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Übernachtungsteuer in Potsdam: was Gastgeber 2026 wissen müssen.

Potsdam erhebt eine Übernachtungsteuer: 7,5 % vom Übernachtungspreis ohne Mehrwertsteuer. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.

Stand: geprüft am 14. Oktober 2026
Keine Rechts- oder Steuerberatung
€

Für diesen Aufenthalt fallen an 52,50 € Übernachtungsteuer.

7,5 % vom Übernachtungspreis ohne Mehrwertsteuer.

Woher die Zahlen kommen

Quelle: Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (Übernachtungsteuersatzung) in der Landeshauptstadt Potsdam vom 29.07.2014 in der Fassung vom 12.03.2025, Lesefassung, gilt ab 1. April 2025; Übernachtungsteuer, Virtuelles Rathaus der Landeshauptstadt Potsdam, gilt ab 1. April 2025; abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung?

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Fragen zur Übernachtungsteuer in Potsdam

Wie hoch ist die Übernachtungsteuer in Potsdam?

7,5 % vom Übernachtungspreis ohne Mehrwertsteuer. Die Steuer bemisst sich am Entgelt, das der Gast für die Übernachtung aufwendet, abzüglich der Umsatzsteuer.

Wer zahlt in Potsdam keine Übernachtungsteuer?

Minderjährige Gäste zahlen nichts, ebenso Gäste bis zum 27. Lebensjahr in Einrichtungen, die überwiegend Jugendliche für Erziehungs-, Ausbildungs- oder Fortbildungszwecke aufnehmen. Beherbergungen, die einen Wohnsitz im Sinne des Melderechts begründen, werden nicht besteuert.

Was muss ich als Gastgeber in Potsdam tun?

Die Steuer schuldest du als Vermieter selbst. Die Stadt setzt die Steuer für das Quartal per Bescheid fest; sie ist einen Monat nach dessen Bekanntgabe fällig. Du reichst vierteljährlich bis zum 15. Tag nach Quartalsende die Steuererklärung auf dem amtlichen Vordruck ein.

Was gilt in Potsdam sonst noch?

Auch berufliche Übernachtungen sind steuerpflichtig, seit dem 1. April 2024. Lässt sich eine Pauschalrechnung ausnahmsweise nicht aufteilen, ziehst du 7 € je Gast für das Frühstück sowie je 10 € für Mittag- und Abendessen ab.

Muss ich meine Ferienwohnung in Potsdam registrieren?

Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Potsdam steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).

Wo steht das in der Satzung?

Satz, 7,5 %: „Die Übernachtungsteuer beträgt 7,5 % der Bemessungsgrundlage.“ (Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (Übernachtungsteuersatzung) in der Landeshauptstadt Potsdam vom 29.07.2014 in der Fassung vom 12.03.2025, Lesefassung) Bemessung: „Bemessungsgrundlage ist das von dem Gast für die Übernachtung aufgewendete Entgelt (abzüglich der Umsatzsteuer).“ (Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (Übernachtungsteuersatzung) in der Landeshauptstadt Potsdam vom 29.07.2014 in der Fassung vom 12.03.2025, Lesefassung)