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Kulturförderabgabe (Übernachtungssteuer) in Köln: was Gastgeber 2026 wissen müssen.

Köln erhebt eine Kulturförderabgabe (Übernachtungssteuer): 5 % vom Übernachtungspreis mit Mehrwertsteuer. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.

Stand: geprüft am 14. Oktober 2026
Keine Rechts- oder Steuerberatung
€

Für diesen Aufenthalt fallen an 35,00 € Kulturförderabgabe (Übernachtungssteuer).

5 % vom Übernachtungspreis mit Mehrwertsteuer.

Woher die Zahlen kommen

Quelle: Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe im Gebiet der Stadt Köln vom 18.11.2014 (Übernachtungssteuer) in der Fassung der 4. Änderungssatzung vom 29. Februar 2024, Stadt Köln, gilt ab 1. Juli 2024; abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung?

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Fragen zur Kulturförderabgabe (Übernachtungssteuer) in Köln

Wie hoch ist die Kulturförderabgabe (Übernachtungssteuer) in Köln?

5 % vom Übernachtungspreis mit Mehrwertsteuer. Die Steuer bemisst sich am Betrag, den der Gast für die Beherbergung aufwendet, einschließlich Umsatzsteuer.

Wer zahlt in Köln keine Kulturförderabgabe (Übernachtungssteuer)?

Wer unter der Anschrift der Unterkunft mit Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet ist, zahlt keine Übernachtungssteuer. Schülerreisen, die die Schulleitung genehmigt hat und die von Lehrkräften begleitet werden, sind befreit. Wer für eine zwingend notwendige medizinische Behandlung in Köln übernachtet, wird auf Antrag nachträglich befreit, bei medizinischer Notwendigkeit auch die Begleitperson. Du musst die Steuer nicht einziehen, wenn der Gast mit dem amtlichen Vordruck erklärt und belegt, dass die Übernachtung den Grundbedarf Wohnen deckt.

Was muss ich als Gastgeber in Köln tun?

Der Gast schuldet die Steuer; du ziehst sie als Vermieter bei ihm ein und führst sie an die Stadt ab. Die Steuer zahlst du vierteljährlich bis zum 30. Tag nach Ablauf des Quartals an die Stadtkasse. Die Steueranmeldung gibst du vierteljährlich bis zum 15. Tag nach Ablauf des Quartals beim Steueramt ab und berechnest die Steuer dabei selbst.

Was gilt in Köln sonst noch?

Bei einem ununterbrochenen Aufenthalt in derselben Unterkunft wird die Steuer höchstens für sechs Monate erhoben. Berufliche Übernachtungen sind steuerpflichtig; die frühere Ausnahme gilt nur noch für ununterbrochene Aufenthalte, die vor dem 1. Juli 2024 begonnen haben. Lässt sich die Rechnung ausnahmsweise nicht in Übernachtung und Verpflegung aufteilen, ziehst du bei Pauschalpreisen je Gast 7 € für das Frühstück und je 10 € für Mittag- und Abendessen ab. Beginn und Ende deiner Vermietung zeigst du dem Steueramt an, und zwar vor dem Ereignis.

Muss ich meine Ferienwohnung in Köln registrieren?

Ja. Köln steht in der Liste der Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung, die die Bundesnetzagentur führt (Stand 1. Oktober 2026).

Wo steht das in der Satzung?

Satz, 5 %: „Die Übernachtungssteuer beträgt 5 Prozent der Bemessungsgrundlage.“ (Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe im Gebiet der Stadt Köln vom 18.11.2014 (Übernachtungssteuer) in der Fassung der 4. Änderungssatzung vom 29. Februar 2024, Stadt Köln) Bemessung: „Bemessungsgrundlage ist der vom Gast für die Beherbergung aufgewendete Betrag (einschließlich Umsatzsteuer).“ (Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe im Gebiet der Stadt Köln vom 18.11.2014 (Übernachtungssteuer) in der Fassung der 4. Änderungssatzung vom 29. Februar 2024, Stadt Köln) Höchstens 6 Monate: „Die Übernachtungssteuer wird bei einer ununterbrochenen Beherbergungsdauer im selben Beherbergungsbetrieb längstens für 6 Monate erhoben.“ (Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe im Gebiet der Stadt Köln vom 18.11.2014 (Übernachtungssteuer) in der Fassung der 4. Änderungssatzung vom 29. Februar 2024, Stadt Köln)