Gästebeitrag in Ilsenburg: was Gastgeber 2026 erheben.
Ilsenburg erhebt von Übernachtungsgästen einen Gästebeitrag. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.
Keine Rechts- oder Steuerberatung
Für diesen Aufenthalt erhebst du 35,00 € Gästebeitrag.
| Zeitraum | Nächte | Betrag |
|---|---|---|
| Ganzjährig | 7 | 35,00 € |
Alle Sätze
| Wer | ganzjährig |
|---|---|
| Ab 16 Jahren | 2,50 € |
| Kinder unter 16 Jahren | 0,00 € |
Quelle: Lesefassung der Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages im Gebiet der Stadt Ilsenburg (Harz) vom 12.02.2025 mit der 1. Änderung vom 04.12.2025, gilt ab 6. Dezember 2025 und ein weiteres Dokument, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Kurtaxe im Harz Alle Orte
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Im Kreis Harz: Oberharz am Brocken, Thale, Wernigerode.
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Fragen zur Kurtaxe in Ilsenburg
Wie hoch ist die Kurtaxe in Ilsenburg?
2,50 € je Erwachsenem und Nacht.
Zahlen Kinder in Ilsenburg Kurtaxe?
Kinder unter 16 Jahren zahlen nichts und ab 16 Jahren gilt der Satz für Erwachsene.
Wer ist in Ilsenburg von der Kurtaxe befreit?
Unter anderem: Teilnehmer an Schulfahrten, Schüler, Studenten und Auszubildende, die sich zu Schul- und Ausbildungszwecken im Ort aufhalten, Menschen mit einem Grad der Behinderung von 100 und ihre Begleitperson, wenn der Ausweis ständige Begleitung vorsieht, Erkrankte Personen, die ihre Unterkunft nicht verlassen können, wenn sie das mit einem ärztlichen Zeugnis nachweisen, Personen, die sich nur zur Berufsausübung im Ort aufhalten und Besucher von Einwohnern mit Hauptwohnung, die zu anderen als touristischen Zwecken kommen und unentgeltlich aufgenommen werden.
Was muss ich als Gastgeber in Ilsenburg tun?
Wer Gäste gegen Entgelt beherbergt, teilt das der Stadt mit und zieht den fälligen Gästebeitrag von den Gästen ein. Die Abrechnung des Vormonats mit der Summe der eingezogenen Beiträge geht bis zum 15. Werktag eines Monats an die Stadt; auch ohne Gäste meldest du null. Gemeldet wird digital über das Gästebeitragsabrechnungssystem der Stadt; handschriftliche Vordrucke gibt es nur in Ausnahmefällen nach Absprache.
Was gilt in Ilsenburg sonst noch?
Der Gästebeitrag gilt im gesamten Stadtgebiet einschließlich der Ortsteile Darlingerode und Drübeck. Der Satz von 2,50 € enthält die Umsatzsteuer und den Beitrag für das Harzer Urlaubs-Ticket (HATIX). Schüler, Studenten und Auszubildende ab 16 bis unter 25 Jahren sowie Menschen mit einem Grad der Behinderung unter 100 zahlen die Hälfte; treffen mehrere Gründe zusammen, gibt es nur eine Ermäßigung. Wer einen Nebenwohnsitz hat oder einen Campingplatz, ein Wochenendhaus oder Ähnliches nutzt, zahlt statt der Nächte eine Jahrespauschale in Höhe des 30fachen Übernachtungssatzes. Der Gästebeitrag wird für den ganzen Aufenthalt am ersten Aufenthaltstag fällig. Das Harzer Urlaubs-Ticket (HATIX) gibt es für die Zeit, für die der Gast den Gästebeitrag zahlt. Die Satzung musst du deinen Gästen zugänglich machen, zum Beispiel durch Aushang oder Auslegung in der Unterkunft. Auf Verlangen der Stadt gibst du Auskunft über Zahl, Aufenthaltsdauer und Zahlungspflicht deiner Gäste. Die Satzung gilt in der Fassung der 1. Änderung, die am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft getreten ist.
Muss ich meine Ferienwohnung in Ilsenburg registrieren?
Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Ilsenburg steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).
Wo steht das in der Satzung?
Erwachsene, 2,50 €: „Der Gästebeitrag beträgt pro Übernachtung 2,50 Euro einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer und dem Beitrag für das HATIX-Ticket.“ (Lesefassung der Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages im Gebiet der Stadt Ilsenburg (Harz) vom 12.02.2025 mit der 1. Änderung vom 04.12.2025) Kinder unter 16 Jahren, 0,00 €: „Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres,“ (Lesefassung der Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages im Gebiet der Stadt Ilsenburg (Harz) vom 12.02.2025 mit der 1. Änderung vom 04.12.2025) Je Nacht: „Anreise- und Abreisetag gelten für die Berechnung des Gästebeitrages zusammen als ein Tag.“ (Lesefassung der Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages im Gebiet der Stadt Ilsenburg (Harz) vom 12.02.2025 mit der 1. Änderung vom 04.12.2025)