Keine Kurtaxe in Garding: was Gastgeber 2026 wissen müssen.
Gäste zahlen in Garding keine Kurtaxe. Wer an Gäste vermietet, zahlt selbst eine Tourismusabgabe: Ferienwohnungen, -appartements und -häuser, 0,666 % des Jahresumsatzes. Rechne sie für deine Vermietung aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.
Keine Rechts- oder Steuerberatung
Deine Gäste zahlen keine Kurtaxe. Du zahlst 133,28 € Tourismusabgabe im Jahr.
0,666 % des Jahresumsatzes.
Es zählen deine jährlichen Einnahmen ohne Umsatzsteuer.
Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.
Alle Sätze
| Vermietung | Im Jahr |
|---|---|
| Ferienwohnungen, -appartements und -häuser | 0,666 % des Jahresumsatzes |
| Hotels garni und Pensionen garni | 0,431 % des Jahresumsatzes |
| Hotels und Pensionen mit Vollverpflegung | 0,235 % des Jahresumsatzes |
| Zeltplätze und Campingplätze | 0,549 % des Jahresumsatzes |
| Campingwagenstellplatzvermietung | 0,314 % des Jahresumsatzes |
Quelle: Satzung der Stadt Garding über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Tourismusabgabesatzung ab 1.1.2024), Beschluss der Stadtvertretung vom 16. Dezember 2024, gilt ab 1. Januar 2024; Amt Eiderstedt, Ortsrecht / Satzungen der Stadt Garding; abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das? Alle Orte
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Fragen zur Kurtaxe in Garding
Gibt es in Garding eine Kurtaxe?
Nein. Im Ortsrecht der Stadt Garding steht keine Kurabgabe, nur die Tourismusabgabe. Du ziehst von deinen Gästen also keine Kurtaxe ein.
Was kostet die Tourismusabgabe in Garding für Vermieter?
Ferienwohnungen, -appartements und -häuser: 0,666 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 17 % Gewinnsatz × 3,92 % Abgabesatz). Hotels garni und Pensionen garni: 0,431 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 11 % Gewinnsatz × 3,92 % Abgabesatz). Hotels und Pensionen mit Vollverpflegung: 0,235 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 6 % Gewinnsatz × 3,92 % Abgabesatz). Zeltplätze und Campingplätze: 0,549 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 14 % Gewinnsatz × 3,92 % Abgabesatz). Campingwagenstellplatzvermietung: 0,314 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 8 % Gewinnsatz × 3,92 % Abgabesatz). Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.
Wer zahlt die Tourismusabgabe?
Abgabepflichtig sind alle, die selbstständig tourismusbezogene Leistungen gegen Entgelt anbieten; die Vermietung von Ferienwohnungen führt die Anlage als eigene Betriebsart.
Was muss ich als Gastgeber in Garding tun?
Du gibst bis zum 30. Juni jedes Jahres, oder innerhalb eines Monats nach Aufforderung der Stadt, die Erklärung über deine betrieblichen Einnahmen auf dem Formblatt der Stadt ab. Die Abgabe ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids fällig und geht an die Amtskasse. Übersteigt die Abgabe im Einzelfall nicht 5 Euro, wird sie nicht festgesetzt.
Was gilt in Garding sonst noch?
Es zählen deine jährlichen Einnahmen ohne Umsatzsteuer. Du zeigst Beginn und Ende sowie Art deiner Tätigkeit innerhalb eines Monats an. Maßgeblich sind die Einnahmen des Vorjahres. Fängst du zu Beginn eines Kalenderjahres an, zählen im ersten Jahr die Einnahmen dieses Jahres; fängst du im Lauf des Jahres an, zählen im Jahr des Beginns und im Jahr danach jeweils die Einnahmen des Jahres selbst. Die Stadt setzt die Abgabe durch schriftlichen Bescheid fest. Ist für deine Art der Vermietung in der Anlage kein Gewinnanteil angegeben, wird er aus dem tatsächlichen durchschnittlichen Betriebsgewinn der letzten fünf Jahre ermittelt. Wer seine Mitwirkungspflichten nach § 7 Abs. 1 der Satzung nicht erfüllt, handelt ordnungswidrig; die Geldbuße kann bis zu 500 Euro betragen.
Muss ich meine Ferienwohnung in Garding registrieren?
Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Garding steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).
Wo steht das?
Keine Kurtaxe: „Satzung der Stadt Garding über die Erhebung einer Tourismusabgabe“ (Amt Eiderstedt, Ortsrecht / Satzungen der Stadt Garding) Tourismusabgabe, wer zahlt: „Abgabepflichtig sind natürliche und juristische Personen sowie nichtrechtsfähige Personenvereinigungen, die selbstständig tourismusbezogene entgeltliche Leistungen anbieten. Sie sind Schuldner der Tourismusabgabe.“ (Satzung der Stadt Garding über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Tourismusabgabesatzung ab 1.1.2024), Beschluss der Stadtvertretung vom 16. Dezember 2024) Ferienwohnungen, -appartements und -häuser: „A01 Vermietung von Ferienwohnungen/-appartements/-häusern 100,00% 17%“ (Satzung der Stadt Garding über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Tourismusabgabesatzung ab 1.1.2024), Beschluss der Stadtvertretung vom 16. Dezember 2024) Vorteilssatz, Ferienwohnungen, -appartements und -häuser: „A01 Vermietung von Ferienwohnungen/-appartements/-häusern 100,00% 17%“ (Satzung der Stadt Garding über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Tourismusabgabesatzung ab 1.1.2024), Beschluss der Stadtvertretung vom 16. Dezember 2024) Hotels garni und Pensionen garni: „A02 Hotels garni/Pensionen garni j i i 100,00% 11%“ (Satzung der Stadt Garding über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Tourismusabgabesatzung ab 1.1.2024), Beschluss der Stadtvertretung vom 16. Dezember 2024) Vorteilssatz, Hotels garni und Pensionen garni: „A02 Hotels garni/Pensionen garni j i i 100,00% 11%“ (Satzung der Stadt Garding über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Tourismusabgabesatzung ab 1.1.2024), Beschluss der Stadtvertretung vom 16. Dezember 2024) Hotels und Pensionen mit Vollverpflegung: „Hotels/Pensionen mit Vollverpflegung i 100,00% 6%“ (Satzung der Stadt Garding über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Tourismusabgabesatzung ab 1.1.2024), Beschluss der Stadtvertretung vom 16. Dezember 2024) Vorteilssatz, Hotels und Pensionen mit Vollverpflegung: „Hotels/Pensionen mit Vollverpflegung i 100,00% 6%“ (Satzung der Stadt Garding über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Tourismusabgabesatzung ab 1.1.2024), Beschluss der Stadtvertretung vom 16. Dezember 2024) Zeltplätze und Campingplätze: „Zeltplätze, Campingplätze 100,00% 14%“ (Satzung der Stadt Garding über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Tourismusabgabesatzung ab 1.1.2024), Beschluss der Stadtvertretung vom 16. Dezember 2024) Vorteilssatz, Zeltplätze und Campingplätze: „Zeltplätze, Campingplätze 100,00% 14%“ (Satzung der Stadt Garding über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Tourismusabgabesatzung ab 1.1.2024), Beschluss der Stadtvertretung vom 16. Dezember 2024) Campingwagenstellplatzvermietung: „Campingwagenstellplatzvermietung 100,00% 8%“ (Satzung der Stadt Garding über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Tourismusabgabesatzung ab 1.1.2024), Beschluss der Stadtvertretung vom 16. Dezember 2024) Vorteilssatz, Campingwagenstellplatzvermietung: „Campingwagenstellplatzvermietung 100,00% 8%“ (Satzung der Stadt Garding über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Tourismusabgabesatzung ab 1.1.2024), Beschluss der Stadtvertretung vom 16. Dezember 2024) Abgabesatz: „Ab dem 1. Januar 2024 beträgt der Abgabesatz 3,92 v.H.“ (Satzung der Stadt Garding über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Tourismusabgabesatzung ab 1.1.2024), Beschluss der Stadtvertretung vom 16. Dezember 2024) Umsatz: „umsatzsteuerbereinigten jährlichen Einnahmen“ (Satzung der Stadt Garding über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Tourismusabgabesatzung ab 1.1.2024), Beschluss der Stadtvertretung vom 16. Dezember 2024)