Keine Kurtaxe in Heringsdorf (Ostholstein): was Gastgeber 2026 wissen müssen.
Gäste zahlen in Heringsdorf (Ostholstein) keine Kurtaxe. Wer an Gäste vermietet, zahlt selbst eine Tourismusabgabe: Ferienwohnungen, Ferienhäuser und Ferienappartements, 57,10 € je Bett im Jahr. Die Tourismusabgabe gilt nur in den Gemeindeteilen Heringsdorf, Fargemiel, Süssau, Augustenhof, Gut Görtz, Gut Siggen, Klötzin und Rellin. Rechne sie für deine Vermietung aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.
Keine Rechts- oder Steuerberatung
Deine Gäste zahlen keine Kurtaxe. Du zahlst 228,40 € Tourismusabgabe im Jahr.
57,10 € je Bett im Jahr.
Die Tourismusabgabe gilt nur in den Gemeindeteilen Heringsdorf, Fargemiel, Süssau, Augustenhof, Gut Görtz, Gut Siggen, Klötzin und Rellin.
Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.
Alle Sätze
| Vermietung | Im Jahr |
|---|---|
| Ferienwohnungen, Ferienhäuser und Ferienappartements | 57,10 € je Bett |
| Hotels, Hotels garni, Pensionen, Landgasthäuser und Gasthöfe | 57,10 € je Bett |
| Sonstige Unterkünfte | 57,10 € je Bett |
| Campingplätze, Zeltplätze und Mobilheimplätze | 114,20 € je Stellplatz |
Quelle: Lesefassung der Satzung der Gemeinde Heringsdorf über die Erhebung einer Tourismusabgabe in den Gemeindeteilen Heringsdorf, Fargemiel, Süssau, Augustenhof, Gut Görtz, Gut Siggen, Klötzin und Rellin, gilt ab 1. Januar 2025; Amt Oldenburg-Land, Satzungen (Lesefassungen) der Gemeinde Heringsdorf, Stichwort Strand, Hafen und Tourismus; abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das? Alle Orte
Orte in der Nähe
Im Kreis Ostholstein: Fehmarn, Grömitz, Großenbrode, Grube, Heiligenhafen, Kellenhusen, Neukirchen (Ostholstein), Neustadt in Holstein, Scharbeutz, Sierksdorf, Timmendorfer Strand, Wangels.
Für deine Website
Dass deine Gäste in Heringsdorf (Ostholstein) keine Kurtaxe zahlen, ist eine gute Nachricht für deine Preis- oder Anreiseseite. Der Text lädt nichts von Keyset, setzt keine Cookies und zählt nichts.
Deine eigene Buchungsseite.
Mit Keyset buchen Gäste direkt bei dir, zahlen mit Karte, und das Geld geht auf dein eigenes Konto, ohne Provision.
Fragen zur Kurtaxe in Heringsdorf (Ostholstein)
Gibt es in Heringsdorf (Ostholstein) eine Kurtaxe?
Nein. Im Ortsrecht der Gemeinde Heringsdorf steht unter „Strand, Hafen und Tourismus“ keine Kurabgabe, nur die Tourismusabgabe. Du ziehst von deinen Gästen also keine Kurtaxe ein.
Was kostet die Tourismusabgabe in Heringsdorf (Ostholstein) für Vermieter?
Ferienwohnungen, Ferienhäuser und Ferienappartements: 57,10 € je Bett im Jahr, bei 4 Betten 228,40 €. Hotels, Hotels garni, Pensionen, Landgasthäuser und Gasthöfe: 57,10 € je Bett im Jahr. Sonstige Unterkünfte: 57,10 € je Bett im Jahr. Campingplätze, Zeltplätze und Mobilheimplätze: 114,20 € je Stellplatz im Jahr. Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.
Wer zahlt die Tourismusabgabe?
Abgabepflichtig sind alle, die selbstständig tourismusbezogene Leistungen gegen Entgelt anbieten und denen der Tourismus Vorteile bietet; Ferienwohnungen und Ferienhäuser führt die Anlage ausdrücklich auf.
Was muss ich als Gastgeber in Heringsdorf (Ostholstein) tun?
Du zeigst Beginn und Ende deiner Tätigkeit innerhalb eines Monats an und meldest Änderungen im Umfang deiner Tätigkeit bis zum 15. Juli eines Jahres oder nach Aufforderung der Gemeinde. Die Abgabe ist einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids fällig, wenn der Bescheid keinen späteren Termin nennt.
Was gilt in Heringsdorf (Ostholstein) sonst noch?
Die Tourismusabgabe gilt nur in den Gemeindeteilen Heringsdorf, Fargemiel, Süssau, Augustenhof, Gut Görtz, Gut Siggen, Klötzin und Rellin. Die Abgabe wird als Jahresabgabe erhoben. Gezählt werden die gegen Entgelt bereitgehaltenen Schlafgelegenheiten (Betten). Die Merkmale für die Einstufung werden nach den Verhältnissen am 1. Juli des Jahres ermittelt. Die Gemeinde kann im Lauf des Jahres Vorauszahlungen in Höhe der voraussichtlichen Abgabe verlangen. Die Gemeinde setzt die Abgabe durch schriftlichen Bescheid fest. Wer vorsätzlich oder leichtfertig seinen Auskunfts- oder Mitteilungspflichten nach § 8 Absatz 1 nicht, nicht rechtzeitig oder nicht im erforderlichen Umfang nachkommt und es dadurch ermöglicht, Abgaben zu verkürzen, handelt ordnungswidrig; die Geldbuße kann bis zu 500 Euro betragen. Fängst du nach dem 1. Juli an oder hörst du vor dem 1. Juli endgültig auf, zählen die Verhältnisse bei Beginn beziehungsweise bei der endgültigen Einstellung. Auch ohne Betriebssitz in der Gemeinde bist du abgabepflichtig, wenn deine Leistung dort gelegene Objekte, zum Beispiel Grundstücke, umfasst.
Muss ich meine Ferienwohnung in Heringsdorf (Ostholstein) registrieren?
Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Heringsdorf (Ostholstein) steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).
Wo steht das?
Keine Kurtaxe: „Tourismusabgabesatzung Heringsdorf (Lesefassung)“ (Amt Oldenburg-Land, Satzungen (Lesefassungen) der Gemeinde Heringsdorf, Stichwort Strand, Hafen und Tourismus) Tourismusabgabe, wer zahlt: „Abgabepflichtig sind natürliche und juristische Personen sowie Personenvereinigungen, die selbständig tourismusbezogene entgeltliche Leistungen anbieten und denen der Tourismus im Erhebungsgebiet der Gemeinde Heringsdorf unmittelbare oder mittelbare wirtschaftliche Vorteile bietet.“ (Lesefassung der Satzung der Gemeinde Heringsdorf über die Erhebung einer Tourismusabgabe in den Gemeindeteilen Heringsdorf, Fargemiel, Süssau, Augustenhof, Gut Görtz, Gut Siggen, Klötzin und Rellin) Ferienwohnungen, Ferienhäuser und Ferienappartements: „Ferienwohnungen, Ferienhäuser, A2 100% 5 Ferienappartments nach Anzahl Hotel, Hotel garni, Pensionen, A3 100% 5 der Stellplätze Landgasthäuser, Gasthöfe bzw. der Schlaf- je Bett / Jugendherbergen, gelegenheiten A4 100% 5 Schlaf- 57,10 €“ (Lesefassung der Satzung der Gemeinde Heringsdorf über die Erhebung einer Tourismusabgabe in den Gemeindeteilen Heringsdorf, Fargemiel, Süssau, Augustenhof, Gut Görtz, Gut Siggen, Klötzin und Rellin) Hotels, Hotels garni, Pensionen, Landgasthäuser und Gasthöfe: „Hotel, Hotel garni, Pensionen, A3 100% 5 der Stellplätze Landgasthäuser, Gasthöfe bzw. der Schlaf- je Bett / Jugendherbergen, gelegenheiten A4 100% 5 Schlaf- 57,10 €“ (Lesefassung der Satzung der Gemeinde Heringsdorf über die Erhebung einer Tourismusabgabe in den Gemeindeteilen Heringsdorf, Fargemiel, Süssau, Augustenhof, Gut Görtz, Gut Siggen, Klötzin und Rellin) Sonstige Unterkünfte: „je Bett / Jugendherbergen, gelegenheiten A4 100% 5 Schlaf- 57,10 € Kinderkurheime (A4 + A5 zu 50%) gelegenheit Mutter/Vater-Kind-Kurkliniken, Kur-/ A5 100% 5 Erholungsheime, Kur-/Reha-Kliniken A6 Sonstige Unterkünfte 100% 5“ (Lesefassung der Satzung der Gemeinde Heringsdorf über die Erhebung einer Tourismusabgabe in den Gemeindeteilen Heringsdorf, Fargemiel, Süssau, Augustenhof, Gut Görtz, Gut Siggen, Klötzin und Rellin) Campingplätze, Zeltplätze und Mobilheimplätze: „A1 Campingplätze, Zeltplätze, Mobilheimplätze 100% 5 je Stellplatz 114,20 €“ (Lesefassung der Satzung der Gemeinde Heringsdorf über die Erhebung einer Tourismusabgabe in den Gemeindeteilen Heringsdorf, Fargemiel, Süssau, Augustenhof, Gut Görtz, Gut Siggen, Klötzin und Rellin)