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Beherbergungssteuer in Düsseldorf 2026: 3,00 € je Gast.

Düsseldorf erhebt eine Beherbergungssteuer: 3,00 € je Gast und Nacht. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.

Stand: 23. Oktober 2026
Keine Rechts- oder Steuerberatung

Für diesen Aufenthalt fallen an 42,00 € Beherbergungssteuer.

3,00 € je Gast und Nacht.

Woher die Zahlen kommen

Quelle: Satzung über die Erhebung einer Beherbergungssteuer in der Landeshauptstadt Düsseldorf (Beherbergungssteuersatzung) vom 24.08.2023, Landeshauptstadt Düsseldorf, gilt ab 1. Januar 2024; Beherbergungssteuer, Steueramt der Landeshauptstadt Düsseldorf; abgerufen am 23. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung?

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Fragen zur Beherbergungssteuer in Düsseldorf

Wie hoch ist die Beherbergungssteuer in Düsseldorf?

3,00 € je Gast und Nacht. Die Steuer ist ein fester Betrag je Gast und entgeltlicher Übernachtung, unabhängig vom Übernachtungspreis.

Wer zahlt in Düsseldorf keine Beherbergungssteuer?

Minderjährige Gäste zahlen keine Steuer. Klassenfahrten, Schulfahrten, Fahrten von Berufskollegs und Jugendfahrten sind samt ihren Begleitpersonen ausgenommen. Du musst die Steuer nicht einziehen, wenn der Gast erklärt und nachweist, dass die Übernachtung den Grundbedarf Wohnen deckt.

Was muss ich als Gastgeber in Düsseldorf tun?

Der Gast schuldet die Steuer; du ziehst sie als Vermieter bei ihm ein und führst sie an die Stadt ab. Die Steuer zahlst du vierteljährlich bis zum 30. Tag nach Quartalsende an die Stadtkasse. Du meldest die kassierte Steuer vierteljährlich bis zum 15. Tag nach Quartalsende auf dem amtlichen Vordruck oder elektronisch an.

Was gilt in Düsseldorf sonst noch?

Gezählt werden höchstens 21 Tage bei ununterbrochenem Aufenthalt im selben Betrieb. Berufliche und touristische Übernachtungen sind gleichermaßen steuerpflichtig. Beginn und Ende deiner Vermietung zeigst du dem Steueramt an, und zwar vor dem Ereignis.

Muss ich meine Ferienwohnung in Düsseldorf registrieren?

Ja. Düsseldorf steht in der Liste der Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung, die die Bundesnetzagentur führt (Stand 1. Oktober 2026).

Wo steht das in der Satzung?

Satz, 3,00 €: „Der Steuersatz beträgt pro Übernachtung 3 EUR.“ (Satzung über die Erhebung einer Beherbergungssteuer in der Landeshauptstadt Düsseldorf (Beherbergungssteuersatzung) vom 24.08.2023, Landeshauptstadt Düsseldorf) Bemessung: „Die Anzahl der entgeltlichen Übernachtungen je Beherbergungsgast (Beherbergungsleistung) stellt die Bemessungsgrundlage dar.“ (Satzung über die Erhebung einer Beherbergungssteuer in der Landeshauptstadt Düsseldorf (Beherbergungssteuersatzung) vom 24.08.2023, Landeshauptstadt Düsseldorf) Höchstens 21: „Die Beherbergungssteuer wird bei einer ununterbrochenen Beherbergungsdauer im selben Beherbergungsbetrieb längstens für 21 Tage erhoben.“ (Satzung über die Erhebung einer Beherbergungssteuer in der Landeshauptstadt Düsseldorf (Beherbergungssteuersatzung) vom 24.08.2023, Landeshauptstadt Düsseldorf)