Zum Inhalt springen
Keyset

Kurabgabe in Kampen (Sylt): was Gastgeber 2026 erheben.

Kampen (Sylt) erhebt von Übernachtungsgästen eine Kurabgabe. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.

Stand: geprüft am 15. Oktober 2026
Keine Rechts- oder Steuerberatung

Für diesen Aufenthalt erhebst du 56,00 € Kurabgabe.

Kurabgabe je Saison
ZeitraumNächteBetrag
Hauptsaison 7 56,00 €

Alle Sätze

Kurabgabe je Person und Nacht. Hauptsaison: 1. April bis 31. Oktober; Übrige Zeit: 1. November bis 31. März.
Wer Hauptsaison Übrige Zeit
Erwachsene 4,00 € 2,00 €
Kinder unter 18 Jahren 0,00 € 0,00 €

Quelle: Satzung der Gemeinde Kampen über die Erhebung einer Kurabgabe (Kurabgabesatzung) vom 25.11.2024, gilt ab 1. Januar 2025 und zwei weitere Dokumente, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Kurtaxe an der Nordsee Alle Orte

Tourismusabgabe (früher Fremdenverkehrsabgabe) für Vermieter

Neben der Kurtaxe deiner Gäste zahlst du in Kampen (Sylt) als Vermieter selbst eine Tourismusabgabe (früher Fremdenverkehrsabgabe): Ferienwohnungen und Ferienhäuser an wechselnde Gäste, 0,323 % des Jahresumsatzes.

€

Für deine Vermietung zahlst du 64,64 € Tourismusabgabe (früher Fremdenverkehrsabgabe) im Jahr.

0,323 % des Jahresumsatzes.

Es zählen deine Jahreseinnahmen, gegebenenfalls ohne Umsatzsteuer, des Vorjahres.

Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.

Tourismusabgabe (früher Fremdenverkehrsabgabe) für Vermieter, im Jahr
Vermietung Im Jahr
Ferienwohnungen und Ferienhäuser an wechselnde Gäste 0,323 % des Jahresumsatzes
Hotels garnis, Pensionen und Privatzimmer, jeweils mit Frühstück 0,162 % des Jahresumsatzes
Hotels und Pensionen, jeweils mit Vollverpflegung 0,101 % des Jahresumsatzes
Campingplatz 0,202 % des Jahresumsatzes

Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung?

Orte in der Nähe

Im Kreis Nordfriesland: Alkersum, Borgsum, Dagebüll, Dunsum, Garding, Hallig Hooge, Hörnum (Sylt), Husum, List auf Sylt, Midlum, Nebel (Amrum), Nieblum.

Für deine Website

Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Kurabgabe vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen

Oder nimm die Sätze als Text für deine Preis- oder Anreiseseite. Der Text lädt nichts von Keyset, setzt keine Cookies und zählt nichts. Ändert sich die Satzung, steht der neue Text hier.

Deine eigene Buchungsseite.

Mit Keyset buchen Gäste direkt bei dir, zahlen mit Karte, und das Geld geht auf dein eigenes Konto, ohne Provision.

Fragen zur Kurtaxe in Kampen (Sylt)

Wie hoch ist die Kurtaxe in Kampen (Sylt)?

Hauptsaison (1. April bis 31. Oktober): 4,00 € je Erwachsenem und Nacht; Übrige Zeit (1. November bis 31. März): 2,00 € je Erwachsenem und Nacht.

Zahlen Kinder in Kampen (Sylt) Kurtaxe?

Kinder unter 18 Jahren zahlen nichts.

Wer ist in Kampen (Sylt) von der Kurtaxe befreit?

Unter anderem: Nahe Angehörige von Einwohnern, die unentgeltlich bei ihnen wohnen, Wer in einer anderen Gemeinde auf Sylt schon Kurabgabe bezahlt hat und es nachweist, ist für diese Zeit als Tagesgast befreit, Saisonkräfte mit Nebenwohnung im Ort oder mit einem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis von mindestens drei zusammenhängenden Monaten, Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 80 zahlen 20 % weniger und Begleitpersonen von Menschen, die im öffentlichen Verkehr regelmäßig auf Hilfe angewiesen sind.

Was muss ich als Gastgeber in Kampen (Sylt) tun?

Wer Gäste beherbergt, meldet sie, berechnet und zieht die Kurabgabe ein, händigt die Gästekarte aus und führt den Betrag an die Gemeinde ab; dafür haftest du. Auf Grundlage deiner Meldung bekommst du eine Rechnung, die du spätestens 10 Tage nach Rechnungsstellung bezahlst. Gemeldet wird grundsätzlich elektronisch, spätestens zum 10. Tag des Folgemonats.

Was gilt in Kampen (Sylt) sonst noch?

Wer es beantragt (oder Eigentümer einer Wohnung im Ort ist), zahlt statt der Tage 28 Hauptsaisontage, die Jahresgästekarte für 112,00 €. Die Gästekarte, die dein Gast bei der Zahlung bekommt, ist höchstens 28 Tage gültig. Bei vorzeitiger Abreise wird die Kurabgabe auf Antrag zeitanteilig erstattet, wenn der Gast die Abreise nachweist. Wer auf Antrag auf Papier statt elektronisch meldet, zahlt dafür 3 % der gemeldeten Beträge als Gebühr. Als Unterkunftsgeber giltst du auch, wenn du Gäste in deiner eigenen Wohnung unentgeltlich übernachten lässt, selbst Freunde und Angehörige.

Was kostet die Tourismusabgabe (früher Fremdenverkehrsabgabe) in Kampen (Sylt) für Vermieter?

Ferienwohnungen und Ferienhäuser an wechselnde Gäste: 0,323 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 16 % Gewinnsatz × 2,02 % Abgabesatz). Hotels garnis, Pensionen und Privatzimmer, jeweils mit Frühstück: 0,162 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 8 % Gewinnsatz × 2,02 % Abgabesatz). Hotels und Pensionen, jeweils mit Vollverpflegung: 0,101 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 5 % Gewinnsatz × 2,02 % Abgabesatz). Campingplatz: 0,202 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 10 % Gewinnsatz × 2,02 % Abgabesatz). Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.

Wer zahlt in Kampen (Sylt) die Tourismusabgabe (früher Fremdenverkehrsabgabe)?

Zahlen musst du, wenn dir der Tourismus in Kampen unmittelbar oder mittelbar wirtschaftliche Vorteile bietet, also auch als Vermieter von Ferienwohnungen.

Was gilt für die Tourismusabgabe (früher Fremdenverkehrsabgabe) sonst noch?

Bis zum 30. Juni jeden Jahres erklärst du auf dem vorgesehenen Erklärungsträger deine betrieblichen Einnahmen, oder innerhalb eines Monats nach Aufforderung; Beginn und Ende deiner Tätigkeit zeigst du innerhalb eines Monats an. Der Beitrag ist einen Monat nach Bekanntgabe des Beitragsbescheids fällig. Beträgt deine Beitragsschuld nicht mehr als 10 Euro, wird sie vorerst nicht festgesetzt. Es zählen deine Jahreseinnahmen, gegebenenfalls ohne Umsatzsteuer, des Vorjahres. Maßgeblich sind die im Vorjahr erzielten Einnahmen. Für die Abgabe ist die Gemeinde Sylt im Auftrag der Gemeinde Kampen zuständig; ihr machst du die Angaben und reichst die Belege ein. Die Gemeinde erhebt Vorausleistungen auf den erwarteten Beitrag. Vorteilssatz und Gewinnsatz stehen in der Anlage zur Satzung.

Muss ich meine Ferienwohnung in Kampen (Sylt) registrieren?

Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Kampen (Sylt) steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).

Wo steht das in der Satzung?

Erwachsene, Hauptsaison, 4,00 €: „Der Abgabesatz je Aufenthaltstag beträgt einschließlich Mehrwertsteuer in den nachstehenden Zeiträumen: a) Hauptsaison 01.04.-31.10.: 4,00 Euro“ (Satzung der Gemeinde Kampen über die Erhebung einer Kurabgabe (Kurabgabesatzung) vom 25.11.2024) Kinder unter 18 Jahren, Hauptsaison, 0,00 €: „Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres“ (Satzung der Gemeinde Kampen über die Erhebung einer Kurabgabe (Kurabgabesatzung) vom 25.11.2024) Erwachsene, Übrige Zeit, 2,00 €: „b) übrige Zeit des Jahres: 2,00 Euro“ (Satzung der Gemeinde Kampen über die Erhebung einer Kurabgabe (Kurabgabesatzung) vom 25.11.2024) Kinder unter 18 Jahren, Übrige Zeit, 0,00 €: „Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres“ (Satzung der Gemeinde Kampen über die Erhebung einer Kurabgabe (Kurabgabesatzung) vom 25.11.2024) Je Nacht: „Der Anreisetag wird als voller Tag berücksichtigt; der Abreisetag wird nicht berücksichtigt.“ (Satzung der Gemeinde Kampen über die Erhebung einer Kurabgabe (Kurabgabesatzung) vom 25.11.2024) Tourismusabgabe (früher Fremdenverkehrsabgabe), wer zahlt: „(1) Beitragspflichtig sind die natürlichen und juristischen Personen und die teil- oder nichtrechtsfähigen Personenvereinigungen, denen der Fremdenverkehr in der Gemeinde Kampen unmittelbar und/oder mittelbar wirtschaftliche Vorteile bietet.“ (Satzung der Gemeinde Kampen über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe vom 10. November 2010, mit I. und II. Nachtragssatzung und Betriebsartentabelle) Ferienwohnungen und Ferienhäuser an wechselnde Gäste: „3 Ferienwohnungs-/-haus-Vermietung an wechselnde Gäste 100% 16%“ (Satzung der Gemeinde Kampen über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe vom 10. November 2010, mit I. und II. Nachtragssatzung und Betriebsartentabelle) Vorteilssatz, Ferienwohnungen und Ferienhäuser an wechselnde Gäste: „3 Ferienwohnungs-/-haus-Vermietung an wechselnde Gäste 100% 16%“ (Satzung der Gemeinde Kampen über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe vom 10. November 2010, mit I. und II. Nachtragssatzung und Betriebsartentabelle) Hotels garnis, Pensionen und Privatzimmer, jeweils mit Frühstück: „2 Hotels garnis, Pensionen, Privatzimmer, jeweils mit Frühstück 100% 8%“ (Satzung der Gemeinde Kampen über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe vom 10. November 2010, mit I. und II. Nachtragssatzung und Betriebsartentabelle) Vorteilssatz, Hotels garnis, Pensionen und Privatzimmer, jeweils mit Frühstück: „2 Hotels garnis, Pensionen, Privatzimmer, jeweils mit Frühstück 100% 8%“ (Satzung der Gemeinde Kampen über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe vom 10. November 2010, mit I. und II. Nachtragssatzung und Betriebsartentabelle) Hotels und Pensionen, jeweils mit Vollverpflegung: „1 Hotels, Pensionen, jeweils mit Vollverpflegung 100% 5%“ (Satzung der Gemeinde Kampen über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe vom 10. November 2010, mit I. und II. Nachtragssatzung und Betriebsartentabelle) Vorteilssatz, Hotels und Pensionen, jeweils mit Vollverpflegung: „1 Hotels, Pensionen, jeweils mit Vollverpflegung 100% 5%“ (Satzung der Gemeinde Kampen über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe vom 10. November 2010, mit I. und II. Nachtragssatzung und Betriebsartentabelle) Campingplatz: „5 Campingplatz 100% 10%“ (Satzung der Gemeinde Kampen über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe vom 10. November 2010, mit I. und II. Nachtragssatzung und Betriebsartentabelle) Vorteilssatz, Campingplatz: „5 Campingplatz 100% 10%“ (Satzung der Gemeinde Kampen über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe vom 10. November 2010, mit I. und II. Nachtragssatzung und Betriebsartentabelle) Abgabesatz: „In § 4 wird der Beitragssatz von 1,67% auf 2,02% geändert.“ (III. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Kampen über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe (Tourismusabgabe) vom 14.12.2016) Umsatz: „Jahreseinnahmen (Abs. 4 u. 5), gegebenenfalls abzüglich Umsatzsteuer,“ (Satzung der Gemeinde Kampen über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe vom 10. November 2010, mit I. und II. Nachtragssatzung und Betriebsartentabelle)