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Kurabgabe in Karlshagen: was Gastgeber 2026 erheben.

Karlshagen erhebt von Übernachtungsgästen eine Kurabgabe. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.

Stand: geprüft am 14. Oktober 2026
Keine Rechts- oder Steuerberatung

Für diesen Aufenthalt erhebst du 64,05 € Kurabgabe.

Kurabgabe je Saison
ZeitraumNächteBetrag
Hauptsaison 7 64,05 €

Alle Sätze

Kurabgabe je Person und Nacht. Hauptsaison: 1. April bis 31. Oktober; Nebensaison: 1. November bis 31. März.
Wer Hauptsaison Nebensaison
Ab 6 Jahren 3,05 € 2,65 €
Kinder unter 6 Jahren 0,00 € 0,00 €

Quelle: Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Tourismusregion Insel Usedom und Stadt Wolgast (Kurabgabesatzung) der Gemeinde Ostseebad Karlshagen vom 05.12.2025, Lesefassung der Gemeinde, gilt ab 1. Januar 2026 und ein weiteres Dokument, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Kurtaxe an der Ostsee Alle Orte

Fremdenverkehrsabgabe für Vermieter

Neben der Kurtaxe deiner Gäste zahlst du in Karlshagen als Vermieter selbst eine Fremdenverkehrsabgabe: Fremdenbetten (Vorteilsstufe 4), 11,00 € je Bett im Jahr.

Alles, was du an Gäste vermietest, zusammengezählt.

Für deine Vermietung zahlst du 44,00 € Fremdenverkehrsabgabe im Jahr.

11,00 € je Bett im Jahr.

Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.

Fremdenverkehrsabgabe für Vermieter, im Jahr
Vermietung Im Jahr
Fremdenbetten (Vorteilsstufe 4) 11,00 € je Bett
Hotelbetten (Vorteilsstufe 4) 88,00 € je 6 Betten

Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung?

Orte in der Nähe

Im Kreis Vorpommern-Greifswald: Heringsdorf, Koserow, Loddin, Trassenheide, Ückeritz, Ueckermünde, Zempin, Zinnowitz.

Für deine Website

Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Kurabgabe vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen

Oder nimm die Sätze als Text für deine Preis- oder Anreiseseite. Der Text lädt nichts von Keyset, setzt keine Cookies und zählt nichts. Ändert sich die Satzung, steht der neue Text hier.

Deine eigene Buchungsseite.

Mit Keyset buchen Gäste direkt bei dir, zahlen mit Karte, und das Geld geht auf dein eigenes Konto, ohne Provision.

Fragen zur Kurtaxe in Karlshagen

Wie hoch ist die Kurtaxe in Karlshagen?

Hauptsaison (1. April bis 31. Oktober): 3,05 € je Erwachsenem und Nacht; Nebensaison (1. November bis 31. März): 2,65 € je Erwachsenem und Nacht.

Zahlen Kinder in Karlshagen Kurtaxe?

Kinder unter 6 Jahren zahlen nichts und ab 6 Jahren gilt der Satz für Erwachsene.

Wer ist in Karlshagen von der Kurtaxe befreit?

Unter anderem: Wer im Erhebungsgebiet arbeitet oder in Ausbildung steht, gilt nicht als ortsfremd.

Was muss ich als Gastgeber in Karlshagen tun?

Wer Gäste beherbergt, meldet sie, zieht die Kurabgabe ein, führt sie an die Gemeinde ab und stellt ihnen Kurkarten aus; dafür haftest du. Abgeführt wird bis zum 10. des Folgemonats. Gemeldet wird über das elektronische Meldeverfahren der Gemeinde oder auf Papier, in beiden Fällen innerhalb eines Werktages nach der Ankunft.

Was gilt in Karlshagen sonst noch?

Die Kurabgabe schließt die gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Im Satz ist ein Entgelt von 0,25 € für das Shuttle-Bus-Angebot enthalten. Statt der Tagessätze gibt es eine Jahreskurabgabe von 85,40 €, berechnet aus 28 Tagessätzen der Hauptsaison. Eigentümer oder Besitzer einer Wohnung, die sie überwiegend zur Erholung nutzen, sowie Dauercamper und Dauerlieger zahlen die Jahreskurabgabe unabhängig von ihrer Aufenthaltsdauer. Die Kurabgabesatzung musst du für deine Gäste sichtbar auslegen.

Was kostet die Fremdenverkehrsabgabe in Karlshagen für Vermieter?

Fremdenbetten (Vorteilsstufe 4): 11,00 € je Bett im Jahr (22,00 € je Vorteilseinheit × 4, eine Vorteilseinheit je 8 Betten), bei 4 Betten 44,00 €. Hotelbetten (Vorteilsstufe 4): 88,00 € je 6 Betten im Jahr (22,00 € je Vorteilseinheit × 4, eine Vorteilseinheit je 6 Betten). Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.

Wer zahlt in Karlshagen die Fremdenverkehrsabgabe?

Zahlen musst du, wenn dir der Fremdenverkehr in Karlshagen Vorteile bietet; das gilt auch, wenn du nur nebenberuflich Unterkünfte vermietest.

Was gilt für die Fremdenverkehrsabgabe sonst noch?

Die Angaben zur Berechnung teilst du der Gemeinde bis zum 1. Juni jedes Jahres mit; gehen sie nicht ein, kann die Gemeinde die Berechnungsgrundlage schätzen. Fällig ist die Abgabe einen Monat nach Zugang des Bescheids, in einer Summe. Fremdenbetten stehen in Vorteilsstufe 4, also beim vierfachen Satz von 88,00 € je Vorteilseinheit. Du zahlst höchstens 5.000 € im Jahr. Beginnst du erst nach dem 1. August mit der Vermietung, kann die Jahresabgabe auf Antrag, den du innerhalb eines Monats nach Beginn stellst, um die Hälfte ermäßigt werden. Die Aufgaben der Gemeinde übernimmt der Eigenbetrieb „Tourismus & Wirtschaft“.

Muss ich meine Ferienwohnung in Karlshagen registrieren?

Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Karlshagen steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).

Wo steht das in der Satzung?

Erwachsene, Hauptsaison, 3,05 €: „a) in der Zeit vom 01.04. - 31.10. (Hauptsaison): 3,05 Euro“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Tourismusregion Insel Usedom und Stadt Wolgast (Kurabgabesatzung) der Gemeinde Ostseebad Karlshagen vom 05.12.2025, Lesefassung der Gemeinde) Kinder unter 6 Jahren, Hauptsaison, 0,00 €: „Von der Kurabgabe befreit sind Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (unter 6 Jahren).“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Tourismusregion Insel Usedom und Stadt Wolgast (Kurabgabesatzung) der Gemeinde Ostseebad Karlshagen vom 05.12.2025, Lesefassung der Gemeinde) Erwachsene, Nebensaison, 2,65 €: „b) in der Zeit vom 01.01. - 31.03. sowie vom 01.11. – 31.12. (Nebensaison): 2,65 Euro“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Tourismusregion Insel Usedom und Stadt Wolgast (Kurabgabesatzung) der Gemeinde Ostseebad Karlshagen vom 05.12.2025, Lesefassung der Gemeinde) Kinder unter 6 Jahren, Nebensaison, 0,00 €: „Von der Kurabgabe befreit sind Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (unter 6 Jahren).“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Tourismusregion Insel Usedom und Stadt Wolgast (Kurabgabesatzung) der Gemeinde Ostseebad Karlshagen vom 05.12.2025, Lesefassung der Gemeinde) Je Nacht: „Der An- und Abreisetag werden als ein Aufenthaltstag berechnet.“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Tourismusregion Insel Usedom und Stadt Wolgast (Kurabgabesatzung) der Gemeinde Ostseebad Karlshagen vom 05.12.2025, Lesefassung der Gemeinde) Fremdenverkehrsabgabe, wer zahlt: „Abgabepflichtig sind alle selbständig tätigen natürlichen und juristischen Personen, denen durch den Fremdenverkehr im Gemeindegebiet unmittelbar oder mittelbar Vorteile geboten werden. Abgabenpflichtig im Sinne dieser Satzung sind auch die nur nebenberuflich tätigen Vermieter von Unterkünften.“ (Satzung über Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe des Ostseebades Karlshagen (Fremdenverkehrsabgabesatzung), aktuelle Lesefassung mit Anlage) Fremdenbetten (Vorteilsstufe 4): „Fremdenbetten 8 Betten“ (Satzung über Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe des Ostseebades Karlshagen (Fremdenverkehrsabgabesatzung), aktuelle Lesefassung mit Anlage) Vorteilseinheit: „Der Abgabesatz für eine Vorteilseinheit (§ 7) beträgt 22,00 Euro.“ (Satzung über Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe des Ostseebades Karlshagen (Fremdenverkehrsabgabesatzung), aktuelle Lesefassung mit Anlage) Vorteilsstufe: „in der Vorteilsstufe 4 dem vierfachen Satz der Vorteilseinheit“ (Satzung über Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe des Ostseebades Karlshagen (Fremdenverkehrsabgabesatzung), aktuelle Lesefassung mit Anlage) Hotelbetten (Vorteilsstufe 4): „Hotelbetten 6 Betten“ (Satzung über Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe des Ostseebades Karlshagen (Fremdenverkehrsabgabesatzung), aktuelle Lesefassung mit Anlage) Vorteilseinheit: „Der Abgabesatz für eine Vorteilseinheit (§ 7) beträgt 22,00 Euro.“ (Satzung über Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe des Ostseebades Karlshagen (Fremdenverkehrsabgabesatzung), aktuelle Lesefassung mit Anlage) Vorteilsstufe: „in der Vorteilsstufe 4 dem vierfachen Satz der Vorteilseinheit“ (Satzung über Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe des Ostseebades Karlshagen (Fremdenverkehrsabgabesatzung), aktuelle Lesefassung mit Anlage)