Zum Inhalt springen
Keyset

Tourismus- und Klimaschutzabgabe in Konstanz 2026: 5,6 % vom Preis.

Konstanz erhebt eine Tourismus- und Klimaschutzabgabe: 5,6 % vom Übernachtungspreis mit Mehrwertsteuer. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.

Stand: 23. Oktober 2026
Keine Rechts- oder Steuerberatung
€

Für diesen Aufenthalt fallen an 39,20 € Tourismus- und Klimaschutzabgabe.

5,6 % vom Übernachtungspreis mit Mehrwertsteuer.

Woher die Zahlen kommen

Quelle: Satzung über die Erhebung einer Tourismus- und Klimaschutzabgabe in der Stadt Konstanz, Gemeinderatsbeschluss vom 27.10.2022, geändert am 24.11.2022, gilt ab 1. April 2023; abgerufen am 23. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung?

Alle Orte

Ratgeber für Gastgeber

Kurtaxe und Umsatzsteuer, Kurtaxe bei Airbnb und Booking.com, Meldeschein für Ferienwohnungen, Kurtaxe-Satzung lesen, Kurtaxe für Eigentümer und Zweitwohnungen.

Deine eigene Buchungsseite.

Mit Keyset buchen Gäste direkt bei dir, zahlen mit Karte, und das Geld geht auf dein eigenes Konto, ohne Provision.

Fragen zur Tourismus- und Klimaschutzabgabe in Konstanz

Wie hoch ist die Tourismus- und Klimaschutzabgabe in Konstanz?

5,6 % vom Übernachtungspreis mit Mehrwertsteuer. Die Abgabe wird vom Übernachtungspreis berechnet, den der Gast zahlt, einschließlich Mehrwertsteuer und ohne Verpflegung, Parkplatz und ähnliche Nebenleistungen.

Wer zahlt in Konstanz keine Tourismus- und Klimaschutzabgabe?

Minderjährige Gäste zahlen nichts. Wer im Rahmen einer schulischen Veranstaltung (Landschulheim) übernachtet, zahlt nichts. Schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von 100 zahlen nichts; steht im Ausweis das Merkzeichen B, gilt das auch für eine Begleitperson. Krankenhäuser, Rehakliniken, Pflegeheime, Hospize und Flüchtlingsunterkünfte gelten nicht als Beherbergung.

Was muss ich als Gastgeber in Konstanz tun?

Der Gast schuldet die Abgabe; du als Vermieter entrichtest sie für ihn an die Stadt und haftest neben ihm dafür. Die Stadt setzt die Abgabe für jedes Quartal per Bescheid fest; sie ist einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids fällig. Du gibst bis zum 10. Tag nach jedem Quartalsende die Steuererklärung ab, mit allen Übernachtungen, den steuerpflichtigen Übernachtungen, den Übernachtungen ohne Steuer und deren Bemessungsgrundlage.

Was gilt in Konstanz sonst noch?

Die Kurtaxesatzung der Stadt ist mit Ablauf des 31. März 2023 außer Kraft getreten; die Tourismus- und Klimaschutzabgabe gilt seit dem 1. April 2023. Die Abgabe gilt für Hotel, Gasthof, Pension, Privatzimmer, Jugendherberge, Ferienwohnung, Motel sowie Camping- und Reisemobilplatz, unabhängig davon, ob die Beherbergungsleistung tatsächlich in Anspruch genommen wird. Übernachten mehrere Personen gemeinsam, wird der Gesamtpreis durch die Zahl der Personen geteilt, vorbehaltlich einer anderweitigen Abrechnung. Lässt sich ein Pauschalpreis nicht aufteilen, ziehst du für Frühstück 10 Euro und für Mittag- und Abendessen je 25 Euro je Gast und Mahlzeit ab. Die Abgabe entsteht am Anreisetag. Deine Gäste meldest du innerhalb von 14 Tagen nach Ankunft und nach Abreise über das elektronische Programm der Stadt an und ab.

Muss ich meine Ferienwohnung in Konstanz registrieren?

Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Konstanz steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).

Wo steht das in der Satzung?

Satz, 5,6 %: „Der Steuersatz beträgt 5,6 vom Hundert der Bemessungsgrundlage.“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismus- und Klimaschutzabgabe in der Stadt Konstanz, Gemeinderatsbeschluss vom 27.10.2022, geändert am 24.11.2022) Bemessung: „Bemessungsgrundlage ist der vom Gast für die Beherbergung aufgewendete Betrag (inkl. Mehrwertsteuer). Nicht hinzuzuziehen sind Nebenleistungen wie Verpflegung, Parkplatz oder sonstige vergleichbare Leistungen.“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismus- und Klimaschutzabgabe in der Stadt Konstanz, Gemeinderatsbeschluss vom 27.10.2022, geändert am 24.11.2022)