Kurtaxe in Bad Kissingen

Für diesen Aufenthalt erhebst du 56,00 € Kurtaxe.

Kurtaxe je Saison
ZeitraumNächteBetrag
Ganzjährig 7 56,00 €

Die Kurtaxe gilt im Kurbezirk, also in ganz Bad Kissingen außer den Gemeindeteilen Albertshausen und Poppenroth. Gezählt werden höchstens 42 Tage je Kalenderjahr; frühere Aufenthalte desselben Gastes rechnet der Rechner nicht mit. Ab 1. Januar 2027 gelten neue Sätze; der Rechner nimmt sie für jeden Tag ab dann.

Nach der Satzung, geprüft am 13. Oktober 2026. Keine Rechts- oder Steuerberatung. Alle Sätze und Quellen auf keyset.cloud