Keine Kurtaxe in Grube: was Gastgeber 2026 wissen müssen.
Gäste zahlen in Grube keine Kurtaxe. Wer an Gäste vermietet, zahlt selbst eine Tourismusabgabe: Ferienwohnungen, Ferienhäuser und sonstige Ferienunterkünfte, 12,50 € je Bett im Jahr. Rechne sie für deine Vermietung aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.
Keine Rechts- oder Steuerberatung
Deine Gäste zahlen keine Kurtaxe. Du zahlst 50,00 € Tourismusabgabe im Jahr.
12,50 € je Bett im Jahr.
Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.
Alle Sätze
| Vermietung | Im Jahr |
|---|---|
| Ferienwohnungen, Ferienhäuser und sonstige Ferienunterkünfte | 12,50 € je Bett |
| Hotel und Pension | 12,50 € je Bett |
| Campingplätze | 9,40 € je Stellplatz |
Quelle: Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Grube (Lesefassung inkl. 4. Änderung), gilt ab 1. Januar 2026; Verwaltungsgemeinschaft Grömitz, Satzungen der Gemeinde Grube, Stichwort Steuern, Abgaben, Finanzen; abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das? Alle Orte
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Fragen zur Kurtaxe in Grube
Gibt es in Grube eine Kurtaxe?
Nein. Im Ortsrecht der Gemeinde Grube steht unter „Steuern, Abgaben, Finanzen“ keine Kurabgabe, nur die Tourismusabgabe. Du ziehst von deinen Gästen also keine Kurtaxe ein.
Was kostet die Tourismusabgabe in Grube für Vermieter?
Ferienwohnungen, Ferienhäuser und sonstige Ferienunterkünfte: 12,50 € je Bett im Jahr, bei 4 Betten 50,00 €. Hotel und Pension: 12,50 € je Bett im Jahr. Campingplätze: 9,40 € je Stellplatz im Jahr. Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.
Wer zahlt die Tourismusabgabe?
Abgabepflichtig sind alle, die selbstständig tourismusbezogene Leistungen gegen Entgelt anbieten und denen der Tourismus Vorteile bietet; Ferienwohnungen und -häuser führt die Anlage ausdrücklich auf.
Was muss ich als Gastgeber in Grube tun?
Du machst die Angaben zur Abgabe bis zum 31. Juli eines jeden Jahres und zeigst Beginn und Ende deiner Tätigkeit innerhalb eines Monats an. Die Abgabe ist einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids fällig, wenn der Bescheid keinen späteren Termin nennt.
Was gilt in Grube sonst noch?
Die Abgabe wird als Jahresabgabe erhoben. Gezählt werden die gegen Entgelt bereitgehaltenen Schlafgelegenheiten. Die Merkmale für die Einstufung werden nach den Verhältnissen am 30. Juni eines jeden Jahres ermittelt. Beginnst du im Lauf des Jahres mit der Vermietung, beginnt deine Abgabepflicht mit dem Beginn des Kalendermonats, in dem du anfängst. Fängst du nach dem 30. Juni an, werden die Merkmale für die Einstufung nach den Verhältnissen am ersten Tag des Folgemonats ermittelt. Die Abgabepflicht endet mit dem Ablauf des Kalendermonats, in dem du die Tätigkeit aufgibst. Vermietest du nur saisonal, gilt das nicht als Aufgabe der Tätigkeit. Die Gemeinde setzt die Abgabe durch schriftlichen Bescheid fest. Wer seine Mitwirkungspflichten nach § 7 Abs. 1 der Satzung nicht erfüllt, handelt ordnungswidrig; die Geldbuße kann bis zu 500 Euro betragen. Auch ohne Betriebssitz in der Gemeinde bist du abgabepflichtig, wenn deine Leistung dort gelegene Objekte, zum Beispiel Grundstücke, umfasst.
Muss ich meine Ferienwohnung in Grube registrieren?
Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Grube steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).
Wo steht das?
Keine Kurtaxe: „Tourismusabgabe Grube“ (Verwaltungsgemeinschaft Grömitz, Satzungen der Gemeinde Grube, Stichwort Steuern, Abgaben, Finanzen) Tourismusabgabe, wer zahlt: „Abgabepflichtig sind natürliche und juristische Personen sowie Personenvereinigungen, die selbständig tourismusbezogene entgeltliche Leistungen anbieten und denen der Tourismus in der Gemeinde Grube unmittelbare und mittelbare wirtschaftliche Vorteile bietet.“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Grube (Lesefassung inkl. 4. Änderung)) Ferienwohnungen, Ferienhäuser und sonstige Ferienunterkünfte: „Fe.-Wo./-app./-häuser, sonst. Ferien- Anzahl der vorhan- A1 unterkünfte denen Schlafgeleje Schlaf-gele- A2 Hotel / Pension genheiten (bei Kin- Anzahl 12,50 €“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Grube (Lesefassung inkl. 4. Änderung)) Hotel und Pension: „Hotel / Pension genheiten (bei Kin- Anzahl 12,50 €“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Grube (Lesefassung inkl. 4. Änderung)) Campingplätze: „A4 Campingplatzbetreiber Anzahl je Stellplatz 9,40 €“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Grube (Lesefassung inkl. 4. Änderung))