Kurabgabe in Midlum: was Gastgeber 2026 erheben.
Midlum erhebt von Übernachtungsgästen eine Kurabgabe. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.
Keine Rechts- oder Steuerberatung
Für diesen Aufenthalt erhebst du 49,00 € Kurabgabe.
| Zeitraum | Nächte | Betrag |
|---|---|---|
| Hauptkurzeit | 7 | 49,00 € |
Alle Sätze
| Wer | Hauptkurzeit | Übrige Zeit |
|---|---|---|
| Erwachsene | 3,50 € | 1,80 € |
| Kinder unter 18 Jahren | 0,00 € | 0,00 € |
Quelle: Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe (Kurabgabesatzung) in der Gemeinde Midlum vom 27.09.2024, Ortsrecht der Gemeinde Midlum (Amt Föhr-Amrum), gilt ab 1. Januar 2025 und ein weiteres Dokument, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Alle Orte
Tourismusabgabe für Vermieter
Neben der Kurtaxe deiner Gäste zahlst du in Midlum als Vermieter selbst eine Tourismusabgabe: Ferienwohnungen, -appartements und -häuser, Umsatz bis 30 T€, 0,72 % des Jahresumsatzes.
Für deine Vermietung zahlst du 144,00 € Tourismusabgabe im Jahr.
0,72 % des Jahresumsatzes.
Es zählt der Umsatz, den du im Erhebungsjahr einnimmst, ohne die darin enthaltene Umsatzsteuer.
Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.
| Vermietung | Im Jahr |
|---|---|
| Ferienwohnungen, -appartements und -häuser, Umsatz bis 30 T€ | 0,72 % des Jahresumsatzes |
| Ferienwohnungen, -appartements und -häuser, Umsatz über 30 T€ | 0,6 % des Jahresumsatzes |
| Gästezimmer | 1 % des Jahresumsatzes |
| Gästezimmer mit Frühstück | 0,84 % des Jahresumsatzes |
| Hotels garni und Pensionen garni | 0,44 % des Jahresumsatzes |
| Hotels und Pensionen mit Vollverpflegung | 0,24 % des Jahresumsatzes |
| Zeltplätze und Campingplätze | 0,64 % des Jahresumsatzes |
| Sonstige Betriebe der Gästebeherbergung | 0,48 % des Jahresumsatzes |
Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung?
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Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Kurabgabe vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen
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Fragen zur Kurtaxe in Midlum
Wie hoch ist die Kurtaxe in Midlum?
Hauptkurzeit (1. März bis 31. Oktober): 3,50 € je Erwachsenem und Nacht; Übrige Zeit (1. November bis 29. Februar): 1,80 € je Erwachsenem und Nacht.
Zahlen Kinder in Midlum Kurtaxe?
Kinder unter 18 Jahren zahlen nichts.
Wer ist in Midlum von der Kurtaxe befreit?
Unter anderem: Menschen mit Behinderung, die nachweislich auf ständige Begleitung angewiesen sind, und ihre Begleitperson in derselben Unterkunft, Angehörige von Einwohnern, die unentgeltlich bei ihnen wohnen und die Kureinrichtungen nicht nutzen und Wer im Auftrag ortsansässiger Auftraggeber beruflich auf der Insel ist und die Kureinrichtungen nicht nutzt.
Was muss ich als Gastgeber in Midlum tun?
Wer Gäste beherbergt, stellt jedem Gast eine Kurkarte aus, zieht die Kurabgabe ein und führt sie an die Föhr Tourismus GmbH ab. Im elektronischen Verfahren wird die Kurabgabe per SEPA-Lastschrift eingezogen, frühestens zwei Wochen nach der Abreise der Gäste. Im elektronischen Meldescheinverfahren erfasst du die Gäste im System und druckst ihre Gästekarten spätestens am Tag nach der Ankunft aus.
Was gilt in Midlum sonst noch?
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ohne volljährige Begleitung oder auf einer Gruppenreise zahlen 0,50 € je Aufenthaltstag. Die Kurabgabe gilt gemeinsam für ganz Föhr; Midlum erhebt sie zusammen mit den übrigen Inselgemeinden und der Stadt Wyk. Über mehrere Aufenthalte im Kalenderjahr zahlt ein Gast höchstens die Jahreskurabgabe. Die Jahreskurabgabe beträgt 105,00 € je Person, berechnet aus 30 Tagessätzen der Hauptsaison. Ob du elektronisch oder mit Papiermeldescheinen meldest, teilst du der Föhr Tourismus GmbH vor der ersten Vermietung schriftlich mit. Mit Papiermeldescheinen führst du die Kurabgabe binnen zwei Kalenderwochen ab Ankunft des Gastes ab. Vermieter müssen die Kurabgabensatzung für ihre Gäste sichtbar auslegen.
Was kostet die Tourismusabgabe in Midlum für Vermieter?
Ferienwohnungen, -appartements und -häuser, Umsatz bis 30 T€: 0,72 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 18 % Gewinnsatz × 4 % Abgabesatz). Ferienwohnungen, -appartements und -häuser, Umsatz über 30 T€: 0,6 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 15 % Gewinnsatz × 4 % Abgabesatz). Gästezimmer: 1 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 25 % Gewinnsatz × 4 % Abgabesatz). Gästezimmer mit Frühstück: 0,84 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 21 % Gewinnsatz × 4 % Abgabesatz). Hotels garni und Pensionen garni: 0,44 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 11 % Gewinnsatz × 4 % Abgabesatz). Hotels und Pensionen mit Vollverpflegung: 0,24 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 6 % Gewinnsatz × 4 % Abgabesatz). Zeltplätze und Campingplätze: 0,64 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 16 % Gewinnsatz × 4 % Abgabesatz). Sonstige Betriebe der Gästebeherbergung: 0,48 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 12 % Gewinnsatz × 4 % Abgabesatz). Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.
Wer zahlt in Midlum die Tourismusabgabe?
Zahlen musst du, wenn dir der Tourismus im Gemeindegebiet wirtschaftliche Vorteile bietet.
Was gilt für die Tourismusabgabe sonst noch?
Bis zum 31. März jeden Jahres teilst du der Gemeinde mit, was sie für die Berechnung braucht, mit Nachweisen wie Umsatzsteuererklärung oder Umsatzsteuerbescheid; das geht auch mit dem Formblatt der Gemeinde. Die Abgabe ist einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids fällig, wenn der Bescheid keinen späteren Termin nennt. Beträgt die Abgabe nicht mehr als 5 Euro, wird sie nicht festgesetzt. Es zählt der Umsatz, den du im Erhebungsjahr einnimmst, ohne die darin enthaltene Umsatzsteuer. Maßgeblich ist der Umsatz, den du im Erhebungsjahr einnimmst. Beginn und Ende deiner Tätigkeit zeigst du der Gemeinde innerhalb eines Monats an. Die Gemeinde kann schon während des Jahres eine Vorausleistung auf die zu erwartende Abgabe verlangen. Eine Pause zwischen den Saisons beendet deine Abgabepflicht nicht. Die Prozentspalten der Anlage nennen den Vorteilssatz und den Gewinnsatz, beide in Prozent.
Muss ich meine Ferienwohnung in Midlum registrieren?
Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Midlum steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).
Wo steht das in der Satzung?
Erwachsene, Hauptkurzeit, 3,50 €: „Die Kurabgabe beträgt für jede abgabepflichtige Person in der Hauptkurzeit vom 1. März bis 31.Oktober täglich 3,50 €.“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe (Kurabgabesatzung) in der Gemeinde Midlum vom 27.09.2024, Ortsrecht der Gemeinde Midlum (Amt Föhr-Amrum)) Kinder unter 18 Jahren, Hauptkurzeit, 0,00 €: „Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, wenn sie sich in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson befinden, nicht aber im Rahmen einer Gruppenreise (Klassenfahrt o.ä.), bei Nachweis des Lebensalters.“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe (Kurabgabesatzung) in der Gemeinde Midlum vom 27.09.2024, Ortsrecht der Gemeinde Midlum (Amt Föhr-Amrum)) Erwachsene, Übrige Zeit, 1,80 €: „In der übrigen Zeit beträgt sie täglich 1,80 €.“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe (Kurabgabesatzung) in der Gemeinde Midlum vom 27.09.2024, Ortsrecht der Gemeinde Midlum (Amt Föhr-Amrum)) Kinder unter 18 Jahren, Übrige Zeit, 0,00 €: „Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, wenn sie sich in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson befinden, nicht aber im Rahmen einer Gruppenreise (Klassenfahrt o.ä.), bei Nachweis des Lebensalters.“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe (Kurabgabesatzung) in der Gemeinde Midlum vom 27.09.2024, Ortsrecht der Gemeinde Midlum (Amt Föhr-Amrum)) Je Nacht: „Bei der Berechnung der Kurabgabe für Übernachtungsgäste wird der Tag der Anreise als voller Tag, der Tag der Abreise nicht gewertet.“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe (Kurabgabesatzung) in der Gemeinde Midlum vom 27.09.2024, Ortsrecht der Gemeinde Midlum (Amt Föhr-Amrum)) Tourismusabgabe, wer zahlt: „Abgabenpflichtig sind die natürlichen und juristischen Personen sowie die Personenvereinigungen, denen durch den Tourismus im Gemeindegebiet wirtschaftliche Vorteile geboten werden.“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Tourismusabgabesatzung) in der Gemeinde Midlum) Ferienwohnungen, -appartements und -häuser, Umsatz bis 30 T€: „Vermietung von Ferienwohnungen/-appartements/-häusern, Umsatz bis 30 T€“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Tourismusabgabesatzung) in der Gemeinde Midlum) Vorteilssatz, Ferienwohnungen, -appartements und -häuser, Umsatz bis 30 T€: „100% 100%“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Tourismusabgabesatzung) in der Gemeinde Midlum) Gewinnsatz, Ferienwohnungen, -appartements und -häuser, Umsatz bis 30 T€: „18% 15% 25%“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Tourismusabgabesatzung) in der Gemeinde Midlum) Ferienwohnungen, -appartements und -häuser, Umsatz über 30 T€: „Vermietung von Ferienwohnungen/-appartements/-häusern, Umsatz über 30 T€“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Tourismusabgabesatzung) in der Gemeinde Midlum) Vorteilssatz, Ferienwohnungen, -appartements und -häuser, Umsatz über 30 T€: „100% 100%“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Tourismusabgabesatzung) in der Gemeinde Midlum) Gewinnsatz, Ferienwohnungen, -appartements und -häuser, Umsatz über 30 T€: „18% 15% 25%“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Tourismusabgabesatzung) in der Gemeinde Midlum) Gästezimmer: „Vermietung von Gästezimmern Vermietung von Gästezimmern mit Frühstück“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Tourismusabgabesatzung) in der Gemeinde Midlum) Vorteilssatz, Gästezimmer: „100% 100% 100%“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Tourismusabgabesatzung) in der Gemeinde Midlum) Gewinnsatz, Gästezimmer: „18% 15% 25%“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Tourismusabgabesatzung) in der Gemeinde Midlum) Gästezimmer mit Frühstück: „Vermietung von Gästezimmern mit Frühstück Hotels garni/Pensionen garni“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Tourismusabgabesatzung) in der Gemeinde Midlum) Vorteilssatz, Gästezimmer mit Frühstück: „100% 100% 100% 100%“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Tourismusabgabesatzung) in der Gemeinde Midlum) Gewinnsatz, Gästezimmer mit Frühstück: „18% 15% 25% 21%“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Tourismusabgabesatzung) in der Gemeinde Midlum) Hotels garni und Pensionen garni: „Hotels garni/Pensionen garni Hotels/Pensionen mit Vollverpflegung“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Tourismusabgabesatzung) in der Gemeinde Midlum) Vorteilssatz, Hotels garni und Pensionen garni: „100% 100% 100% 100% 100%“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Tourismusabgabesatzung) in der Gemeinde Midlum) Gewinnsatz, Hotels garni und Pensionen garni: „18% 15% 25% 21% 11%“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Tourismusabgabesatzung) in der Gemeinde Midlum) Hotels und Pensionen mit Vollverpflegung: „Hotels/Pensionen mit Vollverpflegung“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Tourismusabgabesatzung) in der Gemeinde Midlum) Vorteilssatz, Hotels und Pensionen mit Vollverpflegung: „100% 100% 100% 100% 100% 100%“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Tourismusabgabesatzung) in der Gemeinde Midlum) Gewinnsatz, Hotels und Pensionen mit Vollverpflegung: „18% 15% 25% 21% 11% 6%“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Tourismusabgabesatzung) in der Gemeinde Midlum) Zeltplätze und Campingplätze: „Zeltplätze, Campingplätze“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Tourismusabgabesatzung) in der Gemeinde Midlum) Vorteilssatz, Zeltplätze und Campingplätze: „100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100%“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Tourismusabgabesatzung) in der Gemeinde Midlum) Gewinnsatz, Zeltplätze und Campingplätze: „18% 15% 25% 21% 11% 6% 2% 2% 1% 16%“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Tourismusabgabesatzung) in der Gemeinde Midlum) Sonstige Betriebe der Gästebeherbergung: „sonstige Betriebe der Gästebeherbergung“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Tourismusabgabesatzung) in der Gemeinde Midlum) Vorteilssatz, Sonstige Betriebe der Gästebeherbergung: „100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100%“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Tourismusabgabesatzung) in der Gemeinde Midlum) Gewinnsatz, Sonstige Betriebe der Gästebeherbergung: „18% 15% 25% 21% 11% 6% 2% 2% 1% 16% 12%“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Tourismusabgabesatzung) in der Gemeinde Midlum) Abgabesatz: „Der Abgabensatz wird dadurch ermittelt, dass der zu deckende Aufwand im Sinne des $ 1 dieser Satzung durch die Summe aller Maßstabseinheiten dividiert wird. Der Abgabensatz beträgt 4,0 %.“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Tourismusabgabesatzung) in der Gemeinde Midlum) Umsatz: „Unter Umsatz im Sinne dieser Satzung ist die jährliche Summe der vereinnahmten Entgelte ($ 10 Abs. 1 Satz 1 und 2 Umsatzsteuergesetz) für die der jeweiligen Betriebsart It. Anlage zu dieser Satzung zuzuordnenden Leistungen, abzüglich gegebenenfalls enthaltener Umsatzsteuer, zu verstehen.“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Tourismusabgabesatzung) in der Gemeinde Midlum)