Kurtaxe in Oberharz am Brocken: was Gastgeber 2026 erheben.
Oberharz am Brocken erhebt von Übernachtungsgästen eine Kurtaxe. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.
Keine Rechts- oder Steuerberatung
Für diesen Aufenthalt erhebst du 35,00 € Kurtaxe.
| Zeitraum | Nächte | Betrag |
|---|---|---|
| Ganzjährig | 7 | 35,00 € |
Alle Sätze
| Wer | ganzjährig |
|---|---|
| Ab 16 Jahren | 2,50 € |
| Kinder unter 16 Jahren | 0,00 € |
Quelle: Satzung zur Erhebung einer Kurtaxe in der Stadt Oberharz am Brocken in der Fassung der 4. Änderung vom 12.03.2026, Lesefassung der Stadt, gilt ab 1. April 2026, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Kurtaxe im Harz Alle Orte
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Fragen zur Kurtaxe in Oberharz am Brocken
Wie hoch ist die Kurtaxe in Oberharz am Brocken?
2,50 € je Erwachsenem und Nacht.
Zahlen Kinder in Oberharz am Brocken Kurtaxe?
Kinder unter 16 Jahren zahlen nichts und ab 16 Jahren gilt der Satz für Erwachsene.
Wer ist in Oberharz am Brocken von der Kurtaxe befreit?
Unter anderem: Personen, die nur zur Berufsausübung oder Berufsausbildung im Ort sind, zahlen nichts., Menschen mit einem Grad der Behinderung von 100 und ihre Begleitperson zahlen nichts, wenn der Ausweis ständige Begleitung ausweist. und Bettlägerige Kranke und Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Einrichtungen nutzen können, zahlen nichts; das musst du nachweisen lassen..
Was muss ich als Gastgeber in Oberharz am Brocken tun?
Wer Gäste gegen Entgelt beherbergt, meldet das dem Tourismusbetrieb der Stadt und zieht die Kurtaxe von den Gästen ein. Gewerbliche Vermieter führen die Kurtaxe bis zum 15. des Folgemonats ab, private Vermieter bis zum 15. Tag nach Quartalsende. Gemeldet und abgerechnet wird mit den Vordrucken des Tourismusbetriebs oder über dessen digitales System, das digitale Meldeschein und Gästekarte spätestens bei der Anreise ausstellt.
Was gilt in Oberharz am Brocken sonst noch?
Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 zahlen 1,50 € je Nacht. Drei Flurstücke in Elend (Flur 3) gehören nicht zum Erhebungsgebiet; dort gilt diese Satzung nicht. Gäste haben Anspruch auf eine Gästekarte, die du als Vermieter ausstellst, entweder haptisch im Urlauber-Ticketheft oder digital. Zweitwohnungsinhaber und Dauercamper zahlen statt der Nächte eine Jahreskurtaxe, 60,00 € für Personen ab 15 Jahren. Bei vorzeitiger Abreise wird die Kurtaxe auf Antrag erstattet; der Anspruch erlischt einen Monat nach der Abreise. Du musst die Satzung und die Information über die Gästekarte deinen Gästen zugänglich machen, zum Beispiel per Aushang oder in der Buchungsbestätigung.
Muss ich meine Ferienwohnung in Oberharz am Brocken registrieren?
Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Oberharz am Brocken steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).
Wo steht das in der Satzung?
Erwachsene, 2,50 €: „Die Kurtaxe beträgt pro Übernachtung/Zahlungspflichtigen 2,50 EUR inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer“ (Satzung zur Erhebung einer Kurtaxe in der Stadt Oberharz am Brocken in der Fassung der 4. Änderung vom 12.03.2026, Lesefassung der Stadt) Kinder unter 16 Jahren, 0,00 €: „1. Kinder bis zum 16.Geburtstag.“ (Satzung zur Erhebung einer Kurtaxe in der Stadt Oberharz am Brocken in der Fassung der 4. Änderung vom 12.03.2026, Lesefassung der Stadt) Je Nacht: „Die Dauer des Aufenthaltes wird nach der Anzahl der Übernachtungen berechnet, dabei zählen An- und Abreise als ein Tag.“ (Satzung zur Erhebung einer Kurtaxe in der Stadt Oberharz am Brocken in der Fassung der 4. Änderung vom 12.03.2026, Lesefassung der Stadt)