Beherbergungsteuer in Trier: was Gastgeber 2026 wissen müssen.
Trier erhebt eine Beherbergungsteuer: 4 % vom Übernachtungspreis mit Mehrwertsteuer. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.
Keine Rechts- oder Steuerberatung
Für diesen Aufenthalt fallen an 28,00 € Beherbergungsteuer.
4 % vom Übernachtungspreis mit Mehrwertsteuer.
Gezählt werden höchstens sieben zusammenhängende Übernachtungen im selben Betrieb.
Woher die Zahlen kommen
Quelle: Satzung über die Erhebung einer Beherbergungsteuer für Übernachtungen in der Stadt Trier vom 17.10.2017 in der Fassung der Änderungssatzung vom 17.04.2026, Stadt Trier, gilt ab 1. Juli 2026; Beherbergungsteuer, Stadt Trier, gilt ab 1. Juli 2026; abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung?
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Fragen zur Beherbergungsteuer in Trier
Wie hoch ist die Beherbergungsteuer in Trier?
4 % vom Übernachtungspreis mit Mehrwertsteuer, ab 1. Juli 2027 4,5 % vom Übernachtungspreis mit Mehrwertsteuer. Die Steuer bemisst sich am Betrag, den der Gast für die Beherbergung aufwendet, einschließlich Mehrwertsteuer; Verpflegung, Parkplatz und andere Nebenleistungen zählen nicht dazu.
Steigt die Beherbergungsteuer in Trier?
Ja, ab 1. Juli 2027 auf 4,5 % vom Übernachtungspreis mit Mehrwertsteuer. Das hat der Stadtrat der Stadt Trier am 16. April 2026 beschlossen.
Wer zahlt in Trier keine Beherbergungsteuer?
Beherbergungen, die einen Wohnsitz im Sinne des Melderechts begründen, werden nicht besteuert.
Was muss ich als Gastgeber in Trier tun?
Die Steuer schuldest du als Vermieter selbst. Die Stadt setzt die Steuer für das Quartal per Bescheid fest; sie ist einen Monat nach dessen Bekanntgabe an die Stadtkasse fällig. Du gibst vierteljährlich bis zum 10. Tag nach Quartalsende eine Erklärung ab, mit der Zahl aller Übernachtungen und der Zahl der steuerpflichtigen Übernachtungen.
Was gilt in Trier sonst noch?
Gezählt werden höchstens sieben zusammenhängende Übernachtungen im selben Betrieb. Auf den Grund des Aufenthalts kommt es nicht an, berufliche Übernachtungen sind also steuerpflichtig.
Muss ich meine Ferienwohnung in Trier registrieren?
Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Trier steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).
Wo steht das in der Satzung?
Satz, 4 %: „Die Beherbergungsteuer beträgt 4,0 vom Hundert der Bemessungsgrundlage.“ (Satzung über die Erhebung einer Beherbergungsteuer für Übernachtungen in der Stadt Trier vom 17.10.2017 in der Fassung der Änderungssatzung vom 17.04.2026, Stadt Trier) Neuer Satz, 4,5 %: „ab dem 01.07.2027 : 4,5% der Bemessungsgrundlage“ (Beherbergungsteuer, Stadt Trier) Ab 1. Juli 2027: „Mit Beschluss des Stadtrates der Stadt Trier vom 16.04.2026 wurde der Steuersatz zum 01.07.2026 auf 4% und zum 01.07.2027 auf 4,5% erhöht.“ (Beherbergungsteuer, Stadt Trier) Bemessung: „Bemessungsgrundlage ist der vom Gast für die Beherbergung aufgewendete Betrag (einschließlich Mehrwertsteuer), nicht hinzuzuziehen sind Nebenleistungen wie z.B. Verpflegung, Parkplatz oder Sonstiges.“ (Satzung über die Erhebung einer Beherbergungsteuer für Übernachtungen in der Stadt Trier vom 17.10.2017 in der Fassung der Änderungssatzung vom 17.04.2026, Stadt Trier) Höchstens 7: „Sollte ein Übernachtungsgast mehr als 7 zusammenhängende Übernachtungen im selben Beherbergungsbetrieb verbringen, sind die weiteren Übernachtungen nicht steuerpflichtig.“ (Satzung über die Erhebung einer Beherbergungsteuer für Übernachtungen in der Stadt Trier vom 17.10.2017 in der Fassung der Änderungssatzung vom 17.04.2026, Stadt Trier)