Kurabgabe in Loddin: was Gastgeber 2026 erheben.
Loddin erhebt von Übernachtungsgästen eine Kurabgabe. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.
Keine Rechts- oder Steuerberatung
Für diesen Aufenthalt erhebst du 77,70 € Kurabgabe.
| Zeitraum | Nächte | Betrag |
|---|---|---|
| Hauptsaison | 7 | 77,70 € |
Alle Sätze
| Wer | Hauptsaison | Nebensaison |
|---|---|---|
| Ab 6 Jahren | 3,70 € | 3,30 € |
| Kinder unter 6 Jahren | 0,00 € | 0,00 € |
Quelle: Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Tourismusregion Insel Usedom und Stadt Wolgast (Kurabgabesatzung) der Gemeinde Seebad Loddin, Beschluss vom 16.12.2025, bekannt gemacht am 22.12.2025 auf www.amtusedom-sued.de, gilt ab 1. Januar 2026 und ein weiteres Dokument, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Kurtaxe an der Ostsee Alle Orte
Fremdenverkehrsabgabe für Vermieter
Neben der Kurtaxe deiner Gäste zahlst du in Loddin als Vermieter selbst eine Fremdenverkehrsabgabe: Beherbergung (Ferienwohnung, Ferienhaus, Zimmer), 10,00 € je Bett im Jahr.
Für deine Vermietung zahlst du 40,00 € Fremdenverkehrsabgabe im Jahr.
10,00 € je Bett im Jahr.
Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.
| Vermietung | Im Jahr |
|---|---|
| Beherbergung (Ferienwohnung, Ferienhaus, Zimmer) | 10,00 € je Bett |
| Camping-, Wohnmobil- und Parkplätze | 1,50 € je Stellplatz |
Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung?
Orte in der Nähe
Im Kreis Vorpommern-Greifswald: Heringsdorf, Karlshagen, Koserow, Trassenheide, Ückeritz, Ueckermünde, Zempin, Zinnowitz.
Für deine Website
Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Kurabgabe vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen
Oder nimm die Sätze als Text für deine Preis- oder Anreiseseite. Der Text lädt nichts von Keyset, setzt keine Cookies und zählt nichts. Ändert sich die Satzung, steht der neue Text hier.
Deine eigene Buchungsseite.
Mit Keyset buchen Gäste direkt bei dir, zahlen mit Karte, und das Geld geht auf dein eigenes Konto, ohne Provision.
Fragen zur Kurtaxe in Loddin
Wie hoch ist die Kurtaxe in Loddin?
Hauptsaison (1. April bis 31. Oktober): 3,70 € je Erwachsenem und Nacht; Nebensaison (1. November bis 31. März): 3,30 € je Erwachsenem und Nacht.
Zahlen Kinder in Loddin Kurtaxe?
Kinder unter 6 Jahren zahlen nichts und ab 6 Jahren gilt der Satz für Erwachsene.
Wer ist in Loddin von der Kurtaxe befreit?
Unter anderem: Wer im Erhebungsgebiet arbeitet oder in Ausbildung steht, gilt nicht als ortsfremd.
Was muss ich als Gastgeber in Loddin tun?
Wer Gäste beherbergt, meldet sie, zieht die Kurabgabe ein, führt sie an die Gemeinde ab und stellt ihnen Kurkarten aus; dafür haftest du. Abgeführt wird bis zum 10. des Folgemonats. Gemeldet wird über das elektronische Meldeverfahren der Gemeinde oder auf Papier, in beiden Fällen innerhalb eines Werktages nach der Ankunft.
Was gilt in Loddin sonst noch?
Die Kurabgabe schließt die gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Im Satz ist ein Entgelt von 0,90 € für die Bahn enthalten. Statt der Tagessätze gibt es eine Jahreskurabgabe von 124,20 €; sie schließt die Nahverkehrsleistungen ein. Eigentümer oder Besitzer einer Wohnung, die sie überwiegend zur Erholung nutzen, sowie Dauercamper und Dauerlieger zahlen die Jahreskurabgabe unabhängig von ihrer Aufenthaltsdauer. Die Kurabgabesatzung musst du für deine Gäste sichtbar auslegen.
Was kostet die Fremdenverkehrsabgabe in Loddin für Vermieter?
Beherbergung (Ferienwohnung, Ferienhaus, Zimmer): 10,00 € je Bett im Jahr, bei 4 Betten 40,00 €. Camping-, Wohnmobil- und Parkplätze: 1,50 € je Stellplatz im Jahr. Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.
Wer zahlt in Loddin die Fremdenverkehrsabgabe?
Zahlen musst du, wenn du Gäste beherbergst, auch als Vermieter einer Ferienwohnung, eines Ferienhauses oder eines Ferienzimmers ohne Gewerbeanzeige.
Was gilt für die Fremdenverkehrsabgabe sonst noch?
Bis zum 30. September jedes Jahres teilst du der Kurverwaltung Seebad Loddin mit, was sie für die Berechnung braucht; Änderungen meldest du ihr bis zum Jahresende unverzüglich. Die Abgabe ist mit ihrer Entstehung fällig und wird per Bescheid der Kurverwaltung Seebad Loddin erhoben. Gezählt werden die Fremdenverkehrsbetten, die am 1. Januar eines Jahres vorhanden sind. Für jede Aufbettung kommen 5,00 € im Jahr dazu. Beginnt deine Abgabepflicht zwischen dem 1. Juni und dem 30. September, zahlst du für jeden Monat Juni bis September, in dem sie an einem Tag besteht, ein Viertel der Jahresabgabe, insgesamt nicht mehr als die Jahresabgabe. Endet deine Abgabepflicht vor dem 1. Juni oder beginnt sie erst nach dem 30. September, wird für das Jahr keine Abgabe erhoben. Eine nebenberufliche Tätigkeit, die eine Person mit weniger als 5 Wochenstunden ausübt, ist abgabefrei. Die Aufgaben nach der Satzung hat der Eigenbetrieb Kurverwaltung Seebad Loddin übernommen.
Muss ich meine Ferienwohnung in Loddin registrieren?
Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Loddin steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).
Wo steht das in der Satzung?
Erwachsene, Hauptsaison, 3,70 €: „a) in der Zeit vom 01.04. - 31.10. (Hauptsaison): 3,70 Euro“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Tourismusregion Insel Usedom und Stadt Wolgast (Kurabgabesatzung) der Gemeinde Seebad Loddin, Beschluss vom 16.12.2025, bekannt gemacht am 22.12.2025 auf www.amtusedom-sued.de) Kinder unter 6 Jahren, Hauptsaison, 0,00 €: „Von der Kurabgabe befreit sind Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (unter 6 Jahren)“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Tourismusregion Insel Usedom und Stadt Wolgast (Kurabgabesatzung) der Gemeinde Seebad Loddin, Beschluss vom 16.12.2025, bekannt gemacht am 22.12.2025 auf www.amtusedom-sued.de) Erwachsene, Nebensaison, 3,30 €: „b) in der Zeit vom 01.01. – 31.03. sowie vom 01.11. – 31.12. (Nebensaison): 3,30 Euro“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Tourismusregion Insel Usedom und Stadt Wolgast (Kurabgabesatzung) der Gemeinde Seebad Loddin, Beschluss vom 16.12.2025, bekannt gemacht am 22.12.2025 auf www.amtusedom-sued.de) Kinder unter 6 Jahren, Nebensaison, 0,00 €: „Von der Kurabgabe befreit sind Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (unter 6 Jahren)“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Tourismusregion Insel Usedom und Stadt Wolgast (Kurabgabesatzung) der Gemeinde Seebad Loddin, Beschluss vom 16.12.2025, bekannt gemacht am 22.12.2025 auf www.amtusedom-sued.de) Je Nacht: „Der An- und Abreisetag werden als ein Aufenthaltstag berechnet.“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Tourismusregion Insel Usedom und Stadt Wolgast (Kurabgabesatzung) der Gemeinde Seebad Loddin, Beschluss vom 16.12.2025, bekannt gemacht am 22.12.2025 auf www.amtusedom-sued.de) Fremdenverkehrsabgabe, wer zahlt: „sonstige Personen, die Kurgäste und Erholungssuchende gegen ein Entgelt direkt oder über Dritte beherbergen; einschließlich Vermieter von Ferienhäusern, Ferienwohnungen und Ferienzimmern, die der Gewerbeanzeigepflicht nicht unterliegen“ (Satzung der Gemeinde Seebad Loddin über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe, Beschluss vom 30.09.2025, ausgefertigt am 16.10.2025) Beherbergung (Ferienwohnung, Ferienhaus, Zimmer): „im Beherbergungsbereich 10,00 € / Bett und 5,00 € / Aufbettung“ (Satzung der Gemeinde Seebad Loddin über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe, Beschluss vom 30.09.2025, ausgefertigt am 16.10.2025) Camping-, Wohnmobil- und Parkplätze: „4. Camping-/ Wohnmobil- und Parkplätze 1,50 € / Stellplatz“ (Satzung der Gemeinde Seebad Loddin über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe, Beschluss vom 30.09.2025, ausgefertigt am 16.10.2025)