Übernachtungsteuer in Berlin: was Gastgeber 2026 wissen müssen.
Berlin erhebt eine Übernachtungsteuer: 7,5 % vom Übernachtungspreis ohne Mehrwertsteuer. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.
Keine Rechts- oder Steuerberatung
Für diesen Aufenthalt fallen an 52,50 € Übernachtungsteuer.
7,5 % vom Übernachtungspreis ohne Mehrwertsteuer.
Woher die Zahlen kommen
Quelle: Gesetz über eine Übernachtungsteuer in Berlin (Übernachtungsteuergesetz - ÜnStG) vom 18. Dezember 2013, Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.01.2026, Senatsverwaltung für Finanzen, gilt ab 1. Januar 2026; Leitfaden Übernachtungsteuer, Rechtslage ab 1. Januar 2025, Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, gilt ab 1. Januar 2025; abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung?
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Fragen zur Übernachtungsteuer in Berlin
Wie hoch ist die Übernachtungsteuer in Berlin?
7,5 % vom Übernachtungspreis ohne Mehrwertsteuer. Die Steuer bemisst sich am Übernachtungsaufwand ohne Umsatzsteuer und ohne den Aufwand für andere Dienstleistungen wie Frühstück oder Verpflegung.
Wer zahlt in Berlin keine Übernachtungsteuer?
Steuerpflichtig sind nur kurzfristige Übernachtungsangebote; wer eine Unterkunft für sechs Monate oder länger zur Verfügung stellt, zahlt dafür keine Übernachtungsteuer. Die Übernachtung einer Begleitperson, auf die ein Mensch mit Behinderung angewiesen ist, ist nicht steuerbar. Patienten, die ausschließlich wegen einer ärztlich verordneten Behandlung oder Reha-Maßnahme übernachten, zahlen keine Übernachtungsteuer. Übernachtungen bei Schulfahrten, die die Voraussetzungen der Berliner Schulverwaltung erfüllen, sind nicht steuerpflichtig. Wer wegen Renovierung oder Umbau vorübergehend nicht in seiner Wohnung wohnen kann, zahlt für die Ersatzunterkunft keine Übernachtungsteuer.
Was muss ich als Gastgeber in Berlin tun?
Die Steuer schuldest du als Vermieter selbst. Die Steuer ist am zehnten Tag nach Ablauf des Quartals fällig, für das du sie anmeldest. Du meldest die Steuer vierteljährlich elektronisch beim Finanzamt an, mit der Zahl aller Übernachtungen und der Zahl der steuerpflichtigen Übernachtungen, und berechnest sie dabei selbst.
Was gilt in Berlin sonst noch?
Auch berufliche Übernachtungen sind steuerpflichtig, seit dem 1. April 2024. Beginn und Ende deiner Vermietung zeigst du dem Finanzamt innerhalb einer Woche an.
Muss ich meine Ferienwohnung in Berlin registrieren?
Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Berlin steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).
Wo steht das in der Satzung?
Satz, 7,5 %: „Die Steuer beträgt 7,5 Prozent der Bemessungsgrundlage.“ (Gesetz über eine Übernachtungsteuer in Berlin (Übernachtungsteuergesetz - ÜnStG) vom 18. Dezember 2013, Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.01.2026, Senatsverwaltung für Finanzen) Bemessung: „Die Steuer bemisst sich nach dem Aufwand für die Übernachtung ohne Umsatzsteuer und ohne den Aufwand für andere Dienstleistungen.“ (Gesetz über eine Übernachtungsteuer in Berlin (Übernachtungsteuergesetz - ÜnStG) vom 18. Dezember 2013, Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.01.2026, Senatsverwaltung für Finanzen)