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Kurabgabe in Scharbeutz: was Gastgeber 2026 erheben.

Scharbeutz erhebt von Übernachtungsgästen eine Kurabgabe. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.

Stand: geprüft am 13. Oktober 2026
Keine Rechts- oder Steuerberatung

Für diesen Aufenthalt erhebst du 49,00 € Kurabgabe.

Kurabgabe je Saison
ZeitraumNächteBetrag
Hauptsaison 7 49,00 €

Alle Sätze

Kurabgabe je Person und Nacht. Hauptsaison: 15. Mai bis 14. September; Nebensaison: 15. September bis 14. Mai.
Wer Hauptsaison Nebensaison
Erwachsene 3,50 € 1,90 €
Kinder unter 18 Jahren 0,00 € 0,00 €

Quelle: Satzung der Gemeinde Scharbeutz über die Erhebung einer Kurabgabe (Kurabgabesatzung) vom 12.12.2024, amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Scharbeutz, gilt ab 1. Januar 2025 und ein weiteres Dokument, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Kurtaxe an der Ostsee Alle Orte

Tourismusabgabe für Vermieter

Neben der Kurtaxe deiner Gäste zahlst du in Scharbeutz als Vermieter selbst eine Tourismusabgabe: Vermietung von Schlafgelegenheiten, auch Ferienimmobilien, ohne hotelmäßige Leistungen in Scharbeutz und Haffkrug (Vorteilssatz 100 %), 2,12 % des Jahresumsatzes. Die Abgabe gilt nicht im ganzen Gemeindegebiet: Von Klingberg gehört nur der Teil östlich der Landesstraße 309 zum Erhebungsgebiet, von Pönitz am See nur ein in der Satzung beschriebenes Teilgebiet.

€

Für deine Vermietung zahlst du 424,00 € Tourismusabgabe im Jahr.

2,12 % des Jahresumsatzes.

Die Abgabe gilt nicht im ganzen Gemeindegebiet: Von Klingberg gehört nur der Teil östlich der Landesstraße 309 zum Erhebungsgebiet, von Pönitz am See nur ein in der Satzung beschriebenes Teilgebiet.

Es zählen deine Einnahmen ohne Umsatzsteuer.

Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.

Tourismusabgabe für Vermieter, im Jahr
Vermietung Im Jahr
Vermietung von Schlafgelegenheiten, auch Ferienimmobilien, ohne hotelmäßige Leistungen in Scharbeutz und Haffkrug (Vorteilssatz 100 %) 2,12 % des Jahresumsatzes
Vermietung von Schlafgelegenheiten, auch Ferienimmobilien, mit hotelmäßigen Leistungen in Scharbeutz und Haffkrug (Vorteilssatz 100 %) 1,855 % des Jahresumsatzes
Hotels garni, Gasthöfe und Pensionen mit Frühstück, Umsatz bis 200.000 € in Scharbeutz und Haffkrug (Vorteilssatz 100 %) 1,59 % des Jahresumsatzes
Hotels garni, Gasthöfe und Pensionen mit Frühstück, Umsatz über 200.000 € in Scharbeutz und Haffkrug (Vorteilssatz 100 %) 1,272 % des Jahresumsatzes
Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Teil- oder Vollverpflegung, Umsatz bis 500.000 € in Scharbeutz und Haffkrug (Vorteilssatz 100 %) 1,325 % des Jahresumsatzes
Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Teil- oder Vollverpflegung, Umsatz über 500.000 € in Scharbeutz und Haffkrug (Vorteilssatz 100 %) 0,795 % des Jahresumsatzes
Campingplätze in Scharbeutz und Haffkrug (Vorteilssatz 100 %) 1,06 % des Jahresumsatzes
Vermietung von Schlafgelegenheiten, auch Ferienimmobilien, ohne hotelmäßige Leistungen in Klingberg, Pönitz am See und Gronenberg (Vorteilssatz 80 %) 1,696 % des Jahresumsatzes
Vermietung von Schlafgelegenheiten, auch Ferienimmobilien, mit hotelmäßigen Leistungen in Klingberg, Pönitz am See und Gronenberg (Vorteilssatz 80 %) 1,484 % des Jahresumsatzes
Hotels garni, Gasthöfe und Pensionen mit Frühstück, Umsatz bis 200.000 € in Klingberg, Pönitz am See und Gronenberg (Vorteilssatz 80 %) 1,272 % des Jahresumsatzes
Hotels garni, Gasthöfe und Pensionen mit Frühstück, Umsatz über 200.000 € in Klingberg, Pönitz am See und Gronenberg (Vorteilssatz 80 %) 1,018 % des Jahresumsatzes
Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Teil- oder Vollverpflegung, Umsatz bis 500.000 € in Klingberg, Pönitz am See und Gronenberg (Vorteilssatz 80 %) 1,06 % des Jahresumsatzes
Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Teil- oder Vollverpflegung, Umsatz über 500.000 € in Klingberg, Pönitz am See und Gronenberg (Vorteilssatz 80 %) 0,636 % des Jahresumsatzes
Campingplätze in Klingberg, Pönitz am See und Gronenberg (Vorteilssatz 80 %) 0,848 % des Jahresumsatzes
Vermietung von Schlafgelegenheiten, auch Ferienimmobilien, ohne hotelmäßige Leistungen in Schürsdorf (Vorteilssatz 70 %) 1,484 % des Jahresumsatzes
Vermietung von Schlafgelegenheiten, auch Ferienimmobilien, mit hotelmäßigen Leistungen in Schürsdorf (Vorteilssatz 70 %) 1,298 % des Jahresumsatzes
Hotels garni, Gasthöfe und Pensionen mit Frühstück, Umsatz bis 200.000 € in Schürsdorf (Vorteilssatz 70 %) 1,113 % des Jahresumsatzes
Hotels garni, Gasthöfe und Pensionen mit Frühstück, Umsatz über 200.000 € in Schürsdorf (Vorteilssatz 70 %) 0,89 % des Jahresumsatzes
Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Teil- oder Vollverpflegung, Umsatz bis 500.000 € in Schürsdorf (Vorteilssatz 70 %) 0,927 % des Jahresumsatzes
Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Teil- oder Vollverpflegung, Umsatz über 500.000 € in Schürsdorf (Vorteilssatz 70 %) 0,556 % des Jahresumsatzes
Campingplätze in Schürsdorf (Vorteilssatz 70 %) 0,742 % des Jahresumsatzes

Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung?

Orte in der Nähe

Im Kreis Ostholstein: Fehmarn, Grömitz, Großenbrode, Grube, Heiligenhafen, Heringsdorf (Ostholstein), Kellenhusen, Neukirchen (Ostholstein), Neustadt in Holstein, Sierksdorf, Timmendorfer Strand, Wangels.

Für deine Website

Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Kurabgabe vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen

Oder nimm die Sätze als Text für deine Preis- oder Anreiseseite. Der Text lädt nichts von Keyset, setzt keine Cookies und zählt nichts. Ändert sich die Satzung, steht der neue Text hier.

Deine eigene Buchungsseite.

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Fragen zur Kurtaxe in Scharbeutz

Wie hoch ist die Kurtaxe in Scharbeutz?

Hauptsaison (15. Mai bis 14. September): 3,50 € je Erwachsenem und Nacht; Nebensaison (15. September bis 14. Mai): 1,90 € je Erwachsenem und Nacht.

Zahlen Kinder in Scharbeutz Kurtaxe?

Kinder unter 18 Jahren zahlen nichts.

Wer ist in Scharbeutz von der Kurtaxe befreit?

Unter anderem: Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 80 zahlen 50 %, ihre im Ausweis eingetragene Begleitperson zahlt nichts, Nahe Verwandte von Einwohnern, die unentgeltlich bei ihnen wohnen und die Einrichtungen nicht nutzen, Wer beruflich oder zur Ausbildung vorübergehend im Ort ist und die Einrichtungen nicht nutzt und Wer die Unterkunft aus gesundheitlichen Gründen nicht verlassen kann, mit ärztlichem Zeugnis.

Was muss ich als Gastgeber in Scharbeutz tun?

Wer Gäste beherbergt, berechnet die Kurabgabe, zieht sie beim Gast ein und führt sie vollständig an die Gemeinde ab. Elektronisch meldest du spätestens am Tag nach der Ankunft; auf dem Formular muss der Teil für die Gemeinde spätestens fünf Werktage nach der Ankunft dort eingehen. Gemeldet wird elektronisch oder auf dem kostenlosen Formular „Anmeldung für die Ostseecard“ der Gemeinde.

Was gilt in Scharbeutz sonst noch?

Die Kurabgabe gilt in den Ortsteilen Scharbeutz, Haffkrug und Gronenberg sowie in Teilen von Klingberg und Pönitz am See. In Klingberg gehört nur der Teil östlich der Landesstraße 309 dazu, in Pönitz am See nur ein in der Satzung abgegrenztes Teilgebiet. Auf Antrag des Gastes werden pauschal 28 Tage berechnet (Jahres-Ostseecard). Die Jahreskurabgabe beträgt 98,00 €. Die Ermäßigung für Schwerbehinderte kann der Gast schriftlich mit Nachweis auch bei dir als Vermieter beantragen. Weigert sich ein Gast zu zahlen, meldest du das unverzüglich der Gemeinde mit allen Angaben, die sie zur Berechnung braucht. Weicht die tatsächliche Abreise vom gemeldeten Datum ab, teilst du das der Gemeinde innerhalb einer Woche mit. Du musst ein Gästeverzeichnis mit Belegungsplan führen.

Was kostet die Tourismusabgabe in Scharbeutz für Vermieter?

Vermietung von Schlafgelegenheiten, auch Ferienimmobilien, ohne hotelmäßige Leistungen in Scharbeutz und Haffkrug (Vorteilssatz 100 %): 2,12 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 40 % Gewinnsatz × 5,3 % Abgabesatz). Vermietung von Schlafgelegenheiten, auch Ferienimmobilien, mit hotelmäßigen Leistungen in Scharbeutz und Haffkrug (Vorteilssatz 100 %): 1,855 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 35 % Gewinnsatz × 5,3 % Abgabesatz). Hotels garni, Gasthöfe und Pensionen mit Frühstück, Umsatz bis 200.000 € in Scharbeutz und Haffkrug (Vorteilssatz 100 %): 1,59 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 30 % Gewinnsatz × 5,3 % Abgabesatz). Hotels garni, Gasthöfe und Pensionen mit Frühstück, Umsatz über 200.000 € in Scharbeutz und Haffkrug (Vorteilssatz 100 %): 1,272 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 24 % Gewinnsatz × 5,3 % Abgabesatz). Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Teil- oder Vollverpflegung, Umsatz bis 500.000 € in Scharbeutz und Haffkrug (Vorteilssatz 100 %): 1,325 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 25 % Gewinnsatz × 5,3 % Abgabesatz). Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Teil- oder Vollverpflegung, Umsatz über 500.000 € in Scharbeutz und Haffkrug (Vorteilssatz 100 %): 0,795 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 15 % Gewinnsatz × 5,3 % Abgabesatz). Campingplätze in Scharbeutz und Haffkrug (Vorteilssatz 100 %): 1,06 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 20 % Gewinnsatz × 5,3 % Abgabesatz). Vermietung von Schlafgelegenheiten, auch Ferienimmobilien, ohne hotelmäßige Leistungen in Klingberg, Pönitz am See und Gronenberg (Vorteilssatz 80 %): 1,696 % des Jahresumsatzes (80 % Vorteilssatz × 40 % Gewinnsatz × 5,3 % Abgabesatz). Vermietung von Schlafgelegenheiten, auch Ferienimmobilien, mit hotelmäßigen Leistungen in Klingberg, Pönitz am See und Gronenberg (Vorteilssatz 80 %): 1,484 % des Jahresumsatzes (80 % Vorteilssatz × 35 % Gewinnsatz × 5,3 % Abgabesatz). Hotels garni, Gasthöfe und Pensionen mit Frühstück, Umsatz bis 200.000 € in Klingberg, Pönitz am See und Gronenberg (Vorteilssatz 80 %): 1,272 % des Jahresumsatzes (80 % Vorteilssatz × 30 % Gewinnsatz × 5,3 % Abgabesatz). Hotels garni, Gasthöfe und Pensionen mit Frühstück, Umsatz über 200.000 € in Klingberg, Pönitz am See und Gronenberg (Vorteilssatz 80 %): 1,018 % des Jahresumsatzes (80 % Vorteilssatz × 24 % Gewinnsatz × 5,3 % Abgabesatz). Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Teil- oder Vollverpflegung, Umsatz bis 500.000 € in Klingberg, Pönitz am See und Gronenberg (Vorteilssatz 80 %): 1,06 % des Jahresumsatzes (80 % Vorteilssatz × 25 % Gewinnsatz × 5,3 % Abgabesatz). Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Teil- oder Vollverpflegung, Umsatz über 500.000 € in Klingberg, Pönitz am See und Gronenberg (Vorteilssatz 80 %): 0,636 % des Jahresumsatzes (80 % Vorteilssatz × 15 % Gewinnsatz × 5,3 % Abgabesatz). Campingplätze in Klingberg, Pönitz am See und Gronenberg (Vorteilssatz 80 %): 0,848 % des Jahresumsatzes (80 % Vorteilssatz × 20 % Gewinnsatz × 5,3 % Abgabesatz). Vermietung von Schlafgelegenheiten, auch Ferienimmobilien, ohne hotelmäßige Leistungen in Schürsdorf (Vorteilssatz 70 %): 1,484 % des Jahresumsatzes (70 % Vorteilssatz × 40 % Gewinnsatz × 5,3 % Abgabesatz). Vermietung von Schlafgelegenheiten, auch Ferienimmobilien, mit hotelmäßigen Leistungen in Schürsdorf (Vorteilssatz 70 %): 1,298 % des Jahresumsatzes (70 % Vorteilssatz × 35 % Gewinnsatz × 5,3 % Abgabesatz). Hotels garni, Gasthöfe und Pensionen mit Frühstück, Umsatz bis 200.000 € in Schürsdorf (Vorteilssatz 70 %): 1,113 % des Jahresumsatzes (70 % Vorteilssatz × 30 % Gewinnsatz × 5,3 % Abgabesatz). Hotels garni, Gasthöfe und Pensionen mit Frühstück, Umsatz über 200.000 € in Schürsdorf (Vorteilssatz 70 %): 0,89 % des Jahresumsatzes (70 % Vorteilssatz × 24 % Gewinnsatz × 5,3 % Abgabesatz). Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Teil- oder Vollverpflegung, Umsatz bis 500.000 € in Schürsdorf (Vorteilssatz 70 %): 0,927 % des Jahresumsatzes (70 % Vorteilssatz × 25 % Gewinnsatz × 5,3 % Abgabesatz). Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Teil- oder Vollverpflegung, Umsatz über 500.000 € in Schürsdorf (Vorteilssatz 70 %): 0,556 % des Jahresumsatzes (70 % Vorteilssatz × 15 % Gewinnsatz × 5,3 % Abgabesatz). Campingplätze in Schürsdorf (Vorteilssatz 70 %): 0,742 % des Jahresumsatzes (70 % Vorteilssatz × 20 % Gewinnsatz × 5,3 % Abgabesatz). Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.

Wer zahlt in Scharbeutz die Tourismusabgabe?

Zahlen musst du, wenn du im Erhebungsgebiet selbstständig oder freiberuflich tätig bist und dir der Tourismus wirtschaftliche Vorteile bietet.

Was gilt für die Tourismusabgabe sonst noch?

Bis zum 30. April jedes Jahres gibst du die Erklärung über deine betrieblichen Einnahmen auf dem Formblatt der Gemeinde ab, oder innerhalb eines Monats, wenn die Gemeinde dich schriftlich auffordert. Fällig ist die Abgabe einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids. Beträgt die Abgabe nicht mehr als fünf Euro, wird sie nicht festgesetzt und nicht erhoben. Die Abgabe gilt nicht im ganzen Gemeindegebiet: Von Klingberg gehört nur der Teil östlich der Landesstraße 309 zum Erhebungsgebiet, von Pönitz am See nur ein in der Satzung beschriebenes Teilgebiet. Es zählen deine Einnahmen ohne Umsatzsteuer. Scharbeutz und Haffkrug sind als Seebad anerkannt, Gronenberg, Klingberg und Pönitz am See als Erholungsort. Die Anlage nennt die Vorteilssätze in drei Spalten: für die Seeheilbäder Haffkrug und Scharbeutz, für die Erholungsorte Klingberg, Pönitz am See und Gronenberg und für den Ortsteil Schürsdorf. Die Zeilen stehen je Bereich: In Scharbeutz und Haffkrug gilt in der Vorteilsstufe 5 ein Vorteilssatz von 100 v. H., in Klingberg, Pönitz am See und Gronenberg von 80 v. H., in Schürsdorf von 70 v. H. Für die Berechnung zählen die Einnahmen des Vorjahres. Die Abgabe entsteht mit Beginn des Kalenderjahres. Vorauszahlungen sind jeweils am ersten Werktag eines Quartals fällig, frühestens einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids. Beginn und Ende deiner Vermietung zeigst du innerhalb eines Monats an. Gibst du die Vermietung im Lauf des Jahres vor dem Bescheid endgültig auf, zahlst du für jeden Monat bis dahin, auch den Monat der Aufgabe, ein Zwölftel der Jahresabgabe.

Muss ich meine Ferienwohnung in Scharbeutz registrieren?

Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Scharbeutz steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).

Wo steht das in der Satzung?

Erwachsene, Hauptsaison, 3,50 €: „a) Nebensaison 01.01.-14.05. 1,90 Euro b) Hauptsaison 15.05.-14.09. 3,50 Euro c) Nebensaison 15.09.-31.12. 1,90 Euro“ (Satzung der Gemeinde Scharbeutz über die Erhebung einer Kurabgabe (Kurabgabesatzung) vom 12.12.2024, amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Scharbeutz) Kinder unter 18 Jahren, Hauptsaison, 0,00 €: „1. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres,“ (Satzung der Gemeinde Scharbeutz über die Erhebung einer Kurabgabe (Kurabgabesatzung) vom 12.12.2024, amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Scharbeutz) Erwachsene, Nebensaison, 1,90 €: „a) Nebensaison 01.01.-14.05. 1,90 Euro b) Hauptsaison 15.05.-14.09. 3,50 Euro c) Nebensaison 15.09.-31.12. 1,90 Euro“ (Satzung der Gemeinde Scharbeutz über die Erhebung einer Kurabgabe (Kurabgabesatzung) vom 12.12.2024, amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Scharbeutz) Kinder unter 18 Jahren, Nebensaison, 0,00 €: „1. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres,“ (Satzung der Gemeinde Scharbeutz über die Erhebung einer Kurabgabe (Kurabgabesatzung) vom 12.12.2024, amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Scharbeutz) Je Nacht: „Der Anreisetag wird als voller Tag berücksichtigt; der Abreisetag wird nicht berücksichtigt.“ (Satzung der Gemeinde Scharbeutz über die Erhebung einer Kurabgabe (Kurabgabesatzung) vom 12.12.2024, amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Scharbeutz) Tourismusabgabe, wer zahlt: „Abgabenpflichtig sind die im Erhebungsgebiet selbständig oder freiberuflich tätigen natürlichen und juristischen Personen sowie nichtrechtsfähigen und teilrechtsfähigen Gesellschaften und Personenvereinigungen, denen durch den Tourismus im Erhebungsgebiet unmittelbar oder mittelbar wirtschaftliche Vorteile beim Anbieten von tourismusbezogenen entgeltlichen Leistungen geboten werden“ (Satzung der Gemeinde Scharbeutz über die Erhebung von Tourismusabgaben (Tourismusabgabensatzung) vom 12.12.2024) Vermietung von Schlafgelegenheiten, auch Ferienimmobilien, ohne hotelmäßige Leistungen in Scharbeutz und Haffkrug (Vorteilssatz 100 %): „Vermietung von Schlafgelegenheiten 5 40 263 (u.a. Ferienimmobilien, auch Mobilheime)“ (Satzung der Gemeinde Scharbeutz über die Erhebung von Tourismusabgaben (Tourismusabgabensatzung) vom 12.12.2024) Vorteilssatz, Vermietung von Schlafgelegenheiten, auch Ferienimmobilien, ohne hotelmäßige Leistungen in Scharbeutz und Haffkrug (Vorteilssatz 100 %): „Vorteilsstufe 5 100 v. H.“ (Satzung der Gemeinde Scharbeutz über die Erhebung von Tourismusabgaben (Tourismusabgabensatzung) vom 12.12.2024) Vermietung von Schlafgelegenheiten, auch Ferienimmobilien, mit hotelmäßigen Leistungen in Scharbeutz und Haffkrug (Vorteilssatz 100 %): „Vermietung von Schlafgelegenheiten mit hotelmäßigen 5 35 262 Leistungen (u.a. Ferienimmobilien, auch Mobilheime)“ (Satzung der Gemeinde Scharbeutz über die Erhebung von Tourismusabgaben (Tourismusabgabensatzung) vom 12.12.2024) Vorteilssatz, Vermietung von Schlafgelegenheiten, auch Ferienimmobilien, mit hotelmäßigen Leistungen in Scharbeutz und Haffkrug (Vorteilssatz 100 %): „Vorteilsstufe 5 100 v. H.“ (Satzung der Gemeinde Scharbeutz über die Erhebung von Tourismusabgaben (Tourismusabgabensatzung) vom 12.12.2024) Hotels garni, Gasthöfe und Pensionen mit Frühstück, Umsatz bis 200.000 € in Scharbeutz und Haffkrug (Vorteilssatz 100 %): „Hotels garnis, Gasthöfe u. Pensionen Umsatz bis 200.000 € 5 30 178“ (Satzung der Gemeinde Scharbeutz über die Erhebung von Tourismusabgaben (Tourismusabgabensatzung) vom 12.12.2024) Vorteilssatz, Hotels garni, Gasthöfe und Pensionen mit Frühstück, Umsatz bis 200.000 € in Scharbeutz und Haffkrug (Vorteilssatz 100 %): „Vorteilsstufe 5 100 v. H.“ (Satzung der Gemeinde Scharbeutz über die Erhebung von Tourismusabgaben (Tourismusabgabensatzung) vom 12.12.2024) Hotels garni, Gasthöfe und Pensionen mit Frühstück, Umsatz über 200.000 € in Scharbeutz und Haffkrug (Vorteilssatz 100 %): „Hotels garnis, Gasthöfe u. Pensionen Umsatz über 200.000 € 5 24 179“ (Satzung der Gemeinde Scharbeutz über die Erhebung von Tourismusabgaben (Tourismusabgabensatzung) vom 12.12.2024) Vorteilssatz, Hotels garni, Gasthöfe und Pensionen mit Frühstück, Umsatz über 200.000 € in Scharbeutz und Haffkrug (Vorteilssatz 100 %): „Vorteilsstufe 5 100 v. H.“ (Satzung der Gemeinde Scharbeutz über die Erhebung von Tourismusabgaben (Tourismusabgabensatzung) vom 12.12.2024) Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Teil- oder Vollverpflegung, Umsatz bis 500.000 € in Scharbeutz und Haffkrug (Vorteilssatz 100 %): „Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Teil- oder Vollverpflegung 5 25 180 (auch Jugendherbergen) Umsatz bis 500.000 €“ (Satzung der Gemeinde Scharbeutz über die Erhebung von Tourismusabgaben (Tourismusabgabensatzung) vom 12.12.2024) Vorteilssatz, Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Teil- oder Vollverpflegung, Umsatz bis 500.000 € in Scharbeutz und Haffkrug (Vorteilssatz 100 %): „Vorteilsstufe 5 100 v. H.“ (Satzung der Gemeinde Scharbeutz über die Erhebung von Tourismusabgaben (Tourismusabgabensatzung) vom 12.12.2024) Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Teil- oder Vollverpflegung, Umsatz über 500.000 € in Scharbeutz und Haffkrug (Vorteilssatz 100 %): „Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Teil- oder Vollverpflegung 5 15 181 (auch Jugendherbergen) Umsatz über 500.000 €“ (Satzung der Gemeinde Scharbeutz über die Erhebung von Tourismusabgaben (Tourismusabgabensatzung) vom 12.12.2024) Vorteilssatz, Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Teil- oder Vollverpflegung, Umsatz über 500.000 € in Scharbeutz und Haffkrug (Vorteilssatz 100 %): „Vorteilsstufe 5 100 v. H.“ (Satzung der Gemeinde Scharbeutz über die Erhebung von Tourismusabgaben (Tourismusabgabensatzung) vom 12.12.2024) Campingplätze in Scharbeutz und Haffkrug (Vorteilssatz 100 %): „Campingplätze 5 20 126“ (Satzung der Gemeinde Scharbeutz über die Erhebung von Tourismusabgaben (Tourismusabgabensatzung) vom 12.12.2024) Vorteilssatz, Campingplätze in Scharbeutz und Haffkrug (Vorteilssatz 100 %): „Vorteilsstufe 5 100 v. H.“ (Satzung der Gemeinde Scharbeutz über die Erhebung von Tourismusabgaben (Tourismusabgabensatzung) vom 12.12.2024) Vermietung von Schlafgelegenheiten, auch Ferienimmobilien, ohne hotelmäßige Leistungen in Klingberg, Pönitz am See und Gronenberg (Vorteilssatz 80 %): „Vermietung von Schlafgelegenheiten 5 40 263 (u.a. Ferienimmobilien, auch Mobilheime)“ (Satzung der Gemeinde Scharbeutz über die Erhebung von Tourismusabgaben (Tourismusabgabensatzung) vom 12.12.2024) Vorteilssatz, Vermietung von Schlafgelegenheiten, auch Ferienimmobilien, ohne hotelmäßige Leistungen in Klingberg, Pönitz am See und Gronenberg (Vorteilssatz 80 %): „Vorteilsstufe 5 80 v. H.“ (Satzung der Gemeinde Scharbeutz über die Erhebung von Tourismusabgaben (Tourismusabgabensatzung) vom 12.12.2024) Vermietung von Schlafgelegenheiten, auch Ferienimmobilien, mit hotelmäßigen Leistungen in Klingberg, Pönitz am See und Gronenberg (Vorteilssatz 80 %): „Vermietung von Schlafgelegenheiten mit hotelmäßigen 5 35 262 Leistungen (u.a. Ferienimmobilien, auch Mobilheime)“ (Satzung der Gemeinde Scharbeutz über die Erhebung von Tourismusabgaben (Tourismusabgabensatzung) vom 12.12.2024) Vorteilssatz, Vermietung von Schlafgelegenheiten, auch Ferienimmobilien, mit hotelmäßigen Leistungen in Klingberg, Pönitz am See und Gronenberg (Vorteilssatz 80 %): „Vorteilsstufe 5 80 v. H.“ (Satzung der Gemeinde Scharbeutz über die Erhebung von Tourismusabgaben (Tourismusabgabensatzung) vom 12.12.2024) Hotels garni, Gasthöfe und Pensionen mit Frühstück, Umsatz bis 200.000 € in Klingberg, Pönitz am See und Gronenberg (Vorteilssatz 80 %): „Hotels garnis, Gasthöfe u. Pensionen Umsatz bis 200.000 € 5 30 178“ (Satzung der Gemeinde Scharbeutz über die Erhebung von Tourismusabgaben (Tourismusabgabensatzung) vom 12.12.2024) Vorteilssatz, Hotels garni, Gasthöfe und Pensionen mit Frühstück, Umsatz bis 200.000 € in Klingberg, Pönitz am See und Gronenberg (Vorteilssatz 80 %): „Vorteilsstufe 5 80 v. H.“ (Satzung der Gemeinde Scharbeutz über die Erhebung von Tourismusabgaben (Tourismusabgabensatzung) vom 12.12.2024) Hotels garni, Gasthöfe und Pensionen mit Frühstück, Umsatz über 200.000 € in Klingberg, Pönitz am See und Gronenberg (Vorteilssatz 80 %): „Hotels garnis, Gasthöfe u. Pensionen Umsatz über 200.000 € 5 24 179“ (Satzung der Gemeinde Scharbeutz über die Erhebung von Tourismusabgaben (Tourismusabgabensatzung) vom 12.12.2024) Vorteilssatz, Hotels garni, Gasthöfe und Pensionen mit Frühstück, Umsatz über 200.000 € in Klingberg, Pönitz am See und Gronenberg (Vorteilssatz 80 %): „Vorteilsstufe 5 80 v. H.“ (Satzung der Gemeinde Scharbeutz über die Erhebung von Tourismusabgaben (Tourismusabgabensatzung) vom 12.12.2024) Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Teil- oder Vollverpflegung, Umsatz bis 500.000 € in Klingberg, Pönitz am See und Gronenberg (Vorteilssatz 80 %): „Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Teil- oder Vollverpflegung 5 25 180 (auch Jugendherbergen) Umsatz bis 500.000 €“ (Satzung der Gemeinde Scharbeutz über die Erhebung von Tourismusabgaben (Tourismusabgabensatzung) vom 12.12.2024) Vorteilssatz, Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Teil- oder Vollverpflegung, Umsatz bis 500.000 € in Klingberg, Pönitz am See und Gronenberg (Vorteilssatz 80 %): „Vorteilsstufe 5 80 v. H.“ (Satzung der Gemeinde Scharbeutz über die Erhebung von Tourismusabgaben (Tourismusabgabensatzung) vom 12.12.2024) Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Teil- oder Vollverpflegung, Umsatz über 500.000 € in Klingberg, Pönitz am See und Gronenberg (Vorteilssatz 80 %): „Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Teil- oder Vollverpflegung 5 15 181 (auch Jugendherbergen) Umsatz über 500.000 €“ (Satzung der Gemeinde Scharbeutz über die Erhebung von Tourismusabgaben (Tourismusabgabensatzung) vom 12.12.2024) Vorteilssatz, Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Teil- oder Vollverpflegung, Umsatz über 500.000 € in Klingberg, Pönitz am See und Gronenberg (Vorteilssatz 80 %): „Vorteilsstufe 5 80 v. H.“ (Satzung der Gemeinde Scharbeutz über die Erhebung von Tourismusabgaben (Tourismusabgabensatzung) vom 12.12.2024) Campingplätze in Klingberg, Pönitz am See und Gronenberg (Vorteilssatz 80 %): „Campingplätze 5 20 126“ (Satzung der Gemeinde Scharbeutz über die Erhebung von Tourismusabgaben (Tourismusabgabensatzung) vom 12.12.2024) Vorteilssatz, Campingplätze in Klingberg, Pönitz am See und Gronenberg (Vorteilssatz 80 %): „Vorteilsstufe 5 80 v. H.“ (Satzung der Gemeinde Scharbeutz über die Erhebung von Tourismusabgaben (Tourismusabgabensatzung) vom 12.12.2024) Vermietung von Schlafgelegenheiten, auch Ferienimmobilien, ohne hotelmäßige Leistungen in Schürsdorf (Vorteilssatz 70 %): „Vermietung von Schlafgelegenheiten 5 40 263 (u.a. Ferienimmobilien, auch Mobilheime)“ (Satzung der Gemeinde Scharbeutz über die Erhebung von Tourismusabgaben (Tourismusabgabensatzung) vom 12.12.2024) Vorteilssatz, Vermietung von Schlafgelegenheiten, auch Ferienimmobilien, ohne hotelmäßige Leistungen in Schürsdorf (Vorteilssatz 70 %): „Vorteilsstufe 5 70 v. H“ (Satzung der Gemeinde Scharbeutz über die Erhebung von Tourismusabgaben (Tourismusabgabensatzung) vom 12.12.2024) Vermietung von Schlafgelegenheiten, auch Ferienimmobilien, mit hotelmäßigen Leistungen in Schürsdorf (Vorteilssatz 70 %): „Vermietung von Schlafgelegenheiten mit hotelmäßigen 5 35 262 Leistungen (u.a. Ferienimmobilien, auch Mobilheime)“ (Satzung der Gemeinde Scharbeutz über die Erhebung von Tourismusabgaben (Tourismusabgabensatzung) vom 12.12.2024) Vorteilssatz, Vermietung von Schlafgelegenheiten, auch Ferienimmobilien, mit hotelmäßigen Leistungen in Schürsdorf (Vorteilssatz 70 %): „Vorteilsstufe 5 70 v. H“ (Satzung der Gemeinde Scharbeutz über die Erhebung von Tourismusabgaben (Tourismusabgabensatzung) vom 12.12.2024) Hotels garni, Gasthöfe und Pensionen mit Frühstück, Umsatz bis 200.000 € in Schürsdorf (Vorteilssatz 70 %): „Hotels garnis, Gasthöfe u. Pensionen Umsatz bis 200.000 € 5 30 178“ (Satzung der Gemeinde Scharbeutz über die Erhebung von Tourismusabgaben (Tourismusabgabensatzung) vom 12.12.2024) Vorteilssatz, Hotels garni, Gasthöfe und Pensionen mit Frühstück, Umsatz bis 200.000 € in Schürsdorf (Vorteilssatz 70 %): „Vorteilsstufe 5 70 v. H“ (Satzung der Gemeinde Scharbeutz über die Erhebung von Tourismusabgaben (Tourismusabgabensatzung) vom 12.12.2024) Hotels garni, Gasthöfe und Pensionen mit Frühstück, Umsatz über 200.000 € in Schürsdorf (Vorteilssatz 70 %): „Hotels garnis, Gasthöfe u. Pensionen Umsatz über 200.000 € 5 24 179“ (Satzung der Gemeinde Scharbeutz über die Erhebung von Tourismusabgaben (Tourismusabgabensatzung) vom 12.12.2024) Vorteilssatz, Hotels garni, Gasthöfe und Pensionen mit Frühstück, Umsatz über 200.000 € in Schürsdorf (Vorteilssatz 70 %): „Vorteilsstufe 5 70 v. H“ (Satzung der Gemeinde Scharbeutz über die Erhebung von Tourismusabgaben (Tourismusabgabensatzung) vom 12.12.2024) Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Teil- oder Vollverpflegung, Umsatz bis 500.000 € in Schürsdorf (Vorteilssatz 70 %): „Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Teil- oder Vollverpflegung 5 25 180 (auch Jugendherbergen) Umsatz bis 500.000 €“ (Satzung der Gemeinde Scharbeutz über die Erhebung von Tourismusabgaben (Tourismusabgabensatzung) vom 12.12.2024) Vorteilssatz, Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Teil- oder Vollverpflegung, Umsatz bis 500.000 € in Schürsdorf (Vorteilssatz 70 %): „Vorteilsstufe 5 70 v. H“ (Satzung der Gemeinde Scharbeutz über die Erhebung von Tourismusabgaben (Tourismusabgabensatzung) vom 12.12.2024) Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Teil- oder Vollverpflegung, Umsatz über 500.000 € in Schürsdorf (Vorteilssatz 70 %): „Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Teil- oder Vollverpflegung 5 15 181 (auch Jugendherbergen) Umsatz über 500.000 €“ (Satzung der Gemeinde Scharbeutz über die Erhebung von Tourismusabgaben (Tourismusabgabensatzung) vom 12.12.2024) Vorteilssatz, Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Teil- oder Vollverpflegung, Umsatz über 500.000 € in Schürsdorf (Vorteilssatz 70 %): „Vorteilsstufe 5 70 v. H“ (Satzung der Gemeinde Scharbeutz über die Erhebung von Tourismusabgaben (Tourismusabgabensatzung) vom 12.12.2024) Campingplätze in Schürsdorf (Vorteilssatz 70 %): „Campingplätze 5 20 126“ (Satzung der Gemeinde Scharbeutz über die Erhebung von Tourismusabgaben (Tourismusabgabensatzung) vom 12.12.2024) Vorteilssatz, Campingplätze in Schürsdorf (Vorteilssatz 70 %): „Vorteilsstufe 5 70 v. H“ (Satzung der Gemeinde Scharbeutz über die Erhebung von Tourismusabgaben (Tourismusabgabensatzung) vom 12.12.2024) Abgabesatz: „Der Abgabesatz beträgt 5,3 % des Messbetrages.“ (Satzung der Gemeinde Scharbeutz über die Erhebung von Tourismusabgaben (Tourismusabgabensatzung) vom 12.12.2024) Umsatz: „aus dem tourismusbedingten Teil der umsatzsteuerbereinigten jährlichen Einnahmen des Abgabenpflichtigen“ (Satzung der Gemeinde Scharbeutz über die Erhebung von Tourismusabgaben (Tourismusabgabensatzung) vom 12.12.2024)