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Keine Kurtaxe in Neukirchen (Ostholstein): was Gastgeber 2026 wissen müssen.

Gäste zahlen in Neukirchen (Ostholstein) keine Kurtaxe. Wer an Gäste vermietet, zahlt selbst eine Tourismusabgabe: Ferienwohnungen, Ferienhäuser und Ferienappartements, 10,88 € je Bett im Jahr. Die Tourismusabgabe gilt nur in den Gemeindeteilen Neukirchen, Kraksdorf, Kraksdorf-Strand, Ostermade, Sütel-Strand, Seekamp-Strand, Löhrstorf, Satjewitz, Wulfshof, Michaelsdorf, Godderstorf, Ölendorf, Seekamp, Sütel und Sahna. Rechne sie für deine Vermietung aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.

Stand: geprüft am 15. Oktober 2026
Keine Rechts- oder Steuerberatung

Alles, was du an Gäste vermietest, zusammengezählt.

Deine Gäste zahlen keine Kurtaxe. Du zahlst 43,52 € Tourismusabgabe im Jahr.

10,88 € je Bett im Jahr.

Die Tourismusabgabe gilt nur in den Gemeindeteilen Neukirchen, Kraksdorf, Kraksdorf-Strand, Ostermade, Sütel-Strand, Seekamp-Strand, Löhrstorf, Satjewitz, Wulfshof, Michaelsdorf, Godderstorf, Ölendorf, Seekamp, Sütel und Sahna.

Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.

Alle Sätze

Tourismusabgabe für Vermieter, im Jahr
Vermietung Im Jahr
Ferienwohnungen, Ferienhäuser und Ferienappartements 10,88 € je Bett
Hotels, Hotels garni, Pensionen, Landgasthäuser und Gasthöfe 10,88 € je Bett
Sonstige Unterkünfte 10,88 € je Bett
Campingplätze, Zeltplätze und Mobilheimplätze 43,50 € je Stellplatz

Quelle: Lesefassung der Satzung der Gemeinde Neukirchen über die Erhebung einer Tourismusabgabe in den Gemeindeteilen Neukirchen, Kraksdorf, Kraksdorf-Strand, Ostermade, Sütel-Strand, Seekamp-Strand, Löhrstorf, Satjewitz, Wulfshof, Michaelsdorf, Godderstorf, Ölendorf, Seekamp, Sütel und Sahna, gilt ab 1. Januar 2025; Amt Oldenburg-Land, Satzungen (Lesefassungen) der Gemeinde Neukirchen, Stichwort Strand, Hafen und Tourismus; abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das? Alle Orte

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Dass deine Gäste in Neukirchen (Ostholstein) keine Kurtaxe zahlen, ist eine gute Nachricht für deine Preis- oder Anreiseseite. Der Text lädt nichts von Keyset, setzt keine Cookies und zählt nichts.

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Fragen zur Kurtaxe in Neukirchen (Ostholstein)

Gibt es in Neukirchen (Ostholstein) eine Kurtaxe?

Nein. Im Ortsrecht der Gemeinde Neukirchen steht unter „Strand, Hafen und Tourismus“ keine Kurabgabe, nur die Tourismusabgabe. Du ziehst von deinen Gästen also keine Kurtaxe ein.

Was kostet die Tourismusabgabe in Neukirchen (Ostholstein) für Vermieter?

Ferienwohnungen, Ferienhäuser und Ferienappartements: 10,88 € je Bett im Jahr, bei 4 Betten 43,52 €. Hotels, Hotels garni, Pensionen, Landgasthäuser und Gasthöfe: 10,88 € je Bett im Jahr. Sonstige Unterkünfte: 10,88 € je Bett im Jahr. Campingplätze, Zeltplätze und Mobilheimplätze: 43,50 € je Stellplatz im Jahr. Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.

Wer zahlt die Tourismusabgabe?

Abgabepflichtig sind alle, die selbstständig tourismusbezogene Leistungen gegen Entgelt anbieten und denen der Tourismus Vorteile bietet; Ferienwohnungen und Ferienhäuser führt die Anlage ausdrücklich auf.

Was muss ich als Gastgeber in Neukirchen (Ostholstein) tun?

Du zeigst Beginn und Ende deiner Tätigkeit innerhalb eines Monats an und meldest Änderungen im Umfang deiner Tätigkeit bis zum 15. Juli eines Jahres oder nach Aufforderung der Gemeinde. Die Abgabe ist einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids fällig, wenn der Bescheid keinen späteren Termin nennt.

Was gilt in Neukirchen (Ostholstein) sonst noch?

Die Tourismusabgabe gilt nur in den Gemeindeteilen Neukirchen, Kraksdorf, Kraksdorf-Strand, Ostermade, Sütel-Strand, Seekamp-Strand, Löhrstorf, Satjewitz, Wulfshof, Michaelsdorf, Godderstorf, Ölendorf, Seekamp, Sütel und Sahna. Die Abgabe wird als Jahresabgabe erhoben. Gezählt werden die gegen Entgelt bereitgehaltenen Schlafgelegenheiten (Betten). Die Merkmale für die Einstufung werden nach den Verhältnissen am 1. Juli des Jahres ermittelt. Die Gemeinde kann im Lauf des Jahres Vorauszahlungen in Höhe der voraussichtlichen Abgabe verlangen. Die Gemeinde setzt die Abgabe durch schriftlichen Bescheid fest. Wer vorsätzlich oder leichtfertig seinen Auskunfts- oder Mitteilungspflichten nach § 8 Absatz 1 nicht, nicht rechtzeitig oder nicht im erforderlichen Umfang nachkommt und es dadurch ermöglicht, Abgaben zu verkürzen, handelt ordnungswidrig; die Geldbuße kann bis zu 500 Euro betragen. Fängst du nach dem 1. Juli an oder hörst du vor dem 1. Juli endgültig auf, zählen die Verhältnisse bei Beginn beziehungsweise bei der endgültigen Einstellung. Auch ohne Betriebssitz in der Gemeinde bist du abgabepflichtig, wenn deine Leistung dort gelegene Objekte, zum Beispiel Grundstücke, umfasst.

Muss ich meine Ferienwohnung in Neukirchen (Ostholstein) registrieren?

Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Neukirchen (Ostholstein) steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).

Wo steht das?

Keine Kurtaxe: „Tourismusabgabesatzung Neukirchen (Lesefassung)“ (Amt Oldenburg-Land, Satzungen (Lesefassungen) der Gemeinde Neukirchen, Stichwort Strand, Hafen und Tourismus) Tourismusabgabe, wer zahlt: „Abgabepflichtig sind natürliche und juristische Personen sowie Personenvereinigungen, die selbständig tourismusbezogene entgeltliche Leistungen anbieten und denen der Tourismus im Erhebungsgebiet der Gemeinde Neukirchen unmittelbare oder mittelbare wirtschaftliche Vorteile bietet.“ (Lesefassung der Satzung der Gemeinde Neukirchen über die Erhebung einer Tourismusabgabe in den Gemeindeteilen Neukirchen, Kraksdorf, Kraksdorf-Strand, Ostermade, Sütel-Strand, Seekamp-Strand, Löhrstorf, Satjewitz, Wulfshof, Michaelsdorf, Godderstorf, Ölendorf, Seekamp, Sütel und Sahna) Ferienwohnungen, Ferienhäuser und Ferienappartements: „Ferienwohnungen, Ferienhäuser, A2 100% 5 Ferienappartments nach Anzahl Hotel, Hotel garni, Pensionen, A3 100% 5 der Stellplätze Landgasthäuser, Gasthöfe bzw. der Schlaf- je Bett / Jugendherbergen, A4 100% 5 gelegenheiten Schlaf- 10,88 €“ (Lesefassung der Satzung der Gemeinde Neukirchen über die Erhebung einer Tourismusabgabe in den Gemeindeteilen Neukirchen, Kraksdorf, Kraksdorf-Strand, Ostermade, Sütel-Strand, Seekamp-Strand, Löhrstorf, Satjewitz, Wulfshof, Michaelsdorf, Godderstorf, Ölendorf, Seekamp, Sütel und Sahna) Hotels, Hotels garni, Pensionen, Landgasthäuser und Gasthöfe: „Hotel, Hotel garni, Pensionen, A3 100% 5 der Stellplätze Landgasthäuser, Gasthöfe bzw. der Schlaf- je Bett / Jugendherbergen, A4 100% 5 gelegenheiten Schlaf- 10,88 €“ (Lesefassung der Satzung der Gemeinde Neukirchen über die Erhebung einer Tourismusabgabe in den Gemeindeteilen Neukirchen, Kraksdorf, Kraksdorf-Strand, Ostermade, Sütel-Strand, Seekamp-Strand, Löhrstorf, Satjewitz, Wulfshof, Michaelsdorf, Godderstorf, Ölendorf, Seekamp, Sütel und Sahna) Sonstige Unterkünfte: „je Bett / Jugendherbergen, A4 100% 5 gelegenheiten Schlaf- 10,88 € Kinderkurheime (A4 + A5 zu 50%) gelegenheit Mutter/Vater-Kind-Kurkliniken, Kur-/ A5 100% 5 Erholungsheime, Kur-/Reha-Kliniken A6 Sonstige Unterkünfte 100% 5“ (Lesefassung der Satzung der Gemeinde Neukirchen über die Erhebung einer Tourismusabgabe in den Gemeindeteilen Neukirchen, Kraksdorf, Kraksdorf-Strand, Ostermade, Sütel-Strand, Seekamp-Strand, Löhrstorf, Satjewitz, Wulfshof, Michaelsdorf, Godderstorf, Ölendorf, Seekamp, Sütel und Sahna) Campingplätze, Zeltplätze und Mobilheimplätze: „A1 Campingplätze, Zeltplätze, Mobilheimplätze 100% 5 je Stellplatz 43,50 €“ (Lesefassung der Satzung der Gemeinde Neukirchen über die Erhebung einer Tourismusabgabe in den Gemeindeteilen Neukirchen, Kraksdorf, Kraksdorf-Strand, Ostermade, Sütel-Strand, Seekamp-Strand, Löhrstorf, Satjewitz, Wulfshof, Michaelsdorf, Godderstorf, Ölendorf, Seekamp, Sütel und Sahna)