Kurtaxe und Umsatzsteuer: meist ein durchlaufender Posten.
Schuldet der Gast die Kurtaxe und du ziehst sie nur für die Gemeinde ein, gehört sie nicht zu deinem Entgelt, und es fällt keine Umsatzsteuer an. Anders ist es, wenn die Satzung dich selbst zum Schuldner macht.
Keine Rechts- oder Steuerberatung
Drei Nächte zu 120 €, zwei Erwachsene, Kurtaxe 3 € pro Person und Nacht. Auf der Rechnung steht:
Übernachtung 360,00 € darin 23,55 € Umsatzsteuer, 7 %
Kurtaxe 18,00 € ohne Umsatzsteuer, wenn der Gast sie schuldet
Gesamt 378,00 € was der Gast zahlt
Wann die Kurtaxe ein durchlaufender Posten ist
Was du im Namen und für Rechnung eines anderen einnimmst und weitergibst, gehört nach § 10 Abs. 1 UStG nicht zum Entgelt. Bei der Kurtaxe ist das der Regelfall: Die Satzung macht den Gast zum Schuldner, du ziehst die Abgabe für die Gemeinde ein und führst sie ab. Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass verlangt dafür, dass du nur Mittelsperson bist, ohne eigenen Anspruch auf das Geld und ohne eigene Pflicht, es zu zahlen.
Dass du nach der Satzung für die Einziehung haftest, macht dich noch nicht zum Schuldner. Schuldest du die Kurtaxe gemeinsam mit dem Gast als Gesamtschuldner, kann sie trotzdem durchlaufend sein; dann musst du aber nachweisen, dass du nur Mittelsperson bist.
Führe die Kurtaxe deshalb getrennt von der Miete, auf der Rechnung und in deinen Büchern. Wer nach der Satzung schuldet, steht meist im Paragrafen über die Abgabepflicht.
Quellen: § 10 Abs. 1 UStG, Umsatzsteuer-Anwendungserlass, Abschnitt 10.4 Abs. 1 und 4.
Wenn du die Abgabe selbst schuldest
Schuldet nach der Satzung der Vermieter, ist die Abgabe kein durchlaufender Posten. Das ist bei Übernachtungsteuern üblich, etwa in Berlin und Hamburg, und bei Abgaben, die eine Gemeinde pro Wohnung vom Vermieter verlangt. Dann gehört der Betrag zum Preis der Übernachtung, auch wenn du ihn dem Gast getrennt berechnest, und auf ihn fallen wie auf die Übernachtung 7 % Umsatzsteuer an.
So schreiben es Berlin für die Übernachtungsteuer und Hamburg für die Kultur- und Tourismustaxe. Was dort gilt, steht auf unseren Seiten zu Berlin und Hamburg.
Quellen: Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, Leitfaden Übernachtungsteuer, Finanzbehörde Hamburg, Merkblatt Kultur- und Tourismustaxe, § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG, Umsatzsteuer-Anwendungserlass, Abschnitt 10.4 Abs. 3.
Wenn die Satzung Mehrwertsteuer nennt
Manche Satzungen schreiben, die Kurabgabe enthalte die Mehrwertsteuer, so in Ückeritz auf Usedom, wo die Kurkarte den Nahverkehr einschließt. Gemeint ist die Umsatzsteuer, die die Gemeinde auf ihre eigene Leistung schuldet. Ziehst du die Abgabe nur für sie ein, bleibt der Betrag für dich durchlaufend, und du weist darauf keine eigene Umsatzsteuer aus.
Als Kleinunternehmer
Seit 2025 sind deine Umsätze steuerfrei, wenn dein Gesamtumsatz im Vorjahr 25.000 € nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 € nicht überschreitet. Gezählt werden die Entgelte. Eine Kurtaxe, die du nur durchreichst, ist kein Entgelt; eine Abgabe, die du selbst schuldest und weiterberechnest, zählt mit.
Auf deiner Rechnung steht dann keine Umsatzsteuer, aber der Hinweis, dass die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer nach § 19 UStG gilt.
Quellen: § 19 UStG, § 34a UStDV.
Was auf die Rechnung gehört
Das Gesetz verlangt das Entgelt aufgeschlüsselt nach Steuersätzen, für die Übernachtung 7 %, dazu Steuersatz und Steuerbetrag. Eine eigene Pflicht, die Kurtaxe auszuweisen, steht im Umsatzsteuergesetz nicht. Üblich ist eine eigene Zeile ohne Umsatzsteuer mit Personen und Nächten, wie im Beispiel oben. So sieht der Gast, was er zahlt, und du kannst zeigen, dass der Betrag nicht zu deinem Entgelt gehört.
Quelle: § 14 Abs. 4 UStG.
Buchen in SKR03 und SKR04
In den DATEV-Kontenrahmen heißt das Konto „Durchlaufende Posten“, im SKR03 mit der Nummer 1590, im SKR04 mit 1370. Die eingenommene Kurtaxe buchst du dort ein, die Zahlung an die Gemeinde bucht sie wieder aus, und nach jeder Abführung steht das Konto für den Zeitraum auf null. Schuldest du die Abgabe selbst, gehört sie zu den Erlösen aus der Übernachtung und die Zahlung an die Gemeinde zu deinen Ausgaben. Ob deine Steuerberatung ein eigenes Konto für die Kurtaxe anlegt, sprichst du am besten mit ihr ab.
Quelle: DATEV-Kontenrahmen SKR03 und SKR04.
Weitere Ratgeber
Kurtaxe bei Airbnb und Booking.com, Meldeschein für Ferienwohnungen, Kurtaxe-Satzung lesen, Kurtaxe für Eigentümer und Zweitwohnungen.
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Häufige Fragen
Ist die Kurtaxe umsatzsteuerpflichtig?
Nicht für dich, wenn der Gast sie nach der Satzung schuldet und du sie nur für die Gemeinde einziehst. Dann ist sie ein durchlaufender Posten. Schuldest du sie selbst, gehört sie zum Entgelt und trägt 7 % Umsatzsteuer.
Zählt die Kurtaxe zur Kleinunternehmergrenze?
Eine Kurtaxe, die du nur durchreichst, gehört nicht zum Entgelt und damit nicht zum Gesamtumsatz. Eine Abgabe, die du selbst schuldest und dem Gast berechnest, zählt mit.
Muss die Kurtaxe auf der Rechnung stehen?
Das Umsatzsteuergesetz verlangt es nicht ausdrücklich. Eine eigene Zeile ohne Umsatzsteuer ist aber üblich und zeigt, dass der Betrag nicht zu deinem Entgelt gehört.
Auf welches Konto buche ich die Kurtaxe?
Auf „Durchlaufende Posten“: im SKR03 das Konto 1590, im SKR04 das Konto 1370.