Übernachtungssteuer in Emden 2026: 3,5 % vom Preis.
Emden erhebt eine Übernachtungssteuer: 3,5 % vom Übernachtungspreis mit Mehrwertsteuer. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.
Keine Rechts- oder Steuerberatung
Für diesen Aufenthalt fallen an 24,50 € Übernachtungssteuer.
3,5 % vom Übernachtungspreis mit Mehrwertsteuer.
Gezählt werden höchstens 14 zusammenhängende Übernachtungen je Person im selben Betrieb.
Woher die Zahlen kommen
Quelle: Satzung der Stadt Emden für eine Übernachtungssteuer vom 18. September 2024 (Amtsblatt Stadt Emden Nr. 38 vom 18.10.2024), Ortsrecht der Stadt Emden 22-4, gilt ab 1. Januar 2025; abgerufen am 23. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung?
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Fragen zur Übernachtungssteuer in Emden
Wie hoch ist die Übernachtungssteuer in Emden?
3,5 % vom Übernachtungspreis mit Mehrwertsteuer. Die Steuer bemisst sich am Betrag, den der Gast für die Beherbergung aufwendet, einschließlich Umsatzsteuer; Anteile für Verpflegung werden herausgerechnet.
Wer zahlt in Emden keine Übernachtungssteuer?
Krankenhäuser, Reha-Kliniken, Alten- und Pflegeheime, Hospize und vergleichbare Einrichtungen gelten nicht als Beherbergungsbetriebe.
Was muss ich als Gastgeber in Emden tun?
Die Steuer schuldest du als Betreiber des Beherbergungsbetriebs selbst. Du reichst die Steuererklärung innerhalb von 15 Tagen nach Ende des Kalendervierteljahres ein und zahlst die errechnete Steuer in derselben Frist an die Stadt. Du erklärst der Stadt bis zum 15. Kalendertag nach Ende jedes Kalendervierteljahres die Summe der steuerpflichtigen Beherbergungsentgelte auf ihrem Vordruck.
Was gilt in Emden sonst noch?
Gezählt werden höchstens 14 zusammenhängende Übernachtungen je Person im selben Betrieb. Steuerpflichtig sind alle Betriebe, die gegen Entgelt eine vorübergehende Unterkunft bieten, auch Privatzimmer, Ferienwohnungen und Stellplätze für Camping und Wohnmobile. Lässt sich eine Pauschale mit Verpflegung nicht aufteilen, ist die Bemessungsgrundlage die Gesamtrechnung abzüglich je Gast und Mahlzeit 7,50 € für Frühstück und je 12,50 € für Mittag- und Abendessen. Du bewahrst Namen, Adressen, An- und Abreisetag, Dauer und Entgelt jedes Gastes je Betrieb auf und legst sie der Stadt auf Verlangen vor. Beginn und Ende deiner Vermietung, einen Betreiberwechsel oder einen Umzug des Betriebs zeigst du der Stadt vorher an. Beherbergungen, die vor dem 1. Januar 2025 vertraglich vereinbart wurden, sind von der Steuer ausgenommen.
Muss ich meine Ferienwohnung in Emden registrieren?
Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Emden steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).
Wo steht das in der Satzung?
Satz, 3,5 %: „Die Übernachtungssteuer beträgt 3,5 vom Hundert der Bemessungsgrundlage.“ (Satzung der Stadt Emden für eine Übernachtungssteuer vom 18. September 2024 (Amtsblatt Stadt Emden Nr. 38 vom 18.10.2024), Ortsrecht der Stadt Emden 22-4) Bemessung: „Bemessungsgrundlage ist der vom Beherbergungsgast für die Beherbergung aufgewendete Betrag einschließlich Umsatzsteuer (Beherbergungsentgelt). In diesem Beherbergungsentgelt enthaltene Anteile für Verpflegung sind herauszurechnen und bleiben bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage unberücksichtigt.“ (Satzung der Stadt Emden für eine Übernachtungssteuer vom 18. September 2024 (Amtsblatt Stadt Emden Nr. 38 vom 18.10.2024), Ortsrecht der Stadt Emden 22-4) Höchstens 14: „Es unterfallen jedoch höchstens 14 zusammenhängende Übernachtungsmöglichkeiten pro Person der Besteuerung. Der Aufwand für den Erwerb des Anspruches auf weitere, hiermit unterbrechungsfrei verbundene Beherbergungsleistungen im selben Beherbergungsbetrieb unterfällt nicht der Besteuerung.“ (Satzung der Stadt Emden für eine Übernachtungssteuer vom 18. September 2024 (Amtsblatt Stadt Emden Nr. 38 vom 18.10.2024), Ortsrecht der Stadt Emden 22-4)