Tourismusabgabe (Citytax) in Bremen: was Gastgeber 2026 wissen müssen.
Bremen erhebt eine Tourismusabgabe (Citytax): 5,5 % vom Übernachtungspreis ohne Mehrwertsteuer. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.
Keine Rechts- oder Steuerberatung
Für diesen Aufenthalt fallen an 38,50 € Tourismusabgabe (Citytax).
5,5 % vom Übernachtungspreis ohne Mehrwertsteuer.
Gezählt werden höchstens sieben zusammenhängende Übernachtungen je Gast.
Woher die Zahlen kommen
Quelle: Merkblatt zur Erhebung der Tourismusabgabe („Citytax“), Stand 06.02.2026, Magistrat der Stadt Bremerhaven, Steueramt (erläutert das Bremische Gesetz über die Erhebung einer Tourismusabgabe, BremTourAbgG, für die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven), gilt ab 1. Januar 2026; Anmeldung zur Tourismusabgabe Citytax, Magistrat der Stadt Bremerhaven, gilt ab 1. Januar 2026; abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung?
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Fragen zur Tourismusabgabe (Citytax) in Bremen
Wie hoch ist die Tourismusabgabe (Citytax) in Bremen?
5,5 % vom Übernachtungspreis ohne Mehrwertsteuer. Die Steuer bemisst sich am Übernachtungsentgelt ohne Umsatzsteuer und ohne andere Dienstleistungen wie Bewirtung, Wellness oder Telefon und Internet; die Endreinigung zählt dazu.
Wer zahlt in Bremen keine Tourismusabgabe (Citytax)?
Übernachtungen Minderjähriger sind steuerfrei. Übernachtungen zur nachweislichen Vermeidung von Obdachlosigkeit sind steuerfrei. Betriebe, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen, sind mit Nachweis (Feststellungsbescheid) befreit; ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist davon ausgenommen. Bei Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung (Merkzeichen B) kann aus Billigkeit von der Steuer abgesehen werden.
Was muss ich als Gastgeber in Bremen tun?
Die Steuer schuldest du als Vermieter selbst; du kannst sie über den Übernachtungspreis an deine Gäste weitergeben. Du zahlst die Steuer mit der vierteljährlichen Steueranmeldung, spätestens am 15. des Monats nach Quartalsende. Du erklärst die Übernachtungen für jedes Quartal auf dem amtlichen Vordruck beim Steueramt Bremerhaven, das die Citytax für Bremen und Bremerhaven verwaltet, und berechnest die Steuer selbst.
Was gilt in Bremen sonst noch?
Gezählt werden höchstens sieben zusammenhängende Übernachtungen je Gast. Die Citytax beruht auf einem Landesgesetz und wird in den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven erhoben; eine eigene Satzung der Stadt Bremen gibt es dafür nicht. Das Steueramt Bremerhaven verwaltet die Citytax für Bremen und Bremerhaven gemeinsam. Auch berufliche Übernachtungen sind steuerpflichtig, seit dem 1. April 2024. Der Satz gilt seit dem 1. Januar 2026; davor lag er bei 5 Prozent. Du führst Aufzeichnungen über die Namen der Gäste, die Bemessungsgrundlage und die Aufenthaltsdauer; bei Minderjährigen kommt das Geburtsdatum dazu. Provisionen, die dir eine Vermittlungsplattform in Rechnung stellt, gehören zum Übernachtungsentgelt und unterliegen der Citytax; Provisionen, die dem Gast in der Rechnung ausdrücklich ausgewiesen werden, nicht.
Muss ich meine Ferienwohnung in Bremen registrieren?
Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Bremen steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).
Wo steht das in der Satzung?
Satz, 5,5 %: „Die Citytax beträgt 5,5 % der Bemessungsgrundlage.“ (Merkblatt zur Erhebung der Tourismusabgabe („Citytax“), Stand 06.02.2026, Magistrat der Stadt Bremerhaven, Steueramt (erläutert das Bremische Gesetz über die Erhebung einer Tourismusabgabe, BremTourAbgG, für die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven)) Bemessung: „Bemessungsgrundlage ist nach § 2 Abs. 1 BremTourAbgG der Betrag, der vom Gast für den Aufwand der Übernachtung ohne Umsatzsteuer und ohne den Aufwand für andere Dienstleistungen geleistet wird (Übernachtungsentgelt). Zum Übernachtungsentgelt zählen auch die Kosten für die Endreinigung nach Beendigung der Beherbergung.“ (Merkblatt zur Erhebung der Tourismusabgabe („Citytax“), Stand 06.02.2026, Magistrat der Stadt Bremerhaven, Steueramt (erläutert das Bremische Gesetz über die Erhebung einer Tourismusabgabe, BremTourAbgG, für die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven)) Höchstens 7: „Maßgeblich ist die Anzahl der Übernachtungen je Gast, wobei die Abgabe nur zeitlich begrenzt für sieben zusammenhängende Übernachtungstage erhoben wird.“ (Merkblatt zur Erhebung der Tourismusabgabe („Citytax“), Stand 06.02.2026, Magistrat der Stadt Bremerhaven, Steueramt (erläutert das Bremische Gesetz über die Erhebung einer Tourismusabgabe, BremTourAbgG, für die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven))