Kurabgabe in Timmendorfer Strand: was Gastgeber 2026 erheben.
Timmendorfer Strand erhebt von Übernachtungsgästen eine Kurabgabe. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.
Keine Rechts- oder Steuerberatung
Für diesen Aufenthalt erhebst du 49,00 € Kurabgabe.
| Zeitraum | Nächte | Betrag |
|---|---|---|
| Hauptsaison | 7 | 49,00 € |
Alle Sätze
| Wer | Hauptsaison | Nebensaison |
|---|---|---|
| Erwachsene | 3,50 € | 2,00 € |
| Kinder unter 18 Jahren | 0,00 € | 0,00 € |
Quelle: Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Timmendorfer Strand (Kurabgabesatzung) vom 31. März 2023, Ortsrecht 8.2, gilt ab 1. Januar 2024 und ein weiteres Dokument, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Kurtaxe an der Ostsee Alle Orte
Tourismusabgabe für Vermieter
Neben der Kurtaxe deiner Gäste zahlst du in Timmendorfer Strand als Vermieter selbst eine Tourismusabgabe: Ferienwohnungen, Appartements und Ferienhäuser, Umsatz bis 50.000 €, 0,65 % des Jahresumsatzes.
Für deine Vermietung zahlst du 130,00 € Tourismusabgabe im Jahr.
0,65 % des Jahresumsatzes.
Es zählen deine Einnahmen aus der Vermietung ohne Umsatzsteuer.
Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.
| Vermietung | Im Jahr |
|---|---|
| Ferienwohnungen, Appartements und Ferienhäuser, Umsatz bis 50.000 € | 0,65 % des Jahresumsatzes |
| Ferienwohnungen, Appartements und Ferienhäuser, Umsatz über 50.000 € bis 100.000 € | 0,39 % des Jahresumsatzes |
| Ferienwohnungen, Appartements und Ferienhäuser, Umsatz über 100.000 € | 0,26 % des Jahresumsatzes |
| Gästezimmer ohne Frühstück | 1,144 % des Jahresumsatzes |
| Gästezimmer mit Frühstück | 0,78 % des Jahresumsatzes |
| Hotels garni | 0,286 % des Jahresumsatzes |
| Hotels, Umsatz bis 250.000 € | 0,416 % des Jahresumsatzes |
| Hotels, Umsatz von 250.000 € bis 400.000 € | 0,286 % des Jahresumsatzes |
| Hotels, Umsatz über 400.000 € | 0,208 % des Jahresumsatzes |
| Pensionen mit Frühstück oder Teilverpflegung, Umsatz bis 250.000 € | 0,65 % des Jahresumsatzes |
| Pensionen mit Frühstück oder Teilverpflegung, Umsatz über 250.000 € | 0,39 % des Jahresumsatzes |
| Kur- und Erholungsheime, Sanatorien | 0,078 % des Jahresumsatzes |
Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung?
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Im Kreis Ostholstein: Fehmarn, Grömitz, Großenbrode, Grube, Heiligenhafen, Heringsdorf (Ostholstein), Kellenhusen, Neukirchen (Ostholstein), Neustadt in Holstein, Scharbeutz, Sierksdorf, Wangels.
Für deine Website
Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Kurabgabe vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen
Oder nimm die Sätze als Text für deine Preis- oder Anreiseseite. Der Text lädt nichts von Keyset, setzt keine Cookies und zählt nichts. Ändert sich die Satzung, steht der neue Text hier.
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Fragen zur Kurtaxe in Timmendorfer Strand
Wie hoch ist die Kurtaxe in Timmendorfer Strand?
Hauptsaison (1. Mai bis 30. September): 3,50 € je Erwachsenem und Nacht; Nebensaison (1. Oktober bis 30. April): 2,00 € je Erwachsenem und Nacht.
Zahlen Kinder in Timmendorfer Strand Kurtaxe?
Kinder unter 18 Jahren zahlen nichts.
Wer ist in Timmendorfer Strand von der Kurtaxe befreit?
Unter anderem: Menschen mit einem Grad der Behinderung von 100 und ihre im Ausweis eingetragene Begleitperson, Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 80 zahlen 50 %, ihre im Ausweis eingetragene Begleitperson zahlt nichts, Wer beruflich vorübergehend im Ort ist und die Einrichtungen nicht nutzt, Nahe Verwandte von Einwohnern, die unentgeltlich bei ihnen wohnen und die Einrichtungen nicht nutzen, Teilnehmer an Familienfeiern, die die Kur- und Erholungseinrichtungen nicht nutzen und Gruppenreisen und Betriebsausflüge ab 20 Personen zahlen auf vorherigen Antrag des Vermieters 1 € weniger.
Was muss ich als Gastgeber in Timmendorfer Strand tun?
Wer Gäste beherbergt, berechnet die Kurabgabe für jede ausgegebene OstseeCard, zieht sie beim Gast ein und führt sie an den Kurbetrieb ab oder erteilt ihm eine Lastschrift-Ermächtigung. Abgerechnet wird, auch über einen Dienstleister, in der Hauptsaison mindestens alle zwei Wochen und in der Nebensaison mindestens alle vier Wochen. Gemeldet wird mit den Meldescheinen des Kurbetriebs, deren Kopie du innerhalb von drei Werktagen einreichst, oder über das Onlinemeldeverfahren spätestens am Tag nach der Anreise.
Was gilt in Timmendorfer Strand sonst noch?
Auf Antrag des Gastes werden pauschal 28 Tage der Hauptsaison im Jahr berechnet (Jahrespauschale). Die Jahres-OstseeCard kostet 98,00 €. Ermäßigungen darfst du als Vermieter nicht selbst gewähren; Anträge stellt der Gast vor der Anreise beim Kurbetrieb. Nicht zurückgegebene oder verlorene Meldescheine stellt der Kurbetrieb dir mit 31,50 € je Schein in Rechnung. Du musst die Satzung für deine Gäste sichtbar auslegen.
Was kostet die Tourismusabgabe in Timmendorfer Strand für Vermieter?
Ferienwohnungen, Appartements und Ferienhäuser, Umsatz bis 50.000 €: 0,65 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 25 % Gewinnsatz × 2,6 % Abgabesatz). Ferienwohnungen, Appartements und Ferienhäuser, Umsatz über 50.000 € bis 100.000 €: 0,39 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 15 % Gewinnsatz × 2,6 % Abgabesatz). Ferienwohnungen, Appartements und Ferienhäuser, Umsatz über 100.000 €: 0,26 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 10 % Gewinnsatz × 2,6 % Abgabesatz). Gästezimmer ohne Frühstück: 1,144 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 44 % Gewinnsatz × 2,6 % Abgabesatz). Gästezimmer mit Frühstück: 0,78 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 30 % Gewinnsatz × 2,6 % Abgabesatz). Hotels garni: 0,286 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 11 % Gewinnsatz × 2,6 % Abgabesatz). Hotels, Umsatz bis 250.000 €: 0,416 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 16 % Gewinnsatz × 2,6 % Abgabesatz). Hotels, Umsatz von 250.000 € bis 400.000 €: 0,286 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 11 % Gewinnsatz × 2,6 % Abgabesatz). Hotels, Umsatz über 400.000 €: 0,208 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 8 % Gewinnsatz × 2,6 % Abgabesatz). Pensionen mit Frühstück oder Teilverpflegung, Umsatz bis 250.000 €: 0,65 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 25 % Gewinnsatz × 2,6 % Abgabesatz). Pensionen mit Frühstück oder Teilverpflegung, Umsatz über 250.000 €: 0,39 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 15 % Gewinnsatz × 2,6 % Abgabesatz). Kur- und Erholungsheime, Sanatorien: 0,078 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 3 % Gewinnsatz × 2,6 % Abgabesatz). Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.
Wer zahlt in Timmendorfer Strand die Tourismusabgabe?
Zahlen musst du auch, wenn du Ferienwohnungen oder Ferienhäuser nur privat vermietest.
Was gilt für die Tourismusabgabe sonst noch?
Bis zum 30. März jedes Jahres teilst du die Angaben mit, die für die Berechnung nötig sind, mit Nachweisen wie Umsatzsteuererklärung oder Umsatzsteuerbescheid. Fällig ist die Abgabe einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids. Beträgt die Abgabe nicht mehr als fünf Euro, wird sie nicht festgesetzt und nicht erhoben. Es zählen deine Einnahmen aus der Vermietung ohne Umsatzsteuer. In der Anlage stehen für jede Betriebsart der Vorteilssatz und der Gewinnsatz in Prozent. Für die Berechnung zählen die Einnahmen des Vorjahres. Die Abgabe entsteht mit Ablauf des Kalenderjahres. Die Gemeinde erhebt Vorauszahlungen auf die Abgabe bis zur Höhe der voraussichtlichen Abgabe. Beginn und Ende deiner Vermietung zeigst du innerhalb eines Monats an. Gibst du die Vermietung im Lauf des Jahres endgültig auf, zahlst du für jeden vollen Kalendermonat bis dahin ein Zwölftel der Jahresabgabe. Die Satzung gilt rückwirkend ab 1. Januar 2026 und ersetzt die bisherige; für die Vergangenheit darfst du aufgrund der neuen Satzung nicht schlechter gestellt werden als nach der alten, und bestandskräftige Bescheide bleiben unberührt.
Muss ich meine Ferienwohnung in Timmendorfer Strand registrieren?
Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Timmendorfer Strand steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).
Wo steht das in der Satzung?
Erwachsene, Hauptsaison, 3,50 €: „Der Abgabesatz je Aufenthaltstag beträgt einschließlich der Mehrwertsteuer, vorbehaltlich der Ermäßigungen des § 6 sowie der Regelungen in § 11 (Tageskurkarte), für a) Nebensaison € 2,00 b) Hauptsaison € 3,50“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Timmendorfer Strand (Kurabgabesatzung) vom 31. März 2023, Ortsrecht 8.2) Kinder unter 18 Jahren, Hauptsaison, 0,00 €: „a) Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Timmendorfer Strand (Kurabgabesatzung) vom 31. März 2023, Ortsrecht 8.2) Erwachsene, Nebensaison, 2,00 €: „Der Abgabesatz je Aufenthaltstag beträgt einschließlich der Mehrwertsteuer, vorbehaltlich der Ermäßigungen des § 6 sowie der Regelungen in § 11 (Tageskurkarte), für a) Nebensaison € 2,00 b) Hauptsaison € 3,50“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Timmendorfer Strand (Kurabgabesatzung) vom 31. März 2023, Ortsrecht 8.2) Kinder unter 18 Jahren, Nebensaison, 0,00 €: „a) Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Timmendorfer Strand (Kurabgabesatzung) vom 31. März 2023, Ortsrecht 8.2) Je Nacht: „An- und Abreisetag gelten als ein Tag, wobei der Anreisetag nicht berechnet wird.“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Timmendorfer Strand (Kurabgabesatzung) vom 31. März 2023, Ortsrecht 8.2) Tourismusabgabe, wer zahlt: „Zu den abgabenpflichtigen Personen gehören auch diejenigen Personen, die tourismusbezogene entgeltliche Leistungen lediglich im Rahmen privater Vermögensverwaltung anbieten, insbesondere durch das Vermieten von Ferienwohnungen oder Ferienhäusern.“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Timmendorfer Strand vom 25.03.2026) Ferienwohnungen, Appartements und Ferienhäuser, Umsatz bis 50.000 €: „Vermietung von Ferienwohnungen, -appartements, -häusern 100 25 Umsatz bis 50 TEUR“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Timmendorfer Strand vom 25.03.2026) Vorteilssatz, Ferienwohnungen, Appartements und Ferienhäuser, Umsatz bis 50.000 €: „Vermietung von Ferienwohnungen, -appartements, -häusern 100 25 Umsatz bis 50 TEUR“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Timmendorfer Strand vom 25.03.2026) Ferienwohnungen, Appartements und Ferienhäuser, Umsatz über 50.000 € bis 100.000 €: „106 Vermietung von Ferienwohnungen, -appartements, -häusern 15 Umsatz über 50 TEUR bis 100 TEUR“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Timmendorfer Strand vom 25.03.2026) Vorteilssatz, Ferienwohnungen, Appartements und Ferienhäuser, Umsatz über 50.000 € bis 100.000 €: „Vermietung von Ferienwohnungen, -appartements, -häusern 100 25 Umsatz bis 50 TEUR“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Timmendorfer Strand vom 25.03.2026) Ferienwohnungen, Appartements und Ferienhäuser, Umsatz über 100.000 €: „Vermietung von Ferienwohnungen, -appartements, -häusern 10 Umsatz über 100 TEUR“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Timmendorfer Strand vom 25.03.2026) Vorteilssatz, Ferienwohnungen, Appartements und Ferienhäuser, Umsatz über 100.000 €: „Vermietung von Ferienwohnungen, -appartements, -häusern 100 25 Umsatz bis 50 TEUR“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Timmendorfer Strand vom 25.03.2026) Gästezimmer ohne Frühstück: „107 Vermietung von Gästezimmern 100 44“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Timmendorfer Strand vom 25.03.2026) Vorteilssatz, Gästezimmer ohne Frühstück: „107 Vermietung von Gästezimmern 100 44“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Timmendorfer Strand vom 25.03.2026) Gästezimmer mit Frühstück: „108 Vermietung von Gästezimmern mit Frühstück 100 30“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Timmendorfer Strand vom 25.03.2026) Vorteilssatz, Gästezimmer mit Frühstück: „108 Vermietung von Gästezimmern mit Frühstück 100 30“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Timmendorfer Strand vom 25.03.2026) Hotels garni: „52 Hotels garni 100 11“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Timmendorfer Strand vom 25.03.2026) Vorteilssatz, Hotels garni: „52 Hotels garni 100 11“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Timmendorfer Strand vom 25.03.2026) Hotels, Umsatz bis 250.000 €: „Hotels mit einem jährlichen Umsatz bis 250 TEuro 100 16“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Timmendorfer Strand vom 25.03.2026) Vorteilssatz, Hotels, Umsatz bis 250.000 €: „Hotels mit einem jährlichen Umsatz bis 250 TEuro 100 16“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Timmendorfer Strand vom 25.03.2026) Hotels, Umsatz von 250.000 € bis 400.000 €: „Hotels mit einem jährlichen Umsatz von 250 bis 400 TEuro 100 11“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Timmendorfer Strand vom 25.03.2026) Vorteilssatz, Hotels, Umsatz von 250.000 € bis 400.000 €: „Hotels mit einem jährlichen Umsatz von 250 bis 400 TEuro 100 11“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Timmendorfer Strand vom 25.03.2026) Hotels, Umsatz über 400.000 €: „Hotels mit einem jährlichen Umsatz über 400 TEuro 100 8“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Timmendorfer Strand vom 25.03.2026) Vorteilssatz, Hotels, Umsatz über 400.000 €: „Hotels mit einem jährlichen Umsatz über 400 TEuro 100 8“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Timmendorfer Strand vom 25.03.2026) Pensionen mit Frühstück oder Teilverpflegung, Umsatz bis 250.000 €: „Pensionen mit Frühstück oder Teilverpflegung 100 25 Umsatz bis 250 TEUR“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Timmendorfer Strand vom 25.03.2026) Vorteilssatz, Pensionen mit Frühstück oder Teilverpflegung, Umsatz bis 250.000 €: „Pensionen mit Frühstück oder Teilverpflegung 100 25 Umsatz bis 250 TEUR“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Timmendorfer Strand vom 25.03.2026) Pensionen mit Frühstück oder Teilverpflegung, Umsatz über 250.000 €: „75 Pensionen mit Frühstück oder Teilverpflegung 15 Umsatz über 250 TEUR“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Timmendorfer Strand vom 25.03.2026) Vorteilssatz, Pensionen mit Frühstück oder Teilverpflegung, Umsatz über 250.000 €: „Pensionen mit Frühstück oder Teilverpflegung 100 25 Umsatz bis 250 TEUR“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Timmendorfer Strand vom 25.03.2026) Kur- und Erholungsheime, Sanatorien: „64 Kur-, Erholungsheime, Sanatorien 100 3“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Timmendorfer Strand vom 25.03.2026) Vorteilssatz, Kur- und Erholungsheime, Sanatorien: „64 Kur-, Erholungsheime, Sanatorien 100 3“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Timmendorfer Strand vom 25.03.2026) Abgabesatz: „Der Abgabesatz beträgt ab dem 01.01.2026 2,60 %.“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Timmendorfer Strand vom 25.03.2026) Umsatz: „Der Vorteil errechnet sich aus dem tourismusbedingten Teil der umsatzsteuerbereinigten jährlichen Einnahmen des Abgabepflichtigen“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Timmendorfer Strand vom 25.03.2026)