Gästebeitrag in Thale: was Gastgeber 2026 erheben.
Thale erhebt von Übernachtungsgästen einen Gästebeitrag. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.
Keine Rechts- oder Steuerberatung
Für diesen Aufenthalt erhebst du 52,50 € Gästebeitrag.
| Zeitraum | Nächte | Betrag |
|---|---|---|
| Hauptsaison | 7 | 52,50 € |
Das dritte und jedes weitere Kind bis 17 Jahre einer Familie ist befreit, wenn für zwei Kinder schon der ermäßigte Beitrag gezahlt wird. Der Rechner nimmt an, dass alle zu einer Familie gehören.
Alle Sätze
| Wer | Nebensaison | Hauptsaison |
|---|---|---|
| Erwachsene | 2,00 € | 3,00 € |
| Kinder unter 6 Jahren | 0,00 € | 0,00 € |
| Kinder 6 bis 17 Jahre | 1,00 € | 1,50 € |
Quelle: Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Stadt Thale (Gästebeitragssatzung) vom 16.12.2021, THALEKURIER 01/2022 vom 25.12.2021, gilt ab 1. Januar 2022 und ein weiteres Dokument, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Kurtaxe im Harz Alle Orte
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Für deine Website
Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Gästebeitrag vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen
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Fragen zur Kurtaxe in Thale
Wie hoch ist die Kurtaxe in Thale?
Nebensaison (1. Januar bis 31. März und 1. November bis 31. Dezember): 2,00 € je Erwachsenem und Nacht; Hauptsaison (1. April bis 31. Oktober): 3,00 € je Erwachsenem und Nacht.
Zahlen Kinder in Thale Kurtaxe?
Kinder unter 6 Jahren zahlen nichts und Kinder von 6 bis 17 Jahren zahlen 1,00 € (Nebensaison) und 1,50 € (Hauptsaison).
Wer ist in Thale von der Kurtaxe befreit?
Unter anderem: Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre mit ihren Betreuern auf Klassenfahrten und gemeinnützigen Freizeiten, Besucher von Einwohnern, die in deren Haushalt aufgenommen werden, Personen, die sich zur Berufsausübung, Ausbildung oder für ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr im Ort aufhalten, Gäste aus Partnerstädten der Stadt Thale, Teilnehmer an Kongressen, Tagungen und Lehrgängen, wenn sie die Einrichtungen nicht nutzen können, Begleitpersonen von Menschen mit Merkzeichen B im Schwerbehindertenausweis und Kranke, die ihre Unterkunft nicht verlassen können, gegen ärztliches Zeugnis.
Was muss ich als Gastgeber in Thale tun?
Wer Gäste beherbergt, meldet sie an und zieht den Gästebeitrag von ihnen ein. Die Meldescheine des Vormonats samt unterzeichneter Erklärung über die eingezogenen Beiträge gehen bis zum zehnten Werktag des Monats an die Bodetal Tourismus GmbH; überwiesen wird spätestens einen Monat nach dem Beitragsbescheid der Stadt. Die Gäste füllen bei der Anreise einen Meldeschein aus; du lieferst die Meldescheine monatlich bei der Bodetal Tourismus GmbH ab, soweit sie dort nicht schon elektronisch vorliegen.
Was gilt in Thale sonst noch?
Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 zahlen gegen Ausweis die Hälfte. Die Sätze gelten für die Kernstadt Thale und die Ortsteile Allrode, Altenbrak mit Almsfeld und Wendefurth, Friedrichsbrunn, Neinstedt, Stecklenberg, Treseburg, Warnstedt, Weddersleben und Westerhausen. Du haftest für die Vollständigkeit der Meldescheine sowie für die Einziehung und Überweisung der Gästebeiträge. Auf Verlangen gibst du der Stadt oder der Bodetal Tourismus GmbH jederzeit Auskunft über Gäste, Aufenthaltsdauer und Zahlungspflicht und lässt Einsicht in deine Unterlagen zu. Die Gästebeitragssatzung muss für jeden Gast bei dir zur Einsichtnahme vorliegen.
Muss ich meine Ferienwohnung in Thale registrieren?
Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Thale steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).
Wo steht das in der Satzung?
Erwachsene, Nebensaison, 2,00 €: „in den Monaten Januar, Februar, März, November und Dezember täglich 2,00 Euro inclusive Mehrwertsteuer“ (Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Stadt Thale (Gästebeitragssatzung) vom 16.12.2021, THALEKURIER 01/2022 vom 25.12.2021) Kinder unter 6 Jahren, Nebensaison, 0,00 €: „Kinder im Alter unter 6 Jahre,“ (Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Stadt Thale (Gästebeitragssatzung) vom 16.12.2021, THALEKURIER 01/2022 vom 25.12.2021) Kinder 6 bis 17 Jahre, Nebensaison, 1,00 €: „Der Gästebeitrag wird um 50 v.H. ermäßigt für: 1. Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 17 Jahren,“ (Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Stadt Thale (Gästebeitragssatzung) vom 16.12.2021, THALEKURIER 01/2022 vom 25.12.2021) Erwachsene, Hauptsaison, 3,00 €: „sowie in den Monaten April, Mai, Juni, Juli, August, September und Oktober täglich 3,00 Euro inclusive Mehrwertsteuer“ (Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Stadt Thale (Gästebeitragssatzung) vom 16.12.2021, THALEKURIER 01/2022 vom 25.12.2021) Kinder unter 6 Jahren, Hauptsaison, 0,00 €: „Kinder im Alter unter 6 Jahre,“ (Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Stadt Thale (Gästebeitragssatzung) vom 16.12.2021, THALEKURIER 01/2022 vom 25.12.2021) Kinder 6 bis 17 Jahre, Hauptsaison, 1,50 €: „Der Gästebeitrag wird um 50 v.H. ermäßigt für: 1. Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 17 Jahren,“ (Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Stadt Thale (Gästebeitragssatzung) vom 16.12.2021, THALEKURIER 01/2022 vom 25.12.2021) Je Nacht: „An- und Abreisetag rechnen als einen Tag.“ (Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Stadt Thale (Gästebeitragssatzung) vom 16.12.2021, THALEKURIER 01/2022 vom 25.12.2021)