Keine Kurtaxe in Husum: was Gastgeber 2026 wissen müssen.
Gäste zahlen in Husum keine Kurtaxe. Wer an Gäste vermietet, zahlt selbst eine Tourismusabgabe: Ferienwohnungen und Gästezimmer ohne hotelmäßige Leistungen, 1,743 % des Jahresumsatzes. Rechne sie für deine Vermietung aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.
Keine Rechts- oder Steuerberatung
Deine Gäste zahlen keine Kurtaxe. Du zahlst 348,60 € Tourismusabgabe im Jahr.
1,743 % des Jahresumsatzes.
Es zählt der Umsatz des jeweiligen Kalenderjahres: alle Einnahmen ohne Abzug von Kosten, nur die ans Finanzamt abgeführte Umsatzsteuer wird abgezogen.
Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.
Alle Sätze
| Vermietung | Im Jahr |
|---|---|
| Ferienwohnungen und Gästezimmer ohne hotelmäßige Leistungen | 1,743 % des Jahresumsatzes |
| Ferienwohnungen und Gästezimmer mit hotelmäßigen Leistungen | 1,394 % des Jahresumsatzes |
| Hotel garni oder Pension mit Frühstück, Umsatz bis 200.000 € | 1,394 % des Jahresumsatzes |
| Hotel garni oder Pension mit Frühstück, Umsatz über 200.000 € | 1,116 % des Jahresumsatzes |
| Hotel oder Pension mit Teil- oder Vollverpflegung, Umsatz bis 500.000 € | 1,162 % des Jahresumsatzes |
| Hotel oder Pension mit Teil- oder Vollverpflegung, Umsatz über 500.000 € | 0,697 % des Jahresumsatzes |
Quelle: Amtliche Bekanntmachung: Satzung der Stadt Husum über die Erhebung einer Tourismusabgabe vom 20.11.2025, veröffentlicht am 21.11.2025, gilt ab 1. Januar 2026; Stadt Husum, Ortsrecht; abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das? Alle Orte
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Fragen zur Kurtaxe in Husum
Gibt es in Husum eine Kurtaxe?
Nein. Im Ortsrecht der Stadt Husum steht keine Kurabgabe, nur die Tourismusabgabe. Du ziehst von deinen Gästen also keine Kurtaxe ein.
Was kostet die Tourismusabgabe in Husum für Vermieter?
Ferienwohnungen und Gästezimmer ohne hotelmäßige Leistungen: 1,743 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 30 % Gewinnsatz × 5,81 % Abgabesatz). Ferienwohnungen und Gästezimmer mit hotelmäßigen Leistungen: 1,394 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 24 % Gewinnsatz × 5,81 % Abgabesatz). Hotel garni oder Pension mit Frühstück, Umsatz bis 200.000 €: 1,394 % des Jahresumsatzes (80 % Vorteilssatz × 30 % Gewinnsatz × 5,81 % Abgabesatz). Hotel garni oder Pension mit Frühstück, Umsatz über 200.000 €: 1,116 % des Jahresumsatzes (80 % Vorteilssatz × 24 % Gewinnsatz × 5,81 % Abgabesatz). Hotel oder Pension mit Teil- oder Vollverpflegung, Umsatz bis 500.000 €: 1,162 % des Jahresumsatzes (80 % Vorteilssatz × 25 % Gewinnsatz × 5,81 % Abgabesatz). Hotel oder Pension mit Teil- oder Vollverpflegung, Umsatz über 500.000 €: 0,697 % des Jahresumsatzes (80 % Vorteilssatz × 15 % Gewinnsatz × 5,81 % Abgabesatz). Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.
Wer zahlt die Tourismusabgabe?
Zahlen musst du, wenn du in Husum im Rahmen einer selbstständigen Tätigkeit Leistungen anbietest, die zur Deckung des Bedarfs von Touristen geeignet sind.
Was muss ich als Gastgeber in Husum tun?
Bis zum 30. Juni jeden Jahres gibst du die Erklärung über deinen Umsatz des Vorjahres ab; fällt der 30. Juni auf ein Wochenende oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag. Die Abgabenschuld entsteht zum Ende des Kalenderjahres; fällig ist die Abgabe einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids.
Was gilt in Husum sonst noch?
Es zählt der Umsatz des jeweiligen Kalenderjahres: alle Einnahmen ohne Abzug von Kosten, nur die ans Finanzamt abgeführte Umsatzsteuer wird abgezogen. Beginn und Ende deiner Vermietung zeigst du der Steuerabteilung der Stadt innerhalb eines Monats an. Die Pflicht beginnt mit dem Kalenderjahr, frühestens mit dem Start deiner Vermietung. Die Pflicht endet erst mit dem Kalenderjahr, in dem du die Vermietung endgültig einstellst; eine Pause zwischen den Saisons gilt nicht als Ende.
Muss ich meine Ferienwohnung in Husum registrieren?
Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Husum steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).
Wo steht das?
Keine Kurtaxe: „Satzung der Stadt Husum über die Erhebung einer Tourismusabgabe“ (Stadt Husum, Ortsrecht) Tourismusabgabe, wer zahlt: „indem sie im Rahmen selbstständiger Tätigkeit Leistungen anbieten, die zur Deckung des Bedarfs von Touristen geeignet sind.“ (Amtliche Bekanntmachung: Satzung der Stadt Husum über die Erhebung einer Tourismusabgabe vom 20.11.2025, veröffentlicht am 21.11.2025) Ferienwohnungen und Gästezimmer ohne hotelmäßige Leistungen: „Vermietung von Ferienwohnungen und Gästezimmern (private Zimmervermietung ) 903 ohne hotelmäßige Leistungen 30“ (Amtliche Bekanntmachung: Satzung der Stadt Husum über die Erhebung einer Tourismusabgabe vom 20.11.2025, veröffentlicht am 21.11.2025) Vorteilssatz, Ferienwohnungen und Gästezimmer ohne hotelmäßige Leistungen: „Vorteilsstufe K - 100,0 v. H.“ (Amtliche Bekanntmachung: Satzung der Stadt Husum über die Erhebung einer Tourismusabgabe vom 20.11.2025, veröffentlicht am 21.11.2025) Ferienwohnungen und Gästezimmer mit hotelmäßigen Leistungen: „Vermietung von Ferienwohnungen und Gästezimmern (private Zimmervermietung ) 903 ohne hotelmäßige Leistungen 30 904 mit hotelmäßigen Leistungen 24“ (Amtliche Bekanntmachung: Satzung der Stadt Husum über die Erhebung einer Tourismusabgabe vom 20.11.2025, veröffentlicht am 21.11.2025) Vorteilssatz, Ferienwohnungen und Gästezimmer mit hotelmäßigen Leistungen: „Vorteilsstufe K - 100,0 v. H.“ (Amtliche Bekanntmachung: Satzung der Stadt Husum über die Erhebung einer Tourismusabgabe vom 20.11.2025, veröffentlicht am 21.11.2025) Hotel garni oder Pension mit Frühstück, Umsatz bis 200.000 €: „Hotels garnis und Pensionen mit Frühstück 803 Umsatz bis 200.000 € 30“ (Amtliche Bekanntmachung: Satzung der Stadt Husum über die Erhebung einer Tourismusabgabe vom 20.11.2025, veröffentlicht am 21.11.2025) Vorteilssatz, Hotel garni oder Pension mit Frühstück, Umsatz bis 200.000 €: „Vorteilsstufe J - 80,0 v. H.“ (Amtliche Bekanntmachung: Satzung der Stadt Husum über die Erhebung einer Tourismusabgabe vom 20.11.2025, veröffentlicht am 21.11.2025) Hotel garni oder Pension mit Frühstück, Umsatz über 200.000 €: „Hotels garnis und Pensionen mit Frühstück 803 Umsatz bis 200.000 € 30 804 Umsatz über 200.000 € 24“ (Amtliche Bekanntmachung: Satzung der Stadt Husum über die Erhebung einer Tourismusabgabe vom 20.11.2025, veröffentlicht am 21.11.2025) Vorteilssatz, Hotel garni oder Pension mit Frühstück, Umsatz über 200.000 €: „Vorteilsstufe J - 80,0 v. H.“ (Amtliche Bekanntmachung: Satzung der Stadt Husum über die Erhebung einer Tourismusabgabe vom 20.11.2025, veröffentlicht am 21.11.2025) Hotel oder Pension mit Teil- oder Vollverpflegung, Umsatz bis 500.000 €: „Hotels und Pensionen mit Teil- oder Vollverpflegung 801 Umsatz bis 500.000 € 25“ (Amtliche Bekanntmachung: Satzung der Stadt Husum über die Erhebung einer Tourismusabgabe vom 20.11.2025, veröffentlicht am 21.11.2025) Vorteilssatz, Hotel oder Pension mit Teil- oder Vollverpflegung, Umsatz bis 500.000 €: „Vorteilsstufe J - 80,0 v. H.“ (Amtliche Bekanntmachung: Satzung der Stadt Husum über die Erhebung einer Tourismusabgabe vom 20.11.2025, veröffentlicht am 21.11.2025) Hotel oder Pension mit Teil- oder Vollverpflegung, Umsatz über 500.000 €: „Hotels und Pensionen mit Teil- oder Vollverpflegung 801 Umsatz bis 500.000 € 25 802 Umsatz über 500.000 € 15“ (Amtliche Bekanntmachung: Satzung der Stadt Husum über die Erhebung einer Tourismusabgabe vom 20.11.2025, veröffentlicht am 21.11.2025) Vorteilssatz, Hotel oder Pension mit Teil- oder Vollverpflegung, Umsatz über 500.000 €: „Vorteilsstufe J - 80,0 v. H.“ (Amtliche Bekanntmachung: Satzung der Stadt Husum über die Erhebung einer Tourismusabgabe vom 20.11.2025, veröffentlicht am 21.11.2025) Abgabesatz: „Der Abgabesatz wird errechnet, indem der zu deckende Aufwand (§ 1 Abs. 2 bis 4) durch die Summe der Messbeträge aller Abgabepflichtigen nach § 3 Abs. 1 dividiert wird. Der Abgabesatz beträgt 5,81 v.H.“ (Amtliche Bekanntmachung: Satzung der Stadt Husum über die Erhebung einer Tourismusabgabe vom 20.11.2025, veröffentlicht am 21.11.2025) Umsatz: „(4) Maßgeblich für die Ermittlung des jährlichen Umsatzes ist der Umsatz des jeweiligen Kalenderjahres. Als Umsatz gilt die Gesamtsumme der Einnahmen ohne Abzug von Kosten oder Steuern mit Ausnahme der an das Finanzamt tatsächlich abgeführten Umsatzsteuer.“ (Amtliche Bekanntmachung: Satzung der Stadt Husum über die Erhebung einer Tourismusabgabe vom 20.11.2025, veröffentlicht am 21.11.2025)