Zum Inhalt springen
Keyset

Übernachtungssteuer in Greifswald 2026: 2,00 € bis 3,00 € je Gast.

Greifswald erhebt eine Übernachtungssteuer: 2,00 € bis 3,00 € je Gast und Nacht, nach Zimmer und Betrieb. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.

Stand: 23. Oktober 2026
Keine Rechts- oder Steuerberatung

Für diesen Aufenthalt fallen an 42,00 € Übernachtungssteuer.

2,00 € bis 3,00 € je Gast und Nacht, nach Zimmer und Betrieb.

Alle Sätze

Übernachtungssteuer je Gast und Nacht, nach Zimmer und Betrieb
Zimmer und Betrieb Je Gast und Nacht
Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen und übrige Beherbergungsbetriebe 3,00 €
Camping- und Reisemobilplätze 2,00 €

Quelle: Satzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald über die Erhebung einer Übernachtungssteuer (Übernachtungssteuersatzung), Lesefassung in der Fassung der 3. Änderungssatzung, gültig ab dem 01.07.2026, gilt ab 1. Juli 2026; abgerufen am 23. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Alle Orte

Ratgeber für Gastgeber

Kurtaxe und Umsatzsteuer, Kurtaxe bei Airbnb und Booking.com, Meldeschein für Ferienwohnungen, Kurtaxe-Satzung lesen, Kurtaxe für Eigentümer und Zweitwohnungen.

Deine eigene Buchungsseite.

Mit Keyset buchen Gäste direkt bei dir, zahlen mit Karte, und das Geld geht auf dein eigenes Konto, ohne Provision.

Fragen zur Übernachtungssteuer in Greifswald

Wie hoch ist die Übernachtungssteuer in Greifswald?

2,00 € bis 3,00 € je Gast und Nacht, nach Zimmer und Betrieb: Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen und übrige Beherbergungsbetriebe: 3,00 €; Camping- und Reisemobilplätze: 2,00 €. Die Steuer richtet sich nach der Zahl der Übernachtungen je Gast, nicht nach dem Preis.

Wer zahlt in Greifswald keine Übernachtungssteuer?

Übernachtungen von Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind steuerfrei. Bei Gruppenreisen von Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre sind auch die Übernachtungen der Gruppenleiter steuerfrei. Übernachtungen in Einrichtungen, die gemeinnützige Körperschaften betreiben oder die in deren Trägerschaft stehen, sind steuerfrei. Übernachtungen, die eine laufende Ausbildung veranlasst, sind steuerfrei. Zusammenhängende Übernachtungen im selben Betrieb, die zusammen länger als sechs Monate dauern, unterliegen nicht der Steuer.

Was muss ich als Gastgeber in Greifswald tun?

Die Steuer schuldest du als Vermieter selbst. Die Stadt setzt die Steuer für das Quartal per Bescheid fest; sie ist einen Monat nach dessen Bekanntgabe fällig. Du gibst vierteljährlich bis zum 15. Tag nach Quartalsende die Erklärung auf dem amtlichen Vordruck bei der Abteilung Steuern ab, mit der Gesamtzahl der steuerbefreiten Übernachtungen.

Was gilt in Greifswald sonst noch?

Die Steuer ist ein fester Betrag je Gast und Nacht; Camping- und Reisemobilplätze zahlen weniger, weil dort klassische Beherbergungsleistungen wie die Reinigung fehlen. Schon die entgeltliche Buchung zählt als Übernachtung, auch wenn der Gast sie nicht in Anspruch nimmt. Auch Privatzimmer, Ferienhäuser und sämtliche Arten von Ferienwohnungen zählen als Beherbergungsbetrieb. Studierende und Auszubildende machen ihre ausbildungsbedingte Übernachtung dir gegenüber durch eine Bestätigung der Bildungseinrichtung oder eine eigene schriftliche oder elektronische Bestätigung glaubhaft. Du musst die Voraussetzungen für Steuererhebung und Befreiung mit geeigneten Belegen nachweisen. Auf Verlangen des Gastes stellst du eine Rechnung oder Bescheinigung aus, aus der die Übernachtungssteuer hervorgeht. Den Beginn, die Verlegung, die Aufgabe und den Betreiberwechsel deines Betriebs zeigst du der Abteilung Steuern an. Krankenhäuser, Rehabilitationskliniken, Pflegeheime, Hospize, Frauenhäuser und vergleichbare Einrichtungen gelten nicht als Übernachtung im Sinne der Satzung.

Muss ich meine Ferienwohnung in Greifswald registrieren?

Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Greifswald steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).

Wo steht das in der Satzung?

Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen und übrige Beherbergungsbetriebe, 3,00 €: „Der Steuersatz beträgt pro Übernachtung 3,00 EUR.“ (Satzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald über die Erhebung einer Übernachtungssteuer (Übernachtungssteuersatzung), Lesefassung in der Fassung der 3. Änderungssatzung, gültig ab dem 01.07.2026) Camping- und Reisemobilplätze, 2,00 €: „Der Steuersatz für Camping- und Reisemobilplätze beträgt pro Übernachtung 2,00 EUR“ (Satzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald über die Erhebung einer Übernachtungssteuer (Übernachtungssteuersatzung), Lesefassung in der Fassung der 3. Änderungssatzung, gültig ab dem 01.07.2026) Bemessung: „Die Anzahl der Übernachtungen je Beherbergungsgast stellt die Bemessungsgrundlage dar.“ (Satzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald über die Erhebung einer Übernachtungssteuer (Übernachtungssteuersatzung), Lesefassung in der Fassung der 3. Änderungssatzung, gültig ab dem 01.07.2026)