitragsschuldnern, die Wohnungen, Zimmer oder sonstige Räume oder Grundstücke oder Grundstücksteile für Gäste gegen Entgelt zur Verfügung stellen, können abweichend von den Absätzen 1 und 2 am Tage nach der Abreise der Gäste verlangt werden und betragen für jede Übernachtung 0,25 €"
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              "reading": "Der Beitragsschuldner hat am 01.07. jeden Jahres eine Vorauszahlung zu entrichten."
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              "reading": "Ist anzunehmen, dass die hierbei voraussichtlich zu entrichtenden Zahlungen die sonst nach Absatz 2 sich ergebende Höhe der Vorauszahlung nicht erreichen werden, so können darüber hinaus Vorauszahlungen bis zu dieser Höhe in entsprechender Anwendung der Absätze 1und 2 verlangt werden."
            },
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              "reading": "Beitragsschuldner, die nur Vorauszahlungen nach 8 5 Abs. 3 Satz 1 entrichten, veranlagen mit der Summe dieser Vorauszahlungen ihre endgültige Beitragsschuld. Das gilt nicht, wenn a) die Gemeinde den Beitragsschuldner schriftlich zur Abgabe einer Erklärung nach $ 4 Abs. 2 Satz 2 auffordert oder b) der Beitragsschuldner schriftlich einen Bescheid nach Absatz 1 beantragt. Für die Aufforderung und den Antrag gilt eine Ausschlussfrist von einem Jahr, gerechnet ab Entstehen der Beitragsschuld (8 4 Abs. 1)."
            }
          ]
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          {
            "text": "Die Umsatzsteuer ist im Kurbeitrag enthalten.",
            "quote": "(3) Im Kurbeitrag ist die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer enthalten."
          },
          {
            "text": "Die elektronische Meldung ist für alle Beherbergungsbetriebe Pflicht; Ausnahmen gibt es nur auf Antrag bei unbilliger Härte.",
            "quote": "Der Einsatz und die Übermittlung auf elektronischem Weg sind für alle Beherbergungsbetriebe verpflichtend."
          },
          {
            "text": "Jedem Gast gibst du die Gästekarte unverzüglich aus.",
            "quote": "Sie sind darüber hinaus verpflichtet, den Kurbeitragspflichtigen die Gästekarte unverzüglich auszuhändigen."
          },
          {
            "text": "Die Gemeinde kann zulassen, dass du den Kurbeitrag erst am Monatsende abführst.",
            "quote": "Die Gemeinde kann zulassen, dass der Beitrag erst am Monatsende abgeführt wird."
          }
        ],
        "hostDuty": {
          "text": "Wer Gäste beherbergt, hebt den Kurbeitrag ein und haftet der Gemeinde dafür, dass er vollständig eingeht.",
          "quote": "Die Beherbergungsbetriebe sind weiterhin verpflichtet, den Kurbeitrag einzuheben und haften der Gemeinde gegenüber für den vollständigen Eingang des Beitrages."
        },
        "deadline": {
          "text": "Du führst den Kurbeitrag spätestens einen Tag nach der Abreise des Gastes ab.",
          "quote": "Der Kurbeitrag ist von dem zur Einhebung Verpflichteten spätestens einen Tag nach der Abreise des Kurbeitragspflichtigen an die Gemeinde abzuführen."
        },
        "reporting": {
          "text": "Du meldest deine Gäste spätestens am Tag nach der Ankunft elektronisch über das Verfahren der Gemeinde.",
          "quote": "spätestens am Tag nach ihrer Ankunft elektronisch mittels des durch die Gemeinde zur Verfügung gestellten Verfahrens zu melden."
        }
      },
      "lodgingTax": null,
      "businessLevy": {
        "name": "Fremdenverkehrsbeitrag",
        "source": "fvb",
        "payer": {
          "text": "Zahlen musst du als selbständig Tätige oder Tätiger, wenn dir der Fremdenverkehr im Gemeindegebiet Vorteile bringt.",
          "quote": "Von allen selbstständig tätigen natürlichen und den juristischen Personen, denen durch den Fremdenverkehr im Gemeindegebiet Vorteile erwachsen, wird ein Fremdenverkehrsbeitrag erhoben."
        },
        "letting": [
          {
            "label": "Vorauszahlung je Übernachtung",
            "quote": "Die Vorauszahlungen von Beitragsschuldnern, die Wohnungen, Zimmer oder sonstige Räume oder Grundstücke oder Grundstücksteile für Gäste gegen Entgelt zur Verfügung stellen, können abweichend von den Absätzen 1 und 2 am Tage nach der Abreise der Gäste verlangt werden und betragen für jede Übernachtung 0,25 €",
            "perNight": {
              "cents": 25
            }
          }
        ],
        "assessed": {
          "text": "Wie viel du zahlst, hängt vom Vorteilssatz ab, dem Teil deines Gewinns oder Umsatzes, der auf dem Fremdenverkehr beruht; ihn schätzt die Gemeinde für jeden Fall gesondert.",
          "quote": "Der Vorteilssatz bezeichnet den auf dem Fremdenverkehr beruhenden Teil des einkommen- oder körperschaftsteuerpflichtigen Gewinns (Absatz 1) oder des steuerbaren Umsatzes (Absatz 2). Er wird durch Schätzung für jeden Fall gesondert ermittelt."
        },
        "rate": {
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          "quote": "Der Beitragssatz beträgt 4v.H."
        },
        "basis": {
          "text": "Der Beitrag wird vom Gewinn berechnet; ergibt sich vom Umsatz ein höherer Betrag, gilt dieser.",
          "quote": "wenn sich nicht gemäß § 3 Abs. 2 auf der Grundlage des steuerbaren Umsatzes ein höherer Betrag ergibt"
        },
        "minimum": {
          "text": "Vom steuerbaren Umsatz wird mit dem Vorteilssatz und einem Mindestbeitragssatz gerechnet, den die Satzung nach dem geschätzten Gewinnanteil am Umsatz staffelt.",
          "quote": "Der Beitrag nach dem steuerbaren Umsatz errechnet sich, indem der steuerbare Umsatz mit dem Vorteilssatz (Absatz 3) und mit dem Mindestbeitragssatz (Absatz 5) multipliziert wird."
        },
        "reporting": {
          "text": "Eine Erklärung nach Formblatt gibst du ab, wenn die Gemeinde dich dazu auffordert.",
          "quote": "Der Beitragsschuldner hat hierzu auf Aufforderung eine Erklärung nach Formblatt abzugeben."
        },
        "deadline": {
          "text": "Fällig ist der Beitrag einen Monat nach Zustellung des Bescheids.",
          "quote": "Die Beitragsschuld ist durch schriftlichen Bescheid festzusetzen und einen Monat nach Zustellung des Bescheides fällig."
        },
        "remarks": [
          {
            "text": "Die Gemeinde kann die Vorauszahlung von 0,25 € je Übernachtung am Tag nach der Abreise der Gäste von dir als Vermieter verlangen; sie gilt abweichend von der Vorauszahlung am 1. Juli.",
            "quote": "Die Vorauszahlungen von Beitragsschuldnern, die Wohnungen, Zimmer oder sonstige Räume oder Grundstücke oder Grundstücksteile für Gäste gegen Entgelt zur Verfügung stellen, können abweichend von den Absätzen 1 und 2 am Tage nach der Abreise der Gäste verlangt werden und betragen für jede Übernachtung 0,25 €"
          },
          {
            "text": "Am 1. Juli jedes Jahres ist eine Vorauszahlung zu entrichten; die Vorauszahlung je Übernachtung gilt abweichend davon (siehe oben).",
            "quote": "Der Beitragsschuldner hat am 01.07. jeden Jahres eine Vorauszahlung zu entrichten."
          },
          {
            "text": "Rechnet die Gemeinde damit, dass die Vorauszahlungen je Übernachtung unter der sonst üblichen Vorauszahlung bleiben, kann sie darüber hinaus weitere Vorauszahlungen bis zu dieser Höhe verlangen.",
            "quote": "Ist anzunehmen, dass die hierbei voraussichtlich zu entrichtenden Zahlungen die sonst nach Absatz 2 sich ergebende Höhe der Vorauszahlung nicht erreichen werden, so können darüber hinaus Vorauszahlungen bis zu dieser Höhe in entsprechender Anwendung der Absätze 1und 2 verlangt werden."
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            "text": "Zahlst du nur die Vorauszahlungen je Übernachtung, ist ihre Summe deine endgültige Beitragsschuld. Das gilt nicht, wenn die Gemeinde dich schriftlich zur Abgabe einer Erklärung auffordert oder du schriftlich einen Bescheid beantragst; für die Aufforderung und den Antrag gilt eine Ausschlussfrist von einem Jahr ab Entstehen der Beitragsschuld.",
            "quote": "Beitragsschuldner, die nur Vorauszahlungen nach § 5 Abs. 3 Satz 1 entrichten, veranlagen mit der Summe dieser Vorauszahlungen ihre endgültige Beitragsschuld. Das gilt nicht, wenn a) die Gemeinde den Beitragsschuldner schriftlich zur Abgabe einer Erklärung nach § 4 Abs. 2 Satz 2 auffordert oder b) der Beitragsschuldner schriftlich einen Bescheid nach Absatz 1 beantragt. Für die Aufforderung und den Antrag gilt eine Ausschlussfrist von einem Jahr, gerechnet ab Entstehen der Beitragsschuld (§ 4 Abs. 1)."
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          "verifiedOn": "2026-10-15",
          "changedOn": "2026-10-14"
        },
        "fvb": {
          "title": "Satzung für die Erhebung des Fremdenverkehrsbeitrages des Marktes Mittenwald",
          "url": "https://www.markt-mittenwald.de/action/download?id={10079c11-1f68-98f0-c5a1-f73553952e09}",
          "kind": "statute",
          "inForce": "2023-01-01",
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      "levy": {
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            "label": "Kurbezirk I",
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              "text": "Kurbezirk I ist das ganze Gemeindegebiet außer den Campingplätzen im Außenbereich.",
              "quote": "Der Kurbezirk I umfasst das gesamte Gemeindegebiet außer den Campingplätzen im Außenbereich."
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                },
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                  {
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                  }
                ]
              },
              {
                "label": "Nebensaison",
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                "adult": {
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                  "quote": "2,00 € 1,30 € 1,80 € 1,30 €"
                },
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                  },
                  {
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                    "quote": "16. Lebensjahr vollendeten 16. 16. Lebensjahr vollendeten 16. Lebensjahr Lebensjahr bis 31.12.2023 von 01.04.2022 bis 30.04.2022 1,80 € 1,05 € 1,60 € 1,05 € von 01.05.2022 bis 31.10.2022 2,60 € 1,60 € 2,40 € 1,25 € von 01.11.2022 bis 19.12.2022 1,80 € 1,20 € 1,60 € 1,05 € von 20.12.2022 bis 31.03.2023 2,60 € 1,60 € 2,40 € 1,25 € 2,00 € 1,30 € 1,80 € 1,30 € 3,00 € 1,90 € 2,80 € 1,60 € 2,00 € 1,30 € 1,80 € 1,30 € von 20.12.2023 bis 31.12.2023 3,00 € 1,90 € 2,80 € 1,60 € ab 01.01.2024 in der Zeit vom 20.12. bis zum 31.03. und vom 3,00 € 1,90 € 2,80 € 1,60 € 2,00 € 1,30 € 1,80 € 1,30 €"
                  }
                ]
              }
            ]
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          {
            "label": "Kurbezirk II",
            "area": {
              "text": "Kurbezirk II sind die Campingplätze im Außenbereich.",
              "quote": "Der Kurbezirk II umfasst die Campingplätze im Außenbereich."
            },
            "periods": [
              {
                "label": "Hauptsaison",
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                ],
                "adult": {
                  "cents": 280,
                  "quote": "3,00 € 1,90 € 2,80 € 1,60 €"
                },
                "children": [
                  {
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                  {
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                    "cents": 160,
                    "quote": "16. Lebensjahr vollendeten 16. 16. Lebensjahr vollendeten 16. Lebensjahr Lebensjahr bis 31.12.2023 von 01.04.2022 bis 30.04.2022 1,80 € 1,05 € 1,60 € 1,05 € von 01.05.2022 bis 31.10.2022 2,60 € 1,60 € 2,40 € 1,25 € von 01.11.2022 bis 19.12.2022 1,80 € 1,20 € 1,60 € 1,05 € von 20.12.2022 bis 31.03.2023 2,60 € 1,60 € 2,40 € 1,25 € 2,00 € 1,30 € 1,80 € 1,30 € 3,00 € 1,90 € 2,80 € 1,60 € 2,00 € 1,30 € 1,80 € 1,30 € von 20.12.2023 bis 31.12.2023 3,00 € 1,90 € 2,80 € 1,60 € ab 01.01.2024 in der Zeit vom 20.12. bis zum 31.03. und vom 3,00 € 1,90 € 2,80 € 1,60 € 2,00 € 1,30 € 1,80 € 1,30 €"
                  }
                ]
              },
              {
                "label": "Nebensaison",
                "ranges": [
                  {
                    "from": "04-01",
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                  }
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                "adult": {
                  "cents": 180,
                  "quote": "2,00 € 1,30 € 1,80 € 1,30 €"
                },
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                  {
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                  },
                  {
                    "underAge": 16,
                    "cents": 130,
                    "quote": "16. Lebensjahr vollendeten 16. 16. Lebensjahr vollendeten 16. Lebensjahr Lebensjahr bis 31.12.2023 von 01.04.2022 bis 30.04.2022 1,80 € 1,05 € 1,60 € 1,05 € von 01.05.2022 bis 31.10.2022 2,60 € 1,60 € 2,40 € 1,25 € von 01.11.2022 bis 19.12.2022 1,80 € 1,20 € 1,60 € 1,05 € von 20.12.2022 bis 31.03.2023 2,60 € 1,60 € 2,40 € 1,25 € 2,00 € 1,30 € 1,80 € 1,30 € 3,00 € 1,90 € 2,80 € 1,60 € 2,00 € 1,30 € 1,80 € 1,30 € von 20.12.2023 bis 31.12.2023 3,00 € 1,90 € 2,80 € 1,60 € ab 01.01.2024 in der Zeit vom 20.12. bis zum 31.03. und vom 3,00 € 1,90 € 2,80 € 1,60 € 2,00 € 1,30 € 1,80 € 1,30 €"
                  }
                ]
              }
            ]
          }
        ],
        "maxNights": null,
        "exemptions": [
          {
            "text": "Menschen mit einem Grad der Behinderung von 100",
            "quote": "b) Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von 100 %"
          },
          {
            "text": "Begleitpersonen von Schwerbehinderten, wenn der Ausweis eine Begleitperson vorsieht",
            "quote": "c) Begleitpersonen von Schwerbehinderten, wenn durch amtlichen Schwerbehindertenausweis die Erfordernis der Begleitperson nachgewiesen werden kann"
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 80 zahlen 50 % des jeweiligen Satzes.",
            "quote": "Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 % wird der Kurbeitrag um 50 % auf den jeweils gültigen Kurbeitragssatz ermäßigt."
          },
          {
            "text": "Wer nicht im Kurgebiet übernachtet, zahlt nach den Sätzen des Kurbezirks II.",
            "quote": "Kurbeitragspflichtige, die nicht im Kurgebiet übernachten, haben den Kurbeitrag nach den Sätzen des Kurbezirks II zu entrichten."
          },
          {
            "text": "Die Umsatzsteuer ist im Kurbeitrag enthalten.",
            "quote": "Im Kurbeitrag ist die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer enthalten."
          },
          {
            "text": "Nach der Abreise meldest du den Gast innerhalb eines Tages elektronisch oder schriftlich wieder ab.",
            "quote": "elektronisch bzw. schriftlich anzumelden und nach deren Abreise innerhalb eines Tages elektronisch bzw. schriftlich abzumelden"
          }
        ],
        "hostDuty": {
          "text": "Wer Gäste beherbergt, hebt den Kurbeitrag ein und haftet dem Markt für den vollständigen Eingang.",
          "quote": "Sie sind weiterhin verpflichtet, den Kurbeitrag einzuheben und haften dem Markt gegenüber für den vollständigen Eingang des Beitrages."
        },
        "deadline": {
          "text": "Abgeführt wird innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Beitragsbescheids.",
          "quote": "Der Kurbeitrag ist von dem zur Einhebung Verpflichteten innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Beitragsbescheides an den Markt abzuführen."
        },
        "reporting": {
          "text": "Die Gäste meldest du innerhalb eines Tages nach der Anreise elektronisch oder schriftlich an.",
          "quote": "die Beitragspflichtigen innerhalb eines Tages ab deren"
        }
      },
      "lodgingTax": null,
      "businessLevy": {
        "name": "Fremdenverkehrsbeitrag",
        "source": "fvb",
        "payer": {
          "text": "Zahlen musst du als selbständig Tätige oder Tätiger, wenn dir der Fremdenverkehr im Gemeindegebiet Vorteile bringt.",
          "quote": "Von allen selbständig tätigen natürlichen und den juristischen Personen, denen durch den Fremdenverkehr im Gemeindegebiet Vorteile erwachsen, wird ein Fremdenverkehrsbeitrag erhoben."
        },
        "letting": [
          {
            "label": "Vorauszahlung je Übernachtung",
            "quote": "Die Vorauszahlungen von Beitragsschuldnern, die Wohnungen, Zimmer oder sonstige Räume sowie Grundstücke oder Grundstücksteile für Gäste gegen Entgelt zur Verfügung stellen, können abweichend von den Absätzen 1 und 2 zusammen mit der ordnungsmäßigen Abführung der Kurbeiträge verlangt werden und betragen für jede Übernachtung 0,40 €",
            "perNight": {
              "cents": 40
            }
          }
        ],
        "assessed": {
          "text": "Wie viel du zahlst, hängt vom Vorteilssatz ab, dem Teil deines Gewinns oder Umsatzes, der auf dem Fremdenverkehr beruht; ihn schätzt der Markt für jeden Fall gesondert.",
          "quote": "Der Vorteilssatz bezeichnet den auf dem Fremdenverkehr beruhenden Teil des einkommen- oder körperschaftssteuerpflichtigen Gewinns (Absatz 1) oder des steuerbaren Umsatzes (Absatz 2). Er wird durch Schätzung für jeden Fall gesondert ermittelt."
        },
        "rate": {
          "percent": 6,
          "quote": "Der Beitragssatz beträgt 6 v.H."
        },
        "basis": {
          "text": "Der Beitrag wird vom Gewinn berechnet; ergibt sich vom Umsatz ein höherer Betrag, gilt dieser.",
          "quote": "Die Beitragsschuld wird gemäß § 3 Abs. 1 auf der Grundlage des Gewinns bestimmt, wenn sich nicht gemäß § 3 Abs. 2 auf der Grundlage des steuerbaren Umsatzes ein höherer Betrag ergibt."
        },
        "minimum": {
          "text": "Vom steuerbaren Umsatz wird mit dem Vorteilssatz und einem Mindestbeitragssatz gerechnet, den die Satzung nach dem geschätzten Gewinnanteil am Umsatz staffelt.",
          "quote": "Der Beitrag nach dem steuerbaren Umsatz errechnet sich, indem der steuerbare Umsatz mit dem Vorteilssatz (Absatz 3) und mit dem Mindestbeitragssatz (Absatz 5) multipliziert wird."
        },
        "reporting": {
          "text": "Eine Erklärung nach Formblatt gibst du bis zum 1. Mai des auf das Veranlagungsjahr folgenden zweiten Kalenderjahres ab.",
          "quote": "Die Beitragsschuldner haben hierzu bis zum 01. Mai des auf das Veranlagungsjahr folgenden zweiten Kalenderjahres eine Erklärung nach Formblatt abzugeben."
        },
        "deadline": {
          "text": "Fällig ist der Beitrag einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids.",
          "quote": "Die Beitragsschuld ist durch schriftlichen Bescheid festzusetzen und einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides fällig."
        },
        "remarks": [
          {
            "text": "Der Markt kann die Vorauszahlung von 0,40 € je Übernachtung zusammen mit dem Kurbeitrag von dir als Vermieter verlangen; sie gilt abweichend von der allgemeinen Vorauszahlung in zwei Raten zum 1. März und 1. September.",
            "quote": "Die Vorauszahlungen von Beitragsschuldnern, die Wohnungen, Zimmer oder sonstige Räume sowie Grundstücke oder Grundstücksteile für Gäste gegen Entgelt zur Verfügung stellen, können abweichend von den Absätzen 1 und 2 zusammen mit der ordnungsmäßigen Abführung der Kurbeiträge verlangt werden und betragen für jede Übernachtung 0,40 €"
          },
          {
            "text": "Die allgemeine Vorauszahlung wird in zwei Raten zum 1. März und 1. September des Jahres fällig; die Vorauszahlung je Übernachtung gilt abweichend davon (siehe oben).",
            "quote": "Die Vorauszahlung ist in 2 Raten zum 01.03. und 01.09. des betreffenden Jahres fällig."
          },
          {
            "text": "Rechnet der Markt damit, dass die Vorauszahlungen je Übernachtung unter der sonst üblichen Vorauszahlung bleiben, kann er darüber hinaus weitere Vorauszahlungen bis zu dieser Höhe verlangen.",
            "quote": "Ist anzunehmen, dass die hierbei voraussichtlich zu entrichtenden Zahlungen die sonst nach Abs. 2 sich ergebende Höhe der Vorauszahlung nicht erreichen werden, so können darüber hinaus Vorauszahlungen bis zu dieser Höhe in entsprechender Anwendung der Absätze 1 und 2 verlangt werden."
          },
          {
            "text": "Zahlst du nur die Vorauszahlungen je Übernachtung, ist ihre Summe deine endgültige Beitragsschuld. Das gilt nicht, wenn der Markt dich schriftlich zur Abgabe einer Erklärung auffordert oder du schriftlich einen Bescheid beantragst; für die Aufforderung und den Antrag gilt eine Ausschlussfrist von einem Jahr ab Entstehen der Beitragsschuld.",
            "quote": "Beitragsschuldner, die nur Vorauszahlungen nach § 5 Abs. 3 Satz 1 entrichten, veranlagen mit der Summe dieser Vorauszahlungen ihre endgültige Beitragsschuld. Das gilt nicht, wenn a) die Gemeinde den Beitragsschuldner schriftlich zur Abgabe einer Erklärung nach § 4 Abs. 2 Satz 2 auffordert oder b) der Beitragsschuldner schriftlich einen Bescheid nach Abs. 1 beantragt. Für die Aufforderung und den Antrag gilt eine Ausschlussfrist von einem Jahr, gerechnet ab Entstehen der Beitragsschuld (§ 4 Abs. 1)."
          },
          {
            "text": "Eine Erklärung nach Formblatt bis zum 1. Mai des zweiten Folgejahres müssen alle Beitragsschuldner abgeben. Die Summenregel nennt als Ausnahme nur die schriftliche Aufforderung zur Erklärung; ob die Summe der Vorauszahlungen für dich endgültig ist, obwohl du ohnehin erklären musst, sagt die Satzung nicht ausdrücklich. Frag im Zweifel beim Markt nach.",
            "quote": "Die Beitragsschuldner haben hierzu bis zum 01. Mai des auf das Veranlagungsjahr folgenden zweiten Kalenderjahres eine Erklärung nach Formblatt abzugeben."
          }
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            "quote": "Ist entsprechend dem Behindertenausweis für den Behinderten eine Begleitperson erforderlich, wird diese auf Antrag vom Kurbeitrag befreit."
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          {
            "text": "Die Mehrwertsteuer ist im Kurbeitrag enthalten.",
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            "quote": "spätestens am nächsten Werktag nach der Abreise des Kurbeitragspflichtigen die zur Berechnung des Kurbeitrages erforderlichen Angaben (Abmeldung) zu machen."
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          "text": "Wer Gäste beherbergt, hebt den Kurbeitrag ein und haftet der Gemeinde dafür.",
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          "text": "Du führst den Kurbeitrag innerhalb der Frist ab, die auf dem Kurbeitragsbescheid des Marktes steht.",
          "quote": "(3) Der Beitrag ist innerhalb der auf dem Kurbeitragsbescheid angegebenen Frist an den Markt abzuführen."
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          "text": "Du meldest deine Gäste spätestens am nächsten Werktag nach der Ankunft schriftlich mit dem Formblatt des Marktes.",
          "quote": "dem Markt die Beitragspflichtigen mittels eines hierfür beim Markt erhältlichen Formblattes spätestens am nächsten Werktag nach ihrer Ankunft schriftlich zu melden."
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          "text": "Zahlen musst du als selbständig Tätige oder Tätiger, wenn dir der Fremdenverkehr im Gemeindegebiet Vorteile bringt.",
          "quote": "Von allen selbständig tätigen natürlichen und den juristischen Personen, denen durch den Fremdenverkehr im Gemeindegebiet Vorteile erwachsen, wird ein Fremdenverkehrsbeitrag erhoben."
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          {
            "label": "Vorauszahlung je Übernachtung",
            "quote": "Die Vorauszahlungen von Beitragsschuldner, die Wohnungen, Zimmer oder sonstige Räume oder Grundstücke oder Grundstücksteile für Gäste gegen Entgelt zur Verfügung stellen, können abweichend von den Absätzen 1 und 2 zusammen mit der ordnungsmäßigen Abführung der Kurbeiträge verlangt werden und betragen für jede Übernachtung 0,25 €",
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          "text": "Wie viel du zahlst, hängt vom Vorteilssatz ab, dem Teil deines Gewinns oder Umsatzes, der auf dem Fremdenverkehr beruht; ihn schätzt der Markt für jeden Fall gesondert.",
          "quote": "Der Vorteilsatz bezeichnet den auf dem Fremdenverkehr beruhenden Teil des einkommen- oder körperschaftssteuerpflichtigen Gewinns (Abs. 1) oder des steuerbaren Umsatzes (Abs. 2). Er wird durch Schätzung für jeden Fall gesondert ermittelt."
        },
        "rate": {
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          "quote": "Der Beitragssatz beträgt 5 v.H."
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        "basis": {
          "text": "Der Beitrag wird vom Gewinn berechnet; ergibt sich vom Umsatz ein höherer Betrag, gilt dieser.",
          "quote": "Die Beitragsschuld wird gemäß § 3 Abs. 1 auf der Grundlage des Gewinns bestimmt, wenn sich nicht gemäß § 3 Abs. 2 auf der Grundlage des steuerbaren Umsatzes ein höherer Betrag ergibt."
        },
        "minimum": {
          "text": "Vom steuerbaren Umsatz wird mit dem Vorteilssatz und einem Mindestbeitragssatz gerechnet, den die Satzung nach dem geschätzten Gewinnanteil am Umsatz staffelt.",
          "quote": "Der Beitrag nach dem steuerbaren Umsatz errechnet sich, indem der steuerbare Umsatz mit dem Vorteilssatz (Absatz 3) und mit dem Mindestbeitragssatz (Absatz 5) multipliziert wird."
        },
        "reporting": {
          "text": "Eine Erklärung nach Formblatt gibst du ab, wenn der Markt dich dazu auffordert.",
          "quote": "Der Beitragsschuldner hat hierzu auf Aufforderung eine Erklärung nach Formblatt abzugeben."
        },
        "deadline": {
          "text": "Fällig ist der Beitrag einen Monat nach Zustellung des Bescheids.",
          "quote": "Die Beitragsschuld ist durch schriftlichen Bescheid festzusetzen und einen Monat nach Zustellung des Bescheides fällig."
        },
        "remarks": [
          {
            "text": "Der Markt kann die Vorauszahlung von 0,25 € je Übernachtung zusammen mit dem Kurbeitrag von dir als Vermieter verlangen; sie gilt abweichend von den Vorauszahlungen am 15. Mai und 15. August.",
            "quote": "Die Vorauszahlungen von Beitragsschuldner, die Wohnungen, Zimmer oder sonstige Räume oder Grundstücke oder Grundstücksteile für Gäste gegen Entgelt zur Verfügung stellen, können abweichend von den Absätzen 1 und 2 zusammen mit der ordnungsmäßigen Abführung der Kurbeiträge verlangt werden und betragen für jede Übernachtung 0,25 €",
            "source": "fvbAe"
          },
          {
            "text": "Am 15. Mai und am 15. August jedes Jahres ist eine Vorauszahlung zu entrichten; die Vorauszahlung je Übernachtung gilt abweichend davon (siehe oben).",
            "quote": "Der Beitragsschuldner hat am 15.5. und 15.8. jeden Jahres eine Vorauszahlung zu entrichten."
          },
          {
            "text": "Rechnet der Markt damit, dass die Vorauszahlungen je Übernachtung unter der sonst üblichen Vorauszahlung bleiben, kann er darüber hinaus weitere Vorauszahlungen bis zu dieser Höhe verlangen.",
            "quote": "Ist anzunehmen, dass die hierbei voraussichtlich zu entrichtenden Zahlungen, die sonst nach Absatz 2 sich ergebende Höhe der Vorauszahlung nicht erreichen werden, so können darüber hinaus Vorauszahlungen bis zu dieser Höhe in entsprechender Anwendung des Abs. 1 und 2 verlangt werden."
          },
          {
            "text": "Zahlst du nur die Vorauszahlungen je Übernachtung, ist ihre Summe deine endgültige Beitragsschuld. Das gilt nicht, wenn der Markt dich schriftlich zur Abgabe einer Erklärung auffordert oder du schriftlich einen Bescheid beantragst; für die Aufforderung und den Antrag gilt eine Ausschlussfrist von einem Jahr ab Entstehen der Beitragsschuld.",
            "quote": "Beitragsschuldner, die nur Vorauszahlungen nach § 5 Abs. 3 Satz 1 entrichten, veranlagen mit der Summe dieser Vorauszahlungen ihre endgültige Beitragsschuld. Dies gilt nicht, wenn a) der Markt den Beitragsschuldner schriftlich zur Abgabe einer Erklärung nach § 4 Abs. 2 Satz 2 aufgefordert oder b) der Beitragsschuldner schriftlich einen Bescheid nach Absatz 1 beantragt. Für die Aufforderung und den Antrag gilt eine Ausschlussfrist von einem Jahr, gerechnet ab Entstehen der Beitragsschuld (§ 4 Abs. 1)."
          }
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      "name": "Gemeinde Neuschönau",
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          "title": "Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages in der Gemeinde Neuschönau (Kurbeitragssatzung – KBS) vom 13.10.2025 (Scan)",
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              "reading": "Auch Gruppen, die nicht kurbeitragspflichtig sind und die keine Gästekarten erhalten (z.B. Schülergruppen in einer Jugendherberge) sind im Meldescheinsystem zu erfassen."
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          "title": "Fremdenverkehrsbeitragssatzung der Gemeinde Neuschönau in der Fassung der Änderung vom 15.02.2018",
          "url": "https://www.neuschoenau.de/media/neuschoenau_de/Satzungen___Verordnungen/Endfassung_Fremdverkehrsbeitrag_ab_1.1.2018.pdf",
          "kind": "statute",
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            "quote": "Auch Gruppen, die nicht kurbeitragspflichtig sind und die keine Gästekarten erhalten (z.B. Schülergruppen in einer Jugendherberge) sind im Meldescheinsystem zu erfassen."
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        },
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          "quote": "Der Kurbeitrag ist von dem zur Einhebung Verpflichteten spätestens eine Woche nach Erhalt der Kurbeitragsabrechnung an die Gemeinde abzuführen. Die Gemeinde kann zulassen, dass der Beitrag erst am Monatsende abgeführt wird."
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          "text": "Wie viel du zahlst, hängt vom Vorteilssatz ab, dem Teil deines Gewinns oder Umsatzes, der auf dem Fremdenverkehr beruht; ihn schätzt die Gemeinde für jeden Fall gesondert.",
          "quote": "Der Vorteilssatz bezeichnet den auf dem Fremdenverkehr beruhenden Teil des einkommen- und körperschaftssteuerpflichtigen Gewinns (Absatz1) oder des steuerbaren Umsatzes (Absatz 2). Er wird durch Schätzung für jeden Fall gesondert ermittelt."
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          "quote": "Der Beitrag nach dem steuerbaren Umsatz errechnet sich, indem der steuerbare Umsatz mit dem Vorteilssatz (Absatz 3) und mit dem Mindestbeitragssatz (Absatz 5) multipliziert wird."
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          "text": "Eine Erklärung nach Formblatt gibst du ab, wenn die Gemeinde dich dazu auffordert.",
          "quote": "Der Beitragsschuldner hat hierzu auf Aufforderung eine Erklärung nach Formblatt abzugeben."
        },
        "deadline": {
          "text": "Fällig ist der Beitrag einen Monat nach Zustellung des Bescheids.",
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        },
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          {
            "text": "Am 1. August jedes Jahres ist eine Vorauszahlung zu entrichten.",
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      "slug": "oberammergau",
      "name": "Gemeinde Oberammergau",
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      "district": "Garmisch-Partenkirchen",
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        "satzung": {
          "title": "Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages (Kurbeitragssatzung) der Gemeinde Oberammergau vom 20.03.2025",
          "url": "https://www.gemeinde-oberammergau.de/wp-content/uploads/2024/04/Kurbeitragssatzung-ab-2025.pdf",
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          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
          "url": "https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Digitales/Kurzzeitvermietung/_func/Area-Liste-xls.html?nn=686258",
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        "fvb": {
          "title": "Satzung für die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrags der Gemeinde Oberammergau vom 1. Oktober 2004",
          "url": "https://www.gemeinde-oberammergau.de/wp-content/uploads/2024/04/fremdenverkehrsbeitragssatzung.pdf",
          "kind": "statute",
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                "quote": "Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres sind kurbeitragsfrei."
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          }
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          "text": "höchstens 21 Tage am Stück; für Zweitwohnungsbesitzer gilt das nicht",
          "quote": "Personen, die sich länger als 3 Wochen (21 Tage) am Stück in Oberammergau aufhalten, sind ab dem 22. Tag von der Kurbeitragspflicht ausgenommen."
        },
        "exemptions": [
          {
            "text": "Menschen mit einer Behinderung ab 70, wenn sie einen gültigen Ausweis vorlegen",
            "quote": "Personen mit einer Behinderung ab 70 v.H. sind bei Vorlage eines gültigen Behindertenausweises vom Kurbeitrag befreit."
          },
          {
            "text": "Begleitpersonen von Schwerbeschädigten mit dem Zusatzvermerk B im Ausweis",
            "quote": "Ebenfalls kurbeitragsfrei ist eine Begleitperson für Schwerbeschädigte mit dem Zusatzvermerk „B“ im Schwerbeschädigtenausweis."
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Die Mehrwertsteuer ist im Kurbeitrag enthalten.",
            "quote": "Im Kurbeitrag ist die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten."
          },
          {
            "text": "Die Befreiung wegen Behinderung beantragt dein Gast mit dem Ausweis bei der Kurbeitragsabrechnungsstelle, innerhalb der Meldefrist nach der Ankunft.",
            "quote": "Die Befreiung ist innerhalb der in § 6 Abs. 1 genannten Frist nach der Ankunft unter Vorlage des Ausweises bei der Kurbeitragsabrechnungsstelle zu beantragen."
          },
          {
            "text": "Auf Antrag kann die Gemeinde bei unbilliger Härte auf die elektronische Meldung verzichten.",
            "quote": "Auf Antrag kann die Gemeinde zur Vermeidung von unbilligen Härten auf eine elektronische Übermittlung verzichten."
          }
        ],
        "hostDuty": {
          "text": "Wer Gäste beherbergt, hebt den Kurbeitrag ein und haftet der Gemeinde für den vollständigen Eingang.",
          "quote": "den Kurbeitrag einzuheben und haften der Gemeinde gegenüber für den vollständigen Eingang des Beitrages."
        },
        "deadline": {
          "text": "Abgeführt wird innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Berechnung der Gemeinde.",
          "quote": "Der Kurbeitrag ist von dem zur Einhebung Verpflichteten innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Berechnung an die Gemeinde abzuführen."
        },
        "reporting": {
          "text": "Die Gäste meldest du spätestens am Tag nach der Ankunft elektronisch über das Verfahren der Gemeinde, sofern sie sich nicht selbst gemeldet haben.",
          "quote": "spätestens am Tag nach der Ankunft elektronisch zu melden, sofern diese sich nicht selbst gemeldet haben."
        }
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      "lodgingTax": null,
      "businessLevy": {
        "name": "Fremdenverkehrsbeitrag",
        "source": "fvb",
        "payer": {
          "text": "Zahlen musst du als selbständig Tätige oder Tätiger, wenn dir der Fremdenverkehr im Gemeindegebiet Vorteile bringt.",
          "quote": "Von allen selbständig tätigen natürlichen und juristischen Personen, denen durch den Fremdenverkehr im Gemeindegebiet Vorteile erwachsen, wird ein Fremdenverkehrsbeitrag erhoben."
        },
        "letting": [],
        "assessed": {
          "text": "Wie viel du zahlst, hängt vom Vorteilssatz ab, dem Teil deines Gewinns oder Umsatzes, der auf dem Fremdenverkehr beruht; ihn schätzt die Gemeinde für jeden Fall gesondert.",
          "quote": "Der Vorteilssatz bezeichnet den auf den Fremdenverkehr beruhenden Teil des einkommen- oder körperschaftsteuerpflichtigen Gewinns (Absatz 1) oder des steuerbaren Umsatzes (Absatz 2). Er wird durch Schätzung für jeden Fall gesondert ermittelt."
        },
        "rate": {
          "percent": 6,
          "quote": "Der Beitragssatz beträgt ab 01.01.2005 5 v.H. und ab 01.01.2006 6 v.H."
        },
        "basis": {
          "text": "Der Beitrag wird vom Gewinn berechnet; ergibt sich vom Umsatz ein höherer Betrag, gilt dieser.",
          "quote": "Die Beitragsschuld wird gemäß § 3 Abs. 1 auf der Grundlage des Gewinns bestimmt, wenn sich nicht gemäß § 3 Abs. 2 auf der Grundlage des steuerbaren Umsatzes ein höherer Betrag ergibt."
        },
        "minimum": {
          "text": "Vom steuerbaren Umsatz wird mit dem Vorteilssatz und einem Mindestbeitragssatz gerechnet, den die Satzung nach dem geschätzten Gewinnanteil am Umsatz staffelt.",
          "quote": "Der Beitrag nach dem steuerbaren Umsatz errechnet sich, indem der steuerbare Umsatz mit dem Vorteilssatz (Absatz 3) und dem Mindestbeitragssatz (Absatz 5) multipliziert wird."
        },
        "reporting": {
          "text": "Bis zum 30. April des Folgejahres gibst du eine Erklärung nach Formblatt ab; bei reinen Beherbergungsbetrieben für höchstens acht Gäste gleichzeitig nur, wenn die Gemeinde dich dazu auffordert.",
          "quote": "Der Beitragsschuldner hat hierzu bis zum 30. April des auf das Veranlagungsjahr folgenden Kalenderjahres eine Erklärung nach Formblatt abzugeben. Bei reinen Beherbergungsbetrieben, deren Betrieb darauf eingerichtet ist, nicht mehr als acht Gäste gleichzeitig zu beherbergen, ist abweichend von Satz 2 eine Erklärung nach Formblatt nur nach Aufforderung abzugeben."
        },
        "deadline": {
          "text": "Fällig ist der Beitrag einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids.",
          "quote": "Die Beitragsschuld ist durch schriftlichen Bescheid festzusetzen und einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides fällig."
        },
        "remarks": [
          {
            "text": "Nach der Satzung kann von dir als Vermieter zusammen mit dem Kurbeitrag eine Vorauszahlung je Übernachtung veranlagt werden: 1 % des Entgelts einschließlich Frühstück, ab 1. Januar 2006 höchstens 0,30 €; sie gilt abweichend von den Vorauszahlungen am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.",
            "quote": "Die Vorauszahlungen von Beitragsschuldnern, die Wohnungen, Zimmer oder sonstige Räume oder Grundstücke oder Grundstücksteile für Gäste gegen Entgelt zur Verfügung stellen, können abweichend von den Absätzen 1 und 2 zusammen mit der ordnungsgemäßen Abführung der Kurbeiträge veranlagt werden und betragen für jede Übernachtung 1 v.H. des Entgelts für die Übernachtung einschließlich Frühstück, höchstens jedoch 0,15 € ab 01.01.2002, 0,25 € ab 01.01.2005 und 0,30 € ab 01.01.2006"
          },
          {
            "text": "Am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November jedes Jahres ist eine Vorauszahlung zu entrichten; die Vorauszahlung je Übernachtung gilt abweichend davon (siehe oben).",
            "quote": "Der Beitragsschuldner hat am 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11. jeden Jahres eine Vorauszahlung zu entrichten."
          },
          {
            "text": "Rechnet die Gemeinde damit, dass die Vorauszahlungen je Übernachtung unter der sonst üblichen Vorauszahlung bleiben, kann sie darüber hinaus weitere Vorauszahlungen bis zu dieser Höhe verlangen.",
            "quote": "Ist anzunehmen, dass die hierbei voraussichtlich zu entrichtenden Zahlungen die sonst nach Absatz 2 sich ergebende Höhe der Vorauszahlung nicht erreichen werden, können darüber hinaus Vorauszahlungen bis zu dieser Höhe in entsprechender Anwendung der Absätze 1 und 2 verlangt werden."
          },
          {
            "text": "Zahlst du nur die Vorauszahlung je Übernachtung, ist ihre Summe deine endgültige Beitragsschuld. Das gilt nicht, wenn du nach § 4 Abs. 2 Satz 2 eine Erklärung abgeben musst, die Gemeinde dich schriftlich dazu auffordert oder du schriftlich einen Bescheid beantragst; für die Aufforderung und den Antrag gilt eine Ausschlussfrist von einem Jahr ab Entstehen der Beitragsschuld.",
            "quote": "Beitragsschuldner, die nur Vorauszahlungen nach § 5 Abs. 3 Satz 1 entrichten, veranlagen mit der Summe dieser Vorauszahlungen ihre endgültige Beitragsschuld. Dies gilt nicht, wenn a) der Beitragsschuldner nach § 4 Abs. 2 Satz 2 eine Erklärung abzugeben hat, b) die Gemeinde Oberammergau den Beitragsschuldner schriftlich zur Abgabe einer Erklärung nach § 4 Abs. 2 Satz 3 auffordert oder c) der Beitragsschuldner schriftlich einen Bescheid nach Abs. 1 beantragt. Für die Aufforderung und den Antrag gilt eine Ausschlussfrist von einem Jahr, gerechnet ab Entstehen der Beitragsschuld (§ 4 Abs. 1)."
          },
          {
            "text": "Eine Erklärung nach Formblatt bis zum 30. April musst du abgeben; nur reine Beherbergungsbetriebe für höchstens acht Gäste gleichzeitig geben sie erst auf Aufforderung ab. Wo du erklären musst, ist die Summe der Vorauszahlungen je Übernachtung nach der Summenregel oben nicht deine endgültige Beitragsschuld.",
            "quote": "Der Beitragsschuldner hat hierzu bis zum 30. April des auf das Veranlagungsjahr folgenden Kalenderjahres eine Erklärung nach Formblatt abzugeben. Bei reinen Beherbergungsbetrieben, deren Betrieb darauf eingerichtet ist, nicht mehr als acht Gäste gleichzeitig zu beherbergen, ist abweichend von Satz 2 eine Erklärung nach Formblatt nur nach Aufforderung abzugeben."
          }
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      "name": "Markt Oberstaufen",
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          "title": "Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrags im Markt Oberstaufen (Kurbeitragssatzung – KBS) vom 14.11.2025",
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            "label": "Kurbezirk 1",
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              "text": "Kurbezirk 1 sind der Ort Oberstaufen und die großen Ortsteile wie Steibis, Thalkirchdorf, Weißach, Willis und Zell.",
              "quote": "Der Kurbezirk 1 umfasst die Ortsteile Oberstaufen, Berg, Buflings, Hinterstaufen, Höfen, Kalzhofen, Knechtenhofen, Konstanzer, Lamprechts, Malas, Osterdorf, Salmas, Saneberg, Schindelberg, Sinswang, Steibis, Stießberg, Thalkirchdorf, Weißach, Wengen, Wiedemannsdorf, Willis und Zell."
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                    "quote": "Als Erwachsene gelten Personen, die am Abreisetag das 16. Lebensjahr vollendet haben. (3) Der Kurbeitrag beträgt für Jugendliche pro Aufenthaltstag und Person im Kurbezirk 1: 1,75 Euro"
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            "area": {
              "text": "Kurbezirk 2 sind unter anderem Aach im Allgäu, Hinterreute, Hütten und Ifen, die Alpgebiete und alle Bereiche ohne Ortsteil, außer dem beitragsfreien Kurbezirk 3.",
              "quote": "Der Kurbezirk 2 umfasst die Ortsteile Aach im Allgäu, Buchenegg, Döbelisried, Eibele, Gschwend, Hagspiel, Hinterhalden, Hinterreute, Hub, Hütten, Ifen, Krebs, Laufenegg, Steinebach, Tronsberg, Vorderhalden, Vorderreute, die Alpgebiete Oberstaufen, Steibis und Thalkirchdorf sowie diejenigen Bereiche im Gemeindegebiet, die keinem Ortsteil zugehörig sind, mit Ausnahme des kurbeitragsfreien Bereichs des Kurbezirks 3 gemäß Abs. 4."
            },
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                  "quote": "Der Kurbeitrag beträgt für Erwachsene pro Aufenthaltstag und Person im Kurbezirk 1: 3,50 Euro im Kurbezirk 2: 2,40 Euro"
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                    "quote": "Als Erwachsene gelten Personen, die am Abreisetag das 16. Lebensjahr vollendet haben. (3) Der Kurbeitrag beträgt für Jugendliche pro Aufenthaltstag und Person im Kurbezirk 1: 1,75 Euro im Kurbezirk 2: 1,20 Euro"
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        "exemptions": [
          {
            "text": "Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 80, gegen Nachweis; bei einem Grad der Behinderung von 70 ermäßigt sich der Beitrag um 25 %",
            "quote": "Für Personen mit einem Grad der Behinderung von 70 und entsprechendem Nachweis ermäßigt sich der aus Abs. 2 und Abs. 3 ergebende Kurbeitrag um 25%. Personen mit einem Grad der Behinderung ab 80 und entsprechendem Nachweis sind kurbeitragsfrei."
          },
          {
            "text": "Begleitpersonen von Menschen, deren Schwerbehindertenausweis das Kennzeichen B enthält",
            "quote": "Begleitpersonen von behinderten Personen, welche in ihrem Schwerbehindertenausweis das Kennzeichen „B“ eingetragen haben, sind kurbeitragsfrei."
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        "remarks": [
          {
            "text": "Kurbezirk 3 ist kurbeitragsfrei; seine Grenze steht in der Karte Anlage 1 der Satzung.",
            "quote": "Der Kurbezirk 3 umfasst den kurbeitragsfreien Bereich."
          },
          {
            "text": "Die Umsatzsteuer ist im Kurbeitrag enthalten.",
            "quote": "Im Kurbeitrag ist die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer enthalten."
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          {
            "text": "Korrekturen, etwa bei geändertem Abreisedatum, trägst du unverzüglich im Meldesystem nach.",
            "quote": "Eventuell erforderliche Korrekturen, z.B. bei Änderung des Abreisedatums, sind mit dem zur Verfügung gestellten elektronischen Meldesystem unverzüglich vorzunehmen."
          }
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          "text": "Wer Gäste beherbergt, erhebt den Kurbeitrag und haftet dem Markt für den Eingang.",
          "quote": "Die in § 6 bezeichneten Beherbergungsbetriebe sind verpflichtet, den Kurbeitrag einzuheben und haften dem Markt Oberstaufen gegenüber für den Eingang des Beitrages."
        },
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          "quote": "Der Kurbeitrag ist von dem zur Einhebung Verpflichteten spätestens am vierten Tag nach Zustellung des Beitragsbescheides an den Markt Oberstaufen zur Zahlung fällig."
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              "quote": "Der Kurbezirk II umfasst das Gebiet der Gemeindeteile Anatswald, Birgsau, Christlessee, Dienersberg, Dietersberg, Ebene, Einödsbach, Faistenoy, Freibergsee, Gaisalpe, Gerstruben, Gottenried, Gruben, Gundsbach, Höllwiesen, Hochleite, Kornau, Oytal, Ringang, Rohrmoos, Seealpe, Spielmannsau, Schrattenwang, Schwand, Tiefenbach (einschließlich Gsessel und Hochstatt), Schöllang, Reichenbach und Rubi."
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      "name": "Gemeinde Pfronten",
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            "text": "Bei Familien mit mehr als vier beitragspflichtigen Kindern ist jedes weitere Kind kurbeitragsfrei; zur Familie zählen nur die Ehegatten und ihre wirtschaftlich abhängigen Kinder.",
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          "quote": "Der Beitrag ist innerhalb der auf dem Kurbeitragsbescheid angegebenen Frist, frühestens jedoch einen Tag nach der Abreise des Kurbeitragspflichtigen an die Gemeinde abzuführen.",
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          "quote": "die Meldung der Kurbeitragspflichtigen unverzüglich, spätestens am Tag nach der Anreise, an die Gemeinde schriftlich bzw. mit dem EDV-System „Pfronten-Card“ weiterzuleiten.",
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          "title": "Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrags der Stadt Pottenstein vom 26. Oktober 2004 (KurBS 2004) in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 21.10.2025, Lesefassung der Stadt Pottenstein",
          "url": "https://www.pottenstein.de/_Resources/Persistent/3/6/2/a/362ae8c95e8c50c8cd562c0e8a7dfd10b0100575/Satzung%20f%C3%BCr%20die%20Erhebung%20eines%20Kurbeitrags%20vom%2026.10.2004%20i.d.F.%20vom%2021.10.2025.pdf",
          "kind": "municipality",
          "inForce": "2025-10-31",
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        "fassung2010": {
          "title": "Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrags der Stadt Pottenstein vom 26. Oktober 2004 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 20.12.2010, Lesefassung der Stadt Pottenstein",
          "url": "https://pottenstein.digiportal.de/_Resources/Persistent/3/7/7/5/37758d8b2f13f87f954ee717f4d27525960ab842/028-921-99KurBS2004idF20101220.pdf",
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        "aenderung3": {
          "title": "Satzung der Stadt Pottenstein zur 3. Änderung der Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages vom 21.10.2025, Bekanntmachung der Stadt Pottenstein vom 31.10.2025",
          "url": "https://www.pottenstein.de/stadtinfo-verwaltung/aktuelles/bekanntmachungen/satzung-der-stadt-pottenstein-ueber-die-erhebung-eines-kurbeitrages-hier-3-aenderung",
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          "quote": "Kurgebiet sind die Stadtteile Pottenstein, Kirchenbirkig, Tüchersfeld und Haselbrunn.",
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            ]
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          {
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            "quote": "Personen, die im Besitz eines Behindertenausweises sind mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 v. H. erhalten eine Ermäßigung in Höhe von 0,30 €."
          },
          {
            "text": "Notwendige Begleitpersonen von Menschen mit Schwerbehindertenausweis zahlen nichts.",
            "quote": "Notwendige Begleitpersonen für Schwerbehinderte mit einem entsprechenden Ausweis."
          },
          {
            "text": "Wer nur übernachtet und sich nicht zur Erholung im Kurgebiet aufhält, zahlt nichts.",
            "quote": "Personen, deren Aufenthalt nur der Übernachtung dient und die sich somit auch nicht kurzfristig zu Erholungszwecken im Kurgebiet aufhalten."
          }
        ],
        "remarks": [],
        "hostDuty": {
          "text": "Wer Gäste beherbergt, meldet sie schriftlich der Stadt, soweit sie sich nicht selbst gemeldet haben, hebt den Kurbeitrag ein und haftet für den vollständigen Eingang.",
          "quote": "Sie sind weiterhin verpflichtet, den Kurbeitrag einzuheben und haften der Stadt gegenüber für den vollständigen Eingang des Betrages."
        },
        "deadline": {
          "text": "Abgeführt wird innerhalb eines Monats nach dem Abreisetag; bei kleinen Beträgen kann die Stadt auf Antrag bis zu sechs Monate einräumen.",
          "quote": "Der Kurbeitrag ist innerhalb eines Monats nach dem Abreisetag des Kurbeitragspflichtigen von dem zur Einhebung Verpflichteten an die Stadt Pottenstein abzuführen."
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        "reporting": {
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          "quote": "Dieses Formblatt muss innerhalb von 2 Werktagen beim Verkehrsbüro der Stadt Pottenstein abgegeben werden.",
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    {
      "slug": "ramsau-bei-berchtesgaden",
      "name": "Gemeinde Ramsau b. Berchtesgaden",
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      "sources": {
        "satzung": {
          "title": "Satzung für die Erhebung des Kurbeitrages des Zweckverbandes Bergerlebnis Berchtesgaden (Fassung vom 26.10.2015, zuletzt geändert durch Satzung vom 08.12.2025), Stand 01.01.2026",
          "url": "https://www.berchtesgaden.de/fileadmin/Berchtesgaden/PDFs/Kurbeitragssatzung_ZV_Bergerlebnis_Berchtesgden_2026_01_01.pdf",
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        "verband": {
          "title": "Verbandssatzung des Zweckverbandes Tourismusregion Berchtesgaden-Königssee (heute Zweckverband Bergerlebnis Berchtesgaden), Oberbayerisches Amtsblatt Nr. 18/2020, S. 199",
          "url": "https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/mam/dokumente/service/obabl/2020/18_240720.pdf",
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          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
          "url": "https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Digitales/Kurzzeitvermietung/_func/Area-Liste-xls.html?nn=686258",
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                "quote": "vom Beginn des Kalenderjahres, in dem sie das 7. Lebensjahr vollenden, bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem sie das 16. Lebensjahr vollenden: 1,55 Euro;"
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            "quote": "Schwerbehinderte mit GdB 100;"
          },
          {
            "text": "Begleitpersonen von Menschen, die laut amtlichem Ausweis auf ständige Begleitung angewiesen sind",
            "quote": "Begleitpersonen von Schwerbehinderten, die laut amtlichem Ausweis auf ständige Begleitung angewiesen sind;"
          },
          {
            "text": "Kranke, solange sie laut ärztlichem Attest ihre Unterkunft nicht verlassen können",
            "quote": "Kranke, solange sie laut ärztlichem Attest ihre Unterkunft nicht verlassen können;"
          },
          {
            "text": "Auszubildende und Praktikanten für die Dauer der Ausbildungsmaßnahme im Kurgebiet",
            "quote": "Auszubildende und Praktikanten für die Dauer der Ausbildungsmaßnahme im Kurgebiet;"
          },
          {
            "text": "Wer sich ausschließlich beruflich im Kurgebiet aufhält",
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          },
          {
            "text": "Sportler und ihre Betreuer in einem Team bei offiziellem Training oder Wettkampf",
            "quote": "Sportler und ihre Betreuer innerhalb eines Teams, die sich in einem offiziellen Sportverband und zu offiziellen Trainings- oder Wettkampfzwecken im Kurgebiet aufhalten;"
          },
          {
            "text": "Wer in Berghütten übernachtet, die nicht auf öffentlichen Straßen erreichbar sind",
            "quote": "Personen, die in Berghütten übernachten, welche nicht auf öffentlichen Straßen erreichbar sind."
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Erhoben wird der Kurbeitrag nicht von der Gemeinde, sondern vom Zweckverband Bergerlebnis Berchtesgaden; Mitglieder sind Berchtesgaden, Bischofswiesen, Marktschellenberg, Ramsau und Schönau a. Königssee.",
            "quote": "Verbandsmitglieder sind der Landkreis Berchtesgadener Land, die Märkte Berchtesgaden und Marktschellenberg sowie die Gemeinden Bischofswiesen, Ramsau b. Berchtesgaden und Schönau a. Königssee.",
            "source": "verband"
          },
          {
            "text": "Das Alter zählt nach Kalenderjahren: Kinder sind frei bis zum Ende des Jahres, in dem sie 6 werden; der Kinderpreis gilt vom Beginn des Jahres, in dem sie 7 werden, bis zum Ende des Jahres, in dem sie 16 werden.",
            "quote": "vom Beginn des Kalenderjahres, in dem sie das 7. Lebensjahr vollenden, bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem sie das 16. Lebensjahr vollenden: 1,55 Euro;"
          },
          {
            "text": "Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 80 zahlen 2,50 €.",
            "quote": "Schwerbehinderte mit mindestens GdB 80: 2,50 Euro;"
          },
          {
            "text": "Patienten in einer Kurklinik oder Rehaeinrichtung und Schüler im Schüleraustausch oder in einer Jugendherberge oder einem Schullandheim bei einer Schulveranstaltung zahlen 0,80 €.",
            "quote": "für Patienten, die in einer Kurklinik oder Rehaeinrichtung untergebracht sind 0,80 Euro."
          },
          {
            "text": "Befreiungen gelten nur gegen Nachweis beim Zweckverband.",
            "quote": "Voraussetzung ist die Vorlage entsprechender Nachweise beim ZV."
          },
          {
            "text": "Die Gästekarte gibst du personenbezogen mit An- und Abreisetag aus.",
            "quote": "Die Gästekarte sollte vom Gastgeber personenbezogen und mit Angabe von Anreise- und Abreisetag ausgegeben."
          }
        ],
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        },
        "deadline": {
          "text": "Abgeführt wird spätestens einen Tag nach der Abreise des Gastes; der Zweckverband kann zulassen, dass erst am Monatsende abgeführt wird.",
          "quote": "Der Gastgeber hat den Kurbeitrag spätestens einen Tag nach der Abreise der kurbeitragspflichtigen Person an den ZV abzuführen. Der ZV kann zulassen, dass der Kurbeitrag erst am Monatsende abgeführt wird."
        },
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          "text": "Die Gäste meldest du spätestens am zweiten Tag nach der Ankunft an und spätestens am dritten Tag nach der Abreise ab, auf dem Formblatt oder im digitalen Meldesystem des Zweckverbands.",
          "quote": "dem ZV spätestens am zweiten Tag nach der Ankunft und spätestens am dritten Tag nach der Abreise mittels eines besonderen An- bzw. Abmeldeformblattes des ZV oder des vom ZV zur Verfügung gestellten digitalen Meldesystems die beitragspflichtigen Personen zu melden"
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        "source": "bnetza",
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    {
      "slug": "reit-im-winkl",
      "name": "Gemeinde Reit im Winkl",
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      "sources": {
        "satzung": {
          "title": "Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages (KBS) der Gemeinde Reit im Winkl vom 23.06.2025 (Scan)",
          "url": "https://www.reitimwinkl.de/fileadmin/reitimwinkl/xRathaus_Dateien/Ortsrecht/Kurbeitragssatzung__01.12.2025.pdf",
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              "reading": "2. für Kinder und Jugendliche ab dem vollendeten 6. Lebensjahr bis zum vollendeten 16. Lebensjahr 1,50€."
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            "quote": "4. Für Schwerbehinderte deren Grad der Behinderung von 80 bis einschließlich GdB 99 liegt, beträgt der Kurbeitrag pro Aufenthaltstag die Hälfte der Beträge nach Ziffer 1 oder 2."
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          {
            "text": "Betriebe mit weniger als 10 Betten dürfen die Gäste auch schriftlich melden.",
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          {
            "text": "Die Umsatzsteuer ist im Kurbeitrag enthalten.",
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          {
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          {
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          },
          {
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      "slug": "ruhpolding",
      "name": "Gemeinde Ruhpolding",
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          "title": "Satzung über die Erhebung des Kurbeitrages (KBS) der Gemeinde Ruhpolding vom 08.01.2024 (Scan)",
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            "quote": "Bei Auszubildenden und Praktikanten in anerkannten Ausbildungsberufen, die sich ausschließlich aus Anlass ihrer Berufsausbildung in der Gemeinde aufhalten"
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          {
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            "quote": "Diese entrichten pro Person einen reduzierten Kurbeitrag in Höhe von 1,00 €"
          },
          {
            "text": "Erhoben wird der Kurbeitrag vom Ruhpolding Tourismus Kommunalunternehmen (RTK), nicht von der Gemeinde selbst.",
            "quote": "unmittelbar an das Ruhpolding Tourismus Kommunalunternehmen AdöR der Gemeinde Ruhpolding (kurz: RTK) zu entrichten."
          },
          {
            "text": "Meldest du auf Papier statt digital, verlangt das RTK von dir eine Bearbeitungsgebühr von 3,50 € je Meldung.",
            "quote": "Für die Meldung mittels Formblatt legt das RTK eine Bearbeitungsgebühr von 3,50 € fest und hebt diese von den Beherbergungsbetrieben ein."
          },
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          "quote": "spätestens einen Tag nach der Abreise des Kurbeitragspflichtigen oder bei späterer Meldung mit dieser an das RTK abzuführen. Das RTK kann zulassen, dass der Betrag erst mit Zustellung des Kurbeitragsbescheides abgeführt wird."
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          "quote": "verpflichtet, der Gemeinde innerhalb von 24 Stunden die Beitragspflichtigen elektronisch mittels des von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Verfahrens zu melden, sofern diese sich nicht selbst gemeldet haben."
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        "bnetza": {
          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
          "url": "https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Digitales/Kurzzeitvermietung/_func/Area-Liste-xls.html?nn=686258",
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            "text": "Familienbesuche bei Einwohnern, die unentgeltlich im Haushalt aufgenommen werden und keine Kureinrichtungen nutzen",
            "quote": "Familienbesuche von Einwohnern, die in deren Haushalt unentgeltlich aufgenommen werden und keine Kureinrichtungen in Anspruch nehmen bzw. Veranstaltungen besuchen."
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            "quote": "Personen, die ausschließlich zum Zweck der Berufsausübung im Kurgebiet übernachten (z. B. Bauarbeiter, Monteure, Messebesucher)."
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          {
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          },
          {
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          {
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          },
          {
            "text": "Seit dem 1. Dezember 2025 ist das elektronische Meldeverfahren der Gemeinde Pflicht; auf Antrag kann die Gemeinde bei unbilliger Härte davon befreien.",
            "quote": "Die Nutzung des elektronischen Meldewesens ist ab dem 01.12.2025 für alle nach"
          },
          {
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            "quote": "Die Gemeinde kann zulassen, dass der Beitrag erst am Monatsende abgeführt wird."
          }
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        "hostDuty": {
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        },
        "deadline": {
          "text": "Abgeführt wird spätestens einen Tag nach der Abreise des Gastes.",
          "quote": "Der Kurbeitrag ist von dem zur Einhebung Verpflichteten spätestens einen Tag nach der Abreise des Kurbeitragspflichtigen an die Gemeinde abzuführen."
        },
        "reporting": {
          "text": "Die Gäste meldest du unverzüglich, spätestens am Tag nach der Anreise, bei der Gemeinde, sofern sie sich nicht selbst gemeldet haben.",
          "quote": "spätestens am Tag nach der Anreise, bei der Gemeinde zu melden, sofern diese sich nicht selbst gemeldet haben."
        }
      },
      "lodgingTax": null,
      "registration": {
        "required": false,
        "source": "bnetza",
        "asOf": "2026-10-01",
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      "checked": {
        "on": "2026-10-14",
        "by": "agent"
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        "on": "2026-10-14",
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      "url": "https://keyset.cloud/kurtaxe/schliersee/",
      "calculation": {
        "countsDepartureDay": false,
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        "maxPerStay": null,
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      }
    },
    {
      "slug": "schoenau-am-koenigssee",
      "name": "Gemeinde Schönau a. Königssee",
      "short": "Schönau a. Königssee",
      "ags": "09172132",
      "state": "Bayern",
      "district": "Berchtesgadener Land",
      "sources": {
        "satzung": {
          "title": "Satzung für die Erhebung des Kurbeitrages des Zweckverbandes Bergerlebnis Berchtesgaden (Fassung vom 26.10.2015, zuletzt geändert durch Satzung vom 08.12.2025), Stand 01.01.2026",
          "url": "https://www.berchtesgaden.de/fileadmin/Berchtesgaden/PDFs/Kurbeitragssatzung_ZV_Bergerlebnis_Berchtesgden_2026_01_01.pdf",
          "kind": "municipality",
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          "verifiedOn": "2026-10-15",
          "changedOn": "2026-10-14"
        },
        "verband": {
          "title": "Verbandssatzung des Zweckverbandes Tourismusregion Berchtesgaden-Königssee (heute Zweckverband Bergerlebnis Berchtesgaden), Oberbayerisches Amtsblatt Nr. 18/2020, S. 199",
          "url": "https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/mam/dokumente/service/obabl/2020/18_240720.pdf",
          "kind": "gazette",
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          "verifiedOn": "2026-10-15",
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        "bnetza": {
          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
          "url": "https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Digitales/Kurzzeitvermietung/_func/Area-Liste-xls.html?nn=686258",
          "kind": "federal",
          "sha256": "40fa3c51b203943bc7dd08e626cf053241bc4cac5c05e2071ce7e26b3f34c652",
          "verifiedOn": "2026-10-15",
          "changedOn": "2026-10-14"
        }
      },
      "levy": {
        "name": "Kurbeitrag",
        "source": "satzung",
        "counting": {
          "countsDepartureDay": false,
          "quote": "Ankunftstag und Abreisetag gelten als ein Unterkunftstag."
        },
        "ageBy": {
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          "quote": "Kinder bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem sie das 6. Lebensjahr vollenden;"
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              {
                "underAge": 17,
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                "quote": "vom Beginn des Kalenderjahres, in dem sie das 7. Lebensjahr vollenden, bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem sie das 16. Lebensjahr vollenden: 1,55 Euro;"
              }
            ]
          }
        ],
        "maxNights": null,
        "exemptions": [
          {
            "text": "Menschen mit einem Grad der Behinderung von 100",
            "quote": "Schwerbehinderte mit GdB 100;"
          },
          {
            "text": "Begleitpersonen von Menschen, die laut amtlichem Ausweis auf ständige Begleitung angewiesen sind",
            "quote": "Begleitpersonen von Schwerbehinderten, die laut amtlichem Ausweis auf ständige Begleitung angewiesen sind;"
          },
          {
            "text": "Kranke, solange sie laut ärztlichem Attest ihre Unterkunft nicht verlassen können",
            "quote": "Kranke, solange sie laut ärztlichem Attest ihre Unterkunft nicht verlassen können;"
          },
          {
            "text": "Auszubildende und Praktikanten für die Dauer der Ausbildungsmaßnahme im Kurgebiet",
            "quote": "Auszubildende und Praktikanten für die Dauer der Ausbildungsmaßnahme im Kurgebiet;"
          },
          {
            "text": "Wer sich ausschließlich beruflich im Kurgebiet aufhält",
            "quote": "Personen, die sich ausschließlich zur Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit im Kurgebiet aufhalten;"
          },
          {
            "text": "Sportler und ihre Betreuer in einem Team bei offiziellem Training oder Wettkampf",
            "quote": "Sportler und ihre Betreuer innerhalb eines Teams, die sich in einem offiziellen Sportverband und zu offiziellen Trainings- oder Wettkampfzwecken im Kurgebiet aufhalten;"
          },
          {
            "text": "Wer in Berghütten übernachtet, die nicht auf öffentlichen Straßen erreichbar sind",
            "quote": "Personen, die in Berghütten übernachten, welche nicht auf öffentlichen Straßen erreichbar sind."
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Erhoben wird der Kurbeitrag nicht von der Gemeinde, sondern vom Zweckverband Bergerlebnis Berchtesgaden; Mitglieder sind Berchtesgaden, Bischofswiesen, Marktschellenberg, Ramsau und Schönau a. Königssee.",
            "quote": "Verbandsmitglieder sind der Landkreis Berchtesgadener Land, die Märkte Berchtesgaden und Marktschellenberg sowie die Gemeinden Bischofswiesen, Ramsau b. Berchtesgaden und Schönau a. Königssee.",
            "source": "verband"
          },
          {
            "text": "Das Alter zählt nach Kalenderjahren: Kinder sind frei bis zum Ende des Jahres, in dem sie 6 werden; der Kinderpreis gilt vom Beginn des Jahres, in dem sie 7 werden, bis zum Ende des Jahres, in dem sie 16 werden.",
            "quote": "vom Beginn des Kalenderjahres, in dem sie das 7. Lebensjahr vollenden, bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem sie das 16. Lebensjahr vollenden: 1,55 Euro;"
          },
          {
            "text": "Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 80 zahlen 2,50 €.",
            "quote": "Schwerbehinderte mit mindestens GdB 80: 2,50 Euro;"
          },
          {
            "text": "Patienten in einer Kurklinik oder Rehaeinrichtung und Schüler im Schüleraustausch oder in einer Jugendherberge oder einem Schullandheim bei einer Schulveranstaltung zahlen 0,80 €.",
            "quote": "für Patienten, die in einer Kurklinik oder Rehaeinrichtung untergebracht sind 0,80 Euro."
          },
          {
            "text": "Befreiungen gelten nur gegen Nachweis beim Zweckverband.",
            "quote": "Voraussetzung ist die Vorlage entsprechender Nachweise beim ZV."
          },
          {
            "text": "Die Gästekarte gibst du personenbezogen mit An- und Abreisetag aus.",
            "quote": "Die Gästekarte sollte vom Gastgeber personenbezogen und mit Angabe von Anreise- und Abreisetag ausgegeben."
          }
        ],
        "hostDuty": {
          "text": "Wer Gäste beherbergt, hebt den Kurbeitrag ein und haftet dem Zweckverband für den Eingang.",
          "quote": "Der Gastgeber ist weiterhin verpflichtet, den Kurbeitrag einzuheben und haftet dem ZV gegenüber für dessen Eingang."
        },
        "deadline": {
          "text": "Abgeführt wird spätestens einen Tag nach der Abreise des Gastes; der Zweckverband kann zulassen, dass erst am Monatsende abgeführt wird.",
          "quote": "Der Gastgeber hat den Kurbeitrag spätestens einen Tag nach der Abreise der kurbeitragspflichtigen Person an den ZV abzuführen. Der ZV kann zulassen, dass der Kurbeitrag erst am Monatsende abgeführt wird."
        },
        "reporting": {
          "text": "Die Gäste meldest du spätestens am zweiten Tag nach der Ankunft an und spätestens am dritten Tag nach der Abreise ab, auf dem Formblatt oder im digitalen Meldesystem des Zweckverbands.",
          "quote": "dem ZV spätestens am zweiten Tag nach der Ankunft und spätestens am dritten Tag nach der Abreise mittels eines besonderen An- bzw. Abmeldeformblattes des ZV oder des vom ZV zur Verfügung gestellten digitalen Meldesystems die beitragspflichtigen Personen zu melden"
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          "title": "Satzung für die Erhebung des Kurbeitrages (Kurbeitragssatzung – KBS) der Stadt Sonthofen vom 24.07.2025, Lesefassung der Stadt",
          "url": "https://www.stadt-sonthofen.de/media/4883/satzung_kurbeitrag_lesefassung_2025_07_24.pdf",
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          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
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              },
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          }
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          },
          {
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          },
          {
            "text": "Personen, die sich ausschließlich wegen ihrer Berufsausübung in Sonthofen aufhalten; das weisen sie dem Beherbergungsbetrieb oder der Stadt nach",
            "quote": "Personen, welche sich ausschließlich aus Anlass ihrer Berufsausübung im Stadtgebiet Sonthofen aufhalten, sind nicht kurbeitragspflichtig."
          }
        ],
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            "quote": "Von der Entrichtung des Kurbeitrags um 50 % ermäßigt sind Personen, die einen Grad der Behinderung von 80 - 95 nachweisen können."
          },
          {
            "text": "Die Umsatzsteuer ist im Kurbeitrag enthalten.",
            "quote": "Im Kurbeitrag ist die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer enthalten."
          },
          {
            "text": "Jeder zahlende und jeder befreite Gast bekommt eine elektronische, nicht übertragbare Gästekarte.",
            "quote": "Befreite Beitragspflichtige nach § 4 Abs. (3) erhalten ebenfalls eine elektronische Gästekarte."
          },
          {
            "text": "Änderungen der Meldedaten wie vorzeitige Abreise oder Verlängerung meldest du unverzüglich, spätestens am Abreisetag.",
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          },
          {
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            "quote": "Der Einsatz und die Übermittlung auf elektronischem Weg sind grundsätzlich für alle Beherbergungsbetriebe verpflichtend."
          }
        ],
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        },
        "deadline": {
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        "satzung": {
          "title": "Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages (Kurbeitragssatzung – KBS) der Gemeinde Spiegelau vom 3. November 2020, Fassung ab 1. Januar 2024 (Lesefassung der Gemeinde); 2. Änderungssatzung vom 11.11.2024 streicht nur § 5 Abs. 1 Satz 3",
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        "bnetza": {
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                "quote": "2. für Personen ab Vollendung des 6. Lebensjahres bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 1,25 €"
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            ]
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            "quote": "Die Gemeinde kann zulassen, dass der Beitrag erst am Monatsende abgeführt wird."
          }
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          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
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            "quote": "Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen H (hilflos)."
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          {
            "text": "Schwerbehinderte ab einem Grad der Behinderung von 50 zahlen wie Jugendliche die Hälfte.",
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          {
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          },
          {
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            "text": "Die Stadt kann zulassen, dass du den Kurbeitrag erst am Monatsende abführst.",
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          }
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        "source": "bnetza",
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          "url": "https://storage.tramino.net/markt-wertach/1450003/kurbeitragssatzung-10102024.pdf",
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              "reading": "Der Kurbeitrag ist von dem zur Einhebung Verpflichteten spätestens einen Tag nach der Abreise des Kurbeitragspflichtigen an den Markt abzuführen."
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              "reading": "dem Markt die Beitragspflichtigen schriftlich zu melden, sofern diese sich nicht selbst gemeldet haben."
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          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
          "url": "https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Digitales/Kurzzeitvermietung/_func/Area-Liste-xls.html?nn=686258",
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            "text": "Die Mehrwertsteuer ist im Kurbeitrag enthalten.",
            "quote": "(3) Im Kurbeitrag ist die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten."
          },
          {
            "text": "Der Markt kann zulassen, dass du den Kurbeitrag erst am Monatsende abführst.",
            "quote": "Der Markt kann zulassen, dass der Beitrag erst am Monatsende abgeführt wird."
          }
        ],
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          "text": "Wer Gäste beherbergt, hebt den Kurbeitrag ein und haftet dem Markt dafür.",
          "quote": "Sie sind weiterhin verpflichtet, den Kurbeitrag einzuheben und haften dem Markt gegenüber für den Eingang des Beitrages."
        },
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            "quote": "(3) Auf Antrag wird der Kurbeitrag ermäßigt 1. für schwerbehinderte Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr mit mindestens 100 % Grad der Behinderung auf 1,80 € 2. für schwerbehinderte Personen vom vollendeten 6. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr mit mindestens 100 % Grad der Behinderung auf 0,90 €."
          },
          {
            "text": "Wer sich aus beruflichen Gründen in Zwiesel aufhält und keine Möglichkeit hat, die Kureinrichtungen zu nutzen",
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            "text": "Wer einen schwerbehinderten Menschen mit der Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson begleitet",
            "quote": "einen schwerbehinderten Menschen mit der Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson begleiten."
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          "title": "Gesetz über eine Übernachtungsteuer in Berlin (Übernachtungsteuergesetz - ÜnStG) vom 18. Dezember 2013, Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.01.2026, Senatsverwaltung für Finanzen",
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          "title": "Leitfaden Übernachtungsteuer, Rechtslage ab 1. Januar 2025, Senatsverwaltung für Finanzen Berlin",
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          "quote": "Die Steuer bemisst sich nach dem Aufwand für die Übernachtung ohne Umsatzsteuer und ohne den Aufwand für andere Dienstleistungen.",
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        "deadline": {
          "text": "Die Steuer ist am zehnten Tag nach Ablauf des Quartals fällig, für das du sie anmeldest.",
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        "reporting": {
          "text": "Du meldest die Steuer vierteljährlich elektronisch beim Finanzamt an, mit der Zahl aller Übernachtungen und der Zahl der steuerpflichtigen Übernachtungen, und berechnest sie dabei selbst.",
          "quote": "Der Beherbergungsbetrieb im Sinne von § 1 Absatz 2 hat bis zum zehnten Tag nach Ablauf jedes Kalendervierteljahres (Steueranmeldungszeitraum) eine Steueranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung unter Angabe der Gesamtzahl der Übernachtungen und der Anzahl der steuerpflichtigen Übernachtungen zu übermitteln, in der die Steuer für den Steueranmeldungszeitraum selbst zu berechnen ist."
        },
        "exemptions": [
          {
            "text": "Steuerpflichtig sind nur kurzfristige Übernachtungsangebote; wer eine Unterkunft für sechs Monate oder länger zur Verfügung stellt, zahlt dafür keine Übernachtungsteuer.",
            "quote": "Als kurzfristig im Sinne des Satzes 1 gilt eine Beherbergungsmöglichkeit, wenn sie über einen Zeitraum von weniger als sechs Monaten zur Verfügung gestellt wird."
          },
          {
            "text": "Die Übernachtung einer Begleitperson, auf die ein Mensch mit Behinderung angewiesen ist, ist nicht steuerbar.",
            "quote": "Wenn ein Mensch mit Behinderung auf eine Begleitperson angewiesen ist, so ist der Übernachtungsaufwand für die Begleitperson kein über den normalen Lebensbedarf hinausgehender Aufwand und damit nicht steuerbar.",
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          },
          {
            "text": "Patienten, die ausschließlich wegen einer ärztlich verordneten Behandlung oder Reha-Maßnahme übernachten, zahlen keine Übernachtungsteuer.",
            "quote": "Sofern Aufenthalte von Patienten ausschließlich aus Anlass einer ärztlich verordneten, stationären oder ambulanten Heilbehandlung oder Reha-Maßnahme stattfinden, dienen die hierdurch entstehenden Aufwendungen der Grundbefriedigung des Lebensbedarfs",
            "source": "leitfaden"
          },
          {
            "text": "Übernachtungen bei Schulfahrten, die die Voraussetzungen der Berliner Schulverwaltung erfüllen, sind nicht steuerpflichtig.",
            "quote": "Übernachtungsaufwendungen im Rahmen von Schulfahrten unterliegen als zur Grundbefriedigung des Lebensbedarfs notwendige Aufwendungen nicht der Übernachtungsteuer, sofern folgende in § 4 der Ausführungsvorschriften zu Veranstaltungen der Schule der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (AV Veranstaltungen vom 9. Dezember 2013) aufgeführten Voraussetzungen erfüllt sind",
            "source": "leitfaden"
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          {
            "text": "Wer wegen Renovierung oder Umbau vorübergehend nicht in seiner Wohnung wohnen kann, zahlt für die Ersatzunterkunft keine Übernachtungsteuer.",
            "quote": "unbewohnbar wird, dient der Grundbefriedigung des Lebensbedarfs – nämlich des Wohnens – und unterliegt somit nicht der Besteuerung.",
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        ],
        "remarks": [
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            "quote": "Beruflich veranlasste Aufwendungen für eine Übernachtung unterliegen seit dem 1. April 2024 der Übernachtungsteuer.",
            "source": "leitfaden"
          },
          {
            "text": "Beginn und Ende deiner Vermietung zeigst du dem Finanzamt innerhalb einer Woche an.",
            "quote": "Der Beherbergungsbetrieb (§ 1 Absatz 2) hat den Beginn und das Ende seiner Tätigkeit innerhalb einer Woche dem zuständigen Finanzamt schriftlich oder elektronisch anzuzeigen."
          }
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          "title": "Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages in der Gemeinde Bad Saarow (Kurbeitragssatzung) vom 20.12.2022",
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          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
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          }
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        "maxNights": {
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          "perStay": false,
          "text": "höchstens 30 Tage je Kalenderjahr",
          "quote": "Der Kurbeitrag wird ganzjährig nach der Dauer des Aufenthaltes (Anzahl der Aufenthaltstage) erhoben, längstens jedoch für 30 Tage im Kalenderjahr."
        },
        "exemptions": [
          {
            "text": "Begleitpersonen von Menschen mit Schwerbehinderung und den Merkzeichen aG, H oder B zahlen nichts, wenn sie den Ausweis vorlegen.",
            "quote": "Begleitpersonen von Schwerbehinderten mit einem der Merkzeichen aG, H oder B (nur bei Vorlage eines Ausweises nach § 152 Abs. 5 S. 1 SGB IX)"
          },
          {
            "text": "Wer sich zur Therapie und Betreuung in Kliniken, Alters- und Pflegeheimen oder Einrichtungen der Hilfe zur Erziehung aufhält, zahlt nichts.",
            "quote": "Personen, die sich zur Therapie und Betreuung in Kliniken, in Alters- und Pflegeheimen sowie in Einrichtungen der Hilfe zur Erziehung gem. § 34 SGB VIII aufhalten"
          },
          {
            "text": "Kinder- und Schülergruppen ab 12 Personen und ihre Begleitpersonen in Ferienlagern, Jugendherbergen und Schullandheimen zahlen nichts.",
            "quote": "Kinder- und Schülergruppen ab 12 Personen und deren Begleitpersonen in Ferienlagern, Jugendherbergen und Schullandheimen"
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Die Sätze gelten in der Gemeinde Bad Saarow ohne die Ortsteile Neu Golm und Petersdorf.",
            "quote": "Die Gemeinde Bad Saarow (ausgenommen die Ortsteile Neu Golm und Petersdorf), nachstehend nur als Gemeinde bezeichnet,"
          },
          {
            "text": "Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 zahlen 1,50 € je Tag, wenn sie den Ausweis vorlegen.",
            "quote": "c) Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 (bei Vorlage eines Ausweises nach § 152 Abs. 5 S. 1 SGB IX) 1,50 €"
          },
          {
            "text": "Statt der Tagessätze gibt es einen pauschalen Jahreskurbeitrag von 90,00 € für Erwachsene und 45,00 € für Kinder ab 10 Jahren und Jugendliche.",
            "quote": "Der pauschale Jahreskurbeitrag beträgt bei Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr 90,00 €, bei Kindern und Jugendlichen ab dem vollendeten 10. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr und bei Schwerbehinderten gem. Abs. 2 lit. c) 45,00 €."
          },
          {
            "text": "Der Kurbeitrag wird bei Beginn des Aufenthalts für die ganze Dauer fällig und an dich als Vermieter gezahlt; als Nachweis bekommt der Gast die Kurkarte.",
            "quote": "Der Kurbeitrag wird mit dem Entstehen fällig und ist bei Beginn des Aufenthaltes für die Dauer des Aufenthaltes an den Erhebenden oder - falls ein solcher nicht vorhanden ist - an die Gemeinde zu zahlen. Als Zahlungsnachweis erhält der Kurbeitragspflichtige die Kurkarte ausgehändigt."
          }
        ],
        "hostDuty": {
          "text": "Wer Gäste beherbergt, zieht den Kurbeitrag ein und führt ihn an die Gemeinde ab; dafür haftest du.",
          "quote": "Die in Abs. 1 genannten Personen sind weiterhin verpflichtet, den Kurbeitrag von den Kurbeitragspflichtigen einzuziehen und an die Gemeinde abzuführen."
        },
        "deadline": {
          "text": "Abgerechnet und abgeführt wird monatlich zum 10. des Folgemonats auf den Vordrucken der Gemeinde.",
          "quote": "Die Meldeverpflichteten nach Abs. 1 haben die im Laufe eines Kalendermonats fällig gewordenen Kurbeiträge jeweils zum 10. des folgenden Kalendermonats auf den von der Gemeinde vorgegebenen Vordrucken abzurechnen und an die Gemeinde abzuführen."
        },
        "reporting": {
          "text": "Die Gäste meldest du der Gemeinde spätestens am Tag nach der Ankunft.",
          "quote": "der Gemeinde die Beitragspflichtigen und die zur Ermittlung und Festsetzung sowie Erhebung des Kurbeitrages erforderlichen Daten spätestens am Tag nach deren Ankunft zu übermitteln."
        }
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        "source": "bnetza",
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    {
      "slug": "burg-spreewald",
      "name": "Gemeinde Burg (Spreewald)",
      "short": "Burg (Spreewald)",
      "ags": "12071032",
      "state": "Brandenburg",
      "district": "Spree-Neiße",
      "sources": {
        "satzung": {
          "title": "Satzung des Amtes Burg (Spreewald) über die Erhebung eines Kurbeitrages in der Gemeinde Burg (Spreewald)/Bórkowy (Błota) (Kurbeitragssatzung) vom 17. März 2025 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 8. Dezember 2025, Lesefassung des Amtes",
          "url": "https://amt-burg-spreewald.de/visioncontent/mediendatenbank/amt_kurbeitrag_2025_lesefassung_2_aend.pdf",
          "kind": "municipality",
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        "bnetza": {
          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
          "url": "https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Digitales/Kurzzeitvermietung/_func/Area-Liste-xls.html?nn=686258",
          "kind": "federal",
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          "verifiedOn": "2026-10-15",
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        },
        "fvb": {
          "title": "Tourismusbeitragssatzung des Amtes Burg (Spreewald), beschlossen am 6. Juli 2026, bekannt gemacht im Amtsblatt vom 5. August 2026; die Satzung gilt rückwirkend ab 1. Januar 2016, die Anlage 2 mit den Vorteilssätzen ab 1. Juli 2026",
          "url": "https://amt-burg-spreewald.de/visioncontent/mediendatenbank/tourismusbeitragssatzung_2026.pdf",
          "kind": "statute",
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          "quote": "(An-und Abreisetag gelten zusammen als ein ganzer Tag)"
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          "text": "höchstens 28 Kalendertage je Jahr",
          "quote": "Der Kurbeitrag wird nach den Aufenthaltstagen, längstens jedoch für 28 Kalendertage im Jahr berechnet."
        },
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          {
            "text": "Gäste, die von ortsansässigen Verwandten unentgeltlich in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen werden, zahlen nichts.",
            "quote": "Gäste, die von ortsansässigen Verwandten unentgeltlich und ohne Kostenerstattung in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen werden,"
          },
          {
            "text": "Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 zahlen nichts.",
            "quote": "Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80,"
          },
          {
            "text": "Begleitpersonen von Schwerbehinderten zahlen nichts, wenn das Merkzeichen B im Ausweis steht.",
            "quote": "Begleitpersonen, welche Schwerbehinderte begleiten; das Merkzeichen „B“ muss auf dem Schwerbehindertenausweis nachgewiesen werden,"
          },
          {
            "text": "Erkrankte, die ihre Unterkunft nicht verlassen können, zahlen für die Dauer nichts; den Nachweis legen sie dir spätestens am Abreisetag vor.",
            "quote": "erkrankte Personen, die nicht in der Lage sind, ihre Unterkunft zu verlassen und dies durch ärztliches Zeugnis belegen, für die Dauer ihres Zustandes; der Nachweis ist spätestens am Tage der Abreise dem Meldepflichtigen vorzulegen;"
          },
          {
            "text": "Ortsfremde, die im Ort arbeiten oder ausgebildet werden (Geschäftsreisende), zahlen nichts.",
            "quote": "Ortsfremde, die sich zur Ausbildung und Berufsausübung in Burg (Spreewald)/Bórkowy (Błota) aufhalten, wenn sie im Erhebungsgebiet arbeiten und ausgebildet werden (Geschäftsreisende);"
          },
          {
            "text": "Kinder- und Schülergruppen ab fünf Personen und ihre Begleitpersonen in Ferienlagern, Landschulheimen und Jugendherbergen zahlen nichts.",
            "quote": "Kinder-und Schülergruppen ab fünf Personen und deren Begleitpersonen in Ferienlagern, Landschulheimen, Jugendherbergen, Einrichtungen des Behindertenwerkes und vergleichbaren Einrichtungen;"
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Rehaklinikpatienten zahlen 1,00 € je Tag.",
            "quote": "b) Rehaklinikpatienten 1,00 Euro"
          },
          {
            "text": "Tagesgäste zahlen 1,00 € je Person, auch ohne Übernachtung; das betrifft dich nur, wenn du Tagesgäste empfängst.",
            "quote": "Tagesgäste haben einen Kurbeitrag von 1,00 Euro pro Person zu entrichten."
          },
          {
            "text": "Der pauschalierte Jahreskurbeitrag beträgt 56,00 €.",
            "quote": "c) pauschalierter Jahreskurbeitrag 56,00 Euro"
          },
          {
            "text": "Für Übernachtungsgäste ist der Kurbeitrag am Anreisetag für den ganzen Aufenthalt in einer Summe fällig und wird bei dir entrichtet.",
            "quote": "Für Übernachtungsgäste ist der Kurbeitrag am Anreisetag für den gesamten beabsichtigten Aufenthaltszeitraum in einer Summe fällig und an den Beherbergungsbetrieb zu entrichten."
          },
          {
            "text": "Du haftest der Gemeinde gegenüber für den vollständigen Einzug des Kurbeitrags.",
            "quote": "Sie haften der Gemeinde gegenüber für den vollständigen Einzug des Kurbeitrages."
          },
          {
            "text": "Weigert sich ein Gast zu zahlen, meldest du das dem Amt unverzüglich mit Name und Adresse.",
            "quote": "Weigert sich eine kurbeitragspflichtige Person, den Kurbeitrag zu entrichten, hat dies der Meldepflichtige dem Amt Burg (Spreewald) unverzüglich unter Angabe von Name und Adresse der kurbeitragspflichtigen Person zu melden."
          },
          {
            "text": "Ändert ein Gast seinen Abreisetag oder unterbricht er den Aufenthalt, fertigst du eine neue GästeCard.",
            "quote": "Ändert ein Gast seinen ursprünglichen Abreisetag bzw. unterbricht er seinen Aufenthalt, ist eine neue GästeCard zu fertigen."
          }
        ],
        "hostDuty": {
          "text": "Wer Gäste beherbergt, zieht den Kurbeitrag von ihnen ein und führt ihn an die Gemeinde ab, vertreten durch das Amt Burg (Spreewald).",
          "quote": "Die Meldepflichtigen haben den Kurbeitrag von den Kurbeitragspflichtigen einzuziehen und den Betrag an die Gemeinde, vertreten durch das Amt Burg (Spreewald), abzuführen."
        },
        "deadline": {
          "text": "Was im Monat fällig geworden ist, rechnest du bis zum 15. des Folgemonats beim Amt ab.",
          "quote": "Die Meldepflichtigen haben die im Laufe eines Monats fällig gewordenen Kurbeiträge jeweils zum 15. des folgenden Kalendermonats bei der Gemeinde, vertreten durch das Amt Burg (Spreewald), Hauptstraße 46, 03096 Burg (Spreewald)/Bórkowy (Błota) abzurechnen."
        },
        "reporting": {
          "text": "Die Daten erfasst du elektronisch im System des Amtes.",
          "quote": "Die Datenerfassung für die Abwicklung des Kurbeitrages und das Erzeugen der GästeCard erfolgt über ein elektronisches Verfahren."
        }
      },
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        "name": "Tourismusbeitrag",
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        },
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          "text": "Einen festen Betrag je Bett oder Wohnung nennt die Satzung nicht: Der Messbetrag ergibt sich, indem die Reineinnahmen mit dem Vorteilssatz deiner Betriebsart multipliziert werden.",
          "quote": "Dieser ergibt sich, indem die Reineinnahmen (Absatz 6) mit dem Vorteilssatz (Absatz 5) multipliziert werden."
        },
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        "basis": {
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          "quote": "Maßgebend ist der Umsatz des vorletzten dem Erhebungsjahr vorausgegangenen Kalenderjahres (Vorvorjahr)."
        },
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          "text": "Bis zum 1. August des Erhebungsjahres teilst du dem Amt die Angaben des vorvergangenen Jahres glaubhaft mit.",
          "quote": "1. August des Erhebungsjahres dem Amt Burg (Spreewald) glaubhaft mitzuteilen."
        },
        "deadline": {
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        },
        "exemptions": [],
        "remarks": [
          {
            "text": "Die Reineinnahmen werden aus deinem Umsatz ermittelt: Angewendet wird der mittlere Reingewinnsatz der Richtsatzsammlung, die beim Erlass des Bescheides gilt.",
            "quote": "Die Reineinnahmen werden aus dem erzielten Umsatz gemäß § 6 Absatz 1 und 2 ermittelt. Dazu wird der mittlere Reingewinnsatz aus der beim Erlass des Bescheides gültigen Richtsatzsammlung"
          },
          {
            "text": "Den Tourismusbeitrag erhebt das Amt Burg (Spreewald); die Gemeinden haben ihm die Aufgabe Fremdenverkehr und Tourismus übertragen.",
            "quote": "dem Amt Burg (Spreewald) zum 1. Januar 2001 die Selbstverwaltungsaufgabe Fremdenverkehr/Tourismus übertragen."
          },
          {
            "text": "Der Vorteilssatz für Pensionen, Privatzimmervermietung, Ferienwohnungen und Ferienhäuser beträgt 100 Prozent.",
            "quote": "Pensionen, Privatzimmervermietung, Ferienwohnung, Ferienhaus 100"
          },
          {
            "text": "Die Vorteilssätze stehen in der Anlage; bis 30. Juni 2026 gilt Anlage 1, ab 1. Juli 2026 Anlage 2.",
            "quote": "Anlage 1 (gültig für den Veranlagungszeitraum vom 1. Januar 2016 bis 30. Juni 2026) und Anlage 2 (gültig für den Veranlagungszeitraum ab 1. Juli 2026)"
          },
          {
            "text": "Übst du mehrere Tätigkeiten aus, wird der Beitrag für jede gesondert berechnet.",
            "quote": "Übt ein Beitragspflichtiger mehrere Tätigkeiten aus, so ist der Beitrag für jede Tätigkeit gesondert zu berechnen."
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      },
      "registration": {
        "required": false,
        "source": "bnetza",
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    {
      "slug": "luebbenau-spreewald",
      "name": "Stadt Lübbenau/Spreewald",
      "short": "Lübbenau/Spreewald",
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      "state": "Brandenburg",
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      "sources": {
        "satzung": {
          "title": "Satzung der Stadt Lübbenau/Spreewald über die Erhebung eines Kurbeitrages (Kurbeitragssatzung) vom 05.12.2024",
          "url": "https://daten2.verwaltungsportal.de/dateien/seitengenerator/9548dce483809bc22c3ecbc5d1ecd1d542284/Satzung_2025_bo.pdf",
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        "bnetza": {
          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
          "url": "https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Digitales/Kurzzeitvermietung/_func/Area-Liste-xls.html?nn=686258",
          "kind": "federal",
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          "verifiedOn": "2026-10-15",
          "changedOn": "2026-10-15"
        },
        "fvb": {
          "title": "Satzung der Stadt Lübbenau/Spreewald über die Erhebung eines Tourismusbeitrages (Tourismusbeitragssatzung) vom 04.12.2025",
          "url": "https://daten2.verwaltungsportal.de/dateien/seitengenerator/9548dce483809bc22c3ecbc5d1ecd1d542284/TB_2026_Satzung_mit_Anlage.pdf",
          "kind": "statute",
          "inForce": "2026-01-01",
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      "levy": {
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          "quote": "Der Tag der Ankunft und der Tag der Abreise werden zusammen als ein Tag gerechnet."
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                "quote": "1. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres."
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          }
        ],
        "maxNights": {
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          "text": "höchstens 28 Kalendertage je Jahr",
          "quote": "Der Kurbeitrag wird nach den Aufenthaltstagen, längstens jedoch für 28 Kalendertage im Jahr berechnet."
        },
        "exemptions": [
          {
            "text": "Gäste, die von ortsansässigen Verwandten unentgeltlich in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen werden, zahlen nichts.",
            "quote": "Gäste, die von ortsansässigen Verwandten unentgeltlich und ohne Kostenerstattung in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen werden."
          },
          {
            "text": "Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 80, die laut Ausweis ständig auf Begleitung angewiesen sind, und ihre Begleitperson mit Merkzeichen B zahlen nichts.",
            "quote": "Schwerstbehinderte mit einem Grad der Behinderung (GdB) ab 80, die laut amtlichem Ausweis ständig auf eine Begleitperson angewiesen sind, und deren Begleitperson, sofern dies im Schwerbehindertenausweis mit einem „B“ für ständige Begleitung gekennzeichnet ist."
          },
          {
            "text": "Erkrankte, die ihre Unterkunft nicht verlassen können, zahlen für die Dauer nichts, wenn sie das ärztlich belegen.",
            "quote": "Erkrankte Personen, die nicht in der Lage sind, ihre Unterkunft zu verlassen und dies durch ärztliches Zeugnis belegen, unterliegen während der Dauer ihres Zustandes nicht der Kurbeitragspflicht."
          },
          {
            "text": "Ortsfremde, die im Ort arbeiten oder ausgebildet werden, zahlen nichts.",
            "quote": "Ortsfremde, die sich zur Ausbildung oder Berufsausübung in Lübbenau/Spreewald aufhalten, wenn sie im Erhebungsgebiet arbeiten oder ausgebildet werden."
          },
          {
            "text": "Schülergruppen ab fünf Personen und ihre Begleitpersonen in Ferienlagern, Landschulheimen und Jugendherbergen zahlen nichts.",
            "quote": "Schülergruppen ab fünf Personen und deren Begleitpersonen in Ferienlagern, Landschulheimen, Jugendherbergen, Einrichtungen des Behindertenwerkes und vergleichbaren Einrichtungen"
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Statt der Nächte kann ein Jahreskurbeitrag von 56,00 € je Person gezahlt werden.",
            "quote": "Der Jahreskurbeitrag beträgt pro Person 56,00 €."
          },
          {
            "text": "Du meldest jede Vermietung, auch wenn der Gast befreit ist.",
            "quote": "Es besteht grundsätzlich Meldepflicht für jede Vermietung, unabhängig davon, ob die beherbergte Person kurbeitragspflichtig ist, oder nicht."
          },
          {
            "text": "Bei fristgerechter, elektronischer Abrechnung erstattet die Stadt dir 5 Prozent des Nettobetrags als Kostenerstattung.",
            "quote": "Die Kostenerstattung beträgt 5 v. H. des Nettobetrages zzgl. der Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe und für Kleinunternehmer im Sinne des § 19 Umsatzsteuergesetz 5 v. H. des Nettobetrages."
          },
          {
            "text": "Du haftest der Stadt gegenüber für den vollständigen Einzug des Kurbeitrags.",
            "quote": "Sie haften der Stadt gegenüber für den vollständigen Einzug des Kurbeitrages."
          },
          {
            "text": "Weigert sich ein Gast zu zahlen, meldest du das der Stadt unverzüglich mit Name und Adresse.",
            "quote": "Weigert sich eine kurbeitragspflichtige Person, den Kurbeitrag zu entrichten, hat dies der Meldepflichtige (Vermieter) der Stadt Lübbenau/Spreewald unverzüglich unter Angabe von Name und Adresse des Kurbeitragspflichtigen zu melden."
          },
          {
            "text": "Du musst die aktuelle Satzung gut sichtbar auslegen oder aushängen.",
            "quote": "Die Vermieter sind verpflichtet, die Kurbeitragssatzung in ihrer jeweils aktuellen Fassung an gut sichtbarer Stelle auszulegen bzw. auszuhängen."
          }
        ],
        "hostDuty": {
          "text": "Wer Gäste beherbergt, zieht den Kurbeitrag von ihnen ein und führt ihn an die Stadt ab.",
          "quote": "Die Meldepflichtigen (Vermieter) haben den Kurbeitrag von den Kurbeitragspflichtigen (Gästen) einzuziehen und den Betrag an die Stadt Lübbenau/Spreewald abzuführen."
        },
        "deadline": {
          "text": "Abgerechnet wird quartalsweise jeweils bis zum 10. des Folgemonats, also bis 10.04., 10.07., 10.10. und 10.01.",
          "quote": "Die Meldepflichtigen (Vermieter) haben die im Laufe eines Kalendervierteljahres entstandenen Kurbeiträge jeweils zum 10. des folgenden Kalendermonats (bis zum 10.04., 10.07. 10.10. und 10.01.) gegenüber der Stadt Lübbenau/Spreewald, Kirchplatz 1, 03222 Lübbenau/Spreewald abzurechnen."
        },
        "reporting": {
          "text": "Die Daten erfasst und meldest du elektronisch über das System AVS.",
          "quote": "Die für die Berechnung des Kurbeitrages erforderlichen meldepflichtigen Daten werden auf elektronischem Weg über das EDV-System „AVS“ erfasst und weitergeleitet."
        }
      },
      "lodgingTax": null,
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        "name": "Tourismusbeitrag",
        "source": "fvb",
        "payer": {
          "text": "Zahlen musst du, wenn dir der Tourismus in Lübbenau/Spreewald und seinen Orts- und Gemeindeteilen besondere unmittelbare oder mittelbare wirtschaftliche Vorteile bringt.",
          "quote": "Der Tourismusbeitrag wird von den Personen und Unternehmen erhoben, denen durch den Tourismus besondere unmittelbare oder mittelbare wirtschaftliche Vorteile in Lübbenau/Spreewald und ihren Orts- und Gemeindeteilen geboten werden."
        },
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        "assessed": {
          "text": "Einen festen Betrag je Bett oder Wohnung nennt die Satzung nicht: Der Messbetrag ergibt sich, indem die Reineinnahmen mit dem Vorteilssatz deiner Betriebsart aus der Anlage multipliziert werden.",
          "quote": "Dieser ergibt sich, indem die Reineinnahmen (§ 5 Absatz 2) mit dem Vorteilssatz (§ 5 Absatz 3) multipliziert werden. Die Vorteilssätze der einzelnen Berufsgruppen/Gewerbegruppen ergeben sich aus der Anlage, welche Bestandteil dieser Satzung ist."
        },
        "rate": {
          "percent": 5,
          "quote": "Der Hebesatz zur Berechnung des Beitrages nach § 5 Absatz 1 bis 3 wird auf 5 v. H. festgesetzt."
        },
        "basis": {
          "text": "Es zählen in der Regel die möglichen Mehreinnahmen des Jahres, das dem Erhebungsjahr zwei Jahre vorausging.",
          "quote": "Berechnungsgrundlage für den Beitrag nach § 5 Absatz 1 sind in der Regel die möglichen Mehreinnahmen des Haushaltsjahres, welches dem Erhebungszeitraum (§ 7) zwei Jahre vorausging."
        },
        "minimum": {
          "text": "Beträgt der Beitrag weniger als 10 Euro, wird er nicht erhoben.",
          "quote": "Der Beitrag wird nicht erhoben, wenn er weniger als 10,00 € beträgt."
        },
        "reporting": {
          "text": "Bis zum 31. Juli jedes Jahres teilst du der Stadt deinen Gesamtumsatz des Jahres mit, das dem Erhebungsjahr zwei Jahre vorausging, und belegst ihn zum Beispiel mit der BWA oder der Umsatzsteuererklärung.",
          "quote": "Beitragspflichtige nach § 2 haben bis zum 31.07 jeden Jahres ihren Gesamtumsatz des Kalenderjahres, welches dem Erhebungszeitraum zwei Jahre vorausging, glaubhaft mitzuteilen. Als Nachweis ist der Betriebswirtschaftliche Abrechnungsbogen (BWA), die Umsatzsteuererklärung oder ein anderer geeigneter Nachweis einzureichen"
        },
        "deadline": {
          "text": "Der Beitrag kommt per Bescheid und ist einen Monat nach dessen Bekanntgabe fällig.",
          "quote": "Die Beitragsschuld wird einen Monat nach Bekanntgabe des Abgabenbescheides zur Zahlung fällig."
        },
        "exemptions": [],
        "remarks": [
          {
            "text": "Die Reineinnahmen ermittelt die Stadt mit dem mittleren Reingewinnsatz aus der Richtsatzsammlung des Bundesministeriums der Finanzen, die beim Erlass des Bescheides gilt.",
            "quote": "Zu ihrer Ermittlung wird der mittlere Reingewinnsatz aus der beim Erlass des Bescheides gültigen Richtsatzsammlung des Bundesministeriums der Finanzen angewandt."
          },
          {
            "text": "Für Beherbergung (Hotel, Pension, Privatzimmervermieter usw.) nennt die Anlage einen Vorteilssatz von 90 Prozent.",
            "quote": "2 Beherbergung (Hotel/ Pension/ Privatzimmervermieter usw.) 90"
          },
          {
            "text": "Für Campingplätze und Wohnwagen- und Wohnmobilstellplätze nennt die Anlage ebenfalls einen Vorteilssatz von 90 Prozent.",
            "quote": "3 Campingplätze/ Wohnwagen- und Wohnmobilstellplätze 90"
          },
          {
            "text": "Zur Berechnung zählen deine Betriebseinnahmen ohne Umsatzsteuer.",
            "quote": "Die Reineinnahmen werden aus dem in der Stadt erzielten Umsatz (Betriebseinnahmen ohne Umsatzsteuer) ermittelt."
          },
          {
            "text": "Auch ein Jahr ohne Umsatz meldest du und belegst es.",
            "quote": "Auch Fehlmeldungen für einzelne Jahre (Umsatz = 0,00 €) sind einzureichen und entsprechend zu belegen."
          },
          {
            "text": "Die Pflicht beginnt im Jahr nach dem Start deines Betriebs und endet zum Ende des Monats, in dem du ihn aufgibst.",
            "quote": "Die Beitragspflicht entsteht mit Beginn des Erhebungszeitraumes (Folgejahr der Betriebsaufnahme) und erlischt zum Ende des Monats der Betriebsaufgabe."
          }
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        "source": "bnetza",
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    {
      "slug": "potsdam",
      "name": "Landeshauptstadt Potsdam",
      "short": "Potsdam",
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      "district": "Potsdam",
      "sources": {
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          "title": "Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (Übernachtungsteuersatzung) in der Landeshauptstadt Potsdam vom 29.07.2014 in der Fassung vom 12.03.2025, Lesefassung",
          "url": "https://www.potsdam.de/system/files/document/Lesefassung%20%C3%9Cbernachtungssteuersatzung%20vom%2029_07_2014%20in%20der%20Fassung%20vom%2012_03_2025_0.pdf",
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        "seite": {
          "title": "Übernachtungsteuer, Virtuelles Rathaus der Landeshauptstadt Potsdam",
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        "bnetza": {
          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
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      "levy": null,
      "lodgingTax": {
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        "source": "satzung",
        "rate": {
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          "quote": "Die Übernachtungsteuer beträgt 7,5 % der Bemessungsgrundlage."
        },
        "basis": {
          "text": "Die Steuer bemisst sich am Entgelt, das der Gast für die Übernachtung aufwendet, abzüglich der Umsatzsteuer.",
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          "vatIncluded": false
        },
        "hostDuty": {
          "text": "Die Steuer schuldest du als Vermieter selbst.",
          "quote": "Der Betreiber eines Beherbergungsbetriebes schuldet die Steuer."
        },
        "deadline": {
          "text": "Die Stadt setzt die Steuer für das Quartal per Bescheid fest; sie ist einen Monat nach dessen Bekanntgabe fällig.",
          "quote": "Die Steuer wird einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides an die Steuerpflichtige bzw. den Steuerpflichtigen fällig."
        },
        "reporting": {
          "text": "Du reichst vierteljährlich bis zum 15. Tag nach Quartalsende die Steuererklärung auf dem amtlichen Vordruck ein.",
          "quote": "Der Betreiber des Beherbergungsbetriebes ist verpflichtet, bis zum 15. Tage nach dem Ablauf eines Kalendervierteljahres bei der zur Erhebung der Abgabe zuständigen Stelle der Landeshauptstadt Potsdam eine Erklärung nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck einzureichen."
        },
        "exemptions": [
          {
            "text": "Minderjährige Gäste zahlen nichts, ebenso Gäste bis zum 27. Lebensjahr in Einrichtungen, die überwiegend Jugendliche für Erziehungs-, Ausbildungs- oder Fortbildungszwecke aufnehmen.",
            "quote": "Die Beherbergung minderjähriger Gäste sowie die Beherbergung von Gästen bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres in Einrichtungen, die überwiegend Jugendliche für Erziehungs-, Ausbildungs- oder Fortbildungszwecke aufnehmen, ist steuerfrei."
          },
          {
            "text": "Beherbergungen, die einen Wohnsitz im Sinne des Melderechts begründen, werden nicht besteuert.",
            "quote": "Beherbergungen, die einen Wohnsitz im Sinne des Melderechts begründen, werden nicht besteuert."
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Auch berufliche Übernachtungen sind steuerpflichtig, seit dem 1. April 2024.",
            "quote": "Seit dem 01.04.2024 werden alle entgeltlichen Übernachtungen besteuert.",
            "source": "seite"
          },
          {
            "text": "Lässt sich eine Pauschalrechnung ausnahmsweise nicht aufteilen, ziehst du 7 € je Gast für das Frühstück sowie je 10 € für Mittag- und Abendessen ab.",
            "quote": "Sofern die Aufteilung einer Gesamtrechnung in Übernachtungsentgelt und Entgelt für sonstige Dienstleistungen ausnahmsweise nicht möglich ist, gilt als Bemessungsgrundlage bei einem Beherbergungsbetrieb mit Pauschalpreis (Übernachtung / Frühstück bzw. Halb- oder Vollpension) der Betrag der Gesamtrechnung abzüglich einer Pauschale von 7,00 Euro für Frühstück und je 10,00 Euro für Mittagessen und Abendessen je Gast und Mahlzeit."
          }
        ]
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        "source": "bnetza",
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    },
    {
      "slug": "bremen",
      "name": "Freie Hansestadt Bremen, Stadtgemeinde",
      "short": "Bremen",
      "ags": "04011000",
      "state": "Bremen",
      "district": "Bremen",
      "sources": {
        "satzung": {
          "title": "Merkblatt zur Erhebung der Tourismusabgabe („Citytax“), Stand 06.02.2026, Magistrat der Stadt Bremerhaven, Steueramt (erläutert das Bremische Gesetz über die Erhebung einer Tourismusabgabe, BremTourAbgG, für die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven)",
          "url": "https://www.bremerhaven.de/sixcms/media.php/250/Merkblatt+zur+Erhebung+der+Citytax+06022026.pdf",
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          "quote": "Die berechnete und angemeldete „Citytax“ ist mit der Einreichung der Erklärung (Steueranmeldung) zur Tourismusabgabe – („Citytax“) zu entrichten, spätestens aber zum 15. Tag des dem maßgeblichen Kalendervierteljahr nachfolgenden Kalendermonats (Fälligkeitszeitpunkt)."
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          "quote": "Die Beherbergungsleistungen sind vom Betreiber des Beherbergungsbetriebes für jedes Kalendervierteljahr (Erhebungszeitraum) auf amtlichem Vordruck zu erklären, der bis spätestens zum 15. Tag des dem Kalendervierteljahr nachfolgenden Kalendermonats dem Magistrat der Stadt Bremerhaven, Steueramt, einzureichen ist"
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            "quote": "Daneben sieht das Gesetz eine neue Steuerbefreiung für solche Betriebe vor, die nach der Satzung, dem Stiftungsgeschäft oder der sonstigen Verfassung und nach der tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen (§§ 51 bis 68 der Abgabenordnung)."
          },
          {
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            "quote": "Für Übernachtungen von Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung, die nachweislich eine Begleitung benötigen (Merkmal „B“ im Schwerbehindertenausweis), kann im Billigkeitswege von der Erhebung der Citytax abgesehen werden."
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Die Citytax beruht auf einem Landesgesetz und wird in den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven erhoben; eine eigene Satzung der Stadt Bremen gibt es dafür nicht.",
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          },
          {
            "text": "Das Steueramt Bremerhaven verwaltet die Citytax für Bremen und Bremerhaven gemeinsam.",
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          {
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            "quote": "Zum 01.04.2024 ist die Steuerbefreiung für beruflich bedingte Übernachtungen entfallen.",
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          {
            "text": "Der Satz gilt seit dem 1. Januar 2026; davor lag er bei 5 Prozent.",
            "quote": "Neben einer Erweiterung der Anzeigepflicht sieht das Gesetz eine Erhöhung des Steuersatzes von 5 Prozent auf 5,5 Prozent vor. Die Erhöhung des Steuersatzes gilt für entgeltlichen Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben im Land Bremen ab dem 01.01.2026.",
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          {
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        "basis": {
          "text": "Die Taxe richtet sich nach dem Nettoentgelt ohne Umsatzsteuer für die Übernachtung und ist nach diesem Betrag gestaffelt.",
          "quote": "Der Steuersatz berechnet sich nach dem Nettoentgelt (ohne Umsatzsteuer) für die Übernachtung. Dabei ist eine Staffelung vorgesehen.",
          "vatIncluded": false
        },
        "hostDuty": {
          "text": "Die Taxe schuldest du als Vermieter selbst; du kannst sie an deine Gäste weitergeben, musst es aber nicht.",
          "quote": "Steuerschuldner ist der Beherbergungsbetrieb, der die Steuer wiederum dem Übernachtungsgast in Rechnung stellen kann. Es besteht aber keine Verpflichtung, die Steuer an den Gast weiterzugeben."
        },
        "deadline": {
          "text": "Die Taxe berechnest du in der Anmeldung selbst und zahlst sie gleichzeitig.",
          "quote": "Die Steuer ist in der Anmeldung selbst zu berechnen und zeitgleich abzuführen."
        },
        "reporting": {
          "text": "Du gibst vierteljährlich bis zum 15. Tag nach Quartalsende eine Steueranmeldung beim Finanzamt für Verkehrsteuern und Grundbesitz ab; bei weniger als 1.000 € Steuer im Vorjahr genügt eine Jahresanmeldung bis zum 15. Januar.",
          "quote": "Der Betreiber des Beherbergungsbetriebes ist verpflichtet, jedes Vierteljahr (Quartal) beim Finanzamt für Verkehrsteuern und Grundbesitz in Hamburg eine Steueranmeldung auf dem amtlichen Formular abzugeben. Stichtag zur Abgabe ist der fünfzehnte Tag nach Ablauf des Quartals, also der 15. April., 15. Juli, 15. Oktober und 15.Januar. Beträgt die Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr weniger als 1.000 Euro und wird sie im laufenden Jahr diesen Betrag voraussichtlich nicht übersteigen, ist das Kalenderjahr Anmeldungszeitraum."
        },
        "exemptions": [
          {
            "text": "Erfasst werden nur kurzzeitige Beherbergungen von unter zwei Monaten.",
            "quote": "Von der Steuer werden nur kurzzeitige Beherbergungen erfasst, die sich über einen Zeitraum von unter zwei Monaten erstrecken."
          },
          {
            "text": "Beträgt das Nettoentgelt für die Übernachtung pro Person 10 € oder weniger, fällt keine Taxe an.",
            "quote": "Nur für den absoluten Niedrigpreissektor fällt keine Kultur- und Tourismustaxe an, wenn das Nettoentgelt für die Übernachtung pro Person 10 Euro oder weniger beträgt."
          }
        ],
        "remarks": [
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            "text": "Die Taxe fällt pro Person an, nicht pro Zimmer; bei mehreren Personen im Zimmer wird der Gesamtpreis auf die Personen aufgeteilt.",
            "quote": "Zu beachten ist, dass die Steuer pro Person anfällt, nicht pro Zimmer. Wird ein Zimmer durch mehrere Personen genutzt, ist der Gesamtpreis nach Personen aufzuteilen."
          },
          {
            "text": "Ausnahmen gibt es sonst nicht: Auch Minderjährige werden erfasst.",
            "quote": "Ausnahmen sind generell nicht vorgesehen. Auch Minderjährige werden erfasst, ebenso Übernachtungen in Jugendherbergen oder Tageszimmer in Stundenhotels."
          },
          {
            "text": "Auch berufliche Übernachtungen sind steuerpflichtig, seit dem 1. Januar 2023.",
            "quote": "Auch für Übernachtungen, die für eine berufliche oder betriebliche Tätigkeit des Übernachtungsgastes zwingend erforderlich sind, ist ab dem 01.01.2023 Kultur- und Tourismustaxe abzuführen."
          },
          {
            "text": "Du führst Aufzeichnungen über Namen und Aufenthaltsdauer aller Gäste.",
            "quote": "Der Betreiber des Beherbergungsbetriebs hat die Namen und die Dauer des Aufenthaltes aller Übernachtungsgäste und ggf. besondere soziale Gründe (wie z.B. zur Vermeidung von Obdachlosigkeit) in geeigneter Form aufzuzeichnen."
          },
          {
            "text": "Beginn und Ende deiner Vermietung zeigst du dem Finanzamt vor dem Ereignis an.",
            "quote": "Der Betreiber eines Beherbergungsbetriebes ist verpflichtet, dem Finanzamt für Verkehrsteuern und Grundbesitz in Hamburg den Beginn und das Ende seiner Tätigkeit, den Wechsel des Betreibers oder der Betreiberin des Beherbergungsbetriebes und die Verlegung des Beherbergungsbetriebes anzuzeigen. Die Anzeige ist vor Eintritt des anzeigepflichtigen Ereignisses zu erstatten."
          },
          {
            "text": "Für Beherbergungsleistungen, die vor dem Inkrafttreten der neuen Sätze vereinbart wurden, gelten weiter die bisherigen Bestimmungen.",
            "quote": "Für Beherbergungsleistungen, die vor dem Inkraft­treten dieses Gesetzes nach Absatz 1 vereinbart worden sind, gelten die bisherigen Bestimmungen fort.",
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          "text": "darüber je weitere angefangene 50,00 € Nettoentgelt 1,20 € mehr",
          "quote": "Je weitere angefangene 50 Euro Nettoentgelt erhöht sich die Steuer um jeweils 1 Euro (ab 01.01.2025: 1,20 Euro)."
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          "text": "darüber je weitere angefangene 50,00 € Nettoentgelt 1,50 € mehr",
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          "text": "Ab dem 1. Januar 2027 gelten neue Stufen: bis 15 € Nettoentgelt 0 €, bis 35 € 0,80 €, bis 50 € 1,50 €, bis 100 € 3 €, bis 150 € 4,50 €, bis 200 € 6 €, darüber je weitere angefangene 50 € 1,50 € mehr.",
          "quote": "Artikel 1, 2 und 3a treten am 1. Januar 2027 in Kraft.",
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          "title": "Satzung der Stadt Gersfeld (Rhön) über die Erhebung eines Kurbeitrages (Kurtaxe) und eines Tourismusbeitrages vom 15.12.2022",
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          "text": "höchstens 21 Tage je Kalenderjahr",
          "quote": "Die Kurbeitragspflicht oder Tourismusbeitragspflicht besteht im Kalenderjahr längstens für 21 Tage."
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        "exemptions": [
          {
            "text": "Familienbesucher von Einwohnern, die unentgeltlich in deren Wohnung und nicht überwiegend zu Erholungs- und Kurzwecken wohnen, zahlen nichts.",
            "quote": "Familienbesucher der Einwohner der in §§ 1 und 2 genannten Stadtteile, sofern sich diese in deren Wohnung unentgeltlich und nicht überwiegend zu Erholungs- und Kurzwecken aufhalten;"
          },
          {
            "text": "Besucher von Jugendherbergen zahlen nichts, ausgenommen Erwachsene, die unter keinen anderen Befreiungstatbestand fallen.",
            "quote": "Besucher von Jugendherbergen mit Ausnahme Erwachsener, die unter keinen anderen Befreiungstatbestand fallen;"
          },
          {
            "text": "Schwerbehinderte, die laut Ausweis auf eine Begleitperson angewiesen sind, und ihre Begleitperson zahlen nichts.",
            "quote": "Schwerbehinderte, die laut amtlichem Schwerbehindertenausweis auf eine Begleitperson angewiesen sind, einschließlich der Begleitperson;"
          },
          {
            "text": "Zweitwohnungsinhaber, die zweitwohnungssteuerpflichtig sind, zahlen nichts.",
            "quote": "Zweitwohnungsinhaber, die nach der Zweitwohnungssteuersatzung der Stadt Gersfeld (Rhön) zweitwohnungssteuerpflichtig sind;"
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        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Wer sich zur Berufsausübung oder für berufliche Aus- und Fortbildung im Ort aufhält, zahlt 0,50 € je Tag.",
            "quote": "Für Personen, die sich zur örtlichen Ausübung ihres Berufes oder zu beruflichen Aus- und Fortbildungszwecken im Erhebungsgebiet aufhalten, beträgt der Kur- oder der Tourismusbeitrag EURO 0,50 pro Person und Tag."
          },
          {
            "text": "In den Stadtteilen außerhalb der Kernstadt heißt die Abgabe Tourismusbeitrag und beträgt ebenfalls 2,10 € je Person und Tag.",
            "quote": "Der Tourismusbeitrag beträgt ab der Vollendung des 14. Lebensjahres pro Person und Tag Euro 2,10."
          },
          {
            "text": "Im Betrag steckt die ermäßigte Umsatzsteuer.",
            "quote": "In den vorgenannten Beträgen ist die ermäßigte Umsatzsteuer nach § 12 Abs. 2 Nr. 9 Umsatzsteuergesetz enthalten."
          },
          {
            "text": "Du stellst dem Gast über den gezahlten Beitrag eine Kur- oder Gästekarte aus.",
            "quote": "Über den gezahlten Kurbeitrag oder Tourismusbeitrag wird dem Gast vom Vermieter, nach den Vorgaben der Stadt Gersfeld (Rhön), eine Bescheinigung, eine Kur- oder Gästekarte, ausgestellt und ausgehändigt."
          },
          {
            "text": "Du musst die Satzung deinen Gästen durch Aushang an einer geeigneten Stelle zur Kenntnis bringen.",
            "quote": "die sie ihren Gästen durch Aushang an einer geeigneten Stelle zur Kenntnis zu bringen haben."
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        ],
        "hostDuty": {
          "text": "Wer Gäste beherbergt, rechnet den Kurbeitrag monatlich unaufgefordert mit der Stadt ab.",
          "quote": "Der Kurbeitrag oder der Tourismusbeitrag ist von den Vermietern monatlich unaufgefordert mit der Stadt Gersfeld (Rhön) unter Nutzung eines, von der Stadt Gersfeld (Rhön) vorgegebenen, Meldeweges abzurechnen."
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              "text": "Zum Kurgebiet Usseln und Wakenfeld gehören Usseln und Wakenfeld.",
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          "quote": "f) die 5. und jede weitere Person einer Familie;"
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          {
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            "quote": "Familienbesucher von den in § 1 Absatz 2 genannten Ortsteilen wohnhaften Einwohnern, sofern sie in deren Wohnung und Haushalt unentgeltlich aufgenommen werden und sich nicht zu Erholungs- und Kurzwecken aufhalten;"
          },
          {
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            "quote": "d) Besucher von Jugendherbergen;"
          },
          {
            "text": "Menschen mit einem Grad der Behinderung von 100 und Menschen, die laut Ausweis auf eine Begleitperson angewiesen sind, samt Begleitperson",
            "quote": "Schwerbehinderte mit einer durch Schwerbehinderten-ausweis nachgewiesenen Erwerbsminderung von 100 % sowie Schwerbehinderte, die laut amtlichem Schwerbehindertenausweis auf eine Begleitperson angewiesen sind, einschl. der Begleitperson;"
          },
          {
            "text": "Kranke in Krankenhäusern, die keine Kurkliniken sind",
            "quote": "Kranke, die sich in Krankenhäusern aufhalten, die nicht Kurkrankenhäuser (Kurkliniken) sind;"
          },
          {
            "text": "Inhaber von Nebenwohnungen, die der Gemeinde Zweitwohnungssteuer zahlen",
            "quote": "Inhaber von Nebenwohnungen, die an die Gemeinde Zweitwohnungssteuer nach der einschlägigen Satzung der Gemeinde Willingen (Upland) nachweislich entrichten."
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Kinder in Kindererholungsheimen, Schullandheimen und Freizeitheimen zahlen ab dem 15. Lebensjahr 0,40 € je Tag.",
            "quote": "Der Kurbeitrag für Kinder in Kindererholungsheimen, Schullandheimen, Freizeitheimen und sonstigen ähnlichen Einrichtungen beträgt ab dem 15. Lebensjahr 0,40 € einschl. Umsatzsteuer für jeden Tag des Aufenthalts im Erhebungsgebiet."
          },
          {
            "text": "Du erstellst ein Verzeichnis über die aufgenommenen Gäste und führst es fortlaufend.",
            "quote": "Der Meldepflichtige hat ein Verzeichnis über die aufgenommenen Gäste zu erstellen und fortlaufend zu führen."
          },
          {
            "text": "Jeder Beherbergungsbetrieb erhält eine Abschrift der Kurbeitragssatzung und hängt sie für die Gäste an geeigneter Stelle aus.",
            "quote": "Jeder Beherbergungsbetrieb erhält eine Abschrift der Kurbeitragssatzung. Diese ist den Gästen durch Aushang an geeigneter Stelle bekanntzugeben."
          }
        ],
        "hostDuty": {
          "text": "Wer Gäste beherbergt, zieht den Kurbeitrag im Voraus für die Aufenthaltsdauer ein und führt ihn an die Gemeindekasse ab.",
          "quote": "Die Beherbergungsbetriebe (Wohnungsgeber) haben den Kurbeitrag (Kurtaxe) von den Beitragspflichtigen im Voraus für die Aufenthaltsdauer einzuziehen und an die Gemeindekasse Willingen (Upland) monatlich unter Beifügung der Abrechnung abzuführen."
        },
        "deadline": {
          "text": "Abgeführt wird monatlich zusammen mit der Abrechnung.",
          "quote": "an die Gemeindekasse Willingen (Upland) monatlich unter Beifügung der Abrechnung abzuführen."
        },
        "reporting": {
          "text": "Jeden Gast meldest du unverzüglich an; die ausgefüllten Meldeformulare gehen zum Ende jedes Monats an die Gemeinde.",
          "quote": "die mit den zwingend vorgeschriebenen Angaben vollständig ausgefüllten Meldeformulare zum Ende eines jeden Monats der Gemeinde Willingen (Upland) zuzuleiten."
        }
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            "quote": "Schwerstbehinderte (100%) und Begleitpersonen von Behinderten, wobei das Merkzeichen „B\" für ständige Begleitung im Behindertenausweis dokumentiert sein muss. Der Nachweis ist dem Meldeschein beizufügen."
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          {
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            "quote": "Schüler, Studenten im Direktstudium, Auszubildende, Bundesfreiwilligendienstleistende und schwerbehinderte Personen sowie Personen, die sich über einen Träger der Sozialhilfe oder Verbände der freien Wohlfahrtspflege einem Heilverfahren unterziehen eine Ermäßigung gemäß § 6 Abs. 2 Pkt. 1 und nach § 6 Abs. 2 Pkt. 2."
          },
          {
            "text": "Statt der Tagessätze können Gäste eine Jahreskurkarte für 81,20 € kaufen; Eigentümer von Zweitwohnungen müssen sie zahlen.",
            "quote": "Die Kurabgabe für eine Jahreskurkarte wird pro Person in Höhe von 81,20 Euro erhoben."
          }
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            "text": "Vorteilsstufe 4 zählt mit dem Faktor 100 Prozent (1,00).",
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          },
          {
            "text": "Gezählt werden die Fremdenbetten, die du gegen Entgelt zur Beherbergung bereithältst.",
            "quote": "bei Beherbergungsbetrieben, Kurkliniken, Ferienwohnungen und -häusern sowie Zimmervermietern nach der Zahl der vorhandenen Fremdenbetten, die zur Beherbergung gegen Entgelt zur Verfügung gehalten werden"
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          {
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          },
          {
            "text": "Den Bescheid erlässt das Amt Darß/Fischland für die Gemeinde.",
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      "name": "Gemeinde Seebad Altefähr",
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      "sources": {
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          "title": "Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (Übernachtungssteuer) in der Gemeinde Seebad Altefähr, Amt West-Rügen",
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          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
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        "basis": {
          "text": "Die Steuer bemisst sich am Entgelt, das der Gast für die Übernachtung zahlt, abzüglich der Umsatzsteuer.",
          "quote": "Bemessungsgrundlage ist das von dem Gast für die Übernachtung erhobene Entgelt, abzüglich der Umsatzsteuer.",
          "vatIncluded": false
        },
        "hostDuty": {
          "text": "Die Steuer schuldest du als Vermieter selbst.",
          "quote": "Steuerschuldnerin bzw. Steuerschuldner ist, wer eine vorübergehende Übernachtungsmöglichkeit im Gemeindegebiet der Gemeinde Seebad Altefähr gegen Entgelt bereitstellt (Betreiberin oder Betreiber eines Beherbergungsbetriebes)."
        },
        "deadline": {
          "text": "Die Steuer ist einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids fällig.",
          "quote": "Die Steuer wird einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides an die Steuerpflichtige bzw. den Steuerpflichtigen fällig."
        },
        "reporting": {
          "text": "Du reichst vierteljährlich bis zum 15. Tag nach Quartalsende die Erklärung auf dem Vordruck des Eigenbetriebs Hafen- und Tourismuswirtschaft Altefähr ein.",
          "quote": "bis zum 15. Tage nach dem Ablauf eines Kalendervierteljahres dem Eigenbetrieb Hafen- und Tourismuswirtschaft Altefähr eine Erklärung nach einem durch den Eigenbetrieb Hafen- und Tourismuswirtschaft Altefähr vorgeschriebenen Vordruck einzureichen.",
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        },
        "exemptions": [],
        "remarks": [
          {
            "text": "Die Steuer wird vom Eigenbetrieb Hafen- und Tourismuswirtschaft Altefähr eingenommen.",
            "quote": "Die Steuer wird durch den Eigenbetrieb Hafen- und Tourismuswirtschaft Altefähr eingenommen."
          },
          {
            "text": "Beträge für Verpflegung wie Frühstück, Halbpension und Getränke zählen nicht zur Bemessungsgrundlage.",
            "quote": "Aufzuwendende Beträge für Verpflegungsleistungen wie Frühstück und/oder Halbpension bzw. Getränke sind nicht Teil der Bemessungsgrundlage."
          },
          {
            "text": "Lässt sich eine Pauschalrechnung ausnahmsweise nicht aufteilen, ziehst du 7 € für das Frühstück sowie je 10 € für Mittag- und Abendessen je Gast und Mahlzeit ab.",
            "quote": "gilt als Bemessungsgrundlage der Gesamtbetrag abzüglich einer jeweiligen Pauschale von 7,00 Euro für Frühstück und je 10,00 Euro für Mittagessen und Abendessen je Beherbergungsgast und Mahlzeit."
          }
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          "title": "Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Altenkirchen (Kurabgabesatzung), Beschluss der Gemeindevertretung vom 11.12.2024",
          "url": "https://daten.verwaltungsportal.de/dateien/legalframework/5/5/5/7/2/doc03057220250709110412.pdf",
          "kind": "municipality",
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          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
          "url": "https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Digitales/Kurzzeitvermietung/_func/Area-Liste-xls.html?nn=686258",
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                }
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            ]
          }
        ],
        "maxNights": null,
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          {
            "text": "Familiäre Besuche in der häuslichen Gemeinschaft, solange der Erholungsgrund nicht im Vordergrund steht",
            "quote": "familiäre Besuche in der häuslichen Gemeinschaft, soweit der Erholungsgrund nicht im Vordergrund steht,"
          },
          {
            "text": "Bettlägerige Kranke und Verletzte, die die Kureinrichtungen nicht in Anspruch nehmen können",
            "quote": "bettlägerige Kranke und Verletzte, die nicht in der Lage sind, die Kureinrichtungen in Anspruch zu nehmen,"
          },
          {
            "text": "Menschen mit einem Grad der Behinderung von 100 und, wenn sie auf ständige Begleitung angewiesen sind, ihre Begleitung",
            "quote": "Menschen mit einem Grad der Behinderung von 100, sowie deren Begleitung, soweit der Mensch mit Behinderung auf eine ständige Begleitung angewiesen ist."
          },
          {
            "text": "Wer in Altenkirchen arbeitet, in Ausbildung ist oder einen Kleingarten ohne Wohnnutzung bewirtschaftet, gilt nicht als ortsfremd",
            "quote": "Als ortsfremd gilt nicht, wer im Erhebungsgebiet arbeitet, in einem Ausbildungsverhältnis steht oder einen Kleingarten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes bewirtschaftet, der keine Wohnnutzung ermöglicht."
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Ermäßigt zahlen auch Menschen mit einem Grad der Behinderung von 50 und ihre Begleitung.",
            "quote": "Menschen mit einem Grad der Behinderung von 50, sowie deren Begleitung, soweit der Mensch mit Behinderung auf eine ständige Begleitung angewiesen ist."
          },
          {
            "text": "Statt der Tagessätze gibt es eine Jahreskurkarte für 40,00 € (ermäßigt 25,00 €).",
            "quote": "je Jahreskurkarte: 40.00 € je ermäßigte Jahreskurkarte 25.00 €"
          },
          {
            "text": "In der Kurabgabe ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten.",
            "quote": "In der Kurabgabe ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten."
          },
          {
            "text": "Wer eine Befreiung oder Ermäßigung geltend machen will, muss die Voraussetzungen nachweisen, bevor die Kurkarte ausgestellt wird.",
            "quote": "Abgabepflichtige, die eine Befreiung oder Ermäßigung gem. § 3 geltend machen wollen, haben die Voraussetzungen vor Ausstellen der Kurkarte nachzuweisen."
          },
          {
            "text": "Du haftest als Vermieter für die rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung.",
            "quote": "Der Quartiergeber haftet für die rechtzeitige und vollständige"
          },
          {
            "text": "Nach dem Wortlaut der Satzung zahlen Jugendliche ab 17 Jahren den vollen Satz.",
            "quote": "Kinder ab dem vollendeten 6. Lebensjahr bis zur Vollendung des 17. Lebensjahrs"
          }
        ],
        "hostDuty": {
          "text": "Wer Gäste beherbergt, zieht die Kurabgabe ein, führt sie an die Gemeinde ab und stellt Kurkarten aus.",
          "quote": "die Kurabgabe einzuziehen, an die jeweilige Gemeinde abzuführen und ihnen Kurkarten auszustellen."
        },
        "deadline": {
          "text": "Abgeführt wird bis zum 10. des Folgemonats.",
          "quote": "hat die Kurabgabe an die Gemeinde bis zum 10. des Folgemonats abzuführen"
        },
        "reporting": {
          "text": "Gäste werden innerhalb eines Werktages nach der Ankunft gemeldet, elektronisch oder auf Papier.",
          "quote": "Der Quartiergeber soll das elektronische Meldeverfahren nutzen, alternativ kann auch eine analoge Meldung in Papierform erfolgen. In beiden Fällen hat die Meldung innerhalb eines Werktages nach der Ankunft des Gastes zu erfolgen."
        }
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    {
      "slug": "bad-doberan",
      "name": "Stadt Bad Doberan",
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      "state": "Mecklenburg-Vorpommern",
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        "satzung": {
          "title": "Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe (Kurabgabensatzung) für die Stadt Bad Doberan vom 31.03.2023",
          "url": "https://www.stadt-bad-doberan.de/images/rathaus/Ortsrecht/Kurabgabensatzung.pdf",
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          "verifiedOn": "2026-10-15",
          "changedOn": "2026-10-15"
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        "bnetza": {
          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
          "url": "https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Digitales/Kurzzeitvermietung/_func/Area-Liste-xls.html?nn=686258",
          "kind": "federal",
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          "verifiedOn": "2026-10-15",
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          {
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            },
            "children": [
              {
                "underAge": 16,
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          {
            "text": "Menschen mit einem Grad der Behinderung von 100 gegen Vorlage des Ausweises sowie eine ärztlich bescheinigte ständige Begleitperson",
            "quote": "Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 100 gegen Vorlage des entsprechenden Ausweises; Begleitpersonen von Schwerbehinderten, die laut ärztlicher Bescheinigung auf ständige Begleitung angewiesen sind,"
          },
          {
            "text": "Nahe Verwandte von Einwohnern, die ohne Vergütung bei ihnen wohnen",
            "quote": "Eltern und Großeltern, Kinder, Enkelkinder oder Geschwister nebst deren Ehepartnern und minderjährigen Kindern, von Personen, die im Erhebungsgebiet ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, wenn sie ohne Vergütung in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen werden."
          },
          {
            "text": "Gäste mit einer gültigen Kurkarte einer Partnergemeinde der Modellregion Mecklenburgische Ostseeküste (Kühlungsborn, Bastorf, Rerik, Steffenshagen, Wittenbeck, Börgerende-Rethwisch, Nienhagen, Kröpelin)",
            "quote": "Die Kurabgaben bzw. die Kurkarten/Gästekarten der touristischen Modellregion Mecklenburgische Ostseeküste mit den Gemeinden Kühlungsborn, Bastorf, Rerik, Steffenshagen, Wittenbeck, Börgerende-Rethwisch, Nienhagen und Kröpelin werden gegenseitig anerkannt."
          },
          {
            "text": "Bettlägerige Kranke und andere Personen, die krankheitsbedingt die Einrichtungen nicht nutzen können",
            "quote": "Bettlägerige Kranke oder andere Personen, die krankheitsbedingt nicht in der Lage sind, die öffentlichen Einrichtungen zu nutzen"
          },
          {
            "text": "Personen, die sich beruflich in Bad Doberan aufhalten (zum Beispiel auf Dienstreise), gelten nicht als ortsfremd, wenn der Aufenthalt ganz oder weit überwiegend beruflich ist",
            "quote": "Personen, die in der Gemeinde Stadt Bad Doberan in einem Ausbildungs-, Arbeits- oder Dienstverhältnis stehen oder einem vom Gewerbeamt genehmigten Gewerbe nachgehen, sowie Personen, die sich vorübergehend in der Gemeinde Stadt Bad Doberan in Ausübung ihres Berufes im Erhebungsgebiet aufhalten (zum Beispiel Dienstreisen), soweit der Aufenthalt ganz oder zumindest weit überwiegend aus berufliche Gründen erfolgt."
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Die Sätze gelten gleich im ganzen Gemeindegebiet der Stadt Bad Doberan.",
            "quote": "Erhebungsgebiet für die Kurabgabe ist das gesamte Gemeindegebiet der Stadt Bad Doberan."
          },
          {
            "text": "Für An- und Abreisetag zusammen gilt der Tagessatz des Anreisetages.",
            "quote": "Bemessungsgrundlage für den An- und Abreisetag ist der Tagessatz des Anreisetages."
          },
          {
            "text": "Statt der Tagessätze können Gäste eine Jahreskurabgabe von 60,00 € zahlen.",
            "quote": "Die Jahreskurgabe beträgt EUR 60,00 für jedes Kalenderjahr, in dem die Kurabgabepflicht besteht."
          },
          {
            "text": "Wer nach § 2 Abs. 3 oder 4 der Satzung abgabepflichtig ist, zahlt die Jahreskurabgabe unabhängig von der Dauer des Aufenthalts.",
            "quote": "Kurabgabepflichtige, die dem Regelungsbereich des § 2 Abs. 3 und des § 2 Abs. 4 dieser Satzung unterfallen, haben unabhängig von der tatsächlichen Dauer ihres Aufenthalts im Erhebungsgebiet eine Jahreskurabgabe zu entrichten."
          },
          {
            "text": "Eigentümer und Besitzer einer Wohngelegenheit sowie deren Familienangehörige sind kurabgabepflichtig, wenn und soweit sie die Wohngelegenheit überwiegend zu Erholungszwecken nutzen.",
            "quote": "Kurabgabepflichtig sind auch Eigentümer oder Besitzer einer Wohngelegenheit und deren Familienangehörige, wenn und soweit sie die Wohngelegenheit überwiegend zu Erholungszwecken nutzen."
          },
          {
            "text": "Eigentümer und Besitzer von Wohnwagen, Wohnmobilen oder Booten sind unabhängig von der Aufenthaltsdauer kurabgabepflichtig, wenn das Fahrzeug länger als 30 Tage ohne Unterbrechung im Erhebungsgebiet bleibt.",
            "quote": "Kurabgabepflichtig sind auch Eigentümer und Besitzer von Wohnwagen, Wohnmobilen oder Booten sowie deren Familienangehörige, unabhängig davon, wie lange sie sich im Erhebungsgebiet aufhalten, wenn die Wohnwagen, Wohnmobile oder Boote länger als 30 Tage ohne Unterbrechung im Erhebungsgebiet verbleiben (Dauercamper / Dauerlieger)."
          },
          {
            "text": "In den Sätzen ist die Umsatzsteuer von derzeit 7 % enthalten.",
            "quote": "In der Kurabgabe ist die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 7 % enthalten."
          }
        ],
        "hostDuty": {
          "text": "Wer Gäste beherbergt, zieht die Kurabgabe für den ganzen Aufenthalt am Anreisetag ein und händigt die Kurkarte oder Gästekarte aus.",
          "quote": "die Kurabgabe für den gesamten beabsichtigten Aufenthaltszeitraum am Tag der Ankunft von den Gästen einzuziehen und ihnen die manuell oder die elektronisch ausgefüllten Kurkarten/Gästekarten auszuhändigen;"
        },
        "deadline": {
          "text": "Bis zum 5. eines Monats leitest du die Meldescheine des Vormonats an die Kurabgabestelle weiter und führst die Kurabgabe unbar ab.",
          "quote": "zum 5. Tag eines jeden Monats für den vorangegangenen Monat an die Stadt Bad Doberan (Kurabgabestelle) - eine Ausführung der besonderen Meldescheine weiterzuleiten, im Falle der Verwendung des elektronischen Meldesystems hat die Übermittlung an die Stadt Bad Doberan (Kurabgabestelle) elektronisch zu erfolgen und - die Kurabgabe unbar abzuführen;"
        },
        "reporting": {
          "text": "Seit dem 01.01.2024 meldest du deine Gäste verpflichtend über das digitale Meldesystem der Stadt.",
          "quote": "Ab dem 01.01.2024 ist der Einsatz und die elektronische Meldung über das digitale Meldesystem verpflichtend;"
        }
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            "quote": "Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von 80 sowie Begleitpersonen, sofern der Schwerbehinderte auf ständige Begleitung angewiesen ist."
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          },
          {
            "text": "Statt der Tagessätze gibt es eine Jahreskurabgabe von 75,00 € pro Person.",
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          },
          {
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          },
          {
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            "quote": "Die Quartiergeber sind nicht berechtigt, ohne Anweisung der Stadt Barth Befreiungen und Ermäßigungen von der Kurabgabe oder Vergünstigungen im Sinne dieser Satzung zu gewähren."
          }
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          {
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        ],
        "reporting": {
          "text": "Die Daten zur Berechnung, Stand 1. Juli, teilst du der Stadt bis zum 1. August des Jahres mit.",
          "quote": "Die Abgabepflichtigen sowie ihre Vertreter haben bis zum 01.08. des laufenden Kalenderjahres, die zur Berechnung der Abgabe erforderlichen Daten mit Stand vom 01.07. des laufenden Kalenderjahres unaufgefordert mitzuteilen."
        },
        "deadline": {
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          {
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            "quote": "Bei Bereitstellung von Übernachtungsmöglichkeiten (Betten o.ä.) bemisst sich die Grundvorteilseinheit nach Anzahl der Betten oder ähnlichen Schlafplätzen und beträgt 1,5."
          },
          {
            "text": "Für Betreiber von Camping-, Zelt- und Wohnmobilplätzen gilt die Grundvorteilseinheit entsprechend, mit 1,5 Stellplätzen.",
            "quote": "Dies gilt analog für Betreiber von Camping- /Zelt-/ Wohnmobilplätzen mit 1,5 Stellplätzen"
          },
          {
            "text": "Den Satz von 23,38 € je Vorteilseinheit legt die 4. Änderung fest; sie gilt ab dem Tag nach ihrer Bekanntmachung.",
            "quote": "Die 4. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Stadt Barth tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.",
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          },
          {
            "text": "Beginnst du erst nach dem 1. August, kann die Jahresabgabe auf Antrag um die Hälfte ermäßigt werden.",
            "quote": "Liegt der Beginn der abgabepflichtigen Tätigkeit nach dem 01.08. eines Jahres, kann die Jahresabgabe auf Antrag um 50 von Hundert ermäßigt werden."
          },
          {
            "text": "Stellst du den Betrieb bis zum 1. März dauerhaft ein oder fängst du erst nach dem 30. Oktober an, entfällt die Abgabe für das Jahr.",
            "quote": "Die Abgabenpflicht für das laufende Kalenderjahr entfällt, wenn die Erwerbstätigkeit bzw. der Betrieb bis zum 1. März dauerhaft eingestellt oder nach dem 30. Oktober aufgenommen wird."
          }
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      "name": "Gemeinde Bastorf",
      "short": "Bastorf",
      "ags": "13072008",
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      "district": "Rostock",
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        "satzung": {
          "title": "Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Bastorf (Kurabgabesatzung), Beschluss 19.09.2024, bekannt gemacht am 27.09.2024",
          "url": "https://www.neubukow-salzhaff.de/downloads/datei/ZDlmMjViOGM0MzRiYzU3NHBhQ3gvbXlFdHMrZSthR3Z1YXFyTVJEVE1RTjZEU2VWVkVDMjNDSXlnelpIRUgvMmRGeUpNRnRJeUFBR2ZUbmlOckdnWnZJcnZ0OUMzRkF6SG1hOVJIZmZVY0NTWE5uQ3VCdjd2QitMZGFJa1lxNU9KNWNKMzkySVNZMkNkZUNDTURjVUUxUWlRcExvWTdXTDhEVFVBekdGNi9NZGVBaTJUTEZxRTc2MXY0UT0",
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        "bnetza": {
          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
          "url": "https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Digitales/Kurzzeitvermietung/_func/Area-Liste-xls.html?nn=686258",
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                "quote": "Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres (16. Geburtstag - 1 Tag),"
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            ]
          },
          {
            "label": "Nebensaison",
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            "children": [
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                "underAge": 16,
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                "quote": "Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres (16. Geburtstag - 1 Tag),"
              }
            ]
          }
        ],
        "maxNights": null,
        "exemptions": [
          {
            "text": "Menschen mit einem Grad der Behinderung von 100 gegen Vorlage des Ausweises sowie eine ärztlich bescheinigte ständige Begleitperson",
            "quote": "Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 100 gegen Vorlage des entsprechenden Ausweises; Begleitpersonen von Schwerbehinderten, die laut ärztlicher Bescheinigung auf ständige Begleitung angewiesen sind,"
          },
          {
            "text": "Nahe Verwandte von Einwohnern, die ohne Vergütung bei ihnen wohnen",
            "quote": "Eltern und Großeltern, Kinder, Enkelkinder oder Geschwister nebst deren Ehepartnern und minderjährigen Kindern, von Personen, die im Erhebungsgebiet ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, wenn sie ohne Vergütung in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen werden."
          },
          {
            "text": "Wer sich vorübergehend beruflich in Bastorf aufhält (zum Beispiel auf Dienstreise), wenn der Aufenthalt ganz oder weit überwiegend beruflich ist",
            "quote": "Personen, die in der Gemeinde Bastorf in einem Ausbildungs-, Arbeits- oder Dienstverhältnis stehen oder einem vom Gewerbeamt genehmigten Gewerbe nachgehen, sowie Personen, die sich vorübergehend in der Gemeinde Bastorf in Ausübung ihres Berufes im Erhebungsgebiet aufhalten (zum Beispiel Dienstreisen), soweit der Aufenthalt ganz oder zumindest weit überwiegend aus berufliche Gründen erfolgt."
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Für An- und Abreisetag zusammen gilt der Tagessatz des Anreisetages.",
            "quote": "Bemessungsgrundlage für den An- und Abreisetag ist der Tagessatz des Anreisetages."
          },
          {
            "text": "Statt der Tagessätze können Gäste eine Jahreskurabgabe von 22,50 € zahlen.",
            "quote": "Die Jahreskurgabe beträgt 22,50 EUR für jedes Kalenderjahr, in dem die Kurabgabepflicht besteht."
          },
          {
            "text": "Wer nach § 2 Abs. 4 Satz 1 oder Abs. 5 Satz 1 der Satzung kurabgabepflichtig ist, zahlt unabhängig von der Dauer des Aufenthalts die Jahreskurabgabe.",
            "quote": "Kurabgabepflichtige, die dem Regelungsbereich des § 2 Abs. 4 Satz 1 und des § 2 Abs. 5 Satz 1 dieser Satzung unterfallen, haben unabhängig von der tatsächlichen Dauer ihres Aufenthalts im Erhebungsgebiet eine Jahreskurabgabe zu entrichten."
          }
        ],
        "hostDuty": {
          "text": "Wer Gäste beherbergt, zieht die Kurabgabe für den ganzen Aufenthalt am Anreisetag ein und händigt die Kurkarte oder Gästekarte aus.",
          "quote": "die Kurabgabe für den gesamten beabsichtigten Aufenthaltszeitraum am Tag der Ankunft von den Gästen einzuziehen und ihnen die manuell oder die elektronisch ausgefüllten Kurkarten/Gästekarten auszuhändigen;"
        },
        "deadline": {
          "text": "Bis zum 5. eines Monats leitest du die Meldescheine des Vormonats an die Kurabgabestelle weiter und führst die Kurabgabe unbar ab.",
          "quote": "zum 5. Tag eines jeden Monats für den vorangegangenen Monat an die von der Gemeinde Bastorf genannte Kurabgabestelle - eine Ausführung der besonderen Meldescheine weiterzuleiten, im Falle der Verwendung des elektronischen Meldesystems hat die Übermittlung an die von der Gemeinde Bastorf genannte Kurabgabestelle elektronisch zu erfolgen und - die Kurabgabe unbar abzuführen;"
        },
        "reporting": {
          "text": "Gemeldet wird mit den Meldescheinen der Kurabgabestelle oder über das elektronische Meldesystem; ab acht Betten ist das elektronische Meldesystem Pflicht.",
          "quote": "entweder die von der genannten Kurabgabestelle der Gemeinde Bastorf freigegebenen besonderen Meldescheine für Beherbergungsstätten nach § 27 LMG M-V bereitzustellen und zu nutzen oder das autorisierte elektronische Meldesystem zu verwenden; für Quartiergeber ab einer Anzahl von acht Betten ist das elektronisch Meldescheinsystem verpflichtend anzuwenden;"
        }
      },
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        "source": "bnetza",
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    {
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      "name": "Ostseebad Binz",
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          "title": "Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Ostseebad Binz (Kurabgabesatzung), nichtamtliche Lesefassung, Stand 5. Änderungssatzung",
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        "aenderung3": {
          "title": "3. Satzung zur Änderung der Kurabgabesatzung, Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Ostseebad Binz 12/2023",
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        "bnetza": {
          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
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        "fvb": {
          "title": "Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe der Gemeinde Ostseebad Binz (Fremdenverkehrsabgabesatzung, zuletzt geändert am 15.09.2022)",
          "url": "https://gemeinde-binz.de/wp-content/uploads/2022/09/2022-09-27-FVAS.pdf",
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      },
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        "name": "Kurabgabe",
        "source": "satzung",
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          "quote": "Der An- und Abreisetag werden als je ein Aufenthaltstag berechnet.",
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            "adult": {
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              "quote": "Die Kurabgabe beträgt pro kurabgabepflichtiger Person und Aufenthaltstag: 3,40 EUR.",
              "source": "aenderung3"
            },
            "children": [
              {
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                "quote": "Von der Kurabgabe sind befreit: 1. Kinder bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres (3. Geburtstag - 1 Tag);"
              }
            ]
          }
        ],
        "maxNights": null,
        "exemptions": [
          {
            "text": "Menschen mit einem Grad der Behinderung von 100 gegen Vorlage des Ausweises",
            "quote": "Personen mit einem Behinderungsgrad von 100 gegen Vorlage des Ausweises."
          }
        ],
        "remarks": [],
        "hostDuty": {
          "text": "Wer Gäste beherbergt, zieht die Kurabgabe für den ganzen Aufenthalt am Anreisetag ein und händigt die Gästekarte aus.",
          "quote": "die Kurabgabe für den gesamten beabsichtigten Aufenthaltszeitraum am Tag der Ankunft von den Gästen einzuziehen und ihnen die manuell oder elektronisch ausgefüllten Gästekarten auszuhändigen;"
        },
        "deadline": {
          "text": "Abgeführt wird monatlich bis zum fünften Tag für den Vormonat.",
          "quote": "die Kurabgabe nicht spätestens bis zum fünften Tag eines jeden Monats für den vorangegangenen Monat an den Eigenbetrieb Binzer Bucht Tourismus - Eigenbetrieb der Gemeinde Ostseebad Binz abführt;"
        },
        "reporting": {
          "text": "Gemeldet wird mit dem Meldeschein über das elektronische Meldesystem des Eigenbetriebs Binzer Bucht Tourismus.",
          "quote": "die vom Eigenbetrieb Binzer Bucht Tourismus zur Verfügung gestellten Meldescheine/ Vordrucke für Beherbergungsstätten nach § 27 Landesmeldegesetz M-V (LMG M-V) bereitzustellen und zu nutzen und das elektronische Meldesystem zu verwenden;",
          "source": "aenderung4"
        }
      },
      "lodgingTax": null,
      "registration": {
        "required": false,
        "source": "bnetza",
        "asOf": "2026-10-01",
        "quote": "Stand: 01.10.2026"
      },
      "checked": {
        "on": "2026-10-13",
        "by": "agent"
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      "businessLevy": {
        "name": "Fremdenverkehrsabgabe",
        "source": "fvb",
        "payer": {
          "text": "Zahlen musst du, wenn dir der Fremdenverkehr in Binz Vorteile bringt und keine Befreiung greift.",
          "quote": "Fremdenverkehrsabgabepflichtig sind alle Personen und Personenvereinigungen, denen durch den Fremdenverkehr im Gebiet der Gemeinde Ostseebad Binz gem. § 1 Abs. 1 dieser Satzung Vorteile erwachsen, soweit sie nicht nach § 4 dieser Satzung von der Abgabepflicht befreit sind."
        },
        "letting": [
          {
            "label": "Betten, Zimmer, Wohnungen und sonstige Schlafgelegenheiten (Veranlagungsziffer 01)",
            "quote": "01. Personen, Personengruppen und Betriebe die Betten, Zimmer, Betten 11,93 €/Bett",
            "flat": {
              "cents": 1193,
              "per": "Bett"
            }
          },
          {
            "label": "Camping-, Zelt- und Wohnmobilplätze (Veranlagungsziffer 03)",
            "quote": "03. Camping-, Zelt- und Wohnmobilplätze Stellplätze 8,95 €/Stellplatz",
            "flat": {
              "cents": 895,
              "per": "Stellplatz"
            }
          }
        ],
        "reporting": {
          "text": "Die Angaben zur Berechnung teilst du dem Eigenbetrieb Binzer Bucht Tourismus bis zum 30. November jedes Jahres mit; eine neue Tätigkeit zeigst du spätestens vier Wochen nach Beginn an.",
          "quote": "Der Abgabepflichtige sowie sein Vertreter hat der Gemeinde Ostseebad Binz – Eigenbetrieb Binzer Bucht Tourismus – unaufgefordert, die erforderlichen Angaben zur Berechnung der Abgabe bis zum 30.11. jeden Jahres mitzuteilen. Eine Neuaufnahme einer abgabepflichtigen Tätigkeit i. S. dieser Satzung haben die Abgabepflichtigen sowie ihre Vertreter spätestens 4 Wochen nach Beginn der Tätigkeit der Gemeinde Ostseebad Binz – Eigenbetrieb Binzer Bucht Tourismus – anzuzeigen."
        },
        "deadline": {
          "text": "Fällig ist die Abgabe einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids.",
          "quote": "Die Abgabe ist einen Monat nach Bekanntgabe des Heranziehungsbescheides fällig."
        },
        "exemptions": [],
        "remarks": [
          {
            "text": "Die Zeile gilt für Personen und Betriebe, die Betten, Zimmer, Wohnungen und sonstige Schlafgelegenheiten vermieten.",
            "quote": "Wohnungen und sonstige Schlafgelegenheiten vermieten"
          },
          {
            "text": "Gezählt werden die Betten; maßgeblich sind die Verhältnisse am 15. Juli jedes Jahres.",
            "quote": "Merkmale der Einstufung (Bettenzahl, Fläche, Sitzplätze, Zahl der Beschäftigten usw.) werden nach den Verhältnissen am 15. Juli jeden Jahres ermittelt."
          },
          {
            "text": "Beginnst du erst nach dem 30. September mit der Vermietung, entfällt die Abgabe für das laufende Jahr.",
            "quote": "Für Betriebe oder Tätigkeiten, die nach dem 30. September beginnen, entfällt die Abgabe für das laufende Jahr."
          }
        ]
      },
      "url": "https://keyset.cloud/kurtaxe/binz/",
      "calculation": {
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        "maxPerStay": null,
        "childLimits": [
          3
        ],
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    {
      "slug": "boltenhagen",
      "name": "Ostseebad Boltenhagen",
      "short": "Boltenhagen",
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      "state": "Mecklenburg-Vorpommern",
      "district": "Nordwestmecklenburg",
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          "title": "Satzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen über die Erhebung von Kurabgaben (Kurabgabensatzung) vom 18.05.2026, Ortsrecht des Amtes Klützer Winkel",
          "url": "https://daten.verwaltungsportal.de/dateien/legalframework/3/4/4/9/3/Kurabgabensatzung_2026.pdf",
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        "bnetza": {
          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
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        "fvb": {
          "title": "Satzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Tourismusabgabe) vom 15.06.2023, Beschluss der Gemeindevertretung vom 30.11.2006",
          "url": "https://daten.verwaltungsportal.de/dateien/legalframework/5/1/1/8/6/Scan_2024.02.06_08.17_1_.pdf",
          "kind": "statute",
          "inForce": "2007-01-01",
          "changedOn": "2026-10-15",
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                "quote": "(b) Kinder/Jugendliche bis zum vollendeten 15. Lebensjahr,"
              }
            ]
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            "label": "Nebensaison",
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            "adult": {
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              "quote": "Die Höhe der Kurabgabe beträgt in der nach Absatz 1 übrigen Zeit eines Kalenderjahres (Ne bensaison) 1,80 € pro Person und Tag."
            },
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                "quote": "(b) Kinder/Jugendliche bis zum vollendeten 15. Lebensjahr,"
              }
            ]
          }
        ],
        "maxNights": null,
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          {
            "text": "Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 80 sowie eine Begleitperson, wenn sie auf ständige Begleitung angewiesen sind",
            "quote": "(c) Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) ab 80 sowie eine Begleitperson, wenn die behinderte Person auf ihre ständige Begleitung angewiesen ist,"
          },
          {
            "text": "Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 50 bis 80 zahlen 50 %",
            "quote": "Für Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) ab 50 bis 80 wird die Kurabgabe um 50 % ermäßigt."
          },
          {
            "text": "Familienangehörige von Einwohnern, die ohne Vergütung bei ihnen wohnen",
            "quote": "(a) Personen, die zur Familie von Personen gehören, die im Erhebungsgebiet ihren gewöhnli chen Aufenthalt haben, wenn sie ohne Vergütung in deren häusliche Gemeinschaft aufge nommen sind,"
          },
          {
            "text": "Wer sich beruflich oder geschäftlich in Boltenhagen aufhält",
            "quote": "(d) Personen, die sich im Rahmen ihrer beruflichen oder geschäftlichen Tätigkeit im Erhe bungsgebiet aufhalten oder"
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Diese Sätze gelten seit dem 1. Mai 2026; bis zum 30. April 2026 galt die vorherige Kurabgabensatzung.",
            "quote": "Diese Satzung tritt am 01.05.2026 in Kraft."
          },
          {
            "text": "Vermieter erhalten für Einziehung und Meldung eine Aufwandsentschädigung von 3 Prozent der eingezogenen Kurabgabe.",
            "quote": "Die in Absatz 1 Verpflichteten erhalten für die Wahrnehmung ihrer Pflichten aus Satz 1 und 2 eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 3 Prozent der von ihnen eingezogenen Kurabgabe."
          },
          {
            "text": "Statt der Tagessätze können Gäste eine Jahreskurabgabe von 118,00 € zahlen.",
            "quote": "Die Jahreskurabgabe beträgt pro Peron und Jahr 118,00€."
          },
          {
            "text": "Wer vermietet, teilt das der Kurverwaltung binnen vier Wochen nach Beginn schriftlich mit und aktualisiert die Mitteilung alle zwei Jahre.",
            "quote": "binnen vier Wochen nach Aufnahme der Beherbergungstätigkeit oder der Wohnraumüberlassung mitteilen. Die Mitteilung ist alle zwei Jahre zu aktualisieren."
          },
          {
            "text": "Vermieter müssen die Kurabgabensatzung für ihre Gäste zur Einsicht bereithalten.",
            "quote": "Die in Absatz 1 Satz 1 genannten Verpflichteten müssen die Kurabgabensatzung für die Gäste zur Einsichtnahme vorhalten."
          }
        ],
        "hostDuty": {
          "text": "Wer Gäste beherbergt, zieht die Kurabgabe am Anreisetag ein und händigt die Kurkarte aus.",
          "quote": "Die in Absatz 1 Satz 1 genannten Verpflichteten müssen von allen kurabgabepflichtigen Personen (siehe § 2) am Ankunftstag die Kurabgabe einziehen und die Kurkarte (siehe § 9) aushändigen"
        },
        "deadline": {
          "text": "Abgeführt wird bis zum 5. des Folgemonats an die Kurverwaltung.",
          "quote": "einzuziehen und hat diese bis zum 5. des darauffolgenden Monats an die Kurverwaltung abzuführen."
        },
        "reporting": {
          "text": "Gemeldet wird über das elektronische Meldescheinverfahren der Kurverwaltung; Nutzung und Registrierung sind Pflicht.",
          "quote": "Die Nutzung dieses elektronischen Meldescheinverfahrens und die dafür erforderliche Registrierung sind obligatorisch."
        }
      },
      "lodgingTax": null,
      "registration": {
        "required": false,
        "source": "bnetza",
        "asOf": "2026-10-01",
        "quote": "Stand: 01.10.2026"
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      "checked": {
        "on": "2026-10-13",
        "by": "agent"
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      "businessLevy": {
        "name": "Tourismusabgabe",
        "source": "fvb",
        "payer": {
          "text": "Zahlen musst du, wenn dir der Tourismus in Boltenhagen Vorteile bietet; genannt sind auch Vermieter von Ferienwohnungen.",
          "quote": "Abgabepflichtig sind die natürlichen und juristischen Personen, denen durch den Tourismusverkehr in der Gemeinde Vorteile geboten werden: a) Inhaber von Hotels, Tagungshotels, Akademien, Fremden-, Kinder- und Erholungsheimen und sonstige Personen, die Gäste, Kurgäste oder Erholungssuchende gegen Entgelt beherbergen sowie Vermieter von Ferienwohnungen"
        },
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          {
            "label": "Beherbergungsbetriebe, Zimmer- und Ferienwohnungsvermieter",
            "quote": "10,23 €je Bett, mindestens 51,13€",
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        ],
        "minimum": {
          "text": "Du zahlst mindestens 51,13 € im Jahr.",
          "quote": "mindestens 51,13€",
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          "kind": "floor"
        },
        "reporting": {
          "text": "Die Angaben zur Berechnung teilst du dem Eigenbetrieb Kurverwaltung bis zum 1. August jedes Jahres mit.",
          "quote": "bis zum 01. August jeden Jahres die erforderlichen Angaben zur Berechnung der Abgabe mitzuteilen."
        },
        "deadline": {
          "text": "Fällig ist die Abgabe vier Wochen nach Zustellung des Bescheids, in einer Summe beim Eigenbetrieb Kurverwaltung.",
          "quote": "Die Abgabe ist vier Wochen nach Zustellung des Heranziehungsbescheides fällig"
        },
        "exemptions": [],
        "remarks": [
          {
            "text": "Wer nach dem 1. August anfängt, reicht die Angaben unverzüglich nach.",
            "quote": "die die abgabepflichtige Tätigkeit nach dem 1. August aufnehmen, haben die in Satz 1 genannten Angaben unverzüglich nachzureichen."
          },
          {
            "text": "Gezählt werden die Fremdenbetten, die du am 15. Juli jeden Jahres tatsächlich gegen Entgelt zur Beherbergung bereithältst.",
            "quote": "nach der Zahl der am 15. Juli jeden Jahres vorhandenen Fremdenbetten, die tatsächlich zur Beherbergung gegen Entgelt zur Verfügung gehalten werden"
          },
          {
            "text": "Fremdenbetten sind alle an kurabgabepflichtige Personen vermietbaren Schlafgelegenheiten.",
            "quote": "Fremdenbetten im Sinne des § 8 Abs. 1 Buchst. a sind alle an kurabgabepflichtige Personen vermietbaren Schlafgelegenheiten."
          },
          {
            "text": "Beginnst du erst nach dem 31. August, entfällt die Abgabe für das laufende Jahr.",
            "quote": "Die Abgabe für das laufende Jahr entfällt, wenn die Aufnahme der abgabepflichtigen Tätigkeit nach dem 31. August erfolgt."
          },
          {
            "text": "Für jeden weiteren Betrieb oder jede weitere Tätigkeit zahlst du 75 Prozent; ab dem fünften Betrieb ist die Abgabe frei.",
            "quote": "für die weiteren Betriebe oder Tätigkeiten jeweils mit 75 %. Vorteile ab dem fünften Betrieb oder ab der fünften Tätigkeit sind abgabenfrei."
          },
          {
            "text": "Die Aufgaben der Satzung nimmt der Eigenbetrieb „Kurverwaltung Ostseebad Boltenhagen“ wahr.",
            "quote": "Die Aufgaben dieser Satzung nimmt der Eigenbetrieb „Kurverwaltung Ostseebad Boltenhagen“ wahr."
          },
          {
            "text": "Unter Gruppe VII führt die Satzung auch Inhaber von Zimmervermittlungen und -vermietungen auf.",
            "quote": "Inhaber von Zimmervennittlungen und —vennietungen"
          },
          {
            "text": "Für Gruppe VII nennt die Satzung 178,95 € im Jahr.",
            "quote": "Gruppe VII 178,95€"
          },
          {
            "text": "Wer mehreren Bemessungsgrenzen unterliegt, wird nach der höheren Bemessungsgrundlage veranlagt.",
            "quote": "Unterliegt ein Abgabepflichtiger mehreren Bemessungsgrenzen, so ist er nach der höheren Bemessungs grundlage zu veranlagen."
          }
        ]
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      "url": "https://keyset.cloud/kurtaxe/boltenhagen/",
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        ]
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    {
      "slug": "born-a-darss",
      "name": "Seebad Born a. Darß",
      "short": "Born a. Darß",
      "ags": "13073012",
      "state": "Mecklenburg-Vorpommern",
      "district": "Vorpommern-Rügen",
      "sources": {
        "satzung": {
          "title": "Satzung zur Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Seebad Born a. Darß (Kurabgabensatzung), Beschluss der Gemeindevertretung vom 20.10.2025",
          "url": "https://www.darss-fischland.de/de/satzungen-sammlung/born/kurabgabesatzung/kurabgabesatzung-born-ausfertigung.pdf?cid=dds",
          "kind": "municipality",
          "inForce": "2026-01-01",
          "changedOn": "2026-10-15",
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          "verifiedOn": "2026-10-15",
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              "where": "counting",
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              "reading": "Der An- und der Abreisetag wird als jeweils ein Aufenthaltstag berechnet."
            },
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              "reading": "Die Kurabgabe beträgt pro Person und Aufenthaltstag 2,85 Euro"
            },
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              "page": 2,
              "reading": "Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres bei Nachweis des Lebensalters"
            },
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              "page": 2,
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            },
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              "where": "periods[0].children[1] amount",
              "page": 2,
              "reading": "Die Kurabgabe beträgt je Kind ab Vollendung des 6. Lebensjahres bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres je Aufenthaltstag 1,85 Euro"
            },
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              "page": 2,
              "reading": "Schwerstbehinderte mit einer Behinderung von 100 % und deren Begleitpersonen, wobei das Merkzeichen \"B\" für ständige Begleitung im Behindertenausweis dokumentiert sein muss."
            },
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              "where": "exemptions[1]",
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              "reading": "wenn sie sich zu Familienbesuchen im Rahmen von Familienfeiern, Jubiläen oder Beisetzungen in der Gemeinde aufhalten und wenn sie dazu unentgeltlich in die häusliche Gemeinschaft dieser Person aufgenommen sind."
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              "reading": "Als ortsfremd gilt nicht, wer im Erhebungsgebiet - arbeitet: darunter fällt auch die beruflich veranlasste Teilnahme an Tagungen, Seminaren, Lehrgängen und vergleichbaren Veranstaltungen - in einem Ausbildungsverhältnis steht; darunter fallen auch freiwilligen Wehrdienst und Bundesfreiwilligendienst Leistende"
            },
            {
              "where": "exemptions[3]",
              "page": 2,
              "reading": "einen Kleingarten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes bewirtschaftet, der keine Wohnnutzung ermöglicht."
            },
            {
              "where": "remarks[0]",
              "page": 3,
              "reading": "Personen mit einem Grad der Behinderung ab 80 und den gesundheitlichen Merkmalen AG, BL, B oder H eine Ermäßigung von 0,50 Euro"
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              "reading": "Die Kurabgabe für eine Jahreskurkarte beträgt pro Person ab der Vollendung des 16. Lebensjahres 80,00 Euro Die Kurabgabe für eine Jahreskurkarte beträgt je Kind ab Vollendung des 6. Lebensjahres bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres 51,80 Euro"
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              "reading": "Der Eigentümer oder Besitzer einer Wohnungseinheit im Sinne des 8 2 Abs. 2 Satz 1 sowie dessen deren Familienangehörigen im Sinne des $ 2 Abs. 2 Satz 4 sind verpflichtet, eine Jahreskurabgabe zu entrichten. Dies gilt auch für ortsfremde Eigentümer von Wohnwagen und ähnlichen Wohnungseinheiten und ihre Familienangehörigen im Sinne des $ 2 Abs. 2 Satz 4, soweit deren Wohnwagen mehr als 28 Tage im Erhebungsgebiet verbleiben."
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              "reading": "Der Wohnungsgeber haftet für die rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung der Kurabgabe."
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              "reading": "haben die Wohnungsgeber oder deren Beauftragte das von der Kurverwaltung unentgeltlich zur Verfügung gestellte elektronische Meldeund Kurabgabenabrechnungssystem zu nutzen. Auf Antrag kann die Kurverwaltung zur Vermeidung unbilliger Härten einzelne Wohnungsgeber von dieser Nutzungspflicht befreien."
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              "where": "hostDuty",
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              "reading": "Er hat die Kurabgabe für den gesamten beabsichtigten Aufenthaltszeitraum im Erhebungsgebiet einzuziehen und bis zum 5. eines jeden Monats für den vorangegangenen Monat bei der Kurverwaltung abzuführen."
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              "reading": "bis zum 5. eines jeden Monats für den vorangegangenen Monat bei der Kurverwaltung abzuführen."
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          "url": "https://www.darss-fischland.de/de/satzungen-sammlung/born/fremdenverkehrsabgabesatzung/fremdenverkehrsabgabesatzung-born-text.pdf?cid=44j",
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              "reading": "a) in den Fällen des & 3 Abs. 1a) 36,09 €/Bett"
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              "reading": "Diese 1. Änderung der Satzung tritt mit Wirkung zum 01.01.2025 in Kraft."
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            "text": "Schwerstbehinderte mit einer Behinderung von 100 % und ihre Begleitpersonen; das Merkzeichen B für ständige Begleitung muss im Behindertenausweis stehen",
            "quote": "Schwerstbehinderte mit einer Behinderung von 100 % und deren Begleitpersonen, wobei das Merkzeichen „B\" für ständige Begleitung im Behindertenausweis dokumentiert sein muss."
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          {
            "text": "Nahe Verwandte von Einwohnern mit Hauptwohnung in Born, die sich für Familienfeiern, Jubiläen oder Beisetzungen unentgeltlich bei ihnen aufhalten",
            "quote": "wenn sie sich zu Familienbesuchen im Rahmen von Familienfeiern, Jubiläen oder Beisetzungen in der Gemeinde aufhalten und wenn sie dazu unentgeltlich in die häusliche Gemeinschaft dieser Person aufgenommen sind."
          },
          {
            "text": "Wer in Born arbeitet (auch bei beruflich veranlasster Teilnahme an Tagungen, Seminaren oder Lehrgängen) oder in einem Ausbildungsverhältnis steht, gilt nicht als ortsfremd",
            "quote": "Als ortsfremd gilt nicht, wer im Erhebungsgebiet - arbeitet; darunter fällt auch die beruflich veranlasste Teilnahme an Tagungen, Seminaren, Lehrgängen und vergleichbaren Veranstaltungen - in einem Ausbildungsverhältnis steht; darunter fallen auch freiwilligen Wehrdienst und Bundesfreiwilligendienst Leistende"
          },
          {
            "text": "Wer in Born einen Kleingarten bewirtschaftet, der keine Wohnnutzung ermöglicht",
            "quote": "einen Kleingarten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes bewirtschaftet, der keine Wohnnutzung ermöglicht."
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 80 und bestimmten Merkzeichen (AG, BL, B oder H) bekommen auf Antrag 0,50 Euro Ermäßigung.",
            "quote": "Personen mit einem Grad der Behinderung ab 80 und den gesundheitlichen Merkmalen AG, BL, B oder H eine Ermäßigung von 0,50 Euro"
          },
          {
            "text": "Die Jahreskurkarte kostet 80,00 Euro ab 16 Jahren und 51,80 Euro für Kinder von 6 bis unter 16 Jahren.",
            "quote": "Die Kurabgabe für eine Jahreskurkarte beträgt pro Person ab der Vollendung des 16. Lebensjahres 80,00 Euro Die Kurabgabe für eine Jahreskurkarte beträgt je Kind ab Vollendung des 6. Lebensjahres bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres 51,80 Euro"
          },
          {
            "text": "Wer eine Wohnungseinheit besitzt (nach § 2 Abs. 2 Satz 1 der Satzung), muss eine Jahreskurabgabe zahlen; das gilt auch für ortsfremde Eigentümer von Wohnwagen, die länger als 28 Tage bleiben.",
            "quote": "Der Eigentümer oder Besitzer einer Wohnungseinheit im Sinne des § 2 Abs. 2 Satz 1 sowie dessen deren Familienangehörigen im Sinne des § 2 Abs. 2 Satz 4 sind verpflichtet, eine Jahreskurabgabe zu entrichten. Dies gilt auch für ortsfremde Eigentümer von Wohnwagen und ähnlichen Wohnungseinheiten und ihre Familienangehörigen im Sinne des § 2 Abs. 2 Satz 4, soweit deren Wohnwagen mehr als 28 Tage im Erhebungsgebiet verbleiben."
          },
          {
            "text": "In der Kurabgabe ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten.",
            "quote": "In der Kurabgabe ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten."
          },
          {
            "text": "Du haftest als Vermieter für die rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung.",
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          {
            "text": "Dafür musst du das elektronische Melde- und Kurabgabenabrechnungssystem der Kurverwaltung nutzen; auf Antrag kann sie dich in Härtefällen davon befreien.",
            "quote": "haben die Wohnungsgeber oder deren Beauftragte das von der Kurverwaltung unentgeltlich zur Verfügung gestellte elektronische Melde- und Kurabgabenabrechnungssystem zu nutzen. Auf Antrag kann die Kurverwaltung zur Vermeidung unbilliger Härten einzelne Wohnungsgeber von dieser Nutzungspflicht befreien."
          }
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          "quote": "Abgabepflichtig sind Personen und Personenvereinigungen, denen durch den Fremdenverkehr in der Gemeinde wirtschaftliche Vorteile (unmittelbar oder mittelbar) geboten werden."
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          "quote": "Die Abgabe ist innerhalb von 30 Tagen nach Bekanntgabe des Heranziehungsbescheides des Amtes Darß/Fischland für die Gemeinde fällig. Bei Abgaben über 100,00 € kann auf Antrag Ratenzahlung zugelassen werden."
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            "text": "Die Anlage der Satzung führt auch die Vermietung von Ferienwohnungen, -appartements und -häusern auf.",
            "quote": "Vermietung von Ferienwohnungen, -appartements, -häusern"
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          {
            "text": "Die 1. Änderung der Satzung, die den Satz von 36,09 € je Bett festlegt, gilt seit dem 1. Januar 2025.",
            "quote": "Diese 1. Änderung der Satzung tritt mit Wirkung zum 01.01.2025 in Kraft.",
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          "title": "Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Breege (Kurabgabesatzung), Beschluss der Gemeindevertretung vom 01.12.2021",
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          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
          "url": "https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Digitales/Kurzzeitvermietung/_func/Area-Liste-xls.html?nn=686258",
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          "title": "Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Gemeinde Breege – staatlich anerkanntes Seebad (nichtamtliche Lesefassung der Satzung vom 26.03.2007, Ortsrecht des Amtes Nord-Rügen)",
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                "quote": "voll ermäßigt Hauptsaison 1,80 € 1,50 € (01.Mai bis 30.September) Nebensaison 1,50 € 0,80 € (01.Oktober bis 30.April)",
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            "quote": "Personen mit einem Behinderungsgrad von 100 gegen Vorlage des Ausweises und deren erforderliche Begleitperson (Voraussetzung Kennzeichen B oder G auf dem amtlichen Schwerbehindertenausweis)"
          },
          {
            "text": "Einwohner von Breege gelten nicht als ortsfremd",
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          },
          {
            "text": "Wer in Breege in einem Ausbildungs-, Arbeits- oder Dienstverhältnis steht oder sich überwiegend aus beruflichen Gründen dort aufhält (zum Beispiel auf einer Dienstreise), gilt nicht als ortsfremd",
            "quote": "Personen, die in der Gemeinde Breege in einem Ausbildungs-, Arbeits- oder Dienstverhältnis stehen oder einen vom Gewerbeamt genehmigten Gewerbe nachgehen, sowie Personen, die sich vorübergehend in der Gemeinde Breege in Ausübung ihres Berufes im Erhebungsgebiet aufhalten (zum Beispiel Dienstreisen), soweit der Aufenthalt ganz oder zumindest weit überwiegend aus beruflichen Gründen erfolgt."
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Kinder zahlen den ermäßigten Satz nur in Begleitung ihrer Eltern.",
            "quote": "Kinder in Begleitung ihrer Eltern vom Beginn des 10. bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres."
          },
          {
            "text": "Ermäßigt zahlen auch Schüler, Auszubildende, Studenten, Grundwehr- und Zivildienstleistende bis 27 Jahre, jeweils mit Nachweis.",
            "quote": "Schüler, Auszubildende, Studenten, Grundwehr- und Zivildienstleistende bis zum vollendeten 27.Lebensjahr, wenn die entsprechenden Nachweise vorgelegt werden."
          },
          {
            "text": "Ermäßigt zahlen auch Schwerbehinderte ab 50 Prozent Behinderung gegen Vorlage des Ausweises.",
            "quote": "Schwerbehinderte ab 50% Behinderung, sofern sie den Behindertenausweis vorlegen."
          },
          {
            "text": "Ermäßigt zahlen auch Begleitpersonen von körperbehinderten Gästen mit ärztlicher Bescheinigung.",
            "quote": "Begleitpersonen von körperbehinderten Gästen, wenn die Notwendigkeit der Begleitung durch ärztliche Bescheinigung nachgewiesen wird."
          },
          {
            "text": "Ermäßigt zahlen auch Rentner und Vorruheständler mit Nachweis.",
            "quote": "Rentner und im Vorruhestand befindliche Personen, die ihren Rentennachweis bzw. Vorruhestandsnachweis vorlegen."
          },
          {
            "text": "Für mitgebrachte Hunde werden ganzjährig 0,80 € pro Aufenthaltstag fällig.",
            "quote": "Für mitgebrachte Hunde ist durch den Halter oder Besitzer ganzjährig eine Abgabe je Aufenthaltstag in Höhe von 0,80 € zu entrichten."
          },
          {
            "text": "Statt der Tagessätze gibt es eine Jahreskurkarte für 66,00 € (ermäßigt 36,00 €).",
            "quote": "Der Abgabepflichtige kann anstelle der nach Tagen berechneten Kurabgabe eine Jahreskurkarte erwerben. (3) Die Jahreskurabgabe beträgt pro Person und Kalenderjahr 66,00 €, die ermäßigte Jahreskurabgabe beträgt pro Person und Kalenderjahr 36,00 €."
          },
          {
            "text": "Die Kurabgabensätze enthalten die Mehrwertsteuer.",
            "quote": "Die Kurabgabensätze beinhalten die gesetzlich gültige Mehrwertsteuer."
          },
          {
            "text": "Du haftest als Vermieter für die rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung.",
            "quote": "Der Wohnungsgeber haftet für die rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung der Kurabgabe."
          }
        ],
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          "text": "Wer Gäste beherbergt, zieht die Kurabgabe für den ganzen Aufenthalt am Anreisetag ein und gibt den Gästen eine Kurkarte.",
          "quote": "die Kurabgabe für den gesamten beabsichtigten Aufenthaltszeitraum am Tag der Ankunft von den Gästen einzuziehen und Ihnen die manuell oder elektronisch ausgefüllten Kurkarten auszuhändigen;"
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          "text": "Abgeführt wird monatlich, spätestens bis zum fünften Tag des Folgemonats.",
          "quote": "die Kurabgabe nicht spätestens bis zum fünften Tag eines jeden Monats für den vorangegangenen Monat an die Kurverwaltung Breege abführt"
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          "text": "Gemeldet wird mit den besonderen Meldescheinen der Kurverwaltung oder nach vorheriger Anmeldung über ein autorisiertes elektronisches Meldesystem.",
          "quote": "Der Wohnungsgeber ist verpflichtet, diese besonderen Meldevordrucke zu nutzen. Alternativ kann der Wohnungsgeber nach vorheriger Anmeldung, anstelle der besonderen Vordrucke ein von der Kurverwaltung Breege autorisiertes elektronisches Meldesystem verwenden."
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        "source": "bnetza",
        "asOf": "2026-10-01",
        "quote": "Stand: 01.10.2026"
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          "text": "Zahlen musst du, wenn du aus dem Fremdenverkehr in Breege Vorteile ziehst.",
          "quote": "Abgabepflichtig sind alle natürlichen und juristischen Personen, die aus dem Fremdenverkehr Vorteile erzielen."
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          "text": "Du zahlst mindestens 10,00 € im Jahr.",
          "quote": "jedoch mindestens 10,00 EUR",
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          "quote": "Der Abgabepflichtige hat der Gemeinde Breege bis zum15. Juli j. J. die erforderlichen Zahlenangaben zur Berechnung der Abgabe (§ 5) mitzuteilen."
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          "quote": "Die Abgabe ist innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe des Veranlagungsbescheides fällig und an die Gemeinde Breege in einer Summe zu entrichten."
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            "quote": "bei Beherbergungsbetrieben und Zimmervermietern nach der Zahl der am 01. Juli j. J. vorhandenen Fremdenbetten, die zur Beherbergung gegen Entgelt zur Verfügung gehalten werden"
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          {
            "text": "Diese Satzung von 2007 hat die Satzung vom 29. April 1996 abgelöst.",
            "quote": "Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Gemeinde Breege – staatlich anerkanntes Seebad – vom 29.April 1996 außer Kraft."
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      "name": "Ostseebad Dierhagen",
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      "state": "Mecklenburg-Vorpommern",
      "district": "Vorpommern-Rügen",
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          "title": "Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Ostseebad Dierhagen (Kurabgabesatzung), Beschluss der Gemeindevertretung vom 07.12.2022",
          "url": "https://www.darss-fischland.de/de/satzungen-sammlung/dierhagen/kurabgabesatzung/kurabgabesatzung-text.pdf?cid=3i7",
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          "title": "1. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Ostseebad Dierhagen (Kurabgabesatzung), Beschluss vom 04.09.2024 (Scan)",
          "url": "https://www.darss-fischland.de/de/satzungen-sammlung/dierhagen/kurabgabesatzung/1-aenderung/1.-aenderung-kurabgabe.pdf?cid=59y",
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          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
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        "fvb": {
          "title": "Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Gemeinde Ostseebad Dierhagen, Lesefassung der 1. Änderung (Beschluss vom 04.09.2024)",
          "url": "https://www.darss-fischland.de/de/satzungen-sammlung/dierhagen/fremdenverkehrsabgabesatzung/1-aenderung/2024-08-27-lesefassung-1.-aenderung-zur-satzung-ueber-die-erhebung-der-fremdenverkehrsabgabe-in-der-gemeinde-ostseebad-dierhagen.pdf?cid=4za",
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          {
            "text": "Auf Antrag und gegen Nachweis gilt der ermäßigte Satz (2,00 € in der Hauptsaison, 1,50 € in der Nebensaison) für Schüler, Studenten im Direktstudium, Auszubildende und schwerbehinderte Personen.",
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          {
            "text": "Statt der Tagessätze können Gäste eine Jahreskurabgabe von 69,58 € zahlen; Eigentümer von Zweitwohnungen müssen sie zahlen.",
            "quote": "Jahreskurabgabe in Höhe von 69,58 EUR zahlen",
            "source": "aenderung1"
          }
        ],
        "hostDuty": {
          "text": "Wer Gäste beherbergt, zieht die Kurabgabe für den gesamten geplanten Aufenthalt ein.",
          "quote": "Er hat die Kurabgabe für den gesamten beabsichtigten Aufenthaltszeitraum im Erhebungsgebiet einzuziehen"
        },
        "deadline": {
          "text": "Abgeführt wird bis zum 5. eines jeden Monats für den Vormonat.",
          "quote": "bis zum 5. eines jeden Monats für den vorangegangenen Monat bei der Kurverwaltung abzuführen"
        },
        "reporting": {
          "text": "Gemeldet und abgerechnet wird über das elektronische Melde- und Kurabgabenabrechnungssystem der Kurverwaltung, dazu führst du ein Gästeverzeichnis; auf Antrag befreit die Kurverwaltung bei unbilliger Härte.",
          "quote": "Melde- und Kurabgabenabrechnungssystem zu nutzen. Auf Antrag kann die Kurverwaltung zur Vermeidung unbilliger Härten einzelne Wohnungsgeber von dieser Nutzungspflicht befreien."
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        "source": "bnetza",
        "asOf": "2026-10-01",
        "quote": "Stand: 01.10.2026"
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        "payer": {
          "text": "Zahlen musst du, wenn dir der Fremdenverkehr in Dierhagen unmittelbar oder mittelbar Vorteile bietet.",
          "quote": "Abgabepflichtig sind Personen und Personenvereinigungen, denen durch den Fremdenverkehr in der Gemeinde Vorteile (unmittelbar oder mittelbar) geboten werden."
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          }
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        "reporting": {
          "text": "Änderungen, etwa bei der Bettenzahl, zeigst du der Kurverwaltung bis zum 15. Juli jedes Jahres an; eine neue Tätigkeit meldest du sofort.",
          "quote": "Der Abgabepflichtigen sowie ihre Vertreter haben der Kurverwaltung die Aufnahme der abgabepflichtigen Tätigkeiten und auf Anforderung die erforderlichen Angaben zur Berechnung der Abgabe oder der Vorausleistung unverzüglich mitzuteilen. Änderungen sind bis zum 15. Juli jedes Jahres bei der Kurverwaltung anzuzeigen."
        },
        "deadline": {
          "text": "Fällig ist die Abgabe einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids des Amtes Darß/Fischland.",
          "quote": "Die Abgabe ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Heranziehungsbescheides des Amtes Darß/Fischland für die Gemeinde fällig."
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            "text": "Gezählt werden die Fremdenbetten, die du bis zum 1. Juli jedes Jahres gegen Entgelt zur Beherbergung bereithältst.",
            "quote": "Bei Beherbergungsbetrieben, Kurkliniken, Ferienwohnungen und -häusern sowie Zimmervermietern nach der Zahl der bis 01. Juli jedes Jahres vorhandenen Fremdenbetten, die zur Beherbergung gegen Entgelt zur Verfügung gehalten werden"
          },
          {
            "text": "Beginnt deine Tätigkeit nach dem 1. Juli oder endet sie davor, kann die Jahresabgabe auf Antrag um die Hälfte ermäßigt werden.",
            "quote": "Liegt der Beginn der abgabepflichtigen Tätigkeit nach dem 01.Juli oder das Ende der abgabepflichtigen Tätigkeit vor dem 1. Juli eines Jahres, so kann die Jahresabgabe auf Antrag um 50 von 100 ermäßigt werden."
          },
          {
            "text": "Den Bescheid erlässt das Amt Darß/Fischland für die Gemeinde über die Kurverwaltung.",
            "quote": "Die Heranziehung erfolgt durch schriftlichen Bescheid durch das Amt Darß/ Fischland für die Gemeinde über die Kurverwaltung."
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      "name": "Ostseebad Dranske",
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          "title": "Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe der Gemeinde Dranske, Beschluss der Gemeindevertretung vom 12.11.2020, ausgefertigt am 01.12.2020",
          "url": "https://daten.verwaltungsportal.de/dateien/legalframework/4/6/2/1/2/Dranske_Kur.pdf",
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              "reading": "voll ermäßigt Hauptsaison 1,50 € 1,00 € (01.Mai bis 31.Oktober) Nebensaison 1,00 € 0,50 € (01.November bis 30.April)"
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              "reading": "Schwerbehinderte und Schwerkriegsbeschädigte, deren Minderung der Erwerbsfähigkeit 100 v.H. beträgt, soweit sie selbst die Kosten des Aufenthaltes in voller Höhe tragen (Selbstzahler),"
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              "reading": "Begleitpersonen von Schwerbehinderten und Schwerkriegsbeschädigten, die It. amtlichem Ausweis auf völlig ständige Begleitung angewiesen sind, auf Antrag."
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            },
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              "reading": "Die Kurabgabe wird ermäßigt für: (1) Kinder in Begleitung ihrer Eltern vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres,"
            },
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              "reading": "(2) Schüler, Auszubildende, Studenten, Grundwehr- und Zivildienstleistende bis zum vollendeten 27.Lebensjahr, wenn die entsprechenden Nachweise vorgelegt werden, (3) Schwerbehinderte mit mehr als 50% Behinderung, sofern sie den Behindertenausweis vorlegen, sowie Begleitpersonen von körperbehinderten Gästen, wenn die Notwendigkeit der Begleitung durch ärztliche Bescheinigung nachgewiesen wird."
            },
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              "reading": "voll ermäßigt Hauptsaison 1,50 € 1,00 € (01.Mai bis 31.Oktober) Nebensaison 1,00 € 0,50 € (01.November bis 30.April) Jahreskurkarten 40,00 € 25,00 €"
            },
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              "reading": "Als ortsfremd gilt auch, wer in der Gemeinde Eigentümer oder Besitzer einer Wohnungseinheit ist, wenn und soweit er sie überwiegend zu Erholungszwecken benutzt, In diesem Fall wird pro Person eine Jahreskurabgabe erhoben."
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              "reading": "Jeder Wohnungsgeber (oder dessen Bevollmächtigter) ist verpflichtet, an die von ihm aufgenommenen Personen innerhalb von 24 Stunden (Meldegesetz) eine Kurkarte auszugeben und den fälligen Betrag monatlich an die Gemeinde Dranske abzuführen und seine Belege abzurechnen."
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              "reading": "den fälligen Betrag monatlich an die Gemeinde Dranske abzuführen"
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          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
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          "title": "Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Gemeinde Dranske – staatlich anerkannter Erholungsort (nichtamtliche Lesefassung der Satzung vom 28.12.2010, Ortsrecht des Amtes Nord-Rügen)",
          "url": "https://daten.verwaltungsportal.de/dateien/legalframework/4/6/2/0/4/Satzung-_ber-die-Erhebung-einer-Fremdenverkehrsabgabe-in-der-Gemeinde-Dranske.pdf",
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            "text": "Schwerbehinderte und Schwerkriegsbeschädigte mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 100 v. H., wenn sie die Kosten des Aufenthalts in voller Höhe selbst tragen",
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          {
            "text": "Begleitpersonen von Schwerbehinderten und Schwerkriegsbeschädigten, die laut amtlichem Ausweis auf völlig ständige Begleitung angewiesen sind, auf Antrag",
            "quote": "Begleitpersonen von Schwerbehinderten und Schwerkriegsbeschädigten, die lt. amtlichem Ausweis auf völlig ständige Begleitung angewiesen sind, auf Antrag."
          },
          {
            "text": "Wer in Dranske in einem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis steht, gilt nicht als ortsfremd",
            "quote": "Als ortsfremd gilt nicht, wer in der Gemeinde in einem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis steht."
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Kinder zahlen den ermäßigten Satz nur in Begleitung ihrer Eltern.",
            "quote": "Die Kurabgabe wird ermäßigt für: (1) Kinder in Begleitung ihrer Eltern vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres,"
          },
          {
            "text": "Den ermäßigten Satz zahlen auch Schüler, Auszubildende, Studenten, Grundwehr- und Zivildienstleistende bis 27 Jahre mit Nachweis, Schwerbehinderte mit mehr als 50 Prozent Behinderung gegen Vorlage des Behindertenausweises sowie Begleitpersonen körperbehinderter Gäste mit ärztlicher Bescheinigung.",
            "quote": "(2) Schüler, Auszubildende, Studenten, Grundwehr- und Zivildienstleistende bis zum vollendeten 27.Lebensjahr, wenn die entsprechenden Nachweise vorgelegt werden, (3) Schwerbehinderte mit mehr als 50% Behinderung, sofern sie den Behindertenausweis vorlegen, sowie Begleitpersonen von körperbehinderten Gästen, wenn die Notwendigkeit der Begleitung durch ärztliche Bescheinigung nachgewiesen wird."
          },
          {
            "text": "Die Jahreskurkarte kostet 40,00 € (ermäßigt 25,00 €).",
            "quote": "voll ermäßigt Hauptsaison 1,50 € 1,00 € (01.Mai bis 31.Oktober) Nebensaison 1,00 € 0,50 € (01.November bis 30.April) Jahreskurkarten 40,00 € 25,00 €"
          },
          {
            "text": "Eigentümer und Besitzer einer Wohnung, die sie überwiegend zu Erholungszwecken nutzen, zahlen pro Person eine Jahreskurabgabe.",
            "quote": "Als ortsfremd gilt auch, wer in der Gemeinde Eigentümer oder Besitzer einer Wohnungseinheit ist, wenn und soweit er sie überwiegend zu Erholungszwecken benutzt, In diesem Fall wird pro Person eine Jahreskurabgabe erhoben."
          },
          {
            "text": "Du haftest als Vermieter für die Abgabeschuld.",
            "quote": "Die Wohnungsgeber haften für die Abgabeschuld."
          }
        ],
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          "text": "Wer Gäste beherbergt, gibt innerhalb von 24 Stunden eine Kurkarte aus und führt den Betrag monatlich an die Gemeinde ab.",
          "quote": "Jeder Wohnungsgeber (oder dessen Bevollmächtigter) ist verpflichtet, an die von ihm aufgenommenen Personen innerhalb von 24 Stunden (Meldegesetz) eine Kurkarte auszugeben und den fälligen Betrag monatlich an die Gemeinde Dranske abzuführen und seine Belege abzurechnen."
        },
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          "text": "Abgeführt wird monatlich.",
          "quote": "den fälligen Betrag monatlich an die Gemeinde Dranske abzuführen"
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          "quote": "Die Abgabe ist 2 Wochen nach Bekanntgabe des Veranlagungsbescheides fällig und an die Gemeinde Dranske in einer Summe zu entrichten."
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            "quote": "Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung der Fremdenverkehrsabgabe in der Gemeinde Dranske – Fremdenverkehrsabgabesatzung – vom 03.12.2001 außer Kraft."
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          "title": "Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Fuhlendorf (Neufassung), Beschluss der Gemeindevertretung vom 19.03.2025",
          "url": "https://www.amt-barth.de/fileadmin/alle/pdf/satzungen/fuhlendorf/andere/Kurabgabesatzung_Fuhlendorf_2025.pdf",
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              "reading": "Die Quartiergeber sind nicht berechtigt, ohne Zustimmung der Gemeinde Fuhlendorf Befreiungen von der Kurabgabe im Sinne dieser Satzung zu gewähren."
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              "reading": "Der Quartiergeber haftet für die rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung der Kurabgabe."
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              "reading": "die Kurabgabe für den gesamten beabsichtigten Aufenthaltszeitraum am Tag der Ankunft von den Gästen einzuziehen und ihnen die ausgefüllten Kurkarten auszuhändigen;"
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              "reading": "zum 5. Tag eines jeden Monats für den vorangegangenen Monat an die Gemeinde Fuhlendorf eine Ausführung der manuellen Kurkartenvordrucke weiterzuleiten, im Falle der Verwendung des elektronischen Kurkartenmeldesystems hat die Übermittlung elektronisch zu erfolgen und nach Aufforderung durch die Gemeinde die Kurabgabe unbar abzuführen"
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          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
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            "quote": "In der Kurabgabe ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten."
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          {
            "text": "Befreiungen darfst du als Vermieter nicht ohne Zustimmung der Gemeinde gewähren.",
            "quote": "Die Quartiergeber sind nicht berechtigt, ohne Zustimmung der Gemeinde Fuhlendorf Befreiungen von der Kurabgabe im Sinne dieser Satzung zu gewähren."
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          "quote": "zum 5. Tag eines jeden Monats für den vorangegangenen Monat an die Gemeinde Fuhlendorf eine Ausführung der manuellen Kurkartenvordrucke weiterzuleiten, im Falle der Verwendung des elektronischen Kurkartenmeldesystems hat die Übermittlung elektronisch zu erfolgen und nach Aufforderung durch die Gemeinde die Kurabgabe unbar abzuführen"
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          "title": "Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe der Gemeinde Glowe vom 10.03.2015 - Nichtamtliche Lesefassung (Basissatzung)",
          "url": "https://daten.verwaltungsportal.de/dateien/legalframework/4/6/2/3/1/Kursatzg._Glowe.pdf",
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          "title": "Dritte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Glowe vom 10. März 2015 (Beschluss vom 07.12.2022, § 4 Höhe)",
          "url": "https://daten.verwaltungsportal.de/dateien/legalframework/4/6/2/3/1/Kurabgabes_tze_Glowe_ab_01.01.2023.pdf",
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          "title": "Vierte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Glowe vom 10. März 2015 (Hundesatz entfällt, Pflichten der Quartiergeber)",
          "url": "https://daten.verwaltungsportal.de/dateien/legalframework/4/6/2/3/1/GLO_Kursatzung.pdf",
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          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
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          {
            "text": "Schwerbehinderte und Schwerkriegsbeschädigte mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 100 v. H., wenn sie die Kosten des Aufenthalts in voller Höhe selbst tragen",
            "quote": "Schwerbehinderte und Schwerkriegsbeschädigte, deren Minderung der Erwerbsfähigkeit 100 v.H. beträgt, soweit sie selbst die Kosten des Aufenthaltes in voller Höhe tragen (Selbstzahler),",
            "source": "satzung"
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          {
            "text": "Begleitpersonen von Schwerbehinderten und Schwerkriegsbeschädigten, die laut amtlichem Ausweis auf völlig ständige Begleitung angewiesen sind, auf Antrag",
            "quote": "Begleitpersonen von Schwerbehinderten und Schwerkriegsbeschädigten, die lt. amtlichem Ausweis auf völlig ständige Begleitung angewiesen sind, auf Antrag.",
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          },
          {
            "text": "Wer in Glowe in einem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis steht, gilt nicht als ortsfremd",
            "quote": "Als ortsfremd gilt nicht, wer in der Gemeinde in einem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis steht.",
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          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Kinder zahlen den ermäßigten Satz nur in Begleitung ihrer Eltern.",
            "quote": "Die Kurabgabe wird ermäßigt für: 1. Kinder in Begleitung ihrer Eltern vom Beginn des 13. bis zur Vollendung des 17.Lebensjahres,",
            "source": "satzung"
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          {
            "text": "Ermäßigt zahlen auch Schüler, Auszubildende, Studenten, Grundwehr- und Zivildienstleistende bis 27 Jahre mit Nachweis sowie Schwerbehinderte mit mehr als 50 Prozent Behinderung gegen Vorlage des Behindertenausweises.",
            "quote": "2. Schüler, Auszubildende, Studenten, Grundwehr- und Zivildienstleistende bis zum vollendeten 27.Lebensjahr, wenn die entsprechenden Nachweise vorgelegt werden, 3. Schwerbehinderte mit mehr als 50% Behinderung, sofern sie den Behindertenausweis vorlegen,",
            "source": "satzung"
          },
          {
            "text": "Ermäßigt zahlen auch Begleitpersonen körperbehinderter Gäste mit ärztlicher Bescheinigung sowie Rentner und Vorruheständler mit Nachweis.",
            "quote": "4. Begleitpersonen von körperbehinderten Gästen, wenn die Notwendigkeit der Begleitung durch ärztliche Bescheinigung nachgewiesen wird, 5. Rentner und im Vorruhestand befindliche Personen, die ihren Rentennachweis bzw. Vorruhestandsnachweis vorlegen.",
            "source": "satzung"
          },
          {
            "text": "Statt der Tagessätze gibt es eine Jahreskurkarte für 50,00 € (ermäßigt 30,00 €).",
            "quote": "Jahreskurkarten 50,00 € 30,00 €"
          },
          {
            "text": "Der frühere Zuschlag für Hundehalter entfällt seit dem 01.01.2025.",
            "quote": "In § 4 der Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Glowe vom 10.03.2015 entfällt der erhöhte Abgabesatz für Hundehalter.",
            "source": "aenderung4"
          },
          {
            "text": "Du haftest als Vermieter für die Abgabeschuld.",
            "quote": "Die Wohnungsgeber haften für die Abgabeschuld.",
            "source": "satzung"
          },
          {
            "text": "Die Tourist-Info Glowe bestätigt schriftlich, dass die Befreiungen und Ermäßigungen der Lesefassung weiter gelten.",
            "quote": "Ja, das mit den Befreiungen und Ermäßigungen ist noch so.",
            "source": "auskunft"
          }
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          "text": "Wer Gäste beherbergt, zieht die Kurabgabe ein, führt sie an die Gemeinde ab und stellt die Kurkarte aus.",
          "quote": "ist verpflichtet, die Kurabgabe einzuziehen, an die Gemeinde Glowe abzuführen und ihnen die Kurkarte auszustellen.",
          "source": "aenderung4"
        },
        "deadline": {
          "text": "Abgeführt wird monatlich.",
          "quote": "den fälligen Betrag monatlich an die Gemeinde Glowe abzuführen und seine Belege abzurechnen.",
          "source": "satzung"
        },
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        "source": "bnetza",
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        "quote": "Stand: 01.10.2026"
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      "url": "https://keyset.cloud/kurtaxe/glowe/",
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      "district": "Vorpommern-Rügen",
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          "title": "Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Ostseebad Göhren (Kurabgabesatzung) vom 18.11.2024",
          "url": "https://www.amt-moenchgut-granitz.de/de/kacheln/satzungen-ortsrecht/ostseebad-goehren/kurabgabesatzung.pdf?cid=7kj",
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        "bnetza": {
          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
          "url": "https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Digitales/Kurzzeitvermietung/_func/Area-Liste-xls.html?nn=686258",
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          "title": "Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Gemeinde Ostseebad Göhren (Fremdenverkehrsabgabensatzung)",
          "url": "https://www.amt-moenchgut-granitz.de/de/kacheln/satzungen-ortsrecht/ostseebad-goehren/fremdenverkehrsabgabensatzung.pdf?cid=7t7",
          "kind": "statute",
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              "where": "businessLevy.payer",
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              "reading": "Beitragspflichtig sind die natürlichen und juristischen Personen und die teil- oder nichtrechtsfähigen Personenvereinigungen, denen der Fremdenverkehr in der Gemeinde Ostseebad Göhren unmittelbar und/oder mittelbar wirtschaftliche Vorteile bietet."
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              "reading": "Grundflächen zwar je Stellplatz a) zum Aufstellen von Zelten, wie 2. für Zelte pp. 19,70 €"
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            "text": "Wer in Göhren arbeitet, in Ausbildung ist oder einen Kleingarten ohne Wohnnutzung bewirtschaftet, gilt nicht als ortsfremd",
            "quote": "Als ortsfremd gilt nicht, wer im Erhebungsgebiet arbeitet, in einem Ausbildungsverhältnis steht oder einen Kleingarten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes bewirtschaftet, der keine Wohnnutzung ermöglicht."
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            "quote": "Einen ermäßigten Kurabgabensatz von 50% der regulären Kurabgabe zahlen: a. Kinder vom vollendeten 7. Lebensjahr bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres; b. Schwerbehinderte ab einem Grad der Behinderung von 80; c. die notwendige Begleitperson von Schwerbehinderten."
          },
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            "quote": "Für mitgebrachte Hunde ist durch den Halter oder Besitzer nach § 3 Abs. 5 unabhängig von der Reisezeit ganzjährig eine Aufenthaltsabgabe in Höhe von 1,00 € pro Tag und Hund zu entrichten."
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            "quote": "Jahreskurkarte: Erwachsene 101,11 €"
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            "quote": "Die Kurabgabe wird mit den Gemeinden Ostseebäder Baabe, Göhren, Mönchgut und Sellin auf Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages als eine gemeinsame Kurabgabe erhoben"
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            "quote": "Die Beherberger sind nicht berechtigt, Befreiungen von der Kurabgabe oder Vergünstigungen im Sinne dieser Satzung zu gewähren."
          },
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            "quote": "Der Beherberger haftet für die rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung der Kurabgabe."
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          "text": "Wer Gäste beherbergt, zieht die Kurabgabe für den ganzen Aufenthalt am Anreisetag ein und stellt unverzüglich eine Kurkarte aus.",
          "quote": "die Kurabgabe für den gesamten beabsichtigten Aufenthaltszeitraum am Tag der Ankunft von den Gästen einzuziehen und Ihnen unverzüglich eine Kurkarte auszustellen."
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          "quote": "Gäste, die er beherbergt unverzüglich, spätestens am Tag nach der Anreise, bei dem Eigenbetrieb Kurverwaltung der Gemeinde Ostseebad Göhren durch das von der Gemeinde Ostseebad Göhren zur Verfügung gestellte elektronische Meldesystem anzumelden;"
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            "quote": "Fremdenbetten im Sinne des § 4 Nr. 1 sind alle an kurabgabepflichtige Personen vermietete Schlafgelegenheiten, also auch Notbetten, Couchen und Liegen"
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          },
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          },
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              "reading": "Anzahl der per 01.07. des laufenden 11,00 Euro/Bett"
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              "reading": "Anzahl der per 01.07. des laufenden 11,00 Euro/Bett"
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            "quote": "Kinder, Kindeskinder, Geschwister und Geschwisterkinder, Eltern, Großeltern, Schwiegereltern, Schwiegertöchter und -söhne, Schwäger und Schwägerinnen von Personen, die in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben,"
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          {
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            "quote": "Begleitpersonen von Schwerbehinderten, wobei das Merkzeichen \"B\" für ständige Begleitung im Schwerbehindertenausweis dokumentiert sein muss."
          },
          {
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            "quote": "b) Schüler, Studenten und Auszubildende, die das 18. Lebensjahr* vollendet haben (gegen Vorlage des Ausweises)"
          },
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            "text": "Arbeitslose zahlen 50 % gegen Nachweis",
            "quote": "c) Arbeitslose (gegen Vorlage eines geeigneten Nachweises)"
          },
          {
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            "quote": "d) Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von mind. 50 % (gegen Vorlage eines Ausweises)."
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Statt der Tagessätze können Gäste eine Jahreskurabgabe von 78,40 € zahlen; ihr liegen 28 Aufenthaltstage zugrunde.",
            "quote": "Die Jahreskurabgabe beträgt pauschal 78,40 Euro. Der Berechnung der Jahreskurabgabe liegen 28 Aufenthaltstage zu Grunde."
          },
          {
            "text": "Vermieter müssen die gültige Kurabgabesatzung für ihre Gäste auslegen.",
            "quote": "die jeweils aktuell gültige Satzung der Gemeinde Ostseeheilbad Graal-Müritz über die Erhebung einer Kurabgabe an geeigneter Stelle für die Gäste auszulegen."
          }
        ],
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          "text": "Wer Gäste beherbergt, zieht die Kurabgabe für den ganzen Aufenthalt am Anreisetag ein und händigt die Kurkarte oder Gästekarte aus.",
          "quote": "die Kurabgabe für den gesamten beabsichtigten Aufenthaltszeitraum am Tag der Ankunft von den Gästen einzuziehen und ihnen die manuell oder die elektronisch ausgefüllten Kurkarten/Gästekarten auszuhändigen,"
        },
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          "text": "Bis zum 10. eines Monats leitest du die Meldescheine des Vormonats weiter und führst die Kurabgabe unbar ab.",
          "quote": "zum 10. eines jeden Monats für den vorangegangenen Monat an die Gemeinde Ostseeheilbad Graal-Müritz, über ihren beauftragten Dritten nach $ 1 Abs. 3 eine Ausführung der Meldescheine weiterzuleiten, im Falle der Verwendung des elektronischen Meldesystems hat die Übermittlung elektronisch zu erfolgen die Kurabgabe unbar abzuführen,"
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          "quote": "zur Verfügung gestellten Meldescheine zu nutzen oder das elektronische Meldesystem zu verwenden. Für Gastgeber ab einer Anzahl von zehn Betten ist das elektronische Meldescheinsystem verpflichtend anzuwenden."
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        "source": "bnetza",
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          "text": "Die Angaben zur Berechnung teilst du der Gemeinde bis zum 1. August des laufenden Jahres unaufgefordert mit; eine neue Tätigkeit zeigst du spätestens vier Wochen nach Beginn an.",
          "quote": "bis zum 01.08. des laufenden Jahres unaufgefordert die erforderlichen Angaben zur Berechnung der Abgabe mitzuteilen. Eine Neuaufnahme einer abgabepflichtigen Tätigkeit i.S. dieser Satzung haben die Abgabepflichtigen sowie ihre Vertreter spätestens 4 Wochen nach Beginn der Tätigkeit der Gemeinde Ostseeheilbad Graal-Müritz anzuzeigen."
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            "quote": "Gästebetten zuzüglich Aufbettungsmöglichkeit (Aufbettung definiert die wie folgt: Schlafsessel, Doppelliege, Schlafcouch), Kinderbetten sind frei",
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            "quote": "Für Betriebe oder Tätigkeiten die nach dem 30. September beginnen, entfällt die Abgabe für das laufende Jahr."
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      "name": "Ostseebad Heringsdorf",
      "short": "Heringsdorf",
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          "title": "Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Tourismusregion Insel Usedom und Stadt Wolgast (Kurabgabesatzung) der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf vom 19.12.2025, bekannt gemacht am 19.12.2025 auf www.gemeinde-ostseebad-heringsdorf.de",
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              "reading": "Als ortsfremd gilt nicht, wer im Erhebungsgebiet arbeitet, in einem Ausbildungsverhältnis steht oder einen Kleingarten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes bewirtschaftet, der keine Wohnnutzung ermöglicht."
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              "reading": "Der Quartiergeber soll das von der Gemeinde vorgegebene elektronische Meldeverfahren nutzen. Alternativ kann der Meldeschein/Erfassungsbogen Kurabgabe in Papierform abgegeben werden. In beiden Fällen hat die Meldung innerhalb eines Werktages nach der Ankunft des Gastes zu erfolgen."
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          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
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        "fvb": {
          "title": "Satzung der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe vom 19.08.2020, mit Anlagen 1 bis 4",
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              "reading": "Die Abgabe ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Heranziehungsbescheides fällig."
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              "reading": "Die maßgeblichen Merkmale der Einstufung (Betten, Sitzplätze, Arbeitskräfte, Fläche, usw.) werden am 01. Juni eines jeden Jahres ermittelt."
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              "reading": "Die nach dieser Satzung der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf obliegenden Aufgaben werden dem kommunalen Eigenbetrieb Kaiserbäder Insel Usedom übertragen, dessen Betriebsleitung die Gemeinde insoweit vertritt."
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            "quote": "Als ortsfremd gilt nicht, wer im Erhebungsgebiet arbeitet, in einem Ausbildungsverhältnis steht oder einen Kleingarten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes bewirtschaftet, der keine Wohnnutzung ermöglicht."
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Der Satz gilt im gesamten anerkannten Gebiet der Gemeinden der Tourismusregion Insel Usedom und Stadt Wolgast.",
            "quote": "Erhebungsgebiet für die Kurabgabe ist das gesamte anerkannte Gebiet der in Absatz 1 genannten Gemeinden."
          },
          {
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            "quote": "Bei vorzeitiger Abreise wird die zu viel gezahlte Kurabgabe durch die Gemeinden erstattet. Die Erstattung erfolgt nur an den Kurkarteninhaber gegen Rückgabe der Kurkarte, auf deren Rückseite der Quartiergeber die Abreise bescheinigt oder dies auf andere Weise bestätigt hat."
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          "text": "Wer Gäste beherbergt, meldet sie, zieht die Kurabgabe ein, führt sie an die Gemeinde ab und stellt ihnen Kurkarten aus; dafür haftest du.",
          "quote": "Wer abgabepflichtige Personen beherbergt oder ihnen Wohnraum zu Erholungszwecken überlässt (Quartiergeber), ist verpflichtet, die beherbergten Personen zu melden, die Kurabgabe einzuziehen, an die jeweilige Gemeinde abzuführen und ihnen Kurkarten auszustellen."
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          "quote": "Der Quartiergeber soll das von der Gemeinde vorgegebene elektronische Meldeverfahren nutzen. Alternativ kann der Meldeschein/Erfassungsbogen Kurabgabe in Papierform abgegeben werden. In beiden Fällen hat die Meldung innerhalb eines Werktages nach der Ankunft des Gastes zu erfolgen."
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            "text": "Die Merkmale, etwa die Zahl deiner Betten, werden am 1. Juni jedes Jahres ermittelt.",
            "quote": "Die maßgeblichen Merkmale der Einstufung (Betten, Sitzplätze, Arbeitskräfte, Fläche, usw.) werden am 01. Juni eines jeden Jahres ermittelt."
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            "text": "Die Satzung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2020 und hat die Satzung vom 25.06.2015 abgelöst.",
            "quote": "Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2020 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 25.06.2015 außer Kraft."
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          {
            "text": "Die Aufgaben der Gemeinde übernimmt der Eigenbetrieb Kaiserbäder Insel Usedom.",
            "quote": "Die nach dieser Satzung der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf obliegenden Aufgaben werden dem kommunalen Eigenbetrieb Kaiserbäder Insel Usedom übertragen, dessen Betriebsleitung die Gemeinde insoweit vertritt."
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          {
            "text": "Für die Vermittlung, Vermietung, Verwaltung, Betreuung und Reinigung von Ferienobjekten nennt die Anlage 112,32 € je Arbeitskraft, nicht je Bett.",
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              "reading": "Die Kurabgabe wird für die Dauer jedes ununterbrochenen Aufenthaltes in einem Kalenderjahr mit den in Absatz 1 genannten Sätzen, höchstens jedoch in Höhe der Jahreskurabgabe erhoben. Eigentümer, Miteigentümer und Besitzer einer Wohngelegenheit in der Gemeinde Seebad Insel Hiddensee sowie mit diesem in einem Haushalt lebende Familienangehörige haben eine Jahreskurabgabe zu entrichten, soweit kein Befreiungstatbestand des $ 3 vorliegt. Der Bemessung der Jahreskurabgabe liegen 30 Tage zugrunde. Die Jahreskurabgabe beträgt für jede abgabepflichtige Person jährlich 75,00 €."
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              "reading": "Personen ab einem Behinderungsgrad von 80 % gegen Vorlage des Ausweises, sowie deren erforderliche Begleitperson (Voraussetzung: Kennzeichen B auf der Vorderseite des Schwerbehindertenausweises)."
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              "reading": "Verwandte 1. Grades (gemäß BGB $ 1589) von Personen, die im Erhebungsgebiet ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Für diesen Personenkreis erfolgt die Befreiung durch Nachweis des Verwandtschaftsverhältnisses."
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              "reading": "Als ortsfremd gilt nicht, wer im Erhebungsgebiet arbeitet, in einem Ausbildungsverhältnis steht oder einen Kleingarten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes bewirtschaftet, der keine Wohnnutzung ermöglicht."
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              "reading": "Für von kurabgabepflichtigen Personen, die im Erhebungsgebiet einen Hund mitführen, erhöht sich die Abgabe um 0,50 E/Tag."
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              "reading": "Verbänden der Wohlfahrtspflege, Bildungseinrichtungen und Schulen sowie Verbänden und Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit wird auf Antrag bei dem Hiddenseer Hafen- und Kurbetrieb für die von ihnen verschickten Personen eine Ermäßigung um 50 % der Kurabgabe gewährt."
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              "reading": "Die Beherberger und beauftragten Personen sind nicht berechtigt, ohne Zustimmung des Hiddenseer Hafen- und Kurbetriebes Befreiungen, Ermäßigungen oder Vergünstigungen im Sinne dieser Satzung zu gewähren."
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              "reading": "Der Beherberger bzw. die beauftragte Person haftet für die rechtzeitige und vollständige Vereinnahmung und Abführung der Kurabgabe."
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              "reading": "Abgabepflichtige, die die abgabenpflichtige Tätigkeit vor dem 1. 5. eines Jahres aufgeben bzw. erst nach dem 30. 9. eines Jahres aufnehmen, werden für das Jahr der Betriebsaufgabe bzw. - Aufnahme nicht veranlagt."
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          "text": "Für einen ununterbrochenen Aufenthalt im Kalenderjahr zahlst du höchstens die Jahreskurabgabe von 75,00 € pro Person.",
          "quote": "Die Kurabgabe wird für die Dauer jedes ununterbrochenen Aufenthaltes in einem Kalenderjahr mit den in Absatz 1 genannten Sätzen, höchstens jedoch in Höhe der Jahreskurabgabe erhoben. Eigentümer, Miteigentümer und Besitzer einer Wohngelegenheit in der Gemeinde Seebad Insel Hiddensee sowie mit diesem in einem Haushalt lebende Familienangehörige haben eine Jahreskurabgabe zu entrichten, soweit kein Befreiungstatbestand des § 3 vorliegt. Der Bemessung der Jahreskurabgabe liegen 30 Tage zugrunde. Die Jahreskurabgabe beträgt für jede abgabepflichtige Person jährlich 75,00 €."
        },
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          {
            "text": "Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 80 und ihre erforderliche Begleitperson (Kennzeichen B im Ausweis)",
            "quote": "Personen ab einem Behinderungsgrad von 80 % gegen Vorlage des Ausweises, sowie deren erforderliche Begleitperson (Voraussetzung: Kennzeichen B auf der Vorderseite des Schwerbehindertenausweises)."
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          {
            "text": "Verwandte ersten Grades von Menschen, die auf Hiddensee ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, mit Nachweis des Verwandtschaftsverhältnisses",
            "quote": "Verwandte 1. Grades (gemäß BGB § 1589) von Personen, die im Erhebungsgebiet ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Für diesen Personenkreis erfolgt die Befreiung durch Nachweis des Verwandtschaftsverhältnisses."
          },
          {
            "text": "Wer auf Hiddensee arbeitet, in Ausbildung ist oder einen Kleingarten ohne Wohnnutzung bewirtschaftet, gilt nicht als ortsfremd",
            "quote": "Als ortsfremd gilt nicht, wer im Erhebungsgebiet arbeitet, in einem Ausbildungsverhältnis steht oder einen Kleingarten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes bewirtschaftet, der keine Wohnnutzung ermöglicht."
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Für einen mitgeführten Hund erhöht sich die Abgabe um 0,50 € pro Tag.",
            "quote": "Für von kurabgabepflichtigen Personen, die im Erhebungsgebiet einen Hund mitführen, erhöht sich die Abgabe um 0,50 €/Tag."
          },
          {
            "text": "Für einen Hund gibt es statt der Tagessätze eine Jahresaufenthaltsabgabe von 15,00 € (30 Aufenthaltstage).",
            "quote": "Die Jahresaufenthaltsabgabe bemisst sich nach 30 Aufenthaltstagen und beträgt 15,00 € und kann unabhängig von der Aufenthaltsdauer anstelle der nach Tagen berechneten Abgabe erworben werden."
          },
          {
            "text": "Verbände der Wohlfahrtspflege, Bildungseinrichtungen, Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit erhalten auf Antrag 50 % Ermäßigung für die von ihnen verschickten Personen.",
            "quote": "Verbänden der Wohlfahrtspflege, Bildungseinrichtungen und Schulen sowie Verbänden und Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit wird auf Antrag bei dem Hiddenseer Hafen- und Kurbetrieb für die von ihnen verschickten Personen eine Ermäßigung um 50 % der Kurabgabe gewährt."
          },
          {
            "text": "Du darfst als Vermieter Befreiungen oder Ermäßigungen nur mit Zustimmung des Hafen- und Kurbetriebs gewähren.",
            "quote": "Die Beherberger und beauftragten Personen sind nicht berechtigt, ohne Zustimmung des Hiddenseer Hafen- und Kurbetriebes Befreiungen, Ermäßigungen oder Vergünstigungen im Sinne dieser Satzung zu gewähren."
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          {
            "text": "Du haftest als Vermieter für die rechtzeitige und vollständige Vereinnahmung und Abführung.",
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        "hostDuty": {
          "text": "Wer Gäste beherbergt, nimmt die Kurabgabe für den ganzen Aufenthalt am Anreisetag ein und stellt unverzüglich eine Kurkarte aus.",
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          "text": "Zahlen musst du, wenn dir der Fremdenverkehr auf Hiddensee Vorteile bietet; genannt sind auch Vermieter von Ferienwohnungen, Zimmern und Ferienhäusern.",
          "quote": "Abgabepflichtig sind die natürlichen und juristischen Personen, denen durch den Fremdenverkehr in der Gemeinde Seebad Insel Hiddensee Vorteile geboten werden: a) Inhaber von Hotels, Pensionen, Fremden-, Kinder- und Erholungsheimen, Jugendherbergen sowie sonstige Personen, die Gäste oder Erholungssuchende gegen Entgelte beherbergen sowie Vermieter von Ferienwohnungen und -Zimmern sowie Ferienhäusern/Bungalows"
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          "quote": "Die Abgabe ist innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntmachung des Abgabenbescheides fällig und bei der Gemeinde Seebad Insel Hiddensee"
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            "quote": "nach der Zahl der am 1. Juni jeden Jahres vorhandenen Fremdenbetten, die zur Beherbergung gegen Entgelt zur Verfügung gehalten werden"
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      "name": "Gemeinde Hohenkirchen",
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              "reading": "Kindern/Jugendlichen ab 6 Jahren bis zum vollendeten 16. Lebensjahr wird die Kurabgabe um 50% ermäßigt."
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              "reading": "Kindern/Jugendlichen ab 6 Jahren bis zum vollendeten 16. Lebensjahr wird die Kurabgabe um 50% ermäßigt."
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              "reading": "Die Kurabgabe wird in der Zeit vom 1. April bis zum 31. Oktober eines jeden Jahres erhoben."
            },
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              "reading": "Schwerbehinderten mit einem Grad der Behinderung ab 50 % wird die Kurabgabe um 50% ermäßigt. Gleiches gilt für die Begleitperson eines Schwerbehinderten, der völlig auf ständige Begleitung angewiesen ist (Merkzeichen B Schwerbehindertenausweis)."
            },
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              "reading": "Den kurabgabepflichtigen Personen steht es frei, anstelle einer nach Tagen berechneten Kurabgabe eine Jahreskurabgabe zu zahlen."
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              "reading": "Die Jahreskurabgabe beträgt: pro voll zahlende Person: 32,00 € pro ermäßigte Person: 16,00 €."
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              "reading": "Jede Person, die sich vorübergehend in eigenen Wohngelegenheiten wie Wohnhäusern, Appartements, Sommerhäusern, Wochenendhäusern, Wohnwagen, Wohnmobilen, Zelten, Booten und dgl. aufhält, zahlt eine Kurabgabe in Höhe der jeweils geltenden Jahreskurabgabe nach $ 7 dieser Satzung. Das gleiche gilt für deren Ehegatten/eingetragene Lebenspartner und im selben Haushalt lebende Kinder."
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            "quote": "Die Kurabgabe wird in der Zeit vom 1. April bis zum 31. Oktober eines jeden Jahres erhoben."
          },
          {
            "text": "Menschen mit Schwerbehinderung ab einem Grad der Behinderung von 50 zahlen die Hälfte; das gilt auch für die Begleitperson eines Schwerbehinderten, der völlig auf ständige Begleitung angewiesen ist (Merkzeichen B).",
            "quote": "Schwerbehinderten mit einem Grad der Behinderung ab 50 % wird die Kurabgabe um 50% ermäßigt. Gleiches gilt für die Begleitperson eines Schwerbehinderten, der völlig auf ständige Begleitung angewiesen ist (Merkzeichen B Schwerbehindertenausweis)."
          },
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            "quote": "Den kurabgabepflichtigen Personen steht es frei, anstelle einer nach Tagen berechneten Kurabgabe eine Jahreskurabgabe zu zahlen."
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          {
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            "quote": "Die Jahreskurabgabe beträgt: pro voll zahlende Person: 32,00 € pro ermäßigte Person: 16,00 €."
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          {
            "text": "Wer sich in eigenen Wohngelegenheiten (Wohnhaus, Wohnwagen, Boot und dergleichen) aufhält, zahlt die Jahreskurabgabe; das gilt auch für Ehegatten und im Haushalt lebende Kinder.",
            "quote": "Jede Person, die sich vorübergehend in eigenen Wohngelegenheiten wie Wohnhäusern, Appartements, Sommerhäusern, Wochenendhäusern, Wohnwagen, Wohnmobilen, Zelten, Booten und dgl. aufhält, zahlt eine Kurabgabe in Höhe der jeweils geltenden Jahreskurabgabe nach § 7 dieser Satzung. Das gleiche gilt für deren Ehegatten/eingetragene Lebenspartner und im selben Haushalt lebende Kinder."
          },
          {
            "text": "Du bekommst monatlich einen Bescheid für die im Vormonat abgereisten Gäste.",
            "quote": "Der Vermieter/Vermittler erhält monatlich von der Gemeinde Hohenkirchen, c/o Amt Klützer Winkel, Schloßstraße 1, 23948 Klütz einen Bescheid für die im Vormonat abgereisten Gäste."
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          "text": "Wer Gäste beherbergt, meldet sie, zieht die Kurabgabe ein und führt sie ab.",
          "quote": "Vermieter, die Wohnraum zu Erholungszwecken zur Verfügung stellen, sind verpflichtet, die beherbergten Personen zu melden, die Kurabgabe einzuziehen und abzuführen."
        },
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          "quote": "von allen aufgenommen Personen nach § 2 spätestens am Tage der Ankunft die Kurabgabe einzuziehen und eine elektronische Meldung vorzunehmen, die die automatische Ausgabe der Gästekarte auslöst."
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          "quote": "Jeder Vermieter/Vermittler von Unterkünften ist verpflichtet, sich am elektronischen Meldeverfahren zu beteiligen und erhält von der Gemeinde Hohenkirchen Zugangsdaten für die Meldesoftware."
        }
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              "reading": "Eltern, Kinder, Enkelkinder, Geschwister, Schwiegereltern, Schwiegertöchter und -söhne, Schwager und Schwägerinnen von Personen, die im Erhebungsgebiet ihren gewöhnlichen Aufenthalt (Alleiniger- oder Hauptwohnsitz) haben, wenn sie ohne Vergütung in deren häusliche Gemeinschaft aufgenommen sind,"
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              "reading": "und eine Begleitperson eines Schwerbehinderten unter Nr. 3 (Merkzeichen: B im Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid der ausstellenden Behörde)."
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              "reading": "Die Jahreskurabgabe beträgt, unabhängig der tatsächlichen Aufenthaltsdauer, gemäß $ 4 Abs. 4 dieser Satzung je Person ab Vollendung des 16. Lebensjahres und Jahr: 90,00 € je Jahr."
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              "reading": "Für Inhaber einer eigenen Wohngelegenheit im Sinne des $ 2 Abs. 3 dieser Satzung und deren Ehegatten/ eheähnlichen Lebensgemeinschaften und im selben Haushalt lebende Kinder (ab einem Alter von 16 Jahren) entsteht die Kurabgabepflicht (Jahreskurabgabe) am 01. Januar eines jeden Jahres."
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              "reading": "Das elektronische Kurkarten-Abrechnungssystem nach Absatz 2 wird im Laufe des Jahres 2026 eingeführt. Bis zur vollständigen Einführung des Systems sind die analogen Anmeldeformulare nach Absatz 4 Satz 3 anzuwenden. ?Diese Übergangsfrist greift bis spätestens zum 31. Dezember 2026."
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              "reading": "Wohnungsgeber, die Wohnraum zu Erholungszwecken zur Verfügung stellen, sind verpflichtet, die beherbergten Personen zeitnah zu melden, die Kurabgabe einzuziehen und abzuführen."
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              "reading": "Die Abrechnung der vereinnahmten Kurabgabe erfolgt monatlich über das elektronische Kurkarten-Abrechnungssystem."
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              "reading": "Die Anmeldung nach Absatz 1 Satz 1 erfolgt grundsätzlich elektronisch über das von der Gemeinde Ostseebad Insel Poel zur Verfügung gestellte Kurkarten-Abrechnungssystem. Die elektronische Anmeldung muss spätestens am Tag nach der Ankunft erfolgen."
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          "title": "Satzung der Gemeinde Ostseebad Insel Poel über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe vom 18. Dezember 2024 (Fremdenverkehrsabgabesatzung – FrVerkAbgS)",
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              "reading": "in den Fällen des $ 3 Absatz 1a dieser Satzung 12,00 € je Bett und 6,00 € je Aufbettung"
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              "reading": "in den Fällen des $ 3 Absatz 1a dieser Satzung 12,00 € je Bett und 6,00 € je Aufbettung"
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              "reading": "haben der Kurverwaltung der Gemeinde Ostseebad Insel Poel bis zum 1. Juli eines jeden Jahres die erforderlichen Angaben zur Berechnung der Abgabenschuld mitzuteilen. ?Alle bis zum Ende eines jeweiligen Jahres eintretenden Änderungen sind der Kurverwaltung unverzüglich anzuzeigen."
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              "reading": "Die Abgabe ist innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung des Heranziehungsbescheides der Gemeinde Ostseebad Insel Poel fällig."
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              "reading": "Vereine, die als gemeinnützig anerkannt sind, zahlen keine Fremdenverkehrsabgabe."
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              "reading": "in den Fällen des $ 3 Absatz 1a dieser Satzung 12,00 € je Bett und 6,00 € je Aufbettung. Ein Doppelbett zählt als zwei Betten, als Aufbettung zählen Schlafsofas, Beistellbetten etc."
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              "where": "businessLevy.remarks[1]",
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              "reading": "nach der Zahl der am 1. Juli eines jeden Jahres vorhandenen Fremdenbetten, die zur Beherbergung gegen Entgelt zur Verfügung gehalten werden"
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              "reading": "Die Höchstabgabe für einen Abgabepflichtigen beträgt 2.500,00 €."
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              "reading": "so wird für jeden vollen Kalendermonat, für den die Voraussetzungen der Abgabepflicht entfallen sind, ein Zwölftel der für das laufende Kalenderjahr festgesetzten Abgabe erstattet."
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              "reading": "Die Fremdenverkehrsabgabe wird vom Eigenbetrieb Kurverwaltung der Gemeinde Ostseebad Insel Poel für die Gemeinde Ostseebad Insel Poel eingezogen."
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              "reading": "Unbeschadet der nach anderen Vorschriften bestehenden Anzeige- und Meldepflicht haben Abgabepflichtige der Kurverwaltung der Gemeinde Ostseebad Insel Poel gegenüber die Aufnahme einer Tätigkeit im Gemeindegebiet binnen eines Monats anzuzeigen."
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            "quote": "Eltern, Kinder, Enkelkinder, Geschwister, Schwiegereltern, Schwiegertöchter und -söhne, Schwager und Schwägerinnen von Personen, die im Erhebungsgebiet ihren gewöhnlichen Aufenthalt (Alleiniger- oder Hauptwohnsitz) haben, wenn sie ohne Vergütung in deren häusliche Gemeinschaft aufgenommen sind,"
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          {
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          {
            "text": "Eine Begleitperson, wenn der Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen B trägt",
            "quote": "und eine Begleitperson eines Schwerbehinderten unter Nr. 3 (Merkzeichen: B im Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid der ausstellenden Behörde)."
          }
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        "remarks": [
          {
            "text": "Die Jahreskurabgabe beträgt 90,00 € je Person ab 16 Jahren und Jahr, unabhängig von der Dauer des Aufenthalts.",
            "quote": "Die Jahreskurabgabe beträgt, unabhängig der tatsächlichen Aufenthaltsdauer, gemäß $ 4 Abs. 4 dieser Satzung je Person ab Vollendung des 16. Lebensjahres und Jahr: 90,00 € je Jahr."
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          {
            "text": "Inhaber einer eigenen Wohngelegenheit, ihre Ehegatten und die im selben Haushalt lebenden Kinder ab 16 Jahren zahlen die Jahreskurabgabe; sie entsteht am 1. Januar.",
            "quote": "Für Inhaber einer eigenen Wohngelegenheit im Sinne des § 2 Abs. 3 dieser Satzung und deren Ehegatten/ eheähnlichen Lebensgemeinschaften und im selben Haushalt lebende Kinder (ab einem Alter von 16 Jahren) entsteht die Kurabgabepflicht (Jahreskurabgabe) am 01. Januar eines jeden Jahres."
          },
          {
            "text": "In den Beträgen ist die Mehrwertsteuer enthalten.",
            "quote": "In den Beträgen der Kurabgabe ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten."
          },
          {
            "text": "Das elektronische Kurkarten-Abrechnungssystem wird 2026 eingeführt; bis dahin, spätestens bis 31. Dezember 2026, gelten die Papierformulare.",
            "quote": "Das elektronische Kurkarten-Abrechnungssystem nach Absatz 2 wird im Laufe des Jahres 2026 eingeführt. Bis zur vollständigen Einführung des Systems sind die analogen Anmeldeformulare nach Absatz 4 Satz 3 anzuwenden. Diese Übergangsfrist greift bis spätestens zum 31. Dezember 2026."
          }
        ],
        "hostDuty": {
          "text": "Wer Gäste beherbergt, meldet sie zeitnah, zieht die Kurabgabe ein und führt sie ab.",
          "quote": "Wohnungsgeber, die Wohnraum zu Erholungszwecken zur Verfügung stellen, sind verpflichtet, die beherbergten Personen zeitnah zu melden, die Kurabgabe einzuziehen und abzuführen."
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          "quote": "Die Abrechnung der vereinnahmten Kurabgabe erfolgt monatlich über das elektronische Kurkarten-Abrechnungssystem."
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          "text": "Gäste meldest du grundsätzlich elektronisch über das Kurkarten-Abrechnungssystem der Gemeinde, spätestens am Tag nach der Ankunft.",
          "quote": "Die Anmeldung nach Absatz 1 Satz 1 erfolgt grundsätzlich elektronisch über das von der Gemeinde Ostseebad Insel Poel zur Verfügung gestellte Kurkarten-Abrechnungssystem. Die elektronische Anmeldung muss spätestens am Tag nach der Ankunft erfolgen."
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          "quote": "haben der Kurverwaltung der Gemeinde Ostseebad Insel Poel bis zum 1. Juli eines jeden Jahres die erforderlichen Angaben zur Berechnung der Abgabenschuld mitzuteilen. Alle bis zum Ende eines jeweiligen Jahres eintretenden Änderungen sind der Kurverwaltung unverzüglich anzuzeigen."
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          "quote": "Die Abgabe ist innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung des Heranziehungsbescheides der Gemeinde Ostseebad Insel Poel fällig."
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            "quote": "Vereine, die als gemeinnützig anerkannt sind, zahlen keine Fremdenverkehrsabgabe."
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            "quote": "in den Fällen des § 3 Absatz 1a dieser Satzung 12,00 € je Bett und 6,00 € je Aufbettung. Ein Doppelbett zählt als zwei Betten, als Aufbettung zählen Schlafsofas, Beistellbetten etc."
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          {
            "text": "Gezählt werden die Fremdenbetten, die du am 1. Juli jedes Jahres gegen Entgelt zur Beherbergung bereithältst.",
            "quote": "nach der Zahl der am 1. Juli eines jeden Jahres vorhandenen Fremdenbetten, die zur Beherbergung gegen Entgelt zur Verfügung gehalten werden"
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          {
            "text": "Die Abgabe beträgt für einen Abgabepflichtigen höchstens 2.500 €.",
            "quote": "Die Höchstabgabe für einen Abgabepflichtigen beträgt 2.500,00 €."
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          {
            "text": "Endet deine Tätigkeit im laufenden Jahr, wird dir für jeden vollen Kalendermonat ohne Abgabepflicht ein Zwölftel der Jahresabgabe erstattet.",
            "quote": "so wird für jeden vollen Kalendermonat, für den die Voraussetzungen der Abgabepflicht entfallen sind, ein Zwölftel der für das laufende Kalenderjahr festgesetzten Abgabe erstattet."
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              "reading": "bettlägerige Kranke und Verletzte, die nicht in der Lage sind, die Kureinrichtungen in Anspruch zu nehmen."
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              "reading": "Folgende Personen erhalten eine Ermäßigung von der Kurabgabe: a) Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 50%."
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              "reading": "Zweitwohnungsinhaber sowie Personen, die sich dauerhaft im Sinne dieser Satzung im Erhebungsgebiet aufhalten zahlen, unabhängig von der tatsächlichen Aufenthaltsdauer eine Jahreskurabgabe. Maßstab für die Berechnung der Jahreskurabgabe und die Ermittlung eines dauerhaften Aufenthalts ist der Abgabesatz für 28 Aufenthaltstage. (4) Die Jahreskurabgabe beträgt für jedes Kalenderjahr, in dem die Abgabepflicht besteht: je Jahreskurkarte: 42,00 € je ermäßigte Jahreskurkarte 28,00 €"
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              "reading": "Wer abgabepflichtige Personen beherbergt oder ihnen Wohnraum zu Erholungszwecken überlässt (Quartiergeber), ist verpflichtet, die beherbergten Personen zu melden, die Kurabgabe einzuziehen, an die jeweilige Gemeinde abzuführen und ihnen Kurkarten auszustellen."
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              "reading": "Der Quartiergeber nutzt das von der Gemeinde vorgegebene elektronische Meldeverfahren. Die Meldepflicht umfasst die zur Erhebung der Kurabgabe erforderlichen Daten, insbesondere personenbezogene Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum, An- und Abreisedaten). Die Meldung hat innerhalb eines Werktages nach der Ankunft des Gastes zu erfolgen."
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          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
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            ]
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          {
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            "quote": "Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von 100% sowie deren Begleitperson (Merkzeichen B im Schwerbehindertenausweis)."
          },
          {
            "text": "Familiäre Besuche in der häuslichen Gemeinschaft, solange nicht die Erholung im Vordergrund steht",
            "quote": "familiäre Besuche in der häuslichen Gemeinschaft, soweit der Erholungsgrund nicht im Vordergrund steht,"
          },
          {
            "text": "Bettlägerige Kranke und Verletzte",
            "quote": "bettlägerige Kranke und Verletzte, die nicht in der Lage sind, die Kureinrichtungen in Anspruch zu nehmen."
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 50 erhalten eine Ermäßigung.",
            "quote": "Folgende Personen erhalten eine Ermäßigung von der Kurabgabe: a) Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 50%."
          },
          {
            "text": "Die ermäßigte Kurabgabe beträgt 1,00 € je Person und Tag.",
            "quote": "je ermäßigte Person: 1,00 €"
          },
          {
            "text": "Statt der Tagessätze zahlen Zweitwohnungsinhaber und dauerhaft Aufhältige eine Jahreskurabgabe von 42,00 € (ermäßigt 28,00 €).",
            "quote": "Zweitwohnungsinhaber sowie Personen, die sich dauerhaft im Sinne dieser Satzung im Erhebungsgebiet aufhalten zahlen, unabhängig von der tatsächlichen Aufenthaltsdauer eine Jahreskurabgabe. Maßstab für die Berechnung der Jahreskurabgabe und die Ermittlung eines dauerhaften Aufenthalts ist der Abgabesatz für 28 Aufenthaltstage. (4) Die Jahreskurabgabe beträgt für jedes Kalenderjahr, in dem die Abgabepflicht besteht: je Jahreskurkarte: 42,00 € je ermäßigte Jahreskurkarte 28,00 €"
          },
          {
            "text": "Auch Tagesgäste zahlen die Kurabgabe, über Kurkartenautomat, App oder Tourismus-Information.",
            "quote": "Für Personen, die im Erhebungsgebiet keine Unterkunft nehmen (Tagesgäste) ist die Kurabgabe an den von der Gemeinde zugelassenen Stellen (insb. Kurkartenautomat, App, Tourismus-Information) zu entrichten."
          },
          {
            "text": "In den Sätzen ist die Umsatzsteuer enthalten.",
            "quote": "In den Kurabgabesätzen ist die Umsatzsteuer nach dem Umsatzsteuergesetz in der jeweils geltenden Höhe enthalten."
          }
        ],
        "hostDuty": {
          "text": "Wer Gäste beherbergt, meldet sie, zieht die Kurabgabe ein, führt sie ab und stellt Kurkarten aus.",
          "quote": "Wer abgabepflichtige Personen beherbergt oder ihnen Wohnraum zu Erholungszwecken überlässt (Quartiergeber), ist verpflichtet, die beherbergten Personen zu melden, die Kurabgabe einzuziehen, an die jeweilige Gemeinde abzuführen und ihnen Kurkarten auszustellen."
        },
        "deadline": {
          "text": "Abgeführt wird bis zum 10. des Folgemonats.",
          "quote": "hat die Kurabgabe an die Gemeinde bis zum 10. des Folgemonats abzuführen"
        },
        "reporting": {
          "text": "Gäste meldest du über das elektronische Meldeverfahren der Gemeinde, innerhalb eines Werktages nach der Ankunft.",
          "quote": "Der Quartiergeber nutzt das von der Gemeinde vorgegebene elektronische Meldeverfahren. Die Meldepflicht umfasst die zur Erhebung der Kurabgabe erforderlichen Daten, insbesondere personenbezogene Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum, An- und Abreisedaten). Die Meldung hat innerhalb eines Werktages nach der Ankunft des Gastes zu erfolgen."
        }
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      "name": "Ostseebad Karlshagen",
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          "title": "Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Tourismusregion Insel Usedom und Stadt Wolgast (Kurabgabesatzung) der Gemeinde Ostseebad Karlshagen vom 05.12.2025, Lesefassung der Gemeinde",
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          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
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        "fvb": {
          "title": "Satzung über Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe des Ostseebades Karlshagen (Fremdenverkehrsabgabesatzung), aktuelle Lesefassung mit Anlage",
          "url": "https://amtusedomnord.de/wp-content/uploads/2026/01/2025-04-03_Fremdenverkehrsabgabesatzung_Lesefassung_inkl.Anlage.pdf",
          "kind": "municipality",
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              "quote": "a) in der Zeit vom 01.04. - 31.10. (Hauptsaison): 3,05 Euro"
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            ]
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                "underAge": 6,
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                "quote": "Von der Kurabgabe befreit sind Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (unter 6 Jahren)."
              }
            ]
          }
        ],
        "maxNights": null,
        "exemptions": [
          {
            "text": "Wer im Erhebungsgebiet arbeitet oder in Ausbildung steht, gilt nicht als ortsfremd",
            "quote": "Als ortsfremd gilt nicht, wer im Erhebungsgebiet arbeitet, in einem Ausbildungsverhältnis steht oder einen Kleingarten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes bewirtschaftet, der keine Wohnnutzung ermöglicht."
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Die Kurabgabe schließt die gesetzliche Mehrwertsteuer ein.",
            "quote": "In der Kurabgabe ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten."
          },
          {
            "text": "Im Satz ist ein Entgelt von 0,25 € für das Shuttle-Bus-Angebot enthalten.",
            "quote": "In der Kurabgabe ist ein Entgelt in Höhe von 0,25 Euro brutto und für Jahreskurkarteninhaber eine Pauschale in Höhe von 7,00 Euro brutto"
          },
          {
            "text": "Statt der Tagessätze gibt es eine Jahreskurabgabe von 85,40 €, berechnet aus 28 Tagessätzen der Hauptsaison.",
            "quote": "Die Jahreskurabgabe beträgt für jedes Kalenderjahr, in dem die Abgabepflicht besteht: 85,40 Euro Zur Berechnung der Jahreskurabgabe werden 28 Tagessätze (Hauptsaison) als Grundlage genommen."
          },
          {
            "text": "Eigentümer oder Besitzer einer Wohnung, die sie überwiegend zur Erholung nutzen, sowie Dauercamper und Dauerlieger zahlen die Jahreskurabgabe unabhängig von ihrer Aufenthaltsdauer.",
            "quote": "Abgabepflichtige nach § 2 Abs. 1 S. 2 dieser Satzung sowie Dauercamper und Dauerlieger zahlen unabhängig von ihrer tatsächlichen Aufenthaltsdauer im Erhebungsgebiet eine Jahreskurabgabe nach § 4 Abs. 3."
          },
          {
            "text": "Die Kurabgabesatzung musst du für deine Gäste sichtbar auslegen.",
            "quote": "Jeder Quartiergeber ist verpflichtet, die Kurabgabesatzung für die Gäste sichtbar auszulegen."
          }
        ],
        "hostDuty": {
          "text": "Wer Gäste beherbergt, meldet sie, zieht die Kurabgabe ein, führt sie an die Gemeinde ab und stellt ihnen Kurkarten aus; dafür haftest du.",
          "quote": "Wer abgabepflichtige Personen beherbergt oder ihnen Wohnraum zu Erholungszwecken überlässt (Quartiergeber), ist verpflichtet, die beherbergten Personen zu melden, die Kurabgabe einzuziehen, an die jeweilige Gemeinde abzuführen und ihnen Kurkarten auszustellen."
        },
        "deadline": {
          "text": "Abgeführt wird bis zum 10. des Folgemonats.",
          "quote": "hat die Kurabgabe an die Gemeinden bis zum 10. des Folgemonats abzuführen"
        },
        "reporting": {
          "text": "Gemeldet wird über das elektronische Meldeverfahren der Gemeinde oder auf Papier, in beiden Fällen innerhalb eines Werktages nach der Ankunft.",
          "quote": "Der Quartiergeber soll das von der Gemeinde vorgegebene elektronische Meldeverfahren nutzen. Alternativ kann der Meldeschein/Erfassungsbogen Kurabgabe in Papierform abgegeben werden. In beiden Fällen hat die Meldung innerhalb eines Werktages nach der Ankunft des Gastes zu erfolgen."
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        },
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          {
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              }
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          },
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              },
              "times": {
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                "quote": "in der Vorteilsstufe 4 dem vierfachen Satz der Vorteilseinheit"
              }
            }
          }
        ],
        "reporting": {
          "text": "Die Angaben zur Berechnung teilst du der Gemeinde bis zum 1. Juni jedes Jahres mit; gehen sie nicht ein, kann die Gemeinde die Berechnungsgrundlage schätzen.",
          "quote": "Der Abgabepflichtige hat der Gemeinde bis zum 1. Juni jeden Jahres die erforderlichen Angaben zur Berechnung der Abgabe mitzuteilen. Gehen die Angaben nicht ein, so kann die Berechnungsgrundlage geschätzt werden."
        },
        "deadline": {
          "text": "Fällig ist die Abgabe einen Monat nach Zugang des Bescheids, in einer Summe.",
          "quote": "Die Abgabe ist innerhalb eines Monats nach Zugang des Heranziehungsbescheides fällig und in einer Summe zu entrichten."
        },
        "exemptions": [],
        "remarks": [
          {
            "text": "Fremdenbetten stehen in Vorteilsstufe 4, also beim vierfachen Satz von 88,00 € je Vorteilseinheit.",
            "quote": "Vorsteilsstufe 4 - vierfacher Satz Einheit 88,00 €"
          },
          {
            "text": "Du zahlst höchstens 5.000 € im Jahr.",
            "quote": "Die Höchstabgabe beträgt 5.000 Euro."
          },
          {
            "text": "Beginnst du erst nach dem 1. August mit der Vermietung, kann die Jahresabgabe auf Antrag, den du innerhalb eines Monats nach Beginn stellst, um die Hälfte ermäßigt werden.",
            "quote": "Liegt der Beginn der abgabenpflichtigen Tätigkeit nach dem 1. August eines Jahres, so kann die Jahresabgabe auf Antrag innerhalb eines Monats nach Beginn der Abgabepflicht um 50 von Hundert ermäßigt werden."
          },
          {
            "text": "Die Aufgaben der Gemeinde übernimmt der Eigenbetrieb „Tourismus & Wirtschaft“.",
            "quote": "Die nach dieser Satzung der Gemeinde Karlshagen obliegenden Aufgaben werden dem kommunalen Eigenbetrieb „Tourismus & Wirtschaft“ übertragen, dessen Betriebsleitung die Gemeinde insoweit vertritt."
          }
        ]
      },
      "url": "https://keyset.cloud/kurtaxe/karlshagen/",
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          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
          "url": "https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Digitales/Kurzzeitvermietung/_func/Area-Liste-xls.html?nn=686258",
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            "text": "Die Kurabgabe gilt im ganzen anerkannten Gebiet der Stadt Klütz.",
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          },
          {
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          {
            "text": "Wer sich vorübergehend in einer eigenen Wohngelegenheit aufhält, zahlt stattdessen immer die Jahreskurabgabe; das gilt auch für Ehegatten und im Haushalt lebende Kinder ab 16 Jahren.",
            "quote": "Jede Person, die sich vorübergehend in eigenen Wohngelegenheiten wie Wohnhäusern, Appartements, Sommerhäusern, Wochenendhäusern, Wohnwagen, Wohnmobile, Zelte und dgl. aufhält, zahlt eine Kurabgabe in Höhe der jeweils geltenden Jahreskurabgabe nach § 4 dieser Satzung. Das gleiche gilt für deren Ehegatten/eingetragene Lebenspartner und im selben Haushalt lebende Kinder ab 16 Jahre."
          },
          {
            "text": "Du bekommst monatlich einen Bescheid für die im Vormonat abgereisten Gäste.",
            "quote": "Der Wohnungsgeber erhält monatlich von der Stadt Klütz, c/o Amt Klützer Winkel, Schloßstraße 1, 23948 Klütz einen Bescheid für die im Vormonat abgereisten Gäste;"
          }
        ],
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          "text": "Wer Gäste beherbergt, meldet sie, zieht die Kurabgabe ein und führt sie ab.",
          "quote": "Wer Personen beherbergt oder ihnen Wohnraum zu Erholungszwecken überlässt (Wohnungsgeber) ist verpflichtet, die beherbergten Personen zu melden, die Kurabgabe einzuziehen und abzuführen."
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          "quote": "Der Wohnungsgeber hat das von der Stadt Klütz vorgegebene elektronische Meldeverfahren zu nutzen. Die Zugangsdaten zum Meldesystem erhält der Wohnungsgeber von der Stadt Klütz. Die Meldung hat innerhalb eines Tages nach der Ankunft des Gastes zu erfolgen"
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      "name": "Ostseebad Koserow",
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      "sources": {
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          "title": "Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Tourismusregion Insel Usedom und Stadt Wolgast (Kurabgabesatzung) der Gemeinde Ostseebad Koserow vom 22.12.2025, bekannt gemacht am 22.12.2025 auf www.amtusedom-sued.de",
          "url": "https://www.amtusedom.de/wp-content/uploads/2025/12/Koserow-Kurabgabesatzung-2026.pdf",
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              "reading": "b) in der Zeit vom 01.01. - 31.03. sowie vom 01.11. - 31.12. (Nebensaison): 3,30 Euro"
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              "reading": "Von der Kurabgabe befreit sind Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (unter 6 Jahren)"
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              "reading": "Als ortsfremd gilt nicht, wer im Erhebungsgebiet arbeitet, in einem Ausbildungsverhältnis steht oder einen Kleingarten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes bewirtschaftet, der keine Wohnnutzung ermöglicht."
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              "reading": "ein Entgelt in Höhe von 0,90 Euro brutto und für Jahreskurkarteninhaber eine Pauschale in Höhe von 45,80 Euro brutto"
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              "reading": "Die Jahreskurabgabe beträgt für jedes Kalenderjahr, in dem die Abgabepflicht besteht: 124,20 Euro Zur Berechnung der Jahreskurabgabe werden 28 Tagessätze (Hauptsaison) als Grundlage genommen zzgl. eines Pauschalbetrages für inkludierte OPNV-Leistungen."
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              "page": 3,
              "reading": "Abgabepflichtige nach 8 2 Abs. 1 S. 2 dieser Satzung sowie Dauercamper und Dauerlieger zahlen unabhängig von ihrer tatsächlichen Aufenthaltsdauer im Erhebungsgebiet eine Jahreskurabgabe nach 8 4 Abs. 3."
            },
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              "where": "remarks[4]",
              "page": 5,
              "reading": "Jeder Quartiergeber ist verpflichtet, die Kurabgabesatzung für die Gäste sichtbar auszulegen."
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              "reading": "Wer abgabepflichtige Personen beherbergt oder ihnen Wohnraum zu Erholungszwecken überlässt (Quartiergeber), ist verpflichtet, die beherbergten Personen zu melden, die Kurabgabe einzuziehen, an die jeweilige Gemeinde abzuführen und ihnen Kurkarten auszustellen."
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              "reading": "hat die Kurabgabe an die Gemeinde bis zum 10. des Folgemonats abzuführen"
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              "reading": "Der Quartiergeber soll das von der Gemeinde vorgegebene elektronische Meldeverfahren nutzen. Alternativ kann der Meldeschein/Erfassungsbogen Kurabgabe in Papierform abgegeben werden. In beiden Fällen hat die Meldung innerhalb eines Werktages nach der Ankunft des Gastes zu erfolgen."
            }
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          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
          "url": "https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Digitales/Kurzzeitvermietung/_func/Area-Liste-xls.html?nn=686258",
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        "fvb": {
          "title": "Satzung der Gemeinde Ostseebad Koserow über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe (Beschluss vom 28.03.2022)",
          "url": "https://www.amtusedom.de/ortsrecht/or_koserow/koserow-fremdenverkehrsabgabe2022.pdf",
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              "reading": "Abgabepflichtig sind alle natürlichen und juristischen Personen, denen durch den Fremdenverkehr in der Gemeinde Vorteile unmittelbarer oder mittelbarer Art erwachsen oder geboten werden. Dies sind unter anderem: 1. Inhaber von Hotels, Fremden-, Kinder- und Erholungsheimen; sonstige Personen, die Kurgäste und Erholungssuchende gegen ein Entgelt direkt oder über Dritte beherbergen; einschließlich Vermieter von Ferienhäusern, Ferienwohnungen und Ferienzimmern, die der Gewerbeanzeigepflicht nicht unterliegen"
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              "reading": "1. im Beherbergungsbereich 10,00 €/Bett, für eine Aufbettung 5,00 €/Bett"
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              "reading": "4. Campingplatz 5,00 € / Stellplatz"
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              "reading": "5. Parkplätze / Caravan- / Wohnmobilstellplätze 1,50 € / Stellfläche"
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              "reading": "5. Parkplätze / Caravan- / Wohnmobilstellplätze 1,50 € / Stellfläche"
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              "reading": "Die Abgabe ist innerhalb von 30 Tagen nach Bekanntgabe des Heranziehungsbescheides fällig und ist in einer Summe zu entrichten."
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              "reading": "Liegt der Beginn der abgabenpflichtigen Tätigkeit nach dem 01. August eines Jahres, wird die Jahresabgabe um 50 von Hundert ermäßigt."
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              "reading": "Liegt die Aufgabe eines Betriebes oder einer abgabenpflichtigen Tätigkeit vor dem 01. August eines Jahres wird die Jahresabgabe ebenfalls um 50 von Hundert ermäßigt."
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              "quote": "b) in der Zeit vom 01.01. – 31.03. sowie vom 01.11. – 31.12. (Nebensaison): 3,30 Euro"
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        "maxNights": null,
        "exemptions": [
          {
            "text": "Wer im Erhebungsgebiet arbeitet oder in Ausbildung steht, gilt nicht als ortsfremd",
            "quote": "Als ortsfremd gilt nicht, wer im Erhebungsgebiet arbeitet, in einem Ausbildungsverhältnis steht oder einen Kleingarten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes bewirtschaftet, der keine Wohnnutzung ermöglicht."
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Die Kurabgabe schließt die gesetzliche Mehrwertsteuer ein.",
            "quote": "In der Kurabgabe ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten."
          },
          {
            "text": "Im Satz ist ein Entgelt von 0,90 € für die Bahn enthalten.",
            "quote": "ein Entgelt in Höhe von 0,90 Euro brutto und für Jahreskurkarteninhaber eine Pauschale in Höhe von 45,80 Euro brutto"
          },
          {
            "text": "Statt der Tagessätze gibt es eine Jahreskurabgabe von 124,20 €, berechnet aus 28 Tagessätzen der Hauptsaison zuzüglich eines Pauschalbetrags für die enthaltenen ÖPNV-Leistungen.",
            "quote": "Die Jahreskurabgabe beträgt für jedes Kalenderjahr, in dem die Abgabepflicht besteht: 124,20 Euro Zur Berechnung der Jahreskurabgabe werden 28 Tagessätze (Hauptsaison) als Grundlage genommen zzgl. eines Pauschalbetrages für inkludierte ÖPNV-Leistungen."
          },
          {
            "text": "Eigentümer oder Besitzer einer Wohnung, die sie überwiegend zur Erholung nutzen, sowie Dauercamper und Dauerlieger zahlen die Jahreskurabgabe unabhängig von ihrer Aufenthaltsdauer.",
            "quote": "Abgabepflichtige nach § 2 Abs. 1 S. 2 dieser Satzung sowie Dauercamper und Dauerlieger zahlen unabhängig von ihrer tatsächlichen Aufenthaltsdauer im Erhebungsgebiet eine Jahreskurabgabe nach § 4 Abs. 3."
          },
          {
            "text": "Die Kurabgabesatzung musst du für deine Gäste sichtbar auslegen.",
            "quote": "Jeder Quartiergeber ist verpflichtet, die Kurabgabesatzung für die Gäste sichtbar auszulegen."
          }
        ],
        "hostDuty": {
          "text": "Wer Gäste beherbergt, meldet sie, zieht die Kurabgabe ein, führt sie an die Gemeinde ab und stellt ihnen Kurkarten aus; dafür haftest du.",
          "quote": "Wer abgabepflichtige Personen beherbergt oder ihnen Wohnraum zu Erholungszwecken überlässt (Quartiergeber), ist verpflichtet, die beherbergten Personen zu melden, die Kurabgabe einzuziehen, an die jeweilige Gemeinde abzuführen und ihnen Kurkarten auszustellen."
        },
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          "text": "Abgeführt wird bis zum 10. des Folgemonats.",
          "quote": "hat die Kurabgabe an die Gemeinde bis zum 10. des Folgemonats abzuführen"
        },
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          "quote": "Der Quartiergeber soll das von der Gemeinde vorgegebene elektronische Meldeverfahren nutzen. Alternativ kann der Meldeschein/Erfassungsbogen Kurabgabe in Papierform abgegeben werden. In beiden Fällen hat die Meldung innerhalb eines Werktages nach der Ankunft des Gastes zu erfolgen."
        }
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      "registration": {
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        "source": "bnetza",
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          "text": "Zahlen musst du, wenn dir der Fremdenverkehr in Koserow Vorteile bietet; das gilt auch für Vermieter von Ferienwohnungen, die nicht gewerbeanzeigepflichtig sind.",
          "quote": "Abgabepflichtig sind alle natürlichen und juristischen Personen, denen durch den Fremdenverkehr in der Gemeinde Vorteile unmittelbarer oder mittelbarer Art erwachsen oder geboten werden. Dies sind unter anderem: 1. Inhaber von Hotels, Fremden-, Kinder- und Erholungsheimen; sonstige Personen, die Kurgäste und Erholungssuchende gegen ein Entgelt direkt oder über Dritte beherbergen; einschließlich Vermieter von Ferienhäusern, Ferienwohnungen und Ferienzimmern, die der Gewerbeanzeigepflicht nicht unterliegen"
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        "reporting": {
          "text": "Die Angaben zur Berechnung teilst du der Gemeinde bis zum 31. Oktober jedes Jahres mit, spätestens aber bei Inbetriebnahme.",
          "quote": "die erforderlichen Angaben zur Berechnung der Abgabe bis zum 31. Oktober eines jeden Jahres mitzuteilen oder spätestens bei Inbetriebnahme"
        },
        "deadline": {
          "text": "Fällig ist die Abgabe 30 Tage nach Bekanntgabe des Bescheids, in einer Summe.",
          "quote": "Die Abgabe ist innerhalb von 30 Tagen nach Bekanntgabe des Heranziehungsbescheides fällig und ist in einer Summe zu entrichten."
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        "remarks": [
          {
            "text": "Für eine Aufbettung zahlst du 5,00 € je Bett.",
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          },
          {
            "text": "Gezählt werden die Fremdenverkehrsbetten, die du am 1. Januar eines Jahres vorhältst.",
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          {
            "text": "Beginnst du erst nach dem 1. August mit der Vermietung, wird die Jahresabgabe um die Hälfte ermäßigt.",
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          },
          {
            "text": "Gibst du die Vermietung vor dem 1. August auf, wird die Jahresabgabe ebenfalls um die Hälfte ermäßigt.",
            "quote": "Liegt die Aufgabe eines Betriebes oder einer abgabenpflichtigen Tätigkeit vor dem 01. August eines Jahres wird die Jahresabgabe ebenfalls um 50 von Hundert ermäßigt."
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      "url": "https://keyset.cloud/kurtaxe/koserow/",
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      "slug": "kroepelin",
      "name": "Stadt Kröpelin",
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          "title": "Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Stadt Kröpelin (Kurabgabesatzung), ausgefertigt am 19.02.2025",
          "url": "https://www.stadt-kroepelin.de/wp-content/uploads/2025/02/Satzung-ueber-die-Erhebung-einer-Kurabgabe-in-der-Stadt-Kroepelin.pdf",
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          "title": "1. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Kröpelin über die Erhebung einer Kurabgabe in der Stadt Kröpelin vom 01.03.2025, ausgefertigt am 10.04.2025",
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          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
          "url": "https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Digitales/Kurzzeitvermietung/_func/Area-Liste-xls.html?nn=686258",
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      "levy": {
        "name": "Kurabgabe",
        "source": "satzung",
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          "quote": "Der An- und Abreisetag werden als ein Aufenthaltstag berechnet."
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          {
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            "quote": "Eltern und Großeltern, Kinder, Enkelkinder oder Geschwister nebst deren Ehepartnern und minderjährigen Kindern, von Personen, die im Erhebungsgebiet ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, wenn sie ohne Vergütung in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen werden."
          },
          {
            "text": "Wer sich vorübergehend beruflich in Kröpelin aufhält (zum Beispiel auf Dienstreise), gilt nicht als ortsfremd, wenn der Aufenthalt ganz oder weit überwiegend beruflich ist",
            "quote": "Personen, die sich vorübergehend in der Stadt Kröpelin in Ausübung ihres Berufes im Erhebungsgebiet aufhalten (zum Beispiel Dienstreisen), soweit der Aufenthalt ganz oder zumindest weit überwiegend aus beruflichen Gründen erfolgt."
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        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Für An- und Abreisetag zusammen gilt der Tagessatz des Anreisetages.",
            "quote": "Bemessungsgrundlage für den An- und Abreisetag ist derTagessatz des Anreisetages."
          },
          {
            "text": "Statt der Tagessätze können Gäste eine Jahreskurabgabe von 45,00 € zahlen.",
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          },
          {
            "text": "Die Jahreskurabgabe beträgt 45,00 € für jedes Kalenderjahr, in dem die Kurabgabepflicht besteht.",
            "quote": "Jahreskurgabe beträgt EUR 45,00 für jedes Kalenderjahr, in dem die Kurabgabepflicht besteht."
          },
          {
            "text": "Zweitwohnsitze und Dauercamper zahlen unabhängig von der Dauer ihres Aufenthalts die Jahreskurabgabe.",
            "quote": "haben unabhängig von der tatsächlichen Dauer ihres Aufenthalts im Erhebungsgebiet eine Jahreskurabgabe zu entrichten. (Zweitwohnsitze + Dauercamper)"
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          {
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            "quote": "die Kurabgabe nicht spätestens 2 Wochen nach Erhalt der E-Mail, dass die Abrechnung hinterlegt ist, an die Stadt Kröpelin abführt"
          }
        ],
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          "text": "Wer Gäste beherbergt, zieht die Kurabgabe für den ganzen Aufenthalt am Anreisetag ein und händigt die digitale Kurkarte aus.",
          "quote": "die Kurabgabe für den gesamten beabsichtigten Aufenthaltszeitraum am Tag der Ankunft von den Gästen einzuziehen und ihnen die elektronisch ausgefüllten Kurkarten/ Gästekarten auszuhändigen.",
          "source": "aenderung1"
        },
        "deadline": {
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          "quote": "die im Erfassungssystem hinterlegte Abrechnung innerhalb von 2 Wochen zu begleichen.",
          "source": "aenderung1"
        },
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          "quote": "ist verpflichtet, nach voriger Anmeldung, ein von der Stadt Kröpelin (Kurabgabestelle) autorisiertes elektronisches Gästeerfassungssystem zu verwenden.",
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      "name": "Ostseebad Kühlungsborn",
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          "title": "Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Stadt Ostseebad Kühlungsborn (Kurabgabesatzung) vom 09.11.2022, Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Ostseebad Kühlungsborn Nr. 10/2022",
          "url": "https://www.stadt-kuehlungsborn.de/amtsblatt?_hash=VDT_HtULXg6_u_JbRLIIlF1B5S69vjiEKU0tOaBanLI&ctx=a%3A1%3A%7Bs%3A2%3A%22id%22%3Bi%3A860%3B%7D&p=content%2Faktuelles%2Famtsblatt%2F2022%2FAmtliches+Bekanntmachungsblatt+2022-10+%28PDF%29.pdf",
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          "title": "Kurabgabesatzung ab 01.01.2023, Ortsrecht der Stadt Ostseebad Kühlungsborn",
          "url": "https://www.stadt-kuehlungsborn.de/ortsrecht?_hash=j8umk5eTn5narTHqYPIodYsgfGt2EaX28-81o3Qaix8&ctx=a%3A1%3A%7Bs%3A2%3A%22id%22%3Bi%3A407%3B%7D&p=content%2Fservice%2Fortsrecht%2Feigenbetrieb-fremdenverkehr%2FKurabgabesatzung+ab+01.01.2023.pdf",
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        "fvb": {
          "title": "Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Stadt Ostseebad Kühlungsborn (Fremdenverkehrsabgabesatzung) vom 18.12.2006, mit Anlage 1",
          "url": "https://www.stadt-kuehlungsborn.de/ortsrecht?_hash=EhxlSwvaXaHfu8Wt24_6vAfWHiKKB2SM-iKuSirozIQ&ctx=a%3A1%3A%7Bs%3A2%3A%22id%22%3Bi%3A407%3B%7D&p=content%2Fservice%2Fortsrecht%2Feigenbetrieb-fremdenverkehr%2FFremdenverkehrsabgabesatzung.pdf",
          "kind": "statute",
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          {
            "label": "Campingplätze",
            "quote": "5.3 Campingplätze 12",
            "turnover": {
              "advantage": {
                "percent": 100,
                "quote": "Vorteilsstufe 5 100%"
              },
              "profit": {
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              }
            }
          }
        ],
        "rate": {
          "percent": 6.5,
          "quote": "Die Abgabe beträgt 6,5 v. H. des Messbetrages (§ 5)."
        },
        "basis": {
          "text": "Es zählen deine Einnahmen des Vorjahres ohne Umsatzsteuer.",
          "quote": "Der Vorteil richtet sich nach den Einnahmen nach Abzug der Umsatzsteuer. Maßgebend sind die Einnahmen des Jahres, das dem Erhebungszeitraum vorangegangen ist."
        },
        "minimum": {
          "text": "Beträgt die Abgabe weniger als 10 €, wird sie nicht erhoben.",
          "quote": "Sie wird nicht erhoben, wenn sie weniger als 10,- € beträgt.",
          "cents": 1000,
          "kind": "below"
        },
        "reporting": {
          "text": "Die Aufnahme und die Beendigung deiner Tätigkeit meldest du der Stadt innerhalb eines Monats; die Angaben zur Berechnung machst du auf Anforderung (Abgabeerklärung).",
          "quote": "haben der Stadt die Aufnahme und die Beendigung der abgabepflichtigen Tätigkeit innerhalb eines Monats von sich aus und auf Anforderung die erforderlichen Angaben zur Berechnung der Abgabe mitzuteilen (Abgabeerklärung)."
        },
        "deadline": {
          "text": "Fällig ist die Abgabe einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids.",
          "quote": "Die Abgabeschuld wird einen Monat nach Bekanntgabe des Abgabebescheides zur Zahlung fällig."
        },
        "exemptions": [
          {
            "text": "Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sind befreit, es sei denn, sie stehen mit privatwirtschaftlichen Unternehmen im Wettbewerb.",
            "quote": "Von der Abgabe sind befreit die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, es sei denn, sie stehen mit privatwirtschaftlichen Unternehmen im Wettbewerb."
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Alle Zeilen stehen in Vorteilsstufe 5 mit einem Vorteilssatz von 100 Prozent.",
            "quote": "Vorteilsstufe 5 100%"
          },
          {
            "text": "Der Messbetrag ist deine Einnahme ohne Umsatzsteuer mal Mindestgewinnsatz mal Vorteilssatz; davon zahlst du 6,5 Prozent.",
            "quote": "Dieser ergibt sich, indem die Einnahmen nach Abzug der Umsatzsteuer mit dem Mindestgewinnsatz/Reingewinnsatz (Abs. 3) und dem Vorteilssatz (Abs. 2) multipliziert werden."
          },
          {
            "text": "Der Mindestgewinnsatz folgt der Richtsatzsammlung für Gewerbebetriebe des Jahres vor dem Erhebungszeitraum, und zwar ihrem niedrigsten Reingewinnsatz.",
            "quote": "Der Mindestgewinnsatz ist auf Grundlage der Reingewinnsätze der Richtsatzsammlung für Gewerbebetriebe des Bundesministeriums für Finanzen für das dem Erhebungszeitraum vorangegangene Jahr festgelegt, wobei von dem niedrigsten Reingewinnsatz ausgegangen wird."
          },
          {
            "text": "Für die in der Anlage genannten Betriebsarten ist der Mindestgewinnsatz in der Anlage bestimmt; das sind die Gewinnsätze, mit denen die Zeilen oben rechnen.",
            "quote": "Der Mindestgewinnsatz für die in Spalte 2 der Anlage 1 genannten Personen und Personenvereinigungen ist in Spalte 3 der Anlage bestimmt."
          },
          {
            "text": "Fängst du erst im Laufe eines Jahres an, zählen die Einnahmen des laufenden Jahres.",
            "quote": "Wird eine abgabepflichtige Tätigkeit zu Beginn oder im Laufe eines Kalenderjahres aufgenommen, sind abweichend von Abs. 2 im Jahr der Tätigkeitsaufnahme die Einnahmen des jeweiligen Erhebungszeitraumes maßgebend."
          }
        ]
      },
      "url": "https://keyset.cloud/kurtaxe/kuehlungsborn/",
      "calculation": {
        "countsDepartureDay": false,
        "maxDays": null,
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            "ranges": [
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                "10-01",
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    {
      "slug": "lancken-granitz",
      "name": "Lancken-Granitz",
      "short": "Lancken-Granitz",
      "ags": "13073048",
      "state": "Mecklenburg-Vorpommern",
      "district": "Vorpommern-Rügen",
      "sources": {
        "satzung": {
          "title": "Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Lancken-Granitz (Kurabgabesatzung) vom 11.12.2024",
          "url": "https://www.amt-moenchgut-granitz.de/de/kacheln/satzungen-ortsrecht/gemeinde-lancken-granitz/kurababgabesatzung.pdf?cid=794",
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        "aenderung1": {
          "title": "1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Lancken-Granitz (Beschluss vom 23.04.2025, § 9 Rückzahlung)",
          "url": "https://www.amt-moenchgut-granitz.de/de/kacheln/satzungen-ortsrecht/gemeinde-lancken-granitz/1.-aenderungssatzung-zur-kurabgabesatzung.pdf?cid=791",
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          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
          "url": "https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Digitales/Kurzzeitvermietung/_func/Area-Liste-xls.html?nn=686258",
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        "fva": {
          "title": "Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Gemeinde Lancken-Granitz (Fremdenverkehrsabgabesatzung), Beschluss vom 11.12.2024",
          "url": "https://www.amt-moenchgut-granitz.de/de/kacheln/satzungen-ortsrecht/gemeinde-lancken-granitz/fremdenverkehrsabgabesatzung.pdf?cid=76m",
          "kind": "statute",
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        }
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      "levy": {
        "name": "Kurabgabe",
        "source": "satzung",
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          "quote": "Der An- und Abreisetag gelten jeweils als ein Tag."
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              "quote": "Die Kurabgabe beträgt pro Tag 2,07 €."
            },
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                "quote": "Kinder bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres sind von der Kurabgabe befreit."
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          }
        ],
        "maxNights": null,
        "exemptions": [
          {
            "text": "Schwerbehinderte ab einem Grad der Behinderung von 80 und ihre Begleitpersonen",
            "quote": "Schwerbehinderte ab einem Grad der Behinderung von 80 und deren Begleitpersonen sind von der Kurabgabe befreit."
          },
          {
            "text": "Wer in Lancken-Granitz arbeitet, in Ausbildung ist oder einen Kleingarten ohne Wohnnutzung bewirtschaftet, gilt nicht als ortsfremd.",
            "quote": "Als ortsfremd gilt nicht, wer im Erhebungsgebiet arbeitet, in einem Ausbildungsverhältnis steht oder einen Kleingarten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes bewirtschaftet, der keine Wohnnutzung ermöglicht."
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Die Kurabgabe ist in allen Monaten gleich hoch.",
            "quote": "Die Kurabgabe wird in der Zeit vom 01. Januar bis einschließlich 31. Dezember eines jeden Jahres als Einheitssatz erhoben."
          },
          {
            "text": "In den Sätzen ist die Umsatzsteuer enthalten.",
            "quote": "In den Kurabgabesätzen ist die Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe enthalten."
          },
          {
            "text": "Die Jahreskurabgabe beträgt 62,08 €.",
            "quote": "Die Jahreskurabgabe beträgt 62,08 €."
          },
          {
            "text": "Wer in Lancken-Granitz eine eigene Wohnung oder ein eigenes Ferienhaus überwiegend zur Erholung nutzt, zahlt eine pauschale Jahreskurabgabe.",
            "quote": "Inhaber eigener Wohnungseinheiten im Sinne des § 3 Abs. 3, deren Ehepartner, Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes sowie deren mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende minderjährige Kinder sind verpflichtet, eine pauschalierte Jahreskurabgabe zu entrichten"
          },
          {
            "text": "Auch Tagesgäste ohne Übernachtung zahlen die Kurabgabe, über eine Tageskurkarte.",
            "quote": "Tagesgäste, die nicht im Gemeindegebiet übernachten, haben eine Tageskurkarte bei der Gemeinde Lancken-Granitz zu lösen."
          },
          {
            "text": "Befreiungen und Vergünstigungen darfst du als Vermieter nicht selbst gewähren.",
            "quote": "Die Beherberger sind nicht berechtigt, Befreiungen von der Kurabgabe oder Vergünstigungen im Sinne dieser Satzung zu gewähren."
          },
          {
            "text": "Für Kurkarten, die die Tourist-Information erstellt, berechnet sie dir nach Jahresende einen Verwaltungsaufwand von 20 % der einbezahlten Kurabgabe.",
            "quote": "Für die durch den BgA Tourist-lnformation Lancken-Granitz erstellten Kurkarten wird dem Beherberger nach Ende des Kalenderjahres ein Verwaltungsaufwand in Höhe von 20 v. H. der einbezahlten Kurabgabe"
          },
          {
            "text": "Du haftest als Vermieter für die rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung.",
            "quote": "Der Beherberger haftet für die rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung der Kurabgabe."
          },
          {
            "text": "Bei vorzeitiger Abreise kann die zu viel gezahlte Kurabgabe auf Antrag in begründeten Fällen erstattet werden.",
            "quote": "Bei vorzeitiger Abreise des Gastes kann auf Antrag in begründeten Fällen die zu viel gezahlte Kurabgabe erstattet werden.",
            "source": "aenderung1"
          }
        ],
        "hostDuty": {
          "text": "Wer Gäste beherbergt, zieht die Kurabgabe für den ganzen Aufenthalt am Anreisetag ein und stellt unverzüglich eine Kurkarte aus.",
          "quote": "die Kurabgabe für den gesamten beabsichtigten Aufenthaltszeitraum am Tag der Ankunft von den Gästen einzuziehen und ihnen unverzüglich eine Kurkarte auszustellen."
        },
        "deadline": {
          "text": "Abgeführt wird an die Gemeinde nach Rechnungslegung.",
          "quote": "die Kurabgabe an die Gemeinde Lancken-Granitz nach Rechnungslegung abzuführen;"
        },
        "reporting": {
          "text": "Gäste werden unverzüglich, spätestens am Tag nach der Anreise, im elektronischen Meldesystem der Tourist-Information angemeldet.",
          "quote": "Gäste, die er beherbergt, unverzüglich, spätestens am Tag nach der Anreise, bei dem BgA Tourist-lnformation Lancken-Granitz durch das von der Gemeinde Lancken-Granitz zur Verfügung gestellte elektronische Meldesystem anzumelden;"
        }
      },
      "lodgingTax": null,
      "businessLevy": {
        "name": "Fremdenverkehrsabgabe",
        "source": "fva",
        "payer": {
          "text": "Zahlen musst du als selbständig Tätiger, dem der Fremdenverkehr in Lancken-Granitz unmittelbar oder mittelbar Vorteile bringt.",
          "quote": "Abgabepflichtig sind alle selbständig tätigen natürlichen und juristischen Personen sowie Personenvereinigungen, denen durch den Fremdenverkehr in der Gemeinde Lancken-Granitz unmittelbar oder mittelbar Vorteile geboten werden."
        },
        "letting": [
          {
            "label": "Beherberger (Wohnungen, Zimmer, Wohnwagen und sonstige Schlafgelegenheiten)",
            "quote": "nach Anzahl der vorhandenen 12,75 € Personen, wie Inhaber von Hotels, Fremdenbetten, die gegen Entgelt zur",
            "flat": {
              "cents": 1275,
              "per": "Bett"
            }
          }
        ],
        "minimum": null,
        "reporting": {
          "text": "Bis zum 15. Juli jedes Jahres teilst du der Gemeinde unaufgefordert mit, was sie für die Berechnung braucht, auch Änderungen gegenüber dem Vorjahr; sind die Angaben unverändert, darf die Gemeinde die des Vorjahres übernehmen.",
          "quote": "Die Abgabepflichtigen haben der Gemeinde Lancken-Granitz bis zum 15.07. eines jeden Jahres unaufgefordert die zur Berechnung der Abgabe erforderlichen Angaben, auch die Veränderung der Bemessungsgrundlage des Vorjahres gemäß § 6 mitzuteilen. Werden keine Angaben gemacht, werden Berechnungsgrundlagen geschätzt. Beim Vorliegen von unveränderten Berechnungsgrundlagen ist die Gemeinde Lancken-Granitz berechtigt, die vorhandenen Berechnungsgrundlagen des Vorjahres zu übernehmen und auf die Abgabe einer Erklärung zu verzichten."
        },
        "deadline": {
          "text": "Fällig ist die Abgabe einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids, in einer Summe an die Gemeinde.",
          "quote": "Die Abgabe ist einen Monat nach Bekanntgabe des Heranziehungsbescheides fällig und an die Gemeinde Lancken-Granitz in einer Summe zu zahlen."
        },
        "exemptions": [],
        "remarks": [
          {
            "text": "Als Beherberger nennt die Satzung ausdrücklich alle, die an Kurgäste oder Erholungssuchende Wohnungen, Zimmer oder Wohnwagen und sonstige Schlafgelegenheiten vermieten.",
            "quote": "Kurgäste oder Erholungssuchende Wohnungen, Zimmer oder Wohnwagen und sonstige Schlafgelegenheiten an kurabgabepflichtige Personen vermieten bzw. gegen sonstigen Entgeltausgleich überlassen (Beherberger)"
          },
          {
            "text": "Als Fremdenbetten zählen alle vermieteten Schlafgelegenheiten, auch Notbetten, Couchen und Liegen sowie vermietete eigene Betten.",
            "quote": "Fremdenbetten im Sinne des § 5 Ziffer 1 sind alle an kurabgabepflichtige Personen vermietete Schlafgelegenheiten, also auch Notbetten, Couchen und Liegen, ferner die so genannten eigenen Betten - wenn sie vermietet werden"
          },
          {
            "text": "Die Abgabe wird nach den Verhältnissen am 1. Mai des Jahres festgesetzt, für das sie erhoben wird.",
            "quote": "Die Fremdenverkehrsabgabe wird nach den Verhältnissen am 01.05. des Jahres, für das die Veranlagung erfolgt, festgesetzt."
          },
          {
            "text": "Machst du keine Angaben, werden die Berechnungsgrundlagen geschätzt.",
            "quote": "Werden keine Angaben gemacht, werden Berechnungsgrundlagen geschätzt."
          },
          {
            "text": "Das Amt Mönchgut-Granitz berechnet und zieht die Fremdenverkehrsabgabe für die Gemeinde ein.",
            "quote": "Das Amt Mönchgut-Granitz übernimmt im eigenen Namen die Berechnung und Einziehung bzw. Entgegennahme der Fremdenverkehrsabgabe (fremde Rechte) für die Gemeinde Lancken-Granitz"
          }
        ]
      },
      "registration": {
        "required": false,
        "source": "bnetza",
        "asOf": "2026-10-01",
        "quote": "Stand: 01.10.2026"
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      "checked": {
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      "url": "https://keyset.cloud/kurtaxe/lancken-granitz/",
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                "01-01",
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    {
      "slug": "loddin",
      "name": "Loddin",
      "short": "Loddin",
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      "state": "Mecklenburg-Vorpommern",
      "district": "Vorpommern-Greifswald",
      "sources": {
        "satzung": {
          "title": "Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Tourismusregion Insel Usedom und Stadt Wolgast (Kurabgabesatzung) der Gemeinde Seebad Loddin, Beschluss vom 16.12.2025, bekannt gemacht am 22.12.2025 auf www.amtusedom-sued.de",
          "url": "https://www.amtusedom.de/wp-content/uploads/2025/12/Loddin-Kurabgabesatzung-2026.pdf",
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          "verifiedOn": "2026-10-15",
          "changedOn": "2026-10-15",
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              "reading": "Der An- und Abreisetag werden als ein Aufenthaltstag berechnet."
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              "reading": "b) in der Zeit vom 01.01. - 31.03. sowie vom 01.11. - 31.12. (Nebensaison): 3,30 Euro"
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              "page": 2,
              "reading": "Von der Kurabgabe befreit sind Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (unter 6 Jahren)"
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              "reading": "ein Entgelt in Höhe von 0,90 Euro brutto und für Jahreskurkarteninhaber eine Pauschale in Höhe von 45,80 Euro brutto"
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              "reading": "Die Jahreskurabgabe beträgt für jedes Kalenderjahr, in dem die Abgabepflicht besteht: 124,20 Euro Zur Berechnung der Jahreskurabgabe werden 28 Tagessätze als Grundlage genommen zzgl. eines Pauschalbetrages i.H.v. 45,80 € für inkludierte OPNV-Leistungen."
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              "reading": "Abgabepflichtige nach $ 2 Abs. 1 S. 2 dieser Satzung sowie Dauercamper und Dauerlieger zahlen unabhängig von ihrer tatsächlichen Aufenthaltsdauer im Erhebungsgebiet eine Jahreskurabgabe nach 8 4 Abs. 3."
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              "reading": "Jeder Quartiergeber ist verpflichtet, die Kurabgabesatzung für die Gäste sichtbar auszulegen."
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              "reading": "Wer abgabepflichtige Personen beherbergt oder ihnen Wohnraum zu Erholungszwecken überlässt (Quartiergeber), ist verpflichtet, die beherbergten Personen zu melden, die Kurabgabe einzuziehen, an die jeweilige Gemeinde abzuführen und ihnen Kurkarten auszustellen."
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              "reading": "Der Quartiergeber soll das von der Gemeinde vorgegebene elektronische Meldeverfahren nutzen. Alternativ kann der Meldeschein/Erfassungsbogen Kurabgabe in Papierform abgegeben werden. In beiden Fällen hat die Meldung innerhalb eines Werktages nach der Ankunft des Gastes zu erfolgen."
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          "title": "Satzung der Gemeinde Seebad Loddin über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe, Beschluss vom 30.09.2025, ausgefertigt am 16.10.2025",
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              "reading": "4. Camping-/ Wohnmobil- und Parkplätze 1,50 € / Stellplatz"
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              "reading": "Beginnt die Abgabenpflicht zwischen dem 01. Juni und dem 30. September eines Jahres, wird für jeden der Monate Juni bis September, in dem die Abgabenpflicht an einem Tag besteht, ein Viertel der Jahresabgabe erhoben, insgesamt jedoch nicht mehr als die Jahresabgabe."
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              "reading": "Endet die Abgabenpflicht vor dem 01. Juni oder beginnt sie erst nach dem 30. September eines Jahres, wird eine Fremdenverkehrsabgabe für das betreffende Kalenderjahr nicht erhoben."
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              "reading": "Handelt es sich bei dem Betrieb um eine nebenberufliche Tätigkeit, die nur von einer Person ausgeführt wird, deren wöchentliche Arbeitszeit unter 5 Stunden liegt, entfällt die Abgabepflicht."
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          {
            "text": "Wer im Erhebungsgebiet arbeitet oder in Ausbildung steht, gilt nicht als ortsfremd",
            "quote": "Als ortsfremd gilt nicht, wer im Erhebungsgebiet arbeitet, in einem Ausbildungsverhältnis steht oder einen Kleingarten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes bewirtschaftet, der keine Wohnnutzung ermöglicht."
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        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Die Kurabgabe schließt die gesetzliche Mehrwertsteuer ein.",
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          {
            "text": "Im Satz ist ein Entgelt von 0,90 € für die Bahn enthalten.",
            "quote": "ein Entgelt in Höhe von 0,90 Euro brutto und für Jahreskurkarteninhaber eine Pauschale in Höhe von 45,80 Euro brutto"
          },
          {
            "text": "Statt der Tagessätze gibt es eine Jahreskurabgabe von 124,20 €; sie schließt die Nahverkehrsleistungen ein.",
            "quote": "Die Jahreskurabgabe beträgt für jedes Kalenderjahr, in dem die Abgabepflicht besteht: 124,20 Euro Zur Berechnung der Jahreskurabgabe werden 28 Tagessätze als Grundlage genommen zzgl. eines Pauschalbetrages i.H.v. 45,80 € für inkludierte ÖPNV-Leistungen."
          },
          {
            "text": "Eigentümer oder Besitzer einer Wohnung, die sie überwiegend zur Erholung nutzen, sowie Dauercamper und Dauerlieger zahlen die Jahreskurabgabe unabhängig von ihrer Aufenthaltsdauer.",
            "quote": "Abgabepflichtige nach § 2 Abs. 1 S. 2 dieser Satzung sowie Dauercamper und Dauerlieger zahlen unabhängig von ihrer tatsächlichen Aufenthaltsdauer im Erhebungsgebiet eine Jahreskurabgabe nach § 4 Abs. 3."
          },
          {
            "text": "Die Kurabgabesatzung musst du für deine Gäste sichtbar auslegen.",
            "quote": "Jeder Quartiergeber ist verpflichtet, die Kurabgabesatzung für die Gäste sichtbar auszulegen."
          }
        ],
        "hostDuty": {
          "text": "Wer Gäste beherbergt, meldet sie, zieht die Kurabgabe ein, führt sie an die Gemeinde ab und stellt ihnen Kurkarten aus; dafür haftest du.",
          "quote": "Wer abgabepflichtige Personen beherbergt oder ihnen Wohnraum zu Erholungszwecken überlässt (Quartiergeber), ist verpflichtet, die beherbergten Personen zu melden, die Kurabgabe einzuziehen, an die jeweilige Gemeinde abzuführen und ihnen Kurkarten auszustellen."
        },
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          "text": "Abgeführt wird bis zum 10. des Folgemonats.",
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          "text": "Gemeldet wird über das elektronische Meldeverfahren der Gemeinde oder auf Papier, in beiden Fällen innerhalb eines Werktages nach der Ankunft.",
          "quote": "Der Quartiergeber soll das von der Gemeinde vorgegebene elektronische Meldeverfahren nutzen. Alternativ kann der Meldeschein/Erfassungsbogen Kurabgabe in Papierform abgegeben werden. In beiden Fällen hat die Meldung innerhalb eines Werktages nach der Ankunft des Gastes zu erfolgen."
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        "name": "Fremdenverkehrsabgabe",
        "source": "fva",
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          "text": "Zahlen musst du, wenn du Gäste beherbergst, auch als Vermieter einer Ferienwohnung, eines Ferienhauses oder eines Ferienzimmers ohne Gewerbeanzeige.",
          "quote": "sonstige Personen, die Kurgäste und Erholungssuchende gegen ein Entgelt direkt oder über Dritte beherbergen; einschließlich Vermieter von Ferienhäusern, Ferienwohnungen und Ferienzimmern, die der Gewerbeanzeigepflicht nicht unterliegen"
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          {
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            "flat": {
              "cents": 150,
              "per": "Stellplatz"
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        ],
        "minimum": null,
        "reporting": {
          "text": "Bis zum 30. September jedes Jahres teilst du der Kurverwaltung Seebad Loddin mit, was sie für die Berechnung braucht; Änderungen meldest du ihr bis zum Jahresende unverzüglich.",
          "quote": "Abgabenpflichtige haben dem Eigenbetrieb Kurverwaltung Seebad Loddin bis zum 30. September eines jeden Jahres die erforderlichen Angaben zur Berechnung der Abgabenschuld mitzuteilen. Alle bis zum Ende des jeweiligen Jahres eintretenden Änderungen sind dem Eigenbetrieb Kurverwaltung Seebad Loddin unverzüglich anzuzeigen."
        },
        "deadline": {
          "text": "Die Abgabe ist mit ihrer Entstehung fällig und wird per Bescheid der Kurverwaltung Seebad Loddin erhoben.",
          "quote": "Die Abgabenschuld wird mit ihrer Entstehung fällig und durch Bescheid des Eigenbetriebes Kurverwaltung Seebad Loddin erhoben."
        },
        "exemptions": [],
        "remarks": [
          {
            "text": "Gezählt werden die Fremdenverkehrsbetten, die am 1. Januar eines Jahres vorhanden sind.",
            "quote": "nach der Anzahl der am 01. Januar eines Jahres vorhandenen Fremdenverkehrsbetten"
          },
          {
            "text": "Für jede Aufbettung kommen 5,00 € im Jahr dazu.",
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          },
          {
            "text": "Beginnt deine Abgabepflicht zwischen dem 1. Juni und dem 30. September, zahlst du für jeden Monat Juni bis September, in dem sie an einem Tag besteht, ein Viertel der Jahresabgabe, insgesamt nicht mehr als die Jahresabgabe.",
            "quote": "Beginnt die Abgabenpflicht zwischen dem 01. Juni und dem 30. September eines Jahres, wird für jeden der Monate Juni bis September, in dem die Abgabenpflicht an einem Tag besteht, ein Viertel der Jahresabgabe erhoben, insgesamt jedoch nicht mehr als die Jahresabgabe."
          },
          {
            "text": "Endet deine Abgabepflicht vor dem 1. Juni oder beginnt sie erst nach dem 30. September, wird für das Jahr keine Abgabe erhoben.",
            "quote": "Endet die Abgabenpflicht vor dem 01. Juni oder beginnt sie erst nach dem 30. September eines Jahres, wird eine Fremdenverkehrsabgabe für das betreffende Kalenderjahr nicht erhoben."
          },
          {
            "text": "Eine nebenberufliche Tätigkeit, die eine Person mit weniger als 5 Wochenstunden ausübt, ist abgabefrei.",
            "quote": "Handelt es sich bei dem Betrieb um eine nebenberufliche Tätigkeit, die nur von einer Person ausgeführt wird, deren wöchentliche Arbeitszeit unter 5 Stunden liegt, entfällt die Abgabepflicht."
          },
          {
            "text": "Die Aufgaben nach der Satzung hat der Eigenbetrieb Kurverwaltung Seebad Loddin übernommen.",
            "quote": "Die nach dieser Satzung der Gemeinde Seebad Loddin obliegenden Aufgaben werden dem kommunalen Eigenbetrieb Kurverwaltung Seebad Loddin übertragen"
          }
        ]
      },
      "registration": {
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        "source": "bnetza",
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          {
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            "quote": "Halter und Besitzer von Assistenzhunden, das heißt Blindenführhunde, medizinische Signalhunde, Behindertenbegleithunde, sind für die Zahlung der Abgabe für die vorgenannten Hunde befreit, wenn im Ausweis eines schwerbehinderten Menschen, der einen Hund mitführt, die Berechtigung zur Mitnahme eines Assistenzhundes nachgewiesen ist."
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          {
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            "quote": "Als ortsfremd gilt nicht, wer im Erhebungsgebiet arbeitet, in einem Ausbildungsverhältnis steht oder einen Kleingarten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes bewirtschaftet, der keine Wohnnutzung ermöglicht."
          }
        ],
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            "text": "Die Hälfte zahlen Schwerbehinderte ab einem Grad der Behinderung von 80 und ihre notwendige Begleitperson.",
            "quote": "Einen ermäßigten Kurabgabensatz von 50% der regulären Kurabgabe zahlen: a. Kinder vom vollendeten 7. Lebensjahr bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres; b. Schwerbehinderte ab einem Grad der Behinderung von 80; c. die notwendige Begleitperson von Schwerbehinderten."
          },
          {
            "text": "Für mitgebrachte Hunde werden ganzjährig 1,00 € pro Tag und Hund fällig.",
            "quote": "Für mitgebrachte Hunde ist durch den Halter oder Besitzer nach § 3 Abs. 5 unabhängig von der Reisezeit ganzjährig eine Aufenthaltsabgabe in Höhe von 1,00 € pro Tag und Hund zu entrichten."
          },
          {
            "text": "Statt der Tagessätze gibt es eine Jahreskurkarte für Erwachsene für 101,11 €.",
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          {
            "text": "Die Kurabgabe wird gemeinsam mit Baabe, Göhren und Sellin erhoben.",
            "quote": "Die Kurabgabe wird mit den Gemeinden Ostseebäder Baabe, Göhren, Mönchgut und Sellin auf Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages als eine gemeinsame Kurabgabe erhoben"
          },
          {
            "text": "Befreiungen und Ermäßigungen darfst du als Vermieter nicht selbst gewähren.",
            "quote": "Die Beherberger sind nicht berechtigt, Befreiungen von der Kurabgabe oder Vergünstigungen im Sinne dieser Satzung zu gewähren."
          },
          {
            "text": "Du haftest als Vermieter für die rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung.",
            "quote": "Der Beherberger haftet für die rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung der Kurabgabe."
          }
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          "text": "Wer Gäste beherbergt, zieht die Kurabgabe für den ganzen Aufenthalt am Anreisetag ein und stellt unverzüglich eine Kurkarte aus.",
          "quote": "die Kurabgabe für den gesamten beabsichtigten Aufenthaltszeitraum am Tag der Ankunft von den Gästen einzuziehen und Ihnen unverzüglich eine Kurkarte auszustellen."
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          "quote": "die Kurabgabe an die Gemeinde Ostseebad Mönchgut nach Rechnungslegung abzuführen;"
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          "quote": "Gäste, die er beherbergt unverzüglich, spätestens am Tag nach der Anreise, bei dem Eigenbetrieb Kurverwaltung der Gemeinde Ostseebad Mönchgut durch das von der Gemeinde Ostseebad Mönchgut zur Verfügung gestellte elektronische Meldesystem anzumelden;"
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            },
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              }
            ]
          }
        ],
        "maxNights": null,
        "exemptions": [
          {
            "text": "Menschen mit einem Grad der Behinderung von 100 gegen Vorlage des Ausweises sowie eine ärztlich bescheinigte ständige Begleitperson",
            "quote": "Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 100 gegen Vorlage des entsprechenden Ausweises, Begleitpersonen von Schwerbehinderten, die laut ärztlicher Bescheinigung auf ständige Begleitung angewiesen sind,"
          },
          {
            "text": "Nahe Verwandte von Einwohnern, die ohne Vergütung bei ihnen wohnen",
            "quote": "Eltern und Großeltern, Kinder, Enkelkinder oder Geschwister nebst deren Ehepartnern und minderjährigen Kindern von Personen, die im Erhebungsgebiet ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, wenn sie ohne Vergütung in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen werden."
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Für An- und Abreisetag zusammen gilt der Tagessatz des Anreisetages.",
            "quote": "Bemessungsgrundlage für den An- und Abreisetag ist der Tagessatz des Anreisetages."
          },
          {
            "text": "Statt der Tagessätze können Kurabgabepflichtige eine Jahreskurabgabe entrichten, die ganzjährig zur Nutzung der Einrichtungen berechtigt.",
            "quote": "Kurabgabepflichtige können anstelle der nach Tagen berechneten Kurabgabe eine Jahreskurabgabe entrichten, die zur ganzjährigen Benutzung der zur Erholungszwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen berechtigt, ohne dass ein zusammenhängender Aufenthalt vorliegen muss."
          },
          {
            "text": "Die Jahreskurabgabe beträgt 45,00 € für jedes Kalenderjahr, in dem die Kurabgabepflicht besteht.",
            "quote": "Die Jahreskurabgabe beträgt 45,00 EUR für jedes Kalenderjahr, in dem die Kurabgabepflicht besteht."
          },
          {
            "text": "Gemeldet wird mit den Meldescheinen der Kurabgabestelle oder über das elektronische Meldesystem.",
            "quote": "entweder die von der Kurabgabestelle der Gemeinde Ostseebad Nienhagen zur Verfügung gestellten besonderen Meldescheine für Beherbergungsstätten nach § 11 KAG M-V bereitzustellen und zu nutzen oder das elektronische Meldesystem"
          }
        ],
        "hostDuty": {
          "text": "Wer Gäste beherbergt, zieht die Kurabgabe für den ganzen Aufenthalt am Anreisetag ein und händigt die Kurkarte oder Gästekarte aus.",
          "quote": "die Kurabgabe für den gesamten beabsichtigten Aufenthaltszeitraum am Tag der Ankunft von den Gästen einzuziehen und ihnen die manuell oder die elektronisch ausgefüllten Kurkarten/Gästekarten auszuhändigen;"
        },
        "deadline": {
          "text": "Bis zum 5. eines Monats leitest du die Meldescheine des Vormonats an die Kurabgabestelle weiter und führst die Kurabgabe unbar ab.",
          "quote": "zum 5. Tag eines jeden Monats für den vorangegangenen Monat an die Gemeinde Ostseebad Nienhagen (Kurabgabestelle) eine Ausführung der besonderen Meldescheine weiterzuleiten, im Falle der Verwendung des elektronischen Meldesystems hat die Übermittlung an die Gemeinde Ostseebad Nienhagen (Kurabgabestelle) elektronisch zu erfolgen und die Kurabgabe unbar abzuführen;"
        },
        "reporting": {
          "text": "Quartiergeber ab acht Betten müssen das elektronische Meldesystem verwenden.",
          "quote": "für Quartiergeber ab einer Anzahl von acht Betten ist das elektronisch Meldescheinsystem verpflichtend anzuwenden;"
        }
      },
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        "asOf": "2026-10-01",
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    {
      "slug": "plau-am-see",
      "name": "Stadt Plau am See",
      "short": "Plau am See",
      "ags": "13076114",
      "state": "Mecklenburg-Vorpommern",
      "district": "Ludwigslust-Parchim",
      "sources": {
        "satzung": {
          "title": "Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Stadt Plau am See (Kurabgabesatzung) vom 10.01.2019 in der Fassung der Änderung, Lesefassung der Stadt",
          "url": "https://plauamsee.de/wp-content/uploads/2025/09/Lesefassung-Kurabgabesatzung.pdf",
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        "bnetza": {
          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
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        "fva": {
          "title": "Lesefassung der Satzung der Stadt Plau am See über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe vom 15.03.2002 nach der 2. Änderung vom 29.03.2012",
          "url": "https://daten.verwaltungsportal.de/dateien/rechtsgrundlagen/lesefassung20der20satzung20fcber20die20erhebung20einer20fremdenverkehrsabgabe20nach20der202.20c4nderung..pdf",
          "kind": "municipality",
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      "levy": {
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          "quote": "An- und Abreisetag gelten zusammen als ein Abrechnungstag, berechnet wird der Anreisetag."
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            ]
          }
        ],
        "maxNights": null,
        "exemptions": [
          {
            "text": "Ortsfremde, die sich nicht länger als einen Tag im Ort aufhalten (Passanten), zahlen nichts.",
            "quote": "ortsfremde Personen, die sich in der Gemeinde nicht länger als einen Tag aufhalten (Passanten)."
          },
          {
            "text": "Wer ohne Vergütung in einer häuslichen Gemeinschaft aufgenommen wird, zahlt nichts, wenn der Quartiergeber im Ort seinen Hauptwohnsitz hat.",
            "quote": "Personen, die ohne Vergütung in der häuslichen Gemeinschaft aufgenommen werden, wenn der Quartiergeber seinen Hauptwohnsitz im Erhebungsgebiet hat."
          },
          {
            "text": "Wer sich im Ort ausschließlich zur Berufsausübung oder zur Verrichtung des Dienstes aufhält, zahlt nichts.",
            "quote": "Personen, die sich im Erhebungsgebiet ausschließlich zur Ausübung Ihres Berufes oder Verrichtung ihres Dienstes aufhalten."
          },
          {
            "text": "Menschen mit einem Grad der Behinderung von 100 und Begleitpersonen von Schwerbehinderten zahlen nichts, wenn der Ausweis das ausweist.",
            "quote": "Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von 100 % und Begleitpersonen von Schwerbehinderten, sofern dies im Schwerbehindertenausweis gekennzeichnet ist."
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Die Kurabgabe wird nur für Aufenthalte vom 1. April bis zum 31. Oktober erhoben.",
            "quote": "Die Kurabgabe wird für einen Aufenthalt in der Zeit vom 01.04. bis einschließlich 31.10. eines Kalenderjahres erhoben."
          },
          {
            "text": "Die Satzung gilt für die Stadt ohne die Ortsteile Karow und Leisten.",
            "quote": "Erhebungsgebiet für die Stadt Plau am See ist das Gemeindegebiet der Stadt Plau am See, ohne die Ortsteile Karow und Leisten."
          },
          {
            "text": "Statt der Nächte kann eine Jahreskurabgabe von 36,00 € je Person gezahlt werden.",
            "quote": "Die Jahreskurabgabe beträgt pro Person 36,00 Euro."
          },
          {
            "text": "Wer am elektronischen Abrechnungsverfahren der Stadt teilnimmt, bekommt 5 % der abgerechneten Kurabgabe erstattet.",
            "quote": "erhält der Quartiergeber, der am elektronischen Kurabgabe-Abrechnungsverfahren der Stadt Plau am See teilnimmt, einen Betrag in Höhe von 5 % der jeweils abgerechneten Kurabgabe erstattet."
          },
          {
            "text": "Du musst die Unterkunft vier Wochen vor der ersten Vermietung bei der Stadtverwaltung anzeigen, mit Art, Zimmer- und Bettenzahl.",
            "quote": "unter Angabe der Art der Unterkunft, der Zahl der Zimmer und der Anzahl der Betten 4 Wochen vor der ersten Vermietung mitzuteilen."
          },
          {
            "text": "Du musst die aktuelle Satzung bei dir sichtbar auslegen.",
            "quote": "Jeder Quartiergeber ist verpflichtet, die aktuelle Kurabgabesatzung im Quartier sichtbar auszulegen."
          },
          {
            "text": "Du haftest für die einzunehmenden Kurabgaben.",
            "quote": "Die Quartiergeber haften für die einzunehmenden Kurbeiträge."
          }
        ],
        "hostDuty": {
          "text": "Wer Gäste beherbergt, zieht die Kurabgabe von ihnen ein und führt sie an die Stadt ab.",
          "quote": "Jeder Quartiergeber ist verpflichtet, die Kurabgabe lt. Satzung von den Kurabgabepflichtigen einzuziehen und die Kurabgabe an die Stadt abzuführen."
        },
        "deadline": {
          "text": "Abgerechnet wird bis zum 5. eines jeden Monats für den Vormonat; auf Antrag kann ein anderer Abrechnungstermin vereinbart werden.",
          "quote": "bis zum 5. eines jeden Monats für den vorangegangenen Monat in der Stadt Plau am See, Abteilung Hauptamt/Kurverwaltung abzurechnen. Auf Antrag kann ein gesonderter Abrechnungstermin vereinbart werden."
        },
        "reporting": {
          "text": "Gäste meldest du am Ankunftstag mit den Meldescheinen der Stadt an, die du dort abholst.",
          "quote": "Jeder Quartiergeber ist verpflichtet, alle von ihm aufgenommenen Personen am Tag der Ankunft entsprechend den Bestimmungen des rechtsgültigen Meldegesetzes anzumelden. Dafür sind die von der Stadt Plau am See vorgeschriebenen und bei der Stadt Plau am See erhältlichen Meldescheine bzw. Druckvorlagen zu verwenden."
        }
      },
      "lodgingTax": null,
      "businessLevy": {
        "name": "Fremdenverkehrsabgabe",
        "source": "fva",
        "payer": {
          "text": "Zahlen musst du, wenn dir der Fremdenverkehr in Plau am See unmittelbar oder mittelbar wirtschaftliche Vorteile bringt.",
          "quote": "Von allen natürlichen und juristischen Personen und Personenvereinigungen, denen in der Stadt Plau am See aus dem Fremdenverkehr unmittelbar oder mittelbar wirtschaftliche Vorteile erwachsen, wird eine Fremdenverkehrsabgabe erhoben."
        },
        "letting": [
          {
            "label": "Fremdenbetten, private Vermietung",
            "quote": "Fremdenbetten private 5 Bett 4 4 0,8 16,3200 Vermietung",
            "flat": {
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              "per": "Bett"
            }
          },
          {
            "label": "Fremdenbetten, Feriendörfer und Appartements",
            "quote": "Fremdenbetten 4 Bett 4 4 1 20,4000 Feriendörfer und Appartement",
            "flat": {
              "cents": 2040,
              "per": "Bett"
            }
          },
          {
            "label": "Fremdenbetten, gewerbliche Vermietung Hotel mit Restaurant",
            "quote": "Fremdenbetten gewerbliche 2 Bett 4 4 2 40,8000 Vermietung Hotel mit Restaurant",
            "flat": {
              "cents": 4080,
              "per": "Bett"
            }
          }
        ],
        "area": {
          "text": "Die Satzung gilt im Stadtgebiet ohne die Ortsteile Karow und Leisten.",
          "quote": "Geltungsbereich der Satzung ist das Gemeindegebiet ohne die Ortsteile Karow und Leisten."
        },
        "minimum": {
          "text": "Die Mindestabgabe beträgt eine halbe Vorteilseinheit.",
          "quote": "Die Mindestabgabe beträgt eine halbe Vorteilseinheit."
        },
        "reporting": {
          "text": "Bis zum 31. Mai jedes Jahres teilst du der Stadt Plau am See mit, was sie für die Berechnung braucht; gehen die Angaben nicht ein, kann die Stadt die Berechnungsgrundlage schätzen.",
          "quote": "bis zum 31. Mai des Jahres Angaben für den relevanten Veranlagungszeitraum des laufenden Jahres zur Berechnung der Fremdenverkehrsabgabe mitzuteilen. Gehen die Angaben nicht ein, so kann die Berechnungsgrundlage von der Stadt geschätzt werden."
        },
        "deadline": {
          "text": "Fällig ist die Abgabe jedes Jahr zum 1. Juli; bei Neu- und Nachveranlagung innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids.",
          "quote": "Die Fremdenverkehrsabgabe ist zum 01.07. jeden Jahres fällig. Bei Neuveranlagung und bei Nachveranlagung ist die Abgabe innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Abgabenbescheides fällig."
        },
        "exemptions": [],
        "remarks": [
          {
            "text": "Der Abgabesatz für eine Vorteilseinheit beträgt 20,40 € seit dem Jahr 2004; die Tabelle weist daraus die Beträge je Bett aus.",
            "quote": "Der Abgabesatz für eine Vorteils-einheit (§ 7) beträgt 20,40 Euro ab dem Jahr 2004."
          },
          {
            "text": "Für Hotels garni druckt die Anlage 27,1993 € je Bett; das ist kein voller Centbetrag, deshalb steht dafür oben keine Zeile.",
            "quote": "Fremdenbetten Hotel garni 3 Bett 4 4 1,3333 27,1993"
          },
          {
            "text": "Hast du mehr oder weniger Betten, als die Satzung je Vorteilseinheit ansetzt, wird anteilig gerechnet.",
            "quote": "Der als Vorteilseinheit zugrunde gelegte Bemessungsmaßstab ist bei einer Über- oder Unterschreitung anteilig zu berücksichtigen."
          },
          {
            "text": "Veranlagt wird der Zeitraum vom 15. Mai bis zum 15. September; je 31 Kalendertage stehen für ein Viertel der Jahresabgabe.",
            "quote": "Relevanter Veranlagungszeitraum für die Fremdenverkehrsabgabe ist der Zeitraum vom 15.Mai. bis zum 15. September eines Jahres. Dabei stehen je 31 Kalendertage für ein Viertel der Jahresabgabe."
          },
          {
            "text": "Stellst du die Vermietung bis zum 15. Mai ein oder nimmst sie erst nach dem 15. September auf, entfällt die Abgabe für das laufende Jahr.",
            "quote": "Sie entfällt, wenn die Erwerbstätigkeit bzw. der Betrieb bis zum 15.Mai eingestellt oder nach dem 15. September aufgenommen wird."
          },
          {
            "text": "Bei besonderen Verhältnissen, die deine Leistungsfähigkeit außerordentlich beeinträchtigen, kann die Abgabe auf Antrag gestundet, niedergeschlagen oder ganz oder teilweise erlassen werden.",
            "quote": "Liegen besondere Verhältnisse vor, die die Leistungsfähigkeit eines Abgabepflichtigen in außerordentlichem Maße beeinträchtigen, so kann die Abgabe aus Billigkeitsgründen auf Antrag gestundet, niedergeschlagen oder ganz oder teilweise erlassen werden."
          },
          {
            "text": "Die Stadt Plau am See setzt die Abgabe durch schriftlichen Bescheid fest.",
            "quote": "Die Heranziehung zur Fremdenverkehrsabgabe erfolgt durch schriftlichen Bescheid."
          }
        ]
      },
      "registration": {
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        "source": "bnetza",
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                "04-01",
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    {
      "slug": "prerow",
      "name": "Ostseebad Prerow",
      "short": "Prerow",
      "ags": "13073067",
      "state": "Mecklenburg-Vorpommern",
      "district": "Vorpommern-Rügen",
      "sources": {
        "satzung": {
          "title": "Satzung zur Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Ostseebad Prerow (Kurabgabensatzung), Beschluss der Gemeindevertretung vom 18. Dezember 2025",
          "url": "https://www.darss-fischland.de/de/gemeinden/ostseebad-prerow/satzungen/satzung-kurabgabe-prerow-ab-01.01.2026.pdf?cid=f0d",
          "kind": "statute",
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        "bnetza": {
          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
          "url": "https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Digitales/Kurzzeitvermietung/_func/Area-Liste-xls.html?nn=686258",
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        "fva": {
          "title": "Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Gemeinde Ostseebad Prerow, Nr. 88/23, in der Fassung der 2. Änderung vom 21.12.2023",
          "url": "https://www.darss-fischland.de/de/satzungen-sammlung/prerow/fremdenverkehrsabgabesatzung/2-aenderungssatzung/fremdenverkehrsabgabesatzung-2.-aenderung-text.pdf?cid=3tj",
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          "inForce": "2024-01-01",
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      "levy": {
        "name": "Kurabgabe",
        "source": "satzung",
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              "quote": "Die Kurabgabe beträgt pro Person und Aufenthaltstag ganzjährig 2,50 Euro."
            },
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                "quote": "Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres bei Nachweis des Lebensalters"
              }
            ]
          }
        ],
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          {
            "text": "Menschen mit einem Grad der Behinderung von 100 und ihre Begleitpersonen, wenn das Merkzeichen B im Ausweis steht",
            "quote": "Schwerstbehinderte mit einer Behinderung von 100 % und Begleitpersonen, wobei das Merkzeichen „B\" für ständige Begleitung im Behindertenausweis dokumentiert sein muss"
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Der Satz enthält die gesetzliche Mehrwertsteuer.",
            "quote": "In der Kurabgabe ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten."
          },
          {
            "text": "Auf Antrag und gegen Nachweis zahlen Schüler, Studenten im Direktstudium, Auszubildende und Freiwilligendienstleistende sowie Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 70 die Hälfte.",
            "quote": "Auf Antrag und Nachweis der Voraussetzungen erhalten: (1) Schüler, Studenten im Direktstudium, Auszubildende, freiwillig Wehr- und Bundes- freiwilligendienstleistende eine Ermäßigung um 50%, (2) Schwerbehinderte Personen mit mindestens 70% Grad der Behinderung eine Ermäßigung um 50 % (Erwachsene und Kinder)."
          },
          {
            "text": "Statt der Tagessätze können Gäste eine Jahreskurabgabe von 90,00 € zahlen; Eigentümer von Zweitwohnungen müssen sie zahlen.",
            "quote": "Der Abgabepflichtige kann anstelle der nach Tagen berechneten Kurabgabe eine Jahreskurabgabe in Höhe von 90 Euro zahlen"
          }
        ],
        "hostDuty": {
          "text": "Wer Gäste beherbergt, meldet sie am Tag der Ankunft und zieht die Kurabgabe für den gesamten geplanten Aufenthalt ein.",
          "quote": "Er hat die Kurabgabe für den gesamten beabsichtigten Aufenthaltszeitraum im Erhebungsgebiet einzuziehen"
        },
        "deadline": {
          "text": "Abgeführt wird bis zum 5. eines jeden Monats für den Vormonat.",
          "quote": "bis zum 5. eines jeden Monats für den vorangegangenen Monat beim Kurbetrieb abzuführen"
        },
        "reporting": {
          "text": "Gemeldet und abgerechnet wird über das elektronische Melde- und Kurabgabenabrechnungssystem des Kurbetriebs; auf Antrag befreit der Kurbetrieb bei unbilliger Härte.",
          "quote": "das von dem Kurbetrieb unentgeltlich zur Verfügung gestellte elektronische Melde- und Kurabgabenabrechnungssystem zu nutzen"
        }
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      "businessLevy": {
        "name": "Fremdenverkehrsabgabe",
        "source": "fva",
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          "text": "Zahlen musst du, wenn dir der Fremdenverkehr in Prerow unmittelbar oder mittelbar Vorteile bringt.",
          "quote": "Abgabepflichtig sind Personen und Personenvereinigungen, denen durch den Fremdenverkehr in der Gemeinde Vorteile (unmittelbar oder mittelbar) geboten werden."
        },
        "letting": [
          {
            "label": "Beherbergungsbetriebe und Zimmervermieter",
            "quote": "a) in den Fällen des § 3 Abs. 1a) 22,50 €/Bett",
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              "per": "Fremdenbett"
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          }
        ],
        "minimum": null,
        "reporting": {
          "text": "Den Beginn deiner Vermietung teilst du dem Kurbetrieb unverzüglich mit, Änderungen zeigst du ihm bis zum 31. Oktober jedes Jahres an.",
          "quote": "haben dem Kurbetrieb die Aufnahme der abgabepflichtigen Tätigkeiten und auf Anforderung die erforderlichen Angaben zur Berechnung der Abgabe oder der Vorausleistung unverzüglich mitzuteilen. Änderungen sind bis zum 31.Oktober jedes Jahres beim Kurbetrieb anzuzeigen."
        },
        "deadline": {
          "text": "Fällig ist die Abgabe 30 Tage nach Bekanntgabe des Bescheids; bei mehr als 100 € kannst du Ratenzahlung beantragen.",
          "quote": "Die Abgabe ist innerhalb von 30 Tagen nach Bekanntgabe des Heranziehungsbescheides fällig. Bei Abgaben über 100,00 € kann auf Antrag Ratenzahlung zugelassen werden."
        },
        "exemptions": [],
        "remarks": [
          {
            "text": "Bei Beherbergungsbetrieben und Zimmervermietern werden die Fremdenbetten gezählt, die bis zum 1. Juli jedes Jahres vorhanden sind und gegen Entgelt zur Beherbergung bereitgehalten werden.",
            "quote": "Bei Beherbergungsbetrieben und Zimmervermietern nach der Zahl der bis 01. Juli jedes Jahres vorhandenen Fremdenbetten, die zur Beherbergung gegen Entgelt zur Verfügung gehalten werden"
          },
          {
            "text": "Die Anlage der Satzung führt auch die Vermietung von Ferienwohnungen, -appartements und -häusern sowie von Gästezimmern auf.",
            "quote": "Vermietung von Ferienwohnungen, -appartements, -häusern Vermietung von Gästezimmern"
          },
          {
            "text": "Fängst du nach dem 1. Juli mit der Vermietung an oder hörst du vor dem 1. Juli auf, kann die Jahresabgabe auf Antrag um die Hälfte ermäßigt werden.",
            "quote": "Liegt der Beginn der abgabepflichtigen Tätigkeit nach dem 01. Juli oder das Ende der abgabepflichtigen Tätigkeit vor dem 1. Juli eines Jahres, so kann die Jahresabgabe auf Antrag um 50 von 100 ermäßigt werden."
          },
          {
            "text": "Eine nebenberufliche Tätigkeit, die eine Person mit weniger als 5 Wochenstunden ausübt, ist abgabefrei.",
            "quote": "Handelt es sich bei dem Betrieb um eine nebenberufliche Tätigkeit, die nur von einer Person ausgeführt wird, deren wöchentliche Arbeitszeit unter 5 Stunden liegt, entfällt die Abgabepflicht."
          },
          {
            "text": "Die Gemeinde zieht die Abgabe über ihren Kur- und Tourismusbetrieb ein.",
            "quote": "Die Fremdenverkehrsabgabe wird vom Kur- und Tourismusbetrieb der Gemeinde Ostseebad Prerow, Gemeindeplatz 1 in 18375 Ostseebad Prerow, (nachfolgend Kurbetrieb) für die Gemeinde Ostseebad Prerow (nachfolgend Gemeinde) eingezogen."
          },
          {
            "text": "Du zahlst die Abgabe für jeden Betrieb gesondert, wenn du aus mehreren Betrieben oder Tätigkeiten Vorteile ziehst.",
            "quote": "Zieht ein Abgabepflichtiger aus mehreren Betrieben oder Tätigkeiten Vorteile, so ist die Abgabe für jeden Betrieb bzw. jede Tätigkeit gesondert zu entrichten."
          },
          {
            "text": "Den Bescheid erlässt das Amt Darß/Fischland für die Gemeinde.",
            "quote": "Die Heranziehung erfolgt durch schriftlichen Bescheid durch das Amt Darß/Fischland für die Gemeinde."
          }
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          "title": "Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Pruchten (Neufassung, Beschluss 17.03.2025)",
          "url": "https://www.amt-barth.de/fileadmin/alle/pdf/satzungen/pruchten/andere/2025-03-17_Kurabgabesatzung_Pruchten.pdf",
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              "reading": "Der An- und Abreistag werden als ein Aufenthaltstag berechnet."
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              "reading": "Die Kurabgabe wird im Gebiet der Gemeinde Pruchten in den Ortsteilen Pruchten und Bresewitz (Erholungsgebiet) erhoben."
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              "reading": "ab dem 01.01.2026 Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres"
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              "page": 2,
              "reading": "Personen ab einem Behinderungsgrad von 80 gegen Vorlage des Ausweises sowie deren erforderliche Begleitperson (Voraussetzung: Kennzeichen B auf der Vorderseite des Schwerbehindertenausweises)"
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              "page": 2,
              "reading": "Als ortsfremd gilt nicht, wer im Erhebungsgebiet arbeitet, in einem Ausbildungsverhältnis steht oder einen Kleingarten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes bewirtschaftet, der keine Wohnnutzung ermöglicht."
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              "reading": "Die Kurabgabe wird mit den Gemeinden Saal und Fuhlendorf auf Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages vom 07.04.2021 als eine gemeinsame Kurabgabe erhoben"
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              "reading": "In der Kurabgabe ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten."
            },
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              "reading": "Der Abgabepflichtige kann anstelle der nach Tagen berechneten Kurabgabe eine Jahreskurkarte erwerben. Die Jahreskurabgabe beträgt pro Person und Kalenderjahr 60,00 EUR."
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              "reading": "Inhaber eigener Wohnungseinheiten und deren Familienangehörige sind verpflichtet, eine pauschalierte Jahreskurabgabe zu entrichten"
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              "reading": "Tagesgäste, die sich im Erhebungsgebiet aufhalten, ohne dort zu übernachten, unterliegen ebenfalls der Abgabepflicht."
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              "reading": "Verwendung des elektronischen Kurkartenmeldesystems hat die Übermittlung elektronisch zu erfolgen und nach Aufforderung durch die Gemeinde die Kurabgabe unbar abzuführen"
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              "reading": "Die Quartiergeber sind nicht berechtigt, ohne Zustimmung der Gemeinde Pruchten Befreiungen von der Kurabgabe im Sinne dieser Satzung zu gewähren."
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              "reading": "die Kurabgabe für den gesamten beabsichtigten Aufenthaltszeitraum am Tag der Ankunft von den Gästen einzuziehen und ihnen die ausgefüllten Kurkarten auszuhändigen"
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              "reading": "zum 5. Tag eines jeden Monats für den vorangegangenen Monat an die Gemeinde Pruchten eine Ausführung der manuellen Kurkartenvordrucke weiterzuleiten"
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              "reading": "beherbergte Gäste bei der Gemeinde Pruchten zu melden; 2. die von der Gemeinde Pruchten zur Verfügung gestellten manuellen Kurkartenvordrucke oder das elektronische Kurkartenmeldesystem"
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            "quote": "Personen ab einem Behinderungsgrad von 80 gegen Vorlage des Ausweises sowie deren erforderliche Begleitperson (Voraussetzung: Kennzeichen B auf der Vorderseite des Schwerbehindertenausweises)"
          },
          {
            "text": "Wer in Pruchten arbeitet, in Ausbildung ist oder einen Kleingarten ohne Wohnnutzung bewirtschaftet, gilt nicht als ortsfremd.",
            "quote": "Als ortsfremd gilt nicht, wer im Erhebungsgebiet arbeitet, in einem Ausbildungsverhältnis steht oder einen Kleingarten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes bewirtschaftet, der keine Wohnnutzung ermöglicht."
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Die Kurabgabe wird gemeinsam mit Saal und Fuhlendorf als eine gemeinsame Kurabgabe erhoben.",
            "quote": "Die Kurabgabe wird mit den Gemeinden Saal und Fuhlendorf auf Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages vom 07.04.2021 als eine gemeinsame Kurabgabe erhoben"
          },
          {
            "text": "In der Kurabgabe ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten.",
            "quote": "In der Kurabgabe ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten."
          },
          {
            "text": "Statt der Tagessätze gibt es eine Jahreskurkarte für 60,00 € pro Person und Kalenderjahr.",
            "quote": "Der Abgabepflichtige kann anstelle der nach Tagen berechneten Kurabgabe eine Jahreskurkarte erwerben. Die Jahreskurabgabe beträgt pro Person und Kalenderjahr 60,00 EUR."
          },
          {
            "text": "Wer in Pruchten eine eigene Wohnung oder ein eigenes Ferienhaus hat, zahlt eine pauschale Jahreskurabgabe.",
            "quote": "Inhaber eigener Wohnungseinheiten und deren Familienangehörige sind verpflichtet, eine pauschalierte Jahreskurabgabe zu entrichten"
          },
          {
            "text": "Auch Tagesgäste ohne Übernachtung zahlen die Kurabgabe, über eine Tageskurkarte.",
            "quote": "Tagesgäste, die sich im Erhebungsgebiet aufhalten, ohne dort zu übernachten, unterliegen ebenfalls der Abgabepflicht."
          },
          {
            "text": "Mit dem elektronischen Kurkartenmeldesystem erfolgt die Übermittlung elektronisch, und die Kurabgabe wird nach Aufforderung der Gemeinde unbar abgeführt.",
            "quote": "Verwendung des elektronischen Kurkartenmeldesystems hat die Übermittlung elektronisch zu erfolgen und nach Aufforderung durch die Gemeinde die Kurabgabe unbar abzuführen"
          },
          {
            "text": "Befreiungen darfst du als Vermieter nicht ohne Zustimmung der Gemeinde gewähren.",
            "quote": "Die Quartiergeber sind nicht berechtigt, ohne Zustimmung der Gemeinde Pruchten Befreiungen von der Kurabgabe im Sinne dieser Satzung zu gewähren."
          },
          {
            "text": "Du haftest als Vermieter für die rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung.",
            "quote": "Der Quartiergeber haftet für die rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung der Kurabgabe."
          }
        ],
        "hostDuty": {
          "text": "Wer Gäste beherbergt, zieht die Kurabgabe für den ganzen Aufenthalt am Anreisetag ein und händigt die ausgefüllte Kurkarte aus.",
          "quote": "die Kurabgabe für den gesamten beabsichtigten Aufenthaltszeitraum am Tag der Ankunft von den Gästen einzuziehen und ihnen die ausgefüllten Kurkarten auszuhändigen"
        },
        "deadline": {
          "text": "Bis zum 5. Tag des Folgemonats leitest du die Kurkartenvordrucke für den Vormonat an die Gemeinde weiter.",
          "quote": "zum 5. Tag eines jeden Monats für den vorangegangenen Monat an die Gemeinde Pruchten eine Ausführung der manuellen Kurkartenvordrucke weiterzuleiten"
        },
        "reporting": {
          "text": "Gäste werden bei der Gemeinde gemeldet, über Kurkartenvordrucke oder das elektronische Kurkartenmeldesystem.",
          "quote": "beherbergte Gäste bei der Gemeinde Pruchten zu melden; 2. die von der Gemeinde Pruchten zur Verfügung gestellten manuellen Kurkartenvordrucke oder das elektronische Kurkartenmeldesystem"
        }
      },
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      "state": "Mecklenburg-Vorpommern",
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          "title": "2. Änderungssatzung zur Neufassung der Satzung der Stadt Putbus über die Erhebung einer Kurabgabe, Putbusser Nachrichten Sonderdruck Nr. 7/2025 (mit dem Volltext der Satzung)",
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          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
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          "title": "Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe der Stadt Putbus (Fremdenverkehrsabgabesatzung, FVAS), Beschluss vom 25.08.2014",
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              "reading": "Betriebe die Betten, Zimmer, Wohnungen und sonstige Schlafgelegenheiten vermieten Betten 10,00 € / Bett"
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              "reading": "03. Camping-/Zelt-\\Nohnmobilstellplätze Schiffsliegeplätze a) Stellplätze b) Liegeplätze a) 10,00€ b) 10,00 €"
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              "page": 5,
              "reading": "03. Camping-/Zelt-\\Nohnmobilstellplätze Schiffsliegeplätze a) Stellplätze b) Liegeplätze a) 10,00€ b) 10,00 €"
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              "page": 3,
              "reading": "Der Abgabepflichtige sowie sein Vertreter hat der Stadt Putbus - Eigenbetrieb / Bereich Tourismus bis zum 25. Juli jeden Jahres unaufgefordert die erforderlichen Angaben gemäß $ 5 dieser Satzung zur Berechnung der Abgabe mitzuteilen. Eine Neuaufnahme einer abgabepflichtigen Tätigkeit i. S. dieser Satzung haben die Abgabepflichtigen sowie ihre Vertreter spätestens 4 Wochen nach Beginn der Tätigkeit der Stadt Putbus - Eigenbetrieb / Bereich Tourismus - anzuzeigen."
            },
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              "reading": "Die Abgabe ist einen Monat nach Bekanntgabe des Heranziehungsbescheides fällig."
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              "where": "businessLevy.remarks[1]",
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              "reading": "Merkmale der Einstufung (Bettenzahl, Fläche, Sitzplätze, Zahl der Beschäftigten usw.) werden nach den Verhältnissen am 15. Juli jeden Jahres ermittelt."
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              "reading": "Für Betriebe oder Tätigkeiten, die nach dem 30. September beginnen, entfällt die Abgabe für das laufende Jahr."
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              "reading": "Endet eine abgabepflichtige Tätigkeit im laufenden Kalenderjahr, so wird für jeden vollen Kalendermonat, für den die Voraussetzungen der Abgabepflicht entfallen sind, ein Zwölftel der für das laufende Kalenderjahr festgesetzten Abgabe erstattet."
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              "reading": "Die Heranziehung erfolgt durch schriftlichen Bescheid der Stadt Putbus - Eigenbetrieb / Bereich Tourismus."
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            ]
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          {
            "label": "Nebensaison",
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              "quote": "b) in der Nebensaison (vom 01. November bis 30. April) 1,25 EUR"
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                "underAge": 8,
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                "quote": "Kinder im Alter bis einschließlich 7 Jahre,"
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          }
        ],
        "maxNights": null,
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          {
            "text": "Schwerbehinderte ab 80 % Grad der Behinderung gegen Vorlage des amtlichen Ausweises",
            "quote": "Schwerbehinderte ab 80% GdB gegen Vorlage des entsprechenden amtlichen Ausweises."
          },
          {
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            "quote": "Halter und Besitzer von Assistenzhunden für die Zahlung der Abgabe für den Hund, wenn die Berechtigung zum Mitführen des Assistenzhundes im Ausweis des Halters/Besitzers eingetragen ist."
          },
          {
            "text": "Nicht abgabepflichtig sind Einwohner mit Hauptwohnsitz in Putbus und ihre Verwandten ersten Grades sowie Personen, die dort in einem Ausbildungs-, Arbeits- oder Dienstverhältnis stehen, ein genehmigtes Gewerbe betreiben oder sich nur vorübergehend zur Berufsausübung aufhalten.",
            "quote": "Abgabepflichtig sind nicht Einwohner mit Hauptwohnsitz im Erhebungsgebiet sowie deren Verwandte 1. Grades sowie Personen, die in einem Ausbildungs-, Arbeits- oder Dienstverhältnis stehen oder einem vom Gewerbeamt genehmigten Gewerbe nachgehen oder sich nur vorrübergehend zur Ausübung ihres Berufes im Erhebungsgebiet aufhalten."
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Tagesgäste ohne Übernachtung zahlen 1,50 € ganzjährig.",
            "quote": "Die Kurabgabe beträgt für Tagesgäste (§3 Abs. 2) 1,50 EUR ganzjährig"
          },
          {
            "text": "Wer in Putbus eine eigene Wohnung oder ein eigenes Ferienhaus überwiegend zur Erholung nutzt, zahlt eine Jahreskurabgabe von 75,00 € pro Person.",
            "quote": "Die Jahreskurabgabe für kurabgabepflichtige Eigentümer und Besitzer von Wohngelegenheiten und deren Familienangehörige (§3 Abs. 4, 6) beträgt pro Person und Kalenderjahr 75,00 EUR"
          },
          {
            "text": "Du haftest als Vermieter für die Abgabenschuld deiner Gäste.",
            "quote": "Der Gastgeber haftet für die Abgabenschuld seine Kurgäste."
          },
          {
            "text": "Wenn du deine Melde- und Abrechnungspflichten nicht erfüllst und der Gast die Kurabgabe selbst in der Kurverwaltung zahlt, werden dir jährlich 25 % des eingezahlten Betrags als Verwaltungsaufwand in Rechnung gestellt.",
            "quote": "Kommt ein Gastgeber bzw. sein Beauftragter seinen Melde-/Abrechnungspflichten nicht nach und nimmt der Gast die Anmeldung und Zahlung der Kurabgabe selbst in der Kurverwaltung vor, wird dem Gastgeber jährlich ein Verwaltungsaufwand von 25 % des eingezahlten Kurbeitrages in Rechnung gestellt."
          },
          {
            "text": "Boots- und Schiffseigner mit jährlichem Dauerliegeplatz in Putbus und ihre Familienangehörigen zahlen eine Jahreskurabgabe von 37,50 € pro Person.",
            "quote": "Die Jahreskurabgabe für Boots-/Schiffseigner mit jährlichem Dauerliegeplatz in Putbus und deren Familienangehörige beträgt pro Person und Kalenderjahr 37,50 EUR"
          }
        ],
        "hostDuty": {
          "text": "Wer Gäste beherbergt, meldet jeden Gast zur Kurabgabe an und ab und zieht die Kurabgabe ein.",
          "quote": "Wer Ortsfremde beherbergt oder Wohnraum, einen Stellplatz oder Liegeplatz ortsfremden Personen gegen Entgelt zur Verfügung stellt (Gastgeber) ist verpflichtet, jeden Ortsfremden zur Kurabgabe an- und abzumelden und die Kurabgabe einzuziehen."
        },
        "deadline": {
          "text": "Die Kurverwaltung rechnet monatlich mit dir ab; eine längere Abrechnungsfrist vereinbarst du schriftlich mit ihr.",
          "quote": "Die Rechnungslegung erfolgt monatlich durch den Eigenbetrieb/Kurverwaltung. Eine verlängerte Abrechnungsfrist ist mit dem Eigenbetrieb der Stadt Putbus/Kurverwaltung schriftlich zu vereinbaren."
        },
        "reporting": {
          "text": "Gemeldet wird über das elektronische Verfahren der Kurverwaltung (AVS-Meldeschein).",
          "quote": "In der Stadt Putbus wird das elektronische Verfahren „AVS-Meldeschein“ angewandt. Begründete Ausnahmen werden individuell geregelt."
        },
        "area": {
          "text": "Die Kurabgabe gilt nur in der Stadt Putbus mit den Ortsteilen Putbus, Alt Lanschvitz, Altkamp, Beuchow, Freetz, Groß Stresow, Güstelitz, Kasnevitz, Ketelshagen, Klein Stresow, Krakvitz, Krimvitz, Lauterbach, Lonvitz, Muglitz, Neuendorf, Neukamp, Vilmnitz und Wreechen.",
          "quote": "Die Kurabgabe wird in der Stadt Putbus mit den Ortsteilen Putbus, Alt Lanschvitz, Altkamp, Beuchow, Freetz, Groß Stresow, Güstelitz, Kasnevitz, Ketelshagen, Klein Stresow, Krakvitz, Krimvitz, Lauterbach, Lonvitz, Muglitz, Neuendorf, Neukamp, Vilmnitz und Wreechen als staatlich anerkannter Erholungsort erhoben."
        }
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      "lodgingTax": null,
      "businessLevy": {
        "name": "Fremdenverkehrsabgabe",
        "source": "fva",
        "payer": {
          "text": "Zahlen musst du, wenn dir der Fremdenverkehr in Putbus Vorteile bringt; private Kleinvermieter nennt die Satzung ausdrücklich.",
          "quote": "Fremdenverkehrsabgabepflichtig sind alle Personen und Personenvereinigungen (hierzu zählen auch private Kleinvermieter), denen durch den Fremdenverkehr im Gebiet der Stadt Putbus"
        },
        "letting": [
          {
            "label": "Betriebe, die Betten, Zimmer, Wohnungen und sonstige Schlafgelegenheiten vermieten",
            "quote": "Betriebe die Betten, Zimmer, Wohnungen und sonstige Schlafgelegenheiten vermieten Betten 10,00 € / Bett",
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              "cents": 1000,
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          {
            "label": "Camping-, Zelt- und Wohnmobilstellplätze",
            "quote": "03. Camping-/Zelt-/Wohnmobilstellplätze Schiffsliegeplätze a) Stellplätze b) Liegeplätze a) 10,00€ b) 10,00 €",
            "flat": {
              "cents": 1000,
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        ],
        "minimum": null,
        "reporting": {
          "text": "Bis zum 25. Juli jedes Jahres teilst du dem Eigenbetrieb Tourismus der Stadt Putbus unaufgefordert mit, was er für die Berechnung braucht; beginnst du neu, zeigst du das spätestens 4 Wochen nach dem Start an.",
          "quote": "Der Abgabepflichtige sowie sein Vertreter hat der Stadt Putbus — Eigenbetrieb / Bereich Tourismus bis zum 25. Juli jeden Jahres unaufgefordert die erforderlichen Angaben gemäß § 5 dieser Satzung zur Berechnung der Abgabe mitzuteilen. Eine Neuaufnahme einer abgabepflichtigen Tätigkeit i. S. dieser Satzung haben die Abgabepflichtigen sowie ihre Vertreter spätestens 4 Wochen nach Beginn der Tätigkeit der Stadt Putbus — Eigenbetrieb / Bereich Tourismus - anzuzeigen."
        },
        "deadline": {
          "text": "Fällig ist die Abgabe einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids.",
          "quote": "Die Abgabe ist einen Monat nach Bekanntgabe des Heranziehungsbescheides fällig."
        },
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          {
            "text": "Die Tabelle nennt den Abgabesatz pro Jahr.",
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          },
          {
            "text": "Merkmale wie die Bettenzahl gelten nach den Verhältnissen am 15. Juli jedes Jahres.",
            "quote": "Merkmale der Einstufung (Bettenzahl, Fläche, Sitzplätze, Zahl der Beschäftigten usw.) werden nach den Verhältnissen am 15. Juli jeden Jahres ermittelt."
          },
          {
            "text": "Beginnst du erst nach dem 30. September mit der Vermietung, entfällt die Abgabe für das laufende Jahr.",
            "quote": "Für Betriebe oder Tätigkeiten, die nach dem 30. September beginnen, entfällt die Abgabe für das laufende Jahr."
          },
          {
            "text": "Endest du im Lauf des Jahres, wird dir für jeden vollen Kalendermonat ohne Abgabepflicht ein Zwölftel erstattet.",
            "quote": "Endet eine abgabepflichtige Tätigkeit im laufenden Kalenderjahr, so wird für jeden vollen Kalendermonat, für den die Voraussetzungen der Abgabepflicht entfallen sind, ein Zwölftel der für das laufende Kalenderjahr festgesetzten Abgabe erstattet."
          },
          {
            "text": "Den Bescheid erlässt der Eigenbetrieb Tourismus der Stadt Putbus.",
            "quote": "Die Heranziehung erfolgt durch schriftlichen Bescheid der Stadt Putbus — Eigenbetrieb / Bereich Tourismus."
          }
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              "reading": "Als ortsfremd gilt auch, wer in der Gemeinde Eigentümer oder Besitzer einer Wohnungs- _ einheit ist, wenn und soweit er sie überwiegend zu Erholungszwecken benutzt. In diesem Fall wird pro Person eine Jahreskurabgabe erhoben."
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          "title": "Zweite Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Putgarten (Befreiung)",
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          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
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          "title": "Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Gemeinde Putgarten, Beschluss vom 28.02.2008, nichtamtliche Lesefassung",
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            "quote": "Als ortsfremd gilt nicht, wer in der Gemeinde in einem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis steht."
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          {
            "text": "Begleitpersonen von Schwerbehinderten und Schwerkriegsbeschädigten, die laut amtlichem Ausweis auf ständige Begleitung angewiesen sind, auf Antrag",
            "quote": "Begleitpersonen von Schwerbehinderten und Schwerkriegsbeschädigten, die lt. amtlichem Ausweis auf völlig ständige Begleitung angewiesen sind, auf Antrag."
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        "remarks": [
          {
            "text": "Die Hauptsaison geht vom 1. Mai bis 31. Oktober, die Nebensaison vom 1. November bis 30. April.",
            "quote": "Hauptsaison (01.Mai bis 31.Oktober) Nebensaison (01.November bis 30.April)",
            "source": "aenderung1"
          },
          {
            "text": "Der ermäßigte Satz beträgt in der Hauptsaison 1,00 € und in der Nebensaison 0,50 €.",
            "quote": "Hauptsaison 1,50 € 1,00 € (01.Mai bis 30.September) Nebensaison 1,00 € 0,50 €"
          },
          {
            "text": "Der ermäßigte Satz für Kinder vom Beginn des 13. bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres gilt nur in Begleitung ihrer Eltern.",
            "quote": "Kinder in Begleitung ihrer Eltern vom Beginn des 13. bis zur Vollendung des 17.Lebensjahres,"
          },
          {
            "text": "Schüler, Auszubildende, Studenten sowie Wehr- und Zivildienstleistende zahlen bis zum vollendeten 27. Lebensjahr den ermäßigten Satz, wenn sie es nachweisen.",
            "quote": "Schüler, Auszubildende, Studenten, Grundwehr- und Zivildienstleistende bis zum vollendeten 27.Lebensjahr, wenn die entsprechenden Nachweise vorgelegt werden,"
          },
          {
            "text": "Schwerbehinderte mit mehr als 50 % Behinderung zahlen den ermäßigten Satz, wenn sie den Behindertenausweis vorlegen.",
            "quote": "Schwerbehinderte mit mehr als 50% Behinderung, sofern sie den Behindertenausweis vorlegen,"
          },
          {
            "text": "Begleitpersonen von körperbehinderten Gästen zahlen den ermäßigten Satz, wenn eine ärztliche Bescheinigung die Notwendigkeit der Begleitung nachweist.",
            "quote": "Begleitpersonen von körperbehinderten Gästen, wenn die Notwendigkeit der Begleitung durch ärztliche Bescheinigung nachgewiesen wird,"
          },
          {
            "text": "Rentner und Vorruheständler zahlen den ermäßigten Satz, wenn sie ihren Renten- oder Vorruhestandsnachweis vorlegen.",
            "quote": "Rentner und im Vorruhestand befindliche Personen, die ihren Rentennachweis bzw. Vorruhestandsnachweis vorlegen."
          },
          {
            "text": "Eine Jahreskurkarte kostet 45,00 € (voll) oder 30,00 € (ermäßigt).",
            "quote": "Jahreskurkarten 45,00 € 30,00 €"
          },
          {
            "text": "Wer in Putgarten eine eigene Wohnung überwiegend zur Erholung nutzt, zahlt pro Person eine Jahreskurabgabe.",
            "quote": "Als ortsfremd gilt auch, wer in der Gemeinde Eigentümer oder Besitzer einer Wohnungs- einheit ist, wenn und soweit er sie überwiegend zu Erholungszwecken benutzt. In diesem Fall wird pro Person eine Jahreskurabgabe erhoben."
          },
          {
            "text": "Du haftest als Vermieter für die Abgabeschuld.",
            "quote": "Die Wohnungsgeber haften für die Abgabeschuld."
          }
        ],
        "hostDuty": {
          "text": "Wer Gäste beherbergt, zieht die Kurabgabe ein, führt sie an die Gemeinde ab und stellt die Kurkarte aus.",
          "quote": "Wer abgabepflichtige Personen beherbergt oder ihnen Wohnraum zu Erholungszwecken überlässt, (Quartiergeber) ist verpflichtet, die Kurabgabe einzuziehen, an die Gemeinde Putgarten abzuführen und ihnen die Kurkarte auszustellen.",
          "source": "aenderung3"
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        "name": "Fremdenverkehrsabgabe",
        "source": "fva",
        "payer": {
          "text": "Zahlen musst du, wenn du aus dem Fremdenverkehr in Putgarten Vorteile erzielst.",
          "quote": "Abgabepflichtig sind alle natürlichen und juristischen Personen, die aus dem Fremdenverkehr Vorteile erzielen."
        },
        "letting": [
          {
            "label": "Beherbergungsbetriebe und Zimmervermieter",
            "quote": "bei Beherbergungsbetrieben und Zimmervermietern 6,00 EUR je Bett, jedoch mindestens 10,00 EUR",
            "flat": {
              "cents": 600,
              "per": "Bett"
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          }
        ],
        "minimum": {
          "text": "Für Beherbergungsbetriebe und Zimmervermieter beträgt die Abgabe mindestens 10,00 € im Jahr.",
          "quote": "bei Beherbergungsbetrieben und Zimmervermietern 6,00 EUR je Bett, jedoch mindestens 10,00 EUR",
          "cents": 1000,
          "kind": "floor"
        },
        "reporting": {
          "text": "Bis zum 15. Juli jedes Jahres teilst du der Gemeinde Putgarten mit, was sie für die Berechnung braucht.",
          "quote": "Der Abgabepflichtige hat der Gemeinde Putgarten bis zum15. Juli j. J. die erforderlichen Zahlenangaben zur Berechnung der Abgabe (§ 5) mitzuteilen."
        },
        "deadline": {
          "text": "Fällig ist die Abgabe 2 Wochen nach Bekanntgabe des Bescheids, in einer Summe an die Gemeinde.",
          "quote": "Die Abgabe ist innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe des Veranlagungsbescheides fällig und an die Gemeinde Putgarten in einer Summe zu entrichten."
        },
        "exemptions": [],
        "remarks": [
          {
            "text": "Für Beherbergungsbetriebe und Zimmervermieter zählen die Fremdenbetten, die am 1. Juli des Jahres vorhanden sind und gegen Entgelt zur Beherbergung bereitgehalten werden.",
            "quote": "bei Beherbergungsbetrieben und Zimmervermietern nach der Zahl der am 01. Juli j. J. vorhandenen Fremdenbetten, die zur Beherbergung gegen Entgelt zur Verfügung gehalten werden"
          },
          {
            "text": "Die Abgabepflicht entsteht am 1. Januar des Kalenderjahres, frühestens mit dem Start der Tätigkeit.",
            "quote": "Die Abgabepflicht entsteht am 1. Januar des jeweiligen Kalenderjahres, für das die Abgabe erhoben wird, frühestens mit Aufnahme der abgabepflichtigen Erwerbstätigkeit."
          },
          {
            "text": "Machst du keine Angaben, werden sie sachgerecht geschätzt.",
            "quote": "Wenn der Abgabepflichtige die ihm nach dieser Satzung auferlegten Pflichten nicht erfüllt, werden die erforderlichen Angaben sachgerecht geschätzt."
          },
          {
            "text": "Bei besonders ungünstigen Verhältnissen kann die Abgabe auf Antrag ganz oder teilweise erlassen werden oder Ratenzahlung bewilligt werden.",
            "quote": "Liegen besonders ungünstige Verhältnisse vor, die die Leistungsfähigkeit eines Abgabepflichtigen in außerordentlichem Maße beeinträchtigen, so kann die Abgabe aus Billigkeitsgründen auf Antrag ganz oder teilweise erlassen, niedergeschlagen oder Ratenzahlung bewilligt werden."
          }
        ]
      },
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      "name": "Ostseebad Rerik",
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          "title": "Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe für die Stadt Ostseebad Rerik (Kurabgabesatzung), Leseausfertigung, ausgefertigt am 30.05.2013",
          "url": "https://www.neubukow-salzhaff.de/downloads/datei/NTQ2MTc0YWMzMTgzODI1OXBoWGtncm1vU3RiV0Z3K0QrcDRiVm9zb01HYjRtQ2JCTGZJc3d6VlAxVk9EeGloRnh2dmtzV2ZoS0YzMTh3Y2JPM2twNDNlUUtzUVhsYTJxRk9lbXhHZ3hoNDVYdWRvcFpWRThYZVlmNHJ5LzBGR1ovWVpWMk1aVVY3bEZVNTVHUnh3Unk4bWRuOGVxbTRLWDZ4ckdkTVNyQ1ovcENWNDRKSmZpZ2JVOG9BMD0",
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          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
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          {
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          {
            "text": "Auf Nachweis zahlst du weniger: Schwerbehinderte sowie Schüler, Auszubildende und Studenten unter 27 Jahren zahlen in der Hauptsaison 0,70 € und in der Nebensaison 0,25 € weniger.",
            "quote": "Die Kurabgabe ermäßigt sich in der Hauptsaison um 0,70 Euro, in der Nebensaison um 0,25 Euro bei:"
          },
          {
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            "quote": "eine Jahreskurabgabe in Höhe von 56,00 Euro zahlen"
          }
        ],
        "hostDuty": {
          "text": "Wer Gäste beherbergt, stellt innerhalb eines Tages nach der Ankunft eine Kurkarte aus und zieht die Kurabgabe für den gesamten geplanten Aufenthalt ein.",
          "quote": "innerhalb von einem Tag nach ihrer Ankunft eine Kurkarte auszustellen, die Kurabgabe für den gesamten beabsichtigten Aufenthaltszeitraum im Erhebungsgebiet einzuziehen"
        },
        "deadline": {
          "text": "Abgeführt wird bis zum 10. eines jeden Monats für den Vormonat.",
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        },
        "reporting": {
          "text": "Du führst ein Gästeverzeichnis mit Name, Geburtsjahr, Anschrift, An- und Abreisetag und der Nummer der ausgestellten Kurkarte.",
          "quote": "Es ist ein Gästeverzeichnis zu führen, in das alle Personen am Tage der Ankunft(mit Vor- und Zunamen, Geburtsjahr, Anschrift, An- und Abreisetag sowie der Nummer der ausgestellten Kurkarte) einzutragen sind."
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          "title": "Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Bernsteinstadt Ribnitz-Damgarten, Amtliches Stadtblatt Nr. 11/2023 vom 15.12.2023",
          "url": "https://www.ribnitz-damgarten.de/media/verwaltung/pages/media/1c0f62df25-1760468970/kurabgabe-erlass-2023.pdf",
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          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
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          "quote": "Dabei werden der An- und Abreisetag, unabhängig von der An- und Abreisezeit, jeweils als einzelner Aufenthaltstag berechnet."
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            "label": "Ganzjährig",
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              "quote": "Die Höhe der Kurabgabe beträgt ganzjährig pro Person und Aufenthaltstag 2,00 Euro"
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            ]
          }
        ],
        "maxNights": null,
        "exemptions": [
          {
            "text": "Schwerbehinderte mit einem Behinderungsgrad ab 80 und ihre Begleitpersonen, wenn der Ausweis das entsprechend kennzeichnet",
            "quote": "Schwerbehinderte mit einem Behinderungsgrad ab 80 und deren Begleitpersonen, sofern dies auf dem Behindertenausweis entsprechend gekennzeichnet ist"
          },
          {
            "text": "Wer in Ribnitz-Damgarten arbeitet, in Ausbildung ist oder einen Kleingarten ohne Wohnnutzung bewirtschaftet, gilt nicht als ortsfremd.",
            "quote": "Als ortsfremd gilt nicht, wer im Erhebungsgebiet arbeitet, in einem Ausbildungsverhältnis steht oder einen Kleingarten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes bewirtschaftet, der keine Wohnnutzung ermöglicht."
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Statt der Tagessätze kann pro Person eine Jahreskurabgabe von 60,00 € je Kalenderjahr entrichtet werden.",
            "quote": "Anstelle der nach Tagen berechneten Kurabgabe kann pro Person eine Jahreskurabgabe entrichtet werden. Der Bemessung der Jahreskurabgabe liegen 30 Aufenthaltstage zu Grunde. Unabhängig von dem jeweiligen Aufenthaltszeitraum und der jeweiligen Aufenthaltsdauer beträgt die Jahreskurabgabe pro Person und Kalenderjahr 60,00 Euro."
          },
          {
            "text": "Für ortsfremde Eigentümer und Besitzer einer Wohngelegenheit und ihre Familienangehörigen wird pro Person eine Jahreskurabgabe unabhängig von der Aufenthaltsdauer erhoben.",
            "quote": "Für ortsfremde Eigentümer oder Besitzer einer Wohngelegenheit sowie deren Familienangehörige im Sinne dieses Absatzes wird pro Person eine Jahreskurabgabe unabhängig von der Aufenthaltsdauer erhoben."
          },
          {
            "text": "Befreiungen und Ermäßigungen über die Satzung hinaus darfst du als Vermieter nicht ohne Zustimmung der Stadt gewähren.",
            "quote": "Die Quartiergeber sind nicht berechtigt, ohne Zustimmung der Stadt Ribnitz-Damgarten über die in dieser Satzung geregelten Tatbestände hinaus Befreiungen und Ermäßigungen von der Kurabgabe zu gewähren."
          },
          {
            "text": "Du haftest als Vermieter für die rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung.",
            "quote": "Der Quartiergeber haftet für die rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung der Kurabgabe."
          }
        ],
        "hostDuty": {
          "text": "Wer Gäste beherbergt, zieht die Kurabgabe für den ganzen Aufenthalt am Anreisetag ein und gibt direkt die Kurkarte aus.",
          "quote": "die Kurabgabe für den gesamten beabsichtigten Aufenthaltszeitraum am Tag der Ankunft von den Gästen einzuziehen, die Kurkarte direkt auszugeben"
        },
        "deadline": {
          "text": "Abgeführt wird nach der Abrechnung der Stadt für den Vormonat, spätestens für das vorangegangene Quartal.",
          "quote": "die vereinnahmte Kurabgabe nach Erhalt einer entsprechenden Abrechnung durch die Stadt Ribnitz-Damgarten für den vorangegangenen Monat, spätestens jedoch für das vorangegangene Quartal an die Stadt Ribnitz-Damgarten abzuführen"
        },
        "reporting": {
          "text": "Gäste werden am Anreisetag im elektronischen Online-Meldesystem angemeldet, oder die Durchschriften der Meldescheine gehen bis zum 5. des Folgemonats an die Stadt.",
          "quote": "unverzüglich noch am Tag der Ankunft über das elektronische Online-Meldesystem anzumelden b) oder Durchschriften der entsprechend manuell ausgefüllten Meldescheine bis zum 5. des Folgemonats bei der Stadt Ribnitz-Damgarten abzugeben."
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          "text": "Zahlen musst du, wenn dir der Fremdenverkehr in Ribnitz-Damgarten mittelbar oder unmittelbar Vorteile bringt.",
          "quote": "Abgabepflichtig sind alle natürlichen und juristischen Personen sowie Personenvereinigungen, denen im Erhebungsgebiet durch den Fremdenverkehr mittelbare oder unmittelbare Vorteile geboten werden."
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          {
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                "quote": "in der Vorteilsstufe 4 dem doppelten Satz der Vorteilseinheit"
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          }
        ],
        "minimum": null,
        "reporting": {
          "text": "Bis zum 1. August jedes Jahres teilst du der Stadt mit, was sie für die Berechnung braucht, mit Stand vom 1. Juli; beginnst du neu, meldest du dich spätestens 4 Wochen nach dem Start.",
          "quote": "Die Abgabepflichtigen sowie ihre Vertreter haben bis zum 01.08. des laufenden Kalenderjahres, die zur Berechnung der Abgabe erforderlichen Daten mit Stand vom 01.07. des laufenden Kalenderjahres unaufgefordert mitzuteilen. Bei der Neuaufnahme einer abgabepflichtigen Tätigkeit im Sinne dieser Satzung besteht die Mitteilungspflicht der Abgabepflichtigen sowie ihrer Vertreter spätestens 4 Wochen nach Beginn der Tätigkeit."
        },
        "deadline": {
          "text": "Fällig ist die Abgabe einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids; der Bescheid kann auch für die folgenden Jahre gelten und nennt dann die Fälligkeitstage.",
          "quote": "Die Abgabe ist einen Monat nach Bekanntgabe des Heranziehungsbescheides fällig. Der Heranziehungsbescheid kann bestimmen, dass der Bescheid auch für die folgenden Kalenderjahre gilt"
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        "remarks": [
          {
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            "quote": "Bettenvermietung 3 Betten 2 0,66666667 13,33"
          },
          {
            "text": "Die letzte Spalte der Tabelle weist den Abgabesatz je Bett, Fahrrad und Boot in Euro aus.",
            "quote": "Spalte 6 weist den Abgabesatz je Bett, Fahrrad und Boot in Euro aus"
          },
          {
            "text": "Vorteilsstufe 4 gilt für Abgabepflichtige, deren Angebote ausschließlich auf den Tourismus ausgerichtet sind.",
            "quote": "Vorteilsstufe 4: Abgabepflichtige, deren Angebote ausschließlich auf den Tourismus ausgerichtet sind und die daraus unmittelbare Vorteile erlangen können."
          },
          {
            "text": "Die Abgabe ist auf höchstens 3.000 € im Jahr begrenzt.",
            "quote": "Die Höchstabgabe beträgt 3.000 Euro."
          },
          {
            "text": "Beginnst du nach dem 1. August mit der Vermietung, kann die Jahresabgabe auf Antrag um die Hälfte ermäßigt werden.",
            "quote": "Liegt der Beginn der abgabepflichtigen Tätigkeit nach dem 01.08. eines Jahres, kann die Jahresabgabe auf Antrag um 50 von Hundert ermäßigt werden."
          },
          {
            "text": "Die Abgabe entsteht unabhängig davon, ob du ganzjährig vermieten kannst.",
            "quote": "Die Abgabe entsteht, außer in den Fällen des § 9 Abs. 5, unabhängig von einer ganzjährigen Nutzungsmöglichkeit."
          },
          {
            "text": "Den Bescheid erlässt die Stadt Ribnitz-Damgarten.",
            "quote": "Die Heranziehung erfolgt durch schriftlichen Bescheid durch die Bernsteinstadt Ribnitz-Damgarten."
          }
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          "title": "Satzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zur Erhebung einer Kurabgabe (Kurabgabesatzung), Beschluss der Bürgerschaft vom 26. März 2025, ausgefertigt am 10. April 2025",
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          "title": "Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde, Übersicht und Erläuterung zu den Kategorien (Gastgeberbereich, Stand März 2026)",
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          "quote": "Warum muss ich bei 4 Übernachtungen, 5 Tage Kurabgabe bezahlen? Die Regelung des Verwaltungsgerichts Greifswald vom 07.04.2021 (3 B 2164/20 HGW), wonach Ankunfts- und Abreisetage zusammen als ein Tag gelten, widerspricht dem Grundsatz der Abgabengerechtigkeit und benachteiligt Tagesgäste.",
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            "quote": "3. Begleitpersonen von Menschen mit einem GdB von 100, wenn diese laut amtlichem Ausweis auf ständige Begleitung angewiesen sind."
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          {
            "text": "Wer nicht zur Erholung, sondern dienstlich oder beruflich da ist (Dienstreisende, Tagungsteilnehmer), ist nicht kurabgabepflichtig",
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          {
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            "quote": "Bei Ankunft nach 20 Uhr und Abreise vor 8 Uhr im Erhebungsgebiet bist du von der Kurabgabe befreit und erhältst keine GästeCard. Dies gilt auch, wenn dies nur am Anreise- oder Abreisetag der Fall ist.",
            "source": "faq"
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        ],
        "remarks": [
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            "text": "Die Satzung gilt im gesamten Stadtgebiet von Rostock, nicht nur in den Ostseebädern.",
            "quote": "Erhebungsgebiet ist das gesamte Stadtgebiet der Hanse- und Universitätsstadt Rostock."
          },
          {
            "text": "Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 zahlen wie Kinder von 6 bis 14 Jahren den ermäßigten Satz von 1,45 € pro Tag.",
            "quote": "Menschen mit einem GdB von mindestens 50 inklusive Mobilitätsangebot (ÖPNV-Nutzung)",
            "source": "kategorien"
          },
          {
            "text": "In den 3,70 € ist ein Anteil von 1,45 € für den Nahverkehr enthalten, den Übernachtungsgäste mit der GästeCard nutzen.",
            "quote": "für den Übernachtungsgast voll 3,70 EUR inkl. ÖPNV-Anteil 1,45 EUR"
          },
          {
            "text": "Wer eine Zweitwohnung, einen Dauerstellplatz oder einen Dauerbootsliegeplatz hat, zahlt pauschal für 28 Tage im Jahr (Jahreskurabgabe, 63,00 €, ermäßigt 42,00 €).",
            "quote": "Bei diesen Personen wird pauschal ein Aufenthalt von 28 Tagen pro Kalenderjahr unterstellt."
          },
          {
            "text": "Bei vorzeitiger Abreise oder Nichtanreise erstattest du die Kurabgabe; alternativ können Gäste bis 14 Tage nach der Abreise bei der Tourismuszentrale mit GästeCard und deiner Bestätigung die Erstattung beantragen.",
            "quote": "Die Rückzahlung erfolgt durch den Quartiergeber. Das gleiche gilt bei Nichtanreise. (2) Alternativ kann bis 14 Tage nach Abreise bei der Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde Antrag auf Erstattung gestellt werden."
          }
        ],
        "hostDuty": {
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          "quote": "Die vom Quartiergeber eingezogene Kurabgabe ist bis zu dem im Bescheid nach Absatz 2 angegebenen Termin, in der Regel 14 Tage nach Bekanntgabe, abzuführen."
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          "title": "Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Steffenshagen (Kurabgabesatzung), ausgefertigt am 23.01.2023",
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              "reading": "Kurabgabepflichtige können anstelle der nach Tagen berechneten Kurabgabe eine Jahreskurabgabe entrichten"
            },
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            {
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              "page": 2,
              "reading": "Kurabgabepflichtig sind auch Eigentümer und Besitzer von Wohnwagen und Wohnmobilen sowie deren Familienangehörige, unabhängig davon, wie lange sie sich im Erhebungsgebiet aufhalten, wenn die Wohnwagen oder Wohnmobile länger als 30 Tage ohne Unterbrechung im erhebungsgebiet verbleiben (Dauercamper)."
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            {
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              "reading": "die Kurabgabe für den gesamten beabsichtigten Aufenthaltszeitraum am Tag der Ankunft von den Gästen einzuziehen und ihnen die manuell oder die elektronisch ausgefüllten Kurkarten/Gästekarten auszuhändigen;"
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              "reading": "zum 5. Tag eines jeden Monats für den vorangegangenen Monat an die Gemeinde Steffenshagen (Kurabgabestelle) eine Ausführung der besonderen Meldescheine weiterzuleiten, im Falle der Verwendung des elektronischen Meldesystems hat die Übermittlung an die Gemeinde Steffenshagen (Kurabgabestelle) elektronisch zu erfolgen und die Kurabgabe unbar abzuführen;"
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              "reading": "oder das elektronische Meldesystem zu verwenden; für Quartiergeber ab einer Anzahl von acht Betten ist das elektronisch Meldescheinsystem verpflichtend anzuwenden;"
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              "quote": "Die Kurabgabe beträgt für jeden Tag, an dem sich der Kurabgabepflichtige (Ortsfremde Person) in Erhebungsgebiet aufhält 1,00 EUR."
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          {
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            "quote": "Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 100 gegen Vorlage des entsprechenden Ausweises, Begleitpersonen von Schwerbehinderten, die laut ärztlicher Bescheinigung auf ständige Begleitung angewiesen sind,"
          },
          {
            "text": "Nahe Verwandte von Einwohnern, die ohne Vergütung bei ihnen wohnen",
            "quote": "Eltern und Großeltern, Kinder, Enkelkinder oder Geschwister nebst deren Ehepartnern und minderjährigen Kindern von Personen, die im Erhebungsgebiet ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, wenn sie ohne Vergütung in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen werden."
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Statt der Tagessätze können Gäste eine Jahreskurabgabe zahlen.",
            "quote": "Kurabgabepflichtige können anstelle der nach Tagen berechneten Kurabgabe eine Jahreskurabgabe entrichten"
          },
          {
            "text": "Die Jahreskurabgabe beträgt 30,00 € für jedes Kalenderjahr, in dem die Kurabgabepflicht besteht.",
            "quote": "Die Jahreskurabgabe beträgt 30,00 EUR für jedes Kalenderjahr, in dem die Kurabgabepflicht besteht."
          },
          {
            "text": "Für bestimmte Kurabgabepflichtige ist die Jahreskurabgabe unabhängig von der Dauer ihres Aufenthalts zu zahlen.",
            "quote": "haben unabhängig von der tatsächlichen Dauer Ihres Aufenthaltes im Erhebungsgebiet eine Jahreskurabgabe zu entrichten."
          },
          {
            "text": "Eigentümer und Besitzer einer Wohngelegenheit sowie deren Familienangehörige sind kurabgabepflichtig, wenn und soweit sie die Wohngelegenheit überwiegend zu Erholungszwecken nutzen.",
            "quote": "Kurabgabepflichtig sind auch Eigentümer oder Besitzer einer Wohngelegenheit und deren Familienangehörige, wenn und soweit sie die Wohngelegenheit überwiegend zu Erholungszwecken nutzen."
          },
          {
            "text": "Eigentümer und Besitzer von Wohnwagen und Wohnmobilen sind unabhängig von der Aufenthaltsdauer kurabgabepflichtig, wenn das Fahrzeug länger als 30 Tage ohne Unterbrechung im Erhebungsgebiet bleibt.",
            "quote": "Kurabgabepflichtig sind auch Eigentümer und Besitzer von Wohnwagen und Wohnmobilen sowie deren Familienangehörige, unabhängig davon, wie lange sie sich im Erhebungsgebiet aufhalten, wenn die Wohnwagen oder Wohnmobile länger als 30 Tage ohne Unterbrechung im Erhebungsgebiet verbleiben (Dauercamper)."
          }
        ],
        "hostDuty": {
          "text": "Wer Gäste beherbergt, zieht die Kurabgabe für den ganzen Aufenthalt am Anreisetag ein und händigt die Kurkarte oder Gästekarte aus.",
          "quote": "die Kurabgabe für den gesamten beabsichtigten Aufenthaltszeitraum am Tag der Ankunft von den Gästen einzuziehen und ihnen die manuell oder die elektronisch ausgefüllten Kurkarten/Gästekarten auszuhändigen;"
        },
        "deadline": {
          "text": "Bis zum 5. eines Monats leitest du die Meldescheine des Vormonats an die Kurabgabestelle weiter und führst die Kurabgabe unbar ab.",
          "quote": "zum 5. Tag eines jeden Monats für den vorangegangenen Monat an die Gemeinde Steffenshagen (Kurabgabestelle) eine Ausführung der besonderen Meldescheine weiterzuleiten, im Falle der Verwendung des elektronischen Meldesystems hat die Übermittlung an die Gemeinde Steffenshagen (Kurabgabestelle) elektronisch zu erfolgen und die Kurabgabe unbar abzuführen;"
        },
        "reporting": {
          "text": "Gemeldet wird mit den Meldescheinen der Kurabgabestelle oder über das elektronische Meldesystem; ab acht Betten ist das elektronische Meldesystem Pflicht.",
          "quote": "oder das elektronische Meldesystem zu verwenden; für Quartiergeber ab einer Anzahl von acht Betten ist das elektronisch Meldescheinsystem verpflichtend anzuwenden;"
        }
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          "title": "Satzung über die Erhebung einer Übernachtungssteuer in der Hansestadt Stralsund (Übernachtungssteuersatzung), Fassung vom 16.03.2023, Hansestadt Stralsund",
          "url": "https://www.stralsund.de/export/shared/ortsrecht/Uebernachtungssteuersatzung/Uebernachtungssteuersatzung_vom_16.03.2023.pdf",
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          "url": "https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Digitales/Kurzzeitvermietung/_func/Area-Liste-xls.html?nn=686258",
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          "quote": "Die Steuer bemisst sich nach dem für die Übernachtung geschuldeten Entgelt ohne Umsatzsteuer und ohne Entgelte für andere Dienstleistungen. Unerheblich ist, ob das Entgelt vom Übernachtungsgast oder von einem Dritten für diesen geschuldet wird.",
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          "quote": "Die Steuer wird durch einen Steuerbescheid für das Kalendervierteljahr (Veranlagungszeitraum) festgesetzt. (2) Die Steuer wird 1 Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides fällig."
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          "text": "Du gibst vierteljährlich bis zum 15. Tag nach Quartalsende die Erklärung der Bemessungsgrundlage auf dem amtlichen Vordruck beim Kämmereiamt ab.",
          "quote": "dem Kämmereiamt der Hansestadt Stralsund bis zum 15. Tage nach dem Ablauf eines Kalendervierteljahres eine Erklärung der Bemessungsgrundlage nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck"
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            "quote": "Von der Besteuerung sind Aufwendungen für entgeltliche Übernachtungen von Auszubildenden und Studenten ausgenommen, soweit sie durch eine Berufsausbildung oder ein Studium bedingt sind. Dies gilt nur, wenn der Übernachtungsgast seinen Bildungsstatus gegenüber dem Beherbergungsbetrieb glaubhaft machen kann."
          },
          {
            "text": "Übernachtungen von Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre im Rahmen von Gruppenreisen sind steuerfrei, ebenso die Gruppenleiter.",
            "quote": "Steuerfrei sind im Rahmen von Gruppenreisen Übernachtungen von Kindern und Jugendlichen bis zum Alter von 18 Jahren. Gleiches gilt für die Gruppenleiter."
          },
          {
            "text": "Zusammenhängende Übernachtungen im selben Betrieb, die zusammen länger als sechs Monate dauern, unterliegen nicht der Steuer.",
            "quote": "Sollte ein Übernachtungsgast zusammenhängende Übernachtungen im selben Beherbergungsbetrieb verbringen, die eine Gesamtdauer von 6 Monaten übersteigen, so unterliegt der Aufwand für diese Übernachtungen nicht der Besteuerung nach dieser Satzung."
          }
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            "quote": "gilt als Bemessungsgrundlage der Betrag der Gesamtrechnung abzüglich einer Pauschale von je 10,00 Euro für Frühstück und je 15,00 Euro für Mittagessen und Abendessen je Übernachtungsgast und Mahlzeit pro Tag."
          }
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          "title": "Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Tourismusregion Insel Usedom und Stadt Wolgast (Kurabgabesatzung) der Gemeinde Ostseebad Trassenheide vom 03.12.2025, bekannt gemacht am 04.12.2025 auf www.amtusedomnord.de",
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              "reading": "a) in der Zeit vom 01.04. - 31.10. (Hauptsaison): 3,90 Euro"
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              "reading": "b) in der Zeit vom 01.01. - 31.03. sowie vom 01.11. - 31.12. (Nebensaison): 3,50 Euro"
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              "reading": "Von der Kurabgabe befreit sind Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (unter 6 Jahren)"
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              "reading": "ein Entgelt in Höhe von 0,90 Euro brutto und für Jahreskurkarteninhaber eine Pauschale in Höhe von 45,80 Euro brutto"
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              "page": 2,
              "reading": "Die Jahreskurabgabe beträgt für jedes Kalenderjahr, in dem die Abgabepflicht besteht: 134,20 Euro"
            },
            {
              "where": "remarks[4]",
              "page": 3,
              "reading": "Zur Berechnung der Jahreskurabgabe werden 28 Tagessätze (Hauptsaison) als Grundlage genommen zzgl. zweier Pauschalbeträge für inkludierte OPNV-Leistungen."
            },
            {
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              "page": 3,
              "reading": "Abgabepflichtige nach 8 2 Abs. 1 S. 2 dieser Satzung sowie Dauercamper und Dauerlieger zahlen unabhängig von ihrer tatsächlichen Aufenthaltsdauer im Erhebungsgebiet eine Jahreskurabgabe nach 8 4 Abs. 3."
            },
            {
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              "reading": "Jeder Quartiergeber ist verpflichtet, die Kurabgabesatzung für die Gäste sichtbar auszulegen."
            },
            {
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              "page": 4,
              "reading": "Wer abgabepflichtige Personen beherbergt oder ihnen Wohnraum zu Erholungszwecken überlässt (Quartiergeber), ist verpflichtet, die beherbergten Personen zu melden, die Kurabgabe einzuziehen, an die jeweilige Gemeinde abzuführen und ihnen Kurkarten auszustellen."
            },
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              "reading": "hat die Kurabgabe an die Gemeinden bis zum 10. des Folgemonats abzuführen"
            },
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              "where": "reporting",
              "page": 5,
              "reading": "Der Quartiergeber soll das von der Gemeinde vorgegebene elektronische Meldeverfahren nutzen. Alternativ kann der Meldeschein/Erfassungsbogen Kurabgabe in Papierform abgegeben werden. In beiden Fällen hat die Meldung innerhalb eines Werktages nach der Ankunft des Gastes zu erfolgen."
            }
          ]
        },
        "bnetza": {
          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
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          "title": "Satzung der Gemeinde Ostseebad Trassenheide über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe, Beschluss vom 02.11.2023",
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        "fvaAenderung1": {
          "title": "1. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Ostseebad Trassenheide über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe vom 13.12.2024",
          "url": "https://amtusedomnord.de/wp-content/uploads/2026/01/2024-12-13_1.Aenderungssatzung-Fremdenverkehrsabgabe_Thd.pdf",
          "kind": "statute",
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              "where": "businessLevy.payer",
              "page": 1,
              "reading": "Zum Zwecke der Fremdenverkehrswerbung werden von Personen und Personenvereinigungen, denen durch den Fremdenverkehr im Gemeindegebiet (gleich Erhebungsgebiet) mittelbare oder unmittelbare Vorteile geboten werden und für die eine Anmeldung für ein Gewerbe im Erhebungsgebiet vorliegt oder die im Erhebungsgebiet eine Betriebsstätte haben, werden laufende Fremdenverkehrsabgaben gemäß 8 11 Abs. 1, Nr. 2 des Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KAG) erhoben.",
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              "reading": "b) Abgabepflichtige im Beherbergungsbereich ab 8 Gästebetten zuzüglich Aufbettungsmöglichkeiten."
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          "title": "2. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Ostseebad Trassenheide über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe vom 14.03.2025",
          "url": "https://amtusedomnord.de/wp-content/uploads/2026/01/2025-03-14_2.Satzung-zur-Aenderung-der-Satzung-FVA_Thd_veroeff.pdf",
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              "reading": "Ein Gästebett ist jeder einzelne feste Schlafplatz in einem Beherbergungsbetrieb, der einer Person zum Schlafen dient, sofern es sich nicht um eine Aufbettungsmöglichkeit handelt."
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              "reading": "Eine Aufbettungsmöglichkeit ist jeder einzelne Schlafplatz, z.B. zu finden auf Schlafsesseln, Doppelliegen, Schlafcouchen und allen Behelfsmöglichkeiten, die permanent in den Räumlichkeiten zur Verfügung stehen."
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              "quote": "b) in der Zeit vom 01.01. – 31.03. sowie vom 01.11. – 31.12. (Nebensaison): 3,50 Euro"
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            "text": "Wer im Erhebungsgebiet arbeitet oder in Ausbildung steht, gilt nicht als ortsfremd",
            "quote": "Als ortsfremd gilt nicht, wer im Erhebungsgebiet arbeitet, in einem Ausbildungsverhältnis steht oder einen Kleingarten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes bewirtschaftet, der keine Wohnnutzung ermöglicht."
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Die Kurabgabe schließt die gesetzliche Mehrwertsteuer ein.",
            "quote": "In der Kurabgabe ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten."
          },
          {
            "text": "Im Satz ist ein Entgelt von 0,20 € für das Shuttle-Bus-Angebot enthalten.",
            "quote": "ein Entgelt in Höhe von 0,20 Euro brutto und für Jahreskurkarteninhaber eine Pauschale in Höhe von 10,00 Euro brutto"
          },
          {
            "text": "Im Satz ist ein Entgelt von 0,90 € für die Bahn enthalten.",
            "quote": "ein Entgelt in Höhe von 0,90 Euro brutto und für Jahreskurkarteninhaber eine Pauschale in Höhe von 45,80 Euro brutto"
          },
          {
            "text": "Statt der Tagessätze gibt es eine Jahreskurabgabe von 134,20 €.",
            "quote": "Die Jahreskurabgabe beträgt für jedes Kalenderjahr, in dem die Abgabepflicht besteht: 134,20 Euro"
          },
          {
            "text": "Die Jahreskurabgabe wird aus 28 Tagessätzen der Hauptsaison berechnet, zuzüglich zweier Pauschalbeträge für die enthaltenen ÖPNV-Leistungen.",
            "quote": "Zur Berechnung der Jahreskurabgabe werden 28 Tagessätze (Hauptsaison) als Grundlage genommen zzgl. zweier Pauschalbeträge für inkludierte ÖPNV-Leistungen."
          },
          {
            "text": "Eigentümer oder Besitzer einer Wohnung, die sie überwiegend zur Erholung nutzen, sowie Dauercamper und Dauerlieger zahlen die Jahreskurabgabe unabhängig von ihrer Aufenthaltsdauer.",
            "quote": "Abgabepflichtige nach § 2 Abs. 1 S. 2 dieser Satzung sowie Dauercamper und Dauerlieger zahlen unabhängig von ihrer tatsächlichen Aufenthaltsdauer im Erhebungsgebiet eine Jahreskurabgabe nach § 4 Abs. 3."
          },
          {
            "text": "Die Kurabgabesatzung musst du für deine Gäste sichtbar auslegen.",
            "quote": "Jeder Quartiergeber ist verpflichtet, die Kurabgabesatzung für die Gäste sichtbar auszulegen."
          }
        ],
        "hostDuty": {
          "text": "Wer Gäste beherbergt, meldet sie, zieht die Kurabgabe ein, führt sie an die Gemeinde ab und stellt ihnen Kurkarten aus; dafür haftest du.",
          "quote": "Wer abgabepflichtige Personen beherbergt oder ihnen Wohnraum zu Erholungszwecken überlässt (Quartiergeber), ist verpflichtet, die beherbergten Personen zu melden, die Kurabgabe einzuziehen, an die jeweilige Gemeinde abzuführen und ihnen Kurkarten auszustellen."
        },
        "deadline": {
          "text": "Abgeführt wird bis zum 10. des Folgemonats.",
          "quote": "hat die Kurabgabe an die Gemeinden bis zum 10. des Folgemonats abzuführen"
        },
        "reporting": {
          "text": "Gemeldet wird über das elektronische Meldeverfahren der Gemeinde oder auf Papier, in beiden Fällen innerhalb eines Werktages nach der Ankunft.",
          "quote": "Der Quartiergeber soll das von der Gemeinde vorgegebene elektronische Meldeverfahren nutzen. Alternativ kann der Meldeschein/Erfassungsbogen Kurabgabe in Papierform abgegeben werden. In beiden Fällen hat die Meldung innerhalb eines Werktages nach der Ankunft des Gastes zu erfolgen."
        }
      },
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          "text": "Zahlen musst du, wenn dir der Fremdenverkehr in Trassenheide mittelbare oder unmittelbare Vorteile bietet und für dich eine Anmeldung für ein Gewerbe im Erhebungsgebiet vorliegt oder du dort eine Betriebsstätte hast.",
          "quote": "Zum Zwecke der Fremdenverkehrswerbung werden von Personen und Personenvereinigungen, denen durch den Fremdenverkehr im Gemeindegebiet (gleich Erhebungsgebiet) mittelbare oder unmittelbare Vorteile geboten werden und für die eine Anmeldung für ein Gewerbe im Erhebungsgebiet vorliegt oder die im Erhebungsgebiet eine Betriebsstätte haben, werden laufende Fremdenverkehrsabgaben gemäß § 11 Abs. 1, Nr. 2 des Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KAG) erhoben.",
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            "quote": "ab 8 Gästebetten je Gästebett 8,00 € / Bett",
            "flat": {
              "cents": 800,
              "per": "Gästebett"
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          "text": "Bis zum 30. November jedes Jahres teilst du der Kurverwaltung Ostseebad Trassenheide mit, was sie für die Berechnung des Folgejahres braucht, spätestens bei Inbetriebnahme.",
          "quote": "die erforderlichen Angaben zur Berechnung der Abgabe für das Folgejahr bis zum 30. November eines jeden Jahres mitzuteilen, spätestens bei Inbetriebnahme."
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        "deadline": {
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          "quote": "Die Abgabe ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Heranziehungsbescheid fällig und ist in einer Summe zu entrichten."
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        "remarks": [
          {
            "text": "Die Aufzählung der Abgabepflichtigen nennt auch Vermieter von Ferienhäusern, Ferienwohnungen und Ferienzimmern, auch die, die der Gewerbeanmeldungspflicht nicht unterliegen; bist du unsicher, ob das auf dich zutrifft, frag die Kurverwaltung.",
            "quote": "sonstige Personen, die Kurgäste und Erholungssuchende gegen ein Entgelt beherbergen, einschließlich Vermieter von Ferienhäusern, Ferienwohnungen und Ferienzimmern, auch die, die der Gewerbeanmeldungspflicht nicht unterliegen"
          },
          {
            "text": "Als Gästebett zählt jeder einzelne feste Schlafplatz in einem Beherbergungsbetrieb, der einer Person zum Schlafen dient, sofern es keine Aufbettungsmöglichkeit ist.",
            "quote": "Ein Gästebett ist jeder einzelne feste Schlafplatz in einem Beherbergungsbetrieb, der einer Person zum Schlafen dient, sofern es sich nicht um eine Aufbettungsmöglichkeit handelt.",
            "source": "fvaAenderung2"
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          {
            "text": "Für jede Aufbettungsmöglichkeit kommen 5,00 € im Jahr dazu.",
            "quote": "je Aufbettungsmöglichkeit 5,00 / Bett"
          },
          {
            "text": "Als Aufbettungsmöglichkeit zählt jeder einzelne Schlafplatz, zum Beispiel auf Schlafsesseln, Doppelliegen, Schlafcouchen und allen Behelfsmöglichkeiten, die dauerhaft in den Räumen zur Verfügung stehen.",
            "quote": "Eine Aufbettungsmöglichkeit ist jeder einzelne Schlafplatz, z.B. zu finden auf Schlafsesseln, Doppelliegen, Schlafcouchen und allen Behelfsmöglichkeiten, die permanent in den Räumlichkeiten zur Verfügung stehen.",
            "source": "fvaAenderung2"
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          {
            "text": "Die Abgabe fällt unabhängig davon an, ob du ganzjährig vermieten kannst.",
            "quote": "Die Abgabe entsteht unabhängig von einer ganzjährigen Nutzungsmöglichkeit."
          },
          {
            "text": "Fängst du nach dem 1. August mit der Vermietung an, kann die Jahresabgabe auf Antrag um die Hälfte ermäßigt werden.",
            "quote": "Liegt der Beginn der abgabenpflichtigen Tätigkeit nach dem 01. August eines Jahres, so kann die Jahresabgabe auf Antrag um 50 von Hundert ermäßigt werden."
          },
          {
            "text": "Wenn du bis zum 31. Oktober nichts änderst oder ergänzt, legt die Kurverwaltung deine bisherigen Angaben zugrunde.",
            "quote": "Wenn bis zum 31. Oktober keine Änderung oder Ergänzung der vormaligen Angaben seitens des Abgabepflichtigen erfolgt, werden die bisherigen Angaben der Heranziehung zugrunde gelegt."
          },
          {
            "text": "Die Kurverwaltung Ostseebad Trassenheide als Eigenbetrieb der Gemeinde berechnet und erhebt die Abgabe per Bescheid.",
            "quote": "Die Heranziehung erfolgt durch mehrjährigen, elektronischen schriftlichen Bescheid der Kurverwaltung Ostseebad Trassenheide als Eigenbetrieb der Gemeinde Ostseebad Trassenheide."
          },
          {
            "text": "Die 1. Änderung der Satzung hat den zweiten Beherbergungsbereich klargestellt: Er beginnt bei 8 Gästebetten.",
            "quote": "b) Abgabepflichtige im Beherbergungsbereich ab 8 Gästebetten zuzüglich Aufbettungsmöglichkeiten.",
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      "name": "Ostseebad Ückeritz",
      "short": "Ückeritz",
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      "district": "Vorpommern-Greifswald",
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          "title": "Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Tourismusregion Insel Usedom und Stadt Wolgast (Kurabgabesatzung) der Gemeinde Seebad Ückeritz, Beschluss vom 18.12.2025, bekannt gemacht am 22.12.2025 auf www.amtusedom-sued.de",
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              "reading": "Von der Kurabgabe befreit sind Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (unter 6 Jahren)"
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              "reading": "Von der Kurabgabe befreit sind Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (unter 6 Jahren)"
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              "reading": "Als ortsfremd gilt nicht, wer im Erhebungsgebiet arbeitet, in einem Ausbildungsverhältnis steht oder einen Kleingarten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes bewirtschaftet, der keine Wohnnutzung ermöglicht."
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              "reading": "109,20 Euro Zur Berechnung der Jahreskurabgabe werden 28 Tagessätze (Hauptsaison) als Grundlage genommen zzgl. eines Pauschalbetrages für inkludierte OPNV-Leistungen."
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              "reading": "Abgabepflichtige nach $ 2 Abs. 1 S. 2 dieser Satzung sowie Dauercamper und Dauerlieger zahlen unabhängig von ihrer tatsächlichen Aufenthaltsdauer im Erhebungsgebiet eine Jahreskurabgabe nach 8 4 Abs. 3."
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              "reading": "Jeder Quartiergeber ist verpflichtet, die Kurabgabesatzung für die Gäste sichtbar auszulegen."
            },
            {
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              "reading": "Wer abgabepflichtige Personen beherbergt oder ihnen Wohnraum zu Erholungszwecken überlässt (Quartiergeber), ist verpflichtet, die beherbergten Personen zu melden, die Kurabgabe einzuziehen, an die jeweilige Gemeinde abzuführen und ihnen Kurkarten auszustellen."
            },
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              "reading": "Der Quartiergeber soll das von der Gemeinde vorgegebene elektronische Meldeverfahren nutzen. Alternativ kann der Meldeschein/Erfassungsbogen Kurabgabe in Papierform abgegeben werden. Hierbei ist zu beachten, dass es zu Einschränkungen der Nutzung digitaler Mobilitätsangebote kommt. In beiden Fällen hat die Meldung innerhalb eines Werktages nach der Ankunft des Gastes zu erfolgen."
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          ]
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          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
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          "title": "Satzung der Gemeinde Seebad Ückeritz über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe, Beschluss vom 20.10.2005, bekannt gemacht am 20.12.2005",
          "url": "https://www.amtusedom.de/ortsrecht/or_ueckeritz/ueckeritz-fva.pdf",
          "kind": "statute",
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          "verifiedOn": "2026-10-15",
          "changedOn": "2026-10-15",
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              "reading": "9 Betten"
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              "reading": "6 Betten"
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              "reading": "6 Betten"
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              "reading": "Der Abgabesatz für eine Vorteilseinheit ($ 7) beträgt 10 €"
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              "reading": "8 Betten"
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              "page": 9,
              "reading": "20 Stellplätze"
            },
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              "reading": "Der Abgabesatz für eine Vorteilseinheit ($ 7) beträgt 10 €"
            },
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              "reading": "in der Vorteilsstufe 4 dem vierfachen Satz der Vorteilseinheit"
            },
            {
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              "reading": "Der Mindestbeitrag beträgt eine Vorteilseinheit 10 €"
            },
            {
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              "page": 5,
              "reading": "Der Abgabepflichtige hat der Gemeinde bis zum 01. Juni jeden Jahres die erforderlichen Angaben zur Berechnung der Abgabe mitzuteilen. Gehen die Angaben nicht ein, so kann die Berechnungsgrundlage geschätzt werden."
            },
            {
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              "reading": "Die Abgabe ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Heranziehungsbescheides fällig und an die Gemeinde Ostseebad Uckeritz in einer Summe zu entrichten."
            },
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              "page": 9,
              "reading": "Hotel mit Restaurant Hotel garni"
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            {
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              "page": 9,
              "reading": "Camping - und Zeltiagerplätze"
            },
            {
              "where": "businessLevy.remarks[3]",
              "page": 4,
              "reading": "Vorteilsstufe 4: Abgabepflichtige, deren Angebote typischerweise auf den Fremdenverkehr ausgerichtet sind und daraus unmittelbare Vorteile erlangen können."
            },
            {
              "where": "businessLevy.remarks[4]",
              "page": 3,
              "reading": "Der als Vorteilseinheit zugrunde gelegte Bemessungsmaßstab ist bei einer Über- oder Unterschreitung anteilig zu berücksichtigen."
            },
            {
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              "page": 5,
              "reading": "Abgabepflichtige, die zwischen dem 01. Juni und dem 30. September eines Jahres einen Betrieb eröffnen oder vergrößern, werden nachveranlagt."
            },
            {
              "where": "businessLevy.remarks[6]",
              "page": 5,
              "reading": "Sie entfällt, wenn die Erwerbstätigkeit bzw. der Betrieb bis zum 01. Juni eingestellt oder nach dem 30. September aufgenommen wird."
            }
          ]
        }
      },
      "levy": {
        "name": "Kurabgabe",
        "source": "satzung",
        "counting": {
          "countsDepartureDay": false,
          "quote": "Der An- und Abreisetag werden als ein Aufenthaltstag berechnet."
        },
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          {
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            "ranges": [
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              }
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            "adult": {
              "cents": 390,
              "quote": "a) in der Zeit vom 01.04. - 31.10. (Hauptsaison): 3,90 Euro"
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                "quote": "Von der Kurabgabe befreit sind Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (unter 6 Jahren)"
              }
            ]
          },
          {
            "label": "Nebensaison",
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              {
                "from": "11-01",
                "to": "03-31"
              }
            ],
            "adult": {
              "cents": 330,
              "quote": "b) in der Zeit vom 01.01. – 31.03. sowie vom 01.11. – 31.12. (Nebensaison): 3,30 Euro"
            },
            "children": [
              {
                "underAge": 6,
                "cents": 0,
                "quote": "Von der Kurabgabe befreit sind Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (unter 6 Jahren)"
              }
            ]
          }
        ],
        "maxNights": null,
        "exemptions": [
          {
            "text": "Wer im Erhebungsgebiet arbeitet oder in Ausbildung steht, gilt nicht als ortsfremd",
            "quote": "Als ortsfremd gilt nicht, wer im Erhebungsgebiet arbeitet, in einem Ausbildungsverhältnis steht oder einen Kleingarten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes bewirtschaftet, der keine Wohnnutzung ermöglicht."
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Die Kurabgabe schließt die gesetzliche Mehrwertsteuer ein.",
            "quote": "In der Kurabgabe ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten."
          },
          {
            "text": "Im Satz ist ein Entgelt von 0,85 € für die Bahn enthalten.",
            "quote": "ein Entgelt in Höhe von 0,85 Euro brutto und für Jahreskurkarteninhaber eine Pauschale in Höhe von 43,56 Euro brutto"
          },
          {
            "text": "Statt der Tagessätze gibt es eine Jahreskurabgabe von 109,20 €; sie schließt die Nahverkehrsleistungen ein.",
            "quote": "109,20 Euro Zur Berechnung der Jahreskurabgabe werden 28 Tagessätze (Hauptsaison) als Grundlage genommen zzgl. eines Pauschalbetrages für inkludierte ÖPNV-Leistungen."
          },
          {
            "text": "Eigentümer oder Besitzer einer Wohnung, die sie überwiegend zur Erholung nutzen, sowie Dauercamper und Dauerlieger zahlen die Jahreskurabgabe unabhängig von ihrer Aufenthaltsdauer.",
            "quote": "Abgabepflichtige nach § 2 Abs. 1 S. 2 dieser Satzung sowie Dauercamper und Dauerlieger zahlen unabhängig von ihrer tatsächlichen Aufenthaltsdauer im Erhebungsgebiet eine Jahreskurabgabe nach § 4 Abs. 3."
          },
          {
            "text": "Die Kurabgabesatzung musst du für deine Gäste sichtbar auslegen.",
            "quote": "Jeder Quartiergeber ist verpflichtet, die Kurabgabesatzung für die Gäste sichtbar auszulegen."
          }
        ],
        "hostDuty": {
          "text": "Wer Gäste beherbergt, meldet sie, zieht die Kurabgabe ein, führt sie an die Gemeinde ab und stellt ihnen Kurkarten aus; dafür haftest du.",
          "quote": "Wer abgabepflichtige Personen beherbergt oder ihnen Wohnraum zu Erholungszwecken überlässt (Quartiergeber), ist verpflichtet, die beherbergten Personen zu melden, die Kurabgabe einzuziehen, an die jeweilige Gemeinde abzuführen und ihnen Kurkarten auszustellen."
        },
        "deadline": {
          "text": "Abgeführt wird bis zum 10. des Folgemonats.",
          "quote": "hat die Kurabgabe an die Gemeinden bis zum 10. des Folgemonats abzuführen"
        },
        "reporting": {
          "text": "Gemeldet wird über das elektronische Meldeverfahren der Gemeinde oder auf Papier, in beiden Fällen innerhalb eines Werktages nach der Ankunft; bei Papier kommt es zu Einschränkungen bei der Nutzung digitaler Mobilitätsangebote.",
          "quote": "Der Quartiergeber soll das von der Gemeinde vorgegebene elektronische Meldeverfahren nutzen. Alternativ kann der Meldeschein/Erfassungsbogen Kurabgabe in Papierform abgegeben werden. Hierbei ist zu beachten, dass es zu Einschränkungen der Nutzung digitaler Mobilitätsangebote kommt. In beiden Fällen hat die Meldung innerhalb eines Werktages nach der Ankunft des Gastes zu erfolgen."
        }
      },
      "lodgingTax": null,
      "businessLevy": {
        "name": "Fremdenverkehrsabgabe",
        "source": "fva",
        "payer": {
          "text": "Zahlen musst du als selbständig Tätiger, dem der Fremdenverkehr in Ückeritz unmittelbar oder mittelbar Vorteile bringt.",
          "quote": "Abgabepflichtig sind alle selbständig Tätigen natürliche und juristischen Personen, denen durch den Fremdenverkehr in der Gemeinde unmittelbar oder mittelbar Vorteile geboten werden."
        },
        "letting": [
          {
            "label": "Vermietung mit Frühstück (Vorteilsstufe 4)",
            "quote": "9 Betten",
            "units": {
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              "per": "Bett",
              "value": {
                "cents": 1000,
                "quote": "Der Abgabesatz für eine Vorteilseinheit (§ 7) beträgt 10 €"
              },
              "times": {
                "factor": 4,
                "quote": "in der Vorteilsstufe 4 dem vierfachen Satz der Vorteilseinheit"
              }
            }
          },
          {
            "label": "Vermietung ohne Frühstück (Vorteilsstufe 4)",
            "quote": "10 Betten",
            "units": {
              "count": 10,
              "per": "Bett",
              "value": {
                "cents": 1000,
                "quote": "Der Abgabesatz für eine Vorteilseinheit (§ 7) beträgt 10 €"
              },
              "times": {
                "factor": 4,
                "quote": "in der Vorteilsstufe 4 dem vierfachen Satz der Vorteilseinheit"
              }
            }
          },
          {
            "label": "Hotel mit Restaurant (Vorteilsstufe 4)",
            "quote": "6 Betten",
            "units": {
              "count": 6,
              "per": "Bett",
              "value": {
                "cents": 1000,
                "quote": "Der Abgabesatz für eine Vorteilseinheit (§ 7) beträgt 10 €"
              },
              "times": {
                "factor": 4,
                "quote": "in der Vorteilsstufe 4 dem vierfachen Satz der Vorteilseinheit"
              }
            }
          },
          {
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          "quote": "Der Abgabepflichtige hat der Gemeinde bis zum 01. Juni jeden Jahres die erforderlichen Angaben zur Berechnung der Abgabe mitzuteilen. Gehen die Angaben nicht ein, so kann die Berechnungsgrundlage geschätzt werden."
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          "quote": "Die Abgabe ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Heranziehungsbescheides fällig und an die Gemeinde Ostseebad Uckeritz in einer Summe zu entrichten."
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          {
            "text": "Die Anlage 2 ordnet ebenso „Hotel mit Restaurant“ und „Hotel garni“ der Vorteilsstufe 4 zu; eine Vorteilseinheit entspricht dort 6 beziehungsweise 8 Betten.",
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          {
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          },
          {
            "text": "Vorteilsstufe 4 gilt für Abgabepflichtige, deren Angebote typischerweise auf den Fremdenverkehr ausgerichtet sind; dafür zählt der vierfache Satz.",
            "quote": "Vorteilsstufe 4: Abgabepflichtige, deren Angebote typischerweise auf den Fremdenverkehr ausgerichtet sind und daraus unmittelbare Vorteile erlangen können."
          },
          {
            "text": "Hast du mehr oder weniger Betten, als die Satzung je Vorteilseinheit ansetzt, wird anteilig gerechnet.",
            "quote": "Der als Vorteilseinheit zugrunde gelegte Bemessungsmaßstab ist bei einer Über- oder Unterschreitung anteilig zu berücksichtigen."
          },
          {
            "text": "Eröffnest oder vergrößerst du zwischen dem 1. Juni und dem 30. September einen Betrieb, wirst du nachveranlagt.",
            "quote": "Abgabepflichtige, die zwischen dem 01. Juni und dem 30. September eines Jahres einen Betrieb eröffnen oder vergrößern, werden nachveranlagt."
          },
          {
            "text": "Stellst du die Vermietung bis zum 1. Juni ein oder nimmst sie erst nach dem 30. September auf, entfällt die Abgabe für das laufende Jahr.",
            "quote": "Sie entfällt, wenn die Erwerbstätigkeit bzw. der Betrieb bis zum 01. Juni eingestellt oder nach dem 30. September aufgenommen wird."
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          {
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            "quote": "Als ortsfremd gilt nicht, wer im Erhebungsgebiet arbeitet, in einem Ausbildungsverhältnis steht oder einen Kleingarten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes bewirtschaftet, der keine Wohnnutzung ermöglicht."
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            "text": "Die Kurabgabe wird nur für Aufenthalte vom 1. Mai bis 30. September erhoben.",
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          },
          {
            "text": "Der ermäßigte Satz beträgt 1,00 € je Person und Aufenthaltstag.",
            "quote": "Die Kurabgabe beträgt pro Person und Aufenthaltstag 2,00 Euro ohne Ermäßigung und 1,00 Euro mit Ermäßigung."
          },
          {
            "text": "Auf Antrag zahlen Schüler, Studenten und Auszubildende bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres sowie Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 nur die Hälfte, wenn sie den Behindertenausweis vorlegen.",
            "quote": "Die Kurabgabe wird auf Antrag um 50 v. H. ermäßigt für: Schüler, Studenten und Auszubildende bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres sowie Schwerbehinderte mit mindestens einem Grad der Behinderung von 80 v. H., sofern sie den Behindertenausweis vorlegen."
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          {
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          {
            "text": "Statt der Tagessätze kann der Abgabepflichtige eine Jahreskurabgabe von 56,00 € (ermäßigt 28,00 €) zahlen; Zweitwohnungsinhaber müssen sie zahlen.",
            "quote": "Der Abgabepflichtige kann an Stelle der nach Tagen berechneten Kurabgabe eine Jahreskurabgabe in Höhe von 56,00 Euro ohne Ermäßigung und 28,00 Euro mit Ermäßigung zahlen. Bereits gezahlte und nach Tagen berechnete Kurabgaben werden auf die Jahreskurabgabe angerechnet. Zweitwohnungsinhaber sind verpflichtet, die Jahreskurabgabe zu entrichten."
          },
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            "text": "Du haftest als Vermieter für die rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung.",
            "quote": "Der Quartiergeber haftet für die rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung der Kurabgabe."
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      "name": "Stadt Waren (Müritz)",
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          "url": "https://www.waren-mueritz.de/export/sites/waren/de/.galleries/downloads/Amt-2/Lesefassung-Kurabgabensatzung.pdf",
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                "quote": "Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren,"
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          }
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            "quote": "Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von 100 und deren Begleitperson, sofern dies im Schwerbehindertenausweis mit einem „B“ für ständige Begleitung gekennzeichnet ist"
          },
          {
            "text": "Wer in Waren arbeitet oder in Ausbildung ist, gilt nicht als ortsfremd und zahlt deshalb nichts.",
            "quote": "Als ortsfremd gilt nicht, wer im Erhebungsgebiet arbeitet, in einem Ausbildungsverhältnis steht"
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Die Sätze gelten für Gäste mit Übernachtung; Tagesgäste ohne Unterkunft zahlen 1,50 € in der Hauptsaison und 1,00 € in der Nebensaison.",
            "quote": "2. die im Erhebungsgebiet keine Unterkunft nehmen (Tagesgäste): in der Hauptsaison 01.04. bis 31.10. = 1,50 € in der Nebensaison 01.11. bis 31.03. = 1,00 €"
          },
          {
            "text": "In der Kurabgabe der Übernachtungsgäste steckt ein Entgelt für die Mobilitätsangebote von 0,50 € in der Hauptsaison und 0,20 € in der Nebensaison.",
            "quote": "Bei den Übernachtungsgästen ist in der Kurabgabe ein Entgelt in Höhe von 0,20 € in der Nebensaison und 0,50 € in der Hauptsaison für die Nutzung der bereitgestellten Mobilitätsangebote enthalten."
          },
          {
            "text": "Gäste können statt der Tagessätze eine Jahreskurabgabe von 60,00 € zahlen.",
            "quote": "Anstelle der nach Tagen berechneten Kurabgabe kann pro Person eine Jahreskurabgabe in Höhe von 60,00 Euro entrichtet werden."
          },
          {
            "text": "Die Kurabgabe für die ganze geplante Aufenthaltsdauer ist am Anreisetag in einer Summe fällig und wird an dich als Quartiergeber gezahlt.",
            "quote": "Für Übernachtungsgäste ist die Kurabgabe am Anreisetag für den gesamten beabsichtigten Aufenthaltszeitraum in einer Summe fällig und an den Quartiergeber oder dessen Beauftragten zu zahlen."
          },
          {
            "text": "Bei begründetem vorzeitigem Abbruch zahlst du dem Gast die zu viel gezahlte Kurabgabe zurück; der Anspruch erlischt 14 Tage nach der Abreise.",
            "quote": "Bei begründetem vorzeitigem Abbruch des Aufenthaltes zahlt der Quartiergeber dem Gast die zu viel gezahlte Kurabgabe zurück."
          },
          {
            "text": "Für das elektronische Meldescheinverfahren behältst du 3,5 % der abgerechneten Kurabgabe als Aufwandsentschädigung, beim Papierverfahren 2,0 %.",
            "quote": "Für die Nutzung des elektronischen Meldescheinverfahrens erhält der Quartiergeber zur Abgeltung aller durch die Kurabgabe entstandenen Aufwendungen eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 3,5 % der jeweils abgerechneten Kurabgabe."
          }
        ],
        "hostDuty": {
          "text": "Wer Gäste beherbergt, meldet sie, zieht die Kurabgabe ein und führt sie an die Stadt ab; das gilt ganzjährig.",
          "quote": "Jeder Quartiergeber ist ganzjährig verpflichtet, die beherbergten Personen zu melden, die Kurabgabe einzuziehen und abzuführen."
        },
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          "text": "Abgerechnet wird monatlich bis zum 5. des Folgemonats für den vorangegangenen Monat.",
          "quote": "Die Abrechnung der Kurabgabe erfolgt bis zum 5. eines jeden Monats für den vorangegangenen Monat an die Stadt Waren (Müritz)."
        },
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          "text": "Gewerbliche Vermieter ab 8 Betten übermitteln die Daten elektronisch über das Meldefachverfahren der Stadt.",
          "quote": "Für jeden gewerblich angemeldeten Quartiergeber ab 8 Betten gilt, dass die zur Erhebung der Kurabgaben erforderlichen Daten elektronisch an die Stadt Waren (Müritz) zu übermitteln sind."
        }
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          "title": "Satzung zur Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Wieck a. Darß (Kurabgabensatzung), Beschluss vom 08.12.2025",
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              "page": 2,
              "reading": "je Kind ab Vollendung des 6. Lebensjahres bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres je Aufenthaltstag 1,50 Euro"
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            },
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              "where": "exemptions[1]",
              "page": 1,
              "reading": "Als ortsfremd gilt nicht, wer im Erhebungsgebiet - arbeitet; darunter fällt auch die beruflich veranlasste Teilnahme an Tagungen, Seminaren, Lehrgängen und vergleichbaren Veranstaltungen"
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              "reading": "Die Kurabgabe für eine Jahreskurkarte beträgt: - pro Person 80,07 Euro"
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              "page": 2,
              "reading": "Der Eigentümer oder Besitzer einer Wohnungseinheit im Sinne des $ 2 Abs. 2 Satz 1 sowie deren Familienangehörigen im Sinne des $ 2 Abs. 2 Satz 4 sind verpflichtet, eine Jahreskurabgabe zu entrichten."
            },
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              "page": 2,
              "reading": "Kurabgabepflichtige, die keine Unterkunft im Erhebungsgebiet nehmen (Tagesgäste), haben bei Ankunft im Erhebungsgebiet ihre Tageskurkarte"
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              "reading": "Der Wohnungsgeber haftet für die rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung der Kurabgabe."
            },
            {
              "where": "remarks[6]",
              "page": 4,
              "reading": "haben die Wohnungsgeber oder deren Beauftragte das von der Kur- und Tourist GmbH unentgeltlich zur Verfügung gestellte elektronische Melde- und Kurabgabenabrechnungssystem zu nutzen."
            },
            {
              "where": "hostDuty",
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              "reading": "ist Wohnungsgeber und als solcher verpflichtet die beherbergten Personen am Tag der Ankunft gemäß $ 11 Abs. 3 S. 1 KAG M-V zu melden. Er hat die Kurabgabe für den gesamten beabsichtigten Aufenthaltszeitraum im Erhebungsgebiet einzuziehen"
            },
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              "reading": "bis zum 5. eines jeden Monats für den vorangegangenen Monat beim Kurbetrieb abzuführen."
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              "reading": "die beherbergten Personen am Tag der Ankunft gemäß $ 11 Abs. 3 S. 1 KAG M-V zu melden"
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          "title": "Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Gemeinde Wieck a. Darß, Nr. 73/23, Beschluss vom 20.12.2023, Lesefassung",
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              {
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                "cents": 150,
                "quote": "je Kind ab Vollendung des 6. Lebensjahres bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres je Aufenthaltstag 1,50 Euro"
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            "quote": "Schwerstbehinderte mit einer Behinderung von 80 % und deren Begleitpersonen, wobei das Merkzeichen „B\" für ständige Begleitung im Behindertenausweis dokumentiert sein muss."
          },
          {
            "text": "Wer in Wieck a. Darß arbeitet (auch bei Tagungen und Seminaren), in Ausbildung ist oder einen Kleingarten ohne Wohnnutzung bewirtschaftet, gilt nicht als ortsfremd.",
            "quote": "Als ortsfremd gilt nicht, wer im Erhebungsgebiet - arbeitet; darunter fällt auch die beruflich veranlasste Teilnahme an Tagungen, Seminaren, Lehrgängen und vergleichbaren Veranstaltungen"
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        "remarks": [
          {
            "text": "Die Kurabgabe enthält die gesetzliche Mehrwertsteuer.",
            "quote": "In der Kurabgabe ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten."
          },
          {
            "text": "Eine Jahreskurkarte kostet 80,07 € pro Person.",
            "quote": "Die Kurabgabe für eine Jahreskurkarte beträgt: - pro Person 80,07 Euro"
          },
          {
            "text": "Eine Jahreskurkarte für Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres kostet 42,14 €.",
            "quote": "bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres 42,14 Euro"
          },
          {
            "text": "Wer in Wieck a. Darß eine Zweitwohnung hat, zahlt eine Jahreskurabgabe.",
            "quote": "Der Eigentümer oder Besitzer einer Wohnungseinheit im Sinne des § 2 Abs. 2 Satz 1 sowie deren Familienangehörigen im Sinne des § 2 Abs. 2 Satz 4 sind verpflichtet, eine Jahreskurabgabe zu entrichten."
          },
          {
            "text": "Auch Tagesgäste ohne Übernachtung zahlen die Kurabgabe, über eine Tageskurkarte.",
            "quote": "Kurabgabepflichtige, die keine Unterkunft im Erhebungsgebiet nehmen (Tagesgäste), haben bei Ankunft im Erhebungsgebiet ihre Tageskurkarte"
          },
          {
            "text": "Du haftest als Vermieter für die rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung.",
            "quote": "Der Wohnungsgeber haftet für die rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung der Kurabgabe."
          },
          {
            "text": "Das elektronische Melde- und Abrechnungssystem der Kur- und Tourist GmbH musst du nutzen, außer sie befreit dich auf Antrag.",
            "quote": "haben die Wohnungsgeber oder deren Beauftragte das von der Kur- und Tourist GmbH unentgeltlich zur Verfügung gestellte elektronische Melde- und Kurabgabenabrechnungssystem zu nutzen."
          }
        ],
        "hostDuty": {
          "text": "Wer Gäste beherbergt, meldet sie am Anreisetag und zieht die Kurabgabe für den ganzen Aufenthalt ein.",
          "quote": "ist Wohnungsgeber und als solcher verpflichtet die beherbergten Personen am Tag der Ankunft gemäß § 11 Abs. 3 S. 1 KAG M-V zu melden. Er hat die Kurabgabe für den gesamten beabsichtigten Aufenthaltszeitraum im Erhebungsgebiet einzuziehen"
        },
        "deadline": {
          "text": "Abgeführt wird bis zum 5. eines jeden Monats für den Vormonat an den Kurbetrieb.",
          "quote": "bis zum 5. eines jeden Monats für den vorangegangenen Monat beim Kurbetrieb abzuführen."
        },
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          "text": "Gäste meldest du am Tag der Ankunft.",
          "quote": "die beherbergten Personen am Tag der Ankunft gemäß § 11 Abs. 3 S. 1 KAG M-V zu melden"
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        "source": "fva",
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          "text": "Zahlen musst du, wenn dir der Tourismus in Wieck unmittelbar oder mittelbar wirtschaftliche Vorteile bringt.",
          "quote": "Abgabepflichtig sind natürliche und juristische Personen sowie ganz oder teilweise rechtsfähige Personenvereinigungen, denen durch den Tourismus im Erhebungsgebiet der Gemeinde Wieck a. Darß unmittelbare oder mittelbare wirtschaftliche Vorteile geboten werden."
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          {
            "label": "Ferienwohnungen, Ferienhäuser und Zimmer (Vorteilsstufe 4)",
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          "text": "Den Beginn deiner Vermietung teilst du der Kur- und Tourist GmbH Darß unverzüglich mit, Änderungen zeigst du ihr unaufgefordert bis zum 15. Juli jedes Jahres an.",
          "quote": "haben der Kur- und Tourist GmbH Darß die Aufnahme der abgabepflichtigen Tätigkeiten und auf Anforderung die erforderlichen Angaben zur Berechnung der Abgabe oder der Vorausleistung unverzüglich mitzuteilen. Änderungen sind unaufgefordert bis zum 15. Juli jedes Jahres bei der Kur- und Tourist GmbH anzuzeigen."
        },
        "deadline": {
          "text": "Fällig ist die Abgabe einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids.",
          "quote": "Die Abgabe ist innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe des Abgabebescheides fällig."
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        "remarks": [
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            "text": "Für Beherbergungsbetriebe, Ferienwohnungen, Ferienhäuser und Zimmervermieter zählt jedes Fremdenbett, das gegen Entgelt zur Beherbergung bereitgehalten wird, als Vorteilseinheit.",
            "quote": "bei Beherbergungsbetrieben, Kurkliniken, Ferienwohnungen und -häusern sowie Zimmervermietern nach der Zahl der vorhandenen Fremdenbetten, die zur Beherbergung gegen Entgelt zur Verfügung gehalten werden"
          },
          {
            "text": "Ein Bett zählt mit dem Faktor 1,00 als eine Vorteilseinheit.",
            "quote": "Realgröße Faktor Bett 1,00"
          },
          {
            "text": "Die Vermietung von Ferienwohnungen steht im Betriebsartenverzeichnis der Anlage unter Vorteilsstufe 4.",
            "quote": "Vermietung von Ferienwohnungen",
            "source": "fvaAnlage"
          },
          {
            "text": "Vorteilsstufe 4 zählt mit dem Faktor 100 Prozent, du zahlst also den vollen Satz je Bett.",
            "quote": "d) Vorteilsstufe 4 mit dem Faktor: 100% (1,00):"
          },
          {
            "text": "Die Merkmale für deine Einstufung gelten nach den Verhältnissen am 1. Juli eines Jahres.",
            "quote": "Die Merkmale für die Einstufung werden nach den Verhältnissen am 01. Juli eines jeden Jahres ermittelt."
          },
          {
            "text": "Fängst du nach dem 1. Juli mit der Vermietung an oder hörst du vor dem 1. Juli auf, kann die Jahresabgabe auf Antrag um die Hälfte ermäßigt werden.",
            "quote": "Liegt der Beginn der abgabepflichtigen Tätigkeit nach dem 1. Juli oder das Ende der abgabepflichtigen Tätigkeit vor dem 1. Juli eines Jahres, so kann die Jahresabgabe auf Antrag um 50 von 100 ermäßigt werden."
          },
          {
            "text": "Eine nebenberufliche Tätigkeit, die eine Person mit weniger als 5 Wochenstunden ausübt, ist abgabefrei.",
            "quote": "Handelt es sich bei einem Betrieb um eine nebenberufliche Tätigkeit, die nur von einer Person ausgeführt wird, deren Wochenarbeitszeit unter 5 Stunden liegt, entfällt die Abgabepflicht."
          },
          {
            "text": "Die Kur- und Tourist GmbH Darß zieht die Abgabe für die Gemeinde ein.",
            "quote": "Die Fremdenverkehrsabgabe wird von der Kur- und Tourist GmbH Darß, Bliesenrader Weg 2 in 18375 Wieck a. Darß, für die Gemeinde Wieck a. Darß eingezogen."
          },
          {
            "text": "Die Abgabepflicht endet erst mit dem Kalenderjahr, in dem du die Vermietung endgültig einstellst; eine Pause zwischen den Saisons gilt nicht als Ende.",
            "quote": "Als Beendigung einer abgabepflichtigen Tätigkeit ist nicht anzusehen, wenn diese nur saisonal ausgeübt und am Saisonende vorübergehend eingestellt wird."
          },
          {
            "text": "Den Bescheid erlässt das Amt Darß/Fischland für die Gemeinde.",
            "quote": "Die Heranziehung erfolgt durch schriftlichen Bescheid durch das Amt Darß / Fischland für die Gemeinde."
          }
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          "title": "Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe der Gemeinde Wiek (Beschluss 16.09.2020, gültig ab 06.11.2020 laut Ortsrechtsverzeichnis des Amtes Nord-Rügen)",
          "url": "https://daten.verwaltungsportal.de/dateien/legalframework/4/6/2/9/5/Wiek_Kur.pdf",
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              "reading": "Als ortsfremd gilt auch, wer in der Gemeinde Eigentümer oder Besitzer einer Wohnungseinheit ist, wenn und soweit er sie überwiegend zu Erholungszwecken benutzt. In diesem Fall wird pro Person eine Jahreskurabgabe erhoben."
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                "underAge": 17,
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                "limit": {
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            ]
          }
        ],
        "maxNights": null,
        "exemptions": [
          {
            "text": "Schwerbehinderte und Schwerkriegsbeschädigte mit 100 v.H. Minderung der Erwerbsfähigkeit, wenn sie ihren Aufenthalt selbst bezahlen",
            "quote": "Schwerbehinderte und Schwerkriegsbeschädigte, deren Minderung der Erwerbsfähigkeit 100 v.H. beträgt, soweit sie selbst die Kosten des Aufenthaltes in voller Höhe tragen (Selbstzahler),"
          },
          {
            "text": "Wer in Wiek in einem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis steht, gilt nicht als ortsfremd.",
            "quote": "Als ortsfremd gilt nicht, wer in der Gemeinde in einem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis steht."
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Die Hauptsaison geht vom 1. Juni bis 30. September, die Nebensaison vom 1. Oktober bis 31. Mai.",
            "quote": "Hauptsaison 1,25 € 1,00 € (01.Juni bis 30.September) Nebensaison 1,00 € 0,75 € (01.Oktober bis 31.Mai)"
          },
          {
            "text": "Der ermäßigte Satz beträgt in der Hauptsaison 1,00 € und in der Nebensaison 0,75 €.",
            "quote": "Hauptsaison 1,25 € 1,00 € (01.Juni bis 30.September) Nebensaison 1,00 € 0,75 €"
          },
          {
            "text": "Der ermäßigte Satz für Kinder vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres gilt nur in Begleitung ihrer Eltern.",
            "quote": "Kinder in Begleitung ihrer Eltern vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 17.Lebensjahres,"
          },
          {
            "text": "Den ermäßigten Satz zahlen auch Schüler, Auszubildende, Studenten sowie Wehr- und Zivildienstleistende bis zum vollendeten 27. Lebensjahr mit Nachweis, Schwerbehinderte mit mehr als 50 % Behinderung mit Ausweis und ärztlich bescheinigte Begleitpersonen von körperbehinderten Gästen.",
            "quote": "Schüler, Auszubildende, Studenten, Grundwehr- und Zivildienstleistende bis zum vollendeten 27.Lebensjahr, wenn die entsprechenden Nachweise vorgelegt werden, Schwerbehinderte mit mehr als 50% Behinderung, sofern sie den Behindertenausweis vorlegen, Begleitpersonen von körperbehinderten Gästen, wenn die Notwendigkeit der Begleitung durch ärztliche Bescheinigung nachgewiesen wird,"
          },
          {
            "text": "Eine Jahreskurkarte kostet 30,00 € (voll) oder 20,00 € (ermäßigt).",
            "quote": "Jahreskurkarten 30,00 € 20,00 €"
          },
          {
            "text": "Wer in Wiek eine eigene Wohnung überwiegend zur Erholung nutzt, zahlt eine Jahreskurabgabe.",
            "quote": "Als ortsfremd gilt auch, wer in der Gemeinde Eigentümer oder Besitzer einer Wohnungs- einheit ist, wenn und soweit er sie überwiegend zu Erholungszwecken benutzt. In diesem Fall wird pro Person eine Jahreskurabgabe erhoben."
          },
          {
            "text": "Du haftest als Vermieter für die Abgabeschuld.",
            "quote": "Die Wohnungsgeber haften für die Abgabeschuld."
          }
        ],
        "hostDuty": {
          "text": "Wer Gäste beherbergt, zieht die Kurabgabe ein, führt sie an die Gemeinde ab und stellt die Kurkarte aus.",
          "quote": "Wer abgabepflichtige Personen beherbergt oder ihnen Wohnraum zu Erholungszwecken überlässt, (Quartiergeber) ist verpflichtet, die Kurabgabe einzuziehen, an die Gemeinde Wiek abzuführen und ihnen die Kurkarte auszustellen.",
          "source": "aenderung1"
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        "name": "Fremdenverkehrsabgabe",
        "source": "fva",
        "payer": {
          "text": "Zahlen musst du, wenn du aus dem Fremdenverkehr in Wiek Vorteile erzielst.",
          "quote": "Abgabepflichtig sind alle natürlichen und juristischen Personen, die aus dem Fremdenverkehr Vorteile erzielen."
        },
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            "quote": "bei Beherbergungsbetrieben und Zimmervermietern 8,00 EUR je Bett, jedoch mindestens 10,00 EUR",
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        ],
        "minimum": {
          "text": "Für Beherbergungsbetriebe und Zimmervermieter beträgt die Abgabe mindestens 10,00 € im Jahr; Teilbeträge für einzelne Saisonzeiten gibt es nicht.",
          "quote": "bei Beherbergungsbetrieben und Zimmervermietern 8,00 EUR je Bett, jedoch mindestens 10,00 EUR. Saisonbedingte Teilbeträge sind nicht zulässig.",
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          "text": "Bis zum 15. Juli jedes Jahres teilst du der Gemeinde Wiek mit, was sie für die Berechnung braucht.",
          "quote": "Der Abgabepflichtige hat der Gemeinde Wiek bis zum 15. Juli j. J. die erforderlichen Zahlenangaben zur Berechnung der Abgabe (§ 5) mitzuteilen."
        },
        "deadline": {
          "text": "Fällig ist die Abgabe 2 Wochen nach Bekanntgabe des Bescheids, in einer Summe an die Gemeinde.",
          "quote": "Die Abgabe 2 Wochen nach Bekanntgabe des Veranlagungsbescheides fällig und an die Gemeinde Wiek in einer Summe zu entrichten."
        },
        "exemptions": [],
        "remarks": [
          {
            "text": "Für Beherbergungsbetriebe und Zimmervermieter zählen die Fremdenbetten, die am 1. Juli des Jahres vorhanden sind und gegen Entgelt zur Beherbergung bereitgehalten werden.",
            "quote": "bei Beherbergungsbetrieben und Zimmervermietern nach der Zahl der am 01. Juli j. J. vorhandenen Fremdenbetten, die zur Beherbergung gegen Entgelt zur Verfügung gehalten werden"
          },
          {
            "text": "Machst du keine Angaben, werden sie sachgerecht geschätzt.",
            "quote": "Wenn der Abgabepflichtige die ihm nach dieser Satzung auferlegten Pflichten nicht erfüllt, werden die erforderlichen Angaben sachgerecht geschätzt."
          }
        ]
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        "source": "bnetza",
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        "quote": "Stand: 01.10.2026"
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      "name": "Gemeinde Wittenbeck",
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      "state": "Mecklenburg-Vorpommern",
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          "title": "Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Wittenbeck (Kurabgabesatzung), ausgefertigt am 14.12.2022",
          "url": "https://www.amt-doberan-land.de/wp-content/uploads/2023/07/Kurabgabensatzung-Wittenbeck.pdf",
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              "reading": "Der An- und Abreisetag werden als ein Aufenthaltstag berechnet, Berechnungsgrundlage ist der Tagessatz für den Anreisetag."
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              "page": 3,
              "reading": "Die Kurabgabe beträgt für jeden Tag, an dem sich der Kurabgabepflichtige (Ortsfremde Person) in Erhebungsgebiet aufhält 1,00 EUR."
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              "page": 3,
              "reading": "Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 100 gegen Vorlage des entsprechenden Ausweises, Begleitpersonen von Schwerbehinderten, die laut ärztlicher Bescheinigung auf ständige Begleitung angewiesen sind,"
            },
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              "page": 3,
              "reading": "Eltern und Großeltern, Kinder, Enkelkinder oder Geschwister nebst deren Ehepartnern und minderjährigen Kindern von Personen, die im Erhebungsgebiet ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, wenn sie ohne Vergütung in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen werden."
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              "reading": "Kurabgabepflichtige können anstelle der nach Tagen berechneten Kurabgabe eine Jahreskurabgabe entrichten"
            },
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              "where": "remarks[1]",
              "page": 4,
              "reading": "Die Jahreskurabgabe beträgt 30,00 EUR für jedes Kalenderjahr, in dem die Kurabgabepflicht besteht. Der Berechnung der Jahreskurabgabe liegen 30 Aufenthaltstage zu Grunde."
            },
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              "page": 2,
              "reading": "Kurabgabepflichtig sind auch Eigentümer oder Besitzer einer Wohngelegenheit und deren Familienangehörige, wenn und soweit sie die Wohngelegenheit überwiegend zu Erholungszwecken nutzen."
            },
            {
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              "page": 2,
              "reading": "Kurabgabepflichtig sind auch Eigentümer und Besitzer von Wohnwagen und Wohnmobilen sowie deren Familienangehörige, unabhängig davon, wie lange sie sich im Erhebungsgebiet aufhalten, wenn die Wohnwagen oder Wohnmobile länger als 30 Tage ohne Unterbrechung im erhebungsgebiet verbleiben (Dauercamper)."
            },
            {
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              "page": 4,
              "reading": "Kurabgabepflichtige, die dem Regelungsbereich des $ 2 Abs. 4 Satz 1 und des $2 Abs. 5 Satz 1 dieser Satzung unterfallen, haben unabhängig von der tatsächlichen Dauer Ihres Aufenthaltes im Erhebungsgebiet eine Jahreskurabgabe zu entrichten."
            },
            {
              "where": "hostDuty",
              "page": 7,
              "reading": "die Kurabgabe für den gesamten beabsichtigten Aufenthaltszeitraum am Tag der Ankunft von den Gästen einzuziehen und ihnen die manuell oder die elektronisch ausgefüllten Kurkarten/Gästekarten auszuhändigen;"
            },
            {
              "where": "deadline",
              "page": 7,
              "reading": "zum 5. Tag eines jeden Monats für den vorangegangenen Monat an die Gemeinde Wittenbeck (Kurabgabestelle) eine Ausführung der besonderen Meldescheine weiterzuleiten, im Falle der Verwendung des elektronischen Meldesystems hat die Übermittlung an die Gemeinde Wittenbeck (Kurabgabestelle) elektronisch zu erfolgen und die Kurabgabe unbar abzuführen;"
            },
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              "page": 6,
              "reading": "oder das elektronische Meldesystem zu verwenden; für Quartiergeber ab einer Anzahl von acht Betten ist das elektronisch Meldescheinsystem verpflichtend anzuwenden;"
            }
          ]
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          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
          "url": "https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Digitales/Kurzzeitvermietung/_func/Area-Liste-xls.html?nn=686258",
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              "quote": "Die Kurabgabe beträgt für jeden Tag, an dem sich der Kurabgabepflichtige (Ortsfremde Person) in Erhebungsgebiet aufhält 1,00 EUR."
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        "maxNights": null,
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          {
            "text": "Nahe Verwandte von Einwohnern, die ohne Vergütung bei ihnen wohnen",
            "quote": "Eltern und Großeltern, Kinder, Enkelkinder oder Geschwister nebst deren Ehepartnern und minderjährigen Kindern von Personen, die im Erhebungsgebiet ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, wenn sie ohne Vergütung in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen werden."
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        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Statt der Tagessätze können Gäste eine Jahreskurabgabe zahlen.",
            "quote": "Kurabgabepflichtige können anstelle der nach Tagen berechneten Kurabgabe eine Jahreskurabgabe entrichten"
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          {
            "text": "Die Jahreskurabgabe beträgt 30,00 € für jedes Kalenderjahr, in dem die Kurabgabepflicht besteht; ihr liegen 30 Aufenthaltstage zugrunde.",
            "quote": "Die Jahreskurabgabe beträgt 30,00 EUR für jedes Kalenderjahr, in dem die Kurabgabepflicht besteht. Der Berechnung der Jahreskurabgabe liegen 30 Aufenthaltstage zu Grunde."
          },
          {
            "text": "Eigentümer und Besitzer einer Wohngelegenheit sowie ihre Familienangehörigen sind abgabepflichtig, wenn und soweit sie die Wohngelegenheit überwiegend zur Erholung nutzen.",
            "quote": "Kurabgabepflichtig sind auch Eigentümer oder Besitzer einer Wohngelegenheit und deren Familienangehörige, wenn und soweit sie die Wohngelegenheit überwiegend zu Erholungszwecken nutzen."
          },
          {
            "text": "Eigentümer und Besitzer von Wohnwagen und Wohnmobilen sowie ihre Familienangehörigen sind unabhängig von der Aufenthaltsdauer abgabepflichtig, wenn das Fahrzeug länger als 30 Tage ohne Unterbrechung bleibt (Dauercamper).",
            "quote": "Kurabgabepflichtig sind auch Eigentümer und Besitzer von Wohnwagen und Wohnmobilen sowie deren Familienangehörige, unabhängig davon, wie lange sie sich im Erhebungsgebiet aufhalten, wenn die Wohnwagen oder Wohnmobile länger als 30 Tage ohne Unterbrechung im Erhebungsgebiet verbleiben (Dauercamper)."
          },
          {
            "text": "Wer unter diese beiden Regeln fällt, zahlt unabhängig von der tatsächlichen Aufenthaltsdauer die Jahreskurabgabe.",
            "quote": "Kurabgabepflichtige, die dem Regelungsbereich des § 2 Abs. 4 Satz 1 und des § 2 Abs. 5 Satz 1 dieser Satzung unterfallen, haben unabhängig von der tatsächlichen Dauer Ihres Aufenthaltes im Erhebungsgebiet eine Jahreskurabgabe zu entrichten."
          }
        ],
        "hostDuty": {
          "text": "Wer Gäste beherbergt, zieht die Kurabgabe für den ganzen Aufenthalt am Anreisetag ein und händigt die Kurkarte oder Gästekarte aus.",
          "quote": "die Kurabgabe für den gesamten beabsichtigten Aufenthaltszeitraum am Tag der Ankunft von den Gästen einzuziehen und ihnen die manuell oder die elektronisch ausgefüllten Kurkarten/Gästekarten auszuhändigen;"
        },
        "deadline": {
          "text": "Bis zum 5. eines Monats leitest du die Meldescheine des Vormonats an die Kurabgabestelle weiter und führst die Kurabgabe unbar ab.",
          "quote": "zum 5. Tag eines jeden Monats für den vorangegangenen Monat an die Gemeinde Wittenbeck (Kurabgabestelle) eine Ausführung der besonderen Meldescheine weiterzuleiten, im Falle der Verwendung des elektronischen Meldesystems hat die Übermittlung an die Gemeinde Wittenbeck (Kurabgabestelle) elektronisch zu erfolgen und die Kurabgabe unbar abzuführen;"
        },
        "reporting": {
          "text": "Gemeldet wird mit den Meldescheinen der Kurabgabestelle oder über das elektronische Meldesystem; ab acht Betten ist das elektronische Meldesystem Pflicht.",
          "quote": "oder das elektronische Meldesystem zu verwenden; für Quartiergeber ab einer Anzahl von acht Betten ist das elektronisch Meldescheinsystem verpflichtend anzuwenden;"
        }
      },
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        "source": "bnetza",
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          "title": "Satzung zur Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Ostseebad Wustrow (Kurabgabensatzung) vom 03.11.2025",
          "url": "https://www.darss-fischland.de/de/satzungen-sammlung/wustrow/kurabgabesatzung/kurabgabesatzung-wustrow-ausfertigung.pdf?cid=djg",
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              "reading": "Reisezeit B vom 01.10. bis 30.04. des Jahres 1,30 Euro, ermäßigt 0,60 Euro"
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              "reading": "Als ortsfremd gilt nicht, wer im Erhebungsgebiet - arbeitet; darunter fällt auch die beruflich veranlasste Teilnahme an Tagungen, Seminaren, Lehrgängen und vergleichbaren Veranstaltungen"
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            {
              "where": "remarks[0]",
              "page": 2,
              "reading": "Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres und jede 5. und weitere Person einer Familie (ab dem 3. Kind) sind befreit."
            },
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              "where": "remarks[1]",
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              "reading": "Die Pflicht des Ausfüllens eines Meldescheines bleibt davon unberührt."
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              "page": 3,
              "reading": "Für Kinder ab Vollendung des 6. Lebensjahres und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, für Schwerbeschädigte mit einer Behinderung von 80% und deren Begleitpersonen, wobei das Merkzeichen \"B\" für ständige Begleitung im Behindertenausweis dokumentiert sein muss, und für Studenten bis zum vollendeten 26. Lebensjahr unter Vorlage des Studentenausweises gilt die ermäßigte Gebühr gemäß $ 6 Abs. 2."
            },
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              "page": 3,
              "reading": "Die Kurabgabe für eine Jahreskurkarte wird pro Person in Höhe von 58,60 Euro erhoben."
            },
            {
              "where": "remarks[4]",
              "page": 3,
              "reading": "Bei vorzeitigem Abbruch des vorgesehenen Aufenthaltes wird die nach Tagen berechnete, zu viel gezahlte Kurabgabe auf Antrag erstattet."
            },
            {
              "where": "hostDuty",
              "page": 4,
              "reading": "Er hat die Kurabgabe für den gesamten beabsichtigten Aufenthaltszeitraum im Erhebungsgebiet einzuziehen und bis zum 5. eines jeden Monats für den vorangegangenen Monat bei der Kurverwaltung abzuführen. Der Wohnungsgeber haftet für die rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung der Kurabgabe."
            },
            {
              "where": "deadline",
              "page": 4,
              "reading": "bis zum 5. eines jeden Monats für den vorangegangenen Monat bei der Kurverwaltung abzuführen"
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              "where": "reporting",
              "page": 4,
              "reading": "Zur Erfüllung ihrer Pflichten nach den Abs. 1 und 5 haben die Wohnungsgeber oder deren Beauftragte das von der Kurverwaltung unentgeltlich zur Verfügung gestellte elektronische Melde- und Kurabgabenabrechnungssystem zu nutzen."
            }
          ]
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        "bnetza": {
          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
          "url": "https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Digitales/Kurzzeitvermietung/_func/Area-Liste-xls.html?nn=686258",
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        "maxNights": null,
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          {
            "text": "Wer in Wustrow arbeitet oder in Ausbildung steht, gilt nicht als ortsfremd, auch bei beruflich veranlasster Teilnahme an Tagungen und Seminaren",
            "quote": "Als ortsfremd gilt nicht, wer im Erhebungsgebiet - arbeitet; darunter fällt auch die beruflich veranlasste Teilnahme an Tagungen, Seminaren, Lehrgängen und vergleichbaren Veranstaltungen"
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Familienregel: Jede 5. und weitere Person einer Familie ist befreit, das heißt ab dem 3. Kind.",
            "quote": "Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres und jede 5. und weitere Person einer Familie (ab dem 3. Kind) sind befreit."
          },
          {
            "text": "Die Pflicht, einen Meldeschein auszufüllen, gilt auch für befreite Gäste.",
            "quote": "Die Pflicht des Ausfüllens eines Meldescheines bleibt davon unberührt."
          },
          {
            "text": "Den ermäßigten Satz zahlen auch Studenten bis zum vollendeten 26. Lebensjahr (mit Studentenausweis) sowie Menschen mit einer Behinderung von 80 % und ihre Begleitpersonen; das Merkzeichen B für ständige Begleitung muss im Ausweis stehen.",
            "quote": "Für Kinder ab Vollendung des 6. Lebensjahres und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, für Schwerbeschädigte mit einer Behinderung von 80% und deren Begleitpersonen, wobei das Merkzeichen „B“ für ständige Begleitung im Behindertenausweis dokumentiert sein muss, und für Studenten bis zum vollendeten 26. Lebensjahr unter Vorlage des Studentenausweises gilt die ermäßigte Gebühr gemäß § 6 Abs. 2."
          },
          {
            "text": "Statt der Tagessätze gibt es eine Jahreskurkarte für 58,60 € pro Person, die Zweitwohnungsinhaber zahlen müssen.",
            "quote": "Die Kurabgabe für eine Jahreskurkarte wird pro Person in Höhe von 58,60 Euro erhoben."
          },
          {
            "text": "Bei vorzeitiger Abreise wird die zu viel gezahlte Kurabgabe auf Antrag erstattet, gegen Rückgabe der Kurkarte.",
            "quote": "Bei vorzeitigem Abbruch des vorgesehenen Aufenthaltes wird die nach Tagen berechnete, zu viel gezahlte Kurabgabe auf Antrag erstattet."
          }
        ],
        "hostDuty": {
          "text": "Wer Gäste beherbergt, zieht die Kurabgabe für den gesamten Aufenthalt ein und führt sie an die Kurverwaltung ab; dafür haftest du.",
          "quote": "Er hat die Kurabgabe für den gesamten beabsichtigten Aufenthaltszeitraum im Erhebungsgebiet einzuziehen und bis zum 5. eines jeden Monats für den vorangegangenen Monat bei der Kurverwaltung abzuführen. Der Wohnungsgeber haftet für die rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung der Kurabgabe."
        },
        "deadline": {
          "text": "Abgeführt wird bis zum 5. eines jeden Monats für den Vormonat.",
          "quote": "bis zum 5. eines jeden Monats für den vorangegangenen Monat bei der Kurverwaltung abzuführen"
        },
        "reporting": {
          "text": "Gäste meldest du im elektronischen Melde- und Abrechnungssystem der Kurverwaltung.",
          "quote": "Zur Erfüllung ihrer Pflichten nach den Abs. 1 und 5 haben die Wohnungsgeber oder deren Beauftragte das von der Kurverwaltung unentgeltlich zur Verfügung gestellte elektronische Melde- und Kurabgabenabrechnungssystem zu nutzen."
        }
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      "registration": {
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        "source": "bnetza",
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      },
      "checked": {
        "on": "2026-10-15",
        "by": "agent"
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      "ocrCompared": {
        "on": "2026-10-15",
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      "url": "https://keyset.cloud/kurtaxe/wustrow-fischland/",
      "calculation": {
        "countsDepartureDay": false,
        "maxDays": null,
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          "title": "Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Tourismusregion Insel Usedom und Stadt Wolgast (Kurabgabesatzung) der Gemeinde Seebad Zempin, Beschluss vom 08.12.2025, bekannt gemacht am 22.12.2025 auf www.amtusedom-sued.de",
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              "reading": "Jeder Quartiergeber ist verpflichtet, die Kurabgabesatzung für die Gäste sichtbar auszulegen."
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              "reading": "Wer abgabepflichtige Personen beherbergt oder ihnen Wohnraum zu Erholungszwecken überlässt (Quartiergeber), ist verpflichtet, die beherbergten Personen zu melden, die Kurabgabe einzuziehen, an die jeweilige Gemeinde abzuführen und ihnen Kurkarten auszustellen."
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              "reading": "Der Quartiergeber soll das von der Gemeinde vorgegebene elektronische Meldeverfahren nutzen. Alternativ kann der Meldeschein/Erfassungsbogen Kurabgabe in Papierform abgegeben werden. In beiden Fällen hat die Meldung innerhalb eines Werktages nach der Ankunft des Gastes zu erfolgen."
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          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
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        "remarks": [
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            "text": "Die Kurabgabe schließt die gesetzliche Mehrwertsteuer ein.",
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          {
            "text": "Statt der Tagessätze gibt es eine Jahreskurabgabe von 124,20 €; sie schließt die Nahverkehrsleistungen ein.",
            "quote": "Die Jahreskurabgabe beträgt für jedes Kalenderjahr, in dem die Abgabepflicht besteht: 124,20 Euro Zur Berechnung der Jahreskurabgabe werden 28 Tagessätze (Hauptsaison) als Grundlage genommen zzgl. eines Pauschalbetrages für inkludierte ÖPNV-Leistungen."
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          {
            "text": "Eigentümer oder Besitzer einer Wohnung, die sie überwiegend zur Erholung nutzen, sowie Dauercamper und Dauerlieger zahlen die Jahreskurabgabe unabhängig von ihrer Aufenthaltsdauer.",
            "quote": "Abgabepflichtige nach § 2 Abs. 1 S. 2 dieser Satzung sowie Dauercamper und Dauerlieger zahlen unabhängig von ihrer tatsächlichen Aufenthaltsdauer im Erhebungsgebiet eine Jahreskurabgabe nach § 4 Abs. 3."
          },
          {
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            "quote": "Jeder Quartiergeber ist verpflichtet, die Kurabgabesatzung für die Gäste sichtbar auszulegen."
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          "text": "Wer Gäste beherbergt, meldet sie, zieht die Kurabgabe ein, führt sie an die Gemeinde ab und stellt ihnen Kurkarten aus; dafür haftest du.",
          "quote": "Wer abgabepflichtige Personen beherbergt oder ihnen Wohnraum zu Erholungszwecken überlässt (Quartiergeber), ist verpflichtet, die beherbergten Personen zu melden, die Kurabgabe einzuziehen, an die jeweilige Gemeinde abzuführen und ihnen Kurkarten auszustellen."
        },
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          "text": "Abgeführt wird bis zum 10. des Folgemonats.",
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          "text": "Gemeldet wird über das elektronische Meldeverfahren der Gemeinde oder auf Papier, in beiden Fällen innerhalb eines Werktages nach der Ankunft.",
          "quote": "Der Quartiergeber soll das von der Gemeinde vorgegebene elektronische Meldeverfahren nutzen. Alternativ kann der Meldeschein/Erfassungsbogen Kurabgabe in Papierform abgegeben werden. In beiden Fällen hat die Meldung innerhalb eines Werktages nach der Ankunft des Gastes zu erfolgen."
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        "name": "Fremdenverkehrsabgabe",
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          "text": "Zahlen musst du, wenn du Gäste beherbergst, auch als Vermieter einer Ferienwohnung, eines Ferienhauses oder eines Ferienzimmers ohne Gewerbeanzeige.",
          "quote": "sonstige Personen, die Kurgäste und Erholungssuchende gegen ein Entgelt direkt oder über Dritte beherbergen; einschließlich Vermieter von Ferienhäusern, Ferienwohnungen und Ferienzimmern, die der Gewerbeanzeigepflicht nicht unterliegen"
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          {
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          "text": "Bis zum 31. Oktober jedes Jahres teilst du der Gemeinde mit, was sie für die Berechnung braucht; änderst du nichts, gelten deine bisherigen Angaben weiter.",
          "quote": "Der Abgabepflichtige hat der Gemeinde die erforderlichen Angaben zur Berechnung der Abgabe bis zum 31. Oktober eines jeden Jahres mitzuteilen oder spätestens bei Inbetriebnahme. Die Heranziehung erfolgt auf der Grundlage der vorhandenen Angaben. Wenn bis zum 31. Oktober keine Änderungen oder Ergänzungen der vormaligen Angaben seitens des Abgabepflichtigen erfolgen, werden die bisherigen Angaben bei der Heranziehung zugrunde gelegt."
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          "text": "Fällig ist die Abgabe 30 Tage nach Bekanntgabe des Bescheids, in einer Summe.",
          "quote": "Die Abgabe ist innerhalb von 30 Tagen nach Bekanntgabe des Heranziehungsbescheides fällig und ist in einer Summe zu entrichten."
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        "remarks": [
          {
            "text": "Gezählt werden die Fremdenverkehrsbetten, die am 1. Januar eines Jahres vorhanden sind.",
            "quote": "nach der Anzahl der am 01. Januar eines Jahres vorhandenen Fremdenverkehrsbetten"
          },
          {
            "text": "Für jede Aufbettung kommen 4,00 € im Jahr dazu.",
            "quote": "4,00 €/ Aufbettung"
          },
          {
            "text": "Fängst du nach dem 1. August mit der Vermietung an oder hörst du vor dem 1. August auf, ist die Jahresabgabe um die Hälfte ermäßigt.",
            "quote": "Liegt der Beginn der abgabepflichtigen Tätigkeit nach dem 01. August eines Jahres, wird die Jahresabgabe um 50 von Hundert ermäßigt. Liegt die Aufgabe eines Betriebes oder einer abgabepflichtigen Tätigkeit vor dem 01. August eines Jahres, wird die Jahresabgabe ebenfalls um 50 von Hundert ermäßigt."
          },
          {
            "text": "Eine nebenberufliche Tätigkeit, die eine Person mit weniger als 5 Wochenstunden ausübt, ist abgabefrei.",
            "quote": "Handelt es sich bei dem Betrieb um eine nebenberufliche Tätigkeit, die nur von einer Person ausgeführt wird, deren wöchentliche Arbeitszeit unter 5 Stunden liegt, entfällt die Abgabepflicht."
          },
          {
            "text": "Die Aufgaben nach der Satzung hat der Eigenbetrieb Fremdenverkehrsamt Seebad Zempin übernommen.",
            "quote": "Die nach dieser Satzung der Gemeinde Seebad Zempin obliegenden Aufgaben werden dem kommunalen Eigenbetrieb Fremdenverkehrsamt Seebad Zempin übertragen"
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      "registration": {
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        "source": "bnetza",
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      "slug": "zingst",
      "name": "Ostseeheilbad Zingst",
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      "state": "Mecklenburg-Vorpommern",
      "district": "Vorpommern-Rügen",
      "sources": {
        "satzung": {
          "title": "Satzung der Gemeinde Ostseeheilbad Zingst über die Erhebung einer Kurabgabe (Kurabgabesatzung) vom 10.07.2025, Lesefassung der Gemeinde",
          "url": "https://www.gemeinde-zingst.de/fileadmin/Ablage/Dokumente/Satzungen/Fremdenverkehr_Tourismus/Kurabgabesatzung_2026.pdf",
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          "changedOn": "2026-10-14"
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        "bekanntmachung": {
          "title": "Bekanntmachung der Satzung der Gemeinde Ostseeheilbad Zingst über die Erhebung einer Kurabgabe (gültig ab 01.01.2026), ausgefertigt am 10.07.2025 (Scan)",
          "url": "https://www.gemeinde-zingst.de/fileadmin/Ablage/Dokumente/Bekanntmachungen/Kur-_und_Tourismus_GmbH/Zingster_Fremdenverkehrsbetrieb/BK_Kurabgabesatzung_ab_01.01.2026.pdf",
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        "bnetza": {
          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
          "url": "https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Digitales/Kurzzeitvermietung/_func/Area-Liste-xls.html?nn=686258",
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        "fva": {
          "title": "Satzung der Gemeinde Ostseeheilbad Zingst über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe (Fremdenverkehrsabgabesatzung) vom 29.01.2016, Lesefassung Stand 04.11.2016",
          "url": "https://www.gemeinde-zingst.de/fileadmin/Ablage/Dokumente/Satzungen/Fremdenverkehr_Tourismus/Fremdenverkehrsabgabesatzung.pdf",
          "kind": "municipality",
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      "levy": {
        "name": "Kurabgabe",
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          "quote": "Die Kurabgabe wird nach der Dauer des Aufenthalts tageweise berechnet. Der Tag der Anreise und der Tag der Abreise werden als ein Tag berechnet."
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                "quote": "Minderjährigen ab Vollendung des 6. Lebensjahres bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres wird die Kurabgabe um 50 von Hundert ermäßigt.",
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            ]
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        ],
        "maxNights": null,
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          {
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            "quote": "Schwerstbehinderten mit einem GdB 100"
          },
          {
            "text": "Begleitpersonen von Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 50 und Merkzeichen B",
            "quote": "Begleitpersonen von Schwerbehinderten ab einem GdB 50, sofern im Schwerbeschädigtenausweis des Schwer- oder Schwerstbehinderten das Kennzeichen „B“ vermerkt ist."
          },
          {
            "text": "Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 50 zahlen gegen Ausweis 50 %",
            "quote": "Schwerbehinderten ab einem GdB 50 wird auf Vorlage des entsprechenden Ausweises während des ganzen Jahres die Kurabgabe um 50 von Hundert ermäßigt."
          },
          {
            "text": "Nahe Angehörige von Einwohnern, die unentgeltlich bei ihnen wohnen und nicht zur Erholung im Ort sind",
            "quote": "Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Kinder, Kindeskinder, Eltern und Großeltern, sowie Geschwister nebst deren Ehepartnern und minderjährigen Kindern, von Personen, die in der Gemeinde Ostseeheilbad Zingst ihren Hauptwohnsitz haben, wenn sie ohne Vergütung in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen werden und sich nicht zu Erholungszwecken in der Gemeinde Ostseeheilbad Zingst aufhalten."
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Im Satz für Übernachtungsgäste sind 0,14 € für das Mobilitätsangebot enthalten.",
            "quote": "Bei den Übernachtungsgästen ist in der Kurabgabe ein Entgelt in Höhe von 0,14 EUR für die Nutzung des bereitgestellten Mobilitätsangebots enthalten."
          },
          {
            "text": "Statt der Tagessätze können Gäste eine Jahresgästekarte kaufen: 84,00 € für Vollzahler, 42,00 € für Minderjährige ab 6 Jahren.",
            "quote": "Unabhängig von der Dauer des Aufenthaltes beträgt die Jahreskurabgabe für Vollzahler 84,00 EUR, für Minderjährige ab der Vollendung des 6. Lebensjahres 42,00 EUR."
          },
          {
            "text": "Befreiungen und Ermäßigungen darfst du als Vermieter nicht ohne Anweisung des Zingster Fremdenverkehrsbetriebs gewähren.",
            "quote": "Die Quartiergeber sind nicht berechtigt, ohne Anweisung des Zingster Fremdenverkehrsbetriebes Befreiungen und Ermäßigungen von der Kurabgabe im Sinne dieser Satzung zu gewähren."
          }
        ],
        "hostDuty": {
          "text": "Wer Gäste beherbergt, zieht die Kurabgabe am Tag der Ankunft ein und händigt die Gästekarten aus.",
          "quote": "die Kurabgabe am Tag der Ankunft von den Gästen einzuziehen und ihnen Gästekarten auszuhändigen;"
        },
        "deadline": {
          "text": "Abgeführt wird unbar bis zum dritten Werktag des Monats nach der Einziehung.",
          "quote": "die Kurabgabe spätestens bis zum dritten Werktag des auf die Einziehung folgenden Monats an den Zingster Fremdenverkehrsbetrieb unbar abzuführen"
        },
        "reporting": {
          "text": "Gemeldet wird online über das elektronische Gästekartensystem des Zingster Fremdenverkehrsbetriebs; den Papierbogen gibt es nur auf Antrag bei unbilliger Härte.",
          "quote": "dem Zingster Fremdenverkehrsbetrieb die von ihm beherbergten Personen anzuzeigen. Hierbei hat der Quartiergeber die Anzeige unter Nutzung des elektronischen Gästekartensystems online vorzunehmen. Der entsprechende Zugangscode für das elektronische Gästekartensystem ist im Zingster Fremdenverkehrsbetrieb erhältlich. Auf Antrag kann der Zingster Fremdenverkehrsbetrieb zur Vermeidung unbilliger Härten auf eine elektronische Übermittlung verzichten."
        }
      },
      "lodgingTax": null,
      "businessLevy": {
        "name": "Fremdenverkehrsabgabe",
        "source": "fva",
        "payer": {
          "text": "Zahlen musst du als Vermieter von Ferienhäusern, Ferienwohnungen oder Ferienzimmern, auch wenn du kein Gewerbe anmelden musst.",
          "quote": "sonstige Personen, die Kurgäste und Erholungssuchende gegen ein Entgelt beherbergen, einschließlich Vermieter von Ferienhäusern, Ferienwohnungen und Ferienzimmern, auch die, die der Gewerbeanmeldungspflicht nicht unterliegen"
        },
        "letting": [
          {
            "label": "Beherbergungsbereich bis zu 9 Betten",
            "quote": "im Beherbergungsbereich bis zu 9 Betten je Gästebett 18,00 EUR",
            "flat": {
              "cents": 1800,
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          },
          {
            "label": "Beherbergungsbereich ab 10 Betten",
            "quote": "im Beherbergungsbereich ab 10 Betten je Gästebett 27,00 EUR",
            "flat": {
              "cents": 2700,
              "per": "Gästebett"
            }
          }
        ],
        "minimum": null,
        "reporting": {
          "text": "Bis zum 30. November jedes Jahres teilst du der Kur- und Tourismus GmbH Zingst mit, was sie für die Berechnung des Folgejahres braucht, spätestens bei Inbetriebnahme.",
          "quote": "die erforderlichen Angaben zur Berechnung der Abgabe für das Folgejahr bis zum 30. November eines jeden Jahres mitzuteilen, spätestens bei Inbetriebnahme."
        },
        "deadline": {
          "text": "Fällig ist die Abgabe einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids.",
          "quote": "Die Abgabe ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Heranziehungsbescheides fällig."
        },
        "exemptions": [],
        "remarks": [
          {
            "text": "Gezählt werden die Gästebetten, die am 1. Januar eines Jahres vorhanden sind.",
            "quote": "bei Beherbergungsbetrieben und Zimmervermietern nach der Anzahl der am 1.Januar eines Jahres vorhandenen Gästebetten"
          },
          {
            "text": "Für jede Aufbettungsmöglichkeit kommen 5,00 € im Jahr dazu; Kinderbetten sind frei.",
            "quote": "je Aufbettungsmöglichkeit 5,00 EUR je Kinderbett frei"
          },
          {
            "text": "Als Aufbettungsmöglichkeiten gelten Schlafsessel, Doppelliegen, Schlafcouch sowie Behelfs- und Campingliegen.",
            "quote": "Aufbettungsmöglichkeiten definieren sich wie folgt: (Schlafsessel, Doppelliegen, Schlafcouch, Behelfs- und Campingliegen etc.)"
          },
          {
            "text": "Die Abgabe fällt unabhängig davon an, ob du ganzjährig vermieten kannst.",
            "quote": "Die Abgabe entsteht unabhängig von einer ganzjährigen Nutzungsmöglichkeit."
          },
          {
            "text": "Fängst du nach dem 1. August mit der Vermietung an, kann die Jahresabgabe auf Antrag um die Hälfte ermäßigt werden.",
            "quote": "Liegt der Beginn der abgabepflichtigen Tätigkeit nach dem 01. August eines Jahres, so kann die Jahresabgabe auf Antrag um 50 vom Hundert ermäßigt werden."
          },
          {
            "text": "Eine nebenberufliche Tätigkeit, die eine Person mit weniger als 5 Wochenstunden ausübt, ist abgabefrei.",
            "quote": "Handelt es sich bei dem Betrieb um eine nebenberufliche Tätigkeit, die nur von einer Person ausgeführt wird, deren wöchentliche Arbeitszeit unter 5 Stunden liegt, entfällt die Abgabenpflicht."
          },
          {
            "text": "Den Bescheid erlässt der Zingster Fremdenverkehrsbetrieb als Eigenbetrieb der Gemeinde.",
            "quote": "Die Heranziehung erfolgt durch schriftlichen Bescheid des Zingster Fremdenverkehrsbetriebes als Eigenbetrieb der Gemeinde Ostseeheilbad Zingst."
          }
        ]
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        "source": "bnetza",
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      "slug": "zinnowitz",
      "name": "Ostseebad Zinnowitz",
      "short": "Zinnowitz",
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          "title": "Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Tourismusregion Insel Usedom und Stadt Wolgast (Kurabgabesatzung) der Gemeinde Ostseebad Zinnowitz vom 04.12.2025, bekannt gemacht am 04.12.2025 auf www.amtusedomnord.de",
          "url": "https://amtusedomnord.de/wp-content/uploads/2026/01/2025-12-04_KurabgabesatzungZin_veroeff.pdf",
          "kind": "statute",
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              "reading": "Der An- und Abreisetag werden als ein Aufenthaltstag berechnet."
            },
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              "reading": "a) in der Zeit vom 01.04. - 31.10. (Hauptsaison): 3,70 Euro"
            },
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              "reading": "Von der Kurabgabe befreit sind Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (unter 6 Jahren)"
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              "reading": "b) in der Zeit vom 01.01. - 31.03. sowie vom 01.11. - 31.12. (Nebensaison): 3,30 Euro"
            },
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              "where": "periods[1].children[0]",
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              "reading": "Von der Kurabgabe befreit sind Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (unter 6 Jahren)"
            },
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              "where": "exemptions[0]",
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              "reading": "Als ortsfremd gilt nicht, wer im Erhebungsgebiet arbeitet, in einem Ausbildungsverhältnis steht oder einen Kleingarten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes bewirtschaftet, der keine Wohnnutzung ermöglicht."
            },
            {
              "where": "remarks[0]",
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              "reading": "Erhebungsgebiet für die Kurabgabe ist das gesamte anerkannte Gebiet der in Absatz 1 genannten Gemeinden."
            },
            {
              "where": "remarks[1]",
              "page": 4,
              "reading": "Bei vorzeitiger Abreise wird die zu viel gezahlte Kurabgabe durch die Gemeinden erstattet. Die Erstattung erfolgt nur an den Kurkarteninhaber gegen Rückgabe der Kurkarte, auf deren Rückseite der Quartiergeber die Abreise bescheinigt oder dies auf andere Weise bestätigt hat."
            },
            {
              "where": "hostDuty",
              "page": 4,
              "reading": "Wer abgabepflichtige Personen beherbergt oder ihnen Wohnraum zu Erholungszwecken überlässt (Quartiergeber), ist verpflichtet, die beherbergten Personen zu melden, die Kurabgabe einzuziehen, an die jeweilige Gemeinde abzuführen und ihnen Kurkarten auszustellen."
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              "reading": "hat die Kurabgabe an die Gemeinden bis zum 10. des Folgemonats abzuführen"
            },
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              "page": 5,
              "reading": "Der Quartiergeber soll das von der Gemeinde vorgegebene elektronische Meldeverfahren nutzen. Alternativ kann der Meldeschein/Erfassungsbogen Kurabgabe in Papierform abgegeben werden. In beiden Fällen hat die Meldung innerhalb eines Werktages nach der Ankunft des Gastes zu erfolgen."
            }
          ]
        },
        "bnetza": {
          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
          "url": "https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Digitales/Kurzzeitvermietung/_func/Area-Liste-xls.html?nn=686258",
          "kind": "federal",
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        "fva": {
          "title": "Satzung der Gemeinde Ostseebad Zinnowitz über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe vom 15.10.2002, aktuelle Lesefassung",
          "url": "https://amtusedomnord.de/wp-content/uploads/2026/01/Lesefassung-Fremdenverkehrsabgabesatzung-neu.pdf",
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      "levy": {
        "name": "Kurabgabe",
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          "quote": "Der An- und Abreisetag werden als ein Aufenthaltstag berechnet."
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              "quote": "a) in der Zeit vom 01.04. - 31.10. (Hauptsaison): 3,70 Euro"
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            "children": [
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                "underAge": 6,
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                "quote": "Von der Kurabgabe befreit sind Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (unter 6 Jahren)"
              }
            ]
          },
          {
            "label": "Nebensaison",
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                "from": "11-01",
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            "adult": {
              "cents": 330,
              "quote": "b) in der Zeit vom 01.01. - 31.03. sowie vom 01.11. - 31.12. (Nebensaison): 3,30 Euro"
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            "children": [
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                "underAge": 6,
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                "quote": "Von der Kurabgabe befreit sind Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (unter 6 Jahren)"
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            ]
          }
        ],
        "maxNights": null,
        "exemptions": [
          {
            "text": "Wer im Erhebungsgebiet arbeitet oder in Ausbildung steht, gilt nicht als ortsfremd",
            "quote": "Als ortsfremd gilt nicht, wer im Erhebungsgebiet arbeitet, in einem Ausbildungsverhältnis steht oder einen Kleingarten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes bewirtschaftet, der keine Wohnnutzung ermöglicht."
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Der Satz gilt im gesamten anerkannten Gebiet der Gemeinden der Tourismusregion Insel Usedom und Stadt Wolgast.",
            "quote": "Erhebungsgebiet für die Kurabgabe ist das gesamte anerkannte Gebiet der in Absatz 1 genannten Gemeinden."
          },
          {
            "text": "Bei vorzeitiger Abreise erstatten die Gemeinden die zu viel gezahlte Kurabgabe, und zwar gegen Rückgabe der Kurkarte, auf deren Rückseite der Quartiergeber die Abreise bescheinigt oder anders bestätigt hat.",
            "quote": "Bei vorzeitiger Abreise wird die zu viel gezahlte Kurabgabe durch die Gemeinden erstattet. Die Erstattung erfolgt nur an den Kurkarteninhaber gegen Rückgabe der Kurkarte, auf deren Rückseite der Quartiergeber die Abreise bescheinigt oder dies auf andere Weise bestätigt hat."
          }
        ],
        "hostDuty": {
          "text": "Wer Gäste beherbergt, meldet sie, zieht die Kurabgabe ein, führt sie an die Gemeinde ab und stellt ihnen Kurkarten aus; dafür haftest du.",
          "quote": "Wer abgabepflichtige Personen beherbergt oder ihnen Wohnraum zu Erholungszwecken überlässt (Quartiergeber), ist verpflichtet, die beherbergten Personen zu melden, die Kurabgabe einzuziehen, an die jeweilige Gemeinde abzuführen und ihnen Kurkarten auszustellen."
        },
        "deadline": {
          "text": "Abgeführt wird bis zum 10. des Folgemonats.",
          "quote": "hat die Kurabgabe an die Gemeinden bis zum 10. des Folgemonats abzuführen"
        },
        "reporting": {
          "text": "Gemeldet wird über das elektronische Meldeverfahren der Gemeinde oder auf Papier, in beiden Fällen innerhalb eines Werktages nach der Ankunft.",
          "quote": "Der Quartiergeber soll das von der Gemeinde vorgegebene elektronische Meldeverfahren nutzen. Alternativ kann der Meldeschein/Erfassungsbogen Kurabgabe in Papierform abgegeben werden. In beiden Fällen hat die Meldung innerhalb eines Werktages nach der Ankunft des Gastes zu erfolgen."
        }
      },
      "lodgingTax": null,
      "businessLevy": {
        "name": "Fremdenverkehrsabgabe",
        "source": "fva",
        "payer": {
          "text": "Zahlen musst du als Vermieter von Ferienhäusern, Ferienwohnungen oder Ferienzimmern, wenn du der Gewerbeanmeldungspflicht unterliegst.",
          "quote": "sonstige Personen, die Kurgäste und Erholungssuchende gegen ein Entgelt beherbergen, einschließlich Vermieter von Ferienhäusern, Ferienwohnungen und Ferienzimmern, die der Gewerbeanmeldungspflicht unterliegen"
        },
        "letting": [
          {
            "label": "Beherbergungsbereich bis zu 7 Betten",
            "quote": "im Beherbergungsbereich bis zu 7 Betten ............................................ 5.00 €/Bett",
            "flat": {
              "cents": 500,
              "per": "Bett"
            }
          },
          {
            "label": "Beherbergungsbereich ab 8 Betten",
            "quote": "im Beherbergungsbereich ab 8 Betten ............................................ 6.00 €/Bett",
            "flat": {
              "cents": 600,
              "per": "Bett"
            }
          }
        ],
        "minimum": null,
        "reporting": {
          "text": "Bis zum 31. Oktober jedes Jahres teilst du der Gemeinde mit, was sie für die Berechnung braucht, spätestens bei Inbetriebnahme; änderst du nichts, gelten deine bisherigen Angaben weiter.",
          "quote": "Der Abgabenpflichtige hat der Gemeinde die erforderlichen Angaben zur Berechnung der Abgabe bis zum 31. Oktober eines jeden Jahres mitzuteilen oder spätestens bei Inbetriebnahme. Die Heranziehung erfolgt auf der Grundlage der vorhandenen Angaben. Wenn bis zum 31. Oktober keine Änderungen oder Ergänzungen der vormaligen Angaben seitens des Abgabenpflichtigen erfolgt, werden die bisherigen Angaben bei der Heranziehung zugrunde gelegt."
        },
        "deadline": {
          "text": "Fällig ist die Abgabe 30 Tage nach Bekanntgabe des Bescheids, in einer Summe.",
          "quote": "Die Abgabe ist innerhalb von 30 Tagen nach Bekanntgabe des Heranziehungsbescheides fällig und ist in einer Summe zu entrichten."
        },
        "exemptions": [],
        "remarks": [
          {
            "text": "Gezählt werden die Fremdenverkehrsbetten, die am 1. Januar eines Jahres vorhanden sind.",
            "quote": "nach der Anzahl der am 1. Januar eines Jahres vorhandenen Fremdenverkehrsbetten"
          },
          {
            "text": "Die Abgabe fällt unabhängig davon an, ob du ganzjährig vermieten kannst.",
            "quote": "Die Abgabe entsteht unabhängig von einer ganzjährigen Nutzungsmöglichkeit."
          },
          {
            "text": "Fängst du nach dem 1. August mit der Vermietung an, kann die Jahresabgabe auf Antrag um die Hälfte ermäßigt werden.",
            "quote": "Liegt der Beginn der abgabenpflichtigen Tätigkeit nach dem 01. August eines Jahres, so kann die Jahresabgabe auf Antrag um 50 von Hundert ermäßigt werden."
          },
          {
            "text": "Eine nebenberufliche Tätigkeit, die eine Person mit weniger als 5 Wochenstunden ausübt, ist abgabefrei.",
            "quote": "Handelt es sich bei dem Betrieb um eine nebenberufliche Tätigkeit, die nur von einer Person ausgeführt wird, deren wöchentliche Arbeitszeit unter 5 Stunden liegt, entfällt die Abgabenpflicht."
          },
          {
            "text": "Den Bescheid erlässt der Kurbetrieb.",
            "quote": "Die Heranziehung erfolgt durch einen schriftlichen Bescheid des Kurbetriebes."
          }
        ]
      },
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        "source": "bnetza",
        "asOf": "2026-10-01",
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      "checked": {
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        "by": "agent"
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      "url": "https://keyset.cloud/kurtaxe/zinnowitz/",
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      "slug": "bad-bevensen",
      "name": "Stadt Bad Bevensen",
      "short": "Bad Bevensen",
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      "state": "Niedersachsen",
      "district": "Uelzen",
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        "satzung": {
          "title": "Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Stadt Bad Bevensen (Gästebeitragssatzung) vom 03.12.2013, zuletzt geändert durch die 9. Änderungssatzung vom 12.12.2024 (Erhebungsjahre 2025 bis 2027), Fassung der Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf",
          "url": "https://www.bevensen-ebstorf.de/PortalData/5/Resources/system-dateien/system-dokumente/Gaestebeitragssatzung_(2025_-_2027).pdf",
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        "bnetza": {
          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
          "url": "https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Digitales/Kurzzeitvermietung/_func/Area-Liste-xls.html?nn=686258",
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        "tbs": {
          "title": "Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Stadt Bad Bevensen (Tourismusbeitragssatzung, TBS) vom 03.12.2013, zuletzt geändert durch die 13. Änderungssatzung vom 12.12.2024 (Erhebungsjahre 2025 bis 2027), Fassung der Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf",
          "url": "https://www.bevensen-ebstorf.de/PortalData/5/Resources/system-dateien/system-dokumente/Tourismusbeitragssatzung_(2025_-_2027).pdf",
          "kind": "municipality",
          "inForce": "2025-01-01",
          "sha256": "cfc9978f65d9770030b65fe1571d1e2836aba8150b03ffc4e0ff3787486b8125",
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      "levy": {
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          "quote": "Der Gästebeitrag wird nach der Anzahl der Übernachtungen bemessen (Tagessatz)."
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          }
        ],
        "maxNights": {
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          "perStay": false,
          "text": "höchstens 28 Tagessätze je Kalenderjahr",
          "quote": "Der nach Abs. 1 zu errechnende Gästebeitrag beträgt im Kalenderjahr höchstens den in Abs. 3 festgelegten Jahresgästebeitrag. (3) Der Gästebeitragspflichtige kann anstelle des nach Übernachtungen berechneten Gästebeitrages nach Absatz 1 einen Jahresgästebeitrag in Höhe von 28 Tagessätzen zahlen"
        },
        "exemptions": [
          {
            "text": "Nahe Verwandte von Einwohnern, die unentgeltlich in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen werden, zahlen nichts.",
            "quote": "Kinder, Kindeskinder, Geschwister und Geschwisterkinder, Eltern, Großeltern, Schwiegereltern, Schwiegertöchter und -söhne, Schwäger und Schwägerinnen von Personen, die im Stadtgebiet ihre alleinige oder Hauptwohnung haben oder in einem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis stehen, wenn sie ohne Entgelt oder Kostenerstattung in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen werden,"
          },
          {
            "text": "Bettlägerig Kranke und Personen, die die Einrichtungen nicht nutzen können, zahlen nichts; das musst du nachweisen lassen.",
            "quote": "bettlägerig Kranke oder andere Personen, die nicht in der Lage sind, die Tourismuseinrichtungen zu benutzen,"
          },
          {
            "text": "Dienstleistende des Bundesfreiwilligendienstes mit Dienststelle im Ort zahlen nichts.",
            "quote": "Dienstleistende des Bundesfreiwilligendienstes mit Dienststelle im Erhebungsgebiet,"
          },
          {
            "text": "Teilnehmer an anerkannten Kongressen, Tagungen und Lehrgängen zahlen nichts, wenn sie die Einrichtungen sonst nicht nutzen können.",
            "quote": "Teilnehmer an von der Bad Bevensen Marketing GmbH anerkannten Kongressen, Tagungen, Lehrgängen und vergleichbaren Veranstaltungen, wenn außerhalb des Veranstaltungsprogramms eine Inanspruchnahmemöglichkeit der Tourismuseinrichtungen nicht besteht."
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Statt der Nächte kann ein Jahresgästebeitrag von 28 Tagessätzen gezahlt werden, der für das ganze Kalenderjahr gilt.",
            "quote": "einen Jahresgästebeitrag in Höhe von 28 Tagessätzen zahlen, der zum Aufenthalt während des ganzen Kalenderjahres berechtigt."
          },
          {
            "text": "Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 70 und ihre Begleitperson zahlen die Hälfte des Tagessatzes.",
            "quote": "Menschen mit Behinderungen, deren Grad der Behinderung (GdB) mindestens 70 beträgt, sowie, wenn sie laut amtlichem Ausweis auf ständige Begleitung angewiesen sind, eine Begleitperson, zahlen (je) die Hälfte (50%) des Tagessatzes gemäß § 4 Absatz 1."
          },
          {
            "text": "Du führst über alle Gäste, auch befreite, ein tagaktuelles Gästeverzeichnis.",
            "quote": "über alle Personen einschließlich derer, die nicht beitragspflichtig oder von der Beitragspflicht befreit sind, ein tagaktuelles und kontrollfähiges elektronisches oder manuelles Gästeverzeichnis zu führen."
          },
          {
            "text": "Weigert sich ein Gast zu zahlen, meldest du das unverzüglich der Bad Bevensen Marketing GmbH, sonst haftest du für den Betrag.",
            "quote": "Zahlungsverweigerer unverzüglich der Bad Bevensen Marketing GmbH zu melden, ansonsten haftet der Wohnungsgeber für den geschuldeten Betrag."
          }
        ],
        "hostDuty": {
          "text": "Wer Gäste beherbergt, nimmt die Daten bei der Anreise im elektronischen Meldeschein auf, zieht den Gästebeitrag ein und stellt die Bevensen-Card aus.",
          "quote": "unmittelbar bei Anreise die notwendigen Daten in den elektronischen Meldeschein aufzunehmen, die Daten an die Bad Bevensen Marketing GmbH zu übertragen, den Gästebeitrag einzuziehen und die Bevensen-Card auszustellen"
        },
        "deadline": {
          "text": "Den eingezogenen Gästebeitrag lieferst du nach der Abrechnung der Bad Bevensen Marketing GmbH bei ihr ab; einen festen Termin nennt die Satzung nicht.",
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        },
        "reporting": {
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          "quote": "zur Erfüllung ihrer Pflichten nach dem Buchstaben a) das von der Bad Bevensen Marketing GmbH unentgeltlich zur Verfügung gestellte elektronische Gästebeitragsabrechnungssystem zu nutzen"
        }
      },
      "lodgingTax": null,
      "registration": {
        "required": false,
        "source": "bnetza",
        "asOf": "2026-10-01",
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      "checked": {
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        "by": "agent"
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      "businessLevy": {
        "name": "Tourismusbeitrag",
        "source": "tbs",
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          "text": "Zahlen musst du, wenn du in Bad Bevensen selbstständig Leistungen anbietest, die dem Bedarf der Touristen dienen, etwa als Vermieter einer Ferienwohnung.",
          "quote": "Besondere wirtschaftliche Vorteile sind denen geboten, die im Stadtgebiet in selbstständiger Erwerbstätigkeit entgeltliche Leistungen im Rahmen der für den Tourismus erfolgenden Bedarfsdeckung allgemein anbieten."
        },
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          {
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            "turnover": {
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                "quote": "A03 Ferienwohnungs-/-haus-Vermietung an wechselnde Gäste 90% 18%"
              },
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            }
          },
          {
            "label": "Hotel garni, Gasthof oder Pension (auch Privatzimmer) mit Frühstück",
            "quote": "A02 Hotel garni; Gasthof, Pension (auch Privatzimmer), jeweils mit Frühstück 90% 11%",
            "turnover": {
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                "quote": "A02 Hotel garni; Gasthof, Pension (auch Privatzimmer), jeweils mit Frühstück 90% 11%"
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              "profit": {
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            }
          },
          {
            "label": "Hotel, Gasthof oder Pension mit Halb- oder Vollpension",
            "quote": "Halb-/Vollpension, hier ohne Gaststätten-Betrieb (vgl. A01 90% 6%",
            "turnover": {
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                "quote": "Halb-/Vollpension, hier ohne Gaststätten-Betrieb (vgl. A01 90% 6%"
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          {
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          {
            "label": "Sonstige Überlassung von Gästeunterkünften, etwa Wohnmobil-Stellplatz oder Campingplatz",
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            "turnover": {
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        ],
        "rate": {
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          "quote": "Der Beitragssatz beträgt 13,24 v. H. des Messbetrags gemäß § 3 Absatz 1."
        },
        "basis": {
          "text": "Es zählt der Umsatz ohne Umsatzsteuer, bei fehlender Umsatzsteuerpflicht die Einnahmen, und zwar grundsätzlich der des vorletzten Kalenderjahres vor dem Erhebungsjahr.",
          "quote": "Als Umsatz im Sinne dieser Satzung gilt die Summe der Entgelte (abzüglich Umsatzsteuer) im Sinne des § 10 Absatz 1 des Umsatzsteuergesetzes, bei fehlender Umsatzsteuerpflicht die Summe der Einnahmen. Im Stadtgebiet erzielt ist der Umsatz auch, soweit die Erfüllung von Leistungspflichten außerhalb dieses Gebietes erfolgt. Maßgebend ist der Umsatz des vorletzten dem Erhebungsjahr (im Sinne von § 5) vorausgegangen Kalenderjahres (Vorvorjahres)."
        },
        "minimum": {
          "text": "Liegt der Beitrag für ein Jahr unter 5,00 €, setzt die Stadt ihn vorläufig nicht fest; sie holt ihn nach, sobald mehrere Jahre zusammen mindestens 5,00 € ergeben.",
          "quote": "Ergibt sich für das Erhebungsjahr eine Beitragsschuld von weniger als 5,00 €, so wird vorläufig von einer Beitragsfestsetzung abgesehen. Der Beitrag wird im Rahmen der gesetzlichen Festsetzungsverjährung in Folgejahren festgesetzt, sobald sich insgesamt für mehrere Erhebungsjahre eine Beitragsschuld von mindestens 5,00 € ergibt."
        },
        "reporting": {
          "text": "Du zeigst die Aufnahme deiner Tätigkeit innerhalb eines Monats an und machst auf Anforderung die Angaben zum Umsatz mit Nachweisen.",
          "quote": "Die Beitragspflichtigen sowie ihre Vertreter haben der Stadt, vertreten durch die Samtgemeinde Bad Bevensen-Ebstorf, die Aufnahme der beitragspflichtigen Tätigkeit innerhalb eines Monats anzuzeigen. Sie haben der Samtgemeinde auf Anforderung die zur Berechnung des Beitrages erforderlichen Angaben zu machen und Nachweise zu erbringen."
        },
        "deadline": {
          "text": "Die Vorausleistung und der festgesetzte Beitrag sind jeweils einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids fällig.",
          "quote": "Die Vorausleistung und der endgültig festgesetzte Beitrag sind jeweils innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des jeweiligen Bescheides fällig."
        },
        "exemptions": [],
        "remarks": [
          {
            "text": "Die Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf setzt den Beitrag für die Stadt per Bescheid fest.",
            "quote": "Die Heranziehung zur Vorausleistung und zum (endgültigen) Beitrag erfolgt durch schriftlichen Bescheid der Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf."
          },
          {
            "text": "Die Stadt kann schon im laufenden Jahr Vorausleistungen bis zur Höhe des voraussichtlichen Beitrags verlangen.",
            "quote": "Die Stadt erhebt für das laufende Erhebungsjahr Vorausleistungen bis zur Höhe der voraussichtlich entstehenden Beitragsschuld."
          },
          {
            "text": "Der Vorteilssatz ist der Teil deines Umsatzes, der als vom Tourismus herrührend gilt; der Gewinnsatz drückt die Gewinnmöglichkeit der Betriebsart aus.",
            "quote": "Der Vorteilssatz bezeichnet für die einzelnen Arten der beitragspflichtigen Tätigkeit den als auf dem Tourismus beruhend geltenden Teil des Umsatzes. Er ist in der Anlage zu dieser Satzung (Betriebsartentabelle) in Spalte 3 bestimmt. (4) Der Gewinnsatz drückt die objektive Gewinnmöglichkeit der jeweiligen Betriebsart aus; er ist für die einzelnen Arten der beitragspflichtigen Tätigkeit in der Anlage zu dieser Satzung (Betriebsartentabelle) in Spalte 4 bestimmt."
          },
          {
            "text": "Übst du mehrere verschiedene selbstständige Tätigkeiten aus, wird der Beitrag für jede gesondert berechnet.",
            "quote": "Übt ein Beitragspflichtiger mehrere verschiedenartige selbstständige Tätigkeiten aus"
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      "slug": "bad-grund",
      "name": "Gemeinde Bad Grund (Harz)",
      "short": "Bad Grund",
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      "state": "Niedersachsen",
      "district": "Göttingen",
      "sources": {
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          "title": "Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Gemeinde Bad Grund (Harz) (Gästebeitragssatzung) vom 15.12.2017 in der Fassung des 2. Nachtrags vom 02.10.2020, nichtamtliche Lesefassung der Gemeinde",
          "url": "https://www.gemeinde-bad-grund.de/downloads/datei/ZmI0YjkzYTgzZTVkY2Q2NXNhNG9taC9McmNUazdxQmJ5RXAzVmUzZDUrSGRtTXNXQ2gxWFgxa24wWVV5azVIQTQ0REU1Uk93ZUtha3pTY3JFd1piYzYrS2J3RGQ2MW82K1UyZVZBZklYZy80MHdhK25vWU9FcnNmektsallnWld0bXFWWUVJMkZHTUpVeUlVclc1dnVURkdrd2N6MzVadDdtTUVWVWM3WmszdzFuNlBQb3lvelM3U2VIT3ZyYnUwcy9ieXYwUUQwUkVQWGRPOA",
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          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
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                "cents": 105
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          "from": 4,
          "text": "Jede vierte und jede weitere Person einer Familie ist befreit.",
          "quote": "jede 4. und weitere Person einer Familie,"
        },
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          {
            "text": "Menschen mit einer Minderung der Erwerbstätigkeit von 100 v. H.",
            "quote": "Schwerbehinderte, deren Minderung der Erwerbstätigkeit 100 v. H. beträgt,"
          },
          {
            "text": "Begleitpersonen von Menschen mit 100 v. H., die laut Ausweis völlig auf ständige Begleitung angewiesen sind (Merkzeichen B)",
            "quote": "Begleitpersonen von Schwerbehinderten nach Ziffer 5, deren Minderung der Erwerbstätigkeit 100 v.H. beträgt und die laut amtlichen Ausweis völlig auf ständige Begleitung (Merkzeichen B) angewiesen sind,"
          },
          {
            "text": "Bettlägerige Kranke und Personen, die die Einrichtungen des Ortes nicht nutzen können",
            "quote": "bettlägerige Kranke oder Personen, die nicht in der Lage sind, die Fremdenverkehrseinrichtungen zu benutzen oder an den zu Zwecken des Fremdenverkehrs durchgeführten Veranstaltungen teilzunehmen,"
          },
          {
            "text": "Verwandte von Einwohnern mit Hauptwohnung im Erholungsgebiet, die ohne Entgelt aus familiären Gründen zu Besuch sind und in den Haushalt aufgenommen werden",
            "quote": "Kinder, Kindeskinder, Geschwister und Geschwisterkinder, Eltern, Großeltern, Schwiegereltern, Schwiegertöchter- und -söhne, Schwäger und Schwägerinnen von Personen, die im Erholungsgebiet ihre Hauptwohnung haben oder in einem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis stehen, wenn sie ohne Entgelt oder Kostenerstattung ausschließlich aus familiären oder vergleichbaren Gründen besuchen und in deren häusliche Gemeinschaft aufgenommen werden,"
          },
          {
            "text": "Personen, die sich nur zur Berufsausübung im Ort aufhalten",
            "quote": "Beitragspflichtig ist nicht, wer sich nur zur Berufsausübung im Erhebungsgebiet aufhält."
          },
          {
            "text": "Teilnehmer an von der Gemeinde anerkannten Kongressen, Tagungen und Lehrgängen, wenn sie die Einrichtungen des Ortes nicht nutzen können",
            "quote": "Teilnehmer an von der Gemeinde Bad Grund (Harz) anerkannten Kongressen, Messen, Tagungen, Lehrgängen und vergleichbaren Veranstaltungen sind beitragsfrei, wenn außerhalb des Veranstaltungsprogramms eine Inanspruchnahmemöglichkeit der Fremdenverkehrseinrichtungen nicht besteht und Fremdenverkehrsveranstaltungen nicht besucht werden können."
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Der Gästebeitrag gilt in Zone I und Zone II mit demselben Satz.",
            "quote": "Der Tagesgästebeitrag beträgt pro Übernachtung in Zone I und Zone II:"
          },
          {
            "text": "Die Satzung gilt für die Ortschaft Bergstadt Bad Grund (Harz) und den Bereich des Campingplatzes Hübichalm in Gittelde.",
            "quote": "Die Zone II umfasst das über das anerkannte Gebiet nach a) hinausgehende Gebiet der Ortschaft Bergstadt Bad Grund (Harz), Gemarkung Bad Grund (Harz), Flur 1 bis Flur 8, sowie den in der Flur 11 der Gemarkung Gittelde liegenden Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 15 „Campingplatz Hübichalm“ des (ehemaligen) Fleckens Gittelde."
          },
          {
            "text": "Menschen mit einer Minderung der Erwerbstätigkeit von 70 bis unter 100 v. H. zahlen nur die Hälfte.",
            "quote": "Schwerbehinderte, deren Minderung der Erwerbstätigkeit weniger als 100 v.H. aber mindestens 70 v.H. beträgt, werden nur zu 50 v.H. des maßgeblichen Gästebeitrages nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 bzw. nur zu 50 v.H. des maßgeblichen Gästebeitrages nach § 7 Abs. 2 Nr. 1 herangezogen."
          },
          {
            "text": "Wer eine Zweitwohnung oder einen Dauerstellplatz hat, zahlt unabhängig von der Dauer seiner Aufenthalte einen Jahresgästebeitrag.",
            "quote": "Zweitwohnungsinhaber und deren Angehörige und Nutzer von Campingplätzen, die einen Dauerstellplatz gemietet, gepachtet, durch Gestattung oder Nutzungsüberlassung oder in anderer Weise innehaben haben und deren Angehörige, sind unabhängig von der Dauer und Häufigkeit ihres Aufenthaltes verpflichtet, den Jahresgästebeitrag zu entrichten."
          },
          {
            "text": "Der Jahresgästebeitrag beträgt 63,00 € je Person ab 18 Jahren.",
            "quote": "1. für eine Einzelperson oder für jede Person einer Familie nach Vollendung des 18. Lebensjahres je 63,00 €"
          },
          {
            "text": "Mit der Gästekarte können deine Gäste den Nahverkehr im Harz über das Harzer Urlaubs-Ticket (HATIX) kostenlos nutzen.",
            "quote": "Beitragspflichtige nach § 3 sind während ihres Aufenthaltes im Erhebungsgebiet zur kostenfreien Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs im definierten Gebiet nach Maßgabe der Durchführungsbestimmungen des Harzer Urlaubs-Ticket (HATIX)"
          },
          {
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            "quote": "Die Meldevordrucke sind vollständig 4 Jahre nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres für Kontrollzwecke aufzubewahren,"
          },
          {
            "text": "Bei vorzeitiger Abreise wird der zu viel gezahlte Gästebeitrag auf Antrag gegen Rückgabe der Gästekarte erstattet.",
            "quote": "Bei vorzeitigem Abbruch des vorgesehenen Aufenthaltes wird der nach Tagen berechnete, zu viel gezahlte Gästebeitrag auf Antrag an den Gästekarteninhaber gegen Rückgabe der Gästekarte vom Wohnungsgeber im Sinne des § 10 dieser Satzung erstattet,"
          }
        ],
        "hostDuty": {
          "text": "Wer Gäste beherbergt, händigt ihnen innerhalb von 24 Stunden nach der Anreise die ausgefüllte Gästekarte aus.",
          "quote": "innerhalb von 24 Stunden nach deren Anreise die vollständig ausgefüllte Gästekarte mit HATIX-Aufdruck (1. Ausfertigung des Meldevordruckes als Durchschreibesatz) auszuhändigen."
        },
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          "quote": "den Gästebeitrag innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe der Rechnungsstellung an die Gästebeitragsstelle abzuführen. Der Wohnungsgeber haftet für die rechtzeitige Einziehung und vollständige Ablieferung des Gästebeitrages,"
        },
        "reporting": {
          "text": "Deine Gäste meldest du innerhalb von 7 Tagen nach der Anreise der Gästebeitragsstelle.",
          "quote": "die bei ihm verweilenden Personen, mit Ausnahme der unter § 4 Abs. 1 Nr. 3 innerhalb von 7 Tagen nach deren Anreise der Gästebeitragsstelle zu melden."
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      "slug": "bad-lauterberg-im-harz",
      "name": "Stadt Bad Lauterberg im Harz",
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      "sources": {
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          "title": "Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Stadt Bad Lauterberg im Harz (Gästebeitragssatzung GB-S) vom 19.12.2024, Amtsblatt für den Landkreis Göttingen Nr. 57/2024 vom 30.12.2024, S. 1503",
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        "nachtrag1": {
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              "where": "remarks[1]",
              "page": 3,
              "reading": "Diese 1. Nachtragssatzung tritt am 01. Januar 2027 in Kraft."
            }
          ]
        },
        "bnetza": {
          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
          "url": "https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Digitales/Kurzzeitvermietung/_func/Area-Liste-xls.html?nn=686258",
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          "verifiedOn": "2026-10-15",
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        "tbs": {
          "title": "Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Stadt Bad Lauterberg im Harz (Tourismusbeitragssatzung) vom 22.11.2017, Amtsblatt für den Landkreis Göttingen Nr. 52/2017 vom 30.11.2017",
          "url": "https://www.badlauterberg.de/downloads/datei/OGUzYWI1YzA2NDk2ZTA1MHY5dndjSnkrb3RvRThOdzU2L09PTEh1NGx5QXNKc0wzY1FrT1BiNDZhWGZadU9JRlpIY21CR29tVmF1Q3hkL2RWNUpQNWgvSkMwOERBVGxjM1VNZG1rcUZhVUk4aGE4NGNkS0FRZGd6VEtadUlIcUJtNHlBY2JFNHc1alNmNHY4eG9HczZGQ1EyNmlBaTFOekdHWGs2dz09",
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          "ocr": [
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              "where": "businessLevy.payer",
              "page": 2,
              "reading": "Beitragspflichtig sind alle in Spalte 1 der Anlage genannten selbständig tätigenden Personen und Unternehmen, denen durch den Tourismus unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile geboten werden."
            },
            {
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              "page": 1,
              "reading": "Erhebungsgebiet für den Tourismusbeitrag ist der in der \"Anlage Erhebungsgebiet\" dargestellte Teil des Stadtgebiets, der Bestandteil dieser Satzung ist."
            },
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              "page": 6,
              "reading": "Der Beitrag wird im Rahmen der gesetzlichen Festsetzungsverjährung in den Folgejahren festgesetzt, sobald sich insgesamt für mehrere Erhebungsjahre eine Beitragsschuld von mindestens 10,00 € ergibt."
            },
            {
              "where": "businessLevy.reporting",
              "page": 4,
              "reading": "Die Beitragspflichtigen haben der Stadt Bad Lauterberg im Harz die Aufnahme der beitragspflichtigen Tätigkeit und auf Anforderung die erforderlichen Angaben zur Berechnung des Beitrages oder der Vorausleistung mitzuteilen."
            },
            {
              "where": "businessLevy.deadline",
              "page": 5,
              "reading": "Der Tourismusbeitrag bzw. die Vorausleistung ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Heranziehungsbescheides fällig."
            },
            {
              "where": "businessLevy.remarks[0]",
              "page": 3,
              "reading": "Die jeweils zugrunde liegende Anzahl des Maßstabes wird mit dem in Spalte 3 der Anlage festgelegten Beitrag multipliziert."
            },
            {
              "where": "businessLevy.remarks[1]",
              "page": 3,
              "reading": "Maßgebend sind die Verhältnisse am 30. Juni des Kalenderjahres, für das der Beitrag erhoben wird."
            },
            {
              "where": "businessLevy.remarks[2]",
              "page": 4,
              "reading": "wird für jeden vollen Monat, für den die Voraussetzungen der Beitragspflicht erfüllt sind, 1/12 des Tourismusbeitrages erhoben."
            },
            {
              "where": "businessLevy.remarks[3]",
              "page": 5,
              "reading": "Die Stadt Bad Lauterberg im Harz kann für das laufende Kalenderjahr Vorausleistungen bis zur Höhe des voraussichtlichen Tourismusbeitrages erheben."
            }
          ]
        },
        "tbs2": {
          "title": "2. Nachtragssatzung zur Tourismusbeitragssatzung der Stadt Bad Lauterberg im Harz vom 23.11.2023 mit Anlage ab 01.01.2024, Amtsblatt für den Landkreis Göttingen Nr. 59 vom 30.11.2023, S. 1076",
          "url": "https://www.badlauterberg.de/downloads/datei/MzRmYTQxYzU2OGU0MDBhMDg1N0ZJWDN5THN0NjNtci9RSE9sejZRQW40SWQ4Ymc4SktZYlc3T3p1L2hldm52V0FheGtrZDJiRy9NekhTZmgrNWl2WlA0ZHJJUWFZc3ZHU0N3ZlhUdTdCMTBCNWN3Ny9sdlJoUkVzYTgzUWNaVmcwelpRVjJ4b093TW9RbXdIckgvNEViTCs1ckhNV3FBbVRuY2dCM0dQcGp1NXp5NklEdXBoVmVGMGZ2QT0",
          "kind": "statute",
          "inForce": "2024-01-01",
          "sha256": "72d1bfab2d8515609c516ae558e3034d5564b13b1f00df79693960525163a2d1",
          "verifiedOn": "2026-10-15",
          "changedOn": "2026-10-15",
          "ocr": [
            {
              "where": "businessLevy.letting[0]",
              "page": 3,
              "reading": "2. Vermieter von Ferienwohnungen und Ferien- Anzahl der vorhandenen Fremdenbetten, 10,69 €"
            },
            {
              "where": "businessLevy.letting[0] figure 1",
              "page": 3,
              "reading": "2. Vermieter von Ferienwohnungen und Ferien- Anzahl der vorhandenen Fremdenbetten, 10,69 €"
            },
            {
              "where": "businessLevy.letting[1]",
              "page": 3,
              "reading": "1. Inhaber von Betrieben des Beherbergungs- Anzahl der vorhandenen Fremdenbetten, 16,57 €"
            },
            {
              "where": "businessLevy.letting[1] figure 1",
              "page": 3,
              "reading": "1. Inhaber von Betrieben des Beherbergungs- Anzahl der vorhandenen Fremdenbetten, 16,57 €"
            },
            {
              "where": "businessLevy.letting[2]",
              "page": 3,
              "reading": "3. Fachkliniken Anzahl der vorhandenen Fremdenbetten, 1,66 €"
            },
            {
              "where": "businessLevy.letting[2] figure 1",
              "page": 3,
              "reading": "3. Fachkliniken Anzahl der vorhandenen Fremdenbetten, 1,66 €"
            },
            {
              "where": "businessLevy.letting[3]",
              "page": 3,
              "reading": "4. Inhaber von Gruppenunterkünften Anzahl der vorhandenen Fremdenbetten, 1,66 €"
            },
            {
              "where": "businessLevy.letting[3] figure 1",
              "page": 3,
              "reading": "4. Inhaber von Gruppenunterkünften Anzahl der vorhandenen Fremdenbetten, 1,66 €"
            },
            {
              "where": "businessLevy.letting[4]",
              "page": 3,
              "reading": "5. Inhaber von Camping- und Zeltplätzen Anzahl der Wohnwagen- und Zeltplätze 8,29 €"
            },
            {
              "where": "businessLevy.letting[4] figure 1",
              "page": 3,
              "reading": "5. Inhaber von Camping- und Zeltplätzen Anzahl der Wohnwagen- und Zeltplätze 8,29 €"
            }
          ]
        }
      },
      "levy": {
        "name": "Gästebeitrag",
        "source": "satzung",
        "counting": {
          "countsDepartureDay": false,
          "quote": "Die Aufenthaltsdauer wird nach der Anzahl der Übernachtungen, Tagesbesuche ausgenommen, berechnet."
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        "periods": [
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            "label": "Ganzjährig",
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              {
                "from": "01-01",
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            "adult": {
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              "quote": "Normalbeitrag 2,50 €"
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                "underAge": 14,
                "cents": 0,
                "quote": "Personen bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres,"
              },
              {
                "underAge": 18,
                "cents": 70,
                "quote": "Kinder ab 14 Jahre und 0,70 € 21,00€ Jugendliche bis 18 Jahre"
              }
            ]
          }
        ],
        "maxNights": null,
        "family": {
          "free": "persons",
          "from": 5,
          "text": "Die fünfte und jede weitere Person einer Familie, die im gemeinsamen Haushalt lebt, ist befreit.",
          "quote": "Jede 5. und weitere Person einer Familie, soweit sie im gemeinsamen Haushalt lebt,"
        },
        "exemptions": [
          {
            "text": "Menschen mit einem Grad der Behinderung von 100, wenn sie die Kosten des Aufenthalts selbst tragen",
            "quote": "Schwerbehinderte Personen mit einem Grad der Behinderung von 100 %, wenn sie die Kosten des Aufenthalts oder der Kur in voller Höhe selbst tragen,"
          },
          {
            "text": "Die Begleitperson eines solchen Menschen, wenn der Ausweis die Mitnahme einer Begleitperson vorsieht",
            "quote": "Eine Begleitperson eines Schwerbehinderten gemäß Absatz 2 (Grad der Behinderung 100 %), wenn die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson durch Eintragung im Ausweis der schwerbehinderten Person nachgewiesen ist,"
          },
          {
            "text": "Besucher von Einwohnern, die unentgeltlich bei ihnen wohnen",
            "quote": "Personen, die eine im Erhebungsgebiet mit Hauptwohnung gemeldete Person ausschließlich aus familiären oder vergleichbaren Gründen besuchen und dabei ohne Entgelt oder Kostenerstattung in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen werden,"
          },
          {
            "text": "Personen, die sich ausschließlich zur Berufsausübung, zum Schulbesuch oder zur Ausbildung im Ort aufhalten",
            "quote": "Personen, die sich ausschließlich zur Berufsausübung, zum Schulbesuch oder zur Ausbildung im Erhebungsgebiet aufhalten,"
          },
          {
            "text": "Gäste, die in einem Kalenderjahr schon für mindestens 42 Tage Gästebeitrag gezahlt haben, für alle weiteren Tage dieses Jahres",
            "quote": "Personen, die innerhalb eines Kalenderjahres für mindestens 42 Tage Gästebeitrage in Bad Lauterberg im Harz entrichtet haben, für die über 42 Tage hinausgehende Aufenthaltsdauer innerhalb desselben Kalenderjahres."
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Bis Ende 2026 gilt die Satzung im Stadtgebiet ohne die Ortsteile Barbis, Bartolfelde und Osterhagen; dort wird kein Gästebeitrag erhoben.",
            "quote": "Das Erhebungsgebiet für den Gästebeitrag erstreckt sich auf das Gebiet der Stadt Bad Lauterberg im Harz mit Ausnahme der Ortsteile Barbis, Bartolfelde und Osterhagen."
          },
          {
            "text": "Ab dem 1. Januar 2027 gilt eine geänderte Satzung mit neuen Sätzen und zwei Zonen.",
            "quote": "Diese 1. Nachtragssatzung tritt am 01. Januar 2027 in Kraft.",
            "source": "nachtrag1"
          },
          {
            "text": "Ab 2027 zahlen Erwachsene in Zone I (Stadtgebiet ohne Barbis, Bartolfelde, Osterhagen) 3,00 € und in Zone II (Barbis, Bartolfelde, Osterhagen) 2,00 € je Übernachtung.",
            "quote": "1. Normalbeitrag Zone I 3,00 € 90,00 € 2. Normalbeitrag Zone II 2,00 € 60,00 €",
            "source": "nachtrag1"
          },
          {
            "text": "Ab 2027 gehört das Gebiet der Ortsteile Barbis, Bartolfelde und Osterhagen zur Zone II; alles andere im Stadtgebiet ist Zone I.",
            "quote": "Die Zone II umfasst das Gebiet der Ortsteile Barbis, Bartolfelde und Osterhagen.",
            "source": "nachtrag1"
          },
          {
            "text": "Ab 2027 sind Personen bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres befreit.",
            "quote": "Personen bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres,",
            "source": "nachtrag1"
          },
          {
            "text": "Ab 2027 zahlen Kinder ab 7 Jahren und Jugendliche bis 18 Jahre in Zone I 1,50 € und in Zone II 1,00 € je Übernachtung.",
            "quote": "a) Kinder ab 7 Jahre und 1,50 € 45,00 € Jugendliche bis 18 Jahre Zone I aa) Kinder ab 7 Jahre und 1,00 € 30,00 € Jugendliche bis 18 Jahre Zone II",
            "source": "nachtrag1"
          },
          {
            "text": "Ab 2027 ist das zweite und jedes weitere minderjährige Kind einer Familie im gemeinsamen Haushalt befreit.",
            "source": "nachtrag1",
            "quote": "Jedes 2. und weitere minderjährige Kind einer Familie, soweit es im gemeinsamen Haushalt lebt,"
          },
          {
            "text": "Bis Ende 2026 zahlen Menschen mit einem Grad der Behinderung von 70 bis 99 1,70 €, wenn sie die Kosten des Aufenthalts selbst tragen.",
            "quote": "Schwerbehinderte gemäß § 2 Sozialgesetzbuch IX, welche die Kosten des Aufenthalts in voller Höhe selbst 1,70€ 51,00 € tragen, bei einer Erwerbsminderung von 70 - 99 %"
          },
          {
            "text": "Ab 2027 zahlen sie in Zone I 2,20 €.",
            "quote": "in voller Höhe selbst 2,20 € 66,00 € tragen, bei einer Erwerbsminderung von 70 – 99 % Zone I",
            "source": "nachtrag1"
          },
          {
            "text": "Ab 2027 zahlen sie in Zone II 1,50 €.",
            "quote": "in voller Höhe selbst 1,50 € 45,00 € tragen, bei einer Erwerbsminderung von 70 – 99 % Zone II",
            "source": "nachtrag1"
          },
          {
            "text": "Du haftest neben dem Gast für die rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung des Gästebeitrags.",
            "quote": "haften für die rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung des Gästebeitrages an die Stadt Bad Lauterberg im Harz."
          },
          {
            "text": "Du führst ein tagesaktuelles Gästeverzeichnis über alle Gäste, auch befreite, und bewahrst es vier Jahre auf.",
            "quote": "Das Gästeverzeichnis ist 4 Jahre ab Beginn des auf die Eintragung folgenden Kalenderjahres aufzubewahren."
          },
          {
            "text": "Die Gästebeitragssatzung musst du an einer für den Gast gut sichtbaren Stelle auslegen oder aushändigen.",
            "quote": "die Gästebeitragssatzung an einer für den Gast gut sichtbaren Stelle auszulegen bzw. auszuhändigen."
          },
          {
            "text": "Die Meldung läuft über das kostenlose elektronische Gästebeitragsabrechnungssystem der Stadt, das du nutzen musst.",
            "quote": "das von der Stadt Bad Lauterberg im Harz unentgeltlich zur Verfügung gestellte elektronische Gästebeitragsabrechnungssystem zu nutzen"
          }
        ],
        "hostDuty": {
          "text": "Wer Gäste beherbergt, zieht den Gästebeitrag für die gesamte Aufenthaltsdauer ein und stellt die Gästekarte aus.",
          "quote": "den Gästebeitrag für die gesamte Dauer des Aufenthaltes des Beitragspflichtigen einzuziehen und die Gästekarte auszustellen"
        },
        "deadline": {
          "text": "Der eingezogene Gästebeitrag geht binnen zehn Tagen nach dem Bescheid der Stadt an die Stadt.",
          "quote": "den eingezogenen Gästebeitrag innerhalb von 10 Tagen nach Bescheiderteilung an die Stadt Bad Lauterberg im Harz abzuführen,"
        },
        "reporting": {
          "text": "Die notwendigen Gästedaten erfasst du innerhalb von 24 Stunden nach der Anreise.",
          "quote": "von den bei ihnen gegen Entgelt oder Kostenerstattung verweilenden beitragspflichtigen Personen innerhalb von 24 Stunden nach Anreise, die für die Erhebung des Gästebeitrages notwendigen Daten"
        }
      },
      "lodgingTax": null,
      "registration": {
        "required": false,
        "source": "bnetza",
        "asOf": "2026-10-01",
        "quote": "Stand: 01.10.2026"
      },
      "checked": {
        "on": "2026-10-14",
        "by": "agent"
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      "ocrCompared": {
        "on": "2026-10-15",
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      },
      "businessLevy": {
        "name": "Tourismusbeitrag",
        "source": "tbs",
        "payer": {
          "text": "Zahlen musst du, wenn du selbstständig tätig bist und dir der Tourismus in Bad Lauterberg unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile bietet; die Anlage nennt die Vermieter von Ferienwohnungen ausdrücklich.",
          "quote": "Beitragspflichtig sind alle in Spalte 1 der Anlage genannten selbständig tätigenden Personen und Unternehmen, denen durch den Tourismus unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile geboten werden."
        },
        "letting": [
          {
            "label": "Vermieter von Ferienwohnungen und Ferienappartements, Privatvermietung",
            "quote": "2. Vermieter von Ferienwohnungen und Ferien- Anzahl der vorhandenen Fremdenbetten, 10,69 €",
            "flat": {
              "cents": 1069,
              "per": "Fremdenbett"
            },
            "source": "tbs2"
          },
          {
            "label": "Hotels, Gasthöfe, Pensionen und andere Betriebe des Beherbergungsgewerbes",
            "quote": "1. Inhaber von Betrieben des Beherbergungs- Anzahl der vorhandenen Fremdenbetten, 16,57 €",
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        "area": {
          "text": "Der Beitrag gilt nur in dem Teil des Stadtgebiets, den die „Anlage Erhebungsgebiet“ der Satzung zeigt, nicht überall in der Stadt.",
          "quote": "Erhebungsgebiet für den Tourismusbeitrag ist der in der „Anlage Erhebungsgebiet“ dargestellte Teil des Stadtgebiets, der Bestandteil dieser Satzung ist."
        },
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          "quote": "Der Beitrag wird im Rahmen der gesetzlichen Festsetzungsverjährung in den Folgejahren festgesetzt, sobald sich insgesamt für mehrere Erhebungsjahre eine Beitragsschuld von mindestens 10,00 € ergibt."
        },
        "reporting": {
          "text": "Du zeigst der Stadt die Aufnahme deiner Tätigkeit an und machst auf Anforderung die Angaben, die sie für die Berechnung braucht.",
          "quote": "Die Beitragspflichtigen haben der Stadt Bad Lauterberg im Harz die Aufnahme der beitragspflichtigen Tätigkeit und auf Anforderung die erforderlichen Angaben zur Berechnung des Beitrages oder der Vorausleistung mitzuteilen."
        },
        "deadline": {
          "text": "Der Beitrag und die Vorausleistung sind einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids fällig.",
          "quote": "Der Tourismusbeitrag bzw. die Vorausleistung ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Heranziehungsbescheides fällig."
        },
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            "text": "Gezählt werden die Fremdenbetten, die du zur Beherbergung gegen Entgelt zur Verfügung stellst; den Betrag je Bett nennt die Anlage.",
            "quote": "Die jeweils zugrunde liegende Anzahl des Maßstabes wird mit dem in Spalte 3 der Anlage festgelegten Beitrag multipliziert."
          },
          {
            "text": "Maßgebend sind die Verhältnisse am 30. Juni des Jahres, für das der Beitrag erhoben wird.",
            "quote": "Maßgebend sind die Verhältnisse am 30. Juni des Kalenderjahres, für das der Beitrag erhoben wird."
          },
          {
            "text": "Beginnt oder endet deine Tätigkeit im Laufe eines Jahres, zahlst du für jeden vollen Monat ein Zwölftel des Beitrags.",
            "quote": "wird für jeden vollen Monat, für den die Voraussetzungen der Beitragspflicht erfüllt sind, 1/12 des Tourismusbeitrages erhoben."
          },
          {
            "text": "Die Stadt kann schon im laufenden Jahr Vorausleistungen bis zur Höhe des voraussichtlichen Beitrags erheben.",
            "quote": "Die Stadt Bad Lauterberg im Harz kann für das laufende Kalenderjahr Vorausleistungen bis zur Höhe des voraussichtlichen Tourismusbeitrages erheben."
          }
        ]
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      "url": "https://keyset.cloud/kurtaxe/bad-lauterberg-im-harz/",
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      "slug": "bad-pyrmont",
      "name": "Stadt Bad Pyrmont",
      "short": "Bad Pyrmont",
      "ags": "03252003",
      "state": "Niedersachsen",
      "district": "Hameln-Pyrmont",
      "sources": {
        "satzung": {
          "title": "Verordnung über den Kurbeitrag im Staatsbad Pyrmont vom 19. August 2019 (Kurbeitragsverordnung des Landes Niedersachsen, Fassung der Kurverwaltung ab 01.01.2020)",
          "url": "https://www.staatsbad-pyrmont.de/fileadmin/Downloads_allg/Kurbeitragsordnung_Bad_Pyrmont_ab_01.01.2020.pdf",
          "kind": "statute",
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        "bnetza": {
          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
          "url": "https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Digitales/Kurzzeitvermietung/_func/Area-Liste-xls.html?nn=686258",
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              "quote": "vom 1. bis 42. Tag 2) des Aufenthalts 1.1.1. je Tag 2) 3,40 3,00"
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                "quote": "wer das 18. Lebensjahr nicht vollendet hat,"
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          "text": "höchstens 42 Tage innerhalb eines Jahres",
          "quote": "1.2 bei einem Aufenthalt an mehr als 42 Tagen innerhalb eines Jahres 1.2.1 für ein Jahr (Jahreskurkarte) 142,80 3) 126,00 3)"
        },
        "exemptions": [
          {
            "text": "Wer nur aus beruflichen Gründen an einem Kongress, einer Tagung oder einem Lehrgang in Bad Pyrmont teilnimmt, zahlt nichts.",
            "quote": "wer nur aus beruflichen Gründen an einem Kongress, einer Tagung, einem Lehrgang oder einer ähnlichen Veranstaltung in Bad Pyrmont teilnimmt,"
          },
          {
            "text": "Wer sich nur zum Schulbesuch oder zur Berufsausbildung im Erhebungsgebiet aufhält, zahlt nichts.",
            "quote": "wer sich nur zum Schulbesuch oder zur Berufsausbildung im Erhebungsgebiet aufhält,"
          },
          {
            "text": "Wer stationär in einem Krankenhaus medizinisch versorgt wird, zahlt nichts.",
            "quote": "wer in einem Krankenhaus im Sinne des § 107 Abs. 1 des Fünften Buchs des Sozialgesetzbuchs stationär medizinisch versorgt wird,"
          },
          {
            "text": "Wer eine gewerbliche Messe in Hannover oder im Einzugsbereich besucht, zahlt für die Dauer der Messe nichts.",
            "quote": "wer eine gewerbliche Messe in Hannover oder im Einzugsbereich von Bad Pyrmont besucht, während der Dauer der Messe und"
          },
          {
            "text": "Wer einen schwerbehinderten Menschen begleitet, der ständige Begleitung braucht, zahlt nichts.",
            "quote": "wer einen schwerbehinderten Menschen begleitet, der einer ständigen Begleitung bedarf."
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Die Befreiungen gelten nur, wenn die Person die Einrichtungen für den Kurbetrieb nicht in Anspruch nimmt.",
            "quote": "Eine Person nach den Nummern 1 bis 7 ist nur von der Kurbeitragspflicht befreit, wenn sie die Einrichtungen für den Kurbetrieb nicht in Anspruch nimmt."
          },
          {
            "text": "Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 zahlen 3,00 € statt 3,40 € je Tag.",
            "quote": "vom 1. bis 42. Tag 2) des Aufenthalts 1.1.1. je Tag 2) 3,40 3,00"
          },
          {
            "text": "Bei einem Aufenthalt an mehr als 42 Tagen innerhalb eines Jahres gilt die Jahreskurkarte: 142,80 €, für Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 126,00 €.",
            "quote": "1.2 bei einem Aufenthalt an mehr als 42 Tagen innerhalb eines Jahres 1.2.1 für ein Jahr (Jahreskurkarte) 142,80 3) 126,00 3)"
          },
          {
            "text": "Tagesbeiträge nach Nummer 1.1, die im Geltungszeitraum der Jahreskurkarte schon gezahlt wurden, werden auf den Jahresbeitrag angerechnet.",
            "quote": "Bereits nach den Nummer 1.1 im Geltungszeitraum der Jahreskurkarte gezahlte Kurbeiträge werden auf den Jahresbeitrag angerechnet."
          },
          {
            "text": "Mitreisende Ehe- und Lebenspartner und mitreisende volljährige Kinder neben einer Person mit der Jahreskurkarte zahlen für ein Jahr 105,00 €, mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 90,30 €.",
            "quote": "Beitrag nach Ziffer 1.2.1 zahlt, für ein Jahr (Jahreskurkarte) 105,00 3) 90,30 3)"
          },
          {
            "text": "Der Kurbeitrag gilt in der Stadt ohne die Ortsteile Baarsen, Eichenborn, Großenberg, Hagen, Kleinenberg, Neersen und Thal.",
            "quote": "ohne die Ortsteile Baarsen, Eichenborn, Großenberg, Hagen, Kleinenberg, Neersen und Thal."
          },
          {
            "text": "Dem Gast gibst du nach Zahlung des tagesweisen Kurbeitrags eine Kurkarte.",
            "quote": "Wer einen nach Tagen berechneten Kurbeitrag gezahlt hat, erhält eine Kurkarte."
          }
        ],
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          "text": "Wer Gäste beherbergt, meldet sie der Kurverwaltung, zieht den Kurbeitrag ein und führt ihn ab.",
          "quote": "ist verpflichtet, der Kurverwaltung die bei ihm gegen Entgelt oder Kostenerstattung verweilenden beitragspflichtigen Personen spätestens am ersten Werktag nach der Ankunft zu melden, den Kurbeitrag einzuziehen und innerhalb von 14 Tagen an die Kurverwaltung abzuführen."
        },
        "deadline": {
          "text": "Abführen musst du den Kurbeitrag innerhalb von 14 Tagen an die Kurverwaltung.",
          "quote": "den Kurbeitrag einzuziehen und innerhalb von 14 Tagen an die Kurverwaltung abzuführen."
        },
        "reporting": {
          "text": "Die beitragspflichtigen Gäste meldest du der Kurverwaltung spätestens am ersten Werktag nach der Ankunft.",
          "quote": "spätestens am ersten Werktag nach der Ankunft zu melden"
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          "text": "Mitreisende Ehe- und Lebenspartner und mitreisende volljährige Kinder neben einer Person mit dem vollen Satz zahlen 2,50 € je Tag.",
          "quote": "1.1.2 als mitreisende Ehepartnerin oder als mitreisender Ehepartner oder als mitreisende Lebenspartnerin oder als mitreisender Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder als mit mindestens einem Elternteil reisendes volljähriges Kind neben einer Person, die den Beitrag nach Ziffer 1.1.1. zahlt, je Tag 2) 2,50 2,15"
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      "slug": "bad-sachsa",
      "name": "Stadt Bad Sachsa",
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      "sources": {
        "satzung": {
          "title": "Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages (Gästebeitragssatzung) der Stadt Bad Sachsa, Ratsbeschluss vom 26.06.2025, in Kraft ab 01.01.2026",
          "url": "https://www.bad-sachsa.de/wp-content/uploads/sites/4/2026/02/gaestebeitragssatzung_2026_bis_2028.pdf",
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          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
          "url": "https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Digitales/Kurzzeitvermietung/_func/Area-Liste-xls.html?nn=686258",
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          "verifiedOn": "2026-10-15",
          "changedOn": "2026-10-14"
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        "tbs": {
          "title": "Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages (Tourismusbeitragssatzung) der Stadt Bad Sachsa vom 18.09.2025, in Kraft ab 01.01.2026",
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              "reading": "13,27 € je Fremdenbett"
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              "where": "businessLevy.letting[2] figure 1",
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              "reading": "3,93 € je Fremdenbett"
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              "where": "businessLevy.letting[3]",
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              "reading": "3,27 € je Stellplatz"
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              "where": "businessLevy.letting[3] figure 1",
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              "reading": "3,27 € je Stellplatz"
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              "where": "businessLevy.reporting",
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              "reading": "Die Beitragspflichtigen sowie ihre Vertreter haben der Stadt Bad Sachsa die Aufnahme der beitragspflichtigen Tätigkeit und die erforderlichen Angaben zur Berechnung des Beitrages auf dem von der Stadt Bad Sachsa vorgeschriebenen Vordruck zu machen."
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              "reading": "Der Tourismusbeitrag bzw. die Vorausleistungen werden einen Monat nach Bekanntgabe des Tourismusbeitragsbescheides fällig."
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              "reading": "a) Hotels, Hotels garni, Pensionen b) Privatzimmer, Ferienwohnungen c) Jugendgästehäuser, Gruppenhäuser d) Wohnmobilstellplätze"
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              "reading": "Beginnt oder endet die beitragspflichtige Tätigkeit im Laufe eines Jahres, wird für den vollen Monat für den die Voraussetzungen der Beitragspflicht vorlagen, ein Zwölftel des Beitrages erhoben."
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              "reading": "Die Stadt Bad Sachsa erhebt für das laufende Kalenderjahr Vorausleistungen bis zu der voraussichtlichen Höhe des Beitrages."
            },
            {
              "where": "businessLevy.remarks[6]",
              "page": 1,
              "reading": "Die Stadt Bad Sachsa ist für ihr gesamtes Gebiet mit Ausnahme der Ortsteile Steina, Tettenborn und Neuhof als heilklimatischer Kurort staatlich anerkannt. In dem als heilklimatischer Kurort anerkannten Gebiet und außerhalb des anerkannten Gebietes (Erhebungsgebiet) erhebt sie"
            }
          ]
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              "quote": "Das Gästegebiet I umfasst das gesamte Gebiet der Stadt Bad Sachsa mit Ausnahme der Ortsteile Steina, Tettenborn und Neuhof."
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                ]
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          {
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              "text": "Gästegebiet II sind die Ortsteile Steina, Neuhof und Tettenborn.",
              "quote": "Das Gästegebiet II umfasst das gesamte Gebiet der Ortsteile Steina, Neuhof und Tettenborn."
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                  "quote": "b) im Gästegebiet II 1,95 €."
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          {
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            "quote": "Schwerbehinderte Personen mit einem Grad der Behinderung von 100 Prozent,"
          },
          {
            "text": "Die Begleitperson eines solchen Menschen, wenn der Ausweis die Mitnahme einer Begleitperson vorsieht",
            "quote": "eine Begleitperson einer schwerbehinderten Person gemäß Abs. 2 Ziffer 1 oder Abs. 3, wenn die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson durch Eintragung im Ausweis der schwerbehinderten Person nachgewiesen ist,"
          },
          {
            "text": "Besucher von Einwohnern oder Beschäftigten, die unentgeltlich bei ihnen wohnen",
            "quote": "wenn sie ohne Entgelt oder Kostenerstattung in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen werden,"
          },
          {
            "text": "Personen, die sich zum Schulbesuch oder zur Ausbildung im Ort aufhalten",
            "quote": "Personen, die sich zum Schulbesuch oder zur Ausbildung im Erhebungsgebiet aufhalten,"
          },
          {
            "text": "Gäste, die in einem Kalenderjahr schon für mindestens 30 Tage Gästebeitrag gezahlt haben, für alle weiteren Tage dieses Jahres",
            "quote": "Personen, die innerhalb eines Kalenderjahres für mindestens 30 Tage Gästebeiträge im Erhebungsgebiet entrichtet haben, für die über 30 Tage hinausgehende Aufenthaltsdauer innerhalb desselben Kalenderjahres."
          },
          {
            "text": "Personen, die sich nur zur Berufsausübung im Ort aufhalten",
            "quote": "Personen, die sich nur zur Berufsausübung im Erhebungsgebiet aufhalten."
          },
          {
            "text": "Bettlägerige Kranke, die die Tourismuseinrichtungen nicht nutzen können",
            "quote": "bettlägerige Kranke, die nicht in der Lage sind, die Tourismuseinrichtungen zu benutzen"
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 70, aber unter 100 zahlen die Hälfte.",
            "quote": "Der Gästebeitrag wird auf 50 Prozent des maßgeblichen Gästebeitrages nach § 5 ermäßigt für schwerbehinderte Personen, deren Grad der Behinderung weniger als 100 Prozent, aber mindestens 70 Prozent beträgt."
          },
          {
            "text": "Auch außerhalb des staatlich anerkannten Kurortgebiets zahlt, wer dort zu Heil-, Kur- oder Erholungszwecken Unterkunft nimmt.",
            "quote": "Der Gästebeitrag wird auch von Personen erhoben, die in der Stadt Bad Sachsa außerhalb des als heilklimatischer Kurort staatlich anerkannten Gebietes nach § 1 Abs. 1"
          },
          {
            "text": "Befreite und nicht beitragspflichtige Gäste musst du trotzdem anmelden, soweit es um Schwerbehinderte, ihre Begleitpersonen, Kinder bis 5 Jahre, Berufsreisende und Kranke geht.",
            "quote": "Die Befreiungstatbestände nach Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 sowie Abs. 2 Nr. 1 und 2 entbinden den Wohnungsgeber nicht von der Anmeldeverpflichtung nach § 8."
          },
          {
            "text": "Du haftest für die rechtzeitige Einziehung und vollständige Ablieferung des Gästebeitrags.",
            "quote": "Der Wohnungsgeber haftet für die rechtzeitige Einziehung und vollständige Ablieferung des Beitrages,"
          },
          {
            "text": "Du führst ein tagesaktuelles Gästeverzeichnis über alle Gäste, auch befreite, und bewahrst es ein Jahr auf.",
            "quote": "Das Gästeverzeichnis ist für die Dauer eines Jahres ab Beginn des auf die Eintragung folgenden Kalenderjahres aufzubewahren"
          },
          {
            "text": "Die Gästebeitragssatzung musst du für deine Gäste gut sichtbar aushängen oder auslegen.",
            "quote": "die Gästebeitragssatzung an einer für den Gast gut sichtbaren Stelle auszuhängen bzw. auszulegen,"
          },
          {
            "text": "Das elektronische Gästebeitragsabrechnungssystem der Tourist-Information ist kostenlos und von dir zu nutzen; nur bei unbilliger Härte kann die Tourist-Information befreien.",
            "quote": "das von der Tourist-Information Stadt Bad Sachsa unentgeltlich zur Verfügung gestellte elektronische Gästebeitragsabrechnungssystem zu nutzen."
          }
        ],
        "hostDuty": {
          "text": "Wer Gäste beherbergt, zieht den Gästebeitrag für die gesamte Aufenthaltsdauer ein und stellt die Gästekarte aus.",
          "quote": "den Gästebeitrag für die gesamte Dauer des Aufenthaltes der/des Beitragspflichtigen einzuziehen und die Gästekarte auszustellen"
        },
        "deadline": {
          "text": "Der eingezogene Gästebeitrag geht binnen zwei Wochen nach der Rechnung der Stadt an die Stadt.",
          "quote": "den eingezogenen Gästebeitrag innerhalb zwei Wochen nach Rechnungsstellung an die Stadt Bad Sachsa abzuführen."
        },
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          "text": "Die Gästedaten nimmst du innerhalb von 24 Stunden nach der Ankunft im elektronischen Meldeschein der Stadt auf.",
          "quote": "von den bei ihm/ihnen verweilenden beitragspflichtigen Personen innerhalb von 24 Stunden nach deren Ankunft die für die Erhebung des Gästebeitrages notwendigen Daten"
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        "source": "bnetza",
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        "name": "Tourismusbeitrag",
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          "text": "Zahlen musst du, wenn du selbstständig tätig bist und dir der Tourismus in Bad Sachsa unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile bietet; die Anlage nennt Vermieter von Ferienwohnungen und Privatzimmern ausdrücklich.",
          "quote": "Beitragspflichtig sind alle selbständig tätigen Personen und Unternehmen, denen durch den Tourismus im Erhebungsgebiet nach § 1 Absatz 1 unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile geboten werden."
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        "minimum": null,
        "reporting": {
          "text": "Du meldest der Stadt die Aufnahme deiner Tätigkeit und die Angaben für die Berechnung auf dem Vordruck der Stadt.",
          "quote": "Die Beitragspflichtigen sowie ihre Vertreter haben der Stadt Bad Sachsa die Aufnahme der beitragspflichtigen Tätigkeit und die erforderlichen Angaben zur Berechnung des Beitrages auf dem von der Stadt Bad Sachsa vorgeschriebenen Vordruck zu machen."
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        "deadline": {
          "text": "Der Beitrag und die Vorausleistungen sind einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids fällig.",
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        "exemptions": [],
        "remarks": [
          {
            "text": "Das Beherbergungsgewerbe teilt die Anlage in vier Gruppen: Hotels, Hotels garni und Pensionen, Privatzimmer und Ferienwohnungen, Jugendgästehäuser und Gruppenhäuser sowie Wohnmobilstellplätze.",
            "quote": "a) Hotels, Hotels garni, Pensionen b) Privatzimmer, Ferienwohnungen c) Jugendgästehäuser, Gruppenhäuser d) Wohnmobilstellplätze"
          },
          {
            "text": "Gezählt werden die Betten, die du zur Beherbergung gegen Entgelt zur Verfügung hältst.",
            "quote": "zur Beherbergung gegen Entgelt zur Verfügung gehalten werden"
          },
          {
            "text": "Der Beitrag ergibt sich, indem die Zahl der Maßstabseinheiten mit dem Beitrag je Einheit multipliziert wird.",
            "quote": "Die Festlegung des Beitrages erfolgt durch Multiplikation der Anzahl der Maßstabseinheiten mit dem Beitrag pro Maßstabseinheit."
          },
          {
            "text": "Maßgebend sind die Verhältnisse am 1. Juli des Jahres, für das der Beitrag erhoben wird.",
            "quote": "Maßgebend sind die Verhältnisse am 01.07. des Kalenderjahres, für das der Beitrag erhoben wird."
          },
          {
            "text": "Beginnt oder endet deine Tätigkeit im Laufe eines Jahres, zahlst du für jeden vollen Monat ein Zwölftel des Beitrags.",
            "quote": "Beginnt oder endet die beitragspflichtige Tätigkeit im Laufe eines Jahres, wird für den vollen Monat für den die Voraussetzungen der Beitragspflicht vorlagen, ein Zwölftel des Beitrages erhoben."
          },
          {
            "text": "Die Stadt kann schon im laufenden Jahr Vorausleistungen bis zur voraussichtlichen Höhe des Beitrags erheben.",
            "quote": "Die Stadt Bad Sachsa erhebt für das laufende Kalenderjahr Vorausleistungen bis zu der voraussichtlichen Höhe des Beitrages."
          },
          {
            "text": "Der Beitrag wird für das ganze Stadtgebiet erhoben, auch für die Ortsteile Steina, Tettenborn und Neuhof, die nicht als Kurort anerkannt sind.",
            "quote": "Die Stadt Bad Sachsa ist für ihr gesamtes Gebiet mit Ausnahme der Ortsteile Steina, Tettenborn und Neuhof als heilklimatischer Kurort staatlich anerkannt. In dem als heilklimatischer Kurort anerkannten Gebiet und außerhalb des anerkannten Gebietes (Erhebungsgebiet) erhebt sie"
          }
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              "reading": "Schwerbehinderte, deren Grad der Behinderung mindestens 80 v.H. beträgt, werden zu 75 v.H. des maßgeblichen Kurbeitrages nach $ 4 herangezogen."
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              "reading": "Für mitgebrachte Hunde ist unabhängig von der Aufenthaltszeit ganzjährig eine Aufenthaltsabgabe in Höhe von 1,50 € pro Tag zu entrichten."
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              "reading": "Die Anmeldung erfolgt über das von der Gemeinde im Internet zur Verfügung gestellte Portal (www.baltrum.de)."
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              "page": 6,
              "reading": "Diese Satzung ist in den vermieteten Räumen auszulegen."
            },
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              "reading": "Jeder Unterkunftgeber ist verpflichtet, für die von ihm ausgestellten oder weitergereichten Kurkarten den Kurbeitrag vom Beitragspflichtigen einzuziehen und an die Gemeinde abzuführen."
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              "reading": "Die einbehaltenen Kurbeiträge abzüglich der zu erstatteten Beiträge eines Monats sind jeweils spätestens bis zum 15. des darauffolgenden Monats gegenüber der Gemeinde abzuführen. Es zählt das Datum des Eingangs bei der Gemeinde."
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              "page": 5,
              "reading": "Jeder Unterkunftgeber ist verpflichtet, dem Beitragsschuldner innerhalb von 24 Stunden über das Online-Portal der Gemeinde (www.baltrum.de) eine vollständig ausgefüllte Kurkarte auszustellen."
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        "fvb": {
          "title": "Satzung der Inselgemeinde Baltrum über die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages (Fremdenverkehrsbeitragssatzung) vom 15.12.2011 mit Anlage 1, wie von der Gemeinde auf gemeindebaltrum.de veröffentlicht",
          "url": "https://gemeindebaltrum.de/fremdenverkehrsbeitragssatzung/",
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                "quote": "pro Kind (vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) 0,75 Euro"
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          }
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          {
            "text": "Begleitpersonen von Schwerbehinderten, die laut Ausweis mit dem Merkzeichen B ständig auf Begleitung angewiesen sind, zahlen nichts.",
            "quote": "Begleitpersonen von Schwerbehinderten, die laut amtlichen Ausweis völlig auf ständige Begleitung angewiesen sind (amtlicher Ausweis mit dem Merkzeichen „B“ für die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson),"
          },
          {
            "text": "Wer sich nur zur Berufsausübung auf Baltrum aufhält, zahlt nichts.",
            "quote": "Beitragspflichtig ist nicht, wer sich nur zur Berufsausübung in der Gemeinde aufhält."
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Außerhalb der Saison gilt der ermäßigte Satz; die Satzung nennt dafür 31. Oktober bis 15. März und lässt die Grenztage damit offen.",
            "quote": "b) außerhalb der Saison (31.10. bis 15.03.)"
          },
          {
            "text": "Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 zahlen 75 Prozent des Beitrags.",
            "quote": "Schwerbehinderte, deren Grad der Behinderung mindestens 80 v.H. beträgt, werden zu 75 v.H. des maßgeblichen Kurbeitrages nach § 4 herangezogen."
          },
          {
            "text": "Für mitgebrachte Hunde fällt ganzjährig eine Aufenthaltsabgabe von 1,50 Euro pro Tag an.",
            "quote": "Für mitgebrachte Hunde ist unabhängig von der Aufenthaltszeit ganzjährig eine Aufenthaltsabgabe in Höhe von 1,50 € pro Tag zu entrichten."
          },
          {
            "text": "Auf Antrag gibt es einen Jahreskurbeitrag, für Erwachsene 105,00 Euro.",
            "quote": "pro Erwachsenem 105,00 Euro"
          },
          {
            "text": "Die Gäste meldest du bei der Gemeinde über das Online-Portal auf baltrum.de an.",
            "quote": "Die Anmeldung erfolgt über das von der Gemeinde im Internet zur Verfügung gestellte Portal (www.baltrum.de)."
          },
          {
            "text": "Du legst die Satzung in den vermieteten Räumen aus.",
            "quote": "Diese Satzung ist in den vermieteten Räumen auszulegen."
          }
        ],
        "hostDuty": {
          "text": "Wer Gäste beherbergt, zieht den Kurbeitrag bei den Gästen ein und führt ihn an die Gemeinde ab.",
          "quote": "Jeder Unterkunftgeber ist verpflichtet, für die von ihm ausgestellten oder weitergereichten Kurkarten den Kurbeitrag vom Beitragspflichtigen einzuziehen und an die Gemeinde abzuführen."
        },
        "deadline": {
          "text": "Die eingezogenen Beiträge eines Monats führst du bis zum 15. des Folgemonats ab; maßgeblich ist der Eingang bei der Gemeinde.",
          "quote": "Die einbehaltenen Kurbeiträge abzüglich der zu erstattenden Beiträge eines Monats sind jeweils spätestens bis zum 15. des darauffolgenden Monats gegenüber der Gemeinde abzuführen. Es zählt das Datum des Eingangs bei der Gemeinde."
        },
        "reporting": {
          "text": "Innerhalb von 24 Stunden stellst du jedem Gast über das Online-Portal der Gemeinde eine vollständig ausgefüllte Kurkarte aus.",
          "quote": "Jeder Unterkunftgeber ist verpflichtet, dem Beitragsschuldner innerhalb von 24 Stunden über das Online-Portal der Gemeinde (www.baltrum.de) eine vollständig ausgefüllte Kurkarte auszustellen."
        }
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        "source": "bnetza",
        "asOf": "2026-10-01",
        "quote": "Stand: 01.10.2026"
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      "businessLevy": {
        "name": "Fremdenverkehrsbeitrag",
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          "text": "Zahlen musst du, wenn du auf Baltrum selbständig tätig bist und der Fremdenverkehr dir unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile bringt, was bei der Vermietung an Gäste der Fall ist.",
          "quote": "Beitragspflichtig sind alle selbständig tätigen Personen und alle Unternehmen, denen durch den Fremdenverkehr im Gemeindegebiet der Inselgemeinde Baltrum unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile geboten werden."
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          {
            "label": "Vermieter von Ferienwohnungen und Gästezimmern (private Vermietung)",
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          {
            "label": "Inhaber von Beherbergungsbetrieben (Hotels, Gasthöfe, Pensionen)",
            "quote": "16,90 € 12,80 €",
            "flat": {
              "cents": 1690,
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          {
            "label": "Inhaber von Ferien- und Erholungsheimen",
            "quote": "16,90 € 12,80 € 2,90 €",
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              "cents": 290,
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          {
            "label": "Inhaber von Camping- und Zeltplätzen",
            "quote": "2,90 € 5,70 €",
            "flat": {
              "cents": 570,
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        "minimum": null,
        "reporting": {
          "text": "Du teilst der Gemeinde den Beginn, die Änderung und das Ende deiner Vermietung mit und machst auf Anforderung die Angaben, die sie für die Berechnung braucht.",
          "quote": "Die Beitragspflichtigen sowie ihre Vertreter haben der Inselgemeinde Baltrum die Auf-nahme der beitragspflichtigen Tätigkeit und auf Anforderung die erforderlichen Anga-ben zur Berechnung des Beitrages oder der Vorausleistung mitzuteilen."
        },
        "deadline": {
          "text": "Beitrag und Vorausleistung sind einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids fällig.",
          "quote": "Der Beitrag bzw. die Vorausleistung ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Heranziehungsbescheides fällig."
        },
        "exemptions": [],
        "remarks": [
          {
            "text": "Der Beitrag je Bett steht in Spalte 3 der Anlage, deren Überschrift „Beitrag je Maßstab in €“ lautet; die Zeile für Vermieter von Ferienwohnungen und Gästezimmern steht an zweiter Stelle der Tabelle.",
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          },
          {
            "text": "Die Anlage ist als Tabelle ohne feste Zeilen veröffentlicht: Als Maßstab stehen für die Zeilen 1 bis 4 Betten, Betten, Betten und Stellplätze, und die Beträge folgen in derselben Reihenfolge.",
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          },
          {
            "text": "Als Vermieter von Ferienwohnungen und Gästezimmern führt die Anlage alle, deren Vermietung privaten Charakter hat.",
            "quote": "2. Vermieter von Ferienwohnungen und Gästezimmern (Vermietung weist priva-ten Charakter auf)"
          },
          {
            "text": "Der Beitrag wird jährlich erhoben: Die Zahl der Betten wird mit dem Beitrag je Bett multipliziert.",
            "quote": "Der Beitrag wird jährlich erhoben."
          },
          {
            "text": "Für die Zahl deiner Betten zählen die Verhältnisse am 30. Juni des Jahres, für das der Beitrag erhoben wird.",
            "quote": "Maßgebend für die Bemessung der Beiträge sind die Verhältnisse am 30. Juni des Er-hebungszeitraumes, für das der Beitrag erhoben wird."
          },
          {
            "text": "Der Beitrag wird nur für volle Kalendermonate erhoben.",
            "quote": "Die Erhebung der Beiträge erfolgt nur für volle Kalendermonate."
          },
          {
            "text": "Auf den Beitrag kann die Gemeinde für das laufende Jahr Vorausleistungen bis zur voraussichtlichen Höhe verlangen.",
            "quote": "Die Inselgemeinde Baltrum kann für das laufende Kalenderjahr Vorausleistungen bis zur voraussichtlichen Höhe des Fremdenverkehrsbeitrages erheben."
          }
        ]
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      "name": "Borkum",
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      "state": "Niedersachsen",
      "district": "Leer",
      "sources": {
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          "title": "Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Stadt Borkum (Gästebeitragssatzung) vom 19.09.2019 in der Fassung der 5. Änderungssatzung vom 21.11.2024, Lesefassung der Stadt Borkum",
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        "fvb": {
          "title": "Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Stadt Borkum (Tourismusbeitragssatzung) vom 11.12.2019 in der Fassung der 5. Änderungssatzung vom 21.11.2024, Lesefassung der Stadt Borkum",
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        "fvbAnlage": {
          "title": "Anlage zur Tourismusbeitragssatzung der Stadt Borkum (incl. 5. Änderungssatzung), Lesefassung der Stadt Borkum",
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        "bnetza": {
          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
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                "quote": "b) für Kinder vom vollendeten 12. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 1,50 Euro"
              }
            ]
          }
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          {
            "text": "Menschen mit einem Grad der Behinderung von 100 oder dem Merkzeichen B und ihre Begleitperson zahlen auf Antrag 2,40 Euro je Übernachtung.",
            "quote": "c) Schwerbehinderte, deren Grad der Behinderung 100 beträgt und Schwerbehinderte, mit amtlichem Ausweis mit Merkzeichen \"B\", sowie deren Begleit- 2,40 Euro person."
          },
          {
            "text": "Wer nur zur Berufsausübung auf der Insel ist und die Tourismuseinrichtungen nicht nutzt, zahlt nichts.",
            "quote": "a) Personen, die sich nur zur Berufsausübung im Erhebungsgebiet aufhalten,"
          },
          {
            "text": "Wer Einwohner zu einer besonderen Familienfeier besucht, zahlt für höchstens zwei Übernachtungen nichts.",
            "quote": "b) Personen, die zur Teilnahme an besonderen Familienfeiern (insbesondere Eheschließung, besondere Ehejubiläen, Taufe, Firmung, Jugendweihe, sowie vergleichbare religiös oder weltlich tradierte Feiern) Einwohner im Erhebungsgebiet besuchen, die dort ihren Hauptwohnsitz haben, für maximal 2 Übernachtungen."
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Im Kalenderjahr zahlt ein Gast höchstens den Jahresgästebeitrag, für Erwachsene 144,00 Euro.",
            "quote": "Der unter Anwendung des nach Abs. 1 festgelegten \"Gästebeitrag pro Übernachtung\" zu errechnende Gästebeitrag beträgt im Kalenderjahr höchstens den in Abs. 3 festgelegten Jahresgästebeitrag."
          },
          {
            "text": "Kinder unter 12 Jahren zahlen nichts, werden aber gemeldet und bekommen eine Gästekarte.",
            "quote": "Sie unterliegen der Gästebeitragspflicht und den Meldepflichten nach dieser Satzung und erhalten eine Gästekarte bzw. Jahresgästekarte,"
          },
          {
            "text": "Du legst die Satzung in der vermieteten Unterkunft gut sichtbar aus.",
            "quote": "Die nach Abs. 1 verpflichteten Personen haben diese Satzung in den vermieteten Gasträumen an gut sichtbarer Stelle auszulegen."
          }
        ],
        "hostDuty": {
          "text": "Wer Gäste beherbergt, meldet sie, zieht den Gästebeitrag ein und liefert ihn an die Stadt ab; du haftest für die vollständige Ablieferung.",
          "quote": "Sie sind ferner verpflichtet, den Gästebeitrag einzuziehen und an die Stadt abzuliefern; sie haften insoweit für die rechtzeitige Einziehung und vollständige Ablieferung des Gästebeitrages."
        },
        "deadline": {
          "text": "Innerhalb von 24 Stunden nach der Ankunft stellst du die Gästekarte aus und ziehst den Beitrag ein.",
          "quote": "Die nach Abs. 1 verpflichteten Personen haben den bei ihnen verweilenden Gästebeitragsschuldner innerhalb von 24 Stunden nach deren Ankunft eine Gästekarte auszustellen, den Gästebeitrag einzuziehen",
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        "reporting": {
          "text": "Gemeldet wird innerhalb von 48 Stunden bei der Nordseeheilbad Borkum GmbH mit dem analogen oder digitalen Meldevordruck der Stadt.",
          "quote": "den Gästebeitragsschuldner innerhalb von 48 Stunden bei der Nordseeheilbad Borkum GmbH mittels des von der Stadt vorgeschriebenen analogen oder digitalen Meldevordrucks (§ 7 Abs. 3 Satz 1) anzumelden.",
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        "asOf": "2026-10-01",
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          "quote": "Beitragspflichtig sind alle selbständig tätigen Personen und alle Unternehmen, denen durch den Tourismus in der Stadt Borkum unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile geboten werden."
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          {
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          {
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          {
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                "quote": "Jugendherbergen 95 3,5",
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          {
            "label": "Sonstige selbständige Personen und Unternehmen mit Beherbergungsleistungen",
            "quote": "Sonstige selbständige Personen und Unternehmen mit Beherbergungsleistungen, denen 520 unmittelbar oder mittelbar durch den Fremdenverkehr besondere wirtschaftliche Vorteile 83 19",
            "source": "fvbAnlage",
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                "source": "fvbAnlage"
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              "profit": {
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        ],
        "rate": {
          "percent": 4.59,
          "quote": "Der Beitragssatz beträgt 4,59 v.H."
        },
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        },
        "minimum": null,
        "reporting": {
          "text": "Du meldest der Stadt, wenn du mit der Vermietung anfängst, sie änderst oder aufgibst, und machst auf Anforderung die Angaben, die sie für die Berechnung braucht.",
          "quote": "Die Beitragspflichtigen sowie ihre Vertreter haben der Stadt Borkum die Aufnahme, Änderung und Beendigung der beitragspflichtigen Tätigkeit und auf Anforderung die erforderlichen Angaben zur Berechnung des Beitrages oder der Vorausleistung mitzuteilen."
        },
        "deadline": {
          "text": "Beitrag und Vorausleistung sind einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids fällig.",
          "quote": "Der Beitrag bzw. die Vorausleistung ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Heranziehungsbescheides fällig."
        },
        "exemptions": [],
        "remarks": [
          {
            "text": "Die Stadt rechnet den Beitrag aus deinem steuerbaren Umsatz mal Mindestgewinnsatz mal Vorteilssatz mal Beitragssatz.",
            "quote": "Der Tourismusbeitrag errechnet sich, indem der im Geltungsbereich dieser Satzung erzielte steuerbare Umsatz mit dem Mindestgewinnsatz (Abs. 3), mit dem Vorteilssatz (Abs. 2) und mit dem Beitragssatz (Abs. 4) multipliziert wird."
          },
          {
            "text": "Als steuerbarer Umsatz gilt der Umsatz im Sinne des Umsatzsteuergesetzes, ersatzweise deine Bruttoeinnahmen ohne Umsatzsteuer.",
            "quote": "Der Vorteil richtet sich nach dem steuerbaren Umsatz im Sinne des § 1 des Umsatzsteuergesetzes, ersatzweise Bruttoeinnahmen ohne Umsatzsteuer (nachfolgend ebenfalls steuerbarer Umsatz genannt)."
          },
          {
            "text": "Fängst du im Lauf eines Jahres an oder hörst auf, zählt der Umsatz des jeweiligen Beitragszeitraums statt des Vorjahres.",
            "quote": "Abweichend von Abs. 2 ist für die Berechnung des Beitrages der Umsatz des jeweiligen Erhebungszeitraumes zugrunde zu legen:"
          },
          {
            "text": "Auf den Beitrag kann die Stadt für das laufende Jahr Vorausleistungen bis zur voraussichtlichen Höhe verlangen.",
            "quote": "Die Stadt Borkum erhebt für das laufende Kalenderjahr Vorausleistungen bis zur voraussichtlichen Höhe des Tourismusbeitrages."
          },
          {
            "text": "Übst du mehrere verschiedenartige selbständige Tätigkeiten aus, wird der Beitrag für jede gesondert berechnet.",
            "quote": "Übt ein Beitragspflichtiger mehrere verschiedenartige selbständige Tätigkeiten aus, so ist der Beitrag für jede Tätigkeit gesondert zu berechnen oder zu schätzen."
          }
        ]
      },
      "url": "https://keyset.cloud/kurtaxe/borkum/",
      "calculation": {
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        "maxDays": null,
        "maxPerStay": null,
        "childLimits": [
          12,
          18
        ],
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            "label": "Ganzjährig",
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              ]
            ],
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        ]
      }
    },
    {
      "slug": "braunlage",
      "name": "Stadt Braunlage",
      "short": "Braunlage",
      "ags": "03153016",
      "state": "Niedersachsen",
      "district": "Goslar",
      "sources": {
        "satzung": {
          "title": "Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Stadt Braunlage (Gästebeitragssatzung) vom 15. Dezember 2023 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 27. Januar 2026, Lesefassung der Stadt",
          "url": "https://www.braunlage.city/dokumente/satzungsrecht/steuern-gebuehren-beitraege/neufassung-gaestebeitragssatzung-01.012024.pdf?cid=97y",
          "kind": "municipality",
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          "changedOn": "2026-10-14"
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        "bnetza": {
          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
          "url": "https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Digitales/Kurzzeitvermietung/_func/Area-Liste-xls.html?nn=686258",
          "kind": "federal",
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          "verifiedOn": "2026-10-15",
          "changedOn": "2026-10-14"
        }
      },
      "levy": {
        "name": "Gästebeitrag",
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          "quote": "Er beträgt je Übernachtung einschließlich Mehrwertsteuer"
        },
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              "quote": "Für Personen nach Vollendung des 3,05 € 18. Lebensjahres"
            },
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                "cents": 0,
                "quote": "Vom Gästebeitrag sind befreit: a) Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres,"
              },
              {
                "underAge": 18,
                "cents": 170,
                "quote": "Für Personen von Beginn des 7. Bis zur 1,70 € Vollendung des 18. Lebensjahres"
              }
            ]
          }
        ],
        "maxNights": null,
        "family": {
          "free": "children",
          "from": 2,
          "text": "Jedes zweite und weitere Kind einer Familie ist bis zum 18. Geburtstag befreit.",
          "quote": "jedes 2. und weitere Kind einer Familie bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres,"
        },
        "exemptions": [
          {
            "text": "Menschen mit einem Grad der Behinderung von 100 sind befreit.",
            "quote": "d) Schwerbehinderte , deren Grad der Behinderung 100 % beträgt."
          },
          {
            "text": "Nahe Angehörige von Einwohnern, die unentgeltlich bei ihnen wohnen, sind befreit.",
            "quote": "wenn sie ohne Entgelt oder Kostenerstattung in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen werden,"
          },
          {
            "text": "Wer nur zur Berufsausübung oder Ausbildung im Ort ist, zahlt keinen Gästebeitrag.",
            "quote": "Nicht gästebeitragspflichtig sind Personen, die sich nur zur Berufsausübung oder Ausbildung im Erhebungsgebiet aufhalten ."
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Statt der Tagessätze können Gäste einen Jahresgästebeitrag zahlen: 91,50 € für Erwachsene, 51,00 € für Kinder und Jugendliche von 7 bis 17 Jahren.",
            "quote": "Der Jahresgästebeitrag einschließlich Mehrwertsteuer beträgt: a. Für Personen nach Vollendung des 91,50 € 18. Lebensjahres b. Für Personen von Beginn des 7. Bis zur 51,00 € Vollendung des 18. Lebensjahres"
          },
          {
            "text": "Wer Gäste beherbergt, haftet neben ihnen für Einziehung und Abführung des Gästebeitrags, auch wenn er Befreiungen zu Unrecht gewährt hat.",
            "quote": "Jeder Wohnungsgeber haftet neben den Beitragspflichtigen für die rechtzeitige Einziehung und vollständige Ablieferung des Gästebeitrages."
          },
          {
            "text": "Du musst ein tagesaktuelles Gästeverzeichnis über alle Personen führen, auch über befreite, und vier Jahre aufbewahren.",
            "quote": "Das Gästeverzeichnis ist 4 Jahre ab Beginn des auf die Eintragung folgenden Kalenderjahres aufzubewahren."
          },
          {
            "text": "Die Gästebeitragssatzung musst du für deine Gäste gut sichtbar aushängen oder auslegen.",
            "quote": "die Gästebeitragssatzung an einer für den Gast gut sichtbaren Stelle auszuhängen bzw. auszulegen."
          },
          {
            "text": "Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 70, aber unter 100 zahlen 70 % des Gästebeitrags.",
            "quote": "Schwerbehinderten , deren Minderung der Erwerbsfähigkeit weniger als 100 % aber mindestens 70 % beträgt, wird der Gästebeitrag auf 70 % ermäßigt."
          }
        ],
        "hostDuty": {
          "text": "Wer Gäste beherbergt, nimmt bei der Anreise die Gästedaten im elektronischen Meldeschein auf, zieht den Gästebeitrag ein und stellt die Gästekarte aus.",
          "quote": "unmittelbar bei Anreise die für die Erhebung des Gästebeitrages notwendigen Daten"
        },
        "deadline": {
          "text": "Der eingezogene Gästebeitrag geht binnen drei Werktagen an die Tourist-Information; bei monatlicher Abrechnung binnen sieben Tagen nach Rechnungserhalt.",
          "quote": "den eingezogenen Gästebeitrag innerhalb von 3 Werktagen an die Tourist-Information abzuliefern. Abweichend hiervon haben Wohnungsgeber mit monatlicher Gästebeitragsabrechnung den Gästebeitrag innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungserhalt zu entrichten."
        },
        "reporting": {
          "text": "Gemeldet wird über den elektronischen Meldeschein im Gästebeitragsabrechnungssystem der Stadt, das du kostenlos nutzen musst; nur bei unbilliger Härte kann die Stadt davon befreien.",
          "quote": "das von der Stadt Braunlage unentgeltlich zur Verfügung gestellte elektronische Gästebeitragsabrechnungssystem zu nutzen."
        }
      },
      "lodgingTax": null,
      "registration": {
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        "source": "bnetza",
        "asOf": "2026-10-01",
        "quote": "Stand: 01.10.2026"
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      "checked": {
        "on": "2026-10-14",
        "by": "agent"
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      "url": "https://keyset.cloud/kurtaxe/braunlage/",
      "calculation": {
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                "01-01",
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        "family": {
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    {
      "slug": "butjadingen",
      "name": "Gemeinde Butjadingen",
      "short": "Butjadingen",
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      "state": "Niedersachsen",
      "district": "Wesermarsch",
      "sources": {
        "satzung": {
          "title": "Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Gemeinde Butjadingen (Gästebeitragssatzung) vom 18.12.2025, gültig ab 01.01.2026",
          "url": "https://daten.verwaltungsportal.de/dateien/legalframework/5/7/1/3/5/GBS_2026_B.pdf",
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          "changedOn": "2026-10-14"
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        "bnetza": {
          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
          "url": "https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Digitales/Kurzzeitvermietung/_func/Area-Liste-xls.html?nn=686258",
          "kind": "federal",
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          "verifiedOn": "2026-10-15",
          "changedOn": "2026-10-14"
        },
        "tbs": {
          "title": "Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Gemeinde Butjadingen (Tourismusbeitragssatzung) vom 18.12.2025, gültig ab 01.01.2026",
          "url": "https://daten.verwaltungsportal.de/dateien/legalframework/5/7/1/3/4/TBS_2026_B.pdf",
          "kind": "municipality",
          "inForce": "2026-01-01",
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          "verifiedOn": "2026-10-15",
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        },
        "anlage": {
          "title": "Betriebsartentabelle (Spalten Betriebsart, Bezeichnung, Vorteilssatz, Gewinnsatz) der Gemeinde Butjadingen, im selben Ordner veröffentlicht wie die Tourismusbeitragssatzung vom 18.12.2025; die Datei trägt selbst weder Titel noch Datum",
          "url": "https://daten.verwaltungsportal.de/dateien/legalframework/5/7/1/3/4/Kopie_von_Ueberarbeitung_BA_Tabelle_3.pdf",
          "kind": "municipality",
          "inForce": null,
          "sha256": "196545b9774dd4d00a515b93679eaeee9d86e4b5828930b4fdccb5a1f44074d0",
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      },
      "levy": {
        "name": "Gästebeitrag",
        "source": "satzung",
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          {
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              "quote": "In der Hauptsaison a) nach Vollendung des 13. Lebensjahres 3,50 €"
            },
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              {
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                "quote": "1. Kinder bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres."
              },
              {
                "underAge": 13,
                "cents": 210,
                "quote": "b) nach Vollendung des 3. bis zur Vollendung des 13. Lebensjahres (3 bis 12 Jahre) 2,10 €"
              }
            ]
          },
          {
            "label": "Nebensaison",
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              {
                "from": "10-16",
                "to": "12-31"
              },
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                "from": "01-01",
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            "adult": {
              "cents": 160,
              "quote": "in der Nebensaison a) nach Vollendung des 13. Lebensjahres 1,60 €"
            },
            "children": [
              {
                "underAge": 3,
                "cents": 0,
                "quote": "1. Kinder bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres."
              },
              {
                "underAge": 13,
                "cents": 100,
                "quote": "b) nach Vollendung des 3. bis zur Vollendung des 13. Lebensjahres (3 bis 12 Jahre) 1,00 €"
              }
            ]
          }
        ],
        "maxNights": null,
        "family": {
          "free": "children",
          "from": 3,
          "text": "Das dritte und jedes weitere Kind einer Familie zahlt nichts, wenn für das erste und zweite Kind der Gästebeitrag entrichtet wird.",
          "quote": "2. das 3. und jedes weitere Kind einer Familie, sofern für das 1. und 2. Kind der Gästebeitrag entrichtet wird."
        },
        "exemptions": [
          {
            "text": "Verwandte von Einwohnern, die unentgeltlich bei ihnen wohnen, zahlen nichts.",
            "quote": "wenn sie unentgeltlich in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen werden"
          },
          {
            "text": "Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 oder dem Merkzeichen H zahlen nichts.",
            "quote": "4. Schwerbehinderte, deren Grad der Behinderung mindestens 80 v.H. beträgt oder in deren Ausweis das Merkzeichen H eingetragen ist."
          },
          {
            "text": "Begleitpersonen von Schwerbehinderten, die laut Ausweis regelmäßig auf Hilfe angewiesen sind, zahlen nichts.",
            "quote": "5. Begleitpersonen von Schwerbehinderten, die lt. amtlichem Ausweis infolge ihrer Behinderung regelmäßig auf Hilfe angewiesen sind."
          },
          {
            "text": "Wer nur für eine Übernachtung zu einer besonderen Familienfeier kommt (etwa Hochzeit oder Beerdigung), zahlt nichts.",
            "quote": "6. Personen, die sich anlässlich besonderer Familienfeiern (z.B. Hochzeitsfeiern, Beerdigungen) für nur eine Übernachtung in Butjadingen aufhalten."
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Hauptsaison ist vom 15. März bis 15. Oktober, die übrige Zeit ist Nebensaison.",
            "quote": "als Hauptsaison die Zeit vom 15.03. - 15.10. als Nebensaison die übrige Zeit."
          },
          {
            "text": "Die Übernachtung am Saisonwechsel zählt zur Saison, die gerade endet.",
            "quote": "Die Übernachtung des Saisonwechsels ist der jeweils endenden Saison zuzurechnen."
          },
          {
            "text": "Zweitwohnungs-Eigentümer, Dauercamper und Dauerlieger in Yachthäfen zahlen den Jahresgästebeitrag statt des Tagessatzes.",
            "quote": "Beitragspflichtige Eigentümer oder Inhaber von Wohnungseinheiten im Sinne des § 2 Satz 2 und Dauerbenutzer von Campingplätzen, Dauerlieger in Yachthäfen sowie ihre jeweiligen Familienangehörigen sind verpflichtet, den Jahresgästebeitrag zu entrichten."
          },
          {
            "text": "Teilnehmer an von der Gemeinde anerkannten Tagungen, Kongressen und Lehrgängen zahlen die Hälfte.",
            "quote": "Teilnehmer an den vorher von der Gemeinde anerkannten Tagungen, Kongressen und Lehrgängen erhalten eine Ermäßigung von 50 v.H."
          },
          {
            "text": "Du legst die Satzung in den vermieteten Räumen gut sichtbar aus.",
            "quote": "diese Satzung in den vermieteten Räumen an gut sichtbarer Stelle auszulegen."
          }
        ],
        "hostDuty": {
          "text": "Wer Gäste beherbergt, stellt innerhalb von 24 Stunden nach der Ankunft die digitale Gästekarte aus und zieht den Gästebeitrag gleichzeitig ein; du haftest für die vollständige Ablieferung.",
          "quote": "den bei ihnen gegen Entgelt oder Kostenerstattung verweilenden beitragspflichtigen Personen innerhalb von 24 Stunden nach deren Ankunft eine digitale Gästekarte auszustellen und den Gästebeitrag gleichzeitig einzuziehen"
        },
        "deadline": {
          "text": "Den eingezogenen Gästebeitrag lieferst du innerhalb von 14 Tagen nach der Zahlungsaufforderung der Tourismus-Service Butjadingen ab.",
          "quote": "Der Gästebeitrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Zahlungsaufforderung durch die TSB dort abzuliefern."
        },
        "reporting": {
          "text": "Jeden Gast meldest du innerhalb von drei Tagen bei der Tourismus-Service Butjadingen, grundsätzlich digital über das Web-Portal AVS.",
          "quote": "den Gästebeitragspflichtigen innerhalb von drei Tagen bei der Tourismus-Service Butjadingen GmbH & Co. KG (TSB) zu melden."
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          "quote": "Beitragspflichtig sind alle selbständig tätigen Personen und alle Unternehmen, denen durch den Tourismus unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile geboten werden."
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        },
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          "text": "Es zählt der steuerbare Umsatz ohne Umsatzsteuer, bei fehlender Umsatzsteuerpflicht die Summe der Einnahmen.",
          "quote": "Unter Umsatz im Sinne dieser Satzung wird verstanden: der steuerbare Umsatz (ohne Umsatzsteuer) im Sinne des § 1 des Umsatzsteuergesetzes, bei fehlender Umsatzsteuerpflicht die Summe der Einnahmen."
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          "quote": "Ergibt sich für das Erhebungsjahr eine Beitragsschuld von weniger als 5,00 €, so wird von einer Beitragserhebung abgesehen."
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          "text": "Bis zum 31. Mai jedes Jahres meldest du der Gemeinde ungefragt die Angaben, die sie zur Berechnung braucht.",
          "quote": "Jeder Beitragspflichtige hat der Gemeinde unaufgefordert bis zum 31.05. eines jeden Kalenderjahres die zur Berechnung des Beitrages erforderlichen Angaben zu machen."
        },
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            "text": "Die Vorteilssätze und Gewinnsätze stehen in der Betriebsartentabelle, einer Anlage der Satzung.",
            "quote": "Der Gewinnsatz ist in der Anlage zu dieser Satzung (Betriebsartentabelle) in Spalte 4 bestimmt."
          },
          {
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            "quote": "Maßgebend ist der Umsatz des Kalenderjahres, das dem Erhebungszeitraum vorausgegangen ist."
          },
          {
            "text": "Beginnst du deine Tätigkeit zu Jahresbeginn oder im Laufe eines Jahres, zählt stattdessen der Umsatz des Erhebungsjahres.",
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          },
          {
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          {
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            "quote": "Übt ein Beitragspflichtiger mehrere verschiedenartige selbstständige Tätigkeiten aus, so ist der Beitrag für jede Tätigkeit gesondert zu berechnen."
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    {
      "slug": "clausthal-zellerfeld",
      "name": "Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld",
      "short": "Clausthal-Zellerfeld",
      "ags": "03153018",
      "state": "Niedersachsen",
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      "sources": {
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          "title": "Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages der Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld (Gästebeitragssatzung, GBS) in der Fassung der 5. Änderungssatzung vom 04.12.2025, nichtamtliche Lesefassung der Kurbetriebsgesellschaft „Die Oberharzer“",
          "url": "https://www.oberharz.de/fileadmin/redakteure/downloads/Divers/G%C3%A4stebeitragssatzung2026.pdf",
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          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
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          "text": "Jedes dritte und weitere beitragspflichtige Kind einer Familie oder eines Alleinerziehenden ist befreit.",
          "quote": "jedes 3. und weitere beitragspflichtige Kind einer Familie oder Alleinerziehender,"
        },
        "exemptions": [
          {
            "text": "Nahe Angehörige von Einwohnern, die unentgeltlich bei ihnen wohnen",
            "quote": "wenn sie ohne Entgelt oder Kostenerstattung in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen werden."
          },
          {
            "text": "Personen, die sich ausschließlich zum Schulbesuch, zur Berufsausübung, im Bundesfreiwilligendienst oder zur Berufsausbildung im Ort aufhalten",
            "quote": "Personen, die sich ausschließlich zum Schulbesuch, zur Berufsausübung, im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes oder zur Berufsausbildung im Erhebungsgebiet aufhalten"
          },
          {
            "text": "Bettlägerig Kranke und andere Personen, die wegen ihres Gesundheitszustands die Tourismuseinrichtungen nicht nutzen können",
            "quote": "bettlägerig Kranke und andere Personen, die in vergleichbarer Art und Weise aufgrund ihres Gesundheitszustandes nicht in der Lage sind, die Tourismuseinrichtungen zu benutzen"
          },
          {
            "text": "Auf Antrag Teilnehmer an Tagungen, Kongressen und Lehrgängen, die mit der Berufsausübung zusammenhängen",
            "quote": "Teilnehmer an Tagungen, Kongressen, Lehrgängen oder vergleichbaren Veranstaltungen, deren Teilnahme im Zusammenhang mit der Berufsausübung steht"
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Die Satzung gilt für das gesamte Stadtgebiet, zu dem auch Altenau und Schulenberg gehören.",
            "quote": "Das Erhebungsgebiet erstreckt sich vollständig auf das gesamte Stadtgebiet."
          },
          {
            "text": "Außerhalb des staatlich anerkannten Kurortsteils zahlt nur, wer zu Heil-, Kur- oder Erholungszwecken Unterkunft nimmt.",
            "quote": "Gleiches gilt für Personen, die im übrigen Stadtgebiet zu Heil-, Kur- oder Erholungszwecken Unterkunft nehmen."
          },
          {
            "text": "Du musst den Beginn deiner Vermietertätigkeit unverzüglich der Kurbetriebsgesellschaft „Die Oberharzer“ oder der örtlichen Tourist-Information anzeigen.",
            "quote": "Wohnungsgeber nach § 7 Absatz 1 sind verpflichtet, die Aufnahme bzw. Beendigung ihrer Vermietertätigkeit der Kurbetriebsgesellschaft „Die Oberharzer“ mbH oder der örtlichen Tourist-Information unverzüglich anzuzeigen"
          },
          {
            "text": "Du haftest neben dem Gast für die rechtzeitige Einziehung und vollständige Ablieferung, auch wenn du Befreiungen zu Unrecht gewährt hast.",
            "quote": "Jeder Wohnungsgeber haftet neben den Beitragspflichtigen für die rechtzeitige Einziehung und vollständige Ablieferung des Gästebeitrages."
          },
          {
            "text": "Du führst für jedes Kalenderjahr ein tagesaktuelles Gästeverzeichnis über alle Gäste, auch befreite, und bewahrst es vier Jahre auf.",
            "quote": "das Gästeverzeichnis ist vier Jahre ab Beginn des auf die Eintragung folgenden Kalenderjahres aufzubewahren"
          },
          {
            "text": "Die Satzung musst du für deine Gäste sichtbar auslegen.",
            "quote": "diese Satzung für seine Gäste sichtbar auszulegen."
          },
          {
            "text": "Statt der Tagessätze können Gäste einen Jahresgästebeitrag zahlen: 108,00 € für Erwachsene, 59,40 € für Kinder und Jugendliche.",
            "quote": "Der pauschalierte Jahresgästebeitrag (einschließlich Umsatzsteuer) beträgt für: • Erwachsene 108,00 € • Kinder ab 6 Jahren und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren 59,40 €"
          }
        ],
        "hostDuty": {
          "text": "Wer Gäste beherbergt, zieht den Gästebeitrag bei der Anreise ein und stellt die Gästekarte aus.",
          "quote": "von den beitragspflichtigen Gästen unmittelbar bei Anreise den Gästebeitrag einzuziehen und ihnen die Gästekarte gemäß § 6 Absatz 2 Satz 2 auszustellen"
        },
        "deadline": {
          "text": "Der eingezogene Gästebeitrag wird binnen sieben Tagen nach dem Abgabenbescheid an die Kurbetriebsgesellschaft „Die Oberharzer“ abgeführt.",
          "quote": "den eingezogenen Gästebeitrag auf Basis der übermittelten beziehungsweise abgegebenen Anmeldungen innerhalb von sieben Tagen nach Festsetzung durch Abgabenbescheid an die Kurbetriebsgesellschaft „Die Oberharzer“ mbH abzuführen"
        },
        "reporting": {
          "text": "Du nimmst die Gästedaten spätestens bei der Anreise im elektronischen Melde- und Gästekartenverfahren auf und übermittelst sie an die Kurbetriebsgesellschaft; ohne dieses Verfahren meldest du die Gäste mit dem amtlichen Meldeschein binnen einer Woche in der Tourist-Information an.",
          "quote": "von den beherbergten Gästen spätestens bei Anreise die für die Erhebung des Gästebeitrages notwendigen Daten gemäß § 6 Absatz 2 Satz 1 in das Formular des elektronischen Melde- und Gästekartenverfahrens vollständig aufzunehmen und die Daten an die Kurbetriebsgesellschaft „Die Oberharzer“ mbH zu übermitteln oder, sofern keine Teilnahme am elektronischen Melde- und Gästekartenverfahren erfolgt, unmittelbar bei Anreise den amtlichen Meldeschein vollständig auszufüllen und unterschreiben zu lassen und die Gäste innerhalb einer Woche nach Ankunft"
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          "title": "Achte Änderungssatzung zur Gästebeitragssatzung der Stadt Cuxhaven vom 4. Dezember 2025, Amtsblatt für den Landkreis Cuxhaven Nr. 46 vom 18.12.2025, S. 499",
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          "text": "Wie unserer Internetseite der Stadt Cuxhaven zu entnehmen ist, wurde die Ausnahmegenehmigung gemäß § 3 Absatz 4 Satz 2 NKAG vom Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport als zuständige Kommunalaufsichtsbehörde mit Bescheid vom 01.07.2025 befristet bis zum 31.12.2026 verlängert.",
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            "quote": "Begleitpersonen von Schwerbehinderten, die laut amtlichen Ausweis völlig auf ständige Begleitung angewiesen sind (amtlicher Ausweis mit dem Merkzeichen \"B\"). - Schwerbehinderte, die laut amtlichem Ausweis einen Grad der Behinderung (GdB) von 100 haben."
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          {
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            "quote": "Großeltern, Eltern, Kinder, Enkelkinder, Geschwister, Schwiegerkinder von Personen mit Hauptwohnsitz in Cuxhaven, wenn sie ohne Entgelt oder Kostenerstattung in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen werden."
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            "text": "Die Sätze gelten für Zone 1, die Stadtteile Döse, Duhnen und Sahlenburg; das übrige Stadtgebiet ist Zone 2.",
            "quote": "Die Stadtteile Döse einschließlich Grimmershörn bis zur Bernhardstraße, Duhnen und Sahlenburg werden als - Zone 1 - festgesetzt."
          },
          {
            "text": "In Zone 2 zahlen Erwachsene 3,20 € in Saison A und 2,80 € in Saison B je Nacht.",
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            "source": "aenderung8"
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          {
            "text": "Die Nacht des Saisonwechsels zählt zur endenden Saison.",
            "quote": "Die Übernachtung des Saisonwechsels ist jeweils der endenden Saison zuzurechnen."
          },
          {
            "text": "Weigert sich ein Gast zu zahlen, haftest du nicht, wenn du das sofort der Stadt meldest.",
            "quote": "Weigert sich der Gästebeitragsschuldner den Gästebeitrag zu zahlen, haftet der Unterkunftgeber nicht, soweit er dies unverzüglich der Stadt Cuxhaven meldet."
          }
        ],
        "hostDuty": {
          "text": "Wer Gäste beherbergt, stellt die Gästekarte aus, berechnet den Gästebeitrag, zieht ihn ein und führt ihn an die Stadt ab.",
          "quote": "Jeder Unterkunftgeber ist verpflichtet, für die von ihm ausgestellten Gästekarten den Gästebeitrag zu errechnen, diesen vom Beitragspflichtigen einzuziehen und an die Stadt Cuxhaven abzuführen."
        },
        "deadline": {
          "text": "Abgeführt und abgerechnet wird vierteljährlich bis zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November für das vorangegangene Quartal.",
          "quote": "Die einbehaltenen Gästebeiträge sind spätestens in vierteljährlichen Teilbeträgen jeweils für das vorangegangene Quartal bis zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November eines jeden Jahres an die Stadt Cuxhaven abzuführen und abzurechnen."
        },
        "reporting": {
          "text": "Gemeldet und abgerechnet wird über das kostenlose elektronische Abrechnungssystem der Stadt, mit Name, Anschrift und Aufenthaltszeitraum des Gastes.",
          "quote": "Zur Erfüllung ihrer Pflichten nach den Absätzen 2 bis 3 haben die Unterkunftgeber das von der Stadt Cuxhaven unentgeltlich zur Verfügung gestellte elektronische Abrechnungssystem zu nutzen.",
          "source": "satzung"
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          "text": "Die Steuer schuldest du als Vermieter selbst; sie bemisst sich am Übernachtungspreis einschließlich Mehrwertsteuer, berufliche Übernachtungen sind ausgenommen.",
          "quote": "Steuerschuldner sind die Unterkunftgeber."
        },
        "deadline": {
          "text": "Die Steuer meldest du vierteljährlich bis zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November selbst an.",
          "quote": "Der Steuerschuldner (§ 3) hat jeweils für den vorangegangenen Steueranmeldezeitraum spätestens bis zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November eines jeden Jahres eine Steuererklärung nach Maßgabe des § 10 Absätze 2 und 3 vorzunehmen und die sich ergebende Steuer selbst zu berechnen."
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          "title": "Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Gemeinde Dornum (Gästebeitragssatzung) vom 11. Juli 2024, in Kraft seit 01.01.2025",
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          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
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        "tbs": {
          "title": "Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Gemeinde Dornum (Tourismusbeitragssatzung) vom 24.10.2024, in Kraft seit 01.01.2025, mit Anlagen",
          "url": "https://daten.verwaltungsportal.de/dateien/legalframework/5/3/3/9/1/Satzung_TB_2025-2027_mit_Anlagen.pdf",
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      "levy": {
        "name": "Gästebeitrag",
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            "adult": {
              "cents": 340,
              "quote": "a) für Personen nach Vollendung des 16. Lebensjahres 3,40 € 1,70 €"
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                "quote": "zur Vollendung des 16. Lebensjahres (3 bis 15 Jahre) 2,10 € 1,00 €"
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          {
            "label": "Übrige Zeit",
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            "adult": {
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              "quote": "a) für Personen nach Vollendung des 16. Lebensjahres 3,40 € 1,70 €"
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                "quote": "a) Kinder bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres"
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                "quote": "zur Vollendung des 16. Lebensjahres (3 bis 15 Jahre) 2,10 € 1,00 €"
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        "maxNights": null,
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          "text": "Das vierte und jedes weitere Kind unter 16 Jahren ohne eigenes Einkommen zahlt nichts, wenn für drei Kinder der Gästebeitrag entrichtet wird.",
          "quote": "b) jedes 4. und weitere Kind unter 16 Jahren ohne eigene Einkommen einer in häuslicher"
        },
        "exemptions": [
          {
            "text": "Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 zahlen nichts.",
            "quote": "c) Schwerbehinderte, deren Grad der Behinderung mindestens 80 v. H. beträgt"
          },
          {
            "text": "Wer nur zur Berufsausübung, zum Schulbesuch oder zur Ausbildung in Dornum ist, zahlt nichts.",
            "quote": "c) Personen, die sich nur zur Berufsausübung, zum Schulbesuch oder zur Ausbildung im Gebiet"
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Der Gästebeitrag gilt im gesamten Gemeindegebiet, ohne unterschiedliche Sätze nach Ortsteilen.",
            "quote": "(4) Das Erhebungsgebiet ist das gesamte Gemeindegebiet."
          },
          {
            "text": "Hauptsaison ist vom 15. März bis 31. Oktober, die übrige Zeit gilt vom 1. Januar bis 14. März und vom 1. November bis 31. Dezember.",
            "quote": "gilt als Hauptsaison die Zeit vom 15. März bis 31. Oktober eines jeden Jahres, als übrige Zeit gilt die Zeit vom 1. Januar bis 14. März und 1. November bis 31. Dezember eines jeden Jahres."
          },
          {
            "text": "Zweitwohnungsinhaber und Dauercamper zahlen den Jahresgästebeitrag statt des Tagessatzes.",
            "quote": "sind verpflichtet, den Jahresgästebeitrag zu entrichten."
          },
          {
            "text": "Die Satzung machst du deinen Gästen durch Aushang oder Auslage an gut erreichbarer Stelle bekannt.",
            "quote": "Gästebeitragssatzung ihren Gästen durch Aushang oder Auslage an gut erreichbaren Stellen"
          }
        ],
        "hostDuty": {
          "text": "Wer Gäste beherbergt, stellt innerhalb von 12 Stunden nach der Ankunft die Gästekarte (NordseeCard) aus, erfasst die Gäste im Meldesystem und zieht den Gästebeitrag gleichzeitig ein; du haftest für die vollständige Ablieferung.",
          "quote": "spätestens 12 Stunden nach deren Ankunft eine Gästekarte (Die NordseeCard) digital oder in Papierform auszustellen, die Personen im Meldesystem festzuhalten und den Gästebeitrag gleichzeitig einzuziehen"
        },
        "deadline": {
          "text": "Den eingezogenen Gästebeitrag überweist du innerhalb von 10 Tagen nach der Zahlungsaufforderung der Tourismus GmbH Gemeinde Dornum.",
          "quote": "Der Gästebeitrag ist innerhalb von 10 Tagen nach Zahlungsaufforderung durch die Tourismus"
        },
        "reporting": {
          "text": "Deine Gäste meldest du innerhalb von 14 Tagen bei der Tourismus GmbH Gemeinde Dornum, digital im Meldesystem oder mit dem Meldevordruck.",
          "quote": "sowie die Gästebeitragspflichtigen innerhalb von 14 Tagen digital oder mit dem Meldevordruck (Original des Durchschreibesatzes) bei der Tourismus GmbH Gemeinde Dornum zu melden."
        }
      },
      "lodgingTax": null,
      "registration": {
        "required": false,
        "source": "bnetza",
        "asOf": "2026-10-01",
        "quote": "Stand: 01.10.2026"
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      "checked": {
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        "by": "agent"
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      "businessLevy": {
        "name": "Tourismusbeitrag",
        "source": "tbs",
        "payer": {
          "text": "Zahlen musst du als selbstständig tätige Person oder als Unternehmen, wenn dir der Tourismus in Dornum unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile bringt.",
          "quote": "Beitragspflichtig sind alle selbstständig tätigen Personen und alle Unternehmen, denen durch den Tourismus in der Gemeinde Dornum unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile geboten werden."
        },
        "letting": [
          {
            "label": "Ferienwohnungen, Ferienhäuser und Gästezimmer (Vermietung mit privatem Charakter)",
            "quote": "Vermieter/-innen von Ferienwohnungen/-häusern/Gästezimmern und sonst. Personen und Betriebe, die Kurgäste, Erholungssuchende oder Touristen gegen Entgelt beherbergen (Vermietung weist privaten Charakter auf) 1,000 1,000 0,260",
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              "advantage": {
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                "quote": "Vermieter/-innen von Ferienwohnungen/-häusern/Gästezimmern und sonst. Personen und Betriebe, die Kurgäste, Erholungssuchende oder Touristen gegen Entgelt beherbergen (Vermietung weist privaten Charakter auf) 1,000 1,000 0,260"
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                "quote": "Vermieter/-innen von Ferienwohnungen/-häusern/Gästezimmern und sonst. Personen und Betriebe, die Kurgäste, Erholungssuchende oder Touristen gegen Entgelt beherbergen (Vermietung weist privaten Charakter auf) 1,000 1,000 0,260"
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          {
            "label": "Hotels, Gasthöfe und Pensionen sowie sonstige Beherbergungsbetriebe",
            "quote": "Inhaber/-innen von Beherbergungsbetrieben (Hotels, Gasthöfe, Pensionen, Fremden-, Erholungs-, Kur-, Kranken-, Kinderheime u. a.), Sanatorien, Kurkliniken 0,950 0,950 0,120",
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                "quote": "Inhaber/-innen von Beherbergungsbetrieben (Hotels, Gasthöfe, Pensionen, Fremden-, Erholungs-, Kur-, Kranken-, Kinderheime u. a.), Sanatorien, Kurkliniken 0,950 0,950 0,120"
              },
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                "quote": "Inhaber/-innen von Beherbergungsbetrieben (Hotels, Gasthöfe, Pensionen, Fremden-, Erholungs-, Kur-, Kranken-, Kinderheime u. a.), Sanatorien, Kurkliniken 0,950 0,950 0,120"
              }
            }
          },
          {
            "label": "Camping- und Zeltplätze",
            "quote": "3. Inhaber/-innen von Camping- und Zeltplätzen 1,000 1,000 0,150",
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              "profit": {
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                "quote": "3. Inhaber/-innen von Camping- und Zeltplätzen 1,000 1,000 0,150"
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            }
          }
        ],
        "rate": {
          "percent": 5.6,
          "quote": "Der Beitragssatz beträgt 5,60 v. H."
        },
        "basis": {
          "text": "Es zählt der steuerbare Umsatz des laufenden Jahres, ersatzweise die Bruttoeinnahmen ohne Umsatzsteuer.",
          "quote": "Der Vorteil richtet sich nach dem steuerbaren Umsatz im Sinne des § 1 des Umsatzsteuergesetzes – ersatzweise Bruttoeinnahmen ohne Umsatzsteuer -. Maßgebend ist der Umsatz des laufenden Jahres."
        },
        "minimum": null,
        "reporting": {
          "text": "Bis zum 31. März des Folgejahres teilst du der Gemeinde die Angaben zur Berechnung mit; auf Anforderung legst du Nachweise vor.",
          "quote": "Jede(r) Beitragspflichtige hat die zur Berechnung des Beitrages erforderlichen Angaben bis zum 31.03. des auf das Veranlagungsjahr folgende Jahr der Gemeinde Dornum mitzuteilen. Auf Anforderung sind der Gemeinde geeignete Nachweise vorzulegen."
        },
        "deadline": {
          "text": "Der Beitrag und jede Vorausleistung sind einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids fällig.",
          "quote": "Der Beitrag bzw. die Vorausleistung ist einen Monat nach Bekanntgabe des Heranziehungsbescheides fällig."
        },
        "exemptions": [],
        "remarks": [
          {
            "text": "Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr, bei einem Beginn im Lauf des Jahres der Rest des Jahres; die Jahresbeitragsschuld entsteht mit Ablauf des Erhebungszeitraums.",
            "quote": "Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr, in dem die Erhebungsvoraussetzungen der §§ 1 und 2 vorliegen und bei Entstehung der Beitragspflicht während des Jahres der Restteil des Jahres. (2) Die Jahresbeitragsschuld entsteht jeweils mit Ablauf des Erhebungszeitraums."
          },
          {
            "text": "Die Gemeinde kann Vorausleistungen bis zur voraussichtlichen Höhe des Beitrags erheben.",
            "quote": "Die Gemeinde Dornum erhebt für das laufende Kalenderjahr Vorausleistungen bis zur voraussichtlichen Höhe des Tourismusbeitrages."
          },
          {
            "text": "Eine Vorausleistung entsteht mit ihrer Anforderung, frühestens zum 1. September des laufenden Jahres.",
            "quote": "Die Vorausleistung entsteht mit ihrer Anforderung, frühestens jedoch zum 01.09. des laufenden Erhebungszeitraumes."
          },
          {
            "text": "Deine beitragspflichtige Tätigkeit zeigst du der Gemeinde innerhalb eines Monats nach dem Beginn an.",
            "quote": "Die beitragspflichtige Tätigkeit ist innerhalb eines Monats nach Aufnahme anzuzeigen."
          },
          {
            "text": "Übst du mehrere verschiedenartige selbstständige Tätigkeiten aus, wird der Beitrag für jede gesondert berechnet oder geschätzt.",
            "quote": "Übt ein Beitragspflichtiger mehrere verschiedenartige selbstständige Tätigkeiten aus, so ist der Beitrag für jede Tätigkeit gesondert zu berechnen oder zu schätzen."
          }
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      "calculation": {
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    {
      "slug": "esens",
      "name": "Stadt Esens",
      "short": "Esens",
      "ags": "03462003",
      "state": "Niedersachsen",
      "district": "Wittmund",
      "sources": {
        "satzung": {
          "title": "Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Stadt Esens (Gästebeitragssatzung) vom 17.07.2006 in der Fassung der 8. Änderung vom 02.12.2024 (Fassung ab 01.01.2025), Lesefassung der Samtgemeinde Esens",
          "url": "https://daten.verwaltungsportal.de/dateien/service/2/4/8/5/3/Gaestebeitragssatzung_Esens_ab_01.01.2025_1.pdf",
          "kind": "municipality",
          "inForce": "2025-01-01",
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          "verifiedOn": "2026-10-15",
          "changedOn": "2026-10-14"
        },
        "aenderung9": {
          "title": "Satzung zur 9. Änderung der Gästebeitragssatzung der Stadt Esens vom 15.06.2026, Amtsblatt Landkreis Wittmund vom 30. Juni 2026, S. 50 (in Kraft ab 01.01.2027)",
          "url": "https://www.landkreis-wittmund.de/media/custom/3105_4374_1.PDF?1782810329",
          "kind": "gazette",
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        "bnetza": {
          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
          "url": "https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Digitales/Kurzzeitvermietung/_func/Area-Liste-xls.html?nn=686258",
          "kind": "federal",
          "sha256": "40fa3c51b203943bc7dd08e626cf053241bc4cac5c05e2071ce7e26b3f34c652",
          "verifiedOn": "2026-10-15",
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      "levy": {
        "name": "Gästebeitrag",
        "source": "satzung",
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        },
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          "text": "Das regelt die 9. Änderung der Gästebeitragssatzung; die Saisonzeiten bleiben gleich.",
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          },
          {
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            "quote": "6. Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80, die lt. amtlichen Ausweis völlig auf ständige Begleitung angewiesen sind, sowie deren Begleitperson."
          },
          {
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            "quote": "4. Teilnehmer an den von der Stadt Esens anerkannten Tagungen, Kongressen, Lehrgängen und vergleichbaren Veranstaltungen für die ersten drei Tage des Aufenthaltes;"
          }
        ],
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            "quote": "mit ihrem Ortsteil Bensersiel als Nordseeheilbad staatlich anerkannt."
          },
          {
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            "quote": "d) diese Satzung in den vermieteten Räumen an gut sichtbarer Stelle auszulegen."
          },
          {
            "text": "Du haftest dafür, dass der Gästebeitrag rechtzeitig eingezogen und vollständig abgeliefert wird.",
            "quote": "haften für die rechtzeitige Einziehung und vollständige Ablieferung des Gästebeitrages."
          }
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          "quote": "Die so erstellte Gästekarte ist dem Beitragspflichtigen spätestens bei Ankunft zur Verfügung zu stellen, der Gästebeitrag gleichzeitig einzuziehen und schließlich an den Tourismusbetrieb Esens- Bensersiel abzuführen."
        },
        "deadline": {
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          "quote": "Dieser rechnet über das digitale System monatlich direkt mit dem Wohnungsgeber ab."
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          "quote": "die Buchungsdaten gemäß § 7 Absatz 1 Satz 2 der bei ihm gegen Entgelt oder Kostenerstattung verweilenden beitragspflichtigen Personen über das Online-Meldesystem digital zu erfassen."
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          "title": "Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrags in der Stadt Goslar (Gästebeitragssatzung) vom 21.05.2019 (Scan)",
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          {
            "text": "Personen, die sich nur zur Berufsausübung im Ort aufhalten",
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          {
            "text": "Teilnehmer an berufsbezogenen Seminaren, Tagungen und Messen auf Antrag, wenn ihnen keine Zeit für die Angebote der Stadt bleibt",
            "quote": "auf Antrag Teilnehmerinnen und Teilnehmer an berufsbezogenen Seminaren, Tagungen, Messen oder vergleichbaren Veranstaltungen, bei denen keine Möglichkeit zur Benutzung der Einrichtungen und Inanspruchnahme der Veranstaltungen im Sinne von § 1 Abs. 1 dieser Satzung verbleibt"
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Teilnehmer an berufsbezogenen Seminaren, Tagungen und Messen, die nicht befreit sind, zahlen 1,65 € je Übernachtung.",
            "quote": "Abs. 3 wird die Zahl 1,15 € durch die Zahl 1,65 € ersetzt.",
            "source": "aenderung7"
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          {
            "text": "Du haftest für die rechtzeitige und vollständige Einziehung und Ablieferung des Gästebeitrags.",
            "quote": "haften für die rechtzeitige und vollständige Einziehung und Ablieferung des Gästebeitrages"
          },
          {
            "text": "Du führst ein tagesaktuelles Gästeverzeichnis über alle Gäste, auch über befreite, und bewahrst es auf.",
            "quote": "das Gästeverzeichnis ist ein Jahr ab Beginn des auf die Eintragung folgenden Kalenderjahres aufzubewahren",
            "source": "aenderung7"
          },
          {
            "text": "Die Gästebeitragssatzung musst du für deine Gäste gut sichtbar aushängen oder auslegen.",
            "quote": "die Gästebeitragssatzung an einer für den Gast gut sichtbaren Stelle auszuhängen bzw. auszulegen;"
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        ],
        "hostDuty": {
          "text": "Wer Gäste beherbergt, nimmt bei der Anreise die Gästedaten im elektronischen Meldeschein auf, zieht den Gästebeitrag ein und stellt die Gästekarte aus.",
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        "deadline": {
          "text": "Der eingezogene Gästebeitrag wird nach Aufforderung der Goslar Marketing GmbH an die Stadt abgeliefert; eine feste Frist nennt die Satzung nicht.",
          "quote": "den eingezogenen Gästebeitrag nach Aufforderung der Goslar Marketing GmbH an die Stadt Goslar abzuliefern"
        },
        "reporting": {
          "text": "Gemeldet wird über das elektronische Gästebeitragsabrechnungssystem der Goslar Marketing GmbH, das du kostenlos nutzen musst; nur bei unbilliger Härte kann die Stadt dich davon befreien.",
          "quote": "das von der Goslar Marketing GmbH unentgeltlich zur Verfügung gestellte elektronische Gästebeitragsabrechnungssystem zu nutzen; auf Antrag kann die Stadt Goslar zur Vermeidung unbilliger Härten einzelne Wohnungsgebende von dieser Nutzungspflicht befreien."
        }
      },
      "lodgingTax": null,
      "registration": {
        "required": false,
        "source": "bnetza",
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          {
            "text": "Im Regelfall zahlt der Gast den Gästebeitrag selbst bei der Inselgemeinde, spätestens am Abreisetag.",
            "quote": "Der Gästebeitrag ist spätestens am Abreisetag vom Gästebeitragspflichtigen bei der Inselgemeinde Juist zu zahlen, soweit nicht eine Vorauszahlung geleistet wird oder die Einziehung per Lastschriftverfahren erfolgt."
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          {
            "text": "Solange das Erlebnisbad zur Wartung geschlossen ist, wird kein Gästebeitrag erhoben; 2026 war das vom 11. Januar bis 13. Februar.",
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          {
            "text": "Du hängst eine Kopie der Gästebeitragssatzung für deine Gäste aus.",
            "quote": "Alle Wohnungsgeber haben eine Kopie der Gästebeitragssatzung ihren Gästen durch Aushang bekannt zu machen."
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          "quote": "In obigen Fällen der Anmeldepflicht und falls das Kassensystem zur Abrechnung des Gästebeitrags, insbesondere aufgrund technischen Defekts nicht verwendet werden kann, hat der Wohnungsgeber den Gästebeitrag einzuziehen und an die Inselgemeinde Juist abzuliefern."
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          "text": "Hat der Gast keine gültige Gästebeitragskarte, meldest du ihn binnen 24 Stunden oder am ersten Werktag nach der Ankunft mit An- und Abreisetag bei der Inselgemeinde an.",
          "quote": "Jeder Wohnungsgeber ist - sofern der Gästebeitragspflichtige keine gültige Gästebeitragskarte besitzt -verpflichtet, gästebeitragspflichtige Ortsfremde binnen 24 Stunden oder am ersten Werktag nach dem Eintreffen im Erhebungsgebiet bei der Inselgemeinde Juist unter Angabe des An- und Abreisetages anzumelden.",
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        },
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          "text": "Es zählt dein Umsatz aus der Vermietung ohne Umsatzsteuer, und zwar der des Vorvorjahres, für 2026 also von 2024; hast du später angefangen, zählt der des Vorjahres, bei Beginn oder Ende im Erhebungsjahr der dieses Jahres.",
          "quote": "Maßgeblich ist der im Vorvorjahr des Erhebungsjahres (§ 5) erzielte Umsatz. Wurde die beitragspflichtige Tätigkeit im Gemeindegebiet später als im Vorvorjahr begonnen, so ist der im Vorjahr erzielte Umsatz maßgeblich; wurde die Tätigkeit im Erhebungsjahr aufgenommen oder beendet, so ist der im Erhebungsjahr erzielte Umsatz maßgeblich."
        },
        "minimum": {
          "text": "Liegt dein Beitrag für ein Jahr unter 5 €, kann die Gemeinde zunächst auf die Festsetzung verzichten; sie setzt ihn fest, sobald sich über mehrere Jahre insgesamt mindestens 5 € ergeben.",
          "quote": "Ergibt sich für das Erhebungsjahr ein Beitragsanspruch von weniger als 5,00 €, so kann vorläufig von der Beitragsfestsetzung abgesehen werden. Der Beitrag wird im Rahmen der gesetzlichen Festsetzungsverjährung in Folgejahren festgesetzt, sobald sich insgesamt für mehrere Erhebungsjahre ein Beitragsanspruch von mindestens 5,00 € ergibt."
        },
        "reporting": {
          "text": "Fängst du mit der Vermietung an, zeigst du das der Gemeinde innerhalb eines Monats an; auf Anforderung machst du die Angaben für die Berechnung und weist deine Umsätze nach.",
          "quote": "Die Beitragspflichtigen haben der Gemeinde die Aufnahme der beitragspflichtigen Tätigkeit innerhalb eines Monats anzuzeigen. Sie haben der Gemeinde auf Anforderung die zur Beitragsberechnung erforderlichen Angaben zu machen und Nachweise zu erbringen."
        },
        "deadline": {
          "text": "Die Gemeinde setzt den Beitrag für das abgelaufene Jahr durch Bescheid fest; er ist einen Monat nach Bekanntgabe fällig.",
          "quote": "Der sich nach Abs. 1 ergebende Tourismusbeitragsanspruch ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides zur Zahlung fällig."
        },
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            "text": "Die Gemeinde rechnet den Beitrag aus deinem Umsatz mal Vorteilssatz mal Gewinnsatz; davon ist der Beitragssatz der Beitrag.",
            "quote": "Dieser wird errechnet aus der Summe der vereinnahmten Leistungsentgelte aus der beitragspflichtigen Tätigkeit (im Folgenden: Umsatz), im Falle der Umsatzsteuerpflicht abzüglich enthaltener Umsatzsteuer, multipliziert mit dem touristisch bedingten Anteil (Vorteilssatz, Abs. 3) und dem Gewinnsatz (Abs. 4)."
          },
          {
            "text": "Den Vorteilssatz für deine Art der Vermietung nennt Spalte 3 der Betriebsartentabelle in der Anlage.",
            "quote": "Der Vorteilssatz ist für die einzelnen Arten der beitragspflichtigen Tätigkeit in der Anlage zu dieser Satzung (Betriebsartentabelle) in Spalte 3 bestimmt."
          },
          {
            "text": "Den Gewinnsatz für deine Art der Vermietung nennt Spalte 4 der Betriebsartentabelle in der Anlage.",
            "quote": "Der Gewinnsatz ist für die einzelnen Arten der beitragspflichtigen Tätigkeit in der Anlage zu dieser Satzung (Betriebsartentabelle) in Spalte 4 bestimmt."
          },
          {
            "text": "Übst du mehrere verschiedenartige selbständige Tätigkeiten aus, wird der Beitrag für jede gesondert berechnet.",
            "quote": "Übt ein Beitragspflichtiger mehrere verschiedenartige selbstständige Tätigkeiten aus, so ist der Beitrag für jede Tätigkeit gesondert zu berechnen."
          }
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      "name": "Gemeinde Krummhörn",
      "short": "Krummhörn (Greetsiel)",
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          "title": "Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Gemeinde Krummhörn (Gästebeitragssatzung), Ratsbeschluss vom 19.12.2024, Amtsblatt für den Landkreis Aurich Nr. 55 vom 20.12.2024, S. 1213",
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        "fvb": {
          "title": "Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Gemeinde Krummhörn (Tourismusbeitragssatzung), gültig ab 01.01.2025, mit Anlage, Amtsblatt für den Landkreis Aurich Nr. 55 vom 20.12.2024, S. 1222",
          "url": "https://www.landkreis-aurich.de/wp-content/uploads/2025/10/Amtsblatt_Nr._55_vom_20.12.2024.pdf",
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                    "quote": "b) für Personen nach Vollendung Zone I Zone II des 6. Lebensjahres bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .0,50 € 0,50 €"
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            "quote": "Kinder, Kindeskinder, Geschwister und Geschwisterkinder, Eltern, Großeltern, Schwiegereltern, Schwiegertöchter und –söhne, Schwäger und Schwägerinnen von Personen, die im Gebiet der Gemeinde Krummhörn ihre Hauptwohnung haben oder in einem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis stehen, wenn sie ohne Entgelt oder Kostenerstattung in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen werden"
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          {
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          {
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            "quote": "bettlägerig Kranke oder andere Personen, die nicht in der Lage sind, die Tourismuseinrichtungen zu benutzen"
          },
          {
            "text": "Schwerbehinderte mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 100 % und schwerbehinderte Kinder bis 16 Jahre ab einem Grad der Behinderung von 50",
            "quote": "Schwerbehinderte, deren Minderung der Erwerbsfähigkeit nach amtlichen Ausweis 100 v. H. beträgt und schwerbehinderte Kinder (bis einschl. 16. Lebensjahr) deren Grad der Behinderung mindestens 50 v. H. beträgt"
          },
          {
            "text": "Schwerbehinderte mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 80 % zahlen die Hälfte",
            "quote": "Schwerbehinderte, deren Minderung der Erwerbsfähigkeit nach amtlichen Ausweis weniger als 100 v. H., aber mindestens 80 v. H. beträgt, werden nur zu 50 v. H. des maßgeblichen Gästebeitrages nach § 4 herangezogen"
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Bei einer Familie werden höchstens vier Personen berechnet; als Familie gelten Ehegatten, ihre Kinder bis 18 Jahre und ständig in der Familie lebende Verwandte ohne eigenes Einkommen.",
            "quote": "Bei einer Familie werden höchstens vier Personen der Berechnung des Gästebeitrages zugrunde gelegt. Als Personen einer Familie im Sinne dieser Satzung gelten die Ehegatten, die ihrem Haushalt angehörenden Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sowie die ständig in der Familie lebenden Verwandten ohne eigenes Einkommen."
          },
          {
            "text": "Statt der Tage können Gäste einen Jahresgästebeitrag zahlen, der auf 30 Aufenthaltstagen beruht.",
            "quote": "Der Bemessung des Jahresgästebeitrages liegen 30 Aufenthaltstage zugrunde."
          },
          {
            "text": "Bei vorzeitiger Abreise wird der Gästebeitrag auf Antrag erstattet, gegen Rückgabe der Gästekarte mit deiner Bescheinigung der Abreise; der Anspruch erlischt einen Monat nach der Abreise.",
            "quote": "Bei vorzeitigem Abbruch des vorgesehenen Erholungsaufenthaltes wird der nach Tagen berechnete zu viel gezahlte Gästebeitrag auf Antrag erstattet. Die Rückzahlung erfolgt an den Gästekarteninhaber gegen Rückgabe der Gästekarte. Die vorzeitige Abreise ist vom Wohnungsgeber auf der Gästekarte zu bescheinigen. Der Anspruch auf Rückzahlung erlischt einen Monat nach der Abreise."
          },
          {
            "text": "Als Zahlungsnachweis gibst du deinen Gästen eine Gästekarte aus.",
            "quote": "Als Zahlungsnachweis wird vom Wohnungsgeber oder vergleichbaren Personen eine Gästekarte/Jahresgästekarte ausgegeben"
          },
          {
            "text": "Wenn du deinen Pflichten nicht nachkommst, haftest du für die rechtzeitige Einziehung und vollständige Zahlung des Gästebeitrags.",
            "quote": "Die Verpflichteten nach § 8 haften bei Verletzung ihrer Pflichten für die rechtzeitige Einziehung und vollständige Bezahlung des Gästebeitrages."
          }
        ],
        "hostDuty": {
          "text": "Wer Gäste beherbergt, meldet sie innerhalb von 24 Stunden nach der Ankunft der Gemeinde Krummhörn.",
          "quote": "Wer andere Personen beherbergt, ihnen Wohnraum zur vorübergehenden Nutzung überlässt, einen Campingplatz, einen Wohnwagen-/Wohnmobilparkplatz oder Bootsliegeplatz betreibt und dort Plätze anderen Personen zur vorübergehenden Nutzung überlässt, ist verpflichtet, die bei ihm gegen Entgelt oder Kostenerstattung beherbergten beitragspflichtigen Personen innerhalb von 24 Stunden nach deren Ankunft der Gemeinde Krummhörn"
        },
        "deadline": {
          "text": "Soweit der Gästebeitrag nicht direkt gezahlt wurde, zahlst du ihn innerhalb von 10 Tagen nach Aufforderung an die Gemeinde.",
          "quote": "Der Gästebeitrag ist, soweit er nicht nach § 7 (2) direkt gezahlt wurde, innerhalb von 10 Tagen nach Aufforderung an die Gemeinde Krummhörn zu zahlen."
        },
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          "text": "Gemeldet wird per Meldeschein oder digital innerhalb von 24 Stunden nach der Ankunft.",
          "quote": "innerhalb von 24 Stunden nach deren Ankunft der Gemeinde Krummhörn, Rathausstr. 2, 26736 Krummhörn, durch Abgabe der Durchschrift des Meldescheines (Original des Durchschreibesatzes) oder digital zu melden."
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          "text": "Jede fünfte und weitere Person einer Familie zahlt nichts.",
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        "source": "bnetza",
        "asOf": "2026-10-01",
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          "quote": "Beitragspflichtig sind alle selbständig tätigen Personen und alle Unternehmen, denen durch den Tourismus im Gemeindegebiet der Gemeinde Krummhörn unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile geboten werden."
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          "text": "Es zählt der steuerbare Umsatz des laufenden Jahres.",
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          "quote": "Die Beitragspflichtigen sowie ihre Vertreter haben der Gemeinde Krummhörn die Aufnahme der beitragspflichtigen Tätigkeit und auf Anforderung die erforderlichen Angaben zur Berechnung des Beitrages oder der Vorausleistung bis zum 31.03. des auf das Veranlagungsjahr folgende Jahr der Gemeinde Krummhörn mitzuteilen."
        },
        "deadline": {
          "text": "Beitrag und Vorausleistung sind einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids fällig.",
          "quote": "Der Beitrag bzw. die Vorausleistung ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Heranziehungsbescheides fällig."
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        "remarks": [
          {
            "text": "Die Gemeinde erhebt den Tourismusbeitrag im ganzen Gemeindegebiet.",
            "quote": "Sie erhebt in ihrem gesamten Gemeindegebiet zur Deckung des Aufwandes für die Förderung des Tourismus"
          },
          {
            "text": "Die Gemeinde rechnet den Beitrag aus deinem steuerbaren Umsatz mal Mindestgewinnsatz mal Vorteilssatz mal Beitragssatz.",
            "quote": "Der Beitrag nach dem steuerbaren Umsatz errechnet sich, indem der im Geltungsbereich dieser Satzung erzielte steuerbare Umsatz mit dem Mindestgewinnsatz (Abs. 3), mit dem Vorteilssatz (Abs. 2) und dem Beitragssatz (Abs. 4) multipliziert wird."
          },
          {
            "text": "Der Vorteilssatz ist nach Zone I (Greetsiel, Hauen, Pilsum, Uiterstewehr) und Zone II (übriges Gemeindegebiet) getrennt; für Ferienwohnungen und Gästezimmer gilt in beiden derselbe Satz, bei Hotels und Jugendherbergen weicht Zone II ab.",
            "quote": "Die Erhebung des Tourismusbeitrages erfolgt in den nachstehenden Tourismusbeitragszonen (sh. Anlage 2 u. 3): Zone I: Greetsiel, Hauen, Pilsum, Uiterstewehr Zone II: übriges Gemeindegebiet"
          },
          {
            "text": "Auf den Beitrag kann die Gemeinde für das laufende Jahr Vorausleistungen bis zur voraussichtlichen Höhe verlangen.",
            "quote": "Die Gemeinde Krummhörn kann für das laufende Kalenderjahr Vorausleistungen bis zur voraussichtlichen Höhe des Tourismusbeitrages erheben."
          },
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          {
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            "quote": "Übt ein Beitragspflichtiger mehrere verschiedenartige selbständige Tätigkeiten aus, so ist der Beitrag für jede Tätigkeit gesondert zu berechnen oder zu schätzen."
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          "text": "Ab dem dritten Kind einer Familie sind die jüngsten Kinder frei, wenn mindestens drei Kinder jünger als 16 Jahre sind.",
          "quote": "jedes dritte und weitere Kind einer Familie, mit mindestens einem Elternteil oder Großelternteil, vorausgesetzt mindestens drei der gästebeitragspflichtigen Kinder haben das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet. Zu befreien sind jeweils die jüngsten Familienangehörigen."
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          {
            "text": "Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 70 zahlen 75 % des Gästebeitrags.",
            "quote": "Schwerbehinderte, deren Grad der Behinderung mindestens 70 v. H. beträgt, werden zu 75 % des maßgeblichen Gästebeitrags nach § 4 herangezogen."
          },
          {
            "text": "Begleitpersonen von Menschen, die auf ständige Begleitung angewiesen sind, zahlen nichts, solange sie die Einrichtungen nicht selbst nutzen.",
            "quote": "Begleitpersonen von Schwerbehinderten, die lt. amtlichem Ausweis auf ständige Begleitung angewiesen sind, sofern sie nicht selbst die Tourismuseinrichtungen in Anspruch nehmen."
          },
          {
            "text": "Nahe Verwandte von Einwohnern und Beschäftigten, die unentgeltlich bei ihnen wohnen, zahlen nichts.",
            "quote": "wenn sie ohne Entgelt oder Kostenerstattung in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen werden (Verwandtenbesuch);"
          },
          {
            "text": "Wer nur zur Arbeit oder Ausbildung auf der Insel ist, zahlt nichts.",
            "quote": "Personen, die sich nur zur Berufsausübung oder Ausbildung im Erhebungsgebiet aufhalten"
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "In der Schließungsphase im Februar gilt ein niedrigerer Satz von 1,40 Euro für Erwachsene und 0,70 Euro für Kinder; die genauen Tage nennt die Satzung nicht.",
            "quote": "Schließungsphase FEB Jahresgästebeitrag 1. für jede Person nach Vollendung des 16. Lebensjahres 4,95 1.) 3,80 2.) 1,40 138,60",
            "source": "aenderung3"
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          {
            "text": "Der Gast zahlt den Gästebeitrag selbst an den Servicestellen des Tourismus-Service, spätestens am Abreisetag.",
            "quote": "Der Gästebeitrag ist spätestens am Abreisetag vom Gästebeitragspflichtigen an den Servicestellen des Tourismus-Service zu entrichten."
          },
          {
            "text": "Du haftest neben dem Gast für offene Beiträge, außer du hast ihn der Gemeinde gemeldet.",
            "quote": "Der Gästebeitragspflichtige und sein Wohnungsgeber haften als Gesamtschuldner. 2) Der Wohnungsgeber haftet nicht, wenn er der Gemeinde den Gast nach § 8 Absatz 2 gemeldet hat."
          },
          {
            "text": "Du führst ein Gästeverzeichnis mit Name, Anschrift sowie An- und Abreisetag jedes Gastes.",
            "quote": "Jeder Wohnungsgeber ist verpflichtet, ein Gästeverzeichnis zu führen, in das alle Gäste am Tage der Ankunft mit Angaben über Namen, Anschrift, An- und Abreisetag einzutragen sind."
          }
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          "text": "Wer Gäste beherbergt, fordert sie auf, den Gästebeitrag zu zahlen, und macht die Satzung durch Aushang oder Auslage bekannt.",
          "quote": "Jeder Wohnungsgeber und Betreiber von Flug-, Zelt- und Bootsliegeplätzen ist verpflichtet, gästebeitragspflichtige Personen zur Entrichtung des Gästebeitrages in geeigneter Form aufzufordern."
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          "quote": "ist auf Verlangen der Gemeinde verpflichtet, die bei ihm gegen Entgelt oder Kostenerstattung verweilenden Personen der Gemeinde zu melden. Die Meldepflichtigen genügen ihrer Pflicht, indem sie die von der Gemeinde vorgegebenen und von den Gästebeitragspflichtigen mit den Angaben nach § 7 Abs. 1 Satz 2 ausgefüllten Meldevordrucke der Gemeinde vorlegen.",
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          {
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          "quote": "Der Beitragssatz beträgt 3,17 v.H. des Messbetrages gemäß § 3 Abs. 1."
        },
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          "text": "Es zählt der Umsatz des Kalenderjahres, für das der Beitrag erhoben wird: der steuerbare Umsatz ohne Umsatzsteuer, bei fehlender Umsatzsteuerpflicht die Summe der Einnahmen.",
          "quote": "Unter Umsatz im Sinn der Satzung wird verstanden der steuerbare Umsatz (ohne Umsatzsteuer) im Sinne des § 1 Umsatzsteuergesetz, bei fehlender Umsatzsteuerpflicht die Summe der Einnahmen. Maßgebend ist der Umsatz des Erhebungszeitraums."
        },
        "minimum": null,
        "reporting": {
          "text": "Den Beginn deiner Tätigkeit meldest du der Gemeinde; die Angaben zur Berechnung gibst du auf Anforderung der Gemeinde ab.",
          "quote": "Die Beitragspflichtigen sowie ihre Vertreter haben der Inselgemeinde Langeoog die Aufnahme der beitragspflichtigen Tätigkeit und auf Anforderung die erforderlichen Angaben zur Berechnung des Beitrages oder der Vorausleistung mitzuteilen."
        },
        "deadline": {
          "text": "Der Beitrag und jede Vorausleistung sind einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids fällig.",
          "quote": "Der Beitrag bzw. die Vorausleistung ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Heranziehungsbescheides fällig."
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          {
            "text": "Die Beitragsschuld entsteht mit Ablauf des Kalenderjahres, auf das sie sich bezieht.",
            "quote": "Die Beitragsschuld entsteht mit Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres, auf das sie sich bezieht."
          },
          {
            "text": "Die Gemeinde kann schon für das laufende Jahr Vorausleistungen bis zur voraussichtlichen Höhe des Beitrags verlangen.",
            "quote": "Die Inselgemeinde Langeoog erhebt für das laufende Kalenderjahr Vorausleistungen bis zur voraussichtlichen Höhe des Tourismusbeitrags."
          },
          {
            "text": "Übst du mehrere verschiedenartige selbstständige Tätigkeiten aus, wird der Beitrag für jede Tätigkeit gesondert berechnet.",
            "quote": "Übt ein Beitragspflichtiger mehrere verschiedenartige selbstständige Tätigkeiten aus, so ist der Beitrag für jede Tätigkeit gesondert zu berechnen oder zu schätzen."
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      "url": "https://keyset.cloud/kurtaxe/langeoog/",
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          "title": "Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Gemeinde Neuharlingersiel (Gästebeitragssatzung) vom 29.05.2000 in der Fassung der 12. Änderung vom 10.12.2024 (Fassung ab 01.01.2025), Lesefassung der Samtgemeinde Esens",
          "url": "https://daten.verwaltungsportal.de/dateien/service/2/4/8/5/3/Gaestebeitragssatzung_Neuharlingersiel_ab_01.01.2025.pdf",
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          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
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          "title": "Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Gemeinde Neuharlingersiel (Tourismusbeitragssatzung) in der Fassung der 9. Änderung vom 10.12.2024 (ab 01.01.2025), Lesefassung der Samtgemeinde Esens",
          "url": "https://daten.verwaltungsportal.de/dateien/service/2/4/8/2/6/Tourismusbeitragssatzung_Neuharlingersiel_ab_01.01.2025.pdf",
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          "text": "Wer zu einer Familie in häuslicher Gemeinschaft gehört, zahlt ab der 5. Person nichts; befreit werden jeweils die jüngsten Familienmitglieder.",
          "quote": "(2) jede 5. und weitere Person einer in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familie, wobei jeweils die jüngsten Familienangehörigen zu befreien sind."
        },
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          {
            "text": "Menschen mit einer Erwerbsminderung von mindestens 80 %, die laut Ausweis ständig auf Begleitung angewiesen sind, und ihre Begleitperson zahlen nichts.",
            "quote": "(3) Schwerbehinderte mit einer Erwerbsminderung von mindestens 80%, die laut amtlichen Ausweis völlig auf ständige Begleitung angewiesen sind, sowie deren Begleitperson."
          },
          {
            "text": "Wer sich nur zur Berufsausübung in Neuharlingersiel aufhält, zahlt nichts.",
            "quote": "Personen, die sich nur zur Berufsausübung"
          },
          {
            "text": "Teilnehmer an anerkannten Tagungen, Kongressen und Lehrgängen zahlen für die ersten drei Tage nichts.",
            "quote": "Kongressen und Lehrgängen für die ersten drei Tage des Aufenthaltes."
          }
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        "remarks": [
          {
            "text": "Im ganzen Gemeindegebiet wird der Gästebeitrag erhoben, in den beiden Gästebezirken mit unterschiedlichen Sätzen; welche Straßen zu welchem Bezirk gehören, steht in den Anlagen zur Satzung.",
            "quote": "Das Gebiet der Gemeinde wird für die Erhebung des Gästebeitrages in nachstehende Gästebezirke eingeteilt:"
          },
          {
            "text": "Du legst die Satzung in den vermieteten Räumen gut sichtbar aus.",
            "quote": "d) diese Satzung in den vermieteten Räumen an gut sichtbarer Stelle auszulegen."
          },
          {
            "text": "Du haftest dafür, dass der Gästebeitrag rechtzeitig eingezogen und vollständig abgeliefert wird.",
            "quote": "haften für die rechtzeitige Einziehung und vollständige Ablieferung des Gästebeitrages."
          }
        ],
        "hostDuty": {
          "text": "Wer Gäste beherbergt, stellt die Gästekarte spätestens bei der Ankunft zur Verfügung, zieht den Gästebeitrag gleichzeitig ein und führt ihn an den Kurverein Neuharlingersiel ab.",
          "quote": "Die so erstellte Gästekarte ist dem Beitragspflichtigen spätestens bei Ankunft zur Verfügung zu stellen, der Gästebeitrag gleichzeitig einzuziehen und schließlich an den Kurverein Neuharlingersiel e.V. abzuführen."
        },
        "deadline": {
          "text": "Der Kurverein rechnet über das digitale System monatlich direkt mit dir ab.",
          "quote": "Dieser rechnet über das digitale System monatlich direkt mit dem Wohnungsgeber ab."
        },
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          "text": "Gemeldet wird digital über das Meldesystem des Kurvereins; Ausnahmen gibt es nur auf begründeten Antrag.",
          "quote": "Ausnahmen vom digitalen Verfahren können nur auf begründetem Antrag durch den Kurverein Neuharlingersiel e.V. erfolgen."
        }
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      "registration": {
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        "source": "bnetza",
        "asOf": "2026-10-01",
        "quote": "Stand: 01.10.2026"
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        "source": "tbs",
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          "text": "Zahlen musst du, wenn du in Neuharlingersiel selbstständig erwerbstätig bist und dadurch unmittelbar oder mittelbar Vorteile aus dem örtlichen Tourismus hast; die Anlage nennt ausdrücklich die Vermietung von Ferienwohnungen und -häusern.",
          "quote": "Sachlich beitragspflichtig sind die in Abs. 1 bezeichneten Rechtssubjekte, sofern sie im Erhebungsgebiet zumindest vorübergehend selbständig erwerbstätig sind und dadurch unmittelbar oder mittelbar Vorteile aus dem örtlichen Tourismus geboten bekommen."
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        ],
        "rate": {
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          "quote": "Er beträgt 10,35 %."
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          "text": "Es zählen die Einnahmen des laufenden Jahres ohne Umsatzsteuer.",
          "quote": "Die objektiven Gewinn- und Verdienstmöglichkeiten werden ausgedrückt durch die umsatzsteuerbereinigten Einnahmen des laufenden Jahres, multipliziert mit dem tourismusbedingten Anteil (Vorteilssatz) und dem durchschnittlichen Gewinnanteil (Gewinnsatz) der Betriebsart gemäß der Anlage 1 zu dieser Satzung."
        },
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        "reporting": {
          "text": "Bis zum 31. März des Jahres nach dem Veranlagungsjahr teilst du der Samtgemeinde Esens, die den Beitrag für die Gemeinde veranlagt, die Angaben zur Berechnung mit.",
          "quote": "Jeder Beitragspflichtige hat die zur Berechnung des Beitrages erforderlichen Angaben bis zum 31.03. des auf das Veranlagungsjahr folgenden Jahres der Samtgemeinde Esens -als Veranlagungsbehörde- mitzuteilen."
        },
        "deadline": {
          "text": "Der Beitrag und jede Vorausleistung sind einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids fällig.",
          "quote": "Der Beitrag bzw. die Vorausleistung ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Heranziehungsbescheides fällig."
        },
        "exemptions": [],
        "remarks": [
          {
            "text": "Veranlagt wird der Beitrag über die Samtgemeinde Esens, auch die Vorausleistungen für das laufende Jahr bis zur voraussichtlichen Höhe des Beitrags.",
            "quote": "Die Gemeinde Neuharlingersiel erhebt über die Samtgemeinde Esens als Veranlagungsbehörde für das laufende Kalenderjahr Vorausleistungen bis zur voraussichtlichen Höhe des Tourismusbeitrages."
          },
          {
            "text": "Eine Vorausleistung entsteht mit ihrer Anforderung, frühestens zum 1. Juli des laufenden Jahres.",
            "quote": "Die Vorausleistung entsteht mit ihrer Anforderung, frühestens jedoch zum 01.07. des laufenden Erhebungszeitraumes."
          },
          {
            "text": "Deine beitragspflichtige Tätigkeit zeigst du innerhalb eines Monats nach dem Beginn an.",
            "quote": "Die beitragspflichtige Tätigkeit ist innerhalb eines Monats nach Aufnahme anzuzeigen."
          },
          {
            "text": "Die Beitragsschuld entsteht mit Ablauf des Kalenderjahres, auf das sie sich bezieht.",
            "quote": "Die Beitragspflicht und die Beitragsschuld entstehen mit Ablauf des Kalenderjahres, auf das sie sich bezieht."
          }
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      "slug": "norden",
      "name": "Stadt Norden",
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          "title": "Auszug aus der Gästebeitragssatzung der Stadt Norden vom 07.12.2017, zuletzt geändert durch 8. Änderungssatzung vom 04.11.2025 (Fassung ab 01.01.2026), Stadt Norden",
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          "title": "Auszug aus der Tourismusbeitragssatzung der Stadt Norden vom 07.12.2017, zuletzt geändert durch 8. Änderungssatzung vom 04.11.2025 (Fassung ab 01.01.2026), Stadt Norden",
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          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
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          {
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            "quote": "c) eine Begleitperson eines schwerbehinderten Menschen, wenn die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson durch Eintragung im Ausweis des schwerbehinderten Menschen nachgewiesen ist."
          },
          {
            "text": "Wer nur zur Berufsausübung, zum Schulbesuch oder zur Ausbildung in Norden ist, zahlt nichts.",
            "quote": "b) Personen, die sich nur zur Berufsausübung, zum Schulbesuch oder zur Ausbildung im Gebiet der Stadt Norden aufhalten,"
          },
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            "text": "Nahe Verwandte von Einwohnern, die ohne Entgelt in deren Haushalt aufgenommen werden, zahlen nichts.",
            "quote": "Schwäger und Schwägerinnen von Personen, die im Gebiet der Stadt Norden ihre alleinige Wohnung oder Hauptwohnung im Sinne des Bundesmeldegesetzes haben oder in einem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis stehen, wenn sie ohne Entgelt oder Kostenerstattung in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen werden,"
          }
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          {
            "text": "Der Gästebeitrag gilt im ganzen Stadtgebiet von Norden, nicht nur in Norddeich.",
            "quote": "erhebt die Stadt Norden, im gesamten Gebiet der Stadt Norden, einen Gästebeitrag."
          },
          {
            "text": "Auch befreite Gäste bekommen eine Gästekarte, wenn sie vom Gästebeitrag befreit sind.",
            "quote": "An die vom Gästebeitrag zu befreienden Personen im Sinne von § 3 Abs. 1 Buchstaben a) bis c) ist eine Gästekarte entsprechend § 7 Abs. 4 Satz 1 auszugeben."
          },
          {
            "text": "Du legst die Satzung in der vermieteten Unterkunft gut sichtbar aus.",
            "quote": "d) diese Satzung in den vermieteten Räumen an gut sichtbarer Stelle auszulegen."
          },
          {
            "text": "Du haftest dafür, dass der Gästebeitrag rechtzeitig eingezogen und vollständig abgeliefert wird.",
            "quote": "haften für die rechtzeitige Einziehung und vollständige Ablieferung des Gästebeitrages."
          }
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          "text": "Wer Gäste beherbergt, stellt jedem Gast innerhalb von 24 Stunden nach der Ankunft eine Gästekarte aus und zieht den Gästebeitrag gleichzeitig ein.",
          "quote": "a) den bei ihnen gegen Entgelt oder Kostenerstattung verweilenden beitragspflichtigen Personen innerhalb von 24 Stunden nach deren Ankunft eine Gästekarte auszustellen und den Gästebeitrag gleichzeitig einzuziehen"
        },
        "deadline": {
          "text": "Den eingezogenen Gästebeitrag zahlst du innerhalb von 14 Tagen nach der Zahlungsaufforderung der Gästebeitragskasse.",
          "quote": "Der Gästebeitrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Zahlungsaufforderung durch die Gästebeitragskasse bei den Wirtschaftsbetrieben der Stadt Norden GmbH oder die Stadt Norden zu entrichten."
        },
        "reporting": {
          "text": "Gemeldet wird innerhalb von drei Tagen bei der Gästebeitragskasse der Wirtschaftsbetriebe der Stadt Norden, mit dem Meldeschein oder dem Online-Meldeschein.",
          "quote": "sowie die Gästebeitragspflichtigen innerhalb von drei Tagen bei der Gästebeitragskasse bei den Wirtschaftsbetrieben der Stadt Norden GmbH zu melden. Der Meldeschein (Formular zur Anmeldung von Gästebeitragspflichtigen) oder der Online-Meldeschein der Gästebeitragskasse bei den Wirtschaftsbetrieben der Stadt Norden GmbH ist zu verwenden."
        }
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        "source": "bnetza",
        "asOf": "2026-10-01",
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          "text": "Zahlen musst du, wenn du in Norden selbständig tätig bist und der Tourismus dir unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile bringt, was bei der Vermietung an Gäste der Fall ist.",
          "quote": "Beitragspflichtig sind alle selbständig tätigen Personen und alle Unternehmen, denen durch den Tourismus in der Stadt Norden unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile geboten werden."
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            "label": "Ferienwohnung, Ferienhaus, Pension, Gästezimmer (in beiden Zonen derselbe Satz)",
            "quote": "Vermieter/-innen von Ferienwohnungen und -häusern, Pensionen, Gästezimmern und sonstige Personen und Betriebe, die Kurgäste, Erholungssuchende oder Touristen gegen Entgelt beherbergen 100 % 100 % 25 %",
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          {
            "label": "Hotel, Gasthof, Fremden-, Erholungs-, Kur-, Kranken- oder Kinderheim, Sanatorium, Kurklinik in Zone 1 (Teile von Norddeich und Westermarsch)",
            "quote": "Inhaber/-innen des Beherbergungsgewerbes (Hotels, Gasthöfe, Fremden-, Erholungs-, Kur-, Kranken- und Kinderheime), Sanatorien, Kurkliniken 95 % 80 % 7 %",
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              },
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          {
            "label": "Hotel, Gasthof, Fremden-, Erholungs-, Kur-, Kranken- oder Kinderheim, Sanatorium, Kurklinik in Zone 2 (übriges Stadtgebiet)",
            "quote": "Inhaber/-innen des Beherbergungsgewerbes (Hotels, Gasthöfe, Fremden-, Erholungs-, Kur-, Kranken- und Kinderheime), Sanatorien, Kurkliniken 95 % 80 % 7 %",
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          {
            "label": "Jugendherberge in Zone 1 (Teile von Norddeich und Westermarsch)",
            "quote": "1.050 Inhaber/-innen von Jugendherbergen 95 % 80 % 0,25 %",
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                "quote": "1.050 Inhaber/-innen von Jugendherbergen 95 % 80 % 0,25 %"
              },
              "profit": {
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            }
          },
          {
            "label": "Jugendherberge in Zone 2 (übriges Stadtgebiet)",
            "quote": "1.050 Inhaber/-innen von Jugendherbergen 95 % 80 % 0,25 %",
            "turnover": {
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                "quote": "1.050 Inhaber/-innen von Jugendherbergen 95 % 80 % 0,25 %"
              },
              "profit": {
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          }
        ],
        "rate": {
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          "quote": "Der Beitragssatz beträgt 5,75 v. H."
        },
        "basis": {
          "text": "Es zählt der steuerbare Umsatz des laufenden Jahres.",
          "quote": "Maßgebend ist der Umsatz des laufenden Jahres."
        },
        "minimum": null,
        "reporting": {
          "text": "Fängst du mit der Vermietung an, zeigst du das der Stadt innerhalb eines Monats an; die Angaben für die Berechnung teilst du ihr bis zum 31. März des Jahres nach dem Veranlagungsjahr mit.",
          "quote": "Die beitragspflichtige Tätigkeit ist innerhalb eines Monats nach Aufnahme anzuzeigen. Jede(r) Beitragspflichtige hat die zur Berechnung des Beitrages erforderlichen Angaben bis zum 31.03. des auf das Veranlagungsjahr folgende Jahr der Stadt Norden mitzuteilen."
        },
        "deadline": {
          "text": "Beitrag und Vorausleistung sind einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids fällig.",
          "quote": "Der Beitrag bzw. die Vorausleistung ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Heranziehungsbescheides fällig."
        },
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        "remarks": [
          {
            "text": "Die Stadt rechnet den Beitrag aus deinem steuerbaren Umsatz mal Mindestgewinnsatz mal Vorteilssatz mal Beitragssatz.",
            "quote": "Der Beitrag nach dem steuerbaren Umsatz errechnet sich, indem der im Geltungsbereich dieser Satzung erzielte steuerbare Umsatz mit dem Mindestgewinnsatz (Absatz 3), mit dem Vorteilssatz (Abs. 2) und mit dem Beitragssatz (Absatz 4) multipliziert wird."
          },
          {
            "text": "Als Umsatz zählt der steuerbare Umsatz im Sinne des Umsatzsteuergesetzes, ersatzweise deine Bruttoeinnahmen ohne Umsatzsteuer.",
            "quote": "Der Vorteil richtet sich nach dem steuerbaren Umsatz i. S. des § 1 des Umsatzsteuergesetzes - ersatzweise Bruttoeinnahmen ohne Umsatzsteuer -."
          },
          {
            "text": "Der Vorteilssatz ist nach Zone 1 und Zone 2 getrennt.",
            "quote": "Der Vorteilssatz ist unterteilt in Zone 1 und 2."
          },
          {
            "text": "Zone 1 sind Gebietsteile der Ortsteile Norddeich und Westermarsch und der Stadt Norden nach dem Gebietsstand vom 30.06.1972 innerhalb bestimmter Grenzen.",
            "quote": "Gebietsteile der Ortsteile Norddeich und Westermarsch und der Stadt Norden nach dem Gebietsstand vom 30.06.1972 innerhalb folgender Grenzen"
          },
          {
            "text": "Zone 2 ist das übrige Stadtgebiet, soweit es nicht zu Zone 1 gehört.",
            "quote": "Das übrige Stadtgebiet, soweit nicht als Zone 1 bestimmt."
          },
          {
            "text": "Auf den Beitrag kann die Stadt für das laufende Jahr Vorausleistungen bis zur voraussichtlichen Höhe verlangen.",
            "quote": "Die Stadt Norden kann für das laufende Kalenderjahr Vorausleistungen bis zur voraussichtlichen Höhe des Tourismusbeitrages erheben."
          },
          {
            "text": "Übst du mehrere verschiedenartige selbständige Tätigkeiten aus, wird der Beitrag für jede gesondert berechnet.",
            "quote": "Übt ein Beitragspflichtiger mehrere verschiedenartige selbständige Tätigkeiten aus, so ist der Beitrag für jede Tätigkeit gesondert zu berechnen oder zu schätzen."
          }
        ]
      },
      "url": "https://keyset.cloud/kurtaxe/norden/",
      "calculation": {
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      "slug": "norderney",
      "name": "Norderney",
      "short": "Norderney",
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      "state": "Niedersachsen",
      "district": "Aurich",
      "sources": {
        "satzung": {
          "title": "Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages für die Stadt Norderney (Gästebeitragssatzung) in der Fassung der 8. Änderung vom 03.12.2024",
          "url": "https://www.norderney.de/asset-stream/Dateien/2025_Gaestebeitragssatzung.pdf",
          "kind": "municipality",
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        },
        "aenderung5": {
          "title": "5. Satzung zur Änderung der Gästebeitragssatzung der Stadt Norderney, Amtsblatt für den Landkreis Aurich Nr. 67 vom 09.12.2022, S. 967",
          "url": "https://www.landkreis-aurich.de/wp-content/uploads/2025/10/Amtsblatt_Nr._67_vom_09.12.2022.pdf",
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        "aenderung9": {
          "title": "9. Satzung zur Änderung der Gästebeitragssatzung der Stadt Norderney, Amtsblatt für den Landkreis Aurich Nr. 54 vom 12.12.2025, S. 821",
          "url": "https://www.landkreis-aurich.de/wp-content/uploads/2026/01/Amtsblatt_Nr._54_vom_12.12.2025.pdf",
          "kind": "gazette",
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        "bnetza": {
          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
          "url": "https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Digitales/Kurzzeitvermietung/_func/Area-Liste-xls.html?nn=686258",
          "kind": "federal",
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          "verifiedOn": "2026-10-15",
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      "levy": {
        "name": "Gästebeitrag",
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          }
        ],
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        "exemptions": [
          {
            "text": "Begleitpersonen von Schwerbehinderten mit Merkzeichen B",
            "quote": "Begleitpersonen von Schwerbehinderten, die gemäß Schwerbehindertenausweis völlig auf ständige Begleitung angewiesen sind (Merkzeichen „B“)."
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          {
            "text": "Menschen mit einem Grad der Behinderung von 100 zahlen auf Antrag 50 %",
            "quote": "Der Gästebeitrag wird auf Antrag auf 50 % des Beitragssatzes ermäßigt: 1. für Teilnehmer an Kongressen, Tagungen, Lehrgängen und vergleichbaren Veranstaltungen, 2. für Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von 100,"
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          {
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        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Bei einer Familie zählen höchstens vier Personen; für weitere Familienmitglieder fällt nichts an.",
            "quote": "Bei einer Familie werden höchstens vier Personen bei der Berechnung des Gästebeitrages zugrunde gelegt."
          },
          {
            "text": "Im Regelfall erhalten Gäste spätestens bei der Ankunft eine elektronisch lesbare Gästekarte und weisen die Zahlung des Gästebeitrags spätestens bei der Abreise nach.",
            "quote": "Sind als Gästekarten elektronisch lesbare und für Kassiergeräte geeignete Karten vorgesehen, so werden diese spätestens bei der Ankunft ausgehändigt. 2Die Entrichtung des Gästebeitrages ist spätestens bei der Abreise mit der Rückgabe der elektronisch lesbaren Karte nachzuweisen."
          },
          {
            "text": "Vermieter müssen die Gästebeitragssatzung für ihre Gäste aushängen.",
            "quote": "Alle Wohnungsgeber haben eine Kopie der Gästebeitragssatzung ihren Gästen durch Aushang bekannt zu machen."
          }
        ],
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          "text": "Nur wenn das elektronische Kartensystem nicht verwendet werden kann, zieht der Vermieter den Gästebeitrag ein und liefert ihn an die Staatsbad Norderney GmbH ab.",
          "quote": "Ferner hat in diesem Fall der Wohnungsgeber den Gästebeitrag einzuziehen und an die Staatsbad Norderney GmbH abzuliefern."
        },
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          "text": "In diesem Fall meldest du die Gäste binnen 24 Stunden oder am ersten Werktag bei der Staatsbad Norderney GmbH an.",
          "quote": "Wenn das elektronisch lesbare Kartensystem, insbesondere aufgrund technischen Defekts, nicht verwendet werden kann, hat der Wohnungsgeber den gästebeitragspflichtigen Ortsfremden binnen 24 Stunden oder am ersten Werktage nach dem Eintreffen bei der Staatsbad Norderney GmbH",
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        "quote": "Stand: 01.10.2026"
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      "slug": "spiekeroog",
      "name": "Spiekeroog",
      "short": "Spiekeroog",
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      "state": "Niedersachsen",
      "district": "Wittmund",
      "sources": {
        "satzung": {
          "title": "Gästebeitragssatzung der Gemeinde Spiekeroog vom 22.11.2024, Amtsblatt Landkreis Wittmund vom 29. November 2024, S. 117",
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        "aenderung1": {
          "title": "1. Änderungssatzung zur Gästebeitragssatzung der Gemeinde Spiekeroog vom 20.03.2025, Amtsblatt Landkreis Wittmund März 2025",
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        "lesefassung": {
          "title": "Lesefassung der Gästebeitragssatzung vom 22.11.2024 mit Einarbeitung der 1. Änderungssatzung vom 20.03.2025, Nordseebad Spiekeroog GmbH",
          "url": "https://www.spiekeroog.de/fileadmin/user_upload/Dateien-Download/NSB/250414_Lesefassung_-_G%C3%A4stebeitragssatzung_vom_22.11.2024_mit_1._%C3%84nderungssatzung.pdf",
          "kind": "municipality",
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          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
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                "quote": "Erwachsene 5,50 Euro 2,20 Euro Kinder 2,30 Euro 0,90 Euro Als Saison A gilt die Zeit vom 15.03. bis zum 31.10., als Saison B gilt die übrige Zeit eines jeden Jahres. Ein gästebeitragspflichtiges Kind im Sinne dieser Satzung ist zwischen 6 und 14 Jahre alt."
              }
            ]
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                "quote": "Vom Gästebeitrag befreit sind: - Personen bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres.",
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              },
              {
                "underAge": 15,
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                "quote": "Erwachsene 5,50 Euro 2,20 Euro Kinder 2,30 Euro 0,90 Euro Als Saison A gilt die Zeit vom 15.03. bis zum 31.10., als Saison B gilt die übrige Zeit eines jeden Jahres. Ein gästebeitragspflichtiges Kind im Sinne dieser Satzung ist zwischen 6 und 14 Jahre alt."
              }
            ]
          }
        ],
        "maxNights": null,
        "exemptions": [
          {
            "text": "Menschen mit einem Grad der Behinderung von 100 und Begleitpersonen von Menschen mit Merkzeichen B zahlen nichts.",
            "quote": "Begleitpersonen von Schwerbehinderten, die laut amtlichem Ausweis völlig auf ständige Begleitung angewiesen sind (amtlicher Ausweis mit dem Merkzeichen >B<). - Schwerbehinderte, die laut amtlichem Ausweis einen Grad der Behinderung (GdB) von 100 haben.",
            "source": "lesefassung"
          },
          {
            "text": "Menschen mit einem Grad der Behinderung von 70 bis unter 100 zahlen den ermäßigten Satz von 2,10 Euro in Saison A und 0,70 Euro in Saison B.",
            "quote": "c) Schwerbehinderte, deren Grad der Behinderung weniger als 100 v. H., aber mindestens 70 v. H. beträgt.",
            "source": "lesefassung"
          },
          {
            "text": "Auf Antrag zahlen nahe Angehörige von Einwohnern und Beschäftigten nichts.",
            "quote": "Auf Antrag: Ehepartner und Lebenspartner nach Lebenspartnerschaftsgesetz, Partner in eheähnlicher Lebensgemeinschaft, wenn diese einen gemeinsamen Wohnsitz unterhalten,",
            "source": "lesefassung"
          },
          {
            "text": "Auf Antrag zahlt nichts, wer nur zur Arbeit oder Ausbildung auf der Insel ist und das nachweist.",
            "quote": "Personen, die sich nur zur Berufsausübung oder -ausbildung im Erhebungsgebiet aufhalten und einen Tätigkeitsnachweis vorlegen,",
            "source": "lesefassung"
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Der Gast meldet sich innerhalb von 24 Stunden nach der Ankunft selbst bei der Nordseebad Spiekeroog GmbH und zahlt dort den Gästebeitrag für den ganzen geplanten Aufenthalt.",
            "quote": "Der Gästebeitrag wird innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft im Erhebungsgebiet für die gesamte geplante Aufenthaltsdauer fällig;",
            "source": "lesefassung"
          },
          {
            "text": "Du führst ein Gästeverzeichnis, legst es auf Verlangen der Gemeinde vor und bewahrst es sechs Jahre auf.",
            "quote": "das Gästeverzeichnis nicht, nicht vollständig, nicht tagaktuell oder kontrollfähig oder unrichtig führt, soweit kein abweichendes Verfahren nach § 8 Absatz 4 vereinbart ist oder es nicht sechs Jahre ab Beginn des auf die Eintragung folgenden Kalenderjahres aufbewahrt.",
            "source": "lesefassung"
          }
        ],
        "hostDuty": {
          "text": "Wer Gäste beherbergt, fordert sie auf, sich rechtzeitig bei der Nordseebad Spiekeroog GmbH zu melden; den Beitrag zieht die Gesellschaft ein, nicht du.",
          "quote": "Die Unterkunftsgeber sind verpflichtet, den Beitragsschuldner entsprechend der Fälligkeit des Gästebeitrages (§ 10 Absatz 1) nach dieser Satzung aufzufordern, sich bei der Gästebeitragseinziehenden Stelle, der Nordseebad Spiekeroog GmbH, zu melden.",
          "source": "lesefassung"
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        "source": "bnetza",
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      "url": "https://keyset.cloud/kurtaxe/spiekeroog/",
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      "name": "Stadt Varel",
      "short": "Varel (Dangast)",
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      "state": "Niedersachsen",
      "district": "Friesland",
      "sources": {
        "satzung": {
          "title": "Satzung der Stadt Varel über die Erhebung eines Gästebeitrages (Gästebeitragssatzung) vom 17.03.2021 in der Fassung der 4. Änderung vom 25.09.2025, in Kraft seit 01.01.2026",
          "url": "https://www.dangast.de/files/cto_layout/img/struktur/Unterkuenfte/Downloads/G%C3%A4stebeitragssatzung%20ab%2001.01.2026.pdf",
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          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
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          "title": "Schriftliche Auskunft des Tourismus-Service Dangast",
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          "text": "der Gästebeitrag wird je Übernachtung gerechnet.",
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        "tbs": {
          "title": "Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Stadt Varel (Tourismusbeitragssatzung) vom 13.12.2017, Lesefassung der Stadt Varel (Ortsrecht 9/04); die Lesefassung nennt weder einen Stand noch spätere Änderungen",
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              "text": "Bezirk II sind die übrigen Ortsteile und das Stadtgebiet, also auch die Stadt Varel.",
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                  {
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              },
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                  "quote": "für Personen ab 16 Zone I 4,00 € 2,00 € Jahre Zone II 3,50 € 1,80 €"
                },
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                    "quote": "Kinder ab 4 Jahre Zone I 2,00 € 1,00 € bis einschl. 15 Jahre Zone II 1,80 € 0,90 €"
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          "text": "Die fünfte und jede weitere Person einer Familie zahlt nichts, wobei zuerst die jüngsten Familienmitglieder befreit werden.",
          "quote": "2. jede 5. und weitere Person einer Familie, wobei jeweils die jüngsten Familienangehörigen zu befreien sind,"
        },
        "exemptions": [
          {
            "text": "Wer nur zur Berufsausübung oder Ausbildung in Varel ist, zahlt nichts.",
            "quote": "b) Personen, die sich nur zur Berufsausübung oder Ausbildung im Erhebungsgebiet aufhalten,"
          },
          {
            "text": "Begleitpersonen von Schwerbehinderten, die laut Ausweis völlig auf ständige Begleitung angewiesen sind, zahlen nichts.",
            "quote": "4. Begleitpersonen von Schwerbehinderten, die lt. amtlichen Ausweis völlig auf ständige Begleitung angewiesen sind,"
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Hauptsaison ist vom 15. März bis 31. Oktober, die übrige Zeit gilt vom 1. Januar bis 14. März und vom 1. November bis 31. Dezember.",
            "quote": "Hauptsaison (15.03. – 31.10.) übrige Zeit (01.01. – 14.03.) (01.11. – 31.12.)"
          },
          {
            "text": "Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 70 zahlen nur die Hälfte.",
            "quote": "Schwerbehinderte, deren Minderung der Erwerbsfähigkeit mindestens 70 v. H. beträgt, werden nur zu 50 v. H. des maßgeblichen Gästebeitrages nach § 5 herangezogen"
          },
          {
            "text": "Die Beiträge enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.",
            "quote": "In den Gästebeiträgen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten."
          },
          {
            "text": "Zweitwohnungsinhaber und Mieter eines Saison-Campingstellplatzes zahlen den Jahresgästebeitrag statt des Tagessatzes.",
            "quote": "sind verpflichtet, den Jahresgästebeitrag zu entrichten."
          },
          {
            "text": "Du legst die Satzung in den vermieteten Räumen gut sichtbar aus.",
            "quote": "Diese Satzung in den vermieteten Räumen an gut sichtbarer Stelle auszulegen."
          }
        ],
        "hostDuty": {
          "text": "Wer Gäste beherbergt, meldet sie beim Tourismus-Service, zieht den Gästebeitrag ein und stellt innerhalb von 24 Stunden nach der Ankunft die Gästekarte (Nordsee-ServiceCard) aus; du haftest für die vollständige Einziehung.",
          "quote": "den bei ihnen gegen Entgelt oder Kostenerstattung verweilenden Personen innerhalb von 48 Stunden nach deren Ankunft beim Tourismus-Service zu melden und den Gästebeitrag einzuziehen."
        },
        "deadline": {
          "text": "Die eingezogenen Gästebeiträge rechnest du monatlich mit dem Tourismus-Service ab.",
          "quote": "Die Abrechnung der eingezogenen Gästebeiträge monatlich mit dem"
        },
        "reporting": {
          "text": "Jeden Gast meldest du innerhalb von 48 Stunden nach der Ankunft beim Tourismus-Service, mit dem Meldevordruck Nordsee-ServiceCard.",
          "quote": "Der Meldevordruck „Nordsee-ServiceCard“ des Tourismus-Service (siehe Anlage zur Satzung) ist zu verwenden."
        }
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        "source": "bnetza",
        "asOf": "2026-10-01",
        "quote": "Stand: 01.10.2026"
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        "name": "Tourismusbeitrag",
        "source": "tbs",
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          "text": "Zahlen musst du als selbstständig tätige Person oder als Unternehmen, wenn dir der Tourismus in Varel unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile bringt.",
          "quote": "Beitragspflichtig sind alle selbständig tätigen Personen und alle Unternehmen, denen durch den Tourismus in der Stadt Varel unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile geboten werden."
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          {
            "label": "Ferienwohnungen und sonstige Beherbergung von Gästen, Zone 2 (übriges Stadtgebiet)",
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          {
            "label": "Hotel garni, Gasthof oder Pension mit Frühstück, Zone 1 (Ortsteil Dangast)",
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          {
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            "label": "Hotel, Gasthof oder Pension mit Halb- oder Vollpension, Zone 2 (übriges Stadtgebiet)",
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                "quote": "1.06.1 Inhaber/-innen von Camping- und Zeltplätzen 10 95 95"
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          {
            "label": "Fremden-, Erholungs-, Kur-, Kranken- und Kinderheim, Sanatorium, Kurklinik (in beiden Zonen derselbe Satz)",
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        ],
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          "text": "Es zählt der steuerbare Umsatz des vorvergangenen Jahres; bei fehlender Umsatzsteuerpflicht zählen die Bruttoeinnahmen.",
          "quote": "Der Vorteil richtet sich nach dem steuerbaren Umsatz i. S. des § 1 des Umsatzsteuergesetzes. Maßgebend ist der Umsatz des vorvergangenen Jahres."
        },
        "area": {
          "text": "Zone 1 ist der Ortsteil Dangast, Zone 2 das übrige Stadtgebiet; die Vorteilssätze unterscheiden sich nach der Zone.",
          "quote": "Zone 1: Ortsteil Dangast Zone 2: das übrige Stadtgebiet."
        },
        "minimum": null,
        "reporting": {
          "text": "Bis zum 30. Juni des Erhebungsjahres teilst du der Stadt die Angaben zur Berechnung mit und belegst sie; gilt wegen fehlendem Umsatz im vorvergangenen Jahr der Umsatz des Erhebungsjahres, ist es der 30. Juni des Folgejahres.",
          "quote": "Angaben bis zum 30.06. des Erhebungszeitraumes, in den Fällen des § 3 Abs. 2 Satz 3 bis zum 30.06. des auf den Erhebungszeitraum folgenden Jahres der Stadt Varel mitzuteilen und zu belegen"
        },
        "deadline": {
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          "quote": "Der Beitrag oder die Vorausleistung ist einen Monat nach Bekanntgabe des Heranziehungsbescheides fällig."
        },
        "exemptions": [],
        "remarks": [
          {
            "text": "Gibt es für das vorvergangene Jahr keinen oder keinen ganzjährigen Umsatz, zählt der Umsatz des Erhebungsjahres.",
            "quote": "Gibt es für das vorvergangene Jahr keinen oder keinen ganzjährigen Umsatz, so wird der Umsatz des jeweiligen Erhebungszeitraumes zugrunde gelegt."
          },
          {
            "text": "Die Beitragsschuld entsteht zum 1. September des Erhebungsjahres.",
            "quote": "Die Beitragsschuld entsteht zum 01.09. des Erhebungszeitraumes."
          },
          {
            "text": "Deine beitragspflichtige Tätigkeit zeigst du der Stadt innerhalb eines Monats nach dem Beginn an.",
            "quote": "Die Aufnahme einer beitragspflichtigen Tätigkeit ist der Stadt Varel innerhalb eines Monats anzuzeigen."
          },
          {
            "text": "Die Stadt kann schon im laufenden Jahr Vorausleistungen bis zur voraussichtlichen Höhe des Beitrags erheben.",
            "quote": "Die Stadt Varel kann für das laufende Kalenderjahr Vorausleistungen bis zur voraussichtlichen Höhe des Tourismusbeitrages erheben."
          },
          {
            "text": "Übst du mehrere verschiedenartige selbstständige Tätigkeiten aus, wird der Beitrag für jede gesondert berechnet oder geschätzt.",
            "quote": "Übt ein Beitragspflichtiger mehrere verschiedenartige selbständige Tätigkeiten aus, so ist der Beitrag für jede Tätigkeit gesondert zu berechnen oder zu schätzen."
          },
          {
            "text": "Endet deine Tätigkeit im Lauf eines Jahres, erstattet die Stadt für jeden vollen Monat ohne Beitragspflicht ein Zwölftel; eine saisonale Pause zählt nicht als Ende.",
            "quote": "Endet die beitragspflichtige Tätigkeit im Laufe eines Jahres, wird für jeden vollen Monat, für den die Voraussetzungen der Beitragspflicht entfallen sind, ein Zwölftel des Tourismusbeitrages erstattet. Als Beendigung einer beitragspflichtigen Tätigkeit ist es nicht anzusehen, wenn diese nur saisonal ausgeübt wird."
          }
        ]
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      "url": "https://keyset.cloud/kurtaxe/varel/",
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          {
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    {
      "slug": "wittmund",
      "name": "Stadt Wittmund",
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      "district": "Wittmund",
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          "title": "Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Stadt Wittmund (Ortsrecht 2.34), Fassung gültig ab 01.01.2025, Ortsrecht der Stadt Wittmund",
          "url": "https://www.wittmund.de/downloads/datei/ZmM4ZGQ2NDJlMWVkMGQwN0Q4TEdVbDV3N1NKeEVRNzFYSFVMcHBGQWFSRDN0dUZYaEordXI2UXlNb2tweXliWHZVNytqU09Cbk1NSGZGZmVVeDVqc3czK1dpb09oOVZvVUpGZ0FYeGwyaXo2NmpEeCtwOHcyNnJiaGttbmpXNHRkWlBYYU5FOHBMWkhLSi9rQ3l2RFk2L0RHY0J2aDRhVEJONjkwV0xrMk9NK2xDaU5pUWE3WDZxTFg5WT0",
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          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
          "url": "https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Digitales/Kurzzeitvermietung/_func/Area-Liste-xls.html?nn=686258",
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        "tbs": {
          "title": "Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Stadt Wittmund (Ortsrecht 2.35), Fassung des Ratsbeschlusses vom 10.12.2024, Ortsrecht der Stadt Wittmund; die Datei nennt am Ende nur das Inkrafttreten der Ursprungssatzung, für diese Fassung keines",
          "url": "https://www.wittmund.de/downloads/datei/NDBlNmRkNDcyYzdmYzY5MjVXRGdIRklIZ21WQ1ExWTlubllYMVowUExuT1hCZStRcVBFQ3Z5cWFYK3N4aDFMNTFqM2UvZEJ6d2Z5c080Z1Y4RGxlWExtamMwYmw5NFB4czk5Z1VSQy9lbjRBRVEzckVTRGJTeDVCWkUzUGkwM25LYVRzS3VPZ2JEZitqQ0NVV2VLbFVlVjBZaGt2TW5FUC83ZEdUOUIxTUtlMFE5ajdET2NFcXhaY1IvQk5aUmNTa2NzVW1NaWUzaC9QWFNMSQ",
          "kind": "municipality",
          "inForce": null,
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          "verifiedOn": "2026-10-15",
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          "quote": "Bei Übernachtungsgästen wird der An- und Abreisetag mit einem Tag abgerechnet, wobei der Anreisetag als Abrechnungstag gilt."
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              },
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        "maxNights": {
          "nights": 30,
          "perStay": false,
          "text": "höchstens 30 Tage",
          "quote": "Der Gästebeitrag wird höchstens für 30 Tage erhoben."
        },
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          "free": "persons",
          "from": 5,
          "text": "Wer zu einer Familie in häuslicher Gemeinschaft gehört, zahlt ab der 5. Person nichts; befreit werden jeweils die jüngsten Familienmitglieder.",
          "quote": "2. jede 5. und weitere Person einer in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familie, wobei jeweils die jüngsten Familienangehörigen zu befreien sind."
        },
        "exemptions": [
          {
            "text": "Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 %, die laut Ausweis (Merkzeichen H oder B) ständig auf Begleitung angewiesen sind, zahlen nichts.",
            "quote": "3. Schwerbehinderte, deren Grad der Behinderung mindestens 80 % beträgt und die lt. amtlichem Ausweis – mit dem Merkmal „H“ oder „B“ nach deutschem Recht – völlig auf ständige Begleitung angewiesen sind."
          },
          {
            "text": "Ihre Begleitpersonen zahlen ebenfalls nichts.",
            "quote": "4. Begleitpersonen von Schwerbehinderten nach Nr. 3."
          },
          {
            "text": "Wer seine Hauptwohnung in der Stadt Wittmund hat, zahlt nichts.",
            "quote": "Personen mit Hauptwohnung in der Stadt Wittmund."
          },
          {
            "text": "Wer sich nur zur Berufsausübung oder Ausbildung in den Zonen aufhält, zahlt nichts.",
            "quote": "Personen, die sich nur zur Berufsausübung oder Ausbildung im Erhebungsgebiet aufhalten."
          },
          {
            "text": "Nahe Verwandte von Einwohnern, die ohne Entgelt in deren Haushalt aufgenommen werden, zahlen nichts.",
            "quote": "Kinder, Kindeskinder, Geschwister und Geschwisterkinder, Eltern, Großeltern, Schwiegereltern, Schwiegertöchter und -söhne, Schwager und Schwägerinnen von Personen, die in der Gästebeitragszone 1 oder 2 eine Hauptwohnung haben, wenn sie ohne Entgelt oder Kostenerstattung in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen werden."
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Erhoben wird der Gästebeitrag in zwei Zonen, Carolinensiel und Altfunnixsiel; die genauen Grenzen zeigt die Karte in der Anlage zur Satzung.",
            "quote": "Die Abgrenzung der beitragspflichtigen Gebiete (Erhebungsgebiete) ergibt sich aus der beigefügten Anlage 1, die Bestandteil dieser Satzung ist."
          },
          {
            "text": "Eigentümer und Besitzer von Wohneinheiten, die ihre Hauptwohnung nicht in Wittmund haben, zahlen unabhängig von der Aufenthaltsdauer einen Jahresgästebeitrag.",
            "quote": "Eigentümer oder Besitzer von Wohneinheiten im Erhebungsgebiet, die ihre Hauptwohnung nicht im Stadtgebiet haben, und Dauerbenutzer von Campingplätzen sowie ihre jeweiligen Familienangehörigen"
          },
          {
            "text": "Du legst die Satzung in den vermieteten Räumen gut sichtbar aus.",
            "quote": "c) diese Satzung in den vermieteten Räumen an gut sichtbarer Stelle auszulegen."
          },
          {
            "text": "Du haftest dafür, dass der Gästebeitrag rechtzeitig eingezogen und vollständig abgeliefert wird.",
            "quote": "haften für die rechtzeitige Einziehung und vollständige Ablieferung des Gästebeitrages."
          }
        ],
        "hostDuty": {
          "text": "Wer Gäste beherbergt, stellt nach der Ankunft unverzüglich die Gästekarte (digital oder auf Papier) zur Verfügung und zieht den Gästebeitrag gleichzeitig ein.",
          "quote": "a) nach Ankunft der bei ihm gegen Entgelt oder Kostenerstattung verweilenden beitragspflichtigen Personen unverzüglich die digitale oder analoge Gästekarte, unter Erhebung der Angaben nach § 7 Abs. 2 Satz 2, zur Verfügung zu stellen und gleichzeitig den Gästebeitrag einzuziehen."
        },
        "deadline": {
          "text": "Den eingezogenen Gästebeitrag zahlst du innerhalb von 14 Tagen nach der Aufforderung durch die Kurverwaltung oder die Stadt.",
          "quote": "Die Zahlung des Gästebeitrages hat innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung durch"
        },
        "reporting": {
          "text": "Erfasst wird elektronisch mit der digitalen Anwendung der Kurverwaltung (Nordseebad Carolinensiel-Harlesiel GmbH) oder mit Durchschreibesätzen, deren Original du innerhalb von 24 Stunden nach der Ankunft des Gastes der Kurverwaltung vorlegst.",
          "quote": "1. der Durchschreibesätze für die Gästekarte, die von der Kurverwaltung gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden, wobei das Original des Durchschreibesatzes für die Gästekarte innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft des Gastes der Kurverwaltung vorzulegen ist, oder 2. einer elektronischen Erfassung mit dem von der Kurverwaltung zur Verfügung gestellten digitalen Anwendung und dem Ausdruck der Gästekarte auf Einzelbögen, die von der Kurverwaltung gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden, oder 3. einer elektronischen Erfassung mit dem von der Kurverwaltung zur Verfügung gestellten digitalen Anwendung und der Ausgabe einer rein digitalen Gästekarte."
        }
      },
      "lodgingTax": null,
      "registration": {
        "required": false,
        "source": "bnetza",
        "asOf": "2026-10-01",
        "quote": "Stand: 01.10.2026"
      },
      "checked": {
        "on": "2026-10-14",
        "by": "agent"
      },
      "businessLevy": {
        "name": "Tourismusbeitrag",
        "source": "tbs",
        "payer": {
          "text": "Zahlen musst du, wenn du in Wittmund im Rahmen einer selbstständigen Erwerbstätigkeit entgeltliche Leistungen anbietest, die dem Bedarf der Touristen dienen; das trifft auch die Vermietung von Ferienunterkünften.",
          "quote": "Besondere wirtschaftliche Vorteile werden denen geboten, die im Rahmen selbständiger Erwerbstätigkeit im Stadtgebiet entgeltliche Leistungen anbieten, die im Allgemeinen der Bedarfsdeckung des Tourismus dienen."
        },
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          {
            "label": "Ferienwohnungen und -häuser und sonstige Gästeunterkünfte an wechselnde Gäste",
            "quote": "A03 Vermietung von Ferienwohnungen/-häusern o.s. 100% 100% 100% 100% 18%",
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              "advantage": {
                "percent": 100,
                "quote": "A03 Vermietung von Ferienwohnungen/-häusern o.s. 100% 100% 100% 100% 18%"
              },
              "profit": {
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            }
          },
          {
            "label": "Hotel garni oder Pension mit Frühstück (auch Privatpension), Vorteilszone 1 und 2 (Carolinensiel, Altfunnixsiel)",
            "quote": "A02 Hotel garni, Pension (auch Privatpension) mit 95% 95% 90% 90% 10% Frühstück",
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                "quote": "A02 Hotel garni, Pension (auch Privatpension) mit 95% 95% 90% 90% 10% Frühstück"
              },
              "profit": {
                "percent": 10
              }
            }
          },
          {
            "label": "Hotel garni oder Pension mit Frühstück (auch Privatpension), Vorteilszone 3 und 4 (Wittmund, Wittmund/Land)",
            "quote": "A02 Hotel garni, Pension (auch Privatpension) mit 95% 95% 90% 90% 10% Frühstück",
            "turnover": {
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                "quote": "A02 Hotel garni, Pension (auch Privatpension) mit 95% 95% 90% 90% 10% Frühstück"
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          },
          {
            "label": "sonstige Gewährung von Unterkünften an Übernachtungsgäste",
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              "profit": {
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          {
            "label": "Hotel, Gasthof oder Pension mit Halb- oder Vollpension, Vorteilszone 1 und 2 (Carolinensiel, Altfunnixsiel)",
            "quote": "A01 Hotel, Gasthof, Pension (mit Halb- und Vollpension) 95% 95% 90% 90% 5%",
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              },
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          },
          {
            "label": "Hotel, Gasthof oder Pension mit Halb- oder Vollpension, Vorteilszone 3 und 4 (Wittmund, Wittmund/Land)",
            "quote": "A01 Hotel, Gasthof, Pension (mit Halb- und Vollpension) 95% 95% 90% 90% 5%",
            "turnover": {
              "advantage": {
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                "quote": "A01 Hotel, Gasthof, Pension (mit Halb- und Vollpension) 95% 95% 90% 90% 5%"
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          {
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                "quote": "A04 Camping-/Zeltplatzbetrieb 100% 100% 100% 100% 16%"
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          {
            "label": "Jugendherberge, Jugendgästehaus, Erholungsheim",
            "quote": "A05 Jugendherberge, -gästehaus, Erholungsheim 100% 100% 100% 100% 2%",
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              "profit": {
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          {
            "label": "Vorsorge- und Rehabilitationsklinik",
            "quote": "A06 Vorsorge-, Rehabilitationsklinik 100% 100% 100% 100% 1%",
            "turnover": {
              "advantage": {
                "percent": 100,
                "quote": "A06 Vorsorge-, Rehabilitationsklinik 100% 100% 100% 100% 1%"
              },
              "profit": {
                "percent": 1
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          }
        ],
        "rate": {
          "percent": 9.34,
          "quote": "Er beträgt 9,34 % des Messbetrags gemäß § 3 Abs. 1."
        },
        "basis": {
          "text": "Es zählt der Umsatz des vorletzten Kalenderjahres vor dem Erhebungsjahr, dem Vorvorjahr.",
          "quote": "Maßgebend ist der Umsatz des vorletzten dem Erhebungsjahr vorausgegangenen Kalenderjahres (Vorvorjahres)."
        },
        "area": {
          "text": "Der Tourismusbeitrag gilt in den vier Vorteilszonen Carolinensiel, Altfunnixsiel, Wittmund und Wittmund/Land; die genaue Grenze zeigt die Karte in Anlage 2 der Satzung.",
          "quote": "1. Vorteilszone 1: Carolinensiel 2. Vorteilszone 2: Altfunnixsiel 3. Vorteilszone 3: Wittmund 4. Vorteilszone 4: Wittmund/Land Die Abgrenzung der beitragspflichtigen Gebiete ergibt sich aus der als Anlage 2 beigefügten Karte, die Bestandteil dieser Satzung ist."
        },
        "minimum": null,
        "reporting": {
          "text": "Bis zum 30. Juni teilst du der Stadt mit dem Formblatt die Angaben zur Berechnung mit; verlangt die Stadt sie schriftlich, hast du dafür einen Monat Zeit.",
          "quote": "Jede bzw. jeder Beitragspflichtige hat die zur Berechnung des Beitrages erforderlichen Angaben des vorvergangenen Jahres bis zum 30. Juni des Erhebungsjahres oder – soweit die Stadt dazu schriftlich auffordert – innerhalb eines Monats nach Aufforderung mit dem dafür von der Stadt vorgesehen Formblatt mitzuteilen"
        },
        "deadline": {
          "text": "Der Beitrag ist jedes Jahr zum 1. September fällig; Nachzahlungen sind einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids fällig.",
          "quote": "Die Abgabe ist jeweils zum 01.09. eines jeden Jahres fällig. Nachzahlungen sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Abgabenbescheides fällig."
        },
        "exemptions": [],
        "remarks": [
          {
            "text": "Als Inkrafttreten nennt die Satzung an ihrem Ende den 1. Januar 2018.",
            "quote": "Diese Satzung tritt am 01.01.2018 in Kraft."
          },
          {
            "text": "Deine beitragspflichtige Tätigkeit zeigst du der Stadt innerhalb eines Monats nach dem Beginn an.",
            "quote": "Die beitragspflichtige Tätigkeit ist innerhalb eines Monats nach Aufnahme anzuzeigen."
          },
          {
            "text": "Bei umsatzsteuerpflichtigen Betrieben zählen die Einnahmen ohne die geschuldete Umsatzsteuer.",
            "quote": "im Falle der Umsatzsteuerpflicht um die geschuldete Umsatzsteuer bereinigt."
          },
          {
            "text": "Hast du deine Tätigkeit erst im Erhebungsjahr, im Jahr davor oder im vorvergangenen Jahr begonnen, zählt stattdessen der Umsatz des Erhebungsjahres.",
            "quote": "Abweichend hiervon ist der Umsatz des jeweiligen Erhebungsjahres zugrunde zu legen: a) wenn die beitragspflichtige Tätigkeit erst im Erhebungsjahr, im Jahr davor oder im Laufe des vorvergangenen Jahres begonnen wurde;"
          },
          {
            "text": "Übst du mehrere der aufgeführten Tätigkeiten aus, wird der Beitrag für jede gesondert berechnet.",
            "quote": "Übt ein Beitragspflichtiger mehrere der in Anlage 1 zu dieser Satzung aufgeführten Tätigkeiten aus, so ist der Beitrag für jede Tätigkeit gesondert zu berechnen."
          }
        ]
      },
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      "slug": "aachen",
      "name": "Stadt Aachen",
      "short": "Aachen",
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          "title": "Satzung über die Erhebung der Beherbergungsabgabe in der Stadt Aachen (Beherbergungsabgabesatzung) vom 09.07.2025 in der Fassung des 1. Nachtrages vom 11.03.2026, Stadt Aachen",
          "url": "https://www.aachen.de/in-aachen-leben/politik-und-verwaltung/stadtrecht/finanzen/satzung-beherbergungsabgabe-erster-nachtrag-11032026.pdf?cid=zkv",
          "kind": "municipality",
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        "faq": {
          "title": "F&A Beherbergungsabgabe, Häufig gestellte Fragen zur Beherbergungsabgabe, Stand Dezember 2025, Stadt Aachen",
          "url": "https://serviceportal.aachen.de/suche/-/vr-bis-detail/dokument/8340626/download",
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        },
        "kurbeitrag": {
          "title": "Kurbeitragssatzung der Stadt Aachen vom 19. Dezember 1991 in der Fassung des 8. Nachtrags vom 11. März 2026",
          "url": "https://www.aachen.de/in-aachen-leben/politik-und-verwaltung/stadtrecht/finanzen/fb22-kurbeitragssatzung-11032026.pdf",
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        "bnetza": {
          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
          "url": "https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Digitales/Kurzzeitvermietung/_func/Area-Liste-xls.html?nn=686258",
          "kind": "federal",
          "sha256": "40fa3c51b203943bc7dd08e626cf053241bc4cac5c05e2071ce7e26b3f34c652",
          "verifiedOn": "2026-10-15",
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      "levy": null,
      "lodgingTax": {
        "name": "Beherbergungsabgabe",
        "source": "satzung",
        "rate": {
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          "quote": "Die Beherbergungsabgabe beträgt pro Übernachtung 2,50 € (EURO).",
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        },
        "basis": {
          "text": "Die Abgabe ist ein fester Betrag je Gast und entgeltlicher Übernachtung, unabhängig vom Übernachtungspreis.",
          "quote": "Bemessungsgrundlage ist die Anzahl der entgeltlichen Übernachtungen je Beherbergungsgast (Beherbergungsleistung)."
        },
        "hostDuty": {
          "text": "Der Gast schuldet die Abgabe; du ziehst sie als Vermieter bei ihm ein.",
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        "deadline": {
          "text": "Die Stadt setzt die Abgabe für das Quartal je Betriebsstätte per Bescheid fest; sie ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe zu zahlen.",
          "quote": "Erhebungszeitraum ist das Kalendervierteljahr. Die Beherbergungsabgabe wird je Betriebsstätte mit Bescheid festgesetzt und ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides fällig und zu entrichten."
        },
        "reporting": {
          "text": "Du reichst vierteljährlich bis zum 15. Tag nach Quartalsende die Abgabenerklärung auf dem amtlichen Vordruck ein.",
          "quote": "die innerhalb eines Kalendervierteljahres vereinnahmte Beherbergungsabgabe auf amtlich vorgeschriebenen Vordruck oder einer amtlich zugelassenen elektronischen Abgabeerklärung bis zum 15. Tag nach Ablauf des Kalendervierteljahres bei der Stadt Aachen einzureichen."
        },
        "exemptions": [
          {
            "text": "Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres zahlen nichts.",
            "quote": "Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres."
          },
          {
            "text": "Wer wegen einer Klassenfahrt oder einer vergleichbaren Fahrt eines Trägers der freien Jugendhilfe übernachtet, zahlt nichts.",
            "quote": "Personen, die aufgrund von Klassenfahrten von Schulen sowie vergleichbaren Fahrten von Trägern der freien Jugendhilfe übernachten,"
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Auch berufliche und dienstliche Übernachtungen sind abgabepflichtig.",
            "quote": "Auch für Übernachtungen, die für eine berufliche oder dienstliche Tätigkeit des Beherbergungsgastes zwingend erforderlich sind, ist die Beherbergungsabgabe zu zahlen.",
            "source": "faq"
          },
          {
            "text": "Auch wenn du in einem Quartal niemanden beherbergt hast, reichst du eine Abgabenerklärung ein (Nullmeldung).",
            "quote": "Eine Abgabenerklärung ist auch dann einzureichen, wenn in einem Quartal keine Beherbergungsgäste beherbergt wurden",
            "source": "faq"
          },
          {
            "text": "Beginn und Ende deiner Vermietung zeigst du dem Fachbereich Steuern und Kasse vor dem Ereignis an.",
            "quote": "ist verpflichtet, den Beginn und das Ende seiner Tätigkeit, den Betreiberwechsel des Beherbergungsbetriebes und die Verlegung des Beherbergungsbetriebes dem Fachbereich Steuern und Kasse der Stadt Aachen anzuzeigen. Die Anzeige ist vor Eintritt des jeweiligen anzeigepflichtigen Ereignisses zu erstatten."
          },
          {
            "text": "In den staatlich anerkannten Kurgebieten gibt es zusätzlich einen Kurbeitrag; wer für die Unterkunft schon die Beherbergungsabgabe zahlt, ist davon befreit.",
            "quote": "Personen, die für die Unterkunftnahme bereits nach der Beherbergungsabgabensatzung der Stadt Aachen für die Möglichkeit der entgeltlichen Übernachtung in einem Beherbergungsbetrieb abgabenpflichtig sind; dies gilt auch für eine Unterkunftnahme von mehr als 21 Tagen,",
            "source": "kurbeitrag"
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          "text": "höchstens 21 Tage im Kalenderjahr im selben Betrieb",
          "quote": "Die Beherbergungsabgabe wird bei einer Beherbergungsdauer im selben Beherbergungsbetrieb längstens für 21 Tage im Kalenderjahr erhoben."
        }
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          "text": "Der Kurbeitrag gilt nur im Kurgebiet, das im Wesentlichen die Kernstadt Bad Berleburg umfasst; die Anlage der Satzung beschreibt seine Grenzen.",
          "quote": "Das Kurgebiet umfasst im wesentlichen Bereiche der Kernstadt Bad Berleburg, die sowohl textlich als auch graphisch dargestellt sind."
        },
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          {
            "text": "Familienbesucher von Einwohnern, die unentgeltlich im Haushalt aufgenommen werden",
            "quote": "Familienbesuche von Einwohnern, die in deren Haushalt unentgeltlich aufgenommen werden."
          },
          {
            "text": "Ortsfremde, die sich nur zur Ausübung ihres Berufs oder zu Ausbildungszwecken vor Ort aufhalten (zum Beispiel Geschäftsreisende, Tagungs- und Seminarteilnehmer, nicht aber ihre Angehörigen)",
            "quote": "Ortsfremde Personen, die sich nur zur örtlichen Ausübung ihres Berufes oder zu Ausbildungszwecken im Erhebungsgebiet aufhalten"
          },
          {
            "text": "Besucher aus den Partnerstädten bei organisierten Austauschen",
            "quote": "Besucher aus den Partnerstädten der Stadt Bad Berleburg anlässlich organisierter Austausche."
          },
          {
            "text": "Auf Antrag Kranke und Schwerbehinderte, solange sie Kureinrichtungen und Veranstaltungen nicht besuchen können, mit ärztlichem Zeugnis",
            "quote": "Kranke und Schwerbehinderte, solange sie nicht in der Lage sind, Kureinrichtungen oder Veranstaltungen zu besuchen und dies durch ärztliches Zeugnis nachweisen."
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Im Kurbeitrag ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten.",
            "quote": "Im Kurbeitrag ist die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten."
          },
          {
            "text": "Blinde und Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 zahlen die Hälfte, ebenso ihre Begleitpersonen mit ärztlicher Bescheinigung.",
            "quote": "Der Kurbeitrag wird um 50% ermäßigt für: a. Blinde und Schwerbehinderte mit mindestens 80 % Erwerbsminderung;"
          },
          {
            "text": "Der Kurbeitrag kann mit der Stadt für ein Jahr pauschal abgelöst werden, mit 60 Euro je Person.",
            "quote": "Jahreskurbeitrag in Höhe von 60,00 € pro Person abgelöst werden."
          },
          {
            "text": "Die Kur- bzw. Gästekarte wird unmittelbar nach der Ankunft auf den Namen des Gastes ausgestellt.",
            "quote": "Die Gästekarte wird auf den Namen des Kurbeitragspflichtigen unmittelbar nach seiner Ankunft im Erhebungsgebiet"
          },
          {
            "text": "Du hängst die Kurbeitragssatzung für deine Gäste an geeigneter Stelle aus.",
            "quote": "Die Unterkunftsgeber erhalten eine Abschrift der Kurbeitragssatzung, deren Einsichtnahme sie ihren Gästen durch Aushang an geeigneter Stelle ermöglichen."
          }
        ],
        "hostDuty": {
          "text": "Wer Gäste beherbergt, zieht den Kurbeitrag von ihnen ein, führt ihn an die Stadt ab und haftet für den vollständigen, zeitgerechten und richtigen Einzug.",
          "quote": "einzuziehen und an die Stadt abzuführen. Sie haften der Stadt für den vollständigen, zeitgerechten und richtigen Einzug des Kurbeitrages und dessen Abführung."
        },
        "deadline": {
          "text": "Beim elektronischen Meldeverfahren erfasst du die Gäste unverzüglich und führst die im Kalendermonat fällig gewordenen Beträge bis zum 10. des Folgemonats ab.",
          "quote": "Im Falle des Einsatzes eines elektronischen Meldeverfahrens sind die Erfassungen unverzüglich vorzunehmen. Die im Laufe eines Kalendermonats fällig gewordenen Kurbeiträge sind in diesem Falle jeweils bis zum 10. des folgenden Monats an die Stadt – oder von ihr beauftragte Dritte – abzuführen."
        },
        "reporting": {
          "text": "Du erfasst die Personalien deiner Gäste und gibst den Nachweis des Kurbeitrags bis zum 10. des Folgemonats bei der Stadtverwaltung ab.",
          "quote": "Der von der Stadt Bad Berleburg zur Abrechnung der Kurbeiträge ausgegebene Nachweis des Kurbeitrages ist bis zum 10. Des nachfolgenden Monats bei der Stadtverwaltung abzugeben."
        },
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          "text": "Die vierte und jede weitere Person einer Familie zahlt nichts, wenn für drei Familienmitglieder Kurbeiträge entrichtet werden.",
          "quote": "Die 4. und jede weitere Person einer Familie, wenn für drei Familienmitglieder Kurbeiträge entrichtet werden."
        }
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          "title": "Satzung der Stadt Bad Salzuflen über die Erhebung eines Kurbeitrages (Kurbeitragssatzung) vom 07.12.2023, zuletzt geändert durch die 2. Änderungssatzung vom 06.03.2025, Lesefassung der Stadt im Ortsrecht",
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          "quote": "Der Tag der Anreise und der Tag der Abreise gelten als ein Tag, für den sich die Höhe des Kurbeitrages nach dem Anreisetag bemisst."
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          "quote": "Das Erhebungsgebiet der Stadt Bad Salzuflen ist in der Anlage 1, welche Bestandteil dieser Satzung ist, zeichnerisch dargestellt und erläutert."
        },
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              "quote": "und beträgt je Tag in der Zeit vom 1.11. – 31.3. (Nebensaison) 3,70 Euro und je Tag in der Zeit vom 1.4. – 31.10. (Hauptsaison) 4,00 Euro"
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                "quote": "vor Vollendung des 14. Lebensjahres das Erhebungsgebiet nur in Begleitung erziehungsberechtigter Personen aufsuchen und selbst keine Gesundheitsmaßnahme durchführen,"
              }
            ]
          },
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            "adult": {
              "cents": 370,
              "quote": "und beträgt je Tag in der Zeit vom 1.11. – 31.3. (Nebensaison) 3,70 Euro und je Tag in der Zeit vom 1.4. – 31.10. (Hauptsaison) 4,00 Euro"
            },
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                "underAge": 14,
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                "quote": "vor Vollendung des 14. Lebensjahres das Erhebungsgebiet nur in Begleitung erziehungsberechtigter Personen aufsuchen und selbst keine Gesundheitsmaßnahme durchführen,"
              }
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          }
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          "text": "höchstens 42 Tage je Kalenderjahr",
          "quote": "Der Kurbeitrag wird für die Dauer des Aufenthaltes, höchstens jedoch für 42 Tage je Kalenderjahr, erhoben."
        },
        "exemptions": [
          {
            "text": "Kinder unter 14 zahlen nichts, wenn sie nur in Begleitung Erziehungsberechtigter kommen und selbst keine Gesundheitsmaßnahme durchführen.",
            "quote": "vor Vollendung des 14. Lebensjahres das Erhebungsgebiet nur in Begleitung erziehungsberechtigter Personen aufsuchen und selbst keine Gesundheitsmaßnahme durchführen,"
          },
          {
            "text": "Wer aufgrund einer Krankheit die Kureinrichtungen nicht nutzen kann, zahlt nichts.",
            "quote": "aufgrund psychischer oder physischer Krankheiten zur Inanspruchnahme von Kureinrichtungen oder zur Teilnahme an Kurveranstaltungen nicht in der Lage sind,"
          },
          {
            "text": "Wer am Ort eine Schule besucht, ausgebildet oder weitergebildet wird oder seinen Beruf ausübt, zahlt nichts.",
            "quote": "am Ort eine Schule besuchen, für einen Beruf ausgebildet oder weitergebildet werden, ihren Beruf ausüben,"
          },
          {
            "text": "Begleitpersonen von Schwerbehinderten zahlen nichts, wenn sie die Notwendigkeit nachweisen, den Aufenthalt selbst bezahlen und selbst keine Gesundheitsmaßnahme durchführen.",
            "quote": "als Begleitperson von schwerbehinderten Personen das Erhebungsgebiet aufsuchen, wenn die Notwendigkeit der ständigen Begleitung durch Vorlage eines gültigen amtlichen Ausweises bei Aufenthaltsbeginn nachgewiesen wird, sie die Kosten des Aufenthalts selbst in voller Höhe tragen und die Begleitpersonen selbst keine Gesundheitsmaßnahme durchführen,"
          },
          {
            "text": "Hausbesucher, die bei einem Einwohner unentgeltlich aufgenommen werden, zahlen nichts.",
            "quote": "als Hausbesucher bei einem im Erhebungsgebiet wohnhaften Wohnungsgeber unentgeltlich Aufnahme finden."
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 und Personen mit geringem Einkommen zahlen 3,60 € in der Hauptsaison und 3,30 € in der Nebensaison, wenn sie das bei Aufenthaltsbeginn nachweisen.",
            "quote": "Hauptsaison (1.4. – 31.10.) 3,60 Euro Nebensaison (1.11. – 31.3.) 3,30 Euro"
          },
          {
            "text": "Kinder unter 14, die selbst eine Gesundheitsmaßnahme durchführen, zahlen 2,00 € je Tag.",
            "quote": "a) für kurbeitragspflichtige Personen vor Vollendung des 14. Lebensjahres 2,00 Euro"
          },
          {
            "text": "Zweitwohnungsinhaber und Eigentümer von Wohneinheiten zahlen einen Jahreskurbeitrag, der dem Beitrag für 42 Tage in der Nebensaison entspricht.",
            "quote": "Dieser Jahreskurbeitrag bemisst sich nach dem Kurbeitrag für 42 Tage in der Nebensaison (vgl. Anlage 2)."
          },
          {
            "text": "Du stellst jedem Gast unmittelbar nach der Ankunft eine Gästekarte aus.",
            "quote": "jeder kurbeitragspflichtigen Person unmittelbar nach Ankunft im Erhebungsgebiet eine Gästekarte auszustellen,"
          },
          {
            "text": "Weigert sich ein Gast zu zahlen, informierst du die Stadt sofort.",
            "quote": "Weigert sich der Kurbeitragspflichtige, den Kurbeitrag zu zahlen, ist die Stadt Bad Salzuflen sofort zu unterrichten."
          },
          {
            "text": "Du haftest der Stadt für den vollständigen und richtigen Einzug des Kurbeitrags.",
            "quote": "Der Einzugsverpflichtete haftet der Stadt Bad Salzuflen für den vollständigen und richtigen Einzug des Kurbeitrages"
          }
        ],
        "hostDuty": {
          "text": "Wer Gäste beherbergt, zieht den Kurbeitrag ein und führt ihn nach der Rechnung der Stadt ab.",
          "quote": "den Kurbeitrag einzuziehen und nach Rechnungsstellung an die Stadt Bad Salzuflen abzuführen."
        },
        "deadline": {
          "text": "Abgeführt wird nach der Rechnung der Stadt; einen festen Termin nennt die Satzung nicht.",
          "quote": "den Kurbeitrag einzuziehen und nach Rechnungsstellung an die Stadt Bad Salzuflen abzuführen."
        },
        "reporting": {
          "text": "Gemeldet wird elektronisch; die Stadt stellt dir Zugangsdaten und Druckvorlagen zur Verfügung.",
          "quote": "Die Meldungen nach Abs. 1 Buchstabe a) der Satzung haben mittels eines elektronischen Meldeverfahren zu erfolgen. Die Stadt Bad Salzuflen stellt hierfür den Unterkunftsgebern die personalisierten Zugangsdaten und die Druckvorlagen für die Gasterhebungsbögen und Gästekarten zur Verfügung."
        }
      },
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        "source": "bnetza",
        "asOf": "2026-10-01",
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        ],
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          "title": "Satzung über die Erhebung von Kurbeiträgen in der Stadt Brilon (Kurbeitragssatzung) vom 07. Dezember 2018, in Kraft ab 01.01.2019",
          "url": "https://www.brilon.de/fileadmin/user_upload/Ortsrecht/Kurbeitragssatzung_ab_2019.pdf",
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        "bnetza": {
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          "url": "https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Digitales/Kurzzeitvermietung/_func/Area-Liste-xls.html?nn=686258",
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          "text": "Der Kurbeitrag gilt nur im anerkannten Kurgebiet der Stadt Brilon, nicht im ganzen Stadtgebiet; die Grenze beschreibt die Anlage der Satzung.",
          "quote": "Kurbeitragspflichtig sind Personen, die im Erhebungsgebiet nach § 2 Abs. 1 dieser Satzung (im anerkannten Kurgebiet) Unterkunft nehmen"
        },
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                "quote": "Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres;"
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            ]
          }
        ],
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          {
            "text": "Jugendliche bis 18 Jahre in Jugendlagern, Zeltlagern und Ähnlichem samt Begleitpersonen (Jugendgruppen)",
            "quote": "jugendliche Besucher (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) von Jugendlagern, Schützenhallen, Zeltlagern einschl. ihrer Begleitpersonen (Jugendgruppen);"
          },
          {
            "text": "Familienbesucher von Einwohnern mit Hauptwohnsitz, die unentgeltlich in deren Wohnung oder Haushalt aufgenommen werden",
            "quote": "Familienbesucher von denen im Erhebungsgebiet mit Hauptwohnsitz wohnhaften Einwohnern, sofern sie in deren Wohnung oder Haushalt vorübergehend ohne jegliches Entgelt oder Kostenerstattung für Unterbringung und Verpflegung aufgenommen werden;"
          },
          {
            "text": "Ortsfremde, die nur zur Ausübung ihres Berufs oder zu Ausbildungszwecken vor Ort übernachten (zum Beispiel Geschäftsreisende, Tagungs- und Seminarteilnehmer)",
            "quote": "Ortsfremde Personen, die nur zur örtlichen Ausübung ihres Berufes oder zu Ausbildungszwecken im Erhebungsgebiet Unterkunft nehmen"
          },
          {
            "text": "Besucher aus den Partnerstädten bei organisierten Treffen und Veranstaltungen",
            "quote": "Besucher aus den Partnerstädten der Stadt Brilon anlässlich organisierter Treffen und Veranstaltungen;"
          },
          {
            "text": "Inhaber von Zweitwohnungen",
            "quote": "Inhaber von Zweitwohnungen"
          },
          {
            "text": "Besucher der Jugendherberge Brilon",
            "quote": "Besucher der Jugendherberge Brilon"
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Blinde und Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 zahlen die Hälfte, ebenso ihre Begleiter mit ärztlicher Bescheinigung.",
            "quote": "Der Kurbeitrag wird auf 50 % ermäßigt für: a) Blinde und Schwerbehinderte mit einem Grad von mindestens 80 % Behinderung;"
          },
          {
            "text": "Wer einen Dauer- oder Saisonplatz auf einem Campingplatz hat, zahlt statt der Tagessätze einen pauschalen Jahreskurbeitrag von 60 Euro.",
            "quote": "zu einem pauschalen Jahreskurbeitrag pro Kalenderjahr von 60,00 Euro herangezogen."
          },
          {
            "text": "Du sorgst dafür, dass jeder kurbeitragspflichtige Gast gleich nach der Ankunft eine Kurkarte bekommt.",
            "quote": "Der Unterkunftsgeber ist daher verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass von ihm jede kurbeitragspflichtige Person unmittelbar nach ihrer Ankunft im Erhebungsgebiet eine Kurkarte erhält."
          },
          {
            "text": "Du haftest neben dem Gast gesamtschuldnerisch für die vollständige, pünktliche und richtige Entrichtung des Kurbeitrags und für einen Ausfall.",
            "quote": "gesamtschuldnerisch für die vollständige, pünktliche und richtige Entrichtung sowie für einen Ausfall des Kurbeitrages."
          }
        ],
        "hostDuty": {
          "text": "Wer Gäste beherbergt, zieht den Kurbeitrag von ihnen ein und führt ihn ab.",
          "quote": "Der Kurbeitrag wird durch den Unterkunftsgeber bzw. Campingplatzbetreiber von den kurbeitragspflichtigen Personen eingezogen."
        },
        "deadline": {
          "text": "Die eingezogenen Beträge führst du binnen 14 Tagen nach Bekanntgabe des Kurbeitragsbescheides ab.",
          "quote": "binnen 14 Tagen nach Bekanntgabe des Kurbeitragsbescheides an die Stadt Brilon"
        },
        "reporting": {
          "text": "Du erfasst Name, Anschrift, Alter sowie An- und Abreisetag deiner Gäste, meldest sie bei der Stadt an und ab und nutzt dafür das elektronische Kurkarten- und Meldescheinsystem.",
          "quote": "die Personalien (Name, Anschrift, Alter, Ankunfts- und Abreisetag) der bei ihm verweilenden Kurbeitragspflichtigen zu erfassen und jeden Beitragspflichtigen zur Entrichtung des Kurbeitrages bei der Stadt Brilon an- und abzumelden. Für die Meldung ist ein elektronisches Kurkarten- und Meldescheinsystem zu nutzen"
        }
      },
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    {
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      "name": "Stadt Dortmund",
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          "title": "Satzung über die Erhebung einer Abgabe auf entgeltliche Beherbergungen im Gebiet der Stadt Dortmund (Beherbergungsabgabensatzung) vom 14.02.2023, Stadt Dortmund",
          "url": "https://rathaus.dortmund.de/dosys/dokumentenpool_domap.nsf/WEB/99532E72A00D58F0C1258A6F00413B6C/$FILE/Beherbergungsabgabensatzung%202023-02-14.pdf",
          "kind": "municipality",
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        },
        "bnetza": {
          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
          "url": "https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Digitales/Kurzzeitvermietung/_func/Area-Liste-xls.html?nn=686258",
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      },
      "levy": null,
      "lodgingTax": {
        "name": "Beherbergungsabgabe",
        "source": "satzung",
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          "quote": "Die Beherbergungsabgabe beträgt 7,5 vom Hundert der Bemessungsgrundlage."
        },
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          "text": "Die Abgabe bemisst sich am Betrag, den der Gast für die Beherbergung aufwendet, einschließlich Mehrwertsteuer.",
          "quote": "Bemessungsgrundlage ist der vom Beherbergungsgast für die Beherbergung aufgewendete Betrag (einschließlich Mehrwertsteuer).",
          "vatIncluded": true
        },
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          "text": "Der Gast schuldet die Abgabe; du ziehst sie als Vermieter bei ihm ein und führst sie an die Stadt ab.",
          "quote": "Zur Einziehung und Abführung der Beherbergungsabgabe sowie der damit verbundenen Steuererklärungen gegenüber der Stadt Dortmund ist der Betreiber des Beherbergungsbetriebes (Steuerentrichtungspflichtiger) verpflichtet, der die Beherbergungsleistung zur Verfügung stellt."
        },
        "deadline": {
          "text": "Die Abgabe zahlst du vierteljährlich bis zum 20. Tag nach Quartalsende an die Stadt.",
          "quote": "Die Beherbergungsabgabe ist bis zum 20. Tag nach Ablauf eines Kalendervierteljahres an die Stadt Dortmund zu entrichten."
        },
        "reporting": {
          "text": "Du reichst vierteljährlich bis zum 15. Tag nach Quartalsende die Steuererklärung auf dem amtlichen Vordruck ein und berechnest die Abgabe darin selbst.",
          "quote": "Der Steuerentrichtungspflichtige hat der Stadt Dortmund für die Beherbergungsleistungen und die zu entrichtende Beherbergungsabgabe bis zum 15. Tag nach Ablauf eines Kalendervierteljahres eine Steuererklärung nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (Anlage 1 dieser Satzung) einzureichen. In dieser Steuererklärung ist die Beherbergungsabgabe von dem Steuerentrichtungspflichtigen selbst zu berechnen (Steueranmeldung)."
        },
        "exemptions": null,
        "remarks": [
          {
            "text": "Die Satzung gilt für alle entgeltlichen Beherbergungen seit dem 1. April 2023 und nennt keine Befreiungen.",
            "quote": "Diese Beherbergungsabgabensatzung tritt zum 01.04.2023 in Kraft und findet Anwendung auf alle entgeltlichen Beherbergungsleistungen ab dem 01.04.2023."
          },
          {
            "text": "Die frühere Satzung galt nur für private Beherbergungen; sie ist seit dem 1. April 2023 außer Kraft.",
            "quote": "die Satzung über die Erhebung einer Abgabe auf entgeltliche private Beherbergungen im Gebiet der Stadt Dortmund (Beherbergungsabgabensatzung) vom 08.10.2014"
          },
          {
            "text": "Lässt sich eine Pauschalrechnung ausnahmsweise nicht aufteilen, ziehst du 7 € je Gast für das Frühstück sowie je 10 € für Mittag- und Abendessen ab.",
            "quote": "Sofern die Aufteilung einer Gesamtrechnung in Beherbergungsentgelt und Entgelt für sonstige Dienstleistungen ausnahmsweise nicht möglich ist, gilt als Bemessungsgrundlage bei einem Beherbergungsbetrieb mit Pauschalpreis (Übernachtung / Frühstück bzw. Halb- oder Vollpension) der Betrag der Gesamtrechnung abzüglich einer Pauschale von 7,00 Euro für Frühstück und je 10,00 Euro für Mittagessen und Abendessen je Gast und Mahlzeit."
          }
        ]
      },
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        "required": true,
        "source": "bnetza",
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        "quote": "nrw-dortmund Dortmund nrw-duesseldorf Düsseldorf ee8821a4-509a-4d54-804b-6429768c8c5f Frechen b802613c-e736-4a3c-9f7c-b8129a2e8bd4 Hamburg HH nrw-koeln Köln nrw-muenster Münster 93e0db12-fe5a-4f10-8ece-b1d966d429a5 Tübingen BW nrw-wesseling Wesseling Kontaktinformation / Ansprechpartner Digitale Datendrehscheibe Kurzzeitvermietung Bundesnetzagentur, Referat 901 Postfach 8001, 53105 Bonn E-Mail: SDEP@bnetza.de Stand: 01.10.2026"
      },
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    {
      "slug": "eslohe-sauerland",
      "name": "Gemeinde Eslohe (Sauerland)",
      "short": "Eslohe",
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      "district": "Hochsauerlandkreis",
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        "satzung": {
          "title": "Satzung der Gemeinde Eslohe (Sauerland) über die Erhebung von Kurbeiträgen (Kurbeitragssatzung) vom 30.06.2017, zuletzt geändert durch die III. Nachtragssatzung vom 24.11.2023 (Kurbeitrag ab 01.01.2024)",
          "url": "https://www.eslohe.de/fileadmin/eslohe.de/Rathaus/Ortsrecht/Kurbeitragssatzung_ab_01.01.2024_inkl._Anlagen.pdf",
          "kind": "municipality",
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          "verifiedOn": "2026-10-15",
          "changedOn": "2026-10-15"
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        "bnetza": {
          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
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      "levy": {
        "name": "Kurbeitrag",
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          "countsDepartureDay": false,
          "quote": "Der Tag der Ankunft und der Tag der Abreise werden zusammen als ein Tag gerechnet."
        },
        "area": {
          "text": "Der Kurbeitrag gilt nur in den anerkannten Kurgebieten der Kurorte Eslohe (einschließlich der Erweiterungsflächen), Wenholthausen und Cobbenrode; die Anlagen der Satzung beschreiben ihre Grenzen.",
          "quote": "Die Kurgebiete umfassen die vom Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen nach dem Kurortegesetz in den Kurorten Eslohe (incl. der Erweiterungsflächen), Wenholthausen und Cobbenrode als Kurgebiet anerkannten Bereiche."
        },
        "netOfVat": {
          "quote": "zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer."
        },
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            "adult": {
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              "quote": "Der Kurbeitrag beträgt ab dem 01.01.2024 je Person und Aufenthaltstag 2,34 € zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer."
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                "quote": "Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr;"
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            ]
          }
        ],
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          {
            "text": "Familienbesucher von Einwohnern, die unentgeltlich im Haushalt aufgenommen werden",
            "quote": "Familienbesucher von Einwohnern, die in deren Haushalt unentgeltlich aufgenommen werden;"
          },
          {
            "text": "Ortsfremde, die zu beruflichen Ausbildungszwecken vor Ort übernachten",
            "quote": "Ortsfremde Personen, die zu beruflichen Ausbildungszwecken im Erhebungsgebiet Unterkunft nehmen;"
          },
          {
            "text": "Ortsfremde in organisierten Jugendlagern in Schützenhallen und Zeltlagern",
            "quote": "Ortsfremde Personen, die im Rahmen von organisierten Jugendlagern in Schützenhallen und Zeltlagern Unterkunft nehmen;"
          },
          {
            "text": "Kranke in stationärer Behandlung in einem Krankenhaus der allgemeinen Krankenversorgung",
            "quote": "Kranke, die sich zur stationären Behandlung in einem Krankenhaus aufhalten, das der allgemeinen Krankenversorgung dient;"
          },
          {
            "text": "Kranke und Schwerbehinderte, solange sie Kureinrichtungen nicht besuchen können, mit amtlicher oder ärztlicher Bescheinigung",
            "quote": "Kranke und Schwerbehinderte, solange sie (unabhängig von einem Grad der Behinderung) nicht in der Lage sind, Kureinrichtungen zu besuchen und dies durch amtliche oder ärztliche Bescheinigung nachweisen;"
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Für geschäftsbedingte Übernachtungen halbiert sich der Kurbeitrag auf 1,17 Euro je Person und Aufenthaltstag zuzüglich Mehrwertsteuer.",
            "quote": "Für geschäftsbedingte Übernachtungen erfolgt die 50%ige Reduzierung des Kurbeitrages und beträgt pro Person und Aufenthaltstag 1,17 € zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer."
          },
          {
            "text": "Schwerbehinderte mit mindestens 80 Prozent Schwerbehinderung zahlen die Hälfte, ebenso ihre Begleitpersonen, wenn eine ständige Begleitung nachgewiesen ist.",
            "quote": "Schwerbehinderte mit mindestens 80 % Schwerbehinderung;"
          },
          {
            "text": "Du sorgst dafür, dass jeder kurbeitragspflichtige Gast gleich nach der Ankunft eine Gästekarte bekommt.",
            "quote": "Der Unterkunftsgeber ist daher verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass von ihm jede kurbeitragspflichtige Person unmittelbar nach seiner Ankunft im Erhebungsgebiet eine nach Abs. 1 ausgestellte Gästekarte erhält."
          },
          {
            "text": "Du haftest für den vollständigen, zeitgerechten und richtigen Einzug des Kurbeitrags und dessen Abführung.",
            "quote": "für den vollständigen, zeitgerechten und richtigen Einzug des Kurbeitrages und dessen Abführung."
          },
          {
            "text": "Du hältst die Kurbeitragssatzung für deine Gäste zur Einsicht bereit.",
            "quote": "deren Einsichtnahme sie ihren Gästen ermöglichen müssen."
          }
        ],
        "hostDuty": {
          "text": "Wer Gäste beherbergt, zieht den Kurbeitrag von ihnen ein und führt ihn an die Gemeinde ab.",
          "quote": "Der Kurbeitrag ist durch den Unterkunftsgeber (Aufzeichnungs- und Meldepflichtiger nach Abs. 2) von den kurbeitragspflichtigen Personen einzuziehen und an die Gemeinde Eslohe (Sauerland) abzuführen."
        },
        "deadline": {
          "text": "Die Gemeinde setzt den Kurbeitrag durch Bescheid fest; er ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids fällig.",
          "quote": "Der Kurbeitrag wird von der Gemeinde Eslohe (Sauerland) durch Bescheid festgesetzt und ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides fällig."
        },
        "reporting": {
          "text": "Du erfasst die Personalien deiner Gäste und übermittelst bis zum 5. Tag des Folgemonats alle Übernachtungen des Vormonats online an die Gemeinde.",
          "quote": "bis zum 5. Tag des Folgemonats alle Übernachtungen des Vormonats auf dem elektronischen Wege"
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          "title": "Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe im Gebiet der Stadt Köln vom 18.11.2014 (Übernachtungssteuer) in der Fassung der 4. Änderungssatzung vom 29. Februar 2024, Stadt Köln",
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          "text": "Der Gast schuldet die Steuer; du ziehst sie als Vermieter bei ihm ein und führst sie an die Stadt ab.",
          "quote": "Abgabenentrichtungspflichtig ist die Betreiberin bzw. der Betreiber des Beherbergungsbetriebes. Die Übernachtungssteuer ist vom Beherbergungsgast einzuziehen und für diesen zu entrichten."
        },
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          "text": "Die Steuer zahlst du vierteljährlich bis zum 30. Tag nach Ablauf des Quartals an die Stadtkasse.",
          "quote": "Die Übernachtungssteuer ist bis zum 30. Tag nach Ablauf eines Kalendervierteljahres an die Stadtkasse Köln zu entrichten."
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        "reporting": {
          "text": "Die Steueranmeldung gibst du vierteljährlich bis zum 15. Tag nach Ablauf des Quartals beim Steueramt ab und berechnest die Steuer dabei selbst.",
          "quote": "beim Steueramt der Stadt Köln bis zum 15. Tag nach Ablauf eines Kalendervierteljahres eine Steueranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck in formgültiger Weise oder in einer amtlich zugelassenen elektronischen Steueranmeldung abzugeben."
        },
        "exemptions": [
          {
            "text": "Wer unter der Anschrift der Unterkunft mit Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet ist, zahlt keine Übernachtungssteuer.",
            "quote": "Personen, die unter der Anschrift des Beherbergungsbetriebes mit alleiniger Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung nach dem Bundesmeldegesetz gemeldet sind, sind von der Besteuerung ausgenommen."
          },
          {
            "text": "Schülerreisen, die die Schulleitung genehmigt hat und die von Lehrkräften begleitet werden, sind befreit.",
            "quote": "Von der Zahlung einer Übernachtungssteuer sind insbesondere Übernachtungsaufwendungen befreit, die durch von der Schulleitung genehmigten und von Lehrkräften begleiteten Schülerreisen entstehen."
          },
          {
            "text": "Wer für eine zwingend notwendige medizinische Behandlung in Köln übernachtet, wird auf Antrag nachträglich befreit, bei medizinischer Notwendigkeit auch die Begleitperson.",
            "quote": "Personen, die zum Zweck einer zwingend notwendigen medizinischen Behandlung in Köln übernachten müssen, werden auf Antrag nachträglich befreit. Ist aus medizinischen Gründen die Übernachtung einer Begleitperson erforderlich, gilt die Befreiung auch für diese Begleitperson."
          },
          {
            "text": "Du musst die Steuer nicht einziehen, wenn der Gast mit dem amtlichen Vordruck erklärt und belegt, dass die Übernachtung den Grundbedarf Wohnen deckt.",
            "quote": "diese Pflicht besteht insbesondere dann nicht, wenn der Beherbergungsgast durch vollständiges Ausfüllen des amtlichen Vordrucks erklärt und belegt, dass die Übernachtung der Deckung des Grundbedarfs „Wohnen“ dient"
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Berufliche Übernachtungen sind steuerpflichtig; die frühere Ausnahme gilt nur noch für ununterbrochene Aufenthalte, die vor dem 1. Juli 2024 begonnen haben.",
            "quote": "Für ununterbrochene beruflich zwingend erforderliche Übernachtungen, die vor dem 01.07.2024 begonnen haben, gilt der Ausnahmetatbestand des § 2 Abs. 3 der Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe im Gebiet der Stadt Köln vom 18.11.2014 in der Fassung der 3. Satzung zur Änderung der Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe im Gebiet der Stadt Köln vom 13. Dezember 2019 fort."
          },
          {
            "text": "Lässt sich die Rechnung ausnahmsweise nicht in Übernachtung und Verpflegung aufteilen, ziehst du bei Pauschalpreisen je Gast 7 € für das Frühstück und je 10 € für Mittag- und Abendessen ab.",
            "quote": "der Betrag der Gesamtrechnung abzüglich einer Pauschale von 7,00 EUR für Frühstück und je 10,00 EUR für Mittagessen und Abendessen je Gast und Mahlzeit"
          },
          {
            "text": "Beginn und Ende deiner Vermietung zeigst du dem Steueramt an, und zwar vor dem Ereignis.",
            "quote": "den Beginn und das Ende seiner Tätigkeit, den Wechsel der Betreiberin bzw. des Betreibers des Beherbergungsbetriebes und die Verlegung des Beherbergungsbetriebes dem Steueramt der Stadt Köln anzuzeigen. Die Anzeige ist vor Eintritt des jeweiligen anzeigepflichtigen Ereignisses zu erstatten."
          }
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          "text": "Bei einem ununterbrochenen Aufenthalt in derselben Unterkunft wird die Steuer höchstens für sechs Monate erhoben.",
          "quote": "Die Übernachtungssteuer wird bei einer ununterbrochenen Beherbergungsdauer im selben Beherbergungsbetrieb längstens für 6 Monate erhoben."
        }
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          }
        ],
        "maxNights": null,
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          {
            "text": "Jugendliche bis 18 Jahre in Jugendlagern, Zeltlagern und Ähnlichem samt Begleitpersonen (Jugendgruppen)",
            "quote": "jugendliche Besucher (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) von Jugendlagern, Schützenhallen, Zeltlagern einschl. ihrer Begleitpersonen (Jugendgruppen);"
          },
          {
            "text": "Familienbesucher von Einwohnern mit Hauptwohnsitz, die unentgeltlich in deren Wohnung oder Haushalt aufgenommen werden",
            "quote": "Familienbesucher von denen im Erhebungsgebiet mit Hauptwohnsitz wohnhaften Einwohnern, sofern sie in deren Wohnung oder Haushalt vorübergehend ohne jegliches Entgelt oder Kostenerstattung für Unterbringung und Verpflegung aufgenommen werden;"
          },
          {
            "text": "Ortsfremde, die nur zur Ausübung ihres Berufs oder zu Ausbildungszwecken vor Ort übernachten (zum Beispiel Geschäftsreisende, Tagungs- und Seminarteilnehmer)",
            "quote": "Ortsfremde Personen, die nur zur örtlichen Ausübung ihres Berufes oder zu Ausbildungszwecken im Erhebungsgebiet Unterkunft nehmen"
          },
          {
            "text": "Besucher aus den Partnerstädten bei organisierten Treffen und Veranstaltungen",
            "quote": "Besucher aus den Partnerstädten der Stadt Olsberg anlässlich organisierter Treffen und Veranstaltungen;"
          },
          {
            "text": "Inhaber von Zweitwohnungen",
            "quote": "Inhaber von Zweitwohnungen"
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        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Blinde und Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 zahlen die Hälfte, ebenso ihre Begleiter mit ärztlicher Bescheinigung.",
            "quote": "Der Kurbeitrag wird auf 50 % ermäßigt für: a) Blinde und Schwerbehinderte mit einem Grad von mindestens 80 % Behinderung;"
          },
          {
            "text": "Wer einen Dauer- oder Saisonplatz auf einem Campingplatz hat, zahlt statt der Tagessätze einen pauschalen Jahreskurbeitrag von 60 Euro.",
            "quote": "zu einem pauschalen Jahreskurbeitrag pro Kalenderjahr von 60,00 Euro herangezogen."
          },
          {
            "text": "Du sorgst dafür, dass jeder kurbeitragspflichtige Gast gleich nach der Ankunft eine Kurkarte bekommt.",
            "quote": "Der Unterkunftsgeber ist daher verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass von ihm jede kurbeitragspflichtige Person unmittelbar nach ihrer Ankunft im Erhebungsgebiet eine Kurkarte erhält."
          },
          {
            "text": "Du haftest neben dem Gast gesamtschuldnerisch für die vollständige, pünktliche und richtige Entrichtung des Kurbeitrags und für einen Ausfall.",
            "quote": "gesamtschuldnerisch für die vollständige, pünktliche und richtige Entrichtung sowie für einen Ausfall des Kurbeitrages."
          }
        ],
        "hostDuty": {
          "text": "Wer Gäste beherbergt, zieht den Kurbeitrag von ihnen ein und führt ihn ab.",
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        },
        "deadline": {
          "text": "Die eingezogenen Beträge führst du binnen 14 Tagen nach Bekanntgabe des Kurbeitragsbescheides ab.",
          "quote": "binnen 14 Tagen nach Bekanntgabe des Kurbeitragsbescheides an die Stadt Olsberg"
        },
        "reporting": {
          "text": "Du erfasst Name, Anschrift, Alter sowie An- und Abreisetag deiner Gäste, meldest sie bei der Stadt an und ab und nutzt dafür das elektronische Kurkarten- und Meldescheinsystem.",
          "quote": "die Personalien (Name, Anschrift, Alter, Ankunfts- und Abreisetag) der bei ihm verweilenden Kurbeitragspflichtigen zu erfassen und jeden Beitragspflichtigen zur Entrichtung des Kurbeitrages bei der Stadt Olsberg an- und abzumelden. Für die Meldung ist ein elektronisches Kurkarten- und Meldescheinsystem zu nutzen"
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      "name": "Stadt Schmallenberg",
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          "title": "Satzung der Stadt Schmallenberg über die Erhebung von Kurbeiträgen vom 25.11.2016 (Kurbeitragssatzung) einschließlich 1. bis 3. Nachtrag (Stand 3. Nachtrag vom 05.12.2023), Zusammenstellung der Stadt",
          "url": "https://www.schmallenberg.de/fileadmin/Kundenbereich/Microsites/schmallenberg.de/Downloads/02Rathaus/Ortsrecht_und_Satzungen/30_Kurbeitragssatzung_inkl._Nachtraege.pdf",
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          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
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              "quote": "Der Kurbeitrag beträgt ab dem 01.01.2024 je Person und Aufenthaltstag 2,34 € zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer."
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                "quote": "a) Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr;"
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          {
            "text": "Familienbesucher von Einwohnern, die unentgeltlich in deren Haushalt aufgenommen werden",
            "quote": "Familienbesucher von Einwohnern, die in deren Haushalt unentgeltlich aufgenommen werden;"
          },
          {
            "text": "Personen mit einem zweitwohnungssteuerpflichtigen Nebenwohnsitz im Erhebungsgebiet",
            "quote": "Ortsfremde Personen, die einen zweitwohnungssteuerpflichtigen Nebenwohnsitz im Sinne von § 16 Abs. 3 des Meldegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen im Erhebungsgebiet begründet haben;"
          },
          {
            "text": "Teilnehmer an organisierten Jugendlagern in Schützenhallen und Zeltlagern",
            "quote": "Ortsfremde Personen, die im Rahmen von organisierten Jugendlagern in Schützenhallen und Zeltlagern Unterkunft nehmen;"
          },
          {
            "text": "Kranke, die zur stationären Behandlung im Krankenhaus sind",
            "quote": "Kranke, die sich zur stationären Behandlung in einem Krankenhaus aufhalten, das der allgemeinen Krankenversorgung dient;"
          },
          {
            "text": "Kranke und Schwerbehinderte, die die Kureinrichtungen nicht besuchen können, mit amtlicher oder ärztlicher Bescheinigung",
            "quote": "Kranke und Schwerbehinderte sowie Personen, für die Heilfürsorgemaßnahmen durch Landschaftsverbände und Versorgungsämter durchgeführt werden, solange sie (unabhängig von einem Grad der Behinderung) nicht in der Lage sind, Kureinrichtungen zu besuchen und dies durch amtliche oder ärztliche Bescheinigung nachweisen;"
          },
          {
            "text": "Personen, die aus ehrenamtlichen Gründen an Weiterbildungsseminaren teilnehmen",
            "quote": "Ortsfremde Personen, besonders Schüler, Studenten und Rentner, die aus ehrenamtlichen Gründen an Weiterbildungsseminaren teilnehmen."
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Die Satzung gilt nur in den staatlich anerkannten Kurgebieten der Kurorte Bad Fredeburg, Grafschaft, Nordenau, Schmallenberg sowie Westfeld, Ohlenbach und Hoher Knochen, nicht im übrigen Stadtgebiet.",
            "quote": "Die Kurgebiete umfassen die vom Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen nach dem Kurortegesetz in den Kurorten Bad Fredeburg, Grafschaft, Nordenau, Schmallenberg sowie Westfeld, Ohlenbach und Hoher Knochen als Kurgebiet anerkannten Bereiche."
          },
          {
            "text": "Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80, ihre Begleitpersonen und Personen mit beruflichem Aufenthalt zahlen gegen Nachweis die Hälfte.",
            "quote": "Der Kurbeitrag wird unter Nachweis des Vorliegens der Voraussetzungen in Höhe von 50 % ermäßigt für: a) Schwerbehinderte mit mindestens 80 % Schwerbehinderung; b) Begleitpersonen von Schwerbehinderten im Sinne von Buchstabe a), wenn die Notwendigkeit einer ständigen Begleitperson durch amtliche oder ärztliche Bescheinigung nachgewiesen wird; c) Personen, die sich aus beruflichen Gründen im Erhebungsgebiet aufhalten, wenn ein Nachweis über den berufsbedingten Aufenthalt beigebracht wird."
          },
          {
            "text": "Du haftest für den vollständigen, zeitgerechten und richtigen Einzug des Kurbeitrags und dessen Abführung.",
            "quote": "Der Unterkunftsgeber haftet dabei nach § 11 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.10.1969 (GV. NW. S. 712/SGV NW. 610) in der zurzeit gültigen Fassung für den vollständigen, zeitgerechten und richtigen Einzug des Kurbeitrages und dessen Abführung."
          },
          {
            "text": "Du lässt jedem Gast unmittelbar nach der Ankunft eine Gästekarte ausstellen.",
            "quote": "Der Unterkunftsgeber ist daher verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass von ihm jede kurbeitragspflichtige Person unmittelbar nach seiner Ankunft im Erhebungsgebiet eine nach Abs. 1 ausgestellte Gästekarte erhält."
          },
          {
            "text": "Die Kurbeitragssatzung musst du deinen Gästen zur Einsicht ermöglichen.",
            "quote": "Die Unterkunftsgeber erhalten eine Ausfertigung der Kurbeitragssatzung, deren Einsichtnahme sie ihren Gästen ermöglichen müssen."
          }
        ],
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          "text": "Wer Gäste beherbergt, zieht den Kurbeitrag von ihnen ein und führt ihn an die Stadt ab.",
          "quote": "Der Kurbeitrag ist durch den Unterkunftsgeber (Aufzeichnungs- und Meldepflichtiger nach Abs. 2) von den kurbeitragspflichtigen Personen einzuziehen und an die Stadt Schmallenberg abzuführen."
        },
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          "text": "Die Stadt setzt den Kurbeitrag per Bescheid fest; er ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids fällig.",
          "quote": "Der Kurbeitrag wird von der Stadt Schmallenberg durch Bescheid festgesetzt und ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides fällig."
        },
        "reporting": {
          "text": "Du erfasst die Gästedaten und übermittelst alle Übernachtungen des Vormonats bis zum 5. Tag des Folgemonats auf elektronischem Weg an die Stadt.",
          "quote": "bis zum 5. Tag des Folgemonats alle Übernachtungen des Vormonats auf dem elektronischen Wege"
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          "title": "Satzung über die Erhebung von Kurbeiträgen in der Stadt Winterberg vom 01.03.1996 in der Fassung der 14. Änderungssatzung vom 25.03.2026 (Kurbeitragssatzung ab 01.07.2026), Lesefassung der Stadt",
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          "title": "Satzung über die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages in der Stadt Winterberg (FVBS) vom 13.12.2012 in der Fassung der 20. Änderungssatzung vom 18.12.2025, Lesefassung der Stadt",
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              "text": "Kurzone IV ist der Stadtteil Niedersfeld.",
              "quote": "e) bezogen auf den Stadtteil Niedersfeld (Kurzone IV)"
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            "label": "Züschen (Kurzone V)",
            "area": {
              "text": "Kurzone V ist der Stadtteil Züschen.",
              "quote": "f) bezogen auf den Stadtteil Züschen (Kurzone V)"
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                  "quote": "f) bezogen auf den Stadtteil Züschen (Kurzone V) 2,70 €"
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              "text": "Zu Kurzone III, den Höhendörfern, gehören auch die Stadtteile Neuastenberg und Lenneplätze, mit eigenem Satz.",
              "quote": "g) bezogen auf die Stadtteile Neuastenberg und Lenneplätze als Luftkurort Höhendörfer (Kurzone III)"
            },
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                  "quote": "g) bezogen auf die Stadtteile Neuastenberg und Lenneplätze als Luftkurort Höhendörfer (Kurzone III) 3,00 €"
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                ]
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            ]
          },
          {
            "label": "Weitere Bereiche außerhalb der Kurzonen (Kurzone VI)",
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              "text": "Kurzone VI sind die weiteren Bereiche außerhalb der anerkannten Kurzonen.",
              "quote": "Für die weiteren Bereiche außerhalb der anerkannten Kurzonen (Kurzone VI)"
            },
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                  "quote": "Für die weiteren Bereiche außerhalb der anerkannten Kurzonen (Kurzone VI) 2,20 €"
                },
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          "text": "Die fünfte und jede weitere Person einer Familie ist befreit, wenn für vier Familienmitglieder Kurbeiträge gezahlt werden.",
          "quote": "die fünfte und jede weitere Person einer Familie, wenn für vier Familienmitglieder Kurbeiträge entrichtet werden."
        },
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          {
            "text": "Familienbesucher von Einwohnern, die unentgeltlich bei ihnen wohnen und keine Kureinrichtungen nutzen",
            "quote": "sofern sie in deren Wohnung oder Haushalt vorübergehend ohne jegliches Entgelt oder Kostenerstattung für Unterbringung und Verpflegung aufgenommen werden und keine Kureinrichtungen in Anspruch nehmen bzw. Veranstaltungen besuchen;"
          },
          {
            "text": "Ortsfremde, die nur zur Ausübung ihres Berufs oder zu Ausbildungszwecken im Ort übernachten",
            "quote": "Ortsfremde Personen, die nur zur örtlichen Ausübung ihres Berufes oder zu Ausbildungszwecken im Erhebungsgebiet nach § 2 Abs. 2 der Satzung Unterkunft nehmen;"
          },
          {
            "text": "Besucher aus den Partnerstädten bei organisierten Austauschen",
            "quote": "Besucher aus den Partnerstädten der Stadt Winterberg anlässlich organisierter Austausche;"
          },
          {
            "text": "Lizenzierte Leistungssportler bei verbandsorganisierten Trainings oder Wettkämpfen, wenn der Verband die Unterkunft zahlt",
            "quote": "lizensierte Leistungssportler, die im Erhebungsgebiet an verbandsorganisierten Trainings oder Wettkämpfen teilnehmen, sofern die Unterkunftskosten durch den jeweiligen Verband getragen werden."
          },
          {
            "text": "Auf Antrag Kranke und Schwerbehinderte, die Kureinrichtungen und Veranstaltungen nicht besuchen können, mit amtlicher oder ärztlicher Bescheinigung",
            "quote": "Physisch und psychisch Kranke sowie Schwerbehinderte, solange sie nicht in der Lage sind, Kureinrichtungen oder Veranstaltungen zu besuchen und dies durch amtliche"
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 zahlen auf Antrag die Hälfte.",
            "quote": "Der Kurbeitrag wird auf Antrag in Höhe von 50 % ermäßigt für: a) Schwerbehinderte mit mindestens 80 % Schwerbehinderung,"
          },
          {
            "text": "Wer zehn oder mehr Betten vermietet, erfasst die Gästedaten elektronisch und rechnet über das elektronische Meldesystem der Winterberg Touristik und Wirtschaft GmbH ab.",
            "quote": "Unterkunftsgeber, die zehn oder mehr Betten zur Verfügung stellen, sind verpflichtet, die Personalien des Beitragspflichtigen elektronisch zu erfassen sowie die Abrechnung des Kurbeitrags über das elektronische Meldesystem der Winterberg Touristik und Wirtschaft GmbH abzuwickeln."
          },
          {
            "text": "Du haftest neben dem Gast gesamtschuldnerisch für den vollständigen, zeitgerechten und richtigen Einzug und die Abführung des Kurbeitrags sowie für einen Ausfall.",
            "quote": "gesamtschuldnerisch für den vollständigen, zeitgerechten und richtigen Einzug des Kurbeitrages und dessen Abführung sowie für den Ausfall des Kurbeitrages."
          },
          {
            "text": "Die Kurbeitragssatzung musst du für deine Gäste an geeigneter, sichtbarer Stelle aushängen.",
            "quote": "deren Einsichtnahme sie ihren Gästen durch Aushang an geeigneter und sichtbarer Stelle ermöglichen müssen."
          },
          {
            "text": "Du lässt jedem beitragspflichtigen Gast unmittelbar nach der Ankunft eine Kurkarte aushändigen.",
            "quote": "Der Unterkunftsgeber ist daher verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass von ihm jede kurbeitragspflichtige Person unmittelbar nach seiner Ankunft im Erhebungsgebiet nach § 2 Abs. 2 der Satzung eine nach Abs. 1 ausgestellte Kurkarte erhält."
          }
        ],
        "hostDuty": {
          "text": "Wer Gäste beherbergt, zieht den Kurbeitrag von ihnen ein und führt ihn an die Winterberg Touristik und Wirtschaft GmbH ab.",
          "quote": "durch den Unterkunftsgeber (Aufzeichnungs- und Meldepflichtiger nach Abs. 2 und 3), von den kurbeitragspflichtigen Personen einzuziehen und an die Winterberg Touristik und Wirtschaft GmbH abzuführen."
        },
        "deadline": {
          "text": "Was im Monat fällig und eingenommen wurde, führst du bis zum 15. des Folgemonats ab.",
          "quote": "Die im Laufe des Kalendermonats fällig gewordenen und vom Unterkunftsgeber vereinnahmten Kurbeiträge sind jeweils bis zum 15. des folgenden Monats an die Winterberg Touristik und Wirtschaft GmbH abzuführen."
        },
        "reporting": {
          "text": "Die Meldeformulare der Winterberg Touristik und Wirtschaft GmbH mit An- und Abreisetag reichst du bis zum 15. des Monats nach der Anreise ein.",
          "quote": "Die hierfür von der Winterberg Touristik und Wirtschaft GmbH vorgeschriebenen Meldeformulare sind unter Angabe des An- und Abreisetages des Kurbeitragspflichtigen jeweils bis zum 15. des auf die Anreise vom Unterkunftsnehmer folgenden Monats bei der"
        }
      },
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        "required": false,
        "source": "bnetza",
        "asOf": "2026-10-01",
        "quote": "Stand: 01.10.2026"
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          "text": "Zahlen musst du, wenn du in Winterberg selbstständig tätig bist und der Tourismus dir unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile bringt.",
          "quote": "Der Beitrag wird von allen selbständig tätigen natürlichen und juristischen Personen, Personengesellschaften sowie sonstigen nicht- oder teilrechtsfähigen Personenvereini- gungen erhoben, denen durch den Fremdenverkehr im Stadtgebiet unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile geboten werden."
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          {
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          {
            "label": "Hotel, Gasthof oder Pension mit Halb- oder Vollpension einschließlich Restaurant-, Café- und Schankbetrieb, Zone 1 (Kernstadt Winterberg)",
            "quote": "A01 Hotel, Gasthof, Pension m. Halb- u. Vollpension, einschließl. Restaurant-/Cafe- /Schankbetrieb 90% 80% 60% 7%",
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          {
            "label": "Hotel, Gasthof oder Pension mit Halb- oder Vollpension einschließlich Restaurant-, Café- und Schankbetrieb, Zone 2 (Altastenberg, Elkeringhausen, Hoheleye, Langewiese, Lenneplätze, Neuastenberg, Züschen)",
            "quote": "A01 Hotel, Gasthof, Pension m. Halb- u. Vollpension, einschließl. Restaurant-/Cafe- /Schankbetrieb 90% 80% 60% 7%",
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          {
            "label": "Hotel, Gasthof oder Pension mit Halb- oder Vollpension einschließlich Restaurant-, Café- und Schankbetrieb, Zone 3 (Siedlinghausen, Niedersfeld, Silbach, Grönebach, Hildfeld, Altenfeld, Mollseifen)",
            "quote": "A01 Hotel, Gasthof, Pension m. Halb- u. Vollpension, einschließl. Restaurant-/Cafe- /Schankbetrieb 90% 80% 60% 7%",
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          },
          {
            "label": "Erholungsheim, Jugendherberge (auch mit Tagungsstätte), Ski- oder Wanderhüttenunterkunft",
            "quote": "A04 Erholungsheim, Jugendherberge (ggf. mit Tagungsstätte), Ski-/Wanderhüttenunterkunft 100% 100% 100% 2%",
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          {
            "label": "Campingplatz",
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          },
          {
            "label": "Ferienpark mit mindestens 100 Betten und integrierten Sport- und Freizeiteinrichtungen",
            "quote": "A07 Ferienpark (d.h. Komplettangebot mit mind. 100 Betten mit integrierten Sport- und Freizeiteinrichtungen) 100% 100% 100% 10%",
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        ],
        "rate": {
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          "quote": "Er beträgt im Erhebungsjahr 2026 8,0 %."
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        "basis": {
          "text": "Es zählt dein Umsatz des Vorvorjahres, für 2026 also von 2024; hast du später angefangen, zählt der des Vorjahres, bei Beginn im Erhebungsjahr der des Erhebungsjahres.",
          "quote": "Maßgeblich ist der im Vorvorjahr des Erhebungszeitraums (§ 5) erzielte Umsatz. Wurde die bei- tragspflichtige Tätigkeit im Erhebungsgebiet später als im Vorvorjahr begonnen, so ist der im Vorjahr erzielte Umsatz maßgeblich; wurde die Tätigkeit erst im Erhebungsjahr aufgenommen, so ist der im Erhebungsjahr erzielte Umsatz maßgeblich."
        },
        "minimum": {
          "text": "Übersteigt dein Beitrag für das Jahr 10 € nicht, wird er nicht festgesetzt und nicht erhoben.",
          "quote": "Der Fremdenverkehrsbeitrag wird nicht festgesetzt, erhoben oder nachgefordert, wenn die Forderung innerhalb des Erhebungszeitraumes gem. § 5 den Betrag von 10 € nicht über- steigt."
        },
        "reporting": {
          "text": "Beginn oder Änderung deiner Vermietung meldest du der Stadt innerhalb eines Monats und gibst auf Anforderung die Angaben zur Berechnung des Beitrags an; eine feste jährliche Erklärung nennt die Satzung nicht.",
          "quote": "Die Beitragspflichtigen und deren Vertreter sind verpflichtet, der Stadt die Aufnahme oder Änderung einer beitragspflichtigen Tätigkeit innerhalb eines Monats nach Auf- nahme oder Änderung mitzuteilen und auf Anforderung bzw. Nachfrage erforderliche Angaben zur Berechnung des Beitrages zu machen."
        },
        "deadline": {
          "text": "Der Beitrag ist jedes Jahr am 15.11. fällig.",
          "quote": "Der Beitrag wird im IV. Quartal eines jeden Jahres am 15.11. fällig."
        },
        "exemptions": [],
        "remarks": [
          {
            "text": "Der Umsatz ist die Summe der vereinnahmten Leistungsentgelte aus der beitragspflichtigen Tätigkeit, bei Umsatzsteuerpflicht ohne die enthaltene Umsatzsteuer.",
            "quote": "Der Messbetrag wird errechnet aus der Summe der vereinnahmten Leistungsentgelte aus der beitragspflichtigen Tätigkeit (im Folgenden: Umsatz), im Falle der Umsatzsteuerpflicht abzüglich enthaltener Umsatzsteuer"
          },
          {
            "text": "Bei Hotels, Gasthöfen und Pensionen mit Halb- oder Vollpension zählt die Anlage die Betriebsart einschließlich Restaurant-, Café- und Schankbetrieb.",
            "quote": "A01 Hotel, Gasthof, Pension m. Halb- u. Vollpension, einschließl. Restaurant-/Cafe- /Schankbetrieb 90% 80% 60% 7%"
          },
          {
            "text": "Den Umsatz weist du auf Verlangen mit deinen Steuererklärungen und Steuerbescheiden nach, und die Stadt darf ihn beim Finanzamt erfragen oder schätzen.",
            "quote": "Sie sind insbesondere verpflichtet, die erklärten Umsätze durch Vorlage der betreffenden Umsatzsteuererklärungen und ggf. Umsatzsteuervoranmeldungen oder, bei fehlender Umsatzsteuerpflicht, der die bei- tragspflichtige Tätigkeit betreffenden Teile der Einkommen- oder Körperschaftsteuerer- klärung sowie der entsprechenden Steuerbescheide nachzuweisen."
          },
          {
            "text": "Der Beitrag wird für das Kalenderjahr erhoben, und der Beitragssatz wird für jedes Jahr neu festgelegt; 8,0 % gilt für 2026.",
            "quote": "Dieser Vomhundertsatz (Beitragssatz) wird für jedes Erhe- bungsjahr durch Division der vom Stadtrat bestimmten Aufwandsdeckungssumme durch die veranschlagte Summe der Messbeträge aller Beitragspflichtigen errechnet. Er beträgt im Erhebungsjahr 2026 8,0 %."
          },
          {
            "text": "Betreibst du mehrere Arten von Betrieben, wird der Beitrag für jede gesondert berechnet.",
            "quote": "Übt ein Beitragspflichtiger mehrere der in der Betriebsartentabelle aufgeführten Tätig- keiten aus, so ist der Beitrag für jede von ihnen gesondert zu berechnen."
          },
          {
            "text": "Der Vorteilssatz hängt bei den in der Tabelle angegebenen Betriebsarten vom Ort ab: Zone 1 ist die Kernstadt Winterberg, Zone 2 sind Altastenberg, Elkeringhausen, Hoheleye, Langewiese, Lenneplätze, Neuastenberg und Züschen, Zone 3 sind Siedlinghausen, Niedersfeld, Silbach, Grönebach, Hildfeld, Altenfeld und Mollseifen.",
            "quote": "Er ist für die dort angegebenen Be- triebsarten nach dem Ort der Betriebsausübung innerhalb des Erhebungsgebietes (im Sinne von § 2 Absatz 3) unterschieden in Zonen 1 bis 3. Die Zone 1 umfasst die Kern- stadt Winterberg; die Zone 2 umfasst die Ortsteile Altastenberg, Elkeringhausen, Ho- heleye, Langewiese, Lenneplätze, Neuastenberg und Züschen; die Zone 3 umfasst Siedlinghausen, Niedersfeld, Silbach, Grönebach, Hildfeld, Altenfeld und Mollseifen"
          },
          {
            "text": "Die Stadt erhebt den Beitrag im gesamten Stadtgebiet.",
            "quote": "Das Erhebungsgebiet ist das Stadtgebiet."
          }
        ]
      },
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      "slug": "bad-duerkheim",
      "name": "Stadt Bad Dürkheim",
      "short": "Bad Dürkheim",
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      "state": "Rheinland-Pfalz",
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          "url": "https://www.bad-duerkheim.de/rathaus-buergerservice/verwaltung/satzungen-richtlinien/gaestebeitrages-27-10-2020.pdf?cid=n9v",
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              "reading": "Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres;"
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            },
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              "reading": "Bettlägerig Kranke und andere Personen, die nicht in der Lage sind, die touristischen Einrichtungen zu benutzen;"
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              "reading": "a) eine Hauptsaison: 01. März bis 31. Oktober b) eine Nebensaison: 01. November bis 29.Februar"
            },
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              "reading": "Die Gästebeitragspflichtigen haben den Gästebeitrag spätestens am Tag ihrer Abreise an den Beherbergungsbetrieb zu zahlen."
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              "reading": "Verweigert ein Gast die Zahlung des Gästebeitrages, ist: dies durch den Beherbergungsbetrieb unverzüglich bei der Stadtverwaltung anzuzeigen."
            },
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              "reading": "dies gilt auch, sofern der Beherbergungsbetrieb in einem Monat keine Gäste Aufgenommen hat. In diesem Falle hat eine Fehlanzeige (Null-Meldung) zu erfolgen."
            },
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              "reading": "Der Beherbergungsbetrieb hat. den Gästebeitrag von den bei ihm verweilenden gästebeitragspflichtigen Personen einzuziehen und innerhalb. von 10 Tagen nach Zugang einer entsprechenden. Zahlungsnachricht an die Stadt Bad Dürkheim abzuführen."
            },
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              "reading": "Der Beherbergungsbetrieb hat für jeden Kalendermonat bis zum 10.. des folgenden Monats eine elektronische Gästebeitragserklärung nach dem von der Stadtverwaltung vorgeschriebenen Muster abzugeben"
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        "aenderung2025": {
          "title": "Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Stadt Bad Dürkheim vom 27.09.2024 (§ 5, Höhe des Gästebeitrages)",
          "url": "https://www.bad-duerkheim.de/rathaus-buergerservice/verwaltung/satzungen-richtlinien/gaestebeitrag-01.01.2025-komplett-internet.pdf?cid=1srn",
          "kind": "statute",
          "inForce": "2025-01-01",
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          "changedOn": "2026-10-15",
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              "reading": "Der Gästebeitrag wird in Form eines Übernachtungsbeitrages erhoben."
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              "reading": "Hauptsaison: Nebensaison: pro Person und Übernachtung: 3,00 EUR 2,50 EUR"
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              "reading": "Kinder ab dem vollendeten 14. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sowie für Schwerbehinderte ab einem Grad der Behinderung von 80 %: 1,50 EUR 1,25 EUR"
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              "reading": "Kinder ab dem vollendeten 14. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sowie für Schwerbehinderte ab einem Grad der Behinderung von 80 %: 1,50 EUR 1,25 EUR"
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              "reading": "Kinder ab dem vollendeten 14. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sowie für Schwerbehinderte ab einem Grad der Behinderung von 80 %: 1,50 EUR 1,25 EUR"
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              "where": "remarks[1]",
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              "reading": "Kinder ab dem vollendeten 14. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sowie für Schwerbehinderte ab einem Grad der Behinderung von 80 %: 1,50 EUR 1,25 EUR"
            },
            {
              "where": "remarks[2]",
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              "reading": "Für Dauercamper wird eine Jahrespauschale von 90,00 EUR pro Stellplatz erhoben."
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        "aenderung2026": {
          "title": "Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Stadt Bad Dürkheim vom 28.10.2025 (§§ 5, 8, 10 und 13)",
          "url": "https://www.bad-duerkheim.de/rathaus-buergerservice/verwaltung/satzungen-richtlinien/gaestebeitrag-01.01.2026.pdf?cid=1yup",
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          "inForce": "2026-01-01",
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        "bnetza": {
          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
          "url": "https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Digitales/Kurzzeitvermietung/_func/Area-Liste-xls.html?nn=686258",
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          "verifiedOn": "2026-10-15",
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        "tbs": {
          "title": "Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages der Stadt Bad Dürkheim (Tourismusbeitragssatzung) vom 20.06.2017",
          "url": "https://www.bad-duerkheim.de/rathaus-buergerservice/verwaltung/satzungen-richtlinien/96-20-06-2017.pdf?cid=9uj",
          "kind": "statute",
          "inForce": "2017-07-01",
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          "verifiedOn": "2026-10-15",
          "changedOn": "2026-10-15",
          "ocr": [
            {
              "where": "businessLevy.payer",
              "page": 2,
              "reading": "Beitragspflichtig sind alle natürlichen und juristischen Personen sowie nicht- oder teilrechtsfähige Personenvereinigungen, denen auf Grund des Tourismus im Erhebungsgebiet unmittelbar oder mittelbar besondere Vorteile geboten werden. (2) Besondere wirtschaftliche Vorteile auf Grund des Tourismus werden den in Absatz 1 genannten Rechtssubjekten geboten, wenn sie im Erhebungsgebiet im Rahmen selbstständiger Erwerbstätigkeit entgeltliche Leistungen anbieten."
            },
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              "where": "businessLevy.letting[0]",
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              "reading": "Der Tourismusbeitrag bei Vermietern von Privatzimmern und Ferienwohnungen an Gäste bemisst sich (abweichend von den Regelungen der Absätze 1 bis 4) nach der Zahl der Schlafgelegenheiten. Pro Schlafgelegenheit beträgt der Beitrag im Kalenderjahr 15,00 EUR."
            },
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              "where": "businessLevy.letting[0] figure 1",
              "page": 3,
              "reading": "Der Tourismusbeitrag bei Vermietern von Privatzimmern und Ferienwohnungen an Gäste bemisst sich (abweichend von den Regelungen der Absätze 1 bis 4) nach der Zahl der Schlafgelegenheiten. Pro Schlafgelegenheit beträgt der Beitrag im Kalenderjahr 15,00 EUR."
            },
            {
              "where": "businessLevy.minimum",
              "page": 5,
              "reading": "Ergibt sich für das Erhebungsjahr eine Beitragsschuld bis zu 15,00 EUR, so wird vorläufig von einer Beitragsfestsetzung abgesehen. Der Beitrag wird im Rahmen der gesetzlichen Festsetzungsverjährung in den Folgejahren festgesetzt, sobald sich insgesamt für mehrere Erhebungsjahre eine Beitragsschuld von mindestens 15,00 EUR ergibt."
            },
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              "page": 4,
              "reading": "bis zum 31.05. eines Kalenderjahres oder - soweit die Stadtverwaltung dazu schriftlich auffordert - innerhalb eines Monats nach Aufforderung durch Ausfüllung des dafür von der Stadtverwaltung vorgesehenen Formblattes die Erklärung über die betrieblichen Einnahmen abzugeben"
            },
            {
              "where": "businessLevy.deadline",
              "page": 4,
              "reading": "Der Beitragspflichtige hat am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines jeden Jahres eine Vorausleistung in Höhe eines Viertels seiner Beitragsschuld für das laufende Erhebungsjahr zu entrichten; auf Antrag kann der Beitrag auch mit dem Jahresbetrag am 01.07. gezahlt werden."
            },
            {
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              "page": 2,
              "reading": "Erhebungsgebiet ist das gesamte Stadtgebiet."
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            {
              "where": "businessLevy.remarks[1]",
              "page": 3,
              "reading": "bemisst sich (abweichend von den Regelungen der Absätze 1 bis 4) nach der Zahl der Schlafgelegenheiten."
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              "where": "businessLevy.remarks[2]",
              "page": 4,
              "reading": "Beginn und Ende der beitragspflichtigen Tätigkeit innerhalb eines Monats durch die Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt anzuzeigen (gemäß 8 14 Gewerbeordnung), bei freiberuflich Tätigen, bei Vermietung und Verpachtung eigener Gebäude und Grundstücke an Touristen oder unmittelbar bevorteilte Beitragspflichtige ist Beginn und Ende der beitragspflichtigen Tätigkeit innerhalb eines Monats beim Steueramt anzuzeigen"
            },
            {
              "where": "businessLevy.remarks[3]",
              "page": 5,
              "reading": "Die Beitragsschuld wird durch schriftlichen Bescheid festgesetzt. Der Beitrag ist, soweit er nicht bereits nach Absatz 1 gezahlt ist, innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides zur Zahlung fällig."
            },
            {
              "where": "businessLevy.remarks[4]",
              "page": 3,
              "reading": "Der Vorteilssatz bezeichnet für die einzelnen Arten der beitragspflichtigen Tätigkeit den auf dem Tourismus beruhenden Teil des Umsatzes. Der Vorteilssatz ist für die einzelnen Arten der beitragspflichtigen Tätigkeit in der Anlage Nr. 1 zu dieser Satzung (Betriebsartentabelle) bestimmt."
            },
            {
              "where": "businessLevy.remarks[5]",
              "page": 3,
              "reading": "Der Gewinnsatz drückt die objektiven Gewinnmöglichkeiten der jeweiligen Betriebsart aus und ist für die einzelnen Arten der beitragspflichtigen Tätigkeit in der Anlage zu dieser Satzung (Betriebsartentabelle) in der Spalte \"Gewinnsatz\" (GS) bestimmt."
            }
          ]
        }
      },
      "levy": {
        "name": "Gästebeitrag",
        "source": "satzung",
        "counting": {
          "countsDepartureDay": false,
          "quote": "Der Gästebeitrag wird in Form eines Übernachtungsbeitrages erhoben.",
          "source": "aenderung2025"
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            "adult": {
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              "quote": "Hauptsaison: Nebensaison: pro Person und Übernachtung: 3,00 EUR 2,50 EUR",
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                "quote": "Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres;"
              },
              {
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                "quote": "Kinder ab dem vollendeten 14. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sowie für Schwerbehinderte ab einem Grad der Behinderung von 80 %: 1,50 EUR 1,25 EUR",
                "source": "aenderung2025"
              }
            ]
          },
          {
            "label": "Nebensaison",
            "ranges": [
              {
                "from": "11-01",
                "to": "02-29"
              }
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            "adult": {
              "cents": 250,
              "quote": "Hauptsaison: Nebensaison: pro Person und Übernachtung: 3,00 EUR 2,50 EUR",
              "source": "aenderung2025"
            },
            "children": [
              {
                "underAge": 14,
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              },
              {
                "underAge": 18,
                "cents": 125,
                "quote": "Kinder ab dem vollendeten 14. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sowie für Schwerbehinderte ab einem Grad der Behinderung von 80 %: 1,50 EUR 1,25 EUR",
                "source": "aenderung2025"
              }
            ]
          }
        ],
        "maxNights": null,
        "exemptions": [
          {
            "text": "Personen, die sich nur zur Berufsausübung oder nur zur Ausbildung im Ort aufhalten, zahlen nichts.",
            "quote": "Personen, die sich nur zur Berufsausübung oder nur zur Ausbildung im Gemeindegebiet aufhalten, sind nicht beitragspflichtig."
          },
          {
            "text": "Personen im Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis, die unentgeltlich in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen werden, zahlen nichts.",
            "quote": "Personen, die in einem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis stehen, und eine unentgeltliche Aufnahme in die häusliche Gemeinschaft erfolgt;"
          },
          {
            "text": "Menschen mit einem Grad der Behinderung von 100, Blinde und Menschen, die laut Ausweis völlig auf ständige Begleitung angewiesen sind, sowie ihre Begleitpersonen zahlen nichts.",
            "quote": "Schwerbehinderte, deren Grad der Behinderung 100 % beträgt und Schwerbehinderte, die laut amtlichen Ausweis völlig auf ständige Begleitung angewiesen sind, sowie Begleitpersonen von Schwerbehinderten, die lt. Ausweis völlig auf ständige Begleitung angewiesen sind, Blinde und deren Begleitperson;"
          },
          {
            "text": "Bettlägerig Kranke und Personen, die die touristischen Einrichtungen nicht nutzen können, zahlen nichts.",
            "quote": "Bettlägerig Kranke und andere Personen, die nicht in der Lage sind, die touristischen Einrichtungen zu benutzen;"
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Die Hauptsaison geht vom 1. März bis 31. Oktober, die Nebensaison vom 1. November bis 29. Februar.",
            "quote": "a) eine Hauptsaison: 01. März bis 31. Oktober b) eine Nebensaison: 01. November bis 29.Februar"
          },
          {
            "text": "Auch Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 80 zahlen den ermäßigten Satz von 1,50 € in der Hauptsaison und 1,25 € in der Nebensaison.",
            "quote": "Kinder ab dem vollendeten 14. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sowie für Schwerbehinderte ab einem Grad der Behinderung von 80 %: 1,50 EUR 1,25 EUR",
            "source": "aenderung2025"
          },
          {
            "text": "Dauercamper zahlen eine Jahrespauschale von 90,00 € je Stellplatz.",
            "quote": "Für Dauercamper wird eine Jahrespauschale von 90,00 EUR pro Stellplatz erhoben.",
            "source": "aenderung2025"
          },
          {
            "text": "Personen, die zu einer Kurbehandlung auf Kosten von Krankenkassen, Rentenversicherung und ähnlichen Trägern entsandt wurden, zahlen 20 % weniger.",
            "quote": "Der Gästebeitrag wird um 20 % ermäßigt für Personen, die zu einer Kurbehandlung entsandt wurden auf Kosten",
            "source": "aenderung2026"
          },
          {
            "text": "Der Gast zahlt den Gästebeitrag spätestens am Abreisetag bei dir.",
            "quote": "Die Gästebeitragspflichtigen haben den Gästebeitrag spätestens am Tag ihrer Abreise an den Beherbergungsbetrieb zu zahlen."
          },
          {
            "text": "Du haftest der Stadt gegenüber für den vollständigen Eingang des geschuldeten Beitrags.",
            "quote": "Die Beherbergungsbetriebe sind weiterhin verpflichtet, den Gästebeitrag zu erheben und haften der Stadt gegenüber für den vollständigen Eingang des geschuldeten Beitrages.",
            "source": "aenderung2026"
          },
          {
            "text": "Verweigert ein Gast die Zahlung, zeigst du das der Stadtverwaltung unverzüglich an.",
            "quote": "Verweigert ein Gast die Zahlung des Gästebeitrages, ist dies durch den Beherbergungsbetrieb unverzüglich bei der Stadtverwaltung anzuzeigen."
          },
          {
            "text": "Hast du in einem Monat keine Gäste aufgenommen, gibst du eine Fehlanzeige ab.",
            "quote": "dies gilt auch, sofern der Beherbergungsbetrieb in einem Monat keine Gäste Aufgenommen hat. In diesem Falle hat eine Fehlanzeige (Null-Meldung) zu erfolgen."
          }
        ],
        "hostDuty": {
          "text": "Wer Gäste beherbergt, zieht den Gästebeitrag ein und führt ihn innerhalb von 10 Tagen nach der Zahlungsnachricht der Stadt ab.",
          "quote": "Der Beherbergungsbetrieb hat den Gästebeitrag von den bei ihm verweilenden gästebeitragspflichtigen Personen einzuziehen und innerhalb von 10 Tagen nach Zugang einer entsprechenden Zahlungsnachricht an die Stadt Bad Dürkheim abzuführen."
        },
        "deadline": {
          "text": "Für jeden Kalendermonat gibst du bis zum 10. des Folgemonats die Gästebeitragserklärung ab.",
          "quote": "Der Beherbergungsbetrieb hat für jeden Kalendermonat bis zum 10. des folgenden Monats eine elektronische Gästebeitragserklärung nach dem von der Stadtverwaltung vorgeschriebenen Muster abzugeben"
        },
        "reporting": {
          "text": "Die Angaben meldest du ab der Anreise elektronisch über das Verfahren der Stadt; auf Antrag kann die Stadt in Härtefällen darauf verzichten.",
          "quote": "sind verpflichtet, der Stadt die geforderten Angaben ab deren Anreise elektronisch mit dem durch die Stadt zur Verfügung gestellten Verfahren zu melden. Auf Antrag kann die Stadt zur Vermeidung von unbilligen Härten in Einzelfällen auf eine elektronische Übermittlung verzichten.",
          "source": "aenderung2026"
        }
      },
      "lodgingTax": null,
      "registration": {
        "required": false,
        "source": "bnetza",
        "asOf": "2026-10-01",
        "quote": "Stand: 01.10.2026"
      },
      "checked": {
        "on": "2026-10-15",
        "by": "agent"
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      },
      "businessLevy": {
        "name": "Tourismusbeitrag",
        "source": "tbs",
        "payer": {
          "text": "Zahlen musst du, wenn du in Bad Dürkheim im Rahmen einer selbstständigen Erwerbstätigkeit entgeltliche Leistungen anbietest und dir der Tourismus dadurch unmittelbar oder mittelbar besondere Vorteile bringt.",
          "quote": "Beitragspflichtig sind alle natürlichen und juristischen Personen sowie nicht- oder teilrechtsfähige Personenvereinigungen, denen auf Grund des Tourismus im Erhebungsgebiet unmittelbar oder mittelbar besondere Vorteile geboten werden. (2) Besondere wirtschaftliche Vorteile auf Grund des Tourismus werden den in Absatz 1 genannten Rechtssubjekten geboten, wenn sie im Erhebungsgebiet im Rahmen selbstständiger Erwerbstätigkeit entgeltliche Leistungen anbieten."
        },
        "letting": [
          {
            "label": "Privatzimmer und Ferienwohnungen, je Schlafgelegenheit",
            "quote": "Der Tourismusbeitrag bei Vermietern von Privatzimmern und Ferienwohnungen an Gäste bemisst sich (abweichend von den Regelungen der Absätze 1 bis 4) nach der Zahl der Schlafgelegenheiten. Pro Schlafgelegenheit beträgt der Beitrag im Kalenderjahr 15,00 EUR.",
            "flat": {
              "cents": 1500,
              "per": "Bett"
            }
          }
        ],
        "minimum": {
          "text": "Beträgt deine Beitragsschuld für ein Jahr höchstens 15 Euro, setzt die Stadt sie vorläufig nicht fest und holt sie nach, sobald mehrere Jahre zusammen mindestens 15 Euro ergeben.",
          "quote": "Ergibt sich für das Erhebungsjahr eine Beitragsschuld bis zu 15,00 EUR, so wird vorläufig von einer Beitragsfestsetzung abgesehen. Der Beitrag wird im Rahmen der gesetzlichen Festsetzungsverjährung in den Folgejahren festgesetzt, sobald sich insgesamt für mehrere Erhebungsjahre eine Beitragsschuld von mindestens 15,00 EUR ergibt."
        },
        "reporting": {
          "text": "Bis zum 31. Mai eines Jahres, oder innerhalb eines Monats nach schriftlicher Aufforderung der Stadt, gibst du auf dem Formblatt der Stadt die Erklärung über deine betrieblichen Einnahmen ab.",
          "quote": "bis zum 31.05. eines Kalenderjahres oder – soweit die Stadtverwaltung dazu schriftlich auffordert – innerhalb eines Monats nach Aufforderung durch Ausfüllung des dafür von der Stadtverwaltung vorgesehenen Formblattes die Erklärung über die betrieblichen Einnahmen abzugeben"
        },
        "deadline": {
          "text": "Du zahlst vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November je ein Viertel; auf Antrag kannst du den Jahresbetrag auch auf einmal am 1. Juli zahlen.",
          "quote": "Der Beitragspflichtige hat am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines jeden Jahres eine Vorausleistung in Höhe eines Viertels seiner Beitragsschuld für das laufende Erhebungsjahr zu entrichten; auf Antrag kann der Beitrag auch mit dem Jahresbetrag am 01.07. gezahlt werden."
        },
        "exemptions": [],
        "remarks": [
          {
            "text": "Der Tourismusbeitrag gilt im gesamten Stadtgebiet von Bad Dürkheim.",
            "quote": "Erhebungsgebiet ist das gesamte Stadtgebiet."
          },
          {
            "text": "Für Privatzimmer und Ferienwohnungen gilt die Pauschale je Schlafgelegenheit statt der Berechnung nach Umsatz, Vorteilssatz und Gewinnsatz.",
            "quote": "bemisst sich (abweichend von den Regelungen der Absätze 1 bis 4) nach der Zahl der Schlafgelegenheiten."
          },
          {
            "text": "Beginn und Ende deiner Tätigkeit meldest du innerhalb eines Monats, über die Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt und, wenn du eigene Gebäude vermietest oder freiberuflich arbeitest, beim Steueramt.",
            "quote": "Beginn und Ende der beitragspflichtigen Tätigkeit innerhalb eines Monats durch die Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt anzuzeigen (gemäß § 14 Gewerbeordnung), bei freiberuflich Tätigen, bei Vermietung und Verpachtung eigener Gebäude und Grundstücke an Touristen oder unmittelbar bevorteilte Beitragspflichtige ist Beginn und Ende der beitragspflichtigen Tätigkeit innerhalb eines Monats beim Steueramt anzuzeigen"
          },
          {
            "text": "Die Stadt setzt den Beitrag mit schriftlichem Bescheid fest; was nicht schon durch die Vorauszahlungen bezahlt ist, wird einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids fällig.",
            "quote": "Die Beitragsschuld wird durch schriftlichen Bescheid festgesetzt. Der Beitrag ist, soweit er nicht bereits nach Absatz 1 gezahlt ist, innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides zur Zahlung fällig."
          },
          {
            "text": "Für Betriebe, die nicht unter die Pauschale fallen, etwa Hotels und Pensionen, bestimmt die Betriebsartentabelle der Satzung je Betriebsart den Vorteilssatz, also den auf dem Tourismus beruhenden Teil des Umsatzes.",
            "quote": "Der Vorteilssatz bezeichnet für die einzelnen Arten der beitragspflichtigen Tätigkeit den auf dem Tourismus beruhenden Teil des Umsatzes. Der Vorteilssatz ist für die einzelnen Arten der beitragspflichtigen Tätigkeit in der Anlage Nr. 1 zu dieser Satzung (Betriebsartentabelle) bestimmt."
          },
          {
            "text": "Auch den Gewinnsatz je Betriebsart nennt die Betriebsartentabelle der Satzung.",
            "quote": "Der Gewinnsatz drückt die objektiven Gewinnmöglichkeiten der jeweiligen Betriebsart aus und ist für die einzelnen Arten der beitragspflichtigen Tätigkeit in der Anlage zu dieser Satzung (Betriebsartentabelle) in der Spalte „Gewinnsatz“ (GS) bestimmt."
          }
        ]
      },
      "url": "https://keyset.cloud/kurtaxe/bad-duerkheim/",
      "calculation": {
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        "maxDays": null,
        "maxPerStay": null,
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          14,
          18
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                "03-01",
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              ]
            ],
            "adult": 300,
            "children": [
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          {
            "label": "Nebensaison",
            "ranges": [
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                "11-01",
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            "adult": 250,
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        ]
      }
    },
    {
      "slug": "bernkastel-kues",
      "name": "Stadt Bernkastel-Kues",
      "short": "Bernkastel-Kues",
      "ags": "07231008",
      "state": "Rheinland-Pfalz",
      "district": "Bernkastel-Wittlich",
      "sources": {
        "satzung": {
          "title": "Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages (Gästebeitragssatzung) in der Stadt Bernkastel-Kues vom 25.10.2017, inklusive 1. Änderungssatzung vom 17.04.2018 und 2. Änderungssatzung vom 21.10.2019",
          "url": "https://www.bernkastel-kues.de/verwaltung-buergerdienste/satzungen/stadt-bernkastel-kues/07.bf-satzung-ueber-die-erhebung-eines-gaestebeitrages-vom-25.10.2017.pdf",
          "kind": "municipality",
          "inForce": "2018-04-01",
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          "verifiedOn": "2026-10-15",
          "changedOn": "2026-10-14"
        },
        "haushalt": {
          "title": "Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2026 der Stadt Bernkastel-Kues, § 6 Gebühren und Beiträge",
          "url": "https://www.bernkastel-kues.de/verwaltung-buergerdienste/haushaltssatzungen/2026-stadt-bernkastel-kues.pdf",
          "kind": "municipality",
          "inForce": "2026-01-01",
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          "verifiedOn": "2026-10-15",
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        },
        "bnetza": {
          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
          "url": "https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Digitales/Kurzzeitvermietung/_func/Area-Liste-xls.html?nn=686258",
          "kind": "federal",
          "sha256": "40fa3c51b203943bc7dd08e626cf053241bc4cac5c05e2071ce7e26b3f34c652",
          "verifiedOn": "2026-10-15",
          "changedOn": "2026-10-14"
        },
        "tbs": {
          "title": "Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Stadt Bernkastel-Kues (Tourismusbeitragssatzung) vom 23.12.2016",
          "url": "https://www.bernkastel-kues.de/verwaltung-buergerdienste/satzungen/stadt-bernkastel-kues/06.-satzung-ueber-die-erhebung-eines-tourismusbeitrages-in-der-stadt-bernkastel-kues-vom-23.12.2016.pdf?cid=24i",
          "kind": "statute",
          "inForce": "2017-01-01",
          "sha256": "47c6d179667cb9581a79d5c7122059ffcb3023d37b2d56add85a345a0621181d",
          "verifiedOn": "2026-10-15",
          "changedOn": "2026-10-15"
        },
        "tbsAenderung3": {
          "title": "3. Änderung der Tourismusbeitragssatzung der Stadt Bernkastel-Kues vom 09.01.2020 (Betriebsartentabelle)",
          "url": "https://www.bernkastel-kues.de/verwaltung-buergerdienste/satzungen/stadt-bernkastel-kues/06.-3.-aenderungs-satzung-zur-tourismusbeitragssatzung-bks-vom-09.01.2020.pdf?cid=bgu",
          "kind": "statute",
          "inForce": "2019-01-01",
          "sha256": "73edb21e73b567e9b214bb72ec754aed61bea3ae94989be419a0f0ae2ce8961a",
          "verifiedOn": "2026-10-15",
          "changedOn": "2026-10-15"
        }
      },
      "levy": {
        "name": "Gästebeitrag",
        "source": "satzung",
        "counting": {
          "countsDepartureDay": false,
          "quote": "Der Gästebeitrag wird nach der Anzahl der Übernachtungen bemessen."
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        "periods": [
          {
            "label": "Ganzjährig",
            "ranges": [
              {
                "from": "01-01",
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              }
            ],
            "adult": {
              "cents": 170,
              "source": "haushalt",
              "quote": "Der Betrag für die Erhebung des Gästebeitrages wird gemäß der Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages vom 25.10.2017 auf 1,70 € je Übernachtung festgesetzt."
            },
            "children": [
              {
                "underAge": 18,
                "cents": 0,
                "quote": "Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres."
              }
            ]
          }
        ],
        "maxNights": {
          "nights": 25,
          "perStay": true,
          "text": "höchstens 25 Übernachtungen je zusammenhängendem Aufenthalt; wer länger bleibt, zahlt pauschal den Satz für 25 Übernachtungen",
          "quote": "Für Langzeitgäste (Personen, die zusammenhängend Unterkunft für mehr als 25 Übernachtungen nehmen) wird ein Pauschalbetrag erhoben. Für die Berechnung gilt § 5 Abs. 3 Satz 2 entsprechend."
        },
        "exemptions": [
          {
            "text": "Menschen mit einem Grad der Behinderung von 100 oder mit dem Merkzeichen „H“ zahlen nichts, wenn sie es nachweisen; ihre Begleitpersonen ebenfalls.",
            "quote": "Schwerbehinderte, deren Grad der Behinderung 100 beträgt oder die das Merkzeichen „H“ besitzen, wenn der Grad der Behinderung durch amtsärztliche Bescheinigung, den Schwerbehindertenausweis oder Rentenbescheid nachgewiesen wird."
          },
          {
            "text": "Bettlägerig Kranke, die ihre Unterkunft nicht verlassen können, zahlen mit ärztlichem Zeugnis nichts.",
            "quote": "Bettlägerig Kranke, die ihre Unterkunft nicht verlassen können, brauchen bei Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses für die Dauer dieses Zustands keinen Gästebeitrag zu entrichten."
          },
          {
            "text": "Wer sich zu Unterrichts-, Studiums- oder Ausbildungszwecken in Bernkastel-Kues aufhält, ist nicht beitragspflichtig.",
            "quote": "Personen, die sich im Erhebungsgebiet (§ 2) zu Unterrichts-, Studiums- oder Ausbildungszwecken aufhalten."
          },
          {
            "text": "Wer Verwandte oder Bekannte ohne Entgelt besucht, ist nicht beitragspflichtig.",
            "quote": "Personen, die sich im Erhebungsgebiet (§ 2) zum vorübergehenden Besuch bei Verwandten und Bekannten (ergänzend zu § 12 Absatz 2 KAG) ohne Zahlung eines Entgelts aufhalten."
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Der Satz je Übernachtung wird nicht in der Satzung, sondern jedes Jahr in der Haushaltssatzung der Stadt festgelegt.",
            "quote": "Der Gästebeitrag einschließlich Umsatzsteuer pro beitragspflichtige Person und Übernachtung wird ab dem Jahr 2018 in der für das Erhebungsjahr geltenden Haushaltssatzung festgelegt."
          },
          {
            "text": "Gäste zahlen den Gästebeitrag spätestens am Abreisetag an dich als Beherbergungsbetrieb.",
            "quote": "Die Gästebeitragspflichtigen haben den Gästebeitrag spätestens am Tag ihrer Abreise an den Beherbergungsbetrieb zu entrichten."
          },
          {
            "text": "Verweigert ein Gast die Zahlung, meldest du das innerhalb von fünf Werktagen der Verbandsgemeindeverwaltung.",
            "quote": "Verweigert eine gästebeitragspflichtige Person die Zahlung des Gästebeitrages, ist dies durch den Inhaber des Beherbergungsbetriebes innerhalb von fünf Werktagen der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues anzuzeigen."
          }
        ],
        "hostDuty": {
          "text": "Wer Gäste beherbergt, zieht den Gästebeitrag ein und führt ihn auf Anforderung per Bescheid der Verbandsgemeindeverwaltung ab; dafür haftest du.",
          "quote": "Der Inhaber des Beherbergungsbetriebes hat den Gästebeitrag von den bei ihm verweilenden gästebeitragspflichtigen Personen einzuziehen und auf Anforderung durch Bescheid der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues abzuführen."
        },
        "deadline": {
          "text": "Die Meldedaten schickst du für jeden Kalendermonat bis zum 10. des Folgemonats an die Stadt, auch wenn niemand übernachtet hat.",
          "quote": "Der Inhaber des Beherbergungsbetriebes ist verpflichtet für jeden Kalendermonat bis zum 10. des Folgemonats, seine elektronischen Meldedaten bzw. die ausgefüllten Meldevordrucke der Stadt Bernkastel-Kues zu übermitteln."
        },
        "reporting": {
          "text": "Gemeldet wird mit dem Meldevordruck der Stadt oder über das elektronische Meldeverfahren der Stadt.",
          "quote": "Zudem besteht die Möglichkeit, statt des manuellen Verfahrens, das elektronische Meldeverfahren der Stadt Bernkastel-Kues in Anspruch zu nehmen."
        }
      },
      "lodgingTax": null,
      "registration": {
        "required": false,
        "source": "bnetza",
        "asOf": "2026-10-01",
        "quote": "Stand: 01.10.2026"
      },
      "checked": {
        "on": "2026-10-14",
        "by": "agent"
      },
      "businessLevy": {
        "name": "Tourismusbeitrag",
        "source": "tbs",
        "payer": {
          "text": "Zahlen musst du, wenn du in Bernkastel-Kues im Rahmen einer selbstständigen Erwerbstätigkeit entgeltliche Leistungen anbietest und dir der Tourismus dadurch unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile bringt.",
          "quote": "Beitragspflichtig sind alle natürlichen und juristischen Personen sowie nicht- oder teilrechtsfähige Personenvereinigungen, denen aufgrund des Tourismus im Erhebungsgebiet unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile geboten werden. (2) Besondere wirtschaftliche Vorteile aufgrund des Tourismus werden den in Abs. 1 genannten Rechtssubjekten geboten, wenn sie im Erhebungsgebiet im Rahmen selbstständiger Erwerbstätigkeit entgeltliche Leistungen anbieten."
        },
        "letting": [],
        "assessed": {
          "text": "Für Privatzimmervermieter schätzt die Stadt den Messbetrag anhand der Bettenzahl, einer durchschnittlichen Belegungsdauer und eines durchschnittlichen Übernachtungspreises.",
          "quote": "Für Privatzimmervermieter wird der Messbetrag (gem. Absatz 1) unter Zugrundelegung der Bettenzahl, einer durchschnittlichen Belegungsdauer und eines durchschnittlichen Übernachtungspreises geschätzt."
        },
        "rate": {
          "percent": 14,
          "source": "haushalt",
          "quote": "Der Hebesatz für die Erhebung des Tourismusbeitrages wird gemäß der Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages vom 15.12.2016 auf 14 % festgesetzt."
        },
        "basis": {
          "text": "Der Beitrag ist ein Prozentsatz des Messbetrags, den die Stadt für das Erhebungsjahr in der Haushaltssatzung festlegt.",
          "quote": "Der Tourismusbeitrag wird nach einem Vomhundertsatz von dem nach § 3 Abs. 1 ermittelten Messbetrag bemessen. Dieser Vomhundertsatz (Beitragssatz) ist in der für das Erhebungsjahr geltenden Haushaltssatzung festgelegt."
        },
        "minimum": null,
        "reporting": {
          "text": "Auf Anforderung der Verbandsgemeindeverwaltung machst du die Angaben, die sie zur Berechnung braucht, besonders zu deinem erzielten Umsatz.",
          "quote": "Sie haben der Verbandsgemeindeverwaltung auf Anforderung die zur Beitragsberechnung erforderlichen Angaben zu machen. Insbesondere haben sie den erzielten Umsatz zu erklären."
        },
        "deadline": {
          "text": "Du zahlst während des Jahres Vorauszahlungen in bis zu vier Raten; wann sie fällig sind, steht in deinem Bescheid.",
          "quote": "Die Vorausleistung wird in bis zu vier Raten erhoben. Die Fälligkeit der Raten innerhalb des laufenden Erhebungszeitraumes wird im Bescheid festgesetzt."
        },
        "exemptions": [],
        "remarks": [
          {
            "text": "Der Tourismusbeitrag gilt im gesamten Stadtgebiet von Bernkastel-Kues.",
            "quote": "Erhebungsgebiet ist das gesamte Stadtgebiet."
          },
          {
            "text": "Den Beginn deiner beitragspflichtigen Tätigkeit zeigst du der Verbandsgemeindeverwaltung innerhalb eines Monats an.",
            "quote": "Die Beitragspflichtigen haben der Verbandsgemeindeverwaltung die Aufnahme der beitragspflichtigen Tätigkeit innerhalb eines Monats anzuzeigen."
          },
          {
            "text": "Den Beitrag setzt die Stadt nach Ablauf des Jahres mit einem Bescheid fest, der einen Monat nach Bekanntgabe fällig ist; die gezahlten Vorauszahlungen werden angerechnet.",
            "quote": "Der Tourismusbeitrag wird durch schriftlichen Bescheid festgesetzt und ist einen Monat nach dessen Bekanntgabe fällig. Auf die Beitragsschuld wird die für das Erhebungsjahr gezahlte Vorausleistung angerechnet."
          },
          {
            "text": "Vorauszahlungen bis 10 Euro im Jahr sind auf einmal am 15. August fällig, Vorauszahlungen von 10,01 bis 20 Euro je zur Hälfte am 15. Mai und am 15. August.",
            "quote": "Jährliche Vorausleistungen bis 10,00 Euro sind in einer Summe am 15.August und Vorausleistungen zwischen 10,01 Euro bis 20,00 Euro sind je zur Hälfte am 15. Mai und 15. August des laufenden Erhebungszeitraumes zu entrichten."
          },
          {
            "text": "Für die Vermietung von Ferienwohnungen, -appartements, -häusern und Privatzimmern ohne Frühstück rechnet die Anlage im Stadtteil Plateau mit 180 Tagen je Bett und Jahr zu 20 € je Bett, also 3.600 € Umsatz, einem Umsatzanteil Fremdenverkehr von 100 % und einem geschätzten Reingewinnsatz von 16 %, und nennt als Messbetrag je Bett 576 €; in der Spalte Vorteilssatz steht 90 %.",
            "quote": "Vermietung von Ferienwohnungen/-appartements/- häusern, Privatzimmern ohne Frühstück Durchschnittliche Belegungsdauer je Bett = 180 Tage/Jahr Durchschnittlicher Preis je Bett = 20,00€ = unterstellter Umsatz = 3.600,00 € x Umsatzanteil Fremdenverkehr = 100% = Umsatz aus dem Fremdenverkehr = 3.600,00 € X geschätzter Reingewinnsatz = 16% Stadteil Plateau Messbetrag je Bett: = 576 € 90 % 16%",
            "source": "tbsAenderung3"
          },
          {
            "text": "Für dieselbe Vermietung rechnet die Anlage in Kues und Bernkastel mit 90 Tagen je Bett und Jahr zu 20 € je Bett, also 1.800 € Umsatz, einem Umsatzanteil Fremdenverkehr von 100 % und einem geschätzten Reingewinnsatz von 16 %, und nennt als Messbetrag je Bett 288 €; in der Spalte Vorteilssatz steht 90 %.",
            "quote": "Vermietung von Ferienwohnungen/-appartements/- häusern, Privatzimmern ohne Frühstück Durchschnittliche Belegungsdauer je Bett = 90 Tage/Jahr Durchschnittlicher Preis je Bett = 20,00€ = unterstellter Umsatz = 1.800,00 € x Umsatzanteil Fremdenverkehr = 100% = Umsatz aus dem Fremdenverkehr = 1.800,00 € X geschätzter Reingewinnsatz = 16% Messbetrag je Bett: = 288,00€ Stadteil Kues und Bernkastel 90 % 16%",
            "source": "tbsAenderung3"
          },
          {
            "text": "Für dieselbe Vermietung rechnet die Anlage in Wehlen und Andel mit 60 Tagen je Bett und Jahr zu 20 € je Bett, also 1.200 € Umsatz, einem Umsatzanteil Fremdenverkehr von 100 % und einem Reingewinnsatz von 16 %, und nennt als Messbetrag je Bett 192 €; in der Spalte Vorteilssatz steht 90 %.",
            "quote": "Vermietung von Ferienwohnungen/-appartements/- häusern, Privatzimmern ohne Frühstück Durchschnittliche Belegungsdauer je Bett = 60 Tage/Jahr Durchschnittlicher Preis je Bett = 20,00€ = unterstellter Umsatz = 1.200,00 € x Umsatzanteil Fremdenverkehr = 100% = Umsatz aus dem Fremdenverkehr = 1.200,00 € Stadteil Wehlen und X Reingewinnsatz = 16% Andel Messbetrag je Bett: = 192,00€ 90% 16%",
            "source": "tbsAenderung3"
          },
          {
            "text": "Die Änderung der Anlage mit diesen Vorteilssätzen gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2019.",
            "quote": "Diese Satzungsänderung tritt rückwirkend zum 01.01.2019 in Kraft.",
            "source": "tbsAenderung3"
          }
        ]
      },
      "url": "https://keyset.cloud/kurtaxe/bernkastel-kues/",
      "calculation": {
        "countsDepartureDay": false,
        "maxDays": 25,
        "maxPerStay": true,
        "childLimits": [
          18
        ],
        "periods": [
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            "label": "Ganzjährig",
            "ranges": [
              [
                "01-01",
                "12-31"
              ]
            ],
            "adult": 170,
            "children": [
              0
            ]
          }
        ]
      }
    },
    {
      "slug": "mainz",
      "name": "Landeshauptstadt Mainz",
      "short": "Mainz",
      "ags": "07315000",
      "state": "Rheinland-Pfalz",
      "district": "Mainz",
      "sources": {
        "satzung": {
          "title": "Satzung über die Erhebung einer Beherbergungsabgabe in der Landeshauptstadt Mainz (Beherbergungsabgabensatzung), Stand Juli 2026, Landeshauptstadt Mainz",
          "url": "https://www.mainz.de/medien/internet/downloads/steuerverwaltung/satzung-der-beherbergungsabgabe-stand-juli-2026.pdf",
          "kind": "municipality",
          "inForce": "2026-07-01",
          "sha256": "89771e27c18a5ab4d443497fabbe80562227089d9bef98d870729ce0a65c12c1",
          "verifiedOn": "2026-10-15",
          "changedOn": "2026-10-14"
        },
        "bnetza": {
          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
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          "text": "Die Stadt setzt die Abgabe für das Quartal per Bescheid fest; sie ist einen Monat nach dessen Bekanntgabe an die Stadtkasse fällig.",
          "quote": "Anmeldungszeitraum ist das Kalendervierteljahr. Die Beherbergungsabgabe wird durch einen Abgabenbescheid festgesetzt und einen Monat nach dessen Bekanntgabe an den Abgabenentrichtungsverpflichteten fällig und von diesem an die Stadtkasse der Landeshauptstadt Mainz zu entrichten."
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          "text": "Du reichst vierteljährlich bis zum 14. Tag nach Quartalsende die Abgabenerklärung auf dem amtlichen Vordruck bei der Steuerverwaltung ein.",
          "quote": "Für die innerhalb eines Anmeldungszeitraums vereinnahmte Beherbergungsabgabe ist der Steuerverwaltung der Landeshauptstadt Mainz durch den Abgabenentrichtungsverpflichteten bis zum 14. Tag nach Ablauf eines Anmeldungszeitraums eine Abgabenerklärung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck einzureichen."
        },
        "exemptions": [
          {
            "text": "Die Beherbergung von Begleitpersonen schwerbehinderter Menschen mit Merkzeichen B im Ausweis gilt nicht als Übernachtung.",
            "quote": "Weiterhin nicht als Übernachtung im Sinne dieser Satzung gilt die Beherbergung von Begleitpersonen schwerbehinderter Personen bei einem im Ausweis angegebenen Merkzeichen „B“."
          },
          {
            "text": "Der Aufenthalt in Krankenhäusern, Kliniken, Pflege- und Altenheimen, Hospizen, Frauenhäusern und ähnlichen Einrichtungen für Menschen in besonderen sozialen Situationen gilt nicht als Übernachtung.",
            "quote": "Nicht als Übernachtung im Sinne dieser Satzung gilt das Unterkommen in Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationskliniken, Senioren-, Alten- und Pflegeheimen, stationären Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen, Hospizen, Frauenhäusern und vergleichbaren Einrichtungen, die dem Unterkommen von Personen in besonderen sozialen Situationen dienen."
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Die Abgabe besteuert nur den Aufwand des Gastes, der über den Grundbedarf des Wohnens hinausgeht.",
            "quote": "Gegenstand der Beherbergungsabgabe ist der über den Grundbedarf des Wohnens hinausgehende Bruttoaufwand des Beherbergungsgastes"
          },
          {
            "text": "Als Betreiber haftest du neben dem Gast für die Beherbergungsabgabe, wenn du den Nachweis der Rechnungsstellung nicht erbringen kannst oder der Gast die Abgabe nicht zahlt.",
            "quote": "Für Abgabenentrichtungspflichtige im Sinne des § 3 (2) besteht neben dem Abgabenschuldner im Sinne des § 3 (1) eine Haftung für die Beherbergungsabgabe. (4) Abgabenentrichtungspflichtige im Sinne des § 3 (2) haften für die Schulden des Übernachtungsgastes oder der Übernachtungsgäste in dem Fall, in dem sie den Nachweis der Rechnungsstellung nicht erbringen können oder der Hauptschuldner die Steuer nicht begleichen kann."
          },
          {
            "text": "Die Staffel beginnt erst bei einem Betrag über 20 € je Gast und Übernachtung; für niedrigere Beträge nennt die Satzung keinen Satz.",
            "quote": "Die Abgabe beträgt je Gast und Übernachtung bei einer Bemessungsgrundlage von Über 20,00 EUR bis zu 50,00 EUR 2,00 EUR,"
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          {
            "text": "Aufwendungen für Verpflegung wie Frühstück oder Halbpension, für Getränke aus der Minibar und für Parkkosten gehören nicht zur Bemessungsgrundlage.",
            "quote": "Aufzuwendende Beträge für Nebenleistungen in Beherbergungsbetrieben, die nicht unmittelbar der Beherbergung dienen (z.B. Verpflegungsleistungen, wie Frühstück oder Halbpension bzw. Getränke aus der Minibar oder Parkkosten etc.) sind nicht Teil der Bemessungsgrundlage."
          },
          {
            "text": "Für Buchungen, die vor dem 1. Mai 2026 vereinbart wurden, fällt die Abgabe bis zum 31. März 2027 nicht an.",
            "quote": "Beherbergungsleistungen, die vor dem 01.05.2026 vertraglich vereinbart worden sind, sind bis zum 31.03.2027 von der Abgabe ausgenommen"
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          {
            "text": "Die Satzung gilt seit dem 1. Juli 2026 und löst die Kulturabgabe von 2012 ab.",
            "quote": "Diese Satzung tritt am 01.07.2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung einer Kulturabgabe für Übernachtungsgäste der Stadt Mainz (Kulturabgabensatzung) vom 01.02.2012 außer Kraft."
          }
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          "title": "Verbandsgemeinde Traben-Trarbach, Tarife Gästebeitrag ab 01.07.2025, Saison 1 und Saison 2, Gesamtbeitrag je Gemeinde",
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          "title": "Verbandsgemeinde Traben-Trarbach, Neue Tarife Gästebeitrag ab 01.04.2027, Saison 1 und Saison 2, Gesamtbeitrag je Gemeinde",
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          },
          {
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            "quote": "Personen, die sich im Erhebungsgebiet (§ 2) zum vorübergehenden Besuch bei Verwandten ohne Zahlung eines Entgelts aufhalten."
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          {
            "text": "Menschen mit einem Grad der Behinderung von 100 zahlen nichts, wenn sie das nachweisen.",
            "quote": "Schwerbehinderte, deren Grad der Behinderung (GdB) 100 beträgt, wenn der Grad der Behinderung durch amtsärztliche Bescheinigung, Schwerbehindertenausweis oder Rentenbescheid nachgewiesen wird."
          },
          {
            "text": "Wer sich zur Ausübung seines Berufs im Erhebungsgebiet aufhält, zahlt nichts.",
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          {
            "text": "Teilnehmer an Tagungen und Schulungskursen zahlen für deren Dauer nichts.",
            "quote": "Teilnehmer an Tagungen und Schulungskursen im Erhebungsgebiet (§ 2) während deren Dauer."
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Bis einschließlich 31.03.2027 beträgt der Gesamtbeitrag in Traben-Trarbach 2,00 € je Nacht: 1,50 € Verbandsgemeinde und 0,50 € Stadt.",
            "quote": "bis einschließlich 31.03.2027 gelten die folgenden Sätze für den Gästebeitrag: St. Traben-Trarbach Beitrag Verbandsgemeinde 1,50 € Beitrag Ortsgemeinde/Stadt 0,50 € Gesamtbeitrag 2,00 €",
            "source": "auskunft"
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          {
            "text": "Erhoben wird der Beitrag auch in Burg (Mosel), Enkirch, Kinheim, Kröv, Reil und Starkenburg, jeweils mit anderen Sätzen.",
            "quote": "Erhebungsgebiet ist das Gebiet der Ortsgemeinden Kinheim, Kröv, Enkirch, Starkenburg, Burg (Mosel), Reil und der Stadt Traben-Trarbach."
          },
          {
            "text": "Wer eine Zweitwohnung hat, zahlt unabhängig von der Aufenthaltsdauer einen jährlichen pauschalen Beitrag; beim Stadtanteil sind das 22,00 €.",
            "quote": "unabhängig von der Aufenthaltsdauer einen jährlichen pauschalen Gästebeitrag in Höhe von 22,00 € zu entrichten.",
            "source": "stadt"
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          {
            "text": "Der Gast zahlt den Gästebeitrag spätestens am Abreisetag bei dir.",
            "quote": "Die Gästebeitragspflichtigen haben den Gästebeitrag spätestens am Tag ihrer Abreise an den Beherbergungsbetrieb zu entrichten."
          },
          {
            "text": "Verweigert ein Gast die Zahlung, zeigst du das spätestens am nächsten Werktag der Verbandsgemeindeverwaltung an.",
            "quote": "Verweigert eine gästebeitragspflichtige Person die Zahlung des Gästebeitrages, ist dies durch den Inhaber des Beherbergungsbetriebes spätestens am darauffolgenden Werktag der Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach anzuzeigen."
          },
          {
            "text": "Hast du in einem Monat niemanden beherbergt, gibst du eine Fehlanzeige ab.",
            "quote": "In diesem Fall hat eine Fehlanzeige („Null-Meldung“) zu erfolgen."
          },
          {
            "text": "Du haftest für das ordnungsgemäße und rechtzeitige Einziehen und Abführen des Gästebeitrags.",
            "quote": "Der Beherbergungsbetrieb haftet für die ordnungsgemäße und rechtzeitige Einziehung und Abführung des Gästebeitrages der bei ihm verweilenden Gästebeitragspflichtigen."
          }
        ],
        "hostDuty": {
          "text": "Wer Gäste beherbergt, zieht den Gästebeitrag ein und führt ihn innerhalb von 7 Tagen nach der Zahlungsnachricht an die Verbandsgemeinde ab.",
          "quote": "Der Inhaber des Beherbergungsbetriebes hat den Gästebeitrag von den bei ihm verweilenden gästebeitragspflichtigen Personen einzuziehen und innerhalb von 7 Tagen nach Zugang einer entsprechenden Zahlungsnachricht an die Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach abzuführen."
        },
        "deadline": {
          "text": "Für jeden Kalendermonat gibst du bis zum 10. des Folgemonats die Abrechnung ab oder übermittelst deine elektronischen Meldedaten.",
          "quote": "Der Inhaber des Beherbergungsbetriebes hat für jeden Kalendermonat bis zum 10. des folgenden Monats eine Abrechnung der gewährten Gästeübernachtungen sowie der eingezogenen und abzuliefernden Gästebeiträge"
        },
        "reporting": {
          "text": "Die Daten erfasst du elektronisch im Meldeverfahren der Verbandsgemeinde, druckst den Meldeschein aus und lässt ihn vom Gast unterschreiben.",
          "quote": "Dabei werden die Daten elektronisch durch den Beherbergungsbetrieb erfasst, die Meldescheine werden von den Beherbergungsbetrieben ausgedruckt und müssen vom Gast unterschrieben werden."
        },
        "change": {
          "from": "2027-04-01",
          "text": "Ab 01.04.2027 gelten neue Sätze: in Saison 1 (April bis Oktober) bleiben es 2,00 € für Erwachsene, in Saison 2 (November bis März) werden es ab 01.11.2027 2,20 €. Kinder und Jugendliche zahlen weiter 0,80 €.",
          "quote": "Saison 1 (ab 01.04.2027)",
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          "title": "Satzung über die Erhebung einer Beherbergungsteuer für Übernachtungen in der Stadt Trier vom 17.10.2017 in der Fassung der Änderungssatzung vom 17.04.2026, Stadt Trier",
          "url": "https://www.trier.de/media/www.trier.de/org/med_3407/8151_beherbergungsteuersatzung.pdf",
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          "quote": "Bemessungsgrundlage ist der vom Gast für die Beherbergung aufgewendete Betrag (einschließlich Mehrwertsteuer), nicht hinzuzuziehen sind Nebenleistungen wie z.B. Verpflegung, Parkplatz oder Sonstiges.",
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          "quote": "Die errechnete Steuer wird durch einen Steuerbescheid für das Kalendervierteljahr festgesetzt. Sie wird einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides an den Steuerschuldner fällig und ist von diesem an die Stadtkasse zu entrichten.",
          "source": "satzung"
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        "reporting": {
          "text": "Du gibst vierteljährlich bis zum 10. Tag nach Quartalsende eine Erklärung ab, mit der Zahl aller Übernachtungen und der Zahl der steuerpflichtigen Übernachtungen.",
          "quote": "Der Betreiber eines Beherbergungsbetriebes ist verpflichtet, bis zum 10. Tage nach Ablauf eines Kalendervierteljahres der Stadtverwaltung Trier eine Erklärung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck oder im Onlineverfahren unter Angabe der Gesamtanzahl der Übernachtungen, der Anzahl der steuerpflichtigen Übernachtungen sowie die Anzahl der Übernachtungen, für die keine Übernachtungsteuer (§ 4 Abs. 2) erhoben wurde und der hierauf entfallenden Bemessungsgrundlage, einzureichen.",
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          {
            "text": "Beherbergungen, die einen Wohnsitz im Sinne des Melderechts begründen, werden nicht besteuert.",
            "quote": "Beherbergungen, die einen Wohnsitz im Sinne des Melderechts begründen, werden nicht besteuert.",
            "source": "satzung"
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        ],
        "remarks": [
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          "text": "Das hat der Stadtrat der Stadt Trier am 16. April 2026 beschlossen.",
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          "title": "Satzung über die Erhebung einer Gästetaxe (Gästetaxesatzung) vom 17.03.2021, 1. Änderung vom 19.01.2022, 2. Änderung vom 21.02.2024, Fassung der Stadt",
          "url": "https://bad-schandau.de/downloads/Gstetaxsatzung_10.03.21_19.1.22_21.2.24.pdf",
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        "fvb": {
          "title": "Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe der Stadt Bad Schandau vom 19.09.2018",
          "url": "https://www.bad-schandau.de/downloads/tourismusabgabesatzung.pdf",
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          "quote": "Der Tag der Ankunft und der Tag der Abreise werden zusammen als ein Aufenthaltstag gezählt."
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                "quote": "Die Gästetaxe wird auf Antrag um 50 v. H. ermäßigt für: 1. Kinder und Jugendliche im Alter von 7 bis 15 Jahren,",
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            ]
          }
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        "exemptions": [
          {
            "text": "Teilnehmer an Schulfahrten",
            "quote": "Teilnehmer an Schulfahrten,"
          },
          {
            "text": "Schwerbehinderte mit den Merkzeichen BL und aG im Schwerbehindertenausweis",
            "quote": "Schwerbehinderte mit dem vorgedruckten Merkzeichen BL und aG im Schwerbehindertenausweis."
          },
          {
            "text": "Begleitpersonen von Schwerbehinderten, wenn im Ausweis das Merkzeichen B und die nachgewiesene Notwendigkeit ständiger Begleitung eingetragen sind",
            "quote": "Begleitpersonen von Schwerbehinderten, wenn im Ausweis des begleitenden Schwerbehinderten das Markenzeichen B und der Satz „Die Notwendigkeit ständiger Begleitung ist nachgewiesen“ vorgedruckt eingetragen sind,"
          },
          {
            "text": "Kranke, die ihre Unterkunft nicht verlassen können, mit ärztlichem Zeugnis",
            "quote": "Kranke, die ihre Unterkunft nicht verlassen können, nachdem der Betroffene die Dauer der Verhinderung durch Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses nachgewiesen hat;"
          },
          {
            "text": "Familienbesuch ohne Entgelt, wenn das sozialadäquat ist",
            "quote": "Nicht gästetaxepflichtig sind Personen, die in der Stadt zum vorübergehenden Besuch ohne Zahlung eines Entgeltes Unterkunft nehmen, wenn dies als sozialadäquat anzusehen ist, insbesondere bei Verwandtschaftsbesuchen."
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 sowie Schüler, Studenten und Auszubildende von 16 bis 24 Jahren zahlen auf Antrag die Hälfte.",
            "quote": "2. Schwerbehinderte, mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50 v. H., 3. Schüler, Studenten und Auszubildende im Alter 16 bis 24 Jahren."
          },
          {
            "text": "Wer in einer Kurklinik oder einem Sanatorium untergebracht ist, zahlt ganzjährig 1,20 Euro je Person und Tag.",
            "quote": "Für Personen, welche in Kurkliniken und Sanatorien untergebracht sind, beträgt die Gästetaxe ganzjährig je Person und Aufenthaltstag 1,20 €."
          },
          {
            "text": "Im Satz stecken 0,90 Euro für die Mobilitätskarte (kostenloser Nahverkehr für den Gast); diesen Anteil führst du als durchlaufenden Posten weiter.",
            "quote": "Die Gästetaxe nach Absatz 1 beinhaltet einen Betrag von 0,90 € zur Finanzierung der Mobilitätskarte, mit welcher nach § 7 Abs. 3 die unentgeltliche Nutzung von Nahverkehrsmitteln ermöglicht wird."
          },
          {
            "text": "Du haftest gegenüber der Stadt für die rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung der Gästetaxe.",
            "quote": "Der Beherberger haftet gegenüber der Stadt für die rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung der Gästetaxe."
          },
          {
            "text": "Befreiungen und Ermäßigungen darfst du nicht ohne Zustimmung der Stadt gewähren.",
            "quote": "Die Beherberger sind nicht berechtigt, ohne Zustimmung der Stadt Befreiungen und Ermäßigungen von der Gästetaxe oder Vergünstigungen die nicht im Sinne dieser Satzung sind, zu gewähren."
          },
          {
            "text": "Die Gästetaxe verwahrst und rechnest du getrennt von deinem Betriebsvermögen ab, auf Kasse und Konto.",
            "quote": "Die Aufbewahrung und Abrechnung der Gästetaxe hat getrennt vom Betriebsvermögen zu erfolgen. Dies gilt sowohl für die Kassen- als auch für die Kontoführung."
          },
          {
            "text": "Jeder Gast bekommt die Gästekarte ausgehändigt; sie gilt für den kostenlosen Nahverkehr.",
            "quote": "Die Gästekarte ist auszuhändigen."
          }
        ],
        "hostDuty": {
          "text": "Wer Gäste beherbergt, zieht die Gästetaxe von ihnen ein und rechnet sie mit der Stadt ab.",
          "quote": "Der nach § 9 Abs. 1 benannte Personenkreis hat die Gästetaxe nach § 4 Abs. 1 von den gästetaxepflichtigen Personen einzuziehen."
        },
        "deadline": {
          "text": "Du zahlst die Gästetaxe zu dem Termin, den dir der Abrechnungsbescheid der Stadt nennt.",
          "quote": "Der Beherberger erhält von der Stadt anhand der übermittelten Daten einen Abrechnungsbescheid. Die darin ausgewiesene Gästetaxe ist entsprechend dem dort angegebenen Termin zur Zahlung fällig und zu überweisen."
        },
        "reporting": {
          "text": "Papier-Meldescheine reichst du in Kopie bis zum 10. des Folgemonats bei der Stadt ein; im elektronischen Meldesystem gehen die Daten automatisch weiter.",
          "quote": "Für die Abrechnung der Gästetaxe hat der Beherberger der Stadt die Mehrfertigung der manuellen Meldescheine, sofern nicht anderweitig vereinbart, bis zum 10. des Folgemonats für den vorangegangenen Monat zuzuleiten. Im Fall der elektronischen Meldescheinabwicklung erfolgt die Datenweiterleitung automatisch."
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          "text": "Zahlen musst du als selbstständig Tätige oder Tätiger, wenn dir der Tourismus in Bad Schandau unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile bringt; ausdrücklich genannt sind Vermieter von Ferienwohnungen, Ferienzimmern und Ferienhäusern.",
          "quote": "Natürliche und juristische Personen im Sinne des Abs. 1 sind: a) Inhaber von Sanatorien, Rehakliniken und Kurkliniken, Inhaber von Beherbergungsbetrieben (Hotels, Gasthöfen mit Übernachtungsmöglichkeiten und Pensionen), Vermieter von Ferienwohnungen, Ferienzimmern und Ferienhäusern, sonstige Personen und Unternehmen, die Gäste gegen Entgelt beherbergen,"
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          {
            "label": "Sanatorium, Rehaklinik, Kurklinik",
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        "minimum": null,
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          "text": "Die Angaben für die Berechnung teilst du der Stadt innerhalb von 14 Tagen nach Zugang des Erhebungsbogens mit.",
          "quote": "Die Abgabepflichtigen oder ihre Vertreter haben der Stadt Bad Schandau innerhalb von 14 Tagen nach Zugang des Erhebungsbogens die erforderlichen Angaben zur Berechnung der Abgabe mitzuteilen."
        },
        "deadline": {
          "text": "Die Abgabe kommt per Bescheid und ist einen Monat nach dessen Bekanntgabe fällig.",
          "quote": "Die Abgabe wird für den jeweiligen Erhebungszeitraum durch schriftlichen Bescheid festgesetzt. Die Abgabe wird einen Monat nach Bekanntgabe des Abgabenbescheides fällig."
        },
        "exemptions": [
          {
            "text": "Als gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich anerkannte Einrichtungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts zahlen die Abgabe nicht; den Nachweis führst du auf Antrag selbst.",
            "quote": "Von der Abgabe befreit sind Körperschaften des öffentlichen Rechtes sowie Stiftungen, Anstalten, Körperschaften, Einrichtungen und Unternehmen, die entsprechend ihrer Satzung oder ihrer tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Zwecken dienen und als solche anerkannt sind (§§ 52 – 57 Abgabenordnung)."
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Es zählen die Betten und Schlafplätze, die du gegen Entgelt zur Beherbergung bereithältst.",
            "quote": "nach der Anzahl der vorhandenen Betten/Schlafplätze, die zur Beherbergung gegen Entgelt zur Verfügung gehalten werden"
          },
          {
            "text": "Bei Camping- und Zeltplätzen zählt die Zahl der höchstzulässigen Stellplätze.",
            "quote": "bei Camping- und Zeltplätzen nach der Anzahl der höchstzulässigen Stellplätze;"
          },
          {
            "text": "Es ist eine Jahresabgabe; die Abgabeschuld entsteht am 1. August des Erhebungsjahres.",
            "quote": "Die Abgabe wird jährlich erhoben. Der Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr. (2) Die Abgabeschuld entsteht am 01.08. des Erhebungszeitraumes."
          },
          {
            "text": "Für die Festsetzung zählen die Verhältnisse zum 1. Juli.",
            "quote": "Für die Festsetzung der Abgabe sind die Verhältnisse zum 01.07. des Kalenderjahres maßgeblich."
          },
          {
            "text": "Beginnst oder beendest du die Vermietung im Lauf des Jahres, zahlst du für jeden angefangenen Monat ein Zwölftel des Jahresbetrags.",
            "quote": "Wird eine abgabepflichtige Tätigkeit im Kalenderjahr aufgenommen oder beendet, wird für jeden angefangenen Monat ein Zwölftel des Jahresbetrages nach § 4 dieser Satzung erhoben."
          },
          {
            "text": "In einem besonderen Einzelfall kann die Abgabe auf Antrag niedriger gesetzt, gestundet oder erlassen werden; den Antrag stellst du bis zum 30. Juni des Folgejahres.",
            "quote": "Unter Berücksichtigung eines besonderen Einzelfalles kann aus Billigkeitsgründen die Tourismusabgabe auf Antrag niedriger gesetzt werden. Eine bereits festgesetzte Tourismusabgabe kann auf begründeten Antrag gestundet oder aus Billigkeitsgründen erlassen werden. Der Antrag ist bis zum 30.06. des Folgejahres der Stadt Bad Schandau vorzulegen."
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          "text": "Gäste, von denen du keine Steuer einziehst, vermerkst du mit Namen, Wohnanschrift, Geburtsdatum sowie An- und Abreise auf einem Meldeschein, den der Gast unterschreibt.",
          "quote": "Personen, von denen der Betreiber/die Betreiberin der Beherbergungseinrichtung keine Beherbergungssteuer einzieht, sind durch den Betreiber/die Betreiberin der Beherbergungseinrichtung gesondert mit Namen, Wohnanschrift, Geburtsdatum und Datum der An- und Abreise auf Meldescheinen zu vermerken, die jeweils vom Gast zu unterschreiben sind.",
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            "text": "Minderjährige zahlen keine Beherbergungssteuer.",
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          {
            "text": "Schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 sowie Begleitpersonen mit Merkzeichen B im Ausweis sind befreit.",
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          {
            "text": "Wer für eine zwingend notwendige medizinische Behandlung in Dresden übernachten muss, ist befreit, bei medizinischer Notwendigkeit auch die Begleitperson; die Befreiung gibt es nur über die Rückerstattung.",
            "quote": "Personen, welche zum Zweck einer zwingend notwendigen medizinischen Behandlung in Dresden übernachten müssen. Ist aus medizinischen Gründen die Übernachtung einer Begleitperson erforderlich, gilt die Befreiung auch für diese Begleitperson.",
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          {
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          {
            "text": "Wer jünger als 27 ist und zu Ausbildungszwecken übernachtet, ist befreit.",
            "quote": "Personen, die das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und zu Ausbildungszwecken übernachten.",
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            "quote": "Sind Kosten für Frühstück oder Halbpension sowie zusätzliche Leistungen, die an der Rezeption verkauft werden, bei der Berechnung der Beherbergungssteuer zu berücksichtigen? Nein.",
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          {
            "text": "Auch die Reinigungsgebühr und andere Leistungen, die unmittelbar der Beherbergung dienen, gehören zum Preis, von dem die Steuer berechnet wird, selbst wenn du sie auf der Rechnung getrennt ausweist.",
            "quote": "Alle Leistungen, die unmittelbar der Beherbergung dienen und mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz in Höhe von sieben Prozent belegt sind (insbesondere auch die Reinigungsgebühr), bilden die Bemessungsgrundlage zur Berechnung der Beherbergungssteuer, auch wenn diese Leistungen auf der Rechnung separat ausgewiesen werden.",
            "source": "faq"
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          {
            "text": "Berufliche Übernachtungen sind steuerpflichtig.",
            "quote": "grundsätzlich alle entgeltlichen Übernachtungen der Steuerpflicht unterliegen",
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          {
            "text": "Wer Wohnraum nur für längere Mietverträge über mehr als ein halbes Jahr anbietet, betreibt keine Beherbergungseinrichtung im Sinne der Satzung.",
            "quote": "Ebenso wenig betreibt eine Beherbergungseinrichtung, wer Wohnraum ausschließlich mit dem Ziel des Abschlusses längerfristiger Mietverträge für mehr als ein halbes Jahr anbietet und vermietet.",
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            "quote": "Auf Antrag kann bei Beherbergungseinrichtungen, die pro Kalendermonat Beherbergungssteuer von nicht mehr als 200,00 Euro zu entrichten haben, der Anmeldungszeitraum auf drei oder sechs Monate verlängert werden.",
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      "name": "Gemeinde Gohrisch",
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              "reading": "Die Gästetaxe wird auf 1,80 EUR, inklusive der laut Umsatzsteuergesetz festgelegten Umsatzsteuer, je Person und Aufenthaltstag ermäßigt für: 1. Kinder und Jugendliche ab dem vollendeten 7. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr,"
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              "reading": "Kranke, die ihre Unterkunft nicht verlassen können, nachdem der Betroffene die Dauer der Verhinderung durch Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses nachgewiesen hat;"
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              "reading": "Teilnehmer an Schulfahrten"
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              "reading": "Kleingärtner in Kleingartenanlagen, welche den Bestimmungen des Bundestkleingartengesetzes unterliegen und der behördliche Nachweis über diesen Status erbracht werden kann."
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              "reading": "Schüler, Studenten und Auszubildende ab dem vollendeten 18. bis zum vollendeten 27. Lebensjahr, Teilnehmer an Tagungen, Kongressen, Lehrgängen und Seminare"
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        "satzung": {
          "title": "Satzung der Gemeinde Gohrisch über die Erhebung einer Gästetaxe (Gästetaxesatzung) vom 10.04.2018",
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              "reading": "Nicht gästetaxepflichtig sind natürliche Personen, die in der Gemeinde zum vorübergehenden Besuch ohne Zahlung eines Entgelts Unterkunft nehmen, wenn dies als sozialadäquat anzusehen ist, insbesondere bei Verwandtschaftsbesuchen."
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              "reading": "Gästetaxepflichtig nach Maßgabe des Absatzes 1 sind auch natürliche Personen, die aus beruflichen Gründen in der Gemeinde Unterkunft nehmen."
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              "reading": "Die Aufbewahrung und Abrechnung der Gästetaxe hat getrennt vom Betriebsvermögen zu erfolgen. Dies gilt sowohl für die Kassen- als auch für die Kontoführung."
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              "reading": "Der mit dem Einzug und der Abrechnung beauftragte Personenkreis haftet gegenüber der Gemeinde für die Einziehung und Abführung der Gästetaxe nach Maßgabe der vorliegenden Satzung."
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            {
              "where": "hostDuty",
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              "reading": "Der in $ 8 Absatz 1 genannte Personenkreis hat die Gästetaxe incl. der Umsatzsteuer von den gästetaxepflichtigen Personen einzuziehen und an die Gemeinde abzuführen."
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            {
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              "reading": "erhalten die Quartiergeber im Sinne von & 8 Absatz 1 eine Abrechnung von der Gemeindeverwaltung, die darin ausgewiesene, eingenommene Gästetaxe ist entsprechend der dort angegebenen Terminen zur Zahlung fällig."
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              "reading": "Eine Mehrfertigung des Meldescheins ist der Gemeindeverwaltung bis zum 15. Werktag des Folgemonats zuzuleiten."
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          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
          "url": "https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Digitales/Kurzzeitvermietung/_func/Area-Liste-xls.html?nn=686258",
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        "fvb": {
          "title": "Satzung der Gemeinde Gohrisch über die Erhebung einer Tourismusabgabe vom 09.05.2019",
          "url": "https://admin-storage.munipolis.com/10358/custom_pages/a49c8a4d-5ceb-43e1-b108-cb44eee77197.pdf",
          "kind": "statute",
          "inForce": "2019-01-01",
          "changedOn": "2026-10-15",
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              "reading": "je Bett je Aufbettung je Stellplatz je Bus/Kleinbus je Taxe je Kutsche je Mietwagen je Fahrrad je Quad je Spielautomat mit Gewinn je Spielautomat ohne Gewinn je Warenautomat 30,00 € 15,00 € 20,00 €"
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              "reading": "in einem Hotel, Gasthof oder Pension, in einer Ferienwohnung oder bei sonstiger Beherbergung"
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            {
              "where": "businessLevy.remarks[1]",
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              "reading": "je Bett je Aufbettung je Stellplatz je Bus/Kleinbus je Taxe je Kutsche je Mietwagen je Fahrrad je Quad je Spielautomat mit Gewinn je Spielautomat ohne Gewinn je Warenautomat 30,00 € 15,00 € 20,00 €"
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                "quote": "Die Gästetaxe wird auf 1,80 EUR, inklusive der laut Umsatzsteuergesetz festgelegten Umsatzsteuer, je Person und Aufenthaltstag ermäßigt für: 1. Kinder und Jugendliche ab dem vollendeten 7. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr,"
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        "maxNights": null,
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          {
            "text": "Kranke, die ihre Unterkunft nicht verlassen können, zahlen nichts, wenn sie das mit einem ärztlichen Zeugnis nachweisen.",
            "quote": "Kranke, die ihre Unterkunft nicht verlassen können, nachdem der Betroffene die Dauer der Verhinderung durch Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses nachgewiesen hat;"
          },
          {
            "text": "Teilnehmer an Schulfahrten zahlen nichts.",
            "quote": "Teilnehmer an Schulfahrten"
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          {
            "text": "Kleingärtner in Anlagen nach dem Bundeskleingartengesetz zahlen nichts, wenn sie den Status behördlich nachweisen.",
            "quote": "Kleingärtner in Kleingartenanlagen, welche den Bestimmungen des Bundestkleingartengesetzes unterliegen und der behördliche Nachweis über diesen Status erbracht werden kann."
          },
          {
            "text": "Wer ohne Entgelt zu einem vorübergehenden Besuch aufgenommen wird, zahlt nichts, wenn das sozialadäquat ist, etwa bei Verwandtenbesuchen.",
            "quote": "Nicht gästetaxepflichtig sind natürliche Personen, die in der Gemeinde zum vorübergehenden Besuch ohne Zahlung eines Entgelts Unterkunft nehmen, wenn dies als sozialadäquat anzusehen ist, insbesondere bei Verwandtschaftsbesuchen.",
            "source": "satzung"
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Auch wer aus beruflichen Gründen im Ort übernachtet, zahlt die Gästetaxe.",
            "quote": "Gästetaxepflichtig nach Maßgabe des Absatzes 1 sind auch natürliche Personen, die aus beruflichen Gründen in der Gemeinde Unterkunft nehmen.",
            "source": "satzung"
          },
          {
            "text": "Der ermäßigte Satz von 1,80 € gilt auch für Schüler, Studenten und Auszubildende von 18 bis unter 27 Jahren, für Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 50 und für Teilnehmer an Tagungen, Kongressen, Lehrgängen und Seminaren.",
            "quote": "Schüler, Studenten und Auszubildende ab dem vollendeten 18. bis zum vollendeten 27. Lebensjahr, Teilnehmer an Tagungen, Kongressen, Lehrgängen und Seminare"
          },
          {
            "text": "Eigentümer von Wochenendhäusern, Datschen und Lauben zahlen statt der Nächte eine Jahresgästetaxe von 26,00 €, Nebenwohnsitz-Inhaber 15,00 €.",
            "quote": "Diese beträgt für Gästetaxepflichtige nach § 2 Absatz 1 Satz 3 26,00 € inkl. der lt. Umsatzsteuergesetz festgesetzten Umsatzsteuer und für Gästetaxepflichtige nach § 2 Absatz 2 15,00 €",
            "source": "satzung"
          },
          {
            "text": "Du bewahrst die eingezogene Gästetaxe getrennt vom Betriebsvermögen auf, bei der Kasse wie beim Konto.",
            "quote": "Die Aufbewahrung und Abrechnung der Gästetaxe hat getrennt vom Betriebsvermögen zu erfolgen. Dies gilt sowohl für die Kassen- als auch für die Kontoführung.",
            "source": "satzung"
          },
          {
            "text": "Du haftest gegenüber der Gemeinde für das Einziehen und Abführen der Gästetaxe.",
            "quote": "Der mit dem Einzug und der Abrechnung beauftragte Personenkreis haftet gegenüber der Gemeinde für die Einziehung und Abführung der Gästetaxe nach Maßgabe der vorliegenden Satzung.",
            "source": "satzung"
          }
        ],
        "hostDuty": {
          "text": "Wer Gäste beherbergt, zieht die Gästetaxe einschließlich Umsatzsteuer von ihnen ein und führt sie an die Gemeinde ab.",
          "quote": "Der in § 8 Absatz 1 genannte Personenkreis hat die Gästetaxe incl. der Umsatzsteuer von den gästetaxepflichtigen Personen einzuziehen und an die Gemeinde abzuführen.",
          "source": "satzung"
        },
        "deadline": {
          "text": "Nach deiner Meldung bekommst du eine Abrechnung der Gemeinde und zahlst zu den dort genannten Terminen.",
          "quote": "erhalten die Quartiergeber im Sinne von § 8 Absatz 1 eine Abrechnung von der Gemeindeverwaltung, die darin ausgewiesene, eingenommene Gästetaxe ist entsprechend der dort angegebenen Terminen zur Zahlung fällig.",
          "source": "satzung"
        },
        "reporting": {
          "text": "Eine Mehrfertigung jedes Meldescheins reichst du bis zum 15. Werktag des Folgemonats bei der Gemeindeverwaltung ein.",
          "quote": "Eine Mehrfertigung des Meldescheins ist der Gemeindeverwaltung bis zum 15. Werktag des Folgemonats zuzuleiten.",
          "source": "satzung"
        }
      },
      "lodgingTax": null,
      "businessLevy": {
        "name": "Tourismusabgabe",
        "source": "fvb",
        "payer": {
          "text": "Zahlen musst du als selbstständig Tätige oder Tätiger, wenn dir der Tourismus in Gohrisch unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile bringt; ausdrücklich genannt sind Vermieter von Ferienwohnungen.",
          "quote": "Personen und Unternehmen im Sinne des Abs. 1 sind: a) Inhaber von Beherbergungsbetrieben (Hotels, Gasthöfen, Pensionen und Kurheimen), Vermieter von Ferienwohnungen, sonstige Personen und Unternehmen, die Erholungssuchende gegen Entgelt beherbergen,"
        },
        "letting": [
          {
            "label": "Hotel, Gasthof, Pension, Ferienwohnung oder sonstige Beherbergung",
            "quote": "je Bett je Aufbettung je Stellplatz je Bus/Kleinbus je Taxe je Kutsche je Mietwagen je Fahrrad je Quad je Spielautomat mit Gewinn je Spielautomat ohne Gewinn je Warenautomat 30,00 € 15,00 € 20,00 €",
            "flat": {
              "cents": 3000,
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          },
          {
            "label": "Wohnwagen-, Caravan-, Camping- und Zeltplätze",
            "quote": "je Bett je Aufbettung je Stellplatz je Bus/Kleinbus je Taxe je Kutsche je Mietwagen je Fahrrad je Quad je Spielautomat mit Gewinn je Spielautomat ohne Gewinn je Warenautomat 30,00 € 15,00 € 20,00 €",
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              "cents": 2000,
              "per": "Stellplatz"
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        ],
        "minimum": null,
        "reporting": {
          "text": "Die Angaben für die Abgabe von Vermietern entnimmt die Gemeinde den elektronisch erfassten Daten der Gästetaxe.",
          "quote": "gemäß § 2 Abs. 2 a) werden auf der Grundlage der elektronisch erfassten Daten der Gästetaxe ermittelt."
        },
        "deadline": {
          "text": "Die Abgabe kommt per Bescheid und ist einen Monat nach dessen Bekanntgabe fällig.",
          "quote": "Die Abgabe wird für den jeweiligen Erhebungszeitraum durch schriftlichen Bescheid festgesetzt. Die Abgabe wird einen Monat nach Bekanntgabe des Abgabenbescheides fällig."
        },
        "exemptions": [],
        "remarks": [
          {
            "text": "Die Satzung fasst Hotel, Gasthof, Pension, Ferienwohnung und sonstige Beherbergung in einer Zeile zusammen.",
            "quote": "in einem Hotel, Gasthof oder Pension, in einer Ferienwohnung oder bei sonstiger Beherbergung"
          },
          {
            "text": "Für jede Aufbettung sind es 15 € im Jahr.",
            "quote": "je Bett je Aufbettung je Stellplatz je Bus/Kleinbus je Taxe je Kutsche je Mietwagen je Fahrrad je Quad je Spielautomat mit Gewinn je Spielautomat ohne Gewinn je Warenautomat 30,00 € 15,00 € 20,00 €"
          },
          {
            "text": "Es ist eine Jahresabgabe, der Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr.",
            "quote": "Die Abgabe wird jährlich erhoben. Der Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr."
          },
          {
            "text": "Für die Festsetzung zählen die Verhältnisse zum 1. Juli.",
            "quote": "Für die Festsetzung der Abgabe sind die Verhältnisse zum 01.07. maßgeblich."
          }
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      },
      "registration": {
        "required": false,
        "source": "bnetza",
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      "checked": {
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      "url": "https://keyset.cloud/kurtaxe/gohrisch/",
      "calculation": {
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    {
      "slug": "hohnstein",
      "name": "Stadt Hohnstein",
      "short": "Hohnstein",
      "ags": "14628190",
      "state": "Sachsen",
      "district": "Sächsische Schweiz-Osterzgebirge",
      "sources": {
        "satzung": {
          "title": "Satzung der Stadt Hohnstein über die Erhebung einer Gästetaxe vom 31. Mai 2023 in der Fassung der 1. Änderung vom 22. Mai 2024, Lesefassung der Stadt",
          "url": "https://www.hohnstein.de/wp-content/uploads/2025/08/Gaestetaxe_-Internet-zusammengefuegt.pdf",
          "kind": "municipality",
          "inForce": "2024-01-01",
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          "verifiedOn": "2026-10-15",
          "changedOn": "2026-10-15"
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        "bnetza": {
          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
          "url": "https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Digitales/Kurzzeitvermietung/_func/Area-Liste-xls.html?nn=686258",
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          "verifiedOn": "2026-10-15",
          "changedOn": "2026-10-15"
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      },
      "levy": {
        "name": "Gästetaxe",
        "source": "satzung",
        "counting": {
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          "quote": "Der Tag der Ankunft und der Tag der Abreise werden zusammen als ein Aufenthaltstag berechnet."
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        "periods": [
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            "label": "Ganzjährig",
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            "adult": {
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              "quote": "Die Gästetaxe beträgt je Person und Aufenthaltstag 2,50 EUR."
            },
            "children": [
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                "quote": "Kinder bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres,"
              },
              {
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                "less": 100,
                "quote": "Die Gästetaxe wird um 1,00 EUR ermäßigt für: 1. Kinder vom 8. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr",
                "cents": 150
              }
            ]
          }
        ],
        "maxNights": null,
        "exemptions": [
          {
            "text": "Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 zahlen nichts, wenn sie den Grad nachweisen.",
            "quote": "Schwerbehinderte, deren Grad der Behinderung mindestens 80 v. H. beträgt, wenn der Grad der Behinderung durch amtsärztliche Bescheinigung, Schwerbehindertenausweis oder Rentenbescheid nachgewiesen wird,"
          },
          {
            "text": "Begleitpersonen von Schwerbehinderten zahlen nichts, wenn die Begleitung nachgewiesen notwendig ist.",
            "quote": "Begleitpersonen von Schwerbehinderten, wenn die Notwendigkeit der Begleitung durch amtsärztliche Bescheinigung, Schwerbehindertenausweis oder Rentenbescheid nachgewiesen wird,"
          },
          {
            "text": "Kranke, die ihre Unterkunft nicht verlassen können, zahlen nichts, wenn sie das mit einem ärztlichen Zeugnis nachweisen.",
            "quote": "Kranke, die ihre Unterkunft nicht verlassen können, nachdem der Betroffene die Dauer der Verhinderung durch Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses nachgewiesen hat;"
          },
          {
            "text": "Wer ohne Entgelt zu einem vorübergehenden Besuch aufgenommen wird, zahlt nichts, wenn das sozialadäquat ist, etwa bei Verwandtenbesuchen.",
            "quote": "Nicht gästetaxepflichtig sind natürliche Personen, die in der Stadt zum vorübergehenden Besuch ohne Zahlung eines Entgelts Unterkunft nehmen, wenn dies als sozialadäquat anzusehen ist, insbesondere bei Verwandtschaftsbesuchen."
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Schüler, Studenten und Auszubildende vom 17. bis zum vollendeten 27. Lebensjahr zahlen 1,00 € weniger je Tag.",
            "quote": "Die Gästetaxe wird um 1,00 EUR ermäßigt für: 1. Kinder vom 8. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, 2. Schüler, Studenten und Auszubildende vom 17. bis zum vollendeten 27. Lebensjahr."
          },
          {
            "text": "Die Satzung schreibt „vom 8. Lebensjahr“; die Seite liest das als ab dem 7. Geburtstag, nahtlos nach der Befreiung bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres.",
            "quote": "Die Gästetaxe wird um 1,00 EUR ermäßigt für: 1. Kinder vom 8. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr"
          },
          {
            "text": "Auch wer aus beruflichen Gründen im Ort übernachtet, zahlt die Gästetaxe.",
            "quote": "Gästetaxepflichtig nach Maßgabe Absatzes 1 sind auch natürliche Personen, die aus beruflichen Gründen in der Stadt Unterkunft nehmen."
          },
          {
            "text": "In der Gästetaxe ist die Umsatzsteuer enthalten, ausgenommen der Anteil von 0,90 € für die Mobilitätskarte, der als durchlaufender Posten an den Leistungserbringer weitergereicht wird.",
            "quote": "Die Gästetaxe beinhaltet die Umsatzsteuer nach dem Umsatzsteuergesetz in der jeweils geltenden Höhe. Davon ausgenommen ist der Anteil von 0,90 EUR für die Mobilitätskarte, welcher als durchlaufender Posten an den Leistungserbringer weitergereicht wird."
          },
          {
            "text": "Hast du in einem Quartal niemanden beherbergt und meldest manuell, gibst du eine Fehlanzeige ab.",
            "quote": "Sofern der Betrieb in einem Quartal keine Personen beherbergt hat und manuell meldet, hat eine Fehlanzeige („Null-Meldung“) zu erfolgen."
          },
          {
            "text": "Du bewahrst die eingezogene Gästetaxe getrennt vom Betriebsvermögen auf, bei der Kasse wie beim Konto.",
            "quote": "Die Aufbewahrung und Abrechnung der Gästetaxe haben getrennt vom Betriebsvermögen zu erfolgen. Dies gilt sowohl für die Kassen- als auch für die Kontoführung."
          },
          {
            "text": "Du haftest gegenüber der Stadt für den vollständigen und richtigen Einzug der Gästetaxe.",
            "quote": "haftet gegenüber der Stadt Hohnstein für den vollständigen und richtigen Einzug der Gästetaxe nach Maßgabe der vorliegenden Satzung."
          },
          {
            "text": "Weigert sich ein Gast zu zahlen, meldest du das der Stadt unverzüglich mit Name und Adresse.",
            "quote": "Weigert sich eine gästetaxepflichtige Person, die Gästetaxe zu entrichten, hat dies der in § 8 Absatz 1 benannte Personenkreis der Stadt unverzüglich unter Angabe von Namen und Adresse des Gästetaxepflichtigen zu melden."
          }
        ],
        "hostDuty": {
          "text": "Wer Gäste beherbergt, zieht die Gästetaxe von ihnen ein und weist sie der Stadt nach.",
          "quote": "Der in § 8 Abs. 1 genannte Personenkreis hat die Gästetaxe von den gästetaxepflichtigen Personen einzuziehen und quartalsweise bis zum zehnten Werktag des dem Quartal folgenden Monats die gewährten Gästeübernachtungen sowie die eingezogenen Beträge gegenüber der Stadt oder des von ihrem beauftragten Dritten per handschriftlicher Auflistung (manueller Meldeschein) nachzuweisen."
        },
        "deadline": {
          "text": "Übernachtungen und eingezogene Beträge weist du quartalsweise bis zum zehnten Werktag des Folgemonats nach.",
          "quote": "quartalsweise bis zum zehnten Werktag des dem Quartal folgenden Monats die gewährten Gästeübernachtungen sowie die eingezogenen Beträge gegenüber der Stadt oder des von ihrem beauftragten Dritten per handschriftlicher Auflistung (manueller Meldeschein) nachzuweisen."
        },
        "reporting": {
          "text": "Gemeldet wird mit den amtlichen Vordrucken der Stadt.",
          "quote": "Meldungen nach dieser Satzung sind unter Verwendung der von der Stadt bereitgestellten amtlichen Vordrucke vorzunehmen."
        }
      },
      "lodgingTax": null,
      "registration": {
        "required": false,
        "source": "bnetza",
        "asOf": "2026-10-01",
        "quote": "Stand: 01.10.2026"
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      "checked": {
        "on": "2026-10-15",
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      "url": "https://keyset.cloud/kurtaxe/hohnstein/",
      "calculation": {
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                "01-01",
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    {
      "slug": "kurort-rathen",
      "name": "Gemeinde Kurort Rathen",
      "short": "Kurort Rathen",
      "ags": "14628310",
      "state": "Sachsen",
      "district": "Sächsische Schweiz-Osterzgebirge",
      "sources": {
        "satzung": {
          "title": "Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxsatzung) der Gemeinde Kurort Rathen vom 23.10.2023, voller Wortlaut unter Einbeziehung der 1. Änderungssatzung vom 16.03.2026 (Fassung der Gemeinde)",
          "url": "https://www.kurort-rathen.de/files/pdf/satzungen/2026/Voller%20Wortlaut%20der%20Kurtaxsatzung%20unter%20Einbeziehung%20der%201.%20%C3%84nderungssatzung%20vom%2023.03.2026.pdf",
          "kind": "municipality",
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          "verifiedOn": "2026-10-15",
          "changedOn": "2026-10-15",
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              "where": "counting",
              "page": 3,
              "reading": "Der Tag der Ankunft und der Tag der Abreise werden zusammen als ein Aufenthaltstag gerechnet."
            },
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              "page": 3,
              "reading": "Sie beträgt ganzjährig pro Person und Aufenthaltstag 2,50 EUR."
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              "page": 4,
              "reading": "Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr"
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              "where": "periods[0].children[1]",
              "page": 3,
              "reading": "Die Kurtaxe wird um 50 v. H. ermäßigt für: 1. Schwerbehinderte, mit einem Grad der Behinderung ab 50 GdB. 2. Kinder und Jugendliche ab der Vollendung des 6. Lebensjahres bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres."
            },
            {
              "where": "periods[0].children[1] percent",
              "page": 3,
              "reading": "Die Kurtaxe wird um 50 v. H. ermäßigt für: 1. Schwerbehinderte, mit einem Grad der Behinderung ab 50 GdB. 2. Kinder und Jugendliche ab der Vollendung des 6. Lebensjahres bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres."
            },
            {
              "where": "exemptions[0]",
              "page": 4,
              "reading": "Besucher von Einwohnern der Gemeinde Kurort Rathen, sofern die in deren privaten Haushalt unentgeltlich aufgenommen werden."
            },
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              "where": "exemptions[1]",
              "page": 4,
              "reading": "Schwerbehinderte mit dem vorgedruckten Merkzeichen BL und aG im Schwerbehindertenausweis."
            },
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              "where": "exemptions[2]",
              "page": 4,
              "reading": "Begleitpersonen von Schwerbehinderten, wenn im Ausweis des begleitenden Schwerbehinderten das Merkzeichen B und der Satz \"Die Notwendigkeit ständiger Begleitung ist nachgewiesen\" vorgedruckt eingetragen sind."
            },
            {
              "where": "exemptions[3]",
              "page": 4,
              "reading": "Kleingärtner in Kleingartenanlagen, welche den Bestimmungen des Bundeskleingartengesetzes unterliegen und der behördliche Nachweis über diesen Status erbracht werden kann."
            },
            {
              "where": "remarks[0]",
              "page": 2,
              "reading": "Kurtaxpflichtig sind auch natürliche Personen, die aus beruflichen Gründen in der Gemeinde Kurort Rathen Unterkunft nehmen."
            },
            {
              "where": "remarks[1]",
              "page": 3,
              "reading": "Die Kurtaxe wird um 50 v. H. ermäßigt für: 1. Schwerbehinderte, mit einem Grad der Behinderung ab 50 GdB."
            },
            {
              "where": "remarks[2]",
              "page": 4,
              "reading": "Beim Zusammentreffen mehrerer Ermäßigungsgründe wird nur eine Ermäßigung gewährt."
            },
            {
              "where": "remarks[3]",
              "page": 3,
              "reading": "zahlen unabhängig von der Dauer und Häufigkeit sowie der Jahreszeit des Aufenthaltes eine pauschale Jahreskurtaxe in Höhe von 200,00 € pro Objekt (für bis zu 3 Personen )."
            },
            {
              "where": "remarks[4]",
              "page": 7,
              "reading": "Der Beherberger ist nicht berechtigt, ohne Zustimmung der Gemeinde Kurort Rathen Befreiungen und Ermäßigungen von der Kurtaxe oder Vergünstigungen, die nicht im Sinne dieser Satzung sind, zu gewähren."
            },
            {
              "where": "remarks[5]",
              "page": 7,
              "reading": "haftet gegenüber der Gemeinde Kurort Rathen für die vollständige und richtige Einzug und Abführung der Kurtaxe nach Maßgabe der vorliegenden Satzung."
            },
            {
              "where": "remarks[6]",
              "page": 7,
              "reading": "Bei Nutzung des elektronischen Meldesystems erfolgt der Nachweis der fälligen Kurtaxe per elektronischer Datenübermittlung an die Gemeinde Kurort Rathen. Die Abrechnung derselben erfolgt per Rechnungslegung durch die Gemeinde Kurort Rathen."
            },
            {
              "where": "remarks[7]",
              "page": 7,
              "reading": "Dem Gast eine ausgefüllte Gästekarte für den gesamten beabsichtigten Aufenthaltszeitraum am Tag der Ankunft auszuhändigen oder elektronisch zu übermitteln."
            },
            {
              "where": "hostDuty",
              "page": 7,
              "reading": "Die Kurtaxe von den kurtaxpflichtigen Personen gemäß 88 2 und 3 rechtzeitig und vollständig einzuziehen."
            },
            {
              "where": "deadline",
              "page": 5,
              "reading": "Sie wird am Anreisetag fällig und ist bei dem zum Einzug verpflichtenden Eigentümer/ Beherberger zu entrichten."
            },
            {
              "where": "reporting",
              "page": 5,
              "reading": "Beginnend ab dem 01.01.2024 ist zur Erfüllung der Meldepflicht dann durch alle Meldepflichtigen in Kurort Rathen, dass durch die Gemeinde Kurort Rathen unentgeltlich zur Verfügung gestellte, elektronische Meldesystem (AVS) verpflichtend zu nutzen."
            }
          ]
        },
        "bnetza": {
          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
          "url": "https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Digitales/Kurzzeitvermietung/_func/Area-Liste-xls.html?nn=686258",
          "kind": "federal",
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        "fvb": {
          "title": "Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe der Gemeinde Kurort Rathen vom 30.10.2018",
          "url": "https://www.kurort-rathen.de/files/pdf/satzungen/Satzung%20ueber%20die%20Erhebung%20einer%20Tourismusabgabe%20der%20Gemeinde%20Kurort%20Rathen.pdf",
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          "ocr": [
            {
              "where": "businessLevy.payer",
              "page": 1,
              "reading": "Inhaber von Beherbergungsbetrieben (Hotels, Gasthöfen und Pensionen, Kurheimen), Vermieter von Ferienwohnungen, sonstige Personen und Unternehmen, die Kurgäste und Erholungssuchende gegen Entgelt beherbergen,"
            },
            {
              "where": "businessLevy.reporting",
              "page": 5,
              "reading": "bis zum 31. Juli jeden Jahres unaufgefordert die erforderlichen Angaben zur Berechnung der Abgabe mitzuteilen. Eine Neuaufnahme einer abgabepflichtigen Tätigkeit i. S. dieser Satzung haben die Abgabepflichtigen sowie ihre Vertreter spätestens 4 Wochen nach Beginn der Tätigkeit der Gemeinde Kurort Rathen anzuzeigen."
            },
            {
              "where": "businessLevy.deadline",
              "page": 5,
              "reading": "Die Abgabe wird einen Monat nach Bekanntgabe des Abgabenbescheides fällig."
            },
            {
              "where": "businessLevy.exemptions[0]",
              "page": 2,
              "reading": "Von der Abgabe befreit sind Körperschaften des öffentlichen Rechtes sowie Stiftungen, Anstalten, Körperschaften, Einrichtungen und Unternehmen, die entsprechend ihrer Satzung oder ihrer tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Zwecken dienen und als solche anerkannt sind"
            },
            {
              "where": "businessLevy.remarks[0]",
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              "reading": "nach der Anzahl der Übernachtungen"
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              "reading": "Die Abgabe wird jährlich erhoben. Der Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr."
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          "title": "1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe der Gemeinde Kurort Rathen (Beschluss vom 29.01.2024)",
          "url": "https://www.kurort-rathen.de/files/pdf/satzungen/1.%20%C3%84nderungssatzung%20zur%20Satzung%20%C3%BCber%20die%20Erhebung%20einer%20Tourismusabgabe%20der%20Gemeinde%20Kurort%20Rathen_Tourismusabgabesatzung.pdf",
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              "reading": "von Personen ab Vollendung des 6 Jahres je Übernachtung 0,35 €"
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              "reading": "Inhaber von Wohnwagen-, Caravan-, je Stellplatz 10,00 € Camping- und Zeltplätzen"
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                "quote": "Die Kurtaxe wird um 50 v. H. ermäßigt für: 1. Schwerbehinderte, mit einem Grad der Behinderung ab 50 GdB. 2. Kinder und Jugendliche ab der Vollendung des 6. Lebensjahres bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres.",
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        "maxNights": null,
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          {
            "text": "Besucher von Einwohnern, die unentgeltlich im privaten Haushalt aufgenommen werden, zahlen nichts.",
            "quote": "Besucher von Einwohnern der Gemeinde Kurort Rathen, sofern die in deren privaten Haushalt unentgeltlich aufgenommen werden."
          },
          {
            "text": "Schwerbehinderte mit den Merkzeichen BL und aG zahlen nichts.",
            "quote": "Schwerbehinderte mit dem vorgedruckten Merkzeichen BL und aG im Schwerbehindertenausweis."
          },
          {
            "text": "Begleitpersonen von Schwerbehinderten zahlen nichts, wenn der Ausweis das Merkzeichen B und die nachgewiesene Notwendigkeit ständiger Begleitung enthält.",
            "quote": "Begleitpersonen von Schwerbehinderten, wenn im Ausweis des begleitenden Schwerbehinderten das Merkzeichen B und der Satz „Die Notwendigkeit ständiger Begleitung ist nachgewiesen“ vorgedruckt eingetragen sind."
          },
          {
            "text": "Kleingärtner in Anlagen nach dem Bundeskleingartengesetz zahlen nichts, wenn sie den Status behördlich nachweisen.",
            "quote": "Kleingärtner in Kleingartenanlagen, welche den Bestimmungen des Bundeskleingartengesetzes unterliegen und der behördliche Nachweis über diesen Status erbracht werden kann."
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Auch wer aus beruflichen Gründen im Ort übernachtet, zahlt die Kurtaxe.",
            "quote": "Kurtaxpflichtig sind auch natürliche Personen, die aus beruflichen Gründen in der Gemeinde Kurort Rathen Unterkunft nehmen."
          },
          {
            "text": "Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 50 zahlen die Hälfte.",
            "quote": "Die Kurtaxe wird um 50 v. H. ermäßigt für: 1. Schwerbehinderte, mit einem Grad der Behinderung ab 50 GdB."
          },
          {
            "text": "Treffen mehrere Ermäßigungsgründe zusammen, gilt nur eine Ermäßigung.",
            "quote": "Beim Zusammentreffen mehrerer Ermäßigungsgründe wird nur eine Ermäßigung gewährt."
          },
          {
            "text": "Eigentümer von Hütten, Wochenendhäusern oder Bungalows zahlen eine Jahreskurtaxe von 200,00 € je Objekt für bis zu drei Personen; bei Vermietung an Dritte kommt die Kurtaxe je Gast hinzu.",
            "quote": "zahlen unabhängig von der Dauer und Häufigkeit sowie der Jahreszeit des Aufenthaltes eine pauschale Jahreskurtaxe in Höhe von 200,00 € pro Objekt (für bis zu 3 Personen )."
          },
          {
            "text": "Du darfst ohne Zustimmung der Gemeinde keine Befreiungen oder Ermäßigungen gewähren, die die Satzung nicht vorsieht.",
            "quote": "Der Beherberger ist nicht berechtigt, ohne Zustimmung der Gemeinde Kurort Rathen Befreiungen und Ermäßigungen von der Kurtaxe oder Vergünstigungen, die nicht im Sinne dieser Satzung sind, zu gewähren."
          },
          {
            "text": "Du haftest gegenüber der Gemeinde für das vollständige und richtige Einziehen und Abführen der Kurtaxe.",
            "quote": "haftet gegenüber der Gemeinde Kurort Rathen für die vollständige und richtige Einzug und Abführung der Kurtaxe nach Maßgabe der vorliegenden Satzung."
          },
          {
            "text": "Abgerechnet wird per Rechnung der Gemeinde, auf Grundlage deiner elektronischen Meldung.",
            "quote": "Bei Nutzung des elektronischen Meldesystems erfolgt der Nachweis der fälligen Kurtaxe per elektronischer Datenübermittlung an die Gemeinde Kurort Rathen. Die Abrechnung derselben erfolgt per Rechnungslegung durch die Gemeinde Kurort Rathen."
          },
          {
            "text": "Du händigst jedem Gast am Anreisetag eine ausgefüllte Gästekarte für den ganzen Aufenthalt aus oder übermittelst sie elektronisch.",
            "quote": "Dem Gast eine ausgefüllte Gästekarte für den gesamten beabsichtigten Aufenthaltszeitraum am Tag der Ankunft auszuhändigen oder elektronisch zu übermitteln."
          }
        ],
        "hostDuty": {
          "text": "Wer Gäste beherbergt, zieht die Kurtaxe rechtzeitig und vollständig von ihnen ein.",
          "quote": "Die Kurtaxe von den kurtaxpflichtigen Personen gemäß §§ 2 und 3 rechtzeitig und vollständig einzuziehen."
        },
        "deadline": {
          "text": "Die Kurtaxe wird am Anreisetag fällig und beim Beherberger entrichtet.",
          "quote": "Sie wird am Anreisetag fällig und ist bei dem zum Einzug verpflichtenden Eigentümer/ Beherberger zu entrichten."
        },
        "reporting": {
          "text": "Gemeldet wird ausschließlich über das elektronische Meldesystem (AVS) der Gemeinde, das du kostenlos nutzt.",
          "quote": "Beginnend ab dem 01.01.2024 ist zur Erfüllung der Meldepflicht dann durch alle Meldepflichtigen in Kurort Rathen, dass durch die Gemeinde Kurort Rathen unentgeltlich zur Verfügung gestellte, elektronische Meldesystem (AVS) verpflichtend zu nutzen."
        }
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        "name": "Tourismusabgabe",
        "source": "fvb",
        "payer": {
          "text": "Zahlen musst du, wenn du Gäste gegen Entgelt beherbergst, etwa als Hotel, Gasthof, Pension oder Vermieter einer Ferienwohnung.",
          "quote": "Inhaber von Beherbergungsbetrieben (Hotels, Gasthöfen und Pensionen, Kurheimen), Vermieter von Ferienwohnungen, sonstige Personen und Unternehmen, die Kurgäste und Erholungssuchende gegen Entgelt beherbergen,"
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            "label": "Übernachtungen von Gästen ab Vollendung des 6. Lebensjahres",
            "quote": "von Personen ab Vollendung des 6 Jahres je Übernachtung 0,35 €",
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            "label": "Wohnwagen-, Caravan-, Camping- und Zeltplätze",
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            "source": "fvbAenderung"
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        ],
        "minimum": null,
        "reporting": {
          "text": "Bis zum 31. Juli jedes Jahres teilst du der Gemeinde ungefragt die Angaben zur Berechnung der Abgabe mit; den Start einer abgabepflichtigen Tätigkeit zeigst du spätestens vier Wochen nach Beginn an.",
          "quote": "bis zum 31. Juli jeden Jahres unaufgefordert die erforderlichen Angaben zur Berechnung der Abgabe mitzuteilen. Eine Neuaufnahme einer abgabepflichtigen Tätigkeit i. S. dieser Satzung haben die Abgabepflichtigen sowie ihre Vertreter spätestens 4 Wochen nach Beginn der Tätigkeit der Gemeinde Kurort Rathen anzuzeigen."
        },
        "deadline": {
          "text": "Die Abgabe kommt per Bescheid und ist einen Monat nach dessen Bekanntgabe fällig.",
          "quote": "Die Abgabe wird einen Monat nach Bekanntgabe des Abgabenbescheides fällig."
        },
        "exemptions": [
          {
            "text": "Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie als gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich anerkannte Stiftungen, Einrichtungen und Unternehmen zahlen die Abgabe nicht.",
            "quote": "Von der Abgabe befreit sind Körperschaften des öffentlichen Rechtes sowie Stiftungen, Anstalten, Körperschaften, Einrichtungen und Unternehmen, die entsprechend ihrer Satzung oder ihrer tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Zwecken dienen und als solche anerkannt sind"
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Die Abgabe bemisst sich bei Beherbergung nach der Anzahl der Übernachtungen.",
            "quote": "nach der Anzahl der Übernachtungen"
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          {
            "text": "Es ist eine Jahresabgabe, der Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr.",
            "quote": "Die Abgabe wird jährlich erhoben. Der Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr."
          }
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      "slug": "leipzig",
      "name": "Stadt Leipzig",
      "short": "Leipzig",
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      "state": "Sachsen",
      "district": "Leipzig",
      "sources": {
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          "title": "Satzung über die Erhebung einer Beherbergungssteuer in der Stadt Leipzig (Beherbergungssteuersatzung), Stand Februar 2023, Stadtrecht Leipzig",
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        "faq": {
          "title": "Informationen zur Beherbergungssteuer in der Stadt Leipzig, Stand Februar 2023, Stadtkämmerei Leipzig",
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          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
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      "levy": null,
      "lodgingTax": {
        "name": "Beherbergungssteuer",
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        "rate": {
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          "quote": "Der auf eine einzelne Übernachtung entfallende Beherbergungssteueranteil beträgt fünf Prozent des Wertes der Bemessungsgrundlage"
        },
        "basis": {
          "text": "Die Steuer bemisst sich am Übernachtungsentgelt einschließlich Umsatzsteuer; teilen sich mehrere Personen eine Leistung, wird das Entgelt anteilig auf sie verteilt.",
          "quote": "Bemessungsgrundlage sind die jeweils für die einzelnen Übernachtungen der Beherbergung des Gastes geschuldeten Entgelte einschließlich der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer. Nehmen mehrere Personen eine Leistung gemeinsam in Anspruch, ist das für die Leistung geschuldete Entgelt diesen Personen anteilig zuzuordnen.",
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          "quote": "Wer innerhalb der Stadt Leipzig eine Beherbergungseinrichtung betreibt, ist verpflichtet, von den bei ihm beherbergten Personen die Beherbergungssteuer zum Entstehungszeitpunkt (§ 6) einzuziehen.",
          "source": "satzung"
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        "deadline": {
          "text": "Du berechnest die im Monat eingezogene Steuer selbst und meldest sie bis zum zehnten Tag des Folgemonats mit dem amtlichen Formular an und führst sie ab.",
          "quote": "Die innerhalb eines Kalendermonats vereinnahmte Beherbergungssteuer ist vom Betreiber der Beherbergungseinrichtung bis zum zehnten Tag des Folgemonats selbst zu berechnen und unter Verwendung des amtlichen Formulars bei der Stadt anzumelden und abzuführen.",
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        "reporting": {
          "text": "Gäste, von denen du keine Steuer einziehst, vermerkst du mit Namen, Wohnanschrift, Geburtsdatum sowie An- und Abreise auf einem Meldeschein, den der Gast unterschreibt.",
          "quote": "Personen, von denen der Betreiber der Beherbergungseinrichtung keine Beherbergungssteuer einzieht, sind durch den Betreiber der Beherbergungseinrichtung gesondert mit Namen, Wohnanschrift, Geburtsdatum und Daten der An- und Abreise auf Meldescheinen zu vermerken, die jeweils vom Gast zu unterschreiben sind.",
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        },
        "exemptions": [
          {
            "text": "Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr zahlen keine Beherbergungssteuer.",
            "quote": "Von der Zahlung einer Beherbergungssteuer befreit sind: 1. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr,",
            "source": "satzung"
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          {
            "text": "Schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 sind befreit, bei Merkzeichen B im Ausweis auch eine Begleitperson.",
            "quote": "schwerbehinderte Personen mit einem in einem entsprechenden Ausweis angegebenen Grad der Behinderung von 80 oder mehr; bei einem im Ausweis angegebenen Merkzeichen „B“ gilt die Befreiung auch für eine Begleitperson,",
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          },
          {
            "text": "Wer für eine zwingend notwendige medizinische Behandlung in Leipzig übernachten muss, ist befreit, bei medizinischer Notwendigkeit auch die Begleitperson; die Befreiung gibt es nur über die Rückerstattung bei der Stadtkämmerei.",
            "quote": "Personen, welche zum Zweck einer zwingend notwendigen medizinischen Behandlung in Leipzig übernachten müssen; ist aus medizinischen Gründen die Übernachtung einer Begleitperson erforderlich, gilt die Befreiung auch für die Begleitperson,",
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          {
            "text": "Wer unter der Anschrift der Unterkunft mit Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet ist, zahlt nichts.",
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        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Auch Leistungen, die unmittelbar der Beherbergung dienen und mit 7 Prozent Umsatzsteuer berechnet werden, zählen zur Bemessungsgrundlage, selbst wenn du sie auf der Rechnung getrennt ausweist.",
            "quote": "Zur Ermittlung des geschuldeten Entgelts gehören demnach alle Leistungen, die unmittelbar der Beherbergung dienen (ermäßigter Umsatzsteuersatz i. H. v. 7 Prozent), auch wenn diese Leistungen auf der Rechnung separat ausgewiesen werden.",
            "source": "faq"
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          {
            "text": "Auch wenn du in einem Monat niemanden beherbergt hast, meldest du das mit einer Nullmeldung.",
            "quote": "Dies gilt auch, sofern die Beherbergungseinrichtung in einem Monat keine Person beherbergt hat; in diesem Fall hat eine Fehlanzeige („Nullmeldung\") zu erfolgen.",
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          {
            "text": "Wer eine Unterkunft eröffnet oder aufgibt, zeigt das der Stadt innerhalb eines Monats mit dem amtlichen Formular an.",
            "quote": "Wer innerhalb der Stadt Leipzig eine Beherbergungseinrichtung im Sinne des § 2 S. 2 der Satzung eröffnet oder endgültig aufgibt, hat dies der Stadt innerhalb eines Monats unter Verwendung des amtlichen Formulars anzuzeigen.",
            "source": "satzung"
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          {
            "text": "Als Unterkunft gilt grundsätzlich jeder möblierte Wohnraum, den du kurzfristig, also für weniger als sechs Monate, vermietest.",
            "quote": "Grundsätzlich gilt jeder möblierte Wohnraum, der zur kurzfristigen Vermietung (weniger als sechs Monate) angeboten wird, als Beherbergungseinrichtung im Sinne der Beherbergungssteuersatzung.",
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              "quote": "Als Zone 2 wird das Gebiet des Ortsteiles Hammerunterwiesenthal bezeichnet."
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          "text": "höchstens 28 Tagessätze je ununterbrochenem Aufenthalt, so viel wie die Jahresgästetaxe",
          "quote": "Die Gästetaxe wird für die Dauer jedes ununterbrochenen Aufenthaltes in einem Kalenderjahr mit dem vorstehend genannten Satz, höchstens jedoch in Höhe der Jahresgästetaxe nach Abs. 2 erhoben. Bei mehreren Aufenthalten im Kalenderjahr wird die Gästetaxe nur bis zur Höhe der Jahresgästetaxe erhoben. (2) Gästetaxepflichtige nach § 2 Absatz 1 Satz 3 und Absatz 2 haben unabhängig von der Dauer und Häufigkeit sowie der Jahreszeit des Aufenthaltes eine pauschale Jahresgästetaxe zu entrichten. Diese beträgt das 28-fache des Tagessatzes."
        },
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          {
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            "quote": "ortsfremde Personen, die sich zur Ausübung ihres Dienstes oder Berufes in der Stadt aufhalten,"
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          {
            "text": "Teilnehmer an Schulfahrten",
            "quote": "Teilnehmer an Schulfahrten,"
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          {
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            "quote": "Begleitpersonen von Schwerbehinderten, wenn die Notwendigkeit der Begleitung durch einen Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B nachgewiesen wird,"
          },
          {
            "text": "Besuch ohne Entgelt, wenn das sozialadäquat ist, etwa bei Verwandtschaftsbesuchen",
            "quote": "Nicht gästetaxepflichtig sind natürliche Personen, die in der Stadt zum vorübergehenden Besuch ohne Zahlung eines Entgelts Unterkunft nehmen, wenn dies als sozialadäquat anzusehen ist, insbesondere bei Verwandtschaftsbesuchen."
          }
        ],
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          {
            "text": "Auf Antrag zahlen Kinder und Jugendliche vom 7. bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres, Schüler, Studenten und Auszubildende, Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 und Tagungsteilnehmer 60 Prozent weniger.",
            "quote": "Die Gästetaxe wird auf Antrag um 60 v. H. ermäßigt für: 1. Kinder und Jugendliche vom 7. bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres, 2. Schüler, Studenten und Auszubildende 3. Schwerbehinderte, deren Grad der Behinderung mindestens 50 v. H. beträgt, wenn der Grad der Behinderung durch einen Schwerbehindertenausweis nachgewiesen wird, 4. Teilnehmer an Tagungen, Kongressen, Lehrgängen und Seminaren."
          },
          {
            "text": "Bei mehreren Aufenthalten im Kalenderjahr wird die Gästetaxe nur bis zur Höhe der Jahresgästetaxe erhoben.",
            "quote": "Bei mehreren Aufenthalten im Kalenderjahr wird die Gästetaxe nur bis zur Höhe der Jahresgästetaxe erhoben."
          },
          {
            "text": "Die Tagessätze sind Bruttobeträge, die die gesetzliche Umsatzsteuer schon enthalten.",
            "quote": "Bei den in Absatz 1 aufgeführten Tagessätzen handelt es sich um Bruttobeträge, die die gesetzliche Umsatzsteuer bereits einschließen."
          },
          {
            "text": "Du haftest gesamtschuldnerisch gegenüber der Stadt für die Einziehung und Abführung der Gästetaxe.",
            "quote": "haften gesamtschuldnerisch gegenüber der Stadt für die Einziehung und Abführung der Gästetaxe"
          },
          {
            "text": "Hast du in einem Monat keine Gäste beherbergt, gibst du trotzdem eine Fehlmeldung ab.",
            "quote": "Sofern der Betrieb in einem Monat keine Personen beherbergt hat, ist eine Fehlmeldung abzugeben."
          },
          {
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            "quote": "Die Aufbewahrung und Abrechnung der Gästetaxe hat getrennt vom Betriebsvermögen zu erfolgen. Dies gilt sowohl für die Kassen- als auch für die Kontoführung."
          }
        ],
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          "text": "Wer Gäste beherbergt, zieht die Gästetaxe von ihnen ein und führt sie monatlich mit den Meldescheinen an die Stadt ab.",
          "quote": "Die nach § 8 Absatz 1 Meldepflichtigen haben die Gästetaxe von den gästetaxepflichtigen Personen einzuziehen und monatlich bis zum zehnten Werktag des Folgemonats mit den gesammelten Meldescheinen entsprechend § 8 Abs. 2 an die Stadt abzuführen."
        },
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          "text": "Die Gästetaxe führst du monatlich bis zum zehnten Werktag des Folgemonats an die Stadt ab.",
          "quote": "monatlich bis zum zehnten Werktag des Folgemonats mit den gesammelten Meldescheinen entsprechend § 8 Abs. 2 an die Stadt abzuführen"
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          "quote": "Der Meldepflichtige hat dafür zu sorgen, dass der/die Meldeschein/e für die bei ihm verweilende/n Person/en innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft vollständig ausgefüllt wird/werden"
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    {
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      "name": "Stadt Ilsenburg (Harz)",
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          "title": "Lesefassung der Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages im Gebiet der Stadt Ilsenburg (Harz) vom 12.02.2025 mit der 1. Änderung vom 04.12.2025",
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          "title": "1. Änderung der Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages im Gebiet der Stadt Ilsenburg (Harz) vom 04.12.2025, bekannt gemacht am 05.12.2025",
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            "quote": "Schüler, Studenten oder Auszubildende, die sich zu Schul- und Ausbildungszwecken im Erhebungsgebiet nach § 1 Abs. 3 aufhalten,"
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          },
          {
            "text": "Besucher von Einwohnern mit Hauptwohnung, die zu anderen als touristischen Zwecken kommen und unentgeltlich aufgenommen werden",
            "quote": "wer eine im Erhebungsgebiet mit Hauptwohnung wohnende Person zu anderen als touristischen Zwecken besucht und unentgeltlich Aufnahme findet."
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Der Gästebeitrag gilt im gesamten Stadtgebiet einschließlich der Ortsteile Darlingerode und Drübeck.",
            "quote": "Erhebungsgebiet ist das gesamte Gemeindegebiet einschließlich der Ortsteile Darlingerode und Drübeck."
          },
          {
            "text": "Der Satz von 2,50 € enthält die Umsatzsteuer und den Beitrag für das Harzer Urlaubs-Ticket (HATIX).",
            "quote": "Der Gästebeitrag beträgt pro Übernachtung 2,50 Euro einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer und dem Beitrag für das HATIX-Ticket."
          },
          {
            "text": "Schüler, Studenten und Auszubildende ab 16 bis unter 25 Jahren sowie Menschen mit einem Grad der Behinderung unter 100 zahlen die Hälfte; treffen mehrere Gründe zusammen, gibt es nur eine Ermäßigung.",
            "quote": "Der Gästebeitrag wird um 50 v. H. ermäßigt für: 1. Schüler, Studenten und Auszubildende vom vollendeten 16. Lebensjahr bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres sowie 2. Schwerbehinderte, bis zum Grad der Behinderung von 100 v. H.,"
          },
          {
            "text": "Wer einen Nebenwohnsitz hat oder einen Campingplatz, ein Wochenendhaus oder Ähnliches nutzt, zahlt statt der Nächte eine Jahrespauschale in Höhe des 30fachen Übernachtungssatzes.",
            "quote": "wird der Gästebeitrag als Jahrespauschale erhoben, die das 30fache des Übernachtungssatzes einschließlich Umsatzsteuer beträgt."
          },
          {
            "text": "Der Gästebeitrag wird für den ganzen Aufenthalt am ersten Aufenthaltstag fällig.",
            "quote": "Sie wird am ersten Aufenthaltstag im Erhebungsgebiet für die gesamte Zeit des Aufenthaltes fällig."
          },
          {
            "text": "Das Harzer Urlaubs-Ticket (HATIX) gibt es für die Zeit, für die der Gast den Gästebeitrag zahlt.",
            "quote": "Der Inhaber einer Gästekarte hat während des Zeitraumes, für den er den Gästebeitrag entrichtet, Anspruch auf das Harzer Urlaubs-Tickets (HATIX)."
          },
          {
            "text": "Die Satzung musst du deinen Gästen zugänglich machen, zum Beispiel durch Aushang oder Auslegung in der Unterkunft.",
            "quote": "Diese Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages ist den Zahlungspflichtigen hinreichend zugänglich zu machen, z.B. durch Aushang oder Auslegung im Quartier."
          },
          {
            "text": "Auf Verlangen der Stadt gibst du Auskunft über Zahl, Aufenthaltsdauer und Zahlungspflicht deiner Gäste.",
            "quote": "Die Wohnungsgeber haben auf Verlangen der Stadt Ilsenburg (Harz) oder einem von ihrem Beauftragten jederzeit über die Anzahl der Gäste, deren Verweildauer und deren Zahlungspflicht Auskunft zu erteilen."
          },
          {
            "text": "Die Satzung gilt in der Fassung der 1. Änderung, die am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft getreten ist.",
            "quote": "Die 1. Änderung der Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.",
            "source": "aenderung"
          }
        ],
        "hostDuty": {
          "text": "Wer Gäste gegen Entgelt beherbergt, teilt das der Stadt mit und zieht den fälligen Gästebeitrag von den Gästen ein.",
          "quote": "Wer Personen gegen Entgelt beherbergt, ist verpflichtet, dies der Stadt Ilsenburg (Harz) mitzuteilen und den fälligen Gästebeitrag von den Beitragspflichtigen einzuziehen."
        },
        "deadline": {
          "text": "Die Abrechnung des Vormonats mit der Summe der eingezogenen Beiträge geht bis zum 15. Werktag eines Monats an die Stadt; auch ohne Gäste meldest du null.",
          "quote": "Die Vermieter und vergleichbare Personen haben bis zum 15. Werktag eines Monats die mit allen Angaben versehenen Gästebeitragsvordrucke des Vormonats sowie einer unterzeichneten Erklärung mit Angabe der Summe der eingezogenen Gästebeiträge bei der Stadt Ilsenburg (Harz) abzuliefern. Sofern keine Personen in dem Vormonat beherbergt wurden, hat eine Nullmeldung zu erfolgen."
        },
        "reporting": {
          "text": "Gemeldet wird digital über das Gästebeitragsabrechnungssystem der Stadt; handschriftliche Vordrucke gibt es nur in Ausnahmefällen nach Absprache.",
          "quote": "Die Meldung der Daten erfolgt digital über das durch die Stadt Ilsenburg (Harz) benannte Gästebeitragsabrechnungssystem. Die handschriftlich auszufüllenden Vordrucke werden nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Abstimmung mit Stadt Ilsenburg (Harz) für eine Übergangszeit zugelassen."
        }
      },
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          "title": "Satzung zur Erhebung einer Kurtaxe in der Stadt Oberharz am Brocken in der Fassung der 4. Änderung vom 12.03.2026, Lesefassung der Stadt",
          "url": "https://stadtoberharz.de/downloads/satzungen/Eigenbetrieb/Kurtaxsatzung.pdf",
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              "reading": "Die Dauer des Aufenthaltes wird nach der Anzahl der Übernachtungen berechnet, dabei zählen An- und Abreise als ein Tag."
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              "reading": "Bettlägerige Kranke oder andere Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind, die Fremdenverkehrseinrichtungen zu benutzen."
            },
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              "where": "remarks[0]",
              "page": 5,
              "reading": "Für Schwerbehinderte, deren Minderungsgrad mindestens 50 v. H. beträgt wird die ermäßigte Kurtaxe in Höhe von 1,50 EUR je Übernachtung fällig."
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              "where": "remarks[1]",
              "page": 1,
              "reading": "lediglich die Flurstücke 75,77,78 der Gemarkung Elend in der Flur 3 sind kein Bestandteil des Erhebungsgebietes."
            },
            {
              "where": "remarks[2]",
              "page": 3,
              "reading": "Kurtaxpflichtige Personen haben Anspruch auf eine Gästekarte (Haptisches Urlaubs-Ticket oder digitale Gästekarte), die vom Vermieter auszustellen ist."
            },
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              "where": "remarks[3]",
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              "reading": "Die Jahreskurtaxe beträgt für Personen ab dem vollendeten 15. Lebensjahr 60,00 EUR."
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              "where": "remarks[4]",
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              "reading": "Bei vorzeitigem Abbruch des vorgesehenen Kur- oder Erholungsaufenthaltes wird die nach Übernachtungen berechnete Kurtaxe auf Antrag erstattet."
            },
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              "page": 7,
              "reading": "Die Kurtaxsatzung sowie die Information über die Gästekarte ist den Gästen der jeweiligen Unterkunft in geeigneter Form (Auslage, Aushang, Information auf der Gäste- bzw. Buchungsbestätigung, Hinweis zur digitalen Gästekarte) zugänglich zu machen."
            },
            {
              "where": "hostDuty",
              "page": 5,
              "reading": "Wer Personen gegen Entgelt oder Kostenerstattung beherbergt, ist verpflichtet, dies dem Tourismusbetrieb der Stadt Oberharz am Brocken zu melden und die Kurtaxe dem Zahlungspflichtigen einzuziehen."
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              "page": 5,
              "reading": "Die eingenommene Kurtaxe von gewerblichen Vermietern ist grundsätzlich spätestens zum 15. des Folgemonats, von privaten Vermietern spätestens am 15. Kalendertag nach Quartalsende an den Tourismusbetrieb der Stadt Oberharz am Brocken vollständig und ohne Abzug abzuführen."
            },
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              "where": "reporting",
              "page": 7,
              "reading": "Alternativ hat der Vermieter die Möglichkeit, spätestens bei Anreise eine digitale Gästekarte bzw. ein digitaler Meldeschein über das System des Tourismusbetriebs der Stadt Oberharz am Brocken auszustellen."
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        "bnetza": {
          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
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          }
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        "remarks": [
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            "text": "Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 zahlen 1,50 € je Nacht.",
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          {
            "text": "Drei Flurstücke in Elend (Flur 3) gehören nicht zum Erhebungsgebiet; dort gilt diese Satzung nicht.",
            "quote": "lediglich die Flurstücke 75,77,78 der Gemarkung Elend in der Flur 3 sind kein Bestandteil des Erhebungsgebietes."
          },
          {
            "text": "Gäste haben Anspruch auf eine Gästekarte, die du als Vermieter ausstellst, entweder haptisch im Urlauber-Ticketheft oder digital.",
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          },
          {
            "text": "Zweitwohnungsinhaber und Dauercamper zahlen statt der Nächte eine Jahreskurtaxe, 60,00 € für Personen ab 15 Jahren.",
            "quote": "Die Jahreskurtaxe beträgt für Personen ab dem vollendeten 15. Lebensjahr 60,00 EUR."
          },
          {
            "text": "Bei vorzeitiger Abreise wird die Kurtaxe auf Antrag erstattet; der Anspruch erlischt einen Monat nach der Abreise.",
            "quote": "Bei vorzeitigem Abbruch des vorgesehenen Kur- oder Erholungsaufenthaltes wird die nach Übernachtungen berechnete Kurtaxe auf Antrag erstattet."
          },
          {
            "text": "Du musst die Satzung und die Information über die Gästekarte deinen Gästen zugänglich machen, zum Beispiel per Aushang oder in der Buchungsbestätigung.",
            "quote": "Die Kurtaxsatzung sowie die Information über die Gästekarte ist den Gästen der jeweiligen Unterkunft in geeigneter Form (Auslage, Aushang, Information auf der Gäste- bzw. Buchungsbestätigung, Hinweis zur digitalen Gästekarte) zugänglich zu machen."
          }
        ],
        "hostDuty": {
          "text": "Wer Gäste gegen Entgelt beherbergt, meldet das dem Tourismusbetrieb der Stadt und zieht die Kurtaxe von den Gästen ein.",
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        "source": "bnetza",
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      "slug": "thale",
      "name": "Stadt Thale",
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      "state": "Sachsen-Anhalt",
      "district": "Harz",
      "sources": {
        "satzung": {
          "title": "Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Stadt Thale (Gästebeitragssatzung) vom 16.12.2021, THALEKURIER 01/2022 vom 25.12.2021",
          "url": "https://stadt.bodetal.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/Satzungen_Verodnungen/Sonstige/Gaestebeitragssatzung___2021_12_25.pdf",
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        "aenderung1": {
          "title": "1. Satzung zur Änderung der Gästebeitragssatzung der Stadt Thale vom 18.11.2022, THALEKURIER 01/2023 vom 31.12.2022",
          "url": "https://stadt.bodetal.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/Satzungen_Verodnungen/Sonstige/ThaleKurier_2023_01__Aenderung1_Gaestebeitragssatzung.pdf",
          "kind": "gazette",
          "inForce": "2023-01-01",
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          "verifiedOn": "2026-10-15",
          "changedOn": "2026-10-14"
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        "bnetza": {
          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
          "url": "https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Digitales/Kurzzeitvermietung/_func/Area-Liste-xls.html?nn=686258",
          "kind": "federal",
          "sha256": "40fa3c51b203943bc7dd08e626cf053241bc4cac5c05e2071ce7e26b3f34c652",
          "verifiedOn": "2026-10-15",
          "changedOn": "2026-10-14"
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      "levy": {
        "name": "Gästebeitrag",
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          "quote": "An- und Abreisetag rechnen als einen Tag."
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              "quote": "in den Monaten Januar, Februar, März, November und Dezember täglich 2,00 Euro inclusive Mehrwertsteuer"
            },
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                "quote": "Kinder im Alter unter 6 Jahre,"
              },
              {
                "underAge": 18,
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                "quote": "Der Gästebeitrag wird um 50 v.H. ermäßigt für: 1. Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 17 Jahren,",
                "cents": 100
              }
            ]
          },
          {
            "label": "Hauptsaison",
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            "adult": {
              "cents": 300,
              "quote": "sowie in den Monaten April, Mai, Juni, Juli, August, September und Oktober täglich 3,00 Euro inclusive Mehrwertsteuer"
            },
            "children": [
              {
                "underAge": 6,
                "cents": 0,
                "quote": "Kinder im Alter unter 6 Jahre,"
              },
              {
                "underAge": 18,
                "percent": 50,
                "quote": "Der Gästebeitrag wird um 50 v.H. ermäßigt für: 1. Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 17 Jahren,",
                "cents": 150
              }
            ]
          }
        ],
        "maxNights": null,
        "family": {
          "free": "children",
          "from": 3,
          "text": "Das dritte und jedes weitere Kind bis 17 Jahre einer Familie ist befreit, wenn für zwei Kinder schon der ermäßigte Beitrag gezahlt wird.",
          "quote": "das Dritte und jedes weitere Kind im Alter bis 17 Jahre einer Familie, wenn bereits für zwei Kinder ein ermäßigter Gästebeitrag entrichtet wird,"
        },
        "exemptions": [
          {
            "text": "Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre mit ihren Betreuern auf Klassenfahrten und gemeinnützigen Freizeiten",
            "quote": "Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre sowie deren Betreuer, die sich zu Klassenfahrten oder zu Kinder- und Jugendfreizeiten gemeinnütziger Träger im Erhebungsgebiet aufhalten,"
          },
          {
            "text": "Besucher von Einwohnern, die in deren Haushalt aufgenommen werden",
            "quote": "Personen, die eine im Erhebungsgebiet mit Hauptwohnsitz gemeldete Person aus rein familiären oder zwischen ihnen bestehenden persönlichen Beziehungen besuchen und in deren häusliche Gemeinschaft aufgenommen werden,"
          },
          {
            "text": "Personen, die sich zur Berufsausübung, Ausbildung oder für ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr im Ort aufhalten",
            "quote": "Personen, die sich zur Berufsausübung, Ausbildung oder Ableistung eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres im Erhebungsgebiet aufhalten,"
          },
          {
            "text": "Gäste aus Partnerstädten der Stadt Thale",
            "quote": "Gäste aus Partnerstädten der Stadt Thale,"
          },
          {
            "text": "Teilnehmer an Kongressen, Tagungen und Lehrgängen, wenn sie die Einrichtungen nicht nutzen können",
            "quote": "Teilnehmer an Kongressen, Tagungen und Lehrgängen, wenn sie keine Möglichkeit zur Nutzung der Fremdenverkehrseinrichtungen haben,"
          },
          {
            "text": "Begleitpersonen von Menschen mit Merkzeichen B im Schwerbehindertenausweis",
            "quote": "Begleitpersonen von Schwerbehinderten, die laut Schwerbehindertenausweis über das Merkzeichen B verfügen und somit auf eine ständige Begleitung angewiesen sind,",
            "source": "aenderung1"
          },
          {
            "text": "Kranke, die ihre Unterkunft nicht verlassen können, gegen ärztliches Zeugnis",
            "quote": "Kranke, die ihre Unterkunft nicht verlassen können, nachdem der Betroffene die Dauer der Verhinderung durch Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses nachgewiesen hat;"
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 zahlen gegen Ausweis die Hälfte.",
            "quote": "Schwerbehinderte, deren Grad der Behinderung laut Schwerbehindertenausweis mindestens 50 beträgt.",
            "source": "aenderung1"
          },
          {
            "text": "Die Sätze gelten für die Kernstadt Thale und die Ortsteile Allrode, Altenbrak mit Almsfeld und Wendefurth, Friedrichsbrunn, Neinstedt, Stecklenberg, Treseburg, Warnstedt, Weddersleben und Westerhausen.",
            "quote": "Die Kernstadt Thale und die Ortsteile Allrode, Altenbrak mit Almsfeld und Wendefurth, Friedrichsbrunn, Neinstedt, Stecklenberg, Treseburg, Warnstedt, Weddersleben und Westerhausen bilden innerhalb ihrer Gemarkungsgrenzen ein Erhebungsgebiet."
          },
          {
            "text": "Du haftest für die Vollständigkeit der Meldescheine sowie für die Einziehung und Überweisung der Gästebeiträge.",
            "quote": "Für die Vollständigkeit der gegen Quittung empfangenen Meldescheine sowie für die Einziehung und die Überweisung der Gästebeiträge an die Stadt Thale haften die Vermieter sowie die vergleichbaren Personen nach Maßgabe dieser Satzung."
          },
          {
            "text": "Auf Verlangen gibst du der Stadt oder der Bodetal Tourismus GmbH jederzeit Auskunft über Gäste, Aufenthaltsdauer und Zahlungspflicht und lässt Einsicht in deine Unterlagen zu.",
            "quote": "Die Vermieter und vergleichbare Personen haben auf Verlangen der Stadt Thale oder der Bodetal Tourismus GmbH jederzeit über die Anzahl der Gäste, deren Verweildauer und Zahlungspflicht Auskunft zu erteilen und ihnen Einsicht in ihre diesbezüglichen Unterlagen zu gewähren."
          },
          {
            "text": "Die Gästebeitragssatzung muss für jeden Gast bei dir zur Einsichtnahme vorliegen.",
            "quote": "Die Gästebeitragssatzung muss für jeden Gast zur Einsichtnahme in der Beherbergungseinrichtung oder bei dem für die Gästebeitragserhebung beauftragten Personenkreis vorliegen."
          }
        ],
        "hostDuty": {
          "text": "Wer Gäste beherbergt, meldet sie an und zieht den Gästebeitrag von ihnen ein.",
          "quote": "Wer beitragspflichtige Personen nach § 2 beherbergt, ist verpflichtet, diese Personen anzumelden."
        },
        "deadline": {
          "text": "Die Meldescheine des Vormonats samt unterzeichneter Erklärung über die eingezogenen Beiträge gehen bis zum zehnten Werktag des Monats an die Bodetal Tourismus GmbH; überwiesen wird spätestens einen Monat nach dem Beitragsbescheid der Stadt.",
          "quote": "bis zum zehnten Werktag eines Monats die mit allen Angaben versehenen Meldescheine des Vormonats sowie einer unterzeichneten Erklärung mit Angabe der Summe der eingezogenen Gästebeiträge bei der Bodetal Tourismus GmbH abzuliefern."
        },
        "reporting": {
          "text": "Die Gäste füllen bei der Anreise einen Meldeschein aus; du lieferst die Meldescheine monatlich bei der Bodetal Tourismus GmbH ab, soweit sie dort nicht schon elektronisch vorliegen.",
          "quote": "es sei denn, die Meldescheine liegen bei der Bodetal Tourismus GmbH bereits elektronisch vor.",
          "source": "aenderung1"
        }
      },
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        "family": {
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    {
      "slug": "wernigerode",
      "name": "Stadt Wernigerode",
      "short": "Wernigerode",
      "ags": "15085370",
      "state": "Sachsen-Anhalt",
      "district": "Harz",
      "sources": {
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          "title": "Satzung zur Erhebung einer Kurtaxe in der Stadt Wernigerode vom 27.06.2024, in Kraft ab 01.01.2025",
          "url": "https://www.wernigerode.de/loadDocument.phtml?FID=3792.1075.1&Ext=PDF",
          "kind": "statute",
          "inForce": "2025-01-01",
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        "bnetza": {
          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
          "url": "https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Digitales/Kurzzeitvermietung/_func/Area-Liste-xls.html?nn=686258",
          "kind": "federal",
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      "levy": {
        "name": "Kurtaxe",
        "source": "satzung",
        "counting": {
          "countsDepartureDay": false,
          "quote": "An- und Abreisetag rechnen als ein Tag."
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            "label": "Ganzjährig",
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              "quote": "Die Kurtaxe beträgt täglich pro Person 3,50 EUR, soweit kein Ermäßigungsgrund gem. § 4 vorliegt."
            },
            "children": [
              {
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                "quote": "Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres."
              },
              {
                "underAge": 18,
                "percent": 50,
                "quote": "wird die Kurtaxe gemäß § 3 um 50 % ermäßigt: 1. Schwerbehinderte, deren Grad der Behinderung mindestens 50 beträgt. 2. Kinder nach Vollendung des 6. und bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.",
                "cents": 175
              }
            ]
          }
        ],
        "maxNights": null,
        "family": {
          "free": "children",
          "from": 3,
          "text": "Das dritte und jedes weitere Kind einer Familie ist bis zum 18. Geburtstag befreit.",
          "quote": "Das dritte und jedes weitere Kind bei Familien mit mehreren Haushaltsangehörigen Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres."
        },
        "exemptions": [
          {
            "text": "Personen, die sich nur zur Berufsausübung oder Berufsausbildung im Ort aufhalten",
            "quote": "Personen, die sich nur zur Berufsausübung/Berufsausbildung im Erhebungsgebiet aufhalten."
          },
          {
            "text": "Menschen mit einem Grad der Behinderung von 100 und ihre Begleitperson, wenn der Ausweis ständige Begleitung vorsieht",
            "quote": "Schwerbehinderte, deren Grad der Behinderung 100 beträgt und deren Begleitperson, soweit die oder der Behinderte auf die Begleitung laut amtlichem Ausweis ständig angewiesen ist."
          },
          {
            "text": "Wehr- und Bundesfreiwilligendienstleistende sowie Personen im freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr während ihres Dienstes im Ort",
            "quote": "Wehr- und Bundesfreiwilligendienstleistende für die Dauer der dienstlich begründeten Stationierung im Erhebungsgebiet sowie Personen, die ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr im Erhebungsgebiet ableisten."
          },
          {
            "text": "Bettlägerige Kranke und andere Personen, die die touristischen Einrichtungen aus gesundheitlichen Gründen nicht nutzen können",
            "quote": "Bettlägerige Kranke oder andere Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind, die touristischen Einrichtungen in Anspruch zu nehmen."
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 zahlen gegen Nachweis die Hälfte.",
            "quote": "1. Schwerbehinderte, deren Grad der Behinderung mindestens 50 beträgt."
          },
          {
            "text": "Teilnehmer an anerkannten Kongressen und Tagungen zahlen auf Antrag, der 14 Tage vor Reiseantritt bei der Wernigerode Tourismus GmbH vorliegen muss, die Hälfte.",
            "quote": "Teilnehmer an von der Wernigerode Tourismus GmbH anerkannten Kongressen, Tagungen und vergleichbaren Veranstaltungen. Der Antrag ist schriftlich bei der Wernigerode Tourismus GmbH spätestens 14 Tage vor Reiseantritt zu stellen."
          },
          {
            "text": "Die Satzung gilt im ganzen Stadtgebiet, also auch in Schierke und den Ortsteilen.",
            "quote": "Das Erhebungsgebiet ist das Stadtgebiet und folgende Grundstücke,"
          },
          {
            "text": "Auf Verlangen der Wernigerode Tourismus GmbH gibst du jederzeit Auskunft über Gäste, Aufenthaltsdauer und Zahlungspflicht und lässt Einsicht in deine Beherbergungsunterlagen zu.",
            "quote": "Die Vermieter haben auf Verlangen der Wernigerode Tourismus GmbH jederzeit über die Anzahl der Gäste, deren Verweildauer und deren Zahlungspflicht Auskunft zu erteilen."
          },
          {
            "text": "Die Kurtaxsatzung musst du deinen Gästen zugänglich machen, etwa durch Aushang oder Auslegung.",
            "quote": "den Zahlungspflichtigen hinreichend zugänglich zu machen (Aushang, Auslegung)."
          }
        ],
        "hostDuty": {
          "text": "Wer Gäste gegen Entgelt beherbergt, meldet das der Wernigerode Tourismus GmbH und zieht die Kurtaxe von den Gästen ein.",
          "quote": "Wer Personen gegen Entgelt beherbergt, ist verpflichtet, dies der Wernigerode Tourismus GmbH mitzuteilen und die fällige Kurtaxe von dem Zahlungspflichtigen einzuziehen."
        },
        "deadline": {
          "text": "Gewerbliche Vermieter führen die Kurtaxe bis zum 15. des Folgemonats ab, private Vermieter bis zum 15. Tag nach Quartalsende.",
          "quote": "Die eingenommene Kurtaxe von gewerblichen Vermietern ist grundsätzlich spätestens zum 15. des Folgemonats, von privaten Vermietern spätestens am 15. Kalendertag nach Quartalsende an die Wernigerode Tourismus GmbH abzuführen."
        },
        "reporting": {
          "text": "Gemeldet wird digital über das Kurbeitragsabrechnungssystem, das die Wernigerode Tourismus GmbH benennt.",
          "quote": "Die Meldung der Daten erfolgt digital über das durch die Wernigerode Tourismus GmbH benannte Kurbeitragsabrechnungssystem."
        }
      },
      "lodgingTax": null,
      "registration": {
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        "source": "bnetza",
        "asOf": "2026-10-01",
        "quote": "Stand: 01.10.2026"
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              "reading": "Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, wenn sie sich in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson befinden, nicht aber im Rahmen einer Gruppenreise (Klassenfahrt 0.ä.), bei Nachweis des Lebensalters."
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              "reading": "Menschen mit Behinderung, die nachweislich durch amtliche Unterlagen auf ständige Begleitung angewiesen sind. Die Begleitperson ist ebenfalls kurabgabefrei, wenn sie zusammen mit der in Satz 1 genannten Person in derselben Unterkunft beherbergt wird."
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              "reading": "Für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die sie sich nicht in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson befinden oder die an einer Gruppenreise teilnehmen, beträgt die Kurabgabe in Abweichung zu den vorgenannten Sätzen 0,50 € je Aufenthaltstag."
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              "reading": "Die Kurabgabe wird mit den anderen Gemeinden der Insel Föhr - Borgsum, Dunsum, Midlum, Nieblum, Oevenum, Oldsum, Süderende, Utersum, Witsum, Wrixum und der Stadt Wyk auf Föhr auf Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages als eine gemeinsame Kurabgabe nach $ 10 Abs. 2 Satz 4 KAG erhoben."
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              "reading": "Die Kurabgabe wird für die Dauer jedes ununterbrochenen Aufenthaltes in einem Kalenderjahr mit den in Absatz 1 genannten Sätzen, bei mehreren Aufenthalten im Kalenderjahr höchstens jedoch in Höhe der Jahreskurabgabe nach Absatz 3, erhoben.",
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              "reading": "Die Jahreskurabgabe beträgt für jede abgabepflichtige Person im Kalenderjahr 105,00 € Zur Berechnung der Jahreskurabgabe werden 30 Tagessätze der Hauptsaison als Grundlage genommen."
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              "reading": "Zur Erfüllung der Melde-, Einziehungs- und Abführungspflichten können die Unterkunftsgebenden wählen, ob sie das elektronische Meldescheinverfahren (8 9) oder das Papiermeldescheinverfahren (8 10) nutzen möchten. Die Entscheidung hat die unterkunftsgebende Person der in 8 13 genannten Stelle schriftlich vor der Aufnahme der Personenbeherbergung mitzuteilen."
            },
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              "reading": "Die unterkunftsgebende Person ist verpflichtet, für die von ihr ausgehändigten Vordrucke die Kurabgabe zu errechnen, diese vom Gast einzuziehen und innerhalb von zwei Kalenderwochen ab Ankunftstag des Gastes an die in & 13 genannte Stelle kostenfrei abzuführen."
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              "reading": "Jede unterkunftsgebende Person ist verpflichtet, die Kurabgabensatzung für die Gäste sichtbar auszulegen."
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              "reading": "Alle Unterkunftsgebenden sind verpflichtet, jeder von ihnen aufgenommenen Person eine Kurkarte auszustellen, die von der aufgenommenen Person zu zahlende Kurabgabe einzuziehen und die Abgabe an die in $ 13 genannte Stelle kostenlos abzuführen."
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              "reading": "Die Abbuchung der jeweiligen Kurabgaben wird frühestens zwei Wochen nach dem Abreisetag der betroffenen Gäste durch das System vorgenommen."
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              "reading": "Spätestens am Tag nach der Ankunft der beherbergten Person (Fälligkeit der Kurabgabe) ist der entsprechende, vorher im System erfasste Meldeschein mit dem eigenen Drucker auf einer der überlassenen Druckvorlagen auszudrucken."
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          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
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          "title": "Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Tourismusabgabesatzung) in der Gemeinde Alkersum",
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              "reading": "Unter Umsatz im Sinne dieser Satzung ist die jährliche Summe der vereinnahmten Entgelte (8 10 Abs. 1 Satz 1 und 2 Umsatzsteuergesetz) für die der jeweiligen Betriebsart It. Anlage zu dieser Satzung zuzuordnenden Leistungen, abzüglich gegebenenfalls enthaltener Umsatzsteuer, zu verstehen."
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              "reading": "Die Tourismusabgabe wird nicht festgesetzt, erhoben oder nachgefordert, wenn die Forderung im Einzelfall den Betrag von fünf Euro nicht übersteigt."
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              "reading": "2. bis zum 31. März eines jeden Jahres die zur Berechnung erforderlichen Angaben durch Vorlage geeigneter Nachweise (z.B. Umsatzsteuervoranmeldungen, Umsatzsteuererklärung, Umsatzsteuerbescheid, Erklärungen des Steuerberaters oder Erklärungsformblatt der Gemeinde) mitzuteilen."
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              "reading": "Die Tourismusabgabe ebenso wie die Vorausleistung ist jeweils innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Heranziehungsbescheides fällig, soweit nicht im Bescheid ausdrücklich ein späterer Fälligkeitstermin bestimmt ist."
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              "reading": "Maßgeblich ist der im Erhebungsjahr (8 1 Abs. 3) vereinnahmte Umsatz."
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              "reading": "Die Gemeinde kann während des Erhebungsjahres auf den zu erwartenden Abgabenanspruch eine Vorausleistung erheben."
            },
            {
              "where": "businessLevy.remarks[3]",
              "page": 2,
              "reading": "Als Beendigung einer abgabenpflichtigen Tätigkeit ist nicht anzusehen, wenn .diese nur saisonal ausgeübt wird."
            },
            {
              "where": "businessLevy.remarks[4]",
              "page": 2,
              "reading": "multipliziert mit dem Vorteilssatz (= tourismusbedingten Anteil, Absatz 3) in % sowie mit dem Gewinnsatz (Absatz 4) in %."
            }
          ]
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          "quote": "Bei der Berechnung der Kurabgabe für Übernachtungsgäste wird der Tag der Anreise als voller Tag, der Tag der Abreise nicht gewertet."
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                "quote": "Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, wenn sie sich in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson befinden, nicht aber im Rahmen einer Gruppenreise (Klassenfahrt o.ä.), bei Nachweis des Lebensalters."
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          {
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          }
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        "maxNights": null,
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          {
            "text": "Menschen mit Behinderung, die nachweislich auf ständige Begleitung angewiesen sind, und ihre Begleitperson in derselben Unterkunft",
            "quote": "Menschen mit Behinderung, die nachweislich durch amtliche Unterlagen auf ständige Begleitung angewiesen sind. Die Begleitperson ist ebenfalls kurabgabefrei, wenn sie zusammen mit der in Satz 1 genannten Person in derselben Unterkunft beherbergt wird."
          },
          {
            "text": "Angehörige von Einwohnern, die unentgeltlich bei ihnen wohnen und die Kureinrichtungen nicht nutzen",
            "quote": "Großeltern, Eltern, Kinder, Kindeskinder, Geschwister und Geschwisterkinder, Schwiegereltern, Schwiegertöchter und -söhne, Ehegatten, Lebenspartner/innen, Schwägerinnen und Schwager von Personen, die in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben, wenn sie unentgeltlich in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen sind und die gemeindlichen Kur- und Erholungseinrichtungen und -veranstaltungen nicht in Anspruch nehmen."
          },
          {
            "text": "Wer im Auftrag ortsansässiger Auftraggeber beruflich auf der Insel ist und die Kureinrichtungen nicht nutzt",
            "quote": "Personen, die in Ausübung ihres Dienstes, Berufes oder Gewerbes im Auftrag ortsansässiger Auftraggeber anwesend sind, soweit sie die gemeindlichen Kur- und Erholungseinrichtungen und -veranstaltungen nicht in Anspruch nehmen."
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ohne volljährige Begleitung oder auf einer Gruppenreise zahlen 0,50 € je Aufenthaltstag.",
            "quote": "Für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die sie sich nicht in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson befinden oder die an einer Gruppenreise teilnehmen, beträgt die Kurabgabe in Abweichung zu den vorgenannten Sätzen 0,50 € je Aufenthaltstag."
          },
          {
            "text": "Die Kurabgabe gilt gemeinsam für ganz Föhr; Alkersum erhebt sie zusammen mit den übrigen Inselgemeinden und der Stadt Wyk.",
            "quote": "Die Kurabgabe wird mit den anderen Gemeinden der Insel Föhr – Borgsum, Dunsum, Midlum, Nieblum, Oevenum, Oldsum, Süderende, Utersum, Witsum, Wrixum und der Stadt Wyk auf Föhr auf Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages als eine gemeinsame Kurabgabe nach § 10 Abs. 2 Satz 4 KAG erhoben."
          },
          {
            "text": "Über mehrere Aufenthalte im Kalenderjahr zahlt ein Gast höchstens die Jahreskurabgabe.",
            "quote": "Die Kurabgabe wird für die Dauer jedes ununterbrochenen Aufenthaltes in einem Kalenderjahr mit den in Absatz 1 genannten Sätzen, bei mehreren Aufenthalten im Kalenderjahr höchstens jedoch in Höhe der Jahreskurabgabe nach Absatz 3, erhoben."
          },
          {
            "text": "Die Jahreskurabgabe beträgt 105,00 € je Person, berechnet aus 30 Tagessätzen der Hauptsaison.",
            "quote": "Die Jahreskurabgabe beträgt für jede abgabepflichtige Person im Kalenderjahr 105,00 € Zur Berechnung der Jahreskurabgabe werden 30 Tagessätze der Hauptsaison als Grundlage genommen."
          },
          {
            "text": "Ob du elektronisch oder mit Papiermeldescheinen meldest, teilst du der Föhr Tourismus GmbH vor der ersten Vermietung schriftlich mit.",
            "quote": "Zur Erfüllung der Melde-, Einziehungs- und Abführungspflichten können die Unterkunftsgebenden wählen, ob sie das elektronische Meldescheinverfahren (§ 9) oder das Papiermeldescheinverfahren (§ 10) nutzen möchten. Die Entscheidung hat die unterkunftsgebende Person der in § 13 genannten Stelle schriftlich vor der Aufnahme der Personenbeherbergung mitzuteilen."
          },
          {
            "text": "Mit Papiermeldescheinen führst du die Kurabgabe binnen zwei Kalenderwochen ab Ankunft des Gastes ab.",
            "quote": "Die unterkunftsgebende Person ist verpflichtet, für die von ihr ausgehändigten Vordrucke die Kurabgabe zu errechnen, diese vom Gast einzuziehen und innerhalb von zwei Kalenderwochen ab Ankunftstag des Gastes an die in § 13 genannte Stelle kostenfrei abzuführen."
          },
          {
            "text": "Vermieter müssen die Kurabgabensatzung für ihre Gäste sichtbar auslegen.",
            "quote": "Jede unterkunftsgebende Person ist verpflichtet, die Kurabgabensatzung für die Gäste sichtbar auszulegen."
          }
        ],
        "hostDuty": {
          "text": "Wer Gäste beherbergt, stellt jedem Gast eine Kurkarte aus, zieht die Kurabgabe ein und führt sie an die Föhr Tourismus GmbH ab.",
          "quote": "Alle Unterkunftsgebenden sind verpflichtet, jeder von ihnen aufgenommenen Person eine Kurkarte auszustellen, die von der aufgenommenen Person zu zahlende Kurabgabe einzuziehen und die Abgabe an die in § 13 genannte Stelle kostenlos abzuführen."
        },
        "deadline": {
          "text": "Im elektronischen Verfahren wird die Kurabgabe frühestens zwei Wochen nach der Abreise der Gäste abgebucht.",
          "quote": "Die Abbuchung der jeweiligen Kurabgaben wird frühestens zwei Wochen nach dem Abreisetag der betroffenen Gäste durch das System vorgenommen."
        },
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          "text": "Im elektronischen Meldescheinverfahren erfasst du die Gäste im System und druckst ihre Gästekarten spätestens am Tag nach der Ankunft aus.",
          "quote": "Spätestens am Tag nach der Ankunft der beherbergten Person (Fälligkeit der Kurabgabe) ist der entsprechende, vorher im System erfasste Meldeschein mit dem eigenen Drucker auf einer der überlassenen Druckvorlagen auszudrucken."
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        "source": "bnetza",
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      "businessLevy": {
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          "quote": "Abgabenpflichtig sind die natürlichen und juristischen Personen sowie die Personenvereinigungen, denen durch den Tourismus im Gemeindegebiet wirtschaftliche Vorteile geboten werden."
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          {
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        ],
        "rate": {
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          "quote": "Der Abgabensatz wird dadurch ermittelt, dass der zu deckende Aufwand im Sinne des $ 1 dieser Satzung durch die Summe aller Maßstabseinheiten dividiert wird. Der Abgabensatz beträgt 4,0 %."
        },
        "basis": {
          "text": "Es zählt der Umsatz, den du im Erhebungsjahr einnimmst, ohne die darin enthaltene Umsatzsteuer.",
          "quote": "Unter Umsatz im Sinne dieser Satzung ist die jährliche Summe der vereinnahmten Entgelte (8 10 Abs. 1 Satz 1 und 2 Umsatzsteuergesetz) für die der jeweiligen Betriebsart It. Anlage zu dieser Satzung zuzuordnenden Leistungen, abzüglich gegebenenfalls enthaltener Umsatzsteuer, zu verstehen."
        },
        "minimum": {
          "text": "Beträgt die Abgabe nicht mehr als 5 Euro, wird sie nicht festgesetzt.",
          "quote": "Die Tourismusabgabe wird nicht festgesetzt, erhoben oder nachgefordert, wenn die Forderung im Einzelfall den Betrag von fünf Euro nicht übersteigt."
        },
        "reporting": {
          "text": "Bis zum 31. März jeden Jahres teilst du der Gemeinde mit, was sie für die Berechnung braucht, mit Nachweisen wie Umsatzsteuererklärung oder Umsatzsteuerbescheid; das geht auch mit dem Formblatt der Gemeinde.",
          "quote": "2. bis zum 31. März eines jeden Jahres die zur Berechnung erforderlichen Angaben durch Vorlage geeigneter Nachweise (z.B. Umsatzsteuervoranmeldungen, Umsatzsteuererklärung, Umsatzsteuerbescheid, Erklärungen des Steuerberaters oder Erklärungsformblatt der Gemeinde) mitzuteilen."
        },
        "deadline": {
          "text": "Die Abgabe ist einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids fällig, wenn der Bescheid keinen späteren Termin nennt.",
          "quote": "Die Tourismusabgabe ebenso wie die Vorausleistung ist jeweils innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Heranziehungsbescheides fällig, soweit nicht im Bescheid ausdrücklich ein späterer Fälligkeitstermin bestimmt ist."
        },
        "exemptions": [],
        "remarks": [
          {
            "text": "Maßgeblich ist der Umsatz, den du im Erhebungsjahr einnimmst.",
            "quote": "Maßgeblich ist der im Erhebungsjahr (8 1 Abs. 3) vereinnahmte Umsatz."
          },
          {
            "text": "Beginn und Ende deiner Tätigkeit zeigst du der Gemeinde innerhalb eines Monats an.",
            "quote": "1. Beginn und Ende der abgabenpflichtigen Tätigkeit innerhalb eines Monats anzuzeigen,"
          },
          {
            "text": "Die Gemeinde kann schon während des Jahres eine Vorausleistung auf die zu erwartende Abgabe verlangen.",
            "quote": "Die Gemeinde kann während des Erhebungsjahres auf den zu erwartenden Abgabenanspruch eine Vorausleistung erheben."
          },
          {
            "text": "Eine Pause zwischen den Saisons beendet deine Abgabepflicht nicht.",
            "quote": "Als Beendigung einer abgabenpflichtigen Tätigkeit ist nicht anzusehen, wenn .diese nur saisonal ausgeübt wird."
          },
          {
            "text": "Die Prozentspalten der Anlage nennen den Vorteilssatz und den Gewinnsatz, beide in Prozent.",
            "quote": "multipliziert mit dem Vorteilssatz (= tourismusbedingten Anteil, Absatz 3) in % sowie mit dem Gewinnsatz (Absatz 4) in %."
          }
        ]
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      "url": "https://keyset.cloud/kurtaxe/alkersum/",
      "calculation": {
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    {
      "slug": "borgsum",
      "name": "Gemeinde Borgsum",
      "short": "Borgsum",
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      "state": "Schleswig-Holstein",
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          "title": "Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe (Kurabgabesatzung) in der Gemeinde Borgsum vom 27.09.2024, Ortsrecht der Gemeinde Borgsum (Amt Föhr-Amrum)",
          "url": "https://daten2.verwaltungsportal.de/dateien/seitengenerator/87d04a8a1ca2c75ad04587faa555bb16147581/02_KA_neu_2025.pdf",
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              "reading": "Bei der Berechnung der Kurabgabe für Übernachtungsgäste wird der Tag der Anreise als voller Tag, der Tag der Abreise nicht gewertet."
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              "reading": "Die Kurabgabe beträgt für jede abgabepflichtige Person in der Hauptkurzeit vom 1. März bis 31.Oktober täglich 3,50 €."
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              "reading": "Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, wenn sie sich in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson befinden, nicht aber im Rahmen einer Gruppenreise (Klassenfahrt 0.4.), bei Nachweis des Lebensalters."
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              "reading": "Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, wenn sie sich in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson befinden, nicht aber im Rahmen einer Gruppenreise (Klassenfahrt 0.4.), bei Nachweis des Lebensalters."
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              "reading": "Menschen mit Behinderung, die nachweislich durch amtliche Unterlagen auf ständige Begleitung angewiesen sind. Die Begleitperson ist ebenfalls kurabgabefrei, wenn sie zusammen mit der in Satz 1 genannten Person in derselben Unterkunft beherbergt wird."
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              "reading": "Großeltern, Eltern, Kinder, Kindeskinder, Geschwister und Geschwisterkinder, Schwiegereltern, Schwiegertöchter und -söhne, Ehegatten, Lebenspartner/innen, Schwägerinnen und Schwager von Personen, die in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben, wenn sie unentgeltlich in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen sind und die gemeindlichen Kur- und Erholungseinrichtungen und -veranstaltungen nicht in Anspruch nehmen."
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              "reading": "Personen, die in Ausübung ihres Dienstes, Berufes oder Gewerbes im Auftrag ortsansässiger Auftraggeber anwesend sind, soweit sie die gemeindlichen Kur- und Erholungseinrichtungen und -veranstaltungen nicht in Anspruch nehmen."
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              "reading": "Für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die sie sich nicht in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson befinden oder die an einer Gruppenreise teilnehmen, beträgt die Kurabgabe in Abweichung zu den vorgenannten Sätzen 0,50 € je Aufenthaltstag."
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              "reading": "Die Kurabgabe wird mit den anderen Gemeinden der Insel Föhr - Alkersum, Dunsum, Midlum, Nieblum, Oevenum, Oldsum, Süderende, Utersum, Witsum, Wrixum und der Stadt Wyk auf Föhr auf Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages als eine gemeinsame Kurabgabe nach $ 10 Abs. 2 Satz 4 KAG erhoben."
            },
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              "reading": "Die Kurabgabe wird für die Dauer jedes ununterbrochenen Aufenthaltes in einem Kalenderjahr mit den in Absatz 1 genannten Sätzen, bei mehreren Aufenthalten im Kalenderjahr höchstens jedoch in Höhe der Jahreskurabgabe nach Absatz 3, erhoben.",
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              "reading": "Die Jahreskurabgabe beträgt für jede abgabepflichtige Person im Kalenderjahr 105,00 € Zur Berechnung der Jahreskurabgabe werden 30 Tagessätze der Hauptsaison als Grundlage genommen."
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              "reading": "Zur Erfüllung der Melde-, Einziehungs- und Abführungspflichten können die Unterkunftsgebenden wählen, ob sie das elektronische Meldescheinverfahren (8 9) oder das Papiermeldescheinverfahren ($ 10) nutzen möchten. Die Entscheidung hat die unterkunftsgebende Person der in & 13 genannten Stelle schriftlich vor der Aufnahme der Personenbeherbergung mitzuteilen."
            },
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              "reading": "Die unterkunftsgebende Person ist verpflichtet, für die von ihr ausgehändigten Vordrucke die Kurabgabe zu errechnen, diese vom Gast einzuziehen und innerhalb von zwei Kalenderwochen ab Ankunftstag des Gastes an die in $ 13 genannte Stelle kostenfrei abzuführen."
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              "reading": "Jede unterkunftsgebende Person ist verpflichtet, die Kurabgabensatzung für die Gäste sichtbar auszulegen."
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              "reading": "Alle Unterkunftsgebenden sind verpflichtet, jeder von ihnen aufgenommenen Person eine Kurkarte auszustellen, die von der aufgenommenen Person zu zahlende Kurabgabe einzuziehen und die Abgabe an die in 8 13 genannte Stelle kostenlos abzuführen."
            },
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              "reading": "Die Abbuchung der jeweiligen Kurabgaben wird frühestens zwei Wochen nach dem Abreisetag der betroffenen Gäste durch das System vorgenommen."
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              "reading": "Spätestens am Tag nach der Ankunft der beherbergten Person (Fälligkeit der Kurabgabe) ist der entsprechende, vorher im System erfasste Meldeschein mit dem eigenen Drucker auf einer der überlassenen Druckvorlagen auszudrucken."
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          ]
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        "bnetza": {
          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
          "url": "https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Digitales/Kurzzeitvermietung/_func/Area-Liste-xls.html?nn=686258",
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        "tourismusabgabe": {
          "title": "Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Tourismusabgabesatzung) in der Gemeinde Borgsum",
          "url": "https://daten2.verwaltungsportal.de/dateien/seitengenerator/87d04a8a1ca2c75ad04587faa555bb16147581/02_TA_2026.pdf",
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              "reading": "Abgabenpflichtig sind die natürlichen und juristischen Personen sowie die Personenvereinigungen, denen durch den Tourismus im Gemeindegebiet wirtschaftliche Vorteile geboten werden."
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              "reading": "Der Abgabensatz wird dadurch ermittelt, dass der zu deckende Aufwand im Sinne des $ 1 dieser Satzung durch die Summe aller Maßstabseinheiten dividiert wird. Der Abgabensatz beträgt 5,0 %."
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              "reading": "Vermietung von Ferienwohnungen/-appartements/-häusern, Umsatz bis 30 T€"
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              "reading": "Vermietung von Ferienwohnungen/-appartements/-häusern, Umsatz über 30 T€"
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              "reading": "100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100%"
            },
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              "reading": "18% 15% 25% . 21% 11% 6% 2% 2% 1% 16% 12%"
            },
            {
              "where": "businessLevy.basis",
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              "reading": "Unter Umsatz im Sinne dieser Satzung ist die jährliche Summe der vereinnahmten Entgelte ($ 10 Abs. 1 Satz 1 und 2 Umsatzsteuergesetz) für die der jeweiligen Betriebsart It. Anlage zu dieser Satzung zuzuordnenden Leistungen, abzüglich gegebenenfalls enthaltener Umsatzsteuer, zu verstehen."
            },
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              "where": "businessLevy.minimum",
              "page": 2,
              "reading": "Die Tourismusabgabe wird nicht festgesetzt, erhoben oder nachgefordert, wenn die Forderung im Einzelfall den Betrag von fünf Euro nicht übersteigt."
            },
            {
              "where": "businessLevy.reporting",
              "page": 3,
              "reading": "2. bis zum 31. März eines jeden Jahres die zur Berechnung erforderlichen Angaben durch Vorlage geeigneter Nachweise (z.B. Umsatzsteuervoranmeldungen, Umsatzsteuererklärung, Umsatzsteuerbescheid, Erklärungen des Steuerberaters oder Erklärungsformblatt der Gemeinde) mitzuteilen."
            },
            {
              "where": "businessLevy.deadline",
              "page": 2,
              "reading": "Die Tourismusabgabe ebenso wie die Vorausleistung ist jeweils innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Heranziehungsbescheides fällig, soweit nicht im Bescheid ausdrücklich ein späterer Fälligkeitstermin bestimmt ist."
            },
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              "where": "businessLevy.remarks[0]",
              "page": 2,
              "reading": "Maßgeblich ist der im Erhebungsjahr (8 1 Abs. 3) vereinnahmte Umsatz."
            },
            {
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              "reading": "1. Beginn und Ende der abgabenpflichtigen Tätigkeit innerhalb eines Monats anzuzeigen,"
            },
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              "reading": "Die Gemeinde kann während des Erhebungsjahres auf den zu erwartenden Abgabenanspruch eine Vorausleistung erheben."
            },
            {
              "where": "businessLevy.remarks[3]",
              "page": 2,
              "reading": "Als Beendigung einer abgabenpflichtigen Tätigkeit ist nicht anzusehen, wenn diese nur saisonal ausgeübt wird."
            },
            {
              "where": "businessLevy.remarks[4]",
              "page": 2,
              "reading": "multipliziert mit dem Vorteilssatz (= tourismusbedingten Anteil, Absatz 3) in % sowie mit dem Gewinnsatz (Absatz 4) in %."
            }
          ]
        }
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          "quote": "Bei der Berechnung der Kurabgabe für Übernachtungsgäste wird der Tag der Anreise als voller Tag, der Tag der Abreise nicht gewertet."
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                "quote": "Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, wenn sie sich in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson befinden, nicht aber im Rahmen einer Gruppenreise (Klassenfahrt o.ä.), bei Nachweis des Lebensalters."
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            "quote": "Menschen mit Behinderung, die nachweislich durch amtliche Unterlagen auf ständige Begleitung angewiesen sind. Die Begleitperson ist ebenfalls kurabgabefrei, wenn sie zusammen mit der in Satz 1 genannten Person in derselben Unterkunft beherbergt wird."
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          {
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            "quote": "Großeltern, Eltern, Kinder, Kindeskinder, Geschwister und Geschwisterkinder, Schwiegereltern, Schwiegertöchter und -söhne, Ehegatten, Lebenspartner/innen, Schwägerinnen und Schwager von Personen, die in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben, wenn sie unentgeltlich in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen sind und die gemeindlichen Kur- und Erholungseinrichtungen und -veranstaltungen nicht in Anspruch nehmen."
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          {
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            "quote": "Personen, die in Ausübung ihres Dienstes, Berufes oder Gewerbes im Auftrag ortsansässiger Auftraggeber anwesend sind, soweit sie die gemeindlichen Kur- und Erholungseinrichtungen und -veranstaltungen nicht in Anspruch nehmen."
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        ],
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          {
            "text": "Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ohne volljährige Begleitung oder auf einer Gruppenreise zahlen 0,50 € je Aufenthaltstag.",
            "quote": "Für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die sie sich nicht in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson befinden oder die an einer Gruppenreise teilnehmen, beträgt die Kurabgabe in Abweichung zu den vorgenannten Sätzen 0,50 € je Aufenthaltstag."
          },
          {
            "text": "Die Kurabgabe gilt gemeinsam für ganz Föhr; Borgsum erhebt sie zusammen mit den übrigen Inselgemeinden und der Stadt Wyk.",
            "quote": "Die Kurabgabe wird mit den anderen Gemeinden der Insel Föhr – Alkersum, Dunsum, Midlum, Nieblum, Oevenum, Oldsum, Süderende, Utersum, Witsum, Wrixum und der Stadt Wyk auf Föhr auf Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages als eine gemeinsame Kurabgabe nach § 10 Abs. 2 Satz 4 KAG erhoben."
          },
          {
            "text": "Über mehrere Aufenthalte im Kalenderjahr zahlt ein Gast höchstens die Jahreskurabgabe.",
            "quote": "Die Kurabgabe wird für die Dauer jedes ununterbrochenen Aufenthaltes in einem Kalenderjahr mit den in Absatz 1 genannten Sätzen, bei mehreren Aufenthalten im Kalenderjahr höchstens jedoch in Höhe der Jahreskurabgabe nach Absatz 3, erhoben."
          },
          {
            "text": "Die Jahreskurabgabe beträgt 105,00 € je Person, berechnet aus 30 Tagessätzen der Hauptsaison.",
            "quote": "Die Jahreskurabgabe beträgt für jede abgabepflichtige Person im Kalenderjahr 105,00 € Zur Berechnung der Jahreskurabgabe werden 30 Tagessätze der Hauptsaison als Grundlage genommen."
          },
          {
            "text": "Ob du elektronisch oder mit Papiermeldescheinen meldest, teilst du der Föhr Tourismus GmbH vor der ersten Vermietung schriftlich mit.",
            "quote": "Zur Erfüllung der Melde-, Einziehungs- und Abführungspflichten können die Unterkunftsgebenden wählen, ob sie das elektronische Meldescheinverfahren (§ 9) oder das Papiermeldescheinverfahren (§ 10) nutzen möchten. Die Entscheidung hat die unterkunftsgebende Person der in § 13 genannten Stelle schriftlich vor der Aufnahme der Personenbeherbergung mitzuteilen."
          },
          {
            "text": "Mit Papiermeldescheinen führst du die Kurabgabe binnen zwei Kalenderwochen ab Ankunft des Gastes ab.",
            "quote": "Die unterkunftsgebende Person ist verpflichtet, für die von ihr ausgehändigten Vordrucke die Kurabgabe zu errechnen, diese vom Gast einzuziehen und innerhalb von zwei Kalenderwochen ab Ankunftstag des Gastes an die in § 13 genannte Stelle kostenfrei abzuführen."
          },
          {
            "text": "Vermieter müssen die Kurabgabensatzung für ihre Gäste sichtbar auslegen.",
            "quote": "Jede unterkunftsgebende Person ist verpflichtet, die Kurabgabensatzung für die Gäste sichtbar auszulegen."
          }
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          "text": "Wer Gäste beherbergt, stellt jedem Gast eine Kurkarte aus, zieht die Kurabgabe ein und führt sie an die Föhr Tourismus GmbH ab.",
          "quote": "Alle Unterkunftsgebenden sind verpflichtet, jeder von ihnen aufgenommenen Person eine Kurkarte auszustellen, die von der aufgenommenen Person zu zahlende Kurabgabe einzuziehen und die Abgabe an die in § 13 genannte Stelle kostenlos abzuführen."
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          "quote": "Die Abbuchung der jeweiligen Kurabgaben wird frühestens zwei Wochen nach dem Abreisetag der betroffenen Gäste durch das System vorgenommen."
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          "quote": "Spätestens am Tag nach der Ankunft der beherbergten Person (Fälligkeit der Kurabgabe) ist der entsprechende, vorher im System erfasste Meldeschein mit dem eigenen Drucker auf einer der überlassenen Druckvorlagen auszudrucken."
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          "text": "Es zählt der Umsatz, den du im Erhebungsjahr einnimmst, ohne die darin enthaltene Umsatzsteuer.",
          "quote": "Unter Umsatz im Sinne dieser Satzung ist die jährliche Summe der vereinnahmten Entgelte ($ 10 Abs. 1 Satz 1 und 2 Umsatzsteuergesetz) für die der jeweiligen Betriebsart It. Anlage zu dieser Satzung zuzuordnenden Leistungen, abzüglich gegebenenfalls enthaltener Umsatzsteuer, zu verstehen."
        },
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          "text": "Beträgt die Abgabe nicht mehr als 5 Euro, wird sie nicht festgesetzt.",
          "quote": "Die Tourismusabgabe wird nicht festgesetzt, erhoben oder nachgefordert, wenn die Forderung im Einzelfall den Betrag von fünf Euro nicht übersteigt."
        },
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          "text": "Bis zum 31. März jeden Jahres teilst du der Gemeinde mit, was sie für die Berechnung braucht, mit Nachweisen wie Umsatzsteuererklärung oder Umsatzsteuerbescheid; das geht auch mit dem Formblatt der Gemeinde.",
          "quote": "2. bis zum 31. März eines jeden Jahres die zur Berechnung erforderlichen Angaben durch Vorlage geeigneter Nachweise (z.B. Umsatzsteuervoranmeldungen, Umsatzsteuererklärung, Umsatzsteuerbescheid, Erklärungen des Steuerberaters oder Erklärungsformblatt der Gemeinde) mitzuteilen."
        },
        "deadline": {
          "text": "Die Abgabe ist einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids fällig, wenn der Bescheid keinen späteren Termin nennt.",
          "quote": "Die Tourismusabgabe ebenso wie die Vorausleistung ist jeweils innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Heranziehungsbescheides fällig, soweit nicht im Bescheid ausdrücklich ein späterer Fälligkeitstermin bestimmt ist."
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          {
            "text": "Maßgeblich ist der Umsatz, den du im Erhebungsjahr einnimmst.",
            "quote": "Maßgeblich ist der im Erhebungsjahr (8 1 Abs. 3) vereinnahmte Umsatz."
          },
          {
            "text": "Beginn und Ende deiner Tätigkeit zeigst du der Gemeinde innerhalb eines Monats an.",
            "quote": "1. Beginn und Ende der abgabenpflichtigen Tätigkeit innerhalb eines Monats anzuzeigen,"
          },
          {
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            "quote": "Die Gemeinde kann während des Erhebungsjahres auf den zu erwartenden Abgabenanspruch eine Vorausleistung erheben."
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          {
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        "fvb": {
          "title": "Lesefassung: Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Brodersby für den Ortsteil Schönhagen",
          "url": "https://www.amt-schlei-ostsee.de/fileadmin/ortsrecht/dokument/lesefassungsatzungueberdieerhebungeinertourismusabgabein.pdf",
          "kind": "municipality",
          "inForce": "2015-01-01",
          "changedOn": "2026-10-15",
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          "text": "Die Kurabgabe gilt nur im Erhebungsgebiet des Ortsteils Schönhagen, das in der Liegenschaftskarte zur Satzung festgelegt ist.",
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        },
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              }
            ]
          },
          {
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            "adult": {
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              "quote": "(Nebensaison) a) für Personen vom vollendeten 12. Lebenssjahr bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 0,23 € b) für Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahres 0,64 €"
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            "children": [
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                "quote": "Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres bei Nachweis des Lebensalters."
              },
              {
                "underAge": 18,
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                "quote": "(Nebensaison) a) für Personen vom vollendeten 12. Lebenssjahr bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 0,23 € b) für Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahres 0,64 €"
              }
            ]
          }
        ],
        "maxNights": null,
        "exemptions": [
          {
            "text": "Wer dienstlich, beruflich, gewerblich oder zur Ausbildung dort ist und die Einrichtungen nicht in Anspruch nimmt, zahlt keine Kurabgabe.",
            "quote": "Personen, die in Ausübung ihres Dienstes, Berufes, Gewerbes oder ihrer Ausbildung im Erhebungsgebiet anwesend sind, soweit sie die Einrichtungen nicht in Anspruch nehmen."
          },
          {
            "text": "Eine Kurkarte aus einer anderen Kurabgabe-Gemeinde in Schleswig-Holstein befreit bei Gegenseitigkeit für einen Tag.",
            "quote": "Personen, die eine Kurkarte aus einer anderen kurabgabenerhebenden Gemeinde Schleswig-Holsteins vorweisen können, sind bei Gewährleistung der Gegenseitigkeit während der Geltungsdauer dieser Kurkarte an einem Tage von der Kurabgabe und der Strandkurabgabe befreit."
          },
          {
            "text": "Kinder, Eltern und deren Partner von Einwohnern, die unentgeltlich bei ihnen wohnen",
            "quote": "Kinder, Eltern und deren Ehepartner oder Partner in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft von Personen, die im Erhebungsgebiet ihre Hauptwohnung haben, wenn sie unentgeltlich in die häusliche Gemeinschaft dieser Personen aufgenommen sind;"
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Ein ununterbrochener Aufenthalt kostet höchstens die Jahreskurabgabe, das 28-Fache des vollen Hauptsaison-Satzes: 35,84 € für Personen ab 18 Jahren und 11,76 € für Personen von 12 bis unter 18 Jahren.",
            "quote": "Die Kurabgabe wird für die Dauer jedes ununterbrochenen Aufenthaltes in einem Kalenderjahr mit den vorstehend genannten Sätzen, höchstens jedoch in Höhe der Jahreskurabgabe nach Absatz 2 erhoben. (2) Den Abgabepflichtigen steht es frei, anstelle der nach Tagen berechneten Kurabgabe eine Jahreskurabgabe zu zahlen, die das 28-fache der vollen Kurabgabe der Hauptsaison (Abs. 1) beträgt und zwar a) für Personen vom vollendeten 12. Lebensjahr bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 11,76 € b) für Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahres 35,84 €."
          },
          {
            "text": "Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 80 und ihre erforderliche Begleitperson zahlen die Hälfte (50 % Ermäßigung).",
            "quote": "Schwerbehinderte, die eine Behinderung von 80 % und mehr nachweisen, erhalten eine Ermäßigung der Kurabgabe und der Strandkurabgabe um 50 %; dasselbe gilt für eine erforderliche Begleitperson."
          },
          {
            "text": "Tagesgäste, die nur den Strand nutzen, zahlen eine Strandkurabgabe von 2,00 € (ab 18 Jahren) beziehungsweise 0,50 € (12 bis unter 18 Jahre).",
            "quote": "zahlen eine Strandkurabgabe. Sie beträgt a) für Personen vom vollendeten 12. Lebensjahr bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 0,50 € b) für Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahres 2,00 €."
          }
        ],
        "hostDuty": {
          "text": "Wer Gäste beherbergt, zieht die Kurabgabe beim Gast ein und führt sie über den Dienstleister der Gemeinde ab; dafür haftest du.",
          "quote": "Wohnungsgeber haben die Kurabgabe von den kurabgabenpflichtigen Personen, die sie beherbergen oder denen sie Wohnraum überlassen, einzuziehen und innerhalb von 14 Tagen an die Gemeinde über den Dienstleister abzuführen. Sie haften für die rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung der Kurabgabe."
        },
        "deadline": {
          "text": "Die eingezogene Kurabgabe führst du innerhalb von 14 Tagen ab.",
          "quote": "innerhalb von 14 Tagen an die Gemeinde über den Dienstleister abzuführen."
        },
        "reporting": {
          "text": "Gemeldet wird über das System des Dienstleisters der Gemeinde, unverzüglich und spätestens am Folgetag nach der Ankunft des Gastes.",
          "quote": "dass die Datenübermittlung unverzüglich, spätestens am Folgetag nach Ankunft des Gastes an den Dienstleister erfolgt."
        }
      },
      "lodgingTax": null,
      "registration": {
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        "source": "bnetza",
        "asOf": "2026-10-01",
        "quote": "Stand: 01.10.2026"
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      "checked": {
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      "businessLevy": {
        "name": "Tourismusabgabe",
        "source": "fvb",
        "payer": {
          "text": "Zahlen musst du, wenn dir der Tourismus im Erhebungsgebiet wirtschaftliche Vorteile bietet.",
          "quote": "(1) Abgabepflichtig sind alle Personen und Personenvereinigungen, denen durch den Tourismus im Erhebungsgebiet wirtschaftliche Vorteile geboten werden."
        },
        "letting": [
          {
            "label": "Fremdenbetten, private Vermietung (Vorteilsstufe 4)",
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                "quote": "d) in der Vorteilsstufe 4 102,32 €."
              },
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                "quote": "Angefangene Vorteilseinheiten sind als volle Einheiten zu berücksichtigen."
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          },
          {
            "label": "Fremdenbetten, gewerbliche Vermietung (Vorteilsstufe 4)",
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          {
            "label": "Fremdenbetten, Hotel mit Restaurant (Vorteilsstufe 4)",
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              },
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          },
          {
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              },
              "roundUp": {
                "quote": "Angefangene Vorteilseinheiten sind als volle Einheiten zu berücksichtigen."
              }
            }
          },
          {
            "label": "Fremdenbetten, Freizeit- und Erholungseinrichtungen (Vorteilsstufe 4)",
            "quote": "e) Freizeit- und Erholungseinrichtungen 8 Betten",
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                "quote": "d) in der Vorteilsstufe 4 102,32 €."
              },
              "roundUp": {
                "quote": "Angefangene Vorteilseinheiten sind als volle Einheiten zu berücksichtigen."
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            }
          }
        ],
        "area": {
          "text": "Die Satzung betrifft nur den Ortsteil Schönhagen, den die Gemeinde als Seebad anerkannt hat.",
          "quote": "aufgrund der Anerkennung des Ortsteiles Schönhagen als Kurort mit der Artbezeichnung Seebad"
        },
        "reporting": {
          "text": "Beginn, Ende und Veränderungen im Umfang deiner Vermietung zeigst du der Gemeinde innerhalb eines Monats an.",
          "quote": "insbesondere sind Beginn, Ende sowie Veränderungen im Umfang der abgabenpflichtigen Tätigkeit innerhalb eines Monats anzuzeigen."
        },
        "deadline": {
          "text": "Die Abgabe ist einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids fällig.",
          "quote": "Die Abgabe ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides fällig."
        },
        "exemptions": [],
        "remarks": [
          {
            "text": "Das Erhebungsgebiet zeigt die Liegenschaftskarte, die zur Satzung gehört.",
            "quote": "Das Erhebungsgebiet ergibt sich aus der beigefügten Liegenschaftskarte, die Bestandteil dieser Satzung ist."
          },
          {
            "text": "Die Abgabe wird im Folgejahr mit Bescheid für das abgelaufene Jahr festgesetzt.",
            "quote": "Die Abgabe wird im Folgejahr mit Bescheid für das abgelaufene Jahr festgesetzt."
          },
          {
            "text": "Die Vermietung von Fremdenbetten steht in der Anlage 4, also in Vorteilsstufe 4.",
            "quote": "Vorteilsstufe 4: Anlage 4 zu § 6 Abs. 2"
          },
          {
            "text": "Eine angefangene Vorteilseinheit zählt als volle Einheit.",
            "quote": "Angefangene Vorteilseinheiten sind als volle Einheiten zu berücksichtigen."
          },
          {
            "text": "Als Betten zählen alle vermieteten oder gegen Entgelt überlassenen Übernachtungsmöglichkeiten, auch Schlafsofas.",
            "quote": "Betten im Sinne dieser Satzung sind alle vermieteten bzw. gegen Entgelt überlassenen Übernachtungsmöglichkeiten, also auch Schlafsofas,"
          },
          {
            "text": "Babyreisebetten zählen nicht mit.",
            "quote": "Babyreisebetten werden nicht berücksichtigt."
          },
          {
            "text": "Fehlen Angaben oder sind sie falsch oder unvollständig, darf die Gemeinde die Berechnungsgrundlagen schätzen.",
            "quote": "Werden fristgerecht keine, unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht, ist die Gemeinde befugt, die Berechnungsgrundlagen zu schätzen."
          }
        ]
      },
      "url": "https://keyset.cloud/kurtaxe/brodersby-rendsburg-eckernfoerde/",
      "calculation": {
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    },
    {
      "slug": "buesum",
      "name": "Büsum",
      "short": "Büsum",
      "ags": "01051013",
      "state": "Schleswig-Holstein",
      "district": "Dithmarschen",
      "sources": {
        "satzung": {
          "title": "Satzung über die Erhebung von Kurabgaben in der Gemeinde Büsum (Kurabgabesatzung) vom 07. November 2025, Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Büsum, veröffentlicht am 04. Dezember 2025",
          "url": "https://amt-buesum-wesselburen.de/medien/dokumente/amtliche_bekanntmachung_der_kurabgabensatzung_der_gemeinde_buesum_2025.pdf",
          "kind": "statute",
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          "changedOn": "2026-10-14"
        },
        "bnetza": {
          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
          "url": "https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Digitales/Kurzzeitvermietung/_func/Area-Liste-xls.html?nn=686258",
          "kind": "federal",
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          "verifiedOn": "2026-10-15",
          "changedOn": "2026-10-14"
        },
        "fvb": {
          "title": "Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Büsum (Tourismusabgabesatzung) vom 07. November 2025, mit Betriebsartenliste",
          "url": "https://www.amt-buesum-wesselburen.de/downloads/datei/MzRjODQ1OTQwNWI4YTJmYUNBWHROUVFySmNSN2pHSXlaR0JzbU53UlZYMkRzeGZGcjBUTFp2ZERRUlFISXpZcFJqRTJQOTlqQVB5aTJEaEhSNjhTVHV6TGFvUTVjclMvRFhvSDhzVnE3dTc0WFdLNVZNbjB3U3hPWWZJQmdMMTF1OTBrWHhLNHV5a0ZKYjBQWTRPZkhpNUxQQ0tSbGZLUzluUTc5bjkvTTQ0WUYzTzkvQ0tsRXcxUVVCaz0",
          "kind": "municipality",
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              "reading": "(1) Abgabepflichtig sind alle natürlichen und juristischen Personen und Unternehmen sowie Personenvereinigungen, denen durch den Tourismus im Gebiet der Gemeinde unmittelbar oder mittelbar wirtschaftliche Vorteile geboten werden."
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              "reading": "Vermietung von Schlafgelegenheiten ohne hotelmäßige Leistungen, insbesondere von 38% 100%"
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              "reading": "mit einem Umsatz über 200.000 Euro 24% 100%"
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              "reading": "mit einem Umsatz bis 500.000 Euro 25% 100%"
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              "reading": "mit einem Umsatz bis 500.000 Euro 25% 100%"
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              "reading": "mit einem Umsatz über 500.000 Euro 15% 100%"
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              "reading": "Campingplätze, sowie Wohnmobilübernachtungsplätze 20% 100%"
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              "reading": "Campingplätze, sowie Wohnmobilübernachtungsplätze 20% 100%"
            },
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              "reading": "Campingplätze, sowie Wohnmobilübernachtungsplätze 20% 100%"
            },
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              "where": "businessLevy.basis",
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              "reading": "umsalzsteuerbereinigten jährlichen Einnahmen des Pflichtigen, multipliziert mit dem durchschnittlichen Gewinnanteil"
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              "reading": "Die Tourismusabgabe wird nicht festgesetzt, erhoben oder nachgefordert, wenn die Forderung im Einzelfall den Betrag von fünf Euro nicht übersteigt."
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              "reading": "bis zum 30. Juni eines jeden Jahres oder - soweit die Gemeinde dazu schriftlich auffordert - innerhalb eines Monats nach Aufforderung durch Ausfüllung des dafür vorgesehenen Formblattes die Erklärung über die betrieblichen Einnahmen gemäß"
            },
            {
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              "page": 3,
              "reading": "Die festgesetzten Vorausleistungen werden in Vierteljahresbsträgen jeweils am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines Jahres fällig."
            },
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              "reading": "Maßgeblich für die Ermittlung des fremdenverkehrsbedingten Teils der jährlichen Einnahmen sind die im Geltungsbereich dieser Satzung erzielten betrieblichen Einnahmen des Erhebungszeitraumes."
            },
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              "reading": "Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr. Die Abgabenschuld entsteht jeweils am Ende eines jeden Kalenderjahres."
            },
            {
              "where": "businessLevy.remarks[2]",
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              "reading": "Ein nach dem Ergebnis der Endabrechnung noch festzusetzender Abgabenanteil wird einen Monat nach Bekanntgabe des Festsetzungsbescheides in einer Summe fällig."
            },
            {
              "where": "businessLevy.remarks[3]",
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              "reading": "1. Beginn und Ende der abgabepflichtigen Tätigkeit innerhalb eines Monats anzuzeigen,"
            }
          ]
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      "levy": {
        "name": "Kurabgabe",
        "source": "satzung",
        "counting": {
          "countsDepartureDay": true,
          "quote": "Die Kurabgabe beträgt für jeden Tag, an dem sich der oder die Kurabgabepflichtige im Erhebungsgebiet aufhält, für jede kurabgabepflichtige Person"
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            "adult": {
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              "quote": "a) in der Zeit vom 01. Januar bis 07. Januar, 01. April bis 31. Oktober und 25. Dezember bis 31. Dezember des Jahres, (Hauptsaison) 4,00 €"
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                "quote": "Von der Kurabgabe sind freigestellt: 1. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres bei Nachweis des Lebensalters,"
              }
            ]
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          {
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                "from": "11-01",
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            "adult": {
              "cents": 280,
              "quote": "b) in der Zeit vom 08. Januar bis 31. März und 01. November bis 24. Dezember des Jahres (Nebensaison) 2,80 €"
            },
            "children": [
              {
                "underAge": 16,
                "cents": 0,
                "quote": "Von der Kurabgabe sind freigestellt: 1. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres bei Nachweis des Lebensalters,"
              }
            ]
          }
        ],
        "maxNights": null,
        "stayCap": {
          "cents": 11200,
          "text": "Pro ununterbrochenem Aufenthalt zahlt ein Gast höchstens die Jahreskurabgabe von 112,00 €, das sind 28 volle Tagessätze der Hauptsaison.",
          "quote": "Die Kurabgabe wird für die Dauer jedes ununterbrochenen Aufenthaltes in einem Kalenderjahr mit dem vorstehend genannten Satz, höchstens jedoch in Höhe der Jahreskurabgabe nach Absatz 4, erhoben. Bei mehreren Aufenthalten im Kalenderjahr wird die Kurabgabe nur bis zur Höhe der Jahreskurabgabe nach Absatz 4 erhoben Satzung der Gemeinde Büsum über die Erhebung von Kurabgaben Seite 2 von 9 \f(3) Eigentümer oder Eigentümerinnen, Besitzer oder Besitzerinnen von Wohnungseinheiten (Wohnhaus, Sommerhaus, Ferienhaus, Wochenendhaus, Wohnung, Appartement, aufgestell- tes Wohnmobil, Wohnwagen oder Zelt, Schiff o. ä. Einrichtungen) im Erhebungsgebiet und deren Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht im Erhebungsgebiet haben, zahlen unabhängig von der Aufenthaltsdauer die Kurabgabe in Höhe der Jahreskurabgabe, wenn das Eigentum oder der Besitz an der Wohnungseinheit im laufenden Kalenderjahr mindestens drei Monate bestanden hat und sie sich innerhalb dieses Zeitraumes tatsächlich zumindest zeitweilig im Erhebungsgebiet aufgehalten haben oder auf- halten werden. (4) Die Jahreskurabgabe beträgt für jede kurabgabepflichtige Person im Kalenderjahr 112,00 € (28 volle Tagessätze der Hauptsaison)."
        },
        "exemptions": [
          {
            "text": "Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 80 und ihre ständige Begleitperson zahlen 2,80 € in der Hauptsaison und 2,00 € in der Nebensaison",
            "quote": "Schwerbehinderte Personen, die einen Grad der Behinderung von 80 und mehr nachweisen, zahlen eine ermäßigte Kurabgabe mit folgenden Beiträgen pro Tag a) In der Hauptsaison (§ 4 Abs. 1 lit a dieser Satzung) 2,80 € b) In der Nebensaison (§ 4 Abs. 1 lit b dieser Satzung) 2,00 €"
          },
          {
            "text": "Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 50 und Merkzeichen G oder aG zahlen dieselben ermäßigten Sätze",
            "quote": "Die Abgabesätze des vorstehenden Abs. 1 werden auch schwerbehinderten Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 mit Schäden an den Gliedmaßen eingeräumt, soweit diese mit dem Zusatz „G“ oder „aG“ im Behindertenausweis nachgewiesen wird."
          },
          {
            "text": "Blinde und hilflose Menschen (Merkzeichen BL oder H) und je eine Begleitperson, wenn sie ihren Aufenthalt selbst bezahlen",
            "quote": "Blinde sowie hilflose Personen und jeweils eine Begleitperson, soweit dieses mit dem Zusatz „BL“ bzw. „H“ im Behindertenausweis nachgewiesen wird, und sofern sie selbst die Kosten des Aufenthaltes und der Kur in voller Höhe tragen"
          },
          {
            "text": "Kinder, Enkel, Eltern und Großeltern von Einwohnern, die unentgeltlich bei ihnen wohnen und die Kureinrichtungen nicht nutzen",
            "quote": "Kinder, Kindeskinder, Eltern und Großeltern von Personen, die im Erhebungsgebiet ihre Hauptwohnung haben, wenn sie unentgeltlich in die häusliche Gemeinschaft dieser Personen aufgenommen sind und die Kureinrichtungen nicht in Anspruch nehmen,"
          },
          {
            "text": "Wer nur beruflich oder zur Ausbildung im Ort ist und die Kureinrichtungen nicht nutzt",
            "quote": "in Ausübung ihres Dienstes, Berufs oder Gewerbes oder ihrer Ausbildung im Erhebungsgebiet anwesende Personen, soweit sie die Kureinrichtungen nicht in Anspruch nehmen,"
          },
          {
            "text": "Reiseleiter und Busfahrer, die Reisegruppen begleiten",
            "quote": "Reiseleiterinnen und Reiseleiter sowie Busfahrerinnen und Busfahrer bei Begleitung von Reisegruppen."
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Über alle Aufenthalte eines Kalenderjahres zahlt ein Gast höchstens die Jahreskurabgabe.",
            "quote": "Die Kurabgabe wird für die Dauer jedes ununterbrochenen Aufenthaltes in einem Kalenderjahr mit dem vorstehend genannten Satz, höchstens jedoch in Höhe der Jahreskurabgabe nach Absatz 4, erhoben. Bei mehreren Aufenthalten im Kalenderjahr wird die Kurabgabe nur bis zur Höhe der Jahreskurabgabe nach Absatz 4 erhoben"
          },
          {
            "text": "Der Gast zahlt die Kurabgabe für den ganzen Aufenthalt spätestens am Tag nach der Ankunft bei dir und erhält dafür die Gästekarte.",
            "quote": "Die Kurabgabepflichtigen haben die Kurabgabe spätestens am Tage nach der Ankunft an den Wohnungsgeber oder an die Wohnungsgeberin gegen Aushändigung der Gästekarte für die gesamte Dauer des voraussichtlichen Aufenthalts im Erhebungsgebiet zu zahlen."
          },
          {
            "text": "Statt elektronisch kannst du auch mit dem Meldevordruck melden; die Durchschrift muss dann binnen 2 Werktagen nach Ankunft bei der Gemeinde sein.",
            "quote": "Alternativ kann eine manuelle Meldung erfolgen. Dieser wird dadurch entsprochen, dass die für die Gemeinde bestimmte Durchschrift des Meldevordrucks innerhalb von 2 Werktagen nach der Ankunft des Gastes bei der Gemeinde oder einem von der Gemeinde bestimmten Abgabeort vollständig, leserlich, nicht gefaltet oder mechanisch bearbeitet abgegeben wird."
          },
          {
            "text": "Vermieter müssen den Satzungstext der Gemeinde gut sichtbar in der Unterkunft anbringen.",
            "quote": "Die Wohnungsgeber und Wohnungsgeberinnen und ihnen gleichgestellte Personen sind verpflichtet, den von der Gemeinde kostenfrei zur Verfügung gestellten Satzungstext an deutlich sichtbarer Stelle in der Beherbergungsstätte anzubringen."
          }
        ],
        "hostDuty": {
          "text": "Wer Gäste beherbergt, zieht die Kurabgabe beim Gast ein und führt sie an die Gemeinde ab.",
          "quote": "Die Wohnungsgeber und Wohnungsgeberinnen haben die Kurabgabe von den kurabgabepflichtigen Personen, die sie beherbergen oder denen sie Wohnraum oder Stellplätze/Liegeplätze überlassen, einzuziehen und innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung an die Gemeinde abzuführen."
        },
        "deadline": {
          "text": "Die eingezogene Kurabgabe führst du binnen 14 Tagen nach Rechnung der Gemeinde ab, per Überweisung oder Lastschrift.",
          "quote": "innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung an die Gemeinde abzuführen. Das Abführen der Kurabgabebeträge erfolgt ausschließlich unbar (per Überweisung oder im Lastschriftverfahren)."
        },
        "reporting": {
          "text": "Gemeldet wird über den elektronischen Meldeschein der Gemeinde, spätestens am Tag nach der Ankunft des Gastes.",
          "quote": "Bei einer Datenerfassung über das internetbasierende Meldescheinsystem der Gemeinde wird der Meldepflicht dadurch entsprochen, dass die Datenübermittlung unverzüglich spätestens am Folgetag nach Ankunft des Gastes an die Gemeinde erfolgt."
        }
      },
      "lodgingTax": null,
      "registration": {
        "required": false,
        "source": "bnetza",
        "asOf": "2026-10-01",
        "quote": "Stand: 01.10.2026"
      },
      "checked": {
        "on": "2026-10-13",
        "by": "agent"
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      "businessLevy": {
        "name": "Tourismusabgabe",
        "source": "fvb",
        "payer": {
          "text": "Zahlen musst du, wenn dir der Tourismus in Büsum unmittelbar oder mittelbar wirtschaftliche Vorteile bietet, also auch als Vermieter von Ferienwohnungen.",
          "quote": "(1) Abgabepflichtig sind alle natürlichen und juristischen Personen und Unternehmen sowie Personenvereinigungen, denen durch den Tourismus im Gebiet der Gemeinde unmittelbar oder mittelbar wirtschaftliche Vorteile geboten werden."
        },
        "letting": [
          {
            "label": "Vermietung von Schlafgelegenheiten ohne hotelmäßige Leistungen, insbesondere Ferienwohnungen (Vorteilsstufe 4)",
            "quote": "Vermietung von Schlafgelegenheiten ohne hotelmäßige Leistungen, insbesondere von 38% 100%",
            "turnover": {
              "advantage": {
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                "quote": "Vermietung von Schlafgelegenheiten ohne hotelmäßige Leistungen, insbesondere von 38% 100%"
              },
              "profit": {
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              }
            }
          },
          {
            "label": "Hotels garni, Gasthöfe und Pensionen mit Frühstück, Umsatz bis 200.000 € (Vorteilsstufe 4)",
            "quote": "mit einem Umsatz bis 200.000 Euro 30% 100%",
            "turnover": {
              "advantage": {
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                "quote": "mit einem Umsatz bis 200.000 Euro 30% 100%"
              },
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          "quote": "bis zum 30. Juni eines jeden Jahres oder - soweit die Gemeinde dazu schriftlich auffordert - innerhalb eines Monats nach Aufforderung durch Ausfüllung des dafür vorgesehenen Formblattes die Erklärung über die betrieblichen Einnahmen gemäß"
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          "quote": "Die festgesetzten Vorausleistungen werden in Vierteljahresbeträgen jeweils am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines Jahres fällig."
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            "quote": "Maßgeblich für die Ermittlung des fremdenverkehrsbedingten Teils der jährlichen Einnahmen sind die im Geltungsbereich dieser Satzung erzielten betrieblichen Einnahmen des Erhebungszeitraumes."
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            "quote": "Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr. Die Abgabenschuld entsteht jeweils am Ende eines jeden Kalenderjahres."
          },
          {
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            "quote": "Ein nach dem Ergebnis der Endabrechnung noch festzusetzender Abgabenanteil wird einen Monat nach Bekanntgabe des Festsetzungsbescheides in einer Summe fällig."
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          "title": "Amt Büsum-Wesselburen, Ortsrecht der Gemeinde Büsumer Deichhausen",
          "url": "https://www.amt-buesum-wesselburen.de/angehoerige-gemeinden/buesumer-deichhausen/ortsrecht/",
          "kind": "municipality",
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        "bnetza": {
          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
          "url": "https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Digitales/Kurzzeitvermietung/_func/Area-Liste-xls.html?nn=686258",
          "kind": "federal",
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      "levy": null,
      "lodgingTax": null,
      "noLevy": {
        "text": "Im Ortsrecht der Gemeinde Büsumer Deichhausen steht keine Kurabgabe, nur die Tourismusabgabe.",
        "source": "ortsrecht",
        "quote": "Tourismusabgabesatzung",
        "absent": [
          "Kurabgabe",
          "Kurbeitrag",
          "Kurtaxe",
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        ]
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      "businessLevy": {
        "name": "Tourismusabgabe",
        "source": "satzung",
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          "text": "Abgabepflichtig sind alle, denen der Tourismus in der Gemeinde wirtschaftliche Vorteile bietet; Schuldner ist der Unternehmer, für dessen Rechnung die Tätigkeit ausgeübt wird.",
          "quote": "Abgabepflichtig sind alle natürlichen und juristischen Personen und Unternehmen sowie Personenvereinigungen, denen durch den Tourismus im Gebiet der Gemeinde unmittelbar oder mittelbar wirtschaftliche Vorteile geboten werden. Die Abgabepflicht erstreckt sich auch auf solche Personen und Unternehmen sowie Personenvereinigungen, die, ohne in der Gemeinde ihren Wohnsitz oder Betriebssitz zu haben, dauernd oder vorübergehend dort erwerbstätig sind. (2) Schuldner der Abgabe ist der Unternehmer. Unternehmer im Sinne des Satzes 1 ist derjenige, für dessen Rechnung die abgabepflichtige Tätigkeit ausgeübt wird."
        },
        "letting": [
          {
            "label": "Vermietung von Schlafgelegenheiten ohne hotelmäßige Leistungen, insbesondere Ferienwohnungen",
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              },
              "profit": {
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            }
          },
          {
            "label": "Hotels garni, Gasthöfe und Pensionen mit Frühstück, Umsatz bis 200.000 € (Vorteilsstufe 4)",
            "quote": "701075 Gastgewerbe Hotels garnis, Gasthöfe und Pensionen mit Frühstück 701075.1 Gastgewerbe mit einem Umsatz bis 200.000 Euro 30% 100%",
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              },
              "profit": {
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            }
          },
          {
            "label": "Hotels garni, Gasthöfe und Pensionen mit Frühstück, Umsatz über 200.000 € (Vorteilsstufe 4)",
            "quote": "701075.2 Gastgewerbe mit einem Umsatz über 200.000 Euro 24% 100%",
            "turnover": {
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                "quote": "701075.2 Gastgewerbe mit einem Umsatz über 200.000 Euro 24% 100%"
              },
              "profit": {
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              }
            }
          },
          {
            "label": "Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Halb- oder Vollpension, Umsatz bis 500.000 € (Vorteilsstufe 4)",
            "quote": "701076 Gastgewerbe Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Halb- o. Vollpension 701076.1 Gastgewerbe mit einem Umsatz bis 500.000 Euro 25% 100%",
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              },
              "profit": {
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            }
          },
          {
            "label": "Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Halb- oder Vollpension, Umsatz über 500.000 € (Vorteilsstufe 4)",
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              },
              "profit": {
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              }
            }
          },
          {
            "label": "Campingplätze und Wohnmobilübernachtungsplätze (Vorteilsstufe 4)",
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            "turnover": {
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                "quote": "701024 Gastgewerbe Campingplätze, sowie Wohnmobilübernachtungsplätze 20% 100%"
              },
              "profit": {
                "percent": 20
              }
            }
          },
          {
            "label": "Kur- und Erholungsheime sowie Kliniken (Vorteilsstufe 4)",
            "quote": "701094 Dienstleistung Kur- und Erholungsheime, sowie -kliniken 29% 100%",
            "turnover": {
              "advantage": {
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              },
              "profit": {
                "percent": 29
              }
            }
          }
        ],
        "rate": {
          "percent": 16.44,
          "quote": "Der Abgabesatz beträgt 16,44 v. H."
        },
        "basis": {
          "text": "Es zählen deine jährlichen Einnahmen ohne Umsatzsteuer.",
          "quote": "umsatzsteuerbereinigten jährlichen Einnahmen"
        },
        "minimum": {
          "text": "Übersteigt die Abgabe im Einzelfall nicht 5 Euro, wird sie nicht festgesetzt.",
          "quote": "Die Tourismusabgabe wird nicht festgesetzt, erhoben oder nachgefordert, wenn die Forderung im Einzelfall den Betrag von fünf Euro nicht übersteigt."
        },
        "reporting": {
          "text": "Du gibst bis zum 30. Juni jedes Jahres, oder innerhalb eines Monats nach Aufforderung der Gemeinde, die Erklärung über deine betrieblichen Einnahmen auf dem Formblatt ab.",
          "quote": "bis zum 30. Juni eines jeden Jahres oder - soweit die Gemeinde dazu schriftlich auffordert - innerhalb eines Monats nach Aufforderung durch Ausfüllung des dafür vorgesehenen Formblattes die Erklärung über die betrieblichen Einnahmen"
        },
        "deadline": {
          "text": "Nach der Endabrechnung wird ein noch offener Betrag einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids in einer Summe fällig.",
          "quote": "Ein nach dem Ergebnis der Endabrechnung noch festzusetzender Abgabenanteil wird einen Monat nach Bekanntgabe des Festsetzungsbescheides in einer Summe fällig."
        },
        "exemptions": [],
        "remarks": [
          {
            "text": "Du zeigst Beginn und Ende deiner Tätigkeit innerhalb eines Monats an.",
            "quote": "1. Beginn und Ende der abgabepflichtigen Tätigkeit innerhalb eines Monats anzuzeigen,"
          },
          {
            "text": "Auf die Abgabe können im Lauf des Jahres Vorausleistungen in Höhe der voraussichtlichen Abgabe verlangt werden.",
            "quote": "Auf die Tourismusabgabe können im Verlauf des Erhebungszeitraumes Vorausleistungen in Höhe der voraussichtlich entstehenden Abgabe erhoben werden."
          },
          {
            "text": "Die Gemeinde kann Vorauszahlungen festsetzen; sie sind in vier Raten fällig, am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.",
            "quote": "Die festgesetzten Vorausleistungen werden in Vierteljahresbeträgen jeweils am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines Jahres fällig."
          },
          {
            "text": "Die Abgabepflicht entsteht, sobald du die Tätigkeit aufnimmst.",
            "quote": "Die Abgabepflicht entsteht, sobald die abgabenpflichtige Tätigkeit aufgenommen wird."
          },
          {
            "text": "Die Abgabepflicht endet erst mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem du die Tätigkeit endgültig einstellst; eine nur saisonale Vermietung zählt nicht als Ende.",
            "quote": "Die Abgabepflicht endet mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die abgabepflichtige Tätigkeit endgültig eingestellt wird. Als Beendigung einer abgabepflichtigen Tätigkeit ist nicht anzusehen, wenn diese nur saisonal ausgeübt und am Saisonende vorübergehend eingestellt wird."
          }
        ]
      },
      "registration": {
        "required": false,
        "source": "bnetza",
        "asOf": "2026-10-01",
        "quote": "Stand: 01.10.2026"
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      "checked": {
        "on": "2026-10-15",
        "by": "agent"
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        "on": "2026-10-15",
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      "url": "https://keyset.cloud/kurtaxe/buesumer-deichhausen/",
      "calculation": {
        "kind": "business",
        "lines": [
          {
            "label": "Vermietung von Schlafgelegenheiten ohne hotelmäßige Leistungen, insbesondere Ferienwohnungen",
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          },
          {
            "label": "Hotels garni, Gasthöfe und Pensionen mit Frühstück, Umsatz bis 200.000 € (Vorteilsstufe 4)",
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          },
          {
            "label": "Hotels garni, Gasthöfe und Pensionen mit Frühstück, Umsatz über 200.000 € (Vorteilsstufe 4)",
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          },
          {
            "label": "Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Halb- oder Vollpension, Umsatz bis 500.000 € (Vorteilsstufe 4)",
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          },
          {
            "label": "Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Halb- oder Vollpension, Umsatz über 500.000 € (Vorteilsstufe 4)",
            "permille": 24.660000000000004,
            "rate": "2,466 % des Jahresumsatzes."
          },
          {
            "label": "Campingplätze und Wohnmobilübernachtungsplätze (Vorteilsstufe 4)",
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            "rate": "3,288 % des Jahresumsatzes."
          },
          {
            "label": "Kur- und Erholungsheime sowie Kliniken (Vorteilsstufe 4)",
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          }
        ]
      }
    },
    {
      "slug": "dagebuell",
      "name": "Dagebüll",
      "short": "Dagebüll",
      "ags": "01054022",
      "state": "Schleswig-Holstein",
      "district": "Nordfriesland",
      "sources": {
        "satzung": {
          "title": "Satzung der Gemeinde Dagebüll über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Lesefassung, Stand vom 28.12.2021)",
          "url": "https://www.amt-suedtondern.de/output/download.php?fid=2861.18776.1..PDF&fn=Satzung_%FCber_die_Erhebung_einer_Tourismusabgabe_in_der_Gemeinde_Dageb%FCll_Stand_28.12.2021",
          "kind": "municipality",
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        "ortsrecht": {
          "title": "Amt Südtondern, Gemeinde Dagebüll: Satzungen der Gemeinde Dagebüll",
          "url": "https://www.amt-suedtondern.de/Unsere-Gemeinden/Dageb%C3%BCll/",
          "kind": "municipality",
          "changedOn": "2026-10-15",
          "sha256": "ae7cb24b8c6d23208804ad0083215ba6e60831adf2d2deedee26feddfdfc62d5",
          "verifiedOn": "2026-10-15"
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        "bnetza": {
          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
          "url": "https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Digitales/Kurzzeitvermietung/_func/Area-Liste-xls.html?nn=686258",
          "kind": "federal",
          "changedOn": "2026-10-15",
          "sha256": "40fa3c51b203943bc7dd08e626cf053241bc4cac5c05e2071ce7e26b3f34c652",
          "verifiedOn": "2026-10-15"
        },
        "badedeich": {
          "title": "Gemeinde Dagebüll, Benutzungsordnung für den Badedeich Dagebüll (Lesefassung, 1. Änderung)",
          "url": "https://www.amt-suedtondern.de/output/download.php?fid=2861.17751.1..PDF&fn=Benutzungsordnung_Badedeich_Dageb%FCll",
          "kind": "municipality",
          "changedOn": "2026-10-15",
          "sha256": "7278080b8e255bc6575c6001f35f9086c5582ba5db6541012f7bc1ba69a25ccf",
          "verifiedOn": "2026-10-15"
        }
      },
      "levy": null,
      "lodgingTax": null,
      "noLevy": {
        "text": "Im Ortsrecht der Gemeinde Dagebüll steht keine Kurabgabe, nur die Tourismusabgabe.",
        "source": "ortsrecht",
        "quote": "Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Dagebüll Stand_28.12.2021",
        "absent": [
          "Kurabgabe",
          "Kurbeitrag",
          "Kurtaxe",
          "Gästebeitrag",
          "Gästeabgabe"
        ]
      },
      "businessLevy": {
        "name": "Tourismusabgabe",
        "source": "satzung",
        "payer": {
          "text": "Abgabenpflichtig sind alle, die in Dagebüll selbstständig tätig sind, tourismusbezogene Leistungen gegen Entgelt anbieten und denen der Tourismus dadurch Vorteile bietet; die Vermietung von Ferienwohnungen führt die Anlage als eigene Betriebsart.",
          "quote": "Abgabenpflichtig sind die im Gemeindegebiet selbstständig oder freiberuflich tätigen natürliche und juristische Personen sowie nichtrechtsfähigen und teilrechtsfähigen Gesellschaften und Personenvereinigungen, denen durch den Tourismus in der Gemeinde Vorteile geboten werden beim Anbieten von tourismusbezogenen entgeltlichen Leistungen (abgabenpflichtige Personen)"
        },
        "letting": [
          {
            "label": "Ferienwohnungen, -appartements und -häuser, Umsatz bis 30 T€",
            "quote": "Vermietung von Ferienwohnungen/- 17 100 appartements/-häusern, Umsatz bis 30 T€",
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              },
              "profit": {
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          },
          {
            "label": "Ferienwohnungen, -appartements und -häuser, Umsatz über 30 T€",
            "quote": "Vermietung von Ferienwohnungen/- 13 100 appartements/-häusern, Umsatz über 30 T€",
            "turnover": {
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                "quote": "Vermietung von Ferienwohnungen/- 13 100 appartements/-häusern, Umsatz über 30 T€"
              },
              "profit": {
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              }
            }
          },
          {
            "label": "Gästezimmer",
            "quote": "Vermietung von Gästezimmern 24 100",
            "turnover": {
              "advantage": {
                "percent": 100,
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          "quote": "Die Tourismusabgabe wird nicht festgesetzt, erhoben oder nachgefordert, wenn die Forderung im Einzelfall den Betrag von 5,00 Euro nicht übersteigt."
        },
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          "text": "Du teilst der Gemeinde bis zum 31. Mai jedes Jahres die Angaben zur Berechnung mit, zum Beispiel mit Umsatzsteuererklärung oder dem Erklärungsformblatt der Gemeinde.",
          "quote": "bis zum 31. Mai eines jeden Jahres die zur Berechnung erforderlichen Angaben durch Vorlage geeigneter Nachweise (z.B. Umsatzsteuervoranmeldungen, Umsatzsteuererklärung, Umsatzsteuerbescheid, Erklärungen des Steuerberaters oder Erklärungsformblatt der Gemeinde) mitzuteilen."
        },
        "deadline": {
          "text": "Die Abgabe ist einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids fällig.",
          "quote": "Die Abgabe ist einen Monat nach Bekanntgabe des Heranziehungsbescheides fällig."
        },
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            "text": "Die Anlage nennt zu jeder Betriebsart einen Gewinnsatz und einen Vorteilssatz, beide in Prozent.",
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          {
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            "quote": "1. Beginn und Ende der abgabenpflichtigen Tätigkeit innerhalb eines Monats anzuzeigen,"
          },
          {
            "text": "Wer Ferienunterkünfte an wechselnde Gäste überlässt, rechnet nur die Einnahmen aus den Objekten in Dagebüll.",
            "quote": "sowie bei jeder Tätigkeit, die die Überlassung von Ferienunterkünften an wechselnde Gäste zum Gegenstand hat (auch Vermittlung, Verwaltung, Betreuung), zählen nur die aus der vorübergehend im Gemeindegebiet ausgeübten oder objektbezogenen Tätigkeit erzielten Einnahmen zur Bemessungsgrundlage."
          },
          {
            "text": "Maßgeblich sind die Einnahmen des Vorjahres.",
            "quote": "Maßgeblich für die Ermittlung der jährlichen Einnahmen sind die Einnahmen des Vorjahres."
          },
          {
            "text": "Fängst du zu Beginn eines Kalenderjahres an, zählen im ersten Jahr die Einnahmen dieses Jahres; fängst du im Lauf des Jahres an, zählen im Jahr des Beginns und im Jahr danach jeweils die Einnahmen des Jahres selbst.",
            "quote": "Wird eine abgabenpflichtige Tätigkeit zu Beginn eines Kalenderjahres aufgenommen, so sind abweichend von Absatz 4 im Jahr der Tätigkeitsaufnahme die Einnahmen des jeweiligen Erhebungszeitraumes maßgebend. Wird eine abgabenpflichtige Tätigkeit im Laufe eines Kalenderjahres aufgenommen, so sind abweichend von Absatz 4 im Jahr der Tätigkeitsaufnahme und im darauffolgenden Jahr die Einnahmen des jeweiligen Erhebungszeitraumes maßgebend."
          },
          {
            "text": "Die Gemeinde kann vierteljährlich Vorauszahlungen von jeweils bis zu einem Viertel der voraussichtlichen Jahresabgabe verlangen.",
            "quote": "quartalsweise Vorausleistungen auf die Abgabe bis zur Höhe jeweils eines Viertels der voraussichtlichen jährlichen Abgabe erheben."
          },
          {
            "text": "Die Abgabe wird nach Ablauf des Kalenderjahres durch schriftlichen Bescheid festgesetzt.",
            "quote": "Die Tourismusabgabe wird durch schriftlichen Bescheid festgesetzt."
          },
          {
            "text": "Wer Beginn und Ende der Tätigkeit nicht innerhalb eines Monats anzeigt oder die Angaben bis zum 31. Mai nicht macht, handelt ordnungswidrig, wenn er das vorsätzlich oder leichtfertig tut und dadurch Abgaben verkürzt werden können; die Geldbuße kann bis zu 500 Euro betragen.",
            "quote": "Ordnungswidrig nach § 18 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 KAG handelt, wer es als Abgabenpflichtige oder Abgabenpflichtiger oder bei der Wahrnehmung der Angelegenheiten einer oder eines Abgabepflichtigen vorsätzlich oder leichtfertig 1. entgegen von § 7 Absatz 1 Nr. 1 unterlässt, Beginn und Ende der abgabenpflichtigen Tätigkeit innerhalb eines Monats anzuzeigen, oder 2. entgegen von § 7 Absatz 1 Nr. 2 unterlässt, bis zum 31. Mai eines jeden Jahres die zur Berechnung der Abgabe erforderlichen Angaben unter Vorlage geeigneter Nachweise mitzuteilen und es dadurch ermöglicht, Abgaben zu verkürzen oder nicht gerechtfertigte Abgabenvorteile zu erlangen (Abgabengefährdung). (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 500 Euro geahndet werden."
          },
          {
            "text": "Du musst nicht in Dagebüll wohnen: Wer regelmäßig wiederkehrend Leistungen in touristischen Unterkünften oder sonstigen Immobilien in Dagebüll anbietet, gilt als im Gemeindegebiet tätig.",
            "quote": "Insbesondere Personen oder Personenvereinigungen, die regelmäßig wiederkehrend Waren oder Leistungen an Marktständen, Verkaufsständen oder Verkaufswagen im Gemeindegebiet anbieten oder die regelmäßig wiederkehrende Leistungen in touristischen Unterkünften oder in sonstigen Immobilien im Erhebungsgebiet oder in Bezug auf touristische Unterkünfte oder sonstige Immobilien im Erhebungsgebiet anbieten oder erbringen, sind im Sinne von Absatz 1 im Gemeindegebiet tätig."
          },
          {
            "text": "Am Badedeich zahlen Besucher ab 18 Jahren in der Zeit vom 15. April bis 30. September ein Entgelt: Tageskarte 2,00 Euro, Wochenkarte 10,00 Euro, Jahreskarte 50,00 Euro.",
            "source": "badedeich",
            "quote": "Für die Benutzung des Badedeiches Dagebüll in der Zeit vom 15. April bis 30. September ist von Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahres ein Entgelt zu entrichten. Dieses wird wie folgt festgesetzt: Tageskarte 2,00 Euro Wochenkarte 10,00 Euro Jahreskarte 50,00 Euro"
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          "title": "Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (Übernachtungssteuer) in der Gemeinde Damp vom 15.10.2024, bekanntgemacht im Amtsblatt Nr. 36/2024",
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          "title": "Satzung des Amtes Langballig über die Erhebung einer Tourismusabgabe vom 16. Dezember 2021",
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          {
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        ],
        "reporting": {
          "text": "Bis zum 1. Juli jeden Jahres teilst du dem Amt Langballig mit, was für die Berechnung nötig ist; gehen die Angaben nicht ein, kann das Amt die Berechnungsgrundlage schätzen.",
          "quote": "Der Abgabepflichtige hat dem Amt Langballig bis zum 1. Juli jeden Jahres die erforderlichen Angaben zur Berechnung der Abgabe mitzuteilen. Gehen die Angaben nicht ein, so kann die Berechnungsgrundlage geschätzt werden."
        },
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          "quote": "Die Abgabe ist innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang des Heranziehungsbescheides fällig und bei der Amtskasse Langballig zu entrichten."
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        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Die Tourismusabgabe erhebt das Amt Langballig, die Gemeinden haben die Erhebung auf das Amt übertragen; dieselbe Satzung gilt für Dollerup, Grundhof, Langballig, Munkbrarup, Ringsberg, Wees und Westerholz.",
            "quote": "Die Gemeinden Dollerup, Grundhof, Langballig, Munkbrarup, Ringsberg, Wees und Westerholz sind als Erholungsorte anerkannt, die Gemeinde Langballig zusätzlich als Luftkurort. Die Gemeinden haben Aufgaben des Tourismus wie die Touristinformation, Badeaufsichten, LTO und die Erhebung einer Tourismusabgabe (Fremdenverkehrsabgabe) durch die jeweiligen Beschlüsse der Gemeindevertretungen auf das Amt übertragen. (2) Das Amt Langballig erhebt zur teilweisen Deckung seiner Aufwendungen für die Tourismuswerbung und zur teilweisen Deckung der Aufwendungen für die Herstellung, Verwaltung und Unterhaltung der zu Erholungszwecken bereitgestellten Einrichtungen eine Tourismusabgabe nach Maßgabe dieser Satzung."
          },
          {
            "text": "Es ist eine Jahresabgabe, kein Betrag je Gast oder Nacht.",
            "quote": "(1) Die Abgabe wird als Jahresabgabe erhoben."
          },
          {
            "text": "Wer zwischen dem 1. Juli und dem 30. September einen Betrieb eröffnet oder vergrößert, wird nachveranlagt.",
            "quote": "Abgabepflichtige, die zwischen dem 1. Juli und dem 30. September eines Jahres einen Betrieb eröffnen oder vergrößern, werden nachveranlagt."
          },
          {
            "text": "Die Satzung sieht jedes Jahr eine Nachkalkulation vor; die Beträge können sich deshalb ändern, frag im Zweifel beim Amt nach.",
            "quote": "Es erfolgt eine jährliche Nachkalkulation."
          },
          {
            "text": "Der Bescheid kommt schriftlich zum Ende des Kalenderjahres.",
            "quote": "Die Heranziehung zur Tourismusabgabe erfolgt durch schriftlichen Bescheid zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres."
          },
          {
            "text": "Fängst du mit der Vermietung an, zeigst du das dem Amt an; wer die Aufnahme der Tätigkeit nicht anzeigt oder verlangte Angaben nicht macht, begeht eine Ordnungswidrigkeit.",
            "quote": "Wer entgegen § 8 Abs. 1 dieser Satzung dem Amt Langballig die Aufnahme der abgabenpflichtigen Tätigkeit nicht anzeigt oder auf Anforderung die erforderlichen Angaben zur Berechnung der Abgabe nicht oder nicht vollständig mitteilt, begeht eine Ordnungswidrigkeit"
          }
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              "reading": "Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, wenn sie sich in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson befinden, nicht aber im Rahmen einer Gruppenreise (Klassenfahrt 0.ä.), bei Nachweis des Lebensalters."
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              "reading": "Menschen mit Behinderung, die nachweislich durch amtliche Unterlagen auf ständige Begleitung angewiesen sind. Die Begleitperson ist ebenfalls kurabgabefrei, wenn sie zusammen mit der in Satz 1 genannten Person in derselben Unterkunft beherbergt wird."
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              "reading": "Großeltern, Eltern, Kinder, Kindeskinder, Geschwister und Geschwisterkinder, Schwiegereltern, Schwiegertöchter und -söhne, Ehegatten, Lebenspartner/innen, Schwägerinnen und Schwager von Personen, die in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben, wenn sie unentgeltlich in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen sind und die gemeindlichen Kur- und Erholungseinrichtungen und -veranstaltungen nicht in Anspruch nehmen."
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              "reading": "Personen, die in Ausübung ihres Dienstes, Berufes oder Gewerbes im Auftrag ortsansässiger Auftraggeber anwesend sind, soweit sie die gemeindlichen Kur- und Erholungseinrichtungen und -veranstaltungen nicht in Anspruch nehmen."
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              "reading": "Für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die sie sich nicht in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson befinden oder die an einer Gruppenreise teilnehmen, beträgt die Kurabgabe in Abweichung zu den vorgenannten Sätzen 0,50 € je Aufenthaltstag."
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              "reading": "Die Kurabgabe wird mit den anderen Gemeinden der Insel Föhr - Alkersum, Borgsum, Midlum, Nieblum, Oevenum, Oldsum, Süderende, Utersum, Witsum, Wrixum und der Stadt Wyk auf Föhr auf Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages als eine gemeinsame Kurabgabe nach 8 10 Abs. 2 Satz 4 KAG erhoben."
            },
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              "reading": "Die Jahreskurabgabe beträgt für jede abgabepflichtige Person im Kalenderjahr 105,00 € Zur Berechnung der Jahreskurabgabe werden 30 Tagessätze der Hauptsaison als Grundlage genommen."
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              "reading": "Zur Erfüllung der Melde-, Einziehungs- und Abführungspflichten können die Unterkunftsgebenden wählen, ob sie das elektronische Meldescheinverfahren ($ 9) oder das Papiermeldescheinverfahren (8 10) nutzen möchten. Die Entscheidung hat die unterkunftsgebende Person der in & 13 genannten Stelle schriftlich vor der Aufnahme der Personenbeherbergung mitzuteilen."
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              "reading": "Die für die in $ 13 genannte Stelle bestimmte Ausfertigung (Original) ist innerhalb einer Kalenderwoche nach dem Ankunftstag des Gastes an den dafür vorgesehenen Stellen abzugeben."
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              "reading": "Jede unterkunftsgebende Person ist verpflichtet, die Kurabgabensatzung für die Gäste sichtbar auszulegen."
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              "reading": "Alle Unterkunftsgebenden sind verpflichtet, jeder von ihnen aufgenommenen Person eine Kurkarte auszustellen, die von der aufgenommenen Person zu zahlende Kurabgabe einzuziehen und die Abgabe an die in & 13 genannte Stelle kostenlos abzuführen."
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              "reading": "Die Abbuchung der jeweiligen Kurabgaben wird frühestens zwei Wochen nach dem Abreisetag der betroffenen Gäste durch das System vorgenommen."
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              "reading": "Spätestens am Tag nach der Ankunft der beherbergten Person (Fälligkeit der Kurabgabe) ist der entsprechende, vorher im System erfasste Meldeschein mit dem eigenen Drucker auf einer der überlassenen Druckvorlagen auszudrucken."
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              "reading": "18% 15% 25% 21% 11% 6%"
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              "reading": "Zeltplätze, Campingplätze"
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              "reading": "100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% .. 100% 100%"
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              "reading": "sonstige Betriebe der Gästebeherbergung"
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              "reading": "18% 15% 25% 21% 11% 6% 2% 2% 1% 16% 12%"
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              "reading": "Unter Umsatz im Sinne dieser Satzung ist die jährliche Summe der vereinnahmten Entgelte ($ 10 Abs. 1 Satz 1 und 2 Umsatzsteuergesetz) für die der jeweiligen Betriebsart It. Anlage zu dieser Satzung zuzuordnenden Leistungen, abzüglich gegebenenfalls enthaltener Umsatzsteuer, zu verstehen."
            },
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              "page": 2,
              "reading": "Die Tourismusabgabe wird nicht festgesetzt, erhoben oder nachgefordert, wenn die Forderung im Einzelfall den Betrag von fünf Euro nicht übersteigt."
            },
            {
              "where": "businessLevy.reporting",
              "page": 3,
              "reading": "2. bis zum 31. März eines jeden Jahres die zur Berechnung erforderlichen Angaben durch Vorlage geeigneter Nachweise (z.B. Umsatzsteuervoranmeldungen, Umsatzsteuererklärung, Umsatzsteuerbescheid, Erklärungen des Steuerberaters oder Erklärungsformblatt der Gemeinde) mitzuteilen."
            },
            {
              "where": "businessLevy.deadline",
              "page": 2,
              "reading": "innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Heranziehungsbescheides fällig, soweit nicht im Bescheid ausdrücklich ein späterer Fälligkeitstermin bestimmt ist."
            },
            {
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              "page": 2,
              "reading": "Maßgeblich ist der im Erhebungsjahr (8 1 Abs. 3) vereinnahmte Umsatz."
            },
            {
              "where": "businessLevy.remarks[1]",
              "page": 3,
              "reading": "1. Beginn und Ende der abgabenpflichtigen Tätigkeit innerhalb eines Monats anzuzeigen,"
            },
            {
              "where": "businessLevy.remarks[2]",
              "page": 2,
              "reading": "Die Gemeinde kann während des Erhebungsjahres auf den zu erwartenden Abgabenanspruch eine Vorausleistung erheben."
            },
            {
              "where": "businessLevy.remarks[3]",
              "page": 2,
              "reading": "Als Beendigung einer abgabenpflichtigen Tätigkeit ist nicht anzusehen, wenn diese nur saisonal ausgeübt wird."
            },
            {
              "where": "businessLevy.remarks[4]",
              "page": 2,
              "reading": "multipliziert mit dem Vorteilssatz (= tourismusbedingten Anteil, Absatz 3) in % sowie mit dem Gewinhnsatz (Absatz 4) in %."
            }
          ]
        }
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      "levy": {
        "name": "Kurabgabe",
        "source": "satzung",
        "counting": {
          "countsDepartureDay": false,
          "quote": "Bei der Berechnung der Kurabgabe für Übernachtungsgäste wird der Tag der Anreise als voller Tag, der Tag der Abreise nicht gewertet."
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              "quote": "Die Kurabgabe beträgt für jede abgabepflichtige Person in der Hauptkurzeit vom 1. März bis 31.Oktober täglich 3,50 €."
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                "quote": "Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, wenn sie sich in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson befinden, nicht aber im Rahmen einer Gruppenreise (Klassenfahrt o.ä.), bei Nachweis des Lebensalters."
              }
            ]
          },
          {
            "label": "Übrige Zeit",
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            "adult": {
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              "quote": "In der übrigen Zeit beträgt sie täglich 1,80 €."
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                "quote": "Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, wenn sie sich in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson befinden, nicht aber im Rahmen einer Gruppenreise (Klassenfahrt o.ä.), bei Nachweis des Lebensalters."
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          }
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        "maxNights": null,
        "exemptions": [
          {
            "text": "Menschen mit Behinderung, die nachweislich auf ständige Begleitung angewiesen sind, und ihre Begleitperson in derselben Unterkunft",
            "quote": "Menschen mit Behinderung, die nachweislich durch amtliche Unterlagen auf ständige Begleitung angewiesen sind. Die Begleitperson ist ebenfalls kurabgabefrei, wenn sie zusammen mit der in Satz 1 genannten Person in derselben Unterkunft beherbergt wird."
          },
          {
            "text": "Angehörige von Einwohnern, die unentgeltlich bei ihnen wohnen und die Kureinrichtungen nicht nutzen",
            "quote": "Großeltern, Eltern, Kinder, Kindeskinder, Geschwister und Geschwisterkinder, Schwiegereltern, Schwiegertöchter und -söhne, Ehegatten, Lebenspartner/innen, Schwägerinnen und Schwager von Personen, die in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben, wenn sie unentgeltlich in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen sind und die gemeindlichen Kur- und Erholungseinrichtungen und -veranstaltungen nicht in Anspruch nehmen."
          },
          {
            "text": "Wer im Auftrag ortsansässiger Auftraggeber beruflich auf der Insel ist und die Kureinrichtungen nicht nutzt",
            "quote": "Personen, die in Ausübung ihres Dienstes, Berufes oder Gewerbes im Auftrag ortsansässiger Auftraggeber anwesend sind, soweit sie die gemeindlichen Kur- und Erholungseinrichtungen und -veranstaltungen nicht in Anspruch nehmen."
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ohne volljährige Begleitung oder auf einer Gruppenreise zahlen 0,50 € je Aufenthaltstag.",
            "quote": "Für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die sie sich nicht in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson befinden oder die an einer Gruppenreise teilnehmen, beträgt die Kurabgabe in Abweichung zu den vorgenannten Sätzen 0,50 € je Aufenthaltstag."
          },
          {
            "text": "Die Kurabgabe gilt gemeinsam für ganz Föhr; Dunsum erhebt sie zusammen mit den übrigen Inselgemeinden und der Stadt Wyk.",
            "quote": "Die Kurabgabe wird mit den anderen Gemeinden der Insel Föhr – Alkersum, Borgsum, Midlum, Nieblum, Oevenum, Oldsum, Süderende, Utersum, Witsum, Wrixum und der Stadt Wyk auf Föhr auf Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages als eine gemeinsame Kurabgabe nach § 10 Abs. 2 Satz 4 KAG erhoben."
          },
          {
            "text": "Über mehrere Aufenthalte im Kalenderjahr zahlt ein Gast höchstens die Jahreskurabgabe.",
            "quote": "Die Kurabgabe wird für die Dauer jedes ununterbrochenen Aufenthaltes in einem Kalenderjahr mit den in Absatz 1 genannten Sätzen, bei mehreren Aufenthalten im Kalenderjahr höchstens jedoch in Höhe der Jahreskurabgabe nach Absatz 3, erhoben."
          },
          {
            "text": "Die Jahreskurabgabe beträgt 105,00 € je Person, berechnet aus 30 Tagessätzen der Hauptsaison.",
            "quote": "Die Jahreskurabgabe beträgt für jede abgabepflichtige Person im Kalenderjahr 105,00 € Zur Berechnung der Jahreskurabgabe werden 30 Tagessätze der Hauptsaison als Grundlage genommen."
          },
          {
            "text": "Ob du elektronisch oder mit Papiermeldescheinen meldest, teilst du der Föhr Tourismus GmbH vor der ersten Vermietung schriftlich mit.",
            "quote": "Zur Erfüllung der Melde-, Einziehungs- und Abführungspflichten können die Unterkunftsgebenden wählen, ob sie das elektronische Meldescheinverfahren (§ 9) oder das Papiermeldescheinverfahren (§ 10) nutzen möchten. Die Entscheidung hat die unterkunftsgebende Person der in § 13 genannten Stelle schriftlich vor der Aufnahme der Personenbeherbergung mitzuteilen."
          },
          {
            "text": "Mit Papiermeldescheinen führst du die Kurabgabe binnen zwei Kalenderwochen ab Ankunft des Gastes ab.",
            "quote": "Die unterkunftsgebende Person ist verpflichtet, für die von ihr ausgehändigten Vordrucke die Kurabgabe zu errechnen, diese vom Gast einzuziehen und innerhalb von zwei Kalenderwochen ab Ankunftstag des Gastes an die in § 13 genannte Stelle kostenfrei abzuführen."
          },
          {
            "text": "Mit Papiermeldescheinen gibst du das Original innerhalb einer Kalenderwoche nach dem Ankunftstag des Gastes an den dafür vorgesehenen Stellen ab.",
            "quote": "Die für die in § 13 genannte Stelle bestimmte Ausfertigung (Original) ist innerhalb einer Kalenderwoche nach dem Ankunftstag des Gastes an den dafür vorgesehenen Stellen abzugeben."
          },
          {
            "text": "Vermieter müssen die Kurabgabensatzung für ihre Gäste sichtbar auslegen.",
            "quote": "Jede unterkunftsgebende Person ist verpflichtet, die Kurabgabensatzung für die Gäste sichtbar auszulegen."
          }
        ],
        "hostDuty": {
          "text": "Wer Gäste beherbergt, stellt jedem Gast eine Kurkarte aus, zieht die Kurabgabe ein und führt sie an die Föhr Tourismus GmbH ab.",
          "quote": "Alle Unterkunftsgebenden sind verpflichtet, jeder von ihnen aufgenommenen Person eine Kurkarte auszustellen, die von der aufgenommenen Person zu zahlende Kurabgabe einzuziehen und die Abgabe an die in § 13 genannte Stelle kostenlos abzuführen."
        },
        "deadline": {
          "text": "Im elektronischen Verfahren wird die Kurabgabe frühestens zwei Wochen nach der Abreise der Gäste abgebucht.",
          "quote": "Die Abbuchung der jeweiligen Kurabgaben wird frühestens zwei Wochen nach dem Abreisetag der betroffenen Gäste durch das System vorgenommen."
        },
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          "text": "Im elektronischen Meldescheinverfahren erfasst du die Gäste im System und druckst ihre Gästekarten spätestens am Tag nach der Ankunft aus.",
          "quote": "Spätestens am Tag nach der Ankunft der beherbergten Person (Fälligkeit der Kurabgabe) ist der entsprechende, vorher im System erfasste Meldeschein mit dem eigenen Drucker auf einer der überlassenen Druckvorlagen auszudrucken."
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          "quote": "Abgabenpflichtig sind die natürlichen und juristischen Personen sowie die Personenvereinigungen, denen durch den Tourismus im Gemeindegebiet wirtschaftliche Vorteile geboten werden."
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        "rate": {
          "percent": 3,
          "quote": "Der Abgabensatz wird dadurch ermittelt, dass der zu deckende Aufwand im Sinne des & 1 dieser Satzung durch die Summe aller Maßstabseinheiten dividiert wird. Der Abgabensatz beträgt 3,0 %."
        },
        "basis": {
          "text": "Es zählt der Umsatz, den du im Erhebungsjahr einnimmst, ohne die darin enthaltene Umsatzsteuer.",
          "quote": "Unter Umsatz im Sinne dieser Satzung ist die jährliche Summe der vereinnahmten Entgelte ($ 10 Abs. 1 Satz 1 und 2 Umsatzsteuergesetz) für die der jeweiligen Betriebsart It. Anlage zu dieser Satzung zuzuordnenden Leistungen, abzüglich gegebenenfalls enthaltener Umsatzsteuer, zu verstehen."
        },
        "minimum": {
          "text": "Beträgt die Abgabe nicht mehr als 5 Euro, wird sie nicht festgesetzt.",
          "quote": "Die Tourismusabgabe wird nicht festgesetzt, erhoben oder nachgefordert, wenn die Forderung im Einzelfall den Betrag von fünf Euro nicht übersteigt."
        },
        "reporting": {
          "text": "Bis zum 31. März jeden Jahres teilst du der Gemeinde mit, was sie für die Berechnung braucht, mit Nachweisen wie Umsatzsteuererklärung oder Umsatzsteuerbescheid; das geht auch mit dem Formblatt der Gemeinde.",
          "quote": "2. bis zum 31. März eines jeden Jahres die zur Berechnung erforderlichen Angaben durch Vorlage geeigneter Nachweise (z.B. Umsatzsteuervoranmeldungen, Umsatzsteuererklärung, Umsatzsteuerbescheid, Erklärungen des Steuerberaters oder Erklärungsformblatt der Gemeinde) mitzuteilen."
        },
        "deadline": {
          "text": "Die Abgabe ist einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids fällig, wenn der Bescheid keinen späteren Termin nennt.",
          "quote": "innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Heranziehungsbescheides fällig, soweit nicht im Bescheid ausdrücklich ein späterer Fälligkeitstermin bestimmt ist."
        },
        "exemptions": [],
        "remarks": [
          {
            "text": "Maßgeblich ist der Umsatz, den du im Erhebungsjahr einnimmst.",
            "quote": "Maßgeblich ist der im Erhebungsjahr (8 1 Abs. 3) vereinnahmte Umsatz."
          },
          {
            "text": "Beginn und Ende deiner Tätigkeit zeigst du der Gemeinde innerhalb eines Monats an.",
            "quote": "1. Beginn und Ende der abgabenpflichtigen Tätigkeit innerhalb eines Monats anzuzeigen,"
          },
          {
            "text": "Die Gemeinde kann schon während des Jahres eine Vorausleistung auf die zu erwartende Abgabe verlangen.",
            "quote": "Die Gemeinde kann während des Erhebungsjahres auf den zu erwartenden Abgabenanspruch eine Vorausleistung erheben."
          },
          {
            "text": "Eine Pause zwischen den Saisons beendet deine Abgabepflicht nicht.",
            "quote": "Als Beendigung einer abgabenpflichtigen Tätigkeit ist nicht anzusehen, wenn diese nur saisonal ausgeübt wird."
          },
          {
            "text": "Die Prozentspalten der Anlage nennen den Vorteilssatz und den Gewinnsatz, beide in Prozent.",
            "quote": "multipliziert mit dem Vorteilssatz (= tourismusbedingten Anteil, Absatz 3) in % sowie mit dem Gewinnsatz (Absatz 4) in %."
          }
        ]
      },
      "url": "https://keyset.cloud/kurtaxe/dunsum/",
      "calculation": {
        "countsDepartureDay": false,
        "maxDays": null,
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        "childLimits": [
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        ],
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                "03-01",
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            ]
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            "label": "Übrige Zeit",
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              [
                "11-01",
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            "adult": 180,
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    {
      "slug": "eckernfoerde",
      "name": "Stadt Eckernförde",
      "short": "Eckernförde",
      "ags": "01058043",
      "state": "Schleswig-Holstein",
      "district": "Rendsburg-Eckernförde",
      "sources": {
        "satzung": {
          "title": "Satzung der Stadt Eckernförde über die Erhebung von Kurabgaben vom 19.02.2020 (Scan der Stadt)",
          "url": "https://www.eckernfoerde.de/media/custom/2460_2116_1.PDF?1614831338",
          "kind": "statute",
          "inForce": "2020-03-01",
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              "where": "periods[0].children[0]",
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              "reading": "Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, bei Nachweis des Lebensalters."
            },
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              "where": "periods[1].children[0]",
              "page": 1,
              "reading": "Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, bei Nachweis des Lebensalters."
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              "page": 1,
              "reading": "Schwerbehinderte Personen, die einen Grad der Behinderung von 80 % und mehr nachweisen, sowie für die ständige Begleitperson, wenn dies durch den Eintrag \"B\" auf der Vorderseite des Behindertenausweises vermerkt ist."
            },
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              "page": 2,
              "reading": "Personen, die in Ausübung ihres Dienstes, Berufes, Gewerbes oder ihrer Ausbildung im Erhebungsgebiet anwesend sind."
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              "page": 2,
              "reading": "Teilnehmer/innen an den von der Stadt Eckernförde oder der Eckernförde Touristik und Marketing GmbH (ETMG) anerkannten Tagungen, Kongressen, Lehrgängen und sonstigen Veranstaltungen, sofern die Veranstaltung vor Eintreffen der Teilnehmer/innen im Stadtgebiet bei der ETMG angemeldet wird."
            },
            {
              "where": "exemptions[3]",
              "page": 2,
              "reading": "Bettlägerige Kranke und verletzte Personen, die nicht in der Lage sind, die Kureinrichtungen in Anspruch zu nehmen, bei Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung."
            },
            {
              "where": "exemptions[4]",
              "page": 2,
              "reading": "Kinder, Kindeskinder, Geschwister und Geschwisterkinder, Eltern, Großeltern, Schwiegereltern, Schwiegertöchter und -söhne, Schwäger und Schwägerinnen von Personen, die im Erhebungsgebiet ihre Hauptwohnung haben, wenn sie unentgeltlich in die häusliche Gemeinschaft dieser Person aufgenommen sind."
            },
            {
              "where": "exemptions[5]",
              "page": 2,
              "reading": "Eigentümer/innen von Wohneinheiten (Wohnhaus, Ferienhaus, Sommerhaus, Wochenendhaus, Wohnungen, Appartement, o. ä. Einrichtungen) in Eckernförde sowie von in Eckernförde dauerhaft liegenden Sportbooten und deren Familienangehörige, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht im Erhebungsgebiet haben."
            },
            {
              "where": "exemptions[6]",
              "page": 2,
              "reading": "Personen, die aufgrund eines Todesfalls im Erhebungsgebiet anwesend sind."
            },
            {
              "where": "exemptions[7]",
              "page": 1,
              "reading": "Das gilt nicht für Personen, die im Erhebungsgebiet in einem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis stehen."
            },
            {
              "where": "remarks[1]",
              "page": 5,
              "reading": "Das elektronische Meldescheinverfahren ist für alle Unterkunftsgeber/innen in der Stadt Eckernförde verpflichtend. Nur in Härtefällen kann eine Ausnahme bei der ETMG beantragt werden."
            },
            {
              "where": "remarks[2]",
              "page": 6,
              "reading": "Eine Teilnahme am elektronischen Meldescheinverfahren setzt voraus, dass die oder der Unterkunftsgeberin der ETMG ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kurabgabenforderung erteilt."
            },
            {
              "where": "remarks[3]",
              "page": 6,
              "reading": "Die Abbuchung der jeweiligen Kurabgaben wird frühestens zwei Wochen nach dem Abreisetag der betroffenen Gäste durch das System vorgenommen."
            },
            {
              "where": "remarks[4]",
              "page": 4,
              "reading": "erhalten im Falle des vorzeitigen Abbruchs ihres vorgesehenen Aufenthalts die nach Tagen berechnete zu viel gezahlte Kurabgabe auf Antrag erstattet. Die Rückzahlung erfolgt nur an den/die Karteninhaber/in gegen Rückgabe der OstseeCard und eine schriftliche Bescheinigung des/der Unterkunftsgebers/Unterkunftsgeberin. Auf Ersatz- OstseeCards werden keine Rückzahlungen vorgenommen. Der Anspruch auf Rückzahlung erlischt mit Ablauf von einem Monat nach der Abreise."
            },
            {
              "where": "remarks[5]",
              "page": 5,
              "reading": "Bei Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sowie bei Menschen mit Behinderung und deren Begleitpersonen im Sinne des $ 3 Abs. 1 Nr. 1 b) der Satzung ist die entsprechende Meldescheinkategorie auszuwählen."
            },
            {
              "where": "remarks[6]",
              "page": 5,
              "reading": "hat diese Satzung für die von ihm/ihr aufgenommenen Personen sichtbar auszulegen."
            },
            {
              "where": "remarks[7]",
              "page": 5,
              "reading": "haftet gesamtschuldnerisch im Rahmen der ihm/ihr nach Absätzen 2 und 3 obliegenden Pflichten für die rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung der Kurabgabe an die ETMG."
            },
            {
              "where": "hostDuty",
              "page": 5,
              "reading": "für die von ihm/ihr ausgehändigte Ostsee-Card die Kurabgabe zu errechnen, diese vom Gast einzuziehen und an die ETMG - in der Hauptsaison 2-wöchentlich, in der Nebensaison 4-wöchentlich - kostenfrei abzuführen, oder aber der ETMG die Ermächtigung zum Lastschriftverfahren zu erteilen."
            },
            {
              "where": "deadline",
              "page": 5,
              "reading": "in der Hauptsaison 2-wöchentlich, in der Nebensaison 4-wöchentlich"
            },
            {
              "where": "reporting",
              "page": 4,
              "reading": "innerhalb von 3 Werktagen bei der ETMG anzumelden."
            }
          ]
        },
        "aenderung1": {
          "title": "1. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Eckernförde über die Erhebung von Kurabgaben (Ratsversammlung vom 08.02.2023), in Kraft ab 01.04.2023",
          "url": "https://www.eckernfoerde.de/media/custom/3457_470_1.PDF?1676021665",
          "kind": "statute",
          "inForce": "2023-04-01",
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        "bnetza": {
          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
          "url": "https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Digitales/Kurzzeitvermietung/_func/Area-Liste-xls.html?nn=686258",
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          "verifiedOn": "2026-10-15",
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        "fvb": {
          "title": "Satzung der Stadt Eckernförde über die Erhebung einer Tourismusabgabe (ehemals Fremdenverkehrsabgabe), Textfassung inkl. 3. Nachtragssatzung",
          "url": "https://www.eckernfoerde.de/media/custom/2460_2128_1.PDF",
          "kind": "municipality",
          "inForce": "2020-01-01",
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      "levy": {
        "name": "Kurabgabe",
        "source": "satzung",
        "counting": {
          "countsDepartureDay": false,
          "source": "aenderung1",
          "quote": "Bei der Ermittlung der Aufenthaltsdauer gelten der An- und Abreisetag als ein Tag, wobei der Anreisetag nicht berechnet wird."
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            "label": "Hauptsaison",
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              "source": "aenderung1",
              "quote": "in der Zeit vom 01. April bis zum 15. Oktober (Hauptsaison) 3,00 €"
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                "quote": "Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, bei Nachweis des Lebensalters."
              }
            ]
          },
          {
            "label": "Nebensaison",
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              {
                "from": "10-16",
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            "adult": {
              "cents": 200,
              "source": "aenderung1",
              "quote": "in der übrigen Zeit (Nebensaison) 2,00 €"
            },
            "children": [
              {
                "underAge": 18,
                "cents": 0,
                "quote": "Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, bei Nachweis des Lebensalters."
              }
            ]
          }
        ],
        "maxNights": null,
        "stayCap": {
          "cents": 8400,
          "text": "Pro Aufenthalt zahlt ein Gast höchstens die Jahreskurabgabe von 84,00 €, das sind 28 Tage der Hauptsaison.",
          "source": "aenderung1",
          "quote": "Die Kurabgabe wird für die Dauer jedes Aufenthaltes in einem Kalenderjahr mit den vorstehend genannten Sätzen, höchstens jedoch in Höhe der Jahreskurabgabe nach Absatz 2 erhoben. Absatz 2 erhält die folgende Fassung: (1) Die Zahl der Aufenthaltstage wird auf 28 Tage der Hauptsaison pauschaliert (Jahrespauschale), wenn der/die Kurabgabepflichtige einen entsprechenden Antrag stellt. Die Jahreskurabgabe beträgt für jede kurabgabepflichtige Person 84,00 €/Kalenderjahr."
        },
        "exemptions": [
          {
            "text": "Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 80 und ihre ständige Begleitperson, wenn im Ausweis das „B“ eingetragen ist",
            "quote": "Schwerbehinderte Personen, die einen Grad der Behinderung von 80 % und mehr nachweisen, sowie für die ständige Begleitperson, wenn dies durch den Eintrag „B“ auf der Vorderseite des Behindertenausweises vermerkt ist."
          },
          {
            "text": "Wer beruflich, gewerblich oder zur Ausbildung im Ort anwesend ist",
            "quote": "Personen, die in Ausübung ihres Dienstes, Berufes, Gewerbes oder ihrer Ausbildung im Erhebungsgebiet anwesend sind."
          },
          {
            "text": "Teilnehmer an Tagungen, Kongressen und Lehrgängen, die die Stadt oder die ETMG anerkannt hat und die vorher bei der ETMG angemeldet wurden",
            "quote": "Teilnehmer/innen an den von der Stadt Eckernförde oder der Eckernförde Touristik und Marketing GmbH (ETMG) anerkannten Tagungen, Kongressen, Lehrgängen und sonstigen Veranstaltungen, sofern die Veranstaltung vor Eintreffen der Teilnehmer/innen im Stadtgebiet bei der ETMG angemeldet wird."
          },
          {
            "text": "Bettlägerige Kranke und Verletzte mit ärztlicher Bescheinigung",
            "quote": "Bettlägerige Kranke und verletzte Personen, die nicht in der Lage sind, die Kureinrichtungen in Anspruch zu nehmen, bei Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung."
          },
          {
            "text": "Nahe Verwandte von Einwohnern, die unentgeltlich bei ihnen wohnen",
            "quote": "Kinder, Kindeskinder, Geschwister und Geschwisterkinder, Eltern, Großeltern, Schwiegereltern, Schwiegertöchter und -söhne, Schwäger und Schwägerinnen von Personen, die im Erhebungsgebiet ihre Hauptwohnung haben, wenn sie unentgeltlich in die häusliche Gemeinschaft dieser Person aufgenommen sind."
          },
          {
            "text": "Eigentümer von Wohneinheiten in Eckernförde und von dauerhaft dort liegenden Sportbooten samt Familienangehörigen, die nicht im Ort wohnen",
            "quote": "Eigentümer/innen von Wohneinheiten (Wohnhaus, Ferienhaus, Sommerhaus, Wochenendhaus, Wohnungen, Appartement, o. ä. Einrichtungen) in Eckernförde sowie von in Eckernförde dauerhaft liegenden Sportbooten und deren Familienangehörige, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht im Erhebungsgebiet haben."
          },
          {
            "text": "Wer wegen eines Todesfalls im Ort ist",
            "quote": "Personen, die aufgrund eines Todesfalls im Erhebungsgebiet anwesend sind."
          },
          {
            "text": "Wer im Ort in einem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis steht, ist nicht kurabgabepflichtig",
            "quote": "Das gilt nicht für Personen, die im Erhebungsgebiet in einem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis stehen."
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Statt der Tagessätze gibt es auf Antrag eine Jahreskurabgabe von 84,00 € je Person, die pauschal 28 Tage der Hauptsaison abdeckt.",
            "source": "aenderung1",
            "quote": "Die Zahl der Aufenthaltstage wird auf 28 Tage der Hauptsaison pauschaliert (Jahrespauschale), wenn der/die Kurabgabepflichtige einen entsprechenden Antrag stellt. Die Jahreskurabgabe beträgt für jede kurabgabepflichtige Person 84,00 €/Kalenderjahr."
          },
          {
            "text": "Das elektronische Meldescheinverfahren der ETMG ist für alle Vermieter Pflicht; eine Ausnahme gibt es nur im Härtefall auf Antrag bei der ETMG.",
            "quote": "Das elektronische Meldescheinverfahren ist für alle Unterkunftsgeber/innen in der Stadt Eckernförde verpflichtend. Nur in Härtefällen kann eine Ausnahme bei der ETMG beantragt werden."
          },
          {
            "text": "Für das elektronische Meldescheinverfahren erteilst du der ETMG ein SEPA-Lastschriftmandat.",
            "quote": "Eine Teilnahme am elektronischen Meldescheinverfahren setzt voraus, dass die oder der Unterkunftsgeber/in der ETMG ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kurabgabenforderung erteilt."
          },
          {
            "text": "Abgebucht wird frühestens zwei Wochen nach dem Abreisetag des Gastes.",
            "quote": "Die Abbuchung der jeweiligen Kurabgaben wird frühestens zwei Wochen nach dem Abreisetag der betroffenen Gäste durch das System vorgenommen."
          },
          {
            "text": "Bei vorzeitiger Abreise wird die zu viel gezahlte Kurabgabe auf Antrag erstattet, gegen Rückgabe der OstseeCard und eine schriftliche Bescheinigung von dir als Vermieter. Der Anspruch erlischt einen Monat nach der Abreise.",
            "quote": "erhalten im Falle des vorzeitigen Abbruchs ihres vorgesehenen Aufenthalts die nach Tagen berechnete zu viel gezahlte Kurabgabe auf Antrag erstattet. Die Rückzahlung erfolgt nur an den/die Karteninhaber/in gegen Rückgabe der OstseeCard und eine schriftliche Bescheinigung des/der Unterkunftsgebers/Unterkunftsgeberin. Auf Ersatz- OstseeCards werden keine Rückzahlungen vorgenommen. Der Anspruch auf Rückzahlung erlischt mit Ablauf von einem Monat nach der Abreise."
          },
          {
            "text": "Im elektronischen Meldeschein wählst du für Kinder und Jugendliche unter 18 sowie für Menschen mit Behinderung und ihre Begleitpersonen die passende Meldescheinkategorie aus.",
            "quote": "Bei Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sowie bei Menschen mit Behinderung und deren Begleitpersonen im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 1 b) der Satzung ist die entsprechende Meldescheinkategorie auszuwählen."
          },
          {
            "text": "Du musst die Satzung für deine Gäste sichtbar auslegen.",
            "quote": "hat diese Satzung für die von ihm/ihr aufgenommenen Personen sichtbar auszulegen."
          },
          {
            "text": "Du haftest gesamtschuldnerisch für die rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung der Kurabgabe.",
            "quote": "haftet gesamtschuldnerisch im Rahmen der ihm/ihr nach Absätzen 2 und 3 obliegenden Pflichten für die rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung der Kurabgabe an die ETMG."
          }
        ],
        "hostDuty": {
          "text": "Wer Gäste beherbergt, rechnet die Kurabgabe aus, zieht sie beim Gast ein und führt sie an die ETMG (Eckernförde Touristik und Marketing GmbH) ab; alternativ erteilst du ihr eine Lastschriftermächtigung.",
          "quote": "für die von ihm/ihr ausgehändigte Ostsee-Card die Kurabgabe zu errechnen, diese vom Gast einzuziehen und an die ETMG - in der Hauptsaison 2-wöchentlich, in der Nebensaison 4-wöchentlich - kostenfrei abzuführen, oder aber der ETMG die Ermächtigung zum Lastschriftverfahren zu erteilen."
        },
        "deadline": {
          "text": "Abgeführt wird in der Hauptsaison alle zwei Wochen und in der Nebensaison alle vier Wochen.",
          "quote": "in der Hauptsaison 2-wöchentlich, in der Nebensaison 4-wöchentlich"
        },
        "reporting": {
          "text": "Gemeldet wird jeder Gast innerhalb von 3 Werktagen bei der ETMG.",
          "quote": "innerhalb von 3 Werktagen bei der ETMG anzumelden."
        }
      },
      "lodgingTax": null,
      "registration": {
        "required": false,
        "source": "bnetza",
        "asOf": "2026-10-01",
        "quote": "Stand: 01.10.2026"
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      "checked": {
        "on": "2026-10-14",
        "by": "agent"
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      "ocrCompared": {
        "on": "2026-10-15",
        "by": "agent"
      },
      "businessLevy": {
        "name": "Tourismusabgabe",
        "source": "fvb",
        "payer": {
          "text": "Zahlen musst du, wenn dir der Tourismus in Eckernförde wirtschaftliche Vorteile bietet, weil du im Rahmen selbständiger Erwerbstätigkeit im Stadtgebiet entgeltliche Leistungen anbietest.",
          "quote": "(1) Beitragspflichtig sind die natürlichen und juristischen Personen und die teil- oder nichtrechtsfähigen Personenvereinigungen, denen der Tourismus in der Stadt Eckernförde unmittelbar und/oder mittelbar wirtschaftliche Vorteile bietet. Wirtschaftliche Vorteile aus dem Tourismus sind denjenigen geboten, die im Rahmen selbständiger, im Stadtgebiet ausgeübter Erwerbstätigkeit entgeltliche Leistungen anbieten"
        },
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          {
            "label": "Ferienwohnungen und Ferienhäuser",
            "quote": "A04 Ferienwohnungs-/-haus-Vermietung 97% 19%",
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                "quote": "A04 Ferienwohnungs-/-haus-Vermietung 97% 19%"
              },
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          },
          {
            "label": "Privatzimmer und Gästehaus",
            "quote": "A03 Privatzimmervermietung, Gästehaus 91% 21%",
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                "quote": "A03 Privatzimmervermietung, Gästehaus 91% 21%"
              },
              "profit": {
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            }
          },
          {
            "label": "Hotel garni und gewerbliche Pension mit Frühstück",
            "quote": "A02 Hotel garni, gewerbl. Pension mit Frühstück 68% 11%",
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                "percent": 68,
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              },
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          },
          {
            "label": "Hotel, Gasthof und Pension mit Vollverpflegung (ohne Gaststättenbetrieb)",
            "quote": "A01 Hotel, Gasthof, Pension (mit Vollverpflegung), hier ohne Gaststätten-Betrieb (vgl. unten B01-05) 71% 9%",
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                "quote": "A01 Hotel, Gasthof, Pension (mit Vollverpflegung), hier ohne Gaststätten-Betrieb (vgl. unten B01-05) 71% 9%"
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          {
            "label": "Sonstige Unterkünfte, zum Beispiel Campingplatz",
            "quote": "A06 sonst. Unterkünfte (z.B. Campingplatz, Bootsliegeplatzvermietung zur Übernachtung) 90% 15%",
            "turnover": {
              "advantage": {
                "percent": 90,
                "quote": "A06 sonst. Unterkünfte (z.B. Campingplatz, Bootsliegeplatzvermietung zur Übernachtung) 90% 15%"
              },
              "profit": {
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        ],
        "rate": {
          "percent": 10.7,
          "quote": "beträgt 10,7 % des nach § 3 Abs. 1 errechneten Messbetrages."
        },
        "basis": {
          "text": "Es zählen deine Jahreseinnahmen aus der Vermietung, gegebenenfalls ohne Umsatzsteuer, des Vorjahres.",
          "quote": "Jahreseinnahmen (Abs. 4 u. 5), gegebenenfalls abzüglich Umsatzsteuer,"
        },
        "minimum": {
          "text": "Beträgt deine Beitragsschuld nicht mehr als 5 Euro, wird sie nicht festgesetzt.",
          "quote": "Auf eine Beitragsfestsetzung wird verzichtet, solange die Beitragsschuld den Betrag von 5,00 Euro nicht übersteigt.",
          "cents": 500,
          "kind": "threshold"
        },
        "reporting": {
          "text": "Bis zum 31. August jeden Jahres erklärst du der Stadt auf dem vorgesehenen Vordruck deine betrieblichen Einnahmen; Beginn und Ende deiner Tätigkeit zeigst du innerhalb eines Monats an.",
          "quote": "- Beginn und Ende der beitragspflichtigen Tätigkeit innerhalb eines Monats anzuzeigen, - bis zum 31. August eines jeden Jahres auf dem vorgesehenen Erklärungsvordruck ihre betrieblichen Einnahmen gemäß § 3 Abs. 4 und 5 zu erklären,"
        },
        "deadline": {
          "text": "Der Beitrag ist einen Monat nach Bekanntgabe des Beitragsbescheids fällig.",
          "quote": "(3) Der Beitrag ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Beitragsbescheides zur Zahlung fällig."
        },
        "exemptions": [],
        "remarks": [
          {
            "text": "Maßgeblich sind die Einnahmen des Vorjahres.",
            "quote": "zeitlich maßgeblich sind die im Vorjahr des Erhebungsjahres erzielten Einnahmen."
          },
          {
            "text": "Die Tabelle der Anlage nennt den Vorteilssatz und den Gewinnsatz.",
            "quote": "Betriebsart Vorteilssatz Gewinnsatz"
          },
          {
            "text": "Die Stadt kann während des Jahres Vorausleistungen auf den erwarteten Beitrag verlangen.",
            "quote": "Die Stadt kann auf den zu erwartenden Beitrag im Laufe des Erhebungsjahres Vorausleistungen erheben."
          }
        ]
      },
      "url": "https://keyset.cloud/kurtaxe/eckernfoerde/",
      "calculation": {
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    {
      "slug": "fehmarn",
      "name": "Stadt Fehmarn",
      "short": "Fehmarn",
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      "state": "Schleswig-Holstein",
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      "sources": {
        "satzung": {
          "title": "Satzung der Stadt Fehmarn über die Erhebung einer Kurabgabe, beschlossen am 28.11.2024, ausgefertigte Fassung im Ortsrecht der Stadt Fehmarn",
          "url": "https://www.stadtfehmarn.de/media/custom/2114_2920_1.PDF",
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          "title": "Satzung der Stadt Fehmarn über die Erhebung einer Kurabgabe, Textfassung des Tourismus-Service Fehmarn (Kurabgabesatzung_Fehmarn_2025)",
          "url": "https://www.fehmarn.de/fileadmin/fehmarn/Dateien/Business/Kurabgabesatzung_Fehmarn_2025.pdf",
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          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
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        "fvb": {
          "title": "Satzung der Stadt Fehmarn über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Lesefassung inkl. dritter Nachtrag)",
          "url": "https://www.stadtfehmarn.de/media/custom/2114_3128_1.PDF?1766045627",
          "kind": "municipality",
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        "fvbAnlage": {
          "title": "Verzeichnis der Betriebsarten, Anlage zur Tourismusabgabesatzung der Stadt Fehmarn (Fassung ab 01.01.2026)",
          "url": "https://www.stadtfehmarn.de/media/custom/2114_3129_1.PDF?1766045756",
          "kind": "municipality",
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          "quote": "An- und Abreisetag gelten bei Personen, die im Erhebungsgebiet übernachten, als ein Tag, wobei der Anreisetag nicht berechnet wird."
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                "quote": "Von der Kurabgabepflicht sind freigestellt: a) Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres."
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            "quote": "Schwerbehinderte Personen, die einen Grad der Behinderung von mindestens 80 v. H. und mehr nachweisen, erhalten eine Ermäßigung von 50 %. Dieses gilt auch für eine ständig erforderliche Begleitperson, wenn sie durch den Eintrag „B“ auf der Vorderseite des Behindertenausweises vermerkt ist."
          },
          {
            "text": "Gruppenreisen ab 25 Personen zahlen auf vorherigen Antrag 10 % weniger",
            "quote": "Teilnehmer an Sammelreisen (z. B. Betriebsausflüge) ab 25 Personen erhalten auf vorherigen Antrag vom Tourismus-Service Fehmarn eine Ermäßigung der Kurabgabe in Höhe von 10 %."
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          {
            "text": "Familienangehörige von Einwohnern, die bei ihnen wohnen und keine touristischen Leistungen nutzen",
            "quote": "Direkte und erweiterte Familienangehörige - dazu gehören Kinder, Enkelinnen, Geschwister, Nichten und Neffen, Eltern, Großeltern sowie Angehörige durch Heirat und deren Lebenspartnerinnen - von Personen mit Hauptwohnsitz in der Stadt Fehmarn. Sie dürfen kostenfrei in den Haushalt integriert werden, sofern sie keine touristischen Dienstleistungen und touristische Infrastruktur in Anspruch nehmen."
          },
          {
            "text": "Wer nur beruflich auf der Insel ist und die Einrichtungen nicht nutzt",
            "quote": "in Ausübung ihres Dienstes oder Berufs vorübergehend Anwesende, soweit sie die Einrichtungen nicht in Anspruch nehmen bzw. die Nutzung der Einrichtungen zu den Aufgaben im Rahmen ihrer Tätigkeit gehört."
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Die Anmeldung zur ostseecard läuft für alle Vermieter elektronisch; Ausnahmen gibt es nur für Härtefälle auf vorherigen schriftlichen Antrag.",
            "quote": "Die elektronische Anmeldung zur ostseecard ist für alle Unterkunftsgeber/innen in der Stadt Fehmarn verpflichtend."
          },
          {
            "text": "Nutzt du die volldigitale ostseecard eines Drittanbieters, zahlt der Gast die Kurabgabe direkt an den Tourismus-Service Fehmarn; deine Kontrollpflichten bleiben.",
            "quote": "Bei einer Nutzung dieser Anmeldetechnik zahlt der Gast die Kurabgabe direkt an den Tourismus-Service Fehmarn. Sie entbindet den Unterkunftsgeber nicht von seinen Kontrollpflichten"
          },
          {
            "text": "Auf Antrag mit Nachweis wird die Kurabgabe pauschal für 28 Tage der Hauptsaison im Jahr berechnet (Jahressaisonpauschale).",
            "quote": "Die Zahl der Aufenthaltstage wird auf 28 Tage der Hauptsaison pauschaliert (Jahressaisonpauschale), wenn der Kurabgabepflichtige a) einen entsprechenden Antrag stellt und einen Nachweis vorlegt."
          },
          {
            "text": "Du führst ein Gästeverzeichnis, in das jeder Gast am Tag der Ankunft eingetragen wird.",
            "quote": "Jeder Unterkunftsgeber, dessen Bevollmächtigter oder Beauftragter, hat ein Gästeverzeichnis zu führen, in das alle Gäste am Tage der Ankunft einzutragen sind."
          },
          {
            "text": "Vermieter müssen die Satzung für ihre Gäste sichtbar auslegen.",
            "quote": "Jeder Unterkunftsgeber hat diese Satzung für die von ihm aufgenommenen Personen sichtbar auszulegen."
          }
        ],
        "hostDuty": {
          "text": "Wer Gäste beherbergt, berechnet die Kurabgabe über die Anmeldung zur ostseecard und zieht sie beim Gast ein.",
          "quote": "Jeder Unterkunftsgeber ist verpflichtet, über die elektronischen Anmeldemöglichkeiten oder Anmeldungen zur ostseecard die Kurabgabe zu errechnen, diese vom Gast einzuziehen"
        },
        "deadline": {
          "text": "Nach der Rechnung des Tourismus-Service Fehmarn überweist du die Kurabgabe binnen 14 Tagen oder erteilst ein Lastschriftmandat.",
          "quote": "nach Rechnungsstellung durch den Tourismus-Service Fehmarn kostenfrei und grundsätzlich bargeldlos innerhalb von 14 Tagen abzuführen oder dem Tourismus-Service Fehmarn die Ermächtigung zum Lastschriftverfahren zu erteilen."
        },
        "reporting": {
          "text": "Die Daten zur ostseecard reichst du binnen drei Wochen nach Anreise des Gastes beim Tourismus-Service Fehmarn ein.",
          "quote": "die zur Abrechnung der ostseecard erforderlichen Daten sind innerhalb von drei Wochen nach Anreise des Gastes beim Tourismus-Service Fehmarn einzureichen."
        }
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        "asOf": "2026-10-01",
        "quote": "Stand: 01.10.2026"
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          "text": "Zahlen musst du, wenn du in Fehmarn selbstständig tourismusbezogene Leistungen gegen Entgelt anbietest, also auch, wenn du Ferienwohnungen oder Zimmer vermietest.",
          "quote": "(1) Abgabepflichtig sind natürliche und juristische Personen sowie ganz oder teilweise rechtsfähige Personenvereinigungen, die in der Stadt Fehmarn selbstständig tourismusbezogene entgeltliche Leistungen anbieten und denen in der Stadt Fehmarn unmittelbare und / oder mittelbare wirtschaftliche Vorteile am Tourismus entstehen könnten."
        },
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            "label": "Ferienwohnungen, Fremdenzimmer und Mietwohnwagen, Umsatz bis 50.000 €",
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          "quote": "Der Abgabesatz beträgt 3,30 %."
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          "text": "Es zählen deine jährlichen Einnahmen ohne Umsatzsteuer.",
          "quote": "Der Vorteil errechnet sich aus dem tourismusbedingten Teil der umsatzsteuerbereinigten jährlichen Einnahmen des Pflichtigen"
        },
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          "text": "Übersteigt die Abgabe im Einzelfall nicht 5 Euro, wird sie nicht festgesetzt.",
          "quote": "(7) Die Tourismusabgabe wird nicht festgesetzt, erhoben oder nachgefordert, wenn die Forderung im Einzelfall den Betrag von 5,00 Euro nicht übersteigt.",
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          "text": "Bis zum 31. Mai des Folgejahres gibst du auf dem Formblatt der Stadt die Erklärung über deine Einnahmen ab, oder innerhalb eines Monats nach schriftlicher Aufforderung der Stadt.",
          "quote": "2. bis zum 31. Mai eines jeden Folgejahres oder - soweit die Stadt Fehmarn dazu schriftlich auffordert - innerhalb eines Monats nach Aufforderung durch Ausfüllung des dafür vorgesehenen Formblattes die Erklärung über die betrieblichen Einnahmen gemäß § 4 dieser Satzung abzugeben,"
        },
        "deadline": {
          "text": "Die Abgabe ist einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids fällig, wenn der Bescheid keinen späteren Termin nennt.",
          "quote": "Die festgesetzten Beträge werden jeweils innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Abgabenbescheides fällig, soweit im Bescheid nicht ausdrücklich ein späterer Fälligkeitstermin bestimmt ist."
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        "remarks": [
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            "text": "Maßgeblich sind die betrieblichen Einnahmen des Erhebungszeitraums.",
            "quote": "(4) Maßgeblich für die Ermittlung des tourismusbedingten Teils der jährlichen Einnahmen sind die im Geltungsbereich dieser Satzung erzielten betrieblichen Einnahmen des Erhebungszeitraumes."
          },
          {
            "text": "Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr.",
            "quote": "(3) Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr."
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          {
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          {
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            "quote": "(4) Auf die Tourismusabgabe können im Verlauf des Erhebungszeitraumes Vorausleistungen in Höhe der voraussichtlich entstehenden Abgabe erhoben werden."
          }
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      "name": "Stadt Flensburg",
      "short": "Flensburg",
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      "state": "Schleswig-Holstein",
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          "title": "Lesefassung: Satzung der Stadt Flensburg über die Erhebung einer Beherbergungsabgabe (Beherbergungsabgabesatzung – BAS) einschließlich 1. Nachtragssatzung, gültig ab 01.10.2026, Stadt Flensburg",
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          "title": "1. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Flensburg über die Erhebung einer Beherbergungsabgabe (Beherbergungsabgabesatzung – BAS) vom 31.03.2017, Amtliche Bekanntmachung der Stadt Flensburg",
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              "reading": "Diese 1. Nachtragssatzung tritt zum 01.10.2026 in Kraft"
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          ]
        },
        "infoblatt": {
          "title": "Informationen zur ab 01.10.2026 gültigen Satzung über die Erhebung einer Beherbergungsabgabe, Steuerabteilung der Stadt Flensburg",
          "url": "https://www.flensburg.de/loadDocument.phtml?ObjSvrID=2306&ObjID=19906&ObjLa=1&Ext=PDF",
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        "bnetza": {
          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
          "url": "https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Digitales/Kurzzeitvermietung/_func/Area-Liste-xls.html?nn=686258",
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      "levy": null,
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          "text": "Die Stadt setzt die Abgabe für das Quartal per Bescheid fest; sie ist 14 Tage nach dessen Bekanntgabe fällig.",
          "quote": "Die Beherbergungsabgabe wird durch schriftlichen Bescheid festgesetzt und ist innerhalb von 14 Kalendertagen nach dessen Bekanntgabe fällig."
        },
        "reporting": {
          "text": "Du reichst vierteljährlich bis zum 15. Tag nach Quartalsende die Abgabenerklärung auf dem amtlichen Vordruck bei der Steuerabteilung ein.",
          "quote": "bis zum 15. Tag nach Ablauf eines jeden Kalendervierteljahres eine Abgabenerklärung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck einzureichen."
        },
        "exemptions": [
          {
            "text": "Übernachtungen, die das Grundbedürfnis nach Wohnraum decken, etwa bei Wohnungslosigkeit, unterliegen der Abgabe nicht.",
            "quote": "Nicht der Abgabe unterliegen Aufwendungen für Übernachtungen die der Befriedigung des Grundbedürfnisses nach Wohnraum dienen (z.B. bei Wohnungslosigkeit)."
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Diese Fassung gilt seit dem 1. Oktober 2026, dem Tag, an dem die 1. Nachtragssatzung in Kraft getreten ist.",
            "quote": "Diese 1. Nachtragssatzung tritt zum 01.10.2026 in Kraft",
            "source": "nachtrag"
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          {
            "text": "Seit dem 1. Oktober 2026 sind auch berufliche Übernachtungen abgabepflichtig.",
            "quote": "Ab 01.10.2026 werden auch die beruflich veranlassten Übernachtungen besteuert.",
            "source": "infoblatt"
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          {
            "text": "Endreinigung sowie Bettwäsche und Handtücher zählen zur Bemessungsgrundlage, Frühstück und Halbpension nicht.",
            "quote": "Aufzuwendende Beträge für Nebenleistungen in Beherbergungsstätten, die nicht unmittelbar der Beherbergung dienen (z. B. Verpflegungsleistungen wie Frühstück oder Halbpension bzw. Getränke aus der Minibar etc.), sind nicht Teil der Bemessungsgrundlage. Hierzu zählen nicht die aufzuwendenden Beträge für die Endreinigung und für die Grundausstattung mit Bettwäsche, Hand- und Badetüchern; diese Beträge sind Bestandteil der Bemessungsgrundlage."
          },
          {
            "text": "Lässt sich eine Pauschalrechnung ausnahmsweise nicht aufteilen, ziehst du 7 € für das Frühstück sowie je 10 € für Mittag- und Abendessen je Gast und Mahlzeit ab.",
            "quote": "Sofern die Aufteilung eines aufzuwendenden Gesamtbetrages in einen Betrag für die Übernachtungsleistung und einen Betrag für die Verpflegungsleistungen ausnahmsweise nicht möglich sein sollte, gilt als Bemessungsgrundlage der Gesamtbetrag abzüglich einer jeweiligen Pauschale von 7,00 EUR für Frühstück und je 10,00 EUR für Mittagessen und Abendessen je Beherbergungsgast und Mahlzeit."
          },
          {
            "text": "Provisionen und Gebühren von Buchungsportalen darfst du nicht abziehen; maßgeblich ist, was der Gast für die Übernachtung zahlt.",
            "quote": "Provisionen, Kommissionsgebühren oder ähnliche Entgelte dürfen daher nicht vom Übernachtungsentgelt abgezogen werden.",
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          "title": "Wortlaut der Satzung der Gemeinde Friedrichskoog über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe (Beschluss 17.12.2001, 1. Änderung 17.02.2003)",
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            "text": "Jugendliche vom 18. bis 27. Lebensjahr zahlen nichts, wenn sie nachweislich studieren oder in Schul- oder Berufsausbildung sind.",
            "quote": "Jugendliche vom 18. bis 27. Lebensjahr, wenn sie nachweislich in einem Studium oder einer Schul- oder Berufsausbildung stehen;"
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          {
            "text": "Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 80 oder mehr und ihre erforderliche Begleitperson zahlen nichts.",
            "quote": "Schwerbehinderte Personen, die einen Grad der Behinderung (GdB) von 80 oder mehr nachweisen, sowie eine erforderliche Begleitperson;"
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          {
            "text": "Menschen mit einem GdB von 50 bis 79 zahlen die Hälfte.",
            "quote": "Schwerbehinderte Personen, die einen Grad der Behinderung (GdB) von 50 bis 79 nachweisen, erhalten eine Ermäßigung der Kurabgabe in Höhe von 50%."
          }
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            "quote": "Kurabgabepflichtig ist, wer sich in der Zeit vom 01. März bis 31. Oktober im Erhebungsgebiet aufhält, ohne dort seinen gewöhnlichen Aufenthalt zu haben (ortsfremd)"
          },
          {
            "text": "Kinder und Jugendliche unter 18 sind nur frei, wenn sie von einer volljährigen Aufsichtsperson begleitet werden.",
            "quote": "Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson"
          },
          {
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            "quote": "Die Jahreskurabgabe beträgt für jede abgabepflichtige Person im Kalenderjahr 43,00 Euro (18 Tagessätze der Hauptsaison)."
          },
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            "text": "Die Kurabgabe gilt für die gesamte voraussichtliche Aufenthaltsdauer und ist spätestens am Tag nach der Ankunft beim Vermieter zu zahlen.",
            "quote": "Die Kurabgabe ist beim Unterkunftsgeber, dessen Beauftragtem oder Bevollmächtigtem oder beim Tourismus-Service Friedrichskoog spätestens am Tage nach der Ankunft gegen Aushändigung der Gästekarte für die gesamte Dauer des voraussichtlichen Aufenthalts im Erhebungsgebiet zu zahlen."
          },
          {
            "text": "Du führst ein Gästeverzeichnis mit Belegungsplan.",
            "quote": "Jeder Unterkunftsgeber hat ein Gästeverzeichnis mit Belegungsplan zu führen."
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          "text": "Wer Gäste beherbergt, stellt jedem eine Gästekarte aus, berechnet und zieht die Kurabgabe ein und führt sie kostenlos an die Gemeinde ab.",
          "quote": "Die Unterkunftsgeber sind verpflichtet, jeder von ihnen aufgenommenen Person eine Kurkarte auszustellen, die von der aufgenommenen Person zu zahlende Kurabgabe zu berechnen und einzuziehen, sowie die Kurabgabe an die Gemeinde kostenlos abzuführen."
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          "quote": "Der Meldepflicht im Sinne des Absatzes 1 wird dadurch entsprochen, dass die für die Gemeinde bestimmte Durchschrift des Meldevordrucks spätestens bis zum 10. Tag des Folgemonats bei der Gemeinde oder einem von der Gemeinde bestimmten Abgabeort abgegeben wird."
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          "quote": "2. bis zum 30. Juni eines jeden Jahres oder - soweit die Gemeinde dazu schriftlich auffordert - innerhalb eines Monats nach Aufforderung durch Ausfüllung des dafür von der Gemeinde vorgesehenen Formblattes die Erklärung über die betrieblichen Einnahmen gemäß § 4 Absätze 4 und 5 abzugeben."
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            "quote": "Von der Abgabepflicht sind Unternehmen, die sich organisatorisch oder wirtschaftlich in der Trägerschaft öffentlich-rechtlicher Körperschaften befinden, befreit, sofern sie nicht in Wettbewerb mit Privatunternehmen stehen."
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          },
          {
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            "quote": "1. Beginn und Ende der abgabepflichtigen Tätigkeit innerhalb eines Monats anzuzeigen,"
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          "title": "Satzung der Stadt Garding über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Tourismusabgabesatzung ab 1.1.2024), Beschluss der Stadtvertretung vom 16. Dezember 2024",
          "url": "https://www.amt-eiderstedt.de/output/download.php?file=%2Fmedia%2Fcustom%2F2706_20981_1.PDF%3F1735542310&fn=Satzung_der_Stadt_Garding_%C3%BCber_die_Erhebung_einer_Tourismusabgabe",
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              "page": 3,
              "reading": "Wird eine abgabepflichtige Tätigkeit zu Beginn eines Kalenderjahres aufgenommen, so sind abweichend von Absatz 4 im Jahr der Tätigkeitsaufnahme die Einnahmen des jeweiligen Erhebungszeitraumes maßgebend. Wird eine abgabepflichtige Tätigkeit im Laufe eines Kalenderjahres aufgenommen, so sind abweichend von Absatz 4 im Jahr der Tätigkeitsaufnahme und im darauffolgenden Jahr die Einnahmen des jeweiligen Erhebungszeitraumes maßgebend."
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        },
        "basis": {
          "text": "Es zählen deine jährlichen Einnahmen ohne Umsatzsteuer.",
          "quote": "umsatzsteuerbereinigten jährlichen Einnahmen"
        },
        "minimum": {
          "text": "Übersteigt die Abgabe im Einzelfall nicht 5 Euro, wird sie nicht festgesetzt.",
          "quote": "Die Tourismusabgabe wird nicht festgesetzt, erhoben oder nachgefordert, wenn die Forderung im Einzelfall den Betrag von fünf Euro nicht übersteigt."
        },
        "reporting": {
          "text": "Du gibst bis zum 30. Juni jedes Jahres, oder innerhalb eines Monats nach Aufforderung der Stadt, die Erklärung über deine betrieblichen Einnahmen auf dem Formblatt der Stadt ab.",
          "quote": "bis zum 30. Juni eines jeden Jahres oder - soweit die Stadt dazu schriftlich auffordert - innerhalb eines Monats nach Aufforderung durch Ausfüllung des dafür von der Stadt vorgesehenen Formblattes die Erklärung über die betrieblichen Einnahmen gemäß"
        },
        "deadline": {
          "text": "Die Abgabe ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids fällig und geht an die Amtskasse.",
          "quote": "Die Abgabe ist innerhalb 1 Monats nach Bekanntgabe des Abgabenbescheides fällig und in voller Höhe bei der Amtskasse zu entrichten."
        },
        "exemptions": [],
        "remarks": [
          {
            "text": "Du zeigst Beginn und Ende sowie Art deiner Tätigkeit innerhalb eines Monats an.",
            "quote": "1. Beginn und Ende sowie Art der abgabepflichtigen Tätigkeit innerhalb eines Monats anzuzeigen,"
          },
          {
            "text": "Maßgeblich sind die Einnahmen des Vorjahres.",
            "quote": "Maßgeblich für die Ermittlung der jährlichen Einnahmen sind die Einnahmen des Vorjahres."
          },
          {
            "text": "Fängst du zu Beginn eines Kalenderjahres an, zählen im ersten Jahr die Einnahmen dieses Jahres; fängst du im Lauf des Jahres an, zählen im Jahr des Beginns und im Jahr danach jeweils die Einnahmen des Jahres selbst.",
            "quote": "Wird eine abgabepflichtige Tätigkeit zu Beginn eines Kalenderjahres aufgenommen, so sind abweichend von Absatz 4 im Jahr der Tätigkeitsaufnahme die Einnahmen des jeweiligen Erhebungszeitraumes maßgebend. Wird eine abgabepflichtige Tätigkeit im Laufe eines Kalenderjahres aufgenommen, so sind abweichend von Absatz 4 im Jahr der Tätigkeitsaufnahme und im darauffolgenden Jahr die Einnahmen des jeweiligen Erhebungszeitraumes maßgebend."
          },
          {
            "text": "Die Stadt setzt die Abgabe durch schriftlichen Bescheid fest.",
            "quote": "Die Tourismusabgabe wird durch schriftlichen Bescheid festgesetzt."
          },
          {
            "text": "Ist für deine Art der Vermietung in der Anlage kein Gewinnanteil angegeben, wird er aus dem tatsächlichen durchschnittlichen Betriebsgewinn der letzten fünf Jahre ermittelt.",
            "quote": "durchschnittlicher Gewinnanteil nicht angegeben, so ist er anhand der Angaben des Abgabepflichtigen aus dem tatsächlichen durchschnittlichen Betriebsgewinn der letzten fünf Jahre zu ermitteln."
          },
          {
            "text": "Wer seine Mitwirkungspflichten nach § 7 Abs. 1 der Satzung nicht erfüllt, handelt ordnungswidrig; die Geldbuße kann bis zu 500 Euro betragen.",
            "quote": "handelt, wer seine Mitwirkungspflichten nach § 7 Abs. 1 dieser Satzung nicht erfüllt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfhundert Euro geahndet werden."
          }
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          "title": "Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Gelting vom 23.11.2015",
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          }
        ],
        "minimum": null,
        "reporting": {
          "text": "Du teilst der Gemeinde bis zum 1. Juni jedes Jahres die Angaben mit, die sie für die Berechnung braucht.",
          "quote": "Der Abgabepflichtige hat der Gemeinde bis zum 1. Juni jeden Jahres die erforderlichen Angaben zur Berechnung der Abgabe mitzuteilen."
        },
        "deadline": {
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        "remarks": [
          {
            "text": "Die Fremdenbetten-Vermietung steht in der Anlage 4, also in Vorteilsstufe 4.",
            "quote": "Vorteilsstufe 4: Anlage 4 zu § 8 Abs. 2d)"
          },
          {
            "text": "Hast du mehr oder weniger Betten als die Satzung je Vorteilseinheit ansetzt, wird anteilig gerechnet.",
            "quote": "Der als Vorteilseinheit zugrunde gelegte Bemessungsmaßstab ist bei einer Über- oder Unterschreitung anteilig zu berücksichtigen."
          },
          {
            "text": "Eröffnest oder vergrößerst du zwischen dem 1. Juni und dem 30. September einen Betrieb, wirst du nachveranlagt.",
            "quote": "Abgabepflichtige, die zwischen dem 1. Juni und dem 30. September eines Jahres einen Betrieb eröffnen oder vergrößern, werden nachveranlagt."
          },
          {
            "text": "Gehen deine Angaben nicht ein, kann die Berechnungsgrundlage geschätzt werden.",
            "quote": "Gehen die Angaben nicht ein, so kann die Berechnungsgrundlage geschätzt werden."
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          {
            "text": "Bei besonderen Verhältnissen, die die Leistungsfähigkeit eines Abgabepflichtigen außerordentlich beeinträchtigen, kann die Abgabe ganz oder teilweise erlassen werden.",
            "quote": "Liegen besondere Verhältnisse vor, die die Leistungsfähigkeit eines Abgabepflichtigen in außerordentlichem Maße beeinträchtigen, so kann die Abgabe aus Billigkeitsgründen ganz oder teilweise erlassen werden."
          },
          {
            "text": "Fängst du mit der Vermietung an, zeigst du das der Gemeinde an; wer die Aufnahme der Tätigkeit nicht anzeigt oder verlangte Angaben nicht macht, begeht eine Ordnungswidrigkeit.",
            "quote": "Wer entgegen § 10 Abs. 1 dieser Satzung der Gemeinde die Aufnahme der abgabenpflichtigen Tätigkeit nicht anzeigt oder auf Anforderung die erforderlichen Angaben zur Berechnung der Abgabe nicht oder nicht vollständig mitteilt, begeht eine Ordnungswidrigkeit"
          },
          {
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            "quote": "die Abgabe innerhalb von sieben Tagen nach Zustellung des Heranziehungsbescheides fällig und bei der Amtskasse in einer Summe zu entrichten, sofern eine Aufteilung in Vierteljahresraten nicht mehr möglich ist."
          }
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        "satzung": {
          "title": "Satzung der Stadt Glücksburg (Ostsee) über die Erhebung einer Kurabgabe (Kurabgabesatzung) vom 25.11.2025",
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          "title": "Bekanntmachung: Satzung der Stadt Glücksburg (Ostsee) über die Erhebung einer Tourismusabgabe vom 25.11.2025 (Tourismusabgabesatzung)",
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          {
            "text": "Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 80 und ihre ständige Begleitperson mit Merkzeichen B zahlen nichts.",
            "quote": "Schwerbehinderte Personen, die einen Grad der Behinderung von 80 % und mehr nachweisen, sowie für die ständige Begleitperson, wenn dies durch den Eintrag „B“ auf der Vorderseite des Behindertenausweises vermerkt ist;"
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          {
            "text": "Inhaber einer OstseeCard aus anderen Gemeinden sind befreit.",
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          },
          {
            "text": "Kinder, Enkel, Geschwister, Eltern, Großeltern und weitere nahe Angehörige von Einwohnern mit Hauptwohnsitz in Glücksburg, die unentgeltlich bei ihnen wohnen und die Einrichtungen nicht nutzen",
            "quote": "Kinder, Kindeskinder, Geschwister und Geschwisterkinder, Eltern, Großeltern, Schwiegereltern, Schwiegertöchter und -söhne, Schwäger und Schwägerinnen von Personen, die in der Stadt Glücksburg ihren Hauptwohnsitz haben, wenn sie unentgeltlich in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen sind und soweit sie die Einrichtungen nicht in Anspruch nehmen;"
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        "remarks": [
          {
            "text": "Bei nur einer Übernachtung entsteht keine Kurabgabe, wenn dein Gast die Kureinrichtungen nicht in Anspruch nimmt.",
            "quote": "Bei nur einmaliger Übernachtung im Erhebungsgebiet entsteht keine Kurabgabepflicht, wenn die Kureinrichtungen nicht in Anspruch genommen werden."
          },
          {
            "text": "Eigentümer, Dauernutzungsberechtigte und ihre Familienangehörigen sowie Gäste mit Antrag werden auf 28 Tage der Hauptsaison pauschaliert (Jahrespauschale).",
            "quote": "Die Zahl der Aufenthaltstage wird auf 28 Tage der Hauptsaison pauschaliert (Jahrespauschale), wenn der kurabgabepflichtige a) einen entsprechenden Antrag stellt oder b) Eigentümer, Miteigentümer oder sonstiger Dauernutzungsberechtigter einer Wohnungseinheit (Wohn-, Sommer-, Ferien- oder Wochenendhaus, Wohnung, Appartement, Wohnwagen, Wohnmobil, Zelt o. ä. Einrichtungen) im Stadtgebiet oder dessen Familienangehöriger ist."
          },
          {
            "text": "Eigentümer und Besitzer eines Bootes im Hafen zahlen als besondere Jahrespauschale 9 Tage der Hauptsaison.",
            "quote": "Die Zahl der Aufenthaltstage wird auf 9 Tage der Hauptsaison pauschaliert (besondere Jahrespauschale), wenn der Kurabgabepflichtige Eigentümer oder Besitzer eines Bootes in einem Hafen im Erhebungsgebiet ist."
          },
          {
            "text": "Dein Gast zahlt die Kurabgabe spätestens am Tag nach der Ankunft bei dir, für die gesamte Dauer des voraussichtlichen Aufenthalts.",
            "quote": "spätestens am Tage nach dem Eintreffen im Stadtgebiet für die gesamte Dauer des voraussichtlichen Aufenthalts im Erhebungsgebiet zu entrichten."
          },
          {
            "text": "Teilnehmer an Sammelreisen und Betriebsausflügen ab 20 Personen erhalten auf vorherigen Antrag des Vermieters bei der Stadt eine Ermäßigung von 50 %.",
            "quote": "Teilnehmer an Sammelreisen und Betriebsausflügen (ab 20 Personen) erhalten auf vorherigen Antrag durch den Vermieter bei der Stadt Glücksburg eine Ermäßigung der Kurabgabe von 50 %."
          },
          {
            "text": "Ermäßigungen beantragst du schriftlich vor der Ankunft bei der Stadt; selbst gewähren darfst du sie nicht.",
            "quote": "Anträge auf Ermäßigung der Kurabgabe sind mit Begründung schriftlich vor Ankunft im Erhebungsgebiet bei der Stadt Glücksburg zu stellen. Der Wohnungsgeber ist nicht berechtigt, Ermäßigungen zu gewähren."
          },
          {
            "text": "Jeder Unterkunftsgeber haftet gesamtschuldnerisch für die rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung der Kurabgabe.",
            "quote": "Jeder Unterkunftsgeber haftet gesamtschuldnerisch im Rahmen der den ihm nach den Absätzen 2 und 3 obliegenden Pflichten für die rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung der Kurabgabe an die Stadt Glücksburg."
          }
        ],
        "hostDuty": {
          "text": "Wer Gäste beherbergt, rechnet die Kurabgabe aus, zieht sie beim Gast ein und führt sie an die Stadt ab.",
          "quote": "die Kurabgabe zu errechnen, diesen vom Gast einzuziehen und an die Stadt Glücksburg –2- wöchentlich- kostenfrei abzuführen."
        },
        "deadline": {
          "text": "Abgeführt wird alle 2 Wochen.",
          "quote": "an die Stadt Glücksburg –2- wöchentlich- kostenfrei abzuführen."
        },
        "reporting": {
          "text": "Die Meldescheine reichst du innerhalb von 3 Werktagen bei der Stadt ein.",
          "quote": "die für die Stadt Glücksburg bestimmte Kopie innerhalb von 3 Werktagen bei der Stadt Glücksburg einzureichen."
        }
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        "source": "bnetza",
        "asOf": "2026-10-01",
        "quote": "Stand: 01.10.2026"
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      "businessLevy": {
        "name": "Tourismusabgabe",
        "source": "fvb",
        "payer": {
          "text": "Zahlen musst du, wenn du in Glücksburg tourismusbezogene Leistungen gegen Entgelt anbietest, also auch, wenn du Ferienwohnungen oder Zimmer vermietest.",
          "quote": "Abgabepflichtig sind natürliche und juristische Personen sowie nicht rechtsfähige Personenvereinigungen, die tourismusbezogene entgeltliche Leistungen anbieten."
        },
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          {
            "label": "Vermietung von Ferienwohnungen und Gästezimmern",
            "quote": "e) sonst. Vermietung von Ferienwohnungen u. Gästezimmern Anzahl der Betten 18,79 22,87",
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          {
            "label": "Hotels und Pensionen mit Teil- oder Vollverpflegung, ab 600.000 € Umsatz",
            "quote": "b) Hotels/Pensionen mit Teil-/Vollverpflegung ab 600.000 € Umsatz Anzahl der Betten 53,23 63,40",
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          },
          {
            "label": "Hotels und Pensionen mit Teil- oder Vollverpflegung, ab 200.000 € bis unter 600.000 € Umsatz",
            "quote": "c) Hotels/Pensionen mit Teil-/Vollverpflegung ab 200.000 € bis < 600.000 € Umsatz Anzahl der Betten 44,15 48,52",
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              "cents": 4852,
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          {
            "label": "Hotels und Pensionen mit Teil- oder Vollverpflegung, unter 200.000 € Umsatz",
            "quote": "d) Hotels/Pensionen mit Teil-/Vollverpflegung unter 200.000 € Umsatz Anzahl der Betten 34,93 36,21",
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              "cents": 3621,
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          {
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            "quote": "18 Campingplätze Anzahl genehm. Stellplätze 15,47 20,94",
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        ],
        "minimum": {
          "text": "Beträgt deine Abgabe für das Jahr weniger als 3 Euro, wird sie nicht erhoben.",
          "quote": "Ergibt sich im Einzelfall für das Erhebungsjahr eine Abgabenschuld von weniger als 3,00 €, so wird die Abgabe nicht erhoben, festgesetzt oder nachgefordert."
        },
        "reporting": {
          "text": "Fordert die Stadt dich schriftlich dazu auf, gibst du innerhalb eines Monats auf ihrem Formblatt die Erklärung über deine betrieblichen Einnahmen ab; Beginn und Ende deiner Tätigkeit zeigst du innerhalb eines Monats an.",
          "quote": "1. Beginn und Ende der abgabepflichtigen Tätigkeit innerhalb eines Monats anzuzeigen, 2. soweit die Stadt Glücksburg dazu schriftlich auffordert, innerhalb eines Monats nach Aufforderung durch Ausfüllen des dafür von der Stadt Glücksburg vorgesehenen 2 Formblattes die Erklärung über die betrieblichen Einnahmen abzugeben."
        },
        "deadline": {
          "text": "Die Abgabe ist einen Monat nach Bekanntgabe des Abgabenbescheids fällig.",
          "quote": "(3) Die Abgabe ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Abgabenbescheides für das laufende Jahr fällig."
        },
        "exemptions": [],
        "remarks": [
          {
            "text": "Die Höhe der Abgabe richtet sich nach der Tabelle, die zur Satzung gehört.",
            "quote": "(1) Die Höhe der Tourismusabgabe richtet sich nach der anliegenden Tabelle, die Bestandteil der Satzung ist."
          },
          {
            "text": "Die Tabelle nennt den Betrag je Einheit für 2024 und ab 2025; hier steht der Betrag ab 2025.",
            "quote": "Abgabe je Einheit Nr. Personengruppe bzw. Betriebsart Einheit (€) 2024 ab 2025"
          },
          {
            "text": "Die Zahl deiner Betten zählt nach den Verhältnissen am 15. Juli jeden Jahres.",
            "quote": "werden nach den Verhältnissen am 15. Juli eines jeden Jahres ermittelt."
          },
          {
            "text": "Beginnst du erst nach dem 30. September, entfällt die Abgabe für das laufende Jahr.",
            "quote": "Für Betriebe oder Tätigkeiten, die nach dem 30. September beginnen, entfällt die Abgabe für das laufende Jahr."
          }
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      "name": "Grömitz",
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          "title": "Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Grömitz, ausgefertigt am 18.12.2025, bekannt gemacht am 18.12.2025 auf www.groemitz.eu",
          "url": "https://www.groemitz.eu/fileadmin/Dateien/Satzungen/Gr%C3%B6mitz/Aktuell/Groemitz_Kurabgabe_ab_2026.pdf",
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          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
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          "title": "Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Grömitz (Lesefassung inkl. 4. Änderung)",
          "url": "https://www.groemitz.eu/fileadmin/Dateien/Satzungen/Gr%C3%B6mitz/Aktuell/Groemitz_Tourismusabgabe_ab_2022_Lesefassung_inkl._4_%C3%84nd.pdf",
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          {
            "text": "Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 80 und eine ständige Begleitperson mit Merkzeichen B",
            "quote": "Schwerbehinderte Personen, die einen Grad der Behinderung von 80 und mehr nachweisen, sowie eine ständige Begleitperson, wenn dieses durch den Eintrag \"B\" auf der Vorderseite des Schwerbehindertenausweises vermerkt ist."
          },
          {
            "text": "Auf Antrag Angehörige von Einwohnern, die unentgeltlich bei ihnen wohnen und die Einrichtungen nicht nutzen",
            "quote": "auf Antrag Kinder, Kindeskinder, Geschwister und Geschwisterkinder, Eltern, Großeltern, Schwiegereltern, Schwiegertöchter und -söhne, Schwäger und Schwägerinnen von Personen, die in der Gemeinde ihren Hauptwohnsitz haben, wenn sie unentgeltlich in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen sind und soweit sie die Einrichtungen nicht in Anspruch nehmen."
          },
          {
            "text": "Gruppenreisen und Betriebsausflüge ab 20 Personen zahlen auf vorherigen Antrag 50 %",
            "quote": "Teilnehmer/innen an Sammelreisen und Betriebsausflügen (ab 20 Personen) erhalten auf vorherigen Antrag (bei Aufenthalten mit Übernachtung durch den Vermieter) bei dem Tourismus-Service Grömitz eine Ermäßigung der Kurabgabepflicht in Höhe von 50 %."
          },
          {
            "text": "Wer nur beruflich oder zur Ausbildung im Ort ist und die Einrichtungen nicht nutzt",
            "quote": "vorübergehend Anwesende aufgrund der Ausübung ihres Dienstes, ihres Berufs, oder ihrer Ausbildung für den Zeitraum der Tätigkeit"
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Nur vom 1. bis 3. Januar 2026 galt als Übergang 2,00 € in Grömitz und Lensterstrand und 1,40 € in den Erholungsorten.",
            "quote": "Übergangsregelung: In der Übergangszeit der Saisonzeitenänderung gilt vom 01.01.2026 bis 03.01.2026 ein Abgabesatz für Grömitz/Lensterstrand in Höhe von 2,00 EUR und für die Erholungsorte in Höhe von 1,40 EUR."
          },
          {
            "text": "Auf Antrag wird die Kurabgabe pauschal für 28 Tage der Hauptsaison im Jahr berechnet (Jahrespauschale).",
            "quote": "auf 28 Tage der Hauptsaisonzeit pauschaliert (Jahrespauschale), wenn der/die Kurabgabepflichtige a) einen entsprechenden Antrag stellt"
          },
          {
            "text": "Die Jahresostseecard kostet 112,00 € in Grömitz und Lensterstrand und 70,00 € in den Erholungsorten.",
            "quote": "c) Jahresostseecard (Jahreskurabgabe) 112,00 EUR 70,00 EUR"
          },
          {
            "text": "Ermäßigungen darfst du als Vermieter nicht selbst gewähren; der Gast beantragt sie vor der Ankunft beim Tourismus-Service Grömitz.",
            "quote": "Anträge auf Ermäßigung der Kurabgabepflicht sind mit Begründung schriftlich vor Ankunft beim Tourismus-Service Grömitz zu stellen. Der Wohnungsgeber ist nicht berechtigt, Ermäßigungen zu gewähren."
          },
          {
            "text": "Du führst ein Gästeverzeichnis, in das jeder Gast am Tag der Ankunft eingetragen wird; Mietverträge können es ersetzen.",
            "quote": "Die Unterkunftsgeber haben selbst oder durch ihre Bevollmächtigten bzw. Beauftragten ein Gästeverzeichnis zu führen, in das alle aufgenommenen Personen am Tage der Ankunft einzutragen sind."
          }
        ],
        "hostDuty": {
          "text": "Wer Gäste beherbergt, berechnet die Kurabgabe für jede ostseecard und zieht sie beim Gast ein.",
          "quote": "Jeder Unterkunftsgeber ist verpflichtet, für die von ihm ausgehändigte ostseecard die Kurabgabe zu errechnen, diese vom Gast einzuziehen"
        },
        "deadline": {
          "text": "Du führst die Kurabgabe binnen 14 Tagen nach Rechnung des Tourismus-Service Grömitz ab oder erteilst ein Lastschriftmandat.",
          "quote": "an den Tourismus-Service Grömitz innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung kostenfrei abzuführen, oder aber dem Tourismus-Service Grömitz die Ermächtigung zum Lastschriftverfahren zu erteilen."
        },
        "reporting": {
          "text": "Gemeldet wird für alle Vermieter im Onlineverfahren, spätestens am Tag nach der Ankunft des Gastes.",
          "quote": "Bei einer Datenerfassung über das Onlineverfahren des Tourismus-Service Grömitz wird der Meldepflicht dadurch entsprochen, dass die Datenübermittlung unverzüglich, spätestens am Folgetag nach Ankunft des Gastes an den Tourismus-Service Grömitz erfolgt."
        }
      },
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        "source": "bnetza",
        "asOf": "2026-10-01",
        "quote": "Stand: 01.10.2026"
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        "payer": {
          "text": "Zahlen musst du, wenn du in Grömitz selbständig tourismusbezogene Leistungen gegen Entgelt anbietest, also auch, wenn du Ferienwohnungen vermietest.",
          "quote": "(1) Abgabepflichtig sind natürliche und juristische Personen sowie Personenvereinigungen, die selbständig tourismusbezogene entgeltliche Leistungen anbieten und denen der Tourismus in der Gemeinde Grömitz unmittelbare und/oder mittelbare wirtschaftliche Vorteile bietet."
        },
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            "label": "Ferienwohnungen ohne Frühstück, Umsatz bis 50.000 €",
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        "rate": {
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          "quote": "Der Abgabesatz beträgt 6,8 %."
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          "quote": "Vom Pflichtigen auf die erzielten Einnahmen an das Finanzamt entrichtete bescheinigte Umsatzsteuern sind von den erzielten Bruttoeinnahmen abzusetzen."
        },
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          "text": "Übersteigt die Abgabe im Einzelfall nicht 5 Euro, wird sie nicht festgesetzt.",
          "quote": "(3) Die Tourismusabgabe wird nicht festgesetzt, erhoben oder nachgefordert, wenn die Forderung im Einzelfall den Betrag von 5,00 EUR nicht übersteigt.",
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        "reporting": {
          "text": "Bis zum 30. Juni jeden Jahres gibst du auf dem Formblatt der Gemeinde die Erklärung über deine Einnahmen ab, oder innerhalb eines Monats nach schriftlicher Aufforderung der Gemeinde.",
          "quote": "2. bis zum 30. Juni eines jeden Jahres oder - soweit die Gemeinde dazu schriftlich auffordert - innerhalb eines Monats nach Aufforderung durch Ausfüllung des dafür von der Gemeinde vorgesehenen Formblattes die Erklärung über die betrieblichen Einnahmen gem. § 4 Abs. 4, 5 und 6 abzugeben"
        },
        "deadline": {
          "text": "Die Abgabe ist einen Monat nach Bekanntgabe des Abgabebescheids fällig.",
          "quote": "(2) Die Tourismusabgabe ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Abgabebescheides zur Zahlung fällig."
        },
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          {
            "text": "Maßgeblich sind die Einnahmen des Vorjahres.",
            "quote": "(4) Maßgeblich für die Ermittlung der jährlichen Einnahmen sind die Einnahmen des Vorjahres."
          },
          {
            "text": "In der Tabelle der Anlage steht der Gewinnsatz vor dem Vorteilssatz, beide in Prozent.",
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          },
          {
            "text": "Beginn und Ende deiner Tätigkeit zeigst du der Gemeinde innerhalb eines Monats an.",
            "quote": "1. Beginn und Ende der abgabepflichtigen Tätigkeit innerhalb eines Monats anzuzeigen,"
          },
          {
            "text": "Fängst du im Laufe eines Kalenderjahres an, zählen im Jahr des Starts und im Folgejahr die Einnahmen des jeweiligen Erhebungszeitraums.",
            "quote": "Wird eine abgabepflichtige Tätigkeit im Laufe eines Kalenderjahres aufgenommen, so sind abweichend von Abs. 4 im Jahr der Tätigkeitsaufnahme und im darauffolgenden Jahr die Einnahmen des jeweiligen Erhebungszeitraumes maßgebend."
          }
        ]
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          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
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        "fvb": {
          "title": "Satzung der Gemeinde Großenbrode über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Tourismusabgabesatzung 2026)",
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        "fvbAnlage": {
          "title": "Anlage zur Satzung der Gemeinde Großenbrode über die Erhebung einer Tourismusabgabe 2026",
          "url": "https://www.amt-oldenburg-land.de/fileadmin/Amt/Dateien/Ortsrecht_Originale/Ortsrecht_Gro%C3%9Fenbrode_original/Tourismusabagbesatzung_Gro%C3%9Fenbrode_2026_Anlage.pdf",
          "kind": "statute",
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              "quote": "a) Hauptsaison vom 15. März – 31.Oktober sowie b) Hauptsaison vom 20. Dezember – 07. Januar c) Nebensaison vom 08. Januar bis 14. März sowie d) Nebensaison vom 01. November bis 19. Dezember des Jahres. Die Kurabgabe beträgt pro Tag und kurabgabepflichtiger Person: in der Hauptsaison = 3,70 € in der Nebensaison = 2,10 €"
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            "adult": {
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              "quote": "a) Hauptsaison vom 15. März – 31.Oktober sowie b) Hauptsaison vom 20. Dezember – 07. Januar c) Nebensaison vom 08. Januar bis 14. März sowie d) Nebensaison vom 01. November bis 19. Dezember des Jahres. Die Kurabgabe beträgt pro Tag und kurabgabepflichtiger Person: in der Hauptsaison = 3,70 € in der Nebensaison = 2,10 €"
            },
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          }
        ],
        "maxNights": null,
        "exemptions": [
          {
            "text": "Nahe Angehörige von Einwohnern, die ohne Vergütung bei ihnen wohnen und die Kureinrichtungen nicht nutzen",
            "quote": "Ehe- und Lebenspartner/in, Kinder, Kindeskinder, Geschwister, Geschwisterkinder, Eltern, Großeltern, Schwiegereltern, Schwiegertöchter und -söhne, Schwäger und Schwägerinnen von Personen, die in der Gemeinde Großenbrode ihre Hauptwohnung haben, wenn sie ohne Vergütung in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen sind und die Kureinrichtungen nicht in Anspruch nehmen;"
          },
          {
            "text": "Wer beruflich oder dienstlich vorübergehend da ist und die Einrichtungen nicht nutzt",
            "quote": "In Ausübung ihres Dienstes oder Berufes vorübergehend Anwesende, soweit sie die Einrichtungen nicht in Anspruch nehmen bzw. die Nutzung der Einrichtungen zu den Aufgaben im Rahmen ihrer Tätigkeit gehört;"
          },
          {
            "text": "Teilnehmer an anerkannten Tagungen, Kongressen und Lehrgängen bis zu 3 Tagen ohne Nutzung der Einrichtungen, nicht aber ihre Begleitpersonen",
            "quote": "Teilnehmer/innen an anerkannten Tagungen, Kongressen und Lehrgängen, soweit sie die Einrichtungen nicht in Anspruch nehmen und sich nicht länger als 3 Tage (2 Übernachtungen) im Erhebungsgebiet aufhalten. Der Befreiungstatbestand gilt nicht für Begleitpersonen;"
          },
          {
            "text": "Menschen mit einem Grad der Behinderung von 100 und ihre ständige Begleitperson mit Eintrag B",
            "quote": "Schwerbehinderte Personen, die einen Grad der Behinderung von 100 % nachweisen, sowie für die ständige Begleitperson, wenn dies durch den Eintrag ‚B‘ auf der Vorderseite des Behindertenausweises vermerkt ist;"
          },
          {
            "text": "Gäste mit einer Gästekarte einer anderen kurabgabeerhebenden Gemeinde in Schleswig-Holstein sind bei Gegenseitigkeit an einem Tag befreit",
            "quote": "Personen, die eine Gästekarte/Kurkarte/Ostseecard aus einer anderen kurabgabeerhebenden Gemeinde Schleswig-Holsteins vorweisen, sind bei Gewährleistung der Gegenseitigkeit während der Geltungsdauer dieser Gästekarte an einem Tag von der Kurabgabe befreit."
          },
          {
            "text": "Durchreisende, die nach 18:00 Uhr anreisen und bis 10:00 Uhr des Folgetages abreisen",
            "quote": "Durchreisende, die nach 18:00 Uhr anreisen und bis 10:00 Uhr des Folgetages abreisen."
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 80 und ihre Begleitperson zahlen 50 % weniger; Schüler, Studenten und Auszubildende bis 26 mit Nachweis ebenfalls 50 %; mehrere Ermäßigungen sind auf 50 % begrenzt.",
            "quote": "Schwerbehinderte Personen, die einen Grad der Behinderung von 80 und mehr nachweisen, erhalten eine Ermäßigung der Kurabgabe in Höhe von 50 %. Dieses gilt auch für eine erforderliche Begleitperson, wenn sie durch den Eintrag „B“ auf der Vorderseite des Behindertenausweises vermerkt ist. (3) Nach Vorlage von Ausweisen und Ausbildungsverträgen erhalten Schüler, Studenten und Auszubildende bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres eine Ermäßigung von 50 % auf die Kurabgabe. (4) Kommen mehrere Ermäßigungen in Betracht, wird die Ermäßigung auf höchstens 50 % begrenzt."
          },
          {
            "text": "Eigentümer und Besitzer von Wohngelegenheiten im Ort und ihre Familie zahlen unabhängig vom Aufenthalt die Jahreskurabgabe, das 28-fache des vollen Satzes der Hauptsaison.",
            "quote": "zahlen, unabhängig von der Aufenthaltsdauer, den Kurabgabebetrag in Höhe der Jahreskurkarte, die das 28-fache des vollen Kurabgabenbetrages der Hauptsaison beträgt"
          },
          {
            "text": "Familienangehörige und berufliche Gäste, die von der Kurabgabe befreit sind, zahlen als Erwachsene eine einmalige Benutzungsgebühr von 10,00 € pro Kalenderjahr, wenn sie die Kureinrichtungen nutzen.",
            "quote": "zahlen, wenn sie die Kureinrichtungen in Anspruch nehmen, eine einmalige Benutzungsgebühr von 10,00 € pro Kalenderjahr."
          },
          {
            "text": "Bei vorzeitiger Abreise wird die Kurabgabe auf Antrag erstattet, gegen Rückgabe der Ostseecard mit deiner Abreisebestätigung auf der Rückseite; der Anspruch erlischt einen Monat nach der Abreise.",
            "quote": "Bei vorzeitigem Abbruch des vorgesehenen Aufenthaltes wird der nach Tagen berechnete zu viel gezahlte Kurabgabenbetrag auf Antrag erstattet. Die Rückzahlung erfolgt nur an den „Ostseecard“-Inhaber gegen Rückgabe der „Ostseecard“, auf deren Rückseite der Unterkunftsgeber die Abreise der Beitragspflichtigen bescheinigt hat. Der Anspruch auf Rückzahlung erlischt mit Ablauf von einem Monat nach der Abreise."
          },
          {
            "text": "Du haftest für die rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung der Kurabgabe.",
            "quote": "Jeder Unterkunftsgeber haftet im Rahmen der den ihm obliegenden Pflichten für die rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung der Kurabgabe."
          },
          {
            "text": "Die Meldescheine mit dem Gast-Eintrag reichst du innerhalb von 3 Werktagen bei der GTS ein.",
            "quote": "und innerhalb von 3 Werktagen bei der GTS einzureichen."
          }
        ],
        "hostDuty": {
          "text": "Wer Gäste beherbergt, errechnet die Kurabgabe, zieht sie vom Gast ein und führt sie an die GTS ab oder erteilt die Lastschriftermächtigung.",
          "quote": "Jeder Unterkunftsgeber ist verpflichtet, für die von ihm ausgehändigte „Ostseecard“ die Kurabgabe zu errechnen, diese vom Gast einzuziehen und kostenfrei an die GTS abzuführen oder die Ermächtigung zum Lastschriftverfahren zu erteilen."
        },
        "deadline": {
          "text": "Abgerechnet wird in der Hauptsaison mindestens alle 2 Wochen, in der Nebensaison mindestens alle 4 Wochen.",
          "quote": "(in der Hauptsaison mindestens 2- wöchentlich, in der Nebensaison mindestens 4-wöchentlich)"
        },
        "reporting": {
          "text": "Gäste meldest du innerhalb von 24 Stunden mit den Meldevordrucken der Ostseecard an.",
          "quote": "innerhalb von 24 Stunden unter Verwendung der Meldevordrucke („Ostseecard“), die kostenlos ausgegeben werden, anzumelden."
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        "source": "bnetza",
        "asOf": "2026-10-01",
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        "payer": {
          "text": "Zahlen musst du, wenn du in Großenbrode selbstständig tätig bist und dir der Tourismus dort wirtschaftliche Vorteile bietet, also auch als Vermieter von Ferienwohnungen oder Zimmern.",
          "quote": "Abgabepflichtig sind alle selbstständig tätigen natürlichen und juristischen Personen sowie Personenvereinigungen, denen durch den Tourismus im Erhebungsgebiet wirtschaftliche Vorteile geboten werden."
        },
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            "quote": "Betten, Zimmer, Wohnungen und sonstige 1 Nach Anzahl der vorhandenen Betten 17,40 € Schlafgelegenheiten, auch Hotels, Pensionen, etc",
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            "quote": "5 Campingplätze 28,08 € Wohnwagen und sonstiger Campingausrüstung je Stellplatz",
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            "quote": "6 Wohnmobilplätze Stellplätze 40,11 € je Stellplatz",
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        "minimum": null,
        "reporting": {
          "text": "Bis zum 15. Juli jeden Jahres meldest du Veränderungen im Umfang deiner Vermietung, oder auf schriftliche Aufforderung des Amtes Oldenburg-Land; Beginn und Ende deiner Tätigkeit zeigst du innerhalb eines Monats an.",
          "quote": "1. Beginn und Ende der abgabenpflichtigen Tätigkeit innerhalb eines Monats anzuzeigen; 2. bis zum 15.07. eines jeden Jahres -oder nach schriftlicher Aufforderung durch das Amt Oldenburg-Land, Fachbereich Finanzen, Abteilung Steuern/Abgaben (für die Gemeinde Großenbrode)- Veränderungen im Umfang der abgabepflichtigen Tätigkeit anzuzeigen."
        },
        "deadline": {
          "text": "Die Abgabe ist einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids fällig.",
          "quote": "Die Abgabe wird innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids fällig."
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        "remarks": [
          {
            "text": "Du zahlst eine Jahresabgabe, abhängig von der Zahl deiner Betten, nicht pro Gast oder Nacht.",
            "quote": "(1) Die Abgabe wird als Jahresabgabe erhoben."
          },
          {
            "text": "Bestand deine Erwerbstätigkeit nicht das ganze Jahr, zahlst du nur so viele Zwölftel, wie sie volle Kalendermonate bestanden hat; beginnst du erst nach dem 31. Oktober oder gibst du bis zum 30. April auf, entfällt die Abgabe.",
            "quote": "(2) Die Abgabe für den Erhebungszeitraum ermäßigt sich gegebenenfalls auf so viele Zwölftel, wie die Erwerbstätigkeit volle Kalendermonate im Erhebungszeitraum bestanden hat; sie entfällt, wenn die Erwerbstätigkeit bis zum 30. April endgültig aufgegeben oder nach dem 31. Oktober aufgenommen wird."
          },
          {
            "text": "Die Zahl der Betten zählt nach den Verhältnissen am 1. Juli jeden Jahres.",
            "quote": "(5) Die Merkmale für die Einstufung werden nach den Verhältnissen am 01. Juli jeden Jahres ermittelt."
          },
          {
            "text": "Fehlen Angaben oder sind sie unvollständig, schätzt das Amt Oldenburg-Land (Fachbereich Finanzen) für die Gemeinde die Berechnungsgrundlagen.",
            "quote": "so ist das Amt Oldenburg-Land, Fachbereich Finanzen, Abteilung Steuern/Abgaben (für die Gemeinde Großenbrode) berechtigt, die Berechnungsgrundlagen nach ihrem Ermessen zu schätzen."
          },
          {
            "text": "Hotels mit Restaurantbetrieb zahlen zusätzlich 5,88 € je Sitzplatz.",
            "source": "fvbAnlage",
            "quote": "7 Hotels mit Restaurantbetrieb Nach Anzahl der zur Verfügung stehenden Sitzplätze 5,88 € je Sitzplatz"
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      "url": "https://keyset.cloud/kurtaxe/grossenbrode/",
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      "slug": "grube",
      "name": "Grube",
      "short": "Grube",
      "ags": "01055018",
      "state": "Schleswig-Holstein",
      "district": "Ostholstein",
      "sources": {
        "satzung": {
          "title": "Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Grube (Lesefassung inkl. 4. Änderung)",
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          "title": "Verwaltungsgemeinschaft Grömitz, Satzungen der Gemeinde Grube, Stichwort Steuern, Abgaben, Finanzen",
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      "noLevy": {
        "text": "Im Ortsrecht der Gemeinde Grube steht unter „Steuern, Abgaben, Finanzen“ keine Kurabgabe, nur die Tourismusabgabe.",
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        "name": "Tourismusabgabe",
        "source": "satzung",
        "payer": {
          "text": "Abgabepflichtig sind alle, die selbstständig tourismusbezogene Leistungen gegen Entgelt anbieten und denen der Tourismus Vorteile bietet; Ferienwohnungen und -häuser führt die Anlage ausdrücklich auf.",
          "quote": "Abgabepflichtig sind natürliche und juristische Personen sowie Personenvereinigungen, die selbständig tourismusbezogene entgeltliche Leistungen anbieten und denen der Tourismus in der Gemeinde Grube unmittelbare und mittelbare wirtschaftliche Vorteile bietet."
        },
        "letting": [
          {
            "label": "Ferienwohnungen, Ferienhäuser und sonstige Ferienunterkünfte",
            "quote": "Fe.-Wo./-app./-häuser, sonst. Ferien- Anzahl der vorhan- A1 unterkünfte denen Schlafgeleje Schlaf-gele- A2 Hotel / Pension genheiten (bei Kin- Anzahl 12,50 €",
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          {
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          {
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            }
          }
        ],
        "reporting": {
          "text": "Du machst die Angaben zur Abgabe bis zum 31. Juli eines jeden Jahres und zeigst Beginn und Ende deiner Tätigkeit innerhalb eines Monats an.",
          "quote": "Die Pflichtigen haben alle für die Ermittlung der Abgabeschuld erforderlichen Angaben bis zum 31.07. eines jeden Jahres zu machen, insbesondere auch den Beginn und das Ende der abgabepflichtigen Tätigkeit innerhalb eines Monats anzuzeigen."
        },
        "deadline": {
          "text": "Die Abgabe ist einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids fällig, wenn der Bescheid keinen späteren Termin nennt.",
          "quote": "Die Abgabe wird innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides fällig, soweit der Bescheid nicht ausdrücklich einen späteren Fälligkeitstermin bestimmt."
        },
        "exemptions": [],
        "remarks": [
          {
            "text": "Die Abgabe wird als Jahresabgabe erhoben.",
            "quote": "Die Abgabe wird als Jahresabgabe erhoben und beträgt"
          },
          {
            "text": "Gezählt werden die gegen Entgelt bereitgehaltenen Schlafgelegenheiten.",
            "quote": "Anzahl der zur Beherbergung gegen Entgelt bereitgehaltenen Schlafgelegenheiten oder Stellplätze"
          },
          {
            "text": "Die Merkmale für die Einstufung werden nach den Verhältnissen am 30. Juni eines jeden Jahres ermittelt.",
            "quote": "Die Merkmale der Einstufung nach § 4 werden nach den Verhältnissen am 30.06. eines jeden Jahres ermittelt."
          },
          {
            "text": "Beginnst du im Lauf des Jahres mit der Vermietung, beginnt deine Abgabepflicht mit dem Beginn des Kalendermonats, in dem du anfängst.",
            "quote": "Wird eine abgabepflichtige Tätigkeit im Laufe eines Jahres aufgenommen, beginnt die Abgabepflicht mit Beginn des Kalendermonats der Tätigkeitsaufnahme."
          },
          {
            "text": "Fängst du nach dem 30. Juni an, werden die Merkmale für die Einstufung nach den Verhältnissen am ersten Tag des Folgemonats ermittelt.",
            "quote": "Beginnt die abgabepflichtige Tätigkeit nach dem 30.06. eines Jahres werden die Merkmale der Einstufung abweichend von § 6 Abs. 1 Satz 2 nach den Verhältnissen am ersten Tag des Folgemonats der Tätigkeitsaufnahme ermittelt."
          },
          {
            "text": "Die Abgabepflicht endet mit dem Ablauf des Kalendermonats, in dem du die Tätigkeit aufgibst.",
            "quote": "Die Abgabepflicht endet mit dem Ablauf des Kalendermonats, in dem die abgabepflichtige Tätigkeit aufgegeben wird."
          },
          {
            "text": "Vermietest du nur saisonal, gilt das nicht als Aufgabe der Tätigkeit.",
            "quote": "Als Beendigung einer abgabepflichtigen Tätigkeit ist nicht anzusehen, wenn diese nur saisonal ausgeübt wird."
          },
          {
            "text": "Die Gemeinde setzt die Abgabe durch schriftlichen Bescheid fest.",
            "quote": "Die Tourismusabgabe wird durch schriftlichen Bescheid festgesetzt."
          },
          {
            "text": "Wer seine Mitwirkungspflichten nach § 7 Abs. 1 der Satzung nicht erfüllt, handelt ordnungswidrig; die Geldbuße kann bis zu 500 Euro betragen.",
            "quote": "handelt, wer seine Mitwirkungspflichten nach § 7 Abs. 1 dieser Satzung nicht erfüllt. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfhundert Euro geahndet werden."
          },
          {
            "text": "Auch ohne Betriebssitz in der Gemeinde bist du abgabepflichtig, wenn deine Leistung dort gelegene Objekte, zum Beispiel Grundstücke, umfasst.",
            "quote": "Der Abgabepflicht unterliegen auch solche Tätigkeiten im Sinne von Absatz 1, die ohne Betriebssitz, Filialsitz oder dauernde Geschäftsstelle im Gemeindegebiet 1. vorübergehend dort ausgeübt werden oder 2. deren Leistungsgegenstand dort gelegene Objekte (z. B. Grundstücke oder Grundstücksteile, Anschlüsse an Leitungen oder markierte ständige Treffpunkte) umfasst."
          }
        ]
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            "per": 1,
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          "title": "Amt Langballig, Ortsrecht des Amtes Langballig",
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          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
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        "text": "Im Ortsrecht des Amtes Langballig, das die Tourismusabgabe erhebt, steht keine Kurabgabe.",
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          "text": "Zahlen musst du als selbständig Tätige oder Tätiger, wenn dir der Tourismus im Amt Langballig unmittelbar Vorteile bringt.",
          "quote": "Abgabepflichtig sind alle selbständig tätigen natürlichen und juristischen Personen, denen durch den Tourismus im Amt Langballig unmittelbar Vorteile geboten werden."
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          }
        ],
        "reporting": {
          "text": "Bis zum 1. Juli jeden Jahres teilst du dem Amt Langballig mit, was für die Berechnung nötig ist; gehen die Angaben nicht ein, kann das Amt die Berechnungsgrundlage schätzen.",
          "quote": "Der Abgabepflichtige hat dem Amt Langballig bis zum 1. Juli jeden Jahres die erforderlichen Angaben zur Berechnung der Abgabe mitzuteilen. Gehen die Angaben nicht ein, so kann die Berechnungsgrundlage geschätzt werden."
        },
        "deadline": {
          "text": "Fällig ist die Abgabe 14 Tage nach Zugang des Bescheids, gezahlt wird an die Amtskasse Langballig.",
          "quote": "Die Abgabe ist innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang des Heranziehungsbescheides fällig und bei der Amtskasse Langballig zu entrichten."
        },
        "exemptions": [
          {
            "text": "Als gemeinnützig anerkannte Vereine zahlen keine Tourismusabgabe.",
            "quote": "(2) Vereine, die als gemeinnützig anerkannt sind, zahlen keine Tourismusabgabe."
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Die Tourismusabgabe erhebt das Amt Langballig, die Gemeinden haben die Erhebung auf das Amt übertragen; dieselbe Satzung gilt für Dollerup, Grundhof, Langballig, Munkbrarup, Ringsberg, Wees und Westerholz.",
            "quote": "Die Gemeinden Dollerup, Grundhof, Langballig, Munkbrarup, Ringsberg, Wees und Westerholz sind als Erholungsorte anerkannt, die Gemeinde Langballig zusätzlich als Luftkurort. Die Gemeinden haben Aufgaben des Tourismus wie die Touristinformation, Badeaufsichten, LTO und die Erhebung einer Tourismusabgabe (Fremdenverkehrsabgabe) durch die jeweiligen Beschlüsse der Gemeindevertretungen auf das Amt übertragen. (2) Das Amt Langballig erhebt zur teilweisen Deckung seiner Aufwendungen für die Tourismuswerbung und zur teilweisen Deckung der Aufwendungen für die Herstellung, Verwaltung und Unterhaltung der zu Erholungszwecken bereitgestellten Einrichtungen eine Tourismusabgabe nach Maßgabe dieser Satzung."
          },
          {
            "text": "Es ist eine Jahresabgabe, kein Betrag je Gast oder Nacht.",
            "quote": "(1) Die Abgabe wird als Jahresabgabe erhoben."
          },
          {
            "text": "Wer zwischen dem 1. Juli und dem 30. September einen Betrieb eröffnet oder vergrößert, wird nachveranlagt.",
            "quote": "Abgabepflichtige, die zwischen dem 1. Juli und dem 30. September eines Jahres einen Betrieb eröffnen oder vergrößern, werden nachveranlagt."
          },
          {
            "text": "Die Satzung sieht jedes Jahr eine Nachkalkulation vor; die Beträge können sich deshalb ändern, frag im Zweifel beim Amt nach.",
            "quote": "Es erfolgt eine jährliche Nachkalkulation."
          },
          {
            "text": "Der Bescheid kommt schriftlich zum Ende des Kalenderjahres.",
            "quote": "Die Heranziehung zur Tourismusabgabe erfolgt durch schriftlichen Bescheid zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres."
          },
          {
            "text": "Fängst du mit der Vermietung an, zeigst du das dem Amt an; wer die Aufnahme der Tätigkeit nicht anzeigt oder verlangte Angaben nicht macht, begeht eine Ordnungswidrigkeit.",
            "quote": "Wer entgegen § 8 Abs. 1 dieser Satzung dem Amt Langballig die Aufnahme der abgabenpflichtigen Tätigkeit nicht anzeigt oder auf Anforderung die erforderlichen Angaben zur Berechnung der Abgabe nicht oder nicht vollständig mitteilt, begeht eine Ordnungswidrigkeit"
          }
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    {
      "slug": "hallig-hooge",
      "name": "Gemeinde Hallig Hooge",
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          "title": "Satzung der Gemeinde Hallig Hooge über die Erhebung einer Kurabgabe vom 15.05.2025 (Amtliche Bekanntmachung, gültig ab 01.06.2025)",
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        "bnetza": {
          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
          "url": "https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Digitales/Kurzzeitvermietung/_func/Area-Liste-xls.html?nn=686258",
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          {
            "text": "Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres zahlen nichts.",
            "quote": "Von der Kurabgabepflicht sind freigestellt a. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres"
          },
          {
            "text": "Kinder, Eltern und deren Ehe- oder Lebenspartner, die unentgeltlich bei Einwohnern mit Hauptwohnung auf Hooge wohnen, zahlen nichts.",
            "quote": "Kinder, Eltern und deren geehelichte oder verpartnerte (im Sinne einer eingetragenen Lebenspartnerschaft) Person von Personen, die in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben, wenn sie unentgeltlich in die häusliche Gemeinschaft dieser Personen aufgenommen werden"
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          {
            "text": "Wer dienstlich oder beruflich auf der Hallig ist (auch Auszubildende) und die Einrichtungen nicht nutzt, zahlt nichts.",
            "quote": "in Ausübung ihres Dienstes oder Berufes Anwesende sowie Auszubildende, soweit sie die Einrichtungen nicht in Anspruch nehmen"
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        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Menschen mit einem Grad der Behinderung von 50 % und mehr und eine erforderliche Begleitperson zahlen die Hälfte.",
            "quote": "Die Kurabgabe gemäß § 5 ermäßigt sich auf 50 % für schwerbehinderte Menschen, die einen Grad der Behinderung von 50 % und mehr nachweisen, sowie für eine erforderliche Begleitperson."
          },
          {
            "text": "Wer die Kurabgabe innerhalb von vier Wochen nach der Abreise abführt und die Kurkarten-Durchschriften einreicht, darf 5 % des Betrags für den Aufwand einbehalten.",
            "quote": "sind die Unterkunftsgebenden berechtigt, sofern binnen vier Wochen nach der Abreise der aufgenommenen Personen die Kurabgabe an die Gemeinde abgeführt wird und die Durchschriften der Kurkartenvordrucke eingereicht werden, für die entstehenden Aufwendungen einen Betrag in Höhe von 5 % des Kurabgabebetrages einzubehalten."
          },
          {
            "text": "Tagesgäste zahlen die Kurabgabe bei der Ankunft an den Anlegebrücken, nicht bei dir.",
            "quote": "Tagesgäste haben die Kurabgabe bei der Ankunft im Gemeindegebiet an den Anlegebrücken zu zahlen."
          },
          {
            "text": "Du legst die Satzung für deine Gäste sichtbar aus.",
            "quote": "Alle Unterkunftsgebenden haben diese Satzung für die von ihm aufgenommenen Personen sichtbar auszulegen."
          },
          {
            "text": "Du stellst jedem Gast unverzüglich eine Kurkarte auf dem Vordruck des Touristikbüros aus.",
            "quote": "Alle Unterkunftsgebenden sind verpflichtet, für die aufgenommenen Personen unverzüglich unter Verwendung der vom Touristikbüro der Gemeinde zur Verfügung gestellten Vordrucke eine Kurkarte auszustellen"
          },
          {
            "text": "Die Durchschriften der Kurkartenvordrucke reichst du innerhalb von zwei Monaten nach der Anreise beim Touristikbüro ein.",
            "quote": "Die Durchschriften der Kurkartenvordrucke sind von den Unterkunftsgebenden innerhalb von zwei Monaten nach der Anreise der aufgenommenen Personen beim Touristikbüro der Gemeinde Hallig Hooge einzureichen."
          }
        ],
        "hostDuty": {
          "text": "Wer Gäste beherbergt, errechnet die Kurabgabe, zieht sie von den Gästen ein und führt sie an die Gemeinde ab.",
          "quote": "Alle Unterkunftsgebenden sind verpflichtet, für die auszustellenden Kurkarten die Kurabgabe zu errechnen, diese von den aufgenommenen Personen einzuziehen und innerhalb von zwei Monaten nach der Anreise der aufgenommenen Personen an die Gemeinde Hallig Hooge kostenfrei abzuführen."
        },
        "deadline": {
          "text": "Du führst die eingezogene Kurabgabe innerhalb von zwei Monaten nach der Anreise der Gäste an die Gemeinde ab.",
          "quote": "innerhalb von zwei Monaten nach der Anreise der aufgenommenen Personen an die Gemeinde Hallig Hooge kostenfrei abzuführen"
        },
        "reporting": {
          "text": "Du lässt An- und Abreisetag und Heimatanschrift auf der Kopie für das Touristikbüro vom Gast eintragen.",
          "quote": "auf der für das Touristikbüro bestimmten Kopie den An- und Abreisetag und die Heimatanschrift durch den Gast eintragen zu lassen."
        }
      },
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        "source": "bnetza",
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        "satzung": {
          "title": "Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Hasselberg, Lesefassung ab 01.01.2022 (mit der 3. Änderungssatzung vom 08.12.2021)",
          "url": "https://www.amt-geltingerbucht.de/fileadmin/download/gemeinden/hasselberg/ortsrecht/finanzen-steuern/04_5700_ta_0_2022.pdf",
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        "ortsrecht": {
          "title": "Amt Geltinger Bucht, Ortsrecht der Gemeinde Hasselberg",
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          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
          "url": "https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Digitales/Kurzzeitvermietung/_func/Area-Liste-xls.html?nn=686258",
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        "text": "Im Ortsrecht der Gemeinde Hasselberg steht keine Kurabgabe, nur die Tourismusabgabe.",
        "source": "ortsrecht",
        "quote": "Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Hasselberg",
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          "Kurtaxe",
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        "name": "Tourismusabgabe",
        "source": "satzung",
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          "text": "Zahlen müssen alle selbständig Tätigen, denen der Tourismus in Hasselberg unmittelbar oder mittelbar Vorteile bietet.",
          "quote": "Abgabepflichtig sind alle selbständig tätigen natürlichen und juristischen Personen, denen durch den Tourismus in der Gemeinde Hasselberg unmittelbar oder mittelbar Vorteile geboten werden."
        },
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          {
            "label": "Fremdenbetten-Vermietung (Vorteilsstufe 4)",
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              },
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                "quote": "in der Vorteilsstufe 4 dem vierfachen Satz der Vorteilseinheit"
              }
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          }
        ],
        "minimum": null,
        "reporting": {
          "text": "Du teilst der Gemeinde bis zum 1. Juni jedes Jahres die Angaben mit, die sie für die Berechnung braucht.",
          "quote": "Der Abgabepflichtige hat der Gemeinde bis zum 1. Juni jeden Jahres die erforderlichen Angaben zur Berechnung der Abgabe mitzuteilen."
        },
        "deadline": {
          "text": "Die Abgabe wird in vier Raten fällig, am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.",
          "quote": "Die Abgabe ist jeweils in Vierteljahresraten am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig."
        },
        "exemptions": [],
        "remarks": [
          {
            "text": "Die Fremdenbetten-Vermietung steht in der Anlage 4, also in Vorteilsstufe 4.",
            "quote": "Vorteilsstufe 4: Anlage 4 zu § 8 Abs. 2d)"
          },
          {
            "text": "Hast du mehr oder weniger Betten als die Satzung je Vorteilseinheit ansetzt, wird anteilig gerechnet.",
            "quote": "Der als Vorteilseinheit zugrunde gelegte Bemessungsmaßstab ist bei einer Über- oder Unterschreitung anteilig zu berücksichtigen."
          },
          {
            "text": "Eröffnest oder vergrößerst du zwischen dem 1. Juni und dem 30. September einen Betrieb, wirst du nachveranlagt.",
            "quote": "Abgabepflichtige, die zwischen dem 1. Juni und dem 30. September eines Jahres einen Betrieb eröffnen oder vergrößern, werden nachveranlagt."
          },
          {
            "text": "Gehen deine Angaben nicht ein, kann die Berechnungsgrundlage geschätzt werden.",
            "quote": "Gehen die Angaben nicht ein, so kann die Berechnungsgrundlage geschätzt werden."
          },
          {
            "text": "Bei besonderen Verhältnissen, die die Leistungsfähigkeit eines Abgabepflichtigen außerordentlich beeinträchtigen, kann die Abgabe ganz oder teilweise erlassen werden.",
            "quote": "Liegen besondere Verhältnisse vor, die die Leistungsfähigkeit eines Abgabepflichtigen in außerordentlichem Maße beeinträchtigen, so kann die Abgabe aus Billigkeitsgründen ganz oder teilweise erlassen werden."
          },
          {
            "text": "Fängst du mit der Vermietung an, zeigst du das der Gemeinde an; wer die Aufnahme der Tätigkeit nicht anzeigt oder verlangte Angaben nicht macht, begeht eine Ordnungswidrigkeit.",
            "quote": "Wer entgegen § 10 Abs. 1 dieser Satzung der Gemeinde die Aufnahme der abgabenpflichtigen Tätigkeit nicht anzeigt oder auf Anforderung die erforderlichen Angaben zur Berechnung der Abgabe nicht oder nicht vollständig mitteilt, begeht eine Ordnungswidrigkeit"
          },
          {
            "text": "Lässt sich die Abgabe nicht mehr in Vierteljahresraten aufteilen, ist sie innerhalb von sieben Tagen nach Zustellung des Bescheids in einer Summe fällig.",
            "quote": "die Abgabe innerhalb von sieben Tagen nach Zustellung des Heranziehungsbescheides fällig und bei der Amtskasse in einer Summe zu entrichten, sofern eine Aufteilung in Vierteljahresraten nicht mehr möglich ist."
          }
        ]
      },
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        "source": "bnetza",
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          {
            "label": "Fremdenbetten-Vermietung (Vorteilsstufe 4)",
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            "rate": "22,50 € je Bett im Jahr."
          }
        ]
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    {
      "slug": "heikendorf",
      "name": "Heikendorf",
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      "state": "Schleswig-Holstein",
      "district": "Plön",
      "sources": {
        "satzung": {
          "title": "Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Heikendorf (Neufassung) vom 9. Oktober 2025",
          "url": "https://www.amt-schrevenborn.de/loadDocument.phtml?FID=4157.520.1&Ext=PDF",
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        "fvb": {
          "title": "Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Heikendorf (Tourismusabgabesatzung, Neufassung) vom 10.12.2025",
          "url": "https://www.amt-schrevenborn.de/loadDocument.phtml?FID=4157.521.1&Ext=PDF",
          "kind": "statute",
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      },
      "levy": {
        "name": "Kurabgabe",
        "source": "satzung",
        "counting": {
          "countsDepartureDay": false,
          "quote": "An- und Abreisetag gelten als ein Tag, wobei der Anreisetag nicht berechnet wird."
        },
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          {
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              {
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                "quote": "Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung ihres 18. Lebensjahres"
              }
            ]
          },
          {
            "label": "Nebensaison",
            "ranges": [
              {
                "from": "04-01",
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                "from": "10-01",
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            ],
            "adult": {
              "cents": 150,
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                "quote": "Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung ihres 18. Lebensjahres"
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            ]
          }
        ],
        "maxNights": null,
        "exemptions": [
          {
            "text": "Kinder, Eltern, Geschwister und weitere nahe Angehörige von Einwohnern, die unentgeltlich bei ihnen wohnen und die Kureinrichtungen nicht nutzen",
            "quote": "Kinder, Kindeskinder, Geschwister und Geschwisterkinder, Eltern, Großeltern, Schwiegereltern, Schwiegertöchter und –söhne, Schwager und Schwägerinnen von Personen, die in der Gemeinde Heikendorf ihren Hauptwohnsitz haben, wenn sie unentgeltlich in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen sind, die Kureinrichtungen nicht in Anspruch und an Veranstaltungen nicht teilnehmen."
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 50 zahlen den ermäßigten Satz; das gilt auch für die ständige Begleitperson, sofern die Begleitung notwendig und im Ausweis eingetragen ist.",
            "quote": "Schwerbehinderte Personen, die einen Grad der Behinderung von 50 und mehr nachweisen, zahlen den ermäßigten Kurabgabesatz nach § 6 Abs. 1 bzw. Abs. 3. Dies gilt auch für die ständige Begleitperson, sofern eine ständige Begleitung notwendig ist und dies im Ausweis des Schwerbehinderten eingetragen ist."
          },
          {
            "text": "Der ermäßigte Satz beträgt 0,75 € in der Nebensaison und 1,50 € in der Hauptsaison.",
            "quote": "Die ermäßigte Kurabgabe nach § 4 Abs. 3 beträgt in der a. Nebensaison 0,75 € b. Hauptsaison 1,50 €"
          },
          {
            "text": "Vom 1. November bis 31. März wird keine Kurabgabe erhoben.",
            "quote": "Der Zeitraum vom 1. November bis zum 31. März eines jeden Jahres ist kurabgabe-frei."
          },
          {
            "text": "Über einen oder mehrere Aufenthalte eines Kalenderjahres zahlt ein Gast höchstens die Jahreskurabgabe von 100,00 € (ermäßigt 50,00 €).",
            "quote": "Die Kurabgabe wird für die Dauer eines oder mehrerer Aufenthalte in einem Kalenderjahr nach dem Tageskurabgabesatz, höchstens jedoch in Höhe der Jahreskurabgabe erhoben. An- und Abreisetag gelten als ein Tag, wobei der Anreisetag nicht berechnet wird. (3) Die Jahreskurabgabe beträgt für jede kurabgabepflichtige Person im Kalenderjahr 100,00 €. Die ermäßigte Jahreskurabgabe beträgt 50,00 €."
          },
          {
            "text": "Dein Gast zahlt die Kurabgabe spätestens am Tag nach der Ankunft bei dir, für die ganze Dauer des voraussichtlichen Aufenthalts.",
            "quote": "Die Kurabgabepflichtigen haben die Kurabgabe spätestens am Tag nach der Ankunft im Gemeindegebiet bei den zum Einzug und zur Abführung der Kurabgabe Verpflichteten"
          },
          {
            "text": "Jeder Unterkunftsgeber haftet gesamtschuldnerisch für die rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung der Kurabgabe an die Gemeinde.",
            "quote": "Jeder Unterkunftsgeber haftet gesamtschuldnerisch im Rahmen der den ihm nach den Abs. 2 und 3 obliegenden Pflichten für die rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung der Kurabgabe an die Gemeinde Heikendorf."
          }
        ],
        "hostDuty": {
          "text": "Wer Gäste beherbergt, rechnet die Kurabgabe aus, zieht sie beim Gast ein und führt sie nach Rechnungsstellung an die Gemeinde ab oder erteilt ihr eine Lastschriftermächtigung.",
          "quote": "die Kurabgabe zu errechnen, diese vom Gast einzuziehen und an die Gemeinde Heikendorf nach Rechnungsstellung kostenfrei abzuführen, oder aber der Gemeinde Heikendorf eine Lastschriftermächtigung zu erteilen."
        },
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          "text": "Die Kopien der Meldescheine legst du innerhalb von sechs Wochen bei der Gemeinde vor.",
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          "quote": "(1) Abgabepflichtig sind die im Erhebungsgebiet selbständig oder freiberuflich tätigen natürlichen und juristischen Personen sowie nichtrechtsfähigen und teilrechtsfähigen Gesellschaften, Unternehmen und Personenvereinigungen, denen durch den Tourismus im Gebiet der Gemeinde Heikendorf unmittelbar oder mittelbar wirtschaftliche Vorteile beim Anbieten von tourismusbedingten entgeltlichen Leistungen geboten werden (abgabepflichtige Personen)."
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          "quote": "bis zum 30. Juni eines jeden Jahres oder - soweit die Gemeinde dazu schriftlich auffordert - innerhalb eines Monats nach Aufforderung durch Ausfüllung des dafür von der Gemeinde vorgesehenen Formblattes die Erklärung über die betrieblichen Jahresumsätze gemäß § 4 Absatz 4 bis 6 abzugeben,"
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          "quote": "Die festgesetzten Vorausleistungen werden in Vierteljahresbeträgen jeweils am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines Jahres fällig."
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          },
          {
            "text": "Ein nach der Endabrechnung noch offener Betrag ist einen Monat nach Bekanntgabe des Festsetzungsbescheids in einer Summe fällig.",
            "quote": "Ein nach dem Ergebnis der Endabrechnung noch festzusetzender Abgabenanteil wird einen Monat nach Bekanntgabe des Festsetzungsbescheides in einer Summe fällig."
          },
          {
            "text": "Die Tabelle der Anlage nennt Gewinnsatz, Vorteilsstufe und Vorteilssatz.",
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          {
            "text": "Kleine Beträge sind früher fällig: bis 15 € am 15. August, bis 30 € je zur Hälfte am 15. Februar und am 15. August.",
            "quote": "Kleinbeträge werden wie folgt fällig: - am 15.08. mit dem Jahresbeitrag, wenn dieser 15,00 € nicht übersteigt. - am 15.02. und 15.08. zu je einer Hälfte des Jahresbeitrages, wenn dieser 30,00 € nicht übersteigt."
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          "title": "1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Stadt Heiligenhafen",
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        ],
        "maxNights": null,
        "exemptions": [
          {
            "text": "Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 80 zahlen 50 %, ihre im Ausweis eingetragene Begleitperson zahlt nichts",
            "quote": "Schwerbehinderte Personen, die einen Grad der Behinderung von mindestens 80 v. H. und mehr nachweisen, erhalten eine Ermäßigung von 50 v. H. Nachweislich erforderliche Begleitpersonen, die durch den Eintrag „B“ auf der Vorderseite des Behindertenausweises vermerkt sind, sind von der Kurabgabe befreit."
          },
          {
            "text": "Wer beruflich oder zur Ausbildung im Ort ist und die Kureinrichtungen nicht nutzt",
            "quote": "a) in Ausübung ihres Dienstes, Berufs oder Gewerbes oder ihrer Ausbildung im Erhebungsgebiet anwesende Personen, soweit sie die Kureinrichtungen nicht in Anspruch nehmen,",
            "source": "aenderung2"
          },
          {
            "text": "Bettlägerige Kranke und Verletzte mit ärztlicher Bescheinigung",
            "quote": "c) bettlägerige Kranke und Verletzte, die nicht in der Lage sind Kureinrichtungen in Anspruch zu nehmen, bei Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung",
            "source": "aenderung2"
          },
          {
            "text": "Einwohner der Mitgliedsgemeinden der LTO OstseeSpitze mit Personalausweis",
            "quote": "d) Einwohner/innen mit dem Hauptwohnsitz in den Mitgliedsgemeinden der LTO OstseeSpitze GmbH bei Vorlage des Personalausweises",
            "source": "aenderung2"
          },
          {
            "text": "Auf Antrag nahe Verwandte von Einwohnern, die unentgeltlich bei ihnen wohnen und die Einrichtungen nicht nutzen",
            "quote": "b) auf Antrag Kinder, Kindeskinder, Geschwister und Geschwisterkinder, Eltern, Großeltern, Schwiegereltern, Schwiegertöchter und –söhne, Schwäger/innen von Personen, die im Erhebungsgebiet ihren Hauptwohnsitz haben, wenn sie unentgeltlich in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen sind und soweit sie die Einrichtungen nicht in Anspruch nehmen,",
            "source": "aenderung2"
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Auf Antrag des Gastes werden pauschal 28 Tage der Hauptsaison im Jahr berechnet (Jahrespauschale).",
            "quote": "a) 28 Tgae der Hauptsaison pauschaliert (Jahrespauschale), wenn der/die Kurabgabepflichtige einen entsprechenden Antrag stellt oder",
            "source": "aenderung2"
          },
          {
            "text": "Ermäßigungen darfst du als Vermieter in keinem Fall selbst gewähren.",
            "quote": "In keinem Fall ist der/die Unterkunftsgeber/in berechtigt, Ermäßigungen zu gewähren."
          },
          {
            "text": "Du musst die Satzung für deine Gäste sichtbar auslegen und ein Gästeverzeichnis führen, in das jeder Gast am Anreisetag eingetragen wird.",
            "quote": "Jede/r Unterkunftsgeber/in hat diese Satzung für die von ihm aufgenommenen Personen sichtbar auszulegen und ein Gästeverzeichnis zu führen, in das alle Gäste (auch Eigenbelegungen) am Tage der Ankunft einzutragen sind."
          }
        ],
        "change": {
          "from": "2027-01-04",
          "text": "Das regelt die 3. Änderung der Kurabgabesatzung; die Saisonzeiten bleiben gleich.",
          "quote": "Heiligenhafen tritt zum 04.01.2027 in Kraft.",
          "source": "aenderung3"
        },
        "hostDuty": {
          "text": "Wer Gäste beherbergt, berechnet die Kurabgabe für jede ausgegebene OstseeCard und zieht sie beim Gast ein.",
          "quote": "Jede/r Unterkunftsgeber/in ist verpflichtet, für die von ihm ausgehändigte OstseeCard die Kurabgabe zu errechnen, diese vom Gast einzuziehen"
        },
        "deadline": {
          "text": "Abgeführt wird in der Hauptsaison alle zwei Wochen und sonst alle vier Wochen, per Überweisung oder SEPA-Lastschrift.",
          "quote": "in der Hauptsaison zweiwöchentlich, in der Zwischensaison vierwöchentlich - kostenfrei und bargeldlos abzuführen oder aber der Stadt Heiligenhafen bzw. dem Beauftragten ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen."
        },
        "reporting": {
          "text": "Gemeldet wird mit den Meldescheinen des Tourismus-Service Heiligenhafen; die Kopie reichst du innerhalb von drei Werktagen dort ein.",
          "quote": "Jede/r Unterkunftsgeber/in ist verpflichtet, jeder von ihm aufgenommenen Person ab 18 Jahren eine OstseeCard auszuhändigen und unter Verwendung der von dem Tourismus-Service Heiligenhafen kostenlos zur Verfügung gestellten Meldescheine, durch den Gast den An- und Abreisetag und die Heimatanschrift eintragen zu lassen und die für den Tourismus-Service Heiligenhafen bestimmte Kopie innerhalb von 3 Werktagen beim Tourismus-Service Heiligenhafen einzureichen."
        }
      },
      "lodgingTax": null,
      "registration": {
        "required": false,
        "source": "bnetza",
        "asOf": "2026-10-01",
        "quote": "Stand: 01.10.2026"
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      "checked": {
        "on": "2026-10-13",
        "by": "agent"
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      "businessLevy": {
        "name": "Tourismusabgabe",
        "source": "tourismusabgabe",
        "payer": {
          "text": "Zahlen musst du, wenn du in Heiligenhafen selbständig tourismusbezogene Leistungen gegen Entgelt anbietest, also auch, wenn du Ferienwohnungen oder Zimmer vermietest.",
          "quote": "Abgabepflichtig sind natürliche und juristische Personen sowie nicht rechtsfähige Personenvereinigungen, die selbständig tourismusbezogene entgeltliche Leistungen anbieten und denen daher durch den Tourismus wirtschaftliche Vorteile geboten werden."
        },
        "letting": [
          {
            "label": "Ferienwohnungen, Gästezimmer und Hausboote (Vorteilsstufe 5)",
            "quote": "1.4 sonstige (d.h. nicht unter lfd. Nr. 1.2 o. 1.3 30 fallende Vermietung von Ferienwohnungen u. Gästezimmer, Hausbooten u. ä.)",
            "source": "tourismusabgabe1",
            "turnover": {
              "advantage": {
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                "quote": "Vorteilsstufe 5 100 v.H.",
                "source": "tourismusabgabe"
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              "profit": {
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            }
          },
          {
            "label": "Hotels garni, Gasthöfe und Pensionen mit Frühstück (Vorteilsstufe 5)",
            "quote": "1.3 Hotels garnis, Gasthöfe und Pensionen mit 26 Frühstück",
            "source": "tourismusabgabe1",
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              "advantage": {
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                "quote": "Vorteilsstufe 5 100 v.H.",
                "source": "tourismusabgabe"
              },
              "profit": {
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          },
          {
            "label": "Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Halb- und Vollpension (Vorteilsstufe 5)",
            "quote": "1.2 Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Halb- und 15 Vollpension",
            "source": "tourismusabgabe1",
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              "profit": {
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          },
          {
            "label": "Campingplätze (Vorteilsstufe 5)",
            "quote": "3 Campingplätze 42",
            "source": "tourismusabgabe1",
            "turnover": {
              "advantage": {
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                "quote": "Vorteilsstufe 5 100 v.H.",
                "source": "tourismusabgabe"
              },
              "profit": {
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          }
        ],
        "rate": {
          "percent": 2.7,
          "quote": "Der Abgabesatz beträgt 2,7 % ab 01.01.2023."
        },
        "basis": {
          "text": "Es zählen deine jährlichen Einnahmen ohne Umsatzsteuer.",
          "quote": "Der Vorteil errechnet sich für jeden Abgabepflichtigen aus dem tourismusbedingten Teil seiner umsatzsteuerbereinigten jährlichen Einnahmen,"
        },
        "minimum": {
          "text": "Beträgt die Abgabe nicht mehr als 5 Euro, wird sie nicht festgesetzt.",
          "quote": "(5) Die Tourismusabgabe wird nicht festgesetzt, wenn die Forderung im Einzelfall den Betrag von 5,00 Euro nicht übersteigt.",
          "cents": 500,
          "kind": "threshold"
        },
        "reporting": {
          "text": "Als Vermieter (Vorteilsstufe 5) gibst du bis zum 30. April jeden Jahres die Erklärung über deine Einnahmen ab, auf dem Formblatt der Stadt; fordert die Stadt dich schriftlich auf, innerhalb eines Monats nach der Aufforderung.",
          "quote": "(2) Die Pflichtigen der Vorteilsstufe 5 haben alle für die Ermittlung der Abgabeschuld erforderlichen Angaben zu machen, insbesondere 1. Beginn und Ende der abgabepflichtigen Tätigkeit innerhalb eines Monats anzuzeigen, 2. bis zum 30.04. eines jeden Jahres oder - soweit die Stadt Heiligenhafen schriftlich dazu auffordert - innerhalb eines Monats nach Aufforderung durch Ausfüllung des dafür von der Stadt Heiligenhafen vorgesehenen Formblattes die Erklärung über die betrieblichen Einnahmen gem. § 4 Abs. 4 und 5 abzugeben."
        },
        "deadline": {
          "text": "Die Abgabe ist in vier Teilbeträgen am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig; Kleinbeträge bis 25 € am 15. August in einer Summe, bis 50 € je zur Hälfte am 15. Februar und 15. August; Nachzahlungen einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids.",
          "quote": "(4) Die Abgabe ist in vierteljährlichen Teilbeträgen jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November jeden Jahres fällig. Kleinbeträge bis 25,00 Euro sind jedoch zum 15. August in einer Summe und bis 50,00 Euro zum 15. Februar und 15. August je zur Hälfte fällig. Nachzahlungen sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Abgabenbescheides fällig."
        },
        "exemptions": [],
        "remarks": [
          {
            "text": "Maßgeblich sind die Einnahmen des Vorjahres.",
            "quote": "(4) Maßgeblich für die Ermittlung der jährlichen Einnahmen sind die Einnahmen des Vorjahres."
          },
          {
            "text": "Fängst du im Laufe eines Kalenderjahres mit der Vermietung an, zählen im Jahr des Starts und im Folgejahr die Einnahmen des jeweiligen Jahres.",
            "quote": "Wird eine abgabepflichtige Tätigkeit im Laufe eines Kalenderjahres aufgenommen, so sind abweichend von Abs. 4 im Jahr der Tätigkeitsaufnahme und im darauffolgenden Jahr die Einnahmen des jeweiligen Erhebungszeitraumes maßgebend."
          },
          {
            "text": "Beginn und Ende deiner Tätigkeit zeigst du der Stadt innerhalb eines Monats an.",
            "quote": "1. Beginn und Ende der abgabepflichtigen Tätigkeit innerhalb eines Monats anzuzeigen,"
          },
          {
            "text": "Die Stadt kann vierteljährliche Vorausleistungen auf die Abgabe verlangen.",
            "quote": "(2) Die Stadt Heiligenhafen kann vierteljährliche Vorausleistungen auf die Abgabe bis zur voraussichtlichen Höhe der Abgabe erheben."
          },
          {
            "text": "Die Spalte „durchschnittlicher Gewinnanteil“ der Anlage ist in Prozent angegeben.",
            "quote": "durchschnittlicher Gewinnanteil in v.H."
          },
          {
            "text": "An anderer Stelle sagt die Satzung auch, dass die Abgabe einen Monat nach Bekanntgabe des Festsetzungsbescheids fällig ist.",
            "quote": "Die Abgabe ist einen Monat nach Bekanntgabe des Festsetzungsbescheides fällig."
          }
        ]
      },
      "url": "https://keyset.cloud/kurtaxe/heiligenhafen/",
      "calculation": {
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            "label": "Nebensaison",
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        "change": {
          "from": "2027-01-04",
          "label": "ab 4. Januar 2027"
        }
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    },
    {
      "slug": "helgoland",
      "name": "Helgoland",
      "short": "Helgoland",
      "ags": "01056025",
      "state": "Schleswig-Holstein",
      "district": "Pinneberg",
      "sources": {
        "satzung": {
          "title": "Satzung der Gemeinde Helgoland über die Erhebung einer Kurabgabe im Geltungsbereich der Gemeinde Helgoland (Kurabgabesatzung) nach Beschlussfassung vom 28.01.2025, ausgefertigt am 31.01.2025",
          "url": "https://www.helgoland.de/content/uploads/sites/2/2025/02/2025_01_30__Satzung-ueber-die-Erhebung-einer-Kurabgabe-im-Geltungsbereich-der-Gemeinde-Helgoland_GV28.01.2025.pdf",
          "kind": "statute",
          "inForce": "2025-04-01",
          "sha256": "3d427ce2f827a6164d4283e049178b35510fb4e95f0935f0d75adc19037b833a",
          "verifiedOn": "2026-10-15",
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        "bnetza": {
          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
          "url": "https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Digitales/Kurzzeitvermietung/_func/Area-Liste-xls.html?nn=686258",
          "kind": "federal",
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          "verifiedOn": "2026-10-15",
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        "fvb": {
          "title": "Gesamtfassung der Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Helgoland vom 07.07.2015",
          "url": "https://www.helgoland.de/content/uploads/sites/2/2022/07/Satzung-über-die-Erhebung-einer-Tourismusabgabe-in-der-Gemeinde-Helgoland-vom-07.07.2015.pdf",
          "kind": "municipality",
          "inForce": "2015-01-01",
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      "levy": {
        "name": "Kurabgabe",
        "source": "satzung",
        "counting": {
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          "quote": "Der Anreisetag wird als voller Tag berücksichtigt; der Abreisetag wird nicht berücksichtigt."
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            "label": "Wintersaison",
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        ],
        "maxNights": null,
        "exemptions": [
          {
            "text": "Auszubildende und Studierende bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres zahlen nichts, wenn sie es nachweisen.",
            "quote": "Jugendliche bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, die sich nachweislich in der Ausbildung bzw. im Studium befinden,"
          },
          {
            "text": "Menschen mit einem Grad der Behinderung von 70 % und mehr zahlen nichts.",
            "quote": "Schwerbehinderte Personen, die einen Grad der Behinderung von 70 % und mehr nachweisen,"
          },
          {
            "text": "Ständige Begleitpersonen von Schwerbehinderten zahlen nichts, wenn im Ausweis das Merkzeichen B eingetragen ist.",
            "quote": "Ständige Begleitpersonen der Schwerbehinderten, soweit dies durch den Eintrag \"B\" auf der Vorderseite des Behindertenausweises vermerkt ist,"
          },
          {
            "text": "Wer dienstlich oder beruflich auf der Insel ist und die Einrichtungen nicht nutzt (oder nutzen muss), zahlt nichts; die Tätigkeit weist du als Vermieter nach.",
            "quote": "In Ausübung ihres Dienstes oder Berufs Anwesende, soweit sie die Einrichtungen nicht in Anspruch nehmen bzw. die Benutzung der Einrichtungen zu den Aufgaben im Rahmen ihrer Tätigkeit gehört."
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Pro Kalenderjahr zahlt ein Erwachsener höchstens 135,00 Euro, auch bei mehreren Aufenthalten.",
            "quote": "Der Jahreshöchstbetrag für die Kurabgabe beträgt für Erwachsene 135,00 € pro Kalenderjahr"
          },
          {
            "text": "Wer auf Helgoland Eigentum oder eine Wohneinheit besitzt, aber dort nicht wohnt, zahlt unabhängig von der Aufenthaltsdauer den Jahreshöchstbetrag.",
            "quote": "Eigentümer/Eigentümerin oder Besitzer/Besitzerin von Wohneinheiten, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht im Erhebungsgebiet haben, zahlen - unabhängig von der Aufenthaltsdauer – den Jahreshöchstbetrag der Kurabgabe (Jahreskurkarte)."
          },
          {
            "text": "Die Kurabgabe ist am Ankunftstag fällig und wird beim Vermieter gezahlt.",
            "quote": "Sie ist eine Bringschuld und beim Unterkunftsgeber/der Unterkunftsgeberin, dessen Beauftragtem/Beauftragten zu zahlen. Sie wird fällig am Tag der Ankunft."
          },
          {
            "text": "Du legst die Satzung für deine Gäste sichtbar aus.",
            "quote": "Jeder Unterkunftsgeber/jede Unterkunftsgeberin hat diese Satzung für die von ihm aufgenommenen Personen sichtbar auszulegen."
          }
        ],
        "hostDuty": {
          "text": "Wer Gäste beherbergt, zieht die Kurabgabe bei den Gästen ein.",
          "quote": "Jeder Unterkunftsgeber/jede Unterkunftsgeberin ist verpflichtet, die Kurabgabe von den Gästen einzuziehen."
        },
        "deadline": {
          "text": "Der Helgoland Tourismus-Service stellt dir die Kurabgabe monatlich in Rechnung.",
          "quote": "Die Kurabgabeschuld wird dem Unterkunftsgeber/Unterkunftsgeberin, anhand der eingereichten Vordrucke und der durch die elektronische Erfassung erzeugten Daten, durch den Helgoland Tourismus-Service monatlich in Rechnung gestellt."
        },
        "reporting": {
          "text": "Am Ankunftstag stellst du für jeden Gast unverzüglich eine Kurkarte (HelgolandCard) aus, auf Papier oder über das elektronische Gästecard-System des Tourismus-Service.",
          "quote": "Jede/r Unterkunftsgebende ist verpflichtet, für die von ihm/ihr aufgenommenen beherbergten Personen am Tag der Ankunft unverzüglich eine Kurkarte auszustellen."
        }
      },
      "lodgingTax": null,
      "registration": {
        "required": false,
        "source": "bnetza",
        "asOf": "2026-10-01",
        "quote": "Stand: 01.10.2026"
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      "checked": {
        "on": "2026-10-14",
        "by": "agent"
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      "businessLevy": {
        "name": "Tourismusabgabe",
        "source": "fvb",
        "payer": {
          "text": "Zahlen musst du, wenn dir der Tourismus auf Helgoland unmittelbar oder mittelbar Vorteile bietet, also auch als Vermieter von Ferienwohnungen oder Privatzimmern.",
          "quote": "(1) Abgabepflichtig sind die natürlichen und juristischen Personen und alle selbständig tätigen Personenvereinigungen, denen durch den Tourismus in der Gemeinde Helgoland unmittelbar oder mittelbar Vorteile geboten werden."
        },
        "letting": [
          {
            "label": "Ferienhäuser und Ferienwohnungen, überwiegend an Kurgäste und Erholungsuchende vermietet",
            "quote": "01.04.00 Ferienhäusern und -wohnungen, die diese überwiegend 90 35 an Kurgäste und erholungssuchende Gäste vermieten.",
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                "quote": "01.04.00 Ferienhäusern und -wohnungen, die diese überwiegend 90 35 an Kurgäste und erholungssuchende Gäste vermieten."
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          {
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          {
            "label": "Privatzimmer nur mit Frühstück",
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          {
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          {
            "label": "Hotels, Gasthöfe und Pensionen für Kurgäste, mit Teil- oder Vollverpflegung",
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          {
            "label": "Privatzimmer mit Teil- oder Vollverpflegung",
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          {
            "label": "Hotels und Gasthöfe für Geschäftsreisende",
            "quote": "01.01.00 Hotels und Gasthöfen, die überwiegend Personen in 60 19 Ausübung ihrer geschäftlichen Tätigkeit Unterkunft gewähren",
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              "profit": {
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          },
          {
            "label": "Camping- und Zeltplätze",
            "quote": "02.00.00 Inhaber von Camping- und Zeltplätzen. 60 40",
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              },
              "profit": {
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          }
        ],
        "rate": {
          "percent": 3.75,
          "quote": "Die Abgabe beträgt 3,75 v. H. des Messbetrages ( § 5 ) dieser Satzung."
        },
        "basis": {
          "text": "Es zählen die Einnahmen des Vorjahres; bei privater Vermietung sind das die Bruttoeinnahmen aus der Vermietung (Übernachtungen mal Zimmer- oder Bettenpreis).",
          "quote": "Bei privater Vermietung von Zimmern, Wohnungen und/oder Appartements gelten die Bruttoeinnahmen aus der Vermietung ( Anzahl der Übernachtungen x Zimmer-/Bettenpreis ) als Einnahmen im genannten Sinne."
        },
        "minimum": {
          "text": "Es wird ein Mindestbetrag von 10 Euro erhoben.",
          "quote": "Es wird ein Mindestbetrag in Höhe von EUR 10,00 erhoben.",
          "cents": 1000,
          "kind": "floor"
        },
        "reporting": {
          "text": "Den Beginn deiner Tätigkeit meldest du der Gemeinde innerhalb eines Monats von dir aus, die Angaben zur Berechnung auf ihre Anforderung (Abgabeerklärung).",
          "quote": "haben der Gemeinde die Aufnahme der abgabepflichtigen Tätigkeit innerhalb eines Monats von sich aus und auf Anforderung die erforderlichen Angaben zur Berechnung der Abgabe mitzuteilen ( Abgabeerklärung )."
        },
        "deadline": {
          "text": "Die Abgabe ist einen Monat nach Bekanntgabe des Abgabebescheids fällig.",
          "quote": "Die Abgabeschuld wird einen Monat nach Bekanntgabe des Abgabebescheides zur Zahlung fällig."
        },
        "exemptions": [
          {
            "text": "Alle Körperschaften des öffentlichen Rechts sind befreit.",
            "quote": "Von der Abgabe sind befreit: a) Alle Körperschaften des öffentlichen Rechts;"
          },
          {
            "text": "Gemeinnützige Einrichtungen sind befreit, es sei denn, sie stehen mit Privatbetrieben im Wettbewerb, wie zum Beispiel Erholungsheime.",
            "quote": "b) Stiftungen, Anstalten, Einrichtungen und Unternehmen, die nach ihrer Satzung oder nach ihrer tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken dienen und als gemeinnützig anerkannt sind, es sei denn, dass sie mit Privatbetrieben in Wettbewerb stehen, wie z. B. Kinderheime, Erholungsheime oder Sparkassen."
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Maßgebend sind die Einnahmen des Jahres vor dem Erhebungsjahr.",
            "quote": "Maßgebend sind die Einnahmen des Jahres, das dem Erhebungszeitraum vorangegangen ist."
          },
          {
            "text": "Die Anlage nennt den Vorteilssatz und den Mindestgewinnsatz, beide in Prozent.",
            "quote": "Vorteilssatz Mindestgewinngemäß § 2 Absatz 1 gemäß satz gemäß § 5 Abs. 2 § 5 Abs. 3 in v.H. in v.H."
          },
          {
            "text": "Der Mindestgewinnsatz wird nach den jeweils gültigen Reingewinnsätzen der Richtsatzsammlung des Vorjahres festgesetzt.",
            "quote": "Der Mindestgewinnsatz wird unter Anwendung der jeweils gültigen Reingewinnsätze der Richtsatzsammlung für Gewerbebetriebe des Bereiches Nord (Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein) für das dem Erhebungszeitraum vorangegangene Kalenderjahr festgesetzt,"
          },
          {
            "text": "Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr.",
            "quote": "Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr."
          }
        ]
      },
      "url": "https://keyset.cloud/kurtaxe/helgoland/",
      "calculation": {
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    },
    {
      "slug": "heringsdorf-ostholstein",
      "name": "Heringsdorf (Ostholstein)",
      "short": "Heringsdorf (Ostholstein)",
      "ags": "01055022",
      "state": "Schleswig-Holstein",
      "district": "Ostholstein",
      "sources": {
        "satzung": {
          "title": "Lesefassung der Satzung der Gemeinde Heringsdorf über die Erhebung einer Tourismusabgabe in den Gemeindeteilen Heringsdorf, Fargemiel, Süssau, Augustenhof, Gut Görtz, Gut Siggen, Klötzin und Rellin",
          "url": "https://www.amt-oldenburg-land.de/fileadmin/Amt/Dateien/Ortsrecht__Lesefassung_/Ortsrecht_Heringsdorf/Lesefassung_Tourismusabgabesatzung_Heringsdorf_2025_inkl._Anlage.pdf",
          "kind": "municipality",
          "inForce": "2025-01-01",
          "changedOn": "2026-10-15",
          "sha256": "18c6bd44871c90fe6586c79359f46783799e1232353c55c990070446ebab4586",
          "verifiedOn": "2026-10-15"
        },
        "ortsrecht": {
          "title": "Amt Oldenburg-Land, Satzungen (Lesefassungen) der Gemeinde Heringsdorf, Stichwort Strand, Hafen und Tourismus",
          "url": "https://www.amt-oldenburg-land.de/buergerservice-politik/ihre-digitale-amtsverwaltung/satzungen-lesefassungen/Ort/gemeinde-heringsdorf/Stichwort/strand-hafen-und-tourismus",
          "kind": "municipality",
          "changedOn": "2026-10-15",
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        "bnetza": {
          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
          "url": "https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Digitales/Kurzzeitvermietung/_func/Area-Liste-xls.html?nn=686258",
          "kind": "federal",
          "changedOn": "2026-10-15",
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      },
      "levy": null,
      "lodgingTax": null,
      "noLevy": {
        "text": "Im Ortsrecht der Gemeinde Heringsdorf steht unter „Strand, Hafen und Tourismus“ keine Kurabgabe, nur die Tourismusabgabe.",
        "source": "ortsrecht",
        "quote": "Tourismusabgabesatzung Heringsdorf (Lesefassung)",
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          "Kurabgabe",
          "Kurbeitrag",
          "Kurtaxe",
          "Gästebeitrag",
          "Gästeabgabe"
        ]
      },
      "businessLevy": {
        "name": "Tourismusabgabe",
        "source": "satzung",
        "payer": {
          "text": "Abgabepflichtig sind alle, die selbstständig tourismusbezogene Leistungen gegen Entgelt anbieten und denen der Tourismus Vorteile bietet; Ferienwohnungen und Ferienhäuser führt die Anlage ausdrücklich auf.",
          "quote": "Abgabepflichtig sind natürliche und juristische Personen sowie Personenvereinigungen, die selbständig tourismusbezogene entgeltliche Leistungen anbieten und denen der Tourismus im Erhebungsgebiet der Gemeinde Heringsdorf unmittelbare oder mittelbare wirtschaftliche Vorteile bietet."
        },
        "letting": [
          {
            "label": "Ferienwohnungen, Ferienhäuser und Ferienappartements",
            "quote": "Ferienwohnungen, Ferienhäuser, A2 100% 5 Ferienappartments nach Anzahl Hotel, Hotel garni, Pensionen, A3 100% 5 der Stellplätze Landgasthäuser, Gasthöfe bzw. der Schlaf- je Bett / Jugendherbergen, gelegenheiten A4 100% 5 Schlaf- 57,10 €",
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          {
            "label": "Hotels, Hotels garni, Pensionen, Landgasthäuser und Gasthöfe",
            "quote": "Hotel, Hotel garni, Pensionen, A3 100% 5 der Stellplätze Landgasthäuser, Gasthöfe bzw. der Schlaf- je Bett / Jugendherbergen, gelegenheiten A4 100% 5 Schlaf- 57,10 €",
            "flat": {
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          {
            "label": "Sonstige Unterkünfte",
            "quote": "je Bett / Jugendherbergen, gelegenheiten A4 100% 5 Schlaf- 57,10 € Kinderkurheime (A4 + A5 zu 50%) gelegenheit Mutter/Vater-Kind-Kurkliniken, Kur-/ A5 100% 5 Erholungsheime, Kur-/Reha-Kliniken A6 Sonstige Unterkünfte 100% 5",
            "flat": {
              "cents": 5710,
              "per": "Bett"
            }
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          {
            "label": "Campingplätze, Zeltplätze und Mobilheimplätze",
            "quote": "A1 Campingplätze, Zeltplätze, Mobilheimplätze 100% 5 je Stellplatz 114,20 €",
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        "reporting": {
          "text": "Du zeigst Beginn und Ende deiner Tätigkeit innerhalb eines Monats an und meldest Änderungen im Umfang deiner Tätigkeit bis zum 15. Juli eines Jahres oder nach Aufforderung der Gemeinde.",
          "quote": "1. Beginn und Ende der abgabepflichtigen Tätigkeit innerhalb eines Monats anzuzeigen, 2. bis zum 15. Juli eines jeden Jahres - oder nach Aufforderung durch die Gemeinde/Amtsverwaltung - Veränderungen im Umfang der abgabepflichtigen Tätigkeit anzuzeigen."
        },
        "deadline": {
          "text": "Die Abgabe ist einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids fällig, wenn der Bescheid keinen späteren Termin nennt.",
          "quote": "Die Abgabe wird innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Festsetzungsbescheides fällig, soweit der Bescheid nicht ausdrücklich einen späteren Fälligkeitstermin bestimmt."
        },
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        "remarks": [
          {
            "text": "Die Abgabe wird als Jahresabgabe erhoben.",
            "quote": "Die Abgabe wird als Jahresabgabe erhoben."
          },
          {
            "text": "Gezählt werden die gegen Entgelt bereitgehaltenen Schlafgelegenheiten (Betten).",
            "quote": "Anzahl der zur Beherbergung gegen Entgelt bereitgehaltenen Schlafgelegenheiten (Betten) oder Stellplätze"
          },
          {
            "text": "Die Merkmale für die Einstufung werden nach den Verhältnissen am 1. Juli des Jahres ermittelt.",
            "quote": "Die Merkmale für die Einstufung werden nach den Verhältnissen am 01. Juli des jeweiligen Erhebungszeitraumes ermittelt."
          },
          {
            "text": "Die Gemeinde kann im Lauf des Jahres Vorauszahlungen in Höhe der voraussichtlichen Abgabe verlangen.",
            "quote": "Auf die Tourismusabgabe können im Verlauf des Erhebungszeitraumes Vorausleistungen in Höhe der voraussichtlich entstehenden Abgabe erhoben werden."
          },
          {
            "text": "Die Gemeinde setzt die Abgabe durch schriftlichen Bescheid fest.",
            "quote": "Die Festsetzung erfolgt durch schriftlichen Bescheid der Amtsverwaltung."
          },
          {
            "text": "Wer vorsätzlich oder leichtfertig seinen Auskunfts- oder Mitteilungspflichten nach § 8 Absatz 1 nicht, nicht rechtzeitig oder nicht im erforderlichen Umfang nachkommt und es dadurch ermöglicht, Abgaben zu verkürzen, handelt ordnungswidrig; die Geldbuße kann bis zu 500 Euro betragen.",
            "quote": "Ordnungswidrig nach § 18 Abs. 2 Nr. 2 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig entgegen § 8 Absatz 1 dieser Satzung seinen Auskunfts- oder Mitteilungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht im erforderlichen Umfang nachkommt und es dadurch ermöglicht, Abgaben zu nach dieser Satzung zu verkürzen oder nicht gerechtfertigte Abgabenvorteile zu erlangen. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 500,00 Euro geahndet werden."
          },
          {
            "text": "Fängst du nach dem 1. Juli an oder hörst du vor dem 1. Juli endgültig auf, zählen die Verhältnisse bei Beginn beziehungsweise bei der endgültigen Einstellung.",
            "quote": "Wird eine abgabepflichtige Tätigkeit nach dem 01. Juli des Ergebungszeitraums aufgenommen oder vor dem 01. Juli des Erhebungszeitraums endgültig eingestellt, so sind die Verhältnisse im Zeitpunkt der Aufnahme bzw. endgültigen Einstellung der Tätigkeit maßgeblich."
          },
          {
            "text": "Auch ohne Betriebssitz in der Gemeinde bist du abgabepflichtig, wenn deine Leistung dort gelegene Objekte, zum Beispiel Grundstücke, umfasst.",
            "quote": "Der Abgabepflicht unterliegen auch solche Tätigkeiten im Sinne von Absatz 1, die ohne Betriebssitz, Filialsitz oder dauernde Geschäftsstelle im Gemeindegebiet 1. vorübergehend dort ausgeübt werden oder 2. deren Leistungsgegenstand dort gelegene Objekte (z. B. Grundstücke oder Grundstücksteile, Anschlüsse an Leitungen oder markierte ständige Treffpunkte) umfasst."
          }
        ],
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          "text": "Die Tourismusabgabe gilt nur in den Gemeindeteilen Heringsdorf, Fargemiel, Süssau, Augustenhof, Gut Görtz, Gut Siggen, Klötzin und Rellin.",
          "quote": "(1) Die Gemeindeteile Heringsdorf, Fargemiel, Süssau, Augustenhof, Gut Görtz, Gut Siggen, Klötzin und Rellin sind als Erholungsorte anerkannt. (2) Die Gemeinde Heringsdorf erhebt aufgrund der Anerkennung als Erholungsort in diesen Gemeindeteilen gemäß § 10 Abs. 7 Satz 1 KAG eine Tourismusabgabe"
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      "name": "Hohwacht (Ostsee)",
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          "title": "Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Hohwacht vom 15. Dezember 2023",
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          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
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          {
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            "quote": "Kongressen und gleichartigen Veranstaltungen, sofern die Veranstaltung vor Eintreffen der Teilnehmer im Gemeindegebiet bei der Kurverwaltung Hohwacht angemeldet wird und soweit die Tagungsteilnehmer die Einrichtungen nicht in Anspruch nehmen"
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          {
            "text": "Auf Antrag sind Verwandte befreit, die unentgeltlich in die häusliche Gemeinschaft von Einwohnern mit Hauptwohnsitz in Hohwacht aufgenommen sind und die Einrichtungen nicht in Anspruch nehmen.",
            "quote": "auf Antrag Kinder, Kindeskinder, Geschwister und Geschwisterkinder, Eltern, Großeltern, Schwiegereltern, Schwiegertöchter und -söhne, Schwäger und Schwägerinnen von Personen, die in der Gemeinde Hohwacht ihren Hauptwohnsitz haben, wenn sie unentgeltlich in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen sind und soweit sie die Einrichtungen nicht in Anspruch nehmen;"
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          {
            "text": "Inhaber einer OstseeCard aus anderen Gemeinden sind befreit.",
            "quote": "f) OstseeCard-Inhaber aus Fremdgemeinden."
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung ab 80 und ihre Begleitpersonen mit Merkzeichen B im Behindertenausweis zahlen 50 % weniger.",
            "quote": "Schwerbehinderte Personen, die einen Grad der Behinderung von mindestens 80 v. H. und mehr nachweisen, erhalten eine Ermäßigung von 50 v. H.. Nachweislich erforderliche Begleitpersonen, die durch den Eintrag „B“ auf der Vorderseite des Behindertenausweises vermerkt sind, erhalten eine Ermäßigung von 50 v. H.."
          },
          {
            "text": "Schüler, Studenten und Auszubildende erhalten mit Nachweis 30 % Ermäßigung.",
            "quote": "Schüler, Studenten und Auszubildende erhalten bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises eine Ermäßigung der Kurabgabe in Höhe von 30 v.H."
          },
          {
            "text": "Die Ermäßigungen sind zusammen auf höchstens 50 % begrenzt.",
            "quote": "so wird die Ermäßigung auf höchstens 50 v. H. begrenzt."
          },
          {
            "text": "Die Nachsaison (1. Oktober bis 31. Dezember) kostet dasselbe wie die Nebensaison davor.",
            "quote": "c) Nebensaison 01.10. bis 31.12. 1,50 €"
          },
          {
            "text": "Auf Antrag werden die Aufenthaltstage auf 26 Tage der Hauptsaison pauschaliert (Jahrespauschale).",
            "quote": "Die Zahl der Aufenthaltstage wird auf 26,0 Tage der Hauptsaisonzeit pauschaliert (Jahrespauschale), wenn die/der Kurabgabepflichtige a) einen entsprechenden Antrag stellt oder"
          },
          {
            "text": "Dasselbe gilt für Eigentümer, Dauernutzungsberechtigte und ihre Familienangehörigen sowie für Inhaber eines Dauer- oder Saisonplatzes für Boote.",
            "quote": "b) Eigentümer/in, Miteigentümer/in oder sonstige(r) Dauernutzungsberechtigte(r) einer Wohneinheit im Gemeindegebiet oder deren/dessen Familienangehörige(r) ist, c) Inhaber/in bzw. Besitzer/in eines Dauer- bzw. Saisonplatzes für Boote ist."
          },
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            "text": "Dein Gast zahlt die Kurabgabe spätestens am Tag nach der Ankunft bei dir.",
            "quote": "Sie ist eine Bringschuld und ist beim Wohnungsgeber, Verwalter oder Beauftragten, ansonsten bei der Kurverwaltung Hohwacht spätestens am Tage nach dem Eintreffen im Gemeindegebiet zu entrichten."
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          {
            "text": "Als Unterkunftsgeber haftest du für die rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung der Kurabgabe.",
            "quote": "Jeder Unterkunftsgeber haftet gesamtschuldnerisch im Rahmen der den ihm nach Absätzen 2 und 3 obliegenden Pflichten für die rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung der Kurabgabe an die Kurverwaltung Hohwacht."
          }
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          "text": "Wer Gäste beherbergt, rechnet die Kurabgabe aus, zieht sie beim Gast ein und führt sie nach Rechnungstellung an die Kurverwaltung ab oder erteilt ihr ein Lastschriftmandat.",
          "quote": "die Kurabgabe zu errechnen, diese vom Gast einzuziehen und an die Kurverwaltung Hohwacht nach Rechnungstellung kostenfrei abzuführen, oder aber der Kurverwaltung Hohwacht die Ermächtigung zum Lastschriftverfahren zu erteilen."
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              "reading": "Verwandte 1. Grades (Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Eltern, und Kinder) von Personen, die in der Gemeinde ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, wenn sie unentgeltlich in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen sind."
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              "reading": "Personen, die Kurabgaben in einer anderen Gemeinde auf der Insel Sylt entrichtet haben, sind für die Zeit, für die die Abgaben entrichtet wurden, als Tagesgäste von der Kurabgabe im Erhebungsgebiet befreit."
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              "reading": "Begleitpersonen nach 8 229 Abs. 2 SGB IX von Personen, die bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln infolge ihrer Behinderung regelmäßig auf Hilfe angewiesen sind, sind von der Kurabgabe befreit."
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              "reading": "Statt der tatsächlichen Zahl der Tage des Aufenthalts werden 28 Hauptsaisontage berücksichtigt (Jahresgästekarte), wenn der Abgabenschuldner"
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              "reading": "Die Gästekarte ist nicht übertragbar und maximal 28 Tage gültig."
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              "reading": "Die Kurabgabe ist reduziert und wird auf Antrag zeitanteilig erstattet, wenn Personen ihren abgabepflichtigen Aufenthalt im Erhebungsgebiet vorzeitig abbrechen. Die Rückzahlung erfolgt nur an den Inhaber der Gästekarte und nur dann, wenn er die Gästekarte der Gemeinde aushändigt und eine schriftliche Bescheinigung des Unterkunftsgebers über den Tag der Abreise vorlegt."
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              "reading": "Diese Satzung tritt mit dem 01.06.2026 in Kraft."
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              "reading": "Die Unterkunftsgeber sind verpflichtet zur Meldung der beherbergten Personen, zur Berechnung und Einziehung der Kurabgabe von den beherbergten Personen, zur Aushändigung einer Gästekarte sowie zur Abführung der Kurabgabe an den TSH. Sie haften für die rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung der Kurabgabe."
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              "reading": "Die elektronische Meldung muss spätestens am Tag nach der Ankunft erfolgen; die Meldung über Meldevordrucke muss so erfolgen, dass der für die Gemeinde bestimmte Teil des Meldevordrucks spätestens fünf Werktage nach der Ankunft der beherbergten oder aufgenommenen Person beim TSH eingeht."
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            "text": "Wer in einer anderen Gemeinde auf Sylt schon Kurabgabe bezahlt hat, ist für diese Zeit als Tagesgast befreit",
            "quote": "Personen, die Kurabgaben in einer anderen Gemeinde auf der Insel Sylt entrichtet haben, sind für die Zeit, für die die Abgaben entrichtet wurden, als Tagesgäste von der Kurabgabe im Erhebungsgebiet befreit."
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          {
            "text": "Wer länger als 3 Monate auf der Insel beschäftigt ist und eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorlegt",
            "quote": "Auf der Insel länger als 3 Monate Beschäftigte, die eine Bescheinigung des Arbeitsgebers vorlegen."
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          {
            "text": "Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 80 zahlen 50 % weniger",
            "quote": "Schwerbehinderte Menschen, die einen Grad der Behinderung von 80 oder mehr nachweisen können, erhalten eine Ermäßigung der Kurabgabe in Höhe von 50 %."
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          {
            "text": "Begleitpersonen von Menschen, die im öffentlichen Verkehr regelmäßig auf Hilfe angewiesen sind",
            "quote": "Begleitpersonen nach § 229 Abs. 2 SGB IX von Personen, die bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln infolge ihrer Behinderung regelmäßig auf Hilfe angewiesen sind, sind von der Kurabgabe befreit."
          },
          {
            "text": "Wer im Ort arbeitet oder in Ausbildung ist, gilt nicht als ortsfremd und zahlt keine Kurabgabe.",
            "quote": "Als ortsfremd gilt nicht, wer im Erhebungsgebiet arbeitet oder in Ausbildung steht."
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            "text": "Wer es beantragt (oder Eigentümer einer Wohnung im Ort ist), zahlt statt der Tage 28 Hauptsaisontage, die Jahresgästekarte für 114,75 €.",
            "quote": "Statt der tatsächlichen Zahl der Tage des Aufenthalts werden 28 Hauptsaisontage berücksichtigt (Jahresgästekarte), wenn der Abgabenschuldner"
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          {
            "text": "Die Gästekarte, die dein Gast bei der Zahlung bekommt, ist höchstens 28 Tage gültig.",
            "quote": "Die Gästekarte ist nicht übertragbar und maximal 28 Tage gültig."
          },
          {
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            "quote": "Die Kurabgabe ist reduziert und wird auf Antrag zeitanteilig erstattet, wenn Personen ihren abgabepflichtigen Aufenthalt im Erhebungsgebiet vorzeitig abbrechen. Die Rückzahlung erfolgt nur an den Inhaber der Gästekarte und nur dann, wenn er die Gästekarte der Gemeinde aushändigt und eine schriftliche Bescheinigung des Unterkunftsgebers über den Tag der Abreise vorlegt."
          },
          {
            "text": "Als Unterkunftsgeber giltst du auch, wenn du Gäste in deiner eigenen Wohnung unentgeltlich übernachten lässt, selbst Freunde und Angehörige.",
            "quote": "Dies gilt auch, wenn es bei den übernachtenden Personen um nahe Angehörige oder Freunde handelt."
          },
          {
            "text": "Die Satzung gilt seit 1. Juni 2026 und löst die frühere Kurabgabesatzung ab.",
            "quote": "Diese Satzung tritt mit dem 01.06.2026 in Kraft."
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          "text": "Wer Gäste beherbergt, meldet sie, berechnet und zieht die Kurabgabe ein, händigt die Gästekarte aus und führt den Betrag an den Tourismus-Service Hörnum ab; dafür haftest du.",
          "quote": "Die Unterkunftsgeber sind verpflichtet zur Meldung der beherbergten Personen, zur Berechnung und Einziehung der Kurabgabe von den beherbergten Personen, zur Aushändigung einer Gästekarte sowie zur Abführung der Kurabgabe an den TSH. Sie haften für die rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung der Kurabgabe."
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          "quote": "Die elektronische Meldung muss spätestens am Tag nach der Ankunft erfolgen; die Meldung über Meldevordrucke muss so erfolgen, dass der für die Gemeinde bestimmte Teil des Meldevordrucks spätestens fünf Werktage nach der Ankunft der beherbergten oder aufgenommenen Person beim TSH eingeht."
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          {
            "label": "Hotel oder Pension mit Teil- oder Vollverpflegung, Umsatz bis 500.000 €",
            "quote": "Hotels und Pensionen mit Teil- oder Vollverpflegung 801 Umsatz bis 500.000 € 25",
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            "label": "Hotel oder Pension mit Teil- oder Vollverpflegung, Umsatz über 500.000 €",
            "quote": "Hotels und Pensionen mit Teil- oder Vollverpflegung 801 Umsatz bis 500.000 € 25 802 Umsatz über 500.000 € 15",
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                "quote": "Vorteilsstufe J - 80,0 v. H."
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              "profit": {
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        "rate": {
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          "quote": "Der Abgabesatz wird errechnet, indem der zu deckende Aufwand (§ 1 Abs. 2 bis 4) durch die Summe der Messbeträge aller Abgabepflichtigen nach § 3 Abs. 1 dividiert wird. Der Abgabesatz beträgt 5,81 v.H."
        },
        "basis": {
          "text": "Es zählt der Umsatz des jeweiligen Kalenderjahres: alle Einnahmen ohne Abzug von Kosten, nur die ans Finanzamt abgeführte Umsatzsteuer wird abgezogen.",
          "quote": "(4) Maßgeblich für die Ermittlung des jährlichen Umsatzes ist der Umsatz des jeweiligen Kalenderjahres. Als Umsatz gilt die Gesamtsumme der Einnahmen ohne Abzug von Kosten oder Steuern mit Ausnahme der an das Finanzamt tatsächlich abgeführten Umsatzsteuer."
        },
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        "reporting": {
          "text": "Bis zum 30. Juni jeden Jahres gibst du die Erklärung über deinen Umsatz des Vorjahres ab; fällt der 30. Juni auf ein Wochenende oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag.",
          "quote": "(2) Die Abgabepflichtigen haben bis zum 30. Juni eines jeden Jahres die Erklärung über den betrieblichen Umsatz des Vorjahres gemäß § 3 Abs. 4 abzugeben. Fällt der 30. Juni auf einen Sonnabend, Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag, verschiebt sich die Abgabefrist auf den nächsten darauf folgenden Werktag."
        },
        "deadline": {
          "text": "Die Abgabenschuld entsteht zum Ende des Kalenderjahres; fällig ist die Abgabe einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids.",
          "quote": "(3) Die Abgabenschuld entsteht jeweils mit Ende eines jeden Kalenderjahres. (4) Die Abgabe ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Abgabenbescheides fällig."
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            "quote": "insbesondere sind der Beginn und das Ende der abgabepflichtigen Tätigkeit innerhalb eines Monats gegenüber der Steuerabteilung anzuzeigen."
          },
          {
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            "quote": "(1) Die Abgabepflicht beginnt am Anfang eines jeden Kalenderjahres, jedoch nicht vor Aufnahme der abgabepflichtigen Tätigkeit."
          },
          {
            "text": "Die Pflicht endet erst mit dem Kalenderjahr, in dem du die Vermietung endgültig einstellst; eine Pause zwischen den Saisons gilt nicht als Ende.",
            "quote": "(2) Die Abgabepflicht endet mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die abgabepflichtige Tätigkeit endgültig eingestellt wird. Als Beendigung einer abgabepflichtigen Tätigkeit ist es nicht anzusehen, wenn diese nur saisonal ausgeübt wird und am Saisonende vorübergehend eingestellt wird."
          }
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        "quote": "Stand: 01.10.2026"
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            "label": "Hotel garni oder Pension mit Frühstück, Umsatz bis 200.000 €",
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      "name": "Gemeinde Kampen (Sylt)",
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              "reading": "Der Anreisetag wird als voller Tag berücksichtigt; der Abreisetag wird nichtberücksichtigt."
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              "reading": "Der Abgabesatz je Aufenthaltstag beträgt einschließlich Mehrwertsteuer in den nachstehenden Zeiträumen: a) Hauptsaison 01.04.-31.10.: 4,00 Euro"
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              "reading": "Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres"
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              "page": 2,
              "reading": "Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Großeltern, Eltern, Kinder, Kindeskinder, Geschwister und Geschwisterkinder, Geschwister der Eltern, Schwiegereltern, Schwiegertöchter und -söhne, Schwägerinnen und Schwager (1. Grades) von Personen, die in der Gemeinde ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, wenn sie unentgeltlich in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen sind"
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              "reading": "Personen, die Kurabgaben in einer anderen Gemeinde auf der Insel Sylt entrichtet haben, sind für die Zeit, für die die Abgaben entrichtet wurden, als Tagesgäste von der Kurabgabe im Erhebungsgebiet befreit"
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              "reading": "Saisonkräfte, die in der Gemeinde Kampen unselbstständig tätig und in der Gemeinde mit Nebenwohnung gemeldet sind oder ein Arbeitsverhältnis bzw. Ausbildungsverhältnis von mindestens drei zusammenhängenden Monaten nachweisen können, sind von der Kurabgabe im Erhebungsgebiet befreit"
            },
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              "page": 2,
              "reading": "Begleitpersonen nach $ 229 Abs. 2 SGB IX von Personen, die bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln infolge ihrer Behinderung regelmäßig auf Hilfe angewiesen sind, sind von der Kurabgabe befreit."
            },
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              "reading": "Statt der tatsächlichen Zahl der Tage des Aufenthalts werden 28 Hauptsaisontage berücksichtigt (Jahresgästekarte), wenn der Abgabenschuldner"
            },
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              "reading": "Die (digitale) Gästekarte ist nicht übertragbar und maximal 28 Tage gültig."
            },
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              "page": 4,
              "reading": "Die Kurabgabe ist reduziert und wird auf Antrag zeitanteilig erstattet, wenn Personen ihren abgabepflichtigen Aufenthalt im Erhebungsgebiet vorzeitig abbrechen."
            },
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              "where": "remarks[3]",
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              "reading": "Auf begründeten Antrag kann die Meldung gegen die Erhebung einer Verwaltungs- bzw. Bearbeitungsgebühr in Höhe von 3% der gemeldeten Beträge über Meldezettel erfolgen."
            },
            {
              "where": "remarks[4]",
              "page": 5,
              "reading": "Dies gilt auch, wenn es bei den übernachtenden Personen um nahe Angehörige oder Freunde handelt."
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            {
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              "reading": "Die Unterkunftsgeber sind verpflichtet zur Meldung der beherbergten Personen, zur Berechnung und Einziehung der Kurabgabe von den beherbergten Personen, zur Aushändigung einer (digitalen) Gästekarte sowie zur Abführung der Kurabgabe an die Gemeinde. Sie haften für die rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung der Kurabgabe."
            },
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              "reading": "erhält der Unterkunftsgeber eine ordentliche Rechnung über die Höhe der auf der ermittelten Kurabgabe. Diese ist spätestens 10 ' Tage nach Rechnungsstellung an die Rechnungsstelle abzuführen"
            },
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              "reading": "Die Meldung erfolgt grundsätzlich elektronisch über die hierfür von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Schnittstellen, mittels einlesbarer Datei oder über eine webbasierte Anwendung, die von der Gemeinde bzw. deren Dienstleister zur Verfügung gestellt wird. Auf begründeten Antrag kann die Meldung gegen die Erhebung einer Verwaltungs- bzw. Bearbeitungsgebühr in Höhe von 3% der gemeldeten Beträge über Meldezettel erfolgen. Die Meldung muss spätestens zum 10. Tag des Folgemonats erfolgen."
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          "title": "Satzung der Gemeinde Kampen über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe vom 10. November 2010, mit I. und II. Nachtragssatzung und Betriebsartentabelle",
          "url": "https://www.amtlandschaftsylt.de/images/Satzungen2013/2015/Fremdenverkehrsabgabe%20einschl.%201%20und%202%20Nachtrag.pdf",
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              "reading": "(1) Beitragspflichtig sind die natürlichen und juristischen Personen und die teil- oder nichtrechtsfähigen Personenvereinigungen, denen der Fremdenverkehr in der Gemeinde Kampen unmittelbar und/oder mittelbar wirtschaftliche Vorteile bietet."
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              "reading": "3 Ferienwohnungs-/-haus-Vermietung an wechselnde Gäste 100% 16%"
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              "reading": "2 Hotels garnis, Pensionen, Privatzimmer, jeweils mit Frühstück 100% 8%"
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              "reading": "2 Hotels garnis, Pensionen, Privatzimmer, jeweils mit Frühstück 100% 8%"
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              "where": "businessLevy.letting[1].turnover.advantage",
              "page": 5,
              "reading": "2 Hotels garnis, Pensionen, Privatzimmer, jeweils mit Frühstück 100% 8%"
            },
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              "where": "businessLevy.letting[2]",
              "page": 5,
              "reading": "1 Hotels, Pensionen, jeweils mit Vollverpflegung 100% 5%"
            },
            {
              "where": "businessLevy.letting[2] figure 1",
              "page": 5,
              "reading": "1 Hotels, Pensionen, jeweils mit Vollverpflegung 100% 5%"
            },
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              "where": "businessLevy.letting[2].turnover.advantage",
              "page": 5,
              "reading": "1 Hotels, Pensionen, jeweils mit Vollverpflegung 100% 5%"
            },
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              "where": "businessLevy.letting[3]",
              "page": 5,
              "reading": "5 Campingplatz 100% 10%"
            },
            {
              "where": "businessLevy.letting[3] figure 1",
              "page": 5,
              "reading": "5 Campingplatz 100% 10%"
            },
            {
              "where": "businessLevy.letting[3].turnover.advantage",
              "page": 5,
              "reading": "5 Campingplatz 100% 10%"
            },
            {
              "where": "businessLevy.basis",
              "page": 1,
              "reading": "Jahreseinnahmen (Abs. 4 u. 5), gegebenenfalls abzüglich Umsatzsteuer,"
            },
            {
              "where": "businessLevy.minimum",
              "page": 2,
              "reading": "Die Beitragsfestsetzung wird ausgesetzt, solange die Beitragsschuld insgesamt (auch für mehrere Betriebe des/der Pflichtigen) den Betrag von 10 € nicht übersteigt."
            },
            {
              "where": "businessLevy.reporting",
              "page": 3,
              "reading": "- Beginn und Ende der abgabepflichtigen Tätigkeit innerhalb eines Monats anzuzeigen, - bis zum 30. Juni eines jeden Jahres oder innerhalb eines Monats nach Aufforderung auf dem vorgesehenen Erklärungsträger ihre betrieblichen Einnahmen gemäß $ 3 Abs. 4 und 5 zu erklären,"
            },
            {
              "where": "businessLevy.deadline",
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              "reading": "(3) Der Beitrag ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Beitragsbescheides zur Zahlung fällig."
            },
            {
              "where": "businessLevy.remarks[0]",
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              "reading": "(4) Zeitlich maßgeblich sind die im Vorjahr des Erhebungsjahres erzielten Einnahmen."
            },
            {
              "where": "businessLevy.remarks[1]",
              "page": 3,
              "reading": "(1) Die Beitragspflichtigen haben der - im Auftrag der Gemeinde Kampen handelnden - Gemeinde Sylt alle für die Ermittlung der Abgabeschuld erforderlichen Angaben zu machen und angeforderten Belege einzureichen,"
            },
            {
              "where": "businessLevy.remarks[2]",
              "page": 2,
              "reading": "Die Gemeinde erhebt auf den zu erwartenden Beitrag im Laufe des Erhebungsjahres Vorausleistungen."
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            {
              "where": "businessLevy.remarks[3]",
              "page": 1,
              "reading": "multipliziert mit dem Vorteilssatz (Abs. 2) und dem Gewinnsatz (Abs. 3)."
            }
          ]
        },
        "fvbN3": {
          "title": "III. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Kampen über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe (Tourismusabgabe) vom 14.12.2016",
          "url": "https://www.amtlandschaftsylt.de/images/Satzungen2013/2017/kampen/III_Nachtragssatzung%20Fremdenverkehrsabgabe_Kampen.pdf",
          "kind": "statute",
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              "reading": "In 8 4 wird der Beitragssatz von 1,67% auf 2,02% geändert."
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      "levy": {
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                "quote": "Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres"
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        "maxNights": null,
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          {
            "text": "Nahe Angehörige von Einwohnern, die unentgeltlich bei ihnen wohnen",
            "quote": "Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Großeltern, Eltern, Kinder, Kindeskinder, Geschwister und Geschwisterkinder, Geschwister der Eltern, Schwiegereltern, Schwiegertöchter und -söhne, Schwägerinnen und Schwager (1. Grades) von Personen, die in der Gemeinde ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, wenn sie unentgeltlich in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen sind"
          },
          {
            "text": "Wer in einer anderen Gemeinde auf Sylt schon Kurabgabe bezahlt hat und es nachweist, ist für diese Zeit als Tagesgast befreit",
            "quote": "Personen, die Kurabgaben in einer anderen Gemeinde auf der Insel Sylt entrichtet haben, sind für die Zeit, für die die Abgaben entrichtet wurden, als Tagesgäste von der Kurabgabe im Erhebungsgebiet befreit"
          },
          {
            "text": "Saisonkräfte mit Nebenwohnung im Ort oder mit einem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis von mindestens drei zusammenhängenden Monaten",
            "quote": "Saisonkräfte, die in der Gemeinde Kampen unselbstständig tätig und in der Gemeinde mit Nebenwohnung gemeldet sind oder ein Arbeitsverhältnis bzw. Ausbildungsverhältnis von mindestens drei zusammenhängenden Monaten nachweisen können, sind von der Kurabgabe im Erhebungsgebiet befreit"
          },
          {
            "text": "Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 80 zahlen 20 % weniger",
            "quote": "Schwerbehinderte Menschen, die einen Grad der Behinderung von 80 oder mehr nachweisen können, erhalten eine Ermäßigung der Kurabgabe in Höhe von 20%."
          },
          {
            "text": "Begleitpersonen von Menschen, die im öffentlichen Verkehr regelmäßig auf Hilfe angewiesen sind",
            "quote": "Begleitpersonen nach § 229 Abs. 2 SGB IX von Personen, die bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln infolge ihrer Behinderung regelmäßig auf Hilfe angewiesen sind, sind von der Kurabgabe befreit."
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Wer es beantragt (oder Eigentümer einer Wohnung im Ort ist), zahlt statt der Tage 28 Hauptsaisontage, die Jahresgästekarte für 112,00 €.",
            "quote": "Statt der tatsächlichen Zahl der Tage des Aufenthalts werden 28 Hauptsaisontage berücksichtigt (Jahresgästekarte), wenn der Abgabenschuldner"
          },
          {
            "text": "Die Gästekarte, die dein Gast bei der Zahlung bekommt, ist höchstens 28 Tage gültig.",
            "quote": "Die (digitale) Gästekarte ist nicht übertragbar und maximal 28 Tage gültig."
          },
          {
            "text": "Bei vorzeitiger Abreise wird die Kurabgabe auf Antrag zeitanteilig erstattet, wenn der Gast die Abreise nachweist.",
            "quote": "Die Kurabgabe ist reduziert und wird auf Antrag zeitanteilig erstattet, wenn Personen ihren abgabepflichtigen Aufenthalt im Erhebungsgebiet vorzeitig abbrechen."
          },
          {
            "text": "Wer auf Antrag auf Papier statt elektronisch meldet, zahlt dafür 3 % der gemeldeten Beträge als Gebühr.",
            "quote": "Auf begründeten Antrag kann die Meldung gegen die Erhebung einer Verwaltungs- bzw. Bearbeitungsgebühr in Höhe von 3% der gemeldeten Beträge über Meldezettel erfolgen."
          },
          {
            "text": "Als Unterkunftsgeber giltst du auch, wenn du Gäste in deiner eigenen Wohnung unentgeltlich übernachten lässt, selbst Freunde und Angehörige.",
            "quote": "Dies gilt auch, wenn es bei den übernachtenden Personen um nahe Angehörige oder Freunde handelt."
          }
        ],
        "hostDuty": {
          "text": "Wer Gäste beherbergt, meldet sie, berechnet und zieht die Kurabgabe ein, händigt die Gästekarte aus und führt den Betrag an die Gemeinde ab; dafür haftest du.",
          "quote": "Die Unterkunftsgeber sind verpflichtet zur Meldung der beherbergten Personen, zur Berechnung und Einziehung der Kurabgabe von den beherbergten Personen, zur Aushändigung einer (digitalen) Gästekarte sowie zur Abführung der Kurabgabe an die Gemeinde. Sie haften für die rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung der Kurabgabe."
        },
        "deadline": {
          "text": "Auf Grundlage deiner Meldung bekommst du eine Rechnung, die du spätestens 10 Tage nach Rechnungsstellung bezahlst.",
          "quote": "erhält der Unterkunftsgeber eine ordentliche Rechnung über die Höhe der auf der ermittelten Kurabgabe. Diese ist spätestens 10 Tage nach Rechnungsstellung an die Rechnungsstelle abzuführen"
        },
        "reporting": {
          "text": "Gemeldet wird grundsätzlich elektronisch, spätestens zum 10. Tag des Folgemonats.",
          "quote": "Die Meldung erfolgt grundsätzlich elektronisch über die hierfür von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Schnittstellen, mittels einlesbarer Datei oder über eine webbasierte Anwendung, die von der Gemeinde bzw. deren Dienstleister zur Verfügung gestellt wird. Auf begründeten Antrag kann die Meldung gegen die Erhebung einer Verwaltungs- bzw. Bearbeitungsgebühr in Höhe von 3% der gemeldeten Beträge über Meldezettel erfolgen. Die Meldung muss spätestens zum 10. Tag des Folgemonats erfolgen."
        }
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      "lodgingTax": null,
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        "source": "bnetza",
        "asOf": "2026-10-01",
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      "businessLevy": {
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          "text": "Zahlen musst du, wenn dir der Tourismus in Kampen unmittelbar oder mittelbar wirtschaftliche Vorteile bietet, also auch als Vermieter von Ferienwohnungen.",
          "quote": "(1) Beitragspflichtig sind die natürlichen und juristischen Personen und die teil- oder nichtrechtsfähigen Personenvereinigungen, denen der Fremdenverkehr in der Gemeinde Kampen unmittelbar und/oder mittelbar wirtschaftliche Vorteile bietet."
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                "quote": "2 Hotels garnis, Pensionen, Privatzimmer, jeweils mit Frühstück 100% 8%"
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          {
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          {
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            "turnover": {
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        "rate": {
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          "quote": "In § 4 wird der Beitragssatz von 1,67% auf 2,02% geändert.",
          "source": "fvbN3"
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          "text": "Es zählen deine Jahreseinnahmen, gegebenenfalls ohne Umsatzsteuer, des Vorjahres.",
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          "text": "Beträgt deine Beitragsschuld nicht mehr als 10 Euro, wird sie vorerst nicht festgesetzt.",
          "quote": "Die Beitragsfestsetzung wird ausgesetzt, solange die Beitragsschuld insgesamt (auch für mehrere Betriebe des/der Pflichtigen) den Betrag von 10 € nicht übersteigt."
        },
        "reporting": {
          "text": "Bis zum 30. Juni jeden Jahres erklärst du auf dem vorgesehenen Erklärungsträger deine betrieblichen Einnahmen, oder innerhalb eines Monats nach Aufforderung; Beginn und Ende deiner Tätigkeit zeigst du innerhalb eines Monats an.",
          "quote": "- Beginn und Ende der abgabepflichtigen Tätigkeit innerhalb eines Monats anzuzeigen, - bis zum 30. Juni eines jeden Jahres oder innerhalb eines Monats nach Aufforderung auf dem vorgesehenen Erklärungsträger ihre betrieblichen Einnahmen gemäß $ 3 Abs. 4 und 5 zu erklären,"
        },
        "deadline": {
          "text": "Der Beitrag ist einen Monat nach Bekanntgabe des Beitragsbescheids fällig.",
          "quote": "(3) Der Beitrag ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Beitragsbescheides zur Zahlung fällig."
        },
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        "remarks": [
          {
            "text": "Maßgeblich sind die im Vorjahr erzielten Einnahmen.",
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          },
          {
            "text": "Für die Abgabe ist die Gemeinde Sylt im Auftrag der Gemeinde Kampen zuständig; ihr machst du die Angaben und reichst die Belege ein.",
            "quote": "(1) Die Beitragspflichtigen haben der - im Auftrag der Gemeinde Kampen handelnden - Gemeinde Sylt alle für die Ermittlung der Abgabeschuld erforderlichen Angaben zu machen und angeforderten Belege einzureichen,"
          },
          {
            "text": "Die Gemeinde erhebt Vorausleistungen auf den erwarteten Beitrag.",
            "quote": "Die Gemeinde erhebt auf den zu erwartenden Beitrag im Laufe des Erhebungsjahres Vorausleistungen."
          },
          {
            "text": "Vorteilssatz und Gewinnsatz stehen in der Anlage zur Satzung.",
            "quote": "multipliziert mit dem Vorteilssatz (Abs. 2) und dem Gewinnsatz (Abs. 3)."
          }
        ]
      },
      "url": "https://keyset.cloud/kurtaxe/kampen-sylt/",
      "calculation": {
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      "slug": "kappeln",
      "name": "Stadt Kappeln",
      "short": "Kappeln",
      "ags": "01059045",
      "state": "Schleswig-Holstein",
      "district": "Schleswig-Flensburg",
      "sources": {
        "satzung": {
          "title": "Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (Übernachtungssteuer) in der Stadt Kappeln, ausgefertigt am 05.11.2024, Stadt Kappeln",
          "url": "https://www.kappeln.de/media/custom/2989_1570_1.PDF?1730797834",
          "kind": "statute",
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          "changedOn": "2026-10-15"
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        "bnetza": {
          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
          "url": "https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Digitales/Kurzzeitvermietung/_func/Area-Liste-xls.html?nn=686258",
          "kind": "federal",
          "changedOn": "2026-10-15",
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      },
      "levy": null,
      "lodgingTax": {
        "name": "Übernachtungssteuer",
        "source": "satzung",
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          "quote": "Die Umsatzsteuer sowie etwaige Vermittlungsentgelte gehören nicht zur Bemessungsgrundlage.",
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        },
        "hostDuty": {
          "text": "Die Steuer schuldest du als Vermieter selbst.",
          "quote": "Steuerschuldner ist, wer eine vorübergehende Übernachtungsmöglichkeit im Stadtgebiet der Stadt Kappeln gegen Entgelt bereitstellt (Betreiber eines Beherbergungsbetriebs)."
        },
        "deadline": {
          "text": "Die Stadt setzt die Steuer per Bescheid fest; sie ist einen Monat nach dessen Bekanntgabe fällig.",
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        },
        "reporting": {
          "text": "Du gibst bis zum 40. Tag nach Ende des Besteuerungszeitraums die Erklärung auf dem amtlichen Vordruck bei der Steuerabteilung ab.",
          "quote": "bis zum 40. Tag nachdem Ablauf des Besteuerungszeitraums (§ 6) bei der Steuerabteilung der Stadt Kappeln eine Erklärung nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck einzureichen."
        },
        "exemptions": [
          {
            "text": "Übernachtungen, die das Grundbedürfnis nach Wohnraum decken, etwa bei Wohnungslosigkeit oder unbewohnbar gewordener eigener Wohnung, sind befreit.",
            "quote": "Übernachtungen, die der Befriedigung des Grundbedürfnisses nach Wohnraum dienen (z.B. bei Wohnungslosigkeit oder Beherbergung von Gästen, deren eigene Wohnung durch Brand oder Wasserschaden o.ä. unbewohnbar geworden ist)"
          },
          {
            "text": "Übernachtungen, die mit einer schulischen oder zu Ausbildungszwecken dienenden Tätigkeit verbunden sind, sind befreit.",
            "quote": "Übernachtungen, die mit einer schulischen oder zu Ausbildungszwecken dienenden Tätigkeit verbunden sind"
          },
          {
            "text": "Gruppenreisen von Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre samt Gruppenleitern sind befreit, soweit sie der Jugendhilfe dienen.",
            "quote": "Gruppenreisen von Kindern und Jugendlichen bis zum Alter von 18 Jahren, einschließlich der sie begleitenden Gruppenleiter soweit diese Reisen der Förderung der Jugendhilfe"
          },
          {
            "text": "Übernachtungen anlässlich von Gruppenreisen allgemeinbildender und beruflicher Schulen sind befreit.",
            "quote": "Übernachtungen anlässlich von Gruppenreisen von Kindern und Jugendlichen der allgemeinbildenden und beruflichen Schulen"
          },
          {
            "text": "Übernachtungen, die mit der Berufs- und Gewerbeausübung oder einer freiberuflichen Tätigkeit notwendig verbunden sind, sind befreit.",
            "quote": "Übernachtungen, wenn diese mit der Berufs- und Gewerbeausübung oder einer freiberuflichen Tätigkeit dienenden Tätigkeit notwendig verbunden sind"
          },
          {
            "text": "Zusammenhängende Übernachtungen im selben Betrieb, die zusammen länger als sechs Monate dauern, unterliegen nicht der Steuer.",
            "quote": "Sollte ein Übernachtungsgast zusammenhängende Übernachtungen im selben Beherbergungsbetrieb verbringen, die eine Gesamtdauer von 6 Monaten übersteigen, so unterliegt der Aufwand für diese Übernachtungen nicht der Besteuerung nach dieser Satzung."
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Nebenkosten wie Endreinigung, Strom und Frischwasser zählen zum aufzuwendenden Betrag.",
            "quote": "Die Abgabe bemisst sich nach dem für die Übernachtungsleistung vom Beherbergungsgast oder einem Dritten aufzuwendenden Betrag einschließlich Nebenkosten, wie z.B. Endreinigung, Strom, Frischwasser."
          },
          {
            "text": "Der Besteuerungszeitraum ist das Quartal; lag die Steuer im Vorjahr unter 750 € und bleibt sie voraussichtlich darunter, ist es das Kalenderjahr.",
            "quote": "Der Besteuerungszeitraum ist jeweils ein Kalendervierteljahr. (2) Beträgt die Steuer im vorangegangenen Jahr weniger als 750 Euro und wird sie im laufenden Kalenderjahr diesen Betrag voraussichtlich nicht übersteigen, ist das Kalenderjahr Besteuerungszeitraum."
          },
          {
            "text": "Entgelte für Frühstück, Halbpension und Getränke zählen nicht zur Bemessungsgrundlage.",
            "quote": "Aufzuwendende Beträge für Verpflegungsleistungen wie Frühstück und/oder Halbpension bzw. Getränke sind nicht Teil der Bemessungsgrundlage."
          },
          {
            "text": "Lässt sich eine Pauschalrechnung ausnahmsweise nicht aufteilen, ziehst du 7 € für das Frühstück sowie je 10 € für Mittag- und Abendessen je Gast und Mahlzeit ab.",
            "quote": "gilt als Bemessungsgrundlage bei einem Beherbergungsbetrieb mit Pauschalpreis (Übernachtung / Frühstück bzw. Halb- oder Vollpension) der Betrag der Gesamtrechnung abzüglich einer Pauschale von 7,00 Euro für Frühstück und je 10,00 Euro für Mittagessen und Abendessen je Gast und Mahlzeit."
          },
          {
            "text": "Wohnen in einer Unterkunft mehrere Gäste, von denen nicht alle befreit sind, wird der Betrag durch die Zahl der Gäste geteilt und nur der Anteil der nicht befreiten Gäste besteuert.",
            "quote": "Im Falle der Belegung einer Übernachtungseinheit (z.B. Doppelzimmer, Ferienhäuser oder Ferienwohnung) durch mehrere Beherbergungsgäste, von denen nicht alle aus den in § 5 genannten Gründen von der Übernachtungssteuer befreit sind, ist der aufzuwendende Betrag für die gemeinschaftliche Beherbergung durch die Anzahl der Beherbergungsgäste zu teilen. Gegenstand der Übernachtungssteuer ist in diesem Fall der anteilig berechnete Aufwand der Beherbergungsgäste, die nicht nach § 5 steuerbefreit sind."
          },
          {
            "text": "Berufliche Gründe für eine Übernachtung kannst du unter anderem mit einer Bescheinigung des Arbeitgebers oder einer vom Gast unterschriebenen Selbsterklärung nachweisen; die Selbsterklärung muss bestimmte Angaben enthalten.",
            "quote": "Das Vorliegen beruflicher Gründe für eine Übernachtung gemäß § 5 Buchstabe e) der Satzung kann unter anderem durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers oder durch eine eigenhändig vom Beherbergungsgast unterzeichnete Selbsterklärung nachgewiesen werden."
          }
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          "title": "Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Kellenhusen vom 11.12.2024, Lesefassung der Gemeinde einschließlich 3. Änderungssatzung (gültig ab 03.07.2026)",
          "url": "https://www.groemitz.eu/fileadmin/Dateien/Satzungen/Kellenhusen/Aktuell/Kellenhusen_Kurabgabe_Lesefassung_inkl._3._Aenderung.pdf",
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          "title": "Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Kellenhusen (Lesefassung inkl. 4. Änderung)",
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              "quote": "in der Zeit vom 01.04. bis 31.10. 3,50 €, in der Zeit vom 01.11. bis 19.12. 2,00 €, in der Zeit vom 20.12. bis 05.01. 3,50 €."
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          "text": "Pro ununterbrochenem Aufenthalt zahlt ein Gast höchstens die Jahreskurabgabe von 98,00 €; dieselbe Grenze gilt über mehrere Aufenthalte im Kalenderjahr.",
          "quote": "Sie wird für die Dauer jedes ununterbrochenen Aufenthaltes in einem Kalenderjahr mit den vorstehend genannten Sätzen, höchstens jedoch in der Höhe der Jahreskurabgabe nach Absatz 2 erhoben. Bei mehreren Aufenthalten im Kalenderjahr wird die Kurabgabe nur bis zur Höhe der Jahreskurabgabe erhoben. 2. Die Jahreskurabgabe beträgt für jede Person ab 18 Jahren 98,00 €."
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          {
            "text": "Menschen mit einem Grad der Behinderung von 100 und ihre ständige Begleitperson, wenn sie darauf angewiesen sind",
            "quote": "Schwerbehinderte Personen, die einen Grad der Behinderung von 100 nachweisen. Dies gilt auch für eine ständige Begleitperson dieser schwerbehinderten Person, wenn diese nachweislich auf eine ständige Begleitung angewiesen ist."
          },
          {
            "text": "Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 80 zahlen 50 %; das gilt auch für eine ständige Begleitperson mit Merkzeichen B",
            "quote": "Schwerbehinderte Personen, die einen Grad der Behinderung von 80 und mehr nachweisen, erhalten eine Ermäßigung der Kurabgabe in Höhe von 50 %. Dieses gilt auch für eine ständige Begleitperson, wenn sie durch den Eintrag „B“ auf der Vorderseite des Behindertenausweises vermerkt ist."
          },
          {
            "text": "Wer beruflich, zur Ausbildung oder im Dienst vorübergehend im Ort ist und die Einrichtungen nicht nutzt",
            "quote": "Vorübergehend Anwesende aufgrund der Ausübung ihres Dienstes, ihres Berufs, oder ihrer Ausbildung für den Zeitraum der Tätigkeit"
          },
          {
            "text": "Bettlägerige Kranke und Verletzte mit ärztlicher Bescheinigung",
            "quote": "Bei Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung bettlägerige Kranke und Verletzte, die nicht in der Lage sind, die öffentlichen Kur- und Erholungseinrichtungen in Anspruch zu nehmen."
          },
          {
            "text": "Nahe Angehörige von Einwohnern, wenn sie ohne Vergütung aufgenommen sind und die Einrichtungen nicht nutzen",
            "quote": "gewöhnlichen Wohnsitz haben, wenn sie ohne Vergütung in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen sind und die öffentlichen Kur- und Erholungseinrichtungen nicht in Anspruch nehmen."
          }
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          {
            "text": "Die Kurabgabe schließt die Mehrwertsteuer ein.",
            "quote": "Die Kurabgabe schließt die Mehrwertsteuer ein."
          },
          {
            "text": "Gästekarten anderer Ferienorte in Schleswig-Holstein gelten in Kellenhusen für einen Tag.",
            "quote": "von anderen Ferienorten in Schleswig-Holstein haben einen Tag Gültigkeit."
          },
          {
            "text": "Ermäßigungen darfst du als Vermieter nicht selbst gewähren.",
            "quote": "Unterkunftsgeber/innen sind nicht berechtigt, Ermäßigungen zu gewähren."
          },
          {
            "text": "Du führst ein Gästeverzeichnis, in das jeder Gast am Tag der Ankunft eingetragen wird; Mietverträge können es ersetzen.",
            "quote": "Die Unterkunftsgeber/innen haben selbst oder durch ihre Bevollmächtigten bzw. Beauftragten ein Gästeverzeichnis zu führen, in das alle aufgenommenen Personen am Tage der Ankunft einzutragen sind."
          }
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          "text": "Wer Gäste beherbergt, zieht die Kurabgabe ein und führt sie an den Tourismus-Service ab; dafür haftest du.",
          "quote": "Die Unterkunftsgeber/innen haben die Kurabgabe von den abgabepflichtigen Personen, die sie beherbergen oder denen sie Wohnraum überlassen, einzuziehen und innerhalb von einer Woche an den Tourismus-Service abzuführen."
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          "text": "Abgeführt wird innerhalb einer Woche an den Tourismus-Service; auf Antrag kann das auch über eine digitale Rechnung des Tourismus-Service laufen.",
          "quote": "innerhalb von einer Woche an den Tourismus-Service abzuführen. Nach Antrag kann dies auch durch eine digitale Rechnung des Tourismus-Service erfolgen."
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          "text": "Gemeldet wird über das digitale Anmeldeverfahren für die ostseecard, innerhalb von 24 Stunden nach Beherbergungsbeginn; Papier gibt es nur auf Antrag bei unbilliger Härte.",
          "quote": "Jede/r Unterkunftsgeber/in ist verpflichtet, die aufgenommenen Personen (auch Bekannten- und Verwandtenbesuche) innerhalb von 24 Stunden ab Beherbergungsbeginn bei dem Tourismus-Service anzumelden. Für die Anmeldung ist das vom Tourismus-Service unentgeltlich bereitgestellte digitale Anmeldeverfahren für die ostseecard zu verwenden."
        }
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          "quote": "Abgabepflichtig sind natürliche und juristische Personen sowie Personenvereinigungen, die selbständig tourismusbezogene entgeltliche Leistungen anbieten und denen durch den Tourismus in der Gemeinde besondere Vorteile geboten werden."
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          "quote": "Der Abgabesatz beträgt 9,1 %."
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          "quote": "(3) Die Tourismusabgabe wird nicht festgesetzt, erhoben oder nachgefordert, wenn die Forderung im Einzelfall den Betrag von fünf Euro nicht übersteigt."
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        "reporting": {
          "text": "Bis zum 30. Juni jeden Jahres gibst du auf dem Formblatt der Gemeinde die Erklärung über deine Einnahmen ab, oder innerhalb eines Monats nach schriftlicher Aufforderung der Gemeinde.",
          "quote": "2. bis zum 30. Juni eines jeden Jahres oder - soweit die Gemeinde dazu schriftlich auffordert - innerhalb eines Monats nach Aufforderung durch Ausfüllung des dafür von der Gemeinde vorgesehenen Formblattes die Erklärung über die betrieblichen Einnahmen gemäß § 4 Absätze 4 und 5 abzugeben."
        },
        "deadline": {
          "text": "Die Abgabe ist einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids fällig, wenn der Bescheid keinen späteren Termin nennt.",
          "quote": "Die Abgabe ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids fällig, soweit im Bescheid nicht ausdrücklich ein späterer Fälligkeitstermin bestimmt ist."
        },
        "exemptions": [],
        "remarks": [
          {
            "text": "Maßgeblich sind deine Einnahmen des Vorvorjahres.",
            "quote": "Maßgeblich für die Ermittlung der jährlichen Einnahmen sind die Einnahmen des Vorvorjahres."
          },
          {
            "text": "In der Tabelle der Anlage stehen Vorteilssatz und Gewinnsatz, beide in Prozent.",
            "quote": "Vorteilssatz Gewinnsatz Nr. Betriebsart: in % in %"
          },
          {
            "text": "Beginn und Ende deiner Tätigkeit zeigst du der Gemeinde innerhalb eines Monats an.",
            "quote": "1. Beginn und Ende der abgabepflichtigen Tätigkeit innerhalb eines Monats anzuzeigen,"
          },
          {
            "text": "Bei der Überlassung von Ferienunterkünften an wechselnde Gäste zählen nur die Einnahmen aus den Tätigkeiten im Gemeindegebiet oder aus den Objekten dort.",
            "quote": "zählen nur die aus der vorübergehend im Gemeindegebiet ausgeübten oder objektbezogenen Tätigkeiten (§ 3 Abs. 2) erzielten Einnahmen zur Bemessungsgrundlage."
          }
        ]
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      "slug": "kronsgaard",
      "name": "Kronsgaard",
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      "district": "Schleswig-Flensburg",
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          "title": "Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Kronsgaard, Lesefassung ab 01.01.2022 (mit der 1. Änderungssatzung vom 13.12.2021)",
          "url": "https://www.amt-geltingerbucht.de/fileadmin/download/gemeinden/kronsgaard/ortsrecht/finanzen-steuern/05_5700_ta_2022_0.pdf",
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          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
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        "text": "Im Ortsrecht der Gemeinde Kronsgaard steht keine Kurabgabe, nur die Tourismusabgabe.",
        "source": "ortsrecht",
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        "source": "satzung",
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          }
        ],
        "minimum": null,
        "reporting": {
          "text": "Du teilst der Gemeinde bis zum 1. Juni jedes Jahres die Angaben mit, die sie für die Berechnung braucht.",
          "quote": "Der Abgabepflichtige hat der Gemeinde bis zum 1. Juni jeden Jahres die erforderlichen Angaben zur Berechnung der Abgabe mitzuteilen."
        },
        "deadline": {
          "text": "Die Abgabe wird in vier Raten fällig, am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.",
          "quote": "Die Abgabe ist jeweils in Vierteljahresraten am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig."
        },
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        "remarks": [
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            "text": "Die Fremdenbetten-Vermietung steht in der Anlage 4, also in Vorteilsstufe 4.",
            "quote": "Vorteilsstufe 4: Anlage 4 zu § 8 Abs. 2d)"
          },
          {
            "text": "Hast du mehr oder weniger Betten als die Satzung je Vorteilseinheit ansetzt, wird anteilig gerechnet.",
            "quote": "Der als Vorteilseinheit zugrunde gelegte Bemessungsmaßstab ist bei einer Über- oder Unterschreitung anteilig zu berücksichtigen."
          },
          {
            "text": "Eröffnest oder vergrößerst du zwischen dem 1. Juni und dem 30. September einen Betrieb, wirst du nachveranlagt.",
            "quote": "Abgabepflichtige, die zwischen dem 1. Juni und dem 30. September eines Jahres einen Betrieb eröffnen oder vergrößern, werden nachveranlagt."
          },
          {
            "text": "Gehen deine Angaben nicht ein, kann die Berechnungsgrundlage geschätzt werden.",
            "quote": "Gehen die Angaben nicht ein, so kann die Berechnungsgrundlage geschätzt werden."
          },
          {
            "text": "Bei besonderen Verhältnissen, die die Leistungsfähigkeit eines Abgabepflichtigen außerordentlich beeinträchtigen, kann die Abgabe ganz oder teilweise erlassen werden.",
            "quote": "Liegen besondere Verhältnisse vor, die die Leistungsfähigkeit eines Abgabepflichtigen in außerordentlichem Maße beeinträchtigen, so kann die Abgabe aus Billigkeitsgründen ganz oder teilweise erlassen werden."
          },
          {
            "text": "Fängst du mit der Vermietung an, zeigst du das der Gemeinde an; wer die Aufnahme der Tätigkeit nicht anzeigt oder verlangte Angaben nicht macht, begeht eine Ordnungswidrigkeit.",
            "quote": "Wer entgegen § 10 Abs. 1 dieser Satzung der Gemeinde die Aufnahme der abgabenpflichtigen Tätigkeit nicht anzeigt oder auf Anforderung die erforderlichen Angaben zur Berechnung der Abgabe nicht oder nicht vollständig mitteilt, begeht eine Ordnungswidrigkeit"
          },
          {
            "text": "Lässt sich die Abgabe nicht mehr in Vierteljahresraten aufteilen, ist sie innerhalb von sieben Tagen nach Zustellung des Bescheids in einer Summe fällig.",
            "quote": "die Abgabe innerhalb von sieben Tagen nach Zustellung des Heranziehungsbescheides fällig und bei der Amtskasse in einer Summe zu entrichten, sofern eine Aufteilung in Vierteljahresraten nicht mehr möglich ist."
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            "label": "Fremdenbetten-Vermietung (Vorteilsstufe 4)",
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      "slug": "laboe",
      "name": "Ostseebad Laboe",
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      "state": "Schleswig-Holstein",
      "district": "Plön",
      "sources": {
        "satzung": {
          "title": "Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe und einer Strandbenutzungsgebühr in der Gemeinde Ostseebad Laboe (KurAbSa) vom 20.12.2023, Scan der Gemeinde",
          "url": "https://www.amt-probstei.de/fileadmin/Dateien/Buergerservice___Politik/Buergerservice/Satzungen/Laboe/Laboe_KurAbGaSa_2024.pdf",
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              "reading": "2. in der Zeit vom 01.05. bis 30.09. des Jahres (Hauptsaison) 3,00 EUR"
            },
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              "reading": "Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres"
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              "reading": " in der Zeit vom 15.03. bis 30.04. des Jahres (Vorsaison) 1,50 EUR",
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              "where": "periods[1].children[0]",
              "page": 1,
              "reading": "Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres"
            },
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              "where": "exemptions[0]",
              "page": 1,
              "reading": "Schwerbehinderte mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit um wenigstens 80 von Hundert, sowie eine ständige Begleitperson, wenn dies durch den Eintrag \"B\" auf der Vorderseite des Behindertenausweises vermerkt ist."
            },
            {
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              "page": 2,
              "reading": "Kinder, Enkelkinder, Geschwister und deren Kinder, Eltern, Großeltern, Schwiegereltern, Schwiegertöchter und -söhne, Schwäger und Schwägerinnen von den Personen, die in der Gemeinde ihren Hauptwohnsitz haben, wenn sie unentgeltlich in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen werden und soweit sie die Einrichtungen und Veranstaltungen gemäß $ 1 Abs. 1 nicht in Anspruch nehmen"
            },
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              "page": 2,
              "reading": "Personen, die durch ein ärztliches Zeugnis nachweisen, dass sie ihre Unterkunft nicht verlassen können für die Dauer der physischen Verhinderung"
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              "page": 2,
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            },
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              "page": 1,
              "reading": "Als ortsfremd gilt nicht, wer sich auf Grund eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses in der Gemeinde Ostseebad Laboe aufhält."
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              "page": 2,
              "reading": "Die kurabgabepflichtige Zeit beginnt mit dem 15. März eines Jahres, sie endet mit dem 31. Oktober desselben Jahres."
            },
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              "page": 3,
              "reading": "Inhaber von Wohngelegenheiten im Gemeindegebiet sowie ihre volljährigen Angehörigen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht in der Gemeinde haben, zahlen unabhängig von der Aufenthaltsdauer die Jahreskurabgabe in Höhe von 75,00 Euro."
            },
            {
              "where": "remarks[2]",
              "page": 4,
              "reading": "Ortsfremde Kinder und Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhalten eine KinderÖstseeCard, sofern sie sich in Begleitung einer erwachsenen Person im Gemeindegebiet aufhalten, die ihrerseits die Kurabgabe zahlt."
            },
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              "where": "remarks[3]",
              "page": 4,
              "reading": "Bei vorzeitigem Abbruch des vorgesehenen Aufenthaltes, oder einer nachgewiesen verspäteten Anreise, wird die nach Übernachtungen berechnete, zu viel gezahlte Kurabgabe auf Antrag erstattet. Die Erstattung erfolgt nur an den Inhaber der OstseeCard gegen Rückgabe der OstseeCard und gegen schriftliche Bescheinigung des Unterkunftsgebers über den Tag der Abreise bzw. Anreise des Abgabepflichtigen. Der Erstattungsanspruch erlischt einen Monat nach der Abreise."
            },
            {
              "where": "remarks[4]",
              "page": 5,
              "reading": "Die Unterkunftsgeber sowie deren Bevollmächtigte oder Beauftragte haben ein Verzeichnis zu führen, in das am Tage der Ankunft alle Gäste einzutragen sind."
            },
            {
              "where": "remarks[5]",
              "page": 5,
              "reading": "Die Unterkunftsgeber haften im Rahmen der ihnen nach den Absätzen 1 bis 3 obliegenden Pflichten für die Abgabeschuld und damit für die rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung der Kurabgabe an den Tourismusbetrieb Ostseebad Laboe."
            },
            {
              "where": "hostDuty",
              "page": 5,
              "reading": "Die Unterkunftsgeber sind verpflichtet, für jede von ihnen ausgehändigte OstseeCard die Kurabgabe zu errechnen, die Kurabgabe vom Gast einzuziehen und an den Tourismusbetrieb Ostseebad Laboe abzuführen."
            },
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              "where": "deadline",
              "page": 5,
              "reading": "Die Abführung der Kurabgabe an den Tourismusbetrieb Ostseebad Laboe hat in der Hauptsaison 14tägig, in der Vor- und Nachsaison monatlich kostenfrei zu erfolgen."
            },
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              "page": 5,
              "reading": "die für den Tourismusbetrieb Ostseebad Laboe bestimmte Durchschrift/Kopie innerhalb von 3 Werktagen bei den Dienststellen des Tourismusbetriebes Ostseebad Laboe einzureichen."
            }
          ]
        },
        "bnetza": {
          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
          "url": "https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Digitales/Kurzzeitvermietung/_func/Area-Liste-xls.html?nn=686258",
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        "fvb": {
          "title": "Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Ostseebad Laboe (TA Sa) in der Fassung des 2. Nachtrags vom 19.11.2019",
          "url": "https://www.amt-probstei.de/fileadmin/Dateien/Buergerservice___Politik/Buergerservice/Satzungen/Laboe/Laboe__TaSa_idF-2Nachtrags.pdf",
          "kind": "municipality",
          "inForce": "2020-01-18",
          "changedOn": "2026-10-15",
          "sha256": "0dd37dae4447950a63db0d529fa85bca4e3e64201bd0d2a3cebd238a6dfff8e2",
          "verifiedOn": "2026-10-15"
        }
      },
      "levy": {
        "name": "Kurabgabe",
        "source": "satzung",
        "counting": {
          "countsDepartureDay": false,
          "quote": "Dabei zählen der An- und der Abreisetag als ein Tag"
        },
        "periods": [
          {
            "label": "Hauptsaison",
            "ranges": [
              {
                "from": "05-01",
                "to": "09-30"
              }
            ],
            "adult": {
              "cents": 300,
              "quote": "2. in der Zeit vom 01.05. bis 30.09. des Jahres (Hauptsaison) 3,00 EUR"
            },
            "children": [
              {
                "underAge": 18,
                "cents": 0,
                "quote": "Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres"
              }
            ]
          },
          {
            "label": "Vor- und Nachsaison",
            "ranges": [
              {
                "from": "03-15",
                "to": "04-30"
              },
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                "from": "10-01",
                "to": "10-31"
              }
            ],
            "adult": {
              "cents": 150,
              "quote": "1. in der Zeit vom 15.03. bis 30.04. des Jahres (Vorsaison) 1,50 EUR"
            },
            "children": [
              {
                "underAge": 18,
                "cents": 0,
                "quote": "Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres"
              }
            ]
          }
        ],
        "maxNights": null,
        "exemptions": [
          {
            "text": "Menschen mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 80 und ihre ständige Begleitperson, wenn im Ausweis das „B“ eingetragen ist",
            "quote": "Schwerbehinderte mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit um wenigstens 80 von Hundert, sowie eine ständige Begleitperson, wenn dies durch den Eintrag „B“ auf der Vorderseite des Behindertenausweises vermerkt ist."
          },
          {
            "text": "Nahe Verwandte von Einwohnern, die unentgeltlich bei ihnen wohnen und die Einrichtungen nicht nutzen",
            "quote": "Kinder, Enkelkinder, Geschwister und deren Kinder, Eltern, Großeltern, Schwiegereltern, Schwiegertöchter und -söhne, Schwäger und Schwägerinnen von den Personen, die in der Gemeinde ihren Hauptwohnsitz haben, wenn sie unentgeltlich in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen werden und soweit sie die Einrichtungen und Veranstaltungen gemäß § 1 Abs. 1 nicht in Anspruch nehmen"
          },
          {
            "text": "Wer die Unterkunft aus gesundheitlichen Gründen nicht verlassen kann, mit ärztlichem Zeugnis",
            "quote": "Personen, die durch ein ärztliches Zeugnis nachweisen, dass sie ihre Unterkunft nicht verlassen können für die Dauer der physischen Verhinderung"
          },
          {
            "text": "Inhaber einer gültigen Ostseecard, solange die Karte gilt",
            "quote": "Inhaber einer gültigen Ostseecard für die Dauer der Gültigkeit der Ostseecard"
          },
          {
            "text": "Wer im Ort in einem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis ist, gilt nicht als ortsfremd",
            "quote": "Als ortsfremd gilt nicht, wer sich auf Grund eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses in der Gemeinde Ostseebad Laboe aufhält."
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Die Kurabgabe wird nur vom 15. März bis 31. Oktober erhoben; außerhalb dieses Zeitraums fällt keine an.",
            "quote": "Die kurabgabepflichtige Zeit beginnt mit dem 15. März eines Jahres, sie endet mit dem 31. Oktober desselben Jahres."
          },
          {
            "text": "Wer im Ort eine Wohngelegenheit innehat und dort nicht wohnt, zahlt mit seinen volljährigen Angehörigen unabhängig von der Aufenthaltsdauer eine Jahreskurabgabe von 75,00 €.",
            "quote": "Inhaber von Wohngelegenheiten im Gemeindegebiet sowie ihre volljährigen Angehörigen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht in der Gemeinde haben, zahlen unabhängig von der Aufenthaltsdauer die Jahreskurabgabe in Höhe von 75,00 Euro."
          },
          {
            "text": "Kinder und Jugendliche unter 18 bekommen eine Kinder-OstseeCard, wenn sie mit einem Erwachsenen reisen, der die Kurabgabe zahlt.",
            "quote": "Ortsfremde Kinder und Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhalten eine KinderOstseeCard, sofern sie sich in Begleitung einer erwachsenen Person im Gemeindegebiet aufhalten, die ihrerseits die Kurabgabe zahlt."
          },
          {
            "text": "Bei vorzeitiger Abreise oder verspäteter Anreise wird die zu viel gezahlte Kurabgabe auf Antrag erstattet, gegen Rückgabe der OstseeCard und eine Bescheinigung von dir als Unterkunftsgeber; der Anspruch erlischt einen Monat nach der Abreise.",
            "quote": "Bei vorzeitigem Abbruch des vorgesehenen Aufenthaltes, oder einer nachgewiesen verspäteten Anreise, wird die nach Übernachtungen berechnete, zu viel gezahlte Kurabgabe auf Antrag erstattet. Die Erstattung erfolgt nur an den Inhaber der OstseeCard gegen Rückgabe der OstseeCard und gegen schriftliche Bescheinigung des Unterkunftsgebers über den Tag der Abreise bzw. Anreise des Abgabepflichtigen. Der Erstattungsanspruch erlischt einen Monat nach der Abreise."
          },
          {
            "text": "Du musst ein Verzeichnis führen, in das du am Ankunftstag alle Gäste einträgst.",
            "quote": "Die Unterkunftsgeber sowie deren Bevollmächtigte oder Beauftragte haben ein Verzeichnis zu führen, in das am Tage der Ankunft alle Gäste einzutragen sind."
          },
          {
            "text": "Du haftest für die rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung der Kurabgabe.",
            "quote": "Die Unterkunftsgeber haften im Rahmen der ihnen nach den Absätzen 1 bis 3 obliegenden Pflichten für die Abgabeschuld und damit für die rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung der Kurabgabe an den Tourismusbetrieb Ostseebad Laboe."
          }
        ],
        "hostDuty": {
          "text": "Wer Gäste beherbergt, rechnet für jede ausgehändigte OstseeCard die Kurabgabe aus, zieht sie beim Gast ein und führt sie an den Tourismusbetrieb Ostseebad Laboe ab.",
          "quote": "Die Unterkunftsgeber sind verpflichtet, für jede von ihnen ausgehändigte OstseeCard die Kurabgabe zu errechnen, die Kurabgabe vom Gast einzuziehen und an den Tourismusbetrieb Ostseebad Laboe abzuführen."
        },
        "deadline": {
          "text": "Abgeführt wird in der Hauptsaison alle 14 Tage, in der Vor- und Nachsaison monatlich.",
          "quote": "Die Abführung der Kurabgabe an den Tourismusbetrieb Ostseebad Laboe hat in der Hauptsaison 14tägig, in der Vor- und Nachsaison monatlich kostenfrei zu erfolgen."
        },
        "reporting": {
          "text": "Gemeldet wird mit dem Meldeschein des Tourismusbetriebs, dessen Durchschrift du innerhalb von 3 Werktagen bei den Dienststellen des Tourismusbetriebs einreichst.",
          "quote": "die für den Tourismusbetrieb Ostseebad Laboe bestimmte Durchschrift/Kopie innerhalb von 3 Werktagen bei den Dienststellen des Tourismusbetrieb Ostseebad Laboe einzureichen."
        }
      },
      "lodgingTax": null,
      "registration": {
        "required": false,
        "source": "bnetza",
        "asOf": "2026-10-01",
        "quote": "Stand: 01.10.2026"
      },
      "checked": {
        "on": "2026-10-14",
        "by": "agent"
      },
      "ocrCompared": {
        "on": "2026-10-14",
        "by": "agent"
      },
      "businessLevy": {
        "name": "Tourismusabgabe",
        "source": "fvb",
        "payer": {
          "text": "Zahlen musst du, wenn dir der Tourismus in Laboe unmittelbar oder mittelbar Vorteile bietet; ausdrücklich genannt sind Personen, die gegen Entgelt beherbergen, und Vermieter von Ferienwohnungen.",
          "quote": "Abgabepflichtig sind die natürlichen und juristischen Personen sowie rechtsfähigen und nicht rechtsfähigen Personenvereinigungen, denen durch den Tourismus im Gebiet der Gemeinde Ostseebad Laboe unmittelbare oder mittelbare Vorteile geboten werden. 2 Dies gilt insbesondere für : a) Inhaber von Hotels, Fremden-, Kinder-, und Erholungsheimen und sonstigen Personen, die Kurgäste oder Erholungssuchende gegen Entgelt beherbergen sowie Vermieter von Ferienwohnungen ;"
        },
        "letting": [
          {
            "label": "Private Zimmer- und Ferienwohnungsvermietung (nichtgewerblich), je Fremdenbett",
            "quote": "bei Privatvermietern (nichtgewerbliche Zimmervermietung) je Fremdenbett 4,35 EUR 6,21 EUR 7,45 EUR",
            "flat": {
              "cents": 745,
              "per": "Fremdenbett"
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            "floor": {
              "cents": 3000,
              "quote": "mindestens jedoch 17,50 EUR 25,00 EUR 30,00 EUR"
            }
          },
          {
            "label": "Gewerbliche Zimmer- und Ferienwohnungsvermietung (Beherbergungsbetriebe), je Fremdenbett",
            "quote": "bei Beherbergungsbetrieben (gewerbliche Zimmervermietung) je Fremdenbett 5,95 EUR 8,50 EUR 10,20 EUR",
            "flat": {
              "cents": 1020,
              "per": "Fremdenbett"
            },
            "floor": {
              "cents": 11500,
              "quote": "mindestens jedoch 67,50 EUR 96,00 EUR 115,00 EUR"
            }
          }
        ],
        "minimum": {
          "text": "Mindestens zahlst du im Jahr 30 Euro als privater Vermieter und 115 Euro bei gewerblicher Zimmervermietung.",
          "quote": "mindestens jedoch 17,50 EUR 25,00 EUR 30,00 EUR b) in den Fällen des § 6 Abs. 1 Buchst. a bei Beherbergungsbetrieben (gewerbliche Zimmervermietung) je Fremdenbett 5,95 EUR 8,50 EUR 10,20 EUR mindestens jedoch 67,50 EUR 96,00 EUR 115,00 EUR"
        },
        "reporting": {
          "text": "Beginn, Ende und Änderungen deiner Vermietung zeigst du innerhalb eines Monats an.",
          "quote": "[1] Der Beginn und das Ende sowie die Änderung einer abgabenpflichtigen Tätigkeit ist vom Abgabepflichtigen innerhalb eines Monats bei der Abgabenbehörde anzuzeigen."
        },
        "deadline": {
          "text": "Die Abgabe ist am 15. August jeden Jahres fällig; ist der Termin bei Bekanntgabe des Bescheids schon vorbei, einen Monat nach Bekanntgabe.",
          "quote": "Die Tourismusabgabe ist am 15.08. eines Kalenderjahres fällig. 2 Ist der Fälligkeitstag bei Bekanntgabe des Abgabenbescheides bereits verstrichen, wird die Tourismusabgabe innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Abgabenbescheides fällig."
        },
        "exemptions": [],
        "remarks": [
          {
            "text": "Du zahlst eine Jahresabgabe nach der Zahl der Fremdenbetten, die am 1. Juli jeden Jahres für Gäste bereitstehen.",
            "quote": "nach der Zahl der am 1. Juli jeden Jahres vorhandenen Fremdenbetten, die zur Beherbergung gegen Entgelt zur Verfügung gehalten werden."
          },
          {
            "text": "Die Tabelle nennt die Beträge für 2012, 2013 und ab dem 1. Januar 2014; hier stehen die Beträge ab 2014.",
            "quote": "im Kalender- im Kalender- ab jahr 2012 jahr 2013 01.01.2014"
          },
          {
            "text": "Ändern sich die Verhältnisse nach dem Bescheid, zeigst du das bis zum 1. August des Jahres an; sonst wird ein bestandskräftiger Bescheid nicht zu deinen Gunsten geändert.",
            "quote": "hat der Abgabenschuldner diese Änderung bis zum 01.08. des Kalenderjahres anzuzeigen"
          },
          {
            "text": "Fehlt deine Abgabenerklärung, kann die Abgabenbehörde die Grundlagen schätzen.",
            "quote": "Wird eine Abgabenerklärung nicht abgegeben oder haben sich die nach § 6 dieser Satzung maßgeblichen Verhältnisse für die Abgabenbehörde erkennbar verändert, können die Grundlagen der Abgabenerhebung geschätzt werden."
          },
          {
            "text": "Eine Abgabenerklärung gibst du auf Verlangen der Abgabenbehörde auf dem amtlichen Vordruck ab.",
            "quote": "Zur Feststellung der Abgabepflicht und der Grundlagen der Abgabenerhebung hat der Abgabepflichtige auf Verlangen der Abgabenbehörde eine Abgabenerklärung auf amtlich vorgeschriebenen Vordruck abzugeben."
          },
          {
            "text": "Beherbergungsbetriebe und Zimmervermieter, zu denen nach der Satzung auch Vermieter von Ferienwohnungen zählen, zahlen nach der Zahl der Fremdenbetten.",
            "quote": "a) bei Beherbergungsbetrieben und Zimmervermietern (§ 2 Absatz 1 Buchstabe a) nach der Zahl der am 1. Juli jeden Jahres vorhandenen Fremdenbetten"
          }
        ]
      },
      "url": "https://keyset.cloud/kurtaxe/laboe/",
      "calculation": {
        "countsDepartureDay": false,
        "maxDays": null,
        "maxPerStay": null,
        "childLimits": [
          18
        ],
        "periods": [
          {
            "label": "Hauptsaison",
            "ranges": [
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                "05-01",
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              ]
            ],
            "adult": 300,
            "children": [
              0
            ]
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            "label": "Vor- und Nachsaison",
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                "03-15",
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              [
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            ],
            "adult": 150,
            "children": [
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          }
        ]
      }
    },
    {
      "slug": "langballig",
      "name": "Langballig",
      "short": "Langballig",
      "ags": "01059137",
      "state": "Schleswig-Holstein",
      "district": "Schleswig-Flensburg",
      "sources": {
        "satzung": {
          "title": "Satzung des Amtes Langballig über die Erhebung einer Tourismusabgabe vom 16. Dezember 2021",
          "url": "https://www.amt-langballig.de/fileadmin/Amt/Dateien/Satzungen/Satzung_%C3%BCber_die_Erhebung_einer_Tourismusabgabe.PDF",
          "kind": "statute",
          "inForce": "2022-01-01",
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          "verifiedOn": "2026-10-15",
          "changedOn": "2026-10-15"
        },
        "ortsrechtAmt": {
          "title": "Amt Langballig, Ortsrecht des Amtes Langballig",
          "url": "https://www.amt-langballig.de/buergerservice-und-politik/ihre-digitale-amtsverwaltung/ortsrecht/Stichwort/amt-langballig",
          "kind": "municipality",
          "changedOn": "2026-10-15",
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          "verifiedOn": "2026-10-15"
        },
        "bnetza": {
          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
          "url": "https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Digitales/Kurzzeitvermietung/_func/Area-Liste-xls.html?nn=686258",
          "kind": "federal",
          "changedOn": "2026-10-15",
          "sha256": "40fa3c51b203943bc7dd08e626cf053241bc4cac5c05e2071ce7e26b3f34c652",
          "verifiedOn": "2026-10-15"
        }
      },
      "levy": null,
      "lodgingTax": null,
      "noLevy": {
        "text": "Im Ortsrecht des Amtes Langballig, das die Tourismusabgabe erhebt, steht keine Kurabgabe.",
        "source": "ortsrechtAmt",
        "quote": "Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe",
        "absent": [
          "Kurabgabe",
          "Kurbeitrag",
          "Kurtaxe",
          "Gästebeitrag",
          "Gästeabgabe"
        ]
      },
      "businessLevy": {
        "name": "Tourismusabgabe",
        "source": "satzung",
        "payer": {
          "text": "Zahlen musst du als selbständig Tätige oder Tätiger, wenn dir der Tourismus im Amt Langballig unmittelbar Vorteile bringt.",
          "quote": "Abgabepflichtig sind alle selbständig tätigen natürlichen und juristischen Personen, denen durch den Tourismus im Amt Langballig unmittelbar Vorteile geboten werden."
        },
        "letting": [
          {
            "label": "Ferienwohnung ohne Frühstück",
            "quote": "3. Ferienwohnung ohne Frühstück 25,80 Euro pro Bett",
            "flat": {
              "cents": 2580,
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          },
          {
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            "quote": "2. Privatzimmer mit Frühstück 22,77 Euro pro Bett",
            "flat": {
              "cents": 2277,
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          },
          {
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            "quote": "1. Hotel mit Frühstück 6,72 Euro pro Bett",
            "flat": {
              "cents": 672,
              "per": "Bett"
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          }
        ],
        "reporting": {
          "text": "Bis zum 1. Juli jeden Jahres teilst du dem Amt Langballig mit, was für die Berechnung nötig ist; gehen die Angaben nicht ein, kann das Amt die Berechnungsgrundlage schätzen.",
          "quote": "Der Abgabepflichtige hat dem Amt Langballig bis zum 1. Juli jeden Jahres die erforderlichen Angaben zur Berechnung der Abgabe mitzuteilen. Gehen die Angaben nicht ein, so kann die Berechnungsgrundlage geschätzt werden."
        },
        "deadline": {
          "text": "Fällig ist die Abgabe 14 Tage nach Zugang des Bescheids, gezahlt wird an die Amtskasse Langballig.",
          "quote": "Die Abgabe ist innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang des Heranziehungsbescheides fällig und bei der Amtskasse Langballig zu entrichten."
        },
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          {
            "text": "Als gemeinnützig anerkannte Vereine zahlen keine Tourismusabgabe.",
            "quote": "(2) Vereine, die als gemeinnützig anerkannt sind, zahlen keine Tourismusabgabe."
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        ],
        "remarks": [
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            "text": "Die Tourismusabgabe erhebt das Amt Langballig, die Gemeinden haben die Erhebung auf das Amt übertragen; dieselbe Satzung gilt für Dollerup, Grundhof, Langballig, Munkbrarup, Ringsberg, Wees und Westerholz.",
            "quote": "Die Gemeinden Dollerup, Grundhof, Langballig, Munkbrarup, Ringsberg, Wees und Westerholz sind als Erholungsorte anerkannt, die Gemeinde Langballig zusätzlich als Luftkurort. Die Gemeinden haben Aufgaben des Tourismus wie die Touristinformation, Badeaufsichten, LTO und die Erhebung einer Tourismusabgabe (Fremdenverkehrsabgabe) durch die jeweiligen Beschlüsse der Gemeindevertretungen auf das Amt übertragen. (2) Das Amt Langballig erhebt zur teilweisen Deckung seiner Aufwendungen für die Tourismuswerbung und zur teilweisen Deckung der Aufwendungen für die Herstellung, Verwaltung und Unterhaltung der zu Erholungszwecken bereitgestellten Einrichtungen eine Tourismusabgabe nach Maßgabe dieser Satzung."
          },
          {
            "text": "Es ist eine Jahresabgabe, kein Betrag je Gast oder Nacht.",
            "quote": "(1) Die Abgabe wird als Jahresabgabe erhoben."
          },
          {
            "text": "Wer zwischen dem 1. Juli und dem 30. September einen Betrieb eröffnet oder vergrößert, wird nachveranlagt.",
            "quote": "Abgabepflichtige, die zwischen dem 1. Juli und dem 30. September eines Jahres einen Betrieb eröffnen oder vergrößern, werden nachveranlagt."
          },
          {
            "text": "Die Satzung sieht jedes Jahr eine Nachkalkulation vor; die Beträge können sich deshalb ändern, frag im Zweifel beim Amt nach.",
            "quote": "Es erfolgt eine jährliche Nachkalkulation."
          },
          {
            "text": "Langballig ist als Erholungsort und zusätzlich als Luftkurort anerkannt.",
            "quote": "Die Gemeinden Dollerup, Grundhof, Langballig, Munkbrarup, Ringsberg, Wees und Westerholz sind als Erholungsorte anerkannt, die Gemeinde Langballig zusätzlich als Luftkurort."
          },
          {
            "text": "Der Bescheid kommt schriftlich zum Ende des Kalenderjahres.",
            "quote": "Die Heranziehung zur Tourismusabgabe erfolgt durch schriftlichen Bescheid zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres."
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          {
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            "quote": "Wer entgegen § 8 Abs. 1 dieser Satzung dem Amt Langballig die Aufnahme der abgabenpflichtigen Tätigkeit nicht anzeigt oder auf Anforderung die erforderlichen Angaben zur Berechnung der Abgabe nicht oder nicht vollständig mitteilt, begeht eine Ordnungswidrigkeit"
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              "reading": "Die Unterkunftsgeber sind verpflichtet zur Meldung der beherbergten Personen, zur Berechnung und Einziehung der Kurabgabe von den beherbergten Personen, zur Aushändigung einer Gästekarte sowie zur Abführung der Kurabgabe an die Kurverwaltung. Sie haften für die rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung der Kurabgabe."
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              "reading": "Die elektronische Meldung muss spätestens am Tag nach der Ankunft erfolgen; die Meldung über Meldevordrucke muss so erfolgen, dass die für die Berechnung der Kurabgabe notwendigen Daten spätestens fünf Werktage nach der Ankunft der beherbergten Person bei der Kurverwaltung eingeht."
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          "title": "Satzung der Gemeinde List auf Sylt über die Erhebung einer Tourismusabgabe vom 21. März 2024",
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              "reading": "(1) Die Beitragspflichtigen haben der Gemeinde List auf Sylt bis zum 15. August eines jeden Jahres unaufgefordert die zur Berechnung des Beitrags erforderlichen Angaben mitzuteilen oder 14 Tage nach Aufforderung eine entsprechende Erklärung abzugeben."
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              "reading": "Ferienwohnungs-/-haus-, Privatzimmer-Vermietung an wechselnde Gäste je Übernachtung (pro Gast)* 0,32 €"
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            "text": "Nahe Angehörige von Einwohnern, die unentgeltlich bei ihnen wohnen",
            "quote": "Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Großeltern, Eltern, Kinder, Kindeskinder, Geschwister und Geschwisterkinder, Geschwister der Eltern, Schwiegereltern, Schwiegertöchter und -söhne, Schwägerinnen und Schwager (1. Grades) von Personen, die in der Gemeinde ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, wenn sie unentgeltlich in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen sind"
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          {
            "text": "Wer in einer anderen Gemeinde auf Sylt schon Kurabgabe bezahlt hat, ist für diese Zeit als Tagesgast befreit",
            "quote": "Personen, die Kurabgaben in einer anderen Gemeinde auf der Insel Sylt entrichtet haben, sind für die Zeit, für die die Abgaben entrichtet wurden, als Tagesgäste von der Kurabgabe im Erhebungsgebiet befreit."
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          {
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            "quote": "Schwerbehinderte Menschen, die einen Grad der Behinderung von 80 oder mehr nachweisen können, erhalten eine Ermäßigung der Kurabgabe in Höhe von 20 %."
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          {
            "text": "Begleitpersonen von Menschen, die im öffentlichen Verkehr regelmäßig auf Hilfe angewiesen sind",
            "quote": "Begleitpersonen nach§ 229 Abs. 2 SGB IX von Personen, die bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln infolge ihrer Behinderung regelmäßig auf Hilfe angewiesen sind, sind von der Kurabgabe befreit."
          },
          {
            "text": "Wer im Ort arbeitet oder in Ausbildung steht, gilt nicht als ortsfremd",
            "quote": "Als ortsfremd gilt nicht, wer im Erhebungsgebiet arbeitet oder in Ausbildung steht."
          }
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          {
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            "quote": "Statt der tatsächlichen Zahl der Tage des Aufenthalts werden maximal 28 Hauptsaisontage berücksicl1tigt (Jahresgästekarte), wenn der Abgabenschuldner dies beantragt"
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          {
            "text": "Bei vorzeitiger Abreise wird die Kurabgabe auf Antrag zeitanteilig erstattet, über dich als Unterkunftsgeber oder die Kurverwaltung.",
            "quote": "Die Kurabgabe ist reduziert und wird auf Antrag zeitanteilig erstattet, wenn Personen ihren abgabepflichtigen Aufenthalt im Erhebungsgebiet vorzeitig abbrechen."
          },
          {
            "text": "Als Unterkunftsgeber giltst du auch, wenn du Gäste in deiner eigenen Wohnung unentgeltlich übernachten lässt, selbst Freunde und Angehörige.",
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          "text": "Wer Gäste beherbergt, meldet sie, berechnet und zieht die Kurabgabe ein, händigt die Gästekarte aus und führt den Betrag an die Kurverwaltung ab; dafür haftest du.",
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          "quote": "Die elektronische Meldung muss spätestens am Tag nach der Ankunft erfolgen; die Meldung über Meldevordrucke muss so erfolgen, dass die für die Berechnung der Kurabgabe notwendigen Daten spätestens fünf Werktage nach der Ankunft der beherbergten Person bei der Kurverwaltung eingeht."
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          "quote": "(1) Beitragspflichtig sind die natürlichen und juristischen Personen und die teil- oder nichtrechtsfähigen Personenvereinigungen, denen durch den Tourismus in der Gemeinde List auf Sylt unmittelbar und/oder mittelbar wirtschaftliche Vorteile geboten werden."
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        "reporting": {
          "text": "Bis zum 15. August jeden Jahres teilst du der Gemeinde unaufgefordert mit, was sie für die Berechnung braucht, oder innerhalb von 14 Tagen nach ihrer Aufforderung.",
          "quote": "(1) Die Beitragspflichtigen haben der Gemeinde List auf Sylt bis zum 15. August eines jeden Jahres unaufgefordert die zur Berechnung des Beitrags erforderlichen Angaben mitzuteilen oder 14 Tage nach Aufforderung eine entsprechende Erklärung abzugeben."
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        "deadline": {
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          "quote": "(2) Der Beitrag ist innerhalb 1 Monats nach Zustellung des Heranziehungsbescheides fällig."
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          {
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          {
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            "quote": "(2) Werden keine Angaben gemacht, können Berechnungsgrundlagen geschätzt werden."
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          {
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      "name": "Hansestadt Lübeck",
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      "state": "Schleswig-Holstein",
      "district": "Lübeck",
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          "title": "Satzung der Hansestadt Lübeck über die Erhebung von Kurabgabe und Strandbenutzungsgebühr im Stadtteil Kurort und Seeheilbad Travemünde vom 30.11.2020, in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 04.05.2026, Lesefassung der Hansestadt",
          "url": "https://bekanntmachungen.luebeck.de/ortsrecht/d/8-8/download",
          "kind": "municipality",
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          {
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            "quote": "Die Begleitperson eines Schwerbehinderten, sofern eine ständige Begleitung notwendig ist und dies im Ausweis des Schwerbehinderten eingetragen ist."
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          {
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          {
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          {
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            "quote": "Personen, die zu Erwerbszwecken oder gewerblichen Ausbildungszwecken Unterkunft nehmen, soweit sie die Kureinrichtungen weder während noch außerhalb der o. g. Aufenthaltszwecke in Anspruch nehmen bzw. die Benutzung der Einrichtungen zu den Aufgaben im Rahmen ihrer Tätigkeit gehört."
          },
          {
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            "quote": "bettlägerige Kranke und Verletzte, die nicht in der Lage sind, die Kureinrichtungen in Anspruch zu nehmen, bei Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung."
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Die Kurabgabe gilt nur im Stadtteil Travemünde (Ivendorf, Alt-Travemünde/Rönnau, Priwall, Teutendorf, Brodten), nicht in der übrigen Hansestadt Lübeck.",
            "quote": "im Stadtteil Travemünde (Stadtbezirke: Ivendorf, Alt- Travemünde/Rönnau, Priwall, Teutendorf, Brodten)"
          },
          {
            "text": "Diese Sätze gelten seit dem 15.05.2026.",
            "quote": "In der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 04.05.2026, in Kraft ab 15.05.2026"
          },
          {
            "text": "Auf Antrag und nach Bewilligung durch den Kurbetrieb gilt statt der Tagessätze eine Jahreskurabgabe von 98,00 € für pauschal 28 Tage der Sommerkurzeit.",
            "quote": "Die Zahl der Aufenthaltstage wird auf 28 Tage der Sommerkurzeit pauschaliert (Jahreskurabgabe von € 98,00), wenn der Kurabgabepflichtige einen entsprechenden Antrag stellt und dieser vom Kurbetrieb Travemünde nach Prüfung des Sachverhaltes bewilligt wird."
          },
          {
            "text": "Befreiungen und Ermäßigungen darfst du nur im System des Kurbetriebs über die dort wählbaren Kategorien vergeben; alles andere spricht der Kurbetrieb Travemünde auf Antrag aus.",
            "quote": "sind außerhalb der im System wählbaren Kategorien und der sich aus diesen ergebenden automatischen Berechnungen nicht berechtigt, Ermäßigungen bei der Berechnung der Kurabgabe oder Befreiungen zu gewähren. Entsprechende Ermäßigungen oder Befreiungen kann nur der Kurbetrieb Travemünde auf Antrag aussprechen."
          },
          {
            "text": "Weigert sich ein Gast zu zahlen, entgehst du der Haftung nur, wenn du den Kurbetrieb Travemünde unverzüglich mit Namen, Anschrift und Aufenthaltsdauer informierst.",
            "quote": "Weigert sich der/die Kurabgabepflichtige, die Kurabgabe zu zahlen, kann sich der/die Wohnungsgeber:in nur durch die unverzügliche Unterrichtung des Kurbetriebs Travemünde von seiner/ihrer Haftung befreien."
          },
          {
            "text": "Du musst ein Gästeverzeichnis führen und dem Kurbetrieb jederzeit auf Anforderung vorlegen.",
            "quote": "Das Gästeverzeichnis ist den Beauftragten des Kurbetriebes Travemünde jederzeit auf Anforderung vorzulegen."
          }
        ],
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          "text": "Wer Gäste beherbergt, zieht die Kurabgabe ein, gibt eine ostseecard aus und führt die Abgabe an den Kurbetrieb Travemünde ab; dafür haftest du.",
          "quote": "Die Wohnungsgeber:innen haben die Kurabgabe von den kurabgabepflichtigen Personen, die sie beherbergen oder denen sie Wohnraum überlassen, einzuziehen, ihnen eine ostseecard auszuhändigen und die Kurabgabe innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung an den Kurbetrieb Travemünde oder die von diesem mit der Einziehung beauftragte Stelle abzuführen. Sie haften für die rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung der Kurabgabe."
        },
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          "quote": "die Kurabgabe innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung an den Kurbetrieb Travemünde oder die von diesem mit der Einziehung beauftragte Stelle abzuführen"
        },
        "reporting": {
          "text": "Gemeldet wird digital innerhalb von 3 Tagen im onlinemeldeschein ostseecard des Kurbetriebs Travemünde; ein Papiermeldeschein ist nur nach genehmigtem Härtefallantrag erlaubt.",
          "quote": "innerhalb von 3 Tagen beim Kurbetrieb Travemünde unter Verwendung des onlinemeldeschein ostseecard digital anzumelden. Bei der Verwendung ist die zugehörige Datenschutzerklärung in der jeweils geltenden Fassung zu beachten. Eine analoge Meldung ist nur dann zulässig, wenn ein zuvor beim Kurbetrieb Travemünde gestellter Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung wegen des Vorliegens eines Härtefalles positiv beschieden wurde."
        }
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          "title": "Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Maasholm vom 15.12.2014, Lesefassung mit der 1. Änderungssatzung vom 12.12.2019",
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          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
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            "label": "Fremdenbetten-Vermietung (Vorteilsstufe 4)",
            "quote": "Fremdenbetten-Vermietung 4 Betten",
            "units": {
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              "per": "Bett",
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                "quote": "Der Abgabesatz für eine Vorteilseinheit (§ 7) beträgt 25,-€"
              },
              "times": {
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                "quote": "in der Vorteilsstufe 4 dem vierfachen Satz der Vorteilseinheit"
              }
            }
          }
        ],
        "minimum": null,
        "reporting": {
          "text": "Du teilst der Gemeinde bis zum 1. Juni jedes Jahres die Angaben mit, die sie für die Berechnung braucht.",
          "quote": "Der Abgabepflichtige hat der Gemeinde bis zum 1. Juni jeden Jahres die erforderlichen Angaben zur Berechnung der Abgabe mitzuteilen."
        },
        "deadline": {
          "text": "Die Abgabe wird in vier Raten fällig, am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.",
          "quote": "Die Abgabe ist jeweils in Vierteljahresraten am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig."
        },
        "exemptions": [],
        "remarks": [
          {
            "text": "Die Fremdenbetten-Vermietung steht in der Anlage 4, also in Vorteilsstufe 4.",
            "quote": "Vorteilsstufe 4: Anlage 4 zu § 8 Abs. 2d)"
          },
          {
            "text": "Hast du mehr oder weniger Betten als die Satzung je Vorteilseinheit ansetzt, wird anteilig gerechnet.",
            "quote": "Der als Vorteilseinheit zugrunde gelegte Bemessungsmaßstab ist bei einer Über- oder Unterschreitung anteilig zu berücksichtigen."
          },
          {
            "text": "Eröffnest oder vergrößerst du zwischen dem 1. Juni und dem 30. September einen Betrieb, wirst du nachveranlagt.",
            "quote": "Abgabepflichtige, die zwischen dem 1. Juni und dem 30. September eines Jahres einen Betrieb eröffnen oder vergrößern, werden nachveranlagt."
          },
          {
            "text": "Gehen deine Angaben nicht ein, kann die Berechnungsgrundlage geschätzt werden.",
            "quote": "Gehen die Angaben nicht ein, so kann die Berechnungsgrundlage geschätzt werden."
          },
          {
            "text": "Bei besonderen Verhältnissen, die die Leistungsfähigkeit eines Abgabepflichtigen außerordentlich beeinträchtigen, kann die Abgabe ganz oder teilweise erlassen werden.",
            "quote": "Liegen besondere Verhältnisse vor, die die Leistungsfähigkeit eines Abgabepflichtigen in außerordentlichem Maße beeinträchtigen, so kann die Abgabe aus Billigkeitsgründen ganz oder teilweise erlassen werden."
          },
          {
            "text": "Fängst du mit der Vermietung an, zeigst du das der Gemeinde an; wer die Aufnahme der Tätigkeit nicht anzeigt oder verlangte Angaben nicht macht, begeht eine Ordnungswidrigkeit.",
            "quote": "Wer entgegen § 10 Abs. 1 dieser Satzung der Gemeinde die Aufnahme der abgabenpflichtigen Tätigkeit nicht anzeigt oder auf Anforderung die erforderlichen Angaben zur Berechnung der Abgabe nicht oder nicht vollständig mitteilt, begeht eine Ordnungswidrigkeit"
          },
          {
            "text": "Lässt sich die Abgabe nicht mehr in Vierteljahresraten aufteilen, ist sie innerhalb von sieben Tagen nach Zustellung des Bescheids in einer Summe fällig.",
            "quote": "ist die Abgabe innerhalb von sieben Tagen nach Zustellung des Heranziehungsbescheides fällig und bei der Amtskasse in einer Summe zu entrichten, sofern eine Aufteilung in Vierteljahresraten nicht mehr möglich ist."
          }
        ]
      },
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        "source": "bnetza",
        "asOf": "2026-10-01",
        "quote": "Stand: 01.10.2026"
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          {
            "label": "Fremdenbetten-Vermietung (Vorteilsstufe 4)",
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            "unit": "Betten",
            "rate": "25,00 € je Bett im Jahr."
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      "name": "Gemeinde Midlum",
      "short": "Midlum",
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      "state": "Schleswig-Holstein",
      "district": "Nordfriesland",
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          "title": "Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe (Kurabgabesatzung) in der Gemeinde Midlum vom 27.09.2024, Ortsrecht der Gemeinde Midlum (Amt Föhr-Amrum)",
          "url": "https://daten2.verwaltungsportal.de/dateien/seitengenerator/87d04a8a1ca2c75ad04587faa555bb16147581/04_KA_neu_2025.pdf",
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              "reading": "Bei der Berechnung der Kurabgabe für Übernachtungsgäste wird der Tag der Anreise als voller Tag, der Tag der Abreise nicht gewertet."
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              "page": 3,
              "reading": "Die Kurabgabe beträgt für jede abgabepflichtige Person in der Hauptkurzeit vom 1. März bis 31.Oktober täglich 3,50 €."
            },
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              "reading": "Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, wenn sie sich in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson befinden, nicht aber im Rahmen einer Gruppenreise (Klassenfahrt 0.ä.), bei Nachweis des Lebensalters."
            },
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              "reading": "In der übrigen Zeit beträgt sie täglich 1,80 €."
            },
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              "page": 2,
              "reading": "Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, wenn sie sich in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson befinden, nicht aber im Rahmen einer Gruppenreise (Klassenfahrt 0.ä.), bei Nachweis des Lebensalters."
            },
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              "page": 2,
              "reading": "Menschen mit Behinderung, die nachweislich durch amtliche Unterlagen auf ständige Begleitung angewiesen sind. Die Begleitperson ist ebenfalls kurabgabefrei, wenn sie zusammen mit der in Satz 1 genannten Person in derselben Unterkunft beherbergt wird."
            },
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              "page": 2,
              "reading": "Großeltern, Eltern, Kinder, Kindeskinder, Geschwister und Geschwisterkinder, Schwiegereltern, Schwiegertöchter und -söhne, Ehegatten, Lebenspartner/innen, Schwägerinnen und Schwager von Personen, die in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben, wenn sie unentgeltlich in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen sind"
            },
            {
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              "page": 2,
              "reading": "Personen, die in Ausübung ihres Dienstes, Berufes oder Gewerbes im Auftrag ortsansässiger Auftraggeber anwesend sind, soweit sie die gemeindlichen Kur- und Erholungseinrichtungen und -veranstaltungen nicht in Anspruch nehmen."
            },
            {
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              "page": 3,
              "reading": "Für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die sie sich nicht in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson befinden oder die an einer Gruppenreise teilnehmen, beträgt die Kurabgabe in Abweichung zu den vorgenannten Sätzen 0,50 € je Aufenthaltstag."
            },
            {
              "where": "remarks[1]",
              "page": 1,
              "reading": "Die Kurabgabe wird mit den anderen Gemeinden der Insel Föhr - Alkersum, Borgsum, Dunsum, Nieblum, Oevenum, Oldsum, Süderende, Utersum, Witsum, Wrixum und der Stadt Wyk auf Föhr auf Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages als eine gemeinsame Kurabgabe nach 8 10 Abs. 2 Satz 4 KAG erhoben."
            },
            {
              "where": "remarks[2]",
              "page": 3,
              "reading": "Die Kurabgabe wird für die Dauer jedes ununterbrochenen Aufenthaltes in einem Kalenderjahr mit den in Absatz 1 genannten Sätzen, bei mehreren Aufenthalten im Kalenderjahr höchstens jedoch in Höhe der Jahreskurabgabe nach Absatz 3, erhoben.",
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            },
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              "page": 3,
              "reading": "Die Jahreskurabgabe beträgt für jede abgabepflichtige Person im Kalenderjahr 105,00 € Zur Berechnung der Jahreskurabgabe werden 30 Tagessätze der Hauptsaison als Grundlage genommen."
            },
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              "page": 5,
              "reading": "Zur Erfüllung der Melde-, Einziehungs- und Abführungspflichten können die Unterkunftsgebenden wählen, ob sie das elektronische Meldescheinverfahren (8 9) oder das Papiermeldescheinverfahren ($ 10) nutzen möchten. Die Entscheidung hat die unterkunftsgebende Person der in & 13 genannten Stelle schriftlich vor der Aufnahme der Personenbeherbergung mitzuteilen."
            },
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              "page": 7,
              "reading": "Die unterkunftsgebende Person ist verpflichtet, für die von ihr ausgehändigten Vordrucke die Kurabgabe zu errechnen, diese vom Gast einzuziehen und innerhalb von zwei Kalenderwochen ab Ankunftstag des Gastes an die in $ 13 genannte Stelle kostenfrei abzuführen."
            },
            {
              "where": "remarks[6]",
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              "reading": "Jede unterkunftsgebende Person ist verpflichtet, die Kurabgabensatzung für die Gäste sichtbar auszulegen."
            },
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              "page": 5,
              "reading": "Alle Unterkunftsgebenden sind verpflichtet, jeder von ihnen aufgenommenen Person eine Kurkarte auszustellen, die von der aufgenommenen Person zu zahlende Kurabgabe einzuziehen und die Abgabe an die in $ 13 genannte Stelle kostenlos abzuführen."
            },
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              "page": 7,
              "reading": "Die Abbuchung der jeweiligen Kurabgaben wird frühestens zwei Wochen nach dem Abreisetag der betroffenen Gäste durch das System vorgenommen."
            },
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              "reading": "Spätestens am Tag nach der Ankunft der beherbergten Person (Fälligkeit der Kurabgabe) ist der entsprechende, vorher im System erfasste Meldeschein mit dem eigenen Drucker auf einer der überlassenen Druckvorlagen auszudrucken."
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          ]
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          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
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          "title": "Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Tourismusabgabesatzung) in der Gemeinde Midlum",
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              "reading": "Abgabenpflichtig sind die natürlichen und juristischen Personen sowie die Personenvereinigungen, denen durch den Tourismus im Gemeindegebiet wirtschaftliche Vorteile geboten werden."
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              "reading": "Der Abgabensatz wird dadurch ermittelt, dass der zu deckende Aufwand im Sinne des $ 1 dieser Satzung durch die Summe aller Maßstabseinheiten dividiert wird. Der Abgabensatz beträgt 4,0 %."
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              "reading": "Vermietung von Ferienwohnungen/-appartements/-häusern, Umsatz über 30 T€"
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              "reading": "18% 15% 25% 21% 11% 6% 2% 2% 1% 16%"
            },
            {
              "where": "businessLevy.letting[7]",
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              "reading": "sonstige Betriebe der Gästebeherbergung"
            },
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              "page": 5,
              "reading": "100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100%"
            },
            {
              "where": "businessLevy.letting[7].turnover.profit",
              "page": 5,
              "reading": "18% 15% 25% 21% 11% 6% 2% 2% 1% 16% 12%"
            },
            {
              "where": "businessLevy.basis",
              "page": 2,
              "reading": "Unter Umsatz im Sinne dieser Satzung ist die jährliche Summe der vereinnahmten Entgelte ($ 10 Abs. 1 Satz 1 und 2 Umsatzsteuergesetz) für die der jeweiligen Betriebsart It. Anlage zu dieser Satzung zuzuordnenden Leistungen, abzüglich gegebenenfalls enthaltener Umsatzsteuer, zu verstehen."
            },
            {
              "where": "businessLevy.minimum",
              "page": 2,
              "reading": "Die Tourismusabgabe wird nicht festgesetzt, erhoben oder nachgefordert, wenn die Forderung im Einzelfall den Betrag von fünf Euro nicht übersteigt."
            },
            {
              "where": "businessLevy.reporting",
              "page": 3,
              "reading": "2. bis zum 31. März eines jeden Jahres die zur Berechnung erforderlichen Angaben durch Vorlage geeigneter Nachweise (z.B. Umsatzsteuervoranmeldungen, Umsatzsteuererklärung, Umsatzsteuerbescheid, Erklärungen des Steuerberaters oder Erklärungsformblatt der Gemeinde) mitzuteilen."
            },
            {
              "where": "businessLevy.deadline",
              "page": 2,
              "reading": "innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Heranziehungsbescheides fällig, soweit nicht im Bescheid ausdrücklich ein späterer Fälligkeitstermin bestimmt ist."
            },
            {
              "where": "businessLevy.remarks[0]",
              "page": 2,
              "reading": "Maßgeblich ist der im Erhebungsjahr (8 1 Abs. 3) vereinnahmte Umsatz."
            },
            {
              "where": "businessLevy.remarks[1]",
              "page": 3,
              "reading": "1. Beginn und Ende der abgabenpflichtigen Tätigkeit innerhalb eines Monats anzuzeigen,"
            },
            {
              "where": "businessLevy.remarks[2]",
              "page": 2,
              "reading": "Die Gemeinde kann während des Erhebungsjahres auf den zu erwartenden Abgabenanspruch eine Vorausleistung erheben."
            },
            {
              "where": "businessLevy.remarks[3]",
              "page": 2,
              "reading": "Als Beendigung einer abgabenpflichtigen Tätigkeit ist nicht anzusehen, wenn diese nur saisonal ausgeübt wird."
            },
            {
              "where": "businessLevy.remarks[4]",
              "page": 2,
              "reading": "multipliziert mit dem Vorteilssatz (= tourismusbedingten Anteil, Absatz 3) in % sowie mit dem Gewinnsatz (Absatz 4) in %."
            }
          ]
        }
      },
      "levy": {
        "name": "Kurabgabe",
        "source": "satzung",
        "counting": {
          "countsDepartureDay": false,
          "quote": "Bei der Berechnung der Kurabgabe für Übernachtungsgäste wird der Tag der Anreise als voller Tag, der Tag der Abreise nicht gewertet."
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            "label": "Hauptkurzeit",
            "ranges": [
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                "from": "03-01",
                "to": "10-31"
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            "adult": {
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              "quote": "Die Kurabgabe beträgt für jede abgabepflichtige Person in der Hauptkurzeit vom 1. März bis 31.Oktober täglich 3,50 €."
            },
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                "quote": "Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, wenn sie sich in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson befinden, nicht aber im Rahmen einer Gruppenreise (Klassenfahrt o.ä.), bei Nachweis des Lebensalters."
              }
            ]
          },
          {
            "label": "Übrige Zeit",
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              }
            ],
            "adult": {
              "cents": 180,
              "quote": "In der übrigen Zeit beträgt sie täglich 1,80 €."
            },
            "children": [
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                "underAge": 18,
                "cents": 0,
                "quote": "Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, wenn sie sich in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson befinden, nicht aber im Rahmen einer Gruppenreise (Klassenfahrt o.ä.), bei Nachweis des Lebensalters."
              }
            ]
          }
        ],
        "maxNights": null,
        "exemptions": [
          {
            "text": "Menschen mit Behinderung, die nachweislich auf ständige Begleitung angewiesen sind, und ihre Begleitperson in derselben Unterkunft",
            "quote": "Menschen mit Behinderung, die nachweislich durch amtliche Unterlagen auf ständige Begleitung angewiesen sind. Die Begleitperson ist ebenfalls kurabgabefrei, wenn sie zusammen mit der in Satz 1 genannten Person in derselben Unterkunft beherbergt wird."
          },
          {
            "text": "Angehörige von Einwohnern, die unentgeltlich bei ihnen wohnen und die Kureinrichtungen nicht nutzen",
            "quote": "Großeltern, Eltern, Kinder, Kindeskinder, Geschwister und Geschwisterkinder, Schwiegereltern, Schwiegertöchter und -söhne, Ehegatten, Lebenspartner/innen, Schwägerinnen und Schwager von Personen, die in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben, wenn sie unentgeltlich in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen sind"
          },
          {
            "text": "Wer im Auftrag ortsansässiger Auftraggeber beruflich auf der Insel ist und die Kureinrichtungen nicht nutzt",
            "quote": "Personen, die in Ausübung ihres Dienstes, Berufes oder Gewerbes im Auftrag ortsansässiger Auftraggeber anwesend sind, soweit sie die gemeindlichen Kur- und Erholungseinrichtungen und -veranstaltungen nicht in Anspruch nehmen."
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ohne volljährige Begleitung oder auf einer Gruppenreise zahlen 0,50 € je Aufenthaltstag.",
            "quote": "Für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die sie sich nicht in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson befinden oder die an einer Gruppenreise teilnehmen, beträgt die Kurabgabe in Abweichung zu den vorgenannten Sätzen 0,50 € je Aufenthaltstag."
          },
          {
            "text": "Die Kurabgabe gilt gemeinsam für ganz Föhr; Midlum erhebt sie zusammen mit den übrigen Inselgemeinden und der Stadt Wyk.",
            "quote": "Die Kurabgabe wird mit den anderen Gemeinden der Insel Föhr – Alkersum, Borgsum, Dunsum, Nieblum, Oevenum, Oldsum, Süderende, Utersum, Witsum, Wrixum und der Stadt Wyk auf Föhr auf Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages als eine gemeinsame Kurabgabe nach § 10 Abs. 2 Satz 4 KAG erhoben."
          },
          {
            "text": "Über mehrere Aufenthalte im Kalenderjahr zahlt ein Gast höchstens die Jahreskurabgabe.",
            "quote": "Die Kurabgabe wird für die Dauer jedes ununterbrochenen Aufenthaltes in einem Kalenderjahr mit den in Absatz 1 genannten Sätzen, bei mehreren Aufenthalten im Kalenderjahr höchstens jedoch in Höhe der Jahreskurabgabe nach Absatz 3, erhoben."
          },
          {
            "text": "Die Jahreskurabgabe beträgt 105,00 € je Person, berechnet aus 30 Tagessätzen der Hauptsaison.",
            "quote": "Die Jahreskurabgabe beträgt für jede abgabepflichtige Person im Kalenderjahr 105,00 € Zur Berechnung der Jahreskurabgabe werden 30 Tagessätze der Hauptsaison als Grundlage genommen."
          },
          {
            "text": "Ob du elektronisch oder mit Papiermeldescheinen meldest, teilst du der Föhr Tourismus GmbH vor der ersten Vermietung schriftlich mit.",
            "quote": "Zur Erfüllung der Melde-, Einziehungs- und Abführungspflichten können die Unterkunftsgebenden wählen, ob sie das elektronische Meldescheinverfahren (§ 9) oder das Papiermeldescheinverfahren (§ 10) nutzen möchten. Die Entscheidung hat die unterkunftsgebende Person der in § 13 genannten Stelle schriftlich vor der Aufnahme der Personenbeherbergung mitzuteilen."
          },
          {
            "text": "Mit Papiermeldescheinen führst du die Kurabgabe binnen zwei Kalenderwochen ab Ankunft des Gastes ab.",
            "quote": "Die unterkunftsgebende Person ist verpflichtet, für die von ihr ausgehändigten Vordrucke die Kurabgabe zu errechnen, diese vom Gast einzuziehen und innerhalb von zwei Kalenderwochen ab Ankunftstag des Gastes an die in § 13 genannte Stelle kostenfrei abzuführen."
          },
          {
            "text": "Vermieter müssen die Kurabgabensatzung für ihre Gäste sichtbar auslegen.",
            "quote": "Jede unterkunftsgebende Person ist verpflichtet, die Kurabgabensatzung für die Gäste sichtbar auszulegen."
          }
        ],
        "hostDuty": {
          "text": "Wer Gäste beherbergt, stellt jedem Gast eine Kurkarte aus, zieht die Kurabgabe ein und führt sie an die Föhr Tourismus GmbH ab.",
          "quote": "Alle Unterkunftsgebenden sind verpflichtet, jeder von ihnen aufgenommenen Person eine Kurkarte auszustellen, die von der aufgenommenen Person zu zahlende Kurabgabe einzuziehen und die Abgabe an die in § 13 genannte Stelle kostenlos abzuführen."
        },
        "deadline": {
          "text": "Im elektronischen Verfahren wird die Kurabgabe per SEPA-Lastschrift eingezogen, frühestens zwei Wochen nach der Abreise der Gäste.",
          "quote": "Die Abbuchung der jeweiligen Kurabgaben wird frühestens zwei Wochen nach dem Abreisetag der betroffenen Gäste durch das System vorgenommen."
        },
        "reporting": {
          "text": "Im elektronischen Meldescheinverfahren erfasst du die Gäste im System und druckst ihre Gästekarten spätestens am Tag nach der Ankunft aus.",
          "quote": "Spätestens am Tag nach der Ankunft der beherbergten Person (Fälligkeit der Kurabgabe) ist der entsprechende, vorher im System erfasste Meldeschein mit dem eigenen Drucker auf einer der überlassenen Druckvorlagen auszudrucken."
        }
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        "source": "bnetza",
        "asOf": "2026-10-01",
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      "businessLevy": {
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          "quote": "Abgabenpflichtig sind die natürlichen und juristischen Personen sowie die Personenvereinigungen, denen durch den Tourismus im Gemeindegebiet wirtschaftliche Vorteile geboten werden."
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          {
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          },
          {
            "label": "Sonstige Betriebe der Gästebeherbergung",
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            }
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        ],
        "rate": {
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          "quote": "Der Abgabensatz wird dadurch ermittelt, dass der zu deckende Aufwand im Sinne des $ 1 dieser Satzung durch die Summe aller Maßstabseinheiten dividiert wird. Der Abgabensatz beträgt 4,0 %."
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        "basis": {
          "text": "Es zählt der Umsatz, den du im Erhebungsjahr einnimmst, ohne die darin enthaltene Umsatzsteuer.",
          "quote": "Unter Umsatz im Sinne dieser Satzung ist die jährliche Summe der vereinnahmten Entgelte ($ 10 Abs. 1 Satz 1 und 2 Umsatzsteuergesetz) für die der jeweiligen Betriebsart It. Anlage zu dieser Satzung zuzuordnenden Leistungen, abzüglich gegebenenfalls enthaltener Umsatzsteuer, zu verstehen."
        },
        "minimum": {
          "text": "Beträgt die Abgabe nicht mehr als 5 Euro, wird sie nicht festgesetzt.",
          "quote": "Die Tourismusabgabe wird nicht festgesetzt, erhoben oder nachgefordert, wenn die Forderung im Einzelfall den Betrag von fünf Euro nicht übersteigt."
        },
        "reporting": {
          "text": "Bis zum 31. März jeden Jahres teilst du der Gemeinde mit, was sie für die Berechnung braucht, mit Nachweisen wie Umsatzsteuererklärung oder Umsatzsteuerbescheid; das geht auch mit dem Formblatt der Gemeinde.",
          "quote": "2. bis zum 31. März eines jeden Jahres die zur Berechnung erforderlichen Angaben durch Vorlage geeigneter Nachweise (z.B. Umsatzsteuervoranmeldungen, Umsatzsteuererklärung, Umsatzsteuerbescheid, Erklärungen des Steuerberaters oder Erklärungsformblatt der Gemeinde) mitzuteilen."
        },
        "deadline": {
          "text": "Die Abgabe ist einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids fällig, wenn der Bescheid keinen späteren Termin nennt.",
          "quote": "innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Heranziehungsbescheides fällig, soweit nicht im Bescheid ausdrücklich ein späterer Fälligkeitstermin bestimmt ist."
        },
        "exemptions": [],
        "remarks": [
          {
            "text": "Maßgeblich ist der Umsatz, den du im Erhebungsjahr einnimmst.",
            "quote": "Maßgeblich ist der im Erhebungsjahr (8 1 Abs. 3) vereinnahmte Umsatz."
          },
          {
            "text": "Beginn und Ende deiner Tätigkeit zeigst du der Gemeinde innerhalb eines Monats an.",
            "quote": "1. Beginn und Ende der abgabenpflichtigen Tätigkeit innerhalb eines Monats anzuzeigen,"
          },
          {
            "text": "Die Gemeinde kann schon während des Jahres eine Vorausleistung auf die zu erwartende Abgabe verlangen.",
            "quote": "Die Gemeinde kann während des Erhebungsjahres auf den zu erwartenden Abgabenanspruch eine Vorausleistung erheben."
          },
          {
            "text": "Eine Pause zwischen den Saisons beendet deine Abgabepflicht nicht.",
            "quote": "Als Beendigung einer abgabenpflichtigen Tätigkeit ist nicht anzusehen, wenn diese nur saisonal ausgeübt wird."
          },
          {
            "text": "Die Prozentspalten der Anlage nennen den Vorteilssatz und den Gewinnsatz, beide in Prozent.",
            "quote": "multipliziert mit dem Vorteilssatz (= tourismusbedingten Anteil, Absatz 3) in % sowie mit dem Gewinnsatz (Absatz 4) in %."
          }
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          "title": "Satzung des Amtes Langballig über die Erhebung einer Tourismusabgabe vom 16. Dezember 2021",
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          "title": "Amt Langballig, Ortsrecht des Amtes Langballig",
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          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
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        "text": "Im Ortsrecht des Amtes Langballig, das die Tourismusabgabe erhebt, steht keine Kurabgabe.",
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        ],
        "reporting": {
          "text": "Bis zum 1. Juli jeden Jahres teilst du dem Amt Langballig mit, was für die Berechnung nötig ist; gehen die Angaben nicht ein, kann das Amt die Berechnungsgrundlage schätzen.",
          "quote": "Der Abgabepflichtige hat dem Amt Langballig bis zum 1. Juli jeden Jahres die erforderlichen Angaben zur Berechnung der Abgabe mitzuteilen. Gehen die Angaben nicht ein, so kann die Berechnungsgrundlage geschätzt werden."
        },
        "deadline": {
          "text": "Fällig ist die Abgabe 14 Tage nach Zugang des Bescheids, gezahlt wird an die Amtskasse Langballig.",
          "quote": "Die Abgabe ist innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang des Heranziehungsbescheides fällig und bei der Amtskasse Langballig zu entrichten."
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            "text": "Als gemeinnützig anerkannte Vereine zahlen keine Tourismusabgabe.",
            "quote": "(2) Vereine, die als gemeinnützig anerkannt sind, zahlen keine Tourismusabgabe."
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Die Tourismusabgabe erhebt das Amt Langballig, die Gemeinden haben die Erhebung auf das Amt übertragen; dieselbe Satzung gilt für Dollerup, Grundhof, Langballig, Munkbrarup, Ringsberg, Wees und Westerholz.",
            "quote": "Die Gemeinden Dollerup, Grundhof, Langballig, Munkbrarup, Ringsberg, Wees und Westerholz sind als Erholungsorte anerkannt, die Gemeinde Langballig zusätzlich als Luftkurort. Die Gemeinden haben Aufgaben des Tourismus wie die Touristinformation, Badeaufsichten, LTO und die Erhebung einer Tourismusabgabe (Fremdenverkehrsabgabe) durch die jeweiligen Beschlüsse der Gemeindevertretungen auf das Amt übertragen. (2) Das Amt Langballig erhebt zur teilweisen Deckung seiner Aufwendungen für die Tourismuswerbung und zur teilweisen Deckung der Aufwendungen für die Herstellung, Verwaltung und Unterhaltung der zu Erholungszwecken bereitgestellten Einrichtungen eine Tourismusabgabe nach Maßgabe dieser Satzung."
          },
          {
            "text": "Es ist eine Jahresabgabe, kein Betrag je Gast oder Nacht.",
            "quote": "(1) Die Abgabe wird als Jahresabgabe erhoben."
          },
          {
            "text": "Wer zwischen dem 1. Juli und dem 30. September einen Betrieb eröffnet oder vergrößert, wird nachveranlagt.",
            "quote": "Abgabepflichtige, die zwischen dem 1. Juli und dem 30. September eines Jahres einen Betrieb eröffnen oder vergrößern, werden nachveranlagt."
          },
          {
            "text": "Die Satzung sieht jedes Jahr eine Nachkalkulation vor; die Beträge können sich deshalb ändern, frag im Zweifel beim Amt nach.",
            "quote": "Es erfolgt eine jährliche Nachkalkulation."
          },
          {
            "text": "Der Bescheid kommt schriftlich zum Ende des Kalenderjahres.",
            "quote": "Die Heranziehung zur Tourismusabgabe erfolgt durch schriftlichen Bescheid zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres."
          },
          {
            "text": "Fängst du mit der Vermietung an, zeigst du das dem Amt an; wer die Aufnahme der Tätigkeit nicht anzeigt oder verlangte Angaben nicht macht, begeht eine Ordnungswidrigkeit.",
            "quote": "Wer entgegen § 8 Abs. 1 dieser Satzung dem Amt Langballig die Aufnahme der abgabenpflichtigen Tätigkeit nicht anzeigt oder auf Anforderung die erforderlichen Angaben zur Berechnung der Abgabe nicht oder nicht vollständig mitteilt, begeht eine Ordnungswidrigkeit"
          }
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      "name": "Gemeinde Nebel",
      "short": "Nebel (Amrum)",
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      "sources": {
        "satzung": {
          "title": "Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe (Kurabgabesatzung) in der Gemeinde Nebel vom 22.11.2024, Ortsrecht der Gemeinde Nebel (Amt Föhr-Amrum)",
          "url": "https://daten2.verwaltungsportal.de/dateien/seitengenerator/87d04a8a1ca2c75ad04587faa555bb16147581/15_KA_01.01.2025.pdf",
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              "reading": "Bei der Berechnung der Kurabgabe für Übernachtungsgäste wird der Tag der Anreise als voller Tag, der Tag der Abreise nicht gewertet."
            },
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              "page": 3,
              "reading": "Die Kurabgabe beträgt für jede abgabepflichtige Person in der Hauptkurzeit vom 1. März bis 31.Oktober täglich 3,50 €."
            },
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              "page": 2,
              "reading": "Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, wenn sie sich in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson befinden, nicht aber im Rahmen einer Gruppenreise (Klassenfahrt 0.ä.), bei Nachweis des Lebensalters."
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            {
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              "page": 3,
              "reading": "In der übrigen Zeit beträgt sie täglich 1,80 €."
            },
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              "where": "periods[1].children[0]",
              "page": 2,
              "reading": "Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, wenn sie sich in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson befinden, nicht aber im Rahmen einer Gruppenreise (Klassenfahrt 0.ä.), bei Nachweis des Lebensalters."
            },
            {
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              "page": 2,
              "reading": "Menschen mit Behinderung, die nachweislich durch amtliche Unterlagen auf ständige Begleitung angewiesen sind. Die Begleitperson ist ebenfalls kurabgabefrei, wenn sie zusammen mit der in Satz 1 genannten Person in derselben Unterkunft beherbergt wird."
            },
            {
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              "page": 2,
              "reading": "Großeltern, Eltern, Kinder, Kindeskinder, Geschwister und Geschwisterkinder, Schwiegereltern, Schwiegertöchter und -söhne, Ehegatten, Lebenspartner/innen, Schwägerinnen und Schwager von Personen, die in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben, wenn sie unentgeltlich in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen sind"
            },
            {
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              "page": 2,
              "reading": "Personen, die in Ausübung ihres Dienstes, Berufes oder Gewerbes im Auftrag ortsansässiger Auftraggeber anwesend sind, soweit sie die gemeindlichen Kur- und Erholungseinrichtungen und -veranstaltungen nicht in Anspruch nehmen."
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            {
              "where": "remarks[0]",
              "page": 3,
              "reading": "Für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die sie sich nicht in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson befinden oder die an einer Gruppenreise teilnehmen, beträgt die Kurabgabe in Abweichung zu den vorgenannten Sätzen 0,50 € je Aufenthaltstag."
            },
            {
              "where": "remarks[1]",
              "page": 1,
              "reading": "Die Kurabgabe wird mit den anderen Gemeinden der Insel Amrum - Norddorf auf Amrum und Wittdün auf Amrum - auf Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages als eine gemeinsame Kurabgabe nach $ 10 Abs. 2 Satz 4 KAG erhoben."
            },
            {
              "where": "remarks[2]",
              "page": 3,
              "reading": "Die Kurabgabe wird für die Dauer jedes ununterbrochenen Aufenthaltes in einem Kalenderjahr mit den in Absatz 1 genannten Sätzen, bei mehreren Aufenthalten im Kalenderjahr höchstens jedoch in Höhe der Jahreskurabgabe nach Absatz 3, erhoben.",
              "digitsUnread": true
            },
            {
              "where": "remarks[3]",
              "page": 3,
              "reading": "Die Jahreskurabgabe beträgt für jede abgabepflichtige Person im Kalenderjahr 105,00 € Zur Berechnung der Jahreskurabgabe.werden 30 Tagessätze der Hauptsaison als Grundlage genommen."
            },
            {
              "where": "remarks[4]",
              "page": 5,
              "reading": "Zur Erfüllung der Melde-, Einziehungs- und Abführungspflichten können die Unterkunftsgebenden wählen, ob sie das elektronische Meldescheinverfahren (8 9) oder das Papiermeldescheinverfahren (8 10) nutzen möchten. Die Entscheidung hat die unterkunftsgebende Person der in & 13 genannten Stelle schriftlich vor der Aufnahme der Personenbeherbergung mitzuteilen."
            },
            {
              "where": "remarks[5]",
              "page": 7,
              "reading": "Die unterkunftsgebende Person ist verpflichtet, für die von ihr ausgehändigten Vordrucke die Kurabgabe zu errechnen, diese vom Gast einzuziehen und innerhalb von zwei Kalenderwochen ab Ankunftstag des Gastes an die in & 13 genannte Stelle kostenfrei abzuführen."
            },
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              "where": "remarks[6]",
              "page": 5,
              "reading": "Jede unterkunftsgebende Person ist verpflichtet, die Kurabgabensatzung für die Gäste sichtbar auszulegen."
            },
            {
              "where": "hostDuty",
              "page": 5,
              "reading": "Alle Unterkunftsgebenden sind verpflichtet, jeder von ihnen aufgenommenen Person eine Kurkarte auszustellen, die von der aufgenommenen Person zu zahlende Kurabgabe einzuziehen und die Abgabe an die in & 13 genannte Stelle kostenlos abzuführen."
            },
            {
              "where": "deadline",
              "page": 7,
              "reading": "Die Abbuchung der jeweiligen Kurabgaben wird frühestens zwei Wochen nach dem Abreisetag der betroffenen Gäste durch das System vorgenommen."
            },
            {
              "where": "reporting",
              "page": 6,
              "reading": "Spätestens am Tag nach der Ankunft der beherbergten Person (Fälligkeit der Kurabgabe) ist der entsprechende, vorher im System erfasste Meldeschein mit dem eigenen Drucker auf einer der überlassenen Druckvorlagen auszudrucken."
            }
          ]
        },
        "bnetza": {
          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
          "url": "https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Digitales/Kurzzeitvermietung/_func/Area-Liste-xls.html?nn=686258",
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          "title": "Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Tourismusabgabesatzung) in der Gemeinde Nebel",
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              "reading": "Zeltplätze, Campingplätze 100%"
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              "reading": "Unter Umsatz im Sinne dieser Satzung ist die jährliche Summe der vereinnahmten Entgelte (8 10 Abs. 1 Satz 1 und 2 Umsatzsteuergesetz) für die der jeweiligen Betriebsart It. Anlage zu dieser Satzung zuzuordnenden Leistungen, abzüglich gegebenenfalls enthaltener Umsatzsteuer, zu verstehen."
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              "reading": "Die Tourismusabgabe wird nicht festgesetzt, erhoben oder nachgefordert, wenn die Forderung im Einzelfall den Betrag von fünf Euro nicht übersteigt."
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              "reading": "2. bis zum 31. März eines jeden Jahres die zur Berechnung erforderlichen Angaben durch Vorlage geeigneter Nachweise (z.B. Umsatzsteuervoranmeldungen, Umsatzsteuererklärung, Umsatzsteuerbescheid, Erklärungen des Steuerberaters oder Erklärungsformblatt der Gemeinde) mitzuteilen."
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              "reading": "innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Heranziehungsbescheides fällig, soweit nicht im Bescheid ausdrücklich ein späterer Fälligkeitstermin bestimmt ist."
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              "reading": "Die Gemeinde kann während des Erhebungsjahres auf den zu erwartenden Abgabenanspruch eine Vorausleistung erheben."
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              "reading": "Als Beendigung einer abgabenpflichtigen Tätigkeit ist nicht anzusehen, wenn diese nur saisonal ausgeübt wird."
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              "reading": "multipliziert mit dem Vorteilssatz (= tourismusbedingten Anteil, Absatz 3) in % sowie mit dem Gewinnsatz (Absatz 4) in %."
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      "levy": {
        "name": "Kurabgabe",
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          "countsDepartureDay": false,
          "quote": "Bei der Berechnung der Kurabgabe für Übernachtungsgäste wird der Tag der Anreise als voller Tag, der Tag der Abreise nicht gewertet."
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                "quote": "Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, wenn sie sich in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson befinden, nicht aber im Rahmen einer Gruppenreise (Klassenfahrt o.ä.), bei Nachweis des Lebensalters."
              }
            ]
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            "label": "Übrige Zeit",
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              "quote": "In der übrigen Zeit beträgt sie täglich 1,80 €."
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                "quote": "Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, wenn sie sich in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson befinden, nicht aber im Rahmen einer Gruppenreise (Klassenfahrt o.ä.), bei Nachweis des Lebensalters."
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          }
        ],
        "maxNights": null,
        "exemptions": [
          {
            "text": "Menschen mit Behinderung, die nachweislich auf ständige Begleitung angewiesen sind, und ihre Begleitperson in derselben Unterkunft",
            "quote": "Menschen mit Behinderung, die nachweislich durch amtliche Unterlagen auf ständige Begleitung angewiesen sind. Die Begleitperson ist ebenfalls kurabgabefrei, wenn sie zusammen mit der in Satz 1 genannten Person in derselben Unterkunft beherbergt wird."
          },
          {
            "text": "Angehörige von Einwohnern, die unentgeltlich bei ihnen wohnen und die Kureinrichtungen nicht nutzen",
            "quote": "Großeltern, Eltern, Kinder, Kindeskinder, Geschwister und Geschwisterkinder, Schwiegereltern, Schwiegertöchter und -söhne, Ehegatten, Lebenspartner/innen, Schwägerinnen und Schwager von Personen, die in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben, wenn sie unentgeltlich in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen sind"
          },
          {
            "text": "Wer im Auftrag ortsansässiger Auftraggeber beruflich auf der Insel ist und die Kureinrichtungen nicht nutzt",
            "quote": "Personen, die in Ausübung ihres Dienstes, Berufes oder Gewerbes im Auftrag ortsansässiger Auftraggeber anwesend sind, soweit sie die gemeindlichen Kur- und Erholungseinrichtungen und -veranstaltungen nicht in Anspruch nehmen."
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ohne volljährige Begleitung oder auf einer Gruppenreise zahlen 0,50 € je Aufenthaltstag.",
            "quote": "Für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die sie sich nicht in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson befinden oder die an einer Gruppenreise teilnehmen, beträgt die Kurabgabe in Abweichung zu den vorgenannten Sätzen 0,50 € je Aufenthaltstag."
          },
          {
            "text": "Die Kurabgabe gilt gemeinsam für ganz Amrum; Nebel erhebt sie zusammen mit Norddorf und Wittdün.",
            "quote": "Die Kurabgabe wird mit den anderen Gemeinden der Insel Amrum – Norddorf auf Amrum und Wittdün auf Amrum - auf Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages als eine gemeinsame Kurabgabe nach § 10 Abs. 2 Satz 4 KAG erhoben."
          },
          {
            "text": "Über mehrere Aufenthalte im Kalenderjahr zahlt ein Gast höchstens die Jahreskurabgabe.",
            "quote": "Die Kurabgabe wird für die Dauer jedes ununterbrochenen Aufenthaltes in einem Kalenderjahr mit den in Absatz 1 genannten Sätzen, bei mehreren Aufenthalten im Kalenderjahr höchstens jedoch in Höhe der Jahreskurabgabe nach Absatz 3, erhoben."
          },
          {
            "text": "Die Jahreskurabgabe beträgt 105,00 € je Person, berechnet aus 30 Tagessätzen der Hauptsaison.",
            "quote": "Die Jahreskurabgabe beträgt für jede abgabepflichtige Person im Kalenderjahr 105,00 € Zur Berechnung der Jahreskurabgabe werden 30 Tagessätze der Hauptsaison als Grundlage genommen."
          },
          {
            "text": "Ob du elektronisch oder mit Papiermeldescheinen meldest, teilst du der AmrumTouristik vor der ersten Vermietung schriftlich mit.",
            "quote": "Zur Erfüllung der Melde-, Einziehungs- und Abführungspflichten können die Unterkunftsgebenden wählen, ob sie das elektronische Meldescheinverfahren (§ 9) oder das Papiermeldescheinverfahren (§ 10) nutzen möchten. Die Entscheidung hat die unterkunftsgebende Person der in § 13 genannten Stelle schriftlich vor der Aufnahme der Personenbeherbergung mitzuteilen."
          },
          {
            "text": "Mit Papiermeldescheinen führst du die Kurabgabe binnen zwei Kalenderwochen ab Ankunft des Gastes ab.",
            "quote": "Die unterkunftsgebende Person ist verpflichtet, für die von ihr ausgehändigten Vordrucke die Kurabgabe zu errechnen, diese vom Gast einzuziehen und innerhalb von zwei Kalenderwochen ab Ankunftstag des Gastes an die in § 13 genannte Stelle kostenfrei abzuführen."
          },
          {
            "text": "Vermieter müssen die Kurabgabensatzung für ihre Gäste sichtbar auslegen.",
            "quote": "Jede unterkunftsgebende Person ist verpflichtet, die Kurabgabensatzung für die Gäste sichtbar auszulegen."
          }
        ],
        "hostDuty": {
          "text": "Wer Gäste beherbergt, stellt jedem Gast eine Kurkarte aus, zieht die Kurabgabe ein und führt sie an die AmrumTouristik ab.",
          "quote": "Alle Unterkunftsgebenden sind verpflichtet, jeder von ihnen aufgenommenen Person eine Kurkarte auszustellen, die von der aufgenommenen Person zu zahlende Kurabgabe einzuziehen und die Abgabe an die in § 13 genannte Stelle kostenlos abzuführen."
        },
        "deadline": {
          "text": "Im elektronischen Verfahren wird die Kurabgabe per SEPA-Lastschrift eingezogen, frühestens zwei Wochen nach der Abreise der Gäste.",
          "quote": "Die Abbuchung der jeweiligen Kurabgaben wird frühestens zwei Wochen nach dem Abreisetag der betroffenen Gäste durch das System vorgenommen."
        },
        "reporting": {
          "text": "Im elektronischen Meldescheinverfahren erfasst du die Gäste im System und druckst ihre Gästekarten spätestens am Tag nach der Ankunft aus.",
          "quote": "Spätestens am Tag nach der Ankunft der beherbergten Person (Fälligkeit der Kurabgabe) ist der entsprechende, vorher im System erfasste Meldeschein mit dem eigenen Drucker auf einer der überlassenen Druckvorlagen auszudrucken."
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        "quote": "Stand: 01.10.2026"
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          "text": "Zahlen musst du, wenn dir der Tourismus im Gemeindegebiet wirtschaftliche Vorteile bietet.",
          "quote": "Abgabenpflichtig sind die natürlichen und juristischen Personen sowie die Personenvereinigungen, denen durch den Tourismus im Gemeindegebiet wirtschaftliche Vorteile geboten werden."
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          {
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          "quote": "Der Abgabensatz wird dadurch ermittelt, dass der zu deckende Aufwand im Sinne des $ 1 dieser Satzung durch die Summe aller Maßstabseinheiten dividiert wird. Der Abgabensatz beträgt 3,0 %."
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          "text": "Es zählt der Umsatz, den du im Erhebungsjahr einnimmst, ohne die darin enthaltene Umsatzsteuer.",
          "quote": "Unter Umsatz im Sinne dieser Satzung ist die jährliche Summe der vereinnahmten Entgelte (8 10 Abs. 1 Satz 1 und 2 Umsatzsteuergesetz) für die der jeweiligen Betriebsart It. Anlage zu dieser Satzung zuzuordnenden Leistungen, abzüglich gegebenenfalls enthaltener Umsatzsteuer, zu verstehen."
        },
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          "quote": "Die Tourismusabgabe wird nicht festgesetzt, erhoben oder nachgefordert, wenn die Forderung im Einzelfall den Betrag von fünf Euro nicht übersteigt."
        },
        "reporting": {
          "text": "Bis zum 31. März jeden Jahres teilst du der Gemeinde mit, was sie für die Berechnung braucht, mit Nachweisen wie Umsatzsteuererklärung oder Umsatzsteuerbescheid; das geht auch mit dem Formblatt der Gemeinde.",
          "quote": "2. bis zum 31. März eines jeden Jahres die zur Berechnung erforderlichen Angaben durch Vorlage geeigneter Nachweise (z.B. Umsatzsteuervoranmeldungen, Umsatzsteuererklärung, Umsatzsteuerbescheid, Erklärungen des Steuerberaters oder Erklärungsformblatt der Gemeinde) mitzuteilen."
        },
        "deadline": {
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          "quote": "innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Heranziehungsbescheides fällig, soweit nicht im Bescheid ausdrücklich ein späterer Fälligkeitstermin bestimmt ist."
        },
        "exemptions": [],
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            "quote": "Maßgeblich ist der im Erhebungsjahr ($ 1 Abs. 3) vereinnahmte Umsatz."
          },
          {
            "text": "Beginn und Ende deiner Tätigkeit zeigst du der Gemeinde innerhalb eines Monats an.",
            "quote": "1. Beginn und Ende der abgabenpflichtigen Tätigkeit innerhalb eines Monats anzuzeigen,"
          },
          {
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            "quote": "Die Gemeinde kann während des Erhebungsjahres auf den zu erwartenden Abgabenanspruch eine Vorausleistung erheben."
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            "text": "Die Prozentspalten der Anlage nennen den Vorteilssatz und den Gewinnsatz, beide in Prozent.",
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          }
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          "title": "Lesefassung der Satzung der Gemeinde Neukirchen über die Erhebung einer Tourismusabgabe in den Gemeindeteilen Neukirchen, Kraksdorf, Kraksdorf-Strand, Ostermade, Sütel-Strand, Seekamp-Strand, Löhrstorf, Satjewitz, Wulfshof, Michaelsdorf, Godderstorf, Ölendorf, Seekamp, Sütel und Sahna",
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          "title": "Amt Oldenburg-Land, Satzungen (Lesefassungen) der Gemeinde Neukirchen, Stichwort Strand, Hafen und Tourismus",
          "url": "https://www.amt-oldenburg-land.de/buergerservice-politik/ihre-digitale-amtsverwaltung/satzungen-lesefassungen/Ort/gemeinde-neukirchen/Stichwort/strand-hafen-und-tourismus",
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          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
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      "levy": null,
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      "noLevy": {
        "text": "Im Ortsrecht der Gemeinde Neukirchen steht unter „Strand, Hafen und Tourismus“ keine Kurabgabe, nur die Tourismusabgabe.",
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            "quote": "je Bett / Jugendherbergen, A4 100% 5 gelegenheiten Schlaf- 10,88 € Kinderkurheime (A4 + A5 zu 50%) gelegenheit Mutter/Vater-Kind-Kurkliniken, Kur-/ A5 100% 5 Erholungsheime, Kur-/Reha-Kliniken A6 Sonstige Unterkünfte 100% 5",
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          }
        ],
        "reporting": {
          "text": "Du zeigst Beginn und Ende deiner Tätigkeit innerhalb eines Monats an und meldest Änderungen im Umfang deiner Tätigkeit bis zum 15. Juli eines Jahres oder nach Aufforderung der Gemeinde.",
          "quote": "1. Beginn und Ende der abgabepflichtigen Tätigkeit innerhalb eines Monats anzuzeigen, 2. bis zum 15. Juli eines jeden Jahres - oder nach Aufforderung durch die Gemeinde/Amtsverwaltung - Veränderungen im Umfang der abgabepflichtigen Tätigkeit anzuzeigen."
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        "deadline": {
          "text": "Die Abgabe ist einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids fällig, wenn der Bescheid keinen späteren Termin nennt.",
          "quote": "Die Abgabe wird innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Festsetzungsbescheides fällig, soweit der Bescheid nicht ausdrücklich einen späteren Fälligkeitstermin bestimmt."
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        "exemptions": [],
        "remarks": [
          {
            "text": "Die Abgabe wird als Jahresabgabe erhoben.",
            "quote": "Die Abgabe wird als Jahresabgabe erhoben."
          },
          {
            "text": "Gezählt werden die gegen Entgelt bereitgehaltenen Schlafgelegenheiten (Betten).",
            "quote": "Anzahl der zur Beherbergung gegen Entgelt bereitgehaltenen Schlafgelegenheiten (Betten) oder Stellplätze"
          },
          {
            "text": "Die Merkmale für die Einstufung werden nach den Verhältnissen am 1. Juli des Jahres ermittelt.",
            "quote": "Die Merkmale für die Einstufung werden nach den Verhältnissen am 01. Juli des jeweiligen Erhebungszeitraumes ermittelt."
          },
          {
            "text": "Die Gemeinde kann im Lauf des Jahres Vorauszahlungen in Höhe der voraussichtlichen Abgabe verlangen.",
            "quote": "Auf die Tourismusabgabe können im Verlauf des Erhebungszeitraumes Vorausleistungen in Höhe der voraussichtlich entstehenden Abgabe erhoben werden."
          },
          {
            "text": "Die Gemeinde setzt die Abgabe durch schriftlichen Bescheid fest.",
            "quote": "Die Festsetzung erfolgt durch schriftlichen Bescheid der Amtsverwaltung."
          },
          {
            "text": "Wer vorsätzlich oder leichtfertig seinen Auskunfts- oder Mitteilungspflichten nach § 8 Absatz 1 nicht, nicht rechtzeitig oder nicht im erforderlichen Umfang nachkommt und es dadurch ermöglicht, Abgaben zu verkürzen, handelt ordnungswidrig; die Geldbuße kann bis zu 500 Euro betragen.",
            "quote": "Ordnungswidrig nach § 18 Abs. 2 Nr. 2 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig entgegen § 8 Absatz 1 dieser Satzung seinen Auskunfts- oder Mitteilungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht im erforderlichen Umfang nachkommt und es dadurch ermöglicht, Abgaben nach dieser Satzung zu verkürzen oder nicht gerechtfertigte Abgabenvorteile zu erlangen. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 500,00 Euro geahndet werden."
          },
          {
            "text": "Fängst du nach dem 1. Juli an oder hörst du vor dem 1. Juli endgültig auf, zählen die Verhältnisse bei Beginn beziehungsweise bei der endgültigen Einstellung.",
            "quote": "Wird eine abgabepflichtige Tätigkeit nach dem 01. Juli des Ergebungszeitraums aufgenommen oder vor dem 01. Juli des Erhebungszeitraums endgültig eingestellt, so sind die Verhältnisse im Zeitpunkt der Aufnahme bzw. endgültigen Einstellung der Tätigkeit maßgeblich."
          },
          {
            "text": "Auch ohne Betriebssitz in der Gemeinde bist du abgabepflichtig, wenn deine Leistung dort gelegene Objekte, zum Beispiel Grundstücke, umfasst.",
            "quote": "Der Abgabepflicht unterliegen auch solche Tätigkeiten im Sinne von Absatz 1, die ohne Betriebssitz, Filialsitz oder dauernde Geschäftsstelle im Gemeindegebiet 1. vorübergehend dort ausgeübt werden oder 2. deren Leistungsgegenstand dort gelegene Objekte (z. B. Grundstücke oder Grundstücksteile, Anschlüsse an Leitungen oder markierte ständige Treffpunkte) umfasst."
          }
        ],
        "area": {
          "text": "Die Tourismusabgabe gilt nur in den Gemeindeteilen Neukirchen, Kraksdorf, Kraksdorf-Strand, Ostermade, Sütel-Strand, Seekamp-Strand, Löhrstorf, Satjewitz, Wulfshof, Michaelsdorf, Godderstorf, Ölendorf, Seekamp, Sütel und Sahna.",
          "quote": "(1) Die Gemeindeteile Neukirchen, Kraksdorf, Kraksdorf-Strand, Ostermade, Sütel-Strand, Seekamp-Strand, Löhrstorf, Satjewitz, Wulfshof, Michaelsdorf, Godderstorf, Ölendorf, Seekamp, Sütel und Sahna sind als Erholungsorte anerkannt. (2) Die Gemeinde Neukirchen erhebt aufgrund der Anerkennung als Erholungsort in diesen Gemeindeteilen gemäß § 10 Abs. 7 Satz 1 KAG eine Tourismusabgabe"
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        "source": "bnetza",
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        "on": "2026-10-15",
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        "kind": "business",
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            "label": "Ferienwohnungen, Ferienhäuser und Ferienappartements",
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          {
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          {
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        ]
      }
    },
    {
      "slug": "neustadt-in-holstein",
      "name": "Stadt Neustadt in Holstein",
      "short": "Neustadt in Holstein",
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      "state": "Schleswig-Holstein",
      "district": "Ostholstein",
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          "title": "Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Stadt Neustadt in Holstein, gültig ab 01.01.2026",
          "url": "https://www.stadt-neustadt.de/media/custom/2455_2802_1.PDF?1764251314",
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        "ta": {
          "title": "Satzung der Stadt Neustadt in Holstein über die Erhebung einer Tourismusabgabe, Lesefassung (gültig ab 01.01.2026)",
          "url": "https://www.stadt-neustadt.de/media/custom/3563_295_1.PDF",
          "kind": "municipality",
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          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
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              "quote": "Der Abgabensatz je Aufenthaltstag beträgt in der a) Vorsaison = 1,60 €, b) Hauptsaison = 2,70 €, c) Nachsaison = 1,60 €."
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            ]
          },
          {
            "label": "Vor- und Nachsaison",
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            "adult": {
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              "quote": "Der Abgabensatz je Aufenthaltstag beträgt in der a) Vorsaison = 1,60 €, b) Hauptsaison = 2,70 €, c) Nachsaison = 1,60 €."
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            "children": [
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            ]
          }
        ],
        "maxNights": {
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          "perStay": true,
          "text": "höchstens 28 Tage ununterbrochenen Aufenthaltes",
          "quote": "Die Kurabgabe wird für längstens 28 Tage ununterbrochenen Aufenthaltes erhoben."
        },
        "exemptions": [
          {
            "text": "Nahe Verwandte von Einwohnern mit Hauptwohnsitz im Erhebungsgebiet, auf Antrag, wenn sie unentgeltlich aufgenommen sind und die Einrichtungen nicht nutzen",
            "quote": "auf Antrag Kinder, Kindeskinder, Geschwister und Geschwisterkinder, Eltern, Großeltern, Schwiegereltern, Schwiegertöchter und -söhne, Schwäger und Schwägerinnen von Personen mit Hauptwohnsitz im Erhebungsgebiet, soweit sie unentgeltlich in die häusliche Gemeinschaft dieser Personen aufgenommen wurden, sie die Leistungen gemäß § 1 nicht in Anspruch nehmen und nicht selbst dem Personenkreis im Sinne des § 4 Abs. 2 Buchst. b angehören;"
          },
          {
            "text": "Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80; die Begleitperson bei Merkzeichen B",
            "quote": "schwerbehinderte Personen, die einen Grad der Behinderung von mindestens 80 % nachweisen. Eine begleitende Person ist von der Kurabgabe befreit, wenn die Anerkennung des Merkzeichens \"B\" nachgewiesen wird."
          },
          {
            "text": "Wer beruflich oder dienstlich nur vorübergehend da ist und die Einrichtungen nicht nutzt",
            "quote": "Personen, die in Ausübung ihres Dienstes oder Berufs nur vorübergehend im Erhebungsgebiet anwesend sind und die Leistungen gemäß § 1 nicht in Anspruch nehmen oder bei denen die Nutzung dieser Leistungen zu den Aufgaben im Rahmen ihrer Tätigkeit gehört;"
          },
          {
            "text": "Wer eine Gästekarte oder ostseecard einer anderen kurabgabeerhebenden Gemeinde in Schleswig-Holstein vorzeigt, ist bei Gegenseitigkeit an einem Tag befreit",
            "quote": "Personen, die eine Gästekarte oder \"ostseecard\" (auch in Form von Jahreskurkarten) aus einer anderen kurabgabeerhebenden Gemeinde in Schleswig-Holstein vorweisen, sind bei der Gewährleistung der Gegenseitigkeit während der Geltungsdauer dieser Gästekarte an einem Tag von der Kurabgabe befreit."
          },
          {
            "text": "Wer in Neustadt arbeitet oder in Ausbildung steht, gilt nicht als ortsfremd",
            "quote": "Als ortsfremd gilt nicht, wer im Erhebungsgebiet arbeitet oder in Ausbildung steht."
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Eigentümer und Dauernutzer von Wohnungen, Wohnwagen oder Booten mit Dauerliegeplatz sowie Gäste auf Antrag zahlen pauschal für 28 Tage der Hauptsaison (Jahreskurabgabe, 75,60 € je Person).",
            "quote": "auf 28 Tage der Hauptsaisonzeit pauschaliert (Jahreskurabgabe)"
          },
          {
            "text": "Wer ohne Nachweis angetroffen wird, zahlt zusätzlich 5 € Nachlösebetrag.",
            "quote": "zahlen zusätzlich zum jeweils zur entrichtenden Kurabgabe einen Nachlösebetrag von 5 €."
          },
          {
            "text": "Du gibst jedem aufgenommenen Gast ab 6 Jahren eine ostseecard aus.",
            "quote": "jedem aufgenommenen Gast ab 6 Jahren eine \"ostseecard\" auszuhändigen."
          },
          {
            "text": "Bei vorzeitiger Abreise wird die zu viel gezahlte Kurabgabe auf Antrag innerhalb eines Monats nach Abreise erstattet, gegen Rückgabe der ostseecard und deine schriftliche Bescheinigung.",
            "quote": "erhalten im Falle des vorzeitigen Abbruchs ihres vorgesehenen Aufenthalts auf Antrag die nach Tagen berechnete zu viel gezahlte Kurabgabe innerhalb eines Monats"
          },
          {
            "text": "Du haftest für die rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung der Kurabgabe.",
            "quote": "Jede/r Unterkunftsgeber/in haftet für die rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung der Kurabgabe an den Tourismus-Service Neustadt."
          }
        ],
        "hostDuty": {
          "text": "Wer Gäste beherbergt, errechnet die Kurabgabe, zieht sie vom Gast ein und führt sie an den Tourismus-Service Neustadt ab oder erteilt die Lastschriftermächtigung.",
          "quote": "Jede/r Unterkunftsgeber/in ist verpflichtet, für die von ihm/ihr ausgehändigte \"ostseecard\" die Kurabgabe zu errechnen, diese vom Gast einzuziehen und an den Tourismus-Service Neustadt nach Rechnungsstellung kostenfrei abzuführen, oder aber dem Tourismus-Service Neustadt die Ermächtigung zum Lastschriftverfahren zu erteilen."
        },
        "deadline": {
          "text": "Abgeführt wird nach Rechnungsstellung des Tourismus-Service.",
          "quote": "an den Tourismus-Service Neustadt nach Rechnungsstellung kostenfrei abzuführen"
        },
        "reporting": {
          "text": "Die Anmeldung für die ostseecard muss innerhalb von sieben Tagen beim Tourismus-Service Neustadt eingereicht sein.",
          "quote": "Die für den Tourismus-Service Neustadt bestimmte Kopie muss innerhalb von sieben Tagen von den Unterkunftsgebern beim Tourismus-Service Neustadt eingereicht sein."
        }
      },
      "lodgingTax": null,
      "registration": {
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        "source": "bnetza",
        "asOf": "2026-10-01",
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      "checked": {
        "on": "2026-10-15",
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      "businessLevy": {
        "name": "Tourismusabgabe",
        "source": "ta",
        "payer": {
          "text": "Zahlen musst du, wenn dir der Tourismus in Neustadt unmittelbar oder mittelbar Vorteile bietet und du selbstständig tätig bist.",
          "quote": "Abgabepflichtig sind alle selbstständig tätigen natürlichen und juristischen Personen, denen durch den Tourismus in der Stadt unmittelbar oder mittelbar Vorteile geboten werden."
        },
        "letting": [
          {
            "label": "Zimmer- und Wohnungsvermietung (Vorteilsstufe 4)",
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                "quote": "in der Vorteilsstufe 4 dem vierfachen Satz der Vorteilseinheit"
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          {
            "label": "Camping- und Zeltlagerplätze, Wohnmobilstellplätze (Vorteilsstufe 4)",
            "quote": "13. Camping- und Zeltlagerplätze, Wohnmobilstellplätze 4 8 Einzelplätze",
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            }
          }
        ],
        "minimum": {
          "text": "Beträge unter 15 Euro im Jahr werden nicht festgesetzt.",
          "quote": "Abgabebeträge von weniger als 15,00 € je Erhebungszeitraum werden nicht festgesetzt."
        },
        "reporting": {
          "text": "Bis zum 15. Juli jedes Jahres teilst du der Stadt ohne Aufforderung die Angaben mit, die für die Berechnung nötig sind.",
          "quote": "Abgabepflichtige Personen haben der Stadt, Amt für Finanzen und allgemeine Verwaltung, Sachgebiet Steuern, bis zum 15. Juli jeden Jahres ohne Aufforderung die erforderlichen Angaben zur Berechnung der Abgabe mitzuteilen."
        },
        "deadline": {
          "text": "Fällig ist die Abgabe einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids, in einer Summe an die Stadtkasse.",
          "quote": "Die Abgabe ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Heranziehungsbescheides fällig und an die Stadtkasse in einer Summe zu entrichten."
        },
        "exemptions": [],
        "remarks": [
          {
            "text": "Es ist eine Jahresabgabe, kein Betrag je Gast oder Nacht.",
            "quote": "Die Abgabe wird als Jahresabgabe erhoben."
          },
          {
            "text": "Hast du mehr oder weniger Betten als vier, wird anteilig gerechnet.",
            "quote": "Der als Vorteilseinheit zugrunde gelegte Bemessungsmaßstab ist bei einer Über- oder Unterschreitung anteilig zu berücksichtigen."
          },
          {
            "text": "Maßgeblich sind die Verhältnisse am 1. Juli des Jahres.",
            "quote": "Hierbei sind die Verhältnisse am 1. Juli des Kalenderjahres für den Erhebungszeitraum maßgeblich."
          },
          {
            "text": "Hat jemand anderes deine Vermietung übernommen, muss auch diese Person der Stadt die Angaben machen.",
            "quote": "Dies gilt in den Fällen der Anlage 1, Ziffer 88, auch für natürliche und juristische Personen, welche mit der Vermietung beauftragt wurden."
          },
          {
            "text": "Machst du keine Angaben, kann die Berechnungsgrundlage geschätzt werden.",
            "quote": "Werden keine Angaben gemacht, so kann die Berechnungsgrundlage geschätzt werden."
          },
          {
            "text": "Du zahlst nur für die vollen Monate, in denen du vermietest; fängst du nach dem 31. August an oder hörst du bis zum 15. Mai auf, entfällt die Abgabe.",
            "quote": "Die Abgabe für den Erhebungszeitraum ermäßigt sich gegebenenfalls auf so viele Zwölftel, wie die Erwerbstätigkeit volle Kalendermonate im Erhebungszeitraum bestanden hat; sie entfällt, wenn die Erwerbstätigkeit bis zum 15. Mai eingestellt oder nach dem 31. August aufgenommen wird."
          },
          {
            "text": "Der Satz von 50,85 Euro gilt in der Fassung der 1. Nachtragssatzung vom 27.11.2025.",
            "quote": "1. Nachtragssatzung 27.11.2025 27.11.2025 Internet § 1 Absatz 4 und § 8 Absatz 2"
          },
          {
            "text": "Mit Mietwohnwagen und Ähnlichem sind es sechs Einzelplätze je Vorteilseinheit.",
            "quote": "bzw. 6 Einzelplätze mit Mietwohnwagen o.ä."
          },
          {
            "text": "Für Hotels besteht eine Vorteilseinheit aus 4 Betten zuzüglich 10 Sitzplätzen (Vorteilsstufe 4).",
            "quote": "39. Hotels 4 4 Betten sowie zuzüglich 10 Sitzplätze"
          }
        ]
      },
      "url": "https://keyset.cloud/kurtaxe/neustadt-in-holstein/",
      "calculation": {
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        "maxDays": 28,
        "maxPerStay": true,
        "childLimits": [
          18
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        "periods": [
          {
            "label": "Hauptsaison",
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        ]
      }
    },
    {
      "slug": "nieblum",
      "name": "Gemeinde Nieblum",
      "short": "Nieblum",
      "ags": "01054087",
      "state": "Schleswig-Holstein",
      "district": "Nordfriesland",
      "sources": {
        "satzung": {
          "title": "Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe (Kurabgabesatzung) in der Gemeinde Nieblum vom 04.10.2024, Ortsrecht der Gemeinde Nieblum (Amt Föhr-Amrum)",
          "url": "https://daten2.verwaltungsportal.de/dateien/seitengenerator/87d04a8a1ca2c75ad04587faa555bb16147581/05_KA_neu_2025.pdf",
          "kind": "statute",
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              "reading": "Bei der Berechnung der Kurabgabe für Übernachtungsgäste wird der Tag der Anreise als voller Tag, der Tag der Abreise nicht gewertet."
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              "reading": "Die Kurabgabe beträgt für jede abgabepflichtige Person in der Hauptkurzeit vom 1. März bis 31.Oktober täglich 3,50 €."
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              "reading": "Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, wenn sie sich in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson befinden, nicht aber im Rahmen einer Gruppenreise (Klassenfahrt 0.ä.), bei Nachweis des Lebensalters."
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              "reading": "Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, wenn sie sich in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson befinden, nicht aber im Rahmen einer Gruppenreise (Klassenfahrt 0.ä.), bei Nachweis des Lebensalters."
            },
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              "reading": "Menschen mit Behinderung, die nachweislich durch amtliche Unterlagen auf ständige Begleitung angewiesen sind. Die Begleitperson ist ebenfalls kurabgabefrei, wenn sie zusammen mit der in Satz 1 genannten Person in derselben Unterkunft beherbergt wird."
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              "reading": "Großeltern, Eltern, Kinder, Kindeskinder, Geschwister und Geschwisterkinder, Schwiegereltern, Schwiegertöchter und -söhne, Ehegatten, Lebenspartner/innen, Schwägerinnen und Schwager von Personen, die in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben, wenn sie unentgeltlich in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen sind"
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              "reading": "Personen, die in Ausübung ihres Dienstes, Berufes oder Gewerbes im Auftrag ortsansässiger Auftraggeber anwesend sind, soweit sie die gemeindlichen Kur- und Erholungseinrichtungen und -veranstaltungen nicht in Anspruch nehmen."
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              "reading": "Für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die sie sich nicht in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson befinden oder die an einer Gruppenreise teilnehmen, beträgt die Kurabgabe in Abweichung zu den vorgenannten Sätzen 0,50 € je Aufenthaltstag."
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              "reading": "Die Kurabgabe wird mit den anderen Gemeinden der Insel Föhr - Alkersum, Borgsum, Dunsum, Midium, Oevenum, Oldsum, Süderende, Utersum, Witsum, Wrixum und der Stadt Wyk auf Föhr auf Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages als eine gemeinsame Kurabgabe nach 8 10 Abs. 2 Satz 4 KAG erhoben."
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              "reading": "Die Kurabgabe wird für die Dauer jedes ununterbrochenen Aufenthaltes in einem Kalenderjahr mit den in Absatz 1 genannten Sätzen, bei mehreren Aufenthalten im Kalenderjahr höchstens jedoch in Höhe der Jahreskurabgabe nach Absatz 3, erhoben.",
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              "reading": "Die Jahreskurabgabe beträgt für jede abgabepflichtige Person im Kalenderjahr 105,00 € Zur Berechnung der Jahreskurabgabe werden 30 Tagessätze der Hauptsaison als Grundlage genommen."
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              "reading": "Zur Erfüllung der Melde-, Einziehungs- und Abführungspflichten können die Unterkunftsgebenden wählen, ob sie das elektronische Meldescheinverfahren ($ 9) oder das Papiermeldescheinverfahren (8 10) nutzen möchten. Die Entscheidung hat die unterkunftsgebende Person der in 8 13 genannten Stelle schriftlich vor der Aufnahme der Personenbeherbergung mitzuteilen."
            },
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              "reading": "Die unterkunftsgebende Person ist verpflichtet, für die von ihr ausgehändigten Vordrucke die Kurabgabe zu errechnen, diese vom Gast einzuziehen und innerhalb von zwei Kalenderwochen ab Ankunftstag des Gastes an die in $ 13 genannte Stelle kostenfrei abzuführen."
            },
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              "reading": "Jede unterkunftsgebende Person ist verpflichtet, die Kurabgabensatzung für die Gäste sichtbar auszulegen."
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              "reading": "Alle Unterkunftsgebenden sind verpflichtet, jeder von ihnen aufgenommenen Person eine Kurkarte auszustellen, die von der aufgenommenen Person zu zahlende Kurabgabe einzuziehen und die Abgabe an die in $ 13 genannte Stelle kostenlos abzuführen."
            },
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              "reading": "Die Abbuchung der jeweiligen Kurabgaben wird frühestens zwei Wochen nach dem Abreisetag der betroffenen Gäste durch das System vorgenommen."
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              "reading": "Spätestens am Tag nach der Ankunft der beherbergten Person (Fälligkeit der Kurabgabe) ist der entsprechende, vorher im System erfasste Meldeschein mit dem eigenen Drucker auf einer der überlassenen Druckvorlagen auszudrucken."
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          "title": "Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Tourismusabgabesatzung) in der Gemeinde Nieblum vom 17.12.2025",
          "url": "https://daten2.verwaltungsportal.de/dateien/seitengenerator/87d04a8a1ca2c75ad04587faa555bb16147581/05_TA_2026.pdf",
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              "reading": "Abgabenpflichtig sind die natürlichen und juristischen Personen sowie die Personenvereinigungen, denen durch den Tourismus im Gemeindegebiet wirtschaftliche Vorteile geboten werden."
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              "reading": "Vermietung von Ferienwohnungen/-appartements/-häusern, Umsatz über 30 T€"
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              "reading": "18% 15% 25% 21% 11% 6% 2% 2% 1% 16% 12%"
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              "reading": "abzüglich gegebenenfalls enthaltener Umsatzsteuer, zu verstehen. ?Maßgeblich ist der im Erhebungsjahr (8 1 Abs. 3) vereinnahmte Umsatz."
            },
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              "reading": "Die Tourismusabgabe wird nicht festgesetzt, erhoben oder nachgefordert, wenn die Forderung im Einzelfall den Betrag von fünf Euro nicht übersteigt."
            },
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              "reading": "bis zum 31. März eines jeden Jahres die zur Berechnung erforderlichen Angaben durch Vorlage geeigneter Nachweise (z.B. Umsatzsteuervoranmeldungen, Umsatzsteuererklärung, Umsatzsteuerbescheid, Erklärungen des Steuerberaters"
            },
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              "where": "businessLevy.deadline",
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              "reading": "Die Tourismusabgabe ebenso wie die Vorausleistung ist jeweils innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Heranziehungsbescheides fällig, soweit nicht im Bescheid ausdrücklich ein späterer Fälligkeitstermin bestimmt ist."
            },
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              "reading": "Der Abgabenanspruch entsteht mit Ablauf des Erhebungsjahres."
            },
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              "page": 2,
              "reading": "Die Gemeinde kann während des Erhebungsjahres auf den zu erwartenden Abgabenanspruch eine Vorausleistung erheben."
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              "reading": "Beginn und Ende der abgabenpflichtigen Tätigkeit innerhalb eines Monats anzuzeigen"
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            {
              "where": "businessLevy.remarks[3]",
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              "reading": "Als Beendigung einer abgabenpflichtigen Tätigkeit ist nicht anzusehen, wenn diese nur saisonal ausgeübt wird."
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            {
              "where": "businessLevy.remarks[4]",
              "page": 3,
              "reading": "so kann die für die Abgabenfestsetzung zuständige Stelle an Ort und Stelle ermitteln oder die Berechnungsgrundlagen schätzen."
            },
            {
              "where": "businessLevy.remarks[5]",
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              "reading": "Das Amt Föhr-Amrum ist befugt, auf der Grundlage von Angaben tourismusabgabepflichtigen Personen und von Daten, die nach Absatz 1 anfallen, Verzeichnis der Abgabepflichtigen mit den für die Abgabenerhebung nach dieser Satzung erforderlichen Daten zu führen"
            }
          ]
        },
        "bnetza": {
          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
          "url": "https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Digitales/Kurzzeitvermietung/_func/Area-Liste-xls.html?nn=686258",
          "kind": "federal",
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      "levy": {
        "name": "Kurabgabe",
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          "quote": "Bei der Berechnung der Kurabgabe für Übernachtungsgäste wird der Tag der Anreise als voller Tag, der Tag der Abreise nicht gewertet."
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              "quote": "Die Kurabgabe beträgt für jede abgabepflichtige Person in der Hauptkurzeit vom 1. März bis 31.Oktober täglich 3,50 €."
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                "quote": "Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, wenn sie sich in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson befinden, nicht aber im Rahmen einer Gruppenreise (Klassenfahrt o.ä.), bei Nachweis des Lebensalters."
              }
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          {
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          {
            "text": "Menschen mit Behinderung, die nachweislich auf ständige Begleitung angewiesen sind, und ihre Begleitperson in derselben Unterkunft",
            "quote": "Menschen mit Behinderung, die nachweislich durch amtliche Unterlagen auf ständige Begleitung angewiesen sind. Die Begleitperson ist ebenfalls kurabgabefrei, wenn sie zusammen mit der in Satz 1 genannten Person in derselben Unterkunft beherbergt wird."
          },
          {
            "text": "Angehörige von Einwohnern, die unentgeltlich bei ihnen wohnen und die Kureinrichtungen nicht nutzen",
            "quote": "Großeltern, Eltern, Kinder, Kindeskinder, Geschwister und Geschwisterkinder, Schwiegereltern, Schwiegertöchter und -söhne, Ehegatten, Lebenspartner/innen, Schwägerinnen und Schwager von Personen, die in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben, wenn sie unentgeltlich in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen sind"
          },
          {
            "text": "Wer im Auftrag ortsansässiger Auftraggeber beruflich auf der Insel ist und die Kureinrichtungen nicht nutzt",
            "quote": "Personen, die in Ausübung ihres Dienstes, Berufes oder Gewerbes im Auftrag ortsansässiger Auftraggeber anwesend sind, soweit sie die gemeindlichen Kur- und Erholungseinrichtungen und -veranstaltungen nicht in Anspruch nehmen."
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ohne volljährige Begleitung oder auf einer Gruppenreise zahlen 0,50 € je Aufenthaltstag.",
            "quote": "Für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die sie sich nicht in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson befinden oder die an einer Gruppenreise teilnehmen, beträgt die Kurabgabe in Abweichung zu den vorgenannten Sätzen 0,50 € je Aufenthaltstag."
          },
          {
            "text": "Die Kurabgabe gilt gemeinsam für ganz Föhr; Nieblum erhebt sie zusammen mit den übrigen Inselgemeinden und der Stadt Wyk.",
            "quote": "Die Kurabgabe wird mit den anderen Gemeinden der Insel Föhr – Alkersum, Borgsum, Dunsum, Midlum, Oevenum, Oldsum, Süderende, Utersum, Witsum, Wrixum und der Stadt Wyk auf Föhr auf Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages als eine gemeinsame Kurabgabe nach § 10 Abs. 2 Satz 4 KAG erhoben."
          },
          {
            "text": "Über mehrere Aufenthalte im Kalenderjahr zahlt ein Gast höchstens die Jahreskurabgabe.",
            "quote": "Die Kurabgabe wird für die Dauer jedes ununterbrochenen Aufenthaltes in einem Kalenderjahr mit den in Absatz 1 genannten Sätzen, bei mehreren Aufenthalten im Kalenderjahr höchstens jedoch in Höhe der Jahreskurabgabe nach Absatz 3, erhoben."
          },
          {
            "text": "Die Jahreskurabgabe beträgt 105,00 € je Person, berechnet aus 30 Tagessätzen der Hauptsaison.",
            "quote": "Die Jahreskurabgabe beträgt für jede abgabepflichtige Person im Kalenderjahr 105,00 € Zur Berechnung der Jahreskurabgabe werden 30 Tagessätze der Hauptsaison als Grundlage genommen."
          },
          {
            "text": "Ob du elektronisch oder mit Papiermeldescheinen meldest, teilst du der Föhr Tourismus GmbH vor der ersten Vermietung schriftlich mit.",
            "quote": "Zur Erfüllung der Melde-, Einziehungs- und Abführungspflichten können die Unterkunftsgebenden wählen, ob sie das elektronische Meldescheinverfahren (§ 9) oder das Papiermeldescheinverfahren (§ 10) nutzen möchten. Die Entscheidung hat die unterkunftsgebende Person der in § 13 genannten Stelle schriftlich vor der Aufnahme der Personenbeherbergung mitzuteilen."
          },
          {
            "text": "Mit Papiermeldescheinen führst du die Kurabgabe binnen zwei Kalenderwochen ab Ankunft des Gastes ab.",
            "quote": "Die unterkunftsgebende Person ist verpflichtet, für die von ihr ausgehändigten Vordrucke die Kurabgabe zu errechnen, diese vom Gast einzuziehen und innerhalb von zwei Kalenderwochen ab Ankunftstag des Gastes an die in § 13 genannte Stelle kostenfrei abzuführen."
          },
          {
            "text": "Vermieter müssen die Kurabgabensatzung für ihre Gäste sichtbar auslegen.",
            "quote": "Jede unterkunftsgebende Person ist verpflichtet, die Kurabgabensatzung für die Gäste sichtbar auszulegen."
          }
        ],
        "hostDuty": {
          "text": "Wer Gäste beherbergt, stellt jedem Gast eine Kurkarte aus, zieht die Kurabgabe ein und führt sie an die Föhr Tourismus GmbH ab.",
          "quote": "Alle Unterkunftsgebenden sind verpflichtet, jeder von ihnen aufgenommenen Person eine Kurkarte auszustellen, die von der aufgenommenen Person zu zahlende Kurabgabe einzuziehen und die Abgabe an die in § 13 genannte Stelle kostenlos abzuführen."
        },
        "deadline": {
          "text": "Im elektronischen Verfahren wird die Kurabgabe per SEPA-Lastschrift eingezogen, frühestens zwei Wochen nach der Abreise der Gäste.",
          "quote": "Die Abbuchung der jeweiligen Kurabgaben wird frühestens zwei Wochen nach dem Abreisetag der betroffenen Gäste durch das System vorgenommen."
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          "text": "Im elektronischen Meldescheinverfahren erfasst du die Gäste im System und druckst ihre Gästekarten spätestens am Tag nach der Ankunft aus.",
          "quote": "Spätestens am Tag nach der Ankunft der beherbergten Person (Fälligkeit der Kurabgabe) ist der entsprechende, vorher im System erfasste Meldeschein mit dem eigenen Drucker auf einer der überlassenen Druckvorlagen auszudrucken."
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          "quote": "abzüglich gegebenenfalls enthaltener Umsatzsteuer, zu verstehen. Maßgeblich ist der im Erhebungsjahr (§ 1 Abs. 3) vereinnahmte Umsatz."
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          "quote": "Die Tourismusabgabe wird nicht festgesetzt, erhoben oder nachgefordert, wenn die Forderung im Einzelfall den Betrag von fünf Euro nicht übersteigt."
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          "quote": "bis zum 31. März eines jeden Jahres die zur Berechnung erforderlichen Angaben durch Vorlage geeigneter Nachweise (z.B. Umsatzsteuervoranmeldungen, Umsatzsteuererklärung, Umsatzsteuerbescheid, Erklärungen des Steuerberaters"
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        "deadline": {
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          "quote": "Die Tourismusabgabe ebenso wie die Vorausleistung ist jeweils innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Heranziehungsbescheides fällig, soweit nicht im Bescheid ausdrücklich ein späterer Fälligkeitstermin bestimmt ist."
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          },
          {
            "text": "Die Gemeinde kann schon im Lauf des Jahres eine Vorauszahlung auf die erwartete Abgabe verlangen.",
            "quote": "Die Gemeinde kann während des Erhebungsjahres auf den zu erwartenden Abgabenanspruch eine Vorausleistung erheben."
          },
          {
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            "quote": "Beginn und Ende der abgabenpflichtigen Tätigkeit innerhalb eines Monats anzuzeigen"
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          {
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            "quote": "Der als Vorteilseinheit zugrunde gelegte Bemessungsmaßstab ist bei einer Über- oder Unterschreitung anteilig zu berücksichtigen."
          },
          {
            "text": "Eröffnest oder vergrößerst du zwischen dem 1. Juni und dem 30. September einen Betrieb, wirst du nachveranlagt.",
            "quote": "Abgabepflichtige, die zwischen dem 1. Juni und dem 30. September eines Jahres einen Betrieb eröffnen oder vergrößern, werden nachveranlagt."
          },
          {
            "text": "Gehen deine Angaben nicht ein, kann die Berechnungsgrundlage geschätzt werden.",
            "quote": "Gehen die Angaben nicht ein, so kann die Berechnungsgrundlage geschätzt werden."
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          {
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            "quote": "Liegen besondere Verhältnisse vor, die die Leistungsfähigkeit eines Abgabepflichtigen in außerordentlichem Maße beeinträchtigen, so kann die Abgabe aus Billigkeitsgründen ganz oder teilweise erlassen werden."
          },
          {
            "text": "Fängst du mit der Vermietung an, zeigst du das der Gemeinde an; wer die Aufnahme der Tätigkeit nicht anzeigt oder verlangte Angaben nicht macht, begeht eine Ordnungswidrigkeit.",
            "quote": "Wer entgegen § 10 Abs. 1 dieser Satzung der Gemeinde die Aufnahme der abgabenpflichtigen Tätigkeit nicht anzeigt oder auf Anforderung die erforderlichen Angaben zur Berechnung der Abgabe nicht oder nicht vollständig mitteilt, begeht eine Ordnungswidrigkeit"
          },
          {
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            "quote": "die Abgabe innerhalb von sieben Tagen nach Zustellung des Heranziehungsbescheides fällig und bei der Amtskasse in einer Summe zu entrichten, sofern eine Aufteilung in Vierteljahresraten nicht mehr möglich ist."
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          "title": "Amt Geltinger Bucht, Ortsrecht der Gemeinde Niesgrau",
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          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
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        "remarks": [
          {
            "text": "Die Fremdenbetten-Vermietung steht in der Anlage 4, also in Vorteilsstufe 4.",
            "quote": "Anlage 4 Vorteilsstufe 4: zu § 8 Absatz 2 Buchstabe d)"
          },
          {
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            "quote": "Der als Vorteilseinheit zugrunde gelegte Bemessungsmaßstab ist bei einer Über- oder Unterschreitung anteilig zu berücksichtigen."
          },
          {
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            "quote": "Abgabepflichtige, die zwischen dem 1. Juni und dem 30. September eines Jahres einen Betrieb eröffnen oder vergrößern, werden nachveranlagt."
          },
          {
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          },
          {
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            "quote": "Wer entgegen § 10 Absatz 1 dieser Satzung der Gemeinde die Aufnahme der abgabenpflichtigen Tätigkeit nicht anzeigt oder auf Anforderung die erforderlichen Angaben zur Berechnung der Abgabe nicht oder nicht vollständig mitteilt, begeht eine Ordnungswidrigkeit"
          },
          {
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          },
          {
            "text": "Die Anlage 4 führt neben der Fremdenbetten-Vermietung auch „Ferienhausbetreuung und -vermietung“ als eigene Zeile, ohne Angabe nach Betten. Vermietest oder betreust du ein ganzes Ferienhaus, frag beim Amt, welche Zeile für dich gilt.",
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          {
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            "label": "Fremdenbetten-Vermietung (Vorteilsstufe 4)",
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    {
      "slug": "norddorf-auf-amrum",
      "name": "Gemeinde Norddorf auf Amrum",
      "short": "Norddorf auf Amrum",
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      "state": "Schleswig-Holstein",
      "district": "Nordfriesland",
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        "satzung": {
          "title": "Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe (Kurabgabesatzung) in der Gemeinde Norddorf auf Amrum vom 29.11.2024, Ortsrecht der Gemeinde Norddorf auf Amrum (Amt Föhr-Amrum)",
          "url": "https://daten2.verwaltungsportal.de/dateien/seitengenerator/87d04a8a1ca2c75ad04587faa555bb16147581/16_KA_01.01.2025.pdf",
          "kind": "statute",
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          "sha256": "0766cd54342741f8bccf14a13ed448aa424c6970228a53b4b7a4fde39ce94d8a",
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          "changedOn": "2026-10-14",
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            {
              "where": "counting",
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              "reading": "Bei der Berechnung der Kurabgabe für Übernachtungsgäste wird der Tag der Anreise als voller Tag, der Tag der Abreise nicht gewertet."
            },
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              "where": "periods[0].adult",
              "page": 3,
              "reading": "Die Kurabgabe beträgt für jede abgabepflichtige Person in der Hauptkurzeit vom 1. März bis 31.Oktober täglich 3,50 €."
            },
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              "reading": "Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, wenn sie sich in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson befinden, nicht aber im Rahmen einer Gruppenreise (Klassenfahrt 0.ä.), bei Nachweis des Lebensalters."
            },
            {
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              "page": 3,
              "reading": "In der übrigen Zeit beträgt sie täglich 1,80 €."
            },
            {
              "where": "periods[1].children[0]",
              "page": 2,
              "reading": "Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, wenn sie sich in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson befinden, nicht aber im Rahmen einer Gruppenreise (Klassenfahrt 0.ä.), bei Nachweis des Lebensalters."
            },
            {
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              "page": 2,
              "reading": "Menschen mit Behinderung, die nachweislich durch amtliche Unterlagen auf ständige Begleitung angewiesen sind. Die Begleitperson ist ebenfalls kurabgabefrei, wenn sie zusammen mit der in Satz 1 genannten Person in derselben Unterkunft beherbergt wird."
            },
            {
              "where": "exemptions[1]",
              "page": 2,
              "reading": "Großeltern, Eltern, Kinder, Kindeskinder, Geschwister und Geschwisterkinder, Schwiegereltern, Schwiegertöchter und -söhne, Ehegatten, Lebenspartner/innen, Schwägerinnen und Schwager von Personen, die in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben, wenn sie unentgeltlich in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen sind"
            },
            {
              "where": "exemptions[2]",
              "page": 2,
              "reading": "Personen, die in Ausübung ihres Dienstes, Berufes oder Gewerbes im Auftrag ortsansässiger Auftraggeber anwesend sind, soweit sie die gemeindlichen Kur- und Erholungseinrichtungen und -veranstaltungen nicht in Anspruch nehmen."
            },
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              "page": 3,
              "reading": "Für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die sie sich nicht in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson befinden oder die an einer Gruppenreise teilnehmen, beträgt die Kurabgabe in Abweichung zu den vorgenannten Sätzen 0,50 € je Aufenthaltstag."
            },
            {
              "where": "remarks[1]",
              "page": 1,
              "reading": "Die Kurabgabe wird mit den anderen Gemeinden der Insel Amrum - Nebel und Wittdün auf Amrum - auf Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages als eine gemeinsame Kurabgabe nach $ 10 Abs. 2 Satz 4 KAG erhoben."
            },
            {
              "where": "remarks[2]",
              "page": 3,
              "reading": "Die Kurabgabe wird für die Dauer jedes ununterbrochenen Aufenthaltes in einem Kalenderjahr mit den in Absatz 1 genannten Sätzen, bei mehreren Aufenthalten im Kalenderjahr höchstens jedoch in Höhe der Jahreskurabgabe nach Absatz 3, erhoben.",
              "digitsUnread": true
            },
            {
              "where": "remarks[3]",
              "page": 3,
              "reading": "Die Jahreskurabgabe beträgt für jede abgabepflichtige Person im Kalenderjahr 105,00 € Zur Berechnung der Jahreskurabgabe werden 30 Tagessätze der Hauptsaison als Grundlage genommen."
            },
            {
              "where": "remarks[4]",
              "page": 5,
              "reading": "Zur Erfüllung der Melde-, Einziehungs- und Abführungspflichten können die Unterkunftsgebenden wählen, ob sie das elektronische Meldescheinverfahren (8 9) oder das Papiermeldescheinverfahren (8 10) nutzen möchten. Die Entscheidung hat die unterkunftsgebende Person der in $ 13 genannten Stelle schriftlich vor der Aufnahme der Personenbeherbergung mitzuteilen."
            },
            {
              "where": "remarks[5]",
              "page": 7,
              "reading": "Die unterkunftsgebende Person ist verpflichtet, für die von ihr ausgehändigten Vordrucke die Kurabgabe zu errechnen, diese vom Gast einzuziehen und innerhalb von zwei Kalenderwochen ab Ankunftstag des Gastes an die in $ 13 genannte Stelle kostenfrei abzuführen."
            },
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              "where": "remarks[6]",
              "page": 5,
              "reading": "Jede unterkunftsgebende Person ist verpflichtet, die Kurabgabensatzung für die Gäste sichtbar auszulegen."
            },
            {
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              "reading": "Alle Unterkunftsgebenden sind verpflichtet, jeder von ihnen aufgenommenen Person eine Kurkarte auszustellen, die von der aufgenommenen Person zu zahlende Kurabgabe einzuziehen und die Abgabe an die in $ 13 genannte Stelle kostenlos abzuführen."
            },
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              "reading": "Die Abbuchung der jeweiligen Kurabgaben wird frühestens zwei Wochen nach dem Abreisetag der betroffenen Gäste durch das System vorgenommen."
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              "reading": "Spätestens am Tag nach der Ankunft der beherbergten Person (Fälligkeit der Kurabgabe) ist der entsprechende, vorher im System erfasste Meldeschein mit dem eigenen Drucker auf einer der überlassenen Druckvorlagen auszudrucken."
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          ]
        },
        "ta": {
          "title": "Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Tourismusabgabesatzung) in der Gemeinde Norddorf auf Amrum vom 04.12.2025",
          "url": "https://daten2.verwaltungsportal.de/dateien/seitengenerator/87d04a8a1ca2c75ad04587faa555bb16147581/16_TA_2026.pdf",
          "kind": "statute",
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              "reading": "Abgabenpflichtig sind die natürlichen und juristischen Personen sowie die Personenvereinigungen, denen durch den Tourismus im Gemeindegebiet wirtschaftliche Vorteile geboten werden."
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              "reading": "Vermietung von Ferienwohnungen/-appartements/-häusern, 100% Umsatz über 30 T€"
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              "reading": "Vermietung von Gästezimmern 100%"
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              "reading": "Vermietung von Gästezimmern mit Frühstück 100%"
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              "reading": "Hotels garni/Pensionen garni 100%"
            },
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              "reading": "Hotels/Pensionen mit Vollverpflegung 100%"
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              "reading": "18% 15% 25% 21% 11% 6%"
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              "reading": "Jugendherbergen 100%"
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              "reading": "Jugendherbergen 100%"
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              "reading": "Kur-/Erholungsheime 100%"
            },
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              "reading": "2% 2% 1% 16% 12%"
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              "page": 5,
              "reading": "Zeltplätze, Campingplätze 100%"
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              "where": "businessLevy.letting[8].turnover.profit",
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              "reading": "2% 2% 1% 16% 12%"
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              "reading": "sonstige Betriebe der Gästebeherbergung 100%"
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              "reading": "sonstige Betriebe der Gästebeherbergung 100%"
            },
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              "where": "businessLevy.letting[9].turnover.profit",
              "page": 5,
              "reading": "2% 2% 1% 16% 12%"
            },
            {
              "where": "businessLevy.basis",
              "page": 2,
              "reading": "abzüglich gegebenenfalls enthaltener Umsatzsteuer, zu verstehen. ?Maßgeblich ist der im Erhebungsjahr (8 1 Abs. 3) vereinnahmte Umsatz."
            },
            {
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              "page": 2,
              "reading": "Die Tourismusabgabe wird nicht festgesetzt, erhoben oder nachgefordert, wenn die Forderung im Einzelfall den Betrag von fünf Euro nicht übersteigt."
            },
            {
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              "page": 3,
              "reading": "bis zum 31. März eines jeden Jahres die zur Berechnung erforderlichen Angaben durch Vorlage geeigneter Nachweise (z.B. Umsatzsteuervoranmeldungen, Umsatzsteuererklärung, Umsatzsteuerbescheid, Erklärungen des Steuerberaters"
            },
            {
              "where": "businessLevy.deadline",
              "page": 2,
              "reading": "Die Tourismusabgabe ebenso wie die Vorausleistung ist jeweils innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Heranziehungsbescheides fällig, soweit nicht im Bescheid ausdrücklich ein späterer Fälligkeitstermin bestimmt ist."
            },
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              "page": 2,
              "reading": "Der Abgabenanspruch entsteht mit Ablauf des Erhebungsjahres."
            },
            {
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              "page": 2,
              "reading": "Die Gemeinde kann während des Erhebungsjahres auf den zu erwartenden Abgabenanspruch eine Vorausleistung erheben."
            },
            {
              "where": "businessLevy.remarks[2]",
              "page": 3,
              "reading": "Beginn und Ende der abgabenpflichtigen Tätigkeit innerhalb eines Monats anzuzeigen"
            },
            {
              "where": "businessLevy.remarks[3]",
              "page": 2,
              "reading": "Als Beendigung einer abgabenpflichtigen Tätigkeit ist nicht anzusehen, wenn diese nur saisonal ausgeübt wird."
            },
            {
              "where": "businessLevy.remarks[4]",
              "page": 3,
              "reading": "Werden fristgerecht keine Angaben gemacht oder besteht der Verdacht, dass die Angaben unvollständig oder unrichtig sind, so kann die für die Abgabenfestsetzung zuständige Stelle an Ort und Stelle ermitteln oder die Berechnungsgrundlagen schätzen."
            },
            {
              "where": "businessLevy.remarks[5]",
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              "reading": "Das Amt Föhr-Amrum ist befugt, auf der Grundlage von Angaben tourismusabgabepflichtigen Personen und von Daten, die nach Absatz 1 anfallen, Verzeichnis der Abgabepflichtigen mit den für die Abgabenerhebung nach dieser Satzung erforderlichen Daten zu führen"
            }
          ]
        },
        "bnetza": {
          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
          "url": "https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Digitales/Kurzzeitvermietung/_func/Area-Liste-xls.html?nn=686258",
          "kind": "federal",
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          "verifiedOn": "2026-10-15",
          "changedOn": "2026-10-14"
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      },
      "levy": {
        "name": "Kurabgabe",
        "source": "satzung",
        "counting": {
          "countsDepartureDay": false,
          "quote": "Bei der Berechnung der Kurabgabe für Übernachtungsgäste wird der Tag der Anreise als voller Tag, der Tag der Abreise nicht gewertet."
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          {
            "label": "Hauptkurzeit",
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              "quote": "Die Kurabgabe beträgt für jede abgabepflichtige Person in der Hauptkurzeit vom 1. März bis 31.Oktober täglich 3,50 €."
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                "quote": "Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, wenn sie sich in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson befinden, nicht aber im Rahmen einer Gruppenreise (Klassenfahrt o.ä.), bei Nachweis des Lebensalters."
              }
            ]
          },
          {
            "label": "Übrige Zeit",
            "ranges": [
              {
                "from": "11-01",
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              "cents": 180,
              "quote": "In der übrigen Zeit beträgt sie täglich 1,80 €."
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                "quote": "Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, wenn sie sich in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson befinden, nicht aber im Rahmen einer Gruppenreise (Klassenfahrt o.ä.), bei Nachweis des Lebensalters."
              }
            ]
          }
        ],
        "maxNights": null,
        "exemptions": [
          {
            "text": "Menschen mit Behinderung, die nachweislich auf ständige Begleitung angewiesen sind, und ihre Begleitperson in derselben Unterkunft",
            "quote": "Menschen mit Behinderung, die nachweislich durch amtliche Unterlagen auf ständige Begleitung angewiesen sind. Die Begleitperson ist ebenfalls kurabgabefrei, wenn sie zusammen mit der in Satz 1 genannten Person in derselben Unterkunft beherbergt wird."
          },
          {
            "text": "Angehörige von Einwohnern, die unentgeltlich bei ihnen wohnen und die Kureinrichtungen nicht nutzen",
            "quote": "Großeltern, Eltern, Kinder, Kindeskinder, Geschwister und Geschwisterkinder, Schwiegereltern, Schwiegertöchter und -söhne, Ehegatten, Lebenspartner/innen, Schwägerinnen und Schwager von Personen, die in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben, wenn sie unentgeltlich in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen sind"
          },
          {
            "text": "Wer im Auftrag ortsansässiger Auftraggeber beruflich auf der Insel ist und die Kureinrichtungen nicht nutzt",
            "quote": "Personen, die in Ausübung ihres Dienstes, Berufes oder Gewerbes im Auftrag ortsansässiger Auftraggeber anwesend sind, soweit sie die gemeindlichen Kur- und Erholungseinrichtungen und -veranstaltungen nicht in Anspruch nehmen."
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ohne volljährige Begleitung oder auf einer Gruppenreise zahlen 0,50 € je Aufenthaltstag.",
            "quote": "Für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die sie sich nicht in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson befinden oder die an einer Gruppenreise teilnehmen, beträgt die Kurabgabe in Abweichung zu den vorgenannten Sätzen 0,50 € je Aufenthaltstag."
          },
          {
            "text": "Die Kurabgabe gilt gemeinsam für ganz Amrum; Norddorf erhebt sie zusammen mit Nebel und Wittdün.",
            "quote": "Die Kurabgabe wird mit den anderen Gemeinden der Insel Amrum – Nebel und Wittdün auf Amrum - auf Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages als eine gemeinsame Kurabgabe nach § 10 Abs. 2 Satz 4 KAG erhoben."
          },
          {
            "text": "Über mehrere Aufenthalte im Kalenderjahr zahlt ein Gast höchstens die Jahreskurabgabe.",
            "quote": "Die Kurabgabe wird für die Dauer jedes ununterbrochenen Aufenthaltes in einem Kalenderjahr mit den in Absatz 1 genannten Sätzen, bei mehreren Aufenthalten im Kalenderjahr höchstens jedoch in Höhe der Jahreskurabgabe nach Absatz 3, erhoben."
          },
          {
            "text": "Die Jahreskurabgabe beträgt 105,00 € je Person, berechnet aus 30 Tagessätzen der Hauptsaison.",
            "quote": "Die Jahreskurabgabe beträgt für jede abgabepflichtige Person im Kalenderjahr 105,00 € Zur Berechnung der Jahreskurabgabe werden 30 Tagessätze der Hauptsaison als Grundlage genommen."
          },
          {
            "text": "Ob du elektronisch oder mit Papiermeldescheinen meldest, teilst du der AmrumTouristik vor der ersten Vermietung schriftlich mit.",
            "quote": "Zur Erfüllung der Melde-, Einziehungs- und Abführungspflichten können die Unterkunftsgebenden wählen, ob sie das elektronische Meldescheinverfahren (§ 9) oder das Papiermeldescheinverfahren (§ 10) nutzen möchten. Die Entscheidung hat die unterkunftsgebende Person der in § 13 genannten Stelle schriftlich vor der Aufnahme der Personenbeherbergung mitzuteilen."
          },
          {
            "text": "Mit Papiermeldescheinen führst du die Kurabgabe binnen zwei Kalenderwochen ab Ankunft des Gastes ab.",
            "quote": "Die unterkunftsgebende Person ist verpflichtet, für die von ihr ausgehändigten Vordrucke die Kurabgabe zu errechnen, diese vom Gast einzuziehen und innerhalb von zwei Kalenderwochen ab Ankunftstag des Gastes an die in § 13 genannte Stelle kostenfrei abzuführen."
          },
          {
            "text": "Vermieter müssen die Kurabgabensatzung für ihre Gäste sichtbar auslegen.",
            "quote": "Jede unterkunftsgebende Person ist verpflichtet, die Kurabgabensatzung für die Gäste sichtbar auszulegen."
          }
        ],
        "hostDuty": {
          "text": "Wer Gäste beherbergt, stellt jedem Gast eine Kurkarte aus, zieht die Kurabgabe ein und führt sie an die AmrumTouristik ab.",
          "quote": "Alle Unterkunftsgebenden sind verpflichtet, jeder von ihnen aufgenommenen Person eine Kurkarte auszustellen, die von der aufgenommenen Person zu zahlende Kurabgabe einzuziehen und die Abgabe an die in § 13 genannte Stelle kostenlos abzuführen."
        },
        "deadline": {
          "text": "Im elektronischen Verfahren wird die Kurabgabe per SEPA-Lastschrift eingezogen, frühestens zwei Wochen nach der Abreise der Gäste.",
          "quote": "Die Abbuchung der jeweiligen Kurabgaben wird frühestens zwei Wochen nach dem Abreisetag der betroffenen Gäste durch das System vorgenommen."
        },
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          "text": "Im elektronischen Meldescheinverfahren erfasst du die Gäste im System und druckst ihre Gästekarten spätestens am Tag nach der Ankunft aus.",
          "quote": "Spätestens am Tag nach der Ankunft der beherbergten Person (Fälligkeit der Kurabgabe) ist der entsprechende, vorher im System erfasste Meldeschein mit dem eigenen Drucker auf einer der überlassenen Druckvorlagen auszudrucken."
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          "quote": "Abgabenpflichtig sind die natürlichen und juristischen Personen sowie die Personenvereinigungen, denen durch den Tourismus im Gemeindegebiet wirtschaftliche Vorteile geboten werden."
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          "quote": "bis zum 31. März eines jeden Jahres die zur Berechnung erforderlichen Angaben durch Vorlage geeigneter Nachweise (z.B. Umsatzsteuervoranmeldungen, Umsatzsteuererklärung, Umsatzsteuerbescheid, Erklärungen des Steuerberaters"
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            "quote": "Werden fristgerecht keine Angaben gemacht oder besteht der Verdacht, dass die Angaben unvollständig oder unrichtig sind, so kann die für die Abgabenfestsetzung zuständige Stelle an Ort und Stelle ermitteln oder die Berechnungsgrundlagen schätzen."
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          {
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              "reading": "Kinder, Eltern und deren Ehepartner oder Partner in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft von Personen, die im Erhebungsgebiet ihre Hauptwohnung haben, wenn sie unentgeltlich in die häusliche Gemeinschaft dieser Personen aufgenommen sind"
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              "reading": "in Ausübung ihres Dienstes oder Berufsanwesende, soweit sie die Einrichtungen nicht in Anspruch nehmen bzw. die Benutzung der Einrichtungen zu den Aufgaben im Rahmen ihrer Tätigkeit gehört"
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              "reading": "Kranke, die durch ein ärztliches Zeugnis nachweisen, dass sie ihre Unterkunft nicht verlassen können, für die Dauer der physischen Verhinderung"
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              "reading": "Schwerbehinderten, die eine Behinderung ab einem Grad von 50 und mehr nachweisen, wird die Kurabgabe auf 50 % ermäßigt; dasselbe gilt für eine erforderliche Begleitperson."
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              "reading": "c) Die Jahreskurabgabe beträgt 61,60 €"
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              "reading": "Kinder und Jugendliche von der Vollendung des 6. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die sich gemeinsam mit Erziehungsberechtigten oder einer oder einem Erziehungsberechtigten im Erhebungsgebiet aufhalten,"
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              "reading": "Bei vorzeitigem Abbruch des vorgesehenen Aufenthaltes wird die nach Tagen berechnete und zu viel gezahlte Kurabgabe auf Antrag anteilig reduziert und erstattet. Die Rückzahlung erfolgt nur an die Kurkarteninhaberin bzw. den Kurkarteninhaber gegen Rückgabe der Kurkarte, auf deren Rückseite die Wohnungsgeberin bzw. der Wohnungsgeber die Abreise des Gastes bescheinigt hat."
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              "reading": "Die Pflichten der Wohnungsgeberinnen und Wohnungsgeber gelten auch für Personen, die sich vorübergehend in eigenen Wohngelegenheiten wie Wohnhäusern, Appartements, Sommerhäusern, Wochenendhäusern, Wohnwagen, Zelten und dergleichen aufhalten"
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              "reading": "Die Wohnungsgeberinnen und Wohnungsgeber haben die Kurabgabe zu berechnen, von den Gästen einzuziehen und binnen 28 Tagen kostenfrei an die Kurverwaltung abzuführen. Sie haften für die rechtzeitige ° und vollständige Einziehung und Abführung der Kurabgabe."
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          {
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            "quote": "Bei vorzeitigem Abbruch des vorgesehenen Aufenthaltes wird die nach Tagen berechnete und zu viel gezahlte Kurabgabe auf Antrag anteilig reduziert und erstattet. Die Rückzahlung erfolgt nur an die Kurkarteninhaberin bzw. den Kurkarteninhaber gegen Rückgabe der Kurkarte, auf deren Rückseite die Wohnungsgeberin bzw. der Wohnungsgeber die Abreise des Gastes bescheinigt hat."
          },
          {
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              "reading": "Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, wenn sie sich in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson befinden, nicht aber im Rahmen einer Gruppenreise (Klassenfahrt 0.ä.), bei Nachweis des Lebensalters."
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              "reading": "Menschen mit Behinderung, die nachweislich durch amtliche Unterlagen auf ständige Begleitung angewiesen sind. Die Begleitperson ist ebenfalls kurabgabefrei, wenn sie zusammen mit der in Satz 1 genannten Person in derselben Unterkunft beherbergt wird."
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              "reading": "Großeltern, Eltern, Kinder, Kindeskinder, Geschwister und Geschwisterkinder, Schwiegereltern, Schwiegertöchter und -söhne, Ehegatten, Lebenspartner/innen, Schwägerinnen und Schwager von Personen, die in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben, wenn sie unentgeltlich in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen sind"
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              "reading": "Personen, die in Ausübung ihres Dienstes, Berufes oder Gewerbes im Auftrag ortsansässiger Auftraggeber anwesend sind, soweit sie die gemeindlichen Kur- und Erholungseinrichtungen und -veranstaltungen nicht in Anspruch nehmen."
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              "reading": "Für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die sie sich nicht in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson befinden oder die an einer Gruppenreise teilnehmen, beträgt die Kurabgabe in Abweichung zu den vorgenannten Sätzen 0,50 € je Aufenthaltstag."
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              "reading": "Die Kurabgabe wird mit den anderen Gemeinden der Insel Föhr - Alkersum, Borgsum, Dunsum, Midlum, Nieblum, Oldsum, Süderende, Utersum, Witsum, Wrixum und der Stadt Vyk auf Föhr auf Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages als eine gemeinsame Kurabgabe nach $ 10 Abs. 2 Satz 4 KAG erhoben."
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              "reading": "Die Jahreskurabgabe beträgt für jede abgabepflichtige Person im Kalenderjahr 105,00 € Zur Berechnung der Jahreskurabgabe werden 30 Tagessätze der Hauptsaison als Grundlage genommen."
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              "reading": "Zur Erfüllung der Melde-, Einziehungs- und Abführungspflichten können die Unterkunftsgebenden wählen, ob sie das elektronische Meldescheinverfahren (8 9) oder das Papiermeldescheinverfahren (& 10) nutzen möchten. Die Entscheidung hat die unterkunftsgebende Person der in & 13 genannten Stelle schriftlich vor der Aufnahme der Personenbeherbergung mitzuteilen."
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            {
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              "reading": "Die unterkunftsgebende Person ist verpflichtet, für die von ihr ausgehändigten Vordrucke die Kurabgabe zu errechnen, diese vom Gast einzuziehen und innerhalb von zwei Kalenderwochen ab Ankunftstag des Gastes an die in & 13 genannte Stelle kostenfrei abzuführen."
            },
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              "where": "remarks[6]",
              "page": 5,
              "reading": "Jede unterkunftsgebende Person ist verpflichtet, die Kurabgabensatzung für die Gäste sichtbar auszulegen."
            },
            {
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              "page": 5,
              "reading": "Alle Unterkunftsgebenden sind verpflichtet, jeder von ihnen aufgenommenen Person eine Kurkarte auszustellen, die von der aufgenommenen Person zu zahlende Kurabgabe einzuziehen und die Abgabe an die in $ 13 genannte Stelle kostenlos abzuführen."
            },
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              "reading": "Die Abbuchung der jeweiligen Kurabgaben wird frühestens zwei Wochen nach dem Abreisetag der betroffenen Gäste durch das System vorgenommen."
            },
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              "reading": "Spätestens am Tag nach der Ankunft der beherbergten Person (Fälligkeit der Kurabgabe) ist der entsprechende, vorher im System erfasste Meldeschein mit dem eigenen Drucker auf einer der überlassenen Druckvorlagen auszudrucken."
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          ]
        },
        "ta": {
          "title": "Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Tourismusabgabesatzung) in der Gemeinde Oevenum vom 09.12.2025",
          "url": "https://daten2.verwaltungsportal.de/dateien/seitengenerator/87d04a8a1ca2c75ad04587faa555bb16147581/06_TA_2026.pdf",
          "kind": "statute",
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              "reading": "Abgabenpflichtig sind die natürlichen und juristischen Personen sowie die Personenvereinigungen, denen durch den Tourismus im Gemeindegebiet wirtschaftliche Vorteile geboten werden."
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              "reading": "Vermietung von Ferienwohnungen/-appartements/-häusern, Umsatz über 30 T€"
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              "where": "businessLevy.letting[3].turnover.advantage",
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              "reading": "100% 100% 100% 100% 100% 100%"
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              "where": "businessLevy.letting[3].turnover.profit",
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              "reading": "18% 15% 25% 21% 11% 6%"
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              "reading": "Hotels garni/Pensionen garni"
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              "reading": "100% 100% 100% 100% 100% 100%"
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              "reading": "18% 15% 25% 21% 11% 6%"
            },
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              "where": "businessLevy.letting[5]",
              "page": 5,
              "reading": "Hotels/Pensionen mit Vollverpflegung"
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              "page": 5,
              "reading": "100% 100% 100% 100% 100% 100%"
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              "page": 5,
              "reading": "18% 15% 25% 21% 11% 6%"
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              "page": 5,
              "reading": "Jugendherbergen"
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              "reading": "100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100%"
            },
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              "reading": "Kur-/Erholungsheime"
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              "reading": "100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100%"
            },
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              "reading": "2% 2% 1% 16% 12%"
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              "page": 5,
              "reading": "Zeltplätze, Campingplätze"
            },
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              "where": "businessLevy.letting[8].turnover.advantage",
              "page": 5,
              "reading": "100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100%"
            },
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              "reading": "2% 2% 1% 16% 12%"
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              "reading": "sonstige Betriebe der Gästebeherbergung"
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              "where": "businessLevy.letting[9].turnover.advantage",
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              "reading": "100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100%"
            },
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              "where": "businessLevy.letting[9].turnover.profit",
              "page": 5,
              "reading": "2% 2% 1% 16% 12%"
            },
            {
              "where": "businessLevy.basis",
              "page": 2,
              "reading": "abzüglich gegebenenfalls enthaltener Umsatzsteuer, zu verstehen. ?Maßgeblich ist der im Erhebungsjahr (8 1 Abs. 3) vereinnahmte Umsatz."
            },
            {
              "where": "businessLevy.minimum",
              "page": 2,
              "reading": "Die Tourismusabgabe wird nicht festgesetzt, erhoben oder nachgefordert, wenn die Forderung im Einzelfall den Betrag von fünf Euro nicht übersteigt."
            },
            {
              "where": "businessLevy.reporting",
              "page": 3,
              "reading": "bis zum 31. März eines jeden Jahres die zur Berechnung erforderlichen Angaben durch Vorlage geeigneter Nachweise (z.B. Umsatzsteuervoranmeldungen, Umsatzsteuererklärung, Umsatzsteuerbescheid, Erklärungen des Steuerberaters"
            },
            {
              "where": "businessLevy.deadline",
              "page": 2,
              "reading": "Die Tourismusabgabe ebenso wie die Vorausleistung ist jeweils innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Heranziehungsbescheides fällig, soweit nicht im Bescheid ausdrücklich ein späterer Fälligkeitstermin bestimmt ist."
            },
            {
              "where": "businessLevy.remarks[0]",
              "page": 2,
              "reading": "Der Abgabenanspruch entsteht mit Ablauf des Erhebungsjahres."
            },
            {
              "where": "businessLevy.remarks[1]",
              "page": 2,
              "reading": "Die Gemeinde kann während des Erhebungsjahres auf den zu erwartenden Abgabenanspruch eine Vorausleistung erheben."
            },
            {
              "where": "businessLevy.remarks[2]",
              "page": 3,
              "reading": "Beginn und Ende der abgabenpflichtigen Tätigkeit innerhalb eines Monats anzuzeigen"
            },
            {
              "where": "businessLevy.remarks[3]",
              "page": 2,
              "reading": "Als Beendigung einer abgabenpflichtigen Tätigkeit ist nicht anzusehen, wenn diese nur saisonal ausgeübt wird."
            },
            {
              "where": "businessLevy.remarks[4]",
              "page": 3,
              "reading": "Werden fristgerecht keine Angaben gemacht oder besteht der Verdacht, dass die Angaben unvollständig oder unrichtig sind, so kann die für die Abgabenfestsetzung zuständige Stelle an Ort und Stelle ermitteln oder die Berechnungsgrundlagen schätzen."
            },
            {
              "where": "businessLevy.remarks[5]",
              "page": 4,
              "reading": "Das Amt Föhr-Amrum ist befugt, auf der Grundlage von Angaben tourismusabgabepflichtigen Personen und von Daten, die nach Absatz 1 anfallen, Verzeichnis der Abgabepflichtigen mit den für die Abgabenerhebung nach dieser Satzung erforderlichen Daten zu führen"
            }
          ]
        },
        "bnetza": {
          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
          "url": "https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Digitales/Kurzzeitvermietung/_func/Area-Liste-xls.html?nn=686258",
          "kind": "federal",
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          "verifiedOn": "2026-10-15",
          "changedOn": "2026-10-15"
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      },
      "levy": {
        "name": "Kurabgabe",
        "source": "satzung",
        "counting": {
          "countsDepartureDay": false,
          "quote": "Bei der Berechnung der Kurabgabe für Übernachtungsgäste wird der Tag der Anreise als voller Tag, der Tag der Abreise nicht gewertet."
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          {
            "label": "Hauptkurzeit",
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              "quote": "Die Kurabgabe beträgt für jede abgabepflichtige Person in der Hauptkurzeit vom 1. März bis 31.Oktober täglich 3,50 €."
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                "quote": "Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, wenn sie sich in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson befinden, nicht aber im Rahmen einer Gruppenreise (Klassenfahrt o.ä.), bei Nachweis des Lebensalters."
              }
            ]
          },
          {
            "label": "Übrige Zeit",
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              {
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            "adult": {
              "cents": 180,
              "quote": "In der übrigen Zeit beträgt sie täglich 1,80 €."
            },
            "children": [
              {
                "underAge": 18,
                "cents": 0,
                "quote": "Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, wenn sie sich in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson befinden, nicht aber im Rahmen einer Gruppenreise (Klassenfahrt o.ä.), bei Nachweis des Lebensalters."
              }
            ]
          }
        ],
        "maxNights": null,
        "exemptions": [
          {
            "text": "Menschen mit Behinderung, die nachweislich auf ständige Begleitung angewiesen sind, und ihre Begleitperson in derselben Unterkunft",
            "quote": "Menschen mit Behinderung, die nachweislich durch amtliche Unterlagen auf ständige Begleitung angewiesen sind. Die Begleitperson ist ebenfalls kurabgabefrei, wenn sie zusammen mit der in Satz 1 genannten Person in derselben Unterkunft beherbergt wird."
          },
          {
            "text": "Angehörige von Einwohnern, die unentgeltlich bei ihnen wohnen und die Kureinrichtungen nicht nutzen",
            "quote": "Großeltern, Eltern, Kinder, Kindeskinder, Geschwister und Geschwisterkinder, Schwiegereltern, Schwiegertöchter und -söhne, Ehegatten, Lebenspartner/innen, Schwägerinnen und Schwager von Personen, die in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben, wenn sie unentgeltlich in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen sind"
          },
          {
            "text": "Wer im Auftrag ortsansässiger Auftraggeber beruflich auf der Insel ist und die Kureinrichtungen nicht nutzt",
            "quote": "Personen, die in Ausübung ihres Dienstes, Berufes oder Gewerbes im Auftrag ortsansässiger Auftraggeber anwesend sind, soweit sie die gemeindlichen Kur- und Erholungseinrichtungen und -veranstaltungen nicht in Anspruch nehmen."
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ohne volljährige Begleitung oder auf einer Gruppenreise zahlen 0,50 € je Aufenthaltstag.",
            "quote": "Für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die sie sich nicht in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson befinden oder die an einer Gruppenreise teilnehmen, beträgt die Kurabgabe in Abweichung zu den vorgenannten Sätzen 0,50 € je Aufenthaltstag."
          },
          {
            "text": "Die Kurabgabe gilt gemeinsam für ganz Föhr; Oevenum erhebt sie zusammen mit den übrigen Inselgemeinden und der Stadt Wyk.",
            "quote": "Die Kurabgabe wird mit den anderen Gemeinden der Insel Föhr – Alkersum, Borgsum, Dunsum, Midlum, Nieblum, Oldsum, Süderende, Utersum, Witsum, Wrixum und der Stadt Wyk auf Föhr auf Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages als eine gemeinsame Kurabgabe nach § 10 Abs. 2 Satz 4 KAG erhoben."
          },
          {
            "text": "Über mehrere Aufenthalte im Kalenderjahr zahlt ein Gast höchstens die Jahreskurabgabe.",
            "quote": "Die Kurabgabe wird für die Dauer jedes ununterbrochenen Aufenthaltes in einem Kalenderjahr mit den in Absatz 1 genannten Sätzen, bei mehreren Aufenthalten im Kalenderjahr höchstens jedoch in Höhe der Jahreskurabgabe nach Absatz 3, erhoben."
          },
          {
            "text": "Die Jahreskurabgabe beträgt 105,00 € je Person, berechnet aus 30 Tagessätzen der Hauptsaison.",
            "quote": "Die Jahreskurabgabe beträgt für jede abgabepflichtige Person im Kalenderjahr 105,00 € Zur Berechnung der Jahreskurabgabe werden 30 Tagessätze der Hauptsaison als Grundlage genommen."
          },
          {
            "text": "Ob du elektronisch oder mit Papiermeldescheinen meldest, teilst du der Föhr Tourismus GmbH vor der ersten Vermietung schriftlich mit.",
            "quote": "Zur Erfüllung der Melde-, Einziehungs- und Abführungspflichten können die Unterkunftsgebenden wählen, ob sie das elektronische Meldescheinverfahren (§ 9) oder das Papiermeldescheinverfahren (§ 10) nutzen möchten. Die Entscheidung hat die unterkunftsgebende Person der in § 13 genannten Stelle schriftlich vor der Aufnahme der Personenbeherbergung mitzuteilen."
          },
          {
            "text": "Mit Papiermeldescheinen führst du die Kurabgabe binnen zwei Kalenderwochen ab Ankunft des Gastes ab.",
            "quote": "Die unterkunftsgebende Person ist verpflichtet, für die von ihr ausgehändigten Vordrucke die Kurabgabe zu errechnen, diese vom Gast einzuziehen und innerhalb von zwei Kalenderwochen ab Ankunftstag des Gastes an die in § 13 genannte Stelle kostenfrei abzuführen."
          },
          {
            "text": "Vermieter müssen die Kurabgabensatzung für ihre Gäste sichtbar auslegen.",
            "quote": "Jede unterkunftsgebende Person ist verpflichtet, die Kurabgabensatzung für die Gäste sichtbar auszulegen."
          }
        ],
        "hostDuty": {
          "text": "Wer Gäste beherbergt, stellt jedem Gast eine Kurkarte aus, zieht die Kurabgabe ein und führt sie an die Föhr Tourismus GmbH ab.",
          "quote": "Alle Unterkunftsgebenden sind verpflichtet, jeder von ihnen aufgenommenen Person eine Kurkarte auszustellen, die von der aufgenommenen Person zu zahlende Kurabgabe einzuziehen und die Abgabe an die in § 13 genannte Stelle kostenlos abzuführen."
        },
        "deadline": {
          "text": "Im elektronischen Verfahren wird die Kurabgabe per SEPA-Lastschrift eingezogen, frühestens zwei Wochen nach der Abreise der Gäste.",
          "quote": "Die Abbuchung der jeweiligen Kurabgaben wird frühestens zwei Wochen nach dem Abreisetag der betroffenen Gäste durch das System vorgenommen."
        },
        "reporting": {
          "text": "Im elektronischen Meldescheinverfahren erfasst du die Gäste im System und druckst ihre Gästekarten spätestens am Tag nach der Ankunft aus.",
          "quote": "Spätestens am Tag nach der Ankunft der beherbergten Person (Fälligkeit der Kurabgabe) ist der entsprechende, vorher im System erfasste Meldeschein mit dem eigenen Drucker auf einer der überlassenen Druckvorlagen auszudrucken."
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          "quote": "Abgabenpflichtig sind die natürlichen und juristischen Personen sowie die Personenvereinigungen, denen durch den Tourismus im Gemeindegebiet wirtschaftliche Vorteile geboten werden."
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          "quote": "Die Tourismusabgabe wird nicht festgesetzt, erhoben oder nachgefordert, wenn die Forderung im Einzelfall den Betrag von fünf Euro nicht übersteigt."
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          "quote": "bis zum 31. März eines jeden Jahres die zur Berechnung erforderlichen Angaben durch Vorlage geeigneter Nachweise (z.B. Umsatzsteuervoranmeldungen, Umsatzsteuererklärung, Umsatzsteuerbescheid, Erklärungen des Steuerberaters"
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          },
          {
            "text": "Die Gemeinde kann schon im Lauf des Jahres eine Vorauszahlung auf die erwartete Abgabe verlangen.",
            "quote": "Die Gemeinde kann während des Erhebungsjahres auf den zu erwartenden Abgabenanspruch eine Vorausleistung erheben."
          },
          {
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            "quote": "Beginn und Ende der abgabenpflichtigen Tätigkeit innerhalb eines Monats anzuzeigen"
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          {
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          },
          {
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            "quote": "Werden fristgerecht keine Angaben gemacht oder besteht der Verdacht, dass die Angaben unvollständig oder unrichtig sind, so kann die für die Abgabenfestsetzung zuständige Stelle an Ort und Stelle ermitteln oder die Berechnungsgrundlagen schätzen."
          },
          {
            "text": "Das Amt Föhr-Amrum führt das Verzeichnis der Abgabepflichtigen und verwendet die Daten für die Erhebung der Abgabe.",
            "quote": "Das Amt Föhr-Amrum ist befugt, auf der Grundlage von Angaben tourismusabgabepflichtigen Personen und von Daten, die nach Absatz 1 anfallen, Verzeichnis der Abgabepflichtigen mit den für die Abgabenerhebung nach dieser Satzung erforderlichen Daten zu führen"
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              "reading": "Bei der Berechnung der Kurabgabe für Übernachtungsgäste wird der Tag der Anreise als voller Tag, der Tag der Abreise nicht gewertet."
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              "reading": "Die Kurabgabe beträgt für jede abgabepflichtige Person in der Hauptkurzeit vom 1. März bis 31.Oktober täglich 3,50 €."
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              "reading": "Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, wenn sie sich in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson befinden, nicht aber im Rahmen einer Gruppenreise (Klassenfahrt 0.ä.), bei Nachweis des Lebensalters."
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              "reading": "Menschen mit Behinderung, die nachweislich durch amtliche Unterlagen auf ständige Begleitung angewiesen sind. Die Begleitperson ist ebenfalls kurabgabefrei, wenn sie zusammen mit der in Satz 1 genannten Person in derselben Unterkunft beherbergt wird."
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              "where": "exemptions[1]",
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              "reading": "Großeltern, Eltern, Kinder, Kindeskinder, Geschwister und Geschwisterkinder, Schwiegereltern, Schwiegertöchter und -söhne, Ehegatten, Lebenspartner/innen, Schwägerinnen und Schwager von Personen, die in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben, wenn sie unentgeltlich in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen sind"
            },
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              "where": "exemptions[2]",
              "page": 2,
              "reading": "Personen, die in Ausübung ihres Dienstes, Berufes oder Gewerbes im Auftrag ortsansässiger Auftraggeber anwesend sind, soweit sie die gemeindlichen Kur- und Erholungseinrichtungen und -veranstaltungen nicht in Anspruch nehmen."
            },
            {
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              "page": 3,
              "reading": "Für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die sie sich nicht in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson befinden oder die an einer Gruppenreise teilnehmen, beträgt die Kurabgabe in Abweichung zu den vorgenannten Sätzen 0,50 € je Aufenthaltstag."
            },
            {
              "where": "remarks[1]",
              "page": 1,
              "reading": "Die Kurabgabe wird mit den anderen Gemeinden der Insel Föhr - Alkersum, Borgsum, Dunsum, Midlum, Nieblum, Oevenum, Süderende, Utersum, Witsum, Wrixum und der Stadt Wyk auf Föhr auf Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages als eine gemeinsame Kurabgabe nach $ 10 Abs. 2 Satz 4 KAG erhoben."
            },
            {
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              "page": 3,
              "reading": "Die Kurabgabe wird für die Dauer jedes ununterbrochenen Aufenthaltes in einem Kalenderjahr mit den in Absatz 1 genannten Sätzen, bei mehreren Aufenthalten im Kalenderjahr höchstens jedoch in Höhe der Jahreskurabgabe nach Absatz 3, erhoben.",
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              "page": 3,
              "reading": "Die Jahreskurabgabe beträgt für jede abgabepflichtige Person im Kalenderjahr 105,00 € Zur Berechnung der Jahreskurabgabe werden 30 Tagessätze der Hauptsaison als Grundlage genommen."
            },
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              "page": 5,
              "reading": "Zur Erfüllung der Melde-, Einziehungs- und Abführungspflichten können die Unterkunftsgebenden wählen, ob sie das elektronische Meldescheinverfahren (8 9) oder das Papiermeldescheinverfahren (8 10) nutzen möchten. Die Entscheidung hat die unterkunftsgebende Person der in 8 13 genannten Stelle schriftlich vor der Aufnahme der Personenbeherbergung mitzuteilen."
            },
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              "page": 7,
              "reading": "Die unterkunftsgebende Person ist verpflichtet, für die von ihr ausgehändigten Vordrucke die Kurabgabe zu errechnen, diese vom Gast einzuziehen und innerhalb von zwei Kalenderwochen ab Ankunftstag des Gastes an die in $ 13 genannte Stelle kostenfrei abzuführen."
            },
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              "page": 5,
              "reading": "Jede unterkunftsgebende Person ist verpflichtet, die Kurabgabensatzung für die Gäste sichtbar auszulegen."
            },
            {
              "where": "hostDuty",
              "page": 5,
              "reading": "Alle Unterkunftsgebenden sind verpflichtet, jeder von ihnen aufgenommenen Person eine Kurkarte auszustellen, die von der aufgenommenen Person zu zahlende Kurabgabe einzuziehen und die Abgabe an die in $ 13 genannte Stelle kostenlos abzuführen."
            },
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              "page": 7,
              "reading": "Die Abbuchung der jeweiligen Kurabgaben wird frühestens zwei Wochen nach dem Abreisetag der betroffenen Gäste durch das System vorgenommen."
            },
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              "page": 6,
              "reading": "Spätestens am Tag nach der Ankunft der beherbergten Person (Fälligkeit der Kurabgabe) ist der entsprechende, vorher im System erfasste Meldeschein mit dem eigenen Drucker auf einer der überlassenen Druckvorlagen auszudrucken."
            }
          ]
        },
        "ta": {
          "title": "Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Tourismusabgabesatzung) in der Gemeinde Oldsum vom 18.12.2025",
          "url": "https://daten2.verwaltungsportal.de/dateien/seitengenerator/87d04a8a1ca2c75ad04587faa555bb16147581/07_TA_2026.pdf",
          "kind": "statute",
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              "reading": "Abgabenpflichtig sind die natürlichen und juristischen Personen sowie die Personenvereinigungen, denen durch den Tourismus im Gemeindegebiet wirtschaftliche Vorteile geboten werden."
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              "reading": "Vermietung von Ferienwohnungen/-appartements/-häusern, Umsatz über 30 T€"
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              "reading": "18% 15% 25% 21% 11% 6%"
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              "reading": "Hotels gami/Pensionen garni"
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              "reading": "100% 100% 100% 100% 100% 100%"
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              "reading": "18% 15% 25% 21% 11% 6%"
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            },
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              "reading": "Zeltplätze, Campingplätze"
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              "where": "businessLevy.letting[8].turnover.advantage",
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              "reading": "100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100%"
            },
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              "where": "businessLevy.letting[8].turnover.profit",
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              "reading": "2% 2% 1% 16% 12%"
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            },
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              "where": "businessLevy.letting[9].turnover.profit",
              "page": 5,
              "reading": "2% 2% 1% 16% 12%"
            },
            {
              "where": "businessLevy.basis",
              "page": 2,
              "reading": "abzüglich gegebenenfalls enthaltener Umsatzsteuer, zu verstehen. ?Maßgeblich ist der im Erhebungsjahr (8 1 Abs. 3) vereinnahmte Umsatz."
            },
            {
              "where": "businessLevy.minimum",
              "page": 2,
              "reading": "Die Tourismusabgabe wird nicht festgesetzt, erhoben oder nachgefordert, wenn die Forderung im Einzelfall den Betrag von fünf Euro nicht übersteigt."
            },
            {
              "where": "businessLevy.reporting",
              "page": 3,
              "reading": "bis zum 31. März eines jeden Jahres die zur Berechnung erforderlichen Angaben durch Vorlage geeigneter Nachweise (z.B. Umsatzsteuervoranmeldungen, Umsatzsteuererklärung, Umsatzsteuerbescheid, Erklärungen des Steuerberaters"
            },
            {
              "where": "businessLevy.deadline",
              "page": 2,
              "reading": "Die Tourismusabgabe ebenso wie die Vorausleistung ist jeweils innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Heranziehungsbescheides fällig, soweit nicht im Bescheid ausdrücklich ein späterer Fälligkeitstermin bestimmt ist."
            },
            {
              "where": "businessLevy.remarks[0]",
              "page": 2,
              "reading": "Der Abgabenanspruch entsteht mit Ablauf des Erhebungsjahres."
            },
            {
              "where": "businessLevy.remarks[1]",
              "page": 2,
              "reading": "Die Gemeinde kann während des Erhebungsjahres auf den zu erwartenden Abgabenanspruch eine Vorausleistung erheben."
            },
            {
              "where": "businessLevy.remarks[2]",
              "page": 3,
              "reading": "Beginn. und Ende der abgabenpflichtigen Tätigkeit innerhalb eines Monats anzuzeigen"
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            {
              "where": "businessLevy.remarks[3]",
              "page": 2,
              "reading": "Als Beendigung einer abgabenpflichtigen Tätigkeit ist nicht anzusehen, wenn diese nur saisonal ausgeübt wird."
            },
            {
              "where": "businessLevy.remarks[4]",
              "page": 3,
              "reading": "Werden fristgerecht keine Angaben gemacht oder besteht der Verdacht, dass die Angaben unvollständig oder unrichtig sind, so kann die für die Abgabenfestsetzung zuständige Stelle an Ort und Stelle ermitteln oder die Berechnungsgrundlagen schätzen."
            },
            {
              "where": "businessLevy.remarks[5]",
              "page": 4,
              "reading": "Das Amt Föhr-Amrum ist befugt, auf der Grundlage von Angaben tourismusabgabepflichtigen Personen und von Daten, die nach Absatz 1 anfallen, Verzeichnis der Abgabepflichtigen mit den für die Abgabenerhebung nach dieser Satzung erforderlichen Daten zu führen"
            }
          ]
        },
        "bnetza": {
          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
          "url": "https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Digitales/Kurzzeitvermietung/_func/Area-Liste-xls.html?nn=686258",
          "kind": "federal",
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          "verifiedOn": "2026-10-15",
          "changedOn": "2026-10-15"
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      "levy": {
        "name": "Kurabgabe",
        "source": "satzung",
        "counting": {
          "countsDepartureDay": false,
          "quote": "Bei der Berechnung der Kurabgabe für Übernachtungsgäste wird der Tag der Anreise als voller Tag, der Tag der Abreise nicht gewertet."
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                "quote": "Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, wenn sie sich in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson befinden, nicht aber im Rahmen einer Gruppenreise (Klassenfahrt o.ä.), bei Nachweis des Lebensalters."
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            ]
          },
          {
            "label": "Übrige Zeit",
            "ranges": [
              {
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            "adult": {
              "cents": 180,
              "quote": "In der übrigen Zeit beträgt sie täglich 1,80 €."
            },
            "children": [
              {
                "underAge": 18,
                "cents": 0,
                "quote": "Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, wenn sie sich in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson befinden, nicht aber im Rahmen einer Gruppenreise (Klassenfahrt o.ä.), bei Nachweis des Lebensalters."
              }
            ]
          }
        ],
        "maxNights": null,
        "exemptions": [
          {
            "text": "Menschen mit Behinderung, die nachweislich auf ständige Begleitung angewiesen sind, und ihre Begleitperson in derselben Unterkunft",
            "quote": "Menschen mit Behinderung, die nachweislich durch amtliche Unterlagen auf ständige Begleitung angewiesen sind. Die Begleitperson ist ebenfalls kurabgabefrei, wenn sie zusammen mit der in Satz 1 genannten Person in derselben Unterkunft beherbergt wird."
          },
          {
            "text": "Angehörige von Einwohnern, die unentgeltlich bei ihnen wohnen und die Kureinrichtungen nicht nutzen",
            "quote": "Großeltern, Eltern, Kinder, Kindeskinder, Geschwister und Geschwisterkinder, Schwiegereltern, Schwiegertöchter und -söhne, Ehegatten, Lebenspartner/innen, Schwägerinnen und Schwager von Personen, die in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben, wenn sie unentgeltlich in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen sind"
          },
          {
            "text": "Wer im Auftrag ortsansässiger Auftraggeber beruflich auf der Insel ist und die Kureinrichtungen nicht nutzt",
            "quote": "Personen, die in Ausübung ihres Dienstes, Berufes oder Gewerbes im Auftrag ortsansässiger Auftraggeber anwesend sind, soweit sie die gemeindlichen Kur- und Erholungseinrichtungen und -veranstaltungen nicht in Anspruch nehmen."
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ohne volljährige Begleitung oder auf einer Gruppenreise zahlen 0,50 € je Aufenthaltstag.",
            "quote": "Für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die sie sich nicht in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson befinden oder die an einer Gruppenreise teilnehmen, beträgt die Kurabgabe in Abweichung zu den vorgenannten Sätzen 0,50 € je Aufenthaltstag."
          },
          {
            "text": "Die Kurabgabe gilt gemeinsam für ganz Föhr; Oldsum erhebt sie zusammen mit den übrigen Inselgemeinden und der Stadt Wyk.",
            "quote": "Die Kurabgabe wird mit den anderen Gemeinden der Insel Föhr – Alkersum, Borgsum, Dunsum, Midlum, Nieblum, Oevenum, Süderende, Utersum, Witsum, Wrixum und der Stadt Wyk auf Föhr auf Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages als eine gemeinsame Kurabgabe nach § 10 Abs. 2 Satz 4 KAG erhoben."
          },
          {
            "text": "Über mehrere Aufenthalte im Kalenderjahr zahlt ein Gast höchstens die Jahreskurabgabe.",
            "quote": "Die Kurabgabe wird für die Dauer jedes ununterbrochenen Aufenthaltes in einem Kalenderjahr mit den in Absatz 1 genannten Sätzen, bei mehreren Aufenthalten im Kalenderjahr höchstens jedoch in Höhe der Jahreskurabgabe nach Absatz 3, erhoben."
          },
          {
            "text": "Die Jahreskurabgabe beträgt 105,00 € je Person, berechnet aus 30 Tagessätzen der Hauptsaison.",
            "quote": "Die Jahreskurabgabe beträgt für jede abgabepflichtige Person im Kalenderjahr 105,00 € Zur Berechnung der Jahreskurabgabe werden 30 Tagessätze der Hauptsaison als Grundlage genommen."
          },
          {
            "text": "Ob du elektronisch oder mit Papiermeldescheinen meldest, teilst du der Föhr Tourismus GmbH vor der ersten Vermietung schriftlich mit.",
            "quote": "Zur Erfüllung der Melde-, Einziehungs- und Abführungspflichten können die Unterkunftsgebenden wählen, ob sie das elektronische Meldescheinverfahren (§ 9) oder das Papiermeldescheinverfahren (§ 10) nutzen möchten. Die Entscheidung hat die unterkunftsgebende Person der in § 13 genannten Stelle schriftlich vor der Aufnahme der Personenbeherbergung mitzuteilen."
          },
          {
            "text": "Mit Papiermeldescheinen führst du die Kurabgabe binnen zwei Kalenderwochen ab Ankunft des Gastes ab.",
            "quote": "Die unterkunftsgebende Person ist verpflichtet, für die von ihr ausgehändigten Vordrucke die Kurabgabe zu errechnen, diese vom Gast einzuziehen und innerhalb von zwei Kalenderwochen ab Ankunftstag des Gastes an die in § 13 genannte Stelle kostenfrei abzuführen."
          },
          {
            "text": "Vermieter müssen die Kurabgabensatzung für ihre Gäste sichtbar auslegen.",
            "quote": "Jede unterkunftsgebende Person ist verpflichtet, die Kurabgabensatzung für die Gäste sichtbar auszulegen."
          }
        ],
        "hostDuty": {
          "text": "Wer Gäste beherbergt, stellt jedem Gast eine Kurkarte aus, zieht die Kurabgabe ein und führt sie an die Föhr Tourismus GmbH ab.",
          "quote": "Alle Unterkunftsgebenden sind verpflichtet, jeder von ihnen aufgenommenen Person eine Kurkarte auszustellen, die von der aufgenommenen Person zu zahlende Kurabgabe einzuziehen und die Abgabe an die in § 13 genannte Stelle kostenlos abzuführen."
        },
        "deadline": {
          "text": "Im elektronischen Verfahren wird die Kurabgabe per SEPA-Lastschrift eingezogen, frühestens zwei Wochen nach der Abreise der Gäste.",
          "quote": "Die Abbuchung der jeweiligen Kurabgaben wird frühestens zwei Wochen nach dem Abreisetag der betroffenen Gäste durch das System vorgenommen."
        },
        "reporting": {
          "text": "Im elektronischen Meldescheinverfahren erfasst du die Gäste im System und druckst ihre Gästekarten spätestens am Tag nach der Ankunft aus.",
          "quote": "Spätestens am Tag nach der Ankunft der beherbergten Person (Fälligkeit der Kurabgabe) ist der entsprechende, vorher im System erfasste Meldeschein mit dem eigenen Drucker auf einer der überlassenen Druckvorlagen auszudrucken."
        }
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        "asOf": "2026-10-01",
        "quote": "Stand: 01.10.2026"
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          "quote": "Abgabenpflichtig sind die natürlichen und juristischen Personen sowie die Personenvereinigungen, denen durch den Tourismus im Gemeindegebiet wirtschaftliche Vorteile geboten werden."
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          {
            "label": "Ferienwohnungen, Appartements und Ferienhäuser, Umsatz über 30.000 €",
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          "quote": "abzüglich gegebenenfalls enthaltener Umsatzsteuer, zu verstehen. Maßgeblich ist der im Erhebungsjahr (§ 1 Abs. 3) vereinnahmte Umsatz."
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        "minimum": {
          "text": "Beträgt die Abgabe nicht mehr als fünf Euro, wird sie nicht festgesetzt und nicht erhoben.",
          "quote": "Die Tourismusabgabe wird nicht festgesetzt, erhoben oder nachgefordert, wenn die Forderung im Einzelfall den Betrag von fünf Euro nicht übersteigt."
        },
        "reporting": {
          "text": "Bis zum 31. März jedes Jahres teilst du die Angaben mit, die für die Berechnung nötig sind, mit Nachweisen wie Umsatzsteuererklärung oder Umsatzsteuerbescheid.",
          "quote": "bis zum 31. März eines jeden Jahres die zur Berechnung erforderlichen Angaben durch Vorlage geeigneter Nachweise (z.B. Umsatzsteuervoranmeldungen, Umsatzsteuererklärung, Umsatzsteuerbescheid, Erklärungen des Steuerberaters"
        },
        "deadline": {
          "text": "Fällig ist die Abgabe einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids, wenn der Bescheid nicht ausdrücklich einen späteren Termin nennt.",
          "quote": "Die Tourismusabgabe ebenso wie die Vorausleistung ist jeweils innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Heranziehungsbescheides fällig, soweit nicht im Bescheid ausdrücklich ein späterer Fälligkeitstermin bestimmt ist."
        },
        "exemptions": [],
        "remarks": [
          {
            "text": "Die Abgabe entsteht mit Ablauf des Erhebungsjahres.",
            "quote": "Der Abgabenanspruch entsteht mit Ablauf des Erhebungsjahres."
          },
          {
            "text": "Die Gemeinde kann schon im Lauf des Jahres eine Vorauszahlung auf die erwartete Abgabe verlangen.",
            "quote": "Die Gemeinde kann während des Erhebungsjahres auf den zu erwartenden Abgabenanspruch eine Vorausleistung erheben."
          },
          {
            "text": "Beginn und Ende deiner Vermietung zeigst du innerhalb eines Monats an.",
            "quote": "Beginn und Ende der abgabenpflichtigen Tätigkeit innerhalb eines Monats anzuzeigen"
          },
          {
            "text": "Eine Vermietung, die du nur saisonal anbietest, beendet die Abgabepflicht nicht.",
            "quote": "Als Beendigung einer abgabenpflichtigen Tätigkeit ist nicht anzusehen, wenn diese nur saisonal ausgeübt wird."
          },
          {
            "text": "Gehen die Angaben nicht rechtzeitig ein oder besteht der Verdacht, dass sie unvollständig oder unrichtig sind, kann die Berechnungsgrundlage geschätzt werden.",
            "quote": "Werden fristgerecht keine Angaben gemacht oder besteht der Verdacht, dass die Angaben unvollständig oder unrichtig sind, so kann die für die Abgabenfestsetzung zuständige Stelle an Ort und Stelle ermitteln oder die Berechnungsgrundlagen schätzen."
          },
          {
            "text": "Das Amt Föhr-Amrum führt das Verzeichnis der Abgabepflichtigen und verwendet die Daten für die Erhebung der Abgabe.",
            "quote": "Das Amt Föhr-Amrum ist befugt, auf der Grundlage von Angaben tourismusabgabepflichtigen Personen und von Daten, die nach Absatz 1 anfallen, Verzeichnis der Abgabepflichtigen mit den für die Abgabenerhebung nach dieser Satzung erforderlichen Daten zu führen"
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        ]
      },
      "url": "https://keyset.cloud/kurtaxe/oldsum/",
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      "slug": "pellworm",
      "name": "Pellworm",
      "short": "Pellworm",
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      "state": "Schleswig-Holstein",
      "district": "Nordfriesland",
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          "title": "Satzung der Gemeinde Pellworm über die Erhebung einer Kurabgabe vom 19.09.2017 (mit § 4 Abs. 2 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 20.09.2018)",
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          "title": "2. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Pellworm über die Erhebung einer Kurabgabe vom 18.07.2019 (Saisons und Abgabesätze, in Kraft seit 01.01.2020)",
          "url": "https://www.gemeinde-pellworm.de/app/download/10569508368/2.%20%C3%84nderungssatzung%20zur%20Satzung%20der%20Gemeinde%20Pellworm%20%C3%BCber%20die%20Erhebung%20einer%20Kurabgabe.pdf",
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          "title": "Satzung der Gemeinde Pellworm über die Erhebung einer Tourismusabgabe vom 22.09.2016",
          "url": "https://www.gemeinde-pellworm.de/app/download/9806201368/Satzung%20Tourismusabgabe%202017.pdf",
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              "reading": "in der Vorteilsstufe 4: 100 v. H."
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              "reading": "Der Vorteil errechnet sich aus dem tourismusbedingten Teil der umsatzsteuerbereinigten jährlichen Einnahmen des Pflichtigen, multipliziert mit dem durchschnittlichen Gewinnanteil"
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              "reading": "Die Tourismusabgabe wird nicht festgesetzt, erhoben oder nachgefordert, wenn die Forderung im Einzelfall den Betrag von fünf Euro nicht übersteigt."
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              "reading": "bis zum 31. Juli jeden Jahres oder - soweit die Gemeinde dazu schriftlich auffordert - innerhalb eines Monats durch Ausfüllung des dafür vorgesehenen Formblattes die Erklärung über die betrieblichen Einnahmen"
            },
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              "page": 3,
              "reading": "Die festgesetzten Beträge sind zwei Wochen nach Bekanntgabe des Bescheides fällig."
            },
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              "reading": "Maßgeblich für die Ermittlung der jährlichen Einnahmen sind die Einnahmen des Vorjahres."
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              "where": "businessLevy.remarks[3]",
              "page": 3,
              "reading": "Auf die Tourismusabgabe können zu Beginn des Erhebungszeitraumes Vorauszahlungen bis zur Höhe der voraussichtlich entstehenden Abgabe erhoben werden."
            },
            {
              "where": "businessLevy.remarks[4]",
              "page": 3,
              "reading": "Die Abgabepflicht beginnt am Anfang eines jeden Kalenderjahres, jedoch nicht vor Aufnahme der abgabepflichtigen Tätigkeit."
            },
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              "where": "businessLevy.remarks[5]",
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              "reading": "Endet eine abgabepflichtige Tätigkeit, die über den Ablauf des Vorjahres hinaus fortgesetzt wird, im laufenden Kalenderjahr, so wird für jeden vollen Kalendermonat, für den die Voraussetzungen der Abgabepflicht entfallen sind, ein Zwölftel der für das laufende Kalenderjahr festgesetzten Abgabe erstattet. Als Beendigung einer abgabepflichtigen Tätigkeit ist nicht anzusehen, wenn diese nur saisonal ausgeübt wird."
            },
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              "page": 3,
              "reading": "Beginn und Ende der abgabepflichtigen Tätigkeit innerhalb eines Monats anzuzeigen"
            }
          ]
        },
        "taNachtrag": {
          "title": "1. Änderungssatzung über die Satzung der Gemeinde Pellworm über die Erhebung einer Tourismusabgabe vom 21.11.2017",
          "url": "https://www.gemeinde-pellworm.de/app/download/9805520368/Satzung%20Tourismusabgabe%201.%20Nachtrag.pdf",
          "kind": "statute",
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        "taAnlage": {
          "title": "Anlage zu § 4 Abs. 2 und 3 der Satzung der Gemeinde Pellworm über die Erhebung einer Tourismusabgabe vom 20. November 2017",
          "url": "https://www.gemeinde-pellworm.de/app/download/9805520468/Satzung%20Tourismusabgabe%20Gewinnanteil%202017%20neu.pdf",
          "kind": "statute",
          "inForce": "2017-11-22",
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        "bnetza": {
          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
          "url": "https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Digitales/Kurzzeitvermietung/_func/Area-Liste-xls.html?nn=686258",
          "kind": "federal",
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          "verifiedOn": "2026-10-15",
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      "levy": {
        "name": "Kurabgabe",
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          "quote": "Der Tag des Eintreffens wird als voller Tag, der Tag der Abreise wird nicht gewertet."
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            "adult": {
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              "source": "aenderung2",
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            "children": [
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                "underAge": 18,
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                "quote": "a) Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres"
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          }
        ],
        "maxNights": null,
        "exemptions": [
          {
            "text": "Menschen mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 100 % und eine erforderliche Begleitperson zahlen nichts.",
            "quote": "Schwerbehinderte, die eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von 100 % nachweisen, dasselbe gilt für eine erforderliche Begleitperson."
          },
          {
            "text": "Wer dienstlich oder beruflich auf der Insel ist und die Einrichtungen nicht nutzt, zahlt nichts.",
            "quote": "in Ausübung ihres Dienstes oder Berufs Anwesende, soweit sie die Einrichtungen nicht in Anspruch nehmen bzw. die Benutzung der Einrichtungen zu den Aufgaben im Rahmen ihrer Tätigkeit gehört."
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Die Saisons richten sich nach Ostern: Die Hauptsaison beginnt 8 Tage vor Ostersonntag und endet am 31. Oktober, die Nebensaison läuft bis 9 Tage vor Ostersonntag und von 1. November bis 31. Dezember.",
            "source": "aenderung2",
            "quote": "a) Hauptsaison (8 Tage vor Ostersonntag bis 31. Oktober) b) Nebensaison (01. Januar bis 9 Tage vor Ostersonntag sowie 01. November bis 31. Dezember)"
          },
          {
            "text": "Menschen mit einer Behinderung von 50 % bis 99 % und eine erforderliche Begleitperson zahlen die Hälfte.",
            "source": "aenderung2",
            "quote": "a) Schwerbehinderte, die eine Behinderung von 50% bis 99% nachweisen, sowie für eine erforderliche Begleitperson."
          },
          {
            "text": "Eigentümer von Ferienwohnungen oder Häusern, die nicht allein dort wohnen, zahlen unabhängig von der Aufenthaltsdauer für ihre Familie eine Pauschale von 95,00 Euro.",
            "quote": "zahlen unabhängig von der Aufenthaltsdauer für eine Familie (Ehepartner und Kinder) eine Pauschale in Höhe von € 95,00."
          },
          {
            "text": "Du legst die Satzung für deine Gäste sichtbar aus.",
            "quote": "Jeder Unterkunftsgeber hat diese Satzung für die von ihm aufgenommenen Personen sichtbar auszulegen."
          }
        ],
        "hostDuty": {
          "text": "Wer Gäste beherbergt, berechnet die Kurabgabe, zieht sie von den Gästen ein und führt sie kostenfrei an die Gemeinde ab.",
          "quote": "Jeder Unterkunftsgeber ist verpflichtet, für die von ihm auszustellenden Gästekarten die Kurabgabe zu errechnen, diese vom Gast einzuziehen und an die Gemeinde Pellworm – Kurbetrieb - kostenfrei abzuführen."
        },
        "deadline": {
          "text": "Die eingezogenen Beträge zahlst du monatlich bis zum 15. für den Vormonat an den Kurbetrieb.",
          "quote": "Die eingezogenen Kurabgabebeträge sind monatlich jeweils am 15. des Monats für den vorangegangenen Monat an den Kurbetrieb der Gemeinde Pellworm zu zahlen."
        },
        "reporting": {
          "text": "Du stellst jedem Gast unverzüglich eine Gästekarte aus und lässt An- und Abreisetag und Heimatanschrift auf der Kopie für den Kurbetrieb eintragen.",
          "quote": "eine Gästekarte auszustellen und auf der für den Kurbetrieb der Gemeinde Pellworm bestimmten Kopie den An- und Abreisetag und die Heimatanschrift durch den Gast eintragen zu lassen."
        }
      },
      "lodgingTax": null,
      "registration": {
        "required": false,
        "source": "bnetza",
        "asOf": "2026-10-01",
        "quote": "Stand: 01.10.2026"
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      "businessLevy": {
        "name": "Tourismusabgabe",
        "source": "ta",
        "payer": {
          "text": "Zahlen musst du, wenn du auf Pellworm selbstständig tourismusbezogene Leistungen gegen Entgelt erbringst, auch eine Vermietung.",
          "quote": "Abgabepflichtig sind natürliche und juristische Personen sowie nicht rechtsfähige Personenvereinigungen, die selbstständig tourismusbezogene entgeltliche Leistungen erbringen."
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        "letting": [
          {
            "label": "Zimmer, Ferienwohnungen und Ferienquartiere ohne hotelmäßige Leistungen und ohne Frühstück, Umsatz bis 200.000 € (Vorteilsstufe 4)",
            "quote": "9 Vermietung von Zimmern, Ferienwohnungen und bei umsatzsteuerbereinigten sonstigen Ferienquartieren ohne hotelmäßige jährlichen Leistungen und ohne Frühstück Einnahmen in Höhe von: bis zu 200.000 € 37",
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                "quote": "in der Vorteilsstufe 4: 100 v. H.",
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          {
            "label": "Zimmer, Ferienwohnungen und Ferienquartiere ohne hotelmäßige Leistungen und ohne Frühstück, Umsatz über 200.000 € (Vorteilsstufe 4)",
            "quote": "9 Vermietung von Zimmern, Ferienwohnungen und bei umsatzsteuerbereinigten sonstigen Ferienquartieren ohne hotelmäßige jährlichen Leistungen und ohne Frühstück Einnahmen in Höhe von: bis zu 200.000 € 37 über 200.000 € 33",
            "source": "taAnlage",
            "turnover": {
              "advantage": {
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          "quote": "bis zum 31. Juli jeden Jahres oder - soweit die Gemeinde dazu schriftlich auffordert - innerhalb eines Monats durch Ausfüllung des dafür vorgesehenen Formblattes die Erklärung über die betrieblichen Einnahmen"
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          "title": "Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Rabel vom 01.11.2018",
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          "text": "Du teilst der Gemeinde bis zum 1. Juni jedes Jahres die Angaben mit, die sie für die Berechnung braucht.",
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            "quote": "Vorteilsstufe 4: Anlage 4 zu § 8 Abs. 2d)"
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          {
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            "quote": "Der als Vorteilseinheit zugrunde gelegte Bemessungsmaßstab ist bei einer Über- oder Unterschreitung anteilig zu berücksichtigen."
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          {
            "text": "Eröffnest oder vergrößerst du zwischen dem 1. Juni und dem 30. September einen Betrieb, wirst du nachveranlagt.",
            "quote": "Abgabepflichtige, die zwischen dem 1. Juni und dem 30. September eines Jahres einen Betrieb eröffnen oder vergrößern, werden nachveranlagt."
          },
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            "text": "Bei besonderen Verhältnissen, die die Leistungsfähigkeit eines Abgabepflichtigen außerordentlich beeinträchtigen, kann die Abgabe ganz oder teilweise erlassen werden.",
            "quote": "Liegen besondere Verhältnisse vor, die die Leistungsfähigkeit eines Abgabepflichtigen in außerordentlichem Maße beeinträchtigen, so kann die Abgabe aus Billigkeitsgründen ganz oder teilweise erlassen werden."
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          {
            "text": "Fängst du mit der Vermietung an, zeigst du das der Gemeinde an; wer die Aufnahme der Tätigkeit nicht anzeigt oder verlangte Angaben nicht macht, begeht eine Ordnungswidrigkeit.",
            "quote": "Wer entgegen § 10 Abs. 1 dieser Satzung der Gemeinde die Aufnahme der abgabenpflichtigen Tätigkeit nicht anzeigt oder auf Anforderung die erforderlichen Angaben zur Berechnung der Abgabe nicht oder nicht vollständig mitteilt, begeht eine Ordnungswidrigkeit"
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          {
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          "title": "Satzung des Amtes Langballig über die Erhebung einer Tourismusabgabe vom 16. Dezember 2021",
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          "title": "Amt Langballig, Ortsrecht des Amtes Langballig",
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        "text": "Im Ortsrecht des Amtes Langballig, das die Tourismusabgabe erhebt, steht keine Kurabgabe.",
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          "quote": "Abgabepflichtig sind alle selbständig tätigen natürlichen und juristischen Personen, denen durch den Tourismus im Amt Langballig unmittelbar Vorteile geboten werden."
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        "letting": [
          {
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          {
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            "quote": "1. Hotel mit Frühstück 6,72 Euro pro Bett",
            "flat": {
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        ],
        "reporting": {
          "text": "Bis zum 1. Juli jeden Jahres teilst du dem Amt Langballig mit, was für die Berechnung nötig ist; gehen die Angaben nicht ein, kann das Amt die Berechnungsgrundlage schätzen.",
          "quote": "Der Abgabepflichtige hat dem Amt Langballig bis zum 1. Juli jeden Jahres die erforderlichen Angaben zur Berechnung der Abgabe mitzuteilen. Gehen die Angaben nicht ein, so kann die Berechnungsgrundlage geschätzt werden."
        },
        "deadline": {
          "text": "Fällig ist die Abgabe 14 Tage nach Zugang des Bescheids, gezahlt wird an die Amtskasse Langballig.",
          "quote": "Die Abgabe ist innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang des Heranziehungsbescheides fällig und bei der Amtskasse Langballig zu entrichten."
        },
        "exemptions": [
          {
            "text": "Als gemeinnützig anerkannte Vereine zahlen keine Tourismusabgabe.",
            "quote": "(2) Vereine, die als gemeinnützig anerkannt sind, zahlen keine Tourismusabgabe."
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Die Tourismusabgabe erhebt das Amt Langballig, die Gemeinden haben die Erhebung auf das Amt übertragen; dieselbe Satzung gilt für Dollerup, Grundhof, Langballig, Munkbrarup, Ringsberg, Wees und Westerholz.",
            "quote": "Die Gemeinden Dollerup, Grundhof, Langballig, Munkbrarup, Ringsberg, Wees und Westerholz sind als Erholungsorte anerkannt, die Gemeinde Langballig zusätzlich als Luftkurort. Die Gemeinden haben Aufgaben des Tourismus wie die Touristinformation, Badeaufsichten, LTO und die Erhebung einer Tourismusabgabe (Fremdenverkehrsabgabe) durch die jeweiligen Beschlüsse der Gemeindevertretungen auf das Amt übertragen. (2) Das Amt Langballig erhebt zur teilweisen Deckung seiner Aufwendungen für die Tourismuswerbung und zur teilweisen Deckung der Aufwendungen für die Herstellung, Verwaltung und Unterhaltung der zu Erholungszwecken bereitgestellten Einrichtungen eine Tourismusabgabe nach Maßgabe dieser Satzung."
          },
          {
            "text": "Es ist eine Jahresabgabe, kein Betrag je Gast oder Nacht.",
            "quote": "(1) Die Abgabe wird als Jahresabgabe erhoben."
          },
          {
            "text": "Wer zwischen dem 1. Juli und dem 30. September einen Betrieb eröffnet oder vergrößert, wird nachveranlagt.",
            "quote": "Abgabepflichtige, die zwischen dem 1. Juli und dem 30. September eines Jahres einen Betrieb eröffnen oder vergrößern, werden nachveranlagt."
          },
          {
            "text": "Die Satzung sieht jedes Jahr eine Nachkalkulation vor; die Beträge können sich deshalb ändern, frag im Zweifel beim Amt nach.",
            "quote": "Es erfolgt eine jährliche Nachkalkulation."
          },
          {
            "text": "Der Bescheid kommt schriftlich zum Ende des Kalenderjahres.",
            "quote": "Die Heranziehung zur Tourismusabgabe erfolgt durch schriftlichen Bescheid zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres."
          },
          {
            "text": "Fängst du mit der Vermietung an, zeigst du das dem Amt an; wer die Aufnahme der Tätigkeit nicht anzeigt oder verlangte Angaben nicht macht, begeht eine Ordnungswidrigkeit.",
            "quote": "Wer entgegen § 8 Abs. 1 dieser Satzung dem Amt Langballig die Aufnahme der abgabenpflichtigen Tätigkeit nicht anzeigt oder auf Anforderung die erforderlichen Angaben zur Berechnung der Abgabe nicht oder nicht vollständig mitteilt, begeht eine Ordnungswidrigkeit"
          }
        ]
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    {
      "slug": "scharbeutz",
      "name": "Scharbeutz",
      "short": "Scharbeutz",
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      "state": "Schleswig-Holstein",
      "district": "Ostholstein",
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          "title": "Satzung der Gemeinde Scharbeutz über die Erhebung einer Kurabgabe (Kurabgabesatzung) vom 12.12.2024, amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Scharbeutz",
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        "ta": {
          "title": "Satzung der Gemeinde Scharbeutz über die Erhebung von Tourismusabgaben (Tourismusabgabensatzung) vom 12.12.2024",
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          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
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              "quote": "a) Nebensaison 01.01.-14.05. 1,90 Euro b) Hauptsaison 15.05.-14.09. 3,50 Euro c) Nebensaison 15.09.-31.12. 1,90 Euro"
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              "quote": "a) Nebensaison 01.01.-14.05. 1,90 Euro b) Hauptsaison 15.05.-14.09. 3,50 Euro c) Nebensaison 15.09.-31.12. 1,90 Euro"
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        "exemptions": [
          {
            "text": "Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 80 zahlen 50 %, ihre im Ausweis eingetragene Begleitperson zahlt nichts",
            "quote": "Schwerbehinderte Personen, die einen Grad der Behinderung von mindestens 80 % nachweisen, erhalten eine Ermäßigung von 50 % auf die von ihnen zu entrichtende Kurabgabe. Eine nachweislich erforderliche Begleitperson, die durch den Eintrag „B“ auf der Vorderseite des Behindertenausweises vermerkt ist, ist von der Kurabgabe befreit."
          },
          {
            "text": "Nahe Verwandte von Einwohnern, die unentgeltlich bei ihnen wohnen und die Einrichtungen nicht nutzen",
            "quote": "1. Kinder, Kindeskinder, Geschwister und Geschwisterkinder, Eltern, Großeltern, Schwiegereltern, Schwiegertöchter und -söhne, Schwägerinnen und Schwäger von Personen, die in der Gemeinde ihren Hauptwohnsitz haben, wenn sie unentgeltlich in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen sind und soweit sie die Kur- und Erholungseinrichtungen nicht in Anspruch nehmen;"
          },
          {
            "text": "Wer beruflich oder zur Ausbildung vorübergehend im Ort ist und die Einrichtungen nicht nutzt",
            "quote": "2. Personen, die in Ausübung ihres Dienstes, Berufs oder ihrer Ausbildung nur vorübergehend im Erhebungsgebiet anwesend sind und die Kur- und Erholungseinrichtungen nicht in Anspruch nehmen;"
          },
          {
            "text": "Wer die Unterkunft aus gesundheitlichen Gründen nicht verlassen kann, mit ärztlichem Zeugnis",
            "quote": "3. Personen, die ihre Unterkunft aus gesundheitlichen Gründen nicht verlassen können sowie Personen, die aus sonstigen medizinischen Gründen zur Inanspruchnahme der Kur- und Erholungseinrichtungen nicht in der Lage sind und dies durch ein ärztliches Zeugnis glaubhaft machen."
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Die Kurabgabe gilt in den Ortsteilen Scharbeutz, Haffkrug und Gronenberg sowie in Teilen von Klingberg und Pönitz am See.",
            "quote": "Die Gemeinde ist mit ihren Ortsteilen Scharbeutz und Haffkrug als Seebad sowie mit ihren Ortsteilen Gronenberg, Klingberg und mit dem Gebiet Pönitz am See des Ortsteils Pönitz als Erholungsort nach der Landesverordnung über die Anerkennung als Kurort, Erholungsort oder Tourismusort (KurortVO) anerkannt."
          },
          {
            "text": "In Klingberg gehört nur der Teil östlich der Landesstraße 309 dazu, in Pönitz am See nur ein in der Satzung abgegrenztes Teilgebiet.",
            "quote": "Vom Ortsteil Klingberg gehört nur der Teilbereich zum Erhebungsgebiet für die Kurabgabe, der östlich der Landesstraße 309 liegt. Im Bereich Pönitz am See gehört nur dasjenige Teilgebiet zum Erhebungsgebiet, das begrenzt wird durch"
          },
          {
            "text": "Auf Antrag des Gastes werden pauschal 28 Tage berechnet (Jahres-Ostseecard).",
            "quote": "Statt der tatsächlichen Zahl der Tage des Aufenthalts werden pauschal 28 Tage berücksichtigt (Jahres-Ostseecard), wenn 1. der Abgabenschuldner dies beantragt oder"
          },
          {
            "text": "Die Jahreskurabgabe beträgt 98,00 €.",
            "quote": "d) Jahreskurabgabe 01.01.-31.12. 98,00 Euro"
          },
          {
            "text": "Die Ermäßigung für Schwerbehinderte kann der Gast schriftlich mit Nachweis auch bei dir als Vermieter beantragen.",
            "quote": "Die Ermäßigung kann bei der Gemeinde oder beim Unterkunftsgeber beantragt werden. Der Antrag ist schriftlich mit den entsprechenden Nachweisen zu stellen."
          },
          {
            "text": "Weigert sich ein Gast zu zahlen, meldest du das unverzüglich der Gemeinde mit allen Angaben, die sie zur Berechnung braucht.",
            "quote": "Weigert sich der Abgabenschuldner gegenüber dem Unterkunftsgeber, die Kurabgabe zu zahlen, so ist der Unterkunftsgeber verpflichtet, die Gemeinde hierüber unverzüglich zu unterrichten und dabei Namen, Anschrift und sämtliche Angaben mitzuteilen, die zur Berechnung der Kurabgabe erforderlich sind."
          },
          {
            "text": "Weicht die tatsächliche Abreise vom gemeldeten Datum ab, teilst du das der Gemeinde innerhalb einer Woche mit.",
            "quote": "Entspricht das tatsächliche Abreisedatum nicht einem bereits vor der Abreise gemeldeten voraussichtlichen Abreisedatum, hat der Unterkunftsgeber dies der Gemeinde innerhalb von einer Woche nach Abreise mitzuteilen."
          },
          {
            "text": "Du musst ein Gästeverzeichnis mit Belegungsplan führen.",
            "quote": "Jeder Unterkunftsgeber hat ein Gästeverzeichnis mit Belegungsplan zu führen."
          }
        ],
        "hostDuty": {
          "text": "Wer Gäste beherbergt, berechnet die Kurabgabe, zieht sie beim Gast ein und führt sie vollständig an die Gemeinde ab.",
          "quote": "Der Unterkunftsgeber ist verpflichtet, die Kurabgabe zu berechnen und vom Abgabenschuldner einzuziehen und die eingezogene Kurabgabe an die Gemeinde vollständig abzuführen."
        },
        "deadline": {
          "text": "Elektronisch meldest du spätestens am Tag nach der Ankunft; auf dem Formular muss der Teil für die Gemeinde spätestens fünf Werktage nach der Ankunft dort eingehen.",
          "quote": "Die elektronische Meldung muss spätestens am Tag nach der Ankunft erfolgen; die Anmeldung über das Anmeldeformular muss so erfolgen, dass der für die Gemeinde bestimmte Teil des Formulars spätestens fünf Werktage nach der Ankunft der beherbergten oder aufgenommenen Person bei der Gemeinde eingeht."
        },
        "reporting": {
          "text": "Gemeldet wird elektronisch oder auf dem kostenlosen Formular „Anmeldung für die Ostseecard“ der Gemeinde.",
          "quote": "Die Anmeldung erfolgt auf kostenlos von der Gemeinde hierfür zur Verfügung gestellten Anmeldeformularen (die sogenannte „Anmeldung für die Ostseecard“) oder elektronisch."
        }
      },
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      "businessLevy": {
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          "text": "Zahlen musst du, wenn du im Erhebungsgebiet selbstständig oder freiberuflich tätig bist und dir der Tourismus wirtschaftliche Vorteile bietet.",
          "quote": "Abgabenpflichtig sind die im Erhebungsgebiet selbständig oder freiberuflich tätigen natürlichen und juristischen Personen sowie nichtrechtsfähigen und teilrechtsfähigen Gesellschaften und Personenvereinigungen, denen durch den Tourismus im Erhebungsgebiet unmittelbar oder mittelbar wirtschaftliche Vorteile beim Anbieten von tourismusbezogenen entgeltlichen Leistungen geboten werden"
        },
        "letting": [
          {
            "label": "Vermietung von Schlafgelegenheiten, auch Ferienimmobilien, ohne hotelmäßige Leistungen in Scharbeutz und Haffkrug (Vorteilssatz 100 %)",
            "quote": "Vermietung von Schlafgelegenheiten 5 40 263 (u.a. Ferienimmobilien, auch Mobilheime)",
            "turnover": {
              "advantage": {
                "percent": 100,
                "quote": "Vorteilsstufe 5 100 v. H."
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          },
          {
            "label": "Vermietung von Schlafgelegenheiten, auch Ferienimmobilien, mit hotelmäßigen Leistungen in Scharbeutz und Haffkrug (Vorteilssatz 100 %)",
            "quote": "Vermietung von Schlafgelegenheiten mit hotelmäßigen 5 35 262 Leistungen (u.a. Ferienimmobilien, auch Mobilheime)",
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          {
            "label": "Hotels garni, Gasthöfe und Pensionen mit Frühstück, Umsatz bis 200.000 € in Scharbeutz und Haffkrug (Vorteilssatz 100 %)",
            "quote": "Hotels garnis, Gasthöfe u. Pensionen Umsatz bis 200.000 € 5 30 178",
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          {
            "label": "Hotels garni, Gasthöfe und Pensionen mit Frühstück, Umsatz über 200.000 € in Scharbeutz und Haffkrug (Vorteilssatz 100 %)",
            "quote": "Hotels garnis, Gasthöfe u. Pensionen Umsatz über 200.000 € 5 24 179",
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                "quote": "Vorteilsstufe 5 100 v. H."
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            }
          },
          {
            "label": "Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Teil- oder Vollverpflegung, Umsatz bis 500.000 € in Scharbeutz und Haffkrug (Vorteilssatz 100 %)",
            "quote": "Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Teil- oder Vollverpflegung 5 25 180 (auch Jugendherbergen) Umsatz bis 500.000 €",
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          },
          {
            "label": "Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Teil- oder Vollverpflegung, Umsatz über 500.000 € in Scharbeutz und Haffkrug (Vorteilssatz 100 %)",
            "quote": "Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Teil- oder Vollverpflegung 5 15 181 (auch Jugendherbergen) Umsatz über 500.000 €",
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              "profit": {
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          },
          {
            "label": "Campingplätze in Scharbeutz und Haffkrug (Vorteilssatz 100 %)",
            "quote": "Campingplätze 5 20 126",
            "turnover": {
              "advantage": {
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                "quote": "Vorteilsstufe 5 100 v. H."
              },
              "profit": {
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            }
          },
          {
            "label": "Vermietung von Schlafgelegenheiten, auch Ferienimmobilien, ohne hotelmäßige Leistungen in Klingberg, Pönitz am See und Gronenberg (Vorteilssatz 80 %)",
            "quote": "Vermietung von Schlafgelegenheiten 5 40 263 (u.a. Ferienimmobilien, auch Mobilheime)",
            "turnover": {
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                "quote": "Vorteilsstufe 5 80 v. H."
              },
              "profit": {
                "percent": 40
              }
            }
          },
          {
            "label": "Vermietung von Schlafgelegenheiten, auch Ferienimmobilien, mit hotelmäßigen Leistungen in Klingberg, Pönitz am See und Gronenberg (Vorteilssatz 80 %)",
            "quote": "Vermietung von Schlafgelegenheiten mit hotelmäßigen 5 35 262 Leistungen (u.a. Ferienimmobilien, auch Mobilheime)",
            "turnover": {
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                "quote": "Vorteilsstufe 5 80 v. H."
              },
              "profit": {
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              }
            }
          },
          {
            "label": "Hotels garni, Gasthöfe und Pensionen mit Frühstück, Umsatz bis 200.000 € in Klingberg, Pönitz am See und Gronenberg (Vorteilssatz 80 %)",
            "quote": "Hotels garnis, Gasthöfe u. Pensionen Umsatz bis 200.000 € 5 30 178",
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              },
              "profit": {
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              }
            }
          },
          {
            "label": "Hotels garni, Gasthöfe und Pensionen mit Frühstück, Umsatz über 200.000 € in Klingberg, Pönitz am See und Gronenberg (Vorteilssatz 80 %)",
            "quote": "Hotels garnis, Gasthöfe u. Pensionen Umsatz über 200.000 € 5 24 179",
            "turnover": {
              "advantage": {
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                "quote": "Vorteilsstufe 5 80 v. H."
              },
              "profit": {
                "percent": 24
              }
            }
          },
          {
            "label": "Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Teil- oder Vollverpflegung, Umsatz bis 500.000 € in Klingberg, Pönitz am See und Gronenberg (Vorteilssatz 80 %)",
            "quote": "Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Teil- oder Vollverpflegung 5 25 180 (auch Jugendherbergen) Umsatz bis 500.000 €",
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              },
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              }
            }
          },
          {
            "label": "Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Teil- oder Vollverpflegung, Umsatz über 500.000 € in Klingberg, Pönitz am See und Gronenberg (Vorteilssatz 80 %)",
            "quote": "Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Teil- oder Vollverpflegung 5 15 181 (auch Jugendherbergen) Umsatz über 500.000 €",
            "turnover": {
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              },
              "profit": {
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              }
            }
          },
          {
            "label": "Campingplätze in Klingberg, Pönitz am See und Gronenberg (Vorteilssatz 80 %)",
            "quote": "Campingplätze 5 20 126",
            "turnover": {
              "advantage": {
                "percent": 80,
                "quote": "Vorteilsstufe 5 80 v. H."
              },
              "profit": {
                "percent": 20
              }
            }
          },
          {
            "label": "Vermietung von Schlafgelegenheiten, auch Ferienimmobilien, ohne hotelmäßige Leistungen in Schürsdorf (Vorteilssatz 70 %)",
            "quote": "Vermietung von Schlafgelegenheiten 5 40 263 (u.a. Ferienimmobilien, auch Mobilheime)",
            "turnover": {
              "advantage": {
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                "quote": "Vorteilsstufe 5 70 v. H"
              },
              "profit": {
                "percent": 40
              }
            }
          },
          {
            "label": "Vermietung von Schlafgelegenheiten, auch Ferienimmobilien, mit hotelmäßigen Leistungen in Schürsdorf (Vorteilssatz 70 %)",
            "quote": "Vermietung von Schlafgelegenheiten mit hotelmäßigen 5 35 262 Leistungen (u.a. Ferienimmobilien, auch Mobilheime)",
            "turnover": {
              "advantage": {
                "percent": 70,
                "quote": "Vorteilsstufe 5 70 v. H"
              },
              "profit": {
                "percent": 35
              }
            }
          },
          {
            "label": "Hotels garni, Gasthöfe und Pensionen mit Frühstück, Umsatz bis 200.000 € in Schürsdorf (Vorteilssatz 70 %)",
            "quote": "Hotels garnis, Gasthöfe u. Pensionen Umsatz bis 200.000 € 5 30 178",
            "turnover": {
              "advantage": {
                "percent": 70,
                "quote": "Vorteilsstufe 5 70 v. H"
              },
              "profit": {
                "percent": 30
              }
            }
          },
          {
            "label": "Hotels garni, Gasthöfe und Pensionen mit Frühstück, Umsatz über 200.000 € in Schürsdorf (Vorteilssatz 70 %)",
            "quote": "Hotels garnis, Gasthöfe u. Pensionen Umsatz über 200.000 € 5 24 179",
            "turnover": {
              "advantage": {
                "percent": 70,
                "quote": "Vorteilsstufe 5 70 v. H"
              },
              "profit": {
                "percent": 24
              }
            }
          },
          {
            "label": "Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Teil- oder Vollverpflegung, Umsatz bis 500.000 € in Schürsdorf (Vorteilssatz 70 %)",
            "quote": "Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Teil- oder Vollverpflegung 5 25 180 (auch Jugendherbergen) Umsatz bis 500.000 €",
            "turnover": {
              "advantage": {
                "percent": 70,
                "quote": "Vorteilsstufe 5 70 v. H"
              },
              "profit": {
                "percent": 25
              }
            }
          },
          {
            "label": "Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Teil- oder Vollverpflegung, Umsatz über 500.000 € in Schürsdorf (Vorteilssatz 70 %)",
            "quote": "Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Teil- oder Vollverpflegung 5 15 181 (auch Jugendherbergen) Umsatz über 500.000 €",
            "turnover": {
              "advantage": {
                "percent": 70,
                "quote": "Vorteilsstufe 5 70 v. H"
              },
              "profit": {
                "percent": 15
              }
            }
          },
          {
            "label": "Campingplätze in Schürsdorf (Vorteilssatz 70 %)",
            "quote": "Campingplätze 5 20 126",
            "turnover": {
              "advantage": {
                "percent": 70,
                "quote": "Vorteilsstufe 5 70 v. H"
              },
              "profit": {
                "percent": 20
              }
            }
          }
        ],
        "rate": {
          "percent": 5.3,
          "quote": "Der Abgabesatz beträgt 5,3 % des Messbetrages."
        },
        "basis": {
          "text": "Es zählen deine Einnahmen ohne Umsatzsteuer.",
          "quote": "aus dem tourismusbedingten Teil der umsatzsteuerbereinigten jährlichen Einnahmen des Abgabenpflichtigen"
        },
        "area": {
          "text": "Die Abgabe gilt nicht im ganzen Gemeindegebiet: Von Klingberg gehört nur der Teil östlich der Landesstraße 309 zum Erhebungsgebiet, von Pönitz am See nur ein in der Satzung beschriebenes Teilgebiet.",
          "quote": "Vom Ortsteil Klingberg gehört nur der Teilbereich zum Erhebungsgebiet für die Tourismusabgabe, der östlich der Landesstraße 309 liegt. Im Bereich Pönitz am See gehört nur dasjenige Teilgebiet zum Erhebungsgebiet, das begrenzt wird durch die westliche Grenze des Flurstücks"
        },
        "minimum": {
          "text": "Beträgt die Abgabe nicht mehr als fünf Euro, wird sie nicht festgesetzt und nicht erhoben.",
          "quote": "Die Tourismusabgabe wird nicht festgesetzt, erhoben oder nachgefordert, wenn die Forderung im Einzelfall den Betrag von 5,00 Euro nicht übersteigt."
        },
        "reporting": {
          "text": "Bis zum 30. April jedes Jahres gibst du die Erklärung über deine betrieblichen Einnahmen auf dem Formblatt der Gemeinde ab, oder innerhalb eines Monats, wenn die Gemeinde dich schriftlich auffordert.",
          "quote": "bis zum 30. April eines jeden Jahres oder – soweit die Gemeinde schriftlich dazu auffordert – innerhalb eines Monats nach Aufforderung durch Ausfüllung des dafür von der Gemeinde vorgesehenen Formblattes die Erklärung über die betrieblichen Einnahmen gemäß § 4 abzugeben"
        },
        "deadline": {
          "text": "Fällig ist die Abgabe einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids.",
          "quote": "Die Abgabe ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Heranziehungsbescheides fällig."
        },
        "exemptions": [],
        "remarks": [
          {
            "text": "Scharbeutz und Haffkrug sind als Seebad anerkannt, Gronenberg, Klingberg und Pönitz am See als Erholungsort.",
            "quote": "Die Gemeinde ist mit ihren Ortsteilen Scharbeutz und Haffkrug als Seebad sowie mit ihren Ortsteilen Gronenberg, Klingberg und mit dem Gebiet Pönitz am See des Ortsteils Pönitz als Erholungsort"
          },
          {
            "text": "Die Anlage nennt die Vorteilssätze in drei Spalten: für die Seeheilbäder Haffkrug und Scharbeutz, für die Erholungsorte Klingberg, Pönitz am See und Gronenberg und für den Ortsteil Schürsdorf.",
            "quote": "Seeheilbäder Klingberg, Pönitz am See und Ortsteil Schürsdorf Haffkrug, Scharbeutz Gronenberg,"
          },
          {
            "text": "Die Zeilen stehen je Bereich: In Scharbeutz und Haffkrug gilt in der Vorteilsstufe 5 ein Vorteilssatz von 100 v. H., in Klingberg, Pönitz am See und Gronenberg von 80 v. H., in Schürsdorf von 70 v. H.",
            "quote": "Vorteilsstufe 5 100 v. H. Vorteilsstufe 5 80 v. H. Vorteilsstufe 5 70 v. H"
          },
          {
            "text": "Für die Berechnung zählen die Einnahmen des Vorjahres.",
            "quote": "Maßgeblich für die Ermittlung der jährlichen Einnahmen für das Erhebungsjahr sind jeweils die Einnahmen des Vorjahres."
          },
          {
            "text": "Die Abgabe entsteht mit Beginn des Kalenderjahres.",
            "quote": "Die Tourismusabgabe entsteht mit Beginn des Erhebungszeitraumes, also des Kalenderjahres."
          },
          {
            "text": "Vorauszahlungen sind jeweils am ersten Werktag eines Quartals fällig, frühestens einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids.",
            "quote": "Die Vorausleistungen sind jeweils am ersten Werktag eines Quartals fällig, jedoch nicht früher als einen Monat nach Bekanntgabe des Vorausleistungsbescheides."
          },
          {
            "text": "Beginn und Ende deiner Vermietung zeigst du innerhalb eines Monats an.",
            "quote": "Beginn und Ende der abgabenpflichtigen Tätigkeit innerhalb eines Monats anzuzeigen"
          },
          {
            "text": "Gibst du die Vermietung im Lauf des Jahres vor dem Bescheid endgültig auf, zahlst du für jeden Monat bis dahin, auch den Monat der Aufgabe, ein Zwölftel der Jahresabgabe.",
            "quote": "Wird eine abgabenpflichtige Tätigkeit im Laufe des Erhebungsjahres vor Erlass oder vor Bestandskraft des Tourismusabgabebescheides endgültig aufgegeben, wird für jeden bis dahin verstrichenen Kalendermonat, einschließlich des Monats, in dem die abgabenpflichtige Tätigkeit eingestellt wird, ein Zwölftel der Tourismusabgabe erhoben"
          }
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          "url": "https://www.schleswig.de/verwaltung-politik/satzungen-ortsrecht-ksh-recht/details/pdf/satzung-ueber-die-erhebung-einer-steuer-auf-uebernachtungen-in-beherbergungsbetrieben-uebernachtungs-297635245/tt_content%7C1462/locallaw.pdf?cHash=b267b7103f432df7e4b4dc074484d5b0",
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          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
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          "quote": "Die Steuer bemisst sich nach dem für die Übernachtung geschuldeten Entgelt ohne Umsatzsteuer und ohne Entgelte für andere Dienstleistungen.",
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        "hostDuty": {
          "text": "Der Gast schuldet die Steuer; du entrichtest sie als Vermieter für ihn und haftest neben ihm dafür.",
          "quote": "Steuerschuldner ist der Beherbergungsgast. (2) Steuerentrichtungspflichtig ist der Betreiber des Beherbergungsbetriebes. Er hat die Übernachtungssteuer für Rechnung des Beherbergungsgastes zu entrichten und haftet neben den Steuerschuldner"
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          "quote": "Die Steuer ist am 20. Tag nach Ablauf eines Kalendervierteljahres fällig und zu entrichten."
        },
        "reporting": {
          "text": "Du meldest die Steuer vierteljährlich bis zum 20. Tag nach Quartalsende für jede Unterkunft gesondert an und berechnest sie dabei selbst.",
          "quote": "bis zum 20. Tag nach Ablauf des Kalendervierteljahres (Veranlagungszeitraum) eine Steueranmeldung auf dem von der Stadt Schleswig vorgeschriebenen amtlichen Vordruck gesondert für jeden Beherbergungsbetrieb abzugeben, in der er die Steuer für den maßgeblichen Steueranmeldezeitraum selbst zu berechnen hat"
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        "exemptions": [
          {
            "text": "Übernachtungen, die das Grundbedürfnis nach Wohnraum decken, etwa bei Wohnungslosigkeit oder unbewohnbar gewordener eigener Wohnung, sind befreit.",
            "quote": "Übernachtungen, die der Befriedigung des Grundbedürfnisses nach Wohnraum dienen (z. B. bei Wohnungslosigkeit oder Beherbergung von Gästen, deren eigene Wohnung durch Brand oder Wasserschaden o. ä. unbewohnbar geworden ist)"
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            "text": "Übernachtungen, die mit schulischer Ausbildung, Studium oder laufender erstmaliger Berufsausbildung verbunden sind, sind befreit.",
            "quote": "Übernachtungen, die mit einer schulischen Ausbildung, Studium oder laufenden erstmaligen Berufsausbildung verbunden sind"
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            "quote": "Gruppenreisen von Kindern und Jugendlichen, einschließlich der sie begleitenden Gruppenleiter, soweit diese Reisen der Förderung der Jugendhilfe"
          },
          {
            "text": "Übernachtungen anlässlich von Gruppenreisen allgemeinbildender oder beruflicher Schulen sind befreit.",
            "quote": "Übernachtungen anlässlich von Gruppenreisen allgemeinbildender oder beruflicher Schulen"
          },
          {
            "text": "Dauern zusammenhängende Übernachtungen im selben Betrieb länger als drei Monate, fällt dafür keine Steuer an.",
            "quote": "Sollte ein Übernachtungsgast zusammenhängende Übernachtungen im selben Beherbergungsbetrieb verbringen, die eine Gesamtdauer von 3 Monaten übersteigen, so unterliegt der Aufwand für diese Übernachtungen nicht der Besteuerung nach dieser Satzung."
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Für Buchungen, die du vor dem 1. Januar 2026 vereinbart hast, fällt 2026 keine Steuer an.",
            "quote": "Beherbergungsleistungen, die vor dem 01.01.2026 vertraglich vereinbart wurden, sind im Jahr 2026 von der Steuer ausgenommen."
          },
          {
            "text": "Lässt sich eine Pauschalrechnung ausnahmsweise nicht aufteilen, ziehst du 7 € für das Frühstück sowie je 10 € für Mittag- und Abendessen je Gast und Mahlzeit ab.",
            "quote": "gilt als Bemessungsgrundlage bei einem Beherbergungsbetrieb mit Pauschalpreis (Übernachtung /Frühstück bzw. Halb- oder Vollpension) der Betrag der Gesamtrechnung abzüglich einer Pauschale von 7,00 Euro für Frühstück und je 10,00 Euro für Mittagessen und Abendessen je Gast und Mahlzeit."
          }
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          "title": "Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe und einer Strandbenutzungsgebühr in der Gemeinde Schönberg / Holstein (KurAbgSa) in der Fassung der 8. Änderungssatzung (Stand 24.02.2023), Lesefassung des Amtes Probstei",
          "url": "https://www.amt-probstei.de/fileadmin/Dateien/Buergerservice___Politik/Buergerservice/Satzungen/Schoenberg/Schoenberg_KurAbgSa_idF-8AEnderung.pdf",
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          "title": "Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe und einer Strandbenutzungsgebühr in der Gemeinde Schönberg / Holstein (KurAbgSa), 9. Änderungssatzung, ausgefertigt am 28.02.2025",
          "url": "https://www.amt-probstei.de/fileadmin/Dateien/Buergerservice___Politik/Buergerservice/Satzungen/Schoenberg/Schoenberg_KurAbgSa_idF-9Nachtrag.pdf",
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              "reading": "Die Zahlung der Kurabgabe an den Tourist-Service Ostseebad Schönberg hat grundsätzlich bargeldlos zu erfolgen. $Ausnahmen müssen vor der Zahlung beim Tourist-Service Ostseebad Schönberg angefragt und bestätigt werden."
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              "reading": "Verlorene manuelle OstseeCards werden dem Unterkunftsgeber als pauschale Kurabgabe in Höhe einer Jahreskurabgabe in Rechnung gestellt."
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              "reading": "Die Unterkunftsgeber sind verpflichtet, für jede von ihnen erzeugte OstseeCard die Kurabgabe zu errechnen, die Kurabgabe vom Gast einzuziehen und an den Tourist-Service Ostseebad Schönberg abzuführen."
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            {
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              "reading": "die Anmeldung der Gäste (mit An- und Abreisetag des Gastes, dessen Heimatanschrift, usw.) mittels elektronischem Meldescheinverfahren vorzunehmen. ?Dafür erhält jeder Unterkunftsgeber vom Tourist-Service Ostseebad Schönberg personalisierte Zugangsdaten für ein System eines Drittanbieters. ®Mittels dieser Zugangsdaten kann der Unterkunftsgeber Erfassung, Erstellung, Verwaltung und Abrechnung der Meldescheine und OstseeCards mit einem internetfähigen PC oder vergleichbarem Gerät durchführen. * Alternativ kann die Anmeldung der Gäste über die vom Tourist-Service Ostseebad Schönberg kostenfrei zur Verfügung gestellten amtlich vorgeschriebenen Meldescheine analog erfolgen. ®Die für den Tourist-Service Ostseebad Schönberg bestimmte Durchschrift/Kopie ist innerhalb von 3 Werktagen bei den Dienststellen des Tourist-Service Ostseebad Schönberg einzureichen."
            }
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        },
        "ta": {
          "title": "Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Schönberg / Holstein in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 20.12.2019",
          "url": "https://www.amt-probstei.de/fileadmin/Dateien/Buergerservice___Politik/Buergerservice/Satzungen/Schoenberg/Schoenberg_TaSa_idF-3Nachtrag.pdf",
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        "bnetza": {
          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
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        "maxNights": {
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          "perStay": true,
          "text": "höchstens 20 Übernachtungen je ununterbrochenem Aufenthalt",
          "quote": "für höchstens 20 Übernachtungen ununterbrochenen Aufenthaltes bemessen"
        },
        "exemptions": [
          {
            "text": "Kinder, Enkelkinder, Geschwister und deren Kinder, Eltern, Großeltern, Schwiegereltern, Schwiegertöchter und -söhne, Schwäger und Schwägerinnen von Einwohnern mit Hauptwohnsitz in Schönberg, wenn sie unentgeltlich bei ihnen wohnen und die Einrichtungen und Veranstaltungen nicht in Anspruch nehmen",
            "quote": "Kinder, Enkelkinder, Geschwister und deren Kinder, Eltern, Großeltern, Schwiegereltern, Schwiegertöchter und -söhne, Schwäger und Schwägerinnen von Personen, die in der Gemeinde ihren Hauptwohnsitz haben, wenn sie unentgeltlich in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen werden und soweit sie die Einrichtungen und Veranstaltungen gemäß § 1 Abs. 1 nicht in Anspruch nehmen,"
          },
          {
            "text": "Wer dienstlich oder beruflich anwesend ist, zahlt nicht, solange und soweit er die Einrichtungen und Veranstaltungen nicht in Anspruch nimmt oder deren Nutzung zu seinen beruflichen Aufgaben gehört",
            "quote": "in Ausübung ihres Dienstes oder Berufes Anwesenden, solange und soweit sie die Einrichtungen und Veranstaltungen gemäß § 1 Abs. 1 nicht in Anspruch nehmen bzw. die Benutzung der Einrichtungen oder die Teilnahme an den Veranstaltungen zu den Aufgaben im Rahmen ihrer Tätigkeit gehört,"
          },
          {
            "text": "Teilnehmer an vorher beim Tourist-Service angemeldeten Tagungen, Kongressen und gleichartigen Veranstaltungen, soweit sie die Einrichtungen und Veranstaltungen nicht in Anspruch nehmen",
            "quote": "Teilnehmern an Tagungen, Kongressen und gleichartigen Veranstaltungen, sofern die Veranstaltungen vor Ankunft im Gemeindegebiet beim Tourist-Service Ostseebad Schönberg angemeldet werden und soweit die Teilnehmer die Einrichtungen und Veranstaltungen gemäß § 1 Abs. 1 nicht in Anspruch nehmen."
          },
          {
            "text": "Eine Kurkarte aus einem anderen Ferienort in Schleswig-Holstein gilt für einen Aufenthaltstag.",
            "quote": "Nachweise über die Entrichtung der Kurabgabe (Kurkarten) aus einem anderen Ferienort innerhalb des Landes Schleswig-Holstein haben für einen Aufenthaltstag im Gebiet der Gemeinde Schönberg Gültigkeit."
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Die Nachsaison (1. bis 31. Oktober) kostet dasselbe wie die Vorsaison; Sätze nennt die Satzung nur für die Zeit vom 15. März bis 31. Oktober.",
            "quote": "in der Zeit vom 01.10. bis 31.10. des Jahres (Nachsaison) 1,50 EUR"
          },
          {
            "text": "Statt der Tagessätze können Erwachsene eine Jahreskurabgabe von 60,00 € zahlen, das 20-Fache des Hauptsaison-Satzes.",
            "quote": "zu zahlen, die das 20fache des in der Hauptsaison geltenden Kurabgabesatzes (Absatz 2 Nr. 2) beträgt, und zwar je Person nach Vollendung des 18. Lebensjahres 60,00 EUR"
          },
          {
            "text": "Zusätzlich zur Kurabgabe gibt es eine Strandbenutzungsgebühr für Einwohner, Beschäftigte und Tagesgäste, die nur den Strand nutzen.",
            "quote": "Von Einwohnern, den in der Gemeinde im Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis stehenden Personen sowie von Tagesgästen, die in der kurabgabepflichtigen Zeit gemäß Absatz 1 ausschließlich den konzessionierten Badestrand benutzen, wird eine Strandbenutzungsgebühr erhoben."
          },
          {
            "text": "Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 50 und ihre Begleitperson mit Merkzeichen B zahlen die Hälfte (50 % Ermäßigung).",
            "quote": "Schwerbehinderte Menschen im Sinne des SGB IX mit einem festgestellten Grad der Behinderung von mindestens 50 % erhalten eine Ermäßigung auf die Kurabgabe und die Strandbenutzungsgebühr in Höhe von 50 %. 2 Satz 1 gilt entsprechend für Personen, die den schwerbehinderten Menschen aufgrund der Eintragungen im Schwerbehindertenausweis (Merkzeichen „B“) begleiten müssen."
          },
          {
            "text": "Teilnehmer an Sammelreisen und Betriebsausflügen ab 20 Personen zahlen für bis zu 2 Übernachtungen die Hälfte (50 % Ermäßigung).",
            "quote": "Teilnehmer an Sammelreisen und Betriebsausflügen (ab 20 Personen) erhalten eine Ermäßigung auf die Kurabgabe in Höhe von 50 %. 2 Die Ermäßigung nach Satz 1 ist auf einen Aufenthalt von bis zu 2 Übernachtungen begrenzt."
          },
          {
            "text": "Die Befreiung für Tagungsteilnehmer gilt nur für die ersten 2 Übernachtungen des Aufenthalts.",
            "quote": "Das Ruhen bzw. die Befreiung von der Kurabgabepflicht nach Absatz 1 Nr. 3 und Absatz 2 Nr. 3 gilt nur für die ersten 2 Übernachtungen des Aufenthaltes."
          },
          {
            "text": "Unterkunftsgeber haften für die rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung der Kurabgabe.",
            "quote": "Die Unterkunftsgeber haften im Rahmen der ihnen nach den Absätzen 1 bis 3 obliegenden Pflichten für die Abgabeschuld und damit für die rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung der Kurabgabe an den Tourist-Service Ostseebad Schönberg."
          },
          {
            "text": "Die Kurabgabe wird grundsätzlich bargeldlos an den Tourist-Service gezahlt; Ausnahmen müssen vorher angefragt und bestätigt werden.",
            "quote": "Die Zahlung der Kurabgabe an den Tourist-Service Ostseebad Schönberg hat grundsätzlich bargeldlos zu erfolgen. Ausnahmen müssen vor der Zahlung beim Tourist-Service Ostseebad Schönberg angefragt und bestätigt werden.",
            "source": "aenderung9"
          },
          {
            "text": "Verlorene manuelle OstseeCards stellt der Tourist-Service dem Unterkunftsgeber als pauschale Kurabgabe in Höhe einer Jahreskurabgabe in Rechnung.",
            "quote": "Verlorene manuelle OstseeCards werden dem Unterkunftsgeber als pauschale Kurabgabe in Höhe einer Jahreskurabgabe in Rechnung gestellt.",
            "source": "aenderung9"
          }
        ],
        "hostDuty": {
          "text": "Wer Gäste beherbergt, rechnet die Kurabgabe aus, zieht sie beim Gast ein und führt sie an den Tourist-Service ab.",
          "quote": "Die Unterkunftsgeber sind verpflichtet, für jede von ihnen erzeugte OstseeCard die Kurabgabe zu errechnen, die Kurabgabe vom Gast einzuziehen und an den Tourist-Service Ostseebad Schönberg abzuführen.",
          "source": "aenderung9"
        },
        "deadline": {
          "text": "Abgeführt wird in der Hauptsaison alle 14 Tage, in der Vor- und Nachsaison monatlich.",
          "quote": "Die Abführung der Kurabgabe an den Tourist-Service Ostseebad Schönberg hat in der Hauptsaison 14tägig, in der Vor- und Nachsaison monatlich kostenfrei zu erfolgen."
        },
        "reporting": {
          "text": "Gäste meldest du über das elektronische Meldescheinverfahren; alternativ geht es auf den amtlichen Meldescheinen auf Papier, deren Durchschrift binnen 3 Werktagen beim Tourist-Service sein muss.",
          "quote": "die Anmeldung der Gäste (mit An- und Abreisetag des Gastes, dessen Heimatanschrift, usw.) mittels elektronischem Meldescheinverfahren vorzunehmen. Dafür erhält jeder Unterkunftsgeber vom Tourist-Service Ostseebad Schönberg personalisierte Zugangsdaten für ein System eines Drittanbieters. Mittels dieser Zugangsdaten kann der Unterkunftsgeber Erfassung, Erstellung, Verwaltung und Abrechnung der Meldescheine und OstseeCards mit einem internetfähigen PC oder vergleichbarem Gerät durchführen. Alternativ kann die Anmeldung der Gäste über die vom Tourist-Service Ostseebad Schönberg kostenfrei zur Verfügung gestellten amtlich vorgeschriebenen Meldescheine analog erfolgen. Die für den Tourist-Service Ostseebad Schönberg bestimmte Durchschrift/Kopie ist innerhalb von 3 Werktagen bei den Dienststellen des Tourist-Service Ostseebad Schönberg einzureichen.",
          "source": "aenderung9"
        }
      },
      "lodgingTax": null,
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        "required": false,
        "source": "bnetza",
        "asOf": "2026-10-01",
        "quote": "Stand: 01.10.2026"
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      "checked": {
        "on": "2026-10-15",
        "by": "agent"
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      "ocrCompared": {
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        "by": "agent"
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      "businessLevy": {
        "name": "Tourismusabgabe",
        "source": "ta",
        "payer": {
          "text": "Zahlen musst du, wenn dir der Tourismus in Schönberg unmittelbar oder mittelbar Vorteile bietet.",
          "quote": "denen durch den Tourismus im Gebiet der Abgabengläubigerin 1. unmittelbare oder 2. mittelbare Vorteile geboten werden."
        },
        "letting": [
          {
            "label": "Beherbergungsbetriebe und Zimmervermietung (Vorteilsstufe 5), je Schlafgelegenheit",
            "quote": "1 Beherbergungsbetriebe 1 5 1,00",
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                "quote": "Die Tourismusabgabe beträgt je Vorteilseinheit 6,85 EUR."
              }
            }
          }
        ],
        "reporting": {
          "text": "Auf Verlangen der Gemeinde gibst du eine Abgabenerklärung auf dem amtlichen Vordruck ab.",
          "quote": "ist der Unternehmer verpflichtet, auf Verlangen der Abgabengläubigerin eine Abgabenerklärung auf amtlich vorgeschriebenen Vordruck abzugeben."
        },
        "deadline": {
          "text": "Fällig ist die Abgabe am 15. August des Jahres.",
          "quote": "Die Tourismusabgabe ist am 15.08. eines Kalenderjahres fällig."
        },
        "exemptions": [],
        "remarks": [
          {
            "text": "Wer Zimmer oder Wohnungen kurzfristig an Gäste vermietet, wird nach der Zahl der Schlafgelegenheiten veranlagt, die er gegen Entgelt bereithält.",
            "quote": "Die Anzahl der Vorteilseinheiten ergibt sich für Beherbergungsbetriebe, Zimmervermietungen (Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereitgehalten werden) und Zimmervermittlungen aus der Anzahl der Schlafgelegenheiten, die zur Beherbergung gegen Entgelt zur Verfügung gehalten werden"
          },
          {
            "text": "Es ist eine Jahresabgabe, die die Gemeinde per Bescheid festsetzt.",
            "quote": "Die Tourismusabgabe wird als Jahresabgabe durch schriftlichen Abgabenbescheid festgesetzt."
          },
          {
            "text": "Maßgeblich sind die Verhältnisse am 1. Juli des Jahres.",
            "quote": "Der Festsetzung der Abgabe sind die Verhältnisse am 01.07. des Kalenderjahres zu Grunde zu legen, für welches die Festsetzung vorgenommen wird."
          },
          {
            "text": "Ist der 15. August bei Bekanntgabe des Bescheids schon vorbei, wird die Abgabe einen Monat nach Bekanntgabe fällig.",
            "quote": "Ist der Fälligkeitstag bei Bekanntgabe des Abgabenbescheides bereits verstrichen, wird die Tourismusabgabe innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Abgabenbescheides fällig."
          },
          {
            "text": "Ändert sich etwas an deinen Verhältnissen, zeigst du das bis zum 1. August des Jahres an.",
            "quote": "hat der Abgabenschuldner diese Änderung bis zum 01.08. des Kalenderjahres anzuzeigen, für das die Festsetzung erfolgt"
          },
          {
            "text": "Beginn und Ende deiner Tätigkeit zeigst du innerhalb eines Monats an.",
            "quote": "Der Beginn und das Ende sowie die Änderung einer abgabenpflichtigen Tätigkeit ist vom Unternehmer innerhalb eines Monats bei der Abgabengläubigerin anzuzeigen."
          },
          {
            "text": "Die Abgabe entsteht mit Beginn des Kalenderjahres, frühestens mit Aufnahme der Tätigkeit.",
            "quote": "Die Tourismusabgabe entsteht mit Beginn des Kalenderjahres, für das die Abgabe festgesetzt wird, frühestens mit Aufnahme der abgabepflichtigen Tätigkeit."
          },
          {
            "text": "Für die Vermietung von Campingstellplätzen zählen 0,44 Vorteilseinheiten je Stellplatz; was eine Vorteilseinheit kostet, steht in der Zeile oben.",
            "quote": "2 Campingstellplatzvermietung 1 5 0,44"
          }
        ]
      },
      "url": "https://keyset.cloud/kurtaxe/schoenberg-holstein/",
      "calculation": {
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        "maxDays": 20,
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            "children": [
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    {
      "slug": "schwedeneck",
      "name": "Schwedeneck",
      "short": "Schwedeneck",
      "ags": "01058150",
      "state": "Schleswig-Holstein",
      "district": "Rendsburg-Eckernförde",
      "sources": {
        "satzung": {
          "title": "Kurabgabensatzung der Gemeinde Schwedeneck in der Fassung der 6. Nachtragssatzung vom 23.03.2026 (Lesefassung, Amt Dänischenhagen)",
          "url": "https://www.amt-daenischenhagen.de/amt_daenischenhagen/Amt%20und%20Gemeinden/Schwedeneck/Satzungen/20.%20Kurabgabensatzung%20Fassung%206.%20%C3%84nderung,%2029.03.2026.pdf",
          "kind": "municipality",
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        "bnetza": {
          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
          "url": "https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Digitales/Kurzzeitvermietung/_func/Area-Liste-xls.html?nn=686258",
          "kind": "federal",
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      "levy": {
        "name": "Kurabgabe",
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          "quote": "Ankunfts- und Abreisetag gelten zusammen als 1 Tag."
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                "to": "10-31"
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            "adult": {
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              "quote": "Die Kurabgabe beträgt 2,50 € pro Person und Tag, höchstens jedoch 50,00 €."
            },
            "children": [
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                "quote": "Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr"
              }
            ]
          }
        ],
        "maxNights": null,
        "exemptions": [
          {
            "text": "Schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 und Merkzeichen oder von 100, die laut ärztlicher Bescheinigung völlig auf ständige Hilfe oder Begleitung angewiesen sind, und ihre Begleitperson",
            "quote": "Schwerbehinderte Menschen (GdB mind. 50 v.H. und Merkzeichen Oder GdB 100 v.H.), die laut ärztlicher Bescheinigung völlig auf ständige Hilfe/Begleitung angewiesen sind, sind von der Kurabgabe befreit. Von der Abgabepflicht befreit ist ebenfalls die Begleitperson von Schwerbehinderten."
          },
          {
            "text": "Auf Antrag befreit werden beruflich in Schwedeneck Tätige mit Bescheinigung, Reisegewerbetreibende mit Reisegewerbekarte und nahe Angehörige von Einwohnern, die ohne Vergütung bei ihnen wohnen, jeweils nur, wenn sie weder den Badestrand noch die Einrichtungen und Veranstaltungen nutzen",
            "quote": "Von der Kurabgabe gemäß § 3 Abs. 1 werden auf Antrag befreit a) Personen, die in der Gemeinde Schwedeneck beruflich tätig sind und dies durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers oder der Ordnungsbehörde nachweisen, b) Reisende, die nach § 55 der Gewerbeordnung tätig sind und die von der zuständigen Behörde des Wohnortes ausgestellte Reisegewerbekarte bei dem Eigenbetrieb Schwedeneck Touristik vorlegen, c) Kinder, Enkelkinder, Geschwister und deren Kinder, Eltern, Großeltern, Schwiegereltern, Schwiegertöchter und –söhne, Schwäger und Schwägerinnen von Personen, die in der Gemeinde Schwedeneck ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, wenn sie ohne Vergütung in deren häusliche Gemeinschaft aufgenommen sind, wenn sie weder den Badestrand noch sonstige der in § 2 Abs. 1 genannten Einrichtungen und Veranstaltungen benutzen bzw. in Anspruch nehmen."
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Die Kurabgabe wird nur vom 1. April bis 31. Oktober erhoben.",
            "quote": "in der Zeit vom 01. April bis 31. Oktober in der Gemeinde Schwedeneck übernachten"
          },
          {
            "text": "Eigentümer, Besitzer und Nutzungsberechtigte einer Wohnungseinheit, die sie überwiegend zur Erholung nutzen, sowie Gewerbetreibende zahlen für sich und ihre Familienmitglieder 75 % der Sätze.",
            "quote": "a) Eigentümer, Besitzer oder sonstiger Nutzungsberechtigter einer Wohnungseinheit sind, wenn und soweit sie diese überwiegend zu Erholungszwecken benutzen, b) ein Gewerbe betreiben. Die unter die Voraussetzungen der Buchstaben a) und b) fallenden Personen zahlen für sich und ihre Familienmitglieder 75 v. H. der Kurabgabensätze des § 3 Abs. 1."
          },
          {
            "text": "Die Kurabgabe ist auf höchstens 50,00 € begrenzt; für welchen Zeitraum der Höchstbetrag gilt, sagt die Satzung nicht ausdrücklich.",
            "quote": "Die Kurabgabe beträgt 2,50 € pro Person und Tag, höchstens jedoch 50,00 €."
          },
          {
            "text": "Wer den Höchstbetrag zahlt, erhält eine Jahresgästekarte, die vom 1. April bis 31. Oktober gilt.",
            "quote": "Abgabepflichtige, deren Kurabgabe nach § 3 Abs. 1 als Höchstsatz bemessen wird, erhalten eine Jahresgästekarte. Jahresgästekarten werden von der Schwedeneck Touristik ausgestellt und haben jeweils eine Gültigkeit vom 1. April bis 31. Oktober eines Jahres."
          },
          {
            "text": "Schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 50 erhalten auf Antrag 50 % Ermäßigung.",
            "quote": "Schwerbehinderte Menschen, die einen Grad der Behinderung von mindestens 50 v.H. haben, erhalten auf Antrag eine Kurabgabenermäßigung von 50 v. H.."
          },
          {
            "text": "Eine Gästekarte aus einem anderen Ferienort in Schleswig-Holstein gilt für einen Tag.",
            "quote": "Gästekarten von anderen Ferienorten in Schleswig-Holstein haben für einen Tag Gültigkeit."
          },
          {
            "text": "Jeder Vermieter haftet gesamtschuldnerisch für die rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung der Kurabgabe.",
            "quote": "haftet gesamtschuldnerisch im Rahmen der ihm/ihr nach den Absätzen 2 und 3 obliegenden Pflichten für die rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung der Kurabgabe an die Schwedeneck Touristik."
          },
          {
            "text": "Die Gemeinde kann mit dir per öffentlich-rechtlichem Vertrag besondere Regeln für Meldung, Einzug und Abführung vereinbaren.",
            "quote": "Die Gemeinde kann durch öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem/der Unterkunftsgeber/in gemäß § 7a Abs. 1d) besondere verfahrenstechnische Regelungen zur Meldung der beherbergten oder in sonstiger Weise aufgenommenen Personen sowie zur Einziehung und Abführung der Kurabgabe treffen."
          },
          {
            "text": "Dein Gast zahlt die Kurabgabe im Voraus, berechnet nach der voraussichtlichen Aufenthaltsdauer.",
            "quote": "Die Kurabgabe wird im Voraus bezahlt und nach der voraussichtlichen Aufenthaltsdauer berechnet."
          }
        ],
        "hostDuty": {
          "text": "Wer Gäste beherbergt, rechnet die Kurabgabe aus, zieht sie beim Gast ein und führt sie an Schwedeneck Touristik ab.",
          "quote": "für die von ihm/ihr ausgehändigte Ostseecard die Kurabgabe zu errechnen, diese vom Gast einzuziehen und bis spätestens zum 3. Werktag des Folgemonats kostenfrei an die Schwedeneck Touristik abzuführen."
        },
        "deadline": {
          "text": "Abgeführt wird spätestens bis zum 3. Werktag des Folgemonats.",
          "quote": "bis spätestens zum 3. Werktag des Folgemonats kostenfrei an die Schwedeneck Touristik abzuführen."
        },
        "reporting": {
          "text": "Das elektronische Meldescheinverfahren ist für alle Vermieter Pflicht.",
          "quote": "Das elektronische Meldescheinverfahren ist für alle Unterkunftsgeber/innen in der Gemeinde Schwedeneck verpflichtend."
        }
      },
      "lodgingTax": null,
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        "source": "bnetza",
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    {
      "slug": "sierksdorf",
      "name": "Sierksdorf",
      "short": "Sierksdorf",
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        "satzung": {
          "title": "Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Sierksdorf vom 24.09.2024",
          "url": "https://www.amt-ostholstein-mitte.de/fileadmin/Dateien/Gemeinde_Sierksdorf/News_und_Veranstaltungen/News/039_2025.01.21_NEU_Kurabgabensatzung.pdf",
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        "aenderung1": {
          "title": "1. Änderungssatzung der Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Sierksdorf (Amtliche Bekanntmachung, Gemeinde Sierksdorf, 23. September 2026)",
          "url": "https://www.amt-ostholstein-mitte.de/fileadmin/Dateien/Gemeinde_Sierksdorf/Unsere_Gemeinde/Politik___Ortsrecht/Ortsrecht/039_1._AEnderungssatzung_Kurabgabe_2027.pdf",
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          "changedOn": "2026-10-15"
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        "ta": {
          "title": "Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Sierksdorf vom 17.06.2021",
          "url": "https://www.amt-ostholstein-mitte.de/fileadmin/Dateien/Gemeinde_Sierksdorf/Unsere_Gemeinde/Politik___Ortsrecht/Ortsrecht/039_Satzung_Tourismusabgabe_Sierksdorf.pdf",
          "kind": "statute",
          "inForce": "2021-01-01",
          "changedOn": "2026-10-15",
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              "where": "businessLevy.payer",
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              "reading": "Abgabepflichtig sind natürliche und juristische Personen sowie ganz oder teilweise rechtsfähige Personenvereinigungen, die in der Gemeinde Sierksdorf selbständig tourismusbezogene entgeltliche Leistungen anbieten."
            },
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            },
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              "page": 7,
              "reading": "A3 sonstige (nicht unter Nr. A1 und A 2 fallende) Vermietungen, A31 mit einem Umsatz bis 50.000 € 38% 5"
            },
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              "where": "businessLevy.letting[0] figure 1",
              "page": 7,
              "reading": "A3 sonstige (nicht unter Nr. A1 und A 2 fallende) Vermietungen, A31 mit einem Umsatz bis 50.000 € 38% 5"
            },
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              "where": "businessLevy.letting[0].turnover.advantage",
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              "reading": "Vorteilsstufe 5 100 v.H."
            },
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              "reading": "A32 mit einem Umsatz bis 100.000 € 27% 5"
            },
            {
              "where": "businessLevy.letting[1] figure 1",
              "page": 7,
              "reading": "A32 mit einem Umsatz bis 100.000 € 27% 5"
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              "where": "businessLevy.letting[1].turnover.advantage",
              "page": 2,
              "reading": "Vorteilsstufe 5 100 v.H."
            },
            {
              "where": "businessLevy.letting[2]",
              "page": 7,
              "reading": "A33 mit einem Umsatz über 100.000 € 12% 5"
            },
            {
              "where": "businessLevy.letting[2] figure 1",
              "page": 7,
              "reading": "A33 mit einem Umsatz über 100.000 € 12% 5"
            },
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              "where": "businessLevy.letting[2].turnover.advantage",
              "page": 2,
              "reading": "Vorteilsstufe 5 100 v.H."
            },
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              "where": "businessLevy.letting[3]",
              "page": 7,
              "reading": "A2 Hotels Garni, Gasthöfe und Pensionen mit Frühstück A21l mit einem Umsatz bis 200.000 € 30% 5"
            },
            {
              "where": "businessLevy.letting[3] figure 1",
              "page": 7,
              "reading": "A2 Hotels Garni, Gasthöfe und Pensionen mit Frühstück A21l mit einem Umsatz bis 200.000 € 30% 5"
            },
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              "where": "businessLevy.letting[3].turnover.advantage",
              "page": 2,
              "reading": "Vorteilsstufe 5 100 v.H."
            },
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              "where": "businessLevy.letting[4]",
              "page": 7,
              "reading": "A22 mit einem Umsatz über 200.000 € 22% 5"
            },
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              "where": "businessLevy.letting[4] figure 1",
              "page": 7,
              "reading": "A22 mit einem Umsatz über 200.000 € 22% 5"
            },
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              "where": "businessLevy.letting[4].turnover.advantage",
              "page": 2,
              "reading": "Vorteilsstufe 5 100 v.H."
            },
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              "where": "businessLevy.letting[5]",
              "page": 7,
              "reading": "Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Halb- o. Vollpension A11l mit einem Umsatz bis 500.000 € 22% 5"
            },
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              "where": "businessLevy.letting[5] figure 1",
              "page": 7,
              "reading": "Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Halb- o. Vollpension A11l mit einem Umsatz bis 500.000 € 22% 5"
            },
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              "page": 2,
              "reading": "Vorteilsstufe 5 100 v.H."
            },
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              "where": "businessLevy.letting[6]",
              "page": 7,
              "reading": "mit einem Umsatz über 500.000 € 15% 5"
            },
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              "page": 7,
              "reading": "mit einem Umsatz über 500.000 € 15% 5"
            },
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              "page": 2,
              "reading": "Vorteilsstufe 5 100 v.H."
            },
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              "page": 7,
              "reading": "A4 Erholungsheime, Jugendherbergen 12% 5"
            },
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              "page": 7,
              "reading": "A4 Erholungsheime, Jugendherbergen 12% 5"
            },
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              "page": 2,
              "reading": "Vorteilsstufe 5 100 v.H."
            },
            {
              "where": "businessLevy.letting[8]",
              "page": 7,
              "reading": "AS Campingplätze 18% 5"
            },
            {
              "where": "businessLevy.letting[8] figure 1",
              "page": 7,
              "reading": "AS Campingplätze 18% 5"
            },
            {
              "where": "businessLevy.letting[8].turnover.advantage",
              "page": 2,
              "reading": "Vorteilsstufe 5 100 v.H."
            },
            {
              "where": "businessLevy.letting[9]",
              "page": 7,
              "reading": "A3 sonstige (nicht unter Nr. A1 und A 2 fallende) Vermietungen, A31 mit einem Umsatz bis 50.000 € 38% 5"
            },
            {
              "where": "businessLevy.letting[9] figure 1",
              "page": 7,
              "reading": "A3 sonstige (nicht unter Nr. A1 und A 2 fallende) Vermietungen, A31 mit einem Umsatz bis 50.000 € 38% 5"
            },
            {
              "where": "businessLevy.letting[9].turnover.advantage",
              "page": 2,
              "reading": "Vorteilsstufe 5 50,0 v.H."
            },
            {
              "where": "businessLevy.letting[10]",
              "page": 7,
              "reading": "A32 mit einem Umsatz bis 100.000 € 27% 5"
            },
            {
              "where": "businessLevy.letting[10] figure 1",
              "page": 7,
              "reading": "A32 mit einem Umsatz bis 100.000 € 27% 5"
            },
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              "where": "businessLevy.letting[10].turnover.advantage",
              "page": 2,
              "reading": "Vorteilsstufe 5 50,0 v.H."
            },
            {
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              "page": 7,
              "reading": "A33 mit einem Umsatz über 100.000 € 12% 5"
            },
            {
              "where": "businessLevy.letting[11] figure 1",
              "page": 7,
              "reading": "A33 mit einem Umsatz über 100.000 € 12% 5"
            },
            {
              "where": "businessLevy.letting[11].turnover.advantage",
              "page": 2,
              "reading": "Vorteilsstufe 5 50,0 v.H."
            },
            {
              "where": "businessLevy.letting[12]",
              "page": 7,
              "reading": "A2 Hotels Garni, Gasthöfe und Pensionen mit Frühstück A21l mit einem Umsatz bis 200.000 € 30% 5"
            },
            {
              "where": "businessLevy.letting[12] figure 1",
              "page": 7,
              "reading": "A2 Hotels Garni, Gasthöfe und Pensionen mit Frühstück A21l mit einem Umsatz bis 200.000 € 30% 5"
            },
            {
              "where": "businessLevy.letting[12].turnover.advantage",
              "page": 2,
              "reading": "Vorteilsstufe 5 50,0 v.H."
            },
            {
              "where": "businessLevy.letting[13]",
              "page": 7,
              "reading": "A22 mit einem Umsatz über 200.000 € 22% 5"
            },
            {
              "where": "businessLevy.letting[13] figure 1",
              "page": 7,
              "reading": "A22 mit einem Umsatz über 200.000 € 22% 5"
            },
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              "where": "businessLevy.letting[13].turnover.advantage",
              "page": 2,
              "reading": "Vorteilsstufe 5 50,0 v.H."
            },
            {
              "where": "businessLevy.letting[14]",
              "page": 7,
              "reading": "Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Halb- o. Vollpension A11l mit einem Umsatz bis 500.000 € 22% 5"
            },
            {
              "where": "businessLevy.letting[14] figure 1",
              "page": 7,
              "reading": "Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Halb- o. Vollpension A11l mit einem Umsatz bis 500.000 € 22% 5"
            },
            {
              "where": "businessLevy.letting[14].turnover.advantage",
              "page": 2,
              "reading": "Vorteilsstufe 5 50,0 v.H."
            },
            {
              "where": "businessLevy.letting[15]",
              "page": 7,
              "reading": "mit einem Umsatz über 500.000 € 15% 5"
            },
            {
              "where": "businessLevy.letting[15] figure 1",
              "page": 7,
              "reading": "mit einem Umsatz über 500.000 € 15% 5"
            },
            {
              "where": "businessLevy.letting[15].turnover.advantage",
              "page": 2,
              "reading": "Vorteilsstufe 5 50,0 v.H."
            },
            {
              "where": "businessLevy.letting[16]",
              "page": 7,
              "reading": "A4 Erholungsheime, Jugendherbergen 12% 5"
            },
            {
              "where": "businessLevy.letting[16] figure 1",
              "page": 7,
              "reading": "A4 Erholungsheime, Jugendherbergen 12% 5"
            },
            {
              "where": "businessLevy.letting[16].turnover.advantage",
              "page": 2,
              "reading": "Vorteilsstufe 5 50,0 v.H."
            },
            {
              "where": "businessLevy.letting[17]",
              "page": 7,
              "reading": "AS Campingplätze 18% 5"
            },
            {
              "where": "businessLevy.letting[17] figure 1",
              "page": 7,
              "reading": "AS Campingplätze 18% 5"
            },
            {
              "where": "businessLevy.letting[17].turnover.advantage",
              "page": 2,
              "reading": "Vorteilsstufe 5 50,0 v.H."
            },
            {
              "where": "businessLevy.basis",
              "page": 2,
              "reading": "aus dem Tourismusbedingten Teil der umsatzsteuerbereinigten jährlichen Einnahmen des Pflichtigen"
            },
            {
              "where": "businessLevy.minimum",
              "page": 4,
              "reading": "Die Tourismusabgabe wird nicht festgesetzt, erhoben oder nachgefordert, wenn die Forderung im Einzelfall den Betrag von 5,00 € nicht übersteigt."
            },
            {
              "where": "businessLevy.reporting",
              "page": 4,
              "reading": "bis zum 31. Mai eines jeden Folgejahres oder - soweit die Gemeinde Sierksdorf dazu schriftlich auffordert - innerhalb eines Monats nach Aufforderung durch Ausfüllen des dafür vorgesehenen Formblattes die Erklärung über die betrieblichen Einnahmen"
            },
            {
              "where": "businessLevy.deadline",
              "page": 4,
              "reading": "Die Abgabe ist einen Monat nach Bekanntgabe des Heranziehungsbescheides fällig."
            },
            {
              "where": "businessLevy.remarks[0]",
              "page": 1,
              "reading": "1. Ortsteil Sierksdorf (vom Ostseestrand bis zur K 45)"
            },
            {
              "where": "businessLevy.remarks[1]",
              "page": 1,
              "reading": "den Ortsteilen Wagrienring, Stawedder, Hof Altona, Mariashagen, Wintershagen, Oevelgönne, Siedenkamp, Stabie und Roge"
            },
            {
              "where": "businessLevy.remarks[2]",
              "page": 2,
              "reading": "Vorteilsstufe 5 100 v.H. | Vorteilsstufe 5 50,0 v.H."
            },
            {
              "where": "businessLevy.remarks[3]",
              "page": 3,
              "reading": "sind die im Geltungsbereich dieser Satzung erzielten betrieblichen Einnahmen des Vorjahres"
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          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
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              "text": "Sierksdorf-Land sind die Ortsteile Wagrienring, Stawedder, Hof Altona, Mariashagen, Wintershagen, Oevelgönne, Siedenkamp, Stabie und Roge.",
              "quote": "sowie die Ortsteile Wagrienring, Stawedder, Hof Altona, Mariashagen, Wintershagen, Oevelgönne, Siedenkamp, Stabie und Roge, im weiteren „Sierksdorf-Land“ genannt."
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            "text": "Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 80 und ihre nachweislich erforderliche Begleitperson (Merkzeichen B) zahlen nichts.",
            "quote": "Schwerbeschädigte, die eine Behinderung von 80% und mehr nachweisen sowie eine nachweislich erforderliche Begleitperson, wenn die Anerkennung des Merkzeichens „B“ nachgewiesen wird."
          },
          {
            "text": "Wer eine Gästekarte oder OstseeCard aus einer anderen Kurabgabe-Gemeinde in Schleswig-Holstein vorzeigt, ist bei Gegenseitigkeit für einen Tag befreit.",
            "quote": "Personen, die eine Gästekarte oder Ostseecard aus einer anderen kurabgabeerhebenden Gemeinde in Schleswig-Holstein vorweisen, sind bei Gewährleistung der Gegenseitigkeit während der Geltungsdauer dieser Gästekarte an einem Tag"
          }
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        "remarks": [
          {
            "text": "Schüler, Studenten und Auszubildende ab 18 Jahren zahlen die Hälfte.",
            "quote": "Eine Ermäßigung in Höhe von 50 % wird gewährt für a) Träger der Sozialhilfe und der Verbände der freien Wohlfahrtspflege, für die von ihnen verschickten Personen; b) Minderbemittelten Gästen (minderbemittelt im Sinne des Bundessozialhilfegesetzes) kann eine Ermäßigung von 50% gewährt werden, wenn der Antrag vor Antritt der Reise beim Tourismus-Service Sierksdorf gestellt wird; c) Teilnehmer/innen an Sammelreisen, Betriebsausflügen und dergl. (ab 20 Personen); d) Schüler/innen, Studenten/innen und Auszubildende ab 18 Jahren."
          },
          {
            "text": "Teilnehmer an Sammelreisen, Betriebsausflügen und dergleichen ab 20 Personen zahlen die Hälfte.",
            "quote": "Eine Ermäßigung in Höhe von 50 % wird gewährt für a) Träger der Sozialhilfe und der Verbände der freien Wohlfahrtspflege, für die von ihnen verschickten Personen; b) Minderbemittelten Gästen (minderbemittelt im Sinne des Bundessozialhilfegesetzes) kann eine Ermäßigung von 50% gewährt werden, wenn der Antrag vor Antritt der Reise beim Tourismus-Service Sierksdorf gestellt wird; c) Teilnehmer/innen an Sammelreisen, Betriebsausflügen und dergl. (ab 20 Personen);"
          },
          {
            "text": "Minderbemittelte Gäste können die halbe Kurabgabe bekommen, wenn sie den Antrag vor Reiseantritt beim Tourismus-Service Sierksdorf stellen.",
            "quote": "Eine Ermäßigung in Höhe von 50 % wird gewährt für a) Träger der Sozialhilfe und der Verbände der freien Wohlfahrtspflege, für die von ihnen verschickten Personen; b) Minderbemittelten Gästen (minderbemittelt im Sinne des Bundessozialhilfegesetzes) kann eine Ermäßigung von 50% gewährt werden, wenn der Antrag vor Antritt der Reise beim Tourismus-Service Sierksdorf gestellt wird;"
          },
          {
            "text": "Träger der Sozialhilfe und der Verbände der freien Wohlfahrtspflege zahlen für die von ihnen verschickten Personen die Hälfte.",
            "quote": "Eine Ermäßigung in Höhe von 50 % wird gewährt für a) Träger der Sozialhilfe und der Verbände der freien Wohlfahrtspflege, für die von ihnen verschickten Personen;"
          },
          {
            "text": "Die Nachsaison (1. Oktober bis 31. Dezember) kostet dasselbe wie die Vorsaison.",
            "quote": "c) Nachsaison 01.10. – 31.12. 1,55 € 0,75 €"
          },
          {
            "text": "Eine Jahresgästekarte kostet 86,90 € in Sierksdorf-Strand und 43,45 € in Sierksdorf-Land.",
            "quote": "d) Jahresgästekarte 86,90 € 43,45 €"
          },
          {
            "text": "Ab 1. Januar 2027 kostet die Jahresgästekarte 100,00 € in Sierksdorf-Strand und 50,00 € in Sierksdorf-Land.",
            "quote": "d) Jahresgästekarte 100,00 € 50,00 €",
            "source": "aenderung1"
          },
          {
            "text": "Eigentümer und Besitzer von Wohneinheiten und ihre Familienangehörigen zahlen unabhängig von der Aufenthaltsdauer die Jahreskurabgabe.",
            "quote": "haben unabhängig von der Dauer ihres Aufenthaltes den Jahreskurabgabe gemäß § 5 Absatz 1 d) zu entrichten"
          },
          {
            "text": "Du bekommst am Jahresende eine Provision von 5 % auf die eingezogene und abgeführte Kurabgabe.",
            "quote": "Jede/r Unterkunftsgeber/in erhält am Ende eines Jahres eine Provision in Höhe von 5% auf den von ihm eingezogenen und an den Tourismus-Service abgeführten Kurabgabe."
          },
          {
            "text": "Mit Papier-Meldescheinen reichst du die Kopie für die Gemeinde innerhalb von 5 Werktagen beim Tourismus-Service ein.",
            "quote": "die für die Gemeinde Sierksdorf – Tourismus-Service Sierksdorf – bestimmte Kopie innerhalb von 5 Werktagen bei der Gemeinde Sierksdorf – Tourismus-Service Sierksdorf – einzureichen."
          }
        ],
        "change": {
          "from": "2027-01-01",
          "text": "Die Sätze steigen mit der 1. Änderungssatzung, die die Gemeinde am 23. September 2026 bekannt gemacht hat.",
          "quote": "Die 1. Änderungssatzung tritt am 1.1.2027 in Kraft.",
          "source": "aenderung1"
        },
        "hostDuty": {
          "text": "Wer Gäste beherbergt, rechnet die Kurabgabe aus, zieht sie beim Gast ein und führt sie innerhalb von 2 Wochen an die Gemeinde ab.",
          "quote": "die Kurabgabe zu errechnen, diesen vom Gast einzuziehen und innerhalb von 2 Wochen an die Gemeinde Sierksdorf – Tourismus-Service Sierksdorf – kostenfrei abzuführen"
        },
        "deadline": {
          "text": "Die eingezogene Kurabgabe führst du innerhalb von 2 Wochen an die Gemeinde ab.",
          "quote": "innerhalb von 2 Wochen an die Gemeinde Sierksdorf"
        },
        "reporting": {
          "text": "Gemeldet wird über das Onlinemeldeverfahren, unverzüglich und spätestens am Folgetag nach der Ankunft des Gastes.",
          "quote": "Bei einer Datenerfassung über das Onlinemeldeverfahren wird der Meldepflicht dadurch entsprochen, dass die Datenübermittlung unverzüglich, spätestens am Folgetag nach Ankunft des Gastes an die Gemeinde Sierksdorf"
        }
      },
      "lodgingTax": null,
      "registration": {
        "required": false,
        "source": "bnetza",
        "asOf": "2026-10-01",
        "quote": "Stand: 01.10.2026"
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      "checked": {
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      "businessLevy": {
        "name": "Tourismusabgabe",
        "source": "ta",
        "payer": {
          "text": "Zahlen musst du, wenn du in Sierksdorf selbstständig Leistungen anbietest, die mit dem Tourismus zu tun haben, auch eine Vermietung.",
          "quote": "Abgabepflichtig sind natürliche und juristische Personen sowie ganz oder teilweise rechtsfähige Personenvereinigungen, die in der Gemeinde Sierksdorf selbständig tourismusbezogene entgeltliche Leistungen anbieten."
        },
        "letting": [
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            "label": "Sonstige Vermietungen, z. B. Ferienwohnungen, Umsatz bis 50.000 € in Sierksdorf-Strand (Vorteilssatz 100 %)",
            "quote": "A3 sonstige (nicht unter Nr. A1 und A 2 fallende) Vermietungen, A31 mit einem Umsatz bis 50.000 € 38% 5",
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          {
            "label": "Sonstige Vermietungen, z. B. Ferienwohnungen, Umsatz über 50.000 € bis 100.000 € in Sierksdorf-Strand (Vorteilssatz 100 %)",
            "quote": "A32 mit einem Umsatz bis 100.000 € 27% 5",
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          {
            "label": "Sonstige Vermietungen, z. B. Ferienwohnungen, Umsatz über 100.000 € in Sierksdorf-Strand (Vorteilssatz 100 %)",
            "quote": "A33 mit einem Umsatz über 100.000 € 12% 5",
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          {
            "label": "Hotels garni, Gasthöfe und Pensionen mit Frühstück, Umsatz bis 200.000 € in Sierksdorf-Strand (Vorteilssatz 100 %)",
            "quote": "A2 Hotels Garni, Gasthöfe und Pensionen mit Frühstück A21 mit einem Umsatz bis 200.000 € 30% 5",
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          {
            "label": "Hotels garni, Gasthöfe und Pensionen mit Frühstück, Umsatz über 200.000 € in Sierksdorf-Strand (Vorteilssatz 100 %)",
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          "quote": "bis zum 31. Mai eines jeden Folgejahres oder - soweit die Gemeinde Sierksdorf dazu schriftlich auffordert - innerhalb eines Monats nach Aufforderung durch Ausfüllen des dafür vorgesehenen Formblattes die Erklärung über die betrieblichen Einnahmen"
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          },
          {
            "text": "Sierksdorf-Land sind die Ortsteile Wagrienring, Stawedder, Hof Altona, Mariashagen, Wintershagen, Oevelgönne, Siedenkamp, Stabie und Roge.",
            "quote": "den Ortsteilen Wagrienring, Stawedder, Hof Altona, Mariashagen, Wintershagen, Oevelgönne, Siedenkamp, Stabie und Roge"
          },
          {
            "text": "Die Zeilen stehen je Gebiet: In Sierksdorf-Strand gilt in der Vorteilsstufe 5 ein Vorteilssatz von 100 v. H., in Sierksdorf-Land von 50 v. H.",
            "quote": "Vorteilsstufe 5 100 v.H. | Vorteilsstufe 5 50,0 v.H."
          },
          {
            "text": "Für die Berechnung zählen die Einnahmen des Vorjahres.",
            "quote": "sind die im Geltungsbereich dieser Satzung erzielten betrieblichen Einnahmen des Vorjahres"
          },
          {
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            "quote": "Die Abgabeschuld entsteht jeweils am Ende des Kalenderjahres."
          },
          {
            "text": "Die Gemeinde erhebt Vorauszahlungen auf die zu erwartende Jahresabgabe.",
            "quote": "Die Gemeinde erhebt auf die zu erwartende Höhe der Jahresabgabe Vorausleistungen."
          },
          {
            "text": "Beginn und Ende deiner Vermietung zeigst du innerhalb eines Monats an.",
            "quote": "Beginne und Ende der abgabepflichtigen Tätigkeit innerhalb eines Monats anzuzeigen"
          },
          {
            "text": "Die Abgabepflicht endet erst mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem du die Tätigkeit aufgibst.",
            "quote": "Die Abgabepflicht endet mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem die abgabepflichtige Tätigkeit aufgegeben wird."
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          "url": "https://www.st-peter-ording.de/fileadmin/userdaten/pdf-dokumente/gaestekarte-und-kurabgabe/Kurabgabesatzung-SPO_2025.pdf",
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              "reading": "wird für jeden vollen Kalendermonat, für den die Voraussetzungen der Abgabepflicht entfallen sind, ein Zwölftel der für das laufende Kalenderjahr festgesetzten Abgabe erstattet. Als Beendigung einer abgabepflichtigen Tätigkeit ist nicht anzusehen, wenn diese nur saisonal ausgeübt wird."
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              "reading": "Wird eine abgabepflichtige Tätigkeit im Laufe eines Kalenderjahres aufgenommen, so sind abweichend von Absatz 4 im Jahr der Tätigkeitsaufnahme und im darauffolgenden Jahr die Einnahmen des jeweiligen Erhebungszeitraumes maßgebend."
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        "taNachtrag": {
          "title": "1. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Sankt Peter-Ording über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Beschluss vom 21.10.2024), mit der Anlage ab 1.1.2025",
          "url": "https://www.amt-eiderstedt.de/media/custom/2706_21021_1.PDF?1736253774",
          "kind": "statute",
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              "reading": "Hotels garni/Pensionen garni 100% 11%"
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              "reading": "Hotels garni/Pensionen garni 100% 11%"
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              "reading": "Hotels/Pensionen mit Teil- und Vollverpflegung 100% 6%"
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              "reading": "Hotels/Pensionen mit Teil- und Vollverpflegung 100% 6%"
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              "reading": "Hotels/Pensionen mit Teil- und Vollverpflegung 100% 6%"
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              "reading": "Zeltplätze, Campingplätze 100% 14%"
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              "reading": "Zeltplätze, Campingplätze 100% 14%"
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              "reading": "Campingwagenstellplatzvermietung 100% 8%"
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              "reading": "Campingwagenstellplatzvermietung 100% 8%"
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              "reading": "Campingwagenstellplatzvermietung 100% 8%"
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              "reading": "Die bisherige Anlage zur Satzung gilt für Erhebungen der Tourismusabgabe für die Zeit bis zum 31. Dezember 2024."
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          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
          "url": "https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Digitales/Kurzzeitvermietung/_func/Area-Liste-xls.html?nn=686258",
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              "quote": "b) in dem in § 4 Abs. 1 Buchst. b) bezeichneten Zeitraum 3,00 Euro"
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                "quote": "bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, soweit sie von Erziehungsberechtigten begleitet werden,"
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          {
            "text": "Schüler, Studenten und Auszubildende ab 18 sowie Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 70 und eine nötige Begleitperson zahlen 50 %",
            "quote": "Die Kurabgabesätze gemäß § 5 ermäßigen sich auf 50 % für a) Schüler, Studenten und Auszubildende, die das 18. Lebensjahr vollendet haben (gegen Vorlage eines Ausweises); b) Schwerbehinderte Personen, die einen Grad der Behinderung von 70% und mehr nachweisen, sowie für eine erforderliche Begleitperson;"
          },
          {
            "text": "Kinder, Eltern und Ehe- oder Lebenspartner von Einwohnern, die unentgeltlich bei ihnen wohnen",
            "quote": "c) Kinder, Eltern und deren Ehepartner oder Partner in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft von Personen, die in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben, wenn sie unentgeltlich in die häusliche Gemeinschaft dieser Personen aufgenommen sind;"
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        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Allein reisende Kinder und Jugendliche ab 6 und unter 18 Jahren zahlen 0,50 Euro je Tag.",
            "quote": "a) alleinreisende Kinder und Jugendliche von der Vollendung des 6. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 0,50 Euro,"
          },
          {
            "text": "Der Vermieter darf für Einziehung und Abführung 2 von Hundert der Kurabgabe einbehalten.",
            "quote": "Der Unterkunftsgeber ist berechtigt, zur Abgeltung der durch die Einziehung und Abführung der Kurabgabe entstehenden Mehraufwendungen einen Betrag in Höhe von 2 von Hundert des Kurabgabebetrages in Rechnung zu stellen."
          },
          {
            "text": "Auf Antrag des Gastes werden höchstens 28 Tage der Saison A berechnet (Jahrespauschale).",
            "quote": "Die Zahl der Aufenthaltstage wird auf 28 Tage des in Abs. 1 Buchst. a) bezeichneten Zeitraumes pauschaliert (Jahrespauschale), wenn der Kurabgabepflichtige a) einen entsprechenden Antrag stellt"
          },
          {
            "text": "Vermieter müssen die Satzung für ihre Gäste sichtbar auslegen.",
            "quote": "Jeder Unterkunftsgeber hat diese Satzung für die von ihm aufgenommenen Personen sichtbar auszulegen."
          }
        ],
        "hostDuty": {
          "text": "Wer Gäste beherbergt, berechnet die Kurabgabe, zieht sie ein und führt sie an die Tourismus-Zentrale ab.",
          "quote": "Jeder Unterkunftsgeber ist verpflichtet, für die von ihm auszustellenden Kurkarten die Kurabgabe zu errechnen, diese vom Gast einzuziehen und an die Gemeinde Sankt Peter-Ording - Tourismus-Zentrale - kostenfrei abzuführen."
        },
        "deadline": {
          "text": "Die Durchschriften der Gästekarten reichst du monatlich bis zum 15. für den Vormonat bei der Tourismus-Zentrale ein; sie rechnet danach ab.",
          "quote": "Die Durchschriften der Kurkartenvordrucke sind vom Unterkunftsgeber jeweils bis zum 15. eines Monats für den vorangegangenen Monat bei der Tourismus-Zentrale zum Zwecke der Abrechnung einzureichen."
        },
        "reporting": {
          "text": "Gemeldet wird mit der Gästekarte auf den Vordrucken der Tourismus-Zentrale, unverzüglich nach der Ankunft.",
          "quote": "Jeder Unterkunftsgeber ist verpflichtet, für die von ihm aufgenommenen Personen unverzüglich unter Verwendung der von der Tourismus-Zentrale zur Verfügung gestellten Vordrucke eine Kurkarte auszustellen",
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        "source": "bnetza",
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      "businessLevy": {
        "name": "Tourismusabgabe",
        "source": "ta",
        "payer": {
          "text": "Zahlen musst du, wenn du in Sankt Peter-Ording selbstständig tourismusbezogene Leistungen gegen Entgelt anbietest, auch eine Vermietung.",
          "quote": "Abgabepflichtig sind natürliche und juristische Personen sowie nichtrechtsfähige Personenvereinigungen, die selbstständig tourismusbezogene entgeltliche Leistungen anbieten."
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          }
        ],
        "maxNights": null,
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          {
            "text": "Menschen mit einem Grad der Behinderung von 50 und Merkzeichen B oder mit einem Grad der Behinderung von 100 und ihre ständige Begleitperson sind befreit, wenn der Eintrag „B“ im Behindertenausweis steht.",
            "quote": "Schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von 50 und Merkzeichen oder Grad der Behinderung von 100, sowie die ständige Begleitperson, sind von der Kurabgabe befreit, wenn dies durch den Eintrag „B“ auf der Vorderseite des Behindertenausweises vermerkt ist."
          },
          {
            "text": "Auf Antrag sind befreit: wer in Strande beruflich tätig ist und das durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers oder der Ordnungsbehörde nachweist, Reisegewerbetreibende mit Reisegewerbekarte sowie nahe Angehörige von Einwohnern, die ohne Vergütung bei ihnen wohnen, jeweils wenn sie die Einrichtungen nicht nutzen.",
            "quote": "Von der Kurabgabe gemäß § 3 Abs. 1 werden auf Antrag befreit a) Personen, die in der Gemeinde Strande beruflich tätig sind und dies durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers oder der Ordnungsbehörde nachweisen, b) Reisende, die nach § 55 der Gewerbeordnung tätig sind und die von der zuständigen Behörde des Wohnortes ausgestellte Reisegewerbekarte bei der Touristinformation Strande vorlegen, c) Kinder, Enkelkinder, Geschwister und deren Kinder, Eltern, Großeltern, Schwiegereltern, Schwiegertöchter und –söhne, Schwäger und Schwägerinnen von Personen, die in der Gemeinde Strande ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, wenn sie ohne Vergütung in deren häusliche Gemeinschaft aufgenommen sind, wenn sie keine in § 2 Abs. 1 genannten Einrichtungen und Veranstaltungen benutzen bzw. in Anspruch nehmen."
          },
          {
            "text": "Eine Gästekarte aus einem anderen Ferienort in Schleswig-Holstein gilt für einen Tag.",
            "quote": "Gästekarten von anderen Ferienorten in Schleswig-Holstein haben für einen Tag Gültigkeit."
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "In der Hauptsaison ist die Kurabgabe auf höchstens 42,00 €, in der Nebensaison auf höchstens 28,00 € begrenzt.",
            "quote": "(Hauptsaison) 1,50 €, höchstens jedoch 42,00 €, - in der übrigen Zeit (Nebensaison) 1,00 €, höchstens jedoch 28,00 €"
          },
          {
            "text": "Laut Gemeinde kannst du die Kurabgabe auf 42,00 € begrenzen, wenn ein Gast im Laufe des Jahres 28 Tage in der Hauptsaison oder länger in Strande bleibt.",
            "quote": "Sollten Sie im Laufe des Jahres 28 Tage in der Hauptsaison oder länger Ihren Urlaub in Strande verbringen, haben Sie die Möglichkeit Ihre Kurabgabe auf 42,00 € zu begrenzen.",
            "source": "ostseecard"
          },
          {
            "text": "Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung ab 50 zahlen die Hälfte.",
            "quote": "Schwerbehinderte Personen, die einen Grad der Behinderung von 50 und mehr nachweisen, erhalten eine Kurabgabenermäßigung von 50%."
          },
          {
            "text": "Als ortsfremd und damit abgabepflichtig gelten auch Eigentümer und Nutzungsberechtigte einer Wohnung oder eines dauerhaft im Hafen liegenden Sportboots, wenn sie diese überwiegend zur Erholung nutzen.",
            "quote": "Als ortsfremd im Sinne des § 2 Abs. 1 dieser Satzung gelten auch Personen, die im Erhebungsgebiet a) Eigentümer, Besitzer oder sonstiger Nutzungsberechtigter einer Wohnungseinheit sowie von im Hafen Strande dauerhaft liegenden Sportbooten sind, wenn und soweit sie diese überwiegend zu Erholungszwecken benutzen,"
          },
          {
            "text": "Wer nach dieser Regel abgabepflichtig ist, zahlt unabhängig von der tatsächlichen Aufenthaltsdauer die Höchstabgabe, zum Tarif der Hauptsaison aber nur, wenn die Wohnung oder das Boot mindestens 2 Monate der Hauptsaison genutzt werden kann; sonst gilt der Tarif der Nebensaison.",
            "quote": "Von abgabepflichtigen Personen nach § 5 Abs. 1 a) wird unabhängig von der tatsächlichen Aufenthaltsdauer die Kurabgabe in Höhe der Höchstabgabe nach Abs. 1 erhoben. Die Höchstabgabe zum Tarif der Hauptsaison wird nur erhoben, soweit für einen Zeitraum von mindestens 2 Monaten in der Hauptsaison nach Abs. 1 eine Nutzungsmöglichkeit besteht. Andernfalls wird die Höchstabgabe zum Tarif der Nebensaison erhoben.",
            "source": "aenderung"
          },
          {
            "text": "Wer eine solche Wohnung oder ein solches Boot im ganzen Jahr weniger als 2 Monate nutzen kann, zahlt die Kurabgabe für jeden zweiten Tag der Nutzungsmöglichkeit, höchstens für 27 Tage; dauert der tatsächliche Aufenthalt länger, zählt dieser.",
            "quote": "Hat eine abgabenpflichtige Person nach § 5 Abs. 1 a) nur eine Nutzungsmöglichkeit von unter 2 Monaten im ganzen Jahr, wird von ihr die Kurabgabe für jeden zweiten Tag an dem sie diese Möglichkeit innehat, höchstens jedoch für 27 Tage, erhoben. Übersteigt die Dauer des tatsächlichen Aufenthalts die Dauer für die nach S. 1 die Kurabgabe erhoben wird, wird die Kurabgabe für den tatsächlichen Aufenthalt erhoben.",
            "source": "aenderung"
          },
          {
            "text": "Wer die Kurabgabe erst nach einer Kontrolle der Gemeinde zahlt, zahlt 4,50 € in der Hauptsaison und 3,00 € in der Nebensaison je Person und Tag; dieser erhöhte Betrag zählt nicht für den Höchstsatz.",
            "quote": "Wird die Kurabgabe erst nachträglich auf Grund einer von der Gemeinde durchgeführten Kontrolle entrichtet, beträgt sie je Person und Tag 4,50 € in der Hauptsaison und 3,00 € in der Nebensaison. Die erhöhte Abgabe nach S. 1 zählt nicht für die Berechnung des Höchstsatzes nach Abs. 1.",
            "source": "aenderung"
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        ],
        "hostDuty": {
          "text": "Wer Gäste beherbergt, rechnet die Kurabgabe aus, zieht sie beim Gast ein und führt sie an das Amt Dänischenhagen ab.",
          "quote": "die Kurabgabe zu errechnen, diese vom Gast einzuziehen und bis spätestens zum 3. Werktag des Folgemonats kostenfrei an das Amt Dänischenhagen abzuführen."
        },
        "deadline": {
          "text": "Abgeführt wird spätestens bis zum 3. Werktag des Folgemonats.",
          "quote": "bis spätestens zum 3. Werktag des Folgemonats kostenfrei an das Amt Dänischenhagen abzuführen."
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        "reporting": {
          "text": "Das elektronische Meldescheinverfahren ist für alle Vermieter Pflicht; eine Ausnahme gibt es nur in Härtefällen.",
          "quote": "Das elektronische Meldescheinverfahren ist für alle Unterkunftsgeber/innen in der Gemeinde Strande verpflichtend. Nur in Härtefällen kann eine Ausnahme bei der Touristinformation Strande beantragt werden."
        }
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        "source": "bnetza",
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      "name": "Gemeinde Süderende",
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          "title": "Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe (Kurabgabesatzung) in der Gemeinde Süderende vom 20.09.2024, Ortsrecht der Gemeinde Süderende (Amt Föhr-Amrum)",
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              "reading": "Bei der Berechnung der Kurabgabe für Übernachtungsgäste wird der Tag der Anreise als voller Tag, der Tag der Abreise nicht gewertet."
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              "reading": "Die Kurabgabe beträgt für jede abgabepflichtige Person in der Hauptkurzeit vom 1. März bis 31.Oktober täglich 3,50 €."
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              "reading": "Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, wenn sie sich in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson befinden, nicht aber im Rahmen einer Gruppenreise (Klassenfahrt 0.ä.), bei Nachweis des Lebensalters."
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              "reading": "Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, wenn sie sich in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson befinden, nicht aber im Rahmen einer Gruppenreise (Klassenfahrt 0.ä.), bei Nachweis des Lebensalters."
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              "reading": "Menschen mit Behinderung, die nachweislich durch amtliche Unterlagen auf ständige Begleitung angewiesen sind. Die Begleitperson ist ebenfalls kurabgabefrei, wenn sie zusammen mit der in Satz 1 genannten Person in derselben Unterkunft beherbergt wird."
            },
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              "reading": "Großeltern, Eltern, Kinder, Kindeskinder, Geschwister und Geschwisterkinder, Schwiegereltern, Schwiegertöchter und -söhne, Ehegatten, Lebenspartner/innen, Schwägerinnen und Schwager von Personen, die in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben, wenn sie unentgeltlich in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen sind"
            },
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              "page": 2,
              "reading": "Personen, die in Ausübung ihres Dienstes, Berufes oder Gewerbes im Auftrag ortsansässiger Auftraggeber anwesend sind, soweit sie die gemeindlichen Kur- und Erholungseinrichtungen und -veranstaltungen nicht in Anspruch nehmen."
            },
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              "reading": "Für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die sie sich nicht in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson befinden oder die an einer Gruppenreise teilnehmen, beträgt die Kurabgabe in Abweichung zu den vorgenannten Sätzen 0,50 € je Aufenthaltstag."
            },
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              "page": 1,
              "reading": "Die Kurabgabe wird mit den anderen Gemeinden der Insel Föhr - Alkersum, Borgsum, Dunsum, Midlum, Nieblum, Oevenum, Oldsum, Utersum, Witsum, Wrixum und der Stadt Wyk auf Föhr auf Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages als eine gemeinsame Kurabgabe nach 8 10 Abs. 2 Satz 4 KAG erhoben."
            },
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              "page": 3,
              "reading": "Die Kurabgabe wird für die Dauer jedes ununterbrochenen Aufenthaltes in einem Kalenderjahr mit den in Absatz 1 genannten Sätzen, bei mehreren Aufenthalten im Kalenderjahr höchstens jedoch in Höhe der Jahreskurabgabe nach Absatz 3, erhoben.",
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              "page": 3,
              "reading": "Die Jahreskurabgabe beträgt für jede abgabepflichtige Person im Kalenderjahr 105,00 € Zur Berechnung der Jahreskurabgabe werden 30 Tagessätze der Hauptsaison als Grundlage genommen."
            },
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              "page": 5,
              "reading": "Zur Erfüllung der Melde-, Einziehungs- und Abführungspflichten können die Unterkunftsgebenden wählen, ob sie das elektronische Meldescheinverfahren (8 9) oder das Papiermeldescheinverfahren ($ 10) nutzen möchten. Die Entscheidung hat die unterkunftsgebende Person der in & 13 genannten Stelle schriftlich vor der Aufnahme der Personenbeherbergung mitzuteilen."
            },
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              "page": 7,
              "reading": "Die unterkunftsgebende Person ist verpflichtet, für die von ihr ausgehändigten Vordrucke die Kurabgabe zu errechnen, diese vom Gast einzuziehen und innerhalb von zwei Kalenderwochen ab Ankunftstag des Gastes an die in & 13 genannte Stelle kostenfrei abzuführen."
            },
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              "page": 5,
              "reading": "Jede unterkunftsgebende Person ist verpflichtet, die Kurabgabensatzung für die Gäste sichtbar auszulegen."
            },
            {
              "where": "hostDuty",
              "page": 5,
              "reading": "Alle Unterkunftsgebenden sind verpflichtet, jeder von ihnen aufgenommenen Person eine Kurkarte auszustellen, die von der aufgenommenen Person zu zahlende Kurabgabe einzuziehen und die Abgabe an die in $ 13 genannte Stelle kostenlos abzuführen."
            },
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              "page": 7,
              "reading": "Die Abbuchung der jeweiligen Kurabgaben wird frühestens zwei Wochen nach dem Abreisetag der betroffenen Gäste durch das System vorgenommen."
            },
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              "page": 6,
              "reading": "Spätestens am Tag nach der Ankunft der beherbergten Person (Fälligkeit der Kurabgabe) ist der entsprechende, vorher im System erfasste Meldeschein mit dem eigenen Drucker auf einer der überlassenen Druckvorlagen auszudrucken."
            }
          ]
        },
        "ta": {
          "title": "Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Tourismusabgabesatzung) in der Gemeinde Süderende vom 17.12.2025",
          "url": "https://daten2.verwaltungsportal.de/dateien/seitengenerator/87d04a8a1ca2c75ad04587faa555bb16147581/08_TA_2026.pdf",
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              "where": "businessLevy.payer",
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              "reading": "Abgabenpflichtig sind die natürlichen und juristischen Personen sowie die Personenvereinigungen, denen durch den Tourismus im Gemeindegebiet wirtschaftliche Vorteile geboten werden."
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              "reading": "Der Abgabensatz beträgt 3,5 %."
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              "page": 5,
              "reading": "Vermietung von Ferienwohnungen/-appartements/-häusern, Umsatz bis 30 T"
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              "where": "businessLevy.letting[0].turnover.advantage",
              "page": 5,
              "reading": "100% 100% 100% 100% 100% 100%"
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              "where": "businessLevy.letting[9]",
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              "reading": "sonstige Betriebe der Gästebeherbergung"
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              "where": "businessLevy.letting[9].turnover.advantage",
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              "reading": "100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100%"
            },
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              "reading": "2% 2% 1% 16% 12%"
            },
            {
              "where": "businessLevy.basis",
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              "reading": "abzüglich gegebenenfalls enthaltener Umsatzsteuer, zu verstehen. Maßgeblich ist der im Erhebungsjahr (8 1 Abs. 3) vereinnahmte Umsatz."
            },
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              "reading": "Die Tourismusabgabe wird nicht festgesetzt, erhoben oder nachgefordert, wenn die Forderung im Einzelfall den Betrag von fünf Euro nicht übersteigt."
            },
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              "reading": "bis zum 31. März eines jeden Jahres die zur Berechnung erforderlichen Angaben durch Vorlage geeigneter Nachweise (z.B. Umsatzsteuervoranmeldungen, Umsatzsteuererklärung, Umsatzsteuerbescheid, Erklärungen des Steuerberaters"
            },
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              "reading": "Die Tourismusabgabe ebenso wie die Vorausleistung ist jeweils innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Heranziehungsbescheides fällig, soweit nicht im Bescheid ausdrücklich ein späterer Fälligkeitstermin bestimmt ist."
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              "reading": "Der Abgabenanspruch entsteht mit Ablauf des Erhebungsjahres."
            },
            {
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              "page": 2,
              "reading": "Die Gemeinde kann während des Erhebungsjahres auf den zu erwartenden Abgabenanspruch eine Vorausleistung erheben."
            },
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              "where": "businessLevy.remarks[2]",
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              "reading": "Beginn und Ende der abgabenpflichtigen Tätigkeit innerhalb eines Monats anzuzeigen"
            },
            {
              "where": "businessLevy.remarks[3]",
              "page": 2,
              "reading": "Als Beendigung einer abgabenpflichtigen Tätigkeit ist nicht anzusehen, wenn diese nur saisonal ausgeübt wird."
            },
            {
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              "page": 3,
              "reading": "Werden fristgerecht keine Angaben gemacht oder besteht der Verdacht, dass die Angaben unvollständig oder unrichtig sind, so kann die für die Abgabenfestsetzung zuständige Stelle an Ort und Stelle ermitteln oder die Berechnungsgrundlagen schätzen."
            },
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              "reading": "Das Amt Föhr-Amrum ist befugt, auf der Grundlage von Angaben tourismusabgabepflichtigen Personen und von Daten, die nach Absatz 1 anfallen, Verzeichnis der Abgabepflichtigen mit den für die Abgabenerhebung nach dieser Satzung erforderlichen Daten zu führen"
            }
          ]
        },
        "bnetza": {
          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
          "url": "https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Digitales/Kurzzeitvermietung/_func/Area-Liste-xls.html?nn=686258",
          "kind": "federal",
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          "verifiedOn": "2026-10-15",
          "changedOn": "2026-10-15"
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      "levy": {
        "name": "Kurabgabe",
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          "quote": "Bei der Berechnung der Kurabgabe für Übernachtungsgäste wird der Tag der Anreise als voller Tag, der Tag der Abreise nicht gewertet."
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                "quote": "Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, wenn sie sich in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson befinden, nicht aber im Rahmen einer Gruppenreise (Klassenfahrt o.ä.), bei Nachweis des Lebensalters."
              }
            ]
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          {
            "label": "Übrige Zeit",
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              "cents": 180,
              "quote": "In der übrigen Zeit beträgt sie täglich 1,80 €."
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                "quote": "Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, wenn sie sich in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson befinden, nicht aber im Rahmen einer Gruppenreise (Klassenfahrt o.ä.), bei Nachweis des Lebensalters."
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          }
        ],
        "maxNights": null,
        "exemptions": [
          {
            "text": "Menschen mit Behinderung, die nachweislich auf ständige Begleitung angewiesen sind, und ihre Begleitperson in derselben Unterkunft",
            "quote": "Menschen mit Behinderung, die nachweislich durch amtliche Unterlagen auf ständige Begleitung angewiesen sind. Die Begleitperson ist ebenfalls kurabgabefrei, wenn sie zusammen mit der in Satz 1 genannten Person in derselben Unterkunft beherbergt wird."
          },
          {
            "text": "Angehörige von Einwohnern, die unentgeltlich bei ihnen wohnen und die Kureinrichtungen nicht nutzen",
            "quote": "Großeltern, Eltern, Kinder, Kindeskinder, Geschwister und Geschwisterkinder, Schwiegereltern, Schwiegertöchter und -söhne, Ehegatten, Lebenspartner/innen, Schwägerinnen und Schwager von Personen, die in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben, wenn sie unentgeltlich in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen sind"
          },
          {
            "text": "Wer im Auftrag ortsansässiger Auftraggeber beruflich auf der Insel ist und die Kureinrichtungen nicht nutzt",
            "quote": "Personen, die in Ausübung ihres Dienstes, Berufes oder Gewerbes im Auftrag ortsansässiger Auftraggeber anwesend sind, soweit sie die gemeindlichen Kur- und Erholungseinrichtungen und -veranstaltungen nicht in Anspruch nehmen."
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ohne volljährige Begleitung oder auf einer Gruppenreise zahlen 0,50 € je Aufenthaltstag.",
            "quote": "Für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die sie sich nicht in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson befinden oder die an einer Gruppenreise teilnehmen, beträgt die Kurabgabe in Abweichung zu den vorgenannten Sätzen 0,50 € je Aufenthaltstag."
          },
          {
            "text": "Die Kurabgabe gilt gemeinsam für ganz Föhr; Süderende erhebt sie zusammen mit den übrigen Inselgemeinden und der Stadt Wyk.",
            "quote": "Die Kurabgabe wird mit den anderen Gemeinden der Insel Föhr – Alkersum, Borgsum, Dunsum, Midlum, Nieblum, Oevenum, Oldsum, Utersum, Witsum, Wrixum und der Stadt Wyk auf Föhr auf Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages als eine gemeinsame Kurabgabe nach § 10 Abs. 2 Satz 4 KAG erhoben."
          },
          {
            "text": "Über mehrere Aufenthalte im Kalenderjahr zahlt ein Gast höchstens die Jahreskurabgabe.",
            "quote": "Die Kurabgabe wird für die Dauer jedes ununterbrochenen Aufenthaltes in einem Kalenderjahr mit den in Absatz 1 genannten Sätzen, bei mehreren Aufenthalten im Kalenderjahr höchstens jedoch in Höhe der Jahreskurabgabe nach Absatz 3, erhoben."
          },
          {
            "text": "Die Jahreskurabgabe beträgt 105,00 € je Person, berechnet aus 30 Tagessätzen der Hauptsaison.",
            "quote": "Die Jahreskurabgabe beträgt für jede abgabepflichtige Person im Kalenderjahr 105,00 € Zur Berechnung der Jahreskurabgabe werden 30 Tagessätze der Hauptsaison als Grundlage genommen."
          },
          {
            "text": "Ob du elektronisch oder mit Papiermeldescheinen meldest, teilst du der Föhr Tourismus GmbH vor der ersten Vermietung schriftlich mit.",
            "quote": "Zur Erfüllung der Melde-, Einziehungs- und Abführungspflichten können die Unterkunftsgebenden wählen, ob sie das elektronische Meldescheinverfahren (§ 9) oder das Papiermeldescheinverfahren (§ 10) nutzen möchten. Die Entscheidung hat die unterkunftsgebende Person der in § 13 genannten Stelle schriftlich vor der Aufnahme der Personenbeherbergung mitzuteilen."
          },
          {
            "text": "Mit Papiermeldescheinen führst du die Kurabgabe binnen zwei Kalenderwochen ab Ankunft des Gastes ab.",
            "quote": "Die unterkunftsgebende Person ist verpflichtet, für die von ihr ausgehändigten Vordrucke die Kurabgabe zu errechnen, diese vom Gast einzuziehen und innerhalb von zwei Kalenderwochen ab Ankunftstag des Gastes an die in § 13 genannte Stelle kostenfrei abzuführen."
          },
          {
            "text": "Vermieter müssen die Kurabgabensatzung für ihre Gäste sichtbar auslegen.",
            "quote": "Jede unterkunftsgebende Person ist verpflichtet, die Kurabgabensatzung für die Gäste sichtbar auszulegen."
          }
        ],
        "hostDuty": {
          "text": "Wer Gäste beherbergt, stellt jedem Gast eine Kurkarte aus, zieht die Kurabgabe ein und führt sie an die Föhr Tourismus GmbH ab.",
          "quote": "Alle Unterkunftsgebenden sind verpflichtet, jeder von ihnen aufgenommenen Person eine Kurkarte auszustellen, die von der aufgenommenen Person zu zahlende Kurabgabe einzuziehen und die Abgabe an die in § 13 genannte Stelle kostenlos abzuführen."
        },
        "deadline": {
          "text": "Im elektronischen Verfahren wird die Kurabgabe per SEPA-Lastschrift eingezogen, frühestens zwei Wochen nach der Abreise der Gäste.",
          "quote": "Die Abbuchung der jeweiligen Kurabgaben wird frühestens zwei Wochen nach dem Abreisetag der betroffenen Gäste durch das System vorgenommen."
        },
        "reporting": {
          "text": "Im elektronischen Meldescheinverfahren erfasst du die Gäste im System und druckst ihre Gästekarten spätestens am Tag nach der Ankunft aus.",
          "quote": "Spätestens am Tag nach der Ankunft der beherbergten Person (Fälligkeit der Kurabgabe) ist der entsprechende, vorher im System erfasste Meldeschein mit dem eigenen Drucker auf einer der überlassenen Druckvorlagen auszudrucken."
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          "text": "Zahlen musst du, wenn dir der Tourismus im Gemeindegebiet wirtschaftliche Vorteile bietet.",
          "quote": "Abgabenpflichtig sind die natürlichen und juristischen Personen sowie die Personenvereinigungen, denen durch den Tourismus im Gemeindegebiet wirtschaftliche Vorteile geboten werden."
        },
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            "label": "Ferienwohnungen, Appartements und Ferienhäuser, Umsatz über 30.000 €",
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          {
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          "quote": "abzüglich gegebenenfalls enthaltener Umsatzsteuer, zu verstehen. Maßgeblich ist der im Erhebungsjahr (§ 1 Abs. 3) vereinnahmte Umsatz."
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          "text": "Beträgt die Abgabe nicht mehr als fünf Euro, wird sie nicht festgesetzt und nicht erhoben.",
          "quote": "Die Tourismusabgabe wird nicht festgesetzt, erhoben oder nachgefordert, wenn die Forderung im Einzelfall den Betrag von fünf Euro nicht übersteigt."
        },
        "reporting": {
          "text": "Bis zum 31. März jedes Jahres teilst du die Angaben mit, die für die Berechnung nötig sind, mit Nachweisen wie Umsatzsteuererklärung oder Umsatzsteuerbescheid.",
          "quote": "bis zum 31. März eines jeden Jahres die zur Berechnung erforderlichen Angaben durch Vorlage geeigneter Nachweise (z.B. Umsatzsteuervoranmeldungen, Umsatzsteuererklärung, Umsatzsteuerbescheid, Erklärungen des Steuerberaters"
        },
        "deadline": {
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          "quote": "Die Tourismusabgabe ebenso wie die Vorausleistung ist jeweils innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Heranziehungsbescheides fällig, soweit nicht im Bescheid ausdrücklich ein späterer Fälligkeitstermin bestimmt ist."
        },
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          },
          {
            "text": "Die Gemeinde kann schon im Lauf des Jahres eine Vorauszahlung auf die erwartete Abgabe verlangen.",
            "quote": "Die Gemeinde kann während des Erhebungsjahres auf den zu erwartenden Abgabenanspruch eine Vorausleistung erheben."
          },
          {
            "text": "Beginn und Ende deiner Vermietung zeigst du innerhalb eines Monats an.",
            "quote": "Beginn und Ende der abgabenpflichtigen Tätigkeit innerhalb eines Monats anzuzeigen"
          },
          {
            "text": "Eine Vermietung, die du nur saisonal anbietest, beendet die Abgabepflicht nicht.",
            "quote": "Als Beendigung einer abgabenpflichtigen Tätigkeit ist nicht anzusehen, wenn diese nur saisonal ausgeübt wird."
          },
          {
            "text": "Gehen die Angaben nicht rechtzeitig ein oder besteht der Verdacht, dass sie unvollständig oder unrichtig sind, kann die Berechnungsgrundlage geschätzt werden.",
            "quote": "Werden fristgerecht keine Angaben gemacht oder besteht der Verdacht, dass die Angaben unvollständig oder unrichtig sind, so kann die für die Abgabenfestsetzung zuständige Stelle an Ort und Stelle ermitteln oder die Berechnungsgrundlagen schätzen."
          },
          {
            "text": "Das Amt Föhr-Amrum führt das Verzeichnis der Abgabepflichtigen und verwendet die Daten für die Erhebung der Abgabe.",
            "quote": "Das Amt Föhr-Amrum ist befugt, auf der Grundlage von Angaben tourismusabgabepflichtigen Personen und von Daten, die nach Absatz 1 anfallen, Verzeichnis der Abgabepflichtigen mit den für die Abgabenerhebung nach dieser Satzung erforderlichen Daten zu führen"
          }
        ]
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      "url": "https://keyset.cloud/kurtaxe/suederende/",
      "calculation": {
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      "name": "Sylt",
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      "state": "Schleswig-Holstein",
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          "title": "Satzung der Gemeinde Sylt über die Erhebung einer Kurabgabe (Kurabgabesatzung) vom 24.07.2025",
          "url": "https://gemeinde-sylt.de/wp-content/uploads/2025/08/Kurabgabesatzung_Gemeinde_Sylt_01_01_2026.pdf",
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              "reading": "Der Anreisetag wird als voller Tag berücksichtigt; der Abreisetag wird nicht berücksichtigt."
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              "reading": "Der Abgabesatz je Aufenthaltstag beträgt einschließlich Mehrwertsteuer in den nachstehenden Zeiträumen: a) Hauptsaison 01.05.-31.10.: 4,10 Euro"
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              "reading": "b) übrige Zeit des Jahres: 2,05 Euro"
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              "page": 2,
              "reading": "Von der Kurabgabepflicht sind befreit: 1. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres"
            },
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              "page": 2,
              "reading": "Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Großeltern, Eltern, Kinder, Kindeskinder, Geschwister und Geschwisterkinder, Geschwister der Eltern, Cousin und Cousinen, Schwiegereltern, Schwiegertöchter und -söhne, Schwägerinnen und Schwager (1. Grades) von Personen, die in der Gemeinde ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, wenn sie unentgeltlich in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen sind"
            },
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              "reading": "Personen, die Kurabgaben in einer anderen Gemeinde auf der Insel Sylt entrichtet haben, sind für die Zeit, für die die Abgaben entrichtet wurden, als Tagesgäste von der Kurabgabe im Erhebungsgesbiet befreit."
            },
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              "page": 2,
              "reading": "Schwerbehinderte Menschen, die einen Grad der Behinderung von 80 oder mehr nachweisen können, erhalten eine Ermäßigung der Kurabgabe in Höhe von 20 %."
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              "reading": "Begleitpersonen nach $ 229 Abs. 2 SGB IX von Personen, die bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln infolge ihrer Behinderung regelmäßig auf Hilfe angewiesen sind, sind von der Kurabgabe befreit."
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              "page": 2,
              "reading": "Als ortsfremd gilt nicht, wer im Erhebungsgebiet arbeitet oder in Ausbildung steht."
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              "page": 4,
              "reading": "Die Gästekarte ist nicht übertragbar und maximal 28 Tage gültig."
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            {
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              "page": 3,
              "reading": "c) Jahresgästekarte 114,80 Euro"
            },
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              "page": 4,
              "reading": "Die Kurabgabe ist reduziert und wird auf Antrag zeitanteilig erstattet, wenn Personen ihren abgabepflichtigen Aufenthalt im Erhebungsgebiet vorzeitig abbrechen."
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              "reading": "Die Unterkunftsgeber sind verpflichtet zur Meldung der beherbergten Personen, zur Berechnung und Einziehung der Kurabgabe von den beherbergten Personen, zur Aushändigung einer Gästekarte sowie zur Abführung der Kurabgabe an die Gemeinde. Sie haften für die rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung der Kurabgabe."
            },
            {
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              "reading": "Die Kurabgabe ist bis spätestens einen Monat nach Abreise der"
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              "reading": "Die Meldung erfolgt auf kostenlos von der Gemeinde hierfür zur Verfügung gestellten Meldevordrucken oder elektronisch über die hierfür von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Schnittstellen. Die elektronische Meldung muss spätestens am Tag nach der Ankunft erfolgen; die Meldung über Meldevordrucke muss so erfolgen, dass der für die Gemeinde bestimmte Teil des Meldevordrucks spätestens fünf Werktage nach der Ankunft der beherbergten oder aufgenommenen Person bei der Gemeinde eingeht."
            }
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        },
        "bekanntmachung": {
          "title": "Bekanntmachung der Gemeinde Sylt über die Satzung zur Erhebung einer Kurabgabe (Kurabgabesatzung) vom 18.08.2025",
          "url": "https://gemeinde-sylt.de/wp-content/uploads/2025/08/Bekanntmachung_Kurabgabesatzung_Gemeinde_Sylt_2026.pdf",
          "kind": "municipality",
          "inForce": "2026-01-01",
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          "verifiedOn": "2026-10-15",
          "changedOn": "2026-10-14"
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        "ta": {
          "title": "Satzung der Gemeinde Sylt über die Erhebung von Tourismusabgaben vom 21.12.2023",
          "url": "https://gemeinde-sylt.de/wp-content/uploads/2023/12/Tourismusabgabensatzung_inkl_Anlage_21_12_2023.pdf",
          "kind": "statute",
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              "reading": "Zu den abgabenpflichtigen Personen gehören auch diejenigen Personen, die tourismusbezogene entgeltliche Leistungen lediglich im Rahmen privater Vermögensverwaltung anbieten, insbesondere durch das Vermieten von Ferienwohnungen oder Ferienhäusern."
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              "reading": "0010 Hotels, Gasthöfe u. Pensionen mit Halb- und Vollpension, Umsatz bis 500.000 € 100% 7%"
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              "reading": "0010 Hotels, Gasthöfe u. Pensionen mit Halb- und Vollpension, Umsatz bis 500.000 € 100% 7%"
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              "reading": "0020 Hotels, Gasthöfe u. Pensionen mit Halb- und Vollpension, Umsatz über 500.000 € 100% 4%"
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              "reading": "0020 Hotels, Gasthöfe u. Pensionen mit Halb- und Vollpension, Umsatz über 500.000 € 100% 4%"
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              "reading": "0070 Kurkliniken, Rehakliniken, Erholungsheime, Jugendherbergen 100% 1%"
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              "reading": "0070 Kurkliniken, Rehakliniken, Erholungsheime, Jugendherbergen 100% 1%"
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              "reading": "0070 Kurkliniken, Rehakliniken, Erholungsheime, Jugendherbergen 100% 1%"
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              "reading": "0080 Campingplätze 100% 14%"
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              "reading": "0080 Campingplätze 100% 14%"
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              "reading": "0085 sonstige Betriebe der Gewährung von Unterkunft an wechselnde Gäste 100% 10%"
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              "reading": "0085 sonstige Betriebe der Gewährung von Unterkunft an wechselnde Gäste 100% 10%"
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              "where": "businessLevy.basis",
              "page": 2,
              "reading": "aus dem tourismusbedingten Teil der umsatzsteuerbereinigten jährlichen Einnahmen des Abgabenpflichtigen"
            },
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              "reading": "Die Tourismusabgabe wird nicht festgesetzt, erhoben oder nachgefordert, wenn die Forderung im Einzelfall den Betrag von 5,00 EUR nicht übersteigt."
            },
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              "reading": "bis zum 30. April eines jeden Jahres oder - soweit die Gemeinde schriftlich dazu auffordert - innerhalb eines Monats nach Aufforderung durch Ausfüllung des dafür von der Gemeinde vorgesehenen Formblattes die Erklärung über die betrieblichen Einnahmen"
            },
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              "reading": "Die Abgabe ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Heranziehungsbescheides fällig."
            },
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              "reading": "Maßgeblich für die Ermittlung der jährlichen Einnahmen sind jeweils die Einnahmen des Vorjahres."
            },
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              "page": 3,
              "reading": "Die Tourismusabgabe entsteht mit Ablauf des Kalenderjahres (Erhebungszeitraum)."
            },
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              "where": "businessLevy.remarks[2]",
              "page": 3,
              "reading": "Vorausleistungen auf die Abgabe bis zur Höhe der voraussichtlichen Höhe der Abgabe."
            },
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              "page": 3,
              "reading": "Beginn und Ende der abgabenpflichtigen Tätigkeit innerhalb eines Monats anzuzeigen"
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              "reading": "Wird eine abgabenpflichtige Tätigkeit im Laufe des Erhebungsjahres vor Erlass oder vor Bestandskraft des Tourismusabgabebescheides endgültig aufgegeben, wird für jeden bis dahin verstrichenen angefangenen Kalendermonat ein Zwölftel der Tourismusabgabe erhoben"
            },
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              "reading": "Die Gemeinde Sylt erhebt in ihrem gesamten Gemeindegebiet (Erhebungsgebiet) Tourismusabgaben"
            },
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              "where": "businessLevy.remarks[6]",
              "page": 3,
              "reading": "Wird eine abgabenpflichtige Tätigkeit erstmals aufgenommen, so sind abweichend von Abs. 4 im Jahr der Tätigkeitsaufnahme und im darauf folgenden Jahr die Einnahmen des jeweils aktuell laufenden Jahres maßgebend."
            }
          ]
        },
        "bnetza": {
          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
          "url": "https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Digitales/Kurzzeitvermietung/_func/Area-Liste-xls.html?nn=686258",
          "kind": "federal",
          "sha256": "40fa3c51b203943bc7dd08e626cf053241bc4cac5c05e2071ce7e26b3f34c652",
          "verifiedOn": "2026-10-15",
          "changedOn": "2026-10-14"
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      "levy": {
        "name": "Kurabgabe",
        "source": "satzung",
        "counting": {
          "countsDepartureDay": false,
          "quote": "Der Anreisetag wird als voller Tag berücksichtigt; der Abreisetag wird nicht berücksichtigt."
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            "label": "Hauptsaison",
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              {
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            "adult": {
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              "quote": "Der Abgabesatz je Aufenthaltstag beträgt einschließlich Mehrwertsteuer in den nachstehenden Zeiträumen: a) Hauptsaison 01.05.-31.10.: 4,10 Euro"
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                "quote": "Von der Kurabgabepflicht sind befreit: 1. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres"
              }
            ]
          },
          {
            "label": "Übrige Zeit",
            "ranges": [
              {
                "from": "11-01",
                "to": "04-30"
              }
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            "adult": {
              "cents": 205,
              "quote": "b) übrige Zeit des Jahres: 2,05 Euro"
            },
            "children": [
              {
                "underAge": 18,
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                "quote": "Von der Kurabgabepflicht sind befreit: 1. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres"
              }
            ]
          }
        ],
        "maxNights": null,
        "exemptions": [
          {
            "text": "Nahe Angehörige von Einwohnern, die unentgeltlich bei ihnen wohnen",
            "quote": "Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Großeltern, Eltern, Kinder, Kindeskinder, Geschwister und Geschwisterkinder, Geschwister der Eltern, Cousin und Cousinen, Schwiegereltern, Schwiegertöchter und -söhne, Schwägerinnen und Schwager (1. Grades) von Personen, die in der Gemeinde ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, wenn sie unentgeltlich in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen sind"
          },
          {
            "text": "Wer in einer anderen Gemeinde auf Sylt schon Kurabgabe bezahlt hat, ist für diese Zeit als Tagesgast befreit",
            "quote": "Personen, die Kurabgaben in einer anderen Gemeinde auf der Insel Sylt entrichtet haben, sind für die Zeit, für die die Abgaben entrichtet wurden, als Tagesgäste von der Kurabgabe im Erhebungsgebiet befreit."
          },
          {
            "text": "Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 80 zahlen 20 % weniger",
            "quote": "Schwerbehinderte Menschen, die einen Grad der Behinderung von 80 oder mehr nachweisen können, erhalten eine Ermäßigung der Kurabgabe in Höhe von 20 %."
          },
          {
            "text": "Begleitpersonen von Menschen, die im öffentlichen Verkehr regelmäßig auf Hilfe angewiesen sind",
            "quote": "Begleitpersonen nach § 229 Abs. 2 SGB IX von Personen, die bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln infolge ihrer Behinderung regelmäßig auf Hilfe angewiesen sind, sind von der Kurabgabe befreit."
          },
          {
            "text": "Wer im Erhebungsgebiet arbeitet oder in Ausbildung steht, gilt nicht als ortsfremd",
            "quote": "Als ortsfremd gilt nicht, wer im Erhebungsgebiet arbeitet oder in Ausbildung steht."
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Die Gästekarte, die dein Gast bei der Zahlung bekommt, ist höchstens 28 Tage gültig.",
            "quote": "Die Gästekarte ist nicht übertragbar und maximal 28 Tage gültig."
          },
          {
            "text": "Statt der Tagessätze gibt es eine Jahresgästekarte für 114,80 €.",
            "quote": "c) Jahresgästekarte 114,80 Euro"
          },
          {
            "text": "Bei vorzeitiger Abreise wird die Kurabgabe auf Antrag zeitanteilig erstattet.",
            "quote": "Die Kurabgabe ist reduziert und wird auf Antrag zeitanteilig erstattet, wenn Personen ihren abgabepflichtigen Aufenthalt im Erhebungsgebiet vorzeitig abbrechen."
          }
        ],
        "hostDuty": {
          "text": "Wer Gäste beherbergt, meldet sie, berechnet und zieht die Kurabgabe ein, händigt die Gästekarte aus und führt den Betrag an die Gemeinde ab; dafür haftest du.",
          "quote": "Die Unterkunftsgeber sind verpflichtet zur Meldung der beherbergten Personen, zur Berechnung und Einziehung der Kurabgabe von den beherbergten Personen, zur Aushändigung einer Gästekarte sowie zur Abführung der Kurabgabe an die Gemeinde. Sie haften für die rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung der Kurabgabe."
        },
        "deadline": {
          "text": "Abgeführt wird spätestens einen Monat nach der Abreise der Gäste.",
          "quote": "Die Kurabgabe ist bis spätestens einen Monat nach Abreise der"
        },
        "reporting": {
          "text": "Gemeldet wird elektronisch spätestens am Tag nach der Ankunft; auf Papier muss der Meldevordruck spätestens fünf Werktage nach der Ankunft bei der Gemeinde eingehen.",
          "quote": "Die Meldung erfolgt auf kostenlos von der Gemeinde hierfür zur Verfügung gestellten Meldevordrucken oder elektronisch über die hierfür von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Schnittstellen. Die elektronische Meldung muss spätestens am Tag nach der Ankunft erfolgen; die Meldung über Meldevordrucke muss so erfolgen, dass der für die Gemeinde bestimmte Teil des Meldevordrucks spätestens fünf Werktage nach der Ankunft der beherbergten oder aufgenommenen Person bei der Gemeinde eingeht."
        }
      },
      "lodgingTax": null,
      "registration": {
        "required": false,
        "source": "bnetza",
        "asOf": "2026-10-01",
        "quote": "Stand: 01.10.2026"
      },
      "checked": {
        "on": "2026-10-13",
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      "businessLevy": {
        "name": "Tourismusabgabe",
        "source": "ta",
        "payer": {
          "text": "Zahlen musst du auch, wenn du Ferienwohnungen oder Ferienhäuser nur privat vermietest.",
          "quote": "Zu den abgabenpflichtigen Personen gehören auch diejenigen Personen, die tourismusbezogene entgeltliche Leistungen lediglich im Rahmen privater Vermögensverwaltung anbieten, insbesondere durch das Vermieten von Ferienwohnungen oder Ferienhäusern."
        },
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          "quote": "bis zum 30. April eines jeden Jahres oder - soweit die Gemeinde schriftlich dazu auffordert - innerhalb eines Monats nach Aufforderung durch Ausfüllung des dafür von der Gemeinde vorgesehenen Formblattes die Erklärung über die betrieblichen Einnahmen"
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          "quote": "bis zum 15. Tag nach Ablauf eines Kalendervierteljahres eine Steueranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck beim Amt Eiderstedt einzureichen."
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            "text": "Übernachtungen von Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind steuerfrei; du hältst die Nachweise bereit.",
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          {
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            "quote": "Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Hospize sowie ähnliche Einrichtungen, die überwiegend der Betreuung oder Pflege dienen, gelten nicht als Beherbergungsstätten im Sinne dieser Satzung."
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            "quote": "Nicht der Beherbergungsteuer unterliegen Übernachtungen, die der Befriedigung des Grundbedürfnisses nach Wohnraum dienen (z. B. bei Wohnungslosigkeit)."
          }
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      "levy": {
        "name": "Kurabgabe",
        "source": "satzung",
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          "quote": "An- und Abreisetag gelten als ein Tag, wobei der Anreisetag nicht berechnet wird."
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            "label": "Hauptsaison",
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            "adult": {
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              "quote": "Der Abgabesatz je Aufenthaltstag beträgt einschließlich der Mehrwertsteuer, vorbehaltlich der Ermäßigungen des § 6 sowie der Regelungen in § 11 (Tageskurkarte), für a) Nebensaison € 2,00 b) Hauptsaison € 3,50"
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                "quote": "a) Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres."
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            ]
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          {
            "label": "Nebensaison",
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                "from": "10-01",
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            "adult": {
              "cents": 200,
              "quote": "Der Abgabesatz je Aufenthaltstag beträgt einschließlich der Mehrwertsteuer, vorbehaltlich der Ermäßigungen des § 6 sowie der Regelungen in § 11 (Tageskurkarte), für a) Nebensaison € 2,00 b) Hauptsaison € 3,50"
            },
            "children": [
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                "underAge": 18,
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                "quote": "a) Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres."
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          }
        ],
        "maxNights": null,
        "exemptions": [
          {
            "text": "Menschen mit einem Grad der Behinderung von 100 und ihre im Ausweis eingetragene Begleitperson",
            "quote": "d) Schwerbehinderte Personen, die einen Grad der Behinderung von 100 % nachweisen, sowie für die ständige Begleitperson, wenn dies durch den Eintrag ‚B‘ auf der Vorderseite des Behindertenausweises vermerkt ist."
          },
          {
            "text": "Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 80 zahlen 50 %, ihre im Ausweis eingetragene Begleitperson zahlt nichts",
            "quote": "Schwerbehinderte Personen, die einen Grad der Behinderung von mindestens 80 v. H. und mehr nachweisen, erhalten eine Ermäßigung von 50 v. H.. Nachweislich erforderliche Begleitpersonen, die durch den Eintrag „B“ auf der Vorderseite des Behindertenausweises vermerkt sind, sind von der Kurabgabe befreit."
          },
          {
            "text": "Wer beruflich vorübergehend im Ort ist und die Einrichtungen nicht nutzt",
            "quote": "a) in Ausübung ihres Dienstes oder Berufes vorübergehend Anwesende, soweit sie die Einrichtungen nicht in Anspruch nehmen bzw. die Benutzung der Einrichtungen zu den Aufgaben im Rahmen ihrer Tätigkeit gehört;"
          },
          {
            "text": "Nahe Verwandte von Einwohnern, die unentgeltlich bei ihnen wohnen und die Einrichtungen nicht nutzen",
            "quote": "b) Kinder, Kindeskinder, Geschwister und Geschwisterkinder, Eltern, Großeltern, Schwiegereltern, Schwiegertöchter und -söhne, Schwäger und Schwägerinnen von Personen, die in der Gemeinde ihren Hauptwohnsitz haben, wenn sie unentgeltlich in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen sind und soweit sie die Einrichtungen nicht in Anspruch nehmen."
          },
          {
            "text": "Teilnehmer an Familienfeiern, die die Kur- und Erholungseinrichtungen nicht nutzen",
            "quote": "c) Teilnehmer an Familienfeiern, wenn sie die Kur- und Erholungseinrichtungen nicht in Anspruch nehmen."
          },
          {
            "text": "Gruppenreisen und Betriebsausflüge ab 20 Personen zahlen auf vorherigen Antrag des Vermieters 1 € weniger",
            "quote": "Teilnehmer an Sammelreisen und Betriebsausflügen (ab 20 Personen) erhalten auf vorherigen Antrag durch den Vermieter bei dem Kurbetrieb eine Ermäßigung der Kurabgabe in Höhe von 1 €."
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Auf Antrag des Gastes werden pauschal 28 Tage der Hauptsaison im Jahr berechnet (Jahrespauschale).",
            "quote": "Die Zahl der Aufenthaltstage wird auf 28 Tage der Hauptsaisonzeit pauschaliert (Jahrespauschale), wenn der Kurabgabepflichtige a) einen entsprechenden Antrag stellt oder"
          },
          {
            "text": "Die Jahres-OstseeCard kostet 98,00 €.",
            "quote": "c) Jahres „Ostsee-Card“ € 98,00"
          },
          {
            "text": "Ermäßigungen darfst du als Vermieter nicht selbst gewähren; Anträge stellt der Gast vor der Anreise beim Kurbetrieb.",
            "quote": "Anträge auf Ermäßigung der Kurabgabe sind mit Begründung schriftlich vor Ankunft in der Gemeinde bei dem Kurbetrieb zu stellen. Der Wohnungsgeber ist nicht berechtigt, Ermäßigungen zu gewähren."
          },
          {
            "text": "Nicht zurückgegebene oder verlorene Meldescheine stellt der Kurbetrieb dir mit 31,50 € je Schein in Rechnung.",
            "quote": "Nicht zurück gegebene und verlorene Meldescheine werden dem Unterkunftsgeber in Höhe von € 31,50 in Rechnung gestellt"
          },
          {
            "text": "Du musst die Satzung für deine Gäste sichtbar auslegen.",
            "quote": "Jeder Unterkunftsgeber hat diese Satzung für die von ihm aufgenommenen Personen sichtbar auszulegen."
          }
        ],
        "hostDuty": {
          "text": "Wer Gäste beherbergt, berechnet die Kurabgabe für jede ausgegebene OstseeCard, zieht sie beim Gast ein und führt sie an den Kurbetrieb ab oder erteilt ihm eine Lastschrift-Ermächtigung.",
          "quote": "Jeder Unterkunftsgeber ist verpflichtet, für die von ihm ausgehändigte „OstseeCard“ die Kurabgabe zu errechnen, diese vom Gast einzuziehen und an den Kurbetrieb kostenfrei abzuführen oder aber dem Kurbetrieb die Ermächtigung zum Lastschriftverfahren zu erteilen."
        },
        "deadline": {
          "text": "Abgerechnet wird, auch über einen Dienstleister, in der Hauptsaison mindestens alle zwei Wochen und in der Nebensaison mindestens alle vier Wochen.",
          "quote": "Die Abrechnung kann über einen dritten Dienstleister erfolgen (in der Hauptsaison mindestens 2- wöchentlich, in der Nebensaison mindestens 4-wöchentlich)."
        },
        "reporting": {
          "text": "Gemeldet wird mit den Meldescheinen des Kurbetriebs, deren Kopie du innerhalb von drei Werktagen einreichst, oder über das Onlinemeldeverfahren spätestens am Tag nach der Anreise.",
          "quote": "Jeder Unterkunftsgeber ist verpflichtet, jeder von ihm aufgenommenen Person ab 18 Jahren eine „OstseeCard“ auszuhändigen und unter Verwendung der von dem Kurbetrieb kostenlos zur Verfügung gestellten Meldescheine durch den Gast den An- und Abreisetag und die Heimatanschrift eintragen zu lassen und für den Kurbetrieb bestimmte Kopien innerhalb von 3 Werktagen bei dem Kurbetrieb einzureichen. Der Gast hat die Richtigkeit der Angaben und den Empfang der „OstseeCard“ durch seine Unterschrift zu bestätigen. Bei einer Datenerfassung über das Onlinemeldeverfahren des Kurbetriebes wird der Meldepflicht dadurch entsprochen, dass die Datenübermittlung unverzüglich, spätestens am Folgetag nach Ankunft des Gastes an den Kurbetrieb erfolgt."
        }
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      "registration": {
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        "source": "bnetza",
        "asOf": "2026-10-01",
        "quote": "Stand: 01.10.2026"
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        "name": "Tourismusabgabe",
        "source": "ta",
        "payer": {
          "text": "Zahlen musst du auch, wenn du Ferienwohnungen oder Ferienhäuser nur privat vermietest.",
          "quote": "Zu den abgabenpflichtigen Personen gehören auch diejenigen Personen, die tourismusbezogene entgeltliche Leistungen lediglich im Rahmen privater Vermögensverwaltung anbieten, insbesondere durch das Vermieten von Ferienwohnungen oder Ferienhäusern."
        },
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          {
            "label": "Ferienwohnungen, Appartements und Ferienhäuser, Umsatz über 50.000 € bis 100.000 €",
            "quote": "106 Vermietung von Ferienwohnungen, -appartements, -häusern 15 Umsatz über 50 TEUR bis 100 TEUR",
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          {
            "label": "Pensionen mit Frühstück oder Teilverpflegung, Umsatz bis 250.000 €",
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          {
            "label": "Pensionen mit Frühstück oder Teilverpflegung, Umsatz über 250.000 €",
            "quote": "75 Pensionen mit Frühstück oder Teilverpflegung 15 Umsatz über 250 TEUR",
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          {
            "label": "Kur- und Erholungsheime, Sanatorien",
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              },
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        ],
        "rate": {
          "percent": 2.6,
          "quote": "Der Abgabesatz beträgt ab dem 01.01.2026 2,60 %."
        },
        "basis": {
          "text": "Es zählen deine Einnahmen aus der Vermietung ohne Umsatzsteuer.",
          "quote": "Der Vorteil errechnet sich aus dem tourismusbedingten Teil der umsatzsteuerbereinigten jährlichen Einnahmen des Abgabepflichtigen"
        },
        "minimum": {
          "text": "Beträgt die Abgabe nicht mehr als fünf Euro, wird sie nicht festgesetzt und nicht erhoben.",
          "quote": "Die Tourismusabgabe wird nicht festgesetzt, erhoben oder nachgefordert, wenn die Forderung im Einzelfall den Betrag von fünf Euro nicht übersteigt."
        },
        "reporting": {
          "text": "Bis zum 30. März jedes Jahres teilst du die Angaben mit, die für die Berechnung nötig sind, mit Nachweisen wie Umsatzsteuererklärung oder Umsatzsteuerbescheid.",
          "quote": "bis zum 30. März eines jeden Jahres die zur Berechnung erforderlichen Angaben durch Vorlage geeigneter Nachweise (Umsatzsteuervoranmeldungen, Umsatzsteuererklärung, Umsatzsteuerbescheid, Erklärungen des Steuerberaters oder Erklärungsformblatt der Gemeinde) mitzuteilen."
        },
        "deadline": {
          "text": "Fällig ist die Abgabe einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids.",
          "quote": "Die Abgabe ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Heranziehungsbescheides fällig."
        },
        "exemptions": [],
        "remarks": [
          {
            "text": "In der Anlage stehen für jede Betriebsart der Vorteilssatz und der Gewinnsatz in Prozent.",
            "quote": "Betriebsart (bzw. Berufs- oder Personengruppe) Vorteilssatz Gewinnsatz"
          },
          {
            "text": "Für die Berechnung zählen die Einnahmen des Vorjahres.",
            "quote": "Maßgeblich für die Ermittlung der jährlichen Einnahmen sind die Einnahmen des Vorjahres."
          },
          {
            "text": "Die Abgabe entsteht mit Ablauf des Kalenderjahres.",
            "quote": "Die Abgabenpflicht entsteht mit Ablauf des Kalenderjahres (Erhebungszeitraum)."
          },
          {
            "text": "Die Gemeinde erhebt Vorauszahlungen auf die Abgabe bis zur Höhe der voraussichtlichen Abgabe.",
            "quote": "Vorausleistungen auf die Abgabe bis zur Höhe der voraussichtlichen Höhe der Abgabe."
          },
          {
            "text": "Beginn und Ende deiner Vermietung zeigst du innerhalb eines Monats an.",
            "quote": "Beginn und Ende der abgabenpflichtigen Tätigkeit innerhalb eines Monats anzuzeigen"
          },
          {
            "text": "Gibst du die Vermietung im Lauf des Jahres endgültig auf, zahlst du für jeden vollen Kalendermonat bis dahin ein Zwölftel der Jahresabgabe.",
            "quote": "Wird eine abgabenpflichtige Tätigkeit im Laufe des Erhebungsjahres endgültig aufgegeben, wird für jeden bis dahin verstrichenen vollen Kalendermonat ein Zwölftel der Tourismusabgabe erhoben"
          },
          {
            "text": "Die Satzung gilt rückwirkend ab 1. Januar 2026 und ersetzt die bisherige; für die Vergangenheit darfst du aufgrund der neuen Satzung nicht schlechter gestellt werden als nach der alten, und bestandskräftige Bescheide bleiben unberührt.",
            "quote": "Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01. Januar 2026 in Kraft und ersetzt ab diesem Zeitpunkt die Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Timmendorfer Strand vom 26.09.2014 in der Gestalt der 8. Nachtragssatzung vom 28.03.2025. (2) Die Steuerpflichtigen dürfen aufgrund dieser Satzung für die Vergangenheit nicht ungünstiger gestellt werden als nach den bisherigen Satzungsregelungen. (3) Bestandskräftige Bescheide werden von der Rückwirkung der Satzung nicht erfasst."
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                "source": "satzung",
                "quote": "Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, soweit sie sich in Begleitung einer oder eines Erziehungsberechtigten befinden."
              }
            ]
          }
        ],
        "maxNights": null,
        "exemptions": [
          {
            "text": "Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren in Begleitung einer oder eines Erziehungsberechtigten zahlen nichts.",
            "source": "satzung",
            "quote": "Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, soweit sie sich in Begleitung einer oder eines Erziehungsberechtigten befinden."
          },
          {
            "text": "Auf Antrag zahlen Angehörige von Einwohnern mit Hauptwohnsitz in Tönning nichts, wenn sie unentgeltlich im Haushalt aufgenommen sind.",
            "source": "satzung",
            "quote": "auf Antrag Kinder, Kindeskinder, Geschwister und Geschwisterkinder, Eltern, Großeltern, Schwiegereltern, Schwiegertochter und ‐söhne, Schwager und Schwägerinnen von Personen, die in der Gemeinde ihren Hauptwohnsitz haben, wenn die unentgeltlich in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen sind."
          },
          {
            "text": "Wer dienstlich oder beruflich in Tönning ist und die Einrichtungen nicht nutzt, zahlt nichts.",
            "source": "satzung",
            "quote": "Personen, die in Ausübung ihres Dienstes oder Berufes anwesend sind, soweit sie die Einrichtungen nicht in Anspruch nehmen bzw. die Benutzung der Einrichtungen zu ihren Aufgaben im Rahmen ihrer Tätigkeiten gehört"
          },
          {
            "text": "Kranke, die mit ärztlichem Zeugnis nachweisen, dass sie ihre Unterkunft nicht verlassen können, zahlen nichts.",
            "source": "satzung",
            "quote": "Kranke, die durch ein ärztliches Zeugnis nachweisen, dass sie ihre Unterkunft nicht verlassen können."
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Für An- und Abreisetag zusammen gilt der Tagessatz des Ankunftstags.",
            "quote": "Bemessungsgrundlage für An- und Abreisetag ist der Tagessatz für den Ankunftstag."
          },
          {
            "text": "Die Satzung nennt Sätze für 15. Mai bis 30. September sowie für 1. April bis 14. Mai und 1. bis 31. Oktober; für November bis März steht kein Satz darin.",
            "quote": "in der Zeit vom 15. Mai bis 30. September a) für jede erwachsene Person (Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben) 2,80 Euro b) für Schüler*innen und Auszubildende, die das 18. Lebensjahr vollendet haben (gegen Vorlage eines Ausweises) 1,50 Euro b. in der Zeit vom 01. April bis 14. Mai sowie vom 01. Oktober bis 31. Oktober a) für jede erwachsene Person (Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben) 1,65 Euro"
          },
          {
            "text": "Die Sätze enthalten die Mehrwertsteuer.",
            "quote": "Die Kurabgabe beträgt je Tag einschließlich Mehrwertsteuer"
          },
          {
            "text": "Schüler und Auszubildende ab 18 Jahren zahlen gegen Ausweis in der Hauptsaison 1,50 € am Tag.",
            "quote": "b) für Schüler*innen und Auszubildende, die das 18. Lebensjahr vollendet haben (gegen Vorlage eines Ausweises) 1,50 Euro"
          },
          {
            "text": "Schüler und Auszubildende ab 18 Jahren zahlen gegen Ausweis in der Vor- und Nachsaison 1,15 € am Tag.",
            "quote": "in der Zeit vom 01. April bis 14. Mai sowie vom 01. Oktober bis 31. Oktober a) für jede erwachsene Person (Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben) 1,65 Euro b) für Schüler*innen und Auszubildende, die das 18. Lebensjahr vollendet haben (gegen Vorlage eines Ausweises) 1,15 Euro"
          },
          {
            "text": "Statt der Tagessätze kann der Gast die Jahreskurabgabe wählen: 78,00 € für Erwachsene.",
            "quote": "Dem Gast steht es frei, anstelle der nach Tagen berechneten Kurabgabe eine Jahreskurabgabe zu zahlen, die a) für jede erwachsene Person (Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben) 78,00 Euro"
          },
          {
            "text": "Die Jahreskurabgabe beträgt für Schüler und Auszubildende ab 18 Jahren gegen Ausweis 44,00 €.",
            "quote": "b) für Schüler*innen und Auszubildende, die das 18. Lebensjahr vollendet haben (gegen Vorlage eines Ausweises) 44,00 Euro beträgt."
          },
          {
            "text": "Bei mehreren Aufenthalten im Kalenderjahr wird höchstens die Jahreskurabgabe erhoben.",
            "quote": "Bei mehreren Aufenthalten in einem Kalenderjahr wird die Kurabgabe nur bis zur Höhe der Jahreskurabgabe erhoben."
          },
          {
            "text": "Eigentümer oder Besitzer von Wohnungseinheiten ohne Wohnsitz in Tönning zahlen für sich und ihre Familie die Jahreskurabgabe.",
            "quote": "Eigentümer oder Besitzer von Wohnungseinheiten, die ihren Wohnsitz nicht in der Stadt Tönning haben, zahlen für sich und ihre Familienangehörigen die Kurabgabebeträge der Jahreskurkarte.",
            "source": "nachtrag1"
          },
          {
            "text": "Menschen mit einem Grad der Behinderung von 50 % und mehr und eine erforderliche Begleitperson zahlen die Hälfte.",
            "source": "satzung",
            "quote": "Schwerbehinderte, die eine Behinderung von 50 % und mehr nachweisen, wird die nach § 5 jeweils geltende Kurabgabe auf 50 % ermäßigt; dies gilt auch für eine erforderliche Begleitperson."
          },
          {
            "text": "Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre in Kinder- und Jugendheimen, Jugendherbergen und vergleichbaren Einrichtungen für Gruppen zahlen 0,50 € am Tag.",
            "source": "satzung",
            "quote": "Benutzer von Kinder- und Jugendheimen, Kinder- und Jugenderholungsheimen, Jugendherbergen und vergleichbaren Einrichtungen, die Unterkunft für Kinder- und Jugendgruppen anbieten, bis zum Alter von 18 Jahren zahlen je Tag des Aufenthaltes eine ermäßigte Kurabgabe in Höhe von 0,50 EUR."
          },
          {
            "text": "Du darfst 5 % der Kurabgabe für deinen Aufwand beim Einziehen und Abführen einbehalten.",
            "source": "satzung",
            "quote": "ist berechtigt, zur Abgeltung der durch die Einziehung und Abführung der Kurabgabe entstehenden Mehraufwendungen einen Betrag in Höhe von 5 von Hundert des Kurabgabebetrages einzubehalten."
          },
          {
            "text": "Du legst die Satzung für deine Gäste sichtbar aus.",
            "source": "satzung",
            "quote": "hat diese Satzung die von ihm aufgenommenen Personen sichtbar auszulegen."
          },
          {
            "text": "Für Kinder und Jugendliche ohne Begleitung einer oder eines Erziehungsberechtigten nennt die Satzung keinen Satz; frei sind sie nur in Begleitung.",
            "source": "satzung",
            "quote": "Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, soweit sie sich in Begleitung einer oder eines Erziehungsberechtigten befinden."
          }
        ],
        "hostDuty": {
          "text": "Wer Gäste beherbergt, stellt jedem Gast eine Kurkarte aus, zieht die Kurabgabe ein und führt sie kostenfrei an die Tourist- und Freizeitbetriebe der Stadt Tönning ab.",
          "source": "satzung",
          "quote": "verpflichtet, für die von ihm auszustellenden Kurkarten die Kurabgabe zu errechnen, diese vom Gast einzuziehen und sie an die Stadt Tönning ‐ Tourist‐ und Freizeitbetriebe ‐ kostenfrei abzuführen."
        },
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        "reporting": {
          "text": "Du stellst jedem Gast unverzüglich eine Kurkarte aus und lässt An- und Abreisetag und Heimatanschrift auf der Kopie für die Tourist- und Freizeitbetriebe vom Gast eintragen.",
          "source": "satzung",
          "quote": "unverzüglich unter Verwendung der von den Tourist‐ und Freizeitbetrieben der Stadt Tönning zur Verfügung gestellten Vordrucke eine Kurkarte auszustellen und auf der für die Tourist‐ und Freizeitbetriebe der Stadt Tönning bestimmten Kopie den An‐ und Abreisetag und die Heimatanschrift durch den Gast eintragen zu lassen."
        },
        "stayCap": {
          "cents": 7800,
          "text": "Pro Aufenthalt zahlt ein Erwachsener höchstens die Jahreskurabgabe von 78,00 €.",
          "quote": "Die Kurabgabe wird nach Dauer des Aufenthaltes ‐ höchstens mit dem Satz der vollen Jahreskurabgabe ‐ erhoben. Ankunfts- und Abreisetag gelten als ein Tag. Bemessungsgrundlage für An- und Abreisetag ist der Tagessatz für den Ankunftstag. Die Kurabgabe beträgt je Tag einschließlich Mehrwertsteuer a. in der Zeit vom 15. Mai bis 30. September a) für jede erwachsene Person (Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben) 2,80 Euro b) für Schüler*innen und Auszubildende, die das 18. Lebensjahr vollendet haben (gegen Vorlage eines Ausweises) 1,50 Euro b. in der Zeit vom 01. April bis 14. Mai sowie vom 01. Oktober bis 31. Oktober a) für jede erwachsene Person (Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben) 1,65 Euro b) für Schüler*innen und Auszubildende, die das 18. Lebensjahr vollendet haben (gegen Vorlage eines Ausweises) 1,15 Euro 2. Dem Gast steht es frei, anstelle der nach Tagen berechneten Kurabgabe eine Jahreskurabgabe zu zahlen, die a) für jede erwachsene Person (Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben) 78,00 Euro",
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      "lodgingTax": null,
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        "source": "bnetza",
        "asOf": "2026-10-01",
        "quote": "Stand: 01.10.2026"
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      "businessLevy": {
        "name": "Tourismusabgabe",
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        "payer": {
          "text": "Zahlen musst du, wenn du in Tönning selbstständig tourismusbezogene Leistungen gegen Entgelt anbietest, auch eine Vermietung.",
          "quote": "Abgabepflichtig sind natürliche und juristische Personen sowie nichtrechtsfähige Personenvereinigungen, die selbständig tourismusbezogene entgeltliche Leistungen anbieten."
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          {
            "label": "Hotels garni, Gasthöfe, Pensionen, Ferienwohnungen und Gästezimmer mit Frühstück, Umsatz bis 130.000 € (Vorteilsstufe 4)",
            "quote": "9 Hotels garni, Gasthöfe, Pensionen, Vermietung von Ferienwohnungen und Gästezimmern mit Frühstück 9.1 wirtschaftlicher Umsatz bis 130.000 € 21",
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            "label": "Hotels garni, Gasthöfe, Pensionen, Ferienwohnungen und Gästezimmer mit Frühstück, Umsatz über 130.000 € (Vorteilsstufe 4)",
            "quote": "9.2 wirtschaftlicher Umsatz über 130.000 € 16",
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          {
            "label": "Hotels, Gasthöfe, Pensionen mit Teil- oder Vollverpflegung, Ferienwohnungen und Gästezimmer mit hotelmäßigen Leistungen, Umsatz bis 360.000 € (Vorteilsstufe 4)",
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            "label": "Hotels, Gasthöfe, Pensionen mit Teil- oder Vollverpflegung, Ferienwohnungen und Gästezimmer mit hotelmäßigen Leistungen, Umsatz über 360.000 € (Vorteilsstufe 4)",
            "quote": "8.2 wirtschaftlicher Umsatz über 360.000 € 16",
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                "source": "taAnlage"
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            "label": "Campingplätze (Vorteilsstufe 4)",
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          "quote": "Der Abgabesatz beträgt 2,25 %."
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        "basis": {
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          "quote": "Die Tourismusabgabe wird nicht festgesetzt, erhoben oder nachgefordert, wenn die Forderung im Einzelfall den Betrag von fünf Euro nicht übersteigt."
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          "text": "Bis zum 15. Juli jedes Jahres gibst du die Erklärung über deine betrieblichen Einnahmen auf dem Vordruck der Stadt ab, oder innerhalb eines Monats, wenn die Stadt dich schriftlich auffordert.",
          "quote": "bis zum 15. Juli eines jeden Jahres oder, soweit die Stadt dazu schriftlich auffordert, innerhalb eines Monats nach Aufforderung anhand eines von der Stadt bereitgestellten Vordrucks die Erklärung über die betrieblichen Einnahmen"
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        "deadline": {
          "text": "Fällig ist die Abgabe einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids, in einer Summe.",
          "quote": "Sie ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Heranziehungsbescheids fällig und in einer Summe zu entrichten."
        },
        "exemptions": [],
        "remarks": [
          {
            "text": "Für die Berechnung zählen die Einnahmen des Vorjahres.",
            "quote": "Bei der Berechnung der Abgabe für ein Jahr werden die Einnahmen des Vorjahres zu Grunde gelegt."
          },
          {
            "text": "Die Zeilen oben stehen in der Vorteilsstufe 4 der Anlage, die mit 80 v. H. gerechnet wird.",
            "quote": "Vorteilsstufe 4 Personengruppe bzw. Betriebsart 1 Badeärzte (bezogen auf die badeärztliche Tätigkeit)",
            "source": "taAnlage"
          },
          {
            "text": "Die Abgabe entsteht am Anfang des Kalenderjahres, auf das sie sich bezieht.",
            "quote": "Der Abgabeanspruch entsteht am Anfang des Kalenderjahres, auf das sich die Abgabe bezieht."
          },
          {
            "text": "Beginn und Ende deiner Vermietung zeigst du innerhalb eines Monats an.",
            "quote": "Beginn und Ende der abgabenpflichtigen Tätigkeit innerhalb eines Monats anzuzeigen"
          },
          {
            "text": "Die Abgabepflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem du die Tätigkeit einstellst; eine nur saisonale Vermietung zählt nicht als Einstellung.",
            "quote": "Die Abgabepflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die abgabepflichtige Tätigkeit eingestellt wird. Als Einstellung einer abgabepflichtigen Tätigkeit ist es nicht anzusehen, wenn diese nur saisonal ausgeübt wird."
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      "url": "https://keyset.cloud/kurtaxe/toenning/",
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    {
      "slug": "utersum",
      "name": "Gemeinde Utersum",
      "short": "Utersum",
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      "state": "Schleswig-Holstein",
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          "title": "Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe (Kurabgabesatzung) in der Gemeinde Utersum vom 18.10.2024, Ortsrecht der Gemeinde Utersum (Amt Föhr-Amrum)",
          "url": "https://daten2.verwaltungsportal.de/dateien/seitengenerator/87d04a8a1ca2c75ad04587faa555bb16147581/09_KA_neu_2025.pdf",
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              "reading": "Die Kurabgabe beträgt für jede abgabepflichtige Person in der Hauptkurzeit vom 1. März bis 31.Oktober täglich 3,50 €."
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              "reading": "Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, wenn sie sich in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson befinden, nicht aber im Rahmen einer Gruppenreise (Klassenfahrt 0.ä.), bei Nachweis des Lebensalters."
            },
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              "reading": "Menschen mit Behinderung, die nachweislich durch amtliche Unterlagen auf ständige Begleitung angewiesen sind. Die Begleitperson ist ebenfalls kurabgabefrei, wenn sie zusammen mit der in Satz 1 genannten Person in derselben Unterkunft beherbergt wird."
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              "reading": "Großeltern, Eltern, Kinder, Kindeskinder, Geschwister und Geschwisterkinder, Schwiegereltern, Schwiegertöchter und -söhne, Ehegatten, Lebenspartner/innen, Schwägerinnen und Schwager von Personen, die in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben, wenn sie unentgeltlich in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen sind"
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              "reading": "Personen, die in Ausübung ihres Dienstes, Berufes oder Gewerbes im Auftrag ortsansässiger Auftraggeber anwesend sind, soweit sie die gemeindlichen Kur- und Erholungseinrichtungen und -veranstaltungen nicht in Anspruch nehmen."
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              "reading": "Für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die sie sich nicht in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson befinden oder die an einer Gruppenreise teilnehmen, beträgt die Kurabgabe in Abweichung zu den vorgenannten Sätzen 0,50 € je Aufenthaltstag."
            },
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              "reading": "Die Kurabgabe wird mit den anderen Gemeinden der Insel Föhr - Alkersum, Borgsum, Dunsum, Midlum, Nieblum, Oevenum, Oldsum, Süderende, Witsum, Wrixum und der Stadt Wyk auf Föhr auf Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages als eine gemeinsame Kurabgabe nach $ 10 Abs. 2 Satz 4 KAG erhoben."
            },
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              "reading": "Die Kurabgabe wird für die Dauer jedes ununterbrochenen Aufenthaltes in einem Kalenderjahr mit den in Absatz 1 genannten Sätzen, bei mehreren Aufenthalten im Kalenderjahr höchstens jedoch in Höhe der Jahreskurabgabe nach Absatz 3, erhoben.",
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              "reading": "Die Jahreskurabgabe beträgt für jede abgabepflichtige Person im Kalenderjahr 105,00 € Zur Berechnung der Jahreskurabgabe werden 30 Tagessätze der Hauptsaison als Grundlage genommen."
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              "reading": "Zur Erfüllung der Melde-, Einziehungs- und Abführungspflichten können die Unterkunftsgebenden wählen, ob sie das elektronische Meldescheinverfahren ($ 9) oder das Papiermeldescheinverfahren (8 10) nutzen möchten. Die Entscheidung hat die unterkunftsgebende Person der in & 13 genannten Stelle schriftlich vor der Aufnahme der Personenbeherbergung mitzuteilen."
            },
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              "reading": "Die unterkunftsgebende Person ist verpflichtet, für die von ihr ausgehändigten Vordrucke die Kurabgabe zu errechnen, diese vom Gast einzuziehen und innerhalb von zwei Kalenderwochen ab Ankunftstag des Gastes an die in $ 13 genannte Stelle kostenfrei abzuführen."
            },
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              "reading": "Jede unterkunftsgebende Person ist verpflichtet, die Kurabgabensatzung für die Gäste sichtbar auszulegen."
            },
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              "reading": "Alle Unterkunftsgebenden sind verpflichtet, jeder von ihnen aufgenommenen Person eine Kurkarte auszustellen, die von der aufgenommenen Person zu zahlende Kurabgabe einzuziehen und die Abgabe an die in $ 13 genannte Stelle kostenlos abzuführen."
            },
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              "reading": "Die Abbuchung der jeweiligen Kurabgaben wird frühestens zwei Wochen nach dem Abreisetag der betroffenen Gäste durch das System vorgenommen."
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              "reading": "Spätestens am Tag nach der Ankunft der beherbergten Person (Fälligkeit der Kurabgabe) ist der entsprechende, vorher im System erfasste Meldeschein mit dem eigenen Drucker auf einer der überlassenen Druckvorlagen auszudrucken."
            }
          ]
        },
        "ta": {
          "title": "Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Tourismusabgabesatzung) in der Gemeinde Utersum vom 04.12.2025",
          "url": "https://daten2.verwaltungsportal.de/dateien/seitengenerator/87d04a8a1ca2c75ad04587faa555bb16147581/09_TA_2026.pdf",
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              "reading": "Abgabenpflichtig sind die natürlichen und juristischen Personen sowie die Personenvereinigungen, denen durch den Tourismus im Gemeindegebiet wirtschaftliche Vorteile geboten werden."
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              "reading": "Vermietung von Ferienwohnungen/-appartements/-häusern, Umsatz bis 30 T€"
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              "reading": "Vermietung von Ferienwohnungen/-appartements/-häusern, Umsatz über 30 T€"
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              "reading": "Zeltplätze, Campingplätze"
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              "reading": "100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100%"
            },
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              "where": "businessLevy.letting[9].turnover.profit",
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              "reading": "2% 2% 1% 16% 12%"
            },
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              "where": "businessLevy.basis",
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              "reading": "abzüglich gegebenenfalls enthaltener Umsatzsteuer, zu verstehen. ?Maßgeblich ist der im Erhebungsjahr ($ 1 Abs. 3) vereinnahmte Umsatz."
            },
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              "where": "businessLevy.minimum",
              "page": 2,
              "reading": "Die Tourismusabgabe wird nicht festgesetzt, erhoben oder nachgefordert, wenn die Forderung im Einzelfall den Betrag von fünf Euro nicht übersteigt."
            },
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              "reading": "bis zum 31. März eines jeden Jahres die zur Berechnung erforderlichen Angaben durch Vorlage geeigneter Nachweise (z.B. Umsatzsteuervoranmeldungen, Umsatzsteuererklärung, Umsatzsteuerbescheid, Erklärungen des Steuerberaters"
            },
            {
              "where": "businessLevy.deadline",
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              "reading": "Die Tourismusabgabe ebenso wie die Vorausleistung ist jeweils innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Heranziehungsbescheides fällig, soweit nicht im Bescheid ausdrücklich ein späterer Fälligkeitstermin bestimmt ist."
            },
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              "where": "businessLevy.remarks[0]",
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              "reading": "Der Abgabenanspruch entsteht mit Ablauf des Erhebungsjahres."
            },
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              "where": "businessLevy.remarks[1]",
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              "reading": "Die Gemeinde kann während des Erhebungsjahres auf den zu erwartenden Abgabenanspruch eine Vorausleistung erheben."
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              "reading": "Beginn und Ende der abgabenpflichtigen Tätigkeit innerhalb eines Monats anzuzeigen"
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              "where": "businessLevy.remarks[3]",
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              "reading": "Als Beendigung einer abgabenpflichtigen Tätigkeit ist nicht anzusehen, wenn diese nur saisonal ausgeübt wird."
            },
            {
              "where": "businessLevy.remarks[4]",
              "page": 3,
              "reading": "Werden fristgerecht keine Angaben gemacht oder besteht der Verdacht, dass die Angaben unvollständig oder unrichtig sind, so kann die für die Abgabenfestsetzung zuständige 5 Stelle an Ort und Stelle ermitteln oder die Berechnungsgrundlagen schätzen."
            },
            {
              "where": "businessLevy.remarks[5]",
              "page": 4,
              "reading": "Das Amt Föhr-Amrum ist befugt, auf der Grundlage von Angaben tourismusabgabepflichtigen Personen und von Daten, die nach Absatz 1 anfallen, Verzeichnis der Abgabepflichtigen mit den für die Abgabenerhebung nach dieser Satzung erforderlichen Daten zu führen"
            }
          ]
        },
        "bnetza": {
          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
          "url": "https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Digitales/Kurzzeitvermietung/_func/Area-Liste-xls.html?nn=686258",
          "kind": "federal",
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          "verifiedOn": "2026-10-15",
          "changedOn": "2026-10-15"
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      "levy": {
        "name": "Kurabgabe",
        "source": "satzung",
        "counting": {
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          "quote": "Bei der Berechnung der Kurabgabe für Übernachtungsgäste wird der Tag der Anreise als voller Tag, der Tag der Abreise nicht gewertet."
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            "label": "Hauptkurzeit",
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              "quote": "Die Kurabgabe beträgt für jede abgabepflichtige Person in der Hauptkurzeit vom 1. März bis 31.Oktober täglich 3,50 €."
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                "quote": "Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, wenn sie sich in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson befinden, nicht aber im Rahmen einer Gruppenreise (Klassenfahrt o.ä.), bei Nachweis des Lebensalters."
              }
            ]
          },
          {
            "label": "Übrige Zeit",
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            "adult": {
              "cents": 180,
              "quote": "In der übrigen Zeit beträgt sie täglich 1,80 €."
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            "children": [
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                "underAge": 18,
                "cents": 0,
                "quote": "Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, wenn sie sich in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson befinden, nicht aber im Rahmen einer Gruppenreise (Klassenfahrt o.ä.), bei Nachweis des Lebensalters."
              }
            ]
          }
        ],
        "maxNights": null,
        "exemptions": [
          {
            "text": "Menschen mit Behinderung, die nachweislich auf ständige Begleitung angewiesen sind, und ihre Begleitperson in derselben Unterkunft",
            "quote": "Menschen mit Behinderung, die nachweislich durch amtliche Unterlagen auf ständige Begleitung angewiesen sind. Die Begleitperson ist ebenfalls kurabgabefrei, wenn sie zusammen mit der in Satz 1 genannten Person in derselben Unterkunft beherbergt wird."
          },
          {
            "text": "Angehörige von Einwohnern, die unentgeltlich bei ihnen wohnen und die Kureinrichtungen nicht nutzen",
            "quote": "Großeltern, Eltern, Kinder, Kindeskinder, Geschwister und Geschwisterkinder, Schwiegereltern, Schwiegertöchter und -söhne, Ehegatten, Lebenspartner/innen, Schwägerinnen und Schwager von Personen, die in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben, wenn sie unentgeltlich in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen sind"
          },
          {
            "text": "Wer im Auftrag ortsansässiger Auftraggeber beruflich auf der Insel ist und die Kureinrichtungen nicht nutzt",
            "quote": "Personen, die in Ausübung ihres Dienstes, Berufes oder Gewerbes im Auftrag ortsansässiger Auftraggeber anwesend sind, soweit sie die gemeindlichen Kur- und Erholungseinrichtungen und -veranstaltungen nicht in Anspruch nehmen."
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ohne volljährige Begleitung oder auf einer Gruppenreise zahlen 0,50 € je Aufenthaltstag.",
            "quote": "Für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die sie sich nicht in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson befinden oder die an einer Gruppenreise teilnehmen, beträgt die Kurabgabe in Abweichung zu den vorgenannten Sätzen 0,50 € je Aufenthaltstag."
          },
          {
            "text": "Die Kurabgabe gilt gemeinsam für ganz Föhr; Utersum erhebt sie zusammen mit den übrigen Inselgemeinden und der Stadt Wyk.",
            "quote": "Die Kurabgabe wird mit den anderen Gemeinden der Insel Föhr – Alkersum, Borgsum, Dunsum, Midlum, Nieblum, Oevenum, Oldsum, Süderende, Witsum, Wrixum und der Stadt Wyk auf Föhr auf Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages als eine gemeinsame Kurabgabe nach § 10 Abs. 2 Satz 4 KAG erhoben."
          },
          {
            "text": "Über mehrere Aufenthalte im Kalenderjahr zahlt ein Gast höchstens die Jahreskurabgabe.",
            "quote": "Die Kurabgabe wird für die Dauer jedes ununterbrochenen Aufenthaltes in einem Kalenderjahr mit den in Absatz 1 genannten Sätzen, bei mehreren Aufenthalten im Kalenderjahr höchstens jedoch in Höhe der Jahreskurabgabe nach Absatz 3, erhoben."
          },
          {
            "text": "Die Jahreskurabgabe beträgt 105,00 € je Person, berechnet aus 30 Tagessätzen der Hauptsaison.",
            "quote": "Die Jahreskurabgabe beträgt für jede abgabepflichtige Person im Kalenderjahr 105,00 € Zur Berechnung der Jahreskurabgabe werden 30 Tagessätze der Hauptsaison als Grundlage genommen."
          },
          {
            "text": "Ob du elektronisch oder mit Papiermeldescheinen meldest, teilst du der Föhr Tourismus GmbH vor der ersten Vermietung schriftlich mit.",
            "quote": "Zur Erfüllung der Melde-, Einziehungs- und Abführungspflichten können die Unterkunftsgebenden wählen, ob sie das elektronische Meldescheinverfahren (§ 9) oder das Papiermeldescheinverfahren (§ 10) nutzen möchten. Die Entscheidung hat die unterkunftsgebende Person der in § 13 genannten Stelle schriftlich vor der Aufnahme der Personenbeherbergung mitzuteilen."
          },
          {
            "text": "Mit Papiermeldescheinen führst du die Kurabgabe binnen zwei Kalenderwochen ab Ankunft des Gastes ab.",
            "quote": "Die unterkunftsgebende Person ist verpflichtet, für die von ihr ausgehändigten Vordrucke die Kurabgabe zu errechnen, diese vom Gast einzuziehen und innerhalb von zwei Kalenderwochen ab Ankunftstag des Gastes an die in § 13 genannte Stelle kostenfrei abzuführen."
          },
          {
            "text": "Vermieter müssen die Kurabgabensatzung für ihre Gäste sichtbar auslegen.",
            "quote": "Jede unterkunftsgebende Person ist verpflichtet, die Kurabgabensatzung für die Gäste sichtbar auszulegen."
          }
        ],
        "hostDuty": {
          "text": "Wer Gäste beherbergt, stellt jedem Gast eine Kurkarte aus, zieht die Kurabgabe ein und führt sie an die Föhr Tourismus GmbH ab.",
          "quote": "Alle Unterkunftsgebenden sind verpflichtet, jeder von ihnen aufgenommenen Person eine Kurkarte auszustellen, die von der aufgenommenen Person zu zahlende Kurabgabe einzuziehen und die Abgabe an die in § 13 genannte Stelle kostenlos abzuführen."
        },
        "deadline": {
          "text": "Im elektronischen Verfahren wird die Kurabgabe per SEPA-Lastschrift eingezogen, frühestens zwei Wochen nach der Abreise der Gäste.",
          "quote": "Die Abbuchung der jeweiligen Kurabgaben wird frühestens zwei Wochen nach dem Abreisetag der betroffenen Gäste durch das System vorgenommen."
        },
        "reporting": {
          "text": "Im elektronischen Meldescheinverfahren erfasst du die Gäste im System und druckst ihre Gästekarten spätestens am Tag nach der Ankunft aus.",
          "quote": "Spätestens am Tag nach der Ankunft der beherbergten Person (Fälligkeit der Kurabgabe) ist der entsprechende, vorher im System erfasste Meldeschein mit dem eigenen Drucker auf einer der überlassenen Druckvorlagen auszudrucken."
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        "source": "bnetza",
        "asOf": "2026-10-01",
        "quote": "Stand: 01.10.2026"
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      "businessLevy": {
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        "payer": {
          "text": "Zahlen musst du, wenn dir der Tourismus im Gemeindegebiet wirtschaftliche Vorteile bietet.",
          "quote": "Abgabenpflichtig sind die natürlichen und juristischen Personen sowie die Personenvereinigungen, denen durch den Tourismus im Gemeindegebiet wirtschaftliche Vorteile geboten werden."
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          {
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          {
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          {
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        ],
        "rate": {
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          "quote": "Der Abgabensatz beträgt 8,0 %."
        },
        "basis": {
          "text": "Es zählt der Umsatz aus der Vermietung, den du im Erhebungsjahr einnimmst, ohne die darin enthaltene Umsatzsteuer.",
          "quote": "abzüglich gegebenenfalls enthaltener Umsatzsteuer, zu verstehen. Maßgeblich ist der im Erhebungsjahr (§ 1 Abs. 3) vereinnahmte Umsatz."
        },
        "minimum": {
          "text": "Beträgt die Abgabe nicht mehr als fünf Euro, wird sie nicht festgesetzt und nicht erhoben.",
          "quote": "Die Tourismusabgabe wird nicht festgesetzt, erhoben oder nachgefordert, wenn die Forderung im Einzelfall den Betrag von fünf Euro nicht übersteigt."
        },
        "reporting": {
          "text": "Bis zum 31. März jedes Jahres teilst du die Angaben mit, die für die Berechnung nötig sind, mit Nachweisen wie Umsatzsteuererklärung oder Umsatzsteuerbescheid.",
          "quote": "bis zum 31. März eines jeden Jahres die zur Berechnung erforderlichen Angaben durch Vorlage geeigneter Nachweise (z.B. Umsatzsteuervoranmeldungen, Umsatzsteuererklärung, Umsatzsteuerbescheid, Erklärungen des Steuerberaters"
        },
        "deadline": {
          "text": "Fällig ist die Abgabe einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids, wenn der Bescheid nicht ausdrücklich einen späteren Termin nennt.",
          "quote": "Die Tourismusabgabe ebenso wie die Vorausleistung ist jeweils innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Heranziehungsbescheides fällig, soweit nicht im Bescheid ausdrücklich ein späterer Fälligkeitstermin bestimmt ist."
        },
        "exemptions": [],
        "remarks": [
          {
            "text": "Die Abgabe entsteht mit Ablauf des Erhebungsjahres.",
            "quote": "Der Abgabenanspruch entsteht mit Ablauf des Erhebungsjahres."
          },
          {
            "text": "Die Gemeinde kann schon im Lauf des Jahres eine Vorauszahlung auf die erwartete Abgabe verlangen.",
            "quote": "Die Gemeinde kann während des Erhebungsjahres auf den zu erwartenden Abgabenanspruch eine Vorausleistung erheben."
          },
          {
            "text": "Beginn und Ende deiner Vermietung zeigst du innerhalb eines Monats an.",
            "quote": "Beginn und Ende der abgabenpflichtigen Tätigkeit innerhalb eines Monats anzuzeigen"
          },
          {
            "text": "Eine Vermietung, die du nur saisonal anbietest, beendet die Abgabepflicht nicht.",
            "quote": "Als Beendigung einer abgabenpflichtigen Tätigkeit ist nicht anzusehen, wenn diese nur saisonal ausgeübt wird."
          },
          {
            "text": "Gehen die Angaben nicht rechtzeitig ein oder besteht der Verdacht, dass sie unvollständig oder unrichtig sind, kann die Berechnungsgrundlage geschätzt werden.",
            "quote": "Werden fristgerecht keine Angaben gemacht oder besteht der Verdacht, dass die Angaben unvollständig oder unrichtig sind, so kann die für die Abgabenfestsetzung zuständige Stelle an Ort und Stelle ermitteln oder die Berechnungsgrundlagen schätzen."
          },
          {
            "text": "Das Amt Föhr-Amrum führt das Verzeichnis der Abgabepflichtigen und verwendet die Daten für die Erhebung der Abgabe.",
            "quote": "Das Amt Föhr-Amrum ist befugt, auf der Grundlage von Angaben tourismusabgabepflichtigen Personen und von Daten, die nach Absatz 1 anfallen, Verzeichnis der Abgabepflichtigen mit den für die Abgabenerhebung nach dieser Satzung erforderlichen Daten zu führen"
          }
        ]
      },
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          "title": "Satzung der Gemeinde Wangels über die Erhebung einer Kurabgabe im Gemeindeteil Weißenhäuser Strand vom 12. Dezember 2025 (Original)",
          "url": "https://www.amt-oldenburg-land.de/fileadmin/Amt/Dateien/Ortsrecht_Originale/Ortsrecht_Wangels_original/Kurabgabesatzung_Wangels_2026.pdf",
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          "url": "https://www.amt-oldenburg-land.de/fileadmin/Amt/Dateien/Ortsrecht_Originale/Ortsrecht_Wangels_original/Kurabgabesatzung_Wangels_1._Nachtrag_2027.pdf",
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        ],
        "maxNights": null,
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          {
            "text": "Ehe- und Lebenspartner, Kinder, Eltern, Geschwister und weitere nahe Angehörige von Personen mit Hauptwohnung in Weißenhäuser Strand, die ohne Vergütung bei ihnen wohnen und die Kureinrichtungen nicht nutzen",
            "quote": "Ehe- und Lebenspartner/in, Kinder, Kindeskinder, Geschwister, Geschwisterkinder, Eltern, Großeltern, Schwiegereltern, Schwiegertöchter und -söhne, Schwäger und Schwägerinnen von Personen, die in der Gemeinde Wangels, Ortsteil Weißenhäuser Strand ihre Hauptwohnung haben, wenn sie ohne Vergütung in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen sind und die Kureinrichtungen nicht in Anspruch nehmen;"
          },
          {
            "text": "Wer eine Gästekarte, Kurkarte oder OstseeCard aus einer anderen Kurabgabe-Gemeinde in Schleswig-Holstein vorzeigt, ist bei Gegenseitigkeit für einen Tag befreit.",
            "quote": "sind bei Gewährleistung der Gegenseitigkeit während der Geltungsdauer dieser Gästekarte an einem Tage von der Kurabgabe befreit."
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 80 und eine erforderliche Begleitperson mit Eintrag „B“ im Ausweis zahlen nur die Hälfte.",
            "quote": "Schwerbehinderte Personen, die einen Grad der Behinderung von 80 und mehr nachweisen, erhalten eine Ermäßigung des Kurabgabebeitrages in Höhe von 50 %. Dieses gilt auch für eine erforderliche Begleitperson, wenn sie durch den Eintrag „B“ auf der Vorderseite des Behindertenausweises vermerkt ist."
          },
          {
            "text": "Eigentümer und Besitzer von Wohngelegenheiten im Erhebungsgebiet zahlen unabhängig von der Aufenthaltsdauer die Jahreskurabgabe, das 25-fache des vollen Hauptsaison-Satzes.",
            "quote": "zahlen, unabhängig von der Aufenthaltsdauer, den Kurabgabenbeitrag in Höhe der Jahreskurkarte, die das 25-fache des vollen Kurabgabenbetrages der Hauptsaison beträgt"
          },
          {
            "text": "Jeder Unterkunftsgeber haftet für die rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung der Kurabgabe.",
            "quote": "Jeder Unterkunftsgeber haftet im Rahmen der den ihm obliegenden Pflichten für die rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung der Kurabgabe."
          }
        ],
        "change": {
          "from": "2027-01-01",
          "text": "Die Sätze sinken mit der 1. Nachtragssatzung vom 23. April 2026.",
          "quote": "tritt am 01.01.2027 in Kraft.",
          "source": "nachtrag1"
        },
        "hostDuty": {
          "text": "Wer Gäste beherbergt, rechnet die Kurabgabe aus, zieht sie beim Gast ein und führt sie an die Gemeinde ab.",
          "quote": "Jeder Unterkunftsgeber ist verpflichtet, für die von ihm ausgehändigte Kurkarte die Kurabgabe zu errechnen, diese vom Gast einzuziehen und kostenfrei an die Gemeinde Wangels abzuführen."
        },
        "deadline": {
          "text": "Die eingetragenen Angaben reichst du innerhalb von 3 Werktagen bei der Gemeinde Wangels ein.",
          "quote": "eintragen zu lassen und innerhalb von 3 Werktagen bei der Gemeinde Wangels einzureichen."
        },
        "reporting": {
          "text": "Gäste meldest du innerhalb von 24 Stunden an.",
          "quote": "innerhalb von 24 Stunden unter Verwendung der Kurkarte, die kostenlos ausgegeben werden, anzumelden."
        }
      },
      "lodgingTax": null,
      "registration": {
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        "source": "bnetza",
        "asOf": "2026-10-01",
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      "slug": "wees",
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      "short": "Wees",
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      "state": "Schleswig-Holstein",
      "district": "Schleswig-Flensburg",
      "sources": {
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          "title": "Satzung des Amtes Langballig über die Erhebung einer Tourismusabgabe vom 16. Dezember 2021",
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          "title": "Amt Langballig, Ortsrecht des Amtes Langballig",
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          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
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        "text": "Im Ortsrecht des Amtes Langballig, das die Tourismusabgabe erhebt, steht keine Kurabgabe.",
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          "quote": "Abgabepflichtig sind alle selbständig tätigen natürlichen und juristischen Personen, denen durch den Tourismus im Amt Langballig unmittelbar Vorteile geboten werden."
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          "text": "Bis zum 1. Juli jeden Jahres teilst du dem Amt Langballig mit, was für die Berechnung nötig ist; gehen die Angaben nicht ein, kann das Amt die Berechnungsgrundlage schätzen.",
          "quote": "Der Abgabepflichtige hat dem Amt Langballig bis zum 1. Juli jeden Jahres die erforderlichen Angaben zur Berechnung der Abgabe mitzuteilen. Gehen die Angaben nicht ein, so kann die Berechnungsgrundlage geschätzt werden."
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        "deadline": {
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          "quote": "Die Abgabe ist innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang des Heranziehungsbescheides fällig und bei der Amtskasse Langballig zu entrichten."
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            "quote": "(2) Vereine, die als gemeinnützig anerkannt sind, zahlen keine Tourismusabgabe."
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            "text": "Die Tourismusabgabe erhebt das Amt Langballig, die Gemeinden haben die Erhebung auf das Amt übertragen; dieselbe Satzung gilt für Dollerup, Grundhof, Langballig, Munkbrarup, Ringsberg, Wees und Westerholz.",
            "quote": "Die Gemeinden Dollerup, Grundhof, Langballig, Munkbrarup, Ringsberg, Wees und Westerholz sind als Erholungsorte anerkannt, die Gemeinde Langballig zusätzlich als Luftkurort. Die Gemeinden haben Aufgaben des Tourismus wie die Touristinformation, Badeaufsichten, LTO und die Erhebung einer Tourismusabgabe (Fremdenverkehrsabgabe) durch die jeweiligen Beschlüsse der Gemeindevertretungen auf das Amt übertragen. (2) Das Amt Langballig erhebt zur teilweisen Deckung seiner Aufwendungen für die Tourismuswerbung und zur teilweisen Deckung der Aufwendungen für die Herstellung, Verwaltung und Unterhaltung der zu Erholungszwecken bereitgestellten Einrichtungen eine Tourismusabgabe nach Maßgabe dieser Satzung."
          },
          {
            "text": "Es ist eine Jahresabgabe, kein Betrag je Gast oder Nacht.",
            "quote": "(1) Die Abgabe wird als Jahresabgabe erhoben."
          },
          {
            "text": "Wer zwischen dem 1. Juli und dem 30. September einen Betrieb eröffnet oder vergrößert, wird nachveranlagt.",
            "quote": "Abgabepflichtige, die zwischen dem 1. Juli und dem 30. September eines Jahres einen Betrieb eröffnen oder vergrößern, werden nachveranlagt."
          },
          {
            "text": "Die Satzung sieht jedes Jahr eine Nachkalkulation vor; die Beträge können sich deshalb ändern, frag im Zweifel beim Amt nach.",
            "quote": "Es erfolgt eine jährliche Nachkalkulation."
          },
          {
            "text": "Der Bescheid kommt schriftlich zum Ende des Kalenderjahres.",
            "quote": "Die Heranziehung zur Tourismusabgabe erfolgt durch schriftlichen Bescheid zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres."
          },
          {
            "text": "Fängst du mit der Vermietung an, zeigst du das dem Amt an; wer die Aufnahme der Tätigkeit nicht anzeigt oder verlangte Angaben nicht macht, begeht eine Ordnungswidrigkeit.",
            "quote": "Wer entgegen § 8 Abs. 1 dieser Satzung dem Amt Langballig die Aufnahme der abgabenpflichtigen Tätigkeit nicht anzeigt oder auf Anforderung die erforderlichen Angaben zur Berechnung der Abgabe nicht oder nicht vollständig mitteilt, begeht eine Ordnungswidrigkeit"
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              "reading": "Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres bei Nachweis des Lebensalters"
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              "reading": "Die Wohnungsgeber und Wohnungsgeberinnen haben die Kurabgabe von den kurabgabepflichtigen Personen, die sie beherbergen oder denen sie Wohnraum oder Stellplätze/Liegeplätze überlassen, einzuziehen und innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung an die Gemeinde abzuführen."
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              "reading": "innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung an die Gemeinde abzuführen. Das Abführen der Kurabgabebefräge erfolgt ausschließlich unbar (per Überweisung oder im Lastschriftverfahren)."
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              "reading": "Bei einer Datenerfassung über das internetbasierende Meidescheinsystem der Gemeinde wird der Meldepflicht dadurch entsprochen, dass die Datenübermittlung unverzüglich spätestens am Folgetag nach Ankunft des Gastes an die Gemeinde erfolgt."
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          "title": "Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Westerdeichstrich (Tourismusabgabesatzung) vom 17. Dezember 2025 mit Anlage",
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              "reading": "701076 |Gastgewerbe Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Halb- o. Vollpension 701076.1|Gastgewerbe mit einem Umsatz bis 500.000 Euro 25% 100%"
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              "where": "businessLevy.letting[4]",
              "page": 13,
              "reading": "701076.2| Gastgewerbe mit einem Umsatz über 500.000 Euro 15% 100%"
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              "where": "businessLevy.letting[4] figure 1",
              "page": 13,
              "reading": "701076.2| Gastgewerbe mit einem Umsatz über 500.000 Euro 15% 100%"
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              "page": 13,
              "reading": "701076.2| Gastgewerbe mit einem Umsatz über 500.000 Euro 15% 100%"
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            {
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              "reading": "701024 | Gastgewerbe Campingplätze, sowie Wohnmobilübernachtungsplätze 20% 100%"
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              "where": "businessLevy.letting[5] figure 1",
              "page": 13,
              "reading": "701024 | Gastgewerbe Campingplätze, sowie Wohnmobilübernachtungsplätze 20% 100%"
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              "reading": "701024 | Gastgewerbe Campingplätze, sowie Wohnmobilübernachtungsplätze 20% 100%"
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              "where": "businessLevy.letting[6]",
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              "reading": "701094 Dienstleistung |Kur- und Erholungsheime, sowie -kliniken 29% 100%"
            },
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              "page": 13,
              "reading": "701094 Dienstleistung |Kur- und Erholungsheime, sowie -kliniken 29% 100%"
            },
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              "page": 13,
              "reading": "701094 Dienstleistung |Kur- und Erholungsheime, sowie -kliniken 29% 100%"
            },
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              "where": "businessLevy.basis",
              "page": 2,
              "reading": "Maßgeblich für die Ermittlung des fremdenverkehrsbedingten Teils der jährlichen Einnahmen sind die im Geltungsbereich dieser Satzung erzielten betrieblichen Einnahmen des Erhebungszeitraumes."
            },
            {
              "where": "businessLevy.minimum",
              "page": 3,
              "reading": "Die Tourismusabgabe wird nicht festgesetzt, erhoben oder nachgefordert, wenn die Forderung im Einzelfall den Betrag von fünf Euro nicht übersteigt."
            },
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              "where": "businessLevy.reporting",
              "page": 3,
              "reading": "bis zum 30. Juni eines jeden Jahres oder - soweit die Gemeinde dazu schriftlich auffordert - innerhalb eines Monats nach Aufforderung durch Ausfüllung des dafür vorgesehenen Formblattes die Erklärung über die betrieblichen Einnahmen"
            },
            {
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              "page": 3,
              "reading": "Ein nach dem Ergebnis der Endabrechnung noch festzusetzender Abgabenanteil wird einen Monat nach Bekanntgabe des Festsetzungsbescheides in einer Summe fällig."
            },
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              "where": "businessLevy.remarks[0]",
              "page": 3,
              "reading": "Die festgesetzten Vorausleistungen werden in Vierteljahresbeträgen jeweils am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines Jahres fällig"
            },
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              "where": "businessLevy.remarks[1]",
              "page": 2,
              "reading": "Der Vorteil errechnet sich aus dem fremdenverkehrsbedingten Teil der umsatzsteuerbereinigten jährlichen Einnahmen des Pflichtigen"
            },
            {
              "where": "businessLevy.remarks[2]",
              "page": 1,
              "reading": "Erhebungsgebiet für die Tourismusabgabe ist das gesamte Gemeindegebiet."
            },
            {
              "where": "businessLevy.remarks[3]",
              "page": 2,
              "reading": "Die Abgabepflicht entsteht, sobald die abgabenpflichtige Tätigkeit aufgenommen wird."
            },
            {
              "where": "businessLevy.remarks[4]",
              "page": 2,
              "reading": "Die Abgabepflicht endet mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die abgabepflichtige Tätigkeit endgültig eingestellt wird. Als Beendigung einer abgabepflichtigen Tätigkeit ist nicht anzusehen, wenn diese nur saisonal ausgeübt und am Saisonende vorübergehend eingesteilt wird."
            },
            {
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              "page": 3,
              "reading": "Beginn und Ende der abgabepflichtigen Tätigkeit innerhalb eines Monats anzuzeigen"
            }
          ]
        },
        "bnetza": {
          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
          "url": "https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Digitales/Kurzzeitvermietung/_func/Area-Liste-xls.html?nn=686258",
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          "changedOn": "2026-10-15",
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          "quote": "Die Kurabgabe beträgt für jeden Tag, an dem sich der oder die Kurabgabepflichtige im Erhebungsgebiet aufhält, für jede kurabgabepflichtige Person"
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          {
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            "adult": {
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              "quote": "in der Zeit vom 08. Januar bis 31. März und 01. November bis 24. 1,00 € Dezember des Jahres (Nebensaison)"
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                "quote": "Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres bei Nachweis des Lebensalters"
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          {
            "text": "Menschen mit einem Grad der Behinderung von 100 und ihre ständige Begleitperson zahlen nichts.",
            "quote": "Schwerbehinderte Personen, die einen Grad der Behinderung von 100% nachweisen. Dies gilt auch für Begleitpersonen schwerbehinderter Personen, wenn die schwerbehinderten Personen nachweislich auf eine ständige Begleitung angewiesen sind."
          },
          {
            "text": "Kinder, Enkel, Eltern und Großeltern von Einwohnern, die unentgeltlich bei ihnen wohnen und die Erholungseinrichtungen nicht nutzen",
            "quote": "Kinder, Kindeskinder, Eltern und Großeltern von Personen, die im Erhebungsgebiet ihre Hauptwohnung haben, wenn sie unentgeltlich in die häusliche Gemeinschaft dieser Personen aufgenommen sind und die Erholungseinrichtungen nicht in Anspruch nehmen"
          },
          {
            "text": "Wer nur beruflich oder zur Ausbildung im Ort ist und die Erholungseinrichtungen nicht nutzt",
            "quote": "in Ausübung ihres Dienstes, Berufs oder Gewerbes oder ihrer Ausbildung im Erhebungsgebiet anwesende Personen, soweit sie die Erholungseinrichtungen nicht in Anspruch nehmen"
          },
          {
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            "quote": "Personen, die eine Kurkarte oder Gästekarte aus einer anderen Kurabgabe erhebenden Gemeinde Schleswig-Holsteins vorweisen, sind bei der Gewährleistung der Gegenseitigkeit während der Geltungsdauer dieser Kurkarte oder Gästekarte an einem Tage von der Kurabgabe befreit"
          },
          {
            "text": "Bettlägerige Kranke und Verletzte, die die Erholungseinrichtungen nicht nutzen können, zahlen mit ärztlicher Bescheinigung nichts.",
            "quote": "bettlägerige Kranke und Verletzte, die nicht in der Lage sind, die Erholungseinrichtungen in Anspruch zu nehmen, bei Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung."
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Für einen ununterbrochenen Aufenthalt zahlt ein Gast höchstens die Jahreskurabgabe.",
            "quote": "Die Kurabgabe wird für die Dauer jedes ununterbrochenen Aufenthaltes in einem Kalenderjahr mit dem vorstehend genannten Satz, höchstens jedoch in Höhe der Jahreskurabgabe nach Absatz 4, erhoben."
          },
          {
            "text": "Über alle Aufenthalte eines Kalenderjahres zahlt ein Gast höchstens die Jahreskurabgabe.",
            "quote": "Bei mehreren Aufenthalten im Kalenderjahr wird die Kurabgabe nur bis zur Höhe der Jahreskurabgabe nach Absatz 4 erhoben."
          },
          {
            "text": "Die Jahreskurabgabe beträgt 56,00 €, das sind 28 volle Tagessätze der Hauptsaison.",
            "quote": "Die Jahreskurabgabe beträgt für jede kurabgabepflichtige Person im Kalenderjahr 56,00 € (28 volle Tagessätze der Hauptsaison)."
          },
          {
            "text": "Eigentümer und Besitzer von Wohnungseinheiten im Ort zahlen unabhängig von der Aufenthaltsdauer die Jahreskurabgabe.",
            "quote": "zahlen unabhängig von der Aufenthaltsdauer die Kurabgabe in Höhe der Jahreskurabgabe,"
          },
          {
            "text": "Der Gast zahlt die Kurabgabe für den ganzen Aufenthalt spätestens am Tag nach der Ankunft bei dir und erhält dafür die Gästekarte.",
            "quote": "Die Kurabgabepflichtigen haben die Kurabgabe spätestens am Tage nach der Ankunft an den Wohnungsgeber oder an die Wohnungsgeberin gegen Aushändigung der Gästekarte für die gesamte Dauer des voraussichtlichen Aufenthalts im Erhebungsgebiet zu zahlen."
          },
          {
            "text": "Die Wohnungsgeber haften für die vollständige und rechtzeitige Abführung der Kurabgabe.",
            "quote": "Die Wohnungsgeber und Wohnungsgeberinnen haften für die vollständige und rechtzeitige Abführung der Kurabgabe."
          },
          {
            "text": "Mit manuellen Meldescheinen gibst du die Durchschrift innerhalb von 2 Werktagen nach der Ankunft des Gastes bei der Gemeinde ab.",
            "quote": "dass die für die Gemeinde bestimmte Durchschrift des Meldevordrucks innerhalb von 2 Werktagen nach der Ankunft des Gastes bei der Gemeinde oder einem von der Gemeinde bestimmten Abgabeort vollständig, leserlich, nicht gefaltet oder mechanisch bearbeitet abgegeben wird."
          },
          {
            "text": "Die Satzung sagt nichts zum Abreisetag; gezählt wird jeder Tag, an dem sich der Gast im Ort aufhält.",
            "quote": "Die Kurabgabe beträgt für jeden Tag, an dem sich der oder die Kurabgabepflichtige im Erhebungsgebiet aufhält"
          }
        ],
        "hostDuty": {
          "text": "Wer Gäste beherbergt, zieht die Kurabgabe beim Gast ein und führt sie innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung an die Gemeinde ab.",
          "quote": "Die Wohnungsgeber und Wohnungsgeberinnen haben die Kurabgabe von den kurabgabepflichtigen Personen, die sie beherbergen oder denen sie Wohnraum oder Stellplätze/Liegeplätze überlassen, einzuziehen und innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung an die Gemeinde abzuführen."
        },
        "deadline": {
          "text": "Die eingezogene Kurabgabe führst du binnen 14 Tagen nach Rechnungsstellung an die Gemeinde ab, per Überweisung oder Lastschrift.",
          "quote": "innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung an die Gemeinde abzuführen. Das Abführen der Kurabgabebeträge erfolgt ausschließlich unbar (per Überweisung oder im Lastschriftverfahren)."
        },
        "reporting": {
          "text": "Gemeldet wird über das elektronische Meldescheinsystem der Gemeinde, spätestens am Folgetag nach der Ankunft des Gastes.",
          "quote": "Bei einer Datenerfassung über das internetbasierende Meldescheinsystem der Gemeinde wird der Meldepflicht dadurch entsprochen, dass die Datenübermittlung unverzüglich spätestens am Folgetag nach Ankunft des Gastes an die Gemeinde erfolgt."
        }
      },
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        "source": "bnetza",
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          "text": "Zahlen musst du, wenn dir der Tourismus in Westerdeichstrich unmittelbar oder mittelbar wirtschaftliche Vorteile bietet.",
          "quote": "Abgabepflichtig sind alle natürlichen und juristischen Personen und Unternehmen sowie Personenvereinigungen, denen durch den Tourismus im Gebiet der Gemeinde unmittelbar oder mittelbar wirtschaftliche Vorteile geboten werden."
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          {
            "label": "Vermietung von Schlafgelegenheiten ohne hotelmäßige Leistungen, insbesondere Ferienwohnungen (Vorteilsstufe 4)",
            "quote": "Vermietung von Schlafgelegenheiten ohne hotelmäßige Leistungen, insbesondere von 38% 100% 701166 Dienstleistung Ferienwohnungen",
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                "quote": "Vermietung von Schlafgelegenheiten ohne hotelmäßige Leistungen, insbesondere von 38% 100% 701166 Dienstleistung Ferienwohnungen"
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              "profit": {
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          },
          {
            "label": "Hotels garni, Gasthöfe und Pensionen mit Frühstück, Umsatz bis 200.000 € (Vorteilsstufe 4)",
            "quote": "701075 Gastgewerbe Hotels garnis, Gasthöfe und Pensionen mit Frühstück 701075.1 Gastgewerbe mit einem Umsatz bis 200.000 Euro 30% 100%",
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                "quote": "701075 Gastgewerbe Hotels garnis, Gasthöfe und Pensionen mit Frühstück 701075.1 Gastgewerbe mit einem Umsatz bis 200.000 Euro 30% 100%"
              },
              "profit": {
                "percent": 30
              }
            }
          },
          {
            "label": "Hotels garni, Gasthöfe und Pensionen mit Frühstück, Umsatz über 200.000 € (Vorteilsstufe 4)",
            "quote": "701075.2 Gastgewerbe mit einem Umsatz über 200.000 Euro 24% 100%",
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              },
              "profit": {
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            }
          },
          {
            "label": "Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Halb- oder Vollpension, Umsatz bis 500.000 € (Vorteilsstufe 4)",
            "quote": "701076 Gastgewerbe Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Halb- o. Vollpension 701076.1 Gastgewerbe mit einem Umsatz bis 500.000 Euro 25% 100%",
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              },
              "profit": {
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              }
            }
          },
          {
            "label": "Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Halb- oder Vollpension, Umsatz über 500.000 € (Vorteilsstufe 4)",
            "quote": "701076.2 Gastgewerbe mit einem Umsatz über 500.000 Euro 15% 100%",
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              "advantage": {
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          "quote": "Maßgeblich für die Ermittlung des fremdenverkehrsbedingten Teils der jährlichen Einnahmen sind die im Geltungsbereich dieser Satzung erzielten betrieblichen Einnahmen des Erhebungszeitraumes."
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          "quote": "Die Tourismusabgabe wird nicht festgesetzt, erhoben oder nachgefordert, wenn die Forderung im Einzelfall den Betrag von fünf Euro nicht übersteigt."
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          "quote": "bis zum 30. Juni eines jeden Jahres oder - soweit die Gemeinde dazu schriftlich auffordert - innerhalb eines Monats nach Aufforderung durch Ausfüllung des dafür vorgesehenen Formblattes die Erklärung über die betrieblichen Einnahmen"
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          "text": "Eine Restzahlung nach der Endabrechnung ist einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids in einer Summe fällig.",
          "quote": "Ein nach dem Ergebnis der Endabrechnung noch festzusetzender Abgabenanteil wird einen Monat nach Bekanntgabe des Festsetzungsbescheides in einer Summe fällig."
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            "text": "Die Gemeinde kann Vorauszahlungen festsetzen; sie sind in vier Raten fällig, am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.",
            "quote": "Die festgesetzten Vorausleistungen werden in Vierteljahresbeträgen jeweils am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines Jahres fällig."
          },
          {
            "text": "Die Einnahmen werden ohne Umsatzsteuer gerechnet.",
            "quote": "Der Vorteil errechnet sich aus dem fremdenverkehrsbedingten Teil der umsatzsteuerbereinigten jährlichen Einnahmen des Pflichtigen"
          },
          {
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            "quote": "Erhebungsgebiet für die Tourismusabgabe ist das gesamte Gemeindegebiet."
          },
          {
            "text": "Die Abgabepflicht entsteht, sobald du die Tätigkeit aufnimmst.",
            "quote": "Die Abgabepflicht entsteht, sobald die abgabenpflichtige Tätigkeit aufgenommen wird."
          },
          {
            "text": "Die Abgabepflicht endet erst mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem du die Tätigkeit endgültig einstellst; eine nur saisonale Vermietung zählt nicht als Ende.",
            "quote": "Die Abgabepflicht endet mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die abgabepflichtige Tätigkeit endgültig eingestellt wird. Als Beendigung einer abgabepflichtigen Tätigkeit ist nicht anzusehen, wenn diese nur saisonal ausgeübt und am Saisonende vorübergehend eingestellt wird."
          },
          {
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          "title": "Satzung des Amtes Langballig über die Erhebung einer Tourismusabgabe vom 16. Dezember 2021",
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          "title": "Amt Langballig, Ortsrecht des Amtes Langballig",
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          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
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        "text": "Im Ortsrecht des Amtes Langballig, das die Tourismusabgabe erhebt, steht keine Kurabgabe.",
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        "reporting": {
          "text": "Bis zum 1. Juli jeden Jahres teilst du dem Amt Langballig mit, was für die Berechnung nötig ist; gehen die Angaben nicht ein, kann das Amt die Berechnungsgrundlage schätzen.",
          "quote": "Der Abgabepflichtige hat dem Amt Langballig bis zum 1. Juli jeden Jahres die erforderlichen Angaben zur Berechnung der Abgabe mitzuteilen. Gehen die Angaben nicht ein, so kann die Berechnungsgrundlage geschätzt werden."
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          "quote": "Die Abgabe ist innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang des Heranziehungsbescheides fällig und bei der Amtskasse Langballig zu entrichten."
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            "quote": "(2) Vereine, die als gemeinnützig anerkannt sind, zahlen keine Tourismusabgabe."
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        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Die Tourismusabgabe erhebt das Amt Langballig, die Gemeinden haben die Erhebung auf das Amt übertragen; dieselbe Satzung gilt für Dollerup, Grundhof, Langballig, Munkbrarup, Ringsberg, Wees und Westerholz.",
            "quote": "Die Gemeinden Dollerup, Grundhof, Langballig, Munkbrarup, Ringsberg, Wees und Westerholz sind als Erholungsorte anerkannt, die Gemeinde Langballig zusätzlich als Luftkurort. Die Gemeinden haben Aufgaben des Tourismus wie die Touristinformation, Badeaufsichten, LTO und die Erhebung einer Tourismusabgabe (Fremdenverkehrsabgabe) durch die jeweiligen Beschlüsse der Gemeindevertretungen auf das Amt übertragen. (2) Das Amt Langballig erhebt zur teilweisen Deckung seiner Aufwendungen für die Tourismuswerbung und zur teilweisen Deckung der Aufwendungen für die Herstellung, Verwaltung und Unterhaltung der zu Erholungszwecken bereitgestellten Einrichtungen eine Tourismusabgabe nach Maßgabe dieser Satzung."
          },
          {
            "text": "Es ist eine Jahresabgabe, kein Betrag je Gast oder Nacht.",
            "quote": "(1) Die Abgabe wird als Jahresabgabe erhoben."
          },
          {
            "text": "Wer zwischen dem 1. Juli und dem 30. September einen Betrieb eröffnet oder vergrößert, wird nachveranlagt.",
            "quote": "Abgabepflichtige, die zwischen dem 1. Juli und dem 30. September eines Jahres einen Betrieb eröffnen oder vergrößern, werden nachveranlagt."
          },
          {
            "text": "Die Satzung sieht jedes Jahr eine Nachkalkulation vor; die Beträge können sich deshalb ändern, frag im Zweifel beim Amt nach.",
            "quote": "Es erfolgt eine jährliche Nachkalkulation."
          },
          {
            "text": "Der Bescheid kommt schriftlich zum Ende des Kalenderjahres.",
            "quote": "Die Heranziehung zur Tourismusabgabe erfolgt durch schriftlichen Bescheid zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres."
          },
          {
            "text": "Fängst du mit der Vermietung an, zeigst du das dem Amt an; wer die Aufnahme der Tätigkeit nicht anzeigt oder verlangte Angaben nicht macht, begeht eine Ordnungswidrigkeit.",
            "quote": "Wer entgegen § 8 Abs. 1 dieser Satzung dem Amt Langballig die Aufnahme der abgabenpflichtigen Tätigkeit nicht anzeigt oder auf Anforderung die erforderlichen Angaben zur Berechnung der Abgabe nicht oder nicht vollständig mitteilt, begeht eine Ordnungswidrigkeit"
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    {
      "slug": "witsum",
      "name": "Gemeinde Witsum",
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      "state": "Schleswig-Holstein",
      "district": "Nordfriesland",
      "sources": {
        "satzung": {
          "title": "Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe (Kurabgabesatzung) in der Gemeinde Witsum vom 20.09.2024, Ortsrecht der Gemeinde Witsum (Amt Föhr-Amrum)",
          "url": "https://daten2.verwaltungsportal.de/dateien/seitengenerator/87d04a8a1ca2c75ad04587faa555bb16147581/10_KA_neu_2025.pdf",
          "kind": "statute",
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              "where": "counting",
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              "reading": "Bei der Berechnung der Kurabgabe für Übernachtungsgäste wird der Tag der Anreise als voller Tag, der Tag der Abreise nicht gewertet."
            },
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              "reading": "Die Kurabgabe beträgt für jede abgabepflichtige Person in der Hauptkurzeit vom 1. März bis 31.Oktober täglich 3,50 €."
            },
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              "reading": "Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, wenn sie sich in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson befinden, nicht aber im Rahmen einer Gruppenreise (Klassenfahrt 0.ä.), bei Nachweis des Lebensalters."
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            {
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              "reading": "In der übrigen Zeit beträgt sie täglich 1,80 €."
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              "reading": "Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, wenn sie sich in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson befinden, nicht aber im Rahmen einer Gruppenreise (Klassenfahrt 0.ä.), bei Nachweis des Lebensalters."
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              "reading": "Menschen mit Behinderung, die nachweislich durch amtliche Unterlagen auf ständige Begleitung angewiesen sind. Die Begleitperson ist ebenfalls kurabgabefrei, wenn sie zusammen mit der in Satz 1 genannten Person in derselben Unterkunft beherbergt wird."
            },
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              "reading": "Großeltern, Eitern, Kinder, Kindeskinder, Geschwister und Geschwisterkinder, Schwiegereltern, Schwiegertöchter und -söhne, Ehegatten, Lebenspartner/innen, Schwägerinnen und Schwager von Personen, die in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben, wenn sie unentgeltlich in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen sind"
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            {
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              "reading": "Personen, die in Ausübung ihres Dienstes, Berufes oder Gewerbes im Auftrag ortsansässiger Auftraggeber anwesend sind, soweit sie die gemeindlichen Kur- und Erholungseinrichtungen und -veranstaltungen nicht in Anspruch nehmen."
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            {
              "where": "remarks[0]",
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              "reading": "Für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die sie sich nicht in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson befinden oder die an einer Gruppenreise teilnehmen, beträgt die Kurabgabe in Abweichung zu den vorgenannten Sätzen 0,50 € je Aufenthaltstag."
            },
            {
              "where": "remarks[1]",
              "page": 1,
              "reading": "Die Kurabgabe wird mit den anderen Gemeinden der Insel Föhr - Alkersum, Borgsum, Dunsum, Midium, Nieblum, Oevenum, Oldsum, Süderende, Utersum, Wrixum und der Stadt Wyk auf Föhr auf Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages als eine gemeinsame Kurabgabe nach 8 10 Abs. 2 Satz 4 KAG erhoben."
            },
            {
              "where": "remarks[2]",
              "page": 3,
              "reading": "Die Kurabgabe wird für die Dauer jedes ununterbrochenen Aufenthaltes in einem Kalenderjahr mit den in Absatz 1 genannten Sätzen, bei mehreren Aufenthalten im Kalenderjahr höchstens jedoch in Höhe der Jahreskurabgabe nach Absatz 3, erhoben.",
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              "page": 3,
              "reading": "Die Jahreskurabgabe beträgt für jede abgabepflichtige Person im Kalenderjahr 105,00 € Zur Berechnung der Jahreskurabgabe werden 30 Tagessätze der Hauptsaison als Grundlage genommen."
            },
            {
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              "page": 5,
              "reading": "Zur Erfüllung der Melde-, Einziehungs- und Abführungspflichten können die Unterkunftsgebenden wählen, ob sie das elektronische Meldescheinverfahren ($ 9) oder das Papiermeldescheinverfahren (8 10) nutzen möchten. Die Entscheidung hat die unterkunftsgebende Person der in 8 13 genannten Stelle schriftlich vor der Aufnahme der Personenbeherbergung mitzuteilen."
            },
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              "page": 7,
              "reading": "Die unterkunftsgebende Person ist verpflichtet, für die von ihr ausgehändigten Vordrucke die Kurabgabe zu errechnen, diese vom Gast einzuziehen und innerhalb von zwei Kalenderwochen ab Ankunftstag des Gastes an die in $ 13 genannte Stelle kostenfrei abzuführen."
            },
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              "reading": "Jede unterkunftsgebende Person ist verpflichtet, die Kurabgabensatzung für die Gäste sichtbar auszulegen."
            },
            {
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              "page": 5,
              "reading": "Alle Unterkunftsgebenden sind verpflichtet, jeder von ihnen aufgenommenen Person eine Kurkarte auszustellen, die von der aufgenommenen Person zu zahlende Kurabgabe einzuziehen und die Abgabe an die in 8 13 genannte Stelle kostenlos abzuführen."
            },
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              "page": 7,
              "reading": "Die Abbuchung der jeweiligen Kurabgaben wird frühestens zwei Wochen nach dem Abreisetag der betroffenen Gäste durch das System vorgenommen."
            },
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              "page": 6,
              "reading": "Spätestens am Tag nach der Ankunft der beherbergten Person (Fälligkeit der Kurabgabe) ist der entsprechende, vorher im System erfasste Meldeschein mit dem eigenen Drucker auf einer der überlassenen Druckvorlagen auszudrucken."
            }
          ]
        },
        "ta": {
          "title": "Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Tourismusabgabesatzung) in der Gemeinde Witsum vom 17.12.2025",
          "url": "https://daten2.verwaltungsportal.de/dateien/seitengenerator/87d04a8a1ca2c75ad04587faa555bb16147581/10_TA_2026.pdf",
          "kind": "statute",
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              "reading": "Abgabenpflichtig sind die natürlichen und juristischen Personen sowie die Personenvereinigungen, denen durch den Tourismus im Gemeindegebiet wirtschaftliche Vorteile geboten werden."
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              "reading": "Vermietung von Ferienwohnungen/-appartements/-häusern, Umsatz bis 30 T€"
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              "reading": "Vermietung von Ferienwohnungen/-appartements/-häusern, Umsatz über 30 T€"
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              "reading": "Vermietung von Gästezimmern mit Frühstück"
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            },
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              "reading": "Hotels garni/Pensionen garni"
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              "reading": "100% 100% 100% 100% 100% 100%"
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              "reading": "18% 15% 25% 21% 11% 6%"
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              "reading": "Hotels/Pensionen mit Vollverpflegung"
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              "reading": "18% 15% 25% 21% 11% 6%"
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              "reading": "Jugendherbergen"
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            },
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              "reading": "2% 2% 1% 16% 12%"
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              "reading": "Zeltplätze, Campingplätze"
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              "where": "businessLevy.letting[8].turnover.advantage",
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              "reading": "100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100%"
            },
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              "reading": "2% 2% 1% 16% 12%"
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              "reading": "sonstige Betriebe der Gästebeherbergung"
            },
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              "where": "businessLevy.letting[9].turnover.advantage",
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            },
            {
              "where": "businessLevy.letting[9].turnover.profit",
              "page": 5,
              "reading": "2% 2% 1% 16% 12%"
            },
            {
              "where": "businessLevy.basis",
              "page": 2,
              "reading": "abzüglich gegebenenfalls enthaltener Umsatzsteuer, zu verstehen. ?Maßgeblich ist der im Erhebungsjahr (8 1 Abs. 3) vereinnahmte Umsatz."
            },
            {
              "where": "businessLevy.minimum",
              "page": 2,
              "reading": "Die Tourismusabgabe wird nicht festgesetzt, erhoben oder nachgefordert, wenn die Forderung im Einzelfall den Betrag von fünf Euro nicht übersteigt."
            },
            {
              "where": "businessLevy.reporting",
              "page": 3,
              "reading": "bis zum 31. März eines jeden Jahres die zur Berechnung erforderlichen Angaben durch Vorlage geeigneter Nachweise (z.B. Umsatzsteuervoranmeldungen, Umsatzsteuererklärung, Umsatzsteuerbescheid, Erklärungen des Steuerberaters"
            },
            {
              "where": "businessLevy.deadline",
              "page": 2,
              "reading": "Die Tourismusabgabe ebenso wie die Vorausleistung ist jeweils innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Heranziehungsbescheides fällig, soweit nicht im Bescheid ausdrücklich ein späterer Fälligkeitstermin bestimmt ist."
            },
            {
              "where": "businessLevy.remarks[0]",
              "page": 2,
              "reading": "Der Abgabenanspruch entsteht mit Ablauf des Erhebungsjahres."
            },
            {
              "where": "businessLevy.remarks[1]",
              "page": 2,
              "reading": "Die Gemeinde kann während des Erhebungsjahres auf den zu erwartenden Abgabenanspruch eine Vorausleistung erheben."
            },
            {
              "where": "businessLevy.remarks[2]",
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              "reading": "Beginn und Ende der abgabenpflichtigen Tätigkeit innerhalb eines Monats anzuzeigen"
            },
            {
              "where": "businessLevy.remarks[3]",
              "page": 2,
              "reading": "Als Beendigung einer abgabenpflichtigen Tätigkeit ist nicht anzusehen, wenn diese nur saisonal ausgeübt wird."
            },
            {
              "where": "businessLevy.remarks[4]",
              "page": 3,
              "reading": "Werden fristgerecht keine Angaben gemacht oder besteht der Verdacht, dass die Angaben unvollständig oder unrichtig sind, so kann die für die Abgabenfestsetzung zuständige Stelle an Ort und Stelle ermitteln oder die Berechnungsgrundlagen schätzen."
            },
            {
              "where": "businessLevy.remarks[5]",
              "page": 4,
              "reading": "Das Amt Föhr-Amrum ist befugt, auf der Grundlage von Angaben tourismusabgabepflich- . tigen Personen und von Daten, die nach Absatz 1 anfallen, Verzeichnis der Abgabepflichtigen mit den für die Abgabenerhebung nach dieser Satzung erforderlichen Daten zu führen"
            }
          ]
        },
        "bnetza": {
          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
          "url": "https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Digitales/Kurzzeitvermietung/_func/Area-Liste-xls.html?nn=686258",
          "kind": "federal",
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          "verifiedOn": "2026-10-15",
          "changedOn": "2026-10-15"
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      },
      "levy": {
        "name": "Kurabgabe",
        "source": "satzung",
        "counting": {
          "countsDepartureDay": false,
          "quote": "Bei der Berechnung der Kurabgabe für Übernachtungsgäste wird der Tag der Anreise als voller Tag, der Tag der Abreise nicht gewertet."
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            "label": "Hauptkurzeit",
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              "quote": "Die Kurabgabe beträgt für jede abgabepflichtige Person in der Hauptkurzeit vom 1. März bis 31.Oktober täglich 3,50 €."
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                "quote": "Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, wenn sie sich in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson befinden, nicht aber im Rahmen einer Gruppenreise (Klassenfahrt o.ä.), bei Nachweis des Lebensalters."
              }
            ]
          },
          {
            "label": "Übrige Zeit",
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              {
                "from": "11-01",
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              "cents": 180,
              "quote": "In der übrigen Zeit beträgt sie täglich 1,80 €."
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                "underAge": 18,
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                "quote": "Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, wenn sie sich in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson befinden, nicht aber im Rahmen einer Gruppenreise (Klassenfahrt o.ä.), bei Nachweis des Lebensalters."
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        "maxNights": null,
        "exemptions": [
          {
            "text": "Menschen mit Behinderung, die nachweislich auf ständige Begleitung angewiesen sind, und ihre Begleitperson in derselben Unterkunft",
            "quote": "Menschen mit Behinderung, die nachweislich durch amtliche Unterlagen auf ständige Begleitung angewiesen sind. Die Begleitperson ist ebenfalls kurabgabefrei, wenn sie zusammen mit der in Satz 1 genannten Person in derselben Unterkunft beherbergt wird."
          },
          {
            "text": "Angehörige von Einwohnern, die unentgeltlich bei ihnen wohnen und die Kureinrichtungen nicht nutzen",
            "quote": "Großeltern, Eltern, Kinder, Kindeskinder, Geschwister und Geschwisterkinder, Schwiegereltern, Schwiegertöchter und -söhne, Ehegatten, Lebenspartner/innen, Schwägerinnen und Schwager von Personen, die in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben, wenn sie unentgeltlich in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen sind"
          },
          {
            "text": "Wer im Auftrag ortsansässiger Auftraggeber beruflich auf der Insel ist und die Kureinrichtungen nicht nutzt",
            "quote": "Personen, die in Ausübung ihres Dienstes, Berufes oder Gewerbes im Auftrag ortsansässiger Auftraggeber anwesend sind, soweit sie die gemeindlichen Kur- und Erholungseinrichtungen und -veranstaltungen nicht in Anspruch nehmen."
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ohne volljährige Begleitung oder auf einer Gruppenreise zahlen 0,50 € je Aufenthaltstag.",
            "quote": "Für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die sie sich nicht in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson befinden oder die an einer Gruppenreise teilnehmen, beträgt die Kurabgabe in Abweichung zu den vorgenannten Sätzen 0,50 € je Aufenthaltstag."
          },
          {
            "text": "Die Kurabgabe gilt gemeinsam für ganz Föhr; Witsum erhebt sie zusammen mit den übrigen Inselgemeinden und der Stadt Wyk.",
            "quote": "Die Kurabgabe wird mit den anderen Gemeinden der Insel Föhr – Alkersum, Borgsum, Dunsum, Midlum, Nieblum, Oevenum, Oldsum, Süderende, Utersum, Wrixum und der Stadt Wyk auf Föhr auf Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages als eine gemeinsame Kurabgabe nach § 10 Abs. 2 Satz 4 KAG erhoben."
          },
          {
            "text": "Über mehrere Aufenthalte im Kalenderjahr zahlt ein Gast höchstens die Jahreskurabgabe.",
            "quote": "Die Kurabgabe wird für die Dauer jedes ununterbrochenen Aufenthaltes in einem Kalenderjahr mit den in Absatz 1 genannten Sätzen, bei mehreren Aufenthalten im Kalenderjahr höchstens jedoch in Höhe der Jahreskurabgabe nach Absatz 3, erhoben."
          },
          {
            "text": "Die Jahreskurabgabe beträgt 105,00 € je Person, berechnet aus 30 Tagessätzen der Hauptsaison.",
            "quote": "Die Jahreskurabgabe beträgt für jede abgabepflichtige Person im Kalenderjahr 105,00 € Zur Berechnung der Jahreskurabgabe werden 30 Tagessätze der Hauptsaison als Grundlage genommen."
          },
          {
            "text": "Ob du elektronisch oder mit Papiermeldescheinen meldest, teilst du der Föhr Tourismus GmbH vor der ersten Vermietung schriftlich mit.",
            "quote": "Zur Erfüllung der Melde-, Einziehungs- und Abführungspflichten können die Unterkunftsgebenden wählen, ob sie das elektronische Meldescheinverfahren (§ 9) oder das Papiermeldescheinverfahren (§ 10) nutzen möchten. Die Entscheidung hat die unterkunftsgebende Person der in § 13 genannten Stelle schriftlich vor der Aufnahme der Personenbeherbergung mitzuteilen."
          },
          {
            "text": "Mit Papiermeldescheinen führst du die Kurabgabe binnen zwei Kalenderwochen ab Ankunft des Gastes ab.",
            "quote": "Die unterkunftsgebende Person ist verpflichtet, für die von ihr ausgehändigten Vordrucke die Kurabgabe zu errechnen, diese vom Gast einzuziehen und innerhalb von zwei Kalenderwochen ab Ankunftstag des Gastes an die in § 13 genannte Stelle kostenfrei abzuführen."
          },
          {
            "text": "Vermieter müssen die Kurabgabensatzung für ihre Gäste sichtbar auslegen.",
            "quote": "Jede unterkunftsgebende Person ist verpflichtet, die Kurabgabensatzung für die Gäste sichtbar auszulegen."
          }
        ],
        "hostDuty": {
          "text": "Wer Gäste beherbergt, stellt jedem Gast eine Kurkarte aus, zieht die Kurabgabe ein und führt sie an die Föhr Tourismus GmbH ab.",
          "quote": "Alle Unterkunftsgebenden sind verpflichtet, jeder von ihnen aufgenommenen Person eine Kurkarte auszustellen, die von der aufgenommenen Person zu zahlende Kurabgabe einzuziehen und die Abgabe an die in § 13 genannte Stelle kostenlos abzuführen."
        },
        "deadline": {
          "text": "Im elektronischen Verfahren wird die Kurabgabe per SEPA-Lastschrift eingezogen, frühestens zwei Wochen nach der Abreise der Gäste.",
          "quote": "Die Abbuchung der jeweiligen Kurabgaben wird frühestens zwei Wochen nach dem Abreisetag der betroffenen Gäste durch das System vorgenommen."
        },
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          "quote": "Spätestens am Tag nach der Ankunft der beherbergten Person (Fälligkeit der Kurabgabe) ist der entsprechende, vorher im System erfasste Meldeschein mit dem eigenen Drucker auf einer der überlassenen Druckvorlagen auszudrucken."
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          "quote": "Die Tourismusabgabe wird nicht festgesetzt, erhoben oder nachgefordert, wenn die Forderung im Einzelfall den Betrag von fünf Euro nicht übersteigt."
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          "quote": "bis zum 31. März eines jeden Jahres die zur Berechnung erforderlichen Angaben durch Vorlage geeigneter Nachweise (z.B. Umsatzsteuervoranmeldungen, Umsatzsteuererklärung, Umsatzsteuerbescheid, Erklärungen des Steuerberaters"
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          {
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            "quote": "Die Gemeinde kann während des Erhebungsjahres auf den zu erwartenden Abgabenanspruch eine Vorausleistung erheben."
          },
          {
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          {
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          {
            "text": "Gehen die Angaben nicht rechtzeitig ein oder besteht der Verdacht, dass sie unvollständig oder unrichtig sind, kann die Berechnungsgrundlage geschätzt werden.",
            "quote": "Werden fristgerecht keine Angaben gemacht oder besteht der Verdacht, dass die Angaben unvollständig oder unrichtig sind, so kann die für die Abgabenfestsetzung zuständige Stelle an Ort und Stelle ermitteln oder die Berechnungsgrundlagen schätzen."
          },
          {
            "text": "Das Amt Föhr-Amrum führt das Verzeichnis der Abgabepflichtigen und verwendet die Daten für die Erhebung der Abgabe.",
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              "reading": "Bei der Berechnung der Kurabgabe für Übernachtungsgäste wird der Tag der Anreise als voller Tag, der Tag der Abreise nicht gewertet."
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              "reading": "Die Kurabgabe beträgt für jede abgabepflichtige Person in der Hauptkurzeit vom 1. März bis 31.Oktober täglich 3,50 €."
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              "reading": "Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, wenn sie sich in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson befinden, nicht aber im Rahmen einer Gruppenreise (Klassenfahrt 0.ä.), bei Nachweis des Lebensalters."
            },
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              "reading": "In der übrigen Zeit beträgt sie täglich 1,80 €."
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              "page": 2,
              "reading": "Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, wenn sie sich in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson befinden, nicht aber im Rahmen einer Gruppenreise (Klassenfahrt 0.ä.), bei Nachweis des Lebensalters."
            },
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              "reading": "Menschen mit Behinderung, die nachweislich durch amtliche Unterlagen auf ständige Begleitung angewiesen sind. Die Begleitperson ist ebenfalls kurabgabefrei, wenn sie zusammen mit der in Satz 1 genannten Person in derselben Unterkunft beherbergt wird."
            },
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              "reading": "Großeltern, Eltern, Kinder, Kindeskinder, Geschwister und Geschwisterkinder, Schwiegereltern, Schwiegertöchter und -söhne, Ehegatten, Lebenspartner/innen, Schwägerinnen und Schwager von Personen, die in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben, wenn sie unentgeltlich in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen sind"
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              "reading": "Personen, die in Ausübung ihres Dienstes, Berufes oder Gewerbes im Auftrag ortsansässiger Auftraggeber anwesend sind, soweit sie die gemeindlichen Kur- und Erholungseinrichtungen und -veranstaltungen nicht in Anspruch nehmen."
            },
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              "reading": "Für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die sie sich nicht in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson befinden oder die an einer Gruppenreise teilnehmen, beträgt die Kurabgabe in Abweichung zu den vorgenannten Sätzen 0,50 € je Aufenthaltstag."
            },
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              "reading": "Die Kurabgabe wird mit den anderen Gemeinden der Insel Amrum - Nebel und Norddorf auf Amrum - auf Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages als eine gemeinsame Kurabgabe nach $ 10 Abs. 2 Satz 4 KAG erhoben."
            },
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              "reading": "Die Kurabgabe wird für die Dauer jedes ununterbrochenen Aufenthaltes in einem Kalenderjahr mit den in Absatz 1 genannten Sätzen, bei mehreren Aufenthalten im Kalenderjahr höchstens jedoch in Höhe der Jahreskurabgabe nach Absatz 3, erhoben.",
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              "reading": "Die Jahreskurabgabe beträgt für jede abgabepflichtige Person im Kalenderjahr 105,00 € Zur Berechnung der Jahreskurabgabe werden 30 Tagessätze der Hauptsaison als Grundlage genommen."
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              "reading": "Zur Erfüllung der Melde-, Einziehungs- und Abführungspflichten können die Unterkunftsgebenden wählen, ob sie das elektronische Meldescheinverfahren (8 9) oder das Papiermeldescheinverfahren (8 10) nutzen möchten. Die Entscheidung hat die unterkunftsgebende Person der in $ 13 genannten Stelle schriftlich vor der Aufnahme der Personenbeherbergung mitzuteilen."
            },
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              "reading": "Die unterkunftsgebende Person ist verpflichtet, für die von ihr ausgehändigten Vordrucke die Kurabgabe zu errechnen, diese vom Gast einzuziehen und innerhalb von zwei Kalenderwochen ab Ankunftstag des Gastes an die in $ 13 genannte Stelle kostenfrei abzuführen."
            },
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              "reading": "Jede unterkunftsgebende Person .ist verpflichtet, die Kurabgabensatzung für die Gäste sichtbar auszulegen."
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              "reading": "Alle Unterkunftsgebenden sind verpflichtet, jeder von ihnen aufgenommenen Person eine Kurkarte auszustellen, die von der. aufgenommenen Person zu zahlende Kurabgabe einzuziehen und die Abgabe an die in $ 13 genannte Stelle kostenlos abzuführen."
            },
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              "reading": "Die Abbuchung der jeweiligen Kurabgaben wird frühestens zwei Wochen nach dem Abreisetag der betroffenen Gäste durch das System vorgenommen."
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              "reading": "Spätestens am Tag nach der Ankunft der beherbergten Person (Fälligkeit der Kurabgabe) ist der entsprechende, vorher im System erfasste Meldeschein mit dem eigenen Drucker auf einer der überlassenen Druckvorlagen auszudrucken."
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          "title": "Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Tourismusabgabesatzung) in der Gemeinde Wittdün auf Amrum vom 22.12.2025",
          "url": "https://daten2.verwaltungsportal.de/dateien/seitengenerator/87d04a8a1ca2c75ad04587faa555bb16147581/17_TA_2026.pdf",
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              "reading": "Abgabenpflichtig sind die natürlichen und juristischen Personen sowie die Personenvereinigungen, denen durch den Tourismus im Gemeindegebiet wirtschaftliche Vorteile geboten werden."
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              "reading": "Vermietung von Ferienwohnungen/-appartements/-häusern, 102 Umsatz über 30 TE Tr 100% 15%"
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              "reading": "104 Vermietung von Gästezimmern 95% 25%"
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              "reading": "106 Hotels garni/Pensionen garni 95% 11%"
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            },
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              "reading": "199 sonstige Betriebe der Gästebeherbergung 100% 12%"
            },
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              "page": 5,
              "reading": "199 sonstige Betriebe der Gästebeherbergung 100% 12%"
            },
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              "reading": "abzüglich gegebenenfalls enthaltener Umsatzsteuer, zu verstehen. ?Maßgeblich ist der im Erhebungsjahr (8 1 Abs. 3) vereinnahmte Umsatz."
            },
            {
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              "reading": "Die Tourismusabgabe wird nicht festgesetzt, erhoben oder nachgefordert, wenn die Forderung im Einzelfall den Betrag von fünf Euro nicht übersteigt."
            },
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              "reading": "bis zum 31. März eines jeden Jahres die zur Berechnung erforderlichen Angaben durch Vorlage geeigneter Nachweise (z.B. Umsatzsteuervoranmeldungen, Umsatzsteuererklärung, Umsatzsteuerbescheid, Erklärungen des Steuerberaters"
            },
            {
              "where": "businessLevy.deadline",
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              "reading": "Die Tourismusabgabe ebenso wie die Vorausleistung ist jeweils innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Heranziehungsbescheides fällig, soweit nicht im Bescheid ausdrücklich ein späterer Fälligkeitstermin bestimmt ist."
            },
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              "reading": "Der Abgabenanspruch entsteht mit Ablauf des Erhebungsjahres."
            },
            {
              "where": "businessLevy.remarks[1]",
              "page": 2,
              "reading": "Die Gemeinde kann während des Erhebungsjahres auf den zu erwartenden Abgabenanspruch eine Vorausleistung erheben."
            },
            {
              "where": "businessLevy.remarks[2]",
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              "reading": "Beginn und Ende der abgabenpflichtigen Tätigkeit innerhalb eines Monats anzuzeigen"
            },
            {
              "where": "businessLevy.remarks[3]",
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              "reading": "Als Beendigung einer abgabenpflichtigen Tätigkeit ist nicht anzusehen, wenn diese nur saisonal ausgeübt wird"
            },
            {
              "where": "businessLevy.remarks[4]",
              "page": 3,
              "reading": "Werden fristgerecht keine Angaben gemacht oder besteht der Verdacht, dass die Angaben unvollständig oder unrichtig sind, so kann die für die Abgabenfestsetzung zuständige Stelle an Ort und Stelle ermitteln oder die Berechnungsgrundlagen schätzen."
            },
            {
              "where": "businessLevy.remarks[5]",
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              "reading": "Das Amt Föhr-Amrum ist befugt, auf der Grundlage von Angaben tourismusabgabepflichtigen Personen und von Daten, die nach Absatz 1 anfallen, Verzeichnis der Abgabepflichtigen mit den für die Abgabenerhebung nach dieser Satzung erforderlichen Daten zu führen"
            }
          ]
        },
        "bnetza": {
          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
          "url": "https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Digitales/Kurzzeitvermietung/_func/Area-Liste-xls.html?nn=686258",
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                "quote": "Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, wenn sie sich in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson befinden, nicht aber im Rahmen einer Gruppenreise (Klassenfahrt o.ä.), bei Nachweis des Lebensalters."
              }
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        "maxNights": null,
        "exemptions": [
          {
            "text": "Menschen mit Behinderung, die nachweislich auf ständige Begleitung angewiesen sind, und ihre Begleitperson in derselben Unterkunft",
            "quote": "Menschen mit Behinderung, die nachweislich durch amtliche Unterlagen auf ständige Begleitung angewiesen sind. Die Begleitperson ist ebenfalls kurabgabefrei, wenn sie zusammen mit der in Satz 1 genannten Person in derselben Unterkunft beherbergt wird."
          },
          {
            "text": "Angehörige von Einwohnern, die unentgeltlich bei ihnen wohnen und die Kureinrichtungen nicht nutzen",
            "quote": "Großeltern, Eltern, Kinder, Kindeskinder, Geschwister und Geschwisterkinder, Schwiegereltern, Schwiegertöchter und -söhne, Ehegatten, Lebenspartner/innen, Schwägerinnen und Schwager von Personen, die in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben, wenn sie unentgeltlich in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen sind"
          },
          {
            "text": "Wer im Auftrag ortsansässiger Auftraggeber beruflich auf der Insel ist und die Kureinrichtungen nicht nutzt",
            "quote": "Personen, die in Ausübung ihres Dienstes, Berufes oder Gewerbes im Auftrag ortsansässiger Auftraggeber anwesend sind, soweit sie die gemeindlichen Kur- und Erholungseinrichtungen und -veranstaltungen nicht in Anspruch nehmen."
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ohne volljährige Begleitung oder auf einer Gruppenreise zahlen 0,50 € je Aufenthaltstag.",
            "quote": "Für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die sie sich nicht in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson befinden oder die an einer Gruppenreise teilnehmen, beträgt die Kurabgabe in Abweichung zu den vorgenannten Sätzen 0,50 € je Aufenthaltstag."
          },
          {
            "text": "Die Kurabgabe gilt gemeinsam für ganz Amrum; Wittdün erhebt sie zusammen mit Nebel und Norddorf.",
            "quote": "Die Kurabgabe wird mit den anderen Gemeinden der Insel Amrum – Nebel und Norddorf auf Amrum - auf Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages als eine gemeinsame Kurabgabe nach § 10 Abs. 2 Satz 4 KAG erhoben."
          },
          {
            "text": "Über mehrere Aufenthalte im Kalenderjahr zahlt ein Gast höchstens die Jahreskurabgabe.",
            "quote": "Die Kurabgabe wird für die Dauer jedes ununterbrochenen Aufenthaltes in einem Kalenderjahr mit den in Absatz 1 genannten Sätzen, bei mehreren Aufenthalten im Kalenderjahr höchstens jedoch in Höhe der Jahreskurabgabe nach Absatz 3, erhoben."
          },
          {
            "text": "Die Jahreskurabgabe beträgt 105,00 € je Person, berechnet aus 30 Tagessätzen der Hauptsaison.",
            "quote": "Die Jahreskurabgabe beträgt für jede abgabepflichtige Person im Kalenderjahr 105,00 € Zur Berechnung der Jahreskurabgabe werden 30 Tagessätze der Hauptsaison als Grundlage genommen."
          },
          {
            "text": "Ob du elektronisch oder mit Papiermeldescheinen meldest, teilst du der AmrumTouristik vor der ersten Vermietung schriftlich mit.",
            "quote": "Zur Erfüllung der Melde-, Einziehungs- und Abführungspflichten können die Unterkunftsgebenden wählen, ob sie das elektronische Meldescheinverfahren (§ 9) oder das Papiermeldescheinverfahren (§ 10) nutzen möchten. Die Entscheidung hat die unterkunftsgebende Person der in § 13 genannten Stelle schriftlich vor der Aufnahme der Personenbeherbergung mitzuteilen."
          },
          {
            "text": "Mit Papiermeldescheinen führst du die Kurabgabe binnen zwei Kalenderwochen ab Ankunft des Gastes ab.",
            "quote": "Die unterkunftsgebende Person ist verpflichtet, für die von ihr ausgehändigten Vordrucke die Kurabgabe zu errechnen, diese vom Gast einzuziehen und innerhalb von zwei Kalenderwochen ab Ankunftstag des Gastes an die in § 13 genannte Stelle kostenfrei abzuführen."
          },
          {
            "text": "Vermieter müssen die Kurabgabensatzung für ihre Gäste sichtbar auslegen.",
            "quote": "Jede unterkunftsgebende Person ist verpflichtet, die Kurabgabensatzung für die Gäste sichtbar auszulegen."
          }
        ],
        "hostDuty": {
          "text": "Wer Gäste beherbergt, stellt jedem Gast eine Kurkarte aus, zieht die Kurabgabe ein und führt sie an die AmrumTouristik ab.",
          "quote": "Alle Unterkunftsgebenden sind verpflichtet, jeder von ihnen aufgenommenen Person eine Kurkarte auszustellen, die von der aufgenommenen Person zu zahlende Kurabgabe einzuziehen und die Abgabe an die in § 13 genannte Stelle kostenlos abzuführen."
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        "deadline": {
          "text": "Im elektronischen Verfahren wird die Kurabgabe per SEPA-Lastschrift eingezogen, frühestens zwei Wochen nach der Abreise der Gäste.",
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          "quote": "Spätestens am Tag nach der Ankunft der beherbergten Person (Fälligkeit der Kurabgabe) ist der entsprechende, vorher im System erfasste Meldeschein mit dem eigenen Drucker auf einer der überlassenen Druckvorlagen auszudrucken."
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          "quote": "Abgabenpflichtig sind die natürlichen und juristischen Personen sowie die Personenvereinigungen, denen durch den Tourismus im Gemeindegebiet wirtschaftliche Vorteile geboten werden."
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          "quote": "abzüglich gegebenenfalls enthaltener Umsatzsteuer, zu verstehen. Maßgeblich ist der im Erhebungsjahr (§ 1 Abs. 3) vereinnahmte Umsatz."
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        "minimum": {
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          "quote": "Die Tourismusabgabe wird nicht festgesetzt, erhoben oder nachgefordert, wenn die Forderung im Einzelfall den Betrag von fünf Euro nicht übersteigt."
        },
        "reporting": {
          "text": "Bis zum 31. März jedes Jahres teilst du die Angaben mit, die für die Berechnung nötig sind, mit Nachweisen wie Umsatzsteuererklärung oder Umsatzsteuerbescheid.",
          "quote": "bis zum 31. März eines jeden Jahres die zur Berechnung erforderlichen Angaben durch Vorlage geeigneter Nachweise (z.B. Umsatzsteuervoranmeldungen, Umsatzsteuererklärung, Umsatzsteuerbescheid, Erklärungen des Steuerberaters"
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        "deadline": {
          "text": "Fällig ist die Abgabe einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids, wenn der Bescheid nicht ausdrücklich einen späteren Termin nennt.",
          "quote": "Die Tourismusabgabe ebenso wie die Vorausleistung ist jeweils innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Heranziehungsbescheides fällig, soweit nicht im Bescheid ausdrücklich ein späterer Fälligkeitstermin bestimmt ist."
        },
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        "remarks": [
          {
            "text": "Die Abgabe entsteht mit Ablauf des Erhebungsjahres.",
            "quote": "Der Abgabenanspruch entsteht mit Ablauf des Erhebungsjahres."
          },
          {
            "text": "Die Gemeinde kann schon im Lauf des Jahres eine Vorauszahlung auf die erwartete Abgabe verlangen.",
            "quote": "Die Gemeinde kann während des Erhebungsjahres auf den zu erwartenden Abgabenanspruch eine Vorausleistung erheben."
          },
          {
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            "quote": "Beginn und Ende der abgabenpflichtigen Tätigkeit innerhalb eines Monats anzuzeigen"
          },
          {
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            "quote": "Als Beendigung einer abgabenpflichtigen Tätigkeit ist nicht anzusehen, wenn diese nur saisonal ausgeübt wird."
          },
          {
            "text": "Gehen die Angaben nicht rechtzeitig ein oder besteht der Verdacht, dass sie unvollständig oder unrichtig sind, kann die Berechnungsgrundlage geschätzt werden.",
            "quote": "Werden fristgerecht keine Angaben gemacht oder besteht der Verdacht, dass die Angaben unvollständig oder unrichtig sind, so kann die für die Abgabenfestsetzung zuständige Stelle an Ort und Stelle ermitteln oder die Berechnungsgrundlagen schätzen."
          },
          {
            "text": "Das Amt Föhr-Amrum führt das Verzeichnis der Abgabepflichtigen und verwendet die Daten für die Erhebung der Abgabe.",
            "quote": "Das Amt Föhr-Amrum ist befugt, auf der Grundlage von Angaben tourismusabgabepflichtigen Personen und von Daten, die nach Absatz 1 anfallen, Verzeichnis der Abgabepflichtigen mit den für die Abgabenerhebung nach dieser Satzung erforderlichen Daten zu führen"
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    {
      "slug": "wrixum",
      "name": "Gemeinde Wrixum",
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          "title": "Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe (Kurabgabesatzung) in der Gemeinde Wrixum vom 18.10.2024, Ortsrecht der Gemeinde Wrixum (Amt Föhr-Amrum)",
          "url": "https://daten2.verwaltungsportal.de/dateien/seitengenerator/87d04a8a1ca2c75ad04587faa555bb16147581/11_KA_neu_2025.pdf",
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              "reading": "Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, wenn sie sich in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson befinden, nicht aber im Rahmen einer Gruppenreise (Klassenfahrt 0.ä.), bei Nachweis des Lebensalters."
            },
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              "reading": "Menschen mit Behinderung, die nachweislich durch amtliche Unterlagen auf ständige Begleitung angewiesen sind. Die Begleitperson ist ebenfalls kurabgabefrei, wenn sie zusammen mit der in Satz 1 genannten Person in derselben Unterkunft beherbergt wird."
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              "reading": "Großeltern, Eltern, Kinder, Kindeskinder, Geschwister und Geschwisterkinder, Schwiegereltern, Schwiegertöchter und -söhne, Ehegatten, Lebenspartner/innen, Schwägerinnen und Schwager von Personen, die in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben, wenn sie unentgeltlich in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen sind"
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              "reading": "Personen, die in Ausübung ihres Dienstes, Berufes oder Gewerbes im Auftrag ortsansässiger Auftraggeber anwesend sind, soweit sie die gemeindlichen Kur- und Erholungseinrichtungen und -veranstaltungen nicht in Anspruch nehmen."
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              "reading": "Für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die sie sich nicht in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson befinden oder die an einer Gruppenreise teilnehmen, beträgt die Kurabgabe in Abweichung zu den vorgenannten Sätzen 0,50 € je Aufenthaltstag."
            },
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              "reading": "Die Kurabgabe wird mit den anderen Gemeinden der Insel Föhr - Alkersum, Borgsum, Dunsum, Midlum, Nieblum, Oevenum, Oldsum, Süderende, Utersum, Witsum und der Stadt Wyk auf Föhr auf Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages als eine gemeinsame Kurabgabe nach $ 10 Abs. 2 Satz 4 KAG erhoben."
            },
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              "reading": "Die Kurabgabe wird für die Dauer jedes ununterbrochenen Aufenthaltes in einem Kalenderjahr mit den in Absatz 1 genannten Sätzen, bei mehreren Aufenthalten im Kalenderjahr höchstens jedoch in Höhe der Jahreskurabgabe nach Absatz 3, erhoben.",
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              "page": 3,
              "reading": "Die Jahreskurabgabe beträgt für jede abgabepflichtige Person im Kalenderjahr 105,00 € Zur Berechnung der Jahreskurabgabe werden 30 Tagessätze der Hauptsaison als Grundlage genommen."
            },
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              "reading": "Zur Erfüllung der Melde-, Einziehungs- und Abführungspflichten können die Unterkunftsgebenden wählen, ob sie das elektronische Meldescheinverfahren (8 9) oder das Papiermeldescheinverfahren (8 10) nutzen möchten. Die Entscheidung hat die unterkunftsgebende Person der in $ 13 genannten Stelle schriftlich vor der Aufnahme der Personenbeherbergung mitzuteilen."
            },
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              "page": 7,
              "reading": "Die unterkunftsgebende Person ist verpflichtet, für die von ihr ausgehändigten Vordrucke die Kurabgabe zu errechnen, diese vom Gast einzuziehen und innerhalb von zwei Kalenderwochen ab Ankunftstag des Gastes an die in & 13 genannte Stelle kostenfrei abzuführen."
            },
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              "reading": "Jede unterkunftsgebende Person ist verpflichtet, die Kurabgabensatzung für die Gäste sichtbar auszulegen."
            },
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              "page": 5,
              "reading": "Alle Unterkunftsgebenden sind verpflichtet, jeder von ihnen aufgenommenen Person eine Kurkarte auszustellen, die von der aufgenommenen Person zu zahlende Kurabgabe einzuziehen und die Abgabe an die in $ 13 genannte Stelle kostenlos abzuführen."
            },
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              "page": 7,
              "reading": "Die Abbuchung der jeweiligen Kurabgaben wird frühestens zwei Wochen nach dem Abreisetag der betroffenen Gäste durch das System vorgenommen."
            },
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              "page": 6,
              "reading": "Spätestens am Tag nach der Ankunft der beherbergten Person (Fälligkeit der Kurabgabe) ist der entsprechende, vorher im System erfasste Meldeschein mit dem eigenen Drucker auf einer der überlassenen Druckvorlagen auszudrucken."
            }
          ]
        },
        "ta": {
          "title": "Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Tourismusabgabesatzung) in der Gemeinde Wrixum vom 19.12.2025",
          "url": "https://daten2.verwaltungsportal.de/dateien/seitengenerator/87d04a8a1ca2c75ad04587faa555bb16147581/11_TA_2026.pdf",
          "kind": "statute",
          "inForce": "2026-01-01",
          "changedOn": "2026-10-15",
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              "reading": "Abgabenpflichtig sind die natürlichen und juristischen Personen sowie die Personenvereinigungen, denen durch den Tourismus im Gemeindegebiet wirtschaftliche Vorteile geboten werden."
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              "reading": "Der Abgabensatz beträgt 8,27 %."
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              "reading": "Vermietung von Ferienwohnungen/-appartements/-häusern, Umsatz bis 30 T€"
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              "reading": "Vermietung von Ferienwohnungen/-appartements/-häusern, Umsatz über 30 T€"
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              "reading": "18% 15% 25% 21% 11% 6%"
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              "reading": "100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100%"
            },
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              "reading": "2% 2% 1% 16% 12%"
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              "reading": "Zeltplätze, Campingplätze"
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              "where": "businessLevy.letting[8].turnover.advantage",
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              "reading": "100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100%"
            },
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              "where": "businessLevy.letting[8].turnover.profit",
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              "reading": "2% 2% 1% 16% 12%"
            },
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              "where": "businessLevy.letting[9]",
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              "reading": "sonstige Betriebe der Gästebeherbergung"
            },
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              "where": "businessLevy.letting[9].turnover.advantage",
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              "reading": "100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100%"
            },
            {
              "where": "businessLevy.letting[9].turnover.profit",
              "page": 5,
              "reading": "2% 2% 1% 16% 12%"
            },
            {
              "where": "businessLevy.basis",
              "page": 2,
              "reading": "abzüglich gegebenenfalls enthaltener Umsatzsteuer, zu verstehen. ?Maßgeblich ist der im Erhebungsjahr (8 1 Abs. 3) vereinnahmte Umsatz."
            },
            {
              "where": "businessLevy.minimum",
              "page": 2,
              "reading": "Die Tourismusabgabe wird nicht festgesetzt, erhoben oder nachgefordert, wenn die Forderung im Einzelfall den Betrag von fünf Euro nicht übersteigt."
            },
            {
              "where": "businessLevy.reporting",
              "page": 3,
              "reading": "bis zum 31. März eines jeden Jahres die zur Berechnung erforderlichen Angaben durch Vorlage geeigneter Nachweise (z.B. Umsatzsteuervoranmeldungen, Umsatzsteuererklärung, Umsatzsteuerbescheid, Erklärungen des Steuerberaters"
            },
            {
              "where": "businessLevy.deadline",
              "page": 2,
              "reading": "Die Tourismusabgabe ebenso wie die Vorausleistung ist jeweils innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Heranziehungsbescheides fällig, soweit nicht im Bescheid ausdrücklich ein späterer Fälligkeitstermin bestimmt ist."
            },
            {
              "where": "businessLevy.remarks[0]",
              "page": 2,
              "reading": "Der Abgabenanspruch entsteht mit Ablauf des Erhebungsjahres."
            },
            {
              "where": "businessLevy.remarks[1]",
              "page": 2,
              "reading": "Die Gemeinde kann während des Erhebungsjahres auf den zu erwartenden Abgabenanspruch eine Vorausleistung erheben."
            },
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              "where": "businessLevy.remarks[2]",
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              "reading": "Beginn und Ende der abgabenpflichtigen Tätigkeit innerhalb eines Monats anzuzeigen"
            },
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              "where": "businessLevy.remarks[3]",
              "page": 2,
              "reading": "Als Beendigung einer abgabenpflichtigen Tätigkeit ist nicht anzusehen, wenn diese nur saisonal ausgeübt wird."
            },
            {
              "where": "businessLevy.remarks[4]",
              "page": 3,
              "reading": "Werden fristgerecht keine Angaben gemacht oder besteht der Verdacht, dass die Angaben unvollständig oder unrichtig sind, so kann die für die Abgabenfestsetzung zuständige Stelle an Ort und Stelle ermitteln oder die Berechnungsgrundlagen schätzen."
            },
            {
              "where": "businessLevy.remarks[5]",
              "page": 4,
              "reading": "Das Amt Föhr-Amrum ist befugt, auf der Grundlage von Angaben tourismusabgabepflichtigen Personen und von Daten, die nach Absatz 1 anfallen, Verzeichnis der Abgabepflichtigen mit den für die Abgabenerhebung nach dieser Satzung erforderlichen Daten zu führen"
            }
          ]
        },
        "bnetza": {
          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
          "url": "https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Digitales/Kurzzeitvermietung/_func/Area-Liste-xls.html?nn=686258",
          "kind": "federal",
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          "verifiedOn": "2026-10-15",
          "changedOn": "2026-10-15"
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      "levy": {
        "name": "Kurabgabe",
        "source": "satzung",
        "counting": {
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          "quote": "Bei der Berechnung der Kurabgabe für Übernachtungsgäste wird der Tag der Anreise als voller Tag, der Tag der Abreise nicht gewertet."
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            "label": "Hauptkurzeit",
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              "quote": "Die Kurabgabe beträgt für jede abgabepflichtige Person in der Hauptkurzeit vom 1. März bis 31.Oktober täglich 3,50 €."
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                "quote": "Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, wenn sie sich in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson befinden, nicht aber im Rahmen einer Gruppenreise (Klassenfahrt o.ä.), bei Nachweis des Lebensalters."
              }
            ]
          },
          {
            "label": "Übrige Zeit",
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              {
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            "adult": {
              "cents": 180,
              "quote": "In der übrigen Zeit beträgt sie täglich 1,80 €."
            },
            "children": [
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                "cents": 0,
                "quote": "Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, wenn sie sich in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson befinden, nicht aber im Rahmen einer Gruppenreise (Klassenfahrt o.ä.), bei Nachweis des Lebensalters."
              }
            ]
          }
        ],
        "maxNights": null,
        "exemptions": [
          {
            "text": "Menschen mit Behinderung, die nachweislich auf ständige Begleitung angewiesen sind, und ihre Begleitperson in derselben Unterkunft",
            "quote": "Menschen mit Behinderung, die nachweislich durch amtliche Unterlagen auf ständige Begleitung angewiesen sind. Die Begleitperson ist ebenfalls kurabgabefrei, wenn sie zusammen mit der in Satz 1 genannten Person in derselben Unterkunft beherbergt wird."
          },
          {
            "text": "Angehörige von Einwohnern, die unentgeltlich bei ihnen wohnen und die Kureinrichtungen nicht nutzen",
            "quote": "Großeltern, Eltern, Kinder, Kindeskinder, Geschwister und Geschwisterkinder, Schwiegereltern, Schwiegertöchter und -söhne, Ehegatten, Lebenspartner/innen, Schwägerinnen und Schwager von Personen, die in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben, wenn sie unentgeltlich in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen sind"
          },
          {
            "text": "Wer im Auftrag ortsansässiger Auftraggeber beruflich auf der Insel ist und die Kureinrichtungen nicht nutzt",
            "quote": "Personen, die in Ausübung ihres Dienstes, Berufes oder Gewerbes im Auftrag ortsansässiger Auftraggeber anwesend sind, soweit sie die gemeindlichen Kur- und Erholungseinrichtungen und -veranstaltungen nicht in Anspruch nehmen."
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ohne volljährige Begleitung oder auf einer Gruppenreise zahlen 0,50 € je Aufenthaltstag.",
            "quote": "Für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die sie sich nicht in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson befinden oder die an einer Gruppenreise teilnehmen, beträgt die Kurabgabe in Abweichung zu den vorgenannten Sätzen 0,50 € je Aufenthaltstag."
          },
          {
            "text": "Die Kurabgabe gilt gemeinsam für ganz Föhr; Wrixum erhebt sie zusammen mit den übrigen Inselgemeinden und der Stadt Wyk.",
            "quote": "Die Kurabgabe wird mit den anderen Gemeinden der Insel Föhr – Alkersum, Borgsum, Dunsum, Midlum, Nieblum, Oevenum, Oldsum, Süderende, Utersum, Witsum und der Stadt Wyk auf Föhr auf Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages als eine gemeinsame Kurabgabe nach § 10 Abs. 2 Satz 4 KAG erhoben."
          },
          {
            "text": "Über mehrere Aufenthalte im Kalenderjahr zahlt ein Gast höchstens die Jahreskurabgabe.",
            "quote": "Die Kurabgabe wird für die Dauer jedes ununterbrochenen Aufenthaltes in einem Kalenderjahr mit den in Absatz 1 genannten Sätzen, bei mehreren Aufenthalten im Kalenderjahr höchstens jedoch in Höhe der Jahreskurabgabe nach Absatz 3, erhoben."
          },
          {
            "text": "Die Jahreskurabgabe beträgt 105,00 € je Person, berechnet aus 30 Tagessätzen der Hauptsaison.",
            "quote": "Die Jahreskurabgabe beträgt für jede abgabepflichtige Person im Kalenderjahr 105,00 € Zur Berechnung der Jahreskurabgabe werden 30 Tagessätze der Hauptsaison als Grundlage genommen."
          },
          {
            "text": "Ob du elektronisch oder mit Papiermeldescheinen meldest, teilst du der Föhr Tourismus GmbH vor der ersten Vermietung schriftlich mit.",
            "quote": "Zur Erfüllung der Melde-, Einziehungs- und Abführungspflichten können die Unterkunftsgebenden wählen, ob sie das elektronische Meldescheinverfahren (§ 9) oder das Papiermeldescheinverfahren (§ 10) nutzen möchten. Die Entscheidung hat die unterkunftsgebende Person der in § 13 genannten Stelle schriftlich vor der Aufnahme der Personenbeherbergung mitzuteilen."
          },
          {
            "text": "Mit Papiermeldescheinen führst du die Kurabgabe binnen zwei Kalenderwochen ab Ankunft des Gastes ab.",
            "quote": "Die unterkunftsgebende Person ist verpflichtet, für die von ihr ausgehändigten Vordrucke die Kurabgabe zu errechnen, diese vom Gast einzuziehen und innerhalb von zwei Kalenderwochen ab Ankunftstag des Gastes an die in § 13 genannte Stelle kostenfrei abzuführen."
          },
          {
            "text": "Vermieter müssen die Kurabgabensatzung für ihre Gäste sichtbar auslegen.",
            "quote": "Jede unterkunftsgebende Person ist verpflichtet, die Kurabgabensatzung für die Gäste sichtbar auszulegen."
          }
        ],
        "hostDuty": {
          "text": "Wer Gäste beherbergt, stellt jedem Gast eine Kurkarte aus, zieht die Kurabgabe ein und führt sie an die Föhr Tourismus GmbH ab.",
          "quote": "Alle Unterkunftsgebenden sind verpflichtet, jeder von ihnen aufgenommenen Person eine Kurkarte auszustellen, die von der aufgenommenen Person zu zahlende Kurabgabe einzuziehen und die Abgabe an die in § 13 genannte Stelle kostenlos abzuführen."
        },
        "deadline": {
          "text": "Im elektronischen Verfahren wird die Kurabgabe per SEPA-Lastschrift eingezogen, frühestens zwei Wochen nach der Abreise der Gäste.",
          "quote": "Die Abbuchung der jeweiligen Kurabgaben wird frühestens zwei Wochen nach dem Abreisetag der betroffenen Gäste durch das System vorgenommen."
        },
        "reporting": {
          "text": "Im elektronischen Meldescheinverfahren erfasst du die Gäste im System und druckst ihre Gästekarten spätestens am Tag nach der Ankunft aus.",
          "quote": "Spätestens am Tag nach der Ankunft der beherbergten Person (Fälligkeit der Kurabgabe) ist der entsprechende, vorher im System erfasste Meldeschein mit dem eigenen Drucker auf einer der überlassenen Druckvorlagen auszudrucken."
        }
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        "source": "bnetza",
        "asOf": "2026-10-01",
        "quote": "Stand: 01.10.2026"
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      "businessLevy": {
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        "payer": {
          "text": "Zahlen musst du, wenn dir der Tourismus im Gemeindegebiet wirtschaftliche Vorteile bietet.",
          "quote": "Abgabenpflichtig sind die natürlichen und juristischen Personen sowie die Personenvereinigungen, denen durch den Tourismus im Gemeindegebiet wirtschaftliche Vorteile geboten werden."
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          {
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          {
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          {
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          {
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          {
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          {
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          },
          {
            "label": "Sonstige Betriebe der Gästebeherbergung",
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          }
        ],
        "rate": {
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          "quote": "Der Abgabensatz beträgt 8,27 %."
        },
        "basis": {
          "text": "Es zählt der Umsatz aus der Vermietung, den du im Erhebungsjahr einnimmst, ohne die darin enthaltene Umsatzsteuer.",
          "quote": "abzüglich gegebenenfalls enthaltener Umsatzsteuer, zu verstehen. Maßgeblich ist der im Erhebungsjahr (§ 1 Abs. 3) vereinnahmte Umsatz."
        },
        "minimum": {
          "text": "Beträgt die Abgabe nicht mehr als fünf Euro, wird sie nicht festgesetzt und nicht erhoben.",
          "quote": "Die Tourismusabgabe wird nicht festgesetzt, erhoben oder nachgefordert, wenn die Forderung im Einzelfall den Betrag von fünf Euro nicht übersteigt."
        },
        "reporting": {
          "text": "Bis zum 31. März jedes Jahres teilst du die Angaben mit, die für die Berechnung nötig sind, mit Nachweisen wie Umsatzsteuererklärung oder Umsatzsteuerbescheid.",
          "quote": "bis zum 31. März eines jeden Jahres die zur Berechnung erforderlichen Angaben durch Vorlage geeigneter Nachweise (z.B. Umsatzsteuervoranmeldungen, Umsatzsteuererklärung, Umsatzsteuerbescheid, Erklärungen des Steuerberaters"
        },
        "deadline": {
          "text": "Fällig ist die Abgabe einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids, wenn der Bescheid nicht ausdrücklich einen späteren Termin nennt.",
          "quote": "Die Tourismusabgabe ebenso wie die Vorausleistung ist jeweils innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Heranziehungsbescheides fällig, soweit nicht im Bescheid ausdrücklich ein späterer Fälligkeitstermin bestimmt ist."
        },
        "exemptions": [],
        "remarks": [
          {
            "text": "Die Abgabe entsteht mit Ablauf des Erhebungsjahres.",
            "quote": "Der Abgabenanspruch entsteht mit Ablauf des Erhebungsjahres."
          },
          {
            "text": "Die Gemeinde kann schon im Lauf des Jahres eine Vorauszahlung auf die erwartete Abgabe verlangen.",
            "quote": "Die Gemeinde kann während des Erhebungsjahres auf den zu erwartenden Abgabenanspruch eine Vorausleistung erheben."
          },
          {
            "text": "Beginn und Ende deiner Vermietung zeigst du innerhalb eines Monats an.",
            "quote": "Beginn und Ende der abgabenpflichtigen Tätigkeit innerhalb eines Monats anzuzeigen"
          },
          {
            "text": "Eine Vermietung, die du nur saisonal anbietest, beendet die Abgabepflicht nicht.",
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            "text": "Gehen die Angaben nicht rechtzeitig ein oder besteht der Verdacht, dass sie unvollständig oder unrichtig sind, kann die Berechnungsgrundlage geschätzt werden.",
            "quote": "Werden fristgerecht keine Angaben gemacht oder besteht der Verdacht, dass die Angaben unvollständig oder unrichtig sind, so kann die für die Abgabenfestsetzung zuständige Stelle an Ort und Stelle ermitteln oder die Berechnungsgrundlagen schätzen."
          },
          {
            "text": "Das Amt Föhr-Amrum führt das Verzeichnis der Abgabepflichtigen und verwendet die Daten für die Erhebung der Abgabe.",
            "quote": "Das Amt Föhr-Amrum ist befugt, auf der Grundlage von Angaben tourismusabgabepflichtigen Personen und von Daten, die nach Absatz 1 anfallen, Verzeichnis der Abgabepflichtigen mit den für die Abgabenerhebung nach dieser Satzung erforderlichen Daten zu führen"
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              "reading": "Als Beendigung einer abgabenpflichtigen Tätigkeit ist nicht anzusehen, wenn diese nur saisonal ausgeübt wird."
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              "reading": "Werden fristgerecht keine Angaben gemacht oder besteht der Verdacht, dass die Angaben unvollständig oder unrichtig sind, so kann die für die Apgabenfestsetzung zuständige Stelle an Ort und Stelle ermitteln oder die Berechnungsgrundlagen schätzen."
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              "reading": "Das Amt Föhr-Amrum ist befugt, auf der Grundlage von Angaben tourismusabgabepflichtigen Personen und von Daten, die nach Absatz 1 anfallen, Verzeichnis der Abgabepflichtigen mit den für die Abgabenerhebung nach dieser Satzung erforderlichen Daten zu führen"
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          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
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                "quote": "Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, wenn sie sich in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson befinden, nicht aber im Rahmen einer Gruppenreise (Klassenfahrt o.ä.), bei Nachweis des Lebensalters."
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          {
            "text": "Menschen mit Behinderung, die nachweislich auf ständige Begleitung angewiesen sind, und ihre Begleitperson in derselben Unterkunft",
            "quote": "Menschen mit Behinderung, die nachweislich durch amtliche Unterlagen auf ständige Begleitung angewiesen sind. Die Begleitperson ist ebenfalls kurabgabefrei, wenn sie zusammen mit der in Satz 1 genannten Person in derselben Unterkunft beherbergt wird."
          },
          {
            "text": "Angehörige von Einwohnern, die unentgeltlich bei ihnen wohnen und die Kureinrichtungen nicht nutzen",
            "quote": "Großeltern, Eltern, Kinder, Kindeskinder, Geschwister und Geschwisterkinder, Schwiegereltern, Schwiegertöchter und -söhne, Ehegatten, Lebenspartner/innen, Schwägerinnen und Schwager von Personen, die in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben, wenn sie unentgeltlich in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen sind"
          },
          {
            "text": "Wer im Auftrag ortsansässiger Auftraggeber beruflich auf der Insel ist und die Kureinrichtungen nicht nutzt",
            "quote": "Personen, die in Ausübung ihres Dienstes, Berufes oder Gewerbes im Auftrag ortsansässiger Auftraggeber anwesend sind, soweit sie die gemeindlichen Kur- und Erholungseinrichtungen und -veranstaltungen nicht in Anspruch nehmen."
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ohne volljährige Begleitung oder auf einer Gruppenreise zahlen 0,50 € je Aufenthaltstag.",
            "quote": "Für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die sie sich nicht in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson befinden oder die an einer Gruppenreise teilnehmen, beträgt die Kurabgabe in Abweichung zu den vorgenannten Sätzen 0,50 € je Aufenthaltstag."
          },
          {
            "text": "Die Kurabgabe gilt gemeinsam für ganz Föhr; Wyk erhebt sie zusammen mit den übrigen Inselgemeinden.",
            "quote": "Die Kurabgabe wird mit den anderen Gemeinden der Insel Föhr – Alkersum, Borgsum, Dunsum, Midlum, Nieblum, Oevenum, Oldsum, Süderende, Utersum, Witsum und Wrixum auf Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages als eine gemeinsame Kurabgabe nach § 10 Abs. 2 Satz 4 KAG erhoben."
          },
          {
            "text": "Über mehrere Aufenthalte im Kalenderjahr zahlt ein Gast höchstens die Jahreskurabgabe.",
            "quote": "Die Kurabgabe wird für die Dauer jedes ununterbrochenen Aufenthaltes in einem Kalenderjahr mit den in Absatz 1 genannten Sätzen, bei mehreren Aufenthalten im Kalenderjahr höchstens jedoch in Höhe der Jahreskurabgabe nach Absatz 3, erhoben."
          },
          {
            "text": "Die Jahreskurabgabe beträgt 105,00 € je Person, berechnet aus 30 Tagessätzen der Hauptsaison.",
            "quote": "Die Jahreskurabgabe beträgt für jede abgabepflichtige Person im Kalenderjahr 105,00 € Zur Berechnung der Jahreskurabgabe werden 30 Tagessätze der Hauptsaison als Grundlage genommen."
          },
          {
            "text": "Ob du elektronisch oder mit Papiermeldescheinen meldest, teilst du der Föhr Tourismus GmbH vor der ersten Vermietung schriftlich mit.",
            "quote": "Zur Erfüllung der Melde-, Einziehungs- und Abführungspflichten können die Unterkunftsgebenden wählen, ob sie das elektronische Meldescheinverfahren (§ 9) oder das Papiermeldescheinverfahren (§ 10) nutzen möchten. Die Entscheidung hat die unterkunftsgebende Person der in § 13 genannten Stelle schriftlich vor der Aufnahme der Personenbeherbergung mitzuteilen."
          },
          {
            "text": "Mit Papiermeldescheinen führst du die Kurabgabe binnen zwei Kalenderwochen ab Ankunft des Gastes ab.",
            "quote": "Die unterkunftsgebende Person ist verpflichtet, für die von ihr ausgehändigten Vordrucke die Kurabgabe zu errechnen, diese vom Gast einzuziehen und innerhalb von zwei Kalenderwochen ab Ankunftstag des Gastes an die in § 13 genannte Stelle kostenfrei abzuführen."
          },
          {
            "text": "Vermieter müssen die Kurabgabensatzung für ihre Gäste sichtbar auslegen.",
            "quote": "Jede unterkunftsgebende Person ist verpflichtet, die Kurabgabensatzung für die Gäste sichtbar auszulegen."
          }
        ],
        "hostDuty": {
          "text": "Wer Gäste beherbergt, stellt jedem Gast eine Kurkarte aus, zieht die Kurabgabe ein und führt sie an die Föhr Tourismus GmbH ab.",
          "quote": "Alle Unterkunftsgebenden sind verpflichtet, jeder von ihnen aufgenommenen Person eine Kurkarte auszustellen, die von der aufgenommenen Person zu zahlende Kurabgabe einzuziehen und die Abgabe an die in § 13 genannte Stelle kostenlos abzuführen."
        },
        "deadline": {
          "text": "Im elektronischen Verfahren wird die Kurabgabe per SEPA-Lastschrift eingezogen, frühestens zwei Wochen nach der Abreise der Gäste.",
          "quote": "Die Abbuchung der jeweiligen Kurabgaben wird frühestens zwei Wochen nach dem Abreisetag der betroffenen Gäste durch das System vorgenommen."
        },
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          "text": "Im elektronischen Meldescheinverfahren erfasst du die Gäste im System und druckst ihre Gästekarten spätestens am Tag nach der Ankunft aus.",
          "quote": "Spätestens am Tag nach der Ankunft der beherbergten Person (Fälligkeit der Kurabgabe) ist der entsprechende, vorher im System erfasste Meldeschein mit dem eigenen Drucker auf einer der überlassenen Druckvorlagen auszudrucken."
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          "quote": "Abgabenpflichtig sind die natürlichen und juristischen Personen sowie die Personenvereinigungen, denen durch den Tourismus im Stadtgebiet wirtschaftliche Vorteile geboten werden."
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          "quote": "Die Tourismusabgabe wird nicht festgesetzt, erhoben oder nachgefordert, wenn die Forderung im Einzelfall den Betrag von fünf Euro nicht übersteigt."
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          "quote": "bis zum 31. März eines jeden Jahres die zur Berechnung erforderlichen Angaben durch Vorlage geeigneter Nachweise (z.B. Umsatzsteuervoranmeldungen, Umsatzsteuererklärung, Umsatzsteuerbescheid, Erklärungen des Steuerberaters"
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          "quote": "Die Tourismusabgabe ebenso wie die Vorausleistung ist jeweils innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Heranziehungsbescheides fällig, soweit nicht im Bescheid ausdrücklich ein späterer Fälligkeitstermin bestimmt ist."
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          },
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          {
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          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
          "url": "https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Digitales/Kurzzeitvermietung/_func/Area-Liste-xls.html?nn=686258",
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                "quote": "Von der Entrichtung eines Kurbeitrages sind auf Antrag befreit: 1. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres,"
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            ]
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          {
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            "quote": "2. Teilnehmer an Tagungen, Lehrgängen und Kursen,"
          },
          {
            "text": "Wer sich nur zur Ausübung seines Berufs oder zu Ausbildungszwecken im Erhebungsgebiet aufhält, auf Antrag",
            "quote": "3. Personen, die sich nur zur Ausübung ihres Berufes oder zu Ausbildungszwecken im Erhebungsgebiet aufhalten,"
          },
          {
            "text": "Bettlägerige Kranke für die Zeit, in der sie ihre Unterkunft nicht verlassen können und keine Kurmittel nutzen, mit ärztlichem Attest, auf Antrag",
            "quote": "5. bettlägerige Kranke für die Zeit, in der sie ihre Unterkunft nicht verlassen können und keine Kurmittel in Anspruch nehmen, bei Vorlage eines ärztlichen Attestes."
          },
          {
            "text": "Besuch einer Familie am Ort ohne Entgelt, wenn der Gast keine Kureinrichtungen oder Kurveranstaltungen nutzt",
            "quote": "1. Personen, die als Hausbesuch bei einer im Erhebungsgebiet wohnhaften Familie unentgeltliche Aufnahme finden und weder Kureinrichtungen noch Kurveranstaltungen in Anspruch nehmen,"
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Der Kurbeitrag wird nur im Ortsteil Bad Liebenstein erhoben.",
            "quote": "Erhebungsgebiet ist der Ortsteil Bad Liebenstein."
          },
          {
            "text": "Die 3. Änderungssatzung hat den Satz je Aufenthaltstag von 2,00 auf 3,00 Euro angehoben.",
            "quote": "In § 6 Abs. 1 Satz 1 wird der Betrag „2,00 EUR“ durch „3,00 EUR“ ersetzt.",
            "source": "aenderung3"
          },
          {
            "text": "Wer Eigentümer oder Besitzer einer Wohneinheit ist und seinen Hauptwohnsitz nicht in Bad Liebenstein hat, zahlt unabhängig von Dauer und Häufigkeit der Aufenthalte einmal im Kalenderjahr 84,00 Euro.",
            "quote": "Von Beitragspflichtigen, die Eigentümer oder Besitzer einer Wohneinheit (z. B. Ferienwohnung, Ferien- oder Wochenendhaus) sind und die nicht ihren Hauptwohnsitz in Bad Liebenstein haben, wird unabhängig von der Dauer oder der Häufigkeit ihrer Aufenthalte während eines Kalenderjahres und der Lage der Wohneinheit im Erhebungsgebiet einmal im Kalenderjahr der Kurbeitrag in Höhe von 84,00 EUR erhoben."
          },
          {
            "text": "Alle Befreiungen gelten nur auf Antrag des Gastes.",
            "quote": "Von der Entrichtung eines Kurbeitrages sind auf Antrag befreit:"
          },
          {
            "text": "Wer ausschließlich das elektronische Meldeverfahren der Stadt nutzt, bekommt einen Digitalbonus von 5 Prozent des Kurbeitrages gutgeschrieben.",
            "quote": "Soweit die Wohnungsgeber ihre Meldungen ausschließlich über das von der Stadtverwaltung eingerichtete elektronische Meldeverfahren abwickeln erhalten sie einen Digitalbonus in Höhe von 5 % des Kurbeitrages."
          },
          {
            "text": "Bricht ein Gast vorzeitig ab, bekommt er den Kurbeitrag anteilig zurück, wenn er das spätestens am Abreisetag bei dir geltend macht.",
            "quote": "Bricht der Beitragspflichtige seinen Aufenthalt vorzeitig ab, so erhält er auf Antrag gegen Vorlage der Kurkarte den entrichteten Kurbeitrag anteilig erstattet. Die Erstattung ist spätestens am Tag der Abreise gegenüber dem Wohnungsgeber geltend zu machen."
          },
          {
            "text": "Du haftest neben dem Gast als Gesamtschuldner für die rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung des Kurbeitrages.",
            "quote": "Der Wohnungsgeber haftet neben den Beitragspflichtigen für die rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung des Kurbeitrages als Gesamtschuldner."
          },
          {
            "text": "Mit dem Papier-Meldeschein gibst du den Durchschlag für die Stadt innerhalb von sieben Werktagen nach der Abreise des Gastes ab.",
            "quote": "Der Meldepflicht im Sinne des Absatzes 1 wird dadurch entsprochen, dass die für die Stadtverwaltung bestimmte Durchschrift des Meldescheins innerhalb von sieben Werktagen nach Abreise des Gastes bei der Stadtverwaltung abgegeben wird."
          },
          {
            "text": "Die Satzung hängst du in deinem Betrieb gut sichtbar für deine Gäste aus.",
            "quote": "Diese Satzung ist in jedem Betrieb im Sinne des § 10 Abs. 1 an allgemein zugänglicher Stelle deutlich sichtbar auszuhängen."
          }
        ],
        "hostDuty": {
          "text": "Du ziehst den Kurbeitrag im Voraus für die ganze Aufenthaltsdauer von deinen Gästen ein und führst ihn nach der Zahlungsaufforderung der Stadt unverzüglich ab.",
          "quote": "Der Wohnungsgeber hat den satzungsgemäßen Kurbeitrag von den Beitragspflichtigen im Voraus für die Aufenthaltsdauer einzuziehen und unverzüglich nach Zahlungsaufforderung an die Stadtverwaltung abzuführen."
        },
        "deadline": {
          "text": "Nach der Zahlungsaufforderung der Stadt führst du den Kurbeitrag unverzüglich ab.",
          "quote": "unverzüglich nach Zahlungsaufforderung an die Stadtverwaltung abzuführen."
        },
        "reporting": {
          "text": "Im Meldescheinsystem der Stadt meldest du Gäste unverzüglich, spätestens am Tag nach ihrer Abreise.",
          "quote": "Bei einer Datenerfassung über das internetbasierte Meldescheinsystem der Stadtverwaltung wird der Meldepflicht dadurch entsprochen, dass die Datenübermittlung unverzüglich, spätestens am Folgetag nach Abreise des Gastes, an die Stadtverwaltung erfolgt."
        }
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      "slug": "erfurt",
      "name": "Landeshauptstadt Erfurt",
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          "title": "Satzung zur Erhebung einer Beherbergungssteuer in der Landeshauptstadt Erfurt (Beherbergungssteuersatzung – BHStSEF) vom 12.12.2023, Stadt Erfurt, Stadtrecht 4.120",
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        "satzung2027": {
          "title": "Satzung zur Erhebung einer Beherbergungssteuer in der Landeshauptstadt Erfurt (Beherbergungssteuersatzung – BHStSEF), Fassung der 2. Änderungssatzung (Steuersatz ab 01.01.2027), Stadt Erfurt, Stadtrecht 4.120",
          "url": "https://www.erfurt.de/mam/ef/rathaus/stadtrecht/4/4120a.pdf",
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          "title": "Informationen zur Beherbergungssteuer in der Landeshauptstadt Erfurt, Stadt Erfurt",
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            "quote": "Die Abgabe beträgt 7 vom Hundert der Bemessungsgrundlage.",
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          "quote": "Bemessungsgrundlage ist der vom Übernachtungsgast für die Übernachtung aufgewendete Betrag (einschließlich Mehrwertsteuer). In die Bemessungsgrundlage sind keine Entgelte für sonstige Dienstleistungen einzubeziehen (z. B. Frühstück, Halb- oder Vollpension, Reinigungskosten, Parkgebühren).",
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          "quote": "Der Betreiber des Beherbergungsbetriebes ist verpflichtet, die Steuer zu kassieren, abzuführen und den Nachweis darüber zu führen."
        },
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          "text": "Du berechnest die Steuer selbst, meldest sie vierteljährlich bis zum 15. Tag nach Quartalsende an und zahlst sie bis dahin an die Stadtkasse.",
          "quote": "Der Betreiber des Beherbergungsbetriebes hat die Steuer bis zum 15. Kalendertag nach dem Ablauf des Kalendervierteljahres bei der für die Erhebung der Steuer zuständigen Stelle der Landeshauptstadt Erfurt mit der Erklärung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck in der errechneten Höhe anzumelden und an die Stadtkasse zu entrichten."
        },
        "reporting": {
          "text": "Wer eine Unterkunft eröffnet oder aufgibt, zeigt das der Stadt innerhalb eines Monats mit dem amtlichen Formular an.",
          "quote": "Wer im Gebiet der Landeshauptstadt Erfurt einen Beherbergungsbetrieb i. S. des Abs. 5 eröffnet oder endgültig aufgibt, hat dies der für die Erhebung der Steuer zuständigen Stelle der Landeshauptstadt Erfurt innerhalb eines Monats, unter Verwendung des amtlichen Formulars, anzuzeigen."
        },
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          {
            "text": "Minderjährige bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres zahlen nichts.",
            "quote": "Von der Zahlung einer Beherbergungssteuer befreit sind: 1. Minderjährige bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres"
          },
          {
            "text": "Wer für eine zwingend notwendige medizinische Behandlung in Erfurt übernachten muss, ist befreit.",
            "quote": "Personen, welche zum Zweck einer zwingend notwendigen medizinischen Behandlung in Erfurt übernachten müssen."
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Auch berufliche Übernachtungen sind steuerpflichtig, seit dem 1. Januar 2024.",
            "quote": "Sind beruflich zwingend erforderliche Übernachtungen (Geschäftsreisen) von der Beherbergungssteuer befreit? Nein.",
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          }
        ],
        "change": {
          "from": "2027-01-01",
          "text": "Die zweite Änderung der Satzung ändert den Steuersatz (§ 4) und tritt am 1. Januar 2027 in Kraft.",
          "quote": "§4 geändert c) 01.01.2027",
          "source": "satzung2027"
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          "text": "Bei einem zusammenhängenden Aufenthalt von mehr als zwei Monaten im selben Betrieb fällt für die weiteren Übernachtungen keine Steuer an.",
          "quote": "Sollte ein Übernachtungsgast länger als zwei Monate zusammenhängend im selben Beherbergungsbetrieb übernachten, unterliegen die weiteren Übernachtungen nicht der Steuerpflicht nach dieser Satzung."
        }
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        "source": "bnetza",
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        "satzung": {
          "title": "Satzung der Stadt Friedrichroda über die Erhebung eines Kurbeitrages vom 17.07.2018",
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              "where": "counting",
              "page": 2,
              "reading": "Der Tag der Ankunft und der Tag der Abreise werden zusammen als ein Aufenthaltstag gerechnet."
            },
            {
              "where": "periods[0].children[0]",
              "page": 2,
              "reading": "Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr (5,99 Jahre)."
            },
            {
              "where": "exemptions[0]",
              "page": 2,
              "reading": "Ortsfremde Personen, die sich aus beruflichen Gründen im Erhebungsgebiet aufhalten während der Dauer ihres Aufenthaltes. Diese Vergünstigung gilt nicht für deren Familienangehörige."
            },
            {
              "where": "exemptions[1]",
              "page": 2,
              "reading": "Personen, die als Hausbesuch bei einer im Erhebungsgebiet wohnhaften Familie unentgeltlich Aufnahme finden."
            },
            {
              "where": "exemptions[2]",
              "page": 2,
              "reading": "Personen, die von ihrem ständigen Wohnsitz aus Kurmittel in Wege ambulanter Behandlung in Anspruch nehmen."
            },
            {
              "where": "remarks[0]",
              "page": 1,
              "reading": "Erhebungsgeebiet ist die Stadt Friedrichroda mit dem Ortsteil Finsterbergen."
            },
            {
              "where": "remarks[1]",
              "page": 2,
              "reading": "Der Kurbeitrag wird um 50% ermäßigt für Schwerbehinderte mit Behinderungsgrad von mindestens 50%"
            },
            {
              "where": "remarks[5]",
              "page": 4,
              "reading": "Sie haften der Stadt Friedrichroda gegenüber für den vollständigen und richtigen Einzug des Kurbeitrages."
            },
            {
              "where": "hostDuty",
              "page": 4,
              "reading": "Die Beherbergungsstätten haben den satzungsgemäßen Kurbeittag von den kurbeitragspflichtigen Personen treuhänderisch einzuziehen und an die Stadt Friedrichroda abzuführen."
            }
          ]
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          "title": "3. Änderung der Satzung der Stadt Friedrichroda über die Erhebung eines Kurbeitrages vom 06.11.2025",
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            "quote": "Ortsfremde Personen, die sich aus beruflichen Gründen im Erhebungsgebiet aufhalten während der Dauer ihres Aufenthaltes. Diese Vergünstigung gilt nicht für deren Familienangehörige."
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            "label": "Ganzjährig",
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            "adult": {
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              "quote": "a) für Erwachsene über 16 Jahre: 3,00 Euro",
              "source": "aenderung3"
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            "children": [
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                "quote": "Von der Zahlung des Kurbeitrages sind ohne Stellung eines Antrages Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr befreit.",
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                "quote": "b) für Kinder von 7 – 16 Jahre 1,50 Euro",
                "source": "aenderung3"
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            ]
          }
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        "maxNights": null,
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          {
            "text": "Familienbesucher von Einwohnern, die unentgeltlich in deren Haushalt aufgenommen werden",
            "quote": "Familienbesucher von Einwohnern, die in deren eigenem Haushalt unentgeltlich aufgenommen werden;"
          },
          {
            "text": "Personen, die in Oberhof ihren Nebenwohnsitz haben",
            "quote": "Personen, die in Oberhof ihren Nebenwohnsitz haben;"
          },
          {
            "text": "Dienstreisende, Tagungs-, Seminar- und Kongressteilnehmer bis 24 Stunden Aufenthalt",
            "quote": "Dienstreisende, Tagungs- und Lehrgangsteilnehmer einschließlich Teilnehmer an Seminaren und Kongressen, sofern sie sich nicht länger als 24 Stunden im Erhebungsgebiet aufhalten;"
          },
          {
            "text": "Kaderathleten und ihre Betreuer bei registrierten Wettkämpfen im Thüringer Wintersportzentrum",
            "quote": "Leistungssportler und deren Betreuer, die in einem Kader organisiert sind und sich zu einem offiziellen Wettkampf, der im Thüringer Wintersportzentrum Oberhof (TWZ) registriert ist, im Erhebungsgebiet aufhalten."
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 50 und ihre eingetragene Begleitperson mit Merkzeichen B zahlen 1,50 € je Aufenthaltstag.",
            "quote": "c) für Behinderte ab GB50 und eingetragene Begleitpersonen mit dem Merkzeichen B 1,50 Euro",
            "source": "aenderung3"
          },
          {
            "text": "Der Kurbeitrag enthält die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer.",
            "quote": "Im Kurbeitrag ist die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten."
          },
          {
            "text": "Du meldest jede Vermietung, auch wenn der Gast keinen Kurbeitrag zahlt.",
            "quote": "Es besteht grundsätzlich Meldepflicht für jede Vermietung, unabhängig davon, ob die beherbergte Person kurbeitragspflichtig ist oder nicht."
          },
          {
            "text": "Du haftest neben dem Gast als Gesamtschuldner für die rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung.",
            "quote": "Der Wohnungsgeber (Vermieter) haftet neben den Beitragspflichtigen für die rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung des Kurbeitrages als Gesamtschuldner."
          },
          {
            "text": "Du führst die Meldeformulare fortlaufend und bewahrst sie nach den gesetzlichen Fristen auf.",
            "quote": "Der Wohnungsgeber (Vermieter) hat die Meldeformulare fortlaufend zu führen. Sie sind nach den aktuellen gesetzlichen Fristen aufzubewahren.",
            "source": "aenderung2"
          }
        ],
        "hostDuty": {
          "text": "Wer Gäste beherbergt, zieht den Kurbeitrag im Voraus für die Aufenthaltsdauer ein und führt ihn an die Stadtverwaltung ab.",
          "quote": "Der Wohnungsgeber (Vermieter) hat den satzungsgemäßen Kurbeitrag von den Beitragspflichtigen im Voraus für die Aufenthaltsdauer einzuziehen und an die Stadtverwaltung abzuführen."
        },
        "deadline": {
          "text": "Der Kurbeitrag ist für den ganzen Aufenthalt mit Beginn der Beitragspflicht fällig; eine feste Abführungsfrist nennt die Satzung nicht.",
          "quote": "Die gesamte Beitragsschuld ist mit Beginn der Beitragspflicht nach Absatz 1 fällig."
        },
        "reporting": {
          "text": "Du nimmst die Gästedaten über das von der Stadt vorgegebene System auf, das für Kurbeitrag und Gästekarte nötig ist.",
          "quote": "Der Wohnungsgeber (Vermieter) hat über das durch die Stadt Oberhof vorgegebene System die Daten des Gastes aufzunehmen, die zur Erhebung des Kurbeitrages und für die Nutzung der Gästekarte zwingend benötigt werden.",
          "source": "aenderung2"
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      },
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      "businessLevy": {
        "name": "Tourismusbeitrag",
        "source": "fvb",
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          "text": "Zahlen musst du, wenn du in Oberhof selbstständig tätig bist und dir der Tourismus unmittelbar oder mittelbar wirtschaftliche Vorteile bringt.",
          "quote": "Abgabepflichtig sind die in der Gemeinde selbständig tätigen Personen und Unternehmen, denen aufgrund des Tourismus unmittelbar oder mittelbar wirtschaftliche Vorteile erwachsen."
        },
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          {
            "label": "Pensionen, Ferienwohnungen, Gästezimmer und andere Beherbergungsbetriebe",
            "quote": "Hotels, Motels, Gästehäuser, Erholungs-, Kur- und Fremdenheime, 85 Pensionen, Ferienwohnungen, -häuser, -appartements, Gästezimmer sowie andere Beherbergungsbetriebe und Campingplätze",
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                "quote": "Hotels, Motels, Gästehäuser, Erholungs-, Kur- und Fremdenheime, 85 Pensionen, Ferienwohnungen"
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            }
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        ],
        "rate": {
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          "quote": "Der Hebesatz wird auf 0,4 von Hundert festgesetzt.",
          "source": "fvbAenderung"
        },
        "basis": {
          "text": "Es zählt der Jahresumsatz im Sinne des Umsatzsteuergesetzes, grundsätzlich aus dem abgelaufenen Kalenderjahr.",
          "quote": "Die Mehreinnahmen aus dem Tourismus werden ermittelt aus dem Jahresumsatz im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 des Umsatzsteuergesetzes. Dabei ist grundsätzlich von dem Umsatz im abgelaufenen Kalenderjahr auszugehen."
        },
        "minimum": {
          "text": "Beträgt der Tourismusbeitrag voraussichtlich weniger als 10 Euro, wird er nicht erhoben.",
          "quote": "Ein Tourismusbeitrag wird nicht erhoben, wenn er voraussichtlich weniger als 10 € betragen würde."
        },
        "reporting": {
          "text": "Die Vermietung zeigst du innerhalb eines Monats nach dem Start an; deinen Umsatz teilst du der Stadt bis zum 31. März des Erhebungsjahres auf dem vorgesehenen Formblatt mit und belegst ihn, oder innerhalb eines Monats, wenn die Stadt dich schriftlich dazu auffordert.",
          "quote": "Die beitragspflichtige Tätigkeit ist innerhalb eines Monats nach Aufnahme anzuzeigen. Jede bzw. jeder Beitragspflichtige hat die zur Berechnung des Beitrages erforderlichen Angaben bis zum 31. März des Erhebungsjahres oder – soweit die Stadt dazu schriftlich auffordert – innerhalb eines Monats ab Zugang der Aufforderung mit dem dafür von der Stadt vorgesehenen Formblatt mitzuteilen und den Nachweis zu erbringen."
        },
        "deadline": {
          "text": "Der Beitrag kommt per Bescheid und ist einen Monat nach dessen Bekanntgabe fällig.",
          "quote": "Der Tourismusbeitrag wird innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des schriftlichen Abgabebescheides, der mit einer Berechnungsgrundlage versehen sein muss, fällig."
        },
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        "remarks": [
          {
            "text": "Den Hebesatz von 0,4 setzt die 1. Änderungssatzung; sie tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.",
            "quote": "Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.",
            "source": "fvbAenderung"
          },
          {
            "text": "In der Satzung vom 24.02.2025 lag der Hebesatz bei 0,3.",
            "quote": "Der Hebesatz wird auf 0,3 von Hundert festgesetzt.",
            "source": "fvb"
          },
          {
            "text": "Die Prozentzahl in der Tabelle ist der Vorteilssatz, ausgedrückt in Prozent des Jahresumsatzes.",
            "quote": "Lfd. Vorteilssatz Nr.: Beitragspflichtige in v.H."
          },
          {
            "text": "Der Beitrag jedes Pflichtigen wird auf volle Euro nach unten abgerundet.",
            "quote": "Die Abgabe der einzelnen Beitragspflichtigen wird auf volle Euro nach unten abgerundet.",
            "source": "fvbAenderung"
          },
          {
            "text": "Kannst du nachweisen, dass dein Vorteil aus dem Tourismus geringer ist, wird ein niedrigerer Prozentsatz zugrunde gelegt.",
            "quote": "Sofern ein Beitragspflichtiger nachweist, dass sein wirtschaftlicher Vorteil aus dem Tourismus geringer ist als der nach Absatz 3 zu ermittelnde Rahmen, muss der Berechnung des Tourismusbeitrags ein niedrigerer Prozentsatz zugrunde gelegt werden."
          },
          {
            "text": "Die Pflicht entsteht mit Beginn des Haushaltsjahres, frühestens mit dem Start deiner Vermietung.",
            "quote": "Die Abgabepflicht entsteht mit Beginn des Haushaltsjahres, für das die Abgabe erhoben wird, frühestens mit Aufnahme der abgabepflichtigen Erwerbstätigkeit."
          },
          {
            "text": "Die Stadt kann zum 1. Januar jedes Jahres Vorausleistungen in Höhe des Beitrags des Vorjahres erheben.",
            "quote": "Jährlich zum 1. Januar können Vorausleistungen in Höhe des Tourismusbeitrages des Vorjahres erhoben werden."
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      "name": "Stadt Weimar",
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      "state": "Thüringen",
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          "title": "Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe für Übernachtungen in Weimar, Lesefassung in der Fassung der 3. Änderungssatzung (Weimarer Ortsrecht 22.9, Stand 09.01.2019), Stadt Weimar",
          "url": "https://stadt.weimar.de/de/datei/download/id/7501,48/22.9_kulturfoerderabgabe_fuer_Uebernachtungen.pdf",
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          "title": "Bundesnetzagentur, Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung",
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      "levy": null,
      "lodgingTax": {
        "name": "Kulturförderabgabe für Übernachtungen",
        "source": "satzung",
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        ],
        "basis": {
          "text": "Die Abgabe wird je Person und Nacht erhoben, höchstens für sieben aufeinanderfolgende Übernachtungen.",
          "quote": "Bemessungsgrundlage ist die Übernachtung pro Person und Nacht - längstens jedoch für 7 aufeinanderfolgende Übernachtungen."
        },
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          "text": "Du ziehst die Abgabe als Vermieter bei deinen Gästen ein und führst sie an die Stadt ab.",
          "quote": "Zur Einziehung und Abführung der Abgabe, Führung des Nachweises sowie der damit verbundenen Meldungen gegenüber der Stadt Weimar ist der Betreiber des Beherbergungsbetriebes verpflichtet, der dem Übernachtungsgast das Zimmer zur Verfügung stellt."
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        "deadline": {
          "text": "Die Stadt setzt die Abgabe für das Quartal per Bescheid fest; sie ist einen Monat nach dessen Bekanntgabe fällig.",
          "quote": "Die errechnete Abgabe wird durch einen Abgabenbescheid für das Kalendervierteljahr festgesetzt. Sie wird einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides an den Abgabenschuldner fällig und ist von diesem an die Stadtkasse zu entrichten."
        },
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          "text": "Du reichst vierteljährlich bis zum 15. Tag nach Quartalsende eine Erklärung auf dem amtlichen Vordruck beim Steueramt ein.",
          "quote": "Der Betreiber eines Beherbergungsbetriebes ist verpflichtet, bis zum 15. Tage nach dem Ablauf eines Kalendervierteljahres dem Steueramt der Stadt Weimar eine Erklärung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck einzureichen."
        },
        "exemptions": [
          {
            "text": "Übernachtungen von Personen unter 18 Jahren sind abgabenfrei.",
            "quote": "Der Abgabe unterfallen nicht die Übernachtungen von Personen, die das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben."
          },
          {
            "text": "Gäste, die überwiegend aus beruflichen Gründen übernachten, sind befreit; das gilt zum Beispiel für Dienstreisen, Fortbildungen und Geschäftstermine.",
            "quote": "Übernachtungsgäste, deren Übernachtung aus überwiegend beruflichen Gründen erforderlich ist, sind von der Zahlung der Abgabe befreit."
          }
        ],
        "remarks": [
          {
            "text": "Der Gast erklärt vor der Übernachtung, ob sie überwiegend beruflich erforderlich ist oder privaten Zwecken dient.",
            "quote": "Der Übernachtungsgast hat nach einer entsprechenden Information durch ein Merkblatt der Stadt und vor einer entgeltlichen Übernachtung wahrheitsgemäß und in einer zum Nachweis geeigneten Form gegenüber der Stadt Weimar anzugeben, ob die Übernachtung überwiegend beruflich erforderlich ist oder privaten Zwecken dient."
          },
          {
            "text": "Abgabepflichtig ist der Übernachtungsgast und neben ihm der Betreiber des Beherbergungsbetriebes, der dem Gast das Zimmer zur Verfügung stellt.",
            "quote": "Abgabepflichtig ist der Übernachtungsgast und neben diesem gemäß § 6 Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) der Betreiber des Beherbergungsbetriebes, der dem Übernachtungsgast das Zimmer zur Verfügung stellt."
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          "text": "höchstens sieben aufeinanderfolgende Übernachtungen",
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