Gästebeitrag in Clausthal-Zellerfeld: was Gastgeber 2026 erheben.
Clausthal-Zellerfeld erhebt von Übernachtungsgästen einen Gästebeitrag. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.
Keine Rechts- oder Steuerberatung
Für diesen Aufenthalt erhebst du 53,55 € Gästebeitrag.
| Zeitraum | Nächte | Betrag |
|---|---|---|
| Ganzjährig | 7 | 53,55 € |
Jedes dritte und weitere beitragspflichtige Kind einer Familie oder eines Alleinerziehenden ist befreit. Der Rechner nimmt an, dass alle zu einer Familie gehören.
Alle Sätze
| Wer | ganzjährig |
|---|---|
| Erwachsene | 3,00 € |
| Kinder unter 6 Jahren | 0,00 € |
| Kinder 6 bis 17 Jahre | 1,65 € |
Quelle: Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages der Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld (Gästebeitragssatzung, GBS) in der Fassung der 5. Änderungssatzung vom 04.12.2025, nichtamtliche Lesefassung der Kurbetriebsgesellschaft „Die Oberharzer“, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Kurtaxe im Harz Alle Orte
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Fragen zur Kurtaxe in Clausthal-Zellerfeld
Wie hoch ist die Kurtaxe in Clausthal-Zellerfeld?
3,00 € je Erwachsenem und Nacht.
Zahlen Kinder in Clausthal-Zellerfeld Kurtaxe?
Kinder unter 6 Jahren zahlen nichts und Kinder von 6 bis 17 Jahren zahlen 1,65 €.
Wer ist in Clausthal-Zellerfeld von der Kurtaxe befreit?
Unter anderem: Nahe Angehörige von Einwohnern, die unentgeltlich bei ihnen wohnen, Personen, die sich ausschließlich zum Schulbesuch, zur Berufsausübung, im Bundesfreiwilligendienst oder zur Berufsausbildung im Ort aufhalten, Bettlägerig Kranke und andere Personen, die wegen ihres Gesundheitszustands die Tourismuseinrichtungen nicht nutzen können und Auf Antrag Teilnehmer an Tagungen, Kongressen und Lehrgängen, die mit der Berufsausübung zusammenhängen.
Was muss ich als Gastgeber in Clausthal-Zellerfeld tun?
Wer Gäste beherbergt, zieht den Gästebeitrag bei der Anreise ein und stellt die Gästekarte aus. Der eingezogene Gästebeitrag wird binnen sieben Tagen nach dem Abgabenbescheid an die Kurbetriebsgesellschaft „Die Oberharzer“ abgeführt. Du nimmst die Gästedaten spätestens bei der Anreise im elektronischen Melde- und Gästekartenverfahren auf und übermittelst sie an die Kurbetriebsgesellschaft; ohne dieses Verfahren meldest du die Gäste mit dem amtlichen Meldeschein binnen einer Woche in der Tourist-Information an.
Was gilt in Clausthal-Zellerfeld sonst noch?
Die Satzung gilt für das gesamte Stadtgebiet, zu dem auch Altenau und Schulenberg gehören. Außerhalb des staatlich anerkannten Kurortsteils zahlt nur, wer zu Heil-, Kur- oder Erholungszwecken Unterkunft nimmt. Du musst den Beginn deiner Vermietertätigkeit unverzüglich der Kurbetriebsgesellschaft „Die Oberharzer“ oder der örtlichen Tourist-Information anzeigen. Du haftest neben dem Gast für die rechtzeitige Einziehung und vollständige Ablieferung, auch wenn du Befreiungen zu Unrecht gewährt hast. Du führst für jedes Kalenderjahr ein tagesaktuelles Gästeverzeichnis über alle Gäste, auch befreite, und bewahrst es vier Jahre auf. Die Satzung musst du für deine Gäste sichtbar auslegen. Statt der Tagessätze können Gäste einen Jahresgästebeitrag zahlen: 108,00 € für Erwachsene, 59,40 € für Kinder und Jugendliche.
Muss ich meine Ferienwohnung in Clausthal-Zellerfeld registrieren?
Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Clausthal-Zellerfeld steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).
Wo steht das in der Satzung?
Erwachsene, 3,00 €: „Erwachsene 3,00 €“ (Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages der Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld (Gästebeitragssatzung, GBS) in der Fassung der 5. Änderungssatzung vom 04.12.2025, nichtamtliche Lesefassung der Kurbetriebsgesellschaft „Die Oberharzer“) Kinder unter 6 Jahren, 0,00 €: „Kinder bis zum Alter von 5 Jahren,“ (Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages der Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld (Gästebeitragssatzung, GBS) in der Fassung der 5. Änderungssatzung vom 04.12.2025, nichtamtliche Lesefassung der Kurbetriebsgesellschaft „Die Oberharzer“) Kinder 6 bis 17 Jahre, 1,65 €: „Kinder ab 6 Jahren und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren 1,65 €“ (Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages der Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld (Gästebeitragssatzung, GBS) in der Fassung der 5. Änderungssatzung vom 04.12.2025, nichtamtliche Lesefassung der Kurbetriebsgesellschaft „Die Oberharzer“) Je Nacht: „Der Gästebeitrag wird nach der Dauer des Aufenthaltes im Erhebungsgebiet bemessen und beträgt pro Person und Übernachtung (einschließlich Umsatzsteuer)“ (Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages der Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld (Gästebeitragssatzung, GBS) in der Fassung der 5. Änderungssatzung vom 04.12.2025, nichtamtliche Lesefassung der Kurbetriebsgesellschaft „Die Oberharzer“)