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Beherbergungsabgabe in Mainz: was Gastgeber 2026 wissen müssen.

Mainz erhebt eine Beherbergungsabgabe: 2,00 € bis 5,00 € je Gast und Nacht, nach dem Preis. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.

Stand: geprüft am 14. Oktober 2026
Keine Rechts- oder Steuerberatung
€

Für diesen Aufenthalt fallen an 42,00 € Beherbergungsabgabe.

2,00 € bis 5,00 € je Gast und Nacht, nach dem Preis.

Alle Sätze

Beherbergungsabgabe je Gast und Nacht, nach dem Preis
Preis je Gast und Nacht mit Mehrwertsteuer Je Gast und Nacht
Über 20,00 € bis 50,00 € 2,00 €
Über 50,00 € bis 100,00 € 3,00 €
Über 100,00 € bis 200,00 € 4,00 €
Über 200,00 € 5,00 €

Quelle: Satzung über die Erhebung einer Beherbergungsabgabe in der Landeshauptstadt Mainz (Beherbergungsabgabensatzung), Stand Juli 2026, Landeshauptstadt Mainz, gilt ab 1. Juli 2026; abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Alle Orte

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Fragen zur Beherbergungsabgabe in Mainz

Wie hoch ist die Beherbergungsabgabe in Mainz?

2,00 € bis 5,00 € je Gast und Nacht, nach dem Preis: über 20,00 € bis 50,00 €: 2,00 €; über 50,00 € bis 100,00 €: 3,00 €; über 100,00 € bis 200,00 €: 4,00 €; über 200,00 €: 5,00 €. Maßgeblich ist der Betrag je Gast und Übernachtung einschließlich Umsatzsteuer; teilen sich mehrere Personen eine Leistung, wird das Entgelt anteilig auf sie verteilt. Frühstück, Verpflegung, Minibar und Parkkosten zählen nicht dazu.

Wer zahlt in Mainz keine Beherbergungsabgabe?

Die Beherbergung von Begleitpersonen schwerbehinderter Menschen mit Merkzeichen B im Ausweis gilt nicht als Übernachtung. Der Aufenthalt in Krankenhäusern, Kliniken, Pflege- und Altenheimen, Hospizen, Frauenhäusern und ähnlichen Einrichtungen für Menschen in besonderen sozialen Situationen gilt nicht als Übernachtung.

Was muss ich als Gastgeber in Mainz tun?

Der Gast schuldet die Abgabe; du ziehst sie als Vermieter bei ihm ein. Die Stadt setzt die Abgabe für das Quartal per Bescheid fest; sie ist einen Monat nach dessen Bekanntgabe an die Stadtkasse fällig. Du reichst vierteljährlich bis zum 14. Tag nach Quartalsende die Abgabenerklärung auf dem amtlichen Vordruck bei der Steuerverwaltung ein.

Was gilt in Mainz sonst noch?

Die Abgabe besteuert nur den Aufwand des Gastes, der über den Grundbedarf des Wohnens hinausgeht. Als Betreiber haftest du neben dem Gast für die Beherbergungsabgabe, wenn du den Nachweis der Rechnungsstellung nicht erbringen kannst oder der Gast die Abgabe nicht zahlt. Die Staffel beginnt erst bei einem Betrag über 20 € je Gast und Übernachtung; für niedrigere Beträge nennt die Satzung keinen Satz. Aufwendungen für Verpflegung wie Frühstück oder Halbpension, für Getränke aus der Minibar und für Parkkosten gehören nicht zur Bemessungsgrundlage. Für Buchungen, die vor dem 1. Mai 2026 vereinbart wurden, fällt die Abgabe bis zum 31. März 2027 nicht an. Die Satzung gilt seit dem 1. Juli 2026 und löst die Kulturabgabe von 2012 ab.

Muss ich meine Ferienwohnung in Mainz registrieren?

Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Mainz steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).

Wo steht das in der Satzung?

über 20,00 € bis 50,00 €, 2,00 €: „Die Abgabe beträgt je Gast und Übernachtung bei einer Bemessungsgrundlage von Über 20,00 EUR bis zu 50,00 EUR 2,00 EUR,“ (Satzung über die Erhebung einer Beherbergungsabgabe in der Landeshauptstadt Mainz (Beherbergungsabgabensatzung), Stand Juli 2026, Landeshauptstadt Mainz) über 50,00 € bis 100,00 €, 3,00 €: „über 50,00 EUR bis zu 100,00 EUR 3,00 EUR,“ (Satzung über die Erhebung einer Beherbergungsabgabe in der Landeshauptstadt Mainz (Beherbergungsabgabensatzung), Stand Juli 2026, Landeshauptstadt Mainz) über 100,00 € bis 200,00 €, 4,00 €: „über 100,00 EUR bis zu 200,00 EUR 4,00 EUR“ (Satzung über die Erhebung einer Beherbergungsabgabe in der Landeshauptstadt Mainz (Beherbergungsabgabensatzung), Stand Juli 2026, Landeshauptstadt Mainz) über 200,00 €, 5,00 €: „über 200,00 EUR 5,00 EUR“ (Satzung über die Erhebung einer Beherbergungsabgabe in der Landeshauptstadt Mainz (Beherbergungsabgabensatzung), Stand Juli 2026, Landeshauptstadt Mainz) Bemessung: „Bemessungsgrundlage ist der vom Gast oder einem Dritten für die Beherbergung aufgewendete Betrag je Übernachtung (einschließlich Umsatzsteuer).“ (Satzung über die Erhebung einer Beherbergungsabgabe in der Landeshauptstadt Mainz (Beherbergungsabgabensatzung), Stand Juli 2026, Landeshauptstadt Mainz)