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Kurabgabe in Sylt: was Gastgeber 2026 erheben.

Sylt erhebt von Übernachtungsgästen eine Kurabgabe. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.

Stand: geprüft am 13. Oktober 2026
Keine Rechts- oder Steuerberatung

Für diesen Aufenthalt erhebst du 57,40 € Kurabgabe.

Kurabgabe je Saison
ZeitraumNächteBetrag
Hauptsaison 7 57,40 €

Alle Sätze

Kurabgabe je Person und Nacht. Hauptsaison: 1. Mai bis 31. Oktober; Übrige Zeit: 1. November bis 30. April.
Wer Hauptsaison Übrige Zeit
Erwachsene 4,10 € 2,05 €
Kinder unter 18 Jahren 0,00 € 0,00 €

Quelle: Satzung der Gemeinde Sylt über die Erhebung einer Kurabgabe (Kurabgabesatzung) vom 24.07.2025, gilt ab 1. Januar 2026 und zwei weitere Dokumente, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Kurtaxe an der Nordsee Alle Orte

Tourismusabgabe für Vermieter

Neben der Kurtaxe deiner Gäste zahlst du in Sylt als Vermieter selbst eine Tourismusabgabe: Ferienwohnungen, Appartements, Ferienhäuser und Privatzimmer, Umsatz bis 30.000 €, 0,471 % des Jahresumsatzes.

€

Für deine Vermietung zahlst du 94,18 € Tourismusabgabe im Jahr.

0,471 % des Jahresumsatzes.

Es zählen deine Einnahmen ohne Umsatzsteuer.

Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.

Tourismusabgabe für Vermieter, im Jahr
Vermietung Im Jahr
Ferienwohnungen, Appartements, Ferienhäuser und Privatzimmer, Umsatz bis 30.000 € 0,471 % des Jahresumsatzes
Ferienwohnungen, Appartements, Ferienhäuser und Privatzimmer, Umsatz über 30.000 € 0,388 % des Jahresumsatzes
Hotels garni, Gasthöfe und Pensionen mit Frühstück 0,305 % des Jahresumsatzes
Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Halb- und Vollpension, Umsatz bis 500.000 € 0,194 % des Jahresumsatzes
Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Halb- und Vollpension, Umsatz über 500.000 € 0,111 % des Jahresumsatzes
Kurkliniken, Rehakliniken, Erholungsheime und Jugendherbergen 0,028 % des Jahresumsatzes
Campingplätze 0,388 % des Jahresumsatzes
Sonstige Betriebe der Gewährung von Unterkunft an wechselnde Gäste 0,277 % des Jahresumsatzes

Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung?

Orte in der Nähe

Im Kreis Nordfriesland: Alkersum, Borgsum, Dagebüll, Dunsum, Garding, Hallig Hooge, Hörnum (Sylt), Husum, Kampen (Sylt), List auf Sylt, Midlum, Nebel (Amrum).

Für deine Website

Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Kurabgabe vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen

Oder nimm die Sätze als Text für deine Preis- oder Anreiseseite. Der Text lädt nichts von Keyset, setzt keine Cookies und zählt nichts. Ändert sich die Satzung, steht der neue Text hier.

Deine eigene Buchungsseite.

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Fragen zur Kurtaxe in Sylt

Wie hoch ist die Kurtaxe in Sylt?

Hauptsaison (1. Mai bis 31. Oktober): 4,10 € je Erwachsenem und Nacht; Übrige Zeit (1. November bis 30. April): 2,05 € je Erwachsenem und Nacht.

Zahlen Kinder in Sylt Kurtaxe?

Kinder unter 18 Jahren zahlen nichts.

Wer ist in Sylt von der Kurtaxe befreit?

Unter anderem: Nahe Angehörige von Einwohnern, die unentgeltlich bei ihnen wohnen, Wer in einer anderen Gemeinde auf Sylt schon Kurabgabe bezahlt hat, ist für diese Zeit als Tagesgast befreit, Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 80 zahlen 20 % weniger, Begleitpersonen von Menschen, die im öffentlichen Verkehr regelmäßig auf Hilfe angewiesen sind und Wer im Erhebungsgebiet arbeitet oder in Ausbildung steht, gilt nicht als ortsfremd.

Was muss ich als Gastgeber in Sylt tun?

Wer Gäste beherbergt, meldet sie, berechnet und zieht die Kurabgabe ein, händigt die Gästekarte aus und führt den Betrag an die Gemeinde ab; dafür haftest du. Abgeführt wird spätestens einen Monat nach der Abreise der Gäste. Gemeldet wird elektronisch spätestens am Tag nach der Ankunft; auf Papier muss der Meldevordruck spätestens fünf Werktage nach der Ankunft bei der Gemeinde eingehen.

Was gilt in Sylt sonst noch?

Die Gästekarte, die dein Gast bei der Zahlung bekommt, ist höchstens 28 Tage gültig. Statt der Tagessätze gibt es eine Jahresgästekarte für 114,80 €. Bei vorzeitiger Abreise wird die Kurabgabe auf Antrag zeitanteilig erstattet.

Was kostet die Tourismusabgabe in Sylt für Vermieter?

Ferienwohnungen, Appartements, Ferienhäuser und Privatzimmer, Umsatz bis 30.000 €: 0,471 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 17 % Gewinnsatz × 2,77 % Abgabesatz). Ferienwohnungen, Appartements, Ferienhäuser und Privatzimmer, Umsatz über 30.000 €: 0,388 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 14 % Gewinnsatz × 2,77 % Abgabesatz). Hotels garni, Gasthöfe und Pensionen mit Frühstück: 0,305 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 11 % Gewinnsatz × 2,77 % Abgabesatz). Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Halb- und Vollpension, Umsatz bis 500.000 €: 0,194 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 7 % Gewinnsatz × 2,77 % Abgabesatz). Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Halb- und Vollpension, Umsatz über 500.000 €: 0,111 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 4 % Gewinnsatz × 2,77 % Abgabesatz). Kurkliniken, Rehakliniken, Erholungsheime und Jugendherbergen: 0,028 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 1 % Gewinnsatz × 2,77 % Abgabesatz). Campingplätze: 0,388 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 14 % Gewinnsatz × 2,77 % Abgabesatz). Sonstige Betriebe der Gewährung von Unterkunft an wechselnde Gäste: 0,277 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 10 % Gewinnsatz × 2,77 % Abgabesatz). Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.

Wer zahlt in Sylt die Tourismusabgabe?

Zahlen musst du auch, wenn du Ferienwohnungen oder Ferienhäuser nur privat vermietest.

Was gilt für die Tourismusabgabe sonst noch?

Bis zum 30. April jedes Jahres gibst du die Erklärung über deine betrieblichen Einnahmen auf dem Formblatt der Gemeinde ab, oder innerhalb eines Monats, wenn die Gemeinde dich schriftlich auffordert. Fällig ist die Abgabe einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids. Beträgt die Abgabe nicht mehr als fünf Euro, wird sie nicht festgesetzt und nicht erhoben. Es zählen deine Einnahmen ohne Umsatzsteuer. Für die Berechnung zählen die Einnahmen des Vorjahres. Die Abgabe entsteht mit Ablauf des Kalenderjahres. Die Gemeinde erhebt Vorauszahlungen auf die Abgabe bis zur Höhe der voraussichtlichen Abgabe. Beginn und Ende deiner Vermietung zeigst du innerhalb eines Monats an. Gibst du die Vermietung im Lauf des Jahres vor dem Bescheid endgültig auf, zahlst du für jeden angefangenen Monat bis dahin ein Zwölftel der Jahresabgabe. Die Gemeinde Sylt erhebt die Abgabe in ihrem gesamten Gemeindegebiet. Fängst du erstmals mit der Vermietung an, zählen im Jahr des Beginns und im Jahr danach die Einnahmen des laufenden Jahres statt der des Vorjahres.

Muss ich meine Ferienwohnung in Sylt registrieren?

Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Sylt steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).

Wo steht das in der Satzung?

Erwachsene, Hauptsaison, 4,10 €: „Der Abgabesatz je Aufenthaltstag beträgt einschließlich Mehrwertsteuer in den nachstehenden Zeiträumen: a) Hauptsaison 01.05.-31.10.: 4,10 Euro“ (Satzung der Gemeinde Sylt über die Erhebung einer Kurabgabe (Kurabgabesatzung) vom 24.07.2025) Kinder unter 18 Jahren, Hauptsaison, 0,00 €: „Von der Kurabgabepflicht sind befreit: 1. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres“ (Satzung der Gemeinde Sylt über die Erhebung einer Kurabgabe (Kurabgabesatzung) vom 24.07.2025) Erwachsene, Übrige Zeit, 2,05 €: „b) übrige Zeit des Jahres: 2,05 Euro“ (Satzung der Gemeinde Sylt über die Erhebung einer Kurabgabe (Kurabgabesatzung) vom 24.07.2025) Kinder unter 18 Jahren, Übrige Zeit, 0,00 €: „Von der Kurabgabepflicht sind befreit: 1. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres“ (Satzung der Gemeinde Sylt über die Erhebung einer Kurabgabe (Kurabgabesatzung) vom 24.07.2025) Je Nacht: „Der Anreisetag wird als voller Tag berücksichtigt; der Abreisetag wird nicht berücksichtigt.“ (Satzung der Gemeinde Sylt über die Erhebung einer Kurabgabe (Kurabgabesatzung) vom 24.07.2025) Tourismusabgabe, wer zahlt: „Zu den abgabenpflichtigen Personen gehören auch diejenigen Personen, die tourismusbezogene entgeltliche Leistungen lediglich im Rahmen privater Vermögensverwaltung anbieten, insbesondere durch das Vermieten von Ferienwohnungen oder Ferienhäusern.“ (Satzung der Gemeinde Sylt über die Erhebung von Tourismusabgaben vom 21.12.2023) Ferienwohnungen, Appartements, Ferienhäuser und Privatzimmer, Umsatz bis 30.000 €: „0040 Gästevermietung von Ferienwohnungen, -appartements, -häusern, Privatzimmern, Umsatz bis 30.000 € 100% 17%“ (Satzung der Gemeinde Sylt über die Erhebung von Tourismusabgaben vom 21.12.2023) Vorteilssatz, Ferienwohnungen, Appartements, Ferienhäuser und Privatzimmer, Umsatz bis 30.000 €: „0040 Gästevermietung von Ferienwohnungen, -appartements, -häusern, Privatzimmern, Umsatz bis 30.000 € 100% 17%“ (Satzung der Gemeinde Sylt über die Erhebung von Tourismusabgaben vom 21.12.2023) Ferienwohnungen, Appartements, Ferienhäuser und Privatzimmer, Umsatz über 30.000 €: „0050 Gästevermietung von Ferienwohnungen, -appartements, -häusern, Privatzimmern, Umsatz über 30.000 € 100% 14%“ (Satzung der Gemeinde Sylt über die Erhebung von Tourismusabgaben vom 21.12.2023) Vorteilssatz, Ferienwohnungen, Appartements, Ferienhäuser und Privatzimmer, Umsatz über 30.000 €: „0050 Gästevermietung von Ferienwohnungen, -appartements, -häusern, Privatzimmern, Umsatz über 30.000 € 100% 14%“ (Satzung der Gemeinde Sylt über die Erhebung von Tourismusabgaben vom 21.12.2023) Hotels garni, Gasthöfe und Pensionen mit Frühstück: „0030 Hotels garnis, Gasthöfe u. Pensionen mit Frühstück 100% 11%“ (Satzung der Gemeinde Sylt über die Erhebung von Tourismusabgaben vom 21.12.2023) Vorteilssatz, Hotels garni, Gasthöfe und Pensionen mit Frühstück: „0030 Hotels garnis, Gasthöfe u. Pensionen mit Frühstück 100% 11%“ (Satzung der Gemeinde Sylt über die Erhebung von Tourismusabgaben vom 21.12.2023) Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Halb- und Vollpension, Umsatz bis 500.000 €: „0010 Hotels, Gasthöfe u. Pensionen mit Halb- und Vollpension, Umsatz bis 500.000 € 100% 7%“ (Satzung der Gemeinde Sylt über die Erhebung von Tourismusabgaben vom 21.12.2023) Vorteilssatz, Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Halb- und Vollpension, Umsatz bis 500.000 €: „0010 Hotels, Gasthöfe u. Pensionen mit Halb- und Vollpension, Umsatz bis 500.000 € 100% 7%“ (Satzung der Gemeinde Sylt über die Erhebung von Tourismusabgaben vom 21.12.2023) Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Halb- und Vollpension, Umsatz über 500.000 €: „0020 Hotels, Gasthöfe u. Pensionen mit Halb- und Vollpension, Umsatz über 500.000 € 100% 4%“ (Satzung der Gemeinde Sylt über die Erhebung von Tourismusabgaben vom 21.12.2023) Vorteilssatz, Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Halb- und Vollpension, Umsatz über 500.000 €: „0020 Hotels, Gasthöfe u. Pensionen mit Halb- und Vollpension, Umsatz über 500.000 € 100% 4%“ (Satzung der Gemeinde Sylt über die Erhebung von Tourismusabgaben vom 21.12.2023) Kurkliniken, Rehakliniken, Erholungsheime und Jugendherbergen: „0070 Kurkliniken, Rehakliniken, Erholungsheime, Jugendherbergen 100% 1%“ (Satzung der Gemeinde Sylt über die Erhebung von Tourismusabgaben vom 21.12.2023) Vorteilssatz, Kurkliniken, Rehakliniken, Erholungsheime und Jugendherbergen: „0070 Kurkliniken, Rehakliniken, Erholungsheime, Jugendherbergen 100% 1%“ (Satzung der Gemeinde Sylt über die Erhebung von Tourismusabgaben vom 21.12.2023) Campingplätze: „0080 Campingplätze 100% 14%“ (Satzung der Gemeinde Sylt über die Erhebung von Tourismusabgaben vom 21.12.2023) Vorteilssatz, Campingplätze: „0080 Campingplätze 100% 14%“ (Satzung der Gemeinde Sylt über die Erhebung von Tourismusabgaben vom 21.12.2023) Sonstige Betriebe der Gewährung von Unterkunft an wechselnde Gäste: „0085 sonstige Betriebe der Gewährung von Unterkunft an wechselnde Gäste 100% 10%“ (Satzung der Gemeinde Sylt über die Erhebung von Tourismusabgaben vom 21.12.2023) Vorteilssatz, Sonstige Betriebe der Gewährung von Unterkunft an wechselnde Gäste: „0085 sonstige Betriebe der Gewährung von Unterkunft an wechselnde Gäste 100% 10%“ (Satzung der Gemeinde Sylt über die Erhebung von Tourismusabgaben vom 21.12.2023) Abgabesatz: „Der Abgabesatz beträgt 2,77 % des Messbetrags.“ (Satzung der Gemeinde Sylt über die Erhebung von Tourismusabgaben vom 21.12.2023) Umsatz: „aus dem tourismusbedingten Teil der umsatzsteuerbereinigten jährlichen Einnahmen des Abgabenpflichtigen“ (Satzung der Gemeinde Sylt über die Erhebung von Tourismusabgaben vom 21.12.2023)