Kurabgabe in Wangels: was Gastgeber 2026 erheben.
Wangels erhebt von Übernachtungsgästen eine Kurabgabe. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.
Keine Rechts- oder Steuerberatung
Für diesen Aufenthalt erhebst du 35,00 € Kurabgabe.
| Zeitraum | Nächte | Betrag |
|---|---|---|
| Hauptsaison | 7 | 35,00 € |
Die Kurabgabe gilt nur im Gemeindeteil Weißenhäuser Strand, nicht in der übrigen Gemeinde Wangels. Ab 1. Januar 2027 gelten neue Sätze; der Rechner nimmt sie für jeden Tag ab dann.
Alle Sätze
| Wer | Hauptsaison | Nebensaison |
|---|---|---|
| Erwachsene | 2,00 € | 1,00 € |
| Kinder unter 4 Jahren | 0,00 € | 0,00 € |
| Kinder 4 bis 17 Jahre | 1,00 € | 0,50 € |
Quelle: Satzung der Gemeinde Wangels über die Erhebung einer Kurabgabe im Gemeindeteil Weißenhäuser Strand vom 12. Dezember 2025 (Original), gilt ab 1. Januar 2026 und zwei weitere Dokumente, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Alle Orte
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Für deine Website
Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Kurabgabe vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen
Oder nimm die Sätze als Text für deine Preis- oder Anreiseseite. Der Text lädt nichts von Keyset, setzt keine Cookies und zählt nichts. Ändert sich die Satzung, steht der neue Text hier.
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Fragen zur Kurtaxe in Wangels
Wie hoch ist die Kurtaxe in Wangels?
Hauptsaison (1. Juni bis 31. August): 2,00 € je Erwachsenem und Nacht; Nebensaison (1. Januar bis 31. Mai und 1. September bis 31. Dezember): 1,00 € je Erwachsenem und Nacht.
Ändert sich die Kurtaxe in Wangels?
Ja, ab 1. Januar 2027, je Nacht: Hauptsaison: Erwachsene 1,70 € statt 2,00 € und Kinder 4 bis 17 Jahre 0,90 € statt 1,00 €; Nebensaison: Erwachsene 0,90 € statt 1,00 €. Die Sätze sinken mit der 1. Nachtragssatzung vom 23. April 2026. Alle Orte mit neuen Sätzen: Kurtaxe 2027.
Zahlen Kinder in Wangels Kurtaxe?
Kinder unter 4 Jahren zahlen nichts und Kinder von 4 bis 17 Jahren zahlen 1,00 € (Hauptsaison) und 0,50 € (Nebensaison).
Wer ist in Wangels von der Kurtaxe befreit?
Unter anderem: Ehe- und Lebenspartner, Kinder, Eltern, Geschwister und weitere nahe Angehörige von Personen mit Hauptwohnung in Weißenhäuser Strand, die ohne Vergütung bei ihnen wohnen und die Kureinrichtungen nicht nutzen und Wer eine Gästekarte, Kurkarte oder OstseeCard aus einer anderen Kurabgabe-Gemeinde in Schleswig-Holstein vorzeigt, ist bei Gegenseitigkeit für einen Tag befreit..
Was muss ich als Gastgeber in Wangels tun?
Wer Gäste beherbergt, rechnet die Kurabgabe aus, zieht sie beim Gast ein und führt sie an die Gemeinde ab. Die eingetragenen Angaben reichst du innerhalb von 3 Werktagen bei der Gemeinde Wangels ein. Gäste meldest du innerhalb von 24 Stunden an.
Was gilt in Wangels sonst noch?
Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 80 und eine erforderliche Begleitperson mit Eintrag „B“ im Ausweis zahlen nur die Hälfte. Eigentümer und Besitzer von Wohngelegenheiten im Erhebungsgebiet zahlen unabhängig von der Aufenthaltsdauer die Jahreskurabgabe, das 25-fache des vollen Hauptsaison-Satzes. Jeder Unterkunftsgeber haftet für die rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung der Kurabgabe.
Muss ich meine Ferienwohnung in Wangels registrieren?
Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Wangels steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).
Wo steht das in der Satzung?
Erwachsene, Hauptsaison, 2,00 €: „Die Kurabgabe beträgt pro Tag und kurabgabepflichtiger volljähriger Person: in der Hauptsaison = 2,00 €“ (Satzung der Gemeinde Wangels über die Erhebung einer Kurabgabe im Gemeindeteil Weißenhäuser Strand vom 12. Dezember 2025 (Original)) Erwachsene, Hauptsaison, neu 1,70 €: „Die Kurabgabe beträgt pro Tag und kurabgabepflichtiger volljähriger Person: in der Hauptsaison = 1,70 €“ (1. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Wangels über die Erhebung einer Kurabgabe im Gemeindeteil Weißenhäuser Strand vom 23. April 2026) Kinder unter 4 Jahren, Hauptsaison, 0,00 €: „Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 4. Lebensjahres;“ (Satzung der Gemeinde Wangels über die Erhebung einer Kurabgabe im Gemeindeteil Weißenhäuser Strand vom 12. Dezember 2025 (Original)) Kinder 4 bis 17 Jahre, Hauptsaison, 1,00 €: „Die Kurabgabe beträgt pro Tag und kurabgabepflichtiger minderjähriger Person ab der Vollendung des 4. Lebensjahres: in der Hauptsaison = 1,00 € in der Nebensaison = 0,50 €“ (Satzung der Gemeinde Wangels über die Erhebung einer Kurabgabe im Gemeindeteil Weißenhäuser Strand vom 12. Dezember 2025 (Original)) Kinder 4 bis 17 Jahre, Altersgrenze: „Die Volljährigkeit tritt mit der Vollendung des 18. Lebensjahres ein.“ (Bürgerliches Gesetzbuch, § 2 Eintritt der Volljährigkeit) Kinder 4 bis 17 Jahre, Hauptsaison, neu 0,90 €: „Die Kurabgabe beträgt pro Tag und kurabgabepflichtiger minderjähriger Person ab der Vollendung des 4. Lebensjahres: in der Hauptsaison = 0,90 € in der Nebensaison = 0,50 €“ (1. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Wangels über die Erhebung einer Kurabgabe im Gemeindeteil Weißenhäuser Strand vom 23. April 2026) Erwachsene, Nebensaison, 1,00 €: „in der Hauptsaison = 2,00 € in der Nebensaison = 1,00 €“ (Satzung der Gemeinde Wangels über die Erhebung einer Kurabgabe im Gemeindeteil Weißenhäuser Strand vom 12. Dezember 2025 (Original)) Erwachsene, Nebensaison, neu 0,90 €: „in der Hauptsaison = 1,70 € in der Nebensaison = 0,90 €“ (1. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Wangels über die Erhebung einer Kurabgabe im Gemeindeteil Weißenhäuser Strand vom 23. April 2026) Kinder unter 4 Jahren, Nebensaison, 0,00 €: „Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 4. Lebensjahres;“ (Satzung der Gemeinde Wangels über die Erhebung einer Kurabgabe im Gemeindeteil Weißenhäuser Strand vom 12. Dezember 2025 (Original)) Kinder 4 bis 17 Jahre, Nebensaison, 0,50 €: „Die Kurabgabe beträgt pro Tag und kurabgabepflichtiger minderjähriger Person ab der Vollendung des 4. Lebensjahres: in der Hauptsaison = 1,00 € in der Nebensaison = 0,50 €“ (Satzung der Gemeinde Wangels über die Erhebung einer Kurabgabe im Gemeindeteil Weißenhäuser Strand vom 12. Dezember 2025 (Original)) Neue Sätze ab 1. Januar 2027: „tritt am 01.01.2027 in Kraft.“ (1. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Wangels über die Erhebung einer Kurabgabe im Gemeindeteil Weißenhäuser Strand vom 23. April 2026) Gebiet: „Erhebungsgebiet für die Kurabgabe in der Gemeinde Wangels ist ausschließlich der Gemeindeteil/Ortsteil Weißenhäuser Strand.“ (Satzung der Gemeinde Wangels über die Erhebung einer Kurabgabe im Gemeindeteil Weißenhäuser Strand vom 12. Dezember 2025 (Original)) Je Nacht: „Bei allen Berechnungen nach dieser Satzung gelten An- und Abreisetag als ein Tag.“ (Satzung der Gemeinde Wangels über die Erhebung einer Kurabgabe im Gemeindeteil Weißenhäuser Strand vom 12. Dezember 2025 (Original))