Kurabgabe in Ückeritz: was Gastgeber 2026 erheben.
Ückeritz erhebt von Übernachtungsgästen eine Kurabgabe. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.
Keine Rechts- oder Steuerberatung
Für diesen Aufenthalt erhebst du 81,90 € Kurabgabe.
| Zeitraum | Nächte | Betrag |
|---|---|---|
| Hauptsaison | 7 | 81,90 € |
Alle Sätze
| Wer | Hauptsaison | Nebensaison |
|---|---|---|
| Ab 6 Jahren | 3,90 € | 3,30 € |
| Kinder unter 6 Jahren | 0,00 € | 0,00 € |
Quelle: Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Tourismusregion Insel Usedom und Stadt Wolgast (Kurabgabesatzung) der Gemeinde Seebad Ückeritz, Beschluss vom 18.12.2025, bekannt gemacht am 22.12.2025 auf www.amtusedom-sued.de, gilt ab 1. Januar 2026 und ein weiteres Dokument, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Kurtaxe an der Ostsee Alle Orte
Fremdenverkehrsabgabe für Vermieter
Neben der Kurtaxe deiner Gäste zahlst du in Ückeritz als Vermieter selbst eine Fremdenverkehrsabgabe: Vermietung mit Frühstück (Vorteilsstufe 4), 40,00 € je 9 Betten im Jahr.
Für deine Vermietung zahlst du 17,78 € Fremdenverkehrsabgabe im Jahr.
40,00 € je 9 Betten im Jahr.
Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.
| Vermietung | Im Jahr |
|---|---|
| Vermietung mit Frühstück (Vorteilsstufe 4) | 40,00 € je 9 Betten |
| Vermietung ohne Frühstück (Vorteilsstufe 4) | 4,00 € je Bett |
| Hotel mit Restaurant (Vorteilsstufe 4) | 40,00 € je 6 Betten |
| Hotel garni (Vorteilsstufe 4) | 5,00 € je Bett |
| Camping- und Zeltlagerplätze (Vorteilsstufe 4) | 2,00 € je Stellplatz |
Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung?
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Im Kreis Vorpommern-Greifswald: Heringsdorf, Karlshagen, Koserow, Loddin, Trassenheide, Ueckermünde, Zempin, Zinnowitz.
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Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Kurabgabe vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen
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Fragen zur Kurtaxe in Ückeritz
Wie hoch ist die Kurtaxe in Ückeritz?
Hauptsaison (1. April bis 31. Oktober): 3,90 € je Erwachsenem und Nacht; Nebensaison (1. November bis 31. März): 3,30 € je Erwachsenem und Nacht.
Zahlen Kinder in Ückeritz Kurtaxe?
Kinder unter 6 Jahren zahlen nichts und ab 6 Jahren gilt der Satz für Erwachsene.
Wer ist in Ückeritz von der Kurtaxe befreit?
Unter anderem: Wer im Erhebungsgebiet arbeitet oder in Ausbildung steht, gilt nicht als ortsfremd.
Was muss ich als Gastgeber in Ückeritz tun?
Wer Gäste beherbergt, meldet sie, zieht die Kurabgabe ein, führt sie an die Gemeinde ab und stellt ihnen Kurkarten aus; dafür haftest du. Abgeführt wird bis zum 10. des Folgemonats. Gemeldet wird über das elektronische Meldeverfahren der Gemeinde oder auf Papier, in beiden Fällen innerhalb eines Werktages nach der Ankunft; bei Papier kommt es zu Einschränkungen bei der Nutzung digitaler Mobilitätsangebote.
Was gilt in Ückeritz sonst noch?
Die Kurabgabe schließt die gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Im Satz ist ein Entgelt von 0,85 € für die Bahn enthalten. Statt der Tagessätze gibt es eine Jahreskurabgabe von 109,20 €; sie schließt die Nahverkehrsleistungen ein. Eigentümer oder Besitzer einer Wohnung, die sie überwiegend zur Erholung nutzen, sowie Dauercamper und Dauerlieger zahlen die Jahreskurabgabe unabhängig von ihrer Aufenthaltsdauer. Die Kurabgabesatzung musst du für deine Gäste sichtbar auslegen.
Was kostet die Fremdenverkehrsabgabe in Ückeritz für Vermieter?
Vermietung mit Frühstück (Vorteilsstufe 4): 40,00 € je 9 Betten im Jahr (10,00 € je Vorteilseinheit × 4, eine Vorteilseinheit je 9 Betten), bei 4 Betten 17,78 €. Vermietung ohne Frühstück (Vorteilsstufe 4): 4,00 € je Bett im Jahr (10,00 € je Vorteilseinheit × 4, eine Vorteilseinheit je 10 Betten). Hotel mit Restaurant (Vorteilsstufe 4): 40,00 € je 6 Betten im Jahr (10,00 € je Vorteilseinheit × 4, eine Vorteilseinheit je 6 Betten). Hotel garni (Vorteilsstufe 4): 5,00 € je Bett im Jahr (10,00 € je Vorteilseinheit × 4, eine Vorteilseinheit je 8 Betten). Camping- und Zeltlagerplätze (Vorteilsstufe 4): 2,00 € je Stellplatz im Jahr (10,00 € je Vorteilseinheit × 4, eine Vorteilseinheit je 20 Stellplätze). Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.
Wer zahlt in Ückeritz die Fremdenverkehrsabgabe?
Zahlen musst du als selbständig Tätiger, dem der Fremdenverkehr in Ückeritz unmittelbar oder mittelbar Vorteile bringt.
Was gilt für die Fremdenverkehrsabgabe sonst noch?
Bis zum 1. Juni jedes Jahres teilst du der Gemeinde mit, was sie für die Berechnung braucht; gehen die Angaben nicht ein, kann sie die Berechnungsgrundlage schätzen. Fällig ist die Abgabe einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids, in einer Summe an die Gemeinde. Der Mindestbeitrag beträgt eine Vorteilseinheit, also 10 €. Die Anlage 2 ordnet „Vermietung mit Frühstück“ und „Vermietung ohne Frühstück“ der Vorteilsstufe 4 zu; eine Vorteilseinheit entspricht dort 9 beziehungsweise 10 Betten. Die Anlage 2 ordnet ebenso „Hotel mit Restaurant“ und „Hotel garni“ der Vorteilsstufe 4 zu; eine Vorteilseinheit entspricht dort 6 beziehungsweise 8 Betten. Auch Camping- und Zeltlagerplätze stehen in Vorteilsstufe 4; eine Vorteilseinheit entspricht dort 20 Stellplätzen. Vorteilsstufe 4 gilt für Abgabepflichtige, deren Angebote typischerweise auf den Fremdenverkehr ausgerichtet sind; dafür zählt der vierfache Satz. Hast du mehr oder weniger Betten, als die Satzung je Vorteilseinheit ansetzt, wird anteilig gerechnet. Eröffnest oder vergrößerst du zwischen dem 1. Juni und dem 30. September einen Betrieb, wirst du nachveranlagt. Stellst du die Vermietung bis zum 1. Juni ein oder nimmst sie erst nach dem 30. September auf, entfällt die Abgabe für das laufende Jahr.
Muss ich meine Ferienwohnung in Ückeritz registrieren?
Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Ückeritz steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).
Wo steht das in der Satzung?
Erwachsene, Hauptsaison, 3,90 €: „a) in der Zeit vom 01.04. - 31.10. (Hauptsaison): 3,90 Euro“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Tourismusregion Insel Usedom und Stadt Wolgast (Kurabgabesatzung) der Gemeinde Seebad Ückeritz, Beschluss vom 18.12.2025, bekannt gemacht am 22.12.2025 auf www.amtusedom-sued.de) Kinder unter 6 Jahren, Hauptsaison, 0,00 €: „Von der Kurabgabe befreit sind Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (unter 6 Jahren)“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Tourismusregion Insel Usedom und Stadt Wolgast (Kurabgabesatzung) der Gemeinde Seebad Ückeritz, Beschluss vom 18.12.2025, bekannt gemacht am 22.12.2025 auf www.amtusedom-sued.de) Erwachsene, Nebensaison, 3,30 €: „b) in der Zeit vom 01.01. – 31.03. sowie vom 01.11. – 31.12. (Nebensaison): 3,30 Euro“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Tourismusregion Insel Usedom und Stadt Wolgast (Kurabgabesatzung) der Gemeinde Seebad Ückeritz, Beschluss vom 18.12.2025, bekannt gemacht am 22.12.2025 auf www.amtusedom-sued.de) Kinder unter 6 Jahren, Nebensaison, 0,00 €: „Von der Kurabgabe befreit sind Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (unter 6 Jahren)“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Tourismusregion Insel Usedom und Stadt Wolgast (Kurabgabesatzung) der Gemeinde Seebad Ückeritz, Beschluss vom 18.12.2025, bekannt gemacht am 22.12.2025 auf www.amtusedom-sued.de) Je Nacht: „Der An- und Abreisetag werden als ein Aufenthaltstag berechnet.“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Tourismusregion Insel Usedom und Stadt Wolgast (Kurabgabesatzung) der Gemeinde Seebad Ückeritz, Beschluss vom 18.12.2025, bekannt gemacht am 22.12.2025 auf www.amtusedom-sued.de) Fremdenverkehrsabgabe, wer zahlt: „Abgabepflichtig sind alle selbständig Tätigen natürliche und juristischen Personen, denen durch den Fremdenverkehr in der Gemeinde unmittelbar oder mittelbar Vorteile geboten werden.“ (Satzung der Gemeinde Seebad Ückeritz über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe, Beschluss vom 20.10.2005, bekannt gemacht am 20.12.2005) Vermietung mit Frühstück (Vorteilsstufe 4): „9 Betten“ (Satzung der Gemeinde Seebad Ückeritz über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe, Beschluss vom 20.10.2005, bekannt gemacht am 20.12.2005) Vorteilseinheit: „Der Abgabesatz für eine Vorteilseinheit (§ 7) beträgt 10 €“ (Satzung der Gemeinde Seebad Ückeritz über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe, Beschluss vom 20.10.2005, bekannt gemacht am 20.12.2005) Vorteilsstufe: „in der Vorteilsstufe 4 dem vierfachen Satz der Vorteilseinheit“ (Satzung der Gemeinde Seebad Ückeritz über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe, Beschluss vom 20.10.2005, bekannt gemacht am 20.12.2005) Vermietung ohne Frühstück (Vorteilsstufe 4): „10 Betten“ (Satzung der Gemeinde Seebad Ückeritz über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe, Beschluss vom 20.10.2005, bekannt gemacht am 20.12.2005) Vorteilseinheit: „Der Abgabesatz für eine Vorteilseinheit (§ 7) beträgt 10 €“ (Satzung der Gemeinde Seebad Ückeritz über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe, Beschluss vom 20.10.2005, bekannt gemacht am 20.12.2005) Vorteilsstufe: „in der Vorteilsstufe 4 dem vierfachen Satz der Vorteilseinheit“ (Satzung der Gemeinde Seebad Ückeritz über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe, Beschluss vom 20.10.2005, bekannt gemacht am 20.12.2005) Hotel mit Restaurant (Vorteilsstufe 4): „6 Betten“ (Satzung der Gemeinde Seebad Ückeritz über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe, Beschluss vom 20.10.2005, bekannt gemacht am 20.12.2005) Vorteilseinheit: „Der Abgabesatz für eine Vorteilseinheit (§ 7) beträgt 10 €“ (Satzung der Gemeinde Seebad Ückeritz über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe, Beschluss vom 20.10.2005, bekannt gemacht am 20.12.2005) Vorteilsstufe: „in der Vorteilsstufe 4 dem vierfachen Satz der Vorteilseinheit“ (Satzung der Gemeinde Seebad Ückeritz über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe, Beschluss vom 20.10.2005, bekannt gemacht am 20.12.2005) Hotel garni (Vorteilsstufe 4): „8 Betten“ (Satzung der Gemeinde Seebad Ückeritz über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe, Beschluss vom 20.10.2005, bekannt gemacht am 20.12.2005) Vorteilseinheit: „Der Abgabesatz für eine Vorteilseinheit (§ 7) beträgt 10 €“ (Satzung der Gemeinde Seebad Ückeritz über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe, Beschluss vom 20.10.2005, bekannt gemacht am 20.12.2005) Vorteilsstufe: „in der Vorteilsstufe 4 dem vierfachen Satz der Vorteilseinheit“ (Satzung der Gemeinde Seebad Ückeritz über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe, Beschluss vom 20.10.2005, bekannt gemacht am 20.12.2005) Camping- und Zeltlagerplätze (Vorteilsstufe 4): „20 Stellplätze“ (Satzung der Gemeinde Seebad Ückeritz über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe, Beschluss vom 20.10.2005, bekannt gemacht am 20.12.2005) Vorteilseinheit: „Der Abgabesatz für eine Vorteilseinheit (§ 7) beträgt 10 €“ (Satzung der Gemeinde Seebad Ückeritz über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe, Beschluss vom 20.10.2005, bekannt gemacht am 20.12.2005) Vorteilsstufe: „in der Vorteilsstufe 4 dem vierfachen Satz der Vorteilseinheit“ (Satzung der Gemeinde Seebad Ückeritz über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe, Beschluss vom 20.10.2005, bekannt gemacht am 20.12.2005)