Die Kurtaxe-Satzung deines Orts: wo sie steht und was du darin suchst.
Die Satzung regelt, was deine Gäste zahlen, wer befreit ist und was du als Gastgeber tun musst. Vier Satzungen an der Küste, schon bei Kindern und beim Abreisetag verschieden:
Keine Rechtsberatung
| Ort | Kinder zahlen nichts | An- und Abreisetag zählen als |
|---|---|---|
| Binz | unter 3 Jahren | 2 Tage |
| Kühlungsborn | unter 16 Jahren | 1 Tag |
| Norderney | unter 14 Jahren | 1 Tag |
| Sylt | unter 18 Jahren | 1 Tag |
Wo du die Satzung findest
Sie heißt je nach Ort Kurabgabesatzung, Kurbeitragssatzung oder Gästebeitragssatzung. Du findest sie im Ortsrecht auf der Website der Gemeinde oder des Amts, im Amtsblatt, in dem sie bekannt gemacht wurde, und oft bei der Kurverwaltung. Änderungen erscheinen als eigene Änderungssatzung. Eine Lesefassung fasst sie zusammen, verbindlich sind aber die bekannt gemachte Satzung und ihre Änderungen.
Auf unseren Ortsseiten steht zu jedem Ort die Satzung mit Link, der Tag, ab dem sie gilt, und das Zitat zu jeder Zahl. Kurtaxe je Ort
Sätze, Saisons und Tage
Die Sätze stehen pro Person und Tag oder Nacht, oft getrennt nach Haupt- und Nebensaison und manchmal nach Ortsteilen. Lies genau, wie gezählt wird: In Binz zählen An- und Abreisetag je als ein Tag, in Kühlungsborn zusammen als einer, und auf Sylt zählt der Abreisetag nicht. Neue Sätze gelten meist ab dem 1. Januar; welche schon beschlossen sind, steht unter neue Sätze.
Kinder und Befreiungen
Die Altersgrenzen gehen weit auseinander. „Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres“ heißt bis zum Tag vor dem 16. Geburtstag. Manche Satzungen kennen neben der Befreiung eine ermäßigte Stufe für Jugendliche, wie Norderney. Befreit oder ermäßigt sind häufig Menschen mit Schwerbehinderung und ihre Begleitperson, Angehörige von Einwohnern, die unentgeltlich bei ihnen wohnen, und in manchen Orten, wer beruflich da ist. Oft gilt eine Befreiung nur gegen einen Nachweis oder auf Antrag.
Höchstdauer
Nur ein kleiner Teil der Satzungen begrenzt die Tage, für die ein Gast zahlt, zum Beispiel Bad Kissingen auf höchstens 42 Tage im Kalenderjahr. Wo nichts steht, zahlt der Gast für jeden Tag seines Aufenthalts.
Deine Pflichten, Fristen und Haftung
Fast jede Satzung macht dich als Gastgeber zur Stelle, die meldet, die Kurtaxe einzieht, die Kurkarte ausgibt und das Geld an die Gemeinde abführt. Die Fristen unterscheiden sich: In Binz führst du bis zum fünften Tag für den Vormonat ab, in Ückeritz bis zum 10. des Folgemonats, auf Sylt spätestens einen Monat nach der Abreise der Gäste. Für die Kurtaxe, die du einziehen musst, haftest du nach vielen Satzungen selbst, so auf Sylt und in Ückeritz. Manche verlangen außerdem, dass du die Satzung für deine Gäste sichtbar auslegst.
Quellen: die Satzungen der genannten Orte, verlinkt auf den Ortsseiten.
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Häufige Fragen
Wo finde ich die Kurtaxe-Satzung meines Orts?
Im Ortsrecht auf der Website der Gemeinde oder des Amts, im Amtsblatt und oft bei der Kurverwaltung. Auf unseren Ortsseiten ist sie für jeden Ort verlinkt.
Zählt der Abreisetag bei der Kurtaxe?
Das regelt jede Satzung selbst. In Binz zählen An- und Abreisetag je als ein Tag, in Kühlungsborn zusammen als einer, auf Sylt zählt der Abreisetag nicht.
Hafte ich als Vermieter für die Kurtaxe?
Nach vielen Satzungen ja, für die Kurtaxe, die du einziehen musst. Ob und wie, steht im Paragrafen über die Pflichten der Vermieter.