Kurabgabe in Heringsdorf: was Gastgeber 2026 erheben.
Heringsdorf erhebt von Übernachtungsgästen eine Kurabgabe. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.
Keine Rechts- oder Steuerberatung
Für diesen Aufenthalt erhebst du 77,70 € Kurabgabe.
| Zeitraum | Nächte | Betrag |
|---|---|---|
| Hauptsaison | 7 | 77,70 € |
Alle Sätze
| Wer | Wann | Satz |
|---|---|---|
| Ab 6 Jahren | Hauptsaison | 3,70 € |
| Kinder unter 6 Jahren | Hauptsaison | 0,00 € |
| Ab 6 Jahren | Nebensaison Januar bis März | 2,90 € |
| Kinder unter 6 Jahren | Nebensaison Januar bis März | 0,00 € |
| Ab 6 Jahren | Nebensaison November und Dezember | 3,00 € |
| Kinder unter 6 Jahren | Nebensaison November und Dezember | 0,00 € |
Quelle: Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Tourismusregion Insel Usedom und Stadt Wolgast (Kurabgabesatzung) der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf vom 19.12.2025, bekannt gemacht am 19.12.2025 auf www.gemeinde-ostseebad-heringsdorf.de, gilt ab 1. Januar 2026 und ein weiteres Dokument, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Kurtaxe an der Ostsee Alle Orte
Fremdenverkehrsabgabe für Vermieter
Neben der Kurtaxe deiner Gäste zahlst du in Heringsdorf als Vermieter selbst eine Fremdenverkehrsabgabe: Private Vermietung, 11,23 € je Bett im Jahr.
Für deine Vermietung zahlst du 44,92 € Fremdenverkehrsabgabe im Jahr.
11,23 € je Bett im Jahr.
Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.
| Vermietung | Im Jahr |
|---|---|
| Private Vermietung | 11,23 € je Bett |
| Private Vermietung mit Frühstück | 14,04 € je Bett |
| Gewerbliche Vermietung | 11,23 € je Bett |
| Gewerbliche Vermietung mit Frühstück | 14,04 € je Bett |
| Hotel mit Restauration | 18,72 € je Bett |
| Camping- und Zeltlagerplätze | 5,62 € je Stellplatz |
Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung?
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Für deine Website
Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Kurabgabe vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen
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Fragen zur Kurtaxe in Heringsdorf
Wie hoch ist die Kurtaxe in Heringsdorf?
Hauptsaison (1. April bis 31. Oktober): 3,70 € je Erwachsenem und Nacht; Nebensaison Januar bis März (1. Januar bis 31. März): 2,90 € je Erwachsenem und Nacht; Nebensaison November und Dezember (1. November bis 31. Dezember): 3,00 € je Erwachsenem und Nacht.
Zahlen Kinder in Heringsdorf Kurtaxe?
Kinder unter 6 Jahren zahlen nichts und ab 6 Jahren gilt der Satz für Erwachsene.
Wer ist in Heringsdorf von der Kurtaxe befreit?
Unter anderem: Wer im Erhebungsgebiet arbeitet oder in Ausbildung steht, gilt nicht als ortsfremd.
Was muss ich als Gastgeber in Heringsdorf tun?
Wer Gäste beherbergt, meldet sie, zieht die Kurabgabe ein, führt sie an die Gemeinde ab und stellt ihnen Kurkarten aus; dafür haftest du. Abgeführt wird bis zum 10. des Folgemonats. Gemeldet wird über das elektronische Meldeverfahren der Gemeinde oder auf Papier, in beiden Fällen innerhalb eines Werktages nach der Ankunft.
Was gilt in Heringsdorf sonst noch?
Der Satz gilt im gesamten anerkannten Gebiet der Gemeinden der Tourismusregion Insel Usedom und Stadt Wolgast. Bei vorzeitiger Abreise erstatten die Gemeinden die zu viel gezahlte Kurabgabe, und zwar gegen Rückgabe der Kurkarte, auf deren Rückseite der Quartiergeber die Abreise bescheinigt oder anders bestätigt hat.
Was kostet die Fremdenverkehrsabgabe in Heringsdorf für Vermieter?
Private Vermietung: 11,23 € je Bett im Jahr, bei 4 Betten 44,92 €. Private Vermietung mit Frühstück: 14,04 € je Bett im Jahr. Gewerbliche Vermietung: 11,23 € je Bett im Jahr. Gewerbliche Vermietung mit Frühstück: 14,04 € je Bett im Jahr. Hotel mit Restauration: 18,72 € je Bett im Jahr. Camping- und Zeltlagerplätze: 5,62 € je Stellplatz im Jahr. Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.
Wer zahlt in Heringsdorf die Fremdenverkehrsabgabe?
Zahlen musst du, wenn dir der Fremdenverkehr in der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf unmittelbar oder mittelbar Vorteile bietet.
Was gilt für die Fremdenverkehrsabgabe sonst noch?
Die Angaben zur Berechnung teilst du dem Eigenbetrieb Kaiserbäder Insel Usedom bis zum 1. Juni jedes Jahres mit; Änderungen meldest du unverzüglich. Fällig ist die Abgabe einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids. In Vorteilsstufe 4 beträgt die Abgabe für eine Vorteilseinheit 112,32 €. Die Merkmale, etwa die Zahl deiner Betten, werden am 1. Juni jedes Jahres ermittelt. Die Satzung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2020 und hat die Satzung vom 25.06.2015 abgelöst. Die Aufgaben der Gemeinde übernimmt der Eigenbetrieb Kaiserbäder Insel Usedom. Für die Vermittlung, Vermietung, Verwaltung, Betreuung und Reinigung von Ferienobjekten nennt die Anlage 112,32 € je Arbeitskraft, nicht je Bett.
Muss ich meine Ferienwohnung in Heringsdorf registrieren?
Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Heringsdorf steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).
Wo steht das in der Satzung?
Erwachsene, Hauptsaison, 3,70 €: „a) in der Zeit vom 01.04. - 31.10. (Hauptsaison): 3,70 Euro“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Tourismusregion Insel Usedom und Stadt Wolgast (Kurabgabesatzung) der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf vom 19.12.2025, bekannt gemacht am 19.12.2025 auf www.gemeinde-ostseebad-heringsdorf.de) Kinder unter 6 Jahren, Hauptsaison, 0,00 €: „Von der Kurabgabe befreit sind Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (unter 6 Jahren)“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Tourismusregion Insel Usedom und Stadt Wolgast (Kurabgabesatzung) der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf vom 19.12.2025, bekannt gemacht am 19.12.2025 auf www.gemeinde-ostseebad-heringsdorf.de) Erwachsene, Nebensaison Januar bis März, 2,90 €: „b) in der Zeit vom 01.01. — 31.03. (Nebensaison): 2,90 Euro“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Tourismusregion Insel Usedom und Stadt Wolgast (Kurabgabesatzung) der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf vom 19.12.2025, bekannt gemacht am 19.12.2025 auf www.gemeinde-ostseebad-heringsdorf.de) Kinder unter 6 Jahren, Nebensaison Januar bis März, 0,00 €: „Von der Kurabgabe befreit sind Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (unter 6 Jahren)“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Tourismusregion Insel Usedom und Stadt Wolgast (Kurabgabesatzung) der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf vom 19.12.2025, bekannt gemacht am 19.12.2025 auf www.gemeinde-ostseebad-heringsdorf.de) Erwachsene, Nebensaison November und Dezember, 3,00 €: „c) in der Zeit vom 01.11. — 31.12. (Nebensaison): 3,00 Euro“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Tourismusregion Insel Usedom und Stadt Wolgast (Kurabgabesatzung) der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf vom 19.12.2025, bekannt gemacht am 19.12.2025 auf www.gemeinde-ostseebad-heringsdorf.de) Kinder unter 6 Jahren, Nebensaison November und Dezember, 0,00 €: „Von der Kurabgabe befreit sind Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (unter 6 Jahren)“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Tourismusregion Insel Usedom und Stadt Wolgast (Kurabgabesatzung) der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf vom 19.12.2025, bekannt gemacht am 19.12.2025 auf www.gemeinde-ostseebad-heringsdorf.de) Je Nacht: „Der An- und Abreisetag werden als ein Aufenthaltstag berechnet.“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Tourismusregion Insel Usedom und Stadt Wolgast (Kurabgabesatzung) der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf vom 19.12.2025, bekannt gemacht am 19.12.2025 auf www.gemeinde-ostseebad-heringsdorf.de) Fremdenverkehrsabgabe, wer zahlt: „Die Fremdenverkehrsabgabe wird von allen natürlichen und juristischen Personen erhoben, denen durch den Fremdenverkehr in der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf unmittelbar oder mittelbar Vorteile geboten werden.“ (Satzung der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe vom 19.08.2020, mit Anlagen 1 bis 4) Private Vermietung: „Fremdbetten: a) private Vermietung 10 Betten 11,23 EUR/Bett“ (Satzung der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe vom 19.08.2020, mit Anlagen 1 bis 4) Private Vermietung mit Frühstück: „b) private Vermietung mit Frühstück 8 Betten 14,04 EUR/Bett“ (Satzung der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe vom 19.08.2020, mit Anlagen 1 bis 4) Gewerbliche Vermietung: „c) gewerbliche Vermietung 10 Betten 11,23 EUR/Bett“ (Satzung der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe vom 19.08.2020, mit Anlagen 1 bis 4) Gewerbliche Vermietung mit Frühstück: „d) gewerbliche Vermietung mit Frühstück 8 Betten 14,04 EUR/Bett“ (Satzung der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe vom 19.08.2020, mit Anlagen 1 bis 4) Hotel mit Restauration: „e) Hotel mit Restauration 6 Betten 18,72 EUR/Bett“ (Satzung der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe vom 19.08.2020, mit Anlagen 1 bis 4) Camping- und Zeltlagerplätze: „Camping- und Zeltlagerplätze 20 Standplätze 5,62 EUR/Standplatz“ (Satzung der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe vom 19.08.2020, mit Anlagen 1 bis 4)