Kurabgabe in Neustadt in Holstein: was Gastgeber 2026 erheben.
Neustadt in Holstein erhebt von Übernachtungsgästen eine Kurabgabe. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.
Keine Rechts- oder Steuerberatung
Für diesen Aufenthalt erhebst du 37,80 € Kurabgabe.
| Zeitraum | Nächte | Betrag |
|---|---|---|
| Hauptsaison | 7 | 37,80 € |
Gezählt werden höchstens 28 Tage ununterbrochenen Aufenthaltes.
Alle Sätze
| Wer | Hauptsaison | Vor- und Nachsaison |
|---|---|---|
| Erwachsene | 2,70 € | 1,60 € |
| Kinder unter 18 Jahren | 0,00 € | 0,00 € |
Quelle: Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Stadt Neustadt in Holstein, gültig ab 01.01.2026, gilt ab 1. Januar 2026 und ein weiteres Dokument, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Kurtaxe an der Ostsee Alle Orte
Tourismusabgabe für Vermieter
Neben der Kurtaxe deiner Gäste zahlst du in Neustadt in Holstein als Vermieter selbst eine Tourismusabgabe: Zimmer- und Wohnungsvermietung (Vorteilsstufe 4), 50,85 € je Bett im Jahr.
Für deine Vermietung zahlst du 203,40 € Tourismusabgabe im Jahr.
50,85 € je Bett im Jahr.
Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.
| Vermietung | Im Jahr |
|---|---|
| Zimmer- und Wohnungsvermietung (Vorteilsstufe 4) | 50,85 € je Bett |
| Camping- und Zeltlagerplätze, Wohnmobilstellplätze (Vorteilsstufe 4) | 203,40 € je 8 Stellplätze |
Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung?
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Im Kreis Ostholstein: Fehmarn, Grömitz, Großenbrode, Grube, Heiligenhafen, Heringsdorf (Ostholstein), Kellenhusen, Neukirchen (Ostholstein), Scharbeutz, Sierksdorf, Timmendorfer Strand, Wangels.
Für deine Website
Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Kurabgabe vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen
Oder nimm die Sätze als Text für deine Preis- oder Anreiseseite. Der Text lädt nichts von Keyset, setzt keine Cookies und zählt nichts. Ändert sich die Satzung, steht der neue Text hier.
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Fragen zur Kurtaxe in Neustadt in Holstein
Wie hoch ist die Kurtaxe in Neustadt in Holstein?
Hauptsaison (1. Mai bis 30. September): 2,70 € je Erwachsenem und Nacht; Vor- und Nachsaison (1. Januar bis 30. April und 1. Oktober bis 31. Dezember): 1,60 € je Erwachsenem und Nacht.
Zahlen Kinder in Neustadt in Holstein Kurtaxe?
Kinder unter 18 Jahren zahlen nichts.
Wer ist in Neustadt in Holstein von der Kurtaxe befreit?
Unter anderem: Nahe Verwandte von Einwohnern mit Hauptwohnsitz im Erhebungsgebiet, auf Antrag, wenn sie unentgeltlich aufgenommen sind und die Einrichtungen nicht nutzen, Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80; die Begleitperson bei Merkzeichen B, Wer beruflich oder dienstlich nur vorübergehend da ist und die Einrichtungen nicht nutzt, Wer eine Gästekarte oder ostseecard einer anderen kurabgabeerhebenden Gemeinde in Schleswig-Holstein vorzeigt, ist bei Gegenseitigkeit an einem Tag befreit und Wer in Neustadt arbeitet oder in Ausbildung steht, gilt nicht als ortsfremd.
Was muss ich als Gastgeber in Neustadt in Holstein tun?
Wer Gäste beherbergt, errechnet die Kurabgabe, zieht sie vom Gast ein und führt sie an den Tourismus-Service Neustadt ab oder erteilt die Lastschriftermächtigung. Abgeführt wird nach Rechnungsstellung des Tourismus-Service. Die Anmeldung für die ostseecard muss innerhalb von sieben Tagen beim Tourismus-Service Neustadt eingereicht sein.
Was gilt in Neustadt in Holstein sonst noch?
Eigentümer und Dauernutzer von Wohnungen, Wohnwagen oder Booten mit Dauerliegeplatz sowie Gäste auf Antrag zahlen pauschal für 28 Tage der Hauptsaison (Jahreskurabgabe, 75,60 € je Person). Wer ohne Nachweis angetroffen wird, zahlt zusätzlich 5 € Nachlösebetrag. Du gibst jedem aufgenommenen Gast ab 6 Jahren eine ostseecard aus. Bei vorzeitiger Abreise wird die zu viel gezahlte Kurabgabe auf Antrag innerhalb eines Monats nach Abreise erstattet, gegen Rückgabe der ostseecard und deine schriftliche Bescheinigung. Du haftest für die rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung der Kurabgabe.
Was kostet die Tourismusabgabe in Neustadt in Holstein für Vermieter?
Zimmer- und Wohnungsvermietung (Vorteilsstufe 4): 50,85 € je Bett im Jahr (50,85 € je Vorteilseinheit × 4, eine Vorteilseinheit je 4 Betten), bei 4 Betten 203,40 €. Camping- und Zeltlagerplätze, Wohnmobilstellplätze (Vorteilsstufe 4): 203,40 € je 8 Stellplätze im Jahr (50,85 € je Vorteilseinheit × 4, eine Vorteilseinheit je 8 Stellplätze). Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.
Wer zahlt in Neustadt in Holstein die Tourismusabgabe?
Zahlen musst du, wenn dir der Tourismus in Neustadt unmittelbar oder mittelbar Vorteile bietet und du selbstständig tätig bist.
Was gilt für die Tourismusabgabe sonst noch?
Bis zum 15. Juli jedes Jahres teilst du der Stadt ohne Aufforderung die Angaben mit, die für die Berechnung nötig sind. Fällig ist die Abgabe einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids, in einer Summe an die Stadtkasse. Beträge unter 15 Euro im Jahr werden nicht festgesetzt. Es ist eine Jahresabgabe, kein Betrag je Gast oder Nacht. Hast du mehr oder weniger Betten als vier, wird anteilig gerechnet. Maßgeblich sind die Verhältnisse am 1. Juli des Jahres. Hat jemand anderes deine Vermietung übernommen, muss auch diese Person der Stadt die Angaben machen. Machst du keine Angaben, kann die Berechnungsgrundlage geschätzt werden. Du zahlst nur für die vollen Monate, in denen du vermietest; fängst du nach dem 31. August an oder hörst du bis zum 15. Mai auf, entfällt die Abgabe. Der Satz von 50,85 Euro gilt in der Fassung der 1. Nachtragssatzung vom 27.11.2025. Mit Mietwohnwagen und Ähnlichem sind es sechs Einzelplätze je Vorteilseinheit. Für Hotels besteht eine Vorteilseinheit aus 4 Betten zuzüglich 10 Sitzplätzen (Vorteilsstufe 4).
Muss ich meine Ferienwohnung in Neustadt in Holstein registrieren?
Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Neustadt in Holstein steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).
Wo steht das in der Satzung?
Erwachsene, Hauptsaison, 2,70 €: „Der Abgabensatz je Aufenthaltstag beträgt in der a) Vorsaison = 1,60 €, b) Hauptsaison = 2,70 €, c) Nachsaison = 1,60 €.“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Stadt Neustadt in Holstein, gültig ab 01.01.2026) Kinder unter 18 Jahren, Hauptsaison, 0,00 €: „Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Stadt Neustadt in Holstein, gültig ab 01.01.2026) Erwachsene, Vor- und Nachsaison, 1,60 €: „Der Abgabensatz je Aufenthaltstag beträgt in der a) Vorsaison = 1,60 €, b) Hauptsaison = 2,70 €, c) Nachsaison = 1,60 €.“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Stadt Neustadt in Holstein, gültig ab 01.01.2026) Kinder unter 18 Jahren, Vor- und Nachsaison, 0,00 €: „Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Stadt Neustadt in Holstein, gültig ab 01.01.2026) Je Nacht: „Der Anreisetag wird als voller Tag berücksichtigt; der Abreisetag wird nicht berücksichtigt.“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Stadt Neustadt in Holstein, gültig ab 01.01.2026) Höchstens 28: „Die Kurabgabe wird für längstens 28 Tage ununterbrochenen Aufenthaltes erhoben.“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Stadt Neustadt in Holstein, gültig ab 01.01.2026) Tourismusabgabe, wer zahlt: „Abgabepflichtig sind alle selbstständig tätigen natürlichen und juristischen Personen, denen durch den Tourismus in der Stadt unmittelbar oder mittelbar Vorteile geboten werden.“ (Satzung der Stadt Neustadt in Holstein über die Erhebung einer Tourismusabgabe, Lesefassung (gültig ab 01.01.2026)) Zimmer- und Wohnungsvermietung (Vorteilsstufe 4): „88. Zimmer-/Wohnungsvermieter/innen 4 4 Betten/Schlafgelegenheiten“ (Satzung der Stadt Neustadt in Holstein über die Erhebung einer Tourismusabgabe, Lesefassung (gültig ab 01.01.2026)) Vorteilseinheit: „Der Abgabesatz für eine Vorteilseinheit (§ 6) beträgt 50,85 €.“ (Satzung der Stadt Neustadt in Holstein über die Erhebung einer Tourismusabgabe, Lesefassung (gültig ab 01.01.2026)) Vorteilsstufe: „in der Vorteilsstufe 4 dem vierfachen Satz der Vorteilseinheit“ (Satzung der Stadt Neustadt in Holstein über die Erhebung einer Tourismusabgabe, Lesefassung (gültig ab 01.01.2026)) Camping- und Zeltlagerplätze, Wohnmobilstellplätze (Vorteilsstufe 4): „13. Camping- und Zeltlagerplätze, Wohnmobilstellplätze 4 8 Einzelplätze“ (Satzung der Stadt Neustadt in Holstein über die Erhebung einer Tourismusabgabe, Lesefassung (gültig ab 01.01.2026)) Vorteilseinheit: „Der Abgabesatz für eine Vorteilseinheit (§ 6) beträgt 50,85 €.“ (Satzung der Stadt Neustadt in Holstein über die Erhebung einer Tourismusabgabe, Lesefassung (gültig ab 01.01.2026)) Vorteilsstufe: „in der Vorteilsstufe 4 dem vierfachen Satz der Vorteilseinheit“ (Satzung der Stadt Neustadt in Holstein über die Erhebung einer Tourismusabgabe, Lesefassung (gültig ab 01.01.2026))