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Keine Kurtaxe in Dagebüll: was Gastgeber 2026 wissen müssen.

Gäste zahlen in Dagebüll keine Kurtaxe. Wer an Gäste vermietet, zahlt selbst eine Tourismusabgabe: Ferienwohnungen, -appartements und -häuser, Umsatz bis 30 T€, 0,68 % des Jahresumsatzes. Rechne sie für deine Vermietung aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.

Stand: geprüft am 15. Oktober 2026
Keine Rechts- oder Steuerberatung
€

Deine Gäste zahlen keine Kurtaxe. Du zahlst 136,00 € Tourismusabgabe im Jahr.

0,68 % des Jahresumsatzes.

Es zählen deine jährlichen Einnahmen ohne Umsatzsteuer.

Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.

Alle Sätze

Tourismusabgabe für Vermieter, im Jahr
Vermietung Im Jahr
Ferienwohnungen, -appartements und -häuser, Umsatz bis 30 T€ 0,68 % des Jahresumsatzes
Ferienwohnungen, -appartements und -häuser, Umsatz über 30 T€ 0,52 % des Jahresumsatzes
Gästezimmer 0,96 % des Jahresumsatzes
Gästezimmer mit Frühstück 0,76 % des Jahresumsatzes
Hotels garni und Pensionen garni 0,36 % des Jahresumsatzes
Hotels und Pensionen mit Vollverpflegung 0,28 % des Jahresumsatzes
Zeltplätze und Campingplätze 0,48 % des Jahresumsatzes
Sonstige Betriebe der Gästebeherbergung 0,44 % des Jahresumsatzes

Quelle: Satzung der Gemeinde Dagebüll über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Lesefassung, Stand vom 28.12.2021), gilt ab 28. Dezember 2021; Amt Südtondern, Gemeinde Dagebüll: Satzungen der Gemeinde Dagebüll; Gemeinde Dagebüll, Benutzungsordnung für den Badedeich Dagebüll (Lesefassung, 1. Änderung); abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das? Alle Orte

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Fragen zur Kurtaxe in Dagebüll

Gibt es in Dagebüll eine Kurtaxe?

Nein. Im Ortsrecht der Gemeinde Dagebüll steht keine Kurabgabe, nur die Tourismusabgabe. Du ziehst von deinen Gästen also keine Kurtaxe ein.

Was kostet die Tourismusabgabe in Dagebüll für Vermieter?

Ferienwohnungen, -appartements und -häuser, Umsatz bis 30 T€: 0,68 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 17 % Gewinnsatz × 4 % Abgabesatz). Ferienwohnungen, -appartements und -häuser, Umsatz über 30 T€: 0,52 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 13 % Gewinnsatz × 4 % Abgabesatz). Gästezimmer: 0,96 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 24 % Gewinnsatz × 4 % Abgabesatz). Gästezimmer mit Frühstück: 0,76 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 19 % Gewinnsatz × 4 % Abgabesatz). Hotels garni und Pensionen garni: 0,36 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 9 % Gewinnsatz × 4 % Abgabesatz). Hotels und Pensionen mit Vollverpflegung: 0,28 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 7 % Gewinnsatz × 4 % Abgabesatz). Zeltplätze und Campingplätze: 0,48 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 12 % Gewinnsatz × 4 % Abgabesatz). Sonstige Betriebe der Gästebeherbergung: 0,44 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 11 % Gewinnsatz × 4 % Abgabesatz). Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.

Wer zahlt die Tourismusabgabe?

Abgabenpflichtig sind alle, die in Dagebüll selbstständig tätig sind, tourismusbezogene Leistungen gegen Entgelt anbieten und denen der Tourismus dadurch Vorteile bietet; die Vermietung von Ferienwohnungen führt die Anlage als eigene Betriebsart.

Was muss ich als Gastgeber in Dagebüll tun?

Du teilst der Gemeinde bis zum 31. Mai jedes Jahres die Angaben zur Berechnung mit, zum Beispiel mit Umsatzsteuererklärung oder dem Erklärungsformblatt der Gemeinde. Die Abgabe ist einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids fällig. Übersteigt die Abgabe im Einzelfall nicht 5 Euro, wird sie nicht festgesetzt.

Was gilt in Dagebüll sonst noch?

Es zählen deine jährlichen Einnahmen ohne Umsatzsteuer. Die Anlage nennt zu jeder Betriebsart einen Gewinnsatz und einen Vorteilssatz, beide in Prozent. Du zeigst Beginn und Ende deiner Tätigkeit innerhalb eines Monats an. Wer Ferienunterkünfte an wechselnde Gäste überlässt, rechnet nur die Einnahmen aus den Objekten in Dagebüll. Maßgeblich sind die Einnahmen des Vorjahres. Fängst du zu Beginn eines Kalenderjahres an, zählen im ersten Jahr die Einnahmen dieses Jahres; fängst du im Lauf des Jahres an, zählen im Jahr des Beginns und im Jahr danach jeweils die Einnahmen des Jahres selbst. Die Gemeinde kann vierteljährlich Vorauszahlungen von jeweils bis zu einem Viertel der voraussichtlichen Jahresabgabe verlangen. Die Abgabe wird nach Ablauf des Kalenderjahres durch schriftlichen Bescheid festgesetzt. Wer Beginn und Ende der Tätigkeit nicht innerhalb eines Monats anzeigt oder die Angaben bis zum 31. Mai nicht macht, handelt ordnungswidrig, wenn er das vorsätzlich oder leichtfertig tut und dadurch Abgaben verkürzt werden können; die Geldbuße kann bis zu 500 Euro betragen. Du musst nicht in Dagebüll wohnen: Wer regelmäßig wiederkehrend Leistungen in touristischen Unterkünften oder sonstigen Immobilien in Dagebüll anbietet, gilt als im Gemeindegebiet tätig. Am Badedeich zahlen Besucher ab 18 Jahren in der Zeit vom 15. April bis 30. September ein Entgelt: Tageskarte 2,00 Euro, Wochenkarte 10,00 Euro, Jahreskarte 50,00 Euro.

Muss ich meine Ferienwohnung in Dagebüll registrieren?

Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Dagebüll steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).

Wo steht das?

Keine Kurtaxe: „Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Dagebüll Stand_28.12.2021“ (Amt Südtondern, Gemeinde Dagebüll: Satzungen der Gemeinde Dagebüll) Tourismusabgabe, wer zahlt: „Abgabenpflichtig sind die im Gemeindegebiet selbstständig oder freiberuflich tätigen natürliche und juristische Personen sowie nichtrechtsfähigen und teilrechtsfähigen Gesellschaften und Personenvereinigungen, denen durch den Tourismus in der Gemeinde Vorteile geboten werden beim Anbieten von tourismusbezogenen entgeltlichen Leistungen (abgabenpflichtige Personen)“ (Satzung der Gemeinde Dagebüll über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Lesefassung, Stand vom 28.12.2021)) Ferienwohnungen, -appartements und -häuser, Umsatz bis 30 T€: „Vermietung von Ferienwohnungen/- 17 100 appartements/-häusern, Umsatz bis 30 T€“ (Satzung der Gemeinde Dagebüll über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Lesefassung, Stand vom 28.12.2021)) Vorteilssatz, Ferienwohnungen, -appartements und -häuser, Umsatz bis 30 T€: „Vermietung von Ferienwohnungen/- 17 100 appartements/-häusern, Umsatz bis 30 T€“ (Satzung der Gemeinde Dagebüll über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Lesefassung, Stand vom 28.12.2021)) Ferienwohnungen, -appartements und -häuser, Umsatz über 30 T€: „Vermietung von Ferienwohnungen/- 13 100 appartements/-häusern, Umsatz über 30 T€“ (Satzung der Gemeinde Dagebüll über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Lesefassung, Stand vom 28.12.2021)) Vorteilssatz, Ferienwohnungen, -appartements und -häuser, Umsatz über 30 T€: „Vermietung von Ferienwohnungen/- 13 100 appartements/-häusern, Umsatz über 30 T€“ (Satzung der Gemeinde Dagebüll über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Lesefassung, Stand vom 28.12.2021)) Gästezimmer: „Vermietung von Gästezimmern 24 100“ (Satzung der Gemeinde Dagebüll über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Lesefassung, Stand vom 28.12.2021)) Vorteilssatz, Gästezimmer: „Vermietung von Gästezimmern 24 100“ (Satzung der Gemeinde Dagebüll über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Lesefassung, Stand vom 28.12.2021)) Gästezimmer mit Frühstück: „Vermietung von Gästezimmern mit Frühstück 19 100“ (Satzung der Gemeinde Dagebüll über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Lesefassung, Stand vom 28.12.2021)) Vorteilssatz, Gästezimmer mit Frühstück: „Vermietung von Gästezimmern mit Frühstück 19 100“ (Satzung der Gemeinde Dagebüll über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Lesefassung, Stand vom 28.12.2021)) Hotels garni und Pensionen garni: „Hotels garni / Pensionen garni 9 100“ (Satzung der Gemeinde Dagebüll über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Lesefassung, Stand vom 28.12.2021)) Vorteilssatz, Hotels garni und Pensionen garni: „Hotels garni / Pensionen garni 9 100“ (Satzung der Gemeinde Dagebüll über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Lesefassung, Stand vom 28.12.2021)) Hotels und Pensionen mit Vollverpflegung: „Hotels/Pensionen mit Vollverpflegung 7 100“ (Satzung der Gemeinde Dagebüll über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Lesefassung, Stand vom 28.12.2021)) Vorteilssatz, Hotels und Pensionen mit Vollverpflegung: „Hotels/Pensionen mit Vollverpflegung 7 100“ (Satzung der Gemeinde Dagebüll über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Lesefassung, Stand vom 28.12.2021)) Zeltplätze und Campingplätze: „Zeltplätze, Campingplätze 12 100“ (Satzung der Gemeinde Dagebüll über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Lesefassung, Stand vom 28.12.2021)) Vorteilssatz, Zeltplätze und Campingplätze: „Zeltplätze, Campingplätze 12 100“ (Satzung der Gemeinde Dagebüll über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Lesefassung, Stand vom 28.12.2021)) Sonstige Betriebe der Gästebeherbergung: „Sonstige Betriebe der Gästebeherbergung 11 100“ (Satzung der Gemeinde Dagebüll über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Lesefassung, Stand vom 28.12.2021)) Vorteilssatz, Sonstige Betriebe der Gästebeherbergung: „Sonstige Betriebe der Gästebeherbergung 11 100“ (Satzung der Gemeinde Dagebüll über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Lesefassung, Stand vom 28.12.2021)) Abgabesatz: „Der Abgabensatz beträgt 4,0 % des Messbetrags.“ (Satzung der Gemeinde Dagebüll über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Lesefassung, Stand vom 28.12.2021)) Umsatz: „umsatzsteuerbereinigten jährlichen Einnahmen des Pflichtigen“ (Satzung der Gemeinde Dagebüll über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Lesefassung, Stand vom 28.12.2021))