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Kurtaxe 2027: was sich ändert.

14 Orte haben neue Sätze schon beschlossen. Hier steht, ab wann sie gelten und was eine Familienwoche danach kostet; jeder Satz steht wörtlich im Beschluss der Gemeinde oder des Landes.

Stand: geprüft am 18. Oktober 2026
Keine Rechts- oder Steuerberatung
Kurtaxe: höchster Satz je Erwachsenem, und eine Woche im Juli für zwei Erwachsene und zwei Kinder (6 und 12 Jahre)
Ort Erwachsene Familienwoche
Bad Brückenau
ab 1.1.2027
3,30 € → 3,40 € 46,20 € → 47,60 €
Bad Kissingen
ab 1.1.2027
4,00 € → 4,10 € 56,00 € → 57,40 €
Bad Reichenhall
ab 1.1.2027
3,60 € → 3,70 € 50,40 € → 51,80 €
Bad Steben
ab 1.1.2027
3,40 € → 3,50 € 47,60 € → 49,00 €
Esens
ab 1.1.2027
3,20 € → 3,50 € 58,80 € → 77,00 €
Sierksdorf
ab 1.1.2027
3,10 € → 3,60 € 43,40 € → 50,40 €
Wangels
ab 1.1.2027
2,00 € → 1,70 € 42,00 € → 36,40 €
Heiligenhafen
ab 4.1.2027
3,00 € → 3,50 € 48,00 € → 56,00 €
Traben-Trarbach
ab 1.4.2027
2,00 € → 2,20 € 39,20 € → 39,20 €
Lam
ab 1.10.2027
2,00 € → 2,80 € 39,20 € → 39,20 €
Übernachtungsteuern
Ort Satz
Erfurt
ab 1.1.2027
5 % vom Preis → 7 % vom Preis
Hamburg
ab 1.1.2027
ab 0,60 € je Gast → ab 0,80 € je Gast
Tating
ab 1.1.2027
keine → 3 % vom Preis
Trier
ab 1.7.2027
4 % vom Preis → 4,5 % vom Preis

Die Familienwoche

Die Familienwoche rechnet jeden Ort gleich: Anreise am ersten Samstag im Juli, sieben Nächte, zwei Erwachsene und zwei Kinder von 6 und 12 Jahren, 2026 zu den alten und 2027 zu den neuen Sätzen. Kinderstufen, Saisons und Höchstnächte zählen mit, so wie im Rechner beim Ort. Sie ist ein Vergleichsmaß, kein Angebot.

Die Beschlüsse

Bad Brückenau, ab 1. Januar 2027: Erwachsene 3,40 € statt 3,30 €. Das regelt die Änderung der bayerischen Kurtaxverordnung vom 3. September 2026. „Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2027 in Kraft.“ (Verordnung zur Änderung der Kurtax-Verordnung vom 3. September 2026, GVBl. S. 593 (neue Anlage 2 ab 1. Januar 2027))

Bad Kissingen, ab 1. Januar 2027: Erwachsene 4,10 € statt 4,00 €. Das regelt die Änderung der bayerischen Kurtaxverordnung vom 3. September 2026. „Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2027 in Kraft.“ (Verordnung zur Änderung der Kurtax-Verordnung vom 3. September 2026, GVBl. S. 593 (neue Anlage 2 ab 1. Januar 2027))

Bad Reichenhall, ab 1. Januar 2027: Erwachsene 3,70 € statt 3,60 €. Das regelt die Änderung der bayerischen Kurtaxverordnung vom 3. September 2026. „Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2027 in Kraft.“ (Verordnung zur Änderung der Kurtax-Verordnung vom 03.09.2026, Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 18/2026, S. 593 (in Kraft ab 01.01.2027))

Bad Steben, ab 1. Januar 2027: Erwachsene 3,50 € statt 3,40 €. Das regelt die Änderung der bayerischen Kurtaxverordnung vom 3. September 2026. „Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2027 in Kraft.“ (Verordnung zur Änderung der Kurtax-Verordnung vom 3. September 2026, GVBl. S. 593 (neue Anlage 2 ab 1. Januar 2027))

Erfurt, ab 1. Januar 2027: 7 % vom Preis statt 5 % vom Preis. Die zweite Änderung der Satzung ändert den Steuersatz (§ 4) und tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. „§4 geändert c) 01.01.2027“ (Satzung zur Erhebung einer Beherbergungssteuer in der Landeshauptstadt Erfurt (Beherbergungssteuersatzung – BHStSEF), Fassung der 2. Änderungssatzung (Steuersatz ab 01.01.2027), Stadt Erfurt, Stadtrecht 4.120)

Esens, ab 1. Januar 2027: Erwachsene bis 3,50 € statt bis 3,20 €. Das regelt die 9. Änderung der Gästebeitragssatzung; die Saisonzeiten bleiben gleich. „Artikel 2 Diese Satzung tritt am 01.01.2027 in Kraft.“ (Satzung zur 9. Änderung der Gästebeitragssatzung der Stadt Esens vom 15.06.2026, Amtsblatt Landkreis Wittmund vom 30. Juni 2026, S. 50 (in Kraft ab 01.01.2027))

Hamburg, ab 1. Januar 2027: ab 0,80 € je Gast statt ab 0,60 € je Gast. Ab dem 1. Januar 2027 gelten neue Stufen: bis 15 € Nettoentgelt 0 €, bis 35 € 0,80 €, bis 50 € 1,50 €, bis 100 € 3 €, bis 150 € 4,50 €, bis 200 € 6 €, darüber je weitere angefangene 50 € 1,50 € mehr. „Artikel 1, 2 und 3a treten am 1. Januar 2027 in Kraft.“ (Drittes Gesetz zur Änderung kommunalabgabenrechtlicher Vorschriften vom 4. März 2026, Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 9 vom 17.03.2026, S. 98)

Sierksdorf, ab 1. Januar 2027: Erwachsene bis 3,60 € statt bis 3,10 €. Die Sätze steigen mit der 1. Änderungssatzung, die die Gemeinde am 23. September 2026 bekannt gemacht hat. „Die 1. Änderungssatzung tritt am 1.1.2027 in Kraft.“ (1. Änderungssatzung der Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Sierksdorf (Amtliche Bekanntmachung, Gemeinde Sierksdorf, 23. September 2026))

Tating, ab 1. Januar 2027: neu, 3 % vom Preis. Die Steuer wird erst für Übernachtungen ab dem 1. Januar 2027 erhoben. „Die Beherbergungsteuer wird für Übernachtungen ab dem 1. Januar 2027 erhoben.“ (Satzung der Gemeinde Tating über die Erhebung einer Beherbergungsteuer (Beherbergungsteuersatzung), ausgefertigt 28.05.2026)

Wangels, ab 1. Januar 2027: Erwachsene bis 1,70 € statt bis 2,00 €. Die Sätze sinken mit der 1. Nachtragssatzung vom 23. April 2026. „tritt am 01.01.2027 in Kraft.“ (1. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Wangels über die Erhebung einer Kurabgabe im Gemeindeteil Weißenhäuser Strand vom 23. April 2026)

Heiligenhafen, ab 4. Januar 2027: Erwachsene bis 3,50 € statt bis 3,00 €. Das regelt die 3. Änderung der Kurabgabesatzung; die Saisonzeiten bleiben gleich. „Heiligenhafen tritt zum 04.01.2027 in Kraft.“ (3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Stadt Heiligenhafen vom 29.06.2026)

Traben-Trarbach, ab 1. April 2027: Erwachsene bis 2,20 € statt bis 2,00 €. Ab 01.04.2027 gelten neue Sätze: in Saison 1 (April bis Oktober) bleiben es 2,00 € für Erwachsene, in Saison 2 (November bis März) werden es ab 01.11.2027 2,20 €. Kinder und Jugendliche zahlen weiter 0,80 €. „Saison 1 (ab 01.04.2027)“ (Verbandsgemeinde Traben-Trarbach, Neue Tarife Gästebeitrag ab 01.04.2027, Saison 1 und Saison 2, Gesamtbeitrag je Gemeinde)

Trier, ab 1. Juli 2027: 4,5 % vom Preis statt 4 % vom Preis. Das hat der Stadtrat der Stadt Trier am 16. April 2026 beschlossen. „Mit Beschluss des Stadtrates der Stadt Trier vom 16.04.2026 wurde der Steuersatz zum 01.07.2026 auf 4% und zum 01.07.2027 auf 4,5% erhöht.“ (Beherbergungsteuer, Stadt Trier)

Lam, ab 1. Oktober 2027: Erwachsene 2,80 € statt 2,00 €. Dann gilt eine neue Kurbeitragssatzung; die übrigen neuen Sätze stehen unter „Was gilt in Lam sonst noch?“. „Diese Satzung tritt am 01.10.2027 in Kraft.“ (Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrags des Marktes Lam, gültig ab 01.10.2027 (Scan))

Als Daten

Alle beschlossenen Änderungen gibt es als Datei, frei unter CC BY 4.0: Ort, Datum, Sätze vorher und nachher, Wortlaut und Quelle. aenderungen.json

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Fragen zur Kurtaxe im neuen Jahr

Welche Orte erhöhen die Kurtaxe 2027?

Beschlossen sind neue Sätze in Bad Brückenau, Bad Kissingen, Bad Reichenhall, Bad Steben, Erfurt, Esens, Hamburg, Sierksdorf, Tating, Wangels, Heiligenhafen, Traben-Trarbach, Trier und Lam. Weitere Gemeinden beschließen neue Sätze oft erst im Dezember.

Wo steigt die Kurtaxe 2027 am stärksten?

Für eine Familienwoche im Juli in Esens: 77,00 € statt 58,80 €, 18,20 € mehr.

Ab wann gelten die neuen Sätze?

ab 1. Januar 2027 in Bad Brückenau, Bad Kissingen, Bad Reichenhall, Bad Steben, Erfurt, Esens, Hamburg, Sierksdorf, Tating und Wangels, ab 4. Januar 2027 in Heiligenhafen, ab 1. April 2027 in Traben-Trarbach, ab 1. Juli 2027 in Trier und ab 1. Oktober 2027 in Lam.

Was gilt für einen Aufenthalt über den Stichtag?

Die Rechner beim Ort nehmen für jeden Tag den Satz, der an diesem Tag gilt; ein Aufenthalt über den Stichtag kostet also zu beiden Sätzen. Was die Satzung dazu genau sagt, steht beim Ort.

Woher kommen die Zahlen?

Aus der Satzung oder Verordnung, die den neuen Satz beschließt, nicht aus Zeitungsmeldungen. Eine Änderung kommt erst auf diese Seite, wenn ihr Datum und ihre Sätze wörtlich im Beschluss stehen.