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Kurabgabe in Heiligenhafen: was Gastgeber 2026 erheben.

Heiligenhafen erhebt von Übernachtungsgästen eine Kurabgabe. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.

Stand: geprüft am 13. Oktober 2026
Keine Rechts- oder Steuerberatung

Für diesen Aufenthalt erhebst du 48,00 € Kurabgabe.

Kurabgabe je Saison
ZeitraumTageBetrag
Hauptsaison 8 48,00 €

An- und Abreisetag zählen beide. Ab 4. Januar 2027 gelten neue Sätze; der Rechner nimmt sie für jeden Tag ab dann.

Alle Sätze

Kurabgabe je Person und Aufenthaltstag. Hauptsaison: 1. April bis 31. Oktober und 22. Dezember bis 8. Januar; Nebensaison: 9. Januar bis 31. März und 1. November bis 21. Dezember.
Wer Hauptsaison Nebensaison
Erwachsene 3,00 € 1,80 €
Kinder unter 18 Jahren 0,00 € 0,00 €

Quelle: Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Stadt Heiligenhafen vom 19.04.2023, gilt ab 1. Januar 2023 und vier weitere Dokumente, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Kurtaxe an der Ostsee Alle Orte

Tourismusabgabe für Vermieter

Neben der Kurtaxe deiner Gäste zahlst du in Heiligenhafen als Vermieter selbst eine Tourismusabgabe: Ferienwohnungen, Gästezimmer und Hausboote (Vorteilsstufe 5), 0,81 % des Jahresumsatzes.

€

Für deine Vermietung zahlst du 162,00 € Tourismusabgabe im Jahr.

0,81 % des Jahresumsatzes.

Es zählen deine jährlichen Einnahmen ohne Umsatzsteuer.

Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.

Tourismusabgabe für Vermieter, im Jahr
Vermietung Im Jahr
Ferienwohnungen, Gästezimmer und Hausboote (Vorteilsstufe 5) 0,81 % des Jahresumsatzes
Hotels garni, Gasthöfe und Pensionen mit Frühstück (Vorteilsstufe 5) 0,702 % des Jahresumsatzes
Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Halb- und Vollpension (Vorteilsstufe 5) 0,405 % des Jahresumsatzes
Campingplätze (Vorteilsstufe 5) 1,134 % des Jahresumsatzes

Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung?

Orte in der Nähe

Im Kreis Ostholstein: Fehmarn, Grömitz, Großenbrode, Grube, Heringsdorf (Ostholstein), Kellenhusen, Neukirchen (Ostholstein), Neustadt in Holstein, Scharbeutz, Sierksdorf, Timmendorfer Strand, Wangels.

Für deine Website

Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Kurabgabe vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen

Oder nimm die Sätze als Text für deine Preis- oder Anreiseseite. Der Text lädt nichts von Keyset, setzt keine Cookies und zählt nichts. Ändert sich die Satzung, steht der neue Text hier.

Deine eigene Buchungsseite.

Mit Keyset buchen Gäste direkt bei dir, zahlen mit Karte, und das Geld geht auf dein eigenes Konto, ohne Provision.

Fragen zur Kurtaxe in Heiligenhafen

Wie hoch ist die Kurtaxe in Heiligenhafen?

Hauptsaison (1. April bis 31. Oktober und 22. Dezember bis 8. Januar): 3,00 € je Erwachsenem und Aufenthaltstag; Nebensaison (9. Januar bis 31. März und 1. November bis 21. Dezember): 1,80 € je Erwachsenem und Aufenthaltstag.

Ändert sich die Kurtaxe in Heiligenhafen?

Ja, ab 4. Januar 2027, je Aufenthaltstag: Hauptsaison: Erwachsene 3,50 € statt 3,00 €; Nebensaison: Erwachsene 2,00 € statt 1,80 €. Das regelt die 3. Änderung der Kurabgabesatzung; die Saisonzeiten bleiben gleich. Alle Orte mit neuen Sätzen: Kurtaxe 2027.

Zahlen Kinder in Heiligenhafen Kurtaxe?

Kinder unter 18 Jahren zahlen nichts.

Wer ist in Heiligenhafen von der Kurtaxe befreit?

Unter anderem: Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 80 zahlen 50 %, ihre im Ausweis eingetragene Begleitperson zahlt nichts, Wer beruflich oder zur Ausbildung im Ort ist und die Kureinrichtungen nicht nutzt, Bettlägerige Kranke und Verletzte mit ärztlicher Bescheinigung, Einwohner der Mitgliedsgemeinden der LTO OstseeSpitze mit Personalausweis und Auf Antrag nahe Verwandte von Einwohnern, die unentgeltlich bei ihnen wohnen und die Einrichtungen nicht nutzen.

Was muss ich als Gastgeber in Heiligenhafen tun?

Wer Gäste beherbergt, berechnet die Kurabgabe für jede ausgegebene OstseeCard und zieht sie beim Gast ein. Abgeführt wird in der Hauptsaison alle zwei Wochen und sonst alle vier Wochen, per Überweisung oder SEPA-Lastschrift. Gemeldet wird mit den Meldescheinen des Tourismus-Service Heiligenhafen; die Kopie reichst du innerhalb von drei Werktagen dort ein.

Was gilt in Heiligenhafen sonst noch?

Auf Antrag des Gastes werden pauschal 28 Tage der Hauptsaison im Jahr berechnet (Jahrespauschale). Ermäßigungen darfst du als Vermieter in keinem Fall selbst gewähren. Du musst die Satzung für deine Gäste sichtbar auslegen und ein Gästeverzeichnis führen, in das jeder Gast am Anreisetag eingetragen wird.

Was kostet die Tourismusabgabe in Heiligenhafen für Vermieter?

Ferienwohnungen, Gästezimmer und Hausboote (Vorteilsstufe 5): 0,81 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 30 % Gewinnsatz × 2,7 % Abgabesatz). Hotels garni, Gasthöfe und Pensionen mit Frühstück (Vorteilsstufe 5): 0,702 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 26 % Gewinnsatz × 2,7 % Abgabesatz). Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Halb- und Vollpension (Vorteilsstufe 5): 0,405 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 15 % Gewinnsatz × 2,7 % Abgabesatz). Campingplätze (Vorteilsstufe 5): 1,134 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 42 % Gewinnsatz × 2,7 % Abgabesatz). Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.

Wer zahlt in Heiligenhafen die Tourismusabgabe?

Zahlen musst du, wenn du in Heiligenhafen selbständig tourismusbezogene Leistungen gegen Entgelt anbietest, also auch, wenn du Ferienwohnungen oder Zimmer vermietest.

Was gilt für die Tourismusabgabe sonst noch?

Als Vermieter (Vorteilsstufe 5) gibst du bis zum 30. April jeden Jahres die Erklärung über deine Einnahmen ab, auf dem Formblatt der Stadt; fordert die Stadt dich schriftlich auf, innerhalb eines Monats nach der Aufforderung. Die Abgabe ist in vier Teilbeträgen am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig; Kleinbeträge bis 25 € am 15. August in einer Summe, bis 50 € je zur Hälfte am 15. Februar und 15. August; Nachzahlungen einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids. Beträgt die Abgabe nicht mehr als 5 Euro, wird sie nicht festgesetzt. Es zählen deine jährlichen Einnahmen ohne Umsatzsteuer. Maßgeblich sind die Einnahmen des Vorjahres. Fängst du im Laufe eines Kalenderjahres mit der Vermietung an, zählen im Jahr des Starts und im Folgejahr die Einnahmen des jeweiligen Jahres. Beginn und Ende deiner Tätigkeit zeigst du der Stadt innerhalb eines Monats an. Die Stadt kann vierteljährliche Vorausleistungen auf die Abgabe verlangen. Die Spalte „durchschnittlicher Gewinnanteil“ der Anlage ist in Prozent angegeben. An anderer Stelle sagt die Satzung auch, dass die Abgabe einen Monat nach Bekanntgabe des Festsetzungsbescheids fällig ist.

Muss ich meine Ferienwohnung in Heiligenhafen registrieren?

Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Heiligenhafen steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).

Wo steht das in der Satzung?

Erwachsene, Hauptsaison, 3,00 €: „a) Hauptsaison 01.01. - 08.01. 3,00 € b) Nebensaison: 09.01. - 31.03. 1,80 € c) Hauptsaison: 01.04. - 31.10. 3,00 € d) Nebensaison: 01.11. - 21.12. 1,80 € e) Hauptsaison: 22.12. - 31.12. 3,00 €“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Stadt Heiligenhafen vom 19.04.2023) Erwachsene, Hauptsaison, neu 3,50 €: „a) Hauptsaison 01.01. - 08.01. 3,50 € b) Nebensaison: 09.01. - 31.03. 2,00 € c) Hauptsaison: 01.04. - 31.10. 3,50 € d) Nebensaison: 01.11. - 21.12. 2,00 € e) Hauptsaison: 22.12. - 31.12. 3,50 €“ (3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Stadt Heiligenhafen vom 29.06.2026) Kinder unter 18 Jahren, Hauptsaison, 0,00 €: „a) Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres,“ (2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Stadt Heiligenhafen vom 01.10.2024) Erwachsene, Nebensaison, 1,80 €: „a) Hauptsaison 01.01. - 08.01. 3,00 € b) Nebensaison: 09.01. - 31.03. 1,80 € c) Hauptsaison: 01.04. - 31.10. 3,00 € d) Nebensaison: 01.11. - 21.12. 1,80 € e) Hauptsaison: 22.12. - 31.12. 3,00 €“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Stadt Heiligenhafen vom 19.04.2023) Erwachsene, Nebensaison, neu 2,00 €: „a) Hauptsaison 01.01. - 08.01. 3,50 € b) Nebensaison: 09.01. - 31.03. 2,00 € c) Hauptsaison: 01.04. - 31.10. 3,50 € d) Nebensaison: 01.11. - 21.12. 2,00 € e) Hauptsaison: 22.12. - 31.12. 3,50 €“ (3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Stadt Heiligenhafen vom 29.06.2026) Kinder unter 18 Jahren, Nebensaison, 0,00 €: „a) Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres,“ (2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Stadt Heiligenhafen vom 01.10.2024) Neue Sätze ab 4. Januar 2027: „Heiligenhafen tritt zum 04.01.2027 in Kraft.“ (3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Stadt Heiligenhafen vom 29.06.2026) Zählweise: „Die Kurabgabe wird für jeden Tag, an dem sich die kurabgabepflichtige Person im Erhebungsgebiet aufhält berechnet.“ (2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Stadt Heiligenhafen vom 01.10.2024) Tourismusabgabe, wer zahlt: „Abgabepflichtig sind natürliche und juristische Personen sowie nicht rechtsfähige Personenvereinigungen, die selbständig tourismusbezogene entgeltliche Leistungen anbieten und denen daher durch den Tourismus wirtschaftliche Vorteile geboten werden.“ (Satzung der Stadt Heiligenhafen über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Neufassung)) Ferienwohnungen, Gästezimmer und Hausboote (Vorteilsstufe 5): „1.4 sonstige (d.h. nicht unter lfd. Nr. 1.2 o. 1.3 30 fallende Vermietung von Ferienwohnungen u. Gästezimmer, Hausbooten u. ä.)“ (1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Stadt Heiligenhafen) Vorteilssatz, Ferienwohnungen, Gästezimmer und Hausboote (Vorteilsstufe 5): „Vorteilsstufe 5 100 v.H.“ (Satzung der Stadt Heiligenhafen über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Neufassung)) Hotels garni, Gasthöfe und Pensionen mit Frühstück (Vorteilsstufe 5): „1.3 Hotels garnis, Gasthöfe und Pensionen mit 26 Frühstück“ (1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Stadt Heiligenhafen) Vorteilssatz, Hotels garni, Gasthöfe und Pensionen mit Frühstück (Vorteilsstufe 5): „Vorteilsstufe 5 100 v.H.“ (Satzung der Stadt Heiligenhafen über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Neufassung)) Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Halb- und Vollpension (Vorteilsstufe 5): „1.2 Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Halb- und 15 Vollpension“ (1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Stadt Heiligenhafen) Vorteilssatz, Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Halb- und Vollpension (Vorteilsstufe 5): „Vorteilsstufe 5 100 v.H.“ (Satzung der Stadt Heiligenhafen über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Neufassung)) Campingplätze (Vorteilsstufe 5): „3 Campingplätze 42“ (1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Stadt Heiligenhafen) Vorteilssatz, Campingplätze (Vorteilsstufe 5): „Vorteilsstufe 5 100 v.H.“ (Satzung der Stadt Heiligenhafen über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Neufassung)) Abgabesatz: „Der Abgabesatz beträgt 2,7 % ab 01.01.2023.“ (Satzung der Stadt Heiligenhafen über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Neufassung)) Umsatz: „Der Vorteil errechnet sich für jeden Abgabepflichtigen aus dem tourismusbedingten Teil seiner umsatzsteuerbereinigten jährlichen Einnahmen,“ (Satzung der Stadt Heiligenhafen über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Neufassung))