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Kurabgabe in Zempin: was Gastgeber 2026 erheben.

Zempin erhebt von Übernachtungsgästen eine Kurabgabe. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.

Stand: geprüft am 15. Oktober 2026
Keine Rechts- oder Steuerberatung

Für diesen Aufenthalt erhebst du 77,70 € Kurabgabe.

Kurabgabe je Saison
ZeitraumNächteBetrag
Hauptsaison 7 77,70 €

Alle Sätze

Kurabgabe je Person und Nacht. Hauptsaison: 1. April bis 31. Oktober; Nebensaison: 1. November bis 31. März.
Wer Hauptsaison Nebensaison
Ab 6 Jahren 3,70 € 3,30 €
Kinder unter 6 Jahren 0,00 € 0,00 €

Quelle: Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Tourismusregion Insel Usedom und Stadt Wolgast (Kurabgabesatzung) der Gemeinde Seebad Zempin, Beschluss vom 08.12.2025, bekannt gemacht am 22.12.2025 auf www.amtusedom-sued.de, gilt ab 1. Januar 2026 und ein weiteres Dokument, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Kurtaxe an der Ostsee Alle Orte

Fremdenverkehrsabgabe für Vermieter

Neben der Kurtaxe deiner Gäste zahlst du in Zempin als Vermieter selbst eine Fremdenverkehrsabgabe: Beherbergung (Ferienwohnung, Ferienhaus, Zimmer), 8,00 € je Bett im Jahr.

Alles, was du an Gäste vermietest, zusammengezählt.

Für deine Vermietung zahlst du 32,00 € Fremdenverkehrsabgabe im Jahr.

8,00 € je Bett im Jahr.

Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.

Fremdenverkehrsabgabe für Vermieter, im Jahr
Vermietung Im Jahr
Beherbergung (Ferienwohnung, Ferienhaus, Zimmer) 8,00 € je Bett
Campingplatz 5,00 € je Stellplatz
Parkplätze, Caravan- und Wohnmobilstellplätze (Stellfläche) 1,50 € je Stellplatz

Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung?

Orte in der Nähe

Im Kreis Vorpommern-Greifswald: Heringsdorf, Karlshagen, Koserow, Loddin, Trassenheide, Ückeritz, Ueckermünde, Zinnowitz.

Für deine Website

Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Kurabgabe vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen

Oder nimm die Sätze als Text für deine Preis- oder Anreiseseite. Der Text lädt nichts von Keyset, setzt keine Cookies und zählt nichts. Ändert sich die Satzung, steht der neue Text hier.

Deine eigene Buchungsseite.

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Fragen zur Kurtaxe in Zempin

Wie hoch ist die Kurtaxe in Zempin?

Hauptsaison (1. April bis 31. Oktober): 3,70 € je Erwachsenem und Nacht; Nebensaison (1. November bis 31. März): 3,30 € je Erwachsenem und Nacht.

Zahlen Kinder in Zempin Kurtaxe?

Kinder unter 6 Jahren zahlen nichts und ab 6 Jahren gilt der Satz für Erwachsene.

Wer ist in Zempin von der Kurtaxe befreit?

Unter anderem: Wer im Erhebungsgebiet arbeitet oder in Ausbildung steht, gilt nicht als ortsfremd.

Was muss ich als Gastgeber in Zempin tun?

Wer Gäste beherbergt, meldet sie, zieht die Kurabgabe ein, führt sie an die Gemeinde ab und stellt ihnen Kurkarten aus; dafür haftest du. Abgeführt wird bis zum 10. des Folgemonats. Gemeldet wird über das elektronische Meldeverfahren der Gemeinde oder auf Papier, in beiden Fällen innerhalb eines Werktages nach der Ankunft.

Was gilt in Zempin sonst noch?

Die Kurabgabe schließt die gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Im Satz ist ein Entgelt von 0,90 € für die Bahn enthalten. Statt der Tagessätze gibt es eine Jahreskurabgabe von 124,20 €; sie schließt die Nahverkehrsleistungen ein. Eigentümer oder Besitzer einer Wohnung, die sie überwiegend zur Erholung nutzen, sowie Dauercamper und Dauerlieger zahlen die Jahreskurabgabe unabhängig von ihrer Aufenthaltsdauer. Die Kurabgabesatzung musst du für deine Gäste sichtbar auslegen.

Was kostet die Fremdenverkehrsabgabe in Zempin für Vermieter?

Beherbergung (Ferienwohnung, Ferienhaus, Zimmer): 8,00 € je Bett im Jahr, bei 4 Betten 32,00 €. Campingplatz: 5,00 € je Stellplatz im Jahr. Parkplätze, Caravan- und Wohnmobilstellplätze (Stellfläche): 1,50 € je Stellplatz im Jahr. Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.

Wer zahlt in Zempin die Fremdenverkehrsabgabe?

Zahlen musst du, wenn du Gäste beherbergst, auch als Vermieter einer Ferienwohnung, eines Ferienhauses oder eines Ferienzimmers ohne Gewerbeanzeige.

Was gilt für die Fremdenverkehrsabgabe sonst noch?

Bis zum 31. Oktober jedes Jahres teilst du der Gemeinde mit, was sie für die Berechnung braucht; änderst du nichts, gelten deine bisherigen Angaben weiter. Fällig ist die Abgabe 30 Tage nach Bekanntgabe des Bescheids, in einer Summe. Gezählt werden die Fremdenverkehrsbetten, die am 1. Januar eines Jahres vorhanden sind. Für jede Aufbettung kommen 4,00 € im Jahr dazu. Fängst du nach dem 1. August mit der Vermietung an oder hörst du vor dem 1. August auf, ist die Jahresabgabe um die Hälfte ermäßigt. Eine nebenberufliche Tätigkeit, die eine Person mit weniger als 5 Wochenstunden ausübt, ist abgabefrei. Die Aufgaben nach der Satzung hat der Eigenbetrieb Fremdenverkehrsamt Seebad Zempin übernommen.

Muss ich meine Ferienwohnung in Zempin registrieren?

Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Zempin steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).

Wo steht das in der Satzung?

Erwachsene, Hauptsaison, 3,70 €: „a) in der Zeit vom 01.04. - 31.10. (Hauptsaison): 3,70 Euro“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Tourismusregion Insel Usedom und Stadt Wolgast (Kurabgabesatzung) der Gemeinde Seebad Zempin, Beschluss vom 08.12.2025, bekannt gemacht am 22.12.2025 auf www.amtusedom-sued.de) Kinder unter 6 Jahren, Hauptsaison, 0,00 €: „Von der Kurabgabe befreit sind Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (unter 6 Jahren)“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Tourismusregion Insel Usedom und Stadt Wolgast (Kurabgabesatzung) der Gemeinde Seebad Zempin, Beschluss vom 08.12.2025, bekannt gemacht am 22.12.2025 auf www.amtusedom-sued.de) Erwachsene, Nebensaison, 3,30 €: „b) in der Zeit vom 01.01. – 31.03. sowie vom 01.11. – 31.12. (Nebensaison): 3,30 Euro“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Tourismusregion Insel Usedom und Stadt Wolgast (Kurabgabesatzung) der Gemeinde Seebad Zempin, Beschluss vom 08.12.2025, bekannt gemacht am 22.12.2025 auf www.amtusedom-sued.de) Kinder unter 6 Jahren, Nebensaison, 0,00 €: „Von der Kurabgabe befreit sind Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (unter 6 Jahren)“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Tourismusregion Insel Usedom und Stadt Wolgast (Kurabgabesatzung) der Gemeinde Seebad Zempin, Beschluss vom 08.12.2025, bekannt gemacht am 22.12.2025 auf www.amtusedom-sued.de) Je Nacht: „Der An- und Abreisetag werden als ein Aufenthaltstag berechnet.“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Tourismusregion Insel Usedom und Stadt Wolgast (Kurabgabesatzung) der Gemeinde Seebad Zempin, Beschluss vom 08.12.2025, bekannt gemacht am 22.12.2025 auf www.amtusedom-sued.de) Fremdenverkehrsabgabe, wer zahlt: „sonstige Personen, die Kurgäste und Erholungssuchende gegen ein Entgelt direkt oder über Dritte beherbergen; einschließlich Vermieter von Ferienhäusern, Ferienwohnungen und Ferienzimmern, die der Gewerbeanzeigepflicht nicht unterliegen“ (Satzung der Gemeinde Seebad Zempin über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe, Beschluss vom 09.12.2024) Beherbergung (Ferienwohnung, Ferienhaus, Zimmer): „1. im Beherbergungsbereich 8,00 €/ Bett“ (Satzung der Gemeinde Seebad Zempin über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe, Beschluss vom 09.12.2024) Campingplatz: „4. Campingplatz 5,00 €/ Stellplatz“ (Satzung der Gemeinde Seebad Zempin über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe, Beschluss vom 09.12.2024) Parkplätze, Caravan- und Wohnmobilstellplätze (Stellfläche): „5. Parkplätze/ Caravan-/ Wohnmobilstellplätze 1,50 €/ Stellfläche“ (Satzung der Gemeinde Seebad Zempin über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe, Beschluss vom 09.12.2024)