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Kurtaxe in Bad Kissingen: was Gastgeber 2026 erheben.

Bad Kissingen erhebt von Übernachtungsgästen eine Kurtaxe. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.

Stand: geprüft am 13. Oktober 2026
Keine Rechts- oder Steuerberatung

Für diesen Aufenthalt erhebst du 56,00 € Kurtaxe.

Kurtaxe je Saison
ZeitraumNächteBetrag
Ganzjährig 7 56,00 €

Die Kurtaxe gilt im Kurbezirk, also in ganz Bad Kissingen außer den Gemeindeteilen Albertshausen und Poppenroth. Gezählt werden höchstens 42 Tage je Kalenderjahr; frühere Aufenthalte desselben Gastes rechnet der Rechner nicht mit. Ab 1. Januar 2027 gelten neue Sätze; der Rechner nimmt sie für jeden Tag ab dann.

Alle Sätze

Kurtaxe je Person und Nacht, ganzjährig
Wer ganzjährig
Erwachsene 4,00 €
Kinder unter 18 Jahren 0,00 €

Quelle: Verordnung über die Erhebung der Kurtaxe (KurtaxV) vom 2. September 2013, GVBl. S. 582 (Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 18/2013), gilt ab 1. November 2013 und zwei weitere Dokumente, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Alle Orte

Orte in der Nähe

Im Kreis Bad Kissingen: Bad Brückenau.

Für deine Website

Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Kurtaxe vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen

Oder nimm die Sätze als Text für deine Preis- oder Anreiseseite. Der Text lädt nichts von Keyset, setzt keine Cookies und zählt nichts. Ändert sich die Satzung, steht der neue Text hier.

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Fragen zur Kurtaxe in Bad Kissingen

Wie hoch ist die Kurtaxe in Bad Kissingen?

4,00 € je Erwachsenem und Nacht.

Ändert sich die Kurtaxe in Bad Kissingen?

Ja, ab 1. Januar 2027, je Nacht: Erwachsene 4,10 € statt 4,00 €. Das regelt die Änderung der bayerischen Kurtaxverordnung vom 3. September 2026. Alle Orte mit neuen Sätzen: Kurtaxe 2027.

Zahlen Kinder in Bad Kissingen Kurtaxe?

Kinder unter 18 Jahren zahlen nichts.

Wer ist in Bad Kissingen von der Kurtaxe befreit?

Unter anderem: Bis 31. Dezember 2026 zahlen Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 gegen Vorlage des Ausweises 3,50 € je Aufenthaltstag., Begleitpersonen von Menschen, die laut Ausweis auf ständige Begleitung angewiesen sind, zahlen nichts. und Wer ohne Entgelt aus rein familiärem Anlass bei Verwandten wohnt, ist nicht kurtaxpflichtig..

Was muss ich als Gastgeber in Bad Kissingen tun?

Wer Gäste beherbergt, erhebt die Meldedaten, stellt jedem Gast eine Gastkarte aus, behält die Kurtaxe ein und führt sie an das Staatsbad ab. Abgeführt wird spätestens einen Tag nach der Abreise des Gastes, wenn das Staatsbad nicht die Abführung zum Monatsende zulässt. Die Meldedaten übermittelst du spätestens am dritten Werktag nach der Ankunft elektronisch oder legst die Meldescheine vor; ab zehn Betten ist der elektronische Weg Pflicht.

Was gilt in Bad Kissingen sonst noch?

Ab 1. Januar 2027 zahlen Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 50 3,60 € statt 3,50 €. Tagungs- und Seminargäste sowie Gäste, die nur beruflich hier sind, zahlen 2,05 € statt 2,00 €. Die Kurtaxe ist ein Landesbeitrag des Staatsbads; festgesetzt und erhoben wird sie von der Bayerischen Staatsbad Bad Kissingen GmbH. Du darfst die abzuführende Kurtaxe deinem Gast in Rechnung stellen und haftest neben ihm für die Zahlung.

Muss ich meine Ferienwohnung in Bad Kissingen registrieren?

Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Bad Kissingen steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).

Wo steht das in der Satzung?

Erwachsene, 4,00 €: „3. Bad Kissingen: 3.1 Normalsatz 4,00“ (Verordnung zur Änderung der Kurtax-Verordnung vom 24. Juli 2024, GVBl. S. 391 (Anlage 2, Höhe der Kurtaxe)) Erwachsene, neu 4,10 €: „3. Bad Kissingen: 3.1 Normalsatz 4,10“ (Verordnung zur Änderung der Kurtax-Verordnung vom 3. September 2026, GVBl. S. 593 (neue Anlage 2 ab 1. Januar 2027)) Kinder unter 18 Jahren, 0,00 €: „Personen bis zur Vollendung ihres 18. Lebensjahres,“ (Verordnung über die Erhebung der Kurtaxe (KurtaxV) vom 2. September 2013, GVBl. S. 582 (Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 18/2013)) Neue Sätze ab 1. Januar 2027: „Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2027 in Kraft.“ (Verordnung zur Änderung der Kurtax-Verordnung vom 3. September 2026, GVBl. S. 593 (neue Anlage 2 ab 1. Januar 2027)) Gebiet: „Der Kurbezirk umfasst das Gebiet der Stadt Bad Kissingen, ausgenommen die Gemeindeteile Albertshausen und Poppenroth.“ (Verordnung über die Erhebung der Kurtaxe (KurtaxV) vom 2. September 2013, GVBl. S. 582 (Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 18/2013)) Je Nacht: „Die Kurtaxe für den Abreisetag ist mit der Kurtaxe für den Anreisetag abgegolten.“ (Verordnung über die Erhebung der Kurtaxe (KurtaxV) vom 2. September 2013, GVBl. S. 582 (Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 18/2013)) Höchstens 42: „Die Kurtaxe wird nach der Anzahl der Aufenthaltstage berechnet, längstens jedoch für 42 Tage im Kalenderjahr.“ (Verordnung über die Erhebung der Kurtaxe (KurtaxV) vom 2. September 2013, GVBl. S. 582 (Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 18/2013))