Zum Inhalt springen
Keyset

Kurabgabe in Trassenheide: was Gastgeber 2026 erheben.

Trassenheide erhebt von Übernachtungsgästen eine Kurabgabe. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.

Stand: geprüft am 14. Oktober 2026
Keine Rechts- oder Steuerberatung

Für diesen Aufenthalt erhebst du 81,90 € Kurabgabe.

Kurabgabe je Saison
ZeitraumNächteBetrag
Hauptsaison 7 81,90 €

Alle Sätze

Kurabgabe je Person und Nacht. Hauptsaison: 1. April bis 31. Oktober; Nebensaison: 1. November bis 31. März.
Wer Hauptsaison Nebensaison
Ab 6 Jahren 3,90 € 3,50 €
Kinder unter 6 Jahren 0,00 € 0,00 €

Quelle: Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Tourismusregion Insel Usedom und Stadt Wolgast (Kurabgabesatzung) der Gemeinde Ostseebad Trassenheide vom 03.12.2025, bekannt gemacht am 04.12.2025 auf www.amtusedomnord.de, gilt ab 1. Januar 2026 und drei weitere Dokumente, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Kurtaxe an der Ostsee Alle Orte

Fremdenverkehrsabgabe für Vermieter

Neben der Kurtaxe deiner Gäste zahlst du in Trassenheide als Vermieter selbst eine Fremdenverkehrsabgabe: Beherbergungsbereich bis zu 7 Gästebetten, 7,00 € je Gästebett im Jahr.

Alles, was du an Gäste vermietest, zusammengezählt.

Für deine Vermietung zahlst du 28,00 € Fremdenverkehrsabgabe im Jahr.

7,00 € je Gästebett im Jahr.

Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.

Fremdenverkehrsabgabe für Vermieter, im Jahr
Vermietung Im Jahr
Beherbergungsbereich bis zu 7 Gästebetten 7,00 € je Gästebett
Beherbergungsbereich ab 8 Gästebetten 8,00 € je Gästebett

Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung?

Orte in der Nähe

Im Kreis Vorpommern-Greifswald: Heringsdorf, Karlshagen, Koserow, Loddin, Ückeritz, Ueckermünde, Zempin, Zinnowitz.

Für deine Website

Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Kurabgabe vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen

Oder nimm die Sätze als Text für deine Preis- oder Anreiseseite. Der Text lädt nichts von Keyset, setzt keine Cookies und zählt nichts. Ändert sich die Satzung, steht der neue Text hier.

Deine eigene Buchungsseite.

Mit Keyset buchen Gäste direkt bei dir, zahlen mit Karte, und das Geld geht auf dein eigenes Konto, ohne Provision.

Fragen zur Kurtaxe in Trassenheide

Wie hoch ist die Kurtaxe in Trassenheide?

Hauptsaison (1. April bis 31. Oktober): 3,90 € je Erwachsenem und Nacht; Nebensaison (1. November bis 31. März): 3,50 € je Erwachsenem und Nacht.

Zahlen Kinder in Trassenheide Kurtaxe?

Kinder unter 6 Jahren zahlen nichts und ab 6 Jahren gilt der Satz für Erwachsene.

Wer ist in Trassenheide von der Kurtaxe befreit?

Unter anderem: Wer im Erhebungsgebiet arbeitet oder in Ausbildung steht, gilt nicht als ortsfremd.

Was muss ich als Gastgeber in Trassenheide tun?

Wer Gäste beherbergt, meldet sie, zieht die Kurabgabe ein, führt sie an die Gemeinde ab und stellt ihnen Kurkarten aus; dafür haftest du. Abgeführt wird bis zum 10. des Folgemonats. Gemeldet wird über das elektronische Meldeverfahren der Gemeinde oder auf Papier, in beiden Fällen innerhalb eines Werktages nach der Ankunft.

Was gilt in Trassenheide sonst noch?

Die Kurabgabe schließt die gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Im Satz ist ein Entgelt von 0,20 € für das Shuttle-Bus-Angebot enthalten. Im Satz ist ein Entgelt von 0,90 € für die Bahn enthalten. Statt der Tagessätze gibt es eine Jahreskurabgabe von 134,20 €. Die Jahreskurabgabe wird aus 28 Tagessätzen der Hauptsaison berechnet, zuzüglich zweier Pauschalbeträge für die enthaltenen ÖPNV-Leistungen. Eigentümer oder Besitzer einer Wohnung, die sie überwiegend zur Erholung nutzen, sowie Dauercamper und Dauerlieger zahlen die Jahreskurabgabe unabhängig von ihrer Aufenthaltsdauer. Die Kurabgabesatzung musst du für deine Gäste sichtbar auslegen.

Was kostet die Fremdenverkehrsabgabe in Trassenheide für Vermieter?

Beherbergungsbereich bis zu 7 Gästebetten: 7,00 € je Gästebett im Jahr, bei 4 Gästebetten 28,00 €. Beherbergungsbereich ab 8 Gästebetten: 8,00 € je Gästebett im Jahr. Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.

Wer zahlt in Trassenheide die Fremdenverkehrsabgabe?

Zahlen musst du, wenn dir der Fremdenverkehr in Trassenheide mittelbare oder unmittelbare Vorteile bietet und für dich eine Anmeldung für ein Gewerbe im Erhebungsgebiet vorliegt oder du dort eine Betriebsstätte hast.

Was gilt für die Fremdenverkehrsabgabe sonst noch?

Bis zum 30. November jedes Jahres teilst du der Kurverwaltung Ostseebad Trassenheide mit, was sie für die Berechnung des Folgejahres braucht, spätestens bei Inbetriebnahme. Fällig ist die Abgabe einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids, in einer Summe. Die Aufzählung der Abgabepflichtigen nennt auch Vermieter von Ferienhäusern, Ferienwohnungen und Ferienzimmern, auch die, die der Gewerbeanmeldungspflicht nicht unterliegen; bist du unsicher, ob das auf dich zutrifft, frag die Kurverwaltung. Als Gästebett zählt jeder einzelne feste Schlafplatz in einem Beherbergungsbetrieb, der einer Person zum Schlafen dient, sofern es keine Aufbettungsmöglichkeit ist. Für jede Aufbettungsmöglichkeit kommen 5,00 € im Jahr dazu. Als Aufbettungsmöglichkeit zählt jeder einzelne Schlafplatz, zum Beispiel auf Schlafsesseln, Doppelliegen, Schlafcouchen und allen Behelfsmöglichkeiten, die dauerhaft in den Räumen zur Verfügung stehen. Die Abgabe fällt unabhängig davon an, ob du ganzjährig vermieten kannst. Fängst du nach dem 1. August mit der Vermietung an, kann die Jahresabgabe auf Antrag um die Hälfte ermäßigt werden. Wenn du bis zum 31. Oktober nichts änderst oder ergänzt, legt die Kurverwaltung deine bisherigen Angaben zugrunde. Die Kurverwaltung Ostseebad Trassenheide als Eigenbetrieb der Gemeinde berechnet und erhebt die Abgabe per Bescheid. Die 1. Änderung der Satzung hat den zweiten Beherbergungsbereich klargestellt: Er beginnt bei 8 Gästebetten.

Muss ich meine Ferienwohnung in Trassenheide registrieren?

Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Trassenheide steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).

Wo steht das in der Satzung?

Erwachsene, Hauptsaison, 3,90 €: „a) in der Zeit vom 01.04. - 31.10. (Hauptsaison): 3,90 Euro“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Tourismusregion Insel Usedom und Stadt Wolgast (Kurabgabesatzung) der Gemeinde Ostseebad Trassenheide vom 03.12.2025, bekannt gemacht am 04.12.2025 auf www.amtusedomnord.de) Kinder unter 6 Jahren, Hauptsaison, 0,00 €: „Von der Kurabgabe befreit sind Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (unter 6 Jahren)“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Tourismusregion Insel Usedom und Stadt Wolgast (Kurabgabesatzung) der Gemeinde Ostseebad Trassenheide vom 03.12.2025, bekannt gemacht am 04.12.2025 auf www.amtusedomnord.de) Erwachsene, Nebensaison, 3,50 €: „b) in der Zeit vom 01.01. – 31.03. sowie vom 01.11. – 31.12. (Nebensaison): 3,50 Euro“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Tourismusregion Insel Usedom und Stadt Wolgast (Kurabgabesatzung) der Gemeinde Ostseebad Trassenheide vom 03.12.2025, bekannt gemacht am 04.12.2025 auf www.amtusedomnord.de) Kinder unter 6 Jahren, Nebensaison, 0,00 €: „Von der Kurabgabe befreit sind Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (unter 6 Jahren)“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Tourismusregion Insel Usedom und Stadt Wolgast (Kurabgabesatzung) der Gemeinde Ostseebad Trassenheide vom 03.12.2025, bekannt gemacht am 04.12.2025 auf www.amtusedomnord.de) Je Nacht: „Der An- und Abreisetag werden als ein Aufenthaltstag berechnet.“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Tourismusregion Insel Usedom und Stadt Wolgast (Kurabgabesatzung) der Gemeinde Ostseebad Trassenheide vom 03.12.2025, bekannt gemacht am 04.12.2025 auf www.amtusedomnord.de) Fremdenverkehrsabgabe, wer zahlt: „Zum Zwecke der Fremdenverkehrswerbung werden von Personen und Personenvereinigungen, denen durch den Fremdenverkehr im Gemeindegebiet (gleich Erhebungsgebiet) mittelbare oder unmittelbare Vorteile geboten werden und für die eine Anmeldung für ein Gewerbe im Erhebungsgebiet vorliegt oder die im Erhebungsgebiet eine Betriebsstätte haben, werden laufende Fremdenverkehrsabgaben gemäß § 11 Abs. 1, Nr. 2 des Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KAG) erhoben.“ (1. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Ostseebad Trassenheide über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe vom 13.12.2024) Beherbergungsbereich bis zu 7 Gästebetten: „bis zu 7 Gästebetten je Gästebett 7,00 € / Bett“ (Satzung der Gemeinde Ostseebad Trassenheide über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe, Beschluss vom 02.11.2023) Beherbergungsbereich ab 8 Gästebetten: „ab 8 Gästebetten je Gästebett 8,00 € / Bett“ (Satzung der Gemeinde Ostseebad Trassenheide über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe, Beschluss vom 02.11.2023)