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Kurabgabe in Großenbrode: was Gastgeber 2026 erheben.

Großenbrode erhebt von Übernachtungsgästen eine Kurabgabe. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.

Stand: geprüft am 15. Oktober 2026
Keine Rechts- oder Steuerberatung

Für diesen Aufenthalt erhebst du 51,80 € Kurabgabe.

Kurabgabe je Saison
ZeitraumNächteBetrag
Hauptsaison 7 51,80 €

Alle Sätze

Kurabgabe je Person und Nacht. Hauptsaison: 15. März bis 31. Oktober und 20. Dezember bis 7. Januar; Nebensaison: 8. Januar bis 14. März und 1. November bis 19. Dezember.
Wer Hauptsaison Nebensaison
Erwachsene 3,70 € 2,10 €
Kinder unter 18 Jahren 0,00 € 0,00 €

Quelle: Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Großenbrode vom 04.12.2025, gilt ab 1. Januar 2026 und zwei weitere Dokumente, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Kurtaxe an der Ostsee Alle Orte

Tourismusabgabe für Vermieter

Neben der Kurtaxe deiner Gäste zahlst du in Großenbrode als Vermieter selbst eine Tourismusabgabe: Betten, Zimmer, Wohnungen und sonstige Schlafgelegenheiten, auch Hotels und Pensionen, 17,40 € je Bett im Jahr.

Alles, was du an Gäste vermietest, zusammengezählt.

Für deine Vermietung zahlst du 69,60 € Tourismusabgabe im Jahr.

17,40 € je Bett im Jahr.

Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.

Tourismusabgabe für Vermieter, im Jahr
Vermietung Im Jahr
Betten, Zimmer, Wohnungen und sonstige Schlafgelegenheiten, auch Hotels und Pensionen 17,40 € je Bett
Campingplätze 28,08 € je Stellplatz
Wohnmobilplätze 40,11 € je Stellplatz

Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung?

Orte in der Nähe

Im Kreis Ostholstein: Fehmarn, Grömitz, Grube, Heiligenhafen, Heringsdorf (Ostholstein), Kellenhusen, Neukirchen (Ostholstein), Neustadt in Holstein, Scharbeutz, Sierksdorf, Timmendorfer Strand, Wangels.

Für deine Website

Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Kurabgabe vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen

Oder nimm die Sätze als Text für deine Preis- oder Anreiseseite. Der Text lädt nichts von Keyset, setzt keine Cookies und zählt nichts. Ändert sich die Satzung, steht der neue Text hier.

Deine eigene Buchungsseite.

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Fragen zur Kurtaxe in Großenbrode

Wie hoch ist die Kurtaxe in Großenbrode?

Hauptsaison (15. März bis 31. Oktober und 20. Dezember bis 7. Januar): 3,70 € je Erwachsenem und Nacht; Nebensaison (8. Januar bis 14. März und 1. November bis 19. Dezember): 2,10 € je Erwachsenem und Nacht.

Zahlen Kinder in Großenbrode Kurtaxe?

Kinder unter 18 Jahren zahlen nichts.

Wer ist in Großenbrode von der Kurtaxe befreit?

Unter anderem: Nahe Angehörige von Einwohnern, die ohne Vergütung bei ihnen wohnen und die Kureinrichtungen nicht nutzen, Wer beruflich oder dienstlich vorübergehend da ist und die Einrichtungen nicht nutzt, Teilnehmer an anerkannten Tagungen, Kongressen und Lehrgängen bis zu 3 Tagen ohne Nutzung der Einrichtungen, nicht aber ihre Begleitpersonen, Menschen mit einem Grad der Behinderung von 100 und ihre ständige Begleitperson mit Eintrag B, Gäste mit einer Gästekarte einer anderen kurabgabeerhebenden Gemeinde in Schleswig-Holstein sind bei Gegenseitigkeit an einem Tag befreit und Durchreisende, die nach 18:00 Uhr anreisen und bis 10:00 Uhr des Folgetages abreisen.

Was muss ich als Gastgeber in Großenbrode tun?

Wer Gäste beherbergt, errechnet die Kurabgabe, zieht sie vom Gast ein und führt sie an die GTS ab oder erteilt die Lastschriftermächtigung. Abgerechnet wird in der Hauptsaison mindestens alle 2 Wochen, in der Nebensaison mindestens alle 4 Wochen. Gäste meldest du innerhalb von 24 Stunden mit den Meldevordrucken der Ostseecard an.

Was gilt in Großenbrode sonst noch?

Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 80 und ihre Begleitperson zahlen 50 % weniger; Schüler, Studenten und Auszubildende bis 26 mit Nachweis ebenfalls 50 %; mehrere Ermäßigungen sind auf 50 % begrenzt. Eigentümer und Besitzer von Wohngelegenheiten im Ort und ihre Familie zahlen unabhängig vom Aufenthalt die Jahreskurabgabe, das 28-fache des vollen Satzes der Hauptsaison. Familienangehörige und berufliche Gäste, die von der Kurabgabe befreit sind, zahlen als Erwachsene eine einmalige Benutzungsgebühr von 10,00 € pro Kalenderjahr, wenn sie die Kureinrichtungen nutzen. Bei vorzeitiger Abreise wird die Kurabgabe auf Antrag erstattet, gegen Rückgabe der Ostseecard mit deiner Abreisebestätigung auf der Rückseite; der Anspruch erlischt einen Monat nach der Abreise. Du haftest für die rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung der Kurabgabe. Die Meldescheine mit dem Gast-Eintrag reichst du innerhalb von 3 Werktagen bei der GTS ein.

Was kostet die Tourismusabgabe in Großenbrode für Vermieter?

Betten, Zimmer, Wohnungen und sonstige Schlafgelegenheiten, auch Hotels und Pensionen: 17,40 € je Bett im Jahr, bei 4 Betten 69,60 €. Campingplätze: 28,08 € je Stellplatz im Jahr. Wohnmobilplätze: 40,11 € je Stellplatz im Jahr. Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.

Wer zahlt in Großenbrode die Tourismusabgabe?

Zahlen musst du, wenn du in Großenbrode selbstständig tätig bist und dir der Tourismus dort wirtschaftliche Vorteile bietet, also auch als Vermieter von Ferienwohnungen oder Zimmern.

Was gilt für die Tourismusabgabe sonst noch?

Bis zum 15. Juli jeden Jahres meldest du Veränderungen im Umfang deiner Vermietung, oder auf schriftliche Aufforderung des Amtes Oldenburg-Land; Beginn und Ende deiner Tätigkeit zeigst du innerhalb eines Monats an. Die Abgabe ist einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids fällig. Du zahlst eine Jahresabgabe, abhängig von der Zahl deiner Betten, nicht pro Gast oder Nacht. Bestand deine Erwerbstätigkeit nicht das ganze Jahr, zahlst du nur so viele Zwölftel, wie sie volle Kalendermonate bestanden hat; beginnst du erst nach dem 31. Oktober oder gibst du bis zum 30. April auf, entfällt die Abgabe. Die Zahl der Betten zählt nach den Verhältnissen am 1. Juli jeden Jahres. Fehlen Angaben oder sind sie unvollständig, schätzt das Amt Oldenburg-Land (Fachbereich Finanzen) für die Gemeinde die Berechnungsgrundlagen. Hotels mit Restaurantbetrieb zahlen zusätzlich 5,88 € je Sitzplatz.

Muss ich meine Ferienwohnung in Großenbrode registrieren?

Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Großenbrode steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).

Wo steht das in der Satzung?

Erwachsene, Hauptsaison, 3,70 €: „a) Hauptsaison vom 15. März – 31.Oktober sowie b) Hauptsaison vom 20. Dezember – 07. Januar c) Nebensaison vom 08. Januar bis 14. März sowie d) Nebensaison vom 01. November bis 19. Dezember des Jahres. Die Kurabgabe beträgt pro Tag und kurabgabepflichtiger Person: in der Hauptsaison = 3,70 € in der Nebensaison = 2,10 €“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Großenbrode vom 04.12.2025) Kinder unter 18 Jahren, Hauptsaison, 0,00 €: „Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Großenbrode vom 04.12.2025) Erwachsene, Nebensaison, 2,10 €: „a) Hauptsaison vom 15. März – 31.Oktober sowie b) Hauptsaison vom 20. Dezember – 07. Januar c) Nebensaison vom 08. Januar bis 14. März sowie d) Nebensaison vom 01. November bis 19. Dezember des Jahres. Die Kurabgabe beträgt pro Tag und kurabgabepflichtiger Person: in der Hauptsaison = 3,70 € in der Nebensaison = 2,10 €“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Großenbrode vom 04.12.2025) Kinder unter 18 Jahren, Nebensaison, 0,00 €: „Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Großenbrode vom 04.12.2025) Je Nacht: „Bei allen Berechnungen nach dieser Satzung gelten An- und Abreisetag als ein Tag.“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Großenbrode vom 04.12.2025) Tourismusabgabe, wer zahlt: „Abgabepflichtig sind alle selbstständig tätigen natürlichen und juristischen Personen sowie Personenvereinigungen, denen durch den Tourismus im Erhebungsgebiet wirtschaftliche Vorteile geboten werden.“ (Satzung der Gemeinde Großenbrode über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Tourismusabgabesatzung 2026)) Betten, Zimmer, Wohnungen und sonstige Schlafgelegenheiten, auch Hotels und Pensionen: „Betten, Zimmer, Wohnungen und sonstige 1 Nach Anzahl der vorhandenen Betten 17,40 € Schlafgelegenheiten, auch Hotels, Pensionen, etc“ (Anlage zur Satzung der Gemeinde Großenbrode über die Erhebung einer Tourismusabgabe 2026) Campingplätze: „5 Campingplätze 28,08 € Wohnwagen und sonstiger Campingausrüstung je Stellplatz“ (Anlage zur Satzung der Gemeinde Großenbrode über die Erhebung einer Tourismusabgabe 2026) Wohnmobilplätze: „6 Wohnmobilplätze Stellplätze 40,11 € je Stellplatz“ (Anlage zur Satzung der Gemeinde Großenbrode über die Erhebung einer Tourismusabgabe 2026)