Gästebeitrag in Bad Sachsa: was Gastgeber 2026 erheben.
Bad Sachsa erhebt von Übernachtungsgästen einen Gästebeitrag. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.
Keine Rechts- oder Steuerberatung
Für diesen Aufenthalt erhebst du 59,15 € Gästebeitrag.
| Zeitraum | Nächte | Betrag |
|---|---|---|
| Ganzjährig | 7 | 59,15 € |
Alle Sätze
| Wer | ganzjährig |
|---|---|
| Erwachsene | 3,25 € |
| Kinder unter 6 Jahren | 0,00 € |
| Kinder 6 bis 17 Jahre | 1,95 € |
| Wer | ganzjährig |
|---|---|
| Erwachsene | 1,95 € |
| Kinder unter 6 Jahren | 0,00 € |
| Kinder 6 bis 17 Jahre | 1,30 € |
Quelle: Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages (Gästebeitragssatzung) der Stadt Bad Sachsa, Ratsbeschluss vom 26.06.2025, in Kraft ab 01.01.2026, gilt ab 1. Januar 2026 und ein weiteres Dokument, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Kurtaxe im Harz Alle Orte
Tourismusbeitrag für Vermieter
Neben der Kurtaxe deiner Gäste zahlst du in Bad Sachsa als Vermieter selbst einen Tourismusbeitrag: Privatzimmer und Ferienwohnungen, 6,45 € je Fremdenbett im Jahr.
Für deine Vermietung zahlst du 25,80 € Tourismusbeitrag im Jahr.
6,45 € je Fremdenbett im Jahr.
Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.
| Vermietung | Im Jahr |
|---|---|
| Privatzimmer und Ferienwohnungen | 6,45 € je Fremdenbett |
| Hotels, Hotels garni und Pensionen | 13,27 € je Fremdenbett |
| Jugendgästehäuser und Gruppenhäuser | 3,93 € je Fremdenbett |
| Wohnmobilstellplätze | 3,27 € je Stellplatz |
Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung?
Orte in der Nähe
Im Kreis Göttingen: Bad Grund, Bad Lauterberg im Harz.
Für deine Website
Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Gästebeitrag vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen
Oder nimm die Sätze als Text für deine Preis- oder Anreiseseite. Der Text lädt nichts von Keyset, setzt keine Cookies und zählt nichts. Ändert sich die Satzung, steht der neue Text hier.
Deine eigene Buchungsseite.
Mit Keyset buchen Gäste direkt bei dir, zahlen mit Karte, und das Geld geht auf dein eigenes Konto, ohne Provision.
Fragen zur Kurtaxe in Bad Sachsa
Wie hoch ist die Kurtaxe in Bad Sachsa?
Gästegebiet I (Gästegebiet I ist das ganze Stadtgebiet ohne die Ortsteile Steina, Tettenborn und Neuhof): 3,25 € je Erwachsenem und Nacht. Gästegebiet II (Gästegebiet II sind die Ortsteile Steina, Neuhof und Tettenborn): 1,95 € je Erwachsenem und Nacht.
Zahlen Kinder in Bad Sachsa Kurtaxe?
Gästegebiet I: Kinder unter 6 Jahren zahlen nichts und Kinder von 6 bis 17 Jahren zahlen 1,95 €. Gästegebiet II: Kinder unter 6 Jahren zahlen nichts und Kinder von 6 bis 17 Jahren zahlen 1,30 €.
Wer ist in Bad Sachsa von der Kurtaxe befreit?
Unter anderem: Menschen mit einem Grad der Behinderung von 100, Die Begleitperson eines solchen Menschen, wenn der Ausweis die Mitnahme einer Begleitperson vorsieht, Besucher von Einwohnern oder Beschäftigten, die unentgeltlich bei ihnen wohnen, Personen, die sich zum Schulbesuch oder zur Ausbildung im Ort aufhalten, Gäste, die in einem Kalenderjahr schon für mindestens 30 Tage Gästebeitrag gezahlt haben, für alle weiteren Tage dieses Jahres, Personen, die sich nur zur Berufsausübung im Ort aufhalten und Bettlägerige Kranke, die die Tourismuseinrichtungen nicht nutzen können.
Was muss ich als Gastgeber in Bad Sachsa tun?
Wer Gäste beherbergt, zieht den Gästebeitrag für die gesamte Aufenthaltsdauer ein und stellt die Gästekarte aus. Der eingezogene Gästebeitrag geht binnen zwei Wochen nach der Rechnung der Stadt an die Stadt. Die Gästedaten nimmst du innerhalb von 24 Stunden nach der Ankunft im elektronischen Meldeschein der Stadt auf.
Was gilt in Bad Sachsa sonst noch?
Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 70, aber unter 100 zahlen die Hälfte. Auch außerhalb des staatlich anerkannten Kurortgebiets zahlt, wer dort zu Heil-, Kur- oder Erholungszwecken Unterkunft nimmt. Befreite und nicht beitragspflichtige Gäste musst du trotzdem anmelden, soweit es um Schwerbehinderte, ihre Begleitpersonen, Kinder bis 5 Jahre, Berufsreisende und Kranke geht. Du haftest für die rechtzeitige Einziehung und vollständige Ablieferung des Gästebeitrags. Du führst ein tagesaktuelles Gästeverzeichnis über alle Gäste, auch befreite, und bewahrst es ein Jahr auf. Die Gästebeitragssatzung musst du für deine Gäste gut sichtbar aushängen oder auslegen. Das elektronische Gästebeitragsabrechnungssystem der Tourist-Information ist kostenlos und von dir zu nutzen; nur bei unbilliger Härte kann die Tourist-Information befreien.
Was kostet der Tourismusbeitrag in Bad Sachsa für Vermieter?
Privatzimmer und Ferienwohnungen: 6,45 € je Fremdenbett im Jahr, bei 4 Fremdenbetten 25,80 €. Hotels, Hotels garni und Pensionen: 13,27 € je Fremdenbett im Jahr. Jugendgästehäuser und Gruppenhäuser: 3,93 € je Fremdenbett im Jahr. Wohnmobilstellplätze: 3,27 € je Stellplatz im Jahr. Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.
Wer zahlt in Bad Sachsa den Tourismusbeitrag?
Zahlen musst du, wenn du selbstständig tätig bist und dir der Tourismus in Bad Sachsa unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile bietet; die Anlage nennt Vermieter von Ferienwohnungen und Privatzimmern ausdrücklich.
Was gilt für den Tourismusbeitrag sonst noch?
Du meldest der Stadt die Aufnahme deiner Tätigkeit und die Angaben für die Berechnung auf dem Vordruck der Stadt. Der Beitrag und die Vorausleistungen sind einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids fällig. Das Beherbergungsgewerbe teilt die Anlage in vier Gruppen: Hotels, Hotels garni und Pensionen, Privatzimmer und Ferienwohnungen, Jugendgästehäuser und Gruppenhäuser sowie Wohnmobilstellplätze. Gezählt werden die Betten, die du zur Beherbergung gegen Entgelt zur Verfügung hältst. Der Beitrag ergibt sich, indem die Zahl der Maßstabseinheiten mit dem Beitrag je Einheit multipliziert wird. Maßgebend sind die Verhältnisse am 1. Juli des Jahres, für das der Beitrag erhoben wird. Beginnt oder endet deine Tätigkeit im Laufe eines Jahres, zahlst du für jeden vollen Monat ein Zwölftel des Beitrags. Die Stadt kann schon im laufenden Jahr Vorausleistungen bis zur voraussichtlichen Höhe des Beitrags erheben. Der Beitrag wird für das ganze Stadtgebiet erhoben, auch für die Ortsteile Steina, Tettenborn und Neuhof, die nicht als Kurort anerkannt sind.
Muss ich meine Ferienwohnung in Bad Sachsa registrieren?
Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Bad Sachsa steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).
Wo steht das in der Satzung?
Gästegebiet I, Gebiet: „Das Gästegebiet I umfasst das gesamte Gebiet der Stadt Bad Sachsa mit Ausnahme der Ortsteile Steina, Tettenborn und Neuhof.“ (Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages (Gästebeitragssatzung) der Stadt Bad Sachsa, Ratsbeschluss vom 26.06.2025, in Kraft ab 01.01.2026) Erwachsene, Gästegebiet I, 3,25 €: „je Erwachsenen ab 18 Jahre a) im Gästegebiet I 3,25 €“ (Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages (Gästebeitragssatzung) der Stadt Bad Sachsa, Ratsbeschluss vom 26.06.2025, in Kraft ab 01.01.2026) Kinder unter 6 Jahren, Gästegebiet I, 0,00 €: „Kinder bis einschließlich 5 Jahre,“ (Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages (Gästebeitragssatzung) der Stadt Bad Sachsa, Ratsbeschluss vom 26.06.2025, in Kraft ab 01.01.2026) Kinder 6 bis 17 Jahre, Gästegebiet I, 1,95 €: „je Erwachsenen ab 18 Jahre a) im Gästegebiet I 3,25 € b) im Gästegebiet II 1,95 €. (3) Der Tagesgästebeitrag einschließlich Umsatzsteuer beträgt pro Übernachtung je Kind und Jugendlichen ab 6 Jahre a) im Gästegebiet I 1,95 €“ (Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages (Gästebeitragssatzung) der Stadt Bad Sachsa, Ratsbeschluss vom 26.06.2025, in Kraft ab 01.01.2026) Gästegebiet II, Gebiet: „Das Gästegebiet II umfasst das gesamte Gebiet der Ortsteile Steina, Neuhof und Tettenborn.“ (Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages (Gästebeitragssatzung) der Stadt Bad Sachsa, Ratsbeschluss vom 26.06.2025, in Kraft ab 01.01.2026) Erwachsene, Gästegebiet II, 1,95 €: „b) im Gästegebiet II 1,95 €.“ (Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages (Gästebeitragssatzung) der Stadt Bad Sachsa, Ratsbeschluss vom 26.06.2025, in Kraft ab 01.01.2026) Kinder unter 6 Jahren, Gästegebiet II, 0,00 €: „Kinder bis einschließlich 5 Jahre,“ (Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages (Gästebeitragssatzung) der Stadt Bad Sachsa, Ratsbeschluss vom 26.06.2025, in Kraft ab 01.01.2026) Kinder 6 bis 17 Jahre, Gästegebiet II, 1,30 €: „je Erwachsenen ab 18 Jahre a) im Gästegebiet I 3,25 € b) im Gästegebiet II 1,95 €. (3) Der Tagesgästebeitrag einschließlich Umsatzsteuer beträgt pro Übernachtung je Kind und Jugendlichen ab 6 Jahre a) im Gästegebiet I 1,95 € b) im Gästegebiet II 1,30 €.“ (Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages (Gästebeitragssatzung) der Stadt Bad Sachsa, Ratsbeschluss vom 26.06.2025, in Kraft ab 01.01.2026) Je Nacht: „Die Dauer des Aufenthalts wird nach der Anzahl der Übernachtungen berechnet.“ (Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages (Gästebeitragssatzung) der Stadt Bad Sachsa, Ratsbeschluss vom 26.06.2025, in Kraft ab 01.01.2026) Tourismusbeitrag, wer zahlt: „Beitragspflichtig sind alle selbständig tätigen Personen und Unternehmen, denen durch den Tourismus im Erhebungsgebiet nach § 1 Absatz 1 unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile geboten werden.“ (Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages (Tourismusbeitragssatzung) der Stadt Bad Sachsa vom 18.09.2025, in Kraft ab 01.01.2026) Privatzimmer und Ferienwohnungen: „6,45 € je Fremdenbett“ (Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages (Tourismusbeitragssatzung) der Stadt Bad Sachsa vom 18.09.2025, in Kraft ab 01.01.2026) Hotels, Hotels garni und Pensionen: „13,27 € je Fremdenbett“ (Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages (Tourismusbeitragssatzung) der Stadt Bad Sachsa vom 18.09.2025, in Kraft ab 01.01.2026) Jugendgästehäuser und Gruppenhäuser: „3,93 € je Fremdenbett“ (Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages (Tourismusbeitragssatzung) der Stadt Bad Sachsa vom 18.09.2025, in Kraft ab 01.01.2026) Wohnmobilstellplätze: „3,27 € je Stellplatz“ (Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages (Tourismusbeitragssatzung) der Stadt Bad Sachsa vom 18.09.2025, in Kraft ab 01.01.2026)