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Kurabgabe in Grömitz: was Gastgeber 2026 erheben.

Grömitz erhebt von Übernachtungsgästen eine Kurabgabe. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.

Stand: geprüft am 13. Oktober 2026
Keine Rechts- oder Steuerberatung

Für diesen Aufenthalt erhebst du 56,00 € Kurabgabe.

Kurabgabe je Saison
ZeitraumNächteBetrag
Hauptsaison 7 56,00 €

Alle Sätze

Grömitz und Lensterstrand
Der erste Satz gilt für Grömitz und Lensterstrand. Kurabgabe je Person und Nacht. Hauptsaison: 1. April bis 31. Oktober und 25. Dezember bis 3. Januar; Nebensaison: 4. Januar bis 31. März und 1. November bis 24. Dezember.
Wer Hauptsaison Nebensaison
Erwachsene 4,00 € 2,50 €
Kinder unter 18 Jahren 0,00 € 0,00 €
Erholungsorte
Der zweite Satz gilt für die als Erholungsorte anerkannten Ortsteile der Gemeinde; die Satzung zählt sie nicht einzeln auf. Kurabgabe je Person und Nacht. Hauptsaison: 1. April bis 31. Oktober und 25. Dezember bis 3. Januar; Nebensaison: 4. Januar bis 31. März und 1. November bis 24. Dezember.
Wer Hauptsaison Nebensaison
Erwachsene 2,50 € 1,80 €
Kinder unter 18 Jahren 0,00 € 0,00 €

Quelle: Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Grömitz, ausgefertigt am 18.12.2025, bekannt gemacht am 18.12.2025 auf www.groemitz.eu, gilt ab 1. Januar 2026 und ein weiteres Dokument, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Kurtaxe an der Ostsee Alle Orte

Tourismusabgabe für Vermieter

Neben der Kurtaxe deiner Gäste zahlst du in Grömitz als Vermieter selbst eine Tourismusabgabe: Ferienwohnungen ohne Frühstück, Umsatz bis 50.000 €, 1,224 % des Jahresumsatzes.

€

Für deine Vermietung zahlst du 244,80 € Tourismusabgabe im Jahr.

1,224 % des Jahresumsatzes.

Es zählen deine Einnahmen ohne die ans Finanzamt abgeführte Umsatzsteuer.

Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.

Tourismusabgabe für Vermieter, im Jahr
Vermietung Im Jahr
Ferienwohnungen ohne Frühstück, Umsatz bis 50.000 € 1,224 % des Jahresumsatzes
Ferienwohnungen ohne Frühstück, Umsatz über 50.000 € 0,952 % des Jahresumsatzes
Ferienwohnungen mit Frühstück 0,816 % des Jahresumsatzes
Hotels und Pensionen garni (mit Frühstück) 0,68 % des Jahresumsatzes
Hotels und Pensionen mit Teil- oder Vollverpflegung 0,476 % des Jahresumsatzes
Zeltplätze und Campingplätze 0,68 % des Jahresumsatzes
Sonstige Unterkünfte 0,68 % des Jahresumsatzes

Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung?

Orte in der Nähe

Im Kreis Ostholstein: Fehmarn, Großenbrode, Grube, Heiligenhafen, Heringsdorf (Ostholstein), Kellenhusen, Neukirchen (Ostholstein), Neustadt in Holstein, Scharbeutz, Sierksdorf, Timmendorfer Strand, Wangels.

Für deine Website

Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Kurabgabe vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen

Oder nimm die Sätze als Text für deine Preis- oder Anreiseseite. Der Text lädt nichts von Keyset, setzt keine Cookies und zählt nichts. Ändert sich die Satzung, steht der neue Text hier.

Deine eigene Buchungsseite.

Mit Keyset buchen Gäste direkt bei dir, zahlen mit Karte, und das Geld geht auf dein eigenes Konto, ohne Provision.

Fragen zur Kurtaxe in Grömitz

Wie hoch ist die Kurtaxe in Grömitz?

Grömitz und Lensterstrand (Der erste Satz gilt für Grömitz und Lensterstrand): Hauptsaison (1. April bis 31. Oktober und 25. Dezember bis 3. Januar): 4,00 € je Erwachsenem und Nacht; Nebensaison (4. Januar bis 31. März und 1. November bis 24. Dezember): 2,50 € je Erwachsenem und Nacht. Erholungsorte (Der zweite Satz gilt für die als Erholungsorte anerkannten Ortsteile der Gemeinde; die Satzung zählt sie nicht einzeln auf): Hauptsaison (1. April bis 31. Oktober und 25. Dezember bis 3. Januar): 2,50 € je Erwachsenem und Nacht; Nebensaison (4. Januar bis 31. März und 1. November bis 24. Dezember): 1,80 € je Erwachsenem und Nacht.

Zahlen Kinder in Grömitz Kurtaxe?

Grömitz und Lensterstrand: Kinder unter 18 Jahren zahlen nichts. Erholungsorte: Kinder unter 18 Jahren zahlen nichts.

Wer ist in Grömitz von der Kurtaxe befreit?

Unter anderem: Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 80 und eine ständige Begleitperson mit Merkzeichen B, Auf Antrag Angehörige von Einwohnern, die unentgeltlich bei ihnen wohnen und die Einrichtungen nicht nutzen, Gruppenreisen und Betriebsausflüge ab 20 Personen zahlen auf vorherigen Antrag 50 % und Wer nur beruflich oder zur Ausbildung im Ort ist und die Einrichtungen nicht nutzt.

Was muss ich als Gastgeber in Grömitz tun?

Wer Gäste beherbergt, berechnet die Kurabgabe für jede ostseecard und zieht sie beim Gast ein. Du führst die Kurabgabe binnen 14 Tagen nach Rechnung des Tourismus-Service Grömitz ab oder erteilst ein Lastschriftmandat. Gemeldet wird für alle Vermieter im Onlineverfahren, spätestens am Tag nach der Ankunft des Gastes.

Was gilt in Grömitz sonst noch?

Nur vom 1. bis 3. Januar 2026 galt als Übergang 2,00 € in Grömitz und Lensterstrand und 1,40 € in den Erholungsorten. Auf Antrag wird die Kurabgabe pauschal für 28 Tage der Hauptsaison im Jahr berechnet (Jahrespauschale). Die Jahresostseecard kostet 112,00 € in Grömitz und Lensterstrand und 70,00 € in den Erholungsorten. Ermäßigungen darfst du als Vermieter nicht selbst gewähren; der Gast beantragt sie vor der Ankunft beim Tourismus-Service Grömitz. Du führst ein Gästeverzeichnis, in das jeder Gast am Tag der Ankunft eingetragen wird; Mietverträge können es ersetzen.

Was kostet die Tourismusabgabe in Grömitz für Vermieter?

Ferienwohnungen ohne Frühstück, Umsatz bis 50.000 €: 1,224 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 18 % Gewinnsatz × 6,8 % Abgabesatz). Ferienwohnungen ohne Frühstück, Umsatz über 50.000 €: 0,952 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 14 % Gewinnsatz × 6,8 % Abgabesatz). Ferienwohnungen mit Frühstück: 0,816 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 12 % Gewinnsatz × 6,8 % Abgabesatz). Hotels und Pensionen garni (mit Frühstück): 0,68 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 10 % Gewinnsatz × 6,8 % Abgabesatz). Hotels und Pensionen mit Teil- oder Vollverpflegung: 0,476 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 7 % Gewinnsatz × 6,8 % Abgabesatz). Zeltplätze und Campingplätze: 0,68 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 10 % Gewinnsatz × 6,8 % Abgabesatz). Sonstige Unterkünfte: 0,68 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 10 % Gewinnsatz × 6,8 % Abgabesatz). Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.

Wer zahlt in Grömitz die Tourismusabgabe?

Zahlen musst du, wenn du in Grömitz selbständig tourismusbezogene Leistungen gegen Entgelt anbietest, also auch, wenn du Ferienwohnungen vermietest.

Was gilt für die Tourismusabgabe sonst noch?

Bis zum 30. Juni jeden Jahres gibst du auf dem Formblatt der Gemeinde die Erklärung über deine Einnahmen ab, oder innerhalb eines Monats nach schriftlicher Aufforderung der Gemeinde. Die Abgabe ist einen Monat nach Bekanntgabe des Abgabebescheids fällig. Übersteigt die Abgabe im Einzelfall nicht 5 Euro, wird sie nicht festgesetzt. Es zählen deine Einnahmen ohne die ans Finanzamt abgeführte Umsatzsteuer. Maßgeblich sind die Einnahmen des Vorjahres. In der Tabelle der Anlage steht der Gewinnsatz vor dem Vorteilssatz, beide in Prozent. Beginn und Ende deiner Tätigkeit zeigst du der Gemeinde innerhalb eines Monats an. Fängst du im Laufe eines Kalenderjahres an, zählen im Jahr des Starts und im Folgejahr die Einnahmen des jeweiligen Erhebungszeitraums.

Muss ich meine Ferienwohnung in Grömitz registrieren?

Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Grömitz steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).

Wo steht das in der Satzung?

Grömitz und Lensterstrand, Gebiet: „Grömitz/Lensterstrand Erholungsorte a) Nebensaison 2,50 EUR 1,80 EUR“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Grömitz, ausgefertigt am 18.12.2025, bekannt gemacht am 18.12.2025 auf www.groemitz.eu) Erwachsene, Grömitz und Lensterstrand, Hauptsaison, 4,00 €: „Grömitz/Lensterstrand Erholungsorte a) Nebensaison 2,50 EUR 1,80 EUR b) Hauptsaison 4,00 EUR 2,50 EUR“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Grömitz, ausgefertigt am 18.12.2025, bekannt gemacht am 18.12.2025 auf www.groemitz.eu) Kinder unter 18 Jahren, Grömitz und Lensterstrand, Hauptsaison, 0,00 €: „Von der Kurabgabepflicht sind freigestellt: a) Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Grömitz, ausgefertigt am 18.12.2025, bekannt gemacht am 18.12.2025 auf www.groemitz.eu) Erwachsene, Grömitz und Lensterstrand, Nebensaison, 2,50 €: „Grömitz/Lensterstrand Erholungsorte a) Nebensaison 2,50 EUR 1,80 EUR b) Hauptsaison 4,00 EUR 2,50 EUR“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Grömitz, ausgefertigt am 18.12.2025, bekannt gemacht am 18.12.2025 auf www.groemitz.eu) Kinder unter 18 Jahren, Grömitz und Lensterstrand, Nebensaison, 0,00 €: „Von der Kurabgabepflicht sind freigestellt: a) Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Grömitz, ausgefertigt am 18.12.2025, bekannt gemacht am 18.12.2025 auf www.groemitz.eu) Erholungsorte, Gebiet: „aufgrund ihrer Anerkennung als Kurort (Ostseebad bzw. Erholungsorte)“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Grömitz, ausgefertigt am 18.12.2025, bekannt gemacht am 18.12.2025 auf www.groemitz.eu) Erwachsene, Erholungsorte, Hauptsaison, 2,50 €: „Grömitz/Lensterstrand Erholungsorte a) Nebensaison 2,50 EUR 1,80 EUR b) Hauptsaison 4,00 EUR 2,50 EUR“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Grömitz, ausgefertigt am 18.12.2025, bekannt gemacht am 18.12.2025 auf www.groemitz.eu) Kinder unter 18 Jahren, Erholungsorte, Hauptsaison, 0,00 €: „Von der Kurabgabepflicht sind freigestellt: a) Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Grömitz, ausgefertigt am 18.12.2025, bekannt gemacht am 18.12.2025 auf www.groemitz.eu) Erwachsene, Erholungsorte, Nebensaison, 1,80 €: „Grömitz/Lensterstrand Erholungsorte a) Nebensaison 2,50 EUR 1,80 EUR b) Hauptsaison 4,00 EUR 2,50 EUR“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Grömitz, ausgefertigt am 18.12.2025, bekannt gemacht am 18.12.2025 auf www.groemitz.eu) Kinder unter 18 Jahren, Erholungsorte, Nebensaison, 0,00 €: „Von der Kurabgabepflicht sind freigestellt: a) Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Grömitz, ausgefertigt am 18.12.2025, bekannt gemacht am 18.12.2025 auf www.groemitz.eu) Je Nacht: „An- und Abreisetag gelten jeweils als ein Tag, wobei der Anreisetag nicht berechnet wird.“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Grömitz, ausgefertigt am 18.12.2025, bekannt gemacht am 18.12.2025 auf www.groemitz.eu) Tourismusabgabe, wer zahlt: „(1) Abgabepflichtig sind natürliche und juristische Personen sowie Personenvereinigungen, die selbständig tourismusbezogene entgeltliche Leistungen anbieten und denen der Tourismus in der Gemeinde Grömitz unmittelbare und/oder mittelbare wirtschaftliche Vorteile bietet.“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Grömitz (Lesefassung inkl. 4. Änderung)) Ferienwohnungen ohne Frühstück, Umsatz bis 50.000 €: „Vermietung von Ferienwohngelegenheiten außer Hotels /Pensionen 101 18% 100% (ohne Frühstück): Umsatz bis 50 T€“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Grömitz (Lesefassung inkl. 4. Änderung)) Vorteilssatz, Ferienwohnungen ohne Frühstück, Umsatz bis 50.000 €: „Vermietung von Ferienwohngelegenheiten außer Hotels /Pensionen 101 18% 100% (ohne Frühstück): Umsatz bis 50 T€“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Grömitz (Lesefassung inkl. 4. Änderung)) Ferienwohnungen ohne Frühstück, Umsatz über 50.000 €: „Vermietung von Ferienwohngelegenheiten außer Hotels /Pensionen 102 14% 100% (ohne Frühstück): Umsatz über 50 T€“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Grömitz (Lesefassung inkl. 4. Änderung)) Vorteilssatz, Ferienwohnungen ohne Frühstück, Umsatz über 50.000 €: „Vermietung von Ferienwohngelegenheiten außer Hotels /Pensionen 102 14% 100% (ohne Frühstück): Umsatz über 50 T€“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Grömitz (Lesefassung inkl. 4. Änderung)) Ferienwohnungen mit Frühstück: „Vermietung von Ferienwohngelegenheiten außer Hotels/Pensionen mit 103 12% 100% Frühstück“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Grömitz (Lesefassung inkl. 4. Änderung)) Vorteilssatz, Ferienwohnungen mit Frühstück: „Vermietung von Ferienwohngelegenheiten außer Hotels/Pensionen mit 103 12% 100% Frühstück“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Grömitz (Lesefassung inkl. 4. Änderung)) Hotels und Pensionen garni (mit Frühstück): „105 Hotels/Pensionen garni (mit Frühstück) 10% 100%“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Grömitz (Lesefassung inkl. 4. Änderung)) Vorteilssatz, Hotels und Pensionen garni (mit Frühstück): „105 Hotels/Pensionen garni (mit Frühstück) 10% 100%“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Grömitz (Lesefassung inkl. 4. Änderung)) Hotels und Pensionen mit Teil- oder Vollverpflegung: „104 Hotels/Pensionen mit Teil- oder Vollverpflegung 7% 100%“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Grömitz (Lesefassung inkl. 4. Änderung)) Vorteilssatz, Hotels und Pensionen mit Teil- oder Vollverpflegung: „104 Hotels/Pensionen mit Teil- oder Vollverpflegung 7% 100%“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Grömitz (Lesefassung inkl. 4. Änderung)) Zeltplätze und Campingplätze: „108 Zeltplätze, Campingplätze 10% 100%“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Grömitz (Lesefassung inkl. 4. Änderung)) Vorteilssatz, Zeltplätze und Campingplätze: „108 Zeltplätze, Campingplätze 10% 100%“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Grömitz (Lesefassung inkl. 4. Änderung)) Sonstige Unterkünfte: „109 sonstige Unterkünfte 10% 100%“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Grömitz (Lesefassung inkl. 4. Änderung)) Vorteilssatz, Sonstige Unterkünfte: „109 sonstige Unterkünfte 10% 100%“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Grömitz (Lesefassung inkl. 4. Änderung)) Abgabesatz: „Der Abgabesatz beträgt 6,8 %.“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Grömitz (Lesefassung inkl. 4. Änderung)) Umsatz: „Vom Pflichtigen auf die erzielten Einnahmen an das Finanzamt entrichtete bescheinigte Umsatzsteuern sind von den erzielten Bruttoeinnahmen abzusetzen.“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Grömitz (Lesefassung inkl. 4. Änderung))