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Kurabgabe in Koserow: was Gastgeber 2026 erheben.

Koserow erhebt von Übernachtungsgästen eine Kurabgabe. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.

Stand: geprüft am 14. Oktober 2026
Keine Rechts- oder Steuerberatung

Für diesen Aufenthalt erhebst du 77,70 € Kurabgabe.

Kurabgabe je Saison
ZeitraumNächteBetrag
Hauptsaison 7 77,70 €

Alle Sätze

Kurabgabe je Person und Nacht. Hauptsaison: 1. April bis 31. Oktober; Nebensaison: 1. November bis 31. März.
Wer Hauptsaison Nebensaison
Ab 6 Jahren 3,70 € 3,30 €
Kinder unter 6 Jahren 0,00 € 0,00 €

Quelle: Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Tourismusregion Insel Usedom und Stadt Wolgast (Kurabgabesatzung) der Gemeinde Ostseebad Koserow vom 22.12.2025, bekannt gemacht am 22.12.2025 auf www.amtusedom-sued.de, gilt ab 1. Januar 2026 und ein weiteres Dokument, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Kurtaxe an der Ostsee Alle Orte

Fremdenverkehrsabgabe für Vermieter

Neben der Kurtaxe deiner Gäste zahlst du in Koserow als Vermieter selbst eine Fremdenverkehrsabgabe: Beherbergungsbereich, 10,00 € je Bett im Jahr.

Alles, was du an Gäste vermietest, zusammengezählt.

Für deine Vermietung zahlst du 40,00 € Fremdenverkehrsabgabe im Jahr.

10,00 € je Bett im Jahr.

Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.

Fremdenverkehrsabgabe für Vermieter, im Jahr
Vermietung Im Jahr
Beherbergungsbereich 10,00 € je Bett
Campingplatz 5,00 € je Stellplatz
Parkplätze, Caravan- und Wohnmobilstellplätze (Stellfläche) 1,50 € je Stellplatz

Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung?

Orte in der Nähe

Im Kreis Vorpommern-Greifswald: Heringsdorf, Karlshagen, Loddin, Trassenheide, Ückeritz, Ueckermünde, Zempin, Zinnowitz.

Für deine Website

Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Kurabgabe vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen

Oder nimm die Sätze als Text für deine Preis- oder Anreiseseite. Der Text lädt nichts von Keyset, setzt keine Cookies und zählt nichts. Ändert sich die Satzung, steht der neue Text hier.

Deine eigene Buchungsseite.

Mit Keyset buchen Gäste direkt bei dir, zahlen mit Karte, und das Geld geht auf dein eigenes Konto, ohne Provision.

Fragen zur Kurtaxe in Koserow

Wie hoch ist die Kurtaxe in Koserow?

Hauptsaison (1. April bis 31. Oktober): 3,70 € je Erwachsenem und Nacht; Nebensaison (1. November bis 31. März): 3,30 € je Erwachsenem und Nacht.

Zahlen Kinder in Koserow Kurtaxe?

Kinder unter 6 Jahren zahlen nichts und ab 6 Jahren gilt der Satz für Erwachsene.

Wer ist in Koserow von der Kurtaxe befreit?

Unter anderem: Wer im Erhebungsgebiet arbeitet oder in Ausbildung steht, gilt nicht als ortsfremd.

Was muss ich als Gastgeber in Koserow tun?

Wer Gäste beherbergt, meldet sie, zieht die Kurabgabe ein, führt sie an die Gemeinde ab und stellt ihnen Kurkarten aus; dafür haftest du. Abgeführt wird bis zum 10. des Folgemonats. Gemeldet wird über das elektronische Meldeverfahren der Gemeinde oder auf Papier, in beiden Fällen innerhalb eines Werktages nach der Ankunft.

Was gilt in Koserow sonst noch?

Die Kurabgabe schließt die gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Im Satz ist ein Entgelt von 0,90 € für die Bahn enthalten. Statt der Tagessätze gibt es eine Jahreskurabgabe von 124,20 €, berechnet aus 28 Tagessätzen der Hauptsaison zuzüglich eines Pauschalbetrags für die enthaltenen ÖPNV-Leistungen. Eigentümer oder Besitzer einer Wohnung, die sie überwiegend zur Erholung nutzen, sowie Dauercamper und Dauerlieger zahlen die Jahreskurabgabe unabhängig von ihrer Aufenthaltsdauer. Die Kurabgabesatzung musst du für deine Gäste sichtbar auslegen.

Was kostet die Fremdenverkehrsabgabe in Koserow für Vermieter?

Beherbergungsbereich: 10,00 € je Bett im Jahr, bei 4 Betten 40,00 €. Campingplatz: 5,00 € je Stellplatz im Jahr. Parkplätze, Caravan- und Wohnmobilstellplätze (Stellfläche): 1,50 € je Stellplatz im Jahr. Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.

Wer zahlt in Koserow die Fremdenverkehrsabgabe?

Zahlen musst du, wenn dir der Fremdenverkehr in Koserow Vorteile bietet; das gilt auch für Vermieter von Ferienwohnungen, die nicht gewerbeanzeigepflichtig sind.

Was gilt für die Fremdenverkehrsabgabe sonst noch?

Die Angaben zur Berechnung teilst du der Gemeinde bis zum 31. Oktober jedes Jahres mit, spätestens aber bei Inbetriebnahme. Fällig ist die Abgabe 30 Tage nach Bekanntgabe des Bescheids, in einer Summe. Für eine Aufbettung zahlst du 5,00 € je Bett. Gezählt werden die Fremdenverkehrsbetten, die du am 1. Januar eines Jahres vorhältst. Beginnst du erst nach dem 1. August mit der Vermietung, wird die Jahresabgabe um die Hälfte ermäßigt. Gibst du die Vermietung vor dem 1. August auf, wird die Jahresabgabe ebenfalls um die Hälfte ermäßigt.

Muss ich meine Ferienwohnung in Koserow registrieren?

Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Koserow steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).

Wo steht das in der Satzung?

Erwachsene, Hauptsaison, 3,70 €: „a) in der Zeit vom 01.04. - 31.10. (Hauptsaison): 3,70 Euro“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Tourismusregion Insel Usedom und Stadt Wolgast (Kurabgabesatzung) der Gemeinde Ostseebad Koserow vom 22.12.2025, bekannt gemacht am 22.12.2025 auf www.amtusedom-sued.de) Kinder unter 6 Jahren, Hauptsaison, 0,00 €: „Von der Kurabgabe befreit sind Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (unter 6 Jahren)“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Tourismusregion Insel Usedom und Stadt Wolgast (Kurabgabesatzung) der Gemeinde Ostseebad Koserow vom 22.12.2025, bekannt gemacht am 22.12.2025 auf www.amtusedom-sued.de) Erwachsene, Nebensaison, 3,30 €: „b) in der Zeit vom 01.01. – 31.03. sowie vom 01.11. – 31.12. (Nebensaison): 3,30 Euro“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Tourismusregion Insel Usedom und Stadt Wolgast (Kurabgabesatzung) der Gemeinde Ostseebad Koserow vom 22.12.2025, bekannt gemacht am 22.12.2025 auf www.amtusedom-sued.de) Kinder unter 6 Jahren, Nebensaison, 0,00 €: „Von der Kurabgabe befreit sind Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (unter 6 Jahren)“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Tourismusregion Insel Usedom und Stadt Wolgast (Kurabgabesatzung) der Gemeinde Ostseebad Koserow vom 22.12.2025, bekannt gemacht am 22.12.2025 auf www.amtusedom-sued.de) Je Nacht: „Der An- und Abreisetag werden als ein Aufenthaltstag berechnet.“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Tourismusregion Insel Usedom und Stadt Wolgast (Kurabgabesatzung) der Gemeinde Ostseebad Koserow vom 22.12.2025, bekannt gemacht am 22.12.2025 auf www.amtusedom-sued.de) Fremdenverkehrsabgabe, wer zahlt: „Abgabepflichtig sind alle natürlichen und juristischen Personen, denen durch den Fremdenverkehr in der Gemeinde Vorteile unmittelbarer oder mittelbarer Art erwachsen oder geboten werden. Dies sind unter anderem: 1. Inhaber von Hotels, Fremden-, Kinder- und Erholungsheimen; sonstige Personen, die Kurgäste und Erholungssuchende gegen ein Entgelt direkt oder über Dritte beherbergen; einschließlich Vermieter von Ferienhäusern, Ferienwohnungen und Ferienzimmern, die der Gewerbeanzeigepflicht nicht unterliegen“ (Satzung der Gemeinde Ostseebad Koserow über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe (Beschluss vom 28.03.2022)) Beherbergungsbereich: „1. im Beherbergungsbereich 10,00 €/Bett, für eine Aufbettung 5,00 €/Bett“ (Satzung der Gemeinde Ostseebad Koserow über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe (Beschluss vom 28.03.2022)) Campingplatz: „4. Campingplatz 5,00 € / Stellplatz“ (Satzung der Gemeinde Ostseebad Koserow über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe (Beschluss vom 28.03.2022)) Parkplätze, Caravan- und Wohnmobilstellplätze (Stellfläche): „5. Parkplätze / Caravan- / Wohnmobilstellplätze 1,50 € / Stellfläche“ (Satzung der Gemeinde Ostseebad Koserow über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe (Beschluss vom 28.03.2022))