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Kurabgabe in Sierksdorf: was Gastgeber 2026 erheben.

Sierksdorf erhebt von Übernachtungsgästen eine Kurabgabe. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.

Stand: geprüft am 15. Oktober 2026
Keine Rechts- oder Steuerberatung

Für diesen Aufenthalt erhebst du 43,40 € Kurabgabe.

Kurabgabe je Saison
ZeitraumNächteBetrag
Hauptsaison 7 43,40 €

Ab 1. Januar 2027 gelten neue Sätze; der Rechner nimmt sie für jeden Tag ab dann.

Alle Sätze

Sierksdorf-Strand
Sierksdorf-Strand ist der Ortsteil Sierksdorf vom Ostseestrand bis zur K45. Kurabgabe je Person und Nacht. Hauptsaison: 1. Mai bis 30. September; Vor- und Nachsaison: 1. Januar bis 30. April und 1. Oktober bis 31. Dezember.
Wer Hauptsaison Vor- und Nachsaison
Erwachsene 3,10 € 1,55 €
Kinder unter 18 Jahren 0,00 € 0,00 €
Sierksdorf-Land
Sierksdorf-Land sind die Ortsteile Wagrienring, Stawedder, Hof Altona, Mariashagen, Wintershagen, Oevelgönne, Siedenkamp, Stabie und Roge. Kurabgabe je Person und Nacht. Hauptsaison: 1. Mai bis 30. September; Vor- und Nachsaison: 1. Januar bis 30. April und 1. Oktober bis 31. Dezember.
Wer Hauptsaison Vor- und Nachsaison
Erwachsene 1,55 € 0,75 €
Kinder unter 18 Jahren 0,00 € 0,00 €

Quelle: Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Sierksdorf vom 24.09.2024, gilt ab 1. Januar 2025 und zwei weitere Dokumente, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Alle Orte

Tourismusabgabe für Vermieter

Neben der Kurtaxe deiner Gäste zahlst du in Sierksdorf als Vermieter selbst eine Tourismusabgabe: Sonstige Vermietungen, z. B. Ferienwohnungen, Umsatz bis 50.000 € in Sierksdorf-Strand (Vorteilssatz 100 %), 1,064 % des Jahresumsatzes.

€

Für deine Vermietung zahlst du 212,80 € Tourismusabgabe im Jahr.

1,064 % des Jahresumsatzes.

Es zählen deine betrieblichen Einnahmen ohne Umsatzsteuer.

Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.

Tourismusabgabe für Vermieter, im Jahr
Vermietung Im Jahr
Sonstige Vermietungen, z. B. Ferienwohnungen, Umsatz bis 50.000 € in Sierksdorf-Strand (Vorteilssatz 100 %) 1,064 % des Jahresumsatzes
Sonstige Vermietungen, z. B. Ferienwohnungen, Umsatz über 50.000 € bis 100.000 € in Sierksdorf-Strand (Vorteilssatz 100 %) 0,756 % des Jahresumsatzes
Sonstige Vermietungen, z. B. Ferienwohnungen, Umsatz über 100.000 € in Sierksdorf-Strand (Vorteilssatz 100 %) 0,336 % des Jahresumsatzes
Hotels garni, Gasthöfe und Pensionen mit Frühstück, Umsatz bis 200.000 € in Sierksdorf-Strand (Vorteilssatz 100 %) 0,84 % des Jahresumsatzes
Hotels garni, Gasthöfe und Pensionen mit Frühstück, Umsatz über 200.000 € in Sierksdorf-Strand (Vorteilssatz 100 %) 0,616 % des Jahresumsatzes
Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Halb- oder Vollpension, Umsatz bis 500.000 € in Sierksdorf-Strand (Vorteilssatz 100 %) 0,616 % des Jahresumsatzes
Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Halb- oder Vollpension, Umsatz über 500.000 € in Sierksdorf-Strand (Vorteilssatz 100 %) 0,42 % des Jahresumsatzes
Erholungsheime und Jugendherbergen in Sierksdorf-Strand (Vorteilssatz 100 %) 0,336 % des Jahresumsatzes
Campingplätze in Sierksdorf-Strand (Vorteilssatz 100 %) 0,504 % des Jahresumsatzes
Sonstige Vermietungen, z. B. Ferienwohnungen, Umsatz bis 50.000 € in Sierksdorf-Land (Vorteilssatz 50 %) 0,532 % des Jahresumsatzes
Sonstige Vermietungen, z. B. Ferienwohnungen, Umsatz über 50.000 € bis 100.000 € in Sierksdorf-Land (Vorteilssatz 50 %) 0,378 % des Jahresumsatzes
Sonstige Vermietungen, z. B. Ferienwohnungen, Umsatz über 100.000 € in Sierksdorf-Land (Vorteilssatz 50 %) 0,168 % des Jahresumsatzes
Hotels garni, Gasthöfe und Pensionen mit Frühstück, Umsatz bis 200.000 € in Sierksdorf-Land (Vorteilssatz 50 %) 0,42 % des Jahresumsatzes
Hotels garni, Gasthöfe und Pensionen mit Frühstück, Umsatz über 200.000 € in Sierksdorf-Land (Vorteilssatz 50 %) 0,308 % des Jahresumsatzes
Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Halb- oder Vollpension, Umsatz bis 500.000 € in Sierksdorf-Land (Vorteilssatz 50 %) 0,308 % des Jahresumsatzes
Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Halb- oder Vollpension, Umsatz über 500.000 € in Sierksdorf-Land (Vorteilssatz 50 %) 0,21 % des Jahresumsatzes
Erholungsheime und Jugendherbergen in Sierksdorf-Land (Vorteilssatz 50 %) 0,168 % des Jahresumsatzes
Campingplätze in Sierksdorf-Land (Vorteilssatz 50 %) 0,252 % des Jahresumsatzes

Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung?

Orte in der Nähe

Im Kreis Ostholstein: Fehmarn, Grömitz, Großenbrode, Grube, Heiligenhafen, Heringsdorf (Ostholstein), Kellenhusen, Neukirchen (Ostholstein), Neustadt in Holstein, Scharbeutz, Timmendorfer Strand, Wangels.

Für deine Website

Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Kurabgabe vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen

Oder nimm die Sätze als Text für deine Preis- oder Anreiseseite. Der Text lädt nichts von Keyset, setzt keine Cookies und zählt nichts. Ändert sich die Satzung, steht der neue Text hier.

Deine eigene Buchungsseite.

Mit Keyset buchen Gäste direkt bei dir, zahlen mit Karte, und das Geld geht auf dein eigenes Konto, ohne Provision.

Fragen zur Kurtaxe in Sierksdorf

Wie hoch ist die Kurtaxe in Sierksdorf?

Sierksdorf-Strand (Sierksdorf-Strand ist der Ortsteil Sierksdorf vom Ostseestrand bis zur K45): Hauptsaison (1. Mai bis 30. September): 3,10 € je Erwachsenem und Nacht; Vor- und Nachsaison (1. Januar bis 30. April und 1. Oktober bis 31. Dezember): 1,55 € je Erwachsenem und Nacht. Sierksdorf-Land (Sierksdorf-Land sind die Ortsteile Wagrienring, Stawedder, Hof Altona, Mariashagen, Wintershagen, Oevelgönne, Siedenkamp, Stabie und Roge): Hauptsaison (1. Mai bis 30. September): 1,55 € je Erwachsenem und Nacht; Vor- und Nachsaison (1. Januar bis 30. April und 1. Oktober bis 31. Dezember): 0,75 € je Erwachsenem und Nacht.

Ändert sich die Kurtaxe in Sierksdorf?

Ja, ab 1. Januar 2027, je Nacht: Sierksdorf-Strand, Hauptsaison: Erwachsene 3,60 € statt 3,10 €; Sierksdorf-Strand, Vor- und Nachsaison: Erwachsene 1,80 € statt 1,55 €; Sierksdorf-Land, Hauptsaison: Erwachsene 1,80 € statt 1,55 €; Sierksdorf-Land, Vor- und Nachsaison: Erwachsene 0,90 € statt 0,75 €. Die Sätze steigen mit der 1. Änderungssatzung, die die Gemeinde am 23. September 2026 bekannt gemacht hat. Alle Orte mit neuen Sätzen: Kurtaxe 2027.

Zahlen Kinder in Sierksdorf Kurtaxe?

Sierksdorf-Strand: Kinder unter 18 Jahren zahlen nichts. Sierksdorf-Land: Kinder unter 18 Jahren zahlen nichts.

Wer ist in Sierksdorf von der Kurtaxe befreit?

Unter anderem: Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 80 und ihre nachweislich erforderliche Begleitperson (Merkzeichen B) zahlen nichts. und Wer eine Gästekarte oder OstseeCard aus einer anderen Kurabgabe-Gemeinde in Schleswig-Holstein vorzeigt, ist bei Gegenseitigkeit für einen Tag befreit..

Was muss ich als Gastgeber in Sierksdorf tun?

Wer Gäste beherbergt, rechnet die Kurabgabe aus, zieht sie beim Gast ein und führt sie innerhalb von 2 Wochen an die Gemeinde ab. Die eingezogene Kurabgabe führst du innerhalb von 2 Wochen an die Gemeinde ab. Gemeldet wird über das Onlinemeldeverfahren, unverzüglich und spätestens am Folgetag nach der Ankunft des Gastes.

Was gilt in Sierksdorf sonst noch?

Schüler, Studenten und Auszubildende ab 18 Jahren zahlen die Hälfte. Teilnehmer an Sammelreisen, Betriebsausflügen und dergleichen ab 20 Personen zahlen die Hälfte. Minderbemittelte Gäste können die halbe Kurabgabe bekommen, wenn sie den Antrag vor Reiseantritt beim Tourismus-Service Sierksdorf stellen. Träger der Sozialhilfe und der Verbände der freien Wohlfahrtspflege zahlen für die von ihnen verschickten Personen die Hälfte. Die Nachsaison (1. Oktober bis 31. Dezember) kostet dasselbe wie die Vorsaison. Eine Jahresgästekarte kostet 86,90 € in Sierksdorf-Strand und 43,45 € in Sierksdorf-Land. Ab 1. Januar 2027 kostet die Jahresgästekarte 100,00 € in Sierksdorf-Strand und 50,00 € in Sierksdorf-Land. Eigentümer und Besitzer von Wohneinheiten und ihre Familienangehörigen zahlen unabhängig von der Aufenthaltsdauer die Jahreskurabgabe. Du bekommst am Jahresende eine Provision von 5 % auf die eingezogene und abgeführte Kurabgabe. Mit Papier-Meldescheinen reichst du die Kopie für die Gemeinde innerhalb von 5 Werktagen beim Tourismus-Service ein.

Was kostet die Tourismusabgabe in Sierksdorf für Vermieter?

Sonstige Vermietungen, z. B. Ferienwohnungen, Umsatz bis 50.000 € in Sierksdorf-Strand (Vorteilssatz 100 %): 1,064 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 38 % Gewinnsatz × 2,8 % Abgabesatz). Sonstige Vermietungen, z. B. Ferienwohnungen, Umsatz über 50.000 € bis 100.000 € in Sierksdorf-Strand (Vorteilssatz 100 %): 0,756 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 27 % Gewinnsatz × 2,8 % Abgabesatz). Sonstige Vermietungen, z. B. Ferienwohnungen, Umsatz über 100.000 € in Sierksdorf-Strand (Vorteilssatz 100 %): 0,336 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 12 % Gewinnsatz × 2,8 % Abgabesatz). Hotels garni, Gasthöfe und Pensionen mit Frühstück, Umsatz bis 200.000 € in Sierksdorf-Strand (Vorteilssatz 100 %): 0,84 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 30 % Gewinnsatz × 2,8 % Abgabesatz). Hotels garni, Gasthöfe und Pensionen mit Frühstück, Umsatz über 200.000 € in Sierksdorf-Strand (Vorteilssatz 100 %): 0,616 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 22 % Gewinnsatz × 2,8 % Abgabesatz). Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Halb- oder Vollpension, Umsatz bis 500.000 € in Sierksdorf-Strand (Vorteilssatz 100 %): 0,616 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 22 % Gewinnsatz × 2,8 % Abgabesatz). Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Halb- oder Vollpension, Umsatz über 500.000 € in Sierksdorf-Strand (Vorteilssatz 100 %): 0,42 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 15 % Gewinnsatz × 2,8 % Abgabesatz). Erholungsheime und Jugendherbergen in Sierksdorf-Strand (Vorteilssatz 100 %): 0,336 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 12 % Gewinnsatz × 2,8 % Abgabesatz). Campingplätze in Sierksdorf-Strand (Vorteilssatz 100 %): 0,504 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 18 % Gewinnsatz × 2,8 % Abgabesatz). Sonstige Vermietungen, z. B. Ferienwohnungen, Umsatz bis 50.000 € in Sierksdorf-Land (Vorteilssatz 50 %): 0,532 % des Jahresumsatzes (50 % Vorteilssatz × 38 % Gewinnsatz × 2,8 % Abgabesatz). Sonstige Vermietungen, z. B. Ferienwohnungen, Umsatz über 50.000 € bis 100.000 € in Sierksdorf-Land (Vorteilssatz 50 %): 0,378 % des Jahresumsatzes (50 % Vorteilssatz × 27 % Gewinnsatz × 2,8 % Abgabesatz). Sonstige Vermietungen, z. B. Ferienwohnungen, Umsatz über 100.000 € in Sierksdorf-Land (Vorteilssatz 50 %): 0,168 % des Jahresumsatzes (50 % Vorteilssatz × 12 % Gewinnsatz × 2,8 % Abgabesatz). Hotels garni, Gasthöfe und Pensionen mit Frühstück, Umsatz bis 200.000 € in Sierksdorf-Land (Vorteilssatz 50 %): 0,42 % des Jahresumsatzes (50 % Vorteilssatz × 30 % Gewinnsatz × 2,8 % Abgabesatz). Hotels garni, Gasthöfe und Pensionen mit Frühstück, Umsatz über 200.000 € in Sierksdorf-Land (Vorteilssatz 50 %): 0,308 % des Jahresumsatzes (50 % Vorteilssatz × 22 % Gewinnsatz × 2,8 % Abgabesatz). Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Halb- oder Vollpension, Umsatz bis 500.000 € in Sierksdorf-Land (Vorteilssatz 50 %): 0,308 % des Jahresumsatzes (50 % Vorteilssatz × 22 % Gewinnsatz × 2,8 % Abgabesatz). Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Halb- oder Vollpension, Umsatz über 500.000 € in Sierksdorf-Land (Vorteilssatz 50 %): 0,21 % des Jahresumsatzes (50 % Vorteilssatz × 15 % Gewinnsatz × 2,8 % Abgabesatz). Erholungsheime und Jugendherbergen in Sierksdorf-Land (Vorteilssatz 50 %): 0,168 % des Jahresumsatzes (50 % Vorteilssatz × 12 % Gewinnsatz × 2,8 % Abgabesatz). Campingplätze in Sierksdorf-Land (Vorteilssatz 50 %): 0,252 % des Jahresumsatzes (50 % Vorteilssatz × 18 % Gewinnsatz × 2,8 % Abgabesatz). Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.

Wer zahlt in Sierksdorf die Tourismusabgabe?

Zahlen musst du, wenn du in Sierksdorf selbstständig Leistungen anbietest, die mit dem Tourismus zu tun haben, auch eine Vermietung.

Was gilt für die Tourismusabgabe sonst noch?

Bis zum 31. Mai des Folgejahres gibst du die Erklärung über deine betrieblichen Einnahmen auf dem Formblatt der Gemeinde ab, oder innerhalb eines Monats, wenn die Gemeinde dich schriftlich auffordert. Fällig ist die Abgabe einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids. Beträgt die Abgabe nicht mehr als fünf Euro, wird sie nicht festgesetzt und nicht erhoben. Es zählen deine betrieblichen Einnahmen ohne Umsatzsteuer. Als Sierksdorf-Strand gilt der Ortsteil Sierksdorf vom Ostseestrand bis zur K 45. Sierksdorf-Land sind die Ortsteile Wagrienring, Stawedder, Hof Altona, Mariashagen, Wintershagen, Oevelgönne, Siedenkamp, Stabie und Roge. Die Zeilen stehen je Gebiet: In Sierksdorf-Strand gilt in der Vorteilsstufe 5 ein Vorteilssatz von 100 v. H., in Sierksdorf-Land von 50 v. H. Für die Berechnung zählen die Einnahmen des Vorjahres. Die Abgabe entsteht am Ende des Kalenderjahres. Die Gemeinde erhebt Vorauszahlungen auf die zu erwartende Jahresabgabe. Beginn und Ende deiner Vermietung zeigst du innerhalb eines Monats an. Die Abgabepflicht endet erst mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem du die Tätigkeit aufgibst.

Muss ich meine Ferienwohnung in Sierksdorf registrieren?

Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Sierksdorf steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).

Wo steht das in der Satzung?

Sierksdorf-Strand, Gebiet: „Ortsteil Sierksdorf (vom Ostseestrand bis zur K45), im weiteren „Sierksdorf-Strand““ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Sierksdorf vom 24.09.2024) Erwachsene, Sierksdorf-Strand, Hauptsaison, 3,10 €: „b) Hauptsaison 01.05. – 30.09. 3,10 € 1,55 €“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Sierksdorf vom 24.09.2024) Erwachsene, Sierksdorf-Strand, Hauptsaison, neu 3,60 €: „b) Hauptsaison 01.05. – 30.09. 3,60 € 1,80 €“ (1. Änderungssatzung der Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Sierksdorf (Amtliche Bekanntmachung, Gemeinde Sierksdorf, 23. September 2026)) Kinder unter 18 Jahren, Sierksdorf-Strand, Hauptsaison, 0,00 €: „Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Sierksdorf vom 24.09.2024) Erwachsene, Sierksdorf-Strand, Vor- und Nachsaison, 1,55 €: „a) Vorsaison 01.01. – 30.04. 1,55 € 0,75 €“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Sierksdorf vom 24.09.2024) Erwachsene, Sierksdorf-Strand, Vor- und Nachsaison, neu 1,80 €: „a) Vorsaison 01.01. – 30.04. 1,80 € 0,90 €“ (1. Änderungssatzung der Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Sierksdorf (Amtliche Bekanntmachung, Gemeinde Sierksdorf, 23. September 2026)) Kinder unter 18 Jahren, Sierksdorf-Strand, Vor- und Nachsaison, 0,00 €: „Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Sierksdorf vom 24.09.2024) Sierksdorf-Land, Gebiet: „sowie die Ortsteile Wagrienring, Stawedder, Hof Altona, Mariashagen, Wintershagen, Oevelgönne, Siedenkamp, Stabie und Roge, im weiteren „Sierksdorf-Land“ genannt.“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Sierksdorf vom 24.09.2024) Erwachsene, Sierksdorf-Land, Hauptsaison, 1,55 €: „b) Hauptsaison 01.05. – 30.09. 3,10 € 1,55 €“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Sierksdorf vom 24.09.2024) Erwachsene, Sierksdorf-Land, Hauptsaison, neu 1,80 €: „b) Hauptsaison 01.05. – 30.09. 3,60 € 1,80 €“ (1. Änderungssatzung der Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Sierksdorf (Amtliche Bekanntmachung, Gemeinde Sierksdorf, 23. September 2026)) Kinder unter 18 Jahren, Sierksdorf-Land, Hauptsaison, 0,00 €: „Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Sierksdorf vom 24.09.2024) Erwachsene, Sierksdorf-Land, Vor- und Nachsaison, 0,75 €: „a) Vorsaison 01.01. – 30.04. 1,55 € 0,75 €“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Sierksdorf vom 24.09.2024) Erwachsene, Sierksdorf-Land, Vor- und Nachsaison, neu 0,90 €: „a) Vorsaison 01.01. – 30.04. 1,80 € 0,90 €“ (1. Änderungssatzung der Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Sierksdorf (Amtliche Bekanntmachung, Gemeinde Sierksdorf, 23. September 2026)) Kinder unter 18 Jahren, Sierksdorf-Land, Vor- und Nachsaison, 0,00 €: „Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Sierksdorf vom 24.09.2024) Neue Sätze ab 1. Januar 2027: „Die 1. Änderungssatzung tritt am 1.1.2027 in Kraft.“ (1. Änderungssatzung der Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Sierksdorf (Amtliche Bekanntmachung, Gemeinde Sierksdorf, 23. September 2026)) Je Nacht: „An- und Abreisetag gelten als ein Tag. Zur Berechnung gilt der Tag der Anreise.“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Sierksdorf vom 24.09.2024) Tourismusabgabe, wer zahlt: „Abgabepflichtig sind natürliche und juristische Personen sowie ganz oder teilweise rechtsfähige Personenvereinigungen, die in der Gemeinde Sierksdorf selbständig tourismusbezogene entgeltliche Leistungen anbieten.“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Sierksdorf vom 17.06.2021) Sonstige Vermietungen, z. B. Ferienwohnungen, Umsatz bis 50.000 € in Sierksdorf-Strand (Vorteilssatz 100 %): „A3 sonstige (nicht unter Nr. A1 und A 2 fallende) Vermietungen, A31 mit einem Umsatz bis 50.000 € 38% 5“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Sierksdorf vom 17.06.2021) Vorteilssatz, Sonstige Vermietungen, z. B. Ferienwohnungen, Umsatz bis 50.000 € in Sierksdorf-Strand (Vorteilssatz 100 %): „Vorteilsstufe 5 100 v.H.“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Sierksdorf vom 17.06.2021) Sonstige Vermietungen, z. B. Ferienwohnungen, Umsatz über 50.000 € bis 100.000 € in Sierksdorf-Strand (Vorteilssatz 100 %): „A32 mit einem Umsatz bis 100.000 € 27% 5“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Sierksdorf vom 17.06.2021) Vorteilssatz, Sonstige Vermietungen, z. B. Ferienwohnungen, Umsatz über 50.000 € bis 100.000 € in Sierksdorf-Strand (Vorteilssatz 100 %): „Vorteilsstufe 5 100 v.H.“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Sierksdorf vom 17.06.2021) Sonstige Vermietungen, z. B. Ferienwohnungen, Umsatz über 100.000 € in Sierksdorf-Strand (Vorteilssatz 100 %): „A33 mit einem Umsatz über 100.000 € 12% 5“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Sierksdorf vom 17.06.2021) Vorteilssatz, Sonstige Vermietungen, z. B. Ferienwohnungen, Umsatz über 100.000 € in Sierksdorf-Strand (Vorteilssatz 100 %): „Vorteilsstufe 5 100 v.H.“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Sierksdorf vom 17.06.2021) Hotels garni, Gasthöfe und Pensionen mit Frühstück, Umsatz bis 200.000 € in Sierksdorf-Strand (Vorteilssatz 100 %): „A2 Hotels Garni, Gasthöfe und Pensionen mit Frühstück A21 mit einem Umsatz bis 200.000 € 30% 5“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Sierksdorf vom 17.06.2021) Vorteilssatz, Hotels garni, Gasthöfe und Pensionen mit Frühstück, Umsatz bis 200.000 € in Sierksdorf-Strand (Vorteilssatz 100 %): „Vorteilsstufe 5 100 v.H.“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Sierksdorf vom 17.06.2021) Hotels garni, Gasthöfe und Pensionen mit Frühstück, Umsatz über 200.000 € in Sierksdorf-Strand (Vorteilssatz 100 %): „A22 mit einem Umsatz über 200.000 € 22% 5“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Sierksdorf vom 17.06.2021) Vorteilssatz, Hotels garni, Gasthöfe und Pensionen mit Frühstück, Umsatz über 200.000 € in Sierksdorf-Strand (Vorteilssatz 100 %): „Vorteilsstufe 5 100 v.H.“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Sierksdorf vom 17.06.2021) Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Halb- oder Vollpension, Umsatz bis 500.000 € in Sierksdorf-Strand (Vorteilssatz 100 %): „Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Halb- o. Vollpension A11 mit einem Umsatz bis 500.000 € 22% 5“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Sierksdorf vom 17.06.2021) Vorteilssatz, Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Halb- oder Vollpension, Umsatz bis 500.000 € in Sierksdorf-Strand (Vorteilssatz 100 %): „Vorteilsstufe 5 100 v.H.“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Sierksdorf vom 17.06.2021) Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Halb- oder Vollpension, Umsatz über 500.000 € in Sierksdorf-Strand (Vorteilssatz 100 %): „mit einem Umsatz über 500.000 € 15% 5“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Sierksdorf vom 17.06.2021) Vorteilssatz, Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Halb- oder Vollpension, Umsatz über 500.000 € in Sierksdorf-Strand (Vorteilssatz 100 %): „Vorteilsstufe 5 100 v.H.“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Sierksdorf vom 17.06.2021) Erholungsheime und Jugendherbergen in Sierksdorf-Strand (Vorteilssatz 100 %): „A4 Erholungsheime, Jugendherbergen 12% 5“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Sierksdorf vom 17.06.2021) Vorteilssatz, Erholungsheime und Jugendherbergen in Sierksdorf-Strand (Vorteilssatz 100 %): „Vorteilsstufe 5 100 v.H.“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Sierksdorf vom 17.06.2021) Campingplätze in Sierksdorf-Strand (Vorteilssatz 100 %): „A5 Campingplätze 18% 5“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Sierksdorf vom 17.06.2021) Vorteilssatz, Campingplätze in Sierksdorf-Strand (Vorteilssatz 100 %): „Vorteilsstufe 5 100 v.H.“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Sierksdorf vom 17.06.2021) Sonstige Vermietungen, z. B. Ferienwohnungen, Umsatz bis 50.000 € in Sierksdorf-Land (Vorteilssatz 50 %): „A3 sonstige (nicht unter Nr. A1 und A 2 fallende) Vermietungen, A31 mit einem Umsatz bis 50.000 € 38% 5“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Sierksdorf vom 17.06.2021) Vorteilssatz, Sonstige Vermietungen, z. B. Ferienwohnungen, Umsatz bis 50.000 € in Sierksdorf-Land (Vorteilssatz 50 %): „Vorteilsstufe 5 50,0 v.H.“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Sierksdorf vom 17.06.2021) Sonstige Vermietungen, z. B. Ferienwohnungen, Umsatz über 50.000 € bis 100.000 € in Sierksdorf-Land (Vorteilssatz 50 %): „A32 mit einem Umsatz bis 100.000 € 27% 5“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Sierksdorf vom 17.06.2021) Vorteilssatz, Sonstige Vermietungen, z. B. Ferienwohnungen, Umsatz über 50.000 € bis 100.000 € in Sierksdorf-Land (Vorteilssatz 50 %): „Vorteilsstufe 5 50,0 v.H.“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Sierksdorf vom 17.06.2021) Sonstige Vermietungen, z. B. Ferienwohnungen, Umsatz über 100.000 € in Sierksdorf-Land (Vorteilssatz 50 %): „A33 mit einem Umsatz über 100.000 € 12% 5“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Sierksdorf vom 17.06.2021) Vorteilssatz, Sonstige Vermietungen, z. B. Ferienwohnungen, Umsatz über 100.000 € in Sierksdorf-Land (Vorteilssatz 50 %): „Vorteilsstufe 5 50,0 v.H.“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Sierksdorf vom 17.06.2021) Hotels garni, Gasthöfe und Pensionen mit Frühstück, Umsatz bis 200.000 € in Sierksdorf-Land (Vorteilssatz 50 %): „A2 Hotels Garni, Gasthöfe und Pensionen mit Frühstück A21 mit einem Umsatz bis 200.000 € 30% 5“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Sierksdorf vom 17.06.2021) Vorteilssatz, Hotels garni, Gasthöfe und Pensionen mit Frühstück, Umsatz bis 200.000 € in Sierksdorf-Land (Vorteilssatz 50 %): „Vorteilsstufe 5 50,0 v.H.“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Sierksdorf vom 17.06.2021) Hotels garni, Gasthöfe und Pensionen mit Frühstück, Umsatz über 200.000 € in Sierksdorf-Land (Vorteilssatz 50 %): „A22 mit einem Umsatz über 200.000 € 22% 5“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Sierksdorf vom 17.06.2021) Vorteilssatz, Hotels garni, Gasthöfe und Pensionen mit Frühstück, Umsatz über 200.000 € in Sierksdorf-Land (Vorteilssatz 50 %): „Vorteilsstufe 5 50,0 v.H.“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Sierksdorf vom 17.06.2021) Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Halb- oder Vollpension, Umsatz bis 500.000 € in Sierksdorf-Land (Vorteilssatz 50 %): „Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Halb- o. Vollpension A11 mit einem Umsatz bis 500.000 € 22% 5“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Sierksdorf vom 17.06.2021) Vorteilssatz, Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Halb- oder Vollpension, Umsatz bis 500.000 € in Sierksdorf-Land (Vorteilssatz 50 %): „Vorteilsstufe 5 50,0 v.H.“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Sierksdorf vom 17.06.2021) Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Halb- oder Vollpension, Umsatz über 500.000 € in Sierksdorf-Land (Vorteilssatz 50 %): „mit einem Umsatz über 500.000 € 15% 5“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Sierksdorf vom 17.06.2021) Vorteilssatz, Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Halb- oder Vollpension, Umsatz über 500.000 € in Sierksdorf-Land (Vorteilssatz 50 %): „Vorteilsstufe 5 50,0 v.H.“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Sierksdorf vom 17.06.2021) Erholungsheime und Jugendherbergen in Sierksdorf-Land (Vorteilssatz 50 %): „A4 Erholungsheime, Jugendherbergen 12% 5“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Sierksdorf vom 17.06.2021) Vorteilssatz, Erholungsheime und Jugendherbergen in Sierksdorf-Land (Vorteilssatz 50 %): „Vorteilsstufe 5 50,0 v.H.“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Sierksdorf vom 17.06.2021) Campingplätze in Sierksdorf-Land (Vorteilssatz 50 %): „A5 Campingplätze 18% 5“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Sierksdorf vom 17.06.2021) Vorteilssatz, Campingplätze in Sierksdorf-Land (Vorteilssatz 50 %): „Vorteilsstufe 5 50,0 v.H.“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Sierksdorf vom 17.06.2021) Abgabesatz: „Abgabesatz beträgt 2,80 %.“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Sierksdorf vom 17.06.2021) Umsatz: „aus dem Tourismusbedingten Teil der umsatzsteuerbereinigten jährlichen Einnahmen des Pflichtigen“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Sierksdorf vom 17.06.2021)