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Kurabgabe in Fehmarn: was Gastgeber 2026 erheben.

Fehmarn erhebt von Übernachtungsgästen eine Kurabgabe. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.

Stand: geprüft am 13. Oktober 2026
Keine Rechts- oder Steuerberatung

Für diesen Aufenthalt erhebst du 32,20 € Kurabgabe.

Kurabgabe je Saison
ZeitraumNächteBetrag
Hauptsaison 7 32,20 €

Alle Sätze

Kurabgabe je Person und Nacht. Hauptsaison: 15. Mai bis 14. September; Nebensaison: 1. Januar bis 14. Mai und 15. September bis 31. Dezember.
Wer Hauptsaison Nebensaison
Erwachsene 2,30 € 1,50 €
Kinder unter 18 Jahren 0,00 € 0,00 €

Quelle: Satzung der Stadt Fehmarn über die Erhebung einer Kurabgabe, Textfassung des Tourismus-Service Fehmarn (Kurabgabesatzung_Fehmarn_2025), gilt ab 1. Januar 2025 und drei weitere Dokumente, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Kurtaxe an der Ostsee Alle Orte

Tourismusabgabe für Vermieter

Neben der Kurtaxe deiner Gäste zahlst du in Fehmarn als Vermieter selbst eine Tourismusabgabe: Ferienwohnungen, Fremdenzimmer und Mietwohnwagen, Umsatz bis 50.000 €, 0,594 % des Jahresumsatzes.

€

Für deine Vermietung zahlst du 118,80 € Tourismusabgabe im Jahr.

0,594 % des Jahresumsatzes.

Es zählen deine jährlichen Einnahmen ohne Umsatzsteuer.

Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.

Tourismusabgabe für Vermieter, im Jahr
Vermietung Im Jahr
Ferienwohnungen, Fremdenzimmer und Mietwohnwagen, Umsatz bis 50.000 € 0,594 % des Jahresumsatzes
Ferienwohnungen, Fremdenzimmer und Mietwohnwagen, Umsatz über 50.000 € bis 100.000 € 0,429 % des Jahresumsatzes
Ferienwohnungen, Fremdenzimmer und Mietwohnwagen, Umsatz über 100.000 € 0,198 % des Jahresumsatzes
Hotels garni, Gasthöfe und Pensionen mit Frühstück, Umsatz bis 200.000 € 0,99 % des Jahresumsatzes
Hotels garni, Gasthöfe und Pensionen mit Frühstück, Umsatz über 200.000 € 0,792 % des Jahresumsatzes
Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Halb- oder Vollpension, Umsatz bis 500.000 € 0,825 % des Jahresumsatzes
Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Halb- oder Vollpension, Umsatz über 500.000 € 0,495 % des Jahresumsatzes
Campingplätze 0,462 % des Jahresumsatzes

Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung?

Orte in der Nähe

Im Kreis Ostholstein: Grömitz, Großenbrode, Grube, Heiligenhafen, Heringsdorf (Ostholstein), Kellenhusen, Neukirchen (Ostholstein), Neustadt in Holstein, Scharbeutz, Sierksdorf, Timmendorfer Strand, Wangels.

Für deine Website

Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Kurabgabe vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen

Oder nimm die Sätze als Text für deine Preis- oder Anreiseseite. Der Text lädt nichts von Keyset, setzt keine Cookies und zählt nichts. Ändert sich die Satzung, steht der neue Text hier.

Deine eigene Buchungsseite.

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Fragen zur Kurtaxe in Fehmarn

Wie hoch ist die Kurtaxe in Fehmarn?

Hauptsaison (15. Mai bis 14. September): 2,30 € je Erwachsenem und Nacht; Nebensaison (1. Januar bis 14. Mai und 15. September bis 31. Dezember): 1,50 € je Erwachsenem und Nacht.

Zahlen Kinder in Fehmarn Kurtaxe?

Kinder unter 18 Jahren zahlen nichts.

Wer ist in Fehmarn von der Kurtaxe befreit?

Unter anderem: Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 80 und eine ständige Begleitperson mit Merkzeichen B zahlen 50 %, Gruppenreisen ab 25 Personen zahlen auf vorherigen Antrag 10 % weniger, Familienangehörige von Einwohnern, die bei ihnen wohnen und keine touristischen Leistungen nutzen und Wer nur beruflich auf der Insel ist und die Einrichtungen nicht nutzt.

Was muss ich als Gastgeber in Fehmarn tun?

Wer Gäste beherbergt, berechnet die Kurabgabe über die Anmeldung zur ostseecard und zieht sie beim Gast ein. Nach der Rechnung des Tourismus-Service Fehmarn überweist du die Kurabgabe binnen 14 Tagen oder erteilst ein Lastschriftmandat. Die Daten zur ostseecard reichst du binnen drei Wochen nach Anreise des Gastes beim Tourismus-Service Fehmarn ein.

Was gilt in Fehmarn sonst noch?

Die Anmeldung zur ostseecard läuft für alle Vermieter elektronisch; Ausnahmen gibt es nur für Härtefälle auf vorherigen schriftlichen Antrag. Nutzt du die volldigitale ostseecard eines Drittanbieters, zahlt der Gast die Kurabgabe direkt an den Tourismus-Service Fehmarn; deine Kontrollpflichten bleiben. Auf Antrag mit Nachweis wird die Kurabgabe pauschal für 28 Tage der Hauptsaison im Jahr berechnet (Jahressaisonpauschale). Du führst ein Gästeverzeichnis, in das jeder Gast am Tag der Ankunft eingetragen wird. Vermieter müssen die Satzung für ihre Gäste sichtbar auslegen.

Was kostet die Tourismusabgabe in Fehmarn für Vermieter?

Ferienwohnungen, Fremdenzimmer und Mietwohnwagen, Umsatz bis 50.000 €: 0,594 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 18 % Gewinnsatz × 3,3 % Abgabesatz). Ferienwohnungen, Fremdenzimmer und Mietwohnwagen, Umsatz über 50.000 € bis 100.000 €: 0,429 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 13 % Gewinnsatz × 3,3 % Abgabesatz). Ferienwohnungen, Fremdenzimmer und Mietwohnwagen, Umsatz über 100.000 €: 0,198 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 6 % Gewinnsatz × 3,3 % Abgabesatz). Hotels garni, Gasthöfe und Pensionen mit Frühstück, Umsatz bis 200.000 €: 0,99 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 30 % Gewinnsatz × 3,3 % Abgabesatz). Hotels garni, Gasthöfe und Pensionen mit Frühstück, Umsatz über 200.000 €: 0,792 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 24 % Gewinnsatz × 3,3 % Abgabesatz). Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Halb- oder Vollpension, Umsatz bis 500.000 €: 0,825 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 25 % Gewinnsatz × 3,3 % Abgabesatz). Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Halb- oder Vollpension, Umsatz über 500.000 €: 0,495 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 15 % Gewinnsatz × 3,3 % Abgabesatz). Campingplätze: 0,462 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 14 % Gewinnsatz × 3,3 % Abgabesatz). Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.

Wer zahlt in Fehmarn die Tourismusabgabe?

Zahlen musst du, wenn du in Fehmarn selbstständig tourismusbezogene Leistungen gegen Entgelt anbietest, also auch, wenn du Ferienwohnungen oder Zimmer vermietest.

Was gilt für die Tourismusabgabe sonst noch?

Bis zum 31. Mai des Folgejahres gibst du auf dem Formblatt der Stadt die Erklärung über deine Einnahmen ab, oder innerhalb eines Monats nach schriftlicher Aufforderung der Stadt. Die Abgabe ist einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids fällig, wenn der Bescheid keinen späteren Termin nennt. Übersteigt die Abgabe im Einzelfall nicht 5 Euro, wird sie nicht festgesetzt. Es zählen deine jährlichen Einnahmen ohne Umsatzsteuer. Maßgeblich sind die betrieblichen Einnahmen des Erhebungszeitraums. Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr. Die Tabelle der Anlage nennt Gewinnsatz, Vorteilsstufe und Vorteilssatz. Beginn und Ende deiner Tätigkeit zeigst du der Stadt innerhalb eines Monats an. Die Stadt kann während des Jahres Vorausleistungen auf die erwartete Abgabe verlangen.

Muss ich meine Ferienwohnung in Fehmarn registrieren?

Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Fehmarn steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).

Wo steht das in der Satzung?

Erwachsene, Hauptsaison, 2,30 €: „b) 15.05. -14.09. (Hauptsaison) 2,30 €“ (Satzung der Stadt Fehmarn über die Erhebung einer Kurabgabe, Textfassung des Tourismus-Service Fehmarn (Kurabgabesatzung_Fehmarn_2025)) Kinder unter 18 Jahren, Hauptsaison, 0,00 €: „Von der Kurabgabepflicht sind freigestellt: a) Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.“ (Satzung der Stadt Fehmarn über die Erhebung einer Kurabgabe, Textfassung des Tourismus-Service Fehmarn (Kurabgabesatzung_Fehmarn_2025)) Erwachsene, Nebensaison, 1,50 €: „a) 01.01. -14.05. (Nebensaison) 1,50 €“ (Satzung der Stadt Fehmarn über die Erhebung einer Kurabgabe, Textfassung des Tourismus-Service Fehmarn (Kurabgabesatzung_Fehmarn_2025)) Kinder unter 18 Jahren, Nebensaison, 0,00 €: „Von der Kurabgabepflicht sind freigestellt: a) Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.“ (Satzung der Stadt Fehmarn über die Erhebung einer Kurabgabe, Textfassung des Tourismus-Service Fehmarn (Kurabgabesatzung_Fehmarn_2025)) Je Nacht: „An- und Abreisetag gelten bei Personen, die im Erhebungsgebiet übernachten, als ein Tag, wobei der Anreisetag nicht berechnet wird.“ (Satzung der Stadt Fehmarn über die Erhebung einer Kurabgabe, Textfassung des Tourismus-Service Fehmarn (Kurabgabesatzung_Fehmarn_2025)) Tourismusabgabe, wer zahlt: „(1) Abgabepflichtig sind natürliche und juristische Personen sowie ganz oder teilweise rechtsfähige Personenvereinigungen, die in der Stadt Fehmarn selbstständig tourismusbezogene entgeltliche Leistungen anbieten und denen in der Stadt Fehmarn unmittelbare und / oder mittelbare wirtschaftliche Vorteile am Tourismus entstehen könnten.“ (Satzung der Stadt Fehmarn über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Lesefassung inkl. dritter Nachtrag)) Ferienwohnungen, Fremdenzimmer und Mietwohnwagen, Umsatz bis 50.000 €: „A3 Ferienwohnungen und Fremdenzimmern sowie Mietwohnwagen A 3.1 mit einem Umsatz bis 50.000 Euro 18% 5 100%“ (Verzeichnis der Betriebsarten, Anlage zur Tourismusabgabesatzung der Stadt Fehmarn (Fassung ab 01.01.2026)) Vorteilssatz, Ferienwohnungen, Fremdenzimmer und Mietwohnwagen, Umsatz bis 50.000 €: „A3 Ferienwohnungen und Fremdenzimmern sowie Mietwohnwagen A 3.1 mit einem Umsatz bis 50.000 Euro 18% 5 100%“ (Verzeichnis der Betriebsarten, Anlage zur Tourismusabgabesatzung der Stadt Fehmarn (Fassung ab 01.01.2026)) Ferienwohnungen, Fremdenzimmer und Mietwohnwagen, Umsatz über 50.000 € bis 100.000 €: „A 3.2 mit einem Umsatz bis 100.000 Euro 13% 5 100%“ (Verzeichnis der Betriebsarten, Anlage zur Tourismusabgabesatzung der Stadt Fehmarn (Fassung ab 01.01.2026)) Vorteilssatz, Ferienwohnungen, Fremdenzimmer und Mietwohnwagen, Umsatz über 50.000 € bis 100.000 €: „A 3.2 mit einem Umsatz bis 100.000 Euro 13% 5 100%“ (Verzeichnis der Betriebsarten, Anlage zur Tourismusabgabesatzung der Stadt Fehmarn (Fassung ab 01.01.2026)) Ferienwohnungen, Fremdenzimmer und Mietwohnwagen, Umsatz über 100.000 €: „A 3.3 mit einem Umsatz über 100.000 Euro 6% 5 100%“ (Verzeichnis der Betriebsarten, Anlage zur Tourismusabgabesatzung der Stadt Fehmarn (Fassung ab 01.01.2026)) Vorteilssatz, Ferienwohnungen, Fremdenzimmer und Mietwohnwagen, Umsatz über 100.000 €: „A 3.3 mit einem Umsatz über 100.000 Euro 6% 5 100%“ (Verzeichnis der Betriebsarten, Anlage zur Tourismusabgabesatzung der Stadt Fehmarn (Fassung ab 01.01.2026)) Hotels garni, Gasthöfe und Pensionen mit Frühstück, Umsatz bis 200.000 €: „A2 Hotels Garni, Gasthöfe und Pensionen mit Frühstück A 2.1 mit einem Umsatz bis 200.000 Euro 30% 5 100%“ (Verzeichnis der Betriebsarten, Anlage zur Tourismusabgabesatzung der Stadt Fehmarn (Fassung ab 01.01.2026)) Vorteilssatz, Hotels garni, Gasthöfe und Pensionen mit Frühstück, Umsatz bis 200.000 €: „A2 Hotels Garni, Gasthöfe und Pensionen mit Frühstück A 2.1 mit einem Umsatz bis 200.000 Euro 30% 5 100%“ (Verzeichnis der Betriebsarten, Anlage zur Tourismusabgabesatzung der Stadt Fehmarn (Fassung ab 01.01.2026)) Hotels garni, Gasthöfe und Pensionen mit Frühstück, Umsatz über 200.000 €: „A 2.2 mit einem Umsatz über 200.000 Euro 24% 5 100%“ (Verzeichnis der Betriebsarten, Anlage zur Tourismusabgabesatzung der Stadt Fehmarn (Fassung ab 01.01.2026)) Vorteilssatz, Hotels garni, Gasthöfe und Pensionen mit Frühstück, Umsatz über 200.000 €: „A 2.2 mit einem Umsatz über 200.000 Euro 24% 5 100%“ (Verzeichnis der Betriebsarten, Anlage zur Tourismusabgabesatzung der Stadt Fehmarn (Fassung ab 01.01.2026)) Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Halb- oder Vollpension, Umsatz bis 500.000 €: „A1 Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Halb- o. Vollpension A 1.1 mit einem Umsatz bis 500.000 Euro 25% 5 100%“ (Verzeichnis der Betriebsarten, Anlage zur Tourismusabgabesatzung der Stadt Fehmarn (Fassung ab 01.01.2026)) Vorteilssatz, Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Halb- oder Vollpension, Umsatz bis 500.000 €: „A1 Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Halb- o. Vollpension A 1.1 mit einem Umsatz bis 500.000 Euro 25% 5 100%“ (Verzeichnis der Betriebsarten, Anlage zur Tourismusabgabesatzung der Stadt Fehmarn (Fassung ab 01.01.2026)) Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Halb- oder Vollpension, Umsatz über 500.000 €: „A 1.2 mit einem Umsatz über 500.000 Euro 15% 5 100%“ (Verzeichnis der Betriebsarten, Anlage zur Tourismusabgabesatzung der Stadt Fehmarn (Fassung ab 01.01.2026)) Vorteilssatz, Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Halb- oder Vollpension, Umsatz über 500.000 €: „A 1.2 mit einem Umsatz über 500.000 Euro 15% 5 100%“ (Verzeichnis der Betriebsarten, Anlage zur Tourismusabgabesatzung der Stadt Fehmarn (Fassung ab 01.01.2026)) Campingplätze: „A5 Campingplätze 14% 5 100%“ (Verzeichnis der Betriebsarten, Anlage zur Tourismusabgabesatzung der Stadt Fehmarn (Fassung ab 01.01.2026)) Vorteilssatz, Campingplätze: „A5 Campingplätze 14% 5 100%“ (Verzeichnis der Betriebsarten, Anlage zur Tourismusabgabesatzung der Stadt Fehmarn (Fassung ab 01.01.2026)) Abgabesatz: „Der Abgabesatz beträgt 3,30 %.“ (Satzung der Stadt Fehmarn über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Lesefassung inkl. dritter Nachtrag)) Umsatz: „Der Vorteil errechnet sich aus dem tourismusbedingten Teil der umsatzsteuerbereinigten jährlichen Einnahmen des Pflichtigen“ (Satzung der Stadt Fehmarn über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Lesefassung inkl. dritter Nachtrag))