Gästebeitrag in Bad Grund: was Gastgeber 2026 erheben.
Bad Grund erhebt von Übernachtungsgästen einen Gästebeitrag. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.
Keine Rechts- oder Steuerberatung
Für diesen Aufenthalt erhebst du 36,75 € Gästebeitrag.
| Zeitraum | Nächte | Betrag |
|---|---|---|
| Ganzjährig | 7 | 36,75 € |
Jede vierte und jede weitere Person einer Familie ist befreit. Der Rechner nimmt an, dass alle zu einer Familie gehören.
Alle Sätze
| Wer | ganzjährig |
|---|---|
| Erwachsene | 2,10 € |
| Kinder unter 6 Jahren | 0,00 € |
| Kinder 6 bis 17 Jahre | 1,05 € |
Quelle: Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Gemeinde Bad Grund (Harz) (Gästebeitragssatzung) vom 15.12.2017 in der Fassung des 2. Nachtrags vom 02.10.2020, nichtamtliche Lesefassung der Gemeinde, gilt ab 1. Januar 2022, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Kurtaxe im Harz Alle Orte
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Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Gästebeitrag vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen
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Fragen zur Kurtaxe in Bad Grund
Wie hoch ist die Kurtaxe in Bad Grund?
2,10 € je Erwachsenem und Nacht.
Zahlen Kinder in Bad Grund Kurtaxe?
Kinder unter 6 Jahren zahlen nichts und Kinder von 6 bis 17 Jahren zahlen 1,05 €.
Wer ist in Bad Grund von der Kurtaxe befreit?
Unter anderem: Menschen mit einer Minderung der Erwerbstätigkeit von 100 v. H., Begleitpersonen von Menschen mit 100 v. H., die laut Ausweis völlig auf ständige Begleitung angewiesen sind (Merkzeichen B), Bettlägerige Kranke und Personen, die die Einrichtungen des Ortes nicht nutzen können, Verwandte von Einwohnern mit Hauptwohnung im Erholungsgebiet, die ohne Entgelt aus familiären Gründen zu Besuch sind und in den Haushalt aufgenommen werden, Personen, die sich nur zur Berufsausübung im Ort aufhalten und Teilnehmer an von der Gemeinde anerkannten Kongressen, Tagungen und Lehrgängen, wenn sie die Einrichtungen des Ortes nicht nutzen können.
Was muss ich als Gastgeber in Bad Grund tun?
Wer Gäste beherbergt, händigt ihnen innerhalb von 24 Stunden nach der Anreise die ausgefüllte Gästekarte aus. Abgeführt wird innerhalb einer Woche, nachdem die Gästebeitragsstelle die Rechnung bekannt gegeben hat; für rechtzeitige Einziehung und vollständige Ablieferung haftest du. Deine Gäste meldest du innerhalb von 7 Tagen nach der Anreise der Gästebeitragsstelle.
Was gilt in Bad Grund sonst noch?
Der Gästebeitrag gilt in Zone I und Zone II mit demselben Satz. Die Satzung gilt für die Ortschaft Bergstadt Bad Grund (Harz) und den Bereich des Campingplatzes Hübichalm in Gittelde. Menschen mit einer Minderung der Erwerbstätigkeit von 70 bis unter 100 v. H. zahlen nur die Hälfte. Wer eine Zweitwohnung oder einen Dauerstellplatz hat, zahlt unabhängig von der Dauer seiner Aufenthalte einen Jahresgästebeitrag. Der Jahresgästebeitrag beträgt 63,00 € je Person ab 18 Jahren. Mit der Gästekarte können deine Gäste den Nahverkehr im Harz über das Harzer Urlaubs-Ticket (HATIX) kostenlos nutzen. Die Meldevordrucke bewahrst du vier Jahre auf. Bei vorzeitiger Abreise wird der zu viel gezahlte Gästebeitrag auf Antrag gegen Rückgabe der Gästekarte erstattet.
Muss ich meine Ferienwohnung in Bad Grund registrieren?
Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Bad Grund steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).
Wo steht das in der Satzung?
Erwachsene, 2,10 €: „ab dem 01.01.2022 für Einzelpersonen oder für Personen einer Familie nach Vollendung des 18. Lebensjahres je 2,10 €.“ (Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Gemeinde Bad Grund (Harz) (Gästebeitragssatzung) vom 15.12.2017 in der Fassung des 2. Nachtrags vom 02.10.2020, nichtamtliche Lesefassung der Gemeinde) Kinder unter 6 Jahren, 0,00 €: „Vom Gästebeitrag sind befreit: 1. Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres,“ (Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Gemeinde Bad Grund (Harz) (Gästebeitragssatzung) vom 15.12.2017 in der Fassung des 2. Nachtrags vom 02.10.2020, nichtamtliche Lesefassung der Gemeinde) Kinder 6 bis 17 Jahre, 1,05 €: „Kinder vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres werden zu 50 % des maßgeblichen Beitragsatzes nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 herangezogen.“ (Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Gemeinde Bad Grund (Harz) (Gästebeitragssatzung) vom 15.12.2017 in der Fassung des 2. Nachtrags vom 02.10.2020, nichtamtliche Lesefassung der Gemeinde) Je Nacht: „Die Dauer des Aufenthaltes wird nach der Anzahl der Übernachtungen berechnet.“ (Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Gemeinde Bad Grund (Harz) (Gästebeitragssatzung) vom 15.12.2017 in der Fassung des 2. Nachtrags vom 02.10.2020, nichtamtliche Lesefassung der Gemeinde)