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Gästebeitrag in Bad Lauterberg im Harz: was Gastgeber 2026 erheben.

Bad Lauterberg im Harz erhebt von Übernachtungsgästen einen Gästebeitrag. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.

Stand: geprüft am 14. Oktober 2026
Keine Rechts- oder Steuerberatung

Für diesen Aufenthalt erhebst du 35,00 € Gästebeitrag.

Gästebeitrag je Saison
ZeitraumNächteBetrag
Ganzjährig 7 35,00 €

Die fünfte und jede weitere Person einer Familie, die im gemeinsamen Haushalt lebt, ist befreit. Der Rechner nimmt an, dass alle zu einer Familie gehören.

Alle Sätze

Gästebeitrag je Person und Nacht, ganzjährig
Wer ganzjährig
Erwachsene 2,50 €
Kinder unter 14 Jahren 0,00 €
Kinder 14 bis 17 Jahre 0,70 €

Quelle: Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Stadt Bad Lauterberg im Harz (Gästebeitragssatzung GB-S) vom 19.12.2024, Amtsblatt für den Landkreis Göttingen Nr. 57/2024 vom 30.12.2024, S. 1503, gilt ab 1. Januar 2025 und drei weitere Dokumente, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Kurtaxe im Harz Alle Orte

Tourismusbeitrag für Vermieter

Neben der Kurtaxe deiner Gäste zahlst du in Bad Lauterberg im Harz als Vermieter selbst einen Tourismusbeitrag: Vermieter von Ferienwohnungen und Ferienappartements, Privatvermietung, 10,69 € je Fremdenbett im Jahr. Der Beitrag gilt nur in dem Teil des Stadtgebiets, den die „Anlage Erhebungsgebiet“ der Satzung zeigt, nicht überall in der Stadt.

Alles, was du an Gäste vermietest, zusammengezählt.

Für deine Vermietung zahlst du 42,76 € Tourismusbeitrag im Jahr.

10,69 € je Fremdenbett im Jahr.

Der Beitrag gilt nur in dem Teil des Stadtgebiets, den die „Anlage Erhebungsgebiet“ der Satzung zeigt, nicht überall in der Stadt.

Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.

Tourismusbeitrag für Vermieter, im Jahr
Vermietung Im Jahr
Vermieter von Ferienwohnungen und Ferienappartements, Privatvermietung 10,69 € je Fremdenbett
Hotels, Gasthöfe, Pensionen und andere Betriebe des Beherbergungsgewerbes 16,57 € je Fremdenbett
Fachkliniken 1,66 € je Fremdenbett
Gruppenunterkünfte, insbesondere Naturfreundehäuser und Harzklubheime 1,66 € je Fremdenbett
Camping- und Zeltplätze 8,29 € je Stellplatz

Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung?

Orte in der Nähe

Im Kreis Göttingen: Bad Grund, Bad Sachsa.

Für deine Website

Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Gästebeitrag vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen

Oder nimm die Sätze als Text für deine Preis- oder Anreiseseite. Der Text lädt nichts von Keyset, setzt keine Cookies und zählt nichts. Ändert sich die Satzung, steht der neue Text hier.

Deine eigene Buchungsseite.

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Fragen zur Kurtaxe in Bad Lauterberg im Harz

Wie hoch ist die Kurtaxe in Bad Lauterberg im Harz?

2,50 € je Erwachsenem und Nacht.

Zahlen Kinder in Bad Lauterberg im Harz Kurtaxe?

Kinder unter 14 Jahren zahlen nichts und Kinder von 14 bis 17 Jahren zahlen 0,70 €.

Wer ist in Bad Lauterberg im Harz von der Kurtaxe befreit?

Unter anderem: Menschen mit einem Grad der Behinderung von 100, wenn sie die Kosten des Aufenthalts selbst tragen, Die Begleitperson eines solchen Menschen, wenn der Ausweis die Mitnahme einer Begleitperson vorsieht, Besucher von Einwohnern, die unentgeltlich bei ihnen wohnen, Personen, die sich ausschließlich zur Berufsausübung, zum Schulbesuch oder zur Ausbildung im Ort aufhalten und Gäste, die in einem Kalenderjahr schon für mindestens 42 Tage Gästebeitrag gezahlt haben, für alle weiteren Tage dieses Jahres.

Was muss ich als Gastgeber in Bad Lauterberg im Harz tun?

Wer Gäste beherbergt, zieht den Gästebeitrag für die gesamte Aufenthaltsdauer ein und stellt die Gästekarte aus. Der eingezogene Gästebeitrag geht binnen zehn Tagen nach dem Bescheid der Stadt an die Stadt. Die notwendigen Gästedaten erfasst du innerhalb von 24 Stunden nach der Anreise.

Was gilt in Bad Lauterberg im Harz sonst noch?

Bis Ende 2026 gilt die Satzung im Stadtgebiet ohne die Ortsteile Barbis, Bartolfelde und Osterhagen; dort wird kein Gästebeitrag erhoben. Ab dem 1. Januar 2027 gilt eine geänderte Satzung mit neuen Sätzen und zwei Zonen. Ab 2027 zahlen Erwachsene in Zone I (Stadtgebiet ohne Barbis, Bartolfelde, Osterhagen) 3,00 € und in Zone II (Barbis, Bartolfelde, Osterhagen) 2,00 € je Übernachtung. Ab 2027 gehört das Gebiet der Ortsteile Barbis, Bartolfelde und Osterhagen zur Zone II; alles andere im Stadtgebiet ist Zone I. Ab 2027 sind Personen bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres befreit. Ab 2027 zahlen Kinder ab 7 Jahren und Jugendliche bis 18 Jahre in Zone I 1,50 € und in Zone II 1,00 € je Übernachtung. Ab 2027 ist das zweite und jedes weitere minderjährige Kind einer Familie im gemeinsamen Haushalt befreit. Bis Ende 2026 zahlen Menschen mit einem Grad der Behinderung von 70 bis 99 1,70 €, wenn sie die Kosten des Aufenthalts selbst tragen. Ab 2027 zahlen sie in Zone I 2,20 €. Ab 2027 zahlen sie in Zone II 1,50 €. Du haftest neben dem Gast für die rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung des Gästebeitrags. Du führst ein tagesaktuelles Gästeverzeichnis über alle Gäste, auch befreite, und bewahrst es vier Jahre auf. Die Gästebeitragssatzung musst du an einer für den Gast gut sichtbaren Stelle auslegen oder aushändigen. Die Meldung läuft über das kostenlose elektronische Gästebeitragsabrechnungssystem der Stadt, das du nutzen musst.

Was kostet der Tourismusbeitrag in Bad Lauterberg im Harz für Vermieter?

Vermieter von Ferienwohnungen und Ferienappartements, Privatvermietung: 10,69 € je Fremdenbett im Jahr, bei 4 Fremdenbetten 42,76 €. Hotels, Gasthöfe, Pensionen und andere Betriebe des Beherbergungsgewerbes: 16,57 € je Fremdenbett im Jahr. Fachkliniken: 1,66 € je Fremdenbett im Jahr. Gruppenunterkünfte, insbesondere Naturfreundehäuser und Harzklubheime: 1,66 € je Fremdenbett im Jahr. Camping- und Zeltplätze: 8,29 € je Stellplatz im Jahr. Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.

Wer zahlt in Bad Lauterberg im Harz den Tourismusbeitrag?

Zahlen musst du, wenn du selbstständig tätig bist und dir der Tourismus in Bad Lauterberg unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile bietet; die Anlage nennt die Vermieter von Ferienwohnungen ausdrücklich.

Was gilt für den Tourismusbeitrag sonst noch?

Du zeigst der Stadt die Aufnahme deiner Tätigkeit an und machst auf Anforderung die Angaben, die sie für die Berechnung braucht. Der Beitrag und die Vorausleistung sind einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids fällig. Liegt der Beitrag für ein Jahr unter 10,00 €, setzt die Stadt ihn vorläufig nicht fest; sie holt ihn nach, sobald mehrere Jahre zusammen mindestens 10,00 € ergeben. Der Beitrag gilt nur in dem Teil des Stadtgebiets, den die „Anlage Erhebungsgebiet“ der Satzung zeigt, nicht überall in der Stadt. Gezählt werden die Fremdenbetten, die du zur Beherbergung gegen Entgelt zur Verfügung stellst; den Betrag je Bett nennt die Anlage. Maßgebend sind die Verhältnisse am 30. Juni des Jahres, für das der Beitrag erhoben wird. Beginnt oder endet deine Tätigkeit im Laufe eines Jahres, zahlst du für jeden vollen Monat ein Zwölftel des Beitrags. Die Stadt kann schon im laufenden Jahr Vorausleistungen bis zur Höhe des voraussichtlichen Beitrags erheben.

Muss ich meine Ferienwohnung in Bad Lauterberg im Harz registrieren?

Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Bad Lauterberg im Harz steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).

Wo steht das in der Satzung?

Erwachsene, 2,50 €: „Normalbeitrag 2,50 €“ (Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Stadt Bad Lauterberg im Harz (Gästebeitragssatzung GB-S) vom 19.12.2024, Amtsblatt für den Landkreis Göttingen Nr. 57/2024 vom 30.12.2024, S. 1503) Kinder unter 14 Jahren, 0,00 €: „Personen bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres,“ (Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Stadt Bad Lauterberg im Harz (Gästebeitragssatzung GB-S) vom 19.12.2024, Amtsblatt für den Landkreis Göttingen Nr. 57/2024 vom 30.12.2024, S. 1503) Kinder 14 bis 17 Jahre, 0,70 €: „Kinder ab 14 Jahre und 0,70 € 21,00€ Jugendliche bis 18 Jahre“ (Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Stadt Bad Lauterberg im Harz (Gästebeitragssatzung GB-S) vom 19.12.2024, Amtsblatt für den Landkreis Göttingen Nr. 57/2024 vom 30.12.2024, S. 1503) Je Nacht: „Die Aufenthaltsdauer wird nach der Anzahl der Übernachtungen, Tagesbesuche ausgenommen, berechnet.“ (Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Stadt Bad Lauterberg im Harz (Gästebeitragssatzung GB-S) vom 19.12.2024, Amtsblatt für den Landkreis Göttingen Nr. 57/2024 vom 30.12.2024, S. 1503) Tourismusbeitrag, wer zahlt: „Beitragspflichtig sind alle in Spalte 1 der Anlage genannten selbständig tätigenden Personen und Unternehmen, denen durch den Tourismus unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile geboten werden.“ (Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Stadt Bad Lauterberg im Harz (Tourismusbeitragssatzung) vom 22.11.2017, Amtsblatt für den Landkreis Göttingen Nr. 52/2017 vom 30.11.2017) Vermieter von Ferienwohnungen und Ferienappartements, Privatvermietung: „2. Vermieter von Ferienwohnungen und Ferien- Anzahl der vorhandenen Fremdenbetten, 10,69 €“ (2. Nachtragssatzung zur Tourismusbeitragssatzung der Stadt Bad Lauterberg im Harz vom 23.11.2023 mit Anlage ab 01.01.2024, Amtsblatt für den Landkreis Göttingen Nr. 59 vom 30.11.2023, S. 1076) Hotels, Gasthöfe, Pensionen und andere Betriebe des Beherbergungsgewerbes: „1. Inhaber von Betrieben des Beherbergungs- Anzahl der vorhandenen Fremdenbetten, 16,57 €“ (2. Nachtragssatzung zur Tourismusbeitragssatzung der Stadt Bad Lauterberg im Harz vom 23.11.2023 mit Anlage ab 01.01.2024, Amtsblatt für den Landkreis Göttingen Nr. 59 vom 30.11.2023, S. 1076) Fachkliniken: „3. Fachkliniken Anzahl der vorhandenen Fremdenbetten, 1,66 €“ (2. Nachtragssatzung zur Tourismusbeitragssatzung der Stadt Bad Lauterberg im Harz vom 23.11.2023 mit Anlage ab 01.01.2024, Amtsblatt für den Landkreis Göttingen Nr. 59 vom 30.11.2023, S. 1076) Gruppenunterkünfte, insbesondere Naturfreundehäuser und Harzklubheime: „4. Inhaber von Gruppenunterkünften Anzahl der vorhandenen Fremdenbetten, 1,66 €“ (2. Nachtragssatzung zur Tourismusbeitragssatzung der Stadt Bad Lauterberg im Harz vom 23.11.2023 mit Anlage ab 01.01.2024, Amtsblatt für den Landkreis Göttingen Nr. 59 vom 30.11.2023, S. 1076) Camping- und Zeltplätze: „5. Inhaber von Camping- und Zeltplätzen Anzahl der Wohnwagen- und Zeltplätze 8,29 €“ (2. Nachtragssatzung zur Tourismusbeitragssatzung der Stadt Bad Lauterberg im Harz vom 23.11.2023 mit Anlage ab 01.01.2024, Amtsblatt für den Landkreis Göttingen Nr. 59 vom 30.11.2023, S. 1076)