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Gästebeitrag in Braunlage: was Gastgeber 2026 erheben.

Braunlage erhebt von Übernachtungsgästen einen Gästebeitrag. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.

Stand: geprüft am 14. Oktober 2026
Keine Rechts- oder Steuerberatung

Für diesen Aufenthalt erhebst du 54,60 € Gästebeitrag.

Gästebeitrag je Saison
ZeitraumNächteBetrag
Ganzjährig 7 54,60 €

Jedes zweite und weitere Kind einer Familie ist bis zum 18. Geburtstag befreit. Der Rechner nimmt an, dass alle zu einer Familie gehören.

Alle Sätze

Gästebeitrag je Person und Nacht, ganzjährig
Wer ganzjährig
Erwachsene 3,05 €
Kinder unter 7 Jahren 0,00 €
Kinder 7 bis 17 Jahre 1,70 €

Quelle: Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Stadt Braunlage (Gästebeitragssatzung) vom 15. Dezember 2023 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 27. Januar 2026, Lesefassung der Stadt, gilt ab 1. Februar 2026, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Kurtaxe im Harz Alle Orte

Orte in der Nähe

Im Kreis Goslar: Clausthal-Zellerfeld, Goslar.

Für deine Website

Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Gästebeitrag vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen

Oder nimm die Sätze als Text für deine Preis- oder Anreiseseite. Der Text lädt nichts von Keyset, setzt keine Cookies und zählt nichts. Ändert sich die Satzung, steht der neue Text hier.

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Fragen zur Kurtaxe in Braunlage

Wie hoch ist die Kurtaxe in Braunlage?

3,05 € je Erwachsenem und Nacht.

Zahlen Kinder in Braunlage Kurtaxe?

Kinder unter 7 Jahren zahlen nichts und Kinder von 7 bis 17 Jahren zahlen 1,70 €.

Wer ist in Braunlage von der Kurtaxe befreit?

Unter anderem: Menschen mit einem Grad der Behinderung von 100 sind befreit., Nahe Angehörige von Einwohnern, die unentgeltlich bei ihnen wohnen, sind befreit. und Wer nur zur Berufsausübung oder Ausbildung im Ort ist, zahlt keinen Gästebeitrag..

Was muss ich als Gastgeber in Braunlage tun?

Wer Gäste beherbergt, nimmt bei der Anreise die Gästedaten im elektronischen Meldeschein auf, zieht den Gästebeitrag ein und stellt die Gästekarte aus. Der eingezogene Gästebeitrag geht binnen drei Werktagen an die Tourist-Information; bei monatlicher Abrechnung binnen sieben Tagen nach Rechnungserhalt. Gemeldet wird über den elektronischen Meldeschein im Gästebeitragsabrechnungssystem der Stadt, das du kostenlos nutzen musst; nur bei unbilliger Härte kann die Stadt davon befreien.

Was gilt in Braunlage sonst noch?

Statt der Tagessätze können Gäste einen Jahresgästebeitrag zahlen: 91,50 € für Erwachsene, 51,00 € für Kinder und Jugendliche von 7 bis 17 Jahren. Wer Gäste beherbergt, haftet neben ihnen für Einziehung und Abführung des Gästebeitrags, auch wenn er Befreiungen zu Unrecht gewährt hat. Du musst ein tagesaktuelles Gästeverzeichnis über alle Personen führen, auch über befreite, und vier Jahre aufbewahren. Die Gästebeitragssatzung musst du für deine Gäste gut sichtbar aushängen oder auslegen. Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 70, aber unter 100 zahlen 70 % des Gästebeitrags.

Muss ich meine Ferienwohnung in Braunlage registrieren?

Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Braunlage steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).

Wo steht das in der Satzung?

Erwachsene, 3,05 €: „Für Personen nach Vollendung des 3,05 € 18. Lebensjahres“ (Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Stadt Braunlage (Gästebeitragssatzung) vom 15. Dezember 2023 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 27. Januar 2026, Lesefassung der Stadt) Kinder unter 7 Jahren, 0,00 €: „Vom Gästebeitrag sind befreit: a) Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres,“ (Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Stadt Braunlage (Gästebeitragssatzung) vom 15. Dezember 2023 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 27. Januar 2026, Lesefassung der Stadt) Kinder 7 bis 17 Jahre, 1,70 €: „Für Personen von Beginn des 7. Bis zur 1,70 € Vollendung des 18. Lebensjahres“ (Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Stadt Braunlage (Gästebeitragssatzung) vom 15. Dezember 2023 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 27. Januar 2026, Lesefassung der Stadt) Je Nacht: „Er beträgt je Übernachtung einschließlich Mehrwertsteuer“ (Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Stadt Braunlage (Gästebeitragssatzung) vom 15. Dezember 2023 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 27. Januar 2026, Lesefassung der Stadt)