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Meldeschein für Ferienwohnungen: seit 2025 nur für ausländische Gäste.

Seit dem 1. Januar 2025 verlangt das Bundesmeldegesetz den besonderen Meldeschein nur noch von ausländischen Gästen. Die Kurtaxe-Satzung deines Orts kann trotzdem eine Meldung für jeden Gast verlangen.

Stand: 22. Oktober 2026
Keine Rechtsberatung

Was das Bundesmeldegesetz dir vorgibt:

Aufbewahren 1 Jahr vom Tag der Abreise an

Danach vernichten 3 Monate Frist nach Ablauf des Jahres

Bußgeld bis zu 1.000 € wenn Meldescheine fehlen oder nicht aufbewahrt sind

Wer unterschreibt

Ausländische Gäste unterschreiben am Tag der Ankunft einen besonderen Meldeschein von Hand und weisen sich mit einem gültigen Pass oder Passersatz aus. Mitreisende ausländische Ehegatten, Lebenspartner und minderjährige Kinder stehen nur als Zahl auf demselben Schein. Bei Reisegruppen von mehr als zehn Personen unterschreibt nur die Reiseleitung. Für deutsche Gäste ist der Meldeschein nach dem Bundesmeldegesetz seit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz weggefallen.

Die Pflicht gilt für Einrichtungen, die der gewerbs- oder geschäftsmäßigen Aufnahme von Personen dienen. Eine Ausnahme für Ferienwohnungen kennt das Gesetz nicht.

Quellen: § 29 BMG, BGBl. 2024 I Nr. 323.

Was darauf steht

Der Meldeschein enthält ausschließlich: Tag der Ankunft und der voraussichtlichen Abreise, Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeiten, Anschrift, die Zahl der ausländischen Mitreisenden und ihre Staatsangehörigkeit sowie die Seriennummer des Passes oder Passersatzes. Du vergleichst die Angaben mit dem Ausweis und vermerkst auf dem Schein, wenn sie abweichen oder kein gültiger Ausweis vorliegt.

Für Kurbeiträge darf ein Land erlauben, dass weitere Angaben auf dem Meldeschein stehen.

Quelle: § 30 BMG.

Digital statt auf Papier

Mit Zustimmung des Gastes darfst du die Angaben elektronisch erfassen. Statt der Unterschrift bestätigt der Gast sie am Tag der Ankunft auf einem von drei Wegen: mit einer Kartenzahlung mit starker Kundenauthentifizierung, mit der Online-Ausweisfunktion oder indem er seinen Ausweis mit Chip vor Ort auslesen lässt. Für die elektronischen Daten gelten dieselben Fristen wie für Papier.

Quellen: § 29 Abs. 5 BMG, § 30 Abs. 4 BMG.

Aufbewahren und vernichten

Du bewahrst jeden Meldeschein ein Jahr ab dem Tag der Abreise auf und vernichtest ihn innerhalb von drei Monaten danach. Bestimmte Behörden, etwa die Polizei, dürfen ihn in dieser Zeit einsehen. Wer keine Meldescheine bereithält oder sie nicht ein Jahr aufbewahrt, riskiert ein Bußgeld bis zu 1.000 €, ebenso ein Gast, der nicht unterschreibt.

Quellen: § 30 Abs. 4 BMG, § 54 BMG.

Meldeschein und Kurkarte

Die Kurtaxe regelt nicht das Bundesmeldegesetz, sondern das Kommunalabgabengesetz deines Landes und die Satzung deines Orts. Viele Satzungen verlangen weiterhin, dass du jeden Gast meldest, auch deutsche Gäste, und aus der Meldung entsteht die Kurkarte oder Gästekarte. In Binz meldest du über das elektronische Meldesystem der Gemeinde, in Kühlungsborn ist das elektronische System ab acht Betten Pflicht, und auf Sylt meldest du elektronisch spätestens am Tag nach der Ankunft. Was dein Ort verlangt, steht in seiner Satzung.

Quellen: die Satzungen von Binz, Kühlungsborn und Sylt, verlinkt auf den Ortsseiten.

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Kurtaxe und Umsatzsteuer, Kurtaxe bei Airbnb und Booking.com, Kurtaxe-Satzung lesen, Kurtaxe für Eigentümer und Zweitwohnungen.

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Häufige Fragen

Brauchen deutsche Gäste noch einen Meldeschein?

Nach dem Bundesmeldegesetz nicht mehr, seit dem 1. Januar 2025. Die Kurtaxe-Satzung deines Orts kann aber verlangen, dass du jeden Gast meldest.

Gilt die Meldepflicht auch für private Ferienwohnungen?

Sie gilt für Einrichtungen, die der gewerbs- oder geschäftsmäßigen Aufnahme von Personen dienen. Eine Ausnahme für Ferienwohnungen kennt das Gesetz nicht.

Darf der Meldeschein digital sein?

Ja, mit Zustimmung des Gastes. Er bestätigt die Angaben am Tag der Ankunft mit einer Kartenzahlung mit starker Kundenauthentifizierung, der Online-Ausweisfunktion oder durch Auslesen seines Ausweises vor Ort.

Wie lange muss ich Meldescheine aufbewahren?

Ein Jahr ab dem Tag der Abreise. Danach vernichtest du sie innerhalb von drei Monaten.